Zurück an: Gemeindeverwaltung Kreuzau - Schul-, Kultur-, Sozial- und Sportamt Bahnhofstraße 7 52372 Kreuzau oder über den/die Schulleiter/in der Grundschule. Verbindliche Anmeldung für die Offene Ganztagsgrundschule zum 1.8.2017 (Bei endgültiger Aufnahme erfolgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages. Sofern die Anzahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze übersteigt, muss eine Auswahlentscheidung getroffen werden.) Hiermit erkläre(n) ich/wir verbindlich, dass mein(e)/unser(e) Kind(er): Name/Vorname: …………………………………………… …………………………………………… Geburtsdatum: …………………………………………… …………………………………………… …………………………………………… …………………………………………… Nationalität: Ortsteil/Straße u. Haus-Nr.: ……………………………………………………………………………… für das Schuljahr 2017/2018 für einen Offenen Ganztagsplatz an der Grundschule ______________ angemeldet wird/werden. Mir/Uns ist bekannt, dass eine Teilnahmeverpflichtung an allen Tagen der Woche, an denen eine Betreuung stattfindet, besteht. Personalien der Eltern/des Erziehungsberechtigten: Vater: Name, Vorname: ..………………………………………………… Erziehungsberechtigt: Ja / Nein Mutter: Name, Vorname: ..………………………………………………… Ja / Nein Andere erziehungsberechtigte Person(en), wenn nicht Vater/Mutter. Name, Vorname, Anschrift:……………………………………………………………………………………. Telefon: privat: ___________________ dienstlich: __________________Mobil: __________________ Es wird sichergestellt, dass im zutreffenden Falle der Rücktransport von der Grundschule zur Wohnung durch mich/uns übernommen wird. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir einen Elternbeitrag zu leisten habe(n). Dieser ist z.Zt. wie folgt gestaffelt: Einkommen bis Einkommen bis Einkommen bis Einkommen bis Einkommen über 12.271,00 € 24.452,00 € 36.813,00 € 49.084,00 € 49.084,00 € 0,00 € / Monat 40,00 € / Monat 80,00 € / Monat 105,00 € / Monat 130,00 € / Monat Bei gleichzeitiger Betreuung mehrerer Kinder im Kindergarten oder in einer OGS, ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/des Kindergartens frei, lediglich für den Besuch der OGS sind Beiträge nach der o.a. sozialen Staffelung zu entrichten. Hierbei sind für das 2. Kind 50 % zu zahlen; weitere Kinder sind beitragsfrei. Das Essensgeld ist separat zu zahlen. Kreuzau, den ______________ ………………………………… ………………………………… - Unterschrift(en) -
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