Reglement Videoüberwachung

Reglement Videoüberwachung anlässlich des Fussballspiels vom 12. Dezember 2016
Spiel: FC Winterthur – FC Zürich
1. Geltungsbereich
Dieses Reglement gilt für die Videoüberwachung während des Fussballspiels des FC Winterthur gegen den FC Zürich, das am Montag, 12. Dezember 2016, ab 19:45 Uhr, im Stadion „Schützenwiese“ stattfindet.
Da durch die Videoüberwachung die Identifikation von Personen möglich ist, werden damit Personendaten im Sinne
des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (nachfolgend: IDG) bearbeitet; es werden aber keine besonderen Personendaten im Sinne von § 3 IDG erfasst.
2. Zweck der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung bezweckt die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit sowie der Beweissicherung bei
allfälligen Straftaten (vorab im Bereich des Hooliganismus) beim Stadion „Schützenwiese“, aber auch auf der FanRoute vom Hauptbahnhof „Winterthur“ bis zum Fussballstadion.
3. Umfang und Art der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung beschränkt sich auf die Eingangsbereiche Seite Schützen- und Neuwiesenstrasse, das Stadion und die Zubringerwege zu den genannten Eingängen.
Die Überwachung läuft während zwei Stunden vor Beginn bis zwei Stunden nach Ende des Spiels.
4. Bekanntgabe der Videoüberwachung
Die Bekanntgabe der Videoüberwachung erfolgt über die Homepage der Stadtpolizei Winterthur.
5. Verantwortung
Verantwortlich für den Betrieb der Videoüberwachung ist der Dienstchef der Rapportkontrolle/Fotodienst (RaFo) der
Stadtpolizei Winterthur.
6. Nutzung und Auswertung der Videoüberwachung
Die Aufnahmen und Aufzeichnungen werden nur von den Mitarbeitenden der Rapportkontrolle/Fotodienst (RaFo)
genutzt und ausgewertet. Im Falle von ausserordentlichen Vorkommnissen wie möglichen Straftaten können die
Aufzeichnungen auch weiteren Personen zu Ermittlungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden; dabei sind die
Rechte allenfalls betroffener Personen zu wahren.
7. Einsichtnahme
Die Einsichtnahme in aufgezeichnete Daten richtet sich nach den Bestimmungen des IDG. Gesuche um Einsichtnahme werden durch den Rechtsdienst der Stadtpolizei behandelt.
8. Aufbewahrung und Löschung der Aufzeichnungen
Die Übermittlung und Speicherung der Videoaufzeichnungen erfolgt verschlüsselt.
Die Videoaufzeichnungen werden automatisch spätestens nach 10 Tagen gelöscht bzw. überschrieben. Vorbehalten
bleibt eine längere Speicherung im Einzelfall, wenn die Daten zur Geltendmachung von zivil- oder strafrechtlichen
Ansprüchen notwendig sind.
9. Standorte der Videoaufzeichnungsgeräte
Die genaue Positionierung der Kameras wird aus polizeitaktischen Gründen nicht offen gelegt.