Machen Sie fest an der nördlichsten Hochschule Deutschlands An der Hochschule Flensburg studieren mehr als 4000 Studierende in insgesamt 19 Studiengängen. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und Laborinfrastruktur auf einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der Ostsee ist die Fördestadt Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie als Professorin/Professor (W2) für Lebensmittelprodukttechnologie Gesucht wird eine Persönlichkeit mit fundierten Kenntnissen in der Produkttechnologie tierischer und pflanzlicher Lebensmittel sowie ausgewiesenen didaktischen Fähigkeiten. Fachspezifische Erfahrungen in der industriellen Lebensmittelherstellung sind unabdingbar. Eine fachliche Vertiefung im Bereich der Mikrobiologie, Biotechnologie oder Verfahrenstechnik der Lebensmittel ist wünschenswert. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit übernehmen Sie entsprechende Lehrveranstaltungen im konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Biotechnologie-Verfahrenstechnik. Aufgrund Ihrer mehrjährigen Berufserfahrung sind Sie in der Lage, Ihre Lehre praxisnah und anwendungsorientiert zu gestalten. Ferner sollen Sie sich an Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und an der Förderung des regionalen Technologietransfers beteiligen. Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung haben Sie die Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen. Zudem wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule vorausgesetzt. Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Lebensmitteltechnologie oder verwandter Bereiche, pädagogische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor/in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 61 Hochschulgesetz SH. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Hochschule ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis zum 31.12.2016 an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr. Holger Watter, Postfach 1561, 24905 Flensburg oder per E-Mail an personal.bewerbungen@hs- flensburg.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Vorsitzende des Berufungsausschusses, Frau Prof. Dr. Birte Nicolai, per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +49- 461-805-1688 gerne zur Verfügung.
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