in Vollzeit (die Stelle ist teilbar)

Gemeinde Gröbenzell
ca. 20.000 Einwohner, am
westlichen Stadtrand von
München, S-Bahnlinie 3.
Bitte senden Sie Ihre
aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen
unter Angabe der
Kennziffer bis spätestens
31. Januar 2017 an die
Gemeinde Gröbenzell,
Danziger Str. 23,
82194 Gröbenzell.
oder per E-Mail an
[email protected]
(bitte nur im PDF-Format)
Wir suchen
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet
zur Elternzeitvertretung
eine/-n Gärtner/-in,
oder eine/-n Gärtnerhelfer/-in
im gemeindlichen Betriebshof
(Vollzeit bzw. ist die Stelle teilbar)
Kennziffer n074
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
 Pflege und Unterhalt der öffentlichen Grünflächen
 Vorausschauende Durchführung und Mitwirkung von
Arbeitsabläufen im Bereich Landschaftspflege
 Bauhofübliche Tätigkeiten und Veranstaltungsdienst
 Eigenverantwortliches Erfüllen von Arbeitsaufträgen
Wir erwarten von Ihnen:
Für Fragen zu den Aufgaben
und Stelleninhalten stehen
Ihnen der Leiter des
Betriebshofes, Herr
Hofmann, Tel. 08142-52757
sowie Frau Schraa aus dem
Personalbüro,
Tel. 08142-505-248, gerne
zur Verfügung.
Die Gemeinde Gröbenzell
engagiert sich für die
Vereinbarkeit von Beruf und
Familie und bietet flexible
Gleitzeitregelungen.
Schwerbehinderte werden
bei gleicher Eignung
vorrangig berücksichtigt.
Daher begrüßen wir
Bewerbungen aus diesem
Personenkreis.
• Entsprechende Fach- und Maschinenkenntnisse
 Teamfähigkeit, Motivation und Flexibilität
• Handwerkliches und organisatorisches Geschick
• Eine zuverlässige, selbstständige und vorausschauende
Arbeitsweise
• Körperliche Belastbarkeit
• Übernahme von Bereitschafts- und Winterdienst
 Einsatz auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an
Wochenenden und Feiertagen
 Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse BE (alte Klasse 3) ist
wünschenswert
Unser Angebot:
Wir bieten Ihnen einen vielseitigen Arbeitsplatz in einem
sympathischen und aufgeschlossenen Team, das großen Wert auf
eine partnerschaftliche Zusammenarbeit legt und kreativen Ideen
stets offen gegenübersteht.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD
bzw. des BayBesG. Die Gemeinde bietet darüber hinaus die
üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.