Bekanntmachungen

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Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Henggart
1. Reglement zur Videoüberwachung der Unterflursammelstelle beim Feuerwehr- und Werkgebäude an der Wiesäckerstrasse
1.
Gestützt auf Art. 23 Ziff. 3 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Henggart
vom 12. Februar 2006 und Art. 43 der Polizeiverordnung der Gemeinde Henggart vom
2. Mai 2012 hat der Gemeinderat mit Beschluss Nr. 203 vom 1. Dezember 2015 das nachstehende Reglement zur Videoüberwachung der Unterflursammelstelle beim Feuerwehrund Werkgebäude an der Wiesäckerstrasse erlassen:
Art. 1
Geltungsbereich
Dieses Reglement gilt für die Videoüberwachung der Unterflursammelstelle Feuerwehr- und
Werkgebäude in der Gemeinde Henggart.
Da durch die Videoüberwachung die Identifikation von Personen möglich ist, werden damit
Personendaten im Sinne des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (nachfolgend: IDG) bearbeitet.
Art. 2
Zweck der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung zielt darauf ab, präventiv die Hemmschwelle für Vergehen gegen die
Sammelstellen-Ordnung zu erhöhen. Fehlbare müssen damit rechnen, beobachtet und verzeigt zu werden.
Es muss gewährleistet sein, dass solche Vergehen beweiskräftig belegt werden können. Als
sachtypische Vergehen gelten:
-
Fehlverhalten betreffend Art der entsorgten Materialien,
Missachtung der Betriebszeiten,
Diebstahl, Beschädigung und Vandalismus an der Anlage (nicht abschliessende Aufzählung möglicher Fehlverhalten).
Bitte wenden!
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Art. 3
Umfang und Art der Videoüberwachung
Die Videoüberwachung beschränkt sich auf die Fläche der Sammelstelle. Die von der Videoüberwachung aufgezeichneten Bilder (im Folgenden «Aufzeichnungen») werden gemäss Art. 8
vor Ort auf eine Harddisk gespeichert.
Die Kamera ist rund um die Uhr aufnahmebereit, die Aufnahmesequenzen werden durch einen Bewegungsmelder ausgelöst. Es erfolgt keine Tonaufzeichnung.
Die Positionen der Kameras und die davon erfassten Bereiche sowie die technische Auslegung
sind im Anhang ausgewiesen.
Art. 4
Verantwortung
Verantwortlich für den Betrieb der Videoüberwachung ist der/die Sicherheits- und Polizeivorsteher/in der Gemeinde Henggart. Er/Sie kann die Verantwortlichkeit an eine Stellvertretung
delegieren.
Art. 5
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme in aufgezeichnete Daten richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes
über die Information und den Datenschutz (IDG). Gesuche um Einsichtnahme werden durch
den Sicherheits- und Polizeivorstand der Gemeinde Henggart behandelt.
Aufgezeichnete Daten dürfen bekannt gegeben werden:
a) den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten sowie
b) anderen mit der Verfolgung von Rechtsansprüchen befassten Behörden.
Die Bekanntgabe ist nur zulässig, soweit sie für das straf-, verwaltungs- oder zivilrechtliche
Verfahren erforderlich ist. Die Aufzeichnungen dürfen eingesehen werden, wenn ein Ereignis
festgestellt wurde, für das die Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche zu prüfen ist.
Im Falle eines Ereignisses gemäss Art. 2 entscheidet der Verantwortliche über die Einsichtnahme. Auf die Aufzeichnungen haben der Verantwortliche und seine Stellvertreter Zugriff (2
Personen). Die Einsichtnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag des Betroffenen oder übergeordneter juristischer Institutionen (z.B. Kantonspolizei, Statthalteramt).
Jede Einsichtnahme wird schriftlich dokumentiert.
Eine Verpflichtung gegenüber Dritten betreffend Art, Qualität und Verfügbarkeit von Aufzeichnungen besteht nicht und kann nicht geltend gemacht werden.
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Art. 6
Verwendung der Aufzeichnungen
Die Aufzeichnungen dürfen ausschliesslich zur Klärung von Sachständen gemäss Art. 2 verwendet werden.
Zuständig für die Geltendmachung gemäss Abs. 1 und die damit verbundene Verwendung der
Aufzeichnungen ist der Verantwortliche gemäss Art. 4.
Bilder sowie die Auswertung und allfällige Speicherung von Aufzeichnungen erfolgt, wenn
a) ein konkreter Vorfall festgestellt wird und
b) die Auswertung der Aufzeichnung zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlich oder
sachdienlich ist.
Art. 7
Aufbewahrung und Datenlöschung
Der Zugriff auf die Kameras wie auch auf die aufgezeichneten Daten wird durch technische
Massnahmen besonders geschützt.
Die Videoaufzeichnungen werden automatisch überschrieben. Vorbehalten bleibt eine längere Speicherung im Sinne von Art. 6 vorstehend, wenn die Daten zur Geltendmachung von ziviloder strafrechtlichen Ansprüchen notwendig sind.
Art. 8
Sicherheitsmassnahmen
Die Aufzeichnungen werden auf einer Harddisk, welche durch technische Massnahmen geschützt ist, lokal gespeichert.
Art. 9
Kennzeichnung
Die Nutzerinnen und Nutzer der Sammelstellen werden durch Plakate auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht. Die Art der Kennzeichnung (inkl. Piktogramm) ist im Anhang dargestellt.
Art. 10 Anhänge
Folgende Anhänge sind Bestandteil dieses Reglements:
Kennzeichnung der Videoüberwachung
Plan mit Kamerastandorten und -ausrichtungen
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Bitte wenden!
2.
Die entsprechenden Unterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
3.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 217, 8450 Andelfingen, schriftlich Rekurs
erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen
Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
2. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über den Jahreswechsel
Die Gemeindeverwaltung bleibt über den Jahreswechsel vom 23. Dezember 2015 bis 3. Januar
2016 geschlossen. Gerne sind wir ab 4. Januar 2016 wieder für Sie da.
Bei Todesfällen gibt Ihnen der Telefonbeantworter (052 305 17 17) weitere Auskunft.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch
in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Henggart
3. Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
Jeden 1. Montag im Monat führt der Gemeindepräsident auf der Gemeindeverwaltung eine
Sprechstunde durch. Die nächste findet statt am:
Montag, 4. Januar 2016, von 17.00 bis 18.30 Uhr im Gemeindehaus (Büro 1.04, 1. Stock)
4. Christbaumverkauf
Samstag, 19. Dezember 2015
von 9.30 - ca. 14.00 Uhr
Areal von Fredi Frauenfelder,
Dorfstrasse 42 (vis-à-vis Wylandhalle)
Das Forstrevier Weinland Süd verkauft Rot-, Weiss- und
Nordmannstannen aus regionalem Wald.
Henggart, 17. Dezember 2015
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