Preisliste Nr. 5c – gültig ab 11. KW 2016
Medienübergreifend
erfolgreich
werben
Inhalt
Gedruckte Werbung
Unser Verbreitungsgebiet . . . . .
4
Ausgaben & Preise . . . . . . . . 4
Beispielgrößen . . . . . . . . . 5
Rabatte . . . . . . . . . . . . 5
Wortanzeigen . . . . . . . . . . 5
Bildwortanzeigen . . . . . . . .
5
Sonderpreise . . . . . . . . . . 6
Der MemoStick® . . . . . . . .
7
QR-Codes . . . . . . . . . . . 8
Teaser-Anzeigen . . . . . . . . . 8
Beilagenwerbung . . . . . . . .
9
Sie wollen mehr? . . . . . . . .
10
Online-Werbung
Mehr Besucher auf Ihrer Website! . . 13
Alle Formate im Überblick . . . . . 13
Bewegtbild-Werbung
Ihr Imagefilm . . . . . . . . . . 15
Weiteres
Allgemeine Geschäftsbedingungen . . 16
Ihre Ansprechpartner . . . . . . . 18
Sie haben noch Fragen?
Unser Klassiker:
Ihre Anzeigenwerbung!
Seit über 50 Jahren sind unsere Anzeigenblätter überall im Großraum Köln/Bonn
bekannt und beliebt. In diesem hochwertigen redaktionellen Umfeld kommt
Ihre Werbung besonders gut zur Geltung.
Was Form, Farbe und Größe Ihrer Anzeige
angeht, richten wir uns ganz nach Ihnen.
Platzieren Sie Ihre Werbung genau dort,
wo Ihre lokale Zielgruppe besonders aufmerksam liest.
3
Unser Verbreitungsgebiet:
Ausgaben & Preise
Hier kommt Ihre Werbung an!
1
Alfter
Beuel
Bonn
3
Swisttal
Hardtberg
4
Bad Godesberg
2
Meckenheim
Rheinbach
MM-Anzeigen
Bornheim
WRS - Wochenende
3,19
2,72
229.681
1
WBE - Beuel
1,09
0,93
31.787
2
WGO - Blickpunkt - Bad Godesberg/Wachtberg
1,18
1,01
43.504
3
WHA - Hardtberg
0,86
0,74
20.235
4
WME - Blickpunkt - Swisttal/Meckenheim
1,06
0,91
37.471
5
WVO - Vorgebirge
1,09
0,93
31.370
WBN01 - Stadt Bonn gesamt (SB) 2,12
1,81
160.840
WBN02 - SB, WME
2,64
2,25
198.311
WBN03 - SB, WVO
2,64
2,25
192.210
WBN05 - WBE, WBH - Wochenende Siebengebirge
1,51
1,29
61.790
WBN06 - WGO, WME
1,84
1,57
80.975
WBN14 - WME, EWI - Blickpunkt am Sonntag, Euskirchen
1,96
1,67
107.124
WBN08 - WME, WVO
1,61
1,37
68.841
WBN09 - WHA, WVO
1,58
1,35
51.605
3,54 €
460.751
Kombinations-Anzeigen
?
Wachtberg
Erscheinungstag Mittwoch + Samstag
Beispiel: 50 mm Höhe × 2 Spalten × 0,93 v (Ausgabe Beuel) =
93,00 v (Nettopreis)
4
Wieviel kosten farbige Anzeigen?
Eine Zusatzfarbe (z. B. Rot) wird mit 20% Zuschlag berechnet. Auf zwei
Zusatzfarben (z. B. Rot und Blau) oder auf drei Zusatzfarben (=komplettes Zeitungsdruck-Farbspektrum) werden 45% Zuschlag berechnet. Die
Höhe in mm mal die Anzahl der Spalten muss dabei mindestens 600 mm
betragen, ansonsten gilt dieser Wert.
Beispiel: 600 mm × 0,93 v (Ausgabe Beuel) × 45% =
251,10 v (Zuschlag für Farbe)
*Spaltenbreiten: 1 Spalte = 45 mm, 2 Spalten = 92 mm,
3 Spalten = 140 mm, 4 Spalten = 187 mm,
5 Spalten = 231,5 mm
Wieviel kostet Werbung auf der Titelseite?
Für Ihre Anzeige auf der Titelseite berechnen wir einen Aufschlag
in Höhe von 50%.
Kombinations-Anzeigen
Wie errechnen sich Schwarz/
Weiß-Preise?
Nehmen Sie ganz einfach die
Höhe Ihrer Anzeige in mm mal
der Anzahl der Spalten*. Diesen
Wert multiplizieren Sie mit dem
Preis Ihrer Wunschausgabe.
MM-Anzeigen
Grafschaft
?
Grundpreis OrtspreisVerteilte
(in M)(in M)Auflage*
Erscheinungstag Samstag
5
Wofür stehen die
Zahlen?
Jede Zahl kennzeichnet eine Teilausgabe
unserer Zeitung. In
der Preistabelle auf
der rechten Seite
schlüsseln wir die
einzelnen Teilausgaben und ihre Preise
auf.
Ausgabe
RSS - Gesamtausgabe
4,15 €
1
BEU - Beuel
1,42 €
1,21 €
63.529
2
GOD - Blickpunkt (Bad Godesberg/Wachtberg)
1,53 €
1,31 €
87.595
3
HAR - Hardtberg
1,12 €
0,96 €
40.547
4
MEC - Blickpunkt (Swisttal/Meckenheim)
1,38 €
1,18 €
75.098
5
VOR - Vorgebirge
1,42 €
1,21 €
63.086
BN01 - Stadt Bonn gesamt (SB)
2,76 €
2,35 €
322.567
BN02 - SB, MEC
3,43 €
2,93 €
397.665
BN03 - SB, VOR
3,43
2,93385.653
BN06 - GOD, MEC
2,39 €
2,04 €
162.693
BN08 - MEC, VOR
2,09 €
1,78 €
138.184
BN09 - HAR, VOR
2,05 €
1,76 €
103.633
Bitte beachten: Für Anzeigen im Stellenmarkt, im Reisemarkt
und in den Bekanntschaften gelten abweichende Tarife, siehe Seite 6.
*Stand: II. Quartal 2015
Beispielgrößen
auf Seit
e5
Beispielgrößen
Wortanzeigen
Hier einige Beispiele typischer Anzeigengrößen, proportional verkleinert.
Die Preise beziehen sich auf die Gesamtausgabe.
Wortanzeigen nennen wir kleine Textanzeigen in unserer Rubrik Marktplatz –
1
buchbar zu günstigen Konditionen:
272,00 v
Schwarz/Weiß
1
Schwarz/Weiß + 1 Zusatzfarbe
2
598,40 v
Schwarz/Weiß + 2 Zusatzfarben
1.006,40 v
komplett farbig (4c)
1.006,40 v
2 Spalten (92 mm) × 140 mm Höhe
761,60 v
Schwarz/Weiß
2
Wortanzeigen (Gewerblich pro Wort)
2 Spalten (92 mm) × 50 mm Höhe
Schwarz/Weiß + 1 Zusatzfarbe
1.088,00 v
Schwarz/Weiß + 2 Zusatzfarben
1.496,00 v
komplett farbig (4c)
1.496,00 v
Grundpreis (in M)
Ortspreis (in M)
1,43
1,22
Mindestberechnung: 10 Worte pro Anzeige (Anfangswörter in Fettdruck – mind. 1 Wort –
sowie Wörter mit mehr als 15 Buchstaben zählen ­doppelt). Für die Erfassung über das
Online-Formular auf unserer Homepage gewähren wir 5% Rabatt. Darüber hinaus werden
keine weiteren Rabatte gewährt.
Bitte beachten: Für Anzeigen im Stellenmarkt, im Reisemarkt
und in den Bekanntschaften gelten abweichende Tarife, siehe Seite 6.
Bildwortanzeigen
Für die Standardgröße – ein Foto mit bis zu
3
3 Spalten (140 mm) × 100 mm Höhe
3
sieben Zeilen Text – gelten folgende Konditionen:
816,00 v
Schwarz/Weiß
Schwarz/Weiß + 1 Zusatzfarbe
1.142,40 v
Schwarz/Weiß + 2 Zusatzfarben
1.550,40 v
komplett farbig (4c)
1.550,40 v
Höhe in mm ×
Anzahl der Spalten =
Anzeigengröße in mm
Anzahl der Spalten
5
5%
10%
15%
20%
12 Anzeigen
18 Anzeigen
im Paket
im Paket
im Paket
Wochenende Schaufenster +
Wochenende Blickpunkt*
259,– v499,– v
699,– v
Abweichende Tarife im Stellenmarkt
Nachlässe auf die Größe der Anzeigen
Höhe
in mm
ab 6 Anzeigen
ab 12 Anzeigen
ab 24 Anzeigen
ab 48 Anzeigen
6 Anzeigen
Wochenende Schaufenster +399,– v699,– v999,– v
Wochenende Blickpunkt +
Schaufenster + Blickpunkt**
Rabatte*
Nachlässe auf die Menge der Anzeigen
Wochenende Schaufenster +271,95 v523,95 v
Wochenende Blickpunkt*
733,95 v
Wochenende Schaufenster +418,95 v733,95 v
Wochenende Blickpunkt +
Schaufenster + Blickpunkt**
1.048,95 v
*Für jede weitere Zeile über 7 Zeilen hinaus werden pauschal 2,30 Euro berechnet.
ab 3.000 mm 5%
ab 5.000 mm 10%
ab 10.000 mm 15%
ab 20.000 mm 20%
bei Mehrabnahme nach Vereinbarung
**Für jede weitere Zeile über 7 Zeilen hinaus werden pauschal 3,50 Euro berechnet.
Eine Aufteilung der genannten Anzeigenpakete auf verschiedene Erscheinungstermine ist möglich. In
diesem Fall wird der Paketpreis vollständig mit der ersten Erscheinung berechnet. Auf die genannten
Preise werden keine weiteren Rabatte gewährt.
Alle Preise in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
*pro Kalenderjahr
Sonderpreise
MM-Anzeigen im Stellenmarkt
GrundpreisOrtspreis Verteilte
Ausgabe
(in M)(in M)Auflage**
(Sa.)
Wochenende (Schauf./Blickp.) 3,35
2,86
229.681
(Mi.+Sa.)
Schauf./Blickp. + Wochenende 4,36
3,72
460.751
MM-Anzeigen in Reisemarkt und Bekanntschaften
GrundpreisOrtspreis Verteilte
Ausgabe
(in M)(in M)Auflage**
(Sa.)
Wochenende (Schauf./Blickp.) 3,29
2,80
229.681
(Mi.+Sa.)
Schauf./Blickp. + Wochenende 4,27
3,65
460.751
Wortanzeigen im Stellenmarkt
GrundpreisOrtspreis
Ausgabe
(in M)(in M)
(Mi.)
Wochenende (Schauf./Blickp.)
1,50
1,28
(Mi.+Sa.)
Schauf./Blickp. + Wochenende
1,95
1,67
GrundpreisOrtspreis
Ausgabe
(in M)(in M)
6
(Mi.)
Wochenende (Schauf./Blickp.)
1,47
1,26
(Mi.+Sa.)
Schauf./Blickp. + Wochenende
1,92
1,64
Berechnung erfolgt gewerblich pro Wort. Mindestberechnung: 10 Worte pro Anzeige (Anfangswörter in Fettdruck –
mind. 1 Wort – sowie Wörter mit mehr als 15 Buchstaben zählen d­ oppelt). Für die Erfassung über das Online-Formular
auf unserer Homepage gewähren wir 5% Rabatt. Darüber hinaus werden keine weiteren Rabatte gewährt.
**Stand: II. Quartal 2015
Wortanzeigen in Reisemarkt und Bekanntschaften
Der MemoStick®
Weiteres
Mindestgröße
Ihre
Werbung
Ihr MemoStick® eignet sich perfekt, um Ihre Werbebotschaft auf
den Punkt zu bringen. Auf dem selbstklebenden Etikett können
Sie beispielsweise ein ganz neues Produkt präsentieren oder den
Startschuss zu besonderen Aktionstagen geben. Ihre Kunden lösen den MemoStick® von der Zeitung ab und kleben ihn sich ins
Portemonnaie oder auf den Kühlschrank – so bleibt er besonders
lange im Blickfeld! Wird der MemoStick® – etwa in Form eines
Gutscheins – bei Ihnen im Geschäft abgegeben, ist der Erfolg
Ihrer Aktion direkt messbar. Pro Zeitung gibt es nur einen einzigen
MemoStick® – mit diesem attraktiven Werbemittel erzielen Sie
eine große Aufmerksamkeit.
Für gestaltete Anzeigen 20 mm /1spaltig (= 45 mm × 20 mm)
Sonderveröffent- Für Sonderveröffentlichungen können je nach Art und Erscheinungslichungen
weise ­besondere Anzeigenpreise und Anzeigen­schlusstermine
festgelegt werden.
Farbanzeigen Sämtliche Farben werden aus der 4c-Skala hergestellt. Geringe
Abweichungen zu dem gewünschten HKS-Farbton sind möglich und
von Reklamationen ausgeschlossen. Farbpreise sind rabattfähig.
Chiffregebühr
Bei Abholung M 2,50; bei Zusendung M 6,00.
Die Kennzifferanschrift wird mit fünf Worten berechnet (ohne Nachlass)
Platzierungs-
vorschrift
Titelseite 50% (Wochenende Schaufenster) bzw. 100% (Wochenende
Blickpunkt) Aufschlag, sonstige 20% Aufschlag, nur im Rahmen
der Möglichkeit und nur nach schriftlicher Bestätigung.
Rubrizierte Anzeigen und Wortanzeigen sind nur
in der Gesamtausgabe möglich.
Agenturprovision 15% vom Grundpreis
Satzspiegel
Gegen einen Aufpreis
sind beim MemoStick®
auch individuelle Formen realisierbar.
325 mm hoch x 231,5 mm breit
Spaltenbreite45 mm x 5 Spalten
1 Spalte = 45 mm, 2 Spalten = 92 mm, 3 Spalten = 140 mm,
4 Spalten = 187 mm, 5 Spalten = 231,5 mm.
1/1 Seite
325 mm x 5 Spalten = 1.625 mm
Panoramaanzeige 325 mm x 11 Spalten
Erscheinungs-
Ausgabe
AuflageMemoStick®
weise
Ortspreis**
Wöchentlich samstags
(Schieberecht bei Feiertagen)
Anzeigenschluss Donnerstag 12.00 Uhr
7
WRS - Wochenende
229.681
WBE - Beuel
31.787
WGO - Blickpunkt - Bad Godesberg/Wachtberg
43.504
WHA - Hardtberg
20.235
WME - Blickpunkt - Swisttal/Meckenheim
37.471
WVO - Vorgebirge
31.370
WBN01 - Stadt Bonn gesamt (SB) 160.840
WBN02 - SB, WME
198.311
WBN03 - SB, WVO
192.210
WBN05 - WBE, WBH - Wochenende Siebengebirge
61.790
WBN06 - WGO, WME
80.975
WBN14 - WME, EWI - Blickpunkt am Sonntag, Euskirchen
107.124
WBN08 - WME, WVO
68.841
WBN09 - WHA, WVO
51.605
ro
89 Euro p
erTausend
Auflage*
*kleinste Belegungseinheit: 1 Ausgabe
** zzgl. MwSt.
Druckunterlagen Druckfähiges PDF. Versand per E-Mail an den Verlag.
Bitte fordern Sie unser Merkblatt zur digitalen Datenlieferung an.
DruckverfahrenRollenoffset
Zahlungs-
bedingungen
Sofort nach Rechnungserhalt oder
per SEPA-Lastschrift, jeweils ohne Abzug.
QR-Codes:
Online-Inhalte intuitiv erleben
Teaser-Anzeigen:
Seien Sie ganz vorne mit dabei
Ein QR-Code macht Ihre Anzeige noch aussagekräftiger: einfach das
Mobiltelefon davorhalten – und schon öffnet sich eine Website Ihrer Wahl!
Ein echter Blickfang: Ihre Teaser-Anzeige auf dem Titelblatt fällt unseren Lesern
sofort ins Auge – dazu brauchen sie die Zeitung noch nicht einmal aufzuschlagen.
Preise
?
8
Wieviel kostet eine Teaser-Anzeige?
Die Teaser-Anzeige wird berechnet wie eine normale Anzeige – mit einer Größe von
92mm (=2 Spalten) × 50mm. Der Preis wird anschließend mit dem Faktor 5 multipliziert.
Hinzu kommen vom Ursprungspreis 45% Farbzuschlag.
Das nehmen sich Ihre Kunden raus:
Beilagenwerbung
Beilagenpreise
Grundpreis Ortspreis
(in M)(in M)
Ihre Werbung können Sie als Beilage zu unseren Anzeigenblättern
pro tausend bis 10 Gramm
58,82
50,00
verteilen lassen. Oder als sogenannte Direktverteilung – in die Brief-
pro tausend bis 20 Gramm
68,24
58,00
pro tausend bis 30 Gramm
77,65
66,00
kästen Ihrer Kunden. Wählen Sie dazu gezielt die Zustellbezirke in Ihrer
pro tausend bis 40 Gramm
87,06
74,00
pro tausend bis 50 Gramm
96,47
82,00
Nachbarschaft aus – oder machen Sie auf einen Schlag alle erreichba-
über 50 Gramm nach Vereinbarung
ren Haushalte in unserem Verteilgebiet auf Ihr Geschäft aufmerksam.
Wenn Sie möchten, dass unsere Zusteller ausschließlich Ihre Werbung
verteilen, bieten wir Ihnen auch gerne eine Sonderverteilung an.
Weiteres
DirektvertriebKonditionen siehe Tarif der RDW Rheinischen Direkt-Werbung GmbH & Co. KG
Höchstformat 25 x 34 cm
Anlieferung
Kostenfrei, 5 Tage vor Erscheinen
Beschriftung
Die Beilagen müssen mit dem Zusatz „Schaufenster Mittwoch“ bzw.
„Schaufenster Wochenende“ angeliefert werden.
Ab 5.000 Stück
VersandanschriftRZ-Druckhaus
Schaufenster Wochenende
Mittelrheinstraße 2 . 56072 Koblenz . Mo-Fr. von 07:00 - 16:00 Uhr
Bis 5.000 Stück
Versandanschrift Rhein-Sieg-Anzeigenblatt GmbH & Co. KG (Schaufenster)
Robert-Kirchhoff-Str. 1 . 53121 Bonn . Tel.: 0228/6688648
Mo-Die.: 08:00 – 16:00 Uhr . Mi-Do.: 08:00 – 17:00 Uhr
Sonstige Angaben
1. Die Belegungen von Einzelausgaben und Streuung auf einzelne Verteiler­bezirke sind auf Anfrage möglich. Der Verlag kann eine Alleinverteilung und Sortiments­ausschluss nicht zusichern.
2. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehr Firmen werben.
3. Der Streuauftrag wird erst nach Vorlage eines für Satz, Text und Gestaltung v­ erbindlichen Musters sowie dessen Billigung durch den
Verlag ausgeführt. Vorlage beim Verlag spätestens 10 Tage vor Verteilung.
4. Letzter Rücktrittstermin ist 8 Tage vor Erscheinen. Bei kurzfristigen Rücktritten ist der Verlag berechtigt, 25% der Auftragssumme als
Schadenersatz zu b­ erechnen, ohne einen Schaden im Einzelnen nachweisen zu müssen.
5. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz entfällt, wenn mehrere P
­ rospektbeilagen zusammen haften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden, wenn Prospektbeilagen bei der Zustellung aus der Zeitung heraus­fallen oder deren Sauberkeit durch den
Einlegevorgang leidet. Es wird daher empfohlen, ca. 1% der zu verteilenden Auflage als Reserve mehr anzuliefern.
6. Beilagen müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können. Bei nicht einwandfreien gleichen Verpackungseinheiten oder beschädigt angelieferten Prospekten kann keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verteilung übernommen
werden. Darüber hinaus behält sich der Verlag vor, die Kosten für das notwendige Bündeln von Prospekten weiter zu berechnen.
9
Sie wollen mehr?
Unsere Mittwochstitel
Das Rheinland steht Ihnen offen!
Wochenendausgaben auf der nächsten Seite!
Bergheim, Bedburg, Elsdorf, Kerpen,
Erftstadt . Auflage: 106.769
Laden Sie, zusätzlich zu Ihrer lokalen Stammkundschaft, auch
hunderttausende Besucher aus dem Umland ein, Ihren Service
Frechen, Hürth, Pulheim
Auflage: 86.479
und Ihre Angebote kennenzulernen. In Kooperation mit unseren
Stadt Köln . Auflage: 531.268
Partnerverlagen bieten wir dafür attraktive Kombipreise an.
Brühl, Bornheim . Auflage: 42.138
Wesseling, Bornheim-Widdig, Uedorf
Auflage: 18.899
Leverkusen
Bergisch
Gladbach
Köln
Bergheim
Gummersbach
Siegburg, Troisdorf, St. Augustin,
Hennef, Eitorf, Niederkassel, Lohmar,
Seelscheid, Much, Bad Honnef
Auflage: 195.338
Frechen
Waldbröl
Brühl
Siegburg
Waldbröl, Nümbrecht, Morsbach,
Reichshof, Ruppichteroth, Windeck
Auflage: 38.816
Gummersbach, Bergneustadt, Marienheide, Engelskirchen, Wiehl, Reichshof,
Lindlar, Wipperfürth
Auflage: 88.277
Bonn
Euskirchen
Stadt Bonn, Beuel, Bornheim, Alfter,
Swisttal, Meckenheim, Rheinbach,
Wachtberg, Bad Godesberg,
Grafschaft . Auflage: 231.070
für alle Auflagen gilt:
ADA-geprüft
II. Quartal 2015
Stadt Bergisch Gladbach, Rösrath,
Overath, Kürten, Odenthal
Auflage: 94.941
Stadt Leverkusen, Opladen,
Leichlingen, Burscheid
Auflage: 105.250
10
Ihr Werbeerfolg am Wochenende –
mit uns auf den Frühstückstisch!
Ob morgens beim Gute-Laune-Frühstück oder nachmittags
bei einem Stück Kuchen: Unsere Wochenendausgaben
garantieren höchste Aufmerksamkeit zu einer Zeit, in der
Leverkusen
es Ihre Zielgruppe nicht eilig hat und empfänglicher für
Werbereize ist. Nutzen Sie dies für Ihren Erfolg –
Bergheim
PORZ · KÖLN 8 · KALK/DEUTZ · MÜLHEIM
günstig buchbar im Kombipaket!
Frechen
Bergisch
Gladbach
Köln
(rechtsrh.)
für alle Auflagen gilt:
ADA-geprüft
II. Quartal 2015
Siegburg
Bonn
Unsere Wochenendtitel
Euskirchen
Pulheim, Frechen, Hürth, Bergheim, Bedburg,
Elsdorf, Kerpen, Erftstadt . Auflage: 192.668
PORZ · KÖLN 8 · KALK/DEUTZ · MÜLHEIM
Kalk/Deutz, Mühlheim, Rath, Porz
Auflage: 188.761
Euskirchen, Zülpich, Vettweiß, Weilerswist,
Mechernich, Nettersheim, Bad Münstereifel
Auflage: 69.653
Bergisch Gladbach, Overath, Kürten, Odenthal,
Rösrath . Auflage: 93.515
11
Leverkusen, Opladen, Leichlingen, Burscheid
Auflage: 105.474
Siegburg, Troisdorf, St. Augustin, Hennef,
Eitorf, Windeck, Niederkassel
Auflage: 196.589
Stadt Bonn, Bornheim, Alfter, Swisttal, Meckenheim, Rheinbach, Wachtberg, Bad Godesberg,
Grafschaft . Auflage: 229.681
Ein Blick – ein Klick:
Ihre Werbung online
Ergänzen Sie Ihre Printanzeige durch
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So eröffnen Sie direkt den Dialog mit
Ihren Kunden. Die Internetportale
unserer 11 Verlage stehen zu Ihrer
Auswahl – jedes davon mit ganz
unterschiedlichen regionalen, lokalen
und thematischen Schwerpunkten.
Ein Klick auf Ihre Anzeige genügt –
und schon können sich unsere Leser
über Ihre Angebote informieren und
direkt zu Ihnen Kontakt aufnehmen.
12
Mein Ort – Meine Kunden
Das »Mein Ort-Prinzip«
Online-Preise
Print/Online-Kombination »Mein Ort-Prinzip«
Was ist das?
Banner
Laufzeit:40 n / Woche | 120 n / 4 Wochen
Bannererstellung:
einmalig 50 n
Kunden aus Ihrer Region: Die Leser unserer Onlinepräsenz sind auch Leser der Print-Ausgabe.
Mit dem »Mein Ort-Prinzip« werben Sie auf beiden Kanälen. So erreichen Sie alle unsere Leser.
Nur Online
Konsequent: So sind Sie präsent und zeigen sich als starker regionaler Partner.
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Laufzeit:50 n / Woche | 160 n / 4 Wochen
Bannererstellung:
einmalig 50 n €
Wie lange?
Ideal: Mindestens 4 Wochen.
Sonderwerbeformen
4-Bucher-Rabatt: Wir schenken Ihnen in Kombination mit einer Print-Anzeige
die 4. Woche Ihrer Online-Werbung
Tandembuchung (mehrere Banner
mit gleichzeitiger Laufzeit):
20% Rabatt auf alle Laufzeiten
Fair: D
ie Erscheinungswoche Ihrer Print-Anzeige spielt dabei keine Rolle.
Expandable (aufklappbarer Banner):
einmalig +15 n
Rubrikbuchung mit Priorität (z.B. nur Sport):
30% Aufpreis auf die Laufzeit
Wie viel?
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auch fair: Unsere Bannerpositionen kosten das gleiche. Jede Position hat Ihren Vorteil,
je nachdem, was Sie Ihren Kunden mitteilen möchten.
Günstig: F ür 4 Wochen Präsenz auf unserer Internetseite zahlen Sie im Rahmen unseres
»Mein Ort-Prinzips« nur 120 n (Wochenpreis 40 n).
Die Formate im Überblick
Was muss ich tun?
Ganz einfach: Sagen Sie bei der Buchung Ihrer Printanzeige, dass Sie
auch online dabei sein möchten.
Voller Service: Die Gestaltung der Online-Werbung übernehmen wir
gerne für Sie. Und zwar so, dass Ihre Werbebotschaft ankommt.
So geht regional auch im Netz
max. Größe (B x H)
max. Expanded-Größe
1
Superbanner
728 × 90 Pixel
728 × 360 Pixel
2
Content Ad
300 × 250 Pixel
600 × 500 Pixel
3
Skyscraper
200 × 600 Pixel
480 × 600 Pixel
4
Bildergalerie
300 × 250 Pixel Die maximale Dateigröße beträgt 40 KB.
1
3
4
2
13
Bewegende Szenen:
Ihr Imagefilm!
Stellen Sie sich Ihren Kunden ganz
persönlich in einem Imagefilm vor:
eine moderne und besonders ansprechende Form der Online-Werbung.
Gerne nutzen wir bereits vorhandenes
Bildmaterial – oder Sie schildern uns Ihre
Ideen und wir übernehmen für Sie die
komplette Produktion. Auf unseren
Verlags-Webseiten bieten wir Ihnen
auch direkt eine attraktive Plattform,
um Ihren Film zu veröffentlichen.
So setzen wir Ihre Angebote effektiv
ins Bild!
14
Glänzender Auftritt –
alle Vorteile Ihres Imagefilms
Full-Service-Paket (von der Beratung und
Konzeption über Produktion und Schnitt
bis hin zur Auslieferung)
Texterstellung und Vertonung nach Ihren
Vorgaben
Professionelle Audio-Aufnahme mit Sprecher
Auswahl und Integration Gema-freier
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Ihr Video produzieren wir für Sie zum
Digitaler Schnitt
(Apple Final Cut Pro-Schnittplatz)
Sie kostenmäßig ganz genau, was auf
Bereitstellung des Videos in allen
gängigen Formaten
Unbegrenzte Nutzungsrechte für Ihr Video
Vier Filmpakete stehen zur Wahl:
Video-Präsentation „Humphrey“
Die kostengünstige Videoumsetzung für Ihr
Unternehmen. Sie senden uns Ihr vorhandenes Material (Videos, Fotos, Texte) und wir
schneiden Ihnen (in ein vordefiniertes Layout)
eine aussagekräftige Videopräsentation.
» Länge des Videos ca. 1 Minute
» Schnitt des angelieferten Materials
(Bilder, Videos, Texte etc.)
» Anpassung des Layouts
an Ihr Corporate Design
» Effekt- und Musikauswahl aus unseren
Vorlagen frei wählbar
Vollständige Produktion: 495,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation A*: 681,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation B**: 831,– Euro
Video-Präsentation „Woody“
Sie interessieren sich für unsere VideoPräsentation, haben allerdings kein Foto oder
Bewegtbildmaterial?
Kein Problem – wir kommen gerne für einen
60-Minuten-Dreh bei Ihnen vorbei. Anschließend verwenden wir das gedrehte Material für
Ihre Videopräsentation.
» Länge des Videos ca. 1 Minute
» Vorbesprechung (Ideen & Motive)
» Dreh vor Ort (60 Minuten)
» Schnitt des gedrehten Materials
» Anpassung des Layouts
an Ihr Corporate Design
» Effekt- und Musikauswahl
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Sie zukommt. Gemeinsam finden wir ein
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Wünsche abgestimmt ist.
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die Möglichkeit, Ihr Unternehmen und Ihre
Leistung per Bewegtbild zu präsentieren – und
das zu einem fairen Preis.
» Länge des Videos ca. 2 Minuten
» Vorbesprechung (Interviews, Ideen &
Motive)
» Dreh vor Ort (ca. 1–2 Stunden)
» Postproduktion (Videoschnitt)
» Musikuntermalung (Gemafreie Musik)
» Schriftanimation, Grafik & Firmenlogo
» Optional: Text & Vertonung durch Sprecher
Vollständige Produktion: 1595,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation A*: 1561,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation B**: 1711,– Euro
Imagefilm „James“
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» Länge des Videos ca. 3–4 Minuten
» Vorbesprechung (Interviews, Ideen & Motive)
» Erstellung Kreativ-Konzept/Storyboard
» Dreh vor Ort (2–4 Stunden)
» Postproduktion (Videoschnitt)
» Text und Vertonung durch Sprecher
» Musikuntermalung (Gemafreie Musik)
» Schriftanimation, Grafik und Firmenlogo
Vollständige Produktion: 2495,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation A*: 2281,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation B**: 2431,– Euro
Vollständige Produktion: 795,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation A*: 921,– Euro
Vollständige Produktion &
Onlinepräsentation B**: 1071,– Euro
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Alle Preise zzgl. MwSt. Alle Preise gelten bis max. eine Anfahrt von 50 km ab Köln. Für jeden weiteren
Kilometer berechnen wir eine Pauschale von 0,45 EUR.
*Ihr Video wird 3 Monate auf einer Verlagswebsite zu sehen sein, deren Anzeigenblatttitel eine Auflage
von unter 200.000 Exemplaren hat. Erst danach erhalten Sie alle Nutzungsrechte am Video.
**Ihr Video wird 3 Monate auf einer Verlagswebsite zu sehen sein, deren Anzeigenblatttitel eine Auflage
von über 200.000 Exemplaren hat. Erst danach erhalten Sie alle Nutzungsrechte am Video.
Alles geregelt:
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1 . Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift
zum Zweck der Verbreitung.
Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von
Rechnung und B
­ eleg geltend gemacht werden.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im
Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Kalenderjahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
11.Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die
Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeab­zuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist
auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
12.Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche
Abdruckhöhe der ­Berechnung zugrunde gelegt.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger w
­ eiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
13.Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber vierzehn Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlag behält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an
laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Auftraggeber kann ein SEPABasis Mandat erteilen. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter-Zeilen dem Preis entsprechend in AnzeigenMillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Prospektbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim
Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf
diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies
der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten
Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt
oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim L­ eser den
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Prospekte Fremdanzeigen enthalten bzw. für zwei oder mehrere Firmen werben.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10.Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der
Zweck der Anzeige beeinträchtigt ­wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen;
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung
des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
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Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag
kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ­­ver­langen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen
weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15.Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigen­ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg
nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine S
­ telle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die
Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende
erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
17.Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung
hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in
der Preisliste oder auf ­andere Weise ­genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur ­Preis­­minderung berechtigter ­Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage bis zu bei einer Auflage über
50.000 Exemplare 20 v. H.
100.000 Exemplare 15 v. H.
500.000 Exemplare 10 v. H.
500.000 Exemplare 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vor dem Ab­sinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige
vom Vertrag zurücktreten k­ onnte.
18. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt
eines ­ordentlichen ­Kaufmannes an. Ansprüche wegen Verlust oder Verzögerungen bei der Aushändigung sind
ausgeschlossen. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg
­weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist
nicht abgeholt sind, werden ver­nichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu
sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle
und im ­erklärten I­ nteresse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht bis 50 g)
überschreiten, sowie Waren-, ­Bücher­­­-, Katalog­sendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine E­ ntgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise
für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei ­ent­stehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
Zuschriften auf Chiffreanzeigen werden nur bearbeitet, wenn der Absender von außen erkennbar ist. Der Verlag
behält sich vor, bei Stückzahlen ab zehn Zuschriften von dem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis
des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
19.Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung e­ ndet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder bei ­öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit
Ansprüche des Verlages nicht im ­Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei
Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand
der Sitz des Verlages vereinbart.
Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach
Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt sinngemäß auch für Prospekt­beilagen.
h) Anzeigen und Prospektbeilagen von Handel, Handwerk und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet werden zu den
Preisen für Orts­kunden ­berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.
i) Bei Änderungen der Anzeigen- und Prospektbeilagenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
j) Im Fall höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
und Leistung von Schadenersatz, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
k) Bei Wortanzeigen zählt jedes Wort/jeder Begriff selbstständig. Abkürzungen sind zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ­ergibt, und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch richtig sind. Der Verlag
behält sich vor, Änderungen und ­Einschränkungen zu veranlassen.
l) Bei Wort-, Familien- und privaten Gelegenheitsanzeigen besteht kein Anspruch auf Beleg-ausschnitt.
m) Bei nach Verlagsrichtlinien gestalteten standardisierten Anzeigen (rubrizierte Anzeigen bzw. Wortanzeigen) besteht
kein Anspruch auf Probeabzüge.
n) Die Mindesthöhe für Millimeteranzeigen beträgt 20 mm.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
mit den ­Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.
b) Für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ist ein besonderer Abschluss zu tätigen. Der Werbungstreibende
hat rück­wirkenden ­Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb eines Kalenderjahres
entsprechenden ­Nachlass, wenn er zu ­Beginn des Kalenderjahres einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund
der Preisliste zu einem N
­ achlass von v­ ornherein berechtigt.
c) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen mit einer Beteiligung von mehr
als 50% gewährt. ­Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffentlichen Rechts beteiligt
sind.
d) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet
jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
e) Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen
übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehler auf Grund
undeutlich geschriebener Aufträge.
f) Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
g) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten
Text- und Bild­unterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch
o) Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu
überprüfen. Der ­Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der
gleiche Fehler unterläuft, ohne dass nach der Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Sonstige Beanstandungen sind, sofern es sich um offensichtliche Mängel handelt, innerhalb vier
Wochen nach Rechnungseingang zu erheben.
p) Für Anzeigen, die im Rahmen von Verlagssonderveröffentlichungen (beispielsweise aus Anlass von Jubiläen, Eröffnungen, Ausstellungen, Umbauten oder sonstigen Anlässen) erscheinen, können vom Verlag abweichende Preise
festgelegt werden.
q) In Ergänzung der Ziffer 14 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden bei Zahlungsverzug oder Stundung
Verzugszinsen er­hoben, die 2 v. H. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. Artikel 1 § 1 des Euroeinführungsgesetzes (EuroEG) liegen.
r) Vervielfältigte Druckunterlagen sowie montagefähige Papiervorlagen (z.B. Fotopapier) stehen dem Verlag mit Auftragserteilung zur freien Verfügung und unterliegen nicht der Aufbewahrungspflicht für Druckunterlagen.
s) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen
Zwecken als zu den ­Vertragszwecken verwendet werden. (§§ 27, 28 und 33, Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).
Die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten dürfen zum Zwecke der Kontaktaufnahme verwendet werden.
t) In Ergänzung zu Ziffer 18 werden Zuschriften auf Kennziffernanzeigen, außer Stellenangebote, nur dann weitergeleitet, wenn sie in S
­ tandardbrief- oder Postkartenform abgefasst sind.
u) Orthographisch und grammatikalisch gilt in allen Anzeigentexten sowohl die alte als auch die neue Rechtschreibung. Mängelrügen b­ ezüglich alter oder neuer Schreibweise sind ausgeschlossen.
v) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in den Online-Dienst des Verlages und ggf. seiner
Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Anzeigen werden a­ utomatisch für mindestens 7 Tage in den OnlineDiensten veröffentlicht. Der Verlag ist berechtigt, hierfür einen Preisaufschlag zu berechnen.
w) Die Zuständigkeit des jeweiligen Amtsgerichtes ohne Rücksicht auf den Streitwert gilt als vereinbart.
Stand: 01/2016
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