Stand: Dezember 2016 Einverständniserklärung für Reisen von Minderjährigen Unternimmt ein minderjähriges Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten. Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen: Personalien des allein reisenden Kindes Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten Reiseroute Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus, Auslandsvertretung) ggf. Übersetzung der Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro) bzw. auf Englisch Wenn Sie in den VAE wohnen und die Unterschriftsbeglaubigung durch eine hiesige deutsche Auslandsvertretung vornehmen lassen wollen, beachten Sie bitte folgende Zuständigkeitsregelung: Antragsteller mit Wohnsitz im Emirat Abu Dhabi wenden sich mit ihrem Anliegen an die Botschaft in Abu Dhabi. Eine Terminvereinbarung ist bei der Botschaft nicht erforderlich, bitte beachten Sie die Öffnungszeiten (Sonntag bis Donnerstag, 09.00-12.00 Uhr). Antragsteller, die in Dubai und den nördlichen Emiraten wohnhaft sind, wenden sich an das Generalkonsulat in Dubai und buchen ihren Termin unter diesem Link: Terminbuchung beim Generalkonsulat Dubai Allgemeine Einreisebestimmungen Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des emiratischen Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Fall ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet. Rechtsverbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin (Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900, http://uae-embassy.ae/embassies/de). Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die VAE finden Sie unter diesem Link.
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