Antrag Standrohr Wolfsburg/Fallersleben

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AUSGABE MIETE STANDROHR/NEUANLAGE
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VOM KUNDEN AUSZUFÜLLEN
LSW Netz GmbH & Co. KG, Herzogin-Clara-Str. 26, 38442 Wolfsburg
Vorname, Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Zählernummer
1. Original weiß Bereich CW zur Weiterleitung an CA und BA
2. Durchschlag blau Kunde Standrohr Rückgabe
3. Durchschlag rosa Kunde Standrohrausgabe
Zählerstand
NEWA
m³
Name
Telefon
Wohnort
Ausweis vorgelegt
Absperrschlüssel ausgehändigt
Verwendungsort
Straße, Hausnummer
Verwendungszweck
Es wird vom Kunden anerkannt, dass
PLZ, Ort
variable Abnahmestelle
1.1 die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), veröffentlicht im BGBl, 1980, Seite 750 ff, und die jeweils
öffentlich bekannt gegebenen Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV (Anlagen I und II) sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der LSW Netz für dieses Vertragsverhältnis gelten.
1.2 die Arbeiten nur von einem bei der LSW Netz zugelassenen Installateur auszuführen sind.
1.3 nach dem ausgehändigten Merkblatt „Kundeninformation Standrohre“ gehandelt wird.
1.4 das Standrohr auf Anfrage vorzuführen ist.
Ort, Datum
Unterschrift des Kunden
2
RÜCKGABE STANDROHR
Zählernummer
Zählerstand
Kundennummer
m³
Absperrschlüssel zurückgegeben
Beschädigungen
Ort, Datum
Unterschrift LSW Netz
ZWWA
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AUSGABE MIETE STANDROHR/NEUANLAGE
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VOM KUNDEN AUSZUFÜLLEN
LSW Netz GmbH & Co. KG, Herzogin-Clara-Str. 26, 38442 Wolfsburg
Vorname, Firma
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Zählernummer
1. Original weiß Bereich CW zur Weiterleitung an CA und BA
2. Durchschlag blau Kunde Standrohr Rückgabe
3. Durchschlag rosa Kunde Standrohrausgabe
m³
Zählerstand
NEWA
Name
Telefon
Wohnort
Ausweis vorgelegt
Absperrschlüssel ausgehändigt
Verwendungsort
Straße, Hausnummer
Verwendungszweck
Es wird vom Kunden anerkannt, dass
PLZ, Ort
variable Abnahmestelle
1.1 die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), veröffentlicht im BGBl, 1980, Seite 750 ff, und die jeweils
öffentlich bekannt gegebenen Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV (Anlagen I und II) sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der LSW Netz für dieses Vertragsverhältnis gelten.
1.2 die Arbeiten nur von einem bei der LSW Netz zugelassenen Installateur auszuführen sind.
1.3 nach dem ausgehändigten Merkblatt „Kundeninformation Standrohre“ gehandelt wird.
1.4 das Standrohr auf Anfrage vorzuführen ist.
Ort, Datum
Unterschrift des Kunden