Marlon Brando als Spitzmaus – Die besten Kinofilme 2016 Feuilleton NEUESTE NACHRICHTEN AUS POLITIK, KULTUR, WIRTSCHAFT UND SPORT WWW.SÜDDEUTSCHE.DE HF1 (SZ) Nicht lange her, da berichteten zwei russische Militärexperten, ihr Vaterland sei bedroht durch Angriffe aus dem Weltall. Es hat nur deswegen keine sofortige Pressemeldung der Linken gegeben, in welcher diese neueste Niederträchtigkeit westlicher Kriegstreiber aufs schärfste verurteilt worden wäre, weil die beiden Herren die Angreifer noch oberhalb von USA, Nato und sonstigen Gefahren für den Weltfrieden ansiedelten: bei den Außerirdischen. Zwar könne man nicht präzise vorhersagen, wie diese Russland in die Knie zu zwingen trachteten. Sicher waren die Fachmänner jedoch, dass das Auftreten der Extraterrestrischen bei den Russen unter anderem Blindheit, Lähmung, Bewusstlosigkeit, Strahlenschäden und psychophysiologische Störungen hervorrufen werde. Entweder hatten die beiden jenen Humor, der ansonsten nicht als erstes Kennzeichen russischer Armeefachleute gilt, oder ihre Analyse deutet auf den unverkennbaren Niedergang des Militärexperten hin. Längst hat ihm der Terrorexperte den Rang abgelaufen. Der Terrorexperte ist in diesen traurigen Zeiten auf allen Kanälen zu finden. Vor zwei Jahren meldeten deutsche Medien bereits einen sensationellen Befund des US-Terrorexperten Richard Clarke, der nach gründlicher Analyse der Weltlage urteilte: „Es würde mich nicht überraschen, wenn es wieder zu einer Terrorattacke in den USA käme.“ Der hiesige Terrorexperte bleibt an analytischer Kraft nicht weit zurück. Er erläutert zum Beispiel live, dass es für die Ermittlungen durchaus von Bedeutung sei, wenn der Beschuldigte rede statt schweige. Das ist wichtig für den Zuschauer, denn jetzt weiß er: Wenn einer, der Informationen hätte, diese der Polizei mitteilt, dann hat diese Informationen, die sie andernfalls nicht hätte. So wird der Experte seiner Aufgabe gerecht, dem Publikum einem Leuchtturm gleich den Weg durch die stürmische See unserer Zeit zu weisen. Manche, die sich als Experten für die ganz großen Fragen unserer Zeit betrachten, verspüren den Wunsch, den Schatz ihres Wissens zu versilbern. Sie schreiben dann Bücher, deren Titel sich mit „Hätte die Welt doch auf mich gehört“ zusammenfassen lassen. Wenn die Welt trotzdem nicht auf sie hört, verfassen sie weitere Werke, in denen sie die Hintermänner und Netzwerke suchen, welche die Schuld an diesem unerhörten Zustand sowie am Untergang Deutschlands und an der Zombieapokalypse tragen. Der Terrorexperte hingegen sollte unnötige Festlegungen vermeiden, sondern sich stets an den Geist einer alten Bauernregel halten: „Kräht der Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt, wie es ist.“ Für ihn bleibt die Herausforderung, selbst dann Erklärungen für all den Schrecken zu finden, wenn er genauso wenig weiß wie die Leute, die ihn dazu befragen. Nur so zeigt sich im Informationszeitalter wahres Expertentum. HEUTE Meinung Das Urteil der EU-Richter zur Vorratsdatenspeicherung ist ein Urteil gegen Autokraten 4 Politik Die nützlichen Idioten und ihre Neider – warum die FPÖ eine Kooperation mit Putin eingeht 7 Wissen Mit einer Mauer aus Milliarden Bäumen will China den Vormarsch der Wüste stoppen 14 Wirtschaft Das Jahr 2016 war politisch irre, aber wirtschaftlich stabil 16 Sport 72. JAHRGANG / 51. WOCHE / NR. 296 / 2,60 EURO Grünes Licht Von den dunklen Orten jenseits des Polarkreises ist Tromsø in Nordnorwegen der hellste. Seite 33 Dunkles Deutschland Ein Astronom hat nachgemessen, wo es am finstersten ist: in einem Dorf bei Berlin. Seite 34 Tanz der Teufel Am Untersberg bei Salzburg wird im Advent ein gruseliger Brauch gepflegt: die Wilde Jagd. Seite 35 Neue Regeln bei der Kreditvergabe Ältere sollen nach Beschluss des Kabinetts leichter an Geld kommen An diesem Donnerstag soll der Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz wieder öffnen, am Mittwoch patroullierte dort nur die Polizei. FOTO: ODD ANDERSEN/AFP Großfahndung nach Tunesier Die Polizei verdächtigt den 23-jährigen Anis A., den Lkw in die Menschenmenge gesteuert zu haben. Der Mann ist den Behörden lange bekannt, gegen ihn wurde sogar wegen Terror-Verdachts ermittelt von hans leyendecker Berlin – Nach dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten gibt es eine vielversprechende neue Spur. Die Behörden fahnden nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR bundesweit nach dem Tunesier Anis A., der als Gefährder eingestuft ist. Im Fußraum des Lkw, den ein Attentäter am Montagabend in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gelenkt hatte, wurde eine Duldungsbescheinigung des 23-jährigen Mannes gefunden, die auf einen falschen Namen ausgestellt worden war. Anis A. soll mindestens acht Alias-Identitäten gehabt haben. Ob er der Täter war, steht noch nicht fest. Wenn er der Täter war, dürfte das eine Debatte über das Versagen von Sicherheitsbehörden in Deutschland nach sich ziehen. Anis A. war unter den knapp 550 Gefährdern, die von deutschen Behörden geführt werden, kein Niemand. Er galt als sehr gefährlich. Im Sommer 2015 kam er nach Deutschland. Er hielt sich zunächst in Freiburg auf und wurde dann an den Niederrhein überstellt. Er wurde von einer Ausländerbehörde in Kleve registriert und lebte zeitweise in einem Asylbewerberheim in Emmerich nahe der deutsch-niederländischen Grenze. Der gebürtige Tunesier fiel den Behörden bereits früh auf, weil er im Umfeld des salafistisch-dschihadistischen Predigers Ahmad Abdelaziz A., genannt Abu Walaa, agierte. Die Ermittler wurden durch Telefonüberwachungen auf Anis A. aufmerksam, er soll sich auch als Übermittler von Nachrichten betätigt haben. Eine Vertrauensperson des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen berichtete ebenfalls über Anis A. Anfang März übermittelte der Gene- ralbundesanwalt diese Informationen an den Generalstaatsanwalt in Berlin und regte ein Verfahren nach Paragraf 89 a an, wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Berlin ermittelte dann gegen Anis A. wegen des Versuchs der Beteiligung an einem Tötungsdelikt. Im Juli 2016 muss sich der Verdacht noch einmal erhärtet haben – die Vertrauensperson des LKA berichtete, Anis A. spreche davon, Anschläge begehen zu wollen. Zwei der engsten Gefolgsleute von Abu Walaa sollen ihm zudem Unterschlupf und Ausweispapiere angeboten haben. Abu Walaa wiederum wurde im November mit einigen Vertrauten festgenommen. Dem gebürtigen Iraker wird vorgeworfen, für den bewaffneten Dschihad geworben und sich zum IS bekannt zu haben. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) sagte, Anis A. sei auch mehrmals Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern gewesen. Zuletzt soll dort im November über ihn gesprochen worden sein, sagte Jäger. Anis A. hatte in Deutschland Asyl beantragt, dieses Gesuch wurde aber im Juni 2016 abgelehnt, sagte Jäger am Mittwochnachmittag. Bei der Ablehnung soll offenbar auch der Staatsschutz eine Rolle gespielt haben. Es gab dann mehrere Abschiebeversuche. „Der Mann konnte aber nicht abgeschoben werden, weil er keine gültigen Ausweispapiere hatte“, sagte Jäger. Tunesien habe lange bestritten, dass es sich bei Anis A. um einen tunesischen Staatsbürger handele. Die für die Abschiebung Der Anschlag in Berlin Ausflug in das Reich des Zorns: In der Union ist der Streit über die Konsequenzen aus dem Angriff auf den Weihnachtsmarkt voll entbrannt Seite 2 Auf Widerruf: Etwa 168 000 Ausländer dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur vorübergehend als Geduldete leben Seite 2 Hätte, hätte, hätte: Anis A. ist den Sicherheitsbehörden seit Langem als hochgefährlich bekannt. Wie konnte er der Polizei entwischen? Seite 3 Chef der Ermittlungen: Generalbundesanwalt Peter Frank. FOTO: CARSTENSEN/DPA Die Kanzlerin grenzt aus: Warum Angela Merkels Reaktion auf den Anschlag von Berlin missglückt war. Leitartikel von Nico Fried Seite 4 wichtigen Ersatzpapiere habe Tunesien erst am Mittwoch, also zwei Tage nach dem Berliner Anschlag, an die deutschen Behörden geschickt. „Ich möchte diesen Umstand nicht weiter kommentieren“, sagte Jäger. Anis A. war für die Staatsschützer auch deshalb schwer zu packen, weil er immer wieder die Orte wechselte – „hoch mobil“ nannte ihn Jäger. Der Mann, der am Niederrhein gemeldet war, habe sich seit Februar dieses Jahres hauptsächlich in Berlin aufgehalten, sagte Jäger. Ab Anfang dieses Monats soll es gar keine Spur mehr von ihm gegeben haben. Dass er nicht mehr im Blickfeld der Staatsschützer war, ist bemerkenswert, weil seine Telekommunikation in den vorigen Monaten fast lückenlos ausgewertet worden war. Ein Ermittler, der mit SZ, NDR und WDR sprach, sagte, ihm sei unklar, wie A. aus dem Blickfeld geraten konnte. Bei der Fahndung nach Anis A. wurden auch die Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg abgesucht. Die Ermittler gehen davon aus, dass es im Führerhaus des Lastwagens einen Kampf zwischen dem eigentlichen Fahrer und dem Attentäter gab. Dabei soll der Angreifer verletzt worden sein, berichtet der Sender rbb. Die Ereignisse in Berlin haben auch eine politische Diskussion über mögliche Konsequenzen ausgelöst. Der Anschlag belastet erneut das Verhältnis zwischen CDU und CSU. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Armin Laschet kritisierte den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer scharf, weil dieser zuvor die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung infrage gestellt hatte. Laschet sagte dem ZDF, es sei „keine normale Herangehensweise der Politik“, Schlussfolgerungen zu ziehen bevor die Polizei die Fakten ermittelt habe. Das Privatleben muss geschützt bleiben Europäischer Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Nun entscheidet Karlsruhe über deutsche Regelung Dieter Hecking kehrt als Trainer zurück zu Borussia Mönchengladbach 27 Medien, TV-/ Radioprogramm Forum & Leserbriefe München · Bayern Rätsel Traueranzeigen 25,26 13 31, 32 25 21 Süddeutsche Zeitung GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München; Telefon 089/2183-0, Telefax -9777; [email protected] Anzeigen: Telefon 089/2183-1010 (Immobilien- und Mietmarkt), 089/2183-1020 (Motormarkt), 089/2183-1030 (Stellenmarkt, weitere Märkte). Abo-Service: Telefon 089/21 83-80 80, www.sz.de/abo A, B, F, GR, I, L, NL, SLO, SK: € 3,40; dkr. 26; £ 3,20; kn 29; SFr. 4,80; czk 96; Ft 920 41051 4 190655 802602 MÜNCHEN, DONNERSTAG, 22. DEZEMBER 2016 Karlsruhe – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten für europarechtswidrig erklärt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil dürfen Telekommunikations-Dienstleister nicht dazu verpflichtet werden, Telefon- und Internetverbindungsdaten sowie Standortdaten völlig unverdächtiger Nutzer generell für eine bestimmte Frist aufzubewahren. Eine solche „allgemeine und unterschiedslose“ Speicherung, wie sie europaweit üblich ist, verstößt demnach gegen den Datenschutz sowie den Schutz des Privatlebens nach der EU-Grundrechtecharta. (Az: C-203/15 ua) Konkret ging es in dem Verfahren um die Gesetze in Schweden und Großbritannien, wo diese Daten für sechs beziehungsweise zwölf Monate gespeichert werden. Aber der Grundsatz gilt für die gesamte EU. Auch Deutschland wird sein Mitte 2017 DIZdigital: Alle Alle Rechte Rechte vorbehalten vorbehalten –- Süddeutsche Süddeutsche Zeitung Zeitung GmbH, GmbH, München München DIZdigital: Jegliche Veröffentlichung Veröffentlichungund undnicht-private nicht-privateNutzung Nutzungexklusiv exklusivüber überwww.sz-content.de www.sz-content.de Jegliche in Kraft tretendes Gesetz voraussichtlich überarbeiten müssen, weil zwar die Speicherfristen von zehn und (für Standortdaten) vier Wochen im europäischen Vergleich kurz sind, aber ebenfalls „anlasslos“ gespeichert wird. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums teilte allerdings mit, die Regierung halte die deutsche Regelung für vereinbar mit Grundgesetz und EURecht. Damit dürfte die Entscheidung in Karlsruhe fallen: Beim Bundesverfassungsgericht ist bereits eine Verfassungsbeschwerde von Bürgerrechtlern und Politikern anhängig. Die Grünen-Politiker Katja Keul und Konstantin von Notz kritisierten, die deutsche Regelung stelle „alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab“. Mit seinem zweiten wichtigen Urteil zu diesem Thema – 2014 kippte er die EU-Vor- ratsdatenrichtlinie – vollzieht der EuGH einen Paradigmenwechsel. Bisher haben Gerichte wie etwa das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Speicherung zwar grundsätzlich erlaubt, allerdings hohe Hürden für den Zugriff auf die Daten errichtet. Der EuGH schränkt nun bereits die Speicherung selbst ein: Erlaubt sei nur noch eine „gezielte“ Vorratsdatenspeicherung, die sich auf das „absolut Notwendige“ beschränke – hinsichtlich der Fristen, der betroffenen Personen und der erfassten Kommunikationsmittel. Konkret denkt der EuGH dabei an eine regional beschränkte Datenspeicherung etwa an Kriminalitätsschwerpunkten, aber auch eine Eingrenzung auf bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel die bei den Kriminalämtern geführten „Gefährder“. Aber auch hier dürften Sicherheitsbehörden nur auf die Datenpools zugreifen, wenn es um Ermittlungen wegen schwerer Straftaten gehe – und nur dann, wenn eine „unabhängige Stelle“ wie ein Gericht dies genehmige. Das Gericht begründet sein Urteil mit der hohen Sensibilität der gespeicherten Daten. Mit den Informationen über die Teilnehmer einer Kommunikation, über Ort, Dauer und Frequenz „können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen (...) gezogen werden“. Dies ermögliche die Erstellung eines Profils, „das im Hinblick auf das Recht auf Achtung der Privatsphäre eine genauso sensible Information darstellt wie der Inhalt der Kommunikationen selbst“, heißt es in dem Urteil. Eine Datenspeicherung auf Vorrat könne ausnahmsweise zulässig sein, sie dürfe aber nicht – wie in Schweden und Großbritannien – zur Regel werden. Denn nach der EU-Datenschutzrichtlinie sei Kommunikation grundsätzlich vertraulich, so das Urteil. wolfgang janisch Seite 4 Berlin – Ältere Bürger sollen sich wieder einfacher Geld leihen können, wenn sie ihr Wohneigentum umbauen oder renovieren wollen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bisher mussten Eigentümer nachweisen, dass sie monatliche Kreditkosten aus dem laufenden Einkommen leisten und den Kredit zu Lebzeiten abzahlen können. Damit waren viele Bürger, die kurz vor der Rente stehen, von der Kreditvergabe ausgeschlossen. Nach massiven Protesten revidierte die Koalition das Gesetz. Zugleich ermächtigte sie die Finanzaufsicht, bei einer Immobilienkrise die Kreditvergabe deckeln zu können. gam Wirtschaft Brüssel macht Druck auf polnische Regierung Brüssel – Die EU-Kommission hat Polen im Streit über das Verfassungsgericht eine neue Frist gesetzt. Vizepräsident Frans Timmermans kündigte am Mittwoch in Brüssel an, die EU-Kommission schicke neue Empfehlungen nach Warschau und erwarte Antwort binnen zwei Monaten. „Es gibt ein anhaltendes Problem mit der Rechtsstaatlichkeit in Polen“, sagte er. Die Kommission werde „die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen“. sz Seite 7 Kabinett einig bei Endlagersuchgesetz Berlin – Das Bundeskabinett hat sich auf ein Verfahren für die schwierige Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll geeinigt. Bis 2031 soll in Deutschland ein Ort gefunden werden, an dem der strahlende Abfall eine Million Jahre lang so sicher wie möglich lagern kann. „Die politisch willkürliche Festsetzung eines Standorts“ sei „ein historischer Fehler“ gewesen, sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). sz Seite 5 Nahles und Schäuble legen Renten-Streit bei Berlin – Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben ihren Streit um die Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten auf Westniveau beigelegt. Der Bund wird dafür von 2025 an zwei Milliarden Euro aus Steuermitteln bereitstellen. Das entspricht etwa der Hälfte der Gesamtkosten. Die andere Hälfte zahlt die Rentenversicherung. Die Angleichung soll 2018 beginnen. tö Seiten 4 und 5 Dax ▶ Dow ▶ Euro ▲ Xetra 17 Uhr 11461 Punkte N.Y. 17 Uhr 19963 Punkte 17 Uhr 1,0444 US-$ - 0,04% - 0,06% + 0,0059 DAS WETTER ▲ TAGS 8°/ -2° ▼ NACHTS Im Norden und Westen ist Regen und Nieselregen zu erwarten, örtlich kommt es auch zu Schneefällen. Am Erzgebirge und im Südwesten bleibt es meist sonnig. Die Temperaturen bewegen sich zwischen null und sieben Grad. Seite 13 Die SZ gibt es als App für Tablet und Smartphone: sz.de/plus
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