C1. Übergangstarif AVV/VRR VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb

C1. Übergangstarif AVV/VRR
VRR-Handbuch für Tarif und Vertrieb
C1 Übergangstarif AVV/VRR
1. Allgemeines
Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen AVV und VRR gilt grundsätzlich der NRWTarif.
1.1 Tarifliche Regelung für Binnenverkehre eines Verbundes
Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des VRR durchgeführt, so gilt auch in den AVVVerkehrsmitteln grundsätzlich der VRR-Verbundtarif.
Alle gültigen Fahrausweise des Kragentarifs werden anerkannt.
Werden Fahrten ausschließlich im Verbundgebiet des AVV durchgeführt, so gilt auch in den VRRVerkehrsmitteln (Linie 017) grundsätzlich der AVV-Verbundtarif.
Alle gültigen Fahrausweise des VRR-Verbundtarifs werden anerkannt.
2. Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem
Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).
2.1 Anerkennung des AVV-Tarifs
In dem nachfolgend dargestellten Bereich gelten davon abweichend (als Kragentarif) bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen AVV und VRR ausgewählte Fahrausweise des AVV.
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Stand Januar 2017
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2.1.1 Geltungsbereich des Kragentarifs
2.1.2 Tarifliche Regelungen für grenzüberschreitende Fahrten im Geltungsbereich des
Kragentarifs
Für die gemäß 2.1.3 im Kragentarif gültigen Fahrausweise bleiben die zugrunde liegenden Tarifgrundsätze des AVV erhalten. Es gelten die Tarifbestimmungen des AVV.
2.1.3 Fahrausweise
In dem unter Punkt 2.1.1 dargestellten Bereich gelten bei verbundgrenzüberschreitenden Fahrten die
nachfolgenden Fahrausweise des AVV:








Einzel-Ticket Erwachsene
4Fahrten-Ticket Erwachsene
Einzel-Ticket Kinder
4Fahrten-Ticket Kinder
Tages-Ticket (1 Person)
Minigruppen-Ticket (max. 5 Personen)
Wochenkarte für Erwachsene
Monatskarte für Erwachsene
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Stand Januar 2017
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
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



Monatskarte für Erwachsene im Abonnement
Wochenkarte für Azubi/Schüler
Monatskarte für Azubi/Schüler
Monatskarte für Azubi/Schüler im Abonnement
Schülerjahreskarte
Fahrradkarte
Zuschlag 1. Klasse Einzelfahrt
Zuschlag 1. Klasse Wochenkarte
Zuschlag 1. Klasse Monatskarte
Zuschlag 1. Klasse Monatskarte im Abonnement
2.1.4 Fahrpreisbestimmung/Preisstufen
Für die Fahrpreisbestimmung sind den zum Kragentarif erreichbaren Tarifgebieten/Stammgebieten
nachfolgende Preisstufen zugeordnet. Es gelten die in der nachstehenden Tabelle genannten Fahrpreise. Führt der Fahrweg über Tarifgebiete außerhalb des Geltungsbereichs des Kragentarifs, gilt für
die gesamte Fahrtrelation der NRW-Tarif.
AVV-Stammgebiet
Erkelenz
Wegberg
Wassenberg
Hückelhoven
Linnich
VRR-Tarifgebiet
30 Schwalmtal/
Niederkrüchten
1
3Ü/4Ü
1, 4
2Ü/4Ü
1
3Ü/4Ü
---
20 Nettetal/Brüggen
4Ü
3Ü
4Ü
---
50 Mönchengladbach
3
3Ü
2, 3
3Ü
3Ü
4Ü
4Ü
1) Über Mönchengladbach gilt die höhere Preisstufe.
2) Auf der VRR-Linie 017 gilt zusätzlich der VRR-Tarif.
3) Zwischen der Haltestelle Rath-Anhoven in der AVV-Kurzstreckenzone 46 und der Haltestelle Hilderather Strasse in der
VRR-Wabe 508 gilt im Bartarif die Preisstufe 1Ü.
4) Zwischen der AVV-Kurzstreckenzone 47 und der Haltestelle Niederkrüchten Lindbruch in der VRR-Wabe 304 gilt im Bartarif
die Preisstufe 1Ü.
2.1.5 Fahrpreise im Bereich des Kragentarifs
Stand: 1. Januar 2017
Preise in Euro
AVV/VRR-Kragentarif
Tickets/Preisstufe
Einzel-Ticket Erwachsene
4Fahrten-Ticket Erwachsene
je Fahrt
1
Einzel-Ticket Kinder
1
4Fahrten-Ticket Kinder
je Fahrt
Tages-Ticket (1 Person)
Minigruppen-Ticket
Einzelfahrt
ganztägig
werktags ab 9.00 Uhr;
3
1Ü
2,70
10,00
(2,50)
1,50
6,00
(1,50)
2Ü
3,60
13,40
(3,35)
1,90
7,60
(1,90)
10,70
15,40
3Ü
5,30
20,00
(5,00)
2,80
11,20
(2,80)
14,00
21,00
4Ü
8,30
31,20
(7,80)
4,30
17,20
(4,30)
17,50
25,50
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(max. 5 Pers.)
samstags, sonn- oder
feiertags ganztägig
Kalenderwoche (mo. bis so.)
Kalendermonat
mind. 12 Kalendermonate
Erwachsene Wochenkarte
29,80
44,70
Erwachsene Monatskarte
91,30 128,00
Erwachsene Monatskarte
77,15 108,16
Abo
Auszubildende Wochenkarte Kalenderwoche (mo. bis so.)
22,50
33,80
Auszubildende Monatskarte
Kalendermonat
68,30
95,40
Auszubildende Monatskarte
Mind. 12 Kalendermonate
60,15
84,20
im Abo
Schülerjahreskarte
nur für Schulwegfahrten
723,45 1.011,20
Zuschl. 1. Kl. DB Einzelfahrt
Einzelfahrt
1,80
2,65
Zuschl. 1. Kl. DB
Kalenderwoche (mo. bis so.)
14,90
22,35
Wochenkarte
Zuschl. 1. Kl. DB
Kalendermonat
45,65
64,00
Monatskarte
Zuschl. 1. Kl. DB
mind. 12 Kalendermonate
38,58
58,08
Monatskarte im Abo
1
Gilt für Kinder unter 15 Jahren; Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert.
58,00
175,70
148,47
43,90
131,00
115,50
1.386,90
4,15
29,00
87,85
74,25
2.1.6 Auszug aus den AVV-Beförderungsbedingungen und -Tarifbestimmungen
Für Fahrausweise des Kragentarifs gelten folgende AVV-Bestimmungen:
2.1.6.1 Kinderaltersgrenzen
 Der Kindertarif gilt für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert.
2.1.6.2 Übertragbarkeit
 Wochenkarten für Erwachsene sind übertragbar.
 Monatskarten für Erwachsene sind übertragbar.
 Monatskarten im Abo sind wahlweise persönlich oder übertragbar erhältlich.
2.1.6.3 Mitnahme
Monatskarten für Erwachsene und Monatskarten im Abonnement sind an Werktagen (montags bis
freitags) in der Zeit von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss sowie an Samstagen, Sonntagen und
gesetzlichen Feiertagen ganztägig für max. 2 Erwachsene und 3 Kinder unter 15 Jahren gültig (ausgenommen Linienbedarfsverkehre).
Für die Mitnahme eines Fahrrades gelten in Verbindung mit Fahrausweisen des AVV die
nachfolgend aufgeführten Fahrausweise für Fahrräder:
FahrradTicket AVV
Das FahrradTicket AVV berechtigt am jeweiligen Geltungstag bis zum Betriebsschluss zur Mitnahme
eines Fahrrades bei beliebig vielen Fahrten im Geltungsbereich des Kragentarifs.
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Einzelfahrschein Fahrrad
Der Einzelfahrschein Fahrrad berechtigt, unabhängig von der zurückgelegten Entfernung, zur
einmaligen Mitnahme eines Fahrrades im Geltungsbereich des Kragentarifs.
Fahrräder werden in zuschlagfreien Zügen der DB, die im Fahrplan für die Gepäck- und
Fahrradbeförderung vorgesehen sind, ohne zeitliche Einschränkung ausschließlich in den
Gepäckwagen oder Gepäckabteilen befördert. In Zügen ohne Gepäckwagen oder Gepäckabteil
können je 2 Fahrräder in den Einstiegsräumen mitgenommen werden, und zwar:
a) montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr und ab 18.00 Uhr,
b) an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
Im Busverkehr werden Fahrräder nur in hierfür gesondert gekennzeichneten Fahrzeugen montags bis
freitags ab 19.00 Uhr, samstags ab 15.00 Uhr und sonntags und an gesetzlichen Feiertagen
ganztägig befördert.
Die Mitnahme von Hunden erfolgt unentgeltlich.
2.1.6.4 Geltungsdauer der Einzel- und 4Fahrten-Tickets
Einzel- und 4Fahrten-Tickets haben unter Beachtung der jeweiligen Preisstufe gem. 2.1.4 eine
maximale zeitliche Gültigkeit von:
90 Minuten
 Preisstufe 1Ü:
Preisstufe
2Ü:
120
Minuten

180 Minuten
 Preisstufe 3Ü:
240 Minuten
 Preisstufe 4Ü:
Rück- bzw. Rundfahrten sind ausgeschlossen.
2.1.6.5 Benutzung der 1. Wagenklasse DB AG
Für die Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG ist zusätzlich zum Fahrausweis je Fahrt und
beförderte Person ein Zuschlag 1. Klasse-Einzelfahrt des Kragentarifs zu lösen und bei Fahrtantritt zu
entwerten.
Für die regelmäßige Benutzung der 1. Wagenklasse der DB AG mit Zeitfahrausweisen sind die
jeweiligen 1. Klasse-Zuschläge des Kragentarifs für Zeitfahrausweise zu lösen. Die Zuschläge sind mit
der entsprechenden Kundenkarte zu vereinigen; die Nummer der Kundenkarte ist zu übertragen.
Die Preisstufe des 1.-Klasse-Zuschlags richtet sich nach der mit der DB zurückgelegten Strecke.
2.1.7 Tarifliche Regelung für grenzüberschreitende Buslinien
408/418/EK3:
Bei Nutzung dieser AVV-Linien werden im grenzüberschreitenden Verkehr die Fahrausweise nach dem
AVV-Verbundtarif bis zur jeweiligen Endhaltestelle der Linien anerkannt. Für Fahrten innerhalb des VRRGebietes gilt der VRR-Tarif.
SB 81:
Auf der Linie SB 81 gelten im grenzüberschreitenden Verkehr die Fahrausweise des Kragentarifs oder
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eine Kombination der beiden Verbundtarife mit Gültigkeit jeweils bis zur Haltestelle „Schriefersmühle“.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach 1.1.
2.2 Anerkennung des VRR-Tarifs
Buslinie 017:
Bei Nutzung dieser VRR-Linie gilt im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen allen VRRTarifgebieten und der AVV-Gemeinde Wegberg (Tarifgebiet 70) der VRR-Verbundtarif. Es gelten alle
VRR-Tickets der Preisstufen A-E. Für diese Tickets bleiben die Tarifgrundsätze des VRR erhalten, es
gelten die Tarifbestimmungen des VRR-Tarifs. Es gelten die Preisstufenzuordnungen nach der
Preisstufenmatrix unter Punkt 2.2.1. Innerhalb Wegbergs gilt der AVV-Tarif.
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2.2.1 Preisstufenmatrix für grenzüberschreitende Fahrten zwischen VRR-Tarifgebieten und der
AVV-Gemeinde Wegberg (Tarifgebiet 70) bei Nutzung der VRR-Linie 017
2.2.1.1 Geltungsbereiche der Preisstufe A
VRR-Wabe
Bezeichnung
Mönchengladbach
-Wickrath, Odenkirchen,
-Buchholz, -Beckrath,
Wickrathberg, -Wanlo
MönchengladbachRheindahlen
AVV-Gemeinde
Bezeichnung
Waben-Nr.
Tarifgebiet
506
Wegberg
70
508
Wegberg
70
2.2.1.2 Geltungsbereiche der Preisstufe B
Geltungsbereich mit
VRR-Tarifgebieten
20 Nettetal/Brüggen
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
50 Mönchengladbach
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
41 Willich
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
72 Jüchen
Tarifgebiet
70 Wegberg
Zentraltarifgebiet
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
70 Wegberg
50 Mönchengladbach
2.2.1.3 Geltungsbereiche der Preisstufe C
Geltungsbereich mit
VRR-Tarifgebieten
20 Nettetal/Brüggen
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
50 Mönchengladbach
20 Nettetal/Brüggen
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
41 Willich
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
Tarifgebiet
70 Wegberg
Zentraltarifgebieten
20 Nettetal/Brüggen
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
70 Wegberg
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
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20 Nettetal/Brüggen
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
41 Willich
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
72 Jüchen
20 Nettetal/Brüggen
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
41 Willich
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
72 Jüchen
21 Kempen/Grefrath/Tönisvorst
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
32 Krefeld
41 Willich
42 Meerbusch
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
52 Neuss/Kaarst
72 Jüchen
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
41 Willich
42 Meerbusch
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
52 Neuss/Kaarst
61 Grevenbroich
72 Jüchen
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
31 Viersen
41 Willich
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
52 Neuss/Kaarst
61 Grevenbroich
72 Jüchen
70 Wegberg
30 Schwalmtal/Niederkrüchten
50 Mönchengladbach
70 Wegberg
31 Viersen
50 Mönchengladbach
70 Wegberg
41 Willich
50 Mönchengladbach
70 Wegberg
50 Mönchengladbach
51 Korschenbroich
70 Wegberg
50 Mönchengladbach
72 Jüchen
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2.2.1.4 Geltungsbereiche der Preisstufe D
Für alle weiteren Fahrten in den VRR gilt die Preisstufe D.
3. Sonstiges
Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes, in dessen Verkehrsmittel
sich der Fahrgast befindet.
4. Anschlusstarifierung
4.1 Anschlussfahrausweise mit beschränkter Fahrtenzahl
Ist für eine verbundraumgrenzüberschreitende Fahrt bereits ein Fahrausweis für den Verbund, in
dem die Fahrt beginnt, vorhanden, kann für den Fahrtabschnitt im Nachbarverbund (bei der DB ab
MG-Herrath bzw. MG-Genhausen) – soweit vorhanden – jeweils bei Fahrtantritt ein
Verbundfahrausweis des Nachbarverbundes entwertet werden. Die max. zeitliche Gültigkeit bei
Einzel- bzw. 4Fahrten-Tickets verlängert sich dann um 60 Minuten.
Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem
Geltungsbereich erhältlich.
Besitzt der Fahrgast keinen Fahrausweis des Nachbarverbundes als Anschlussfahrausweis, so kann
ein Anschlussticket gem. NRW-Tarif ab dem letzten Bahnhof im Geltungsbereich des bereits
vorhandenen Fahrausweises bis zum Ziel-Tarifgebiet/-Stammgebiet bei der DB AG erworben werden.
4.2 Anschlussfahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl
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Fahrausweise mit unbeschränkter Fahrtenzahl nach dem Verbundtarif können zur Weiterfahrt im
Nachbarverbund (bei der DB ab MG-Herrath bzw. MG-Genhausen) mit Fahrausweisen mit
unbeschränkter Fahrtenzahl des Nachbarverbundes kombiniert werden.
Inhaber von VRR-Schoko-Tickets können in Verbindung mit einem AVV-Fun-Ticket ganztägig im
Stadtgebiet Wegberg alle Verkehrsmittel nutzen.
Fahrausweise nach den jeweiligen Verbundtarifen sind grundsätzlich nur in deren jeweiligem
Geltungsbereich erhältlich.
Die Nutzung von Zeitfahrausweisen des NRW-Tarifs als Anschlussfahrausweis zu vorhandenen
Verbundzeitkarten ist nicht möglich.
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