Flyer Frachtführerhaftung AXA plus

„Deckungskonzept AXA
Frachtführer-Haftungs-Versicherung Plus“
INHALTSVERZEICHNIS
Um welche Art Versicherung handelt es sich?........................................................................
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Wer benötigt eine Frachtführer-Haftungs-Versicherung? .................................................. 5 - 6
Was ist versichert? .............................................................................................................................
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Vertragsdetails....................................................................................................................................
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Prämienberechnung ........................................................................................................................
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Antrag Frachtführer-Haftungs-Versicherung Plus .................................................................
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Um welche Art Versicherung handelt es sich?
Jeden Tag werden Güter im Wert
von mehreren Milliarden Euro
transportiert. Zum Glück geht in
der Regel alles glatt.
Was aber passiert, wenn
die Waren beschädigt ihren
Empfänger erreichen oder sogar
vollständig „untergehen“? - Dann
tragen Sie die Haftung!
Sichern Sie sich deshalb mit einer
Verkehrshaftungsversicherung ab!
Die Verkehrshaftungsversicherung ist
auf Grund des Sachzusammenhanges
den Transportversicherungen
zuzuordnen.
Diese Versicherung umfasst
im Wesentlichen die
Befriedigung begründeter und
die Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche.
Sie übernehmen die Beförderung von
Gütern für Dritte, wir versichern Ihre
verkehrsvertragliche Haftung.
Personenschäden sind vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Wer benötigt eine Frachtführer-Haftungs-Versicherung?
Versicherungspflicht besteht für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr
im Sinne von § 1 GüKG betreiben, also Frachtführer, die Güter innerdeutsch
transportieren und hierbei einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht
(incl. Hänger) von mehr als 3,5 Tonnen einsetzen (HGB-Haftung).
Bei grenzüberschreitenden Transporten ist die Haftung ebenfalls zwingend
(CMR).
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„
Wer benötigt eine Frachtführer-Haftungs-Versicherung?
Nicht versicherungspflichtig sind Frachtführer, die Fahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht (incl. Anhänger) von weniger als 3,5 Tonnen einsetzen.
Es ist jedoch trotzdem empfehlenswert, eine Verkehrshaftungsversicherung
abzuschließen, da der Frachtführer im Schadensfall für den entstandenen Schaden
haften muss:
Wird Ware in Ihrer Obhut beschädigt oder geht verloren,
werden Sie im Rahmen der gesetzlichen Haftung in
Anspruch genommen. Auf ein Verschulden Ihrerseits
kommt es hierbei nicht an (Gefährdungshaftung).“
Ihre Haftung ist in den meisten Fällen der Höhe nach begrenzt. Doch auch
hierbei ist Vorsicht geboten, denn es gibt verschiedene Umstände, die eine
Haftungsdurchbrechung bewirken!
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Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz im
Rahmen des Vertrages besteht bei
innerdeutschen Transporten nach
Maßgabe des HGB (§§ 407 ff ),
sowie bei grenzüberschreitenden
Transporten nach Maßgabe der
CMR.
Zusätzlich wehren wir für Sie
unberechtigte Ansprüche ab!
Mitversichert:
�Haftungsfreistellung des Fahrers, mit Ausnahme von vorsätzlich
herbeigeführten Schadenfällen
�Kabotagetransporte
(Transportdienstleistungen innerhalb eines fremden Landes)
�Bergungs-, Beseitigungs- und Vernichtungskosten, bis 50.000 € beitragsfrei
�zu vereinbaren: Ansprüche aus Beförderungsleistungen durch direkt
beauftragte Subunternehmer / Frachtführer:
�zu vereinbaren: Mehrkosten durch Falschbelabelung
�zu vereinbaren: Spezialdeckungen für Beförderung von Umzugs- und
Schwergut, Kranarbeiten sowie abzuschleppende und zu bergende Fahrzeuge
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Vertragsdetails
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Anwendung
Die Vereinbarung gilt für Kraftfahrzeuge im gewerblichen
Güterkraftverkehr
Geltungsbereich
Bundesrepublik Deutschland, Europa, sowie europäischer Teil
Russlands
Selbstbeteiligung
100,-- € je Versicherungsfall
Höchsthaftung
bis zu 40 SZR sofern rechtsverbindlich vereinbart
Bedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Verkehrshaftungsversicherung
für Frachtführer (AVB Frachtführer 2009 - Fassung 2011)
Fahreranweisung für den Straßengüterverkehr
Grenzen der
Versicherungsleistung
2.000.000,-- € bei Güterschäden
250.000,-- € bei Vermögensschäden
250.000,-- € für diebstahlgefährdete Güter
25.000,-- € für Bergungs- und Beseitigungskosten
für alle Schadenereignisse: 4.000.000,-- € Höchstersatzleistung
pro Versicherungsjahr
€
Prämienberechnung
Grundprämien
reduzierte
Prämien*
Geltungsbereich Europa, ohne Russland mit bis zu 40 SZR/kg
und bis zu 40 to. pro Kfz / Zug
600,--
530,-- *
Kühl-, Tank- und Silofahrzeuge
750,--
700,--*
Grundprämien
i.
Massen- und Schüttgüter
Kies, Sand, Bodenaushub
95,--
ii. Wertabfälle, Metallschrott, etc.
65,--
iii. Abfall zur Entsorgung
25,--
Zuschläge
Prozentsätze
fremde Container, Trailer, Wechselfahrzeuge und Auflieger
(Selbstbeteiligung je Schaden 500,-- €
maximale Entschädigung je Schadenereignis 25.000,-- €)
10 %
Wegfall des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts
10 %
Erweiterung des Geltungsbereichs auf den europäischen Teil
Russlands
30 %
Nachlässe
Prozentsätze
Einschränkung Geltungsbereich auf BRD
35 %
Flottenrabatt ab 2-4 Fahrzeugen
10 %
Flottenrabatt ab 5 Fahrzeugen
15 %
Bei Erhöhung der Selbstbeteiligung von 100 € auf 250 €,
maximal 5.000 € je Schadenereignis
15 %
Mindestprämie
pro VN / Vertrag (mit Ausnahme Massen- und Schüttgüter)
275,--
sonstiges
Transporte von Umzugsgut-, Schwergut- und Hakenlast-,
Kraftfahrzeugen, höherwertigem Gut
Anfragepflichtig
Die genannten Beitragssätze verstehen sich zzgl. 19 % Versicherungssteuer
*) Die reduzierten Prämiensätze dürfen nur für Kfz mit nachweislich eingebautem Dämpfungssystem (CDC
und PDC) der Fa. ZF Sachs verwendet werden.
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Antrag
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Ansprechpartner Globalis GmbH
Folgende Ansprechpartner
stehen Ihnen zur Verfügung:
Schadenerstaufnahme,
Vertrags- und Inkassofragen:
Telefon: (09375) 92996-0
Telefax: (09375) 92996-20
[email protected]
HERAUSGEBER
Globalis GmbH
Hauptstraße 155
97896 Freudenberg/Main
Telefon: (09375) 92996-0
Telefax: (09375) 92996-20
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www.globalis-gmbh.com
Stand 2013-04