Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.01.2017 Sie haben es sicherlich schon gehört oder gelesen: Der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt ab dem 01.01.2017 um 0,2 % auf 2,55 %. Für Versorgungsempfänger/innen mit einer Beihilfeberechtigung ist weiterhin der halbe Beitragssatz (1,275 %) abzuführen. Kinderlose Versicherte müssen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag in Kauf nehmen, so dass der Beitragssatz bei 2,80 % liegt. Eventuelle Fragen zur Festsetzung Ihrer Beiträge richten Sie bitte an Ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Die kvw-Beamtenversorgung ist gesetzlich verpflichtet, die Beiträge entsprechend der Anforderung der Krankenkasse abzuführen. kvw // Zumsandestraße 12 // 48145 Münster // Tel. (0251) 591-6749 // Fax (0251) 591-5915 [email protected] // www.kvw-muenster.de
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