„Deckungskonzept AXA Frachtführer-Haftungs-Versicherung Plus“ INHALTSVERZEICHNIS Um welche Art Versicherung handelt es sich?........................................................................ 4 Wer benötigt eine Frachtführer-Haftungs-Versicherung? .................................................. 5 - 6 Was ist versichert? ............................................................................................................................. 7 Vertragsdetails.................................................................................................................................... 8 Prämienberechnung ........................................................................................................................ 9 Antrag Frachtführer-Haftungs-Versicherung Plus ................................................................. 10 3 Um welche Art Versicherung handelt es sich? Jeden Tag werden Güter im Wert von mehreren Milliarden Euro transportiert. Zum Glück geht in der Regel alles glatt. Was aber passiert, wenn die Waren beschädigt ihren Empfänger erreichen oder sogar vollständig „untergehen“? - Dann tragen Sie die Haftung! Sichern Sie sich deshalb mit einer Verkehrshaftungsversicherung ab! Die Verkehrshaftungsversicherung ist auf Grund des Sachzusammenhanges den Transportversicherungen zuzuordnen. Diese Versicherung umfasst im Wesentlichen die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Sie übernehmen die Beförderung von Gütern für Dritte, wir versichern Ihre verkehrsvertragliche Haftung. Personenschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 4 Wer benötigt eine Frachtführer-Haftungs-Versicherung? Versicherungspflicht besteht für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG betreiben, also Frachtführer, die Güter innerdeutsch transportieren und hierbei einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht (incl. Hänger) von mehr als 3,5 Tonnen einsetzen (HGB-Haftung). Bei grenzüberschreitenden Transporten ist die Haftung ebenfalls zwingend (CMR). 5 „ Wer benötigt eine Frachtführer-Haftungs-Versicherung? Nicht versicherungspflichtig sind Frachtführer, die Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (incl. Anhänger) von weniger als 3,5 Tonnen einsetzen. Es ist jedoch trotzdem empfehlenswert, eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen, da der Frachtführer im Schadensfall für den entstandenen Schaden haften muss: Wird Ware in Ihrer Obhut beschädigt oder geht verloren, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftung in Anspruch genommen. Auf ein Verschulden Ihrerseits kommt es hierbei nicht an (Gefährdungshaftung).“ Ihre Haftung ist in den meisten Fällen der Höhe nach begrenzt. Doch auch hierbei ist Vorsicht geboten, denn es gibt verschiedene Umstände, die eine Haftungsdurchbrechung bewirken! 6 Was ist versichert? Der Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages besteht bei innerdeutschen Transporten nach Maßgabe des HGB (§§ 407 ff ), sowie bei grenzüberschreitenden Transporten nach Maßgabe der CMR. Zusätzlich wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche ab! Mitversichert: �Haftungsfreistellung des Fahrers, mit Ausnahme von vorsätzlich herbeigeführten Schadenfällen �Kabotagetransporte (Transportdienstleistungen innerhalb eines fremden Landes) �Bergungs-, Beseitigungs- und Vernichtungskosten, bis 50.000 € beitragsfrei �zu vereinbaren: Ansprüche aus Beförderungsleistungen durch direkt beauftragte Subunternehmer / Frachtführer: �zu vereinbaren: Mehrkosten durch Falschbelabelung �zu vereinbaren: Spezialdeckungen für Beförderung von Umzugs- und Schwergut, Kranarbeiten sowie abzuschleppende und zu bergende Fahrzeuge 7 Vertragsdetails 8 Anwendung Die Vereinbarung gilt für Kraftfahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr Geltungsbereich Bundesrepublik Deutschland, Europa, sowie europäischer Teil Russlands Selbstbeteiligung 100,-- € je Versicherungsfall Höchsthaftung bis zu 40 SZR sofern rechtsverbindlich vereinbart Bedingungen Allgemeine Bedingungen für die Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer (AVB Frachtführer 2009 - Fassung 2011) Fahreranweisung für den Straßengüterverkehr Grenzen der Versicherungsleistung 2.000.000,-- € bei Güterschäden 250.000,-- € bei Vermögensschäden 250.000,-- € für diebstahlgefährdete Güter 25.000,-- € für Bergungs- und Beseitigungskosten für alle Schadenereignisse: 4.000.000,-- € Höchstersatzleistung pro Versicherungsjahr € Prämienberechnung Grundprämien reduzierte Prämien* Geltungsbereich Europa, ohne Russland mit bis zu 40 SZR/kg und bis zu 40 to. pro Kfz / Zug 600,-- 530,-- * Kühl-, Tank- und Silofahrzeuge 750,-- 700,--* Grundprämien i. Massen- und Schüttgüter Kies, Sand, Bodenaushub 95,-- ii. Wertabfälle, Metallschrott, etc. 65,-- iii. Abfall zur Entsorgung 25,-- Zuschläge Prozentsätze fremde Container, Trailer, Wechselfahrzeuge und Auflieger (Selbstbeteiligung je Schaden 500,-- € maximale Entschädigung je Schadenereignis 25.000,-- €) 10 % Wegfall des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts 10 % Erweiterung des Geltungsbereichs auf den europäischen Teil Russlands 30 % Nachlässe Prozentsätze Einschränkung Geltungsbereich auf BRD 35 % Flottenrabatt ab 2-4 Fahrzeugen 10 % Flottenrabatt ab 5 Fahrzeugen 15 % Bei Erhöhung der Selbstbeteiligung von 100 € auf 250 €, maximal 5.000 € je Schadenereignis 15 % Mindestprämie pro VN / Vertrag (mit Ausnahme Massen- und Schüttgüter) 275,-- sonstiges Transporte von Umzugsgut-, Schwergut- und Hakenlast-, Kraftfahrzeugen, höherwertigem Gut Anfragepflichtig Die genannten Beitragssätze verstehen sich zzgl. 19 % Versicherungssteuer *) Die reduzierten Prämiensätze dürfen nur für Kfz mit nachweislich eingebautem Dämpfungssystem (CDC und PDC) der Fa. ZF Sachs verwendet werden. 9 Antrag 10 11 Ansprechpartner Globalis GmbH Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Schadenerstaufnahme, Vertrags- und Inkassofragen: Telefon: (09375) 92996-0 Telefax: (09375) 92996-20 [email protected] HERAUSGEBER Globalis GmbH Hauptstraße 155 97896 Freudenberg/Main Telefon: (09375) 92996-0 Telefax: (09375) 92996-20 [email protected] www.globalis-gmbh.com Stand 2013-04
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