Grenzüberschreitende Anhörung zur Windenergieplanung in SchleswigHolstein – Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung Die Windenergieplanung in Schleswig-Holstein soll neu ausgerichtet werden. Die Landesregierung will die Nutzung der Windenergie für den Klimaschutz vorantreiben und dabei die Interessen der Bevölkerung berücksichtigen sowie Natur und Landschaft erhalten. Hierzu sollen der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (LEP) und die drei Regionalpläne in Teilen neu aufgestellt werden. In den Regionalplänen sollen zukünftig Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt werden. Innerhalb dieser Gebiete soll sich die Windenergienutzung durchsetzen, während sie außerhalb der Gebiete ausgeschlossen wird. Dadurch soll eine Konzentration der Anlagen in hierfür geeigneten Gebieten erreicht werden. Die Landesregierung Schleswig-Holstein nutzt damit Steuerungsmöglichkeiten nach dem deutschen Bundesrecht. Die Auswahl geeigneter Flächen für die Windenergienutzung, die in den Regionalplänen als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung festgelegt werden sollen, erfolgte anhand eines Kriterienkatalogs mit Tabukriterien und Abwägungskriterien. In den Regionalplänen sollen rund 2 Prozent der Landesfläche Schleswig-Holsteins als Vorranggebiete ausgewiesen werden. Bei der Aufstellung der Regionalpläne wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Pläne auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter ermittelt. Alle Auswirkungen sind in Umweltberichten beschrieben und bewertet. Die Öffentlichkeit hat bis DATUM die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und Anregungen und Bedenken ins Verfahren einzubringen. Da auch grenznahe dänische Regionen von der Windenergieplanung betroffen sind, haben Sie die Möglichkeit, an einer grenzüberschreitenden Anhörung teilzunehmen. Auswirkungen auf grenznahe Regionen in Dänemark Der schleswig-holsteinische Planungsraum I grenzt an das Gebiet des Königreichs Dänemark an. Es sind sowohl im Bereich Weesby, Böxlund, Jardelund (Kreis Schleswig-Flensburg) als auch im Bereich Süderlugum (Kreis Nordfriesland) grenznah Vorranggebiete für Windenergie geplant. Diese Planungen bestätigen zum Teil Windenergiegebiete und bestehende Windparks aus den Regionalplanungen 1997 und 2012. Die zuständigen dänischen Behörden wurden bereits im Rahmen der Umweltprüfung beteiligt und über die Planungen in Schleswig-Holstein informiert. Dabei wurde festgestellt, dass auf deutscher und dänischer Seite zum Teil unterschiedliche rechtliche Anforderungen für eine Windenergie-Planung bestehen. Für die neuen Regionalpläne in Schleswig-Holstein gelten jedoch ausschließlich die deutschen gesetzlichen Grundlagen. Beteiligung an der Anhörung von dänischer Seite Wenn Sie an dieser grenzüberschreitenden Anhörung teilnehmen möchten, können Sie dafür dieses Online-Tool nutzen. Informieren Das Anhörungsverfahren bezieht sich auf drei Dokumente mit einigen Anlagen: - - Das Planungskonzept (LINK) beschreibt, nach welcher Methode die Windenergie-Vorranggebiete ermittelt worden sind. Der Landesentwicklungsplan (LINK) Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025. Für den Zweck der Windenergie-Planung wird nur das betreffende Kapitel aktualisiert. Zum Entwurf des LEP gibt es einen Umweltbericht. Der Regionalplan für den Planungsraum I (Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg) konkretisiert die Vorgaben des LEP und berücksichtigt regionale Besonderheiten. Er besteht aus einem Textteil und einer Karte. In einem Umweltbericht wird beschrieben und bewertet, welche voraussichtlich erheblichen Auswirkungen die geplanten Windenergie-Vorranggebiete haben werden. Auch beim Regionalplan wird nur das Kapitel Windenergie aktualisiert. Die Regionalpläne II (LINK) und III (LINK) sind für die grenzüberschreitende Anhörung eigentlich ohne Bedeutung, sie beziehen sich auf die Mitte und den Süden Schleswig-Holsteins. Selbstverständlich können Sie auch zu diesen Plänen Stellung nehmen. Die Karten zu den Regionalplänen sind in einem Karten-Tool (LINK) dargestellt. Hier können Sie den gesamten Planungsraum einsehen, aber auch Informationen zu einzelnen Gebieten abfragen. Zu jedem Vorranggebiet, aber auch zu jeder Potenzialfläche, die nicht ausgewählt wurde, kann ein Datenblatt aufgerufen werden, dass die Abwägungsentscheidung erläutert. Darüber hinaus kann zu jedem Punkt in der Karte per Mausklick abgefragt werden, welche Kriterien am Ort gelten. Stellung nehmen Sie können zu den einzelnen Dokumenten und zu Elementen der Karte eine oder mehrere Stellungnahmen abgeben. Wählen Sie dazu zunächst das Dokument aus, markieren Sie dann eine Textpassage oder einen Punkt in der Karte und rufen Sie dann das Dialogfeld „Reden Sie mit!“ ((NICHT ÜBERSETZEN)) auf; hier können Sie ihre Stellungnahme eintragen. Das System protokolliert automatisch für Sie, zu welchem Text oder zu welchem Punkt in der Karte Sie sich geäußert haben. Bürgerinnen und Bürger können dieses Online-Tool ohne Anmeldung nutzen. Wählen Sie einfach die gewünschte Anhörung aus der untenstehenden Liste aus und geben Sie Ihre Stellungnahme ab. Wenn Sie zusätzliche Funktionen nutzen möchten, können Sie sich als Bürgerinnen und Bürger registrieren (Registrierung als Bürger (LINK)). Institutionen wie Kommunen, Verbände und Behörden benötigen zur Teilnahme ein Nutzerkonto im EGovernment-Portal "Schleswig-Holstein-Service". (Registrierung als Institution (LINK)) Was passiert danach? Alle Stellungnahmen werden geprüft und für den zweiten Entwurf des LEP und der Regionalpläne berücksichtigt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird die angepassten Pläne in der zweiten Jahreshälfte 2017 veröffentlichen. Dazu gehört auch eine Dokumentation der eingegangenen Stellungnahmen und wie sie bewertet wurden.
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