OGS - Verbindliche Anmeldung für die Offene

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Gemeindeverwaltung Kreuzau
- Schul-, Kultur-, Sozial- und Sportamt Bahnhofstraße 7
52372 Kreuzau
oder über den/die Schulleiter/in der Grundschule.
Verbindliche Anmeldung
für die Offene Ganztagsgrundschule zum 1.8.2017
(Bei endgültiger Aufnahme erfolgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages. Sofern die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der zur
Verfügung stehenden Betreuungsplätze übersteigt, muss eine Auswahlentscheidung getroffen werden.)
Hiermit erkläre(n) ich/wir verbindlich, dass mein(e)/unser(e) Kind(er):
Name/Vorname: ……………………………………………
……………………………………………
Geburtsdatum: ……………………………………………
……………………………………………
……………………………………………
……………………………………………
Nationalität:
Ortsteil/Straße u. Haus-Nr.: ………………………………………………………………………………
für das Schuljahr 2017/2018 für einen Offenen Ganztagsplatz an der Grundschule ______________
angemeldet wird/werden. Mir/Uns ist bekannt, dass eine Teilnahmeverpflichtung an allen Tagen der Woche,
an denen eine Betreuung stattfindet, besteht.
Personalien der Eltern/des Erziehungsberechtigten:
Vater:
Name, Vorname:
..…………………………………………………
Erziehungsberechtigt:
Ja / Nein
Mutter:
Name, Vorname:
..…………………………………………………
Ja / Nein
Andere erziehungsberechtigte Person(en), wenn nicht Vater/Mutter.
Name, Vorname, Anschrift:…………………………………………………………………………………….
Telefon: privat: ___________________ dienstlich: __________________Mobil: __________________
Es wird sichergestellt, dass im zutreffenden Falle der Rücktransport von der Grundschule zur
Wohnung durch mich/uns übernommen wird.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir einen Elternbeitrag zu leisten habe(n). Dieser ist z.Zt. wie folgt gestaffelt:
Einkommen bis
Einkommen bis
Einkommen bis
Einkommen bis
Einkommen über
12.271,00 €
24.452,00 €
36.813,00 €
49.084,00 €
49.084,00 €
0,00 € / Monat
40,00 € / Monat
80,00 € / Monat
105,00 € / Monat
130,00 € / Monat
Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder im Kindergarten oder in einer OGS, ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/des Kindergartens frei, lediglich für den Besuch der OGS sind Beiträge nach der o.a. sozialen Staffelung zu entrichten. Hierbei sind für das 2. Kind 50 % zu zahlen; weitere Kinder sind beitragsfrei.
Das Essensgeld ist separat zu zahlen.
Kreuzau, den ______________
…………………………………
…………………………………
- Unterschrift(en) -