für Lebensmittelprodukttechnologie

Machen Sie fest an der nördlichsten Hochschule Deutschlands
An der Hochschule Flensburg studieren mehr als 4000 Studierende in insgesamt 19
Studiengängen. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und
Laborinfrastruktur auf einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der
Ostsee ist die Fördestadt Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige
Freizeitmöglichkeiten.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie als
Professorin/Professor (W2) für
Lebensmittelprodukttechnologie
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit fundierten Kenntnissen in der Produkttechnologie
tierischer und pflanzlicher Lebensmittel sowie ausgewiesenen didaktischen
Fähigkeiten. Fachspezifische Erfahrungen in der industriellen Lebensmittelherstellung
sind unabdingbar. Eine fachliche Vertiefung im Bereich der Mikrobiologie,
Biotechnologie oder Verfahrenstechnik der Lebensmittel ist wünschenswert. Im
Rahmen Ihrer Tätigkeit übernehmen Sie entsprechende Lehrveranstaltungen im
konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengang Biotechnologie-Verfahrenstechnik.
Aufgrund Ihrer mehrjährigen Berufserfahrung sind Sie in der Lage, Ihre Lehre
praxisnah und anwendungsorientiert zu gestalten. Ferner sollen Sie sich an
Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und an der Förderung des regionalen
Technologietransfers beteiligen. Sowohl in der Lehre als auch in der Forschung haben
Sie die Möglichkeit, eigene Akzente zu setzen. Zudem wird die Bereitschaft zur Mitarbeit
in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule vorausgesetzt.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der
Lebensmitteltechnologie oder verwandter Bereiche, pädagogische Eignung und
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität
der Promotion nachgewiesen wird. Weitere Voraussetzungen sind besondere
Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und
Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens
drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis
auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als
Professor/in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Die
Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 61 Hochschulgesetz SH.
Den
vollständigen
Text
des
Hochschulgesetzes
finden
Sie
unter
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen
Beschäftigten zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und
weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich
Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte
bis zum 31.12.2016 an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr.
Holger Watter, Postfach 1561, 24905 Flensburg oder per E-Mail an
personal.bewerbungen@hs- flensburg.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um
Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und
bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Vorsitzende des Berufungsausschusses, Frau Prof.
Dr. Birte Nicolai, per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter
+49- 461-805-1688 gerne zur Verfügung.