1.6 Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Gegenwart a) Einzelne Berührungspunkte in Deutschland: RU, Eheschließungen, Sozialdienste, Kirchensteuer, Urteile (KruzifixUrteil, Kopftuch-Urteil) b) Modelle der Koexistenz von Kirche und Staat: - Laizistischer Staat - Staatskirche - Kooperationsmodell c) Rechtliche Situation der Kirche in Deutschland Regelungen finden sich im Grundgesetz in den Verfassungen der einzelnen Länder in Konkordaten (Völkerrechtliche Verträge zwischen einem Staat und dem heiligen Stuhl). Staat und Kirche gelten als souveräne Gemeinschaften. Kirche ist Glaubensgemeinschaft, Staat ist politische Gemeinschaft In Deutschland sichert das Grundgesetz: - Religionsfreiheit - freie Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften - religiöse Neutralität des Staates - Verbot des Staatskirchentums - Kirchen als Körperschaften öffentlichen Rechtes Anzeichen für die Sonderstellung der Kirche: vgl. Aufzählung auf dem AB => Kirche und Staat dürfen nicht im Widerspruch zueinander stehen.
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