Machen Sie fest an der nördlichsten Hochschule Deutschlands

Machen Sie fest an der nördlichsten Hochschule Deutschlands
An der Hochschule Flensburg studieren mehr als 4000 Studierende in insgesamt 19 Studiengängen. Die Hochschule verfügt über eine moderne Raum- und Laborinfrastruktur auf
einem großzügig ausgestatteten Campus. Durch die Lage an der Ostsee ist die Fördestadt
Flensburg ein attraktiver Wohnort und bietet vielfältige Freizeitmöglichkeiten.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie als
Professorin/Professor (W2) für
Lebensmittelprodukttechnologie
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit fundierten Kenntnissen in der Produkttechnologie
tierischer und pflanzlicher Lebensmittel sowie ausgewiesenen didaktischen Fähigkeiten.
Fachspezifische Erfahrungen in der industriellen Praxis sind unabdingbar. Eine Vertiefung im Bereich der Ernährungswissenschaften, Lebensmittelmikrobiologie oder Biotechnologie der Lebensmittel ist von Vorteil.
Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt, die entsprechenden Grundlagenfächer im Bachelor-Studiengang sowie spezialisierende Kurse im englischsprachigen Masterprogramm
zu übernehmen, sich an praxisnahen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und an der
Förderung des regionalen Technologietransfers zu beteiligen sowie in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschule mitzuarbeiten.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der
Lebensmitteltechnologie oder verwandter Bereiche, pädagogische Eignung und besondere
Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität der Promotion
nachgewiesen wird. Weitere Voraussetzungen sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf
Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professor/in in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 61 Hochschulgesetz SH. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter www.fb2.fh-flensburg.de/hsg.html.
Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie
werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Hochschule ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Landesverwaltung zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen,
sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns
bewerben.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte bis
zum 29.09.2016 an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Prof. Dr. Holger
Watter, Postfach 1561, 24905 Flensburg oder per E-Mail an [email protected]. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da
die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Vorsitzende des Berufungsausschusses, Frau Prof.
Dr. Birte Nicolai, per E-Mail unter [email protected] oder telefonisch unter +49461-805-1688 gerne zur Verfügung.