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Grenzüberschreitende Anhörung zur Windenergieplanung in SchleswigHolstein – Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung
Die Windenergieplanung in Schleswig-Holstein soll neu ausgerichtet werden. Die
Landesregierung will die Nutzung der Windenergie für den Klimaschutz vorantreiben
und dabei die Interessen der Bevölkerung berücksichtigen sowie Natur und
Landschaft erhalten. Hierzu sollen der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein
(LEP) und die drei Regionalpläne in Teilen neu aufgestellt werden.
In den Regionalplänen sollen zukünftig Vorranggebiete für die Windenergienutzung
festgelegt werden. Innerhalb dieser Gebiete soll sich die Windenergienutzung
durchsetzen, während sie außerhalb der Gebiete ausgeschlossen wird. Dadurch soll
eine Konzentration der Anlagen in hierfür geeigneten Gebieten erreicht werden. Die
Landesregierung Schleswig-Holstein nutzt damit Steuerungsmöglichkeiten nach dem
deutschen Bundesrecht.
Die Auswahl geeigneter Flächen für die Windenergienutzung, die in den
Regionalplänen als Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung festgelegt werden sollen,
erfolgte anhand eines Kriterienkatalogs mit Tabukriterien und Abwägungskriterien. In
den Regionalplänen sollen rund 2 Prozent der Landesfläche Schleswig-Holsteins als
Vorranggebiete ausgewiesen werden.
Bei der Aufstellung der Regionalpläne wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und
die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Pläne auf Menschen,
einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische
Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
ermittelt. Alle Auswirkungen sind in Umweltberichten beschrieben und bewertet.
Die Öffentlichkeit hat bis DATUM die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und
Anregungen und Bedenken ins Verfahren einzubringen. Da auch grenznahe
dänische Regionen von der Windenergieplanung betroffen sind, haben Sie die
Möglichkeit, an einer grenzüberschreitenden Anhörung teilzunehmen.
Auswirkungen auf grenznahe Regionen in Dänemark
Der schleswig-holsteinische Planungsraum I grenzt an das Gebiet des Königreichs
Dänemark an. Es sind sowohl im Bereich Weesby, Böxlund, Jardelund (Kreis
Schleswig-Flensburg) als auch im Bereich Süderlugum (Kreis Nordfriesland)
grenznah Vorranggebiete für Windenergie geplant. Diese Planungen bestätigen zum
Teil Windenergiegebiete und bestehende Windparks aus den Regionalplanungen
1997 und 2012.
Die zuständigen dänischen Behörden wurden bereits im Rahmen der Umweltprüfung
beteiligt und über die Planungen in Schleswig-Holstein informiert. Dabei wurde
festgestellt, dass auf deutscher und dänischer Seite zum Teil unterschiedliche
rechtliche Anforderungen für eine Windenergie-Planung bestehen. Für die neuen
Regionalpläne in Schleswig-Holstein gelten jedoch ausschließlich die deutschen
gesetzlichen Grundlagen.
Beteiligung an der Anhörung von dänischer Seite
Wenn Sie an dieser grenzüberschreitenden Anhörung teilnehmen möchten, können
Sie dafür dieses Online-Tool nutzen.
Informieren
Das Anhörungsverfahren bezieht sich auf drei Dokumente mit einigen Anlagen:
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Das Planungskonzept (LINK) beschreibt, nach welcher Methode die
Windenergie-Vorranggebiete ermittelt worden sind.
Der Landesentwicklungsplan (LINK) Schleswig-Holstein 2010 (LEP) ist
Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2025. Für
den Zweck der Windenergie-Planung wird nur das betreffende Kapitel
aktualisiert. Zum Entwurf des LEP gibt es einen Umweltbericht.
Der Regionalplan für den Planungsraum I (Kreise Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg) konkretisiert die Vorgaben des LEP und berücksichtigt
regionale Besonderheiten. Er besteht aus einem Textteil und einer Karte. In
einem Umweltbericht wird beschrieben und bewertet, welche voraussichtlich
erheblichen Auswirkungen die geplanten Windenergie-Vorranggebiete haben
werden. Auch beim Regionalplan wird nur das Kapitel Windenergie
aktualisiert.
Die Regionalpläne II (LINK) und III (LINK) sind für die grenzüberschreitende
Anhörung eigentlich ohne Bedeutung, sie beziehen sich auf die Mitte und den Süden
Schleswig-Holsteins. Selbstverständlich können Sie auch zu diesen Plänen Stellung
nehmen.
Die Karten zu den Regionalplänen sind in einem Karten-Tool (LINK) dargestellt. Hier
können Sie den gesamten Planungsraum einsehen, aber auch Informationen zu
einzelnen Gebieten abfragen. Zu jedem Vorranggebiet, aber auch zu jeder
Potenzialfläche, die nicht ausgewählt wurde, kann ein Datenblatt aufgerufen werden,
dass die Abwägungsentscheidung erläutert. Darüber hinaus kann zu jedem Punkt in
der Karte per Mausklick abgefragt werden, welche Kriterien am Ort gelten.
Stellung nehmen
Sie können zu den einzelnen Dokumenten und zu Elementen der Karte eine oder
mehrere Stellungnahmen abgeben. Wählen Sie dazu zunächst das Dokument aus,
markieren Sie dann eine Textpassage oder einen Punkt in der Karte und rufen Sie
dann das Dialogfeld „Reden Sie mit!“ ((NICHT ÜBERSETZEN)) auf; hier können Sie
ihre Stellungnahme eintragen. Das System protokolliert automatisch für Sie, zu
welchem Text oder zu welchem Punkt in der Karte Sie sich geäußert haben.
Bürgerinnen und Bürger können dieses Online-Tool ohne Anmeldung nutzen.
Wählen Sie einfach die gewünschte Anhörung aus der untenstehenden Liste aus und
geben Sie Ihre Stellungnahme ab.
Wenn Sie zusätzliche Funktionen nutzen möchten, können Sie sich als Bürgerinnen
und Bürger registrieren (Registrierung als Bürger (LINK)). Institutionen wie
Kommunen, Verbände und Behörden benötigen zur Teilnahme ein Nutzerkonto im EGovernment-Portal "Schleswig-Holstein-Service". (Registrierung als Institution (LINK))
Was passiert danach?
Alle Stellungnahmen werden geprüft und für den zweiten Entwurf des LEP und der
Regionalpläne berücksichtigt. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird die
angepassten Pläne in der zweiten Jahreshälfte 2017 veröffentlichen. Dazu gehört
auch eine Dokumentation der eingegangenen Stellungnahmen und wie sie bewertet
wurden.