Info Personalkommission Konzern Aushang bis 31.01.17 Zielvereinbarung in der Personalbeurteilung 2017 Ein Teil der Personalbeurteilung ist die Zielvereinbarung. Mit der Einführung der neuen Personalbeurteilung reduziert sich die Anzahl der zu beurteilenden Kompetenzen für die Mitarbeitenden von 15 auf 4 und für die Vorgesetzten auf 5. Damit erhalten auch die Ziele mehr Gewicht. Das Vereinbaren von Zielen ist für Funktionen in den Anforderungsniveaus A-J freiwillig. Das heisst, dass die Linie entscheidet, ob sie mit ihren Mitarbeitenden Ziele vereinbaren wollen oder nicht. Die von den Mitarbeitenden vorgeschlagenen Ziele können aufgenommen werden, die Führungskraft ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Ziele sollen relevant sein und die tatsächlichen Aufgaben einer Stelle betreffen. Sie sollen zu den Zielen der Abteilung und der Teamkollegen passen sowie herausfordernd, attraktiv und realistisch sein. Deshalb sind Ziele gemäss dem «SMART»-Prinzip zu formulieren und die Beschreibung des Ziels soll dem Wert C (erfüllt vereinbartes Ziel voll und ganz) entsprechen. Es muss immer so beschrieben sein, dass es über- oder untertroffen werden kann. Spezifisch Messbar Anspruchsvoll Realistisch Terminiert konkret; was genau will ich erreichen? Woran kann ich erkennen, ob das Ziel erreicht wurde? Kenngrösse Stellt die Erreichung des Ziels eine Herausforderung dar? Ist das Ziel in der vorgegebenen Zeit, unter den gegebenen Umständen aus eigener Kraft erreichbar? Bis wann soll das Ziel erreicht oder erfüllt sein? Achte darauf, dass die Ziele möglichst konkret definiert sind. Wann gilt ein Ziel als erfüllt, wann als übertroffen (B) und wann als nicht erreicht (D)? Dies verhindert später unnötige Diskussionen. Anzahl und Gewichtung der Ziele Es müssen mindestens zwei und maximal acht Ziele definiert werden. Ideal sind drei bis fünf Ziele pro Beurteilungsjahr, dabei steht die Qualität und nicht die Quantität im Vordergrund. Wie stark ein einzelnes Ziel gewichtet wird, entscheidet die Führungskraft. Die Gewichtung eines Ziels beträgt mindestens 10%, der Gesamtwert aller Ziele muss 100% ergeben. Auch das Vereinbaren von Teamzielen ist möglich. Kollektive Ziele (bisher Teamziele) dürfen höchstens 40% der gesamten Ziele eines Mitarbeitenden ausmachen. Diese müssen durch die Mitarbeitenden nachvollziehbar und beeinflussbar sein. Konzernziele dürfen nicht 1:1 als Kollektive Ziele übernommen werden. Mindestens 60% der Ziele müssen mit den Mitarbeitenden individuell vereinbart und beurteilt werden. Für den Fachbereich Personalentwicklung Denise Engel
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