C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb C1 Übergangstarif AVV/VRR 1. Allgemeines Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen AVV und VRR gilt grundsätzlich der NRWTarif. 1.1 Tarifliche Regelung für Binnenverkehre eines Verbundes Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des VRR durchgeführt, so gilt auch in den AVVVerkehrsmitteln grundsätzlich der VRR-Verbundtarif. Alle gültigen Fahrausweise des Kragentarifs werden anerkannt. Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des AVV durchgeführt, so gilt auch in den VRRVerkehrsmitteln (Linie 017) grundsätzlich der AVV-Verbundtarif. Alle gültigen Fahrausweise des VRR-Verbundtarifs werden anerkannt. 2. Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). 2.1 Anerkennung des AVV-Tarifs In dem nachfolgend dargestellten Bereich gelten davon abweichend (als Kragentarif) bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen AVV und VRR ausgewählte Fahrausweise des AVV. 1 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 2.1.1 Geltungsbereich des Kragentarifs 2.1.2 Tarifliche Regelungen für grenzüberschreitende Fahrten im Geltungsbereich des Kragentarifs Für die gemäß 2.1.3 im Kragentarif gültigen Fahrausweise bleiben die zugrunde liegenden Tarifgrundsätze des AVV erhalten. Es gelten die Tarifbestimmungen des AVV. 2.1.3 Fahrausweise In dem unter Punkt 2.1.1 dargestellten Bereich gelten bei verbundgrenzüberschreitenden Fahrten die nachfolgenden Fahrausweise des AVV: Einzel-Ticket Erwachsene 4Fahrten-Ticket Erwachsene Einzel-Ticket Kinder 4Fahrten-Ticket Kinder Tages-Ticket (1 Person) Minigruppen-Ticket (max. 5 Personen) Wochenkarte für Erwachsene Monatskarte für Erwachsene 2 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb Monatskarte für Erwachsene im Abonnement Wochenkarte für Azubi/Schüler Monatskarte für Azubi/Schüler Monatskarte für Azubi/Schüler im Abonnement Schülerjahreskarte Fahrradkarte Zuschlag 1. Klasse Einzelfahrt Zuschlag 1. Klasse Wochenkarte Zuschlag 1. Klasse Monatskarte Zuschlag 1. Klasse Monatskarte im Abonnement 2.1.4 Fahrpreisbestimmung/Preisstufen Für die Fahrpreisbestimmung sind den zum Kragentarif erreichbaren Tarifgebieten/Stammgebieten nachfolgende Preisstufen zugeordnet. Es gelten die in der nachstehenden Tabelle genannten Fahrpreise. Führt der Fahrweg über Tarifgebiete außerhalb des Geltungsbereichs des Kragentarifs, gilt für die gesamte Fahrtrelation der NRW-Tarif. AVV-Stammgebiet Erkelenz Wegberg Wassenberg Hückelhoven Linnich VRR-Tarifgebiet 30 Schwalmtal/ Niederkrüchten 1 3Ü/4Ü 1, 4 2Ü/4Ü 1 3Ü/4Ü --- 20 Nettetal/Brüggen 4Ü 3Ü 4Ü --- 50 Mönchengladbach 3 3Ü 2, 3 3Ü 3Ü 4Ü 4Ü 1) Über Mönchengladbach gilt die höhere Preisstufe. 2) Auf der VRR-Linie 017 gilt zusätzlich der VRR-Tarif. 3) Zwischen der Haltestelle Rath-Anhoven in der AVV-Kurzstreckenzone 46 und der Haltestelle Hilderather Strasse in der VRR-Wabe 508 gilt im Bartarif die Preisstufe 1Ü. 4) Zwischen der AVV-Kurzstreckenzone 47 und der Haltestelle Niederkrüchten Lindbruch in der VRR-Wabe 304 gilt im Bartarif die Preisstufe 1Ü. 2.1.5 Fahrpreise im Bereich des Kragentarifs Stand: 1. Januar 2017 Preise in Euro AVV/VRR-Kragentarif Tickets/Preisstufe Einzel-Ticket Erwachsene 4Fahrten-Ticket Erwachsene je Fahrt 1 Einzel-Ticket Kinder 1 4Fahrten-Ticket Kinder je Fahrt Tages-Ticket (1 Person) Minigruppen-Ticket Einzelfahrt ganztägig werktags ab 9.00 Uhr; 3 1Ü 2,70 10,00 (2,50) 1,50 6,00 (1,50) 2Ü 3,60 13,40 (3,35) 1,90 7,60 (1,90) 10,70 15,40 3Ü 5,30 20,00 (5,00) 2,80 11,20 (2,80) 14,00 21,00 4Ü 8,30 31,20 (7,80) 4,30 17,20 (4,30) 17,50 25,50 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb (max. 5 Pers.) samstags, sonn- oder feiertags ganztägig Kalenderwoche (mo. bis so.) Kalendermonat mind. 12 Kalendermonate Erwachsene Wochenkarte 29,80 44,70 Erwachsene Monatskarte 91,30 128,00 Erwachsene Monatskarte 77,15 108,16 Abo Auszubildende Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.) 22,50 33,80 Auszubildende Monatskarte Kalendermonat 68,30 95,40 Auszubildende Monatskarte Mind. 12 Kalendermonate 60,15 84,20 im Abo Schülerjahreskarte nur für Schulwegfahrten 723,45 1.011,20 Zuschl. 1. Kl. DB Einzelfahrt Einzelfahrt 1,80 2,65 Zuschl. 1. Kl. DB Kalenderwoche (mo. bis so.) 14,90 22,35 Wochenkarte Zuschl. 1. Kl. DB Kalendermonat 45,65 64,00 Monatskarte Zuschl. 1. Kl. DB mind. 12 Kalendermonate 38,58 58,08 Monatskarte im Abo 1 Gilt für Kinder unter 15 Jahren; Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert. 58,00 175,70 148,47 43,90 131,00 115,50 1.386,90 4,15 29,00 87,85 74,25 2.1.6 Auszug aus den AVV-Beförderungsbedingungen und -Tarifbestimmungen Für Fahrausweise des Kragentarifs gelten folgende AVV-Bestimmungen: 2.1.6.1 Kinderaltersgrenzen Der Kindertarif gilt für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. 2.1.6.2 Übertragbarkeit Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar. Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar. Monatskarten im Abo sind wahlweise persönlich oder übertragbar erhältlich. 2.1.6.3 Mitnahme Monatskarten für Erwachsene und Monatskarten im Abonnement sind an Werktagen (montags bis freitags) in der Zeit von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig für max. 2 Erwachsene und 3 Kinder unter 15 Jahren gültig (ausgenommen Linienbedarfsverkehre). Für die Mitnahme eines Fahrrades gelten in Verbindung mit Fahrausweisen des AVV die nachfolgend aufgeführten Fahrausweise für Fahrräder: FahrradTicket AVV Das FahrradTicket AVV berechtigt am jeweiligen Geltungstag bis zum Betriebsschluss zur Mitnahme eines Fahrrades bei beliebig vielen Fahrten im Geltungsbereich des Kragentarifs. 4 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb Einzelfahrschein Fahrrad Der Einzelfahrschein Fahrrad berechtigt, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, zur einmaligen Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich des Kragentarifs. Fahrräder werden in zuschlagfreien Zügen der DB, die im Fahrplan für die Gepäck- und Fahrradbeförderung vorgesehen sind, ohne zeitliche Einschränkung ausschließlich in den Gepäckwagen oder Gepäckabteilen befördert. In Zügen ohne Gepäckwagen oder Gepäckabteil können je 2 Fahrräder in den Einstiegsräumen mitgenommen werden, und zwar: a) montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr und ab 18.00 Uhr, b) an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig. Im Busverkehr werden Fahrräder nur in hierfür gesondert gekennzeichneten Fahrzeugen montags bis freitags ab 19.00 Uhr, samstags ab 15.00 Uhr und sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig befördert. Die Mitnahme von Hunden erfolgt unentgeltlich. 2.1.6.4 Geltungsdauer der Einzel- und 4Fahrten-Tickets Einzel- und 4Fahrten-Tickets haben unter Beachtung der jeweiligen Preisstufe gem. 2.1.4 eine maximale zeitliche Gültigkeit von: 90 Minuten Preisstufe 1Ü: Preisstufe 2Ü: 120 Minuten 180 Minuten Preisstufe 3Ü: 240 Minuten Preisstufe 4Ü: Rück- bzw. Rundfahrten sind ausgeschlossen. 2.1.6.5 Benutzung der 1. Wagenklasse DB AG Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG ist zusätzlich zum Fahrausweis je Fahrt und beförderte Person ein Zuschlag 1. Klasse-Einzelfahrt des Kragentarifs zu lösen und bei Fahrtantritt zu entwerten. Für die regelmäßige Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG mit Zeitfahrausweisen sind die jeweiligen 1. Klasse-Zuschläge des Kragentarifs für Zeitfahrausweise zu lösen. Die Zuschläge sind mit der entsprechenden Kundenkarte zu vereinigen; die Nummer der Kundenkarte ist zu übertragen. Die Preisstufe des 1.-Klasse-Zuschlags richtet sich nach der mit der DB zurückgelegten Strecke. 2.1.7 Tarifliche Regelung für grenzüberschreitende Buslinien 408/418/EK3: Bei Nutzung dieser AVV-Linien werden im grenzüberschreitenden Verkehr die Fahrausweise nach dem AVV-Verbundtarif bis zur jeweiligen Endhaltestelle der Linien anerkannt. Für Fahrten innerhalb des VRRGebietes gilt der VRR-Tarif. SB 81: Auf der Linie SB 81 gelten im grenzüberschreitenden Verkehr die Fahrausweise des Kragentarifs oder 5 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb eine Kombination der beiden Verbundtarife mit Gültigkeit jeweils bis zur Haltestelle „Schriefersmühle“. Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach 1.1. 2.2 Anerkennung des VRR-Tarifs Buslinie 017: Bei Nutzung dieser VRR-Linie gilt im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen allen VRRTarifgebieten und der AVV-Gemeinde Wegberg (Tarifgebiet 70) der VRR-Verbundtarif. Es gelten alle VRR-Tickets der Preisstufen A-E. Für diese Tickets bleiben die Tarifgrundsätze des VRR erhalten, es gelten die Tarifbestimmungen des VRR-Tarifs. Es gelten die Preisstufenzuordnungen nach der Preisstufenmatrix unter Punkt 2.2.1. Innerhalb Wegbergs gilt der AVV-Tarif. 6 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 2.2.1 Preisstufenmatrix für grenzüberschreitende Fahrten zwischen VRR-Tarifgebieten und der AVV-Gemeinde Wegberg (Tarifgebiet 70) bei Nutzung der VRR-Linie 017 2.2.1.1 Geltungsbereiche der Preisstufe A VRR-Wabe Bezeichnung Mönchengladbach -Wickrath, Odenkirchen, -Buchholz, -Beckrath, Wickrathberg, -Wanlo MönchengladbachRheindahlen AVV-Gemeinde Bezeichnung Waben-Nr. Tarifgebiet 506 Wegberg 70 508 Wegberg 70 2.2.1.2 Geltungsbereiche der Preisstufe B Geltungsbereich mit VRR-Tarifgebieten 20 Nettetal/Brüggen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 50 Mönchengladbach 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 41 Willich 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 72 Jüchen Tarifgebiet 70 Wegberg Zentraltarifgebiet 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 70 Wegberg 50 Mönchengladbach 2.2.1.3 Geltungsbereiche der Preisstufe C Geltungsbereich mit VRR-Tarifgebieten 20 Nettetal/Brüggen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 50 Mönchengladbach 20 Nettetal/Brüggen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 41 Willich 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich Tarifgebiet 70 Wegberg Zentraltarifgebieten 20 Nettetal/Brüggen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 70 Wegberg 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 7 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 20 Nettetal/Brüggen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 41 Willich 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 72 Jüchen 20 Nettetal/Brüggen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 41 Willich 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 72 Jüchen 21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 32 Krefeld 41 Willich 42 Meerbusch 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst 72 Jüchen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 41 Willich 42 Meerbusch 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst 61 Grevenbroich 72 Jüchen 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 31 Viersen 41 Willich 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 52 Neuss/Kaarst 61 Grevenbroich 72 Jüchen 70 Wegberg 30 Schwalmtal/Niederkrüchten 50 Mönchengladbach 70 Wegberg 31 Viersen 50 Mönchengladbach 70 Wegberg 41 Willich 50 Mönchengladbach 70 Wegberg 50 Mönchengladbach 51 Korschenbroich 70 Wegberg 50 Mönchengladbach 72 Jüchen 8 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb 2.2.1.4 Geltungsbereiche der Preisstufe D Für alle weiteren Fahrten in den VRR gilt die Preisstufe D. 3. Sonstiges Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes, in dessen Verkehrsmittel sich der Fahrgast befindet. 4. Anschlusstarifierung 4.1 Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtabschnitt im Nachbarverbund (bei der DB ab MG-Herrath bzw. MG-Genhausen) – soweit vorhanden – jeweils bei Fahrtantritt ein Verbundfahrausweis des Nachbarverbundes entwertet werden. Die max. zeitliche Gültigkeit bei Einzel- bzw. 4Fahrten-Tickets verlängert sich dann um 60 Minuten. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Besitzt der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschlussfahrausweis, so kann ein Anschlussticket gem. NRW-Tarif ab dem letzten Bahnhof im Geltungsbereich des bereits vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet/-Stammgebiet bei der DB AG erworben werden. 4.2 Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl 9 Stand Januar 2017 C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl nach dem Verbundtarif können zur Weiterfahrt im Nachbarverbund (bei der DB ab MG-Herrath bzw. MG-Genhausen) mit Fahrausweisen mit unbeschränkter Fahrtenzahl des Nachbarverbundes kombiniert werden. Inhaber von VRR-Schoko-Tickets können in Verbindung mit einem AVV-Fun-Ticket ganztägig im Stadtgebiet Wegberg alle Verkehrsmittel nutzen. Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem Geltungsbereich erhältlich. Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschlussfahrausweis zu vorhandenen Verbundzeitkarten ist nicht möglich. 10 Stand Januar 2017
© Copyright 2025 ExpyDoc