Reisen von Minderjährigen ohne Begleitung der Sorgebrechtigten

Stand: Dezember 2016
Einverständniserklärung für Reisen von Minderjährigen
Unternimmt ein minderjähriges Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern
bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen
Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der
Ausweisdatenseite
des/der
Personensorgeberechtigten
mitzugeben.
Aus
der
Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit
der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich
der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des
Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
 Personalien des allein reisenden Kindes
 Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
 Reiseroute
 Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
 Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus, Auslandsvertretung)
 ggf. Übersetzung der Einverständniserklärung in die Landessprache (durch
Übersetzerbüro) bzw. auf Englisch
Wenn Sie in den VAE wohnen und die Unterschriftsbeglaubigung durch eine hiesige
deutsche Auslandsvertretung vornehmen lassen wollen, beachten Sie bitte folgende
Zuständigkeitsregelung:
Antragsteller mit Wohnsitz im Emirat Abu Dhabi wenden sich mit ihrem Anliegen an die
Botschaft in Abu Dhabi. Eine Terminvereinbarung ist bei der Botschaft nicht erforderlich, bitte
beachten Sie die Öffnungszeiten (Sonntag bis Donnerstag, 09.00-12.00 Uhr).
Antragsteller, die in Dubai und den nördlichen Emiraten wohnhaft sind, wenden sich an das
Generalkonsulat in Dubai und buchen ihren Termin unter diesem Link:
Terminbuchung beim Generalkonsulat Dubai
Allgemeine Einreisebestimmungen
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten
Ausreisedatum gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem
26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Die
deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des emiratischen Außenministeriums
und der Botschaft der VAE in Berlin anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der
z. T. uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener
Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Fall ein
eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne
dass
das
Auswärtige
Amt
hiervon
vorher
unterrichtet.
Rechtsverbindliche
Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785
Berlin (Tel. +49 30 516516, Fax: +49 30 51651900, http://uae-embassy.ae/embassies/de).
Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für die VAE finden Sie unter
diesem Link.