Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:39 Seite 1 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 12 Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498 Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch, Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11, www.porschen-bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl. Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht. Abfallkalender liegt diesem Amtsblatt bei! 16. Jahrgang 23. Dezember 2016 Nr. Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:39 Seite 2 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:39 Seite 3 Öffentliche Bekanntmachungen Kontakte Gemeindeverwaltung Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0, Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de, E-Mail: [email protected], Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200 Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Telefon-Nr. Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Arztrufzentrale (01 80) 5 04 41 00 Ärztliche Notrufnummer 116 117 Notfallpraxis Roonstraße 30, Düren Zahnärztlicher Notdienst (01 80) 5 98 67 00 Info-Zentrale für Vergiftungsfälle (02 28) 1 92 40 Universitätsklinik Bonn Polizei Notruf 110 Polizeiwache Kreuzau (0 24 22) 50416 6312 Bezirksdienst Kreuzau Polizeihauptkommissar Meier (0 24 22) 50416 6331 Bezirk: Kreuzau westlich der Bahn, Winden, Untermaubach, Obermaubach, Schlagstein, Bergheim, Bilstein, Langenbroich, Bogheim Polizeihauptkommissar Nolden (0 24 22) 50416 6332 Bezirk: Kreuzau östlich der Bahn, Stockheim, Drove, Boich, Thum, Leversbach, Üdingen Gemeinsame Sprechzeiten mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Urbanusstr. 1, Kr-Winden (0 24 22) 507 450 Nach Dienstschluss bei Versorgungsstörungen (Wasser) (02422) 507 444 Wasserversorgungszweck Perlenbach (0 24 72) 99 160 Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom (0800) 4112244 Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas (0800) 0793427 St. Augustinus-Krankenhaus GmbH (0 24 21) 59 90 Krankenhaus Düren GmbH (0 24 21) 3 00 St. Marien Hospital (0 24 21) 80 50 Kreuz-Apotheke (08 00) 9 40 00 00 Victoria-Apotheke (08 00) 5 23 72 00 Schiedsperson (0 24 22) 504154 Telefon-Seelsorge Düren-Heinsberg-Jülich evangelisch (08 00) 1 11 01 11 katholisch (08 00) 1 11 02 22 Sirenenalarm Alarmierung der Feuerwehr 3 x 15 Sekunden Heulton Warnung vor Gefährdungen Neben der Alarmierung für die Feuerwehr, werden die Sirenen weiterhin zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt: 1 Minute auf und abschwellender Heulton Entwarnung: 1 Minute Dauerton Machen Sie sich mit den Verhaltensregeln und den Alarmierungstönen der Sirenen vertraut. Unter www.kreuzau.de/112 erhalten sie weitere Informationen. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 3 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:39 Seite 4 Bekanntmachung der Gemeinde Kreuzau 12. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung vom 06.12.2016 die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. F 2, Ortsteil Stockheim, gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im „vereinfachten Verfahren“ gem. § 13 BauGB aufgestellt. Mit der Bebauungsplanänderung wird dem Rettungsdienst der Kreises Düren der Neubau einer Mehrzweckhalle mit darüber liegenden Geschossen, die als Verwaltungstrakt dienen, ermöglicht. Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Außerdem kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07. 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Kreuzau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Besonders wird auf Folgendes hingewiesen: Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ aufgestellt, da die Grundzüge der Planung, öffentliche Belange einschließlich der Belange von Natur und Landschaft nicht berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c war nicht anzuwenden. Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kreuzau, den 07.12.2016 Der Bürgermeister gez. - Ingo Eßer - 1. Änderungssatzung Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. F 12, Ortsteil Stockheim, tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan liegt ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Rathaus, Abteilung 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus. Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr. H i n w e i s: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen eingetretener Vermögensnachteile nach den §§ 39 - 42 Baugesetzbuch und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemäß § 215 (2) Baugesetzbuch "Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften“ wird auf Folgendes hingewiesen: 4 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 12.12.2016 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666 / SGV.NRW. 2023), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV.NRW. S. 926 / SGV.NRW. 770), sowie der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV.NRW. 610) in den zurzeit geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 06.12.2016 folgende 1 Änderungssatzung zur Beitragsund Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 15.12.2011 beschlossen: §1 § 4 Abs. 6 -Schmutzwassergebühren- erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,72 €. § 5 Abs. 4 -Niederschlagswassergebühren- erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 0,35 €. §2 Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 15.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:39 Seite 5 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 12.12.2016 Der Bürgermeister gez. - Ingo Eßer - Bekanntmachung I. Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 und Erteilung der Entlastung Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich eines Dritten bedient hat, testierten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 festgestellt. Er hat beschlossen, dass die Deckung des Jahresfehlbetrags von 109.335,70 € aus der Allgemeinen Rücklage erfolgt, und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt. Die Zahlen der Schlussbilanz (Stichtag 31.12.2015) sind als Anlage beigefügt. II. Bekanntmachung des Jahresabschlusses Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau und die Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 liegt zusammen mit dem Lagebericht bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, Zimmer 115, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr), öffentlich aus. Kreuzau, den 8. Dezember 2016 Der Bürgermeister In Vertretung -SchmühlGemeindeverwaltungsdirektor Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 5 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 6 6 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 7 HUNDESTEUERSATZUNG der Gemeinde Kreuzau vom 12.12.2016 Aufgrund der § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 1, 2, 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) – jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 06.12.2016 folgende Hundesteuersatzung beschlossen: §1 Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung (1)Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. (2)Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist eine natürliche Person, die einen Hund oder mehrere Hunde im eigenen persönlichen Interesse oder im persönlichen Interesse eines Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen beim Ordnungsamt der Gemeinde Kreuzau gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3)Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet. §2 Steuermaßstab (1)Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam a) nur ein Hund gehalten wird 114,- EURO b) zwei Hunde gehalten werden 144,- EURO je Hund, c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 168,- EURO je Hund, d) wenn gefährliche Hunde gehalten werden 900,- EURO je Hund. Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt; Hunde für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt. (2)Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstabe d sind solche Hunde, a) die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüch- tet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte sogenannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt; b) die sich nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben; c) die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben; d) die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen. Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Hunde der Rassen 1. American Staffordshire Terrier 2. Pitbull-Terrier 3. Staffordshire Bullterrier 4. Bullterrier oder Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden. (3)Gefährliche Hunde sind außerdem Hunde der Rassen: 1. American Bulldog 2. Bullmastiff 3. Mastiff 4. Mastino Espanol 5. Mastino Napoletano 6. Fila Brasileiro 7. Dogo Argentino 8. Rottweiler 9. Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden, soweit keine Erlaubnis nach § 4 i. V. mit § 10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) nachgewiesen wurde. §3 Steuerbefreiung (1)Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden oder von der Steuer befreit sind. (2)Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen. (3)Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl. (4)Auf Antrag wird auch Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die aus Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 7 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 8 dem Tierheim Düren übernommen werden und zum Zeitpunkt der Übernahme mindestens acht Jahre alt sind. (5)Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 2 wird eine Steuerbefreiung nach den Absätzen 2 bis 4 nicht gewährt. §4 Allgemeine Steuerermäßigung (1)Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, b) Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Gemeinde anerkannten Vereines oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt. (2)Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen. (3)Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGBXII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt, jedoch nur für einen Hund. (4)Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 2 wird eine Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 nicht gewährt. §5 Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (1)Eine Steuerbefreiung nach § 3 bzw. eine Steuerermäßigung nach § 4 wird nur gewährt, wenn der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist. (2)Der Antrag auf Steuerbefreiung oder –ermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde Kreuzau zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann nach den Steuersätzen des § 2 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen. (3)Über die Steuerbefreiung oder -ermäßigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und bewilligt worden ist. (4)Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Gemeinde Kreuzau schriftlich anzuzeigen. §6 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1)Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist. (2)Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. (3)Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. §7 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer (1)Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder –wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt- für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt. (2)Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungs- bescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden. (3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden. (4)Wer bereits einen in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen. §8 Sicherung und Überwachung der Steuer (1)Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder –wenn der Hund ihm durch Geburt einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist- innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde anzumelden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muß die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten ist und in den Fällen des § 6 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Monats erfolgen. ■ Wohndesign in Glas ■ Exclusive Spiegel Steinbißstraße 7 · 52353 Düren-Echtz (Nähe Kirche) n Telefon (0 24 21) 8 66 63 · Telefax (0 24 21) 8 23 73 che esu ere B E-Mail: [email protected] uns Sie lung stel s u A ■ Glasreparaturen ■ Isolierglas in Altbaufenster ■ Fenster, Türen und Wintergärten ■ Duschabtrennungen ■ Abdichtungs- und Versiegelungsarbeiten 8 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU und Glastische ■ Sandstrahldekore aus Glas ■ Künstlerische Glasgestaltung ■ Glastüren und Vitrinen ■ Geschenkboutique Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 9 (2)Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist, bei der Gemeinde abzumelden. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke der Gemeinde zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe der Hundesteuermarke werden die Kosten dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben. (3)Die Gemeinde übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt. (4)Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände und deren Stellvertreter sind verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG NRW in Verbindung mit § 93 AO). Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung ist auch der Hundehalter verpflichtet. (5)Bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind die Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände sowie deren Stellvertreter zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der Ihnen vom Steueramt übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist verpflichtet (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG NRW in Verbindung mit § 93 AO). Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach den Absätzen 1 und 2 nicht berührt. §9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW. S. 712), in der zurzeit geltenden Fassung, handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. als Hundehalter entgegen § 5 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt, 2. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig oder unter fehlender oder falscher Angabe der Hunderasse anmeldet, 3. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke umherlaufen läßt, die Steuermarke auf Verlangen des Beauftragten der Gemeinde nicht vorzeigt oder dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, anlegt, 4. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter sowie als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 4 nicht wahrheitsgemäß Auskunft erteilt, 5. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter entgegen § 8 Abs. 5 die vom Steueramt übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgerecht ausfüllt. a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 12.12.2016 Der Bürgermeister gez. - Ingo Eßer - Bekanntmachung der Gemeinde Kreuzau 12.12.2016 Ablauf der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau Gem. § 14 Abs. 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhofsordnung – der Gemeinde Kreuzau beträgt die Nutzungszeit für Gräber, die vor dem 31.12.2004 erworben wurden, 40 Jahre. Seit dem 01.01.2005 ist die Nutzungszeit auf 30 Jahre festgesetzt worden. Die Nutzungsberechtigten der nachstehend aufgeführten Grabstätten werden gebeten, sich umgehend mit der Friedhofsabteilung der Gemeinde zwecks Nach- bzw. Neuerwerb in Verbindung zu setzen. Die Friedhofsabteilung ist montags bis freitags unter der Rufnummer 02422/507-466 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen. Besteht kein Interesse an einem Nach- bzw. Neuerwerb, wird unter Hinweis auf § 3 Abs. 2 der Friedhofsordnung gebeten, das Grabmal und die Grabumrandung einschließlich der Fundamente zu entfernen. Soll die Einebnung durch die Gemeinde ausgeführt werden, bitte ich um Mitteilung an die Friedhofsabteilung. Es handelt sich um folgende Grabstätten: Friedhof Grabstätte Verstorben Ablauf am Kreuzau NT / B / 2106 Anna Gertrud Jacobs 20.07.2012 Ungepflegte Gräber auf den Friedhöfen in der Gemeinde Kreuzau Die nachfolgend aufgeführten Grabstätten sind ungepflegt. Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert die Grabstätte innerhalb der nächsten 4 Wochen in Ordnung zu bringen. Im Falle einer nicht Beachtung kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen, einebnen und einsähen sowie die Grabmale beseitigen lassen. Es handelt sich um folgende Grabstätten: Friedhof Grabnummer Verstorben Kreuzau NT / C / 1231 – 1232 Dortschy Kreuzau NT / F / 3191 Kasparek Kreuzau NT / G / 2268 - 2269 Kleu Kreuzau NT / D / 1123 – 1124 Klinkenberg Kreuzau NT / G / 50 Schieren Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung zur Verfügung. Der Bürgermeister - Ingo Eßer – § 10 Inkrafttreten Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die alte Satzung vom 09.12.2014 außer Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 9 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 10 Der Vorsitzende der Fischereigenossenschaft des gemeinschaftlichen Fischereibezirks Kreuzau 52372 Kreuzau, den 05.12.2016 Burgplatz 6 TAGESORDNUNG: 1. Begrüßung 2. Bekanntgabe der Niederschrift über die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung vom 16.11.2016. 3. Beratung über das Ausschreibungsergebnis und Erteilung des Zuschlages für die Neuverpachtung der Jahre 01.04.2017 31.03.2026. 4. Beratung und Beschlussfassung über die Bedingungen des neuen Pachtvertrags 5. Vorlage des Haushaltsplans nach der neuen Verpachtung für die nächsten neun Jahre mit Beratung und Beschlussfassung 6. Vorlage der Rechnung für die Geschäftsjahre vom 01.04.2013 bis 31.03.2017 (Haushaltsjahre 2013 bis 2016) sowie Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers. 7. Neuwahl des Jagdvorstandes a) Wahl des Vorsitzenden, b) Wahl von 2 Beisitzern, c) Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden, d) Wahl von 2 stellvertretenden Beisitzern. 8. Wahl von 2 Rechnungsprüfern. 9. Wahl eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers. 10. Verschiedenes. Die Eigentümer der bejagbaren Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Untermaubach-Bogheim gehören, werden hierdurch als Jagdgenossen zu der Versammlung eingeladen. Es sind nur die in der Versammlung vertretenen Jagdgenossen stimmberechtigt. Jeder Jagdgenosse kann sich vertreten lassen. Vertreter bedürfen der schriftlichen Vollmacht; in dieser muss die Größe des zu vertretenden Besitzes angegeben sein. Die von einem Bevollmächtigten vertretene eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf 1/3 der Gesamtfläche des Jagdbezirks nicht überschreiten. Außerdem darf der Bevollmächtigte höchstens 5 Jagdgenossen vertreten. Vollmachten sind spätestens eine 1/2 Stunde vor Beginn der Versammlung im Tagungsraum abzugeben. Kreuzau, den 12. Dezember 2016 Der Vorsitzende des Jagdvorstandes der Jagdgenossenschaft Untermaubach-Bogheim - Mariano Graf von Spee - Bekanntmachung Bekanntmachung Einladung Am Montag, dem 16. Januar 2017, findet um 19.30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, eine nichtöffentliche Sitzung der Fischereigenossenschaft Kreuzau statt, zu der ich hiermit einlade. Tagesordnung: 1. Neuwahl des Vorstandes a) Wahl eines Vorsitzenden b) Wahl von 4 ordentlichen Mitgliedern c) Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden d) Wahl von 4 stellvertretenden Mitgliedern 2. Wahl von 2 Rechnungsprüfern 3. Wahl eines Geschäftsführers 4. Mitteilungen und Anfragen Zur Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung sind die Mitglieder der Fischereigenossenschaft Kreuzau berechtigt. Mitglieder der Fischereigenossenschaft Kreuzau sind die Eigentümer der Gewässergrundstücke des Rurlaufes im Gebiet der Gemeinde Kreuzau. Sie können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als zwei Fünftel aller Stimmen vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform. Jagdverpachtung Die Jagdgenossenschaft Untermaubach-Bogheim, im Kreis Düren, verpachtet ab dem 01.04.2017 ihren Jagdbezirk für die Dauer von neun Jahren neu. Es handelt sich um ein Niederwildrevier mit Schwarzwildvorkommen. Die bejagbare Fläche beträgt ca. 232 ha. Die Verpachtung erfolgt schriftlich. Die Angebote sind in einem Umschlag mit der Aufschrift Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Untermaubach/Bogheim 2017-2026 bis zum 20.01.2017 an den Jagdvorsteher zu senden. Die Genossenschaft behält sich die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Revierbesichtigungen sind nach Absprache mit dem Jagdvorsteher jederzeit möglich. Jagdvorsteher: Herrn Mariano Graf von Spee, Burgplatz 6, 52372 Kreuzau, Tel: 02422 901026 . Handy: 0172 2989767 -Mariano Graf von Spee- Bekanntmachung EINLADUNG Am Mittwoch, dem 01. Februar 2017, findet um 19.00 Uhr in der Gaststätte Hassert, Kreuzau-Untermaubach, Burgplatz 1, eine öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Untermaubach-Bogheim statt, zu der ich hiermit einlade. 10 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde DER MEDIENDIENSTLEISTER www.porschen-bergsch.de Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich Tel. (0 24 21) 7 39 12 Fax (0 24 21) 97 24 01 o. 7 30 11 [email protected] Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 11 Amtliche Mitteilungen Weihnachts- und Neujahrsgruß 2016/17 von Bürgermeister Ingo Eßer Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr neigt sich dem Ende, Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Nach einem aufreibenden, einem aufwühlenden Jahr freuen wir uns auf Feiern im Familien- und Freundeskreis und auf ein paar geruhsame arbeitsfreie Tage. Der Jahresausklang lädt dazu ein, noch einmal zurück- sowie nach vorn zu blicken. Wo stehen wir, was haben wir erreicht, was streben wir an für das neue Jahr? Viele Geschehnisse und Entwicklungen waren 2016 für Kreuzau von großer Bedeutung, doch das einschneidende Ereignis war sicher die Sanierung der L249/Dürener Straße. Seit Mai dieses Jahres hat dieses Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenbau das straßenverkehrsbezogene Gemeindeleben im Ortszentrum zweifellos beeinträchtigt. Viele Wohnstraßen wurden zeitweise zur Hauptverkehrsachse. Für Gewerbetreibende war die Maßnahme mitunter mit finanziellen Einbußen verbunden. Das Bauvorhaben wird in diesen Tagen planmäßig zum Abschluss gebracht. Kleinere Restarbeiten werden in den kommenden Wochen noch zu verrichten sein – jedoch wird die Vollsperrung dieser für den gesamten Südkreis so wichtigen Lebensader aufgehoben sein! Ein Stück Normalität kehrt dann hoffentlich wieder ein! An dieser Stelle darf ich meinen ausdrücklichen Dank gegenüber allen Anliegern und Verkehrsteilnehmern aussprechen, die mit viel Verständnis und Geduld sowie gegenseitiger Rücksichtnahme die zeitweiligen Einschränkungen ertragen und solidarisch die Lasten getragen haben. Die Gemeinde war in diesem Jahr in der Lage, viele zukunftsweisende Vorhaben umzusetzen und auf den Weg zu bringen. Exemplarisch möchte ich nur zwei Projekte herausgreifen: Die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde konnte nach jahrelanger Diskussion zum Abschluss gebracht werden. Um Einfluss darauf nehmen zu können, an welcher Stelle in der Gemeinde Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden dürfen, wurde bereits im Dezember 2011 die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um sogenannte Konzentrationszonen auszuweisen. In eben diesen Zonen ist es somit möglich Windenergieanlagen zu errichten. Gleichzeitig ist es in allen anderen Bereichen der Gemeinde nicht zulässig Windenergieanlagen zu errichten. Vor wenigen Wochen konnte dieses Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Der Gemeinderat hat im April d. J. die Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes, landläufig auch Masterplan genannt, zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Zentralorts Kreuzau beschlossen. Neben Auftaktveranstaltung und erster Bürgerwerkstatt wurden Verkehrserhebungen und -analysen durchgeführt und das beauftragte Planungsbüro ist fleißig dabei, die Bestandserfassung und die erfolgte Mängel-Chancen-Analyse den definierten Leitzielen zuzuordnen und ein Maßnahmenpaket zu erstellen sowie Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Dies ist ein für die künftige Entwicklung des Ortszentrums eminent wichtiges Projekt, bei dem auch weiterhin die Beteiligung von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern von Kreuzau, gefragt sein wird. Beteiligen Sie sich aktiv hieran und gestalten Sie die Zukunft mit! Dies sind nur zwei Beispiele unter vielen, welche die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger verbessern und den Wohn- und Wirtschaftsstandort Kreuzau stärken. Wir sind auf einem guten Weg. Und diesen erfolgreichen Kurs werden wir auch im kommenden Jahr fortsetzen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das kommende Jahr ist ein Wahljahr: Im Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt, im Herbst steht die Wahl des Bundestages an. Bei den Wahlen geht es um neue Regierungsbildungen, um die Weichenstellung für die künftige Politik. Deshalb möchte ich schon jetzt an Sie appellieren, Ihr Wahlrecht zu nutzen. Gehen Sie wählen. Ihre Stimme zählt. Gerade jetzt, wo sich die Parteienlandschaft durch die AfD und das Wahlverhalten durch Populismus stark verändert hat, kommt es auf jede Stimme an. Zum Jahresausklang möchte ich allen Kreuzauerinnen und Kreuzauern, die sich in und für unsere Gemeinde engagieren, ganz herzlich danken: den Unternehmerinnen und Unternehmern, die zuverlässig kulturelle und sportliche Events sponsern; den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Vereine am Laufen halten und sich um ihre Mitmenschen kümmern. Ihr Engagement trägt viel zu einem guten Miteinander in unserer Gemeinde bei. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kreuzau ist ein lebens- und liebenswerter Ort. Wir haben viele Stärken, wir stehen zusammen. Darauf können wir bauen. Und deshalb können wir mit Zuversicht ins neue Jahr blicken. Ich wünsche Ihnen, dass die Erwartungen, die Sie mit 2017 verknüpfen, in Erfüllung gehen, sowie schöne Feiertage, einen guten Übergang und ein erfolgreiches neues Jahr. Ihr - Bürgermeister Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 11 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 12 INFORMATIONEN der Gemeinde Kreuzau, mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, am 06.12.2016 hat die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau in dieser Legislaturperiode und die letzte Sitzung des Jahres 2016 stattgefunden. Über die einzelnen Tagesordnungspunkte informiere ich Sie nachstehend wie folgt: Besetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW Mitte des Jahres 2016 fand die Neuwahl des Personalrates der Gemeinde Kreuzau statt. Für die Dauer der neuen Wahlperiode (2016 – 2020) ist gemäß § 67 LPVG NRW eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und 6 Beisitzern (je 3 für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite). Auf die Person des Vorsitzenden und des Stellvertreters hat sich der Dienstherr und der Personalrat zu einigen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat habe ich dem Rat nunmehr vorgeschlagen, für die Dauer der Wahlperiode zum Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Rechtsanwalt Frank Kurten und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Dirk Hürtgen zu bestellen. Der Rat ist nunmehr einstimmig diesem Vorschlag gefolgt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 und Erteilung der Entlastung für den Bürgermeister Der Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2015 wurde durch Vorlage Nr. 48/2016 dem Rat in seiner Sitzung am 29.06.2016 zugeleitet. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurde dieser Jahresabschluss als dann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Dieser geprüfte Jahresabschluss wurde in der Sitzung am 24.11.2016 dem Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Kreuzau zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Fachausschuss hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Gemeinde Kreuzau – ausführlich geprüft und dem Rat eine Beschlussempfehlung unterbreitet. Diese Beschlussempfehlung wurde nunmehr einstimmig vom Rat wie folgt verabschiedet: a) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 24.11.2016 gemäß § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis. b) Der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrages von 109.335,70 € erfolgt aus der allgemeinen Rücklage. c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Da ich in diesem Punkt befangen war, wurde die Sitzung von meinem Stellvertreter Herrn Hermann-Josef Schmitz geleitet. Nach erfolgter Entlastung habe ich mich auch im Namen meiner Mitarbeiter für das ausgesprochene Vertrauen bei den Damen und Herren des Rates bedankt. 12 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Der Jahresabschluss 2015 ist äußerst positiv ausgefallen. Anstelle des ursprünglich geplanten Fehlbedarfs von rd. 2,9 Mio. Euro ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro. Die exakten Bilanzzahlen werden in dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht. Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017 Der kalkulatorische Zinssatz ist für die Berechnung des Anlagevermögens, insbesondere im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Friedhofsgebühren), relevant. Seit dem 01.01.2007 wurde der Zinssatz auf 7 % festgesetzt. Trotz der Entwicklung am Kapitalmarkt wurde dieser Zinssatz bisher von der Rechtsprechung anerkannt. Die aktuelle Rechtslage hat sich im Laufe der letzten Monate geändert. Für das Kalkulationsjahr 2017 wird nunmehr ein Höchstsatz von 6,02 % höchstrichterlich anerkannt. Datengrundlage für die Festlegung ist der Mittelwert der Immissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten aus den vergangenen 50 Jahren. Der Rat hat nunmehr einstimmig den kalkulatorischen Zinssatz für das 2017 auf 6,02 % festgesetzt. Da die Gemeindeprüfungsanstalt NRW zukünftig jedes Kalenderjahr den zulässigen Zinssatz aktualisiert, wurde die Verwaltung für die Folgejahre gleichzeitig ermächtigt, den jeweils von der GPA NRW aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz anzuwenden und diesen dem Rat jeweils zur Kenntnis zu geben. Schmutzwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 einschließlich Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau Die Schmutzwassergebühren in der Gemeinde Kreuzau betragen seit 2008 und somit seit 9 Jahren unverändert 2,49 €/cbm. Im Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 lässt sich eine Gebührenanpassung/Gebührenerhöhung auf 2,72 €/cbm jedoch nicht mehr vermeiden. Die Gesamtausgaben erhöhen sich ab 01.01.2017 um rd. 130.000 € und belaufen sich als dann auf knapp 2,1 Mio. €/Jahr. Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen auf immense Investitionen auf der Zentralkläranlage in Düren-Merken (dort wird unser Abwasser gereinigt) zurückzuführen. Zum einen ist auch diese Anlage in die Jahre gekommen und zum anderen werden die Reinigungsvorschriften permanent verschärft, da das geklärte Abwasser ja letztendlich in die Rur eingeleitet wird. Mit dazu beigetragen haben aber auch die nicht unerheblichen Investitionen in Sanierungs- und Neubaumaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes, so dass auch die Kosten für die Abschreibung und die Verzinsung des Anlagekapitals gestiegen sind. Ein Vergleich der Kanalbenutzungsgebühren mit Nachbarkommunen wird zwar gerne vorgenommen, ist aber für die eigene Kalkulation völlig unerheblich. Man kann die umzulegenden Kosten nicht 1:1 vergleichen. Topographie, Kanalleitungslängen, Anzahl der Anschlussnehmer usw. sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Eine erhebliche Rolle spielt auch der Zeitpunkt der Durchführung der Kanalisation. Wer frühzeitig mit der Kanalisation des Gemeindegebietes begonnen hat (wie z. B. die Gemeinde Kreuzau bereit in den 60er Jahren), hat hohe Zuschüsse erhalten und auch sicherlich wesentlich niedrigere Baukosten zu verzeichnen. Dennoch erlaube ich mir, Ihnen die Höhe der Schmutzwassergebühren in einigen Nachbarkommunen des Kreises Düren nachstehend bekannt zu geben, wobei dies die aktuellen und nicht ab 01.01.2017 geltenden Gebührensätze sind: Aldenhoven 4,08 €/cbm Hürtgenwald 3,59 €/cbm zzgl. 108 € Grundgebühr Inden 3,37 €/cbm Merzenich 2,50 €/cbm Nideggen 3,61 €/cbm zzgl. 150 € für jeden Haushalt Niederzier 3,44 €/cbm Nörvenich 3,83 €/cbm Titz 4,30 €/cbm Vettweiß 3,88 €/cbm Die Gebühren bleiben nunmehr für die nächsten drei Jahre konstant. Evtl. Gebührenüberschüsse, die durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen entstehen, müssen einer Gebührenrücklage zugeführt werden und fließen in den folgenden Kalkulationszeitraum ein. Der Rat hat der Gebührenkalkulation einstimmig zugestimmt und gleichzeitig die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau beschlossen. Diese Satzung wird in dieser Ausgabe des Amtsblattes öffentlich bekannt gemacht. Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 13 Hundesteuer wird erhöht Das im Jahre 2012 aufgestellte und jährlich fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau weist den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich erstmalig im Jahre 2021 aus. Um dieses Ziel zu erreichen, sind im HSK eine Reihe von Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen aufgeführt. Dazu zählen auch Erhöhungen der Hundesteuer von jeweils ca. 20 % im zweijährigen Turnus, beginnend mit dem Jahr 2015. Der Kreis Düren fordert als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Haushaltsgenehmigungsverfahren regelmäßig nachhaltige und frühzeitige Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation und erwartet insbesondere die Realisierung der im HSK enthaltenen Verbesserungsmaßnahmen. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.01.2015. Eine weitere Erhöhung erfolgt nunmehr zum 01.01.2017 und zwar wie folgt: a) wenn nur 1 Hund gehalten wird 114 € (bisher 96 €) b)wenn 2 Hund gehalten werden 144 € je Hund (bisher 120 €) c) wenn 3 oder mehr Hunde gehalten werden 168 € je Hund (bisher 144 €) d)wenn gefährliche Hunde gehalten werden 900 € je Hund (bisher 840 €). Der Rat hat der Erhöhung einstimmig zugestimmt und gleichzeitig die entsprechende Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt in dieser Ausgabe des Amtsblattes. Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau Die Bewirtschaftung des gemeindlichen Waldbesitzes erfolgt durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt RureifelJülicher Börde, Forstbezirk Kleinhau, besser bekannt unter dem Namen Forstamt Hürtgenwald. In Abstimmung mit der Verwaltung wird jährlich ein Forstwirtschaftsplan erstellt, der dem Rat zur Beratung und Zustimmung vorgelegt wird. Im Vorfeld der Beratungen im Umweltausschuss wurde durch fachkundige Mitglieder des Ausschusses eine Besichtigung der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen. Hierbei wurden zahlreiche ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen, wohl wissend, dass hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen. Entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag hat der Rat nunmehr folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: 1. Dem Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau wird zugestimmt, hierbei sind die Anmerkungen der Begehung vom 13.10.2016 zu beachten. 2. Der Haushaltsansatz bei Kostenstelle 5550201, Sachkonto 522113, wird in 2017 um 5.000 € erhöht, um längerfristig ein ausgewogenes Verhältnis von Laubholz zu Nadelholz zu erreichen. Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau Am 1. September 2016 ist bei der Verwaltung eine Anregung der Flüchtlingsinitiative Welcome Kreuzau zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch den Einsatz einer Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit eingegangen. In den darauffolgenden Monaten wurde diese Anregung in verschiedenen gemeindlichen Gremien und den Fraktionen ausführlich beraten. Dabei wurden von der anregenden Initiative ergänzende Informationen eingeholt. Die daraus erwachsenen politischen Anträge der Fraktionen mündeten nach ausführlicher Diskussion letztlich in einen gemeinsam formulierten Kompromissvorschlag. Hieraus ist folgender, einstimmig gefasster Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kommunalen Integrationszentrum Kreis Düren (KI) unter Einbeziehung von Welcome ein schlüssiges Konzept zur Begleitung von Flüchtlingen zu erarbeiten. 2. Es werden max. 30.000 € mit Sperrvermerk in den Haushalt 2017 eingestellt. 3. Die Verwaltung wird erst mit möglichen Anbietern Kontakt aufnehmen, wenn das schlüssige Konzept vorliegt. Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim Im Ortsteil Stockheim unterhält die Gemeinde ein Objekt zur Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen. Es handelt sich dabei um ein im Jahre 1954 errichtetes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 eigenständigen Wohneinheiten und insgesamt 288 qm Wohnfläche. Dieses Gebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Um es auch weiterhin für diese Zwecke nutzen zu können, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Reparatur und Dämmarbeiten am Dach - Erneuerung Außen- und Innentüren - Erneuerung der Heizungsanlage - Erneuerung der sanitären Einrichtungen Die Gesamtkosten wurden mit rd. 180.000 € ermittelt. Die im Rahmen des Controllings erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung belegt, dass die Sanierung sich wirtschaftlich darstellen lässt. Darüber hinaus wird das Gebäude auch zwingend weiterhin für die bisherigen Zwecke benötigt. Für die Gemeinde entstehen lediglich 10 % der Gesamtkosten als haushaltsrelevante Kosten, da die übrigen 90 % der Gesamtkosten (162.000 €) über die der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Kommunalinvestitionförderungsgesetz NRW finanziert werden können. Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der Turnhalle Drove In der Turnhalle Drove ist im Vergleich zu den anderen Schulturnhallen (Stockheim, Obermaubach, Winden) ein überdurchschnittlich hoher Strom- und Gasverbrauch festzustellen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Turnhalle Drove flächenmäßig größer ist als die baugleichen Turnhallen in Stockheim, Obermaubach und Winden. Dies alleine begründet die deutlich höheren Verbräuche jedoch nicht. In Zusammenarbeit mit einem Fachingenieurbüro wurde als Hauptursache für die hohen Verbräuche nunmehr die Heizungs- und Belüftungsanlage ausgemacht. Die Turnhalle Drove wird über die bestehende große Lüftungsanlage beheizt. Die Umkleideräume werden separat beheizt und auch über eine separate (kleinere Lüftungsanlage) belüftet. Dadurch, dass die Halle über die Lüftungsanlage beheizt wird, ist die Lüftungsanlage auch dann in Betrieb, wenn nur geheizt werden müsste. Zudem sind die Lüftungsanlagen nur zweistufig einstellbar, so dass kein effizienter Betrieb der Lüftung je nach Erfordernis an Frischluft möglich ist. Die Anlage ist somit häufig in Vollbetrieb geschaltet, um eine ausreichende Beheizung sicher zu stellen. Hier sind durch die Trennung von Heizung und Belüftung sowie durch den Einbau von stufenweiser Regelung der Lüftungsanlage erhebliche Kosteneinsparungen möglich. Die Beheizung der Halle soll nunmehr durch den Einbau von Deckenstrahlplatten erfolgen. Die Halle kann somit unabhängig von der Lüftungsanlage beheizt werden. Zudem sind die Deckenstrahlplatten eine effiziente Möglichkeit zur Beheizung der Halle. Die Gesamtkosten werden sich auf rd. 70.000 € belaufen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Schul- und Bildungspauschale, so dass eigene Haushaltsmittel nicht bereitgestellt werden müssen. Nach Durchführung der Maßnahme ist mit jährlichen Ersparnissen in Höhe von rd. 6.800 € zu rechnen. Der Rat hat einstimmig der Realisierung der Maßnahme zugestimmt. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 verabschiedet Der Haushaltsentwurf 2017 wurde von mir, wie bereits berichtet, in der Ratssitzung am 05.10.2016 eingebracht. Im Laufe der folgenden Wochen haben zahlreiche Fraktionsberatungen stattgefunden. In dieser Ratssitzung stand nunmehr die Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept zur Beratung an. Trotz der nach wie vor schwierigen und angespannten Haushaltslage konnte bereits im 4. Jahr hintereinander die Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept einstimmig verabschiedet werden. Nähere Informationen zum Haushalt 2017 werden in der Januar-Ausgabe dieses Amtsblattes veröffentlicht. Antrag auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen zur Zusammenlegung von sbezirken im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit In seiner Sitzung am 29.06.2016 hat der Rat vom gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Kenntnis genommen die Verwaltung zu beauftragen, die Bereitschaft von Nachbarkommunen zu erkunden, ob diese im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit ihren sbezirk mit dem der Gemeinde Kreuzau zusammenlegen wollen. In einer umfassenden Verwaltungsvorlage wurde dargelegt, dass dies rechtlich möglich ist, es aber nur dann für sinnvoll erachtet wird, wenn sich aus der Übergabe auch positive Synergieeffekte für die Gemeinde Kreuzau erwarten ließen. Der Rat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau wird beauftragt, bei den einzelnen Nachbarkommunen anzufragen, ob sie bereit wären, im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit die ZusamAmtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 13 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 14 menlegung ihres Standesamtsbezirks mit dem Standesamtsbezirk der Gemeinde Kreuzau zu erwägen und ggf. die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen hierzu bei den zuständigen Behörden gemeinsam zu betreiben. 2. Die Anfragen sollten möglichst auf höchster Verwaltungsebene, am besten durch den Bürgermeister selbst (z. B. im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz o. ä.) durchgeführt werden. 3. Der Rat ist über die Ergebnisse der Befragung zeitnah zu informieren. Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Neu Durch das Steueränderungsgesetz 2015 des Bundes ergeben sich ab 01.01.2016 grundlegende Neuregelungen für die Umsatzbesteuerung aller juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. In welchen Tätigkeitsbereichen dies Auswirkungen für die Kommunen hat, bedarf einer umfassenden Prüfung, aber auch noch weitergehender Ausführungsbestimmungen. Für eine Übergangsfrist bis Ende 2020 eröffnet das Gesetz den Kommunen die Möglichkeit, durch Optionserklärung zu beantragen, dass bis zum 31.12.2020 die bisherigen Regelungen beibehalten werden. Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat einstimmig beschlossen, von dieser Optionsmöglichkeit Gebrauch zu machen. Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ Die Landesregierung NRW hat Anfang Oktober 2016 das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ aufgelegt. Hiernach werden den Kommunen Mittel für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt, ohne dass ein Eigenanteil der Kommune notwendig ist. Die Gemeinde Kreuzau soll insgesamt über den Förderzeitraum von vier Jahren verteilt 1.147.382 € erhalten. Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag auf Herbeiführung eines Ratsbeschlusses bezüglich dieses Programms gestellt. Hiernach soll die Verwaltung beauftragt werden, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel verausgabt werden sollen. Nach entsprechenden Vorberatungen im Schulausschuss und Hauptausschuss hat der Rat nunmehr einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ verausgabt werden können. Ziel soll es sein, kurzfristig nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel unter Einbeziehung des Fachausschusses schnell abgerufen werden können. Ergänzend dazu ist die Konkretisierung des 3,5 Milliarden EuroPaketes für Bildungsinvestitionen des Bundes in finanzschwachen Kommunen zu beobachten und ggf. die Planung mit einzubeziehen. 12. Änderung des Bebauungsplanes F2 Ortsteil Stockheim als Satzung beschlossen Das Plangebiet des Bebauungsplanes F 2 Ortsteils Stockheim umfasst u. a. das Feuerschutztechnische Zentrum des Kreises Düren zwischen der Panzerstraße und der Marienstraße. Der Kreis Düren beabsichtigt hier bauliche Erweiterungen vorzunehmen, die einer Bebauungsplanänderung bedürfen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 01.08.2016 bis 02.09.2016 offengelegen. Während der Offenlage sind weder seitens der Öffentlichkeit noch seitens der Träger öffentlicher Belange, abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen, so dass der Rat nunmehr die 12. Änderung des Bebauungsplanes F 2 einstimmig als Satzung beschlossen hat. Die formelle Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt in der Ausgabe dieses Amtsblattes. Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes Mit Schriftsatz vom 16.06.2016 hat die SPD-Fraktion einen Antrag auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes gestellt. Im Antrag wird erläutert, dass eine weitere Ausweisung von Baugebieten in der Gemeinde Kreuzau für notwendig erachtet wird. Die Prüfung der Eignung von potentiell nutzbaren Flächen sollte jedoch nicht einzeln vollzogen werden, sondern im Rahmen einer gesamtgemeindlichen Betrachtung, um eine sinnvolle und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde zu gewährleisten. Ich hatte den Fachausschüssen und dem Rat vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen und die Inhalte und Intentionen des Antrages in das Verfahren zur ohnehin anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau einfließen zu lassen. Der Rat hat nunmehr einstimmig folgenden Beschluss gefasst: 14 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung eines Siedlungskonzepts wird zugestimmt. Weitere Beratungen hierzu finden im Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau statt. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Untermaubach, Straße „Im Schnürchen“ Im Juni 2016 wurde durch einen Eigentümer ein Antrag auf rückwärtige Bebauung seines Grundstückes entlang der Straße „Im Schnürchen“ gestellt. Die Prüfung der planungsrechtlichen Ausgangssituation hat ergeben, dass dies nur im Rahmen der Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes sinnvoll möglich ist. Neben den planungsrechtlichen Voraussetzungen ist aber auch die Erschließungssituation von besonderer Bedeutung. Die Realisierung weiterer Bebauung entlang dieser nur 3 m breiten Straße wäre mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden. Unter Abwägung aller Belange wurde der Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich abgelehnt. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2016 und 31.12.2017 Mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für die Jahre 2016 und 2017 wurde einstimmig ein Dürener Wirtschaftsprüfungsbüro beauftragt. Ingo Eßer Bürgermeister GEMEINDE KREUZAU DER BÜRGERMEISTER STELLENAUSSCHREIBUNG Bei der Gemeinde Kreuzau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle einesr/eines SCHULSOZIALARBEITERIN/ SCHULSOZIALARBEITERS neu zu besetzen. Es handelt sich um eine zunächst bis zum 31.12.2017 befristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 11 b TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst. Im Verbund mit Schulen und Jugendeinrichtungen, Vereinen und anderen sozialen Einrichtungen soll die soziale und berufliche Integration bildungs- und teilhabeberechtigter Jugendlicher unterstützt werden. Der Einsatz erfolgt am Schulzentrum Kreuzau, bestehend aus einer Sekundarschule und einem Gymnasium. Bewerberinnen/Bewerber müssen über ein abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik-Dipl./BA – mit staatlicher Anerkennung verfügen. Schwerbehinderte sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt behandelt. Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Kopie des/der letzten Arbeitszeugnisse/s sind bis zum 06.01.2017 zu richten an den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau -PersonalabteilungBahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau oder per E-Mail an [email protected]. Bei Fragen steht Ihnen Herr Steg, Telefon: 02422/507108 gerne zur Verfügung. Bitte senden Sie keine Originalunterlagen, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Es werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgesendet. Eine Übernahme von entstandenen Kosten, die mit der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen verbunden sind, erfolgt nicht. Erscheinungstermine Amtsblatt 2017 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Kreuzauer Amtsblatt erscheint einmal im Monat. Obwohl der Verlag Porschen & Bergsch sich darum bemüht, gelingt es nicht immer, alle zugesandten Informationen im komplettem Umfang zu veröffentlichen. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, wenn Sie von einer Artikelkürzung oder einer Bildanpassung betroffen sind. Auf- Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 15 grund der Masse von Artikeln ist es im Regelfall auch nicht möglich, den ausgefallenen Artikel ins nächste Heft zu verschieben. Im Interesse aller Vereine, Schulen und kirchlichen Organisationen bitte ich Sie deshalb darum, Artikel so kurz wie möglich zu halten. Im Regelfall wird nur ein Bild je Artikel veröffentlicht. Falls über mehrere Veranstaltungen berichtet werden soll, fassen Sie diese Informationen bitte in einem Artikel zusammen. Im vergangenen Jahr mehrten sich die Beschwerden über nicht zugestellte Amtsblätter. Nach Rücksprache mit dem Verlag wurde mir zugesichert, dass die Zustellungsqualität optimiert werde. Sollten Sie dennoch keine Ausgabe erhalten haben, so kontaktieren Sie bitte meinen Mitarbeiter im Bürgermeisterbüro, Herrn Lenzen unter der Rufnummer 02422 / 507 235. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit das Amtsblatt auf der Internetseite www.kreuzau.de als PDF-Dokument einzusehen. Nachstehend gebe ich Ihnen die für 2017 geplanten Erscheinungstermine und den jeweiligen Redaktionsschluss bekannt. Noch ein wichtiger Hinweis: Durch Feiertage kann es zu einer Vorverlegung des Redaktionsschlusses kommen. Erscheinungstermine Redaktionsschluss für Beiträge 20.01.2017 11.01.2017 (10.00 Uhr) 17.02.2017 08.02.2017 (10.00 Uhr) 17.03.2017 08.03.2017 (10.00 Uhr) 28.04.2017 19.04.2017 (10.00 Uhr) 26.05.2017 16.05.2017 (10.00 Uhr) vorgezogen 30.06.2017 21.06.2017 (10.00 Uhr) 28.07.2017 19.07.2017 (10.00 Uhr) 25.08.2017 16.08.2017 (10.00 Uhr) 29.09.2017 20.09.2017 (10.00 Uhr) 27.10.2017 18.10.2017 (10.00 Uhr) 24.11.2017 15.11.2017 (10.00 Uhr) 22.12.2017 13.12.2017 (10.00 Uhr) Bitte beachten Sie, dass die Beiträge für das Amtsblatt bis spätestens zum Redaktionsschluss vorliegen müssen. Eine Berücksichtigung danach ist nicht mehr möglich. Der Verlag nimmt nur noch Dokumente in digitaler Form entgegen. Bitte vermeiden Sie die Übersendung von PDF-Dokumenten. Texte sollten deshalb im MS WordFormat und Bilder im JPG-Format an die Adresse: [email protected] gesendet werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen -Ingo EßerBürgermeister lang gehegter Wunsch zur präventiven Verkehrsüberwachung erfüllt werden konnte. „Wenn Autofahrer signalisiert bekommen, dass sie zu schnell unterwegs sind, nehmen sie hoffentlich den Fuß vom Gas“, so der Erste Bürger der Gemeinde. „Die Anlage dient als erzieherische Maßnahme – sie kommt also einem moralischen Zeigefinger gleich und stellt keine Sanktion dar. Bei angepasster Geschwindigkeit schenkt ihnen die Gemeinde dann auch gerne ein Lächeln per Smiley.“ Kreuzau will Autofahrern ein Lächeln schenken Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel Wiederholten Forderungen des Gemeinderates und Wünschen aus der Bevölkerung folgend konnte die Gemeinde Kreuzau jetzt eine Anlage zur Messung und optischen Anzeige von Geschwindigkeiten im Straßenverkehr anschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Anzeigetafel, die Autofahrer auf die per Lasermessung festgestellte von ihnen gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam macht. Besonders für Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zur Schule und Kindergarten soll hierdurch die Sicherheit erhöht und der Verkehr beruhigt werden. Einsatzorte sind daher vornehmlich vor Schulen und Kindergärten, daneben aber auch an Ortseingängen und sonstigen neuralgischen Verkehrspunkten denkbar. Die Anschaffung des Gerätes, welches aufgrund eines umweltfreundlichen Solarmodules keinen eigenen Stromanschluss benötigt und deshalb vielseitig einsetzbar ist, ist der Gemeinde durch eine finanzielle Förderung durch das Unternehmen innogy SE ermöglicht worden. Kommunalbetreuer Walfried Heinen begleitete die Erstmontage im Ort Thum und stellte fest: „Ich freue mich, dass wir als regionaler Energieversorger gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen zur Energieeffizienz umsetzen. Dadurch leisten wir einen Beitrag für mehr Standortqualität und -sicherheit.“ Für die Gemeinde wird Sachbearbeiter Swen Schmitz künftig die Einsatzorte und -zeiten koordinieren sowie die im vorhandenen Datenspeicher registrierten Verkehrsverhalten auswerten. Bürgermeister Ingo Eßer freut sich, dass mit dieser Maßnahme ein Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 15 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 16 Kitas in Kreuzau, Teil II In Ergänzung des ausführlichen Berichtes über Kindertagesstätten (Kitas) in der Gemeinde Kreuzau im Amtsblatt Nr. 10 des Jahres, der sich schwerpunktmäßig auf Kitas in gemeindlicher Trägerschaft bezog, stellen sich nachfolgend die katholischen Kitas im Gemeindegebiet näher vor. Die katholischen Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet Kreuzau befinden sich alle in Trägerschaft der profinos gem. GmbH. Insgesamt umfasst die Trägergesellschaft derzeit 39 katholische Kindertageseinrichtungen in den Regionen Düren und Eifel. Unsere Trägerschaft ist durch eine große Vielfalt an Kindern, Familien und dementsprechenden Bedarfen geprägt. Auf diese reagieren wir individuell und haben dadurch unterschiedliche Schwerpunkte. 6 Einrichtungen leben bereits seit mehreren Jahren den Schwerpunkt der Inklusion und sind sowohl fachlich als auch räumlich und materiell darauf ausgelegt. Sie verfügen bereits über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern und Unterstützungs- bzw. Beratungsmöglichkeiten. 5 Einrichtungen sind als Familienzentrum zertifiziert. Die Angebote der Familienzentren sind flexibel, sie richten sich nach den Bedürfnissen der Eltern und Kinder vor Ort und sind an die lokale Struktur angepasst. Unsere Familienzentren sind ein Ort des Erlebens, wo jedes Kind und jeder Familienangehörige herzlich willkommen ist und an entsprechenden Angeboten teilnehmen kann. Bewegungsanreize und -freiräume finden Sie in unseren Einrichtungen ganz besonders wieder. Wir greifen die Bewegungsfreude der Kinder nicht nur auf, sondern regen diese an und haben auf diesem Grundgedanken aufbauend all unsere Einrichtungen bis hin zum Bewegungskindergarten qualifiziert. Neben vielen Gemeinsamkeiten hat jede Einrichtung ihre individuellen Besonderheiten sowie eigene Ansprüche und Schwerpunkte in der pädagogischen Arbeit. Diese werden im folgenden dargestellt: Hand in Hand so lautet das Motto der beiden Kitas St. Brigida Untermaubach und St. Urban Winden. Im Modell „eine Leitung für zwei Einrichtungen“ arbeiten die beiden Kita-Teams seit nunmehr sechs Jahren eng zusammen. Gegenseitige Ferienbetreuung, gemeinsame Aktivitäten und ein Austausch von Spielmaterialien sind durch das Zusammenwachsen nach und nach entstanden. Jede der beiden Einrichtungen bietet Platz für ca. 40 Kinder im Alter zwischen zwei und sechs Jahren. Beide Einrichtungen arbeiten nach dem offenen Konzept, mit einer „Nestgruppe“, in der die Kinder unter 3 Jahren und die jüngsten dreijährigen Kinder einen sanften, individuell ausgerichteten Einstieg in die Welt der Kita erleben. Das offene Konzept mit seinen unterschiedlichen Spiel- und Lernbereichen bietet vielfältige Anregungen, ermuntert zur Selbstorganisation und lässt die Kinder aktiv teilhaben, mitbestimmen und mitgestalten. Neben der „Nestgruppe“ finden die Kinder eine „Kletterwelt“ (Psychomotorikraum), eine „Farbenwelt“ (Atelier), einen separaten Bauund Konstruktionsbereich, einen Rollenspielbereich, einen Lesebereich, die „ Ruheinsel“ und ein Bistro, in dem täglich ein reichhaltiges Frühstücksbuffet mit und für die Kinder hergerichtet wird. Das Außengelände, welches während des gesamten Tages und bei jedem Wetter für die Kinder als Spielbereich zugänglich ist, bietet mit Wasserpumpe, verschiedenen Klettergeräten, Rückzugsmöglichkeiten, unterschiedlichen Fahrzeugen und Naturmaterialien vielfältige Anregungen und Möglichkeiten zum Ausprobieren, zum Bewegen und zum miteinander in Kontakt kommen. 16 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Auch wenn vieles in den beiden Einrichtungen ähnlich ist und manches gemeinsam gestaltet wird, so hat doch jede der beiden Einrichtungen ein eigenständiges „Gesicht“ und jede Kita lebt von, für und mit den besonderen Menschen, die in dieser Einrichtung ein und aus gehen, dort spielen, lernen, leben und arbeiten. Das ist gewollt und beabsichtigt und bleibt unser ständiges Bestreben. „Ich bin gut so wie ich bin“ Unter diesem gelebten Motto bietet unser Familienzentrum St. Heribert in der Poststraße Platz für 70 Kinder von 1 bis zum Schuleintritt. Großzügig verteilt auf 4 Gruppen betreuen und begleiten 16-20 Fachkräfte Kinder aus Kreuzau und Umgebung. Gleich welcher Nationalität und welcher Konfession ist Inklusion einer unserer Schwerpunkte. Wertschätzung und achtsamer, respektvoller Umgang mit allen Menschen ist in unserem Haus selbstverständlich. Hier haben Kinder eine Stimme, die gehört und ernst genommen wird. Wir heißen nicht nur Kindergartenfamilien willkommen. Durch die Mitnutzung der Räumlichkeiten im Pfarrgemeindeteil und unserer Turnhalle, in dem sich auch ein Gruppenraum befindet, finden hier Angebote für Jung und Alt, Groß und Klein statt (Kurse, Schulungen, Förderangebote, musikalische, musische und noch vielerlei mehr…) Mit den Kindern arbeiten wir „teiloffen“ . Der Bezug zur „eigenen Gruppe“ bleibt bestehen, dennoch können die Kinder sich während der Morgenrunde frei entscheiden und mit den Kolleginnen/und Kollegen absprechen welchen Funktionsraum sie nutzen möchten. Wir ermöglichen freies Spielen und gelenkte Angebote zur Förderung des Selbstbewusstseins, zur Stärkung der Fähigkeiten in allen Bildungsbereichen zur Vorbereitung auf die Schule und das Leben in den neu gestalteten Gruppen- und Nebenräumen (Atelier,Lernwerkstatt,Musikraum (siehe Foto), Bauerlebnisraum, Snoozelecke, weißer Raum, Turnraum, die Fahrzeugstraße Flur, Rollenspielbereich, 2. Spielebene, Kuschelhöhle,…..) Musik- und Bewegung begleitet uns durch den gesamten Kindergartenalltag. Musizieren ist hier täglich selbstverständlich. Als anerkannte Bewegungskita legen wir natürlich viel Wert auf das freie oder gelenkte Bewegungsspiel in der Turnhalle und auf dem Außengelände, welches zu Entdeckungsreisen einlädt und die Kinder in der Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeit schult, die sozialen Kompetenzen erfordert, vertieft, verbessert und die körperliche und geistige Gesundheit unterstützt. Wir arbeiten sehr eng mit der Einrichtung St. Martin, Drove zusammen. Gemeinsam sind wir seit April 2016 bis Sommer 2018 an der Sicherung unserer Qualitätsstandards im Rahmen eines vorbereitenden Projektes beteiligt. 70 Einrichtungen des Bistums Aachen (darunter 7 Kitas unseres Trägers profinos) haben das Glück durch Fachberatung, Mediatoren und Träger unterstützt und begleitet zu werden. Unter der Überschrift Qualität aus christlicher Überzeugung werden alle Bereiche ( Pädagogik- alle Bildungsbereiche in der täglichen Arbeit mit und für das Kind, Elternarbeit, christliche Wertehaltung/Glaube, Inklusion, Vernetzung,….) auf den Prüfstand gestellt, verändert, ergänzt, vertieft und erweitert. In einem offenen Miteinander begleiten wir in der Kath. Kindertagesstätte St. Martin in Drove bis zu 60 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung auf ihrem Weg eigenständige, selbstbewusste, vorurteilsbewusste und verantwortungsvolle Persönlichkeiten zu werden. „Es ist normal, verschieden zu sein.“ R. Von Weizsäcker Unser pädagogisches Handeln basiert auf einer Kultur des wertschätzenden, offenen und gleichberechtigten Miteinanders und der Teilhabe aller Kinder und Familien in unserer Einrichtung. In unserer Einrichtung schaffen wir jedem Kind Raum und Zeit, um in seinem eigenen Tempo seiner Neugierde, Entdeckungs- und Gestaltungsfreude aktiv nachgehen zu können. Ausgehend von der Lebenswelt des Kindes geben wir den Kindern vielfältige Möglichkeiten, um eigenständig und spielerisch handelnd die Welt zu entdekken. In unserer Einrichtung erfahren sich die Kinder selbstwirksam durch verschiedene Formen der Mitbestimmung und Beteiligung an der Planung und Gestaltung des Zusammenlebens. Zudem gibt es Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 17 feste Elemente und Rituale im Tagesablauf, die den Kindern Struktur und Orientierung bieten. In unserer Einrichtung leben wir eine offene Pädagogik. In der gesamten Einrichtung wird darauf geachtet, dass alle Kinder willkommen sind und sich wohlfühlen. In 3 Bezugsgruppen erfahren die Kinder eine sichere und konstante Bindung. Gemeinsam mit der pädagogischen Bezugsperson gestalten wir die Übergänge für die Kinder im Haus. Wir begleiten die Kinder auf ihrem Weg zur Selbständigkeit in dem Maße, wie es jedes Kind braucht. Die Kinder können derzeit zwischen folgenden Funktionsräumen mit unterschiedlichen Themen und Möglichkeiten frei wählen: Atelier, Werkraum, Bau- und Erlebnisraum, Raum der Sinne, Klangraum, Schlummerland (Entspannungsraum & Bücherei), Bistro/Restaurant, Bewegungsraum, Außengelände. Dadurch können sie ihren Kita-Alltag mitgestalten und vielfältigen Tätigkeiten & Interessen nachgehen. Wir bieten den Kindern Räume, in denen sie sich ausprobieren, wohlfühlen, eigene Entscheidungen treffen und aktiv lernen können. In der Kindertageseinrichtung, St. Andreas in Stockheim werden zur Zeit in drei Gruppen Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Der Ausgangspunkt der päd. Arbeit ist die Lebenssituation des einzelnen Kindes, seine Erfahrungen, Erlebnisse, Interessen sowie seine Fähigund Fertigkeiten. Vor der Aufnahme des Kindes führen wir ein intensives Aufnahmegespräch mit den Eltern, damit wir jedem Kind eine individuelle Eingewöhnungsphase ermöglichen können. Wir bieten sichere Spielräume und altersentsprechende Spielmaterialien, die dem Entwicklungsstand und/oder den Bedürfnissen der Kinder entsprechend angepasst, bzw. verändert werden. Die Kita St. Andreas arbeitet nach einem teiloffenen Konzept, d. h., jedes Kind hat seine „feste“ Gruppenzugehörigkeit und Bezugsperson, aber ebenso die Möglichkeit, während des Freispiels im gesamten Kindergartenbereich auf „Entdeckungsreise“ zu gehen und seine Spielorte und -freunde auszusuchen. Auch kann unser vielseitig gestaltetes Außengelände zu jeder Zeit genutzt werden. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachzukommen und Natur zu jeder Jahreszeit mit all ihren Sinnen zu erleben. Als Einrichtung in katholischer Trägerschaft möchten wir Kindern und Familien ein Miteinander ermöglichen, das sowohl von Respekt als auch von Wertschätzung geprägt ist. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Kinder die Möglichkeit haben, Entscheidungsprozesse mitzugestalten und gemeinsam mit anderen Lösungen zu finden. Aus diesem Grund haben wir eine Kita-Verfassung erstellt, die die Beteiligung der Kinder an Entwicklungsprozessen und Entscheidungen festlegt. Einmal wöchentlich findet in jeder Gruppe eine Kinderkonferenz statt, in der in demokratischer Abstimmung Entscheidungen getroffen werden. Nach Absprache mit den Erzieherinnen können die Eltern in den Gruppen hospitieren. Unsere Kita versteht sich als Ort, an dem sich nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern als willkommen fühlen sollen. Gemeinde Kreuzau und innogy überreichen Klimaschutzpreis - Klimaschützergruppe erhält Preisgeld von 1.000 Euro Der Klimaschutzpreis 2016 der innogy würdigt Initiativen, die in besonderem Maße Energie effizient einsetzen oder die Umweltbedingungen in den Kommunen erhalten oder verbessern. Strom sparen, Luft und Wasser verbessern, Lebensräume erhalten: Klimaschutz erstreckt sich auf viele Gebiete. Entsprechend vielfältig waren die Ideen. Jetzt hat die Gemeinde Kreuzau einen Preisträger ausgewählt. Das Preisgeld und eine Urkunde überreichten Bürgermeister Ingo Esser und Walfried Heinen, Kommunalbetreuer der innogy, der Klimaschützergruppe. Die Kanuabteilung der Spielvereinigung Boich/Thum hatte am 24. September mit 100 Personen, darunter 50 Jugendliche, einen Abschnitt der „Rur“ gereinigt und 530 Kilogramm Müll und Schrott entlang des Flusses gesammelt. Für dieses Engagement wurde die Gruppe mit 1.000 Euro ausgezeichnet. Walfried Heinen stellte fest: „Die Gruppe hat sich etwas einfallen lassen. Ich bin immer wieder überrascht, wie vielfältig umweltbewusstes Verhalten in puncto Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sein kann.“ Für Bürgermeister Ingo Eßer ist die Auszeichnung darüber hinaus „eine besondere Anerkennung und Wertschätzung der bereits jahrzehntelang betriebenen, jährlich wiederkehrenden Rurreinigungsaktion der Boicher Kanuten“. Der Generationenbeauftragte informiert: Gute Konjunkturaussichten an der Kreuzauer (Taschengeld-)Börse Die Gemeinde Kreuzau betreibt seit Juni 2016 die sogenannte „Taschengeldbörse“. Sie versteht sich dabei als Vermittlerin zwischen Jugendlichen von 14 bis 20 Jahren, die gerne ihr Taschengeld aufbessern möchten und Senioren/innen über 60 Jahren als Privatpersonen, sowie mobilitätseingeschränkten Personen jeglichen Alters, die sich gelegentlich Hilfe bei kleinen und einfachen Arbeiten wünschen. Während die Senioren im Alltag entlastet werden und mit netten Jugendlichen aus ihrer Nachbarschaft in Kontakt kommen, können sich die Schülerinnen und Schüler sozial engagieren, ihre praktischen Fähigkeiten schulen und gleichzeitig gelegentlich -ohne dauerhafte Verpflichtung- ihr Taschengeld aufbessern. „Einfach, ungefährlich und unregelmäßig“ sollen die Jobs für die jungen Leute sein! Ausgeschlossen sind pflegerische Tätigkeiten sowie alltägliche, wiederkehrende Hausarbeiten (putzen, bügeln etc.). Das bleiben Aufgaben für die „Profis“. In den vergangenen 6 Monaten konnten -bei stetig wachsendem Interesse- schon zahlreiche Vermittlungen durchgeführt werden. Das jeweilige Feedback aus dem Kreise der Jugendlichen und der Senioren fiel dabei sehr positiv aus. Sie benötigen auch ein wenig Unterstützung im Alltag? Bitte melden Sie sich. Folgende Ansprechpartner geben Ihnen gerne weitere Auskünfte: Senioren Günter Schmitz, Bahnhofstraße 7, Tel.: 02422/507-126 E-Mail: [email protected] montags von 08.30 – 12.00 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr Jugendliche Lisa Palm, Bahnhofstraße 7, Mobil: 0176/10181088 E-Mail: [email protected] montags und mittwochs von 15.00 – 17.00 Uhr Wir freuen uns auf Sie!! Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 17 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 18 Der Generationenbeauftragte informiert: Der Kreis Düren berät auch 2017 über gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmachten Die Betreuungsstelle des Kreises Düren bietet 2017 wieder regelmäßige Sprechstunden zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung in den Räumlichkeiten des Kreuzauer Rathauses an. Anke Holtmann-Ritsch, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Kreises Düren, berät Sie dazu und zu allen Fragen rund um die gesetzliche Betreuung. Dies erfolgt vertraulich, neutral und kostenlos, denn einige formale Besonderheiten gilt es bei der Vorsorge zu beachten. Folgende Beratungstermine stehen Ihnen 2017 in der Zeit von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung: - Donnerstag, 05.01.2017 - Donnerstag, 09.02.2017 - Donnerstag, 23.03.2017 - Donnerstag, 11.05.2017 Beratungsort: Rathaus Kreuzau, Bahnhofstr 7, 52372 Kreuzau, 1. OG, Zimmer 232 Anmeldung erbeten an: Günter Schmitz, Telefon: 02422/507-126 oder per Email: [email protected] Standesamt Kreuzau In der Zeit vom 1.10.2016 bis zum 31.10.2016 haben auf dem Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftlicheEinwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 07.10.2016 Britta Binger und Stefan Hoffmann, Auf den Brechen 3, 52372 Kreuzau 21.10.2016 Julia Astrid Andrea Heinen und Marc Meier, Im Oberen Tal 18, 52372 Kreuzau 28.10.2016 Simone Johanna Verhoeven und Daniel Förster, Niederdrove 6, 52372 Kreuzau 28.10.2016 Ulrike Kraehmer geb. Ernst und Bernd Christian Schröteler, ZumWiesenbach 17 a, 52372 Kreuzau 18 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Spielplatzpaten gesucht Ohne die Mitarbeit von engagierten Bürgern, die sich ein bisschen um "ihren" Spielplatz kümmern, würde so manches defekte Spielgerät nicht rechtzeitig entdeckt und einiges an Abfall einfach dort abgeladen oder liegen bleiben. In den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau werden bereits einige öffentliche Spielplätze durch ehrenamtliche Spielplatzpaten betreut. Die Gemeinde Kreuzau ist wei-terhin auf der Suche nach engagierten Bürgern, die ebenfalls eine ehrenamtliche Patenschaft für einen Spielplatz in ihrer Nähe übernehmen möchten. Ob Jugendliche, Vereine, Initiativen, Eltern oder Großeltern, jeder kann Spielplatzpate werden! Sie gehen keine finanziellen Verpflichtungen ein und Ihr Engagement bestimmen Sie selbst. Die Aufgaben der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten bestehen darin, - Ansprechpartner für die Kinder zu sein und Anregungen oder Verbesserungsvorschläge entgegenzunehmen, - Defekte an Spielgeräten der Verwaltung zu melden, damit sie umgehend repariert werden können, - kleinere Verunreinigungen selbst zu entfernen bzw. der Verwaltung zu melden, - den Kontakt der Nachbarn des Spielplatzes zu den Kindern und untereinander zu fördern. Die Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten werden von der Gemeinde Kreuzau unterstützt und zu regelmäßigen Treffen mit gegenseitigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Sie haben Interesse an einer Spielplatzpatenschaft oder benötigen weitere Informationen zu diesem Thema? Kontakt: Gemeinde Kreuzau Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau Herr Nolden, Tel.: 02422-507/365 (Zimmer 365) E-Mail: [email protected] DER MEDIENDIENSTLEISTER www.porschen-bergsch.de Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich Tel. (0 24 21) 7 39 12 Fax (0 24 21) 97 24 01 o. 7 30 11 [email protected] Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 19 Charly’s Werkstatt Kfz-Meisterbetrieb · Wartung von Klimaanlagen 52372 Kreuzau · Vor dem Bruch 4–6 Telefon (0 24 22) 90 11 50 · Telefax (0 24 22) 90 13 50 ● ASU- und AU-Service ● Kfz-Reparaturen ● Reifendienst ● Karosserie-Instandsetzung ● TÜV-Vorbereitungen ● TÜV-Abnahme ● TÜV-Eintragung (tägl. außer dienstags) (tägl. außer dienstags) Charly’s Rasenmäher-Center ● Verkauf und Reparatur von Rasenmähern Autorisierter ● Verleih von Vertikutiergeräten Fachhandelspartner Karl-Heinz Krieger Immer schön cool bleiben! Unser Klimaanlagen-Service ist das ganze Jahr hindurch für Sie im Einsatz n: gszeite Öffnun –17.00 Uhr 0 .0 8 hr Mo.–Fr. 8.30–13.00 U Sa. pause Mittags 13.00 Uhr – 0 .0 2 von 1 Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau 01.10.2016 bis 13.12.2016 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 19 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 20 Die Kinder der Kita Spatzennest Leuchtende Kinderaugen schmücken den Tannenbaum der Gemeindeverwaltung Mit Traditionen sollte man nicht brechen und sie sich auch nicht von Vorschriften kaputt machen lassen. Dies fand auch der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau Ingo Eßer und sorgte dafür, dass auch in diesem Jahr ein Tannenbaum zum Schmücken für die Kinder der Kita Spatzennest bereitstand. Den Brandschutzvorschriften entsprechend handelte es sich um einen künstlichen Baum doch das tat der Vorfreude der Kinder keinen Abbruch. Voller Tatendrang und ausgestattet mit außergewöhnlichem Weihnachtsschmuck brachen sie am Freitag vor dem ersten Advent zum Rathaus auf. Schon von weitem war das fröhliche Singen der 63 Kinder zu hören und sogar die Bauarbeiter auf der Dürener Str. wurden für einen kurzen Moment in den „Kindergarten-Tannenwald“ versetzt. beim St. Martinszug der Kita Spatzennest, Kreuzau Am frühen Abend des 15.11.2016 fanden sich auf dem Außengelände der Kita Spatzennest in Kreuzau nahezu alle Kindergartenkinder mit ihren Eltern zur diesjährigen Martinsfeier ein. Stolz wurden die nach eigenen Ideen selbstgestalteten Laternen präsentiert. Als alle Familien versammelt waren begrüßte die Leitung der Einrichtung Fr. Leisten-Hillemacher gemeinsam mit einer ins Martinsgewand gehüllten Erzieherin die Gäste. Im Anschluss spielten die Vorschulkinder allen Anwesenden die Martinslegende von der Mantelteilung vor und sangen an deren Abschluss das Lied: „Durch die Straßen auf und nieder“ welches in diesem Jahr vom Musikverein Düren-Niederau e. V. musikalisch begleitet wurde. Nach dieser Vorstellung, welche viel Applaus erntete ging es in die Zugaufstellung. Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister, welcher natürlich auch das Tannenwaldlied vorgetragen bekam machten sich die kleinen Künstler ans Werk. In kurzer Zeit waren die Bäume im Foyer und auf dem Rathausbalkon geschmückt mit selbstgebastelten Schneemännern, verschieden gestalteten Tannenbäumen und Sternen. Der Bürgermeister und seine Mitarbeiter waren begeistert von den kreativen Ideen und den zum größten Teil aus wertfreiem Material entstandenen Schmuckstücken. Bei so viel anstrengender Arbeit tat eine kleine Stärkung mit Plätzchen und Kakao vor dem Rückweg in den Kindergarten natürlich sehr gut und alle Anwesenden griffen gerne zu. Nach einem gemeinsamen Abschlusslied lobte Bürgermeister Ingo Eßer nochmals die Werke der Kinder, noch nie hatte er so schön glitzernde Tannenzapfen, Schneemänner aus Plastiklöffeln, Tannenbäume aus Muffin Förmchen oder Ton und Sterne aus Eisstäbchen, Knöpfen oder Pfeifenreinigern an einem Tannenbaum gesehen. Bald darauf zog die muntere Kinderschar mit ihren ErzieherInnen wieder zum Kindergarten zurück. Sie waren sich ganz sicher, wenn der Tannenbaum dem Bürgermeister schon so gut gefallen hat, wie begeistert wird dann erst das Christkind sein…… ? Das bringt in diesem Jahr dann gewiss viele tolle Sachen für uns. 20 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Angeführt vom Kinder St. Martin und dem Kinderbettler begleitet durch den Erzieher St. Martin zog der farbenprächtig leuchtende Zug durch die Straßen des Kita Wohngebietes. Der Musikverein bildete die Zugmitte und spielte altbekannte Laternenlieder die begeistert von allen mitgesungen wurden. Für einen sicheren Zugweg sorgte wie immer, der den Kindern gut bekannte, Polizeihauptkommissar Bruno Nolden an der Zugspitze und die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau-Drove als Nachhut. Zurück am Kindergarten wurde das Feuer entzündet und die Weckmänner vom Kinder St. Martin und dem Kinder Bettler an ihre Freunde verteilt. Nochmals spielte der Musikverein Düren-Niederau e. V. einige Martinslieder, bevor sich alle bei Würstchen mit Brot, Kakao oder Glühwein, welche vom Elternrat der Kita verteilt wurden, stärken konnten. Ein schöner Abend neigte sich gegen 20.00 Uhr seinem Abschluss zu. Die meisten Kinder gingen noch leise singend, zwar müde aber glücklich, nach Hause. Die Kita bedankt sich für den gelungenen Martinsabend bei den vielen Helfern, dem Elternrat, dem Bauhof der Gemeinde Kreuzau, dem Polizeihauptkommissar Nolden und der Feuerwehr. Ein ganz besonderer Dank geht an den Musikverein Düren-Niederau e.V., welcher spontan bereit war die musikalische Unterstützung des Martinszuges zu übernehmen und innerhalb von 4 Tagen eine stattliche Anzahl von Musikern bereitstellte um den Kindern einen schönen und stimmungsvollen Martinsabend zu bereiten. Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 21 Rauchmelder als Lebensretter - ab 1.1.2017 Pflicht in NRW Die letzten Tage waren für die Feuerwehr Kreuzau sehr ereignisreich. Am frühen Morgen des 02.12.2016 (01:45 Uhr) wurden die Einsatzkräfte nach Kreuzau-Drove zu einem Kaminbrand alarmiert. Aufgrund der installierten Rauchmelder konnten die Bewohner den verrauchten Raum noch rechtzeitig verlassen. Betroffen waren zwei Erwachsene und ein Kind. Alle mussten mit Verdacht Rauchgas eingeatmet zu haben, in die umliegenden Krankenhäuser eingeliefert werden. Glücklicherweise wurde niemand ernsthaft verletzt, denn der Rauchmelder rettete hier Leben. Am Morgen des 03.12.2016 (08:45 Uhr) wurde die Feuerwehr Kreuzau nach Obermaubach alarmiert. Auch hier wurde der Anwohner durch einen Rauchmelder auf eine starke Verrauchung aufmerksam. Ein Nachbar kam der Person zur Hilfe und rettete sie aus der Wohnung. Die Brandnachschau der Feuerwehr ergab, dass Essen auf dem Herd in Brand geraten war. Der Rauchmelder tat auch hier, das was er soll, Leben retten. Umfangreiche Informationen zu Rauchmeldern erhalten Sie unter www.Rauchmelder-Lebensretter.de. Bitte beachten Sie, dass nur geprüfte Rauchmelder (keine billige Importware) eingesetzt werden, damit Sie Ihren Zweck erfüllen können. Bitte beachten Sie, dass von der Feuerwehr KEINE Kontrolle der Umsetzung der Rauchmelderpflicht erfolgt. Aus Nachbarkommunen ist bekannt, dass momentan Personen unterwegs sind, die von Haus zu Haus gehen, klingeln und angeben, kontrollieren zu wollen, ob die ab Januar gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder vorhanden sind. Es handelt sich offensichtlich um organisierte Verbrecherbanden. Also bitten Sie die Leute nicht herein und informieren Sie unverzüglich die Polizei! Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 21 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 22 Termine im Überblick vom 24.12.2016 bis 30.01.2017 24.12.2016 Weihnachtsfeier der Seniorengemeinschaft Kreuzau, 14.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 29.12.2016 Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 29.12.2016 Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde Kreuzau, Heribertstraße 5 04.01.2017 Seniorenwanderung „Kreuzau-Burgau“, Eifelverein Kreuzau e. V., 13,30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau. 07.01.2017 Winterfest/Hallengaudi der Kirmesgesellschaft Kreuzau e. V., 20.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 08.01.2017 Konzert in der Pfarrkirche St. Urban in Winden "Chor Viva Musica", Am Sonntag, den 08.01.2017 (letzter Tag der kirchlichen Weihnachtszeit) lädt der Chor Viva Musica unter der Leitung von Stefan Schmitz um 15. 08.01.2017 Halbtageswanderung „Auf dem Jakobspilgerweg durch den Meroder Wald zum Franzosenkreuz“, Eifelverein Kreuzau e.V., 13,00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau. 11.01.2017 Vereinsabend des Heimat- und Geschichtsvereins Kreuzau 2011 e. V., 18.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 16.01.2017 CDU-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 18.01.2017 Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 19.01.2017 Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden, Kelterstraße 20 19.01.2017 FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 20.01.2017 Jahreshauptversammlung der Schützenbruderschaft St. Heribert Kreuzau, 20.00 Uhr, Zur Waldschänke Kreuzau 22.01.2017 Halbtageswanderung „An der Rur-Burgau-Kreuzau“, Eifelverein Kreuzau e.V., 13,00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau. 23.01.2017 Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 23.01.2017 FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 23.01.2017 SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 25.01.2017 Seniorenwanderung „Rund um Kreuzau“, Eifelverein Kreuzau e. V., 13,30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau. 24.01.2017 Umweltausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 25.01.2017 Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 26.01.2017 Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau, 09.00 Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau 26.01.2017 Sportausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 27.01.2017 Kostümsitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 19.30 Uhr, Turnhalle Stockheim 22 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde 28.01.2017 Kindersitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 14.00 Uhr, Turnhalle Stockheim 29.01.2017 Festkommerz zum 44-jährigen Bestehen der KG "Decke Boom" Stockheim, 14.00 Uhr, Turn-halle Stockheim 30.01.2017 SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau Aktuelle Termine, mobil abrufen unter www.kreuzau.de/vkalender.php Hinweis: Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Kreuzau werden mindestens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung in den Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de) Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 23 Nächstes Erscheinungsdatum Das nächste Amtsblatt erscheint am 20.01.2017. Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis spätestens Mittwoch, den 11.01.2017, 10.00 Uhr, per Mail einreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die Mailadresse: [email protected] entgegennehmen können. Texte sollten im Word-Format übermittelt werden. Schulnachrichten KGS An der Rur -Soccerfeld wieder in Stand gesetzt Zum wiederholten Male ist das Soccerfeld an unserer Schule durch mutwilligen Vandalismus zerstört worden. Dank einer großzügigen Spende der Fa. Amprion konnte es letzte Woche (Dienstag, 22.11.2016) endlich wieder repariert werden. Es wurden neue Banden und ein neues Netz gekauft, die dann durch den Bauhof der Gemeinde Kreuzau angebracht wurden. Die Kinder spielen bereits begeistert auf dem wieder hergestellten Feld. Mit einem kleinen innerschulischen Fußballturnier wird das Feld in den nächsten Tagen offiziell eingeweiht. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Johnen, der den Kontakt zu der Firma Amprion hergestellt hat, für seinen Bemühungen sowie Amprion für die großzügige Spende und hoffen, dass das Feld lange in Ordnung bleibt. Wie wird gelernt? • In der Sekundarschule steht, wie in der Gesamtschule, das gemeinsame Lernen aller Kinder im Mittelpunkt. Jedes Kind wird in seiner Einzigartigkeit wahrgenommen, geachtet, gefördert und gefordert. Ein qualifiziertes Team (Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarstufen I und II aller Schulformen, Sonderpädagogen und Sozialarbeiter) betreut Ihre Kinder individuell. Differenzierung • In leistungsdifferenzierenden Grund- und Erweiterungskursen werden die Fächer Mathematik und Englisch ab Klasse 7 und Deutsch und Physik ab Klasse 9 unterrichtet. • Im Wahlpflichtbereich können eigene Schwerpunkte im Bereich Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Arbeitslehre gesetzt werden. • In den Lernzeitstunden wird eine Festigung, Vertiefung und Förderung aller Basiskompetenzen innerhalb der Fachthemen angestrebt. Langfristiges Ziel ist die Erziehung zur Selbstständigkeit und damit die Entlastung der häuslichen Situation. • Das Fremdsprachenangebot umfasst die Fächer Englisch (ab 5), Französisch (ab 6) und Niederländisch (ab 8). Besonderheiten der Sekundarschule • Die Sekundarschule ist eine Ganztagsschule wie die Gesamtschule und ermöglicht Übung, Förderung und Forderung auf leistungsdifferenzierenden Ebenen. • Die Medienausstattung und die modernen Fachräume ermöglichen multimediales Unterrichten in allen Fächern. • Der Unterricht findet verlässlich im gebundenen Ganztag statt. • Aufgaben werden in der Regel in der Schule erledigt. • In der Mensa wird an jedem Tag ein gesundes und abwechslungsreiches Mittagessen angeboten. In den Pausen nutzen unsere Schüler_innen betreute Freizeitangebote in neugestalteten Räumen. • Ihrem Kind stehen alle Wege offen. Es wird nach seinen persönlichen Fähigkeiten individuell gefördert. • Wir sind Nationalparkschule und befinden uns im Zertifizierungsprozess zur Euregioprofilschule. • Die Berufsorientierung mit dem Programm KAoA ist neben dem Angebot gymnasialer Standards konzeptionell verankert. Herzliche Einladung zum Elterninformationsabend für 4. Klassen jeweils um 19.00 Uhr am 19.01.2017 im Forum des Schulzentrums Kreuzau am 26.01.2017 in der Mensa des Schulzentrums Nideggen am 27.01. in der Grundschule Schmidt, Raum 2 Kontakt: www.sekundarschule-kreuzau-nideggen.de [email protected] Eine wohnortnahe Schule für alle Was bietet die Sekundarschule? • Struktur und Inhalte der Gesamtschule • Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I • Abitur in 9 statt 8 Jahren möglich • Angebot gymnasialer Standards ab Klasse 5 • Bis zu drei Fremdsprachen wählbar • Lernen im Ganztag • Lernzeitstunden • AG Angebote im Bereich Sport, Musik, Kunst, Technik, Fremdsprachen, Hauswirtschaft • Kooperationen mit dem Gymnasium Kreuzau und den Berufskollegs in Düren Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 23 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 24 Welcher Beruf ist für mich der Richtige? Sekundarschule Kreuzau/Nideggen: Potenzialanalyse des gesamten Jahrgangs 8 an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Im Rahmen einer Potenzialanalyse hatten – wie bereits im letzten Schuljahr dankenswerterweise von den Studien- und Berufskoordinatoren Gabriela Ludwig und Michael Anderseck organisiert – alle Schüler_innen der Jahrgansstufe 8 Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und Interessen mit Hilfe verschiedener Tests zu erkennen. Durchgeführt wurde diese praxisbezogene und systematische Maßnahme zur Berufsorientierung bei der Firma low-tec in Düren mit dem Ziel, die Schüler_innen in ihrer Berufswahl frühzeitig und bewusster zu unterstützen. Gefördert wird dieses Programm aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die Jugendlichen erhalten so eine erste Vorstellung über ihr späteres Berufsleben und ihre Berufswünsche. Nach der Potenzialanalyse erfolgt für alle eine Rückmeldung in Form eines Zertifikats über die Neigungen und Kompetenzen, welche auch bei der Bewerbung um Praktikumsplatz und Ausbildungsstelle vorgelegt werden können. Stellvertretend für alle Teilnehmer_innen unserer Schule haben die Schüler_innen der Klassse 8a einen Bericht zusammengestellt. Am Montag, den 7.11., sind wir mit dem Bus nach Düren zu „lowtec“ gefahren. Hier wurden wir in zwei Gruppen aufgeteilt und führten einen „D2“-Test durch. Hierbei muss man in einer Reihe der Buchstaben d und b jeweils den Buchstaben d mit zwei Strichen finden und durchstreichen. Im nächsten Schritt gab es eine technische Aufgabe, wir mussten fünf Drähte in die richtige Länge schneiden, isolieren und biegen und um ein Keilbrett drehen. Im folgenden Computertest sollten wir zahlreiche Fragen beantworten, die auch für die Auswertung wichtig sind. Nach einer Pause wurde unsere Teamfähigkeit getestet. Es sollte aus Papier (zehn Blätter) ein möglichst hoher und stabiler Turm nur mit Hilfe von Klebstoff gebaut werden. Die letzte Aufgabe bestand darin, ein Plakat zu gestalten und es anschließend zu präsentieren. „Wir fanden den Tag bei „lowtec“ sehr schön und interessant!“ (Maike R. und Michelle Z.) Am Freitag, den 11.11., erhielten die gespannten Jugendlichen dann die Auswertungsergebnisse aller Tests und eine ausführliche Beratung und Rückmeldung in Einzelgesprächen. Durch dieses Berufsorientierungsprogramm kann die Berufswahl der Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen sicherlich bewusster und überlegter erfolgen und alle Beteiligte sind dankbar über diese Möglichkeit. Ilayda Simsek (6d) ist die beste Vorleserin der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen 24 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Vorlesewettbewerb 2016 An dem seit 1959 stattfindenden Vorlesewettbewerb des Deutschen Buchhandels beteiligen sich jährlich rund 600.000 Schülerinnen und Schüler. Damit zählt der Wettstreit zu den größten bundesweiten Schülerwettbewerben. Am Freitag, den 2.12.2016 fand der diesjährige Vorlesewettbewerb der 6. Klassen an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen statt. In einer ersten Entscheidung wurden die beiden besten Vorleser einer jeden Klasse gekürt. Hierbei durfte jeder Schüler vor der gesamten Lerngruppe eine Textstelle seines persönlichen Lieblingsbuches präsentieren. Nun mussten die Klassenbesten die nächste Hürde nehmen. Jeder Schüler las ein Stück aus seinem Lieblings- und einem Überraschungsbuch einem ausgewählten Publikum vor. Die Kriterien für die Bewertung der Leseleistungen setzten sich aus Lesetechnik, Textverständnis und Textgestaltung zusammen und wurden von einer vierköpfigen Jury beurteilt, die aus zwei freiwilligen Schülerinnen der 9ten Klassen, dem Deutschlehrer Herrn Willi Funke und Frau Selman Aktan-Güster von der Kreuzauer Buchhandlung „Lesezeichen“ bestand. Hierbei zeigte Ilayda Simsek aus der Klasse 6d die beste Konzentration und die stärkste Leseleistung und konnte somit den Titel der Schulsiegerin erringen. Sie wird die Sekundarschule beim Kreisentscheid im Februar 2017 vertreten. Hierfür wünschen ihr Lehrer_innen und Mitschüler_innen viel Erfolg! Alle Teilnehmer durften sich als Gewinner fühlen, denn alle haben hervorragend gelesen. Als Belohnung winkten Urkunden, Lesezeichen und eine Kleinigkeit zum Naschen. Zusätzlich überreichte Frau Aktan-Güster der Schulsiegerin einen spannenden Buchpreis, der dankenswerterweise von der Buchhandlung „Lesezeichen“ aus Kreuzau zur Verfügung gestellt wurde. Die Veranstaltung war für alle Beteiligten ein Gewinn und eine Möglichkeit das Leseinteresse unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern. Das Lesen bietet den Kindern die Gelegenheit, in Welten einzutauchen, die ihnen sonst verschlossen bleiben. Schon Goethe meinte dazu: „Wer Bücher liest, schaut in die Welt und nicht nur bis zum Zaune.“ Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 25 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 25 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 26 Nikolaus und Schülervertretung beschenken Kreuzauer Gymnasiasten Alle Jahre wieder helfen Mitglieder der SV dem Wohltäter mit Bischofsstab beim Weckmänner-Verteilen Auch im Gymnasium Kreuzau schaute der Nikolaus am 6. Dezember vorbei. Und er hatte genügend Weckmänner dabei, um nicht nur den Schülerinnen und Schülern der Erprobungsstufe, also der Klassen 5 und 6, eine Freude zu machen. Auch Hausmeister, Sekretärinnen und – natürlich – das Lehrerkollegium waren wohl brav genug, um vom Nikolaus, alias SV-Lehrer Karsten Engelmann, und den vielen Helferinnen und Helfern von der Schülervertretung (SV) ein Dankeschön zu bekommen. „Darf ich ein Foto machen – sonst glauben mir meine Kinder das nicht!“ So die Reaktion von Kunstlehrerin Lina Brümmer, als der Nikolaus sie zu Beginn der Pause vor dem Eingang des Lehrerzimmers empfing. (Sie durfte!) Nur: Ganz ohne Gegenleistung vergab das Nikolaus-Team der SV die Belohnungen nicht. Ebenso wie vorher beim Besuch in den Klassen 5 und 6 erwartete Nikolaus auch vom Lehrerkollegium ein adventliches Lied. Und die erste Strophe von „Lasst uns froh und munter sein!“ gelang dann wohl zu seiner Zufriedenheit – zumindest ließ er danach noch Butter, Nusscreme und Marmelade da, damit die Weckmänner in der Pause noch besser schmeckten. Der Nikolaus mit Schülerinnen und Schülern der fünften und sechsten Klassen des Gymnasiums Kreuzau. mann und des Aachener Künstlers Antonio Nunez wurden Geschichten über das Zuhause-Sein und das Sich-fremd-fühlen erdacht, geschrieben und illustriert. Am Ende der Arbeit von nur drei Tagen stand ein überdimensionales Buch in einem Sperrholz-Einband mit allen 20 Geschichten und den dazugehörigen Visualisierungen. Die Besucher der Eifeler Buchmesse in Nettersheim, in deren Rahmen am 19.11. die Preisverleihung stattfand, konnten dieses Buch dann auch an einem kleinen Informationsstand der Schule bewundern. Auch den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern galten der Dank und das Lob der Jury für ihre eindrucksvollen Geschichten. Claudia Hoffmann, die auch der Jury angehörte, stellte in ihrer Rede heraus, dass es außerordentlich schwer gefallen sei, bei der Vielzahl hervorragender Einsendungen eine Auswahl zu treffen. Alle Einsender/innen erhielten zudem ein Buch „Und dann war plötzlich alles anders …“ mit allen 47 Geschichten, die als Beiträge zum Wettbewerb eingegangen waren. Im Gespräch am Rande der Buchmesse wurde vereinbart, dass es auch im kommenden Sommer wieder eine Schreibwerkstatt im Rahmen der LitEifel am Gymnasium Kreuzau geben wird. Und Schulleiter Arnoldt bot an, dass die LitEifel im kommenden Jahr gerne auch mit einer ihrer Lesungen im Forum des Kreuzauer Schulzentrums Station machen könne. Alle Preisträger/innen des Jugendliteraturwettbewerbs, die Kreuzauer Gymnasiastin Jennifer Baranek in der 2. Reihe ganz links, Foto: Anja Raith. Jugendliteraturpreis für Kreuzauer Gymnasiastin „Und plötzlich verstand ich es: Zuhause ist weder ein Hier, noch ein Da, es ist auch kein Wo. Zuhause sind die Personen um dich herum, die dir das Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen geben.“ So schreibt Jennifer Baranek, Schülerin des Gymnasiums Kreuzau, in ihrer Geschichte „Fragen, die ich mir mein Leben lang stellte“, mit der sie den 2. Preis in ihrer Altersgruppe beim 3. Eifeler Jugendliteraturwettbewerb gewann. Entstanden waren diese und vier weitere zum Wettbewerb eingereichte Geschichten am Ende des letzten Schuljahres: Im Rahmen der LitEifel waren 20 Schülerinnen und Schüler des Kreuzauer Gymnasiums zur Teilnahme an einer Schreibwerkstatt unter dem Titel: „Zuhause? Fremd?“ eingeladen. Unter der Anleitung der Autorin Claudia Hoff- 26 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Der Stand mit dem Buch aus der Schreibwerkstatt am Gymnasium Kreuzau. In der Mitte zwischen den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Claudia Hoffmann von der LitEifel, ganz rechts Schulleiter W. Arnoldt. Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 27 Pfarrgemeinden Krippenwanderung in Aachen für Frauen Krippen, die greifbare und sichtbare Darstellung des Weihnachtsgeschehens, faszinieren viele von uns schon von Kindheit an. Gleich zu Beginn des Neuen Jahres, am Mittwoch, dem 4. Januar, laden wir alle interessierten Frauen ein zu einer geführten Krippenwanderung in Aachen. Unsere Führerin wird uns in die Welt der jahrhundertealten Tradition, die reiche Symbolik und das lebendige Brauchtum der Krippen versetzen. Wir werden viele Einzelheiten in den Krippen entdecken und dazu spannende Geschichten über das Jesuskind, die Heiligen Drei Könige und die Tiere an der Krippe hören. dabei werden wir uns die verschiedensten Stationen in der Aachener Innenstadt erlaufen. Im Anschluss an die ca 1 ½- bis 2-stündige Führung werden wir im traditionellen Café Van den Daele zu Kaffee und Kuchen einkehren, bevor wir dann wieder den Rücktritt antreten. Wir treffen uns um 12.45 Uhr in Kreuzau am Bahnhof und werden mit der Rurtalbahn bzw. dem Zug nach Aachen fahren. Karten zum Preis von 22,- € (inkl. Fahrt, Führung und Kaffeegedeck) sind ab sofort im Pfarrbüro erhältlich. „Segen bringen, Segen sein“ – die Sternsinger kommen Auch im nächsten Jahr sind in unserer Pfarre wieder die Sternsinger unterwegs, bringen den Segen zu den Häusern und Wohnungen und sammeln für Kinder in Not überall auf der Welt. In Friedenau werden wir am Freitag, dem 13. Januar 2017 ab ca. 16.00 Uhr unterwegs sein, im Hauptort Kreuzau am Samstag, dem 14. Januar ab ca. 9.45 Uhr. Alle, die den Besuch der Sternsinger wünschen, tragen sich entweder in der Kirche in die entsprechenden Listen ein oder rufen kurz im Pfarrbüro unter Tel.-Nr.: 504570 an. Frauenbibelabend im Januar Alle interessierten Frauen laden wir zu unserem nächsten Bibelabend am Dienstag, dem 17. Januar um 19.00 Uhr (Achtung: eine Stunde früher als üblich!) in den Kirchweg 1 ein. Wir freuen uns immer, wenn noch weitere Frauen dazu kommen! „Un wenn et Trömmelche jeht“ – Krözauer Wievekarneval Ob „met Höötsche“ oder im vollen Kostüm: wir laden alle Frauen zu einem jecken, karnevalistischen Nachmittag ein und freuen uns, wenn viele Spaß an der Freud’ haben und mit dabei sind. Wir freuen uns natürlich ganz besonders, wenn Sie einen Beitrag, ob nun einen Sketch, einen Witz, eine Büttenrede oder was auch immer zu unserem Nachmittag beitragen. Denn nur so wird’s richtig bunt und verrückt. Reden, wie uns der Schnabel gewachsen ist und dabei „jecke Tön“ zur Sprache bringen, ist natürlich in unserer Muttersprache, dem Dialekt oder Platt besonders schön. Das muss nicht unbedingt Kreuzauer Platt sein, auch andere Dialekte sind uns willkommen. Wir freuen uns aber auch, wenn diejenigen kommen, die einfach gerne mit dabei sind und sich auf ein paar närrische Stunden freuen. Los geht’s am Montag, dem 13. Februar um 14.11 bis ca. 17.00 Uhr im Pfarrzentrum in Kreuzau. Einlass: 13.45 Uhr!!! Stärken werden wir uns bei Kaffee und Leckereien, die in die 5. Jahreszeit passen. Da wir im Saal im Pfarrheim leider nicht unbegrenzt Platz haben, wir aber auch niemanden zurück schicken möchten, werden im Vorfeld im Pfarrbüro Eintrittskarten zum Preis von 4,- € verkauft. Der Vorverkauf startet am Montag, dem 9. Januar um 9.00 Uhr im Pfarrbüro. BESTATTUNGSHAUS STEFAN SCHMITZ • Erd- und Feuerbestattungen • See- und Flussbestattungen • Anonyme Bestattungen • Erledigung aller Formalitäten • Bestattungsvorsorge • TAG UND NACHT ERREICHBAR www.bestattungen-stefan-schmitz.de Kreuzau-Untermaubach Tel.: (0 24 22) 90 30 65 Vettweiß Tel.: (0 24 24) 90 16 16 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 27 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 28 59. Aktion Dreikönigssingen – Segensbringer gesucht! Sternsinger der Pfarrgemeinde St. Urban in Winden brauchen Unterstützung Sie bringen den Segen und sie sind ein Segen, die Sternsinger der Pfarrei St. Urban die sich rund um den Jahreswechsel in Winden und Bergheim wieder auf den Weg zu den Menschen machen und Spenden sammeln für benachteiligte Gleichaltrige in aller Welt. Allerdings brauchen die aktiven Kinder und Jugendlichen dabei noch Unterstützung. Zum 59. Mal werden rund um den 6. Januar 2017 bundesweit die Sternsinger unterwegs sein. „Segen bringen, Segen sein. Gemeinsam für Gottes Schöpfung – in Kenia und weltweit!“ heißt das Leitwort der kommenden Aktion Dreikönigssingen, bei der in allen 27 deutschen Bistümern wieder rund 330.000 Kinder in den Gewändern der Heiligen Drei Könige von Tür zu Tür ziehen werden. Die Pfarrei St. Urban sucht für die Aktion 2017 Mädchen und Jungen im Alter von 8 bis 14 Jahren, die sich als Segensbringer engagieren möchten. In Begleitung Erwachsener ziehen die kleinen und großen Könige am 6. Januar von Haus zu Haus. Darüber hinaus werden erwachsene Begleitpersonen gesucht, die ehrenamtlich die Sternsingergruppen betreuen. Die Sternsinger treffen sich am Freitag, 6. Januar 2017 um 10 Uhr in der Pfarrkirche in Winden. Weitere Informationen gibt es bei Pfarrer Walter Hütten per Mail unter walter.huetten@bistum-aachen .de. Jetzt schon an die Sommerferien 2017 denken und für die Kinder eine Sommerferienfreizeit buchen Trotz des schlechten Wetters in der kalten Jahreszeit sollte man schon die Sommerferien des nächsten Jahres im Hinterkopf behalten. Denn auch in den kommenden großen Ferien wird die kath. Pfarrgemeinde St. Andreas Stockheim wieder ihre beliebte, seit nunmehr über zwanzig Jahren jährliche stattfindende Ferienfreizeit anbieten. Teilnehmen können alle Mädchen und Jungen im Alter zwischen acht und 14 Jahren. Die Ferienfreizeit wird vom 07. August 2017 bis zum 19. August 2017 im Jugendbildungshaus St. Kilian in Miltenberg stattfinden. Das Jugendbildungshaus verfügt über abwechslungsreiches Außengelände, wobei auch die schöne Altstadt von Miltenberg innerhalb weniger Minuten fußläufig zu erreichen ist. Die Kinder werden in hellen Mehrbettzimmern untergebracht. Für das leibliche Wohl der Kinder ist durch drei Mahlzeiten am Tag optimal gesorgt. Das zum Haus gehörende Gelände sticht durch seinen Hartgummiplatz, seine Kicker- und Tischtennisräume sowie durch die fußläufig zu erreichenden Waldgebiete hervor. Betreut werden die Kinder von einem erfahrenen und ehrenamtlichen Betreuerteam. Das tägliche Programm umfasst drei große Abschnitte, darunter zahlreiche Gruppen- und Geländespiele, Kreativangebote, Show- sowie Spieleabende, die vom Betreuerteam 28 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde organisiert werden. Ausflüge in die Umgebung und ein Schwimmbadbesuch runden das Programm gelungen ab. Zeit mit den neu gefunden Freunden zu verbringen kommt dabei selbstverständlich auch nicht zu kurz. Rundum soll eine schöne Ferienfreizeit für die Kinder stattfinden und es sollen den Mädchen und Jungen neue positive Erfahrungen im Rahmen einer Gruppe ermöglichet werden. Die gesamte Ferienfreizeit kostet 420 Euro (für Kinder aus dem Stadtgebiet Düren erhöht sich der Preis um zehn Euro) pro Teilnehmer. Der Preis beinhaltet die An- und Abreise, die Unterkunft, die Verpflegung, sämtliche Materialkosten sowie alle anfallenden Eintrittskosten. Am besten also gar nicht mehr lange Warten, denn die Anzahl der Plätze ist von vornherein Beschränkt und viele Plätze sind schon belegt. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular erhalten Sie im Internet auf www.ferienlager-stockheim.de oder direkt bei der Leitung des Ferienlagers, Kathrin Leisten und Anno Kurth ([email protected] , 0176 - 82337041 oder 0157 -88632665). Konzert in der Pfarrkirche St. Urban in Winden Am Sonntag, den 08.01.2017 (letzter Tag der kirchlichen Weihnachtszeit) lädt der Chor Viva Musica unter der Leitung von Stefan Schmitz um 15.00 Uhr zum zweiten Mal zu einem Konzert in der Pfarrkirche St. Urban in Winden ein. Die acht Sänger/-innen präsentieren weihnachtliche, geistliche sowie weltliche Lieder. Der Eintritt ist frei. Vereinsmitteilungen Krippe der Krippenfreunde Drove erstmalig ab dem 4. Advent (18.12.16) ab 11:30 Uhr in der Pfarrkirche Sankt Martin geöffnet. Seit 1975 bauen die Krippenfreunde Drove jedes Jahr in der Adventszeit eine Krippe mit verschiedenen Landschaften. Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 29 Der Weg der heiligen drei Könige zur Krippe des Jesuskindes wird in der Drover Pfarrkirche Sankt Martin dargestellt. In einem Seitenschiff der Kirche ist eine ca. 25 Meter lange und 4 Meter hohe Krippenlandschaft mit 2000 Lichtern und etwa 1500 Bögen Felsenpapier zu sehen. Die Bachläufe, Wasserfall und Mühlrad werden mit 5 Tauchpumpen betrieben und stellen immer wieder eine große Herausforderung für die Krippenbauer dar. In der Krippe stehen einige über 100 Jahre alte Wachsfiguren worauf die Krippenfreunde sehr stolz sind. 9 Mitglieder der Sankt Matthias-Bruderschaft gestalten ehrenamtlich die Krippe in ca. 600 Arbeitsstunden. Weitere Informationen über die gesamten Öffnungszeiten sowie Bilder und Kontaktadresse finden Sie unter www.krippe-drove.de 2. Hallengaudi mit den Bavarian Beat Boys Rockige Blasmusik, leckerer Obstler und eine Kulisse, wie Sie es nur von AprésSki-Partys kennen. Unter dem Motto "Hallengaudi das ultimative Winterfest für Jung und Alt" feiert die Kirmesgesellschaft Kreuzau am 7. Januar 2017 ab 20 Uhr den Start ins neue Jahr. Durch die originelle Instrumentierung und die eigens angefertigten Arrangements entsteht der typische "Bavarian BEAT BOYS"-Sound. Die Kombination aus dynamisch gespielter Basstuba, rockigem Saxophon und grooviger Gitarre verleiht diesem Sound eine unvergessliche Transparenz. Fühlen Sie sich in der Festhalle Kreuzau wie in einer urigen Almhütte bei Schnee und Kälte. Genießen Sie den Ausblick auf ein wunderschönes Alpenpanorama und lassen Sie nach einem anstrengenden Tag den Abend mit bester Unterhaltung ausklingen. Es wird getanzt bis zum Umfallen, kurze Tanzpausen können in der Obstlerhütte oder bei zünftigen Essen gut genutzt werden. Eine große Tombola lockt mit tollen, attraktiven Preisen. Die Skipässe erhalten Sie für 5,- € inkl. einem Freigetränk an den Vorverkaufsstellen "Lesezeichen", "Lotto Ecke" und "Alte Post". An der Abendkasse erhalten Sie für 5,- € Ihren Skipass. Auf das Freigetränk muss dann leider verzichtet werden. Die Kirmesgesellschaft Kreuzau 1923 e. V. freut sich auf eine fetzige Aprés Ski Party. Samstag, 14. Januar 2017 Dorfsammlung ab 10:00 Uhr und Kartenvorverkauf ab 11:00 Uhr im Pfarrheim Stockheim, Am Pfarrgarten Freitag, 27. Januar 2017 Kostümsitzung in der Turnhalle (Straße „Im Kleinenfeld") Beginn: 19:30 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr. Auch in diesem Jahr bieten wir ein schönes, abwechslungsreiches und interessantes Programm sowie die Präsentationen der neu erlernten Tänze unseres Mariechens, unserer Garden und Tanzgruppen. Samstag, 28. Januar 2017 Kindersitzung in der Turnhalle (Straße „Im Kleinenfeld“) Beginn 14:00 Uhr, Einlass ab 13:30 Uhr Mit eigenen Kräften, vielen Gastvereinen, Kindersänger und Musik. Sonntag, 29. Januar 2017 Festkommerz 4 x 11 Jahre Der Festkommerz findet in der Turnhalle (Straße „Im Kleinenfeld“) ab 14:00 Uhr statt. Donnerstag, 23. Februar 2017 (Weiberfastnacht) „Fastelovendsparty für Jedermann" ab 14:00 Uhr in der „Alten Kirche". Bunter und abwechslungsreicher Karnevalsspaß für Kinder und Erwachsene von nachmittags bis in den Abend, für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Sonntag, 26. Februar 2017 (Karnevalssonntag) Karnevalsumzug durch Stockheim ab 11:11 Uhr, Aufstellung an der FTZ. Gleicher Zugweg wie im letzten Jahr mit anschließender „After Zoch Party" (Beginn schon ab 12:00 Uhr) in der „Alten Kirche". Interessierte Gruppen können sich bei dem Zugleiter Stefan Fuß unter 02421/6936484 anmelden. Wie in jedem Jahr unterstützt die KG die teilnehmenden Gruppen in Form von Wurfmaterial. Die KG „Decke Boom" Stockheim freut sich auf diese Session und auf zahlreichen Besuch bei den Veranstaltungen. Die KG „Decke Boom“ Stockheim informiert Die KG „Decke Boom" aus Stockheim informiert über die Termine der Session 2016/2017: Mittwoch, 11. Januar 2017 Kartenvorverkauf von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Pfarrheim Stockheim, Am Pfarrgarten Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 29 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 30 Bouleplatz Untermaubach feierlich eröffnet Am 22. September 2016 fand auf Einladung des Ortsvorstehers, Graf Mariano von Spee, die diesjährige Ortsbegehung in Untermaubach statt. Eine stattliche Anzahl von 50 Bewohnerinnen und Bewohner nahmen daran teil. Der Einladung gefolgt waren auch Bürgermeister Ingo Eßer, Landtagsabgeordneter Rolf Seel, Kreistagsmitglied Dr. Ralf Nolten und Dezernet Siegfried Schmühl von der Gemeindeverwaltung in Kreuzau. Aber auch positive Rückmeldungen kamen von der Bevölkerung. Verständnis auch, dass nicht mehr alles wie früher von den Mitarbeitern des Bauhofs erledigt werden kann. Deshalb wurde 2006 die Gruppe „Wir in Untermaubach“ gegründet, die schon viele Verschönerungsmaßnahmen in Untermaubach durchgeführt hat. Einen Höhepunkt dieser Arbeit war die Eröffnung des Bouleplatzes im Park „Am Alten Ehrenmal“ im Anschluss an die Ortsbegehung. Obwohl es langsam dunkel wurde, konnte Bürgermeister Ingo Eßer, Graf Mariano von Spee und Bernhard Buhl die ersten Kugeln um das „Schweinchen“ platzieren. Mit der Taschenlampe konnte der Bürgermeister als Sieger ermittelt werden. Ein weiteres Highlight des Abends war die Anwesenheit des Pfarrers im Ruhestand, Johannes Besgen, der zur Freude aller drei Holzbänke für den Ort stiftete und so wesentlich zur Verschönerung des Ortes beitrug. Eine Bank steht Ecke Lindenstr. / Im Heidehof. Aufgebaut unter Hilfe von Willi Büchel und Pflege des Blumenschmucks durch Frau Latz. Die zwei anderen Bänke wurden im Park plaziert, um allen die Möglichkeit zu geben, die Ruhe im Park zu genießen und den Boulespielern bei ihrem Spiel zu zu schauen. Unter Kerzenschein, mit Getränken und ein paar Knabbereien wurde in lockerer Runde weiter diskutiert. Ein würdiger Abschluss der Veranstaltung. Nächstes Jahr findet im Wechsel die Ortsbegehung wieder in Bilstein statt. Vom Strahlrohr zum „Strahlemann“ Es entstanden rege Diskussionen über viele kleinere und größere Probleme. Sicherer Schulweg der Kinder, Schlaglöcher in den Straßen, das Problem der Hinterlassenschaft von Hunden an den Wegerändern, die nächtliche Beleuchtung der Straßen, das LKW-Problem am Weissenberg, kaputtgefahrene Bürgersteige. Alles wurde in eine Liste aufgenommen und kleinere Problem konnten wie jedes Jahr kurzfristig angepackt werden. Löschgruppenführer der Feuerwehr ist Prinz Karneval in Kreuzau. Jürgen I. (Maubach) konnte es kaum erwarten, am Samstag in der voll besetzten Kreuzauer Festhalle die Insignien der närrischen Herrschaft aus der Hand des „Schluppe“ Präsidenten Peter Kaptain überreicht zu bekommen. Nach Schützen- und Hahnenkönig ist das Prinzenamt der dritte Titel in einem Ortsverein für Jürgen Maubach, welcher damit das Majestäten-Triple erreicht hat. Üdinger Weg 44 - 46 52372 Kreuzau st e F s e h o r nf i e n e l l ! a r h n a e J h c e s u n e sn n i h Wir wü c s t u R n e t u g n und eine Tel.: 02422 - 500 96 44 Mobil: 0179 - 131 14 70 [email protected] t www.elektrotechnik-kreuzau.de 30 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 31 Die Freude hierüber war beim neuen Prinzen der Kreuzauer Karnevalisten nicht zu übersehen. Diese Freude und Begeisterung brachte er auch in seiner Antrittsrede zum Ausdruck. Festmeister Heinz Schäfer hatte für die anwesenden Gäste wieder ein abwechslungsreiches, kurzweiliges Programm zusammengestellt, in welchem sich Gesang, Tanz, Reden und Musik abwechselten. Im ersten Teil der Sitzung hatten die Kreuzauer Ortsvereine und die ehemaligen Prinzen die Möglichkeit, dem neuen Prinzen ihre Aufwartung zu machen. Nachdem nach der Pause die Freunde des Prinzen aus der Kreuzauer Löschgruppe der Feuerwehr die Elferratspositionen eingenommen hatten, marschierten die Abordnungen der befreundeten Gesellschaften aus Drove, Üdingen und Winden auf die Bühne, um Prinz Jürgen I. zu gratulieren. Ein besonderes Geschenk war der gemeinsame Tanz vom Kreuzauer Funkenknubbel „blau-wiss“ zusammen mit der Ehrengarde aus Winden. Nach der Sitzung hatten Freunde und Besucher die Möglichkeit, ihrem neuen Prinzen Karneval Jürgen I. zu gratulieren. Der Prinz und seine vier Adjutanten, Manni Breuer, Heinz Ross jr., Michael Tesch und Klaus Bartels, konnten dabei viele Hände schütteln. Jürgen I. regiert die Kreuzauer Narren in der Session unter dem Motto: “Alaaf, joot Schoss on Kikeriki, dat määht os Freud wie nie“! Foto Nr.: Presseinformation vom 13.11.2016 Inthro Ein strahlender Prinz Jürgen I., kurz nachdem er vom Präsidenten mit den Insignien der närrischen Herrschaft ausgestattet wurde. Text und Foto: Manni Schall STIG restauriert das Wegekreuz in Stockheim 500 Stunden und 11.000 Euro investiert Das 1985 unter Denkmalschutz gestellte Wegekreuz in Stockheim an der Kreuzauerstraße war schon seit einigen Jahren sehr stark verwittert, das Fundament war nicht mehr tragfähig und der Platz um das Wegekreuz herum war auch in keinem schönes Zustand. So kam schon im Jahr 2012 der Wunsch und die Idee auf, das Wegekreuz vor dem Umsturz zu sichern, zu restaurieren und den Platz zu gestalten. Die Gespräche mit den Fachfirmen deuteten aber darauf hin, dass eine denkmalgerechte Sanierung zu hohen Kosten führen würde. So ging die „STIG“ mit dem Team „Wegekreuz“ daran, die Planungen vorzubereiten und die Finanzierung zu sichern. Im Jahr 2014 wurde dann eine stärkere Seitenneigung festgestellt und damit die Gefahr, dass unser Wegekreuz umstürzt und nicht mehr zu retten wäre. Damit bekam das Projekt neue Impulse und eine Gruppe von 10 interessierten Stockheimern um den Projektleiter Peter Boltersdorf mit Hardy Berg, Josef Friederichs, Simon Gammersbach, FranzJosef Gemünd, Horst Mermagen, Günter Metze, Karl-Heinz Rößling, Rolf Thiel und Gerd Wolters begannen mit der konkreten Umsetzung. Beim „STIG“-Herbst-Aktionstag im Oktober 2015 wurden die Sträucher vom Gelände entfernt, Bäume umgepflanzt und der Restaurator, die Firma Hommelsheim aus Kreuzau-Boich, hat das Wegekreuz fachgerecht demontiert und in die Werkstatt gebracht und dort restauriert. Im Frühjahr 2016 ging es dann richtig los und die einzelnen Arbeitsschritte konnte man teilweise im wöchentlichen Rhythmus an der Baustelle beobachten. Man konnte Schritt für Schritt sehen, wie das Umfeld des Wegekreuzes gestaltet wird und wie der Platz später aussehen soll. Die Gruppe von ehrenamtlichen Helfern hat viel Freizeit und Engagement in dieses Projekt gesteckt und von der Planung über den Abbau des Wegekreuzes, den Rückbau des Platzes, die Neuanlage der Pflasterung und der Beete bis zur endgültigen Fertigstellung mit der Bepflanzung knapp 500 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Das was dort an organisatorischer und handwerklicher Arbeit geleistet wurde, verdient die allerhöchste Anerkennung. Sie haben über den gesamten Zeitraum nicht die Geduld und den Eifer verloren, das Projekt so professionell und zielstrebig fertig zu stellen. Wie wir aber alle wissen, sind solche großen gemeinnützigen Projekte nicht ohne finanzielle Hilfe umzusetzen. Und so gehören die ehrenamtlichen Helfer und die regionalen Sponsoren, denen dieses Engagement zum Gemeinwohl am Herzen liegt, sehr eng zusammen. Ohne diese Unterstützung wären die Kosten trotz der hohen Eigenleistung nicht zu finanzieren. Bei der Restauration des Wegekreuzes haben sich als Hauptsponsoren die Kultur- und Naturstiftung der Sparkasse Düren und die RWE Folgegesellschaft innogy mit dem Sozialprojekt „Aktiv vor Ort“ ein großes Dankeschön verdient. Zudem wurde durch den Zuschuss der Gemeinde Kreuzau und den Besuchern des Stockheimer Lichterfestes sowie die STIG- Mitglieder die Finanzierung gesichert. In Summe konnten damit die Kosten für die Restauration und das Material in Höhe von ca. 11.000 Euro gedeckt werden. Dazu kommt dann noch die ehrenamtliche ArbeitsAmtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 31 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 32 leistung womit dann rechnerisch für die Restauration des Wegekreuzes und die Gestaltung des Platzes ca. 18.500 Euro an Leistungen erbracht wurde. Daran mitgewirkt haben auch die in Stockheim ansässigen Firmen wie das Ingenieurbüro Gammersbach, was die gesamte Planung und Baubegleitung übernommen hat sowie die Firmen Theo Bühl, Salentin & Mundt, Dauvermann sowie gepe Peterhoff, die mit Tipps, Arbeitsgeräten und praktischer Hilfe unterstützt haben. Und auch die Nachbarschaft, die seit mehr als 35 Jahren das Wegekreuz pflegt und für Blumenschmuck und Kerzenlicht sorgt hat, wird diese Aufgaben weiterhin übernehmen. Es ist schön zu sehen, dass sich in Stockheim die ehrenamtlichen Helfer, die Firmen aus dem Ort und die Sponsoren in einem besonderen Miteinander zum Wohle der Allgemeinheit eingebracht haben. Die Stockheimer Malerin, Brigitte Schnitzler, hat das neu gestaltete Wegekreuz in Aquarell gezeichnet und zum Dank und zur Erinnerung haben alle Helfer und Sponsoren von der „STIG“ einen Druck des Gemäldes erhalten. Wir wünschen den Besuchern am Wegekreuz, dass sie sich daran erfreuen und vielleicht auch etwas Zeit finden sich zu besinnen und neue Kraft zu tanken. Stockheimer starten beim St. Andreas Lichterfest stimmungsvoll in den Advent Am ersten Adventswochenende fand in Stockheim in und um die „Alte Kirche“ herum das diesjährige St. Andreas Lichterfest statt. Die „STIG“ veranstaltet alle zwei Jahre ein Lichterfest um mit der gesamten Dorfgemeinschaft und Gästen gemeinsam in den Advent zu starten. Dazu wurde am Denkmalplatz ein beleuchteter und geschmückter Weihnachtsbaum mit einer Krippe aufgestellt, der den Platz in der Adventszeit verschönert. Die „Alte Kirche“ war in wunderschönem Ambiente geschmückt und mit viel Liebe zum Thema „Advent und Lichter“ dekoriert. Auf dem kleinen Weihnachtsmarkt mit vier Buden, die jeweils von mannshohen Weihnachtsmännern flankiert waren, konnte man Leckeres und Hübsches erstehen. Unter anderem ein, vom StockHEIMat-Team erstellter, hochwertiger GeburtstagsKalender, mit Fotos die das alte Stockheim zeigen. Natürlich war auch für das leibliche Wohl gesorgt. Der Duft von Reibekuchen, 32 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Bratwürstchen, Pommes und Glühwein kitzelte Nase und Gaumen. Am Samstagnachmittag trafen sich ca. 30 Kindergartenkinder, die mit selbst gebasteltem Weihnachtsbaumschmuck die Tannenbäume am Dorfplatz schmückten und so wunderschön für die Adventszeit herrichteten. Passend zum Thema „Adventszeit“ wurde für die jüngeren Besucher ein Bastelangebot mit Adventskränzen und Weihnachtskugeln angeboten. Nach dem Gottesdienst am Abend, der durch den Kirchenchor feierlich gestaltet wurde, verdiente sich das Lichterfest dann wirklich seinen Namen. Die Besucher wurden am Weihnachtsbaum von sehr vielen Kerzenlichtern empfangen und unter den festlichen Trompetenklängen von Thorsten Prinz wurde die Weihnachtsbaumbeleuchtung eingeschaltet. Bei heißem Glühwein, herzhaften Leckereien vom Grill und knusprigen Reibekuchen genossen die Gäste den Beginn der Adventszeit. Die Weihnachtsstände boten in einer stimmungsvollen Atmosphäre Dekorationen aus Holz, Marmeladen und Pralinen in außergewöhnlich leckeren Geschmacksrichtungen. Die berühmte Schokoladen des Kinderheim St. Josef und die vielfältigen Schmuckangebote rundeten das Angebot hervorragend ab. Am Sonntag trafen sich die Stockheimer dann zum Advents-Frühschoppen. Neben einer delikaten Gulaschsuppe gab es auch wieder Kaffee mit selbstgebackenen Kuchen und gegen 17 Uhr ging das Lichterfest so langsam zu Ende und die strahlenden Lichter für diesmal aus. Der geschmückte Dorfplatz erfreut aber weiterhin während der gesamten Adventszeit die Passanten in der Stockheimer Ortsmitte. Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 33 Rolf Neuendorf gewinnt Üdinger Skatturnier Zum 16. Mal fand am 20.11.2016 im Üdinger Sport- und Vereinsheim das traditionelle Skatturnier statt. Insgesamt nahmen 25 Skatfreunde am Turnier teil. Nach der Einschreibung wurde dann pünktlich um 15 Uhr gestartet. Ausgespielt wurden 3 Runden á 20 Spiele. Nach 2 Runden konnte sich kein Spieler punktemäßig absetzen, so dass es bis zur letzten Runde spannend blieb. Gegen 19.30 Uhr standen dann die Sieger fest und der Spielleiter konnte die Pokale und Siegerpreise überreichen. 1. Sieger Rolf Neuendorf aus Bergstein 1633 Punkte 2. Sieger Erich Nellesen aus Üdingen 1458 Punkte 3. Sieger Jochen Franken aus Kreuzau 1382 Punkte Die drei Erstplatzierten erhielten je einen Pokal, welcher von der einzigen weiblichen Teilnehmerin, Conny Fingerhut, gestiftet wurde. Ebenfalls gab es vom Veranstalter eine Urkunde sowie einen Geldpreis. Alle anderen Teilnehmer ab Platz 4 konnten einen Sachpreis mit nach Hause nehmen. Für das leibliche Wohl während der Veranstaltung war bestens gesorgt. Gegen 20 Uhr schloss die fröhliche Skatrunde. Die Sportfreunde bedanken sich für die rege Teilnahme und hoffen für 2017 auf eine ebenfalls rege Teilnahme. Milch macht Ku(h)lturlandschaft Senioren des Turnclubs Kreuzau auf dem Milchweg Bei herbstlich klarem Wetter und 4 Grad wanderten die Senioren des Turnclubs Kreuzau in Steinfeld auf dem Wanderweg "Milch macht Ku(h)lturlandschaft". Das Motto dieser Wanderung lautet nicht ohne Grund „Milch macht fit, schlau und Landschaft“. Auf diesem wunderschön angelegten Wanderweg durch herbstliche Bachtäler und in luftiger Höhe der Eifeler Landschaft wurden die Wanderer an acht nett aufgemachten Informationstafeln umfassend über Tierhaltung, landwirtschaftliche Betriebe und die Verwertung der Milch über Butter und Käse bis zum Joghurt informiert. Selbst die „Rückstände“ aus der Tierhaltung finden Verwendung in Form einer Biogasanlage. Nach rund 7,5 Kilometer und gut zwei Stunden wurde der Ausgangspunkt, das Kloster Steinfeld, erreicht, wo in der hübschen Klosterschänke der Nachmittag bei Kaffee und Kuchen ausklang. Fazit: Diese Wanderung ist bei jedem Wetter und allen Jahreszeiten auch für Kinder geeignet. Infos zum Turnclub unter www.turnclubkreuzau.de. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 33 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 34 Theater für Kinder in Sportvereinen JVC Columbia 03 Drove und basta! e. V. organisieren Theaterstück zum Kinderschutz Der Verein Columbia Drove engagiert sich bereits seit längerem im Thema Kinderschutz bzw. Prävention, um Missbrauch von Kindern im Verein keine Chance zu geben. Nach ersten Schulungen für die Betreuer im letzten Jahr wurden jetzt, zur Aufklärung von Kindern und Eltern, zwei Theaterpädagoginnen und ein Diplompädagoge zur Aufführung des Theaterstücks „Anne, Tore sind wir stark" eingeladen. Gesponsert wurde die Veranstaltung von der „Kreis 11 Düren", bei der sich Michael Schäfer, Vorsitzender der Columbia Drove, in seiner Ansprache herzlich bedankte. In dem interaktiven Theaterstück, gespielt von Theaterpädagogin Anja Bechtel (Anne) und Diplompädagoge Hansi Schäfer (Tore), wurden verschiedene Szenen aus dem Alltag eines Sportverein mit Witz, Gesang und Mut machenden Texten gezeigt. Es wurden zum einen sogenannte „Nein-Gefühle" dargestellt, wie z. B. Schamgefühle beim Umziehen, Enttäuschung bei der Mannschaftszusammenstellung oder der „Poklatscher" des Vereinsvorsitzenden für Anne bei der Siegerehrung. Aber auch viele „Ja-Gefühle" waren zu sehen, beispielsweise wie Anne sich bei ihrem Vater Hilfe holt, weil der gespielte Vereinsvorsitzende bei ihr „Nein-Gefühle" auslöste. Die Kinder von 8 – 12 Jahren zeigten mit Hilfe von Karten in Ampelfarben an, welche Gefühle die dargestellten Situationen bei den Schauspielern und ihnen auslösten. Nach der Aufführung wurden drei Workshops getrennt nach Jungen, Mädchen sowie Eltern durchgeführt. In den Workshops erzählte jeder aus seiner eigenen Perspektive, was ihn am meisten am Theaterstück beeindruckt hat. Besonders gelobt wurde von den Eltern die ausdrucksstarke Mimik und Gestik der Schauspieler – Situationen wurden nicht nur benannt und verbal erklärt, sondern Gefühle so gespielt, dass die jeweiligen Situationen für jedes Kind altersentsprechend und spielerisch nachvollziehbar waren. Begleitend sollten sowohl die Mädchen als auch die Jungen Ansprechpartner für dieses Thema im Verein haben. Hierfür steht den Kindern und Eltern bei der Columbia Drove der geschäftsführende Vorstand zur Verfügung. 34 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 35 Zum Abschluss, der von allen Teilnehmern als sehr positiv und lehrreich empfundenen Veranstaltung, gab es ein vergnügliches Zusammensein bei Pizza und Getränken. JVC Columbia 03 Drove bedankt sich nochmals recht herzlich bei der Kreis 11 Düren und basta! e.V. ohne deren Unterstützung die Veranstaltung nicht hätte stattfinden können. KSC 05 verstärkt Vorstand Will man Engagement und Interesse an einem Verein daran festmachen, wie viele Mitglieder den jährlichen Einladungen zur Mitgliederversammlung folgen, so kann der Kreuzauer Sport-Club 05 e. V. in diesem Jahr mit Fug und Recht behaupten, dass seine Mitglieder wohl sehr rege am Verein teilnehmen und so durfte sich der 1. Vorsitzende, Gerd Gottschalk, über regen Zuspruch und einen prall gefüllten Raum in der Vereinsgaststätte „Alte Post“ in Kreuzau freuen. Bevor man dann zu den Wahlen des Vorstandes überging konnte der Vorstand über ein bewegtes und interessantes Jahr zurückblicken, dass wie auch im Vorjahr ganz im Zeichen des Wiederaufbaus der Jugendabteilung stand. Während die Senioren die Saison 2015/16 mit einer sehr guten Rückrunde abschlossen, zeigte ich in der Jugendarbeit erste nennenswerte Erfolge und so wundert es nicht, dass der KSC 05 in der laufenden Saison 2016/17 bereits mit drei Jugendteams (Bambini; F-Jugend; D-Jugend) vertreten ist. Die Vorstandswahlen fanden in diesem Jahr erstmals nach der neuen Satzung statt, mit der der KSC 05 sich im letzten Jahr für die Zukunft attraktiver aufgestellt hat. Kern der neuen Vereinsstruktur stellt dabei der größere Einfluss der aktiven Sportler innerhalb der Vereinsführung dar. So hat der Bereich Jugend neben dem Jugendleiter, der von der Jugendabteilung gewählt wird, einen weiteren Vorstandsposten erhalten und auch der Seniorenbereich ist mit einem eigenen Vorstandsposten vertreten. Ergänzt wird der geschäftsführende Vorstand zusätzlich von fachbezogenen Beisitzern, die natürlich auch Aufgaben in den klassischen Bereichen wie Geschäftsführung und Finanzen übernehmen. Für die nächsten zwei Jahre wird der KSC 05 weiterhin vom bisheri- gen 1. Vorsitzenden, Gerd Gottschalk, geführt. Ihm zur Seite steht jetzt als 2. Vorsitzender, Oliver Droege, sowie Nils van de Berg als Vorstand Jugend. Letztgenannter wird wiederum von Daniela Simons als Beisitzerin Jugend tatkräftig unterstützt, während sich Dennis Hambloch (Beisitzer Sport) um die sportliche Ausrichtung des Vereins kümmern wird. Bevor Gerd Gottschalk die Versammlung nach mehr als zwei Stunden schloss, bedankte er sich ausdrücklich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit und ihr Engagement und bei den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, diese Verantwortung und Aufgabe zu übernehmen. Nicht jeder Kaminofen für Allergiker gut Gründe, sich einen Kaminofen anzuschaffen, gibt es genug: Das Spiel der flackernden Flammen bringt Gemütlichkeit und schafft ein angenehmes Raumklima. Für Hausstauballergiker ist die Frage, welcher Ofen am geeignetesten ist, oft schwierig: Bei der Wahl des Ofens kommt es vor allem auf die Wärmeabgabe an, da diese möglicherweise Staub aufwirbelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Wärmeabgabe: Konvektionswärme und Strahlungswärme. Ihre Apotheker Konvektionswärme wird über metallische FläAnnette und Gerd Cremer chen in kurzen Wellen schnell an die Luft weitergegeben. Durch große Luftumwälzung erreicht man so teilweise auch angrenzende Räume. Die Vorteile: sehr schnelles Aufheizen und Aufheizen von großen Luftmengen. Nachteile: Da bei dieser Heizart zuerst die Luft und erst sehr viel später Gegenstände und Wände im Raum erwärmt werden, sind vor allem Außenwände immer um einige Grad kühler als die Raumluft. In der Folge wird der Luft Feuchtigkeit entzogen, die sich an den Außenwänden als Kondensat niederschlägt und bei mangelnder Lüftung schnell zu feuchten Wänden führt. Weiterer Nachteil: Es gibt keine bzw. wenig Speicherzeiten. Und mit der Luftbewegung durch Konvektionswärme gelangt belastender Staub in die Raumluft. Fazit: Ein Kaminofen, der Konvektionswärme abgibt, kann zwar einen Raum sehr rasch aufheizen, ist aber für Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen nicht geeignet. Strahlungswärme ist auch als „gesunde“ Wärme in Form von langen Wellen bekannt. Sie ermöglicht eine natürliche Erwärmung des Raumes. Wände, Böden und alle Gegenstände im Raum werden gleichmäßig wie unter Sonneneinstrahlung direkt erwärmt, die umgebende Luft hingegen nur indirekt. Die Strahlungswärme erwärmt nicht die Luft, sondern alle Objekte, auf die sie trifft – Wände, Decken und Böden nehmen die Wellen auf und wandeln sie in Wärmeenergie um. Dabei entsteht keine Luftströmung, das heißt die Strahlungswärme wirbelt keinen Staub auf. Schon bei niedrigerer Temperatur wird eine wohlige Wärme empfunden. Nachteil: etwas längere Aufheizzeiten. Fazit: Die Strahlungswärme ist ideal für Menschen, die regelmäßig heizen, Kinder haben, öfters zu Hause sind, sowie ideal für Allergiker und Menschen mit Atemwegsbeschwerden. Und auch Ofen ist nicht gleich Ofen. So gibt es auch hier Unterschiede. Aus ihren Funktionsweisen lässt sich ableiten, welche Öfen für Hausstauballergiker nicht geeignet sind: Kaminofen, Heizkamin, Kombiofen, wasserführende Öfen. Hingegen wird für Allergiker das Heizen mit folgenden Öfen empfohlen: offene Kamine, Grundofen, Hypokaustenofen. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 35 Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 36
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