Leseprobe zum Titel: Süddeutsche Zeitung (22.12.2016)

Marlon Brando als Spitzmaus – Die besten Kinofilme 2016
Feuilleton
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(SZ) Nicht lange her, da berichteten zwei
russische Militärexperten, ihr Vaterland
sei bedroht durch Angriffe aus dem Weltall. Es hat nur deswegen keine sofortige
Pressemeldung der Linken gegeben, in welcher diese neueste Niederträchtigkeit westlicher Kriegstreiber aufs schärfste verurteilt worden wäre, weil die beiden Herren
die Angreifer noch oberhalb von USA, Nato
und sonstigen Gefahren für den Weltfrieden ansiedelten: bei den Außerirdischen.
Zwar könne man nicht präzise vorhersagen, wie diese Russland in die Knie zu zwingen trachteten. Sicher waren die Fachmänner jedoch, dass das Auftreten der Extraterrestrischen bei den Russen unter anderem
Blindheit, Lähmung, Bewusstlosigkeit,
Strahlenschäden und psychophysiologische Störungen hervorrufen werde.
Entweder hatten die beiden jenen Humor, der ansonsten nicht als erstes Kennzeichen russischer Armeefachleute gilt,
oder ihre Analyse deutet auf den unverkennbaren Niedergang des Militärexperten hin. Längst hat ihm der Terrorexperte
den Rang abgelaufen. Der Terrorexperte
ist in diesen traurigen Zeiten auf allen Kanälen zu finden. Vor zwei Jahren meldeten
deutsche Medien bereits einen sensationellen Befund des US-Terrorexperten Richard Clarke, der nach gründlicher Analyse der Weltlage urteilte: „Es würde mich
nicht überraschen, wenn es wieder zu einer Terrorattacke in den USA käme.“ Der
hiesige Terrorexperte bleibt an analytischer Kraft nicht weit zurück. Er erläutert
zum Beispiel live, dass es für die Ermittlungen durchaus von Bedeutung sei, wenn der
Beschuldigte rede statt schweige. Das ist
wichtig für den Zuschauer, denn jetzt weiß
er: Wenn einer, der Informationen hätte,
diese der Polizei mitteilt, dann hat diese Informationen, die sie andernfalls nicht hätte. So wird der Experte seiner Aufgabe gerecht, dem Publikum einem Leuchtturm
gleich den Weg durch die stürmische See
unserer Zeit zu weisen.
Manche, die sich als Experten für die
ganz großen Fragen unserer Zeit betrachten, verspüren den Wunsch, den Schatz ihres Wissens zu versilbern. Sie schreiben
dann Bücher, deren Titel sich mit „Hätte
die Welt doch auf mich gehört“ zusammenfassen lassen. Wenn die Welt trotzdem
nicht auf sie hört, verfassen sie weitere
Werke, in denen sie die Hintermänner und
Netzwerke suchen, welche die Schuld an
diesem unerhörten Zustand sowie am Untergang Deutschlands und an der Zombieapokalypse tragen. Der Terrorexperte hingegen sollte unnötige Festlegungen vermeiden, sondern sich stets an den Geist einer alten Bauernregel halten: „Kräht der
Hahn auf dem Mist, ändert sich das Wetter
oder es bleibt, wie es ist.“ Für ihn bleibt die
Herausforderung, selbst dann Erklärungen für all den Schrecken zu finden, wenn
er genauso wenig weiß wie die Leute, die
ihn dazu befragen. Nur so zeigt sich im Informationszeitalter wahres Expertentum.
HEUTE
Meinung
Das Urteil der EU-Richter zur
Vorratsdatenspeicherung ist ein
Urteil gegen Autokraten
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Politik
Die nützlichen Idioten und
ihre Neider – warum die FPÖ eine
Kooperation mit Putin eingeht
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Wissen
Mit einer Mauer aus Milliarden
Bäumen will China den Vormarsch der Wüste stoppen
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Wirtschaft
Das Jahr 2016 war
politisch irre, aber
wirtschaftlich stabil
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Sport
72. JAHRGANG / 51. WOCHE / NR. 296 / 2,60 EURO
Grünes Licht Von den dunklen Orten jenseits des Polarkreises ist Tromsø in Nordnorwegen der hellste.
Seite 33
Dunkles Deutschland Ein Astronom hat
nachgemessen, wo es am finstersten ist: in
einem Dorf bei Berlin.
Seite 34
Tanz der Teufel Am Untersberg bei Salzburg wird im Advent ein gruseliger Brauch
gepflegt: die Wilde Jagd.
Seite 35
Neue Regeln bei
der Kreditvergabe
Ältere sollen nach Beschluss des
Kabinetts leichter an Geld kommen
An diesem Donnerstag soll der Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz wieder öffnen, am Mittwoch patroullierte dort nur die Polizei.
FOTO: ODD ANDERSEN/AFP
Großfahndung nach Tunesier
Die Polizei verdächtigt den 23-jährigen Anis A., den Lkw in die Menschenmenge gesteuert zu haben.
Der Mann ist den Behörden lange bekannt, gegen ihn wurde sogar wegen Terror-Verdachts ermittelt
von hans leyendecker
Berlin – Nach dem Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt mit zwölf Toten
gibt es eine vielversprechende neue Spur.
Die Behörden fahnden nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und
WDR bundesweit nach dem Tunesier Anis
A., der als Gefährder eingestuft ist. Im Fußraum des Lkw, den ein Attentäter am Montagabend in den Weihnachtsmarkt an der
Gedächtniskirche gelenkt hatte, wurde eine Duldungsbescheinigung des 23-jährigen Mannes gefunden, die auf einen falschen Namen ausgestellt worden war. Anis
A. soll mindestens acht Alias-Identitäten
gehabt haben.
Ob er der Täter war, steht noch nicht
fest. Wenn er der Täter war, dürfte das eine
Debatte über das Versagen von Sicherheitsbehörden in Deutschland nach sich ziehen.
Anis A. war unter den knapp 550 Gefährdern, die von deutschen Behörden geführt werden, kein Niemand. Er galt als
sehr gefährlich. Im Sommer 2015 kam er
nach Deutschland. Er hielt sich zunächst in
Freiburg auf und wurde dann an den Niederrhein überstellt. Er wurde von einer
Ausländerbehörde in Kleve registriert und
lebte zeitweise in einem Asylbewerberheim in Emmerich nahe der deutsch-niederländischen Grenze.
Der gebürtige Tunesier fiel den Behörden bereits früh auf, weil er im Umfeld des
salafistisch-dschihadistischen Predigers
Ahmad Abdelaziz A., genannt Abu Walaa,
agierte. Die Ermittler wurden durch Telefonüberwachungen auf Anis A. aufmerksam, er soll sich auch als Übermittler von
Nachrichten betätigt haben. Eine Vertrauensperson des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen berichtete ebenfalls über
Anis A. Anfang März übermittelte der Gene-
ralbundesanwalt diese Informationen an
den Generalstaatsanwalt in Berlin und regte ein Verfahren nach Paragraf 89 a an, wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Berlin ermittelte
dann gegen Anis A. wegen des Versuchs
der Beteiligung an einem Tötungsdelikt.
Im Juli 2016 muss sich der Verdacht
noch einmal erhärtet haben – die Vertrauensperson des LKA berichtete, Anis A. spreche davon, Anschläge begehen zu wollen.
Zwei der engsten Gefolgsleute von Abu Walaa sollen ihm zudem Unterschlupf und
Ausweispapiere angeboten haben. Abu Walaa wiederum wurde im November mit einigen Vertrauten festgenommen. Dem gebürtigen Iraker wird vorgeworfen, für den
bewaffneten Dschihad geworben und sich
zum IS bekannt zu haben.
Nordrhein-Westfalens Innenminister
Ralf Jäger (SPD) sagte, Anis A. sei auch
mehrmals Thema im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund
und Ländern gewesen. Zuletzt soll dort im
November über ihn gesprochen worden
sein, sagte Jäger.
Anis A. hatte in Deutschland Asyl beantragt, dieses Gesuch wurde aber im Juni
2016 abgelehnt, sagte Jäger am Mittwochnachmittag. Bei der Ablehnung soll offenbar auch der Staatsschutz eine Rolle gespielt haben. Es gab dann mehrere Abschiebeversuche. „Der Mann konnte aber nicht
abgeschoben werden, weil er keine gültigen Ausweispapiere hatte“, sagte Jäger. Tunesien habe lange bestritten, dass es sich
bei Anis A. um einen tunesischen Staatsbürger handele. Die für die Abschiebung
Der Anschlag in Berlin
Ausflug in das Reich des Zorns: In der
Union ist der Streit über die Konsequenzen aus dem Angriff auf den Weihnachtsmarkt voll entbrannt
Seite 2
Auf Widerruf: Etwa 168 000 Ausländer
dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nur vorübergehend als Geduldete leben
Seite 2
Hätte, hätte, hätte: Anis A. ist den Sicherheitsbehörden seit Langem als hochgefährlich bekannt. Wie konnte er der Polizei entwischen?
Seite 3
Chef der Ermittlungen: Generalbundesanwalt Peter Frank. FOTO: CARSTENSEN/DPA
Die Kanzlerin grenzt aus: Warum Angela Merkels Reaktion auf den Anschlag
von Berlin missglückt war.
Leitartikel von Nico Fried
Seite 4
wichtigen Ersatzpapiere habe Tunesien
erst am Mittwoch, also zwei Tage nach
dem Berliner Anschlag, an die deutschen
Behörden geschickt. „Ich möchte diesen
Umstand nicht weiter kommentieren“, sagte Jäger.
Anis A. war für die Staatsschützer auch
deshalb schwer zu packen, weil er immer
wieder die Orte wechselte – „hoch mobil“
nannte ihn Jäger. Der Mann, der am Niederrhein gemeldet war, habe sich seit Februar
dieses Jahres hauptsächlich in Berlin aufgehalten, sagte Jäger. Ab Anfang dieses Monats soll es gar keine Spur mehr von ihm gegeben haben. Dass er nicht mehr im Blickfeld der Staatsschützer war, ist bemerkenswert, weil seine Telekommunikation in
den vorigen Monaten fast lückenlos ausgewertet worden war.
Ein Ermittler, der mit SZ, NDR und WDR
sprach, sagte, ihm sei unklar, wie A. aus
dem Blickfeld geraten konnte. Bei der
Fahndung nach Anis A. wurden auch die
Krankenhäuser in Berlin und Brandenburg abgesucht. Die Ermittler gehen davon aus, dass es im Führerhaus des Lastwagens einen Kampf zwischen dem eigentlichen Fahrer und dem Attentäter gab. Dabei soll der Angreifer verletzt worden sein,
berichtet der Sender rbb.
Die Ereignisse in Berlin haben auch eine
politische Diskussion über mögliche Konsequenzen ausgelöst. Der Anschlag belastet erneut das Verhältnis zwischen CDU
und CSU. Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Armin Laschet kritisierte den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer
scharf, weil dieser zuvor die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung infrage gestellt
hatte. Laschet sagte dem ZDF, es sei „keine
normale Herangehensweise der Politik“,
Schlussfolgerungen zu ziehen bevor die Polizei die Fakten ermittelt habe.
Das Privatleben muss geschützt bleiben
Europäischer Gerichtshof kippt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung. Nun entscheidet Karlsruhe über deutsche Regelung
Dieter Hecking kehrt als
Trainer zurück zu
Borussia Mönchengladbach
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41051
4 190655 802602
MÜNCHEN, DONNERSTAG, 22. DEZEMBER 2016
Karlsruhe – Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) hat die anlasslose Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten für
europarechtswidrig erklärt. Nach einem
am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil dürfen Telekommunikations-Dienstleister nicht dazu verpflichtet werden, Telefon- und Internetverbindungsdaten sowie
Standortdaten völlig unverdächtiger Nutzer generell für eine bestimmte Frist aufzubewahren. Eine solche „allgemeine und unterschiedslose“ Speicherung, wie sie europaweit üblich ist, verstößt demnach gegen
den Datenschutz sowie den Schutz des Privatlebens nach der EU-Grundrechtecharta. (Az: C-203/15 ua)
Konkret ging es in dem Verfahren um
die Gesetze in Schweden und Großbritannien, wo diese Daten für sechs beziehungsweise zwölf Monate gespeichert werden.
Aber der Grundsatz gilt für die gesamte
EU. Auch Deutschland wird sein Mitte 2017
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Jegliche
in Kraft tretendes Gesetz voraussichtlich
überarbeiten müssen, weil zwar die Speicherfristen von zehn und (für Standortdaten) vier Wochen im europäischen Vergleich kurz sind, aber ebenfalls „anlasslos“
gespeichert wird. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums teilte allerdings mit,
die Regierung halte die deutsche Regelung
für vereinbar mit Grundgesetz und EURecht. Damit dürfte die Entscheidung in
Karlsruhe fallen: Beim Bundesverfassungsgericht ist bereits eine Verfassungsbeschwerde von Bürgerrechtlern und Politikern anhängig. Die Grünen-Politiker Katja Keul und Konstantin von Notz kritisierten, die deutsche Regelung stelle „alle Bürgerinnen und Bürger anlasslos unter Generalverdacht. Sie zielt weder auf einen konkreten Verdacht noch auf einen bestimmten Personenkreis ab“.
Mit seinem zweiten wichtigen Urteil zu
diesem Thema – 2014 kippte er die EU-Vor-
ratsdatenrichtlinie – vollzieht der EuGH einen Paradigmenwechsel. Bisher haben Gerichte wie etwa das Bundesverfassungsgericht die anlasslose Speicherung zwar
grundsätzlich erlaubt, allerdings hohe Hürden für den Zugriff auf die Daten errichtet.
Der EuGH schränkt nun bereits die Speicherung selbst ein: Erlaubt sei nur noch eine „gezielte“ Vorratsdatenspeicherung,
die sich auf das „absolut Notwendige“ beschränke – hinsichtlich der Fristen, der betroffenen Personen und der erfassten Kommunikationsmittel.
Konkret denkt der EuGH dabei an eine
regional beschränkte Datenspeicherung etwa an Kriminalitätsschwerpunkten, aber
auch eine Eingrenzung auf bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel die bei den
Kriminalämtern geführten „Gefährder“.
Aber auch hier dürften Sicherheitsbehörden nur auf die Datenpools zugreifen,
wenn es um Ermittlungen wegen schwerer
Straftaten gehe – und nur dann, wenn eine
„unabhängige Stelle“ wie ein Gericht dies
genehmige.
Das Gericht begründet sein Urteil mit
der hohen Sensibilität der gespeicherten
Daten. Mit den Informationen über die
Teilnehmer einer Kommunikation, über
Ort, Dauer und Frequenz „können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen (...) gezogen werden“. Dies ermögliche die Erstellung eines Profils, „das im
Hinblick auf das Recht auf Achtung der Privatsphäre eine genauso sensible Information darstellt wie der Inhalt der Kommunikationen selbst“, heißt es in dem Urteil.
Eine Datenspeicherung auf Vorrat könne ausnahmsweise zulässig sein, sie dürfe
aber nicht – wie in Schweden und Großbritannien – zur Regel werden. Denn nach der
EU-Datenschutzrichtlinie sei Kommunikation grundsätzlich vertraulich, so das Urteil. wolfgang janisch
Seite 4
Berlin – Ältere Bürger sollen sich wieder
einfacher Geld leihen können, wenn sie ihr
Wohneigentum umbauen oder renovieren
wollen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bisher mussten Eigentümer
nachweisen, dass sie monatliche Kreditkosten aus dem laufenden Einkommen leisten
und den Kredit zu Lebzeiten abzahlen können. Damit waren viele Bürger, die kurz
vor der Rente stehen, von der Kreditvergabe ausgeschlossen. Nach massiven Protesten revidierte die Koalition das Gesetz. Zugleich ermächtigte sie die Finanzaufsicht,
bei einer Immobilienkrise die Kreditvergabe deckeln zu können. gam Wirtschaft
Brüssel macht Druck
auf polnische Regierung
Brüssel – Die EU-Kommission hat Polen
im Streit über das Verfassungsgericht eine
neue Frist gesetzt. Vizepräsident Frans
Timmermans kündigte am Mittwoch in
Brüssel an, die EU-Kommission schicke
neue Empfehlungen nach Warschau und
erwarte Antwort binnen zwei Monaten.
„Es gibt ein anhaltendes Problem mit der
Rechtsstaatlichkeit in Polen“, sagte er. Die
Kommission werde „die Angelegenheit
nicht auf sich beruhen lassen“. sz Seite 7
Kabinett einig bei
Endlagersuchgesetz
Berlin – Das Bundeskabinett hat sich auf
ein Verfahren für die schwierige Suche
nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll geeinigt. Bis 2031 soll in
Deutschland ein Ort gefunden werden, an
dem der strahlende Abfall eine Million Jahre lang so sicher wie möglich lagern kann.
„Die politisch willkürliche Festsetzung eines Standorts“ sei „ein historischer Fehler“ gewesen, sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). sz
Seite 5
Nahles und Schäuble
legen Renten-Streit bei
Berlin – Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles (SPD) und Bundesfinanzminister
Wolfgang Schäuble (CDU) haben ihren
Streit um die Finanzierung der Angleichung der Ost-Renten auf Westniveau beigelegt. Der Bund wird dafür von 2025 an
zwei Milliarden Euro aus Steuermitteln bereitstellen. Das entspricht etwa der Hälfte
der Gesamtkosten. Die andere Hälfte zahlt
die Rentenversicherung. Die Angleichung
soll 2018 beginnen. tö Seiten 4 und 5
Dax ▶
Dow ▶
Euro ▲
Xetra 17 Uhr
11461 Punkte
N.Y. 17 Uhr
19963 Punkte
17 Uhr
1,0444 US-$
- 0,04%
- 0,06%
+ 0,0059
DAS WETTER
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NACHTS
Im Norden und Westen ist Regen und Nieselregen zu erwarten, örtlich kommt es
auch zu Schneefällen. Am Erzgebirge und
im Südwesten bleibt es meist sonnig. Die
Temperaturen bewegen sich zwischen null
und sieben Grad.
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