Amtsblatt für die Gemeinde Amtsblatt für die Gemeinde

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Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498
Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch,
Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11,
www.porschen-bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte im
Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl.
Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt.
Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.
Abfallkalender liegt diesem Amtsblatt bei!
16. Jahrgang
23. Dezember 2016
Nr.
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Öffentliche Bekanntmachungen
Kontakte
Gemeindeverwaltung Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0,
Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de,
E-Mail: [email protected],
Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200
Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr,
dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon-Nr.
Feuerwehr/Rettungsdienst
112
Arztrufzentrale
(01 80) 5 04 41 00
Ärztliche Notrufnummer
116 117
Notfallpraxis
Roonstraße 30, Düren
Zahnärztlicher Notdienst
(01 80) 5 98 67 00
Info-Zentrale für Vergiftungsfälle
(02 28) 1 92 40
Universitätsklinik Bonn
Polizei Notruf
110
Polizeiwache Kreuzau
(0 24 22) 50416 6312
Bezirksdienst Kreuzau
Polizeihauptkommissar Meier
(0 24 22) 50416 6331
Bezirk: Kreuzau westlich der Bahn,
Winden, Untermaubach, Obermaubach,
Schlagstein, Bergheim, Bilstein,
Langenbroich, Bogheim
Polizeihauptkommissar Nolden
(0 24 22) 50416 6332
Bezirk: Kreuzau östlich der Bahn,
Stockheim, Drove, Boich, Thum,
Leversbach, Üdingen
Gemeinsame Sprechzeiten
mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Urbanusstr. 1,
Kr-Winden
(0 24 22) 507 450
Nach Dienstschluss bei
Versorgungsstörungen (Wasser)
(02422) 507 444
Wasserversorgungszweck Perlenbach (0 24 72) 99 160
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom (0800) 4112244
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas (0800) 0793427
St. Augustinus-Krankenhaus GmbH (0 24 21) 59 90
Krankenhaus Düren GmbH
(0 24 21) 3 00
St. Marien Hospital
(0 24 21) 80 50
Kreuz-Apotheke
(08 00) 9 40 00 00
Victoria-Apotheke
(08 00) 5 23 72 00
Schiedsperson
(0 24 22) 504154
Telefon-Seelsorge
Düren-Heinsberg-Jülich
evangelisch
(08 00) 1 11 01 11
katholisch
(08 00) 1 11 02 22
Sirenenalarm
Alarmierung der Feuerwehr
3 x 15 Sekunden Heulton
Warnung vor Gefährdungen
Neben der Alarmierung für die Feuerwehr, werden die Sirenen
weiterhin zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt:
1 Minute auf und abschwellender Heulton
Entwarnung: 1 Minute Dauerton
Machen Sie sich mit den Verhaltensregeln und
den Alarmierungstönen der Sirenen vertraut.
Unter www.kreuzau.de/112
erhalten sie weitere Informationen.
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KREUZAU
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Bekanntmachung
der Gemeinde Kreuzau
12. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. F 2,
Ortsteil Stockheim, Teilbereich Ecke „Andreasstraße/Marienstraße“, im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in der Sitzung vom 06.12.2016
die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. F 2, Ortsteil Stockheim,
gemäß § 10 BauGB als Satzung mit der dazugehörigen Begründung
beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde im „vereinfachten Verfahren“ gem. § 13
BauGB aufgestellt.
Mit der Bebauungsplanänderung wird dem Rettungsdienst der Kreises
Düren der Neubau einer Mehrzweckhalle mit darüber liegenden
Geschossen, die als Verwaltungstrakt dienen, ermöglicht.
Der Planbereich ist aus dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der
Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem kann gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. 07. 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
Kreuzau vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Besonders wird auf Folgendes hingewiesen:
Der Bebauungsplan wurde gemäß § 13 BauGB „Vereinfachtes Verfahren“ aufgestellt, da die Grundzüge der Planung, öffentliche
Belange einschließlich der Belange von Natur und Landschaft nicht
berührt werden. In diesem vereinfachten Verfahren wurde gemäß
§ 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen. § 4 c war
nicht anzuwenden.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Kreuzau, den 07.12.2016
Der Bürgermeister
gez.
- Ingo Eßer -
1. Änderungssatzung
Die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. F 12, Ortsteil Stockheim,
tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt ab sofort bei der Gemeindeverwaltung
Kreuzau, Rathaus, Abteilung 2.1 – Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Zimmer 353, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, während
der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Die Dienststunden sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.00
Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 13.30
Uhr bis 17.00 Uhr.
H i n w e i s:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes
4 Baugesetzbuch über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen eingetretener Vermögensnachteile
nach den §§ 39 - 42 Baugesetzbuch und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Gemäß § 215 (2) Baugesetzbuch "Frist für die Geltendmachung der
Verletzung von Vorschriften“ wird auf Folgendes hingewiesen:
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KREUZAU
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Gemeinde Kreuzau vom 12.12.2016
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666
/ SGV.NRW. 2023), des § 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV.NRW. S. 926 /
SGV.NRW. 770), sowie der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8, 10 und 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV.NRW.S. 712 / SGV.NRW. 610) in den zurzeit
geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner
Sitzung am 06.12.2016 folgende 1 Änderungssatzung zur Beitragsund Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Kreuzau vom 15.12.2011 beschlossen:
§1
§ 4 Abs. 6 -Schmutzwassergebühren- erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser jährlich 2,72 €.
§ 5 Abs. 4 -Niederschlagswassergebühren- erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter Fläche i.S.d. Abs. 1 0,35 €.
§2
Diese 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom
15.12.2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
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Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 12.12.2016
Der Bürgermeister
gez.
- Ingo Eßer -
Bekanntmachung
I. Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2015 und Erteilung der Entlastung
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GO NRW) in der derzeit
gültigen Fassung den vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich eines Dritten bedient hat, testierten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 festgestellt. Er hat beschlossen,
dass die Deckung des Jahresfehlbetrags von 109.335,70 € aus der Allgemeinen Rücklage erfolgt, und dem Bürgermeister uneingeschränkt
Entlastung erteilt.
Die Zahlen der Schlussbilanz (Stichtag 31.12.2015) sind als Anlage
beigefügt.
II. Bekanntmachung des Jahresabschlusses
Der vorstehende Beschluss des Rates der Gemeinde Kreuzau und die
Entlastung des Bürgermeisters wird hiermit gem. § 96 Abs. 2 GO
NRW öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2015 liegt zusammen mit dem Lagebericht bis zur Feststellung des
folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme im Rathaus der
Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau, Zimmer 115,
während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.30 Uhr bis
12.00 Uhr, dienstags von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und donnerstags
von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr), öffentlich aus.
Kreuzau, den 8. Dezember 2016
Der Bürgermeister
In Vertretung
-SchmühlGemeindeverwaltungsdirektor
Amtsblatt für die Gemeinde
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HUNDESTEUERSATZUNG
der Gemeinde Kreuzau vom 12.12.2016
Aufgrund der § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) und der §§ 1, 2, 3 und 20 Abs.
2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712/SGV
NRW 610) – jeweils in der zurzeit geltenden Fassung - hat der Rat
der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung vom 06.12.2016 folgende
Hundesteuersatzung beschlossen:
§1
Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung
(1)Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.
(2)Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist eine natürliche Person, die einen Hund oder mehrere Hunde im eigenen
persönlichen Interesse oder im persönlichen Interesse eines Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam
gehalten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er
nicht innerhalb von 2 Wochen beim Ordnungsamt der Gemeinde
Kreuzau gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle
abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder
mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(3)Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn
er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen
Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird
oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem
Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder Haltung auf Probe oder
zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
§2
Steuermaßstab
(1)Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder
von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird
114,- EURO
b) zwei Hunde gehalten werden
144,- EURO
je Hund,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden
168,- EURO
je Hund,
d) wenn gefährliche Hunde gehalten werden
900,- EURO
je Hund.
Hunde, für die Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird, werden bei
der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht berücksichtigt;
Hunde für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird,
werden mitgezählt.
(2)Gefährliche Hunde im Sinne von Absatz 1 Buchstabe d sind
solche Hunde,
a) die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder
andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüch-
tet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe
begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum
Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte sogenannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des
Menschen erfolgt;
b) die sich nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes als
bissig erwiesen haben;
c) die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen
haben;
d) die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen
oder Hunde hetzen oder reißen.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere
Hunde der Rassen
1. American Staffordshire Terrier
2. Pitbull-Terrier
3. Staffordshire Bullterrier
4. Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen untereinander sowie mit anderen
Hunden.
(3)Gefährliche Hunde sind außerdem Hunde der Rassen:
1. American Bulldog
2. Bullmastiff
3. Mastiff
4. Mastino Espanol
5. Mastino Napoletano
6. Fila Brasileiro
7. Dogo Argentino
8. Rottweiler
9. Tosa Inu
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen
Hunden, soweit keine Erlaubnis nach § 4 i. V. mit § 10 Landeshundegesetz (LHundG NRW) nachgewiesen wurde.
§3
Steuerbefreiung
(1)Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde
aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer
Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können, dass die Hunde
in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.
(2)Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst
hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B“, „BL“, „aG“ oder „H“ besitzen.
(3)Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu
Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen
Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.
(4)Auf Antrag wird auch Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die aus
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KREUZAU
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dem Tierheim Düren übernommen werden und zum Zeitpunkt
der Übernahme mindestens acht Jahre alt sind.
(5)Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 2 wird eine Steuerbefreiung nach den Absätzen 2 bis 4 nicht gewährt.
§4
Allgemeine Steuerermäßigung
(1)Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2
zu ermäßigen für
a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem
nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen,
erforderlich sind,
b) Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Gemeinde anerkannten Vereines oder
Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen
und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft
zu machen.
Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag,
wenn glaubhaft gemacht wird, dass die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die
Durchführung der Leistungsprüfung verfügt.
(2)Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer
auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
(3)Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGBXII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§
41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II)
erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes
nach § 2 ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.
(4)Für gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 2 wird eine Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 nicht gewährt.
§5
Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiung
und Steuerermäßigung
(1)Eine Steuerbefreiung nach § 3 bzw. eine Steuerermäßigung nach
§ 4 wird nur gewährt, wenn der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck
hinlänglich geeignet ist.
(2)Der Antrag auf Steuerbefreiung oder –ermäßigung ist spätestens
zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde Kreuzau
zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach
Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonat auch dann
nach den Steuersätzen des § 2 erhoben, wenn die Voraussetzungen
für die beantragte Steuervergünstigung für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.
(3)Über die Steuerbefreiung oder -ermäßigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt
und bewilligt worden ist.
(4)Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Gemeinde Kreuzau schriftlich anzuzeigen.
§6
Beginn und Ende der Steuerpflicht
(1)Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der
Hund aufgenommen worden ist. Bei Hunden, die dem Halter
durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen,
beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der
Hund drei Monate alt geworden ist. In den Fällen des § 1 Abs. 3
Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem
der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.
(2)Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund
veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht.
(3)Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt
die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Gemeinde endet die
Steuerpflicht mit dem Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
§7
Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
(1)Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder –wenn die Steuerpflicht
erst während des Kalenderjahres beginnt- für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.
(2)Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des
Festsetzungs- bescheides für die zurückliegende Zeit und dann
vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.
November mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Sie kann für
das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.
(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Hundesteuer abweichend von Abs. 2 am 1.
Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muß
spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so
lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden
Jahres beantragt werden.
(4)Wer bereits einen in einer Gemeinde der Bundesrepublik versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder
wer an Stelle eines abgeschafften, abhanden gekommenen oder
eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die
Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende
Steuer verlangen.
§8
Sicherung und Überwachung der Steuer
(1)Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei
Wochen nach der Aufnahme oder –wenn der Hund ihm durch
Geburt einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist- innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt
geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde
anzumelden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muß die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Tage, an dem der
Zeitraum von zwei Monaten überschritten ist und in den Fällen
des § 6 Abs. 3 Satz 1 innerhalb der ersten zwei Wochen des auf den
Zuzug folgenden Monats erfolgen.
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(2)Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen,
nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem
der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist, bei der
Gemeinde abzumelden. Mit der Abmeldung des Hundes ist die
noch vorhandene Hundesteuermarke der Gemeinde zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe der Hundesteuermarke werden die
Kosten dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Im Falle der
Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
(3)Die Gemeinde übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der
Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner
Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde die gültige
Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bis zur Übersendung einer
neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder
vorzuzeigen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich
sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Bei Verlust der
gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue
Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.
(4)Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände und deren Stellvertreter sind verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde auf
Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt oder
Betrieb gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß
Auskunft zu erteilen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG NRW in Verbindung mit § 93 AO). Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung
ist auch der Hundehalter verpflichtet.
(5)Bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind die
Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstände sowie deren
Stellvertreter zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung der Ihnen vom
Steueramt übersandten Nachweisungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist verpflichtet (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG NRW in
Verbindung mit § 93 AO). Durch das Ausfüllen der Nachweisungen wird die Verpflichtung zur An- und Abmeldung nach den
Absätzen 1 und 2 nicht berührt.
§9
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21. Oktober 1969 (GV NRW. S. 712), in der zurzeit geltenden
Fassung, handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Hundehalter entgegen § 5 Abs. 4 den Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht rechtzeitig anzeigt,
2. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht
rechtzeitig oder unter fehlender oder falscher Angabe der Hunderasse anmeldet,
3. als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 3 einen Hund außerhalb seiner
Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes ohne sichtbar
befestigte gültige Steuermarke umherlaufen läßt, die Steuermarke
auf Verlangen des Beauftragten der Gemeinde nicht vorzeigt oder
dem Hund andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich
sehen, anlegt,
4. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren
Stellvertreter sowie als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 4 nicht
wahrheitsgemäß Auskunft erteilt,
5. als Grundstückseigentümer, Haushaltungsvorstand oder deren Stellvertreter entgegen § 8 Abs. 5 die vom Steueramt übersandten Nachweisungen nicht wahrheitsgemäß oder nicht fristgerecht ausfüllt.
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 12.12.2016
Der Bürgermeister
gez.
- Ingo Eßer -
Bekanntmachung
der Gemeinde Kreuzau
12.12.2016
Ablauf der Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau
Gem. § 14 Abs. 1 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen – Friedhofsordnung – der Gemeinde Kreuzau beträgt die
Nutzungszeit für Gräber, die vor dem 31.12.2004 erworben wurden,
40 Jahre. Seit dem 01.01.2005 ist die Nutzungszeit auf 30 Jahre festgesetzt worden.
Die Nutzungsberechtigten der nachstehend aufgeführten Grabstätten werden gebeten, sich umgehend mit der Friedhofsabteilung der
Gemeinde zwecks Nach- bzw. Neuerwerb in Verbindung zu setzen.
Die Friedhofsabteilung ist montags bis freitags unter der Rufnummer
02422/507-466 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Besteht kein Interesse an einem Nach- bzw. Neuerwerb, wird unter
Hinweis auf § 3 Abs. 2 der Friedhofsordnung gebeten, das Grabmal
und die Grabumrandung einschließlich der Fundamente zu entfernen. Soll die Einebnung durch die Gemeinde ausgeführt werden,
bitte ich um Mitteilung an die Friedhofsabteilung.
Es handelt sich um folgende Grabstätten:
Friedhof
Grabstätte
Verstorben
Ablauf am
Kreuzau
NT / B / 2106 Anna Gertrud Jacobs
20.07.2012
Ungepflegte Gräber auf den Friedhöfen in der Gemeinde Kreuzau
Die nachfolgend aufgeführten Grabstätten sind ungepflegt. Die Verantwortlichen werden hiermit aufgefordert die Grabstätte innerhalb
der nächsten 4 Wochen in Ordnung zu bringen. Im Falle einer nicht
Beachtung kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen,
einebnen und einsähen sowie die Grabmale beseitigen lassen.
Es handelt sich um folgende Grabstätten:
Friedhof
Grabnummer
Verstorben
Kreuzau
NT / C / 1231 – 1232
Dortschy
Kreuzau
NT / F / 3191
Kasparek
Kreuzau
NT / G / 2268 - 2269
Kleu
Kreuzau
NT / D / 1123 – 1124
Klinkenberg
Kreuzau
NT / G / 50
Schieren
Für Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer –
§ 10
Inkrafttreten
Die Neufassung der Hundesteuersatzung tritt am 01. Januar 2017 in
Kraft.
Gleichzeitig tritt die alte Satzung vom 09.12.2014 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
9
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 10
Der Vorsitzende der Fischereigenossenschaft des gemeinschaftlichen
Fischereibezirks Kreuzau
52372 Kreuzau, den 05.12.2016
Burgplatz 6
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Bekanntgabe der Niederschrift über die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung vom 16.11.2016.
3. Beratung über das Ausschreibungsergebnis und Erteilung des
Zuschlages für die Neuverpachtung der Jahre 01.04.2017 31.03.2026.
4. Beratung und Beschlussfassung über die Bedingungen des neuen
Pachtvertrags
5. Vorlage des Haushaltsplans nach der neuen Verpachtung für die
nächsten neun Jahre mit Beratung und Beschlussfassung
6. Vorlage der Rechnung für die Geschäftsjahre vom 01.04.2013
bis 31.03.2017 (Haushaltsjahre 2013 bis 2016) sowie Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers.
7. Neuwahl des Jagdvorstandes
a) Wahl des Vorsitzenden,
b) Wahl von 2 Beisitzern,
c) Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden,
d) Wahl von 2 stellvertretenden Beisitzern.
8. Wahl von 2 Rechnungsprüfern.
9. Wahl eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers.
10. Verschiedenes.
Die Eigentümer der bejagbaren Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Untermaubach-Bogheim gehören, werden
hierdurch als Jagdgenossen zu der Versammlung eingeladen.
Es sind nur die in der Versammlung vertretenen Jagdgenossen
stimmberechtigt.
Jeder Jagdgenosse kann sich vertreten lassen. Vertreter bedürfen der
schriftlichen Vollmacht; in dieser muss die Größe des zu vertretenden
Besitzes angegeben sein. Die von einem Bevollmächtigten vertretene
eigene Grundfläche zuzüglich der Grundfläche der von ihm vertretenen Jagdgenossen darf 1/3 der Gesamtfläche des Jagdbezirks nicht
überschreiten. Außerdem darf der Bevollmächtigte höchstens 5 Jagdgenossen vertreten.
Vollmachten sind spätestens eine 1/2 Stunde vor Beginn der Versammlung im Tagungsraum abzugeben.
Kreuzau, den 12. Dezember 2016
Der Vorsitzende des Jagdvorstandes
der Jagdgenossenschaft Untermaubach-Bogheim
- Mariano Graf von Spee -
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Einladung
Am Montag, dem 16. Januar 2017, findet um 19.30 Uhr im kleinen
Sitzungssaal des Rathauses Kreuzau, Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau,
eine nichtöffentliche Sitzung der Fischereigenossenschaft Kreuzau
statt, zu der ich hiermit einlade.
Tagesordnung:
1. Neuwahl des Vorstandes
a) Wahl eines Vorsitzenden
b) Wahl von 4 ordentlichen Mitgliedern
c) Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden
d) Wahl von 4 stellvertretenden Mitgliedern
2. Wahl von 2 Rechnungsprüfern
3. Wahl eines Geschäftsführers
4. Mitteilungen und Anfragen
Zur Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung sind die Mitglieder der Fischereigenossenschaft Kreuzau berechtigt. Mitglieder
der Fischereigenossenschaft Kreuzau sind die Eigentümer der
Gewässergrundstücke des Rurlaufes im Gebiet der Gemeinde Kreuzau. Sie können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Ein
Bevollmächtigter darf nicht mehr als zwei Fünftel aller Stimmen vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.
Jagdverpachtung
Die Jagdgenossenschaft Untermaubach-Bogheim, im Kreis Düren,
verpachtet ab dem 01.04.2017 ihren Jagdbezirk für die Dauer von
neun Jahren neu.
Es handelt sich um ein Niederwildrevier mit Schwarzwildvorkommen. Die bejagbare Fläche beträgt ca. 232 ha.
Die Verpachtung erfolgt schriftlich.
Die Angebote sind in einem Umschlag mit der Aufschrift Jagdverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Untermaubach/Bogheim
2017-2026 bis zum 20.01.2017 an den Jagdvorsteher zu senden.
Die Genossenschaft behält sich die Erteilung des Zuschlages ausdrücklich vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur
Zuschlagserteilung verpflichtet.
Revierbesichtigungen sind nach Absprache mit dem Jagdvorsteher
jederzeit möglich.
Jagdvorsteher: Herrn Mariano Graf von Spee, Burgplatz 6, 52372
Kreuzau,
Tel: 02422 901026 . Handy: 0172 2989767
-Mariano Graf von Spee-
Bekanntmachung
EINLADUNG
Am Mittwoch, dem 01. Februar 2017, findet um 19.00 Uhr in der
Gaststätte Hassert, Kreuzau-Untermaubach, Burgplatz 1, eine öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks
Untermaubach-Bogheim statt, zu der ich hiermit einlade.
10 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
DER
MEDIENDIENSTLEISTER
www.porschen-bergsch.de
Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich
Tel. (0 24 21) 7 39 12 Fax (0 24 21) 97 24 01 o. 7 30 11
[email protected]
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 11
Amtliche Mitteilungen
Weihnachts- und Neujahrsgruß 2016/17
von Bürgermeister Ingo Eßer
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Jahr neigt sich dem Ende, Weihnachten und der
Jahreswechsel stehen vor der Tür. Nach einem aufreibenden, einem aufwühlenden Jahr
freuen wir uns auf Feiern im Familien- und Freundeskreis und auf ein paar geruhsame
arbeitsfreie Tage.
Der Jahresausklang lädt dazu ein, noch einmal zurück- sowie nach vorn zu blicken. Wo
stehen wir, was haben wir erreicht, was streben wir an für das neue Jahr?
Viele Geschehnisse und Entwicklungen waren 2016 für Kreuzau von großer Bedeutung,
doch das einschneidende Ereignis war sicher die Sanierung der L249/Dürener Straße. Seit
Mai dieses Jahres hat dieses Bauvorhaben des Landesbetriebes Straßenbau das straßenverkehrsbezogene Gemeindeleben im Ortszentrum zweifellos beeinträchtigt. Viele Wohnstraßen
wurden zeitweise zur Hauptverkehrsachse. Für Gewerbetreibende war die Maßnahme
mitunter mit finanziellen Einbußen verbunden. Das Bauvorhaben wird in diesen Tagen
planmäßig zum Abschluss gebracht. Kleinere Restarbeiten werden in den kommenden
Wochen noch zu verrichten sein – jedoch wird die Vollsperrung dieser für den gesamten
Südkreis so wichtigen Lebensader aufgehoben sein! Ein Stück Normalität kehrt dann
hoffentlich wieder ein! An dieser Stelle darf ich meinen ausdrücklichen Dank gegenüber
allen Anliegern und Verkehrsteilnehmern aussprechen, die mit viel Verständnis und Geduld
sowie gegenseitiger Rücksichtnahme die zeitweiligen Einschränkungen ertragen und solidarisch die Lasten getragen haben.
Die Gemeinde war in diesem Jahr in der Lage, viele zukunftsweisende Vorhaben umzusetzen und auf den Weg zu bringen. Exemplarisch möchte ich nur zwei Projekte herausgreifen:
Die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen in der Gemeinde konnte nach jahrelanger Diskussion zum Abschluss
gebracht werden. Um Einfluss darauf nehmen zu können, an welcher Stelle in der Gemeinde Windenergieanlagen errichtet und betrieben werden dürfen, wurde bereits im Dezember 2011 die Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet, um sogenannte Konzentrationszonen auszuweisen. In eben diesen Zonen ist es somit möglich Windenergieanlagen zu errichten. Gleichzeitig ist es in allen
anderen Bereichen der Gemeinde nicht zulässig Windenergieanlagen zu errichten. Vor wenigen Wochen konnte dieses Verfahren zum
Abschluss gebracht werden.
Der Gemeinderat hat im April d. J. die Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes, landläufig auch Masterplan genannt, zur
Stärkung und Attraktivitätssteigerung des Zentralorts Kreuzau beschlossen. Neben Auftaktveranstaltung und erster Bürgerwerkstatt
wurden Verkehrserhebungen und -analysen durchgeführt und das beauftragte Planungsbüro ist fleißig dabei, die Bestandserfassung
und die erfolgte Mängel-Chancen-Analyse den definierten Leitzielen zuzuordnen und ein Maßnahmenpaket zu erstellen sowie Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen. Dies ist ein für die künftige Entwicklung des Ortszentrums eminent wichtiges Projekt, bei dem
auch weiterhin die Beteiligung von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern von Kreuzau, gefragt sein wird. Beteiligen Sie sich aktiv
hieran und gestalten Sie die Zukunft mit!
Dies sind nur zwei Beispiele unter vielen, welche die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger verbessern und den Wohn- und
Wirtschaftsstandort Kreuzau stärken.
Wir sind auf einem guten Weg. Und diesen erfolgreichen Kurs werden wir auch im kommenden Jahr fortsetzen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das kommende Jahr ist ein Wahljahr: Im Mai wird in NRW ein neuer Landtag gewählt, im
Herbst steht die Wahl des Bundestages an. Bei den Wahlen geht es um neue Regierungsbildungen, um die Weichenstellung für die
künftige Politik. Deshalb möchte ich schon jetzt an Sie appellieren, Ihr Wahlrecht zu nutzen. Gehen Sie wählen. Ihre Stimme zählt.
Gerade jetzt, wo sich die Parteienlandschaft durch die AfD und das Wahlverhalten durch Populismus stark verändert hat, kommt es
auf jede Stimme an.
Zum Jahresausklang möchte ich allen Kreuzauerinnen und Kreuzauern, die sich in und für unsere Gemeinde engagieren, ganz herzlich
danken: den Unternehmerinnen und Unternehmern, die zuverlässig kulturelle und sportliche Events sponsern; den ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, die unsere Vereine am Laufen halten und sich um ihre Mitmenschen kümmern. Ihr Engagement trägt
viel zu einem guten Miteinander in unserer Gemeinde bei.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kreuzau ist ein lebens- und liebenswerter Ort. Wir haben viele Stärken, wir stehen zusammen.
Darauf können wir bauen. Und deshalb können wir mit Zuversicht ins neue Jahr blicken.
Ich wünsche Ihnen, dass die Erwartungen, die Sie mit 2017 verknüpfen, in Erfüllung gehen, sowie schöne Feiertage, einen guten Übergang und ein erfolgreiches neues Jahr.
Ihr
- Bürgermeister Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 12
INFORMATIONEN
der Gemeinde Kreuzau,
mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
am 06.12.2016 hat die 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
in dieser Legislaturperiode und die letzte Sitzung des Jahres 2016
stattgefunden.
Über die einzelnen Tagesordnungspunkte informiere ich Sie nachstehend wie folgt:
Besetzung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Mitte des Jahres 2016 fand die Neuwahl des Personalrates der
Gemeinde Kreuzau statt. Für die Dauer der neuen Wahlperiode
(2016 – 2020) ist gemäß § 67 LPVG NRW eine Einigungsstelle zu
bilden. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und
6 Beisitzern (je 3 für Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite). Auf die
Person des Vorsitzenden und des Stellvertreters hat sich der Dienstherr und der Personalrat zu einigen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat habe ich dem Rat nunmehr vorgeschlagen, für die Dauer der
Wahlperiode zum Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Rechtsanwalt Frank Kurten und zum stellvertretenden Vorsitzenden Herrn
Dirk Hürtgen zu bestellen.
Der Rat ist nunmehr einstimmig diesem Vorschlag gefolgt.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für
das Haushaltsjahr 2015 und Erteilung der Entlastung für den
Bürgermeister
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2015 wurde durch Vorlage Nr. 48/2016 dem Rat in
seiner Sitzung am 29.06.2016 zugeleitet. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurde dieser Jahresabschluss als dann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Dieser geprüfte Jahresabschluss wurde in der
Sitzung am 24.11.2016 dem Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Kreuzau zur Beschlussempfehlung
vorgelegt. Der Fachausschuss hat den Jahresabschluss – bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie
Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes
der Gemeinde Kreuzau – ausführlich geprüft und dem Rat eine
Beschlussempfehlung unterbreitet. Diese Beschlussempfehlung
wurde nunmehr einstimmig vom Rat wie folgt verabschiedet:
a) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten
und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in
seiner Sitzung am 24.11.2016 gemäß § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 zur
Kenntnis.
b) Der Jahresabschluss 2015 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrages von 109.335,70 € erfolgt aus der allgemeinen
Rücklage.
c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung
erteilt.
Da ich in diesem Punkt befangen war, wurde die Sitzung von
meinem Stellvertreter Herrn Hermann-Josef Schmitz geleitet. Nach
erfolgter Entlastung habe ich mich auch im Namen meiner Mitarbeiter für das ausgesprochene Vertrauen bei den Damen und Herren des
Rates bedankt.
12 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Der Jahresabschluss 2015 ist äußerst positiv ausgefallen. Anstelle des
ursprünglich geplanten Fehlbedarfs von rd. 2,9 Mio. Euro ergibt sich
eine Verbesserung in Höhe von rd. 2,8 Mio. Euro. Die exakten Bilanzzahlen werden in dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlicht.
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes ab 01.01.2017
Der kalkulatorische Zinssatz ist für die Berechnung des Anlagevermögens, insbesondere im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen (Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Friedhofsgebühren), relevant. Seit dem 01.01.2007 wurde der Zinssatz auf
7 % festgesetzt. Trotz der Entwicklung am Kapitalmarkt wurde dieser
Zinssatz bisher von der Rechtsprechung anerkannt. Die aktuelle
Rechtslage hat sich im Laufe der letzten Monate geändert. Für das
Kalkulationsjahr 2017 wird nunmehr ein Höchstsatz von 6,02 %
höchstrichterlich anerkannt. Datengrundlage für die Festlegung ist
der Mittelwert der Immissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten aus den vergangenen
50 Jahren.
Der Rat hat nunmehr einstimmig den kalkulatorischen Zinssatz für
das 2017 auf 6,02 % festgesetzt.
Da die Gemeindeprüfungsanstalt NRW zukünftig jedes Kalenderjahr den zulässigen Zinssatz aktualisiert, wurde die Verwaltung für
die Folgejahre gleichzeitig ermächtigt, den jeweils von der GPA
NRW aktualisierten höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz
anzuwenden und diesen dem Rat jeweils zur Kenntnis zu geben.
Schmutzwassergebühren für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019
einschließlich Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau
Die Schmutzwassergebühren in der Gemeinde Kreuzau betragen
seit 2008 und somit seit 9 Jahren unverändert 2,49 €/cbm. Im Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 lässt sich eine Gebührenanpassung/Gebührenerhöhung auf 2,72 €/cbm jedoch nicht mehr vermeiden. Die Gesamtausgaben erhöhen sich ab 01.01.2017 um rd.
130.000 € und belaufen sich als dann auf knapp 2,1 Mio. €/Jahr. Die
Kostensteigerung ist im Wesentlichen auf immense Investitionen auf
der Zentralkläranlage in Düren-Merken (dort wird unser Abwasser
gereinigt) zurückzuführen. Zum einen ist auch diese Anlage in die
Jahre gekommen und zum anderen werden die Reinigungsvorschriften permanent verschärft, da das geklärte Abwasser ja letztendlich in
die Rur eingeleitet wird. Mit dazu beigetragen haben aber auch die
nicht unerheblichen Investitionen in Sanierungs- und Neubaumaßnahmen innerhalb des Gemeindegebietes, so dass auch die Kosten für die
Abschreibung und die Verzinsung des Anlagekapitals gestiegen sind.
Ein Vergleich der Kanalbenutzungsgebühren mit Nachbarkommunen wird zwar gerne vorgenommen, ist aber für die eigene Kalkulation völlig unerheblich. Man kann die umzulegenden Kosten nicht
1:1 vergleichen. Topographie, Kanalleitungslängen, Anzahl der
Anschlussnehmer usw. sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Eine erhebliche Rolle spielt auch der Zeitpunkt der
Durchführung der Kanalisation. Wer frühzeitig mit der Kanalisation
des Gemeindegebietes begonnen hat (wie z. B. die Gemeinde
Kreuzau bereit in den 60er Jahren), hat hohe Zuschüsse erhalten und
auch sicherlich wesentlich niedrigere Baukosten zu verzeichnen.
Dennoch erlaube ich mir, Ihnen die Höhe der Schmutzwassergebühren
in einigen Nachbarkommunen des Kreises Düren nachstehend
bekannt zu geben, wobei dies die aktuellen und nicht ab 01.01.2017
geltenden Gebührensätze sind:
Aldenhoven
4,08 €/cbm
Hürtgenwald
3,59 €/cbm zzgl. 108 € Grundgebühr
Inden
3,37 €/cbm
Merzenich
2,50 €/cbm
Nideggen
3,61 €/cbm zzgl. 150 € für jeden Haushalt
Niederzier
3,44 €/cbm
Nörvenich
3,83 €/cbm
Titz
4,30 €/cbm
Vettweiß
3,88 €/cbm
Die Gebühren bleiben nunmehr für die nächsten drei Jahre konstant.
Evtl. Gebührenüberschüsse, die durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen entstehen, müssen einer Gebührenrücklage zugeführt
werden und fließen in den folgenden Kalkulationszeitraum ein.
Der Rat hat der Gebührenkalkulation einstimmig zugestimmt und
gleichzeitig die 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau beschlossen.
Diese Satzung wird in dieser Ausgabe des Amtsblattes öffentlich
bekannt gemacht.
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Hundesteuer wird erhöht
Das im Jahre 2012 aufgestellte und jährlich fortzuschreibende Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau weist den gesetzlich
geforderten Haushaltsausgleich erstmalig im Jahre 2021 aus. Um
dieses Ziel zu erreichen, sind im HSK eine Reihe von Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen aufgeführt. Dazu zählen auch
Erhöhungen der Hundesteuer von jeweils ca. 20 % im zweijährigen
Turnus, beginnend mit dem Jahr 2015. Der Kreis Düren fordert als
Aufsichtsbehörde im Rahmen der Haushaltsgenehmigungsverfahren
regelmäßig nachhaltige und frühzeitige Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation und erwartet insbesondere die Realisierung der im HSK enthaltenen Verbesserungsmaßnahmen. Die letzte
Erhöhung erfolgte zum 01.01.2015. Eine weitere Erhöhung erfolgt
nunmehr zum 01.01.2017 und zwar wie folgt:
a) wenn nur 1 Hund gehalten wird
114 € (bisher 96 €)
b)wenn 2 Hund gehalten werden
144 € je Hund (bisher 120 €)
c) wenn 3 oder mehr Hunde
gehalten werden
168 € je Hund (bisher 144 €)
d)wenn gefährliche Hunde
gehalten werden
900 € je Hund (bisher 840 €).
Der Rat hat der Erhöhung einstimmig zugestimmt und gleichzeitig
die entsprechende Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen.
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgt in dieser Ausgabe des Amtsblattes.
Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau
Die Bewirtschaftung des gemeindlichen Waldbesitzes erfolgt durch
den Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt RureifelJülicher Börde, Forstbezirk Kleinhau, besser bekannt unter dem
Namen Forstamt Hürtgenwald. In Abstimmung mit der Verwaltung
wird jährlich ein Forstwirtschaftsplan erstellt, der dem Rat zur Beratung und Zustimmung vorgelegt wird.
Im Vorfeld der Beratungen im Umweltausschuss wurde durch fachkundige Mitglieder des Ausschusses eine Besichtigung der vorgesehenen Maßnahmen vorgenommen. Hierbei wurden zahlreiche ergänzende Maßnahmen vorgeschlagen, wohl wissend, dass hierfür
zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen.
Entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag hat der Rat nunmehr folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
1. Dem Forstwirtschaftsplan 2017 für den Gemeindewald Kreuzau
wird zugestimmt, hierbei sind die Anmerkungen der Begehung
vom 13.10.2016 zu beachten.
2. Der Haushaltsansatz bei Kostenstelle 5550201, Sachkonto
522113, wird in 2017 um 5.000 € erhöht, um längerfristig ein
ausgewogenes Verhältnis von Laubholz zu Nadelholz zu erreichen.
Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur
Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau
Am 1. September 2016 ist bei der Verwaltung eine Anregung der
Flüchtlingsinitiative Welcome Kreuzau zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit durch den Einsatz einer Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit eingegangen. In den darauffolgenden
Monaten wurde diese Anregung in verschiedenen gemeindlichen
Gremien und den Fraktionen ausführlich beraten. Dabei wurden von
der anregenden Initiative ergänzende Informationen eingeholt. Die
daraus erwachsenen politischen Anträge der Fraktionen mündeten
nach ausführlicher Diskussion letztlich in einen gemeinsam formulierten Kompromissvorschlag. Hieraus ist folgender, einstimmig
gefasster Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kommunalen Integrationszentrum Kreis Düren (KI) unter Einbeziehung von Welcome ein
schlüssiges Konzept zur Begleitung von Flüchtlingen zu erarbeiten.
2. Es werden max. 30.000 € mit Sperrvermerk in den Haushalt 2017
eingestellt.
3. Die Verwaltung wird erst mit möglichen Anbietern Kontakt aufnehmen, wenn das schlüssige Konzept vorliegt.
Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im
Ortsteil Stockheim
Im Ortsteil Stockheim unterhält die Gemeinde ein Objekt zur
Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen. Es handelt
sich dabei um ein im Jahre 1954 errichtetes Mehrfamilienhaus mit
insgesamt 6 eigenständigen Wohneinheiten und insgesamt 288 qm
Wohnfläche. Dieses Gebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Um es auch weiterhin für diese Zwecke nutzen zu
können, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Reparatur und Dämmarbeiten am Dach
- Erneuerung Außen- und Innentüren
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Erneuerung der sanitären Einrichtungen
Die Gesamtkosten wurden mit rd. 180.000 € ermittelt.
Die im Rahmen des Controllings erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung belegt, dass die Sanierung sich wirtschaftlich darstellen lässt.
Darüber hinaus wird das Gebäude auch zwingend weiterhin für die
bisherigen Zwecke benötigt. Für die Gemeinde entstehen lediglich
10 % der Gesamtkosten als haushaltsrelevante Kosten, da die übrigen
90 % der Gesamtkosten (162.000 €) über die der Gemeinde zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Kommunalinvestitionförderungsgesetz NRW finanziert werden können.
Einbau von Deckenstrahlplatten sowie Umrüstung der Lüftungsanlage in der Turnhalle Drove
In der Turnhalle Drove ist im Vergleich zu den anderen Schulturnhallen (Stockheim, Obermaubach, Winden) ein überdurchschnittlich
hoher Strom- und Gasverbrauch festzustellen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Turnhalle Drove flächenmäßig größer ist als
die baugleichen Turnhallen in Stockheim, Obermaubach und
Winden. Dies alleine begründet die deutlich höheren Verbräuche
jedoch nicht. In Zusammenarbeit mit einem Fachingenieurbüro
wurde als Hauptursache für die hohen Verbräuche nunmehr die Heizungs- und Belüftungsanlage ausgemacht. Die Turnhalle Drove wird
über die bestehende große Lüftungsanlage beheizt. Die Umkleideräume werden separat beheizt und auch über eine separate (kleinere
Lüftungsanlage) belüftet. Dadurch, dass die Halle über die Lüftungsanlage beheizt wird, ist die Lüftungsanlage auch dann in Betrieb,
wenn nur geheizt werden müsste. Zudem sind die Lüftungsanlagen
nur zweistufig einstellbar, so dass kein effizienter Betrieb der Lüftung
je nach Erfordernis an Frischluft möglich ist. Die Anlage ist somit
häufig in Vollbetrieb geschaltet, um eine ausreichende Beheizung
sicher zu stellen. Hier sind durch die Trennung von Heizung und
Belüftung sowie durch den Einbau von stufenweiser Regelung der
Lüftungsanlage erhebliche Kosteneinsparungen möglich. Die Beheizung der Halle soll nunmehr durch den Einbau von Deckenstrahlplatten erfolgen. Die Halle kann somit unabhängig von der
Lüftungsanlage beheizt werden. Zudem sind die Deckenstrahlplatten
eine effiziente Möglichkeit zur Beheizung der Halle. Die Gesamtkosten werden sich auf rd. 70.000 € belaufen. Die Finanzierung der
Maßnahme erfolgt aus der Schul- und Bildungspauschale, so dass
eigene Haushaltsmittel nicht bereitgestellt werden müssen. Nach
Durchführung der Maßnahme ist mit jährlichen Ersparnissen in
Höhe von rd. 6.800 € zu rechnen.
Der Rat hat einstimmig der Realisierung der Maßnahme zugestimmt.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2017 verabschiedet
Der Haushaltsentwurf 2017 wurde von mir, wie bereits berichtet, in
der Ratssitzung am 05.10.2016 eingebracht. Im Laufe der folgenden
Wochen haben zahlreiche Fraktionsberatungen stattgefunden. In
dieser Ratssitzung stand nunmehr die Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept zur Beratung an. Trotz der
nach wie vor schwierigen und angespannten Haushaltslage konnte
bereits im 4. Jahr hintereinander die Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept einstimmig verabschiedet werden. Nähere
Informationen zum Haushalt 2017 werden in der Januar-Ausgabe
dieses Amtsblattes veröffentlicht.
Antrag auf Erkundung der Bereitschaft von Nachbarkommunen
zur Zusammenlegung von sbezirken im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit
In seiner Sitzung am 29.06.2016 hat der Rat vom gemeinsamen
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP
Kenntnis genommen die Verwaltung zu beauftragen, die Bereitschaft
von Nachbarkommunen zu erkunden, ob diese im Rahmen einer
Interkommunalen Zusammenarbeit ihren sbezirk mit dem der
Gemeinde Kreuzau zusammenlegen wollen.
In einer umfassenden Verwaltungsvorlage wurde dargelegt, dass dies
rechtlich möglich ist, es aber nur dann für sinnvoll erachtet wird,
wenn sich aus der Übergabe auch positive Synergieeffekte für die
Gemeinde Kreuzau erwarten ließen. Der Rat hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung der Gemeinde Kreuzau wird beauftragt, bei den
einzelnen Nachbarkommunen anzufragen, ob sie bereit wären, im
Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit die ZusamAmtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
13
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 14
menlegung ihres Standesamtsbezirks mit dem Standesamtsbezirk
der Gemeinde Kreuzau zu erwägen und ggf. die Schaffung der
rechtlichen Voraussetzungen hierzu bei den zuständigen Behörden gemeinsam zu betreiben.
2. Die Anfragen sollten möglichst auf höchster Verwaltungsebene,
am besten durch den Bürgermeister selbst (z. B. im Rahmen der
Bürgermeisterkonferenz o. ä.) durchgeführt werden.
3. Der Rat ist über die Ergebnisse der Befragung zeitnah zu informieren.
Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz Neu
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 des Bundes ergeben sich ab
01.01.2016 grundlegende Neuregelungen für die Umsatzbesteuerung aller juristischen Personen des öffentlichen Rechtes. In welchen
Tätigkeitsbereichen dies Auswirkungen für die Kommunen hat,
bedarf einer umfassenden Prüfung, aber auch noch weitergehender
Ausführungsbestimmungen. Für eine Übergangsfrist bis Ende 2020
eröffnet das Gesetz den Kommunen die Möglichkeit, durch Optionserklärung zu beantragen, dass bis zum 31.12.2020 die bisherigen
Regelungen beibehalten werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat einstimmig beschlossen,
von dieser Optionsmöglichkeit Gebrauch zu machen.
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Investitionsprogramm
„Gute Schule 2020“
Die Landesregierung NRW hat Anfang Oktober 2016 das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ aufgelegt. Hiernach werden den
Kommunen Mittel für Investitionen im Bereich der Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt, ohne dass ein Eigenanteil der Kommune
notwendig ist. Die Gemeinde Kreuzau soll insgesamt über den Förderzeitraum von vier Jahren verteilt 1.147.382 € erhalten. Mit
Schreiben vom 04.10.2016 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
einen Antrag auf Herbeiführung eines Ratsbeschlusses bezüglich
dieses Programms gestellt. Hiernach soll die Verwaltung beauftragt
werden, zeitnah mit den Schulen in den Dialog zu treten und auf
dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die Investitionsmittel verausgabt werden sollen. Nach entsprechenden Vorberatungen im
Schulausschuss und Hauptausschuss hat der Rat nunmehr einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit den Schulen in den
Dialog zu treten und auf dieser Basis ein Konzept zu erstellen, wie die
Investitionsmittel des Landesprogramms „Gute Schule 2020“ verausgabt werden können.
Ziel soll es sein, kurzfristig nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ein fertiges Konzept entwickelt zu haben, damit die Mittel unter
Einbeziehung des Fachausschusses schnell abgerufen werden können.
Ergänzend dazu ist die Konkretisierung des 3,5 Milliarden EuroPaketes für Bildungsinvestitionen des Bundes in finanzschwachen
Kommunen zu beobachten und ggf. die Planung mit einzubeziehen.
12. Änderung des Bebauungsplanes F2 Ortsteil Stockheim als
Satzung beschlossen
Das Plangebiet des Bebauungsplanes F 2 Ortsteils Stockheim umfasst
u. a. das Feuerschutztechnische Zentrum des Kreises Düren zwischen
der Panzerstraße und der Marienstraße. Der Kreis Düren beabsichtigt hier bauliche Erweiterungen vorzunehmen, die einer Bebauungsplanänderung bedürfen. Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit
vom 01.08.2016 bis 02.09.2016 offengelegen. Während der Offenlage sind weder seitens der Öffentlichkeit noch seitens der Träger
öffentlicher Belange, abwägungsrelevante Stellungnahmen eingegangen, so dass der Rat nunmehr die 12. Änderung des Bebauungsplanes
F 2 einstimmig als Satzung beschlossen hat.
Die formelle Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt in der
Ausgabe dieses Amtsblattes.
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes
Mit Schriftsatz vom 16.06.2016 hat die SPD-Fraktion einen Antrag
auf Erstellung eines Siedlungskonzeptes gestellt. Im Antrag wird
erläutert, dass eine weitere Ausweisung von Baugebieten in der
Gemeinde Kreuzau für notwendig erachtet wird. Die Prüfung der
Eignung von potentiell nutzbaren Flächen sollte jedoch nicht einzeln
vollzogen werden, sondern im Rahmen einer gesamtgemeindlichen
Betrachtung, um eine sinnvolle und nachhaltige Entwicklung der
Gemeinde zu gewährleisten.
Ich hatte den Fachausschüssen und dem Rat vorgeschlagen, dem
Antrag zuzustimmen und die Inhalte und Intentionen des Antrages
in das Verfahren zur ohnehin anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau einfließen zu lassen. Der
Rat hat nunmehr einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
14 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Dem Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstellung eines Siedlungskonzepts wird zugestimmt. Weitere Beratungen hierzu finden im
Rahmen der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kreuzau statt.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Ortsteil Untermaubach, Straße „Im Schnürchen“
Im Juni 2016 wurde durch einen Eigentümer ein Antrag auf rückwärtige Bebauung seines Grundstückes entlang der Straße „Im Schnürchen“ gestellt. Die Prüfung der planungsrechtlichen Ausgangssituation
hat ergeben, dass dies nur im Rahmen der Aufstellung eines konkreten
Bebauungsplanes sinnvoll möglich ist. Neben den planungsrechtlichen
Voraussetzungen ist aber auch die Erschließungssituation von besonderer Bedeutung. Die Realisierung weiterer Bebauung entlang dieser nur
3 m breiten Straße wäre mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden.
Unter Abwägung aller Belange wurde der Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes für diesen Bereich abgelehnt.
Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2016 und 31.12.2017
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für die
Jahre 2016 und 2017 wurde einstimmig ein Dürener Wirtschaftsprüfungsbüro beauftragt.
Ingo Eßer
Bürgermeister
GEMEINDE KREUZAU
DER BÜRGERMEISTER
STELLENAUSSCHREIBUNG
Bei der Gemeinde Kreuzau ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine unbefristete Stelle einesr/eines
SCHULSOZIALARBEITERIN/
SCHULSOZIALARBEITERS
neu zu besetzen. Es handelt sich um eine zunächst bis zum
31.12.2017 befristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt
nach Entgeltgruppe S 11 b TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst.
Im Verbund mit Schulen und Jugendeinrichtungen, Vereinen
und anderen sozialen Einrichtungen soll die soziale und berufliche Integration bildungs- und teilhabeberechtigter Jugendlicher
unterstützt werden. Der Einsatz erfolgt am Schulzentrum Kreuzau, bestehend aus einer Sekundarschule und einem Gymnasium.
Bewerberinnen/Bewerber müssen über ein abgeschlossenes
Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik-Dipl./BA – mit
staatlicher Anerkennung verfügen.
Schwerbehinderte sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt
behandelt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Kopie des/der
letzten Arbeitszeugnisse/s sind bis zum 06.01.2017 zu richten
an den
Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau -PersonalabteilungBahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau
oder per E-Mail an [email protected].
Bei Fragen steht Ihnen Herr Steg,
Telefon: 02422/507108 gerne zur Verfügung.
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Es werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgesendet.
Eine Übernahme von entstandenen Kosten, die mit der Teilnahme an
Vorstellungsgesprächen verbunden sind, erfolgt nicht.
Erscheinungstermine
Amtsblatt 2017
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Kreuzauer Amtsblatt erscheint einmal im Monat. Obwohl der
Verlag Porschen & Bergsch sich darum bemüht, gelingt es nicht
immer, alle zugesandten Informationen im komplettem Umfang zu
veröffentlichen. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, wenn Sie von
einer Artikelkürzung oder einer Bildanpassung betroffen sind. Auf-
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 15
grund der Masse von Artikeln ist es im Regelfall auch nicht möglich,
den ausgefallenen Artikel ins nächste Heft zu verschieben.
Im Interesse aller Vereine, Schulen und kirchlichen Organisationen bitte ich Sie deshalb darum, Artikel so kurz wie möglich zu
halten. Im Regelfall wird nur ein Bild je Artikel veröffentlicht.
Falls über mehrere Veranstaltungen berichtet werden soll, fassen
Sie diese Informationen bitte in einem Artikel zusammen.
Im vergangenen Jahr mehrten sich die Beschwerden über nicht zugestellte Amtsblätter. Nach Rücksprache mit dem Verlag wurde mir
zugesichert, dass die Zustellungsqualität optimiert werde. Sollten Sie
dennoch keine Ausgabe erhalten haben, so kontaktieren Sie bitte
meinen Mitarbeiter im Bürgermeisterbüro, Herrn Lenzen unter
der Rufnummer 02422 / 507 235. Alternativ haben Sie auch die
Möglichkeit das Amtsblatt auf der Internetseite www.kreuzau.de als
PDF-Dokument einzusehen.
Nachstehend gebe ich Ihnen die für 2017 geplanten Erscheinungstermine und den jeweiligen Redaktionsschluss bekannt. Noch ein
wichtiger Hinweis: Durch Feiertage kann es zu einer Vorverlegung
des Redaktionsschlusses kommen.
Erscheinungstermine
Redaktionsschluss für Beiträge
20.01.2017
11.01.2017 (10.00 Uhr)
17.02.2017
08.02.2017 (10.00 Uhr)
17.03.2017
08.03.2017 (10.00 Uhr)
28.04.2017
19.04.2017 (10.00 Uhr)
26.05.2017
16.05.2017 (10.00 Uhr) vorgezogen
30.06.2017
21.06.2017 (10.00 Uhr)
28.07.2017
19.07.2017 (10.00 Uhr)
25.08.2017
16.08.2017 (10.00 Uhr)
29.09.2017
20.09.2017 (10.00 Uhr)
27.10.2017
18.10.2017 (10.00 Uhr)
24.11.2017
15.11.2017 (10.00 Uhr)
22.12.2017
13.12.2017 (10.00 Uhr)
Bitte beachten Sie, dass die Beiträge für das Amtsblatt bis spätestens
zum Redaktionsschluss vorliegen müssen. Eine Berücksichtigung
danach ist nicht mehr möglich. Der Verlag nimmt nur noch Dokumente in digitaler Form entgegen. Bitte vermeiden Sie die Übersendung von PDF-Dokumenten. Texte sollten deshalb im MS WordFormat und Bilder im JPG-Format an die Adresse:
[email protected] gesendet werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
-Ingo EßerBürgermeister
lang gehegter Wunsch zur präventiven Verkehrsüberwachung erfüllt
werden konnte. „Wenn Autofahrer signalisiert bekommen, dass sie zu
schnell unterwegs sind, nehmen sie hoffentlich den Fuß vom Gas“,
so der Erste Bürger der Gemeinde. „Die Anlage dient als erzieherische
Maßnahme – sie kommt also einem moralischen Zeigefinger gleich
und stellt keine Sanktion dar. Bei angepasster Geschwindigkeit
schenkt ihnen die Gemeinde dann auch gerne ein Lächeln per
Smiley.“
Kreuzau will Autofahrern
ein Lächeln schenken
Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigetafel
Wiederholten Forderungen des Gemeinderates und Wünschen aus
der Bevölkerung folgend konnte die Gemeinde Kreuzau jetzt eine
Anlage zur Messung und optischen Anzeige von Geschwindigkeiten
im Straßenverkehr anschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Anzeigetafel, die Autofahrer auf die per Lasermessung festgestellte von
ihnen gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam macht. Besonders für
Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zur Schule und Kindergarten
soll hierdurch die Sicherheit erhöht und der Verkehr beruhigt
werden. Einsatzorte sind daher vornehmlich vor Schulen und
Kindergärten, daneben aber auch an Ortseingängen und sonstigen
neuralgischen Verkehrspunkten denkbar.
Die Anschaffung des Gerätes, welches aufgrund eines umweltfreundlichen Solarmodules keinen eigenen Stromanschluss benötigt und
deshalb vielseitig einsetzbar ist, ist der Gemeinde durch eine finanzielle Förderung durch das Unternehmen innogy SE ermöglicht
worden. Kommunalbetreuer Walfried Heinen begleitete die Erstmontage im Ort Thum und stellte fest: „Ich freue mich, dass wir als
regionaler Energieversorger gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen zur Energieeffizienz umsetzen. Dadurch leisten wir einen
Beitrag für mehr Standortqualität und -sicherheit.“
Für die Gemeinde wird Sachbearbeiter Swen Schmitz künftig die
Einsatzorte und -zeiten koordinieren sowie die im vorhandenen
Datenspeicher registrierten Verkehrsverhalten auswerten.
Bürgermeister Ingo Eßer freut sich, dass mit dieser Maßnahme ein
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
15
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 16
Kitas in Kreuzau, Teil II
In Ergänzung des ausführlichen Berichtes über Kindertagesstätten
(Kitas) in der Gemeinde Kreuzau im Amtsblatt Nr. 10 des Jahres, der
sich schwerpunktmäßig auf Kitas in gemeindlicher Trägerschaft
bezog, stellen sich nachfolgend die katholischen Kitas im Gemeindegebiet näher vor.
Die katholischen Kindertageseinrichtungen
im Gemeindegebiet Kreuzau befinden sich
alle in Trägerschaft der profinos gem. GmbH.
Insgesamt umfasst die Trägergesellschaft derzeit 39 katholische Kindertageseinrichtungen
in den Regionen Düren und Eifel.
Unsere Trägerschaft ist durch eine große Vielfalt an Kindern, Familien
und dementsprechenden Bedarfen geprägt. Auf diese reagieren wir individuell und haben dadurch unterschiedliche Schwerpunkte. 6 Einrichtungen leben bereits seit mehreren Jahren den Schwerpunkt der Inklusion und sind sowohl fachlich als auch räumlich und materiell darauf
ausgelegt. Sie verfügen bereits über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern und Unterstützungs- bzw. Beratungsmöglichkeiten.
5 Einrichtungen sind als Familienzentrum zertifiziert. Die Angebote
der Familienzentren sind flexibel, sie richten sich nach den Bedürfnissen der Eltern und Kinder vor Ort und sind an die lokale Struktur
angepasst. Unsere Familienzentren sind ein Ort des Erlebens, wo
jedes Kind und jeder Familienangehörige herzlich willkommen ist
und an entsprechenden Angeboten teilnehmen kann.
Bewegungsanreize und -freiräume finden Sie in unseren Einrichtungen ganz besonders
wieder. Wir greifen die
Bewegungsfreude der
Kinder nicht nur auf,
sondern regen diese an
und haben auf diesem
Grundgedanken aufbauend all unsere Einrichtungen bis hin zum
Bewegungskindergarten
qualifiziert.
Neben vielen Gemeinsamkeiten hat jede Einrichtung ihre individuellen Besonderheiten sowie eigene Ansprüche und Schwerpunkte in
der pädagogischen Arbeit. Diese werden im folgenden dargestellt:
Hand in Hand so lautet das Motto der beiden Kitas St. Brigida
Untermaubach und St. Urban Winden.
Im Modell „eine Leitung für zwei Einrichtungen“ arbeiten die beiden
Kita-Teams seit nunmehr sechs Jahren eng zusammen. Gegenseitige Ferienbetreuung, gemeinsame Aktivitäten und ein Austausch von Spielmaterialien sind durch das Zusammenwachsen nach und nach entstanden.
Jede der beiden Einrichtungen bietet Platz für ca. 40 Kinder im Alter
zwischen zwei und sechs Jahren. Beide Einrichtungen arbeiten nach
dem offenen Konzept, mit einer „Nestgruppe“, in der die Kinder
unter 3 Jahren und die jüngsten dreijährigen Kinder einen sanften,
individuell ausgerichteten Einstieg in die Welt der Kita erleben.
Das offene Konzept mit seinen unterschiedlichen Spiel- und Lernbereichen bietet vielfältige Anregungen, ermuntert zur Selbstorganisation
und lässt die Kinder aktiv teilhaben, mitbestimmen und mitgestalten.
Neben der „Nestgruppe“ finden die Kinder eine „Kletterwelt“ (Psychomotorikraum), eine „Farbenwelt“ (Atelier), einen separaten Bauund Konstruktionsbereich, einen Rollenspielbereich, einen Lesebereich, die „ Ruheinsel“ und ein Bistro, in dem täglich ein reichhaltiges
Frühstücksbuffet mit und für die Kinder hergerichtet wird.
Das Außengelände, welches während des gesamten Tages und bei jedem
Wetter für die Kinder als
Spielbereich zugänglich
ist, bietet mit Wasserpumpe, verschiedenen
Klettergeräten, Rückzugsmöglichkeiten, unterschiedlichen Fahrzeugen
und Naturmaterialien
vielfältige Anregungen
und Möglichkeiten zum Ausprobieren, zum Bewegen und zum miteinander in Kontakt kommen.
16 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Auch wenn vieles in den beiden Einrichtungen ähnlich ist und manches gemeinsam gestaltet wird, so hat doch jede der beiden Einrichtungen ein eigenständiges „Gesicht“ und jede Kita lebt von, für und
mit den besonderen Menschen, die in dieser Einrichtung ein und aus
gehen, dort spielen, lernen, leben und arbeiten. Das ist gewollt und
beabsichtigt und bleibt unser ständiges Bestreben.
„Ich bin gut so wie ich bin“ Unter diesem gelebten Motto bietet
unser Familienzentrum St. Heribert in der Poststraße Platz für 70
Kinder von 1 bis zum Schuleintritt. Großzügig verteilt auf 4 Gruppen betreuen und begleiten 16-20 Fachkräfte Kinder aus Kreuzau
und Umgebung. Gleich welcher Nationalität und welcher Konfession ist Inklusion einer unserer Schwerpunkte. Wertschätzung und
achtsamer, respektvoller Umgang mit allen Menschen ist in unserem
Haus selbstverständlich. Hier haben Kinder eine Stimme, die gehört
und ernst genommen wird.
Wir heißen nicht nur Kindergartenfamilien willkommen. Durch die
Mitnutzung der Räumlichkeiten im Pfarrgemeindeteil und unserer
Turnhalle, in dem sich auch ein Gruppenraum befindet, finden hier
Angebote für Jung und Alt, Groß und Klein statt (Kurse, Schulungen,
Förderangebote, musikalische, musische und noch vielerlei mehr…)
Mit den Kindern arbeiten wir „teiloffen“ . Der Bezug zur „eigenen
Gruppe“ bleibt bestehen, dennoch können die Kinder sich während
der Morgenrunde frei entscheiden und mit den Kolleginnen/und
Kollegen absprechen welchen Funktionsraum sie nutzen möchten.
Wir ermöglichen freies Spielen und gelenkte Angebote zur Förderung des Selbstbewusstseins, zur Stärkung der Fähigkeiten in allen
Bildungsbereichen zur Vorbereitung auf die Schule und das Leben in
den neu gestalteten Gruppen- und Nebenräumen (Atelier,Lernwerkstatt,Musikraum (siehe Foto), Bauerlebnisraum, Snoozelecke, weißer
Raum, Turnraum, die Fahrzeugstraße Flur, Rollenspielbereich, 2.
Spielebene, Kuschelhöhle,…..)
Musik- und Bewegung
begleitet uns durch den
gesamten Kindergartenalltag. Musizieren ist
hier täglich selbstverständlich. Als anerkannte Bewegungskita
legen wir natürlich viel
Wert auf das freie oder
gelenkte Bewegungsspiel in der Turnhalle
und auf dem Außengelände, welches zu Entdeckungsreisen einlädt
und die Kinder in der Wahrnehmung der eigenen Persönlichkeit
schult, die sozialen Kompetenzen erfordert, vertieft, verbessert und
die körperliche und geistige Gesundheit unterstützt.
Wir arbeiten sehr eng mit der Einrichtung St. Martin, Drove zusammen. Gemeinsam sind wir seit April 2016 bis Sommer 2018 an der
Sicherung unserer Qualitätsstandards im Rahmen eines vorbereitenden Projektes beteiligt. 70 Einrichtungen des Bistums Aachen (darunter 7 Kitas unseres Trägers profinos) haben das Glück durch Fachberatung, Mediatoren und Träger unterstützt und begleitet zu
werden. Unter der Überschrift Qualität aus christlicher Überzeugung werden alle Bereiche ( Pädagogik- alle Bildungsbereiche in der
täglichen Arbeit mit und für das Kind, Elternarbeit, christliche Wertehaltung/Glaube, Inklusion, Vernetzung,….) auf den Prüfstand
gestellt, verändert, ergänzt, vertieft und erweitert.
In einem offenen Miteinander begleiten wir in der Kath. Kindertagesstätte St. Martin in Drove bis zu 60 Kinder im Alter von
2 Jahren bis zur Einschulung auf ihrem Weg eigenständige, selbstbewusste, vorurteilsbewusste und verantwortungsvolle Persönlichkeiten
zu werden.
„Es ist normal, verschieden zu sein.“ R. Von Weizsäcker
Unser pädagogisches Handeln basiert auf einer Kultur des wertschätzenden, offenen und gleichberechtigten Miteinanders und der Teilhabe aller Kinder und Familien in unserer Einrichtung.
In unserer Einrichtung schaffen wir jedem Kind Raum und Zeit, um
in seinem eigenen Tempo seiner Neugierde, Entdeckungs- und
Gestaltungsfreude aktiv nachgehen zu können. Ausgehend von der
Lebenswelt des Kindes geben wir den Kindern vielfältige Möglichkeiten, um eigenständig und spielerisch handelnd die Welt zu entdekken. In unserer Einrichtung erfahren sich die Kinder selbstwirksam
durch verschiedene Formen der Mitbestimmung und Beteiligung an
der Planung und Gestaltung des Zusammenlebens. Zudem gibt es
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 17
feste Elemente und Rituale im Tagesablauf, die den Kindern Struktur
und Orientierung bieten.
In unserer Einrichtung
leben wir eine offene
Pädagogik. In der
gesamten Einrichtung
wird darauf geachtet,
dass alle Kinder willkommen sind und sich
wohlfühlen.
In
3
Bezugsgruppen erfahren die Kinder eine
sichere und konstante Bindung. Gemeinsam mit der pädagogischen
Bezugsperson gestalten wir die Übergänge für die Kinder im Haus.
Wir begleiten die Kinder auf ihrem Weg zur Selbständigkeit in dem
Maße, wie es jedes Kind braucht.
Die Kinder können derzeit zwischen folgenden Funktionsräumen
mit unterschiedlichen Themen und Möglichkeiten frei wählen: Atelier,
Werkraum, Bau- und Erlebnisraum, Raum der Sinne, Klangraum,
Schlummerland (Entspannungsraum & Bücherei), Bistro/Restaurant,
Bewegungsraum, Außengelände.
Dadurch können sie ihren Kita-Alltag mitgestalten und vielfältigen
Tätigkeiten & Interessen nachgehen. Wir bieten den Kindern
Räume, in denen sie sich ausprobieren, wohlfühlen, eigene Entscheidungen treffen und aktiv lernen können.
In der Kindertageseinrichtung, St. Andreas in Stockheim werden
zur Zeit in drei Gruppen
Kinder im Alter von 2
Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Der Ausgangspunkt der päd.
Arbeit ist die Lebenssituation des einzelnen
Kindes, seine Erfahrungen, Erlebnisse, Interessen sowie seine Fähigund Fertigkeiten. Vor der Aufnahme des Kindes führen wir ein intensives Aufnahmegespräch mit den Eltern, damit wir jedem Kind eine
individuelle Eingewöhnungsphase ermöglichen können.
Wir bieten sichere Spielräume und altersentsprechende Spielmaterialien, die dem Entwicklungsstand und/oder den Bedürfnissen der
Kinder entsprechend angepasst, bzw. verändert werden.
Die Kita St. Andreas arbeitet nach einem teiloffenen Konzept, d. h.,
jedes Kind hat seine „feste“ Gruppenzugehörigkeit und Bezugsperson, aber ebenso die Möglichkeit, während des Freispiels im gesamten Kindergartenbereich auf „Entdeckungsreise“ zu gehen und seine
Spielorte und -freunde auszusuchen.
Auch kann unser vielseitig gestaltetes Außengelände zu jeder Zeit
genutzt werden. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, ihrem
natürlichen Bewegungsdrang nachzukommen und Natur zu jeder
Jahreszeit mit all ihren Sinnen zu erleben.
Als Einrichtung in katholischer Trägerschaft möchten wir Kindern und
Familien ein Miteinander ermöglichen, das sowohl von Respekt als auch
von Wertschätzung geprägt ist. Deshalb ist es uns wichtig, dass die
Kinder die Möglichkeit haben, Entscheidungsprozesse mitzugestalten
und gemeinsam mit anderen Lösungen zu finden. Aus diesem Grund
haben wir eine Kita-Verfassung erstellt, die die Beteiligung der Kinder
an Entwicklungsprozessen und Entscheidungen festlegt.
Einmal wöchentlich findet in jeder Gruppe eine Kinderkonferenz
statt, in der in demokratischer Abstimmung Entscheidungen getroffen werden.
Nach Absprache mit den Erzieherinnen können die Eltern in den
Gruppen hospitieren.
Unsere Kita versteht sich als Ort, an dem sich nicht nur die Kinder,
sondern auch die Eltern als willkommen fühlen sollen.
Gemeinde Kreuzau und innogy
überreichen Klimaschutzpreis
- Klimaschützergruppe erhält Preisgeld von 1.000 Euro Der Klimaschutzpreis 2016 der innogy würdigt Initiativen, die in
besonderem Maße Energie effizient einsetzen oder die Umweltbedingungen in den Kommunen erhalten oder verbessern. Strom sparen,
Luft und Wasser verbessern, Lebensräume erhalten: Klimaschutz
erstreckt sich auf viele Gebiete. Entsprechend vielfältig waren die
Ideen.
Jetzt hat die Gemeinde Kreuzau einen Preisträger ausgewählt. Das
Preisgeld und eine Urkunde überreichten Bürgermeister Ingo Esser
und Walfried Heinen, Kommunalbetreuer der innogy, der Klimaschützergruppe.
Die Kanuabteilung der Spielvereinigung Boich/Thum hatte am
24. September mit 100 Personen, darunter 50 Jugendliche, einen
Abschnitt der „Rur“ gereinigt und 530 Kilogramm Müll und Schrott
entlang des Flusses gesammelt. Für dieses Engagement wurde die
Gruppe mit 1.000 Euro ausgezeichnet.
Walfried Heinen stellte fest: „Die Gruppe hat sich etwas einfallen
lassen. Ich bin immer wieder überrascht, wie vielfältig umweltbewusstes Verhalten in puncto Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sein kann.“
Für Bürgermeister Ingo Eßer ist die Auszeichnung darüber hinaus
„eine besondere Anerkennung und Wertschätzung der bereits
jahrzehntelang betriebenen, jährlich wiederkehrenden Rurreinigungsaktion der Boicher Kanuten“.
Der Generationenbeauftragte
informiert:
Gute Konjunkturaussichten an der Kreuzauer
(Taschengeld-)Börse
Die Gemeinde Kreuzau betreibt seit Juni 2016 die sogenannte
„Taschengeldbörse“.
Sie versteht sich dabei als Vermittlerin zwischen Jugendlichen von
14 bis 20 Jahren, die gerne ihr Taschengeld aufbessern möchten und
Senioren/innen über 60 Jahren als Privatpersonen, sowie mobilitätseingeschränkten Personen jeglichen Alters, die sich gelegentlich Hilfe bei kleinen und einfachen Arbeiten wünschen.
Während die Senioren im Alltag entlastet werden und mit netten
Jugendlichen aus ihrer Nachbarschaft in Kontakt kommen, können
sich die Schülerinnen und Schüler sozial engagieren, ihre praktischen
Fähigkeiten schulen und gleichzeitig gelegentlich -ohne dauerhafte
Verpflichtung- ihr Taschengeld aufbessern.
„Einfach, ungefährlich und unregelmäßig“ sollen die Jobs für die
jungen Leute sein!
Ausgeschlossen sind pflegerische Tätigkeiten sowie alltägliche, wiederkehrende Hausarbeiten (putzen, bügeln etc.). Das bleiben Aufgaben für die „Profis“.
In den vergangenen 6 Monaten konnten -bei stetig wachsendem
Interesse- schon zahlreiche Vermittlungen durchgeführt werden.
Das jeweilige Feedback aus dem Kreise der Jugendlichen und der
Senioren fiel dabei sehr positiv aus.
Sie benötigen auch ein wenig Unterstützung
im Alltag? Bitte melden Sie sich.
Folgende Ansprechpartner geben Ihnen gerne
weitere Auskünfte:
Senioren
Günter Schmitz, Bahnhofstraße 7, Tel.: 02422/507-126
E-Mail: [email protected]
montags von 08.30 – 12.00 Uhr, donnerstags von 14.30 – 17.00 Uhr
Jugendliche
Lisa Palm, Bahnhofstraße 7, Mobil: 0176/10181088
E-Mail: [email protected]
montags und mittwochs von 15.00 – 17.00 Uhr
Wir freuen uns auf Sie!!
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
17
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 18
Der Generationenbeauftragte
informiert:
Der Kreis Düren berät auch 2017 über gesetzliche Betreuung
und Vorsorgevollmachten
Die Betreuungsstelle des Kreises Düren bietet 2017 wieder regelmäßige Sprechstunden zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung in den Räumlichkeiten des Kreuzauer
Rathauses an.
Anke Holtmann-Ritsch, Mitarbeiterin der Betreuungsstelle des Kreises
Düren, berät Sie dazu und zu allen Fragen rund um die gesetzliche
Betreuung. Dies erfolgt vertraulich, neutral und kostenlos, denn
einige formale Besonderheiten gilt es bei der Vorsorge zu beachten.
Folgende Beratungstermine stehen Ihnen 2017 in der Zeit von
10 bis 12 Uhr zur Verfügung:
- Donnerstag,
05.01.2017
- Donnerstag,
09.02.2017
- Donnerstag,
23.03.2017
- Donnerstag,
11.05.2017
Beratungsort: Rathaus Kreuzau, Bahnhofstr 7, 52372 Kreuzau,
1. OG, Zimmer 232
Anmeldung erbeten an: Günter Schmitz, Telefon: 02422/507-126
oder per Email: [email protected]
Standesamt Kreuzau
In der Zeit vom 1.10.2016 bis zum 31.10.2016 haben auf dem
Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen;
die schriftlicheEinwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
07.10.2016
Britta Binger und Stefan Hoffmann, Auf den Brechen 3, 52372
Kreuzau
21.10.2016
Julia Astrid Andrea Heinen und Marc Meier, Im Oberen Tal 18,
52372 Kreuzau
28.10.2016
Simone Johanna Verhoeven und Daniel Förster, Niederdrove 6,
52372 Kreuzau
28.10.2016
Ulrike Kraehmer geb. Ernst und Bernd Christian Schröteler,
ZumWiesenbach 17 a, 52372 Kreuzau
18 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Spielplatzpaten gesucht
Ohne die Mitarbeit von engagierten Bürgern, die sich ein bisschen
um "ihren" Spielplatz kümmern, würde so manches defekte Spielgerät nicht rechtzeitig entdeckt und einiges an Abfall einfach dort abgeladen oder liegen bleiben.
In den verschiedenen Ortsteilen der Gemeinde Kreuzau werden
bereits einige öffentliche Spielplätze durch ehrenamtliche Spielplatzpaten betreut. Die Gemeinde Kreuzau ist wei-terhin auf der Suche
nach engagierten Bürgern, die ebenfalls eine ehrenamtliche Patenschaft für einen Spielplatz in ihrer Nähe übernehmen möchten. Ob
Jugendliche, Vereine, Initiativen, Eltern oder Großeltern, jeder kann
Spielplatzpate werden! Sie gehen keine finanziellen Verpflichtungen
ein und Ihr Engagement bestimmen Sie selbst.
Die Aufgaben der Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten bestehen
darin,
- Ansprechpartner für die Kinder zu sein und Anregungen oder Verbesserungsvorschläge entgegenzunehmen,
- Defekte an Spielgeräten der Verwaltung zu melden, damit sie
umgehend repariert werden können,
- kleinere Verunreinigungen selbst zu entfernen bzw. der Verwaltung
zu melden,
- den Kontakt der Nachbarn des Spielplatzes zu den Kindern und
untereinander zu fördern.
Die Spielplatzpatinnen und Spielplatzpaten werden von der
Gemeinde Kreuzau unterstützt und zu regelmäßigen Treffen mit
gegenseitigem Gedanken- und Erfahrungsaustausch eingeladen.
Sie haben Interesse an einer Spielplatzpatenschaft oder benötigen
weitere Informationen zu diesem Thema?
Kontakt:
Gemeinde Kreuzau
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau
Herr Nolden, Tel.: 02422-507/365 (Zimmer 365)
E-Mail: [email protected]
DER
MEDIENDIENSTLEISTER
www.porschen-bergsch.de
Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich
Tel. (0 24 21) 7 39 12 Fax (0 24 21) 97 24 01 o. 7 30 11
[email protected]
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 19
Charly’s Werkstatt
Kfz-Meisterbetrieb · Wartung von Klimaanlagen
52372 Kreuzau · Vor dem Bruch 4–6
Telefon (0 24 22) 90 11 50 · Telefax (0 24 22) 90 13 50
● ASU- und AU-Service
● Kfz-Reparaturen
● Reifendienst
● Karosserie-Instandsetzung
● TÜV-Vorbereitungen
● TÜV-Abnahme
● TÜV-Eintragung
(tägl. außer dienstags)
(tägl. außer dienstags)
Charly’s Rasenmäher-Center
● Verkauf und Reparatur von Rasenmähern
Autorisierter
● Verleih von Vertikutiergeräten
Fachhandelspartner
Karl-Heinz Krieger
Immer schön cool bleiben!
Unser Klimaanlagen-Service ist
das ganze Jahr hindurch
für Sie im
Einsatz
n:
gszeite
Öffnun –17.00 Uhr
0
.0
8
hr
Mo.–Fr. 8.30–13.00 U
Sa.
pause
Mittags 13.00 Uhr
–
0
.0
2
von 1
Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau 01.10.2016 bis 13.12.2016
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
19
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 20
Die Kinder der Kita Spatzennest
Leuchtende Kinderaugen
schmücken den Tannenbaum der Gemeindeverwaltung
Mit Traditionen sollte man nicht brechen und sie sich auch nicht von
Vorschriften kaputt machen lassen. Dies fand auch der Bürgermeister
der Gemeinde Kreuzau Ingo Eßer und sorgte dafür, dass auch in
diesem Jahr ein Tannenbaum zum Schmücken für die Kinder der
Kita Spatzennest bereitstand. Den Brandschutzvorschriften entsprechend handelte es sich um einen künstlichen Baum doch das tat der
Vorfreude der Kinder keinen Abbruch. Voller Tatendrang und ausgestattet mit außergewöhnlichem Weihnachtsschmuck brachen sie am
Freitag vor dem ersten Advent zum Rathaus auf. Schon von weitem
war das fröhliche Singen der 63 Kinder zu hören und sogar die Bauarbeiter auf der Dürener Str. wurden für einen kurzen Moment in
den „Kindergarten-Tannenwald“ versetzt.
beim St. Martinszug der Kita Spatzennest, Kreuzau
Am frühen Abend des 15.11.2016 fanden sich auf dem Außengelände der Kita Spatzennest in Kreuzau nahezu alle Kindergartenkinder mit ihren Eltern zur diesjährigen Martinsfeier ein.
Stolz wurden die nach eigenen Ideen selbstgestalteten Laternen präsentiert. Als alle Familien versammelt waren begrüßte die Leitung der
Einrichtung Fr. Leisten-Hillemacher gemeinsam mit einer ins Martinsgewand gehüllten Erzieherin die Gäste. Im Anschluss spielten die
Vorschulkinder allen Anwesenden die Martinslegende von der Mantelteilung vor und sangen an deren Abschluss das Lied: „Durch die
Straßen auf und nieder“ welches in diesem Jahr vom Musikverein
Düren-Niederau e. V. musikalisch begleitet wurde. Nach dieser Vorstellung, welche viel Applaus erntete ging es in die Zugaufstellung.
Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister, welcher natürlich
auch das Tannenwaldlied vorgetragen bekam machten sich die kleinen Künstler ans Werk. In kurzer Zeit waren die Bäume im Foyer
und auf dem Rathausbalkon geschmückt mit selbstgebastelten
Schneemännern, verschieden gestalteten Tannenbäumen und Sternen. Der Bürgermeister und seine Mitarbeiter waren begeistert von
den kreativen Ideen und den zum größten Teil aus wertfreiem Material entstandenen Schmuckstücken.
Bei so viel anstrengender Arbeit tat eine kleine Stärkung mit Plätzchen und Kakao vor dem Rückweg in den Kindergarten natürlich
sehr gut und alle Anwesenden griffen gerne zu.
Nach einem gemeinsamen Abschlusslied lobte Bürgermeister Ingo
Eßer nochmals die Werke der Kinder, noch nie hatte er so schön
glitzernde Tannenzapfen, Schneemänner aus Plastiklöffeln, Tannenbäume aus Muffin Förmchen oder Ton und Sterne aus Eisstäbchen,
Knöpfen oder Pfeifenreinigern an einem Tannenbaum gesehen.
Bald darauf zog die muntere Kinderschar mit ihren ErzieherInnen
wieder zum Kindergarten zurück. Sie waren sich ganz sicher, wenn
der Tannenbaum dem Bürgermeister schon so gut gefallen hat, wie
begeistert wird dann erst das Christkind sein…… ? Das bringt in
diesem Jahr dann gewiss viele tolle Sachen für uns.
20 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Angeführt vom Kinder St. Martin und dem Kinderbettler begleitet
durch den Erzieher St. Martin zog der farbenprächtig leuchtende Zug
durch die Straßen des Kita Wohngebietes. Der Musikverein bildete
die Zugmitte und spielte altbekannte Laternenlieder die begeistert
von allen mitgesungen wurden. Für einen sicheren Zugweg sorgte
wie immer, der den Kindern gut bekannte, Polizeihauptkommissar
Bruno Nolden an der Zugspitze und die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau-Drove als Nachhut. Zurück am Kindergarten wurde das Feuer
entzündet und die Weckmänner vom Kinder St. Martin und dem
Kinder Bettler an ihre Freunde verteilt. Nochmals spielte der Musikverein Düren-Niederau e. V. einige Martinslieder, bevor sich alle bei
Würstchen mit Brot, Kakao oder Glühwein, welche vom Elternrat
der Kita verteilt wurden, stärken konnten. Ein schöner Abend neigte
sich gegen 20.00 Uhr seinem Abschluss zu. Die meisten Kinder
gingen noch leise singend, zwar müde aber glücklich, nach Hause.
Die Kita bedankt sich für den gelungenen Martinsabend bei den
vielen Helfern, dem Elternrat, dem Bauhof der Gemeinde Kreuzau,
dem Polizeihauptkommissar Nolden und der Feuerwehr.
Ein ganz besonderer Dank geht an den Musikverein Düren-Niederau
e.V., welcher spontan bereit war die musikalische Unterstützung des
Martinszuges zu übernehmen und innerhalb von 4 Tagen eine stattliche Anzahl von Musikern bereitstellte um den Kindern einen schönen und stimmungsvollen Martinsabend zu bereiten.
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 21
Rauchmelder als Lebensretter
- ab 1.1.2017 Pflicht in NRW
Die letzten Tage waren für die Feuerwehr Kreuzau sehr ereignisreich.
Am frühen Morgen des 02.12.2016 (01:45 Uhr) wurden die Einsatzkräfte nach Kreuzau-Drove zu einem Kaminbrand alarmiert. Aufgrund der installierten Rauchmelder konnten die Bewohner den verrauchten Raum noch rechtzeitig verlassen. Betroffen waren zwei
Erwachsene und ein Kind.
Alle mussten mit Verdacht Rauchgas eingeatmet zu haben, in die umliegenden Krankenhäuser eingeliefert werden. Glücklicherweise wurde
niemand ernsthaft verletzt, denn der Rauchmelder rettete hier Leben.
Am Morgen des 03.12.2016 (08:45 Uhr) wurde die Feuerwehr Kreuzau
nach Obermaubach alarmiert. Auch hier wurde der Anwohner durch
einen Rauchmelder auf eine starke Verrauchung aufmerksam. Ein
Nachbar kam der Person zur Hilfe und rettete sie aus der Wohnung. Die
Brandnachschau der Feuerwehr ergab, dass Essen auf dem Herd in
Brand geraten war. Der Rauchmelder tat auch hier, das was er soll,
Leben retten.
Umfangreiche Informationen zu Rauchmeldern erhalten Sie
unter www.Rauchmelder-Lebensretter.de. Bitte beachten Sie, dass nur
geprüfte Rauchmelder (keine billige
Importware) eingesetzt werden, damit
Sie Ihren Zweck
erfüllen können.
Bitte beachten Sie, dass von der Feuerwehr KEINE Kontrolle der
Umsetzung der Rauchmelderpflicht erfolgt. Aus Nachbarkommunen
ist bekannt, dass momentan Personen unterwegs sind, die von Haus
zu Haus gehen, klingeln und angeben, kontrollieren zu wollen, ob die
ab Januar gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder vorhanden sind.
Es handelt sich offensichtlich um organisierte Verbrecherbanden.
Also bitten Sie die Leute nicht herein und informieren Sie unverzüglich die Polizei!
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
21
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 22
Termine im Überblick vom
24.12.2016 bis 30.01.2017
24.12.2016
Weihnachtsfeier der Seniorengemeinschaft Kreuzau, 14.00 Uhr,
Bürgerhaus Kreuzau
29.12.2016
Erzählcafé und Spielenachmittag der Seniorengemeinschaft Kreuzau
e. V., 15.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
29.12.2016
Welcome-Treffen in Kreuzau, 16.00 Uhr, Evangelische Gemeinde
Kreuzau, Heribertstraße 5
04.01.2017
Seniorenwanderung „Kreuzau-Burgau“, Eifelverein Kreuzau e. V.,
13,30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau.
07.01.2017
Winterfest/Hallengaudi der Kirmesgesellschaft Kreuzau e. V., 20.00
Uhr, Festhalle Kreuzau
08.01.2017
Konzert in der Pfarrkirche St. Urban in Winden "Chor Viva
Musica", Am Sonntag, den 08.01.2017 (letzter Tag der kirchlichen
Weihnachtszeit) lädt der Chor Viva Musica unter der Leitung von
Stefan Schmitz um 15.
08.01.2017
Halbtageswanderung „Auf dem Jakobspilgerweg durch den Meroder
Wald zum Franzosenkreuz“, Eifelverein Kreuzau e.V., 13,00 Uhr, TP:
Bürgerhaus Kreuzau.
11.01.2017
Vereinsabend des Heimat- und Geschichtsvereins Kreuzau 2011 e. V.,
18.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
16.01.2017
CDU-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
18.01.2017
Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer
Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
19.01.2017
Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarrei
St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrheim Winden, Kelterstraße 20
19.01.2017
FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
20.01.2017
Jahreshauptversammlung der Schützenbruderschaft St. Heribert
Kreuzau, 20.00 Uhr, Zur Waldschänke Kreuzau
22.01.2017
Halbtageswanderung „An der Rur-Burgau-Kreuzau“, Eifelverein
Kreuzau e.V., 13,00 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau.
23.01.2017
Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal
im Rathaus Kreuzau
23.01.2017
FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
23.01.2017
SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
25.01.2017
Seniorenwanderung „Rund um Kreuzau“, Eifelverein Kreuzau e. V.,
13,30 Uhr, TP: Bürgerhaus Kreuzau.
24.01.2017
Umweltausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus
Kreuzau
25.01.2017
Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
26.01.2017
Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau, 09.00
Uhr, Caritaswohnpark Kreuzau
26.01.2017
Sportausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
27.01.2017
Kostümsitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 19.30 Uhr,
Turnhalle Stockheim
22 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
28.01.2017
Kindersitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 14.00 Uhr, Turnhalle Stockheim
29.01.2017
Festkommerz zum 44-jährigen Bestehen der KG "Decke Boom"
Stockheim, 14.00 Uhr, Turn-halle Stockheim
30.01.2017
SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
Aktuelle Termine, mobil abrufen unter
www.kreuzau.de/vkalender.php
Hinweis: Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der
Gemeinde Kreuzau werden mindestens 7 Tage vor der
jeweiligen Sitzung in den Bekanntmachungskästen der
einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de)
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Nächstes Erscheinungsdatum
Das nächste Amtsblatt erscheint am 20.01.2017.
Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis
spätestens Mittwoch, den 11.01.2017,
10.00 Uhr, per Mail einreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die
Mailadresse: [email protected] entgegennehmen
können. Texte sollten im Word-Format übermittelt
werden.
Schulnachrichten
KGS An der Rur
-Soccerfeld wieder in Stand gesetzt
Zum wiederholten Male ist das Soccerfeld an unserer Schule durch
mutwilligen Vandalismus zerstört worden.
Dank einer großzügigen Spende der Fa. Amprion konnte es letzte
Woche (Dienstag, 22.11.2016) endlich wieder repariert werden. Es
wurden neue Banden und ein neues Netz gekauft, die dann durch
den Bauhof der Gemeinde Kreuzau angebracht wurden.
Die Kinder spielen bereits begeistert auf dem wieder hergestellten
Feld. Mit einem kleinen innerschulischen Fußballturnier wird das
Feld in den nächsten Tagen offiziell eingeweiht.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Johnen, der den Kontakt
zu der Firma Amprion hergestellt hat, für seinen Bemühungen sowie
Amprion für die großzügige Spende und hoffen, dass das Feld lange
in Ordnung bleibt.
Wie wird gelernt?
• In der Sekundarschule steht, wie in der Gesamtschule, das gemeinsame Lernen aller Kinder im Mittelpunkt. Jedes Kind wird in
seiner Einzigartigkeit wahrgenommen, geachtet, gefördert und
gefordert.
Ein qualifiziertes Team (Lehrerinnen und Lehrer der
Sekundarstufen I und II aller Schulformen, Sonderpädagogen
und Sozialarbeiter) betreut Ihre Kinder individuell.
Differenzierung
• In leistungsdifferenzierenden Grund- und Erweiterungskursen
werden die Fächer Mathematik und Englisch ab Klasse 7 und
Deutsch und Physik ab Klasse 9 unterrichtet.
• Im Wahlpflichtbereich können eigene Schwerpunkte im Bereich
Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Arbeitslehre gesetzt
werden.
• In den Lernzeitstunden wird eine Festigung, Vertiefung und Förderung aller Basiskompetenzen innerhalb der Fachthemen angestrebt. Langfristiges Ziel ist die Erziehung zur Selbstständigkeit
und damit die Entlastung der häuslichen Situation.
• Das Fremdsprachenangebot umfasst die Fächer Englisch (ab 5),
Französisch (ab 6) und Niederländisch (ab 8).
Besonderheiten der Sekundarschule
• Die Sekundarschule ist eine Ganztagsschule wie die Gesamtschule und ermöglicht Übung, Förderung und Forderung auf
leistungsdifferenzierenden Ebenen.
• Die Medienausstattung und die modernen Fachräume ermöglichen multimediales Unterrichten in allen Fächern.
• Der Unterricht findet verlässlich im gebundenen Ganztag statt.
• Aufgaben werden in der Regel in der Schule erledigt.
• In der Mensa wird an jedem Tag ein gesundes und abwechslungsreiches
Mittagessen angeboten. In den Pausen nutzen unsere Schüler_innen
betreute Freizeitangebote in neugestalteten Räumen.
• Ihrem Kind stehen alle Wege offen. Es wird nach seinen persönlichen Fähigkeiten individuell gefördert.
• Wir sind Nationalparkschule und befinden uns im Zertifizierungsprozess zur Euregioprofilschule.
• Die Berufsorientierung mit dem Programm KAoA ist neben dem
Angebot gymnasialer Standards konzeptionell verankert.
Herzliche Einladung
zum Elterninformationsabend für 4. Klassen jeweils um 19.00 Uhr
am 19.01.2017 im Forum des Schulzentrums Kreuzau
am 26.01.2017 in der Mensa
des Schulzentrums Nideggen
am 27.01. in der Grundschule Schmidt, Raum 2
Kontakt:
www.sekundarschule-kreuzau-nideggen.de
[email protected]
Eine wohnortnahe Schule für alle
Was bietet die Sekundarschule?
• Struktur und Inhalte der Gesamtschule
• Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I
• Abitur in 9 statt 8 Jahren möglich
• Angebot gymnasialer Standards ab Klasse 5
• Bis zu drei Fremdsprachen wählbar
• Lernen im Ganztag
• Lernzeitstunden
• AG Angebote im Bereich Sport, Musik, Kunst, Technik, Fremdsprachen, Hauswirtschaft
• Kooperationen mit dem Gymnasium Kreuzau und den Berufskollegs in Düren
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
23
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 24
Welcher Beruf ist für
mich der Richtige?
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen:
Potenzialanalyse des gesamten Jahrgangs 8
an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
Im Rahmen einer Potenzialanalyse hatten – wie bereits im letzten
Schuljahr dankenswerterweise von den Studien- und Berufskoordinatoren Gabriela Ludwig und Michael Anderseck organisiert – alle
Schüler_innen der Jahrgansstufe 8 Gelegenheit, ihre Fähigkeiten und
Interessen mit Hilfe verschiedener Tests zu erkennen. Durchgeführt
wurde diese praxisbezogene und systematische Maßnahme zur
Berufsorientierung bei der Firma low-tec in Düren mit dem Ziel, die
Schüler_innen in ihrer Berufswahl frühzeitig und bewusster zu unterstützen.
Gefördert wird dieses Programm aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Jugendlichen erhalten so eine erste Vorstellung über ihr späteres
Berufsleben und ihre Berufswünsche. Nach der Potenzialanalyse
erfolgt für alle eine Rückmeldung in Form eines Zertifikats über die
Neigungen und Kompetenzen, welche auch bei der Bewerbung um
Praktikumsplatz und Ausbildungsstelle vorgelegt werden können.
Stellvertretend für alle Teilnehmer_innen unserer Schule haben die
Schüler_innen der Klassse 8a einen Bericht zusammengestellt.
Am Montag, den 7.11., sind wir mit dem Bus nach Düren zu „lowtec“ gefahren. Hier wurden wir in zwei Gruppen aufgeteilt und führten einen „D2“-Test durch. Hierbei muss man in einer Reihe der
Buchstaben d und b jeweils den Buchstaben d mit zwei Strichen
finden und durchstreichen.
Im nächsten Schritt gab es eine technische Aufgabe, wir mussten fünf
Drähte in die richtige Länge schneiden, isolieren und biegen und um
ein Keilbrett drehen.
Im folgenden Computertest sollten wir zahlreiche Fragen beantworten, die auch für die Auswertung wichtig sind. Nach einer Pause
wurde unsere Teamfähigkeit getestet. Es sollte aus Papier (zehn Blätter) ein möglichst hoher und stabiler Turm nur mit Hilfe von Klebstoff gebaut werden.
Die letzte Aufgabe bestand darin, ein Plakat zu gestalten und es
anschließend zu präsentieren.
„Wir fanden den Tag bei „lowtec“ sehr schön und interessant!“
(Maike R. und Michelle Z.)
Am Freitag, den 11.11., erhielten die gespannten Jugendlichen dann
die Auswertungsergebnisse aller Tests und eine ausführliche Beratung
und Rückmeldung in Einzelgesprächen. Durch dieses Berufsorientierungsprogramm kann die Berufswahl der Schülerinnen und Schüler
der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen sicherlich bewusster und
überlegter erfolgen und alle Beteiligte sind dankbar über diese Möglichkeit.
Ilayda Simsek (6d) ist die beste Vorleserin
der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
24 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Vorlesewettbewerb 2016
An dem seit 1959 stattfindenden Vorlesewettbewerb des Deutschen
Buchhandels beteiligen sich jährlich rund 600.000 Schülerinnen und
Schüler. Damit zählt der Wettstreit zu den größten bundesweiten
Schülerwettbewerben.
Am Freitag, den 2.12.2016 fand der diesjährige Vorlesewettbewerb
der 6. Klassen an der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen statt.
In einer ersten Entscheidung wurden die beiden besten Vorleser einer
jeden Klasse gekürt. Hierbei durfte jeder Schüler vor der gesamten Lerngruppe eine Textstelle seines persönlichen Lieblingsbuches präsentieren.
Nun mussten die Klassenbesten die nächste Hürde nehmen. Jeder
Schüler las ein Stück aus seinem Lieblings- und einem Überraschungsbuch einem ausgewählten Publikum vor. Die Kriterien für die Bewertung der Leseleistungen setzten sich aus Lesetechnik, Textverständnis
und Textgestaltung zusammen und wurden von einer vierköpfigen Jury
beurteilt, die aus zwei freiwilligen Schülerinnen der 9ten Klassen, dem
Deutschlehrer Herrn Willi Funke und Frau Selman Aktan-Güster von
der Kreuzauer Buchhandlung „Lesezeichen“ bestand.
Hierbei zeigte Ilayda Simsek aus der Klasse 6d die beste Konzentration und die stärkste Leseleistung und konnte somit den Titel der
Schulsiegerin erringen. Sie wird die Sekundarschule beim Kreisentscheid im Februar 2017 vertreten. Hierfür wünschen ihr
Lehrer_innen und Mitschüler_innen viel Erfolg!
Alle Teilnehmer durften sich als Gewinner fühlen, denn alle haben
hervorragend gelesen. Als Belohnung winkten Urkunden, Lesezeichen und eine Kleinigkeit zum Naschen.
Zusätzlich überreichte Frau Aktan-Güster der Schulsiegerin einen
spannenden Buchpreis, der dankenswerterweise von der Buchhandlung „Lesezeichen“ aus Kreuzau zur Verfügung gestellt wurde.
Die Veranstaltung war für alle Beteiligten ein Gewinn und eine
Möglichkeit das Leseinteresse unserer Schülerinnen und Schüler zu
fördern. Das Lesen bietet den Kindern die Gelegenheit, in Welten
einzutauchen, die ihnen sonst verschlossen bleiben.
Schon Goethe meinte dazu: „Wer Bücher liest, schaut in die Welt und
nicht nur bis zum Zaune.“
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Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Nikolaus und Schülervertretung
beschenken Kreuzauer Gymnasiasten
Alle Jahre wieder helfen Mitglieder der SV dem Wohltäter mit
Bischofsstab beim Weckmänner-Verteilen
Auch im Gymnasium Kreuzau schaute der Nikolaus am 6. Dezember
vorbei. Und er hatte genügend Weckmänner dabei, um nicht nur den
Schülerinnen und Schülern der Erprobungsstufe, also der Klassen 5
und 6, eine Freude zu machen. Auch Hausmeister, Sekretärinnen
und – natürlich – das Lehrerkollegium waren wohl brav genug, um
vom Nikolaus, alias SV-Lehrer Karsten Engelmann, und den vielen
Helferinnen und Helfern von der Schülervertretung (SV) ein Dankeschön zu bekommen.
„Darf ich ein Foto machen – sonst glauben mir meine Kinder das
nicht!“ So die Reaktion von Kunstlehrerin Lina Brümmer, als der
Nikolaus sie zu Beginn der Pause vor dem Eingang des Lehrerzimmers empfing. (Sie durfte!)
Nur: Ganz ohne Gegenleistung vergab das Nikolaus-Team der SV die
Belohnungen nicht. Ebenso wie vorher beim Besuch in den Klassen
5 und 6 erwartete Nikolaus auch vom Lehrerkollegium ein adventliches Lied.
Und die erste Strophe von „Lasst uns froh und munter sein!“ gelang
dann wohl zu seiner Zufriedenheit – zumindest ließ er danach noch
Butter, Nusscreme und Marmelade da, damit die Weckmänner in der
Pause noch besser schmeckten.
Der Nikolaus mit Schülerinnen und Schülern der fünften und sechsten
Klassen des Gymnasiums Kreuzau.
mann und des Aachener Künstlers Antonio Nunez wurden Geschichten
über das Zuhause-Sein und das Sich-fremd-fühlen erdacht, geschrieben
und illustriert. Am Ende der Arbeit von nur drei Tagen stand ein
überdimensionales Buch in einem Sperrholz-Einband mit allen 20
Geschichten und den dazugehörigen Visualisierungen.
Die Besucher der Eifeler Buchmesse in Nettersheim, in deren
Rahmen am 19.11. die Preisverleihung stattfand, konnten dieses
Buch dann auch an einem kleinen Informationsstand der Schule
bewundern. Auch den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
galten der Dank und das Lob der Jury für ihre eindrucksvollen
Geschichten. Claudia Hoffmann, die auch der Jury angehörte, stellte
in ihrer Rede heraus, dass es außerordentlich schwer gefallen sei, bei
der Vielzahl hervorragender Einsendungen eine Auswahl zu treffen.
Alle Einsender/innen erhielten zudem ein Buch „Und dann war
plötzlich alles anders …“ mit allen 47 Geschichten, die als Beiträge
zum Wettbewerb eingegangen waren.
Im Gespräch am Rande der Buchmesse wurde vereinbart, dass es
auch im kommenden Sommer wieder eine Schreibwerkstatt im
Rahmen der LitEifel am Gymnasium Kreuzau geben wird. Und
Schulleiter Arnoldt bot an, dass die LitEifel im kommenden Jahr
gerne auch mit einer ihrer Lesungen im Forum des Kreuzauer Schulzentrums Station machen könne.
Alle Preisträger/innen des Jugendliteraturwettbewerbs, die Kreuzauer Gymnasiastin Jennifer Baranek in der 2. Reihe ganz links, Foto: Anja Raith.
Jugendliteraturpreis für
Kreuzauer Gymnasiastin
„Und plötzlich verstand ich es: Zuhause ist weder ein Hier,
noch ein Da, es ist auch kein Wo. Zuhause sind die Personen
um dich herum, die dir das Gefühl von Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen geben.“
So schreibt Jennifer Baranek, Schülerin des Gymnasiums Kreuzau, in
ihrer Geschichte „Fragen, die ich mir mein Leben lang stellte“, mit
der sie den 2. Preis in ihrer Altersgruppe beim 3. Eifeler Jugendliteraturwettbewerb gewann.
Entstanden waren diese und vier weitere zum Wettbewerb eingereichte
Geschichten am Ende des letzten Schuljahres: Im Rahmen der LitEifel
waren 20 Schülerinnen und Schüler des Kreuzauer Gymnasiums zur
Teilnahme an einer Schreibwerkstatt unter dem Titel: „Zuhause?
Fremd?“ eingeladen. Unter der Anleitung der Autorin Claudia Hoff-
26 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Der Stand mit dem Buch aus der Schreibwerkstatt am Gymnasium
Kreuzau. In der Mitte zwischen den teilnehmenden Schülerinnen und
Schülern Claudia Hoffmann von der LitEifel, ganz rechts Schulleiter
W. Arnoldt.
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Pfarrgemeinden
Krippenwanderung in Aachen
für Frauen
Krippen, die greifbare und sichtbare Darstellung des Weihnachtsgeschehens, faszinieren viele von uns schon von Kindheit an. Gleich zu
Beginn des Neuen Jahres, am Mittwoch, dem 4. Januar, laden wir
alle interessierten Frauen ein zu einer geführten Krippenwanderung
in Aachen. Unsere Führerin wird uns in die Welt der jahrhundertealten Tradition, die reiche Symbolik und das lebendige Brauchtum
der Krippen versetzen. Wir werden viele Einzelheiten in den Krippen
entdecken und dazu spannende Geschichten über das Jesuskind, die
Heiligen Drei Könige und die Tiere an der Krippe hören. dabei
werden wir uns die verschiedensten Stationen in der Aachener Innenstadt erlaufen. Im Anschluss an die ca 1 ½- bis 2-stündige Führung
werden wir im traditionellen Café Van den Daele zu Kaffee und
Kuchen einkehren, bevor wir dann wieder den Rücktritt antreten.
Wir treffen uns um 12.45 Uhr in Kreuzau am Bahnhof und werden
mit der Rurtalbahn bzw. dem Zug nach Aachen fahren. Karten zum
Preis von 22,- € (inkl. Fahrt, Führung und Kaffeegedeck) sind ab
sofort im Pfarrbüro erhältlich.
„Segen bringen, Segen sein“ – die Sternsinger kommen
Auch im nächsten Jahr sind in unserer Pfarre wieder die Sternsinger
unterwegs, bringen den Segen zu den Häusern und Wohnungen und
sammeln für Kinder in Not überall auf der Welt. In Friedenau
werden wir am Freitag, dem 13. Januar 2017 ab ca. 16.00 Uhr
unterwegs sein, im Hauptort Kreuzau am Samstag, dem 14.
Januar ab ca. 9.45 Uhr. Alle, die den Besuch der Sternsinger wünschen, tragen sich entweder in der Kirche in die entsprechenden
Listen ein oder rufen kurz im Pfarrbüro unter Tel.-Nr.: 504570 an.
Frauenbibelabend im Januar
Alle interessierten Frauen laden wir zu unserem nächsten Bibelabend
am Dienstag, dem 17. Januar um 19.00 Uhr (Achtung: eine
Stunde früher als üblich!) in den Kirchweg 1 ein. Wir freuen uns
immer, wenn noch weitere Frauen dazu kommen!
„Un wenn et Trömmelche jeht“ –
Krözauer Wievekarneval
Ob „met Höötsche“ oder im vollen Kostüm: wir laden alle Frauen zu
einem jecken, karnevalistischen Nachmittag ein und freuen uns, wenn
viele Spaß an der Freud’ haben und mit dabei sind. Wir freuen uns
natürlich ganz besonders, wenn Sie einen Beitrag, ob nun einen Sketch,
einen Witz, eine Büttenrede oder was auch immer zu unserem Nachmittag beitragen. Denn nur so wird’s richtig bunt und verrückt.
Reden, wie uns der Schnabel gewachsen ist und dabei „jecke Tön“ zur
Sprache bringen, ist natürlich in unserer Muttersprache, dem Dialekt
oder Platt besonders schön. Das muss nicht unbedingt Kreuzauer
Platt sein, auch andere Dialekte sind uns willkommen. Wir freuen
uns aber auch, wenn diejenigen kommen, die einfach gerne mit dabei
sind und sich auf ein paar närrische Stunden freuen.
Los geht’s am Montag, dem 13. Februar um 14.11 bis ca. 17.00 Uhr
im Pfarrzentrum in Kreuzau. Einlass: 13.45 Uhr!!! Stärken werden
wir uns bei Kaffee und Leckereien, die in die 5. Jahreszeit passen.
Da wir im Saal im Pfarrheim leider nicht unbegrenzt Platz haben, wir
aber auch niemanden zurück schicken möchten, werden im Vorfeld
im Pfarrbüro Eintrittskarten zum Preis von 4,- € verkauft. Der
Vorverkauf startet am Montag, dem 9. Januar um 9.00 Uhr im
Pfarrbüro.
BESTATTUNGSHAUS
STEFAN SCHMITZ
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• See- und Flussbestattungen
• Anonyme Bestattungen
• Erledigung aller Formalitäten
• Bestattungsvorsorge
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Kreuzau-Untermaubach
Tel.: (0 24 22) 90 30 65
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Tel.: (0 24 24) 90 16 16
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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59. Aktion Dreikönigssingen
– Segensbringer gesucht!
Sternsinger der Pfarrgemeinde St. Urban in Winden brauchen
Unterstützung
Sie bringen den Segen und sie sind ein Segen, die Sternsinger der
Pfarrei St. Urban die sich rund um den Jahreswechsel in Winden und
Bergheim wieder auf den Weg zu den Menschen machen und Spenden sammeln für benachteiligte Gleichaltrige in aller Welt. Allerdings
brauchen die aktiven Kinder und Jugendlichen dabei noch Unterstützung. Zum 59. Mal werden rund um den 6. Januar 2017 bundesweit die Sternsinger unterwegs sein. „Segen bringen, Segen sein.
Gemeinsam für Gottes Schöpfung – in Kenia und weltweit!“ heißt
das Leitwort der kommenden Aktion Dreikönigssingen, bei der in
allen 27 deutschen Bistümern wieder rund 330.000 Kinder in den
Gewändern der Heiligen Drei Könige von Tür zu Tür ziehen werden.
Die Pfarrei St. Urban sucht für die Aktion 2017 Mädchen und
Jungen im Alter von 8 bis 14 Jahren, die sich als Segensbringer engagieren möchten. In Begleitung Erwachsener ziehen die kleinen und
großen Könige am 6. Januar von Haus zu Haus. Darüber hinaus
werden erwachsene Begleitpersonen gesucht, die ehrenamtlich die
Sternsingergruppen betreuen. Die Sternsinger treffen sich am Freitag,
6. Januar 2017 um 10 Uhr in der Pfarrkirche in Winden. Weitere
Informationen gibt es bei Pfarrer Walter Hütten per Mail unter
walter.huetten@bistum-aachen .de.
Jetzt schon an die Sommerferien
2017 denken und für die Kinder
eine Sommerferienfreizeit buchen
Trotz des schlechten Wetters in der kalten Jahreszeit sollte man schon
die Sommerferien des nächsten Jahres im Hinterkopf behalten. Denn
auch in den kommenden großen Ferien wird die kath. Pfarrgemeinde
St. Andreas Stockheim wieder ihre beliebte, seit nunmehr über zwanzig Jahren jährliche stattfindende Ferienfreizeit anbieten. Teilnehmen
können alle Mädchen und Jungen im Alter zwischen acht und 14
Jahren. Die Ferienfreizeit wird vom 07. August 2017 bis zum 19.
August 2017 im Jugendbildungshaus St. Kilian in Miltenberg stattfinden. Das Jugendbildungshaus verfügt über abwechslungsreiches
Außengelände, wobei auch die schöne Altstadt von Miltenberg
innerhalb weniger Minuten fußläufig zu erreichen ist.
Die Kinder werden in hellen Mehrbettzimmern untergebracht. Für
das leibliche Wohl der Kinder ist durch drei Mahlzeiten am Tag optimal gesorgt. Das zum Haus gehörende Gelände sticht durch seinen
Hartgummiplatz, seine Kicker- und Tischtennisräume sowie durch
die fußläufig zu erreichenden Waldgebiete hervor.
Betreut werden die Kinder von einem erfahrenen und ehrenamtlichen Betreuerteam. Das tägliche Programm umfasst drei große
Abschnitte, darunter zahlreiche Gruppen- und Geländespiele,
Kreativangebote, Show- sowie Spieleabende, die vom Betreuerteam
28 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
organisiert werden. Ausflüge in die Umgebung und ein Schwimmbadbesuch runden das Programm gelungen ab. Zeit mit den neu
gefunden Freunden zu verbringen kommt dabei selbstverständlich
auch nicht zu kurz.
Rundum soll eine schöne Ferienfreizeit für die Kinder stattfinden
und es sollen den Mädchen und Jungen neue positive Erfahrungen
im Rahmen einer Gruppe ermöglichet werden.
Die gesamte Ferienfreizeit kostet 420 Euro (für Kinder aus dem Stadtgebiet Düren erhöht sich der Preis um zehn Euro) pro Teilnehmer. Der
Preis beinhaltet die An- und Abreise, die Unterkunft, die Verpflegung,
sämtliche Materialkosten sowie alle anfallenden Eintrittskosten.
Am besten also gar nicht mehr lange Warten, denn die Anzahl der Plätze
ist von vornherein Beschränkt und viele Plätze sind schon belegt.
Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular erhalten Sie im
Internet auf www.ferienlager-stockheim.de oder direkt bei der
Leitung des Ferienlagers, Kathrin Leisten und Anno Kurth ([email protected] , 0176 - 82337041 oder 0157 -88632665).
Konzert in der Pfarrkirche
St. Urban in Winden
Am Sonntag, den 08.01.2017 (letzter Tag der kirchlichen Weihnachtszeit) lädt der Chor Viva Musica unter der Leitung von Stefan
Schmitz um 15.00 Uhr zum zweiten Mal zu einem Konzert in der
Pfarrkirche St. Urban in Winden ein. Die acht Sänger/-innen präsentieren weihnachtliche, geistliche sowie weltliche Lieder. Der Eintritt
ist frei.
Vereinsmitteilungen
Krippe der Krippenfreunde Drove
erstmalig ab dem 4. Advent (18.12.16) ab 11:30 Uhr in der
Pfarrkirche Sankt Martin geöffnet.
Seit 1975 bauen die Krippenfreunde Drove jedes Jahr in der Adventszeit eine Krippe mit verschiedenen Landschaften.
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Der Weg der heiligen drei Könige zur Krippe des Jesuskindes wird in
der Drover Pfarrkirche Sankt Martin dargestellt.
In einem Seitenschiff der Kirche ist eine ca. 25 Meter lange und 4
Meter hohe Krippenlandschaft mit 2000 Lichtern und etwa 1500
Bögen Felsenpapier zu sehen. Die Bachläufe, Wasserfall und Mühlrad
werden mit 5 Tauchpumpen betrieben und stellen immer wieder eine
große Herausforderung für die Krippenbauer dar. In der Krippe
stehen einige über 100 Jahre alte Wachsfiguren worauf die Krippenfreunde sehr stolz sind.
9 Mitglieder der Sankt Matthias-Bruderschaft gestalten ehrenamtlich
die Krippe in ca. 600 Arbeitsstunden.
Weitere Informationen über die gesamten Öffnungszeiten sowie
Bilder und Kontaktadresse finden Sie unter www.krippe-drove.de
2. Hallengaudi mit
den Bavarian Beat Boys
Rockige Blasmusik, leckerer
Obstler und eine Kulisse,
wie Sie es nur von AprésSki-Partys kennen. Unter
dem Motto "Hallengaudi das ultimative Winterfest
für Jung und Alt" feiert die
Kirmesgesellschaft Kreuzau
am 7. Januar 2017 ab 20
Uhr den Start ins neue Jahr.
Durch die originelle Instrumentierung und die eigens
angefertigten Arrangements
entsteht der typische "Bavarian BEAT BOYS"-Sound.
Die Kombination aus dynamisch gespielter Basstuba,
rockigem Saxophon und
grooviger Gitarre verleiht diesem Sound eine unvergessliche Transparenz. Fühlen Sie sich in der Festhalle Kreuzau wie in einer urigen
Almhütte bei Schnee und Kälte. Genießen Sie den Ausblick auf ein
wunderschönes Alpenpanorama und lassen Sie nach einem anstrengenden Tag den Abend mit bester Unterhaltung ausklingen. Es wird
getanzt bis zum Umfallen, kurze Tanzpausen können in der Obstlerhütte oder bei zünftigen Essen gut genutzt werden. Eine große Tombola lockt mit tollen, attraktiven Preisen. Die Skipässe erhalten Sie
für 5,- € inkl. einem Freigetränk an den Vorverkaufsstellen "Lesezeichen", "Lotto Ecke" und "Alte Post". An der Abendkasse erhalten Sie
für 5,- € Ihren Skipass. Auf das Freigetränk muss dann leider verzichtet werden. Die Kirmesgesellschaft Kreuzau 1923 e. V. freut sich auf
eine fetzige Aprés Ski Party.
Samstag, 14. Januar 2017
Dorfsammlung ab 10:00 Uhr und Kartenvorverkauf ab 11:00 Uhr
im Pfarrheim Stockheim, Am Pfarrgarten
Freitag, 27. Januar 2017
Kostümsitzung in der Turnhalle (Straße „Im Kleinenfeld") Beginn:
19:30 Uhr, Einlass ab 18:30 Uhr. Auch in diesem Jahr bieten wir ein
schönes, abwechslungsreiches und interessantes Programm sowie die
Präsentationen der neu erlernten Tänze unseres Mariechens, unserer
Garden und Tanzgruppen.
Samstag, 28. Januar 2017
Kindersitzung in der Turnhalle (Straße „Im Kleinenfeld“) Beginn
14:00 Uhr, Einlass ab 13:30 Uhr Mit eigenen Kräften, vielen Gastvereinen, Kindersänger und Musik.
Sonntag, 29. Januar 2017
Festkommerz 4 x 11 Jahre Der Festkommerz findet in der Turnhalle
(Straße „Im Kleinenfeld“) ab 14:00 Uhr statt.
Donnerstag, 23. Februar 2017 (Weiberfastnacht)
„Fastelovendsparty für Jedermann" ab 14:00 Uhr in der „Alten
Kirche". Bunter und abwechslungsreicher Karnevalsspaß für Kinder
und Erwachsene von nachmittags bis in den Abend, für das leibliche
Wohl ist bestens gesorgt.
Sonntag, 26. Februar 2017 (Karnevalssonntag)
Karnevalsumzug durch Stockheim ab 11:11 Uhr, Aufstellung an der
FTZ. Gleicher Zugweg wie im letzten Jahr mit anschließender „After
Zoch Party" (Beginn schon ab 12:00 Uhr) in der „Alten Kirche".
Interessierte Gruppen können sich bei dem Zugleiter Stefan Fuß
unter 02421/6936484 anmelden. Wie in jedem Jahr unterstützt die
KG die teilnehmenden Gruppen in Form von Wurfmaterial.
Die KG „Decke Boom" Stockheim freut sich auf diese Session und
auf zahlreichen Besuch bei den Veranstaltungen.
Die KG „Decke Boom“ Stockheim
informiert
Die KG „Decke Boom" aus Stockheim informiert
über die Termine der Session 2016/2017:
Mittwoch, 11. Januar 2017
Kartenvorverkauf von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Pfarrheim Stockheim, Am Pfarrgarten
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
29
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Bouleplatz Untermaubach
feierlich eröffnet
Am 22. September 2016 fand auf Einladung des Ortsvorstehers, Graf
Mariano von Spee, die diesjährige Ortsbegehung in Untermaubach
statt. Eine stattliche Anzahl von 50 Bewohnerinnen und Bewohner
nahmen daran teil. Der Einladung gefolgt waren auch Bürgermeister
Ingo Eßer, Landtagsabgeordneter Rolf Seel, Kreistagsmitglied Dr.
Ralf Nolten und Dezernet Siegfried Schmühl von der Gemeindeverwaltung in Kreuzau.
Aber auch positive Rückmeldungen kamen von der Bevölkerung.
Verständnis auch, dass nicht mehr alles wie früher von den Mitarbeitern des Bauhofs erledigt werden kann. Deshalb wurde 2006 die
Gruppe „Wir in Untermaubach“ gegründet, die schon viele Verschönerungsmaßnahmen in Untermaubach durchgeführt hat.
Einen Höhepunkt dieser Arbeit war die Eröffnung des Bouleplatzes
im Park „Am Alten Ehrenmal“ im Anschluss an die Ortsbegehung.
Obwohl es langsam dunkel wurde, konnte Bürgermeister Ingo Eßer,
Graf Mariano von Spee und Bernhard Buhl die ersten Kugeln um das
„Schweinchen“ platzieren. Mit der Taschenlampe konnte der Bürgermeister als Sieger ermittelt werden.
Ein weiteres Highlight des Abends war die Anwesenheit des Pfarrers
im Ruhestand, Johannes Besgen, der zur Freude aller drei Holzbänke
für den Ort stiftete und so wesentlich zur Verschönerung des Ortes
beitrug. Eine Bank steht Ecke Lindenstr. / Im Heidehof. Aufgebaut
unter Hilfe von Willi Büchel und Pflege des Blumenschmucks durch
Frau Latz.
Die zwei anderen Bänke wurden im Park plaziert, um allen die Möglichkeit zu geben, die Ruhe im Park zu genießen und den Boulespielern bei ihrem Spiel zu zu schauen.
Unter Kerzenschein, mit Getränken und ein paar Knabbereien wurde
in lockerer Runde weiter diskutiert. Ein würdiger Abschluss der Veranstaltung.
Nächstes Jahr findet im Wechsel die Ortsbegehung wieder in Bilstein
statt.
Vom Strahlrohr zum „Strahlemann“
Es entstanden rege Diskussionen über viele kleinere und größere Probleme. Sicherer Schulweg der Kinder, Schlaglöcher in den Straßen,
das Problem der Hinterlassenschaft von Hunden an den Wegerändern, die nächtliche Beleuchtung der Straßen, das LKW-Problem am
Weissenberg, kaputtgefahrene Bürgersteige.
Alles wurde in eine Liste aufgenommen und kleinere Problem konnten wie jedes Jahr kurzfristig angepackt werden.
Löschgruppenführer der Feuerwehr ist Prinz Karneval in Kreuzau.
Jürgen I. (Maubach) konnte es kaum erwarten, am Samstag in der
voll besetzten Kreuzauer Festhalle die Insignien der närrischen Herrschaft aus der Hand des „Schluppe“ Präsidenten Peter Kaptain überreicht zu bekommen.
Nach Schützen- und Hahnenkönig ist das Prinzenamt der dritte
Titel in einem Ortsverein für Jürgen Maubach, welcher damit das
Majestäten-Triple erreicht hat.
Üdinger Weg 44 - 46
52372 Kreuzau
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und eine
Tel.: 02422 - 500 96 44
Mobil: 0179 - 131 14 70
[email protected] t www.elektrotechnik-kreuzau.de
30 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 31
Die Freude hierüber war beim neuen Prinzen der Kreuzauer Karnevalisten nicht zu übersehen. Diese Freude und Begeisterung brachte
er auch in seiner Antrittsrede zum Ausdruck.
Festmeister Heinz Schäfer hatte für die anwesenden Gäste wieder ein
abwechslungsreiches, kurzweiliges Programm zusammengestellt, in
welchem sich Gesang, Tanz, Reden und Musik abwechselten.
Im ersten Teil der Sitzung hatten die Kreuzauer Ortsvereine und die
ehemaligen Prinzen die Möglichkeit, dem neuen Prinzen ihre Aufwartung zu machen. Nachdem nach der Pause die Freunde des Prinzen aus der Kreuzauer Löschgruppe der Feuerwehr die Elferratspositionen eingenommen hatten, marschierten die Abordnungen der
befreundeten Gesellschaften aus Drove, Üdingen und Winden auf
die Bühne, um Prinz Jürgen I. zu gratulieren. Ein besonderes
Geschenk war der gemeinsame Tanz vom Kreuzauer Funkenknubbel
„blau-wiss“ zusammen mit der Ehrengarde aus Winden.
Nach der Sitzung hatten Freunde und Besucher die Möglichkeit,
ihrem neuen Prinzen Karneval Jürgen I. zu gratulieren.
Der Prinz und seine vier
Adjutanten, Manni Breuer,
Heinz Ross jr., Michael
Tesch und Klaus Bartels,
konnten dabei viele Hände
schütteln.
Jürgen I. regiert die Kreuzauer Narren in der Session
unter dem Motto: “Alaaf,
joot Schoss on Kikeriki, dat
määht os Freud wie nie“!
Foto Nr.: Presseinformation
vom 13.11.2016 Inthro
Ein strahlender Prinz Jürgen
I., kurz nachdem er vom Präsidenten mit den Insignien
der närrischen Herrschaft ausgestattet wurde.
Text und Foto: Manni Schall
STIG restauriert das Wegekreuz
in Stockheim
500 Stunden und 11.000 Euro investiert
Das 1985 unter Denkmalschutz gestellte Wegekreuz in Stockheim an
der Kreuzauerstraße war schon seit einigen Jahren sehr stark verwittert, das Fundament war nicht mehr tragfähig und der Platz um das
Wegekreuz herum war auch in keinem schönes Zustand.
So kam schon im Jahr 2012 der Wunsch und die Idee auf, das Wegekreuz vor dem Umsturz zu sichern, zu restaurieren und den Platz zu
gestalten. Die Gespräche mit den Fachfirmen deuteten aber darauf
hin, dass eine denkmalgerechte Sanierung zu hohen Kosten führen
würde. So ging die „STIG“ mit dem Team „Wegekreuz“ daran, die
Planungen vorzubereiten und die Finanzierung zu sichern. Im Jahr
2014 wurde dann eine stärkere Seitenneigung festgestellt und damit
die Gefahr, dass unser Wegekreuz umstürzt und nicht mehr zu retten
wäre. Damit bekam das Projekt neue Impulse und eine Gruppe von
10 interessierten Stockheimern um den Projektleiter Peter Boltersdorf mit Hardy Berg, Josef Friederichs, Simon Gammersbach, FranzJosef Gemünd, Horst Mermagen, Günter Metze, Karl-Heinz Rößling, Rolf Thiel und Gerd Wolters begannen mit der konkreten
Umsetzung. Beim „STIG“-Herbst-Aktionstag im Oktober 2015
wurden die Sträucher vom Gelände entfernt, Bäume umgepflanzt
und der Restaurator, die Firma Hommelsheim aus Kreuzau-Boich,
hat das Wegekreuz fachgerecht demontiert und in die Werkstatt
gebracht und dort restauriert. Im Frühjahr 2016 ging es dann richtig
los und die einzelnen Arbeitsschritte konnte man teilweise im
wöchentlichen Rhythmus an der Baustelle beobachten. Man konnte
Schritt für Schritt sehen, wie das Umfeld des Wegekreuzes gestaltet
wird und wie der Platz später aussehen soll.
Die Gruppe von ehrenamtlichen Helfern hat viel Freizeit und Engagement in dieses Projekt gesteckt und von der Planung über den
Abbau des Wegekreuzes, den Rückbau des Platzes, die Neuanlage der
Pflasterung und der Beete bis zur endgültigen Fertigstellung mit der
Bepflanzung knapp 500 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Das
was dort an organisatorischer und handwerklicher Arbeit geleistet
wurde, verdient die allerhöchste Anerkennung. Sie haben über den
gesamten Zeitraum nicht die Geduld und den Eifer verloren, das Projekt so professionell und zielstrebig fertig zu stellen.
Wie wir aber alle wissen, sind solche großen gemeinnützigen Projekte
nicht ohne finanzielle Hilfe umzusetzen. Und so gehören die ehrenamtlichen Helfer und die regionalen Sponsoren, denen dieses Engagement zum Gemeinwohl am Herzen liegt, sehr eng zusammen.
Ohne diese Unterstützung wären die Kosten trotz der hohen Eigenleistung nicht zu finanzieren. Bei der Restauration des Wegekreuzes
haben sich als Hauptsponsoren die Kultur- und Naturstiftung der
Sparkasse Düren und die RWE Folgegesellschaft innogy mit dem
Sozialprojekt „Aktiv vor Ort“ ein großes Dankeschön verdient.
Zudem wurde durch den Zuschuss der Gemeinde Kreuzau und den
Besuchern des Stockheimer Lichterfestes sowie die STIG- Mitglieder
die Finanzierung gesichert. In Summe konnten damit die Kosten für
die Restauration und das Material in Höhe von ca. 11.000 Euro
gedeckt werden. Dazu kommt dann noch die ehrenamtliche ArbeitsAmtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
31
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 32
leistung womit dann rechnerisch für die Restauration des Wegekreuzes
und die Gestaltung des Platzes ca. 18.500 Euro an Leistungen
erbracht wurde. Daran mitgewirkt haben auch die in Stockheim
ansässigen Firmen wie das Ingenieurbüro Gammersbach, was die
gesamte Planung und Baubegleitung übernommen hat sowie die
Firmen Theo Bühl, Salentin & Mundt, Dauvermann sowie gepe
Peterhoff, die mit Tipps, Arbeitsgeräten und praktischer Hilfe unterstützt haben. Und auch die Nachbarschaft, die seit mehr als 35 Jahren
das Wegekreuz pflegt und für Blumenschmuck und Kerzenlicht sorgt
hat, wird diese Aufgaben weiterhin übernehmen.
Es ist schön zu sehen, dass sich in Stockheim die ehrenamtlichen
Helfer, die Firmen aus dem Ort und die Sponsoren in einem besonderen Miteinander zum Wohle der Allgemeinheit eingebracht haben.
Die Stockheimer Malerin, Brigitte Schnitzler, hat das neu gestaltete
Wegekreuz in Aquarell gezeichnet und zum Dank und zur Erinnerung haben alle Helfer und Sponsoren von der „STIG“ einen Druck
des Gemäldes erhalten. Wir wünschen den Besuchern am Wegekreuz, dass sie sich daran erfreuen und vielleicht auch etwas Zeit
finden sich zu besinnen und neue Kraft zu tanken.
Stockheimer starten beim
St. Andreas Lichterfest
stimmungsvoll in den Advent
Am ersten Adventswochenende fand in Stockheim in und um die
„Alte Kirche“ herum das diesjährige St. Andreas Lichterfest statt. Die
„STIG“ veranstaltet alle zwei Jahre ein Lichterfest um mit der gesamten Dorfgemeinschaft und Gästen gemeinsam in den Advent zu starten. Dazu wurde am Denkmalplatz ein beleuchteter und geschmückter Weihnachtsbaum mit einer Krippe aufgestellt, der den Platz in der
Adventszeit verschönert. Die „Alte Kirche“ war in wunderschönem
Ambiente geschmückt und mit viel Liebe zum Thema „Advent und
Lichter“ dekoriert. Auf dem kleinen Weihnachtsmarkt mit vier
Buden, die jeweils von mannshohen Weihnachtsmännern flankiert
waren, konnte man Leckeres und Hübsches erstehen. Unter anderem
ein, vom StockHEIMat-Team erstellter, hochwertiger GeburtstagsKalender, mit Fotos die das alte Stockheim zeigen. Natürlich war
auch für das leibliche Wohl gesorgt. Der Duft von Reibekuchen,
32 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Bratwürstchen, Pommes
und Glühwein kitzelte Nase
und Gaumen. Am Samstagnachmittag trafen sich ca.
30 Kindergartenkinder, die
mit selbst gebasteltem
Weihnachtsbaumschmuck
die Tannenbäume am Dorfplatz schmückten und so
wunderschön
für
die
Adventszeit herrichteten.
Passend
zum
Thema
„Adventszeit“ wurde für die
jüngeren Besucher ein
Bastelangebot mit Adventskränzen und Weihnachtskugeln angeboten. Nach dem
Gottesdienst am Abend, der
durch den Kirchenchor
feierlich gestaltet wurde,
verdiente sich das Lichterfest dann wirklich seinen
Namen. Die Besucher
wurden am Weihnachtsbaum von sehr vielen
Kerzenlichtern empfangen und unter den festlichen Trompetenklängen von Thorsten Prinz wurde die Weihnachtsbaumbeleuchtung eingeschaltet. Bei heißem Glühwein, herzhaften Leckereien vom Grill
und knusprigen Reibekuchen genossen die Gäste den Beginn der
Adventszeit. Die Weihnachtsstände boten in einer stimmungsvollen
Atmosphäre Dekorationen aus Holz, Marmeladen und Pralinen in
außergewöhnlich leckeren Geschmacksrichtungen. Die berühmte
Schokoladen des Kinderheim St. Josef und die vielfältigen Schmuckangebote rundeten das Angebot hervorragend ab. Am Sonntag trafen
sich die Stockheimer dann zum Advents-Frühschoppen. Neben einer
delikaten Gulaschsuppe gab es auch wieder Kaffee mit selbstgebackenen Kuchen und gegen 17 Uhr ging das Lichterfest so langsam zu
Ende und die strahlenden Lichter für diesmal aus. Der geschmückte
Dorfplatz erfreut aber weiterhin während der gesamten Adventszeit
die Passanten in der Stockheimer Ortsmitte.
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Rolf Neuendorf gewinnt
Üdinger Skatturnier
Zum 16. Mal fand am 20.11.2016 im Üdinger Sport- und Vereinsheim das traditionelle Skatturnier statt. Insgesamt nahmen 25 Skatfreunde am Turnier teil.
Nach der Einschreibung wurde dann pünktlich um 15 Uhr gestartet.
Ausgespielt wurden 3 Runden á 20 Spiele. Nach 2 Runden konnte
sich kein Spieler punktemäßig absetzen, so dass es bis zur letzten
Runde spannend blieb.
Gegen 19.30 Uhr standen dann die Sieger fest und der Spielleiter
konnte die Pokale und Siegerpreise überreichen.
1. Sieger
Rolf Neuendorf aus Bergstein
1633 Punkte
2. Sieger
Erich Nellesen aus Üdingen
1458 Punkte
3. Sieger
Jochen Franken aus Kreuzau
1382 Punkte
Die drei Erstplatzierten erhielten je einen Pokal, welcher von der einzigen weiblichen Teilnehmerin, Conny Fingerhut, gestiftet wurde.
Ebenfalls gab es vom Veranstalter eine Urkunde sowie einen Geldpreis.
Alle anderen Teilnehmer ab Platz 4 konnten einen Sachpreis mit nach
Hause nehmen.
Für das leibliche Wohl während der Veranstaltung war bestens
gesorgt. Gegen 20 Uhr schloss die fröhliche Skatrunde.
Die Sportfreunde bedanken sich für die rege Teilnahme und hoffen
für 2017 auf eine ebenfalls rege Teilnahme.
Milch macht Ku(h)lturlandschaft
Senioren des Turnclubs Kreuzau auf dem Milchweg
Bei herbstlich klarem Wetter und 4 Grad wanderten die Senioren des
Turnclubs Kreuzau in Steinfeld auf dem Wanderweg "Milch macht
Ku(h)lturlandschaft". Das Motto dieser Wanderung lautet nicht
ohne Grund „Milch macht fit, schlau und Landschaft“. Auf diesem
wunderschön angelegten Wanderweg durch herbstliche Bachtäler
und in luftiger Höhe der Eifeler Landschaft wurden die Wanderer an
acht nett aufgemachten Informationstafeln umfassend über Tierhaltung, landwirtschaftliche Betriebe und die Verwertung der Milch
über Butter und Käse bis zum Joghurt informiert. Selbst die „Rückstände“ aus der Tierhaltung finden Verwendung in Form einer Biogasanlage. Nach rund 7,5 Kilometer und gut zwei Stunden wurde der
Ausgangspunkt, das Kloster Steinfeld, erreicht, wo in der hübschen
Klosterschänke der Nachmittag bei Kaffee und Kuchen ausklang.
Fazit: Diese Wanderung ist bei jedem Wetter und allen Jahreszeiten
auch für Kinder geeignet. Infos zum Turnclub unter www.turnclubkreuzau.de.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Theater für Kinder in Sportvereinen
JVC Columbia 03 Drove und basta! e. V. organisieren
Theaterstück zum Kinderschutz
Der Verein Columbia Drove engagiert sich bereits seit längerem im
Thema Kinderschutz bzw. Prävention, um Missbrauch von Kindern
im Verein keine Chance zu geben.
Nach ersten Schulungen für die Betreuer im letzten Jahr wurden jetzt,
zur Aufklärung von Kindern und Eltern, zwei Theaterpädagoginnen
und ein Diplompädagoge zur Aufführung des Theaterstücks „Anne,
Tore sind wir stark" eingeladen. Gesponsert wurde die Veranstaltung
von der „Kreis 11 Düren", bei der sich Michael Schäfer, Vorsitzender
der Columbia Drove, in seiner Ansprache herzlich bedankte.
In dem interaktiven Theaterstück, gespielt von Theaterpädagogin
Anja Bechtel (Anne) und Diplompädagoge Hansi Schäfer (Tore),
wurden verschiedene Szenen aus dem Alltag eines Sportverein mit
Witz, Gesang und Mut machenden Texten gezeigt. Es wurden zum
einen sogenannte „Nein-Gefühle" dargestellt, wie z. B. Schamgefühle
beim Umziehen, Enttäuschung bei der Mannschaftszusammenstellung oder der „Poklatscher" des Vereinsvorsitzenden für Anne bei der
Siegerehrung. Aber auch viele „Ja-Gefühle" waren zu sehen, beispielsweise wie Anne sich bei ihrem Vater Hilfe holt, weil der gespielte
Vereinsvorsitzende bei ihr „Nein-Gefühle" auslöste. Die Kinder von
8 – 12 Jahren zeigten mit Hilfe von Karten in Ampelfarben an,
welche Gefühle die dargestellten Situationen bei den Schauspielern
und ihnen auslösten.
Nach der Aufführung wurden drei Workshops getrennt nach Jungen,
Mädchen sowie Eltern durchgeführt. In den Workshops erzählte
jeder aus seiner eigenen Perspektive, was ihn am meisten am Theaterstück beeindruckt hat. Besonders gelobt wurde von den Eltern die
ausdrucksstarke Mimik und Gestik der Schauspieler – Situationen
wurden nicht nur benannt und verbal erklärt, sondern Gefühle so
gespielt, dass die jeweiligen Situationen für jedes Kind altersentsprechend und spielerisch nachvollziehbar waren.
Begleitend sollten sowohl die Mädchen als auch die Jungen
Ansprechpartner für dieses Thema im Verein haben. Hierfür steht
den Kindern und Eltern bei der Columbia Drove der geschäftsführende Vorstand zur Verfügung.
34 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau12_2016.qxp :Layout 1 27.12.16 09:40 Seite 35
Zum Abschluss, der von allen Teilnehmern als sehr positiv und lehrreich empfundenen Veranstaltung, gab es ein vergnügliches Zusammensein bei Pizza und Getränken.
JVC Columbia 03 Drove bedankt sich nochmals recht herzlich bei
der Kreis 11 Düren und basta! e.V. ohne deren Unterstützung die
Veranstaltung nicht hätte stattfinden können.
KSC 05 verstärkt Vorstand
Will man Engagement und Interesse an einem Verein daran festmachen, wie viele Mitglieder den jährlichen Einladungen zur Mitgliederversammlung folgen, so kann der Kreuzauer Sport-Club 05 e. V. in
diesem Jahr mit Fug und Recht behaupten, dass seine Mitglieder wohl
sehr rege am Verein teilnehmen und so durfte sich der 1. Vorsitzende,
Gerd Gottschalk, über regen Zuspruch und einen prall gefüllten Raum
in der Vereinsgaststätte „Alte Post“ in Kreuzau freuen.
Bevor man dann zu den Wahlen des Vorstandes überging konnte der
Vorstand über ein bewegtes und interessantes Jahr zurückblicken,
dass wie auch im Vorjahr ganz im Zeichen des Wiederaufbaus der
Jugendabteilung stand. Während die Senioren die Saison 2015/16
mit einer sehr guten Rückrunde abschlossen, zeigte ich in der Jugendarbeit erste nennenswerte Erfolge und so wundert es nicht, dass der
KSC 05 in der laufenden Saison 2016/17 bereits mit drei Jugendteams (Bambini; F-Jugend; D-Jugend) vertreten ist.
Die Vorstandswahlen fanden in diesem Jahr erstmals nach der neuen
Satzung statt, mit der der KSC 05 sich im letzten Jahr für die
Zukunft attraktiver aufgestellt hat. Kern der neuen Vereinsstruktur
stellt dabei der größere Einfluss der aktiven Sportler innerhalb der
Vereinsführung dar. So hat der Bereich Jugend neben dem Jugendleiter, der von der Jugendabteilung gewählt wird, einen weiteren Vorstandsposten erhalten und auch der Seniorenbereich ist mit einem
eigenen Vorstandsposten vertreten. Ergänzt wird der geschäftsführende Vorstand zusätzlich von fachbezogenen Beisitzern, die natürlich auch Aufgaben in den klassischen Bereichen wie Geschäftsführung und Finanzen übernehmen.
Für die nächsten zwei Jahre wird der KSC 05 weiterhin vom bisheri-
gen 1. Vorsitzenden, Gerd Gottschalk, geführt. Ihm zur Seite steht
jetzt als 2. Vorsitzender, Oliver Droege, sowie Nils van de Berg als
Vorstand Jugend. Letztgenannter wird wiederum von Daniela
Simons als Beisitzerin Jugend tatkräftig unterstützt, während sich
Dennis Hambloch (Beisitzer Sport) um die sportliche Ausrichtung
des Vereins kümmern wird.
Bevor Gerd Gottschalk die Versammlung nach mehr als zwei Stunden schloss, bedankte er sich ausdrücklich bei den ausgeschiedenen
Vorstandsmitgliedern für die geleistete Arbeit und ihr Engagement
und bei den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, diese
Verantwortung und Aufgabe zu übernehmen.
Nicht jeder
Kaminofen für
Allergiker gut
Gründe, sich einen Kaminofen anzuschaffen, gibt
es genug: Das Spiel der flackernden Flammen
bringt Gemütlichkeit und schafft ein angenehmes
Raumklima. Für Hausstauballergiker ist die
Frage, welcher Ofen am geeignetesten ist, oft
schwierig: Bei der Wahl des Ofens kommt es vor
allem auf die Wärmeabgabe an, da diese möglicherweise Staub aufwirbelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Wärmeabgabe: Konvektionswärme und Strahlungswärme.
Ihre Apotheker
Konvektionswärme wird über metallische FläAnnette und Gerd Cremer
chen in kurzen Wellen schnell an die Luft weitergegeben. Durch große Luftumwälzung erreicht man so teilweise auch angrenzende
Räume. Die Vorteile: sehr schnelles Aufheizen und Aufheizen von großen Luftmengen. Nachteile: Da bei dieser Heizart zuerst die Luft und erst sehr viel später Gegenstände und Wände im Raum erwärmt werden, sind vor allem Außenwände immer
um einige Grad kühler als die Raumluft. In der Folge wird der Luft Feuchtigkeit entzogen, die sich an den Außenwänden als Kondensat niederschlägt und bei mangelnder Lüftung schnell zu feuchten Wänden führt. Weiterer Nachteil: Es gibt keine bzw.
wenig Speicherzeiten. Und mit der Luftbewegung durch Konvektionswärme gelangt
belastender Staub in die Raumluft. Fazit: Ein Kaminofen, der Konvektionswärme
abgibt, kann zwar einen Raum sehr rasch aufheizen, ist aber für Allergiker und Menschen mit Atemwegserkrankungen nicht geeignet.
Strahlungswärme ist auch als „gesunde“ Wärme in Form von langen Wellen bekannt.
Sie ermöglicht eine natürliche Erwärmung des Raumes. Wände, Böden und alle
Gegenstände im Raum werden gleichmäßig wie unter Sonneneinstrahlung direkt
erwärmt, die umgebende Luft hingegen nur indirekt. Die Strahlungswärme erwärmt
nicht die Luft, sondern alle Objekte, auf die sie trifft – Wände, Decken und Böden
nehmen die Wellen auf und wandeln sie in Wärmeenergie um. Dabei entsteht keine
Luftströmung, das heißt die Strahlungswärme wirbelt keinen Staub auf. Schon bei
niedrigerer Temperatur wird eine wohlige Wärme empfunden. Nachteil: etwas
längere Aufheizzeiten. Fazit: Die Strahlungswärme ist ideal für Menschen, die
regelmäßig heizen, Kinder haben, öfters zu Hause sind, sowie ideal für Allergiker und
Menschen mit Atemwegsbeschwerden.
Und auch Ofen ist nicht gleich Ofen. So gibt es auch hier Unterschiede. Aus ihren
Funktionsweisen lässt sich ableiten, welche Öfen für Hausstauballergiker nicht geeignet sind: Kaminofen, Heizkamin, Kombiofen, wasserführende Öfen. Hingegen wird
für Allergiker das Heizen mit folgenden Öfen empfohlen: offene Kamine, Grundofen, Hypokaustenofen.
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