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Ressort: Politik
Kommunen fordern Ausweitung zielgenauer Videoüberwachung
Berlin, 26.12.2016, 03:00 Uhr
GDN - Nach dem Terroranschlag von Berlin haben die Kommunen eine Einschränkung des Datenschutzes gefordert, um den
verstärkten Einsatz zielgenauer Videoüberwachung in Deutschland zu ermöglichen. Das Sicherheitsbedürfnis der Bürger
nehme wegen der erhöhten Terrorgefahr und der steigenden Hass-Kriminalität deutlich zu, sagte der Hauptgeschäftsführer
des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Die Videoüberwachung in den Innenstädten und im öffentlichen Nahverkehr diene der Prävention und der erfolgreichen
Strafverfolgung. "Gerade im Bereich der kameragestützten Überwachung des öffentlichen Raums bieten die technologischen
Innovationen völlig neue Chancen", sagte Landsberg. "Mittels intelligenter Systeme ist es zielgenau möglich, Verdächtige zu
identifizieren sowie Straftaten zu verhindern und zu ahnden, ohne dass Komplettaufzeichnungen notwendig sind." Die
gesetzlichen Regelungen des Bundes und der Länder ließen eine Ausweitung der Videoüberwachung nur eingeschränkt zu,
kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbands. "Derzeit wird in Deutschland vieles, was möglich wäre, mit
Hinweis auf den Datenschutz verhindert." Landsberg forderte: "Die strengen Datenschutzregelungen müssen dringend
abgebaut werden. Dem Schutz der der Allgemeinheit ist Vorrang vor dem Schutz der informationellen
Selbstbestimmungsfreiheit einzuräumen." Aus berechtigtem Datenschutz dürfe kein unbeabsichtigter Täterschutz werden.
Darüber hinaus forderte der Vertreter des Städte- und Gemeindebunds, die Speicherfristen für Videoaufzeichnungen
auszuweiten, um belastbares Material zur Verfolgung der Täter verwerten zu können. "Eine 24-Stunden- oder
48-Stunden-Frist, nach der die mit der Videoüberwachung aufgezeichneten Bilder wieder gelöscht werden müssen, reicht
nicht aus, um angemessen reagieren zu können", sagte Landsberg. "Die Löschfristen sollten mindestens 2 Monate betragen."
Dies sei bislang nur in Sachsen der Fall. An welchen Orten die Videoüberwachung eingeführt werde, solle zwischen
Kommune und Polizei abgestimmt werden, führte Landsberg aus. Die Videoüberwachung müsse für jedermann erkennbar
sein. "Bereits ihre Kenntnis kann insbesondere im ÖPNV, aber auch in öffentlichen Einrichtungen, vorbeugend wirken", sagte
er.
Bericht online:
http://www.germandailynews.com/bericht-82960/kommunen-fordern-ausweitung-zielgenauer-videoueberwachung.html
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