Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen

Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung
ab dem 01.01.2017
Sie haben es sicherlich schon gehört oder gelesen:
Der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt ab dem 01.01.2017 um
0,2 % auf 2,55 %. Für Versorgungsempfänger/innen mit einer Beihilfeberechtigung ist
weiterhin der halbe Beitragssatz (1,275 %) abzuführen.
Kinderlose Versicherte müssen ab dem vollendeten 23. Lebensjahr einen Beitragszuschlag
in Kauf nehmen, so dass der Beitragssatz bei 2,80 % liegt.
Eventuelle Fragen zur Festsetzung Ihrer Beiträge richten Sie bitte an Ihre Kranken- und
Pflegeversicherung. Die kvw-Beamtenversorgung ist gesetzlich verpflichtet, die Beiträge
entsprechend der Anforderung der Krankenkasse abzuführen.
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