1.6 Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Gegenwart a

1.6 Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Gegenwart
a) Einzelne Berührungspunkte in Deutschland:
RU, Eheschließungen, Sozialdienste, Kirchensteuer, Urteile (KruzifixUrteil, Kopftuch-Urteil)
b) Modelle der Koexistenz von Kirche und Staat:
- Laizistischer Staat
- Staatskirche
- Kooperationsmodell
c) Rechtliche Situation der Kirche in Deutschland
Regelungen finden sich
im Grundgesetz
in den Verfassungen der einzelnen Länder
in Konkordaten (Völkerrechtliche Verträge zwischen einem Staat und
dem heiligen Stuhl).
Staat und Kirche gelten als souveräne Gemeinschaften.
Kirche ist Glaubensgemeinschaft, Staat ist politische Gemeinschaft
In Deutschland sichert das Grundgesetz:
- Religionsfreiheit
- freie Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften
- religiöse Neutralität des Staates
- Verbot des Staatskirchentums
- Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechtes
Anzeichen für die Sonderstellung der Kirche: vgl. Aufzählung auf dem AB
=> Kirche und Staat dürfen nicht im Widerspruch zueinander stehen.