59. NatioNalkoNgress

59. Nationalkongress
Aktivitätsbericht (2010-2014)
59. Nationalkongress
Aktivitätsbericht (2010-2014)
Les grands dossiers nationaux
59 e CO N G R È S N AT I O N A L D U LCG B : R A P P O R T D’ ACT I VI T É S ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Inhaltsverzeichnis
I
II
Vorwort
7
Eine neue Vision für den LCGB
8
1. Gewerkschaftsorganisation: Ihre Ansprechpartner beim LCGB
2. Charta und Missionen des LCGB
3. Eine neue visuelle Identität
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19
Begleitung der Arbeitnehmer
1. Das LCGB INFO-CENTER
2. Der Mensch im Mittelpunkt: Die Dienstleistungen des LCGB
III
Strategische Zielsetzungen
1. Die 1. Mai-Demonstrationen
2. Die großen nationalen Dossiers
• Die nationalen Tripartiten von 2010 und 2011 sowie die Haushalts- und Finanzpolitik der Regierung im
Zeitraum 2010-2014
• Stahltripartite: Einsatz gegen die Schließung von Arcelor Mittal Rodingen und Schifflingen sowie Abschluss
des LUX 2016-Abkommens
• Die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors : Der LCGB fordert neue Wege im Kampf
gegen die Arbeitslosigkeit
• Jugendarbeitslosigkeit: Der LCGB fordert die Einführunge eines neuen Berufseinführungsvertrag (CIE)
für gering qualifizierte Jugendliche
• Die Reform des Sekundarunterrichts und die Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems :
Der LCGB setzt sich für eine qualitätsbetonte Ausgangsbildung ein
• Dossier Studienbeihilfen: Der LCGB fordert eine gerechte Behandlung aller Arbeitnehmer und verteidigt
ein wettbewerbsfähiges und sozial gerechtes Studienbörsensystem
• Die Reform unseres Gesundheitssystems: Der LCGB verteidigt die Grundsätze der Solidarität, der
Gerechtigkeit, des problemlosen Zugangs zu den Leistungen, der Qualität der Angebote und der freien
Auswahlmöglichkeit des Dienstleisters
• Die Reform unseres Rentensystems: Der LCGB fordert ein System, das allen Versicherten die gleichen
Rechte, Leistungen und Verpflichtungen garantiert
• Die Vorruhestandsregelung: Der LCGB verteidigt die derzeitigen Bestimmungen und fordert noch darüber
hinaus zusätzliche Verbesserungen
• Der Sozialdialog in den Unternehmen: Der LCGB engagiert sich für eine Demokratisierung der Arbeitswelt
• Die Problematik der 52 Krankheitswochen: Der LCGB fordert die Aufhebung des Gesetzes vom
21. Dezember 2004
• Die Reform der beruflichen Wiedereingliederung: Ein wichtiger Schritt in Richtung Existenzabsicherung für
die Arbeitnehmer
• Integrale Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Der LCGB kämpft für eine Überarbeitung der
Gesetzgebung im Interesse der Arbeitnehmer
3. Die Kollektivvertragspolitik
• Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Stahlindustrie
• Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Versicherungssektor
• Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Bankensektor
• Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Baugewerbe
• Der Kollektivvertrag für die Angestellten der Wach-und Sicherheitsdiente
• Der Kollektivvertrag für die Angestellten des Transportsektors
• Der Cargolux Kollektivvertrag
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•
•
•
•
Die Luxair Kollektivverträge
Der FHL-Kollektivvertrag
Der SAS-Kollektivvertrag
Die Kollektivverträge im Leiharbeitssektor
4. Internationale und europäische Beziehungen
IV Die Gesellschaft vorantreiben
1. Öffentlliche Konferenzen und Rundtischgespräche des LCGB
2. LCGB-Gewerkschaftsräte
V Die alltägliche Gewerkschaftsarbeit
1. Die Fachverbände
• LCGB-Industrie / Stahlindustrie
- LCGB-SESM (Gewerkschaft der Unternehmer der Stahl und Metallindustrie)
- LCGB-Industrie
• LCGB-Baugewerbe und Handwerk
• LCGB-ASG (Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors)
• LCGB-SESF (Gewerkschaft der Arbeitnehmer des Finanzsektors)
• LCGB-Dienstleistungen und Handel
• LCGB-Transport
- LCGB-ACAP (Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors)
- LCGB- SEA (Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der Luffahrt)
• Nationales Komitee für Wach-und Sicherheitsdienste
• LCGB-Privatschulen
• LCGB-Öffentlicher Dienst
• LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe
2. Die besonderen Strukturen
•
•
•
•
Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) des LCGB
LCGB-Frauen
LCGB-Rentner
LCGJ (LCGB-Jugend)
3. Bezirke und Sektionen
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• Die drei Bezirke des LCGB
• Die Lokalsektionen des LCGB
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4. Grenzgängerkommissionen
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• Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB)
• Französische Grenzgängerkommission (CFF)
• Deutsche Grenzgängerkommission (DGK)
5. Die portugiesische Sektion des LCGB
6. Sozialwahlen 2013
• Die 10 Engagements des LCGB
• TNS-Ilres Umfrage
• Personalausschusswahlen: Die Resultate des LCGB nach sozioprofessionnellen Kategorien
• Arbeitnehmerkammer (CSL): Die gewählten Mitglieder des LCGB
V1 Animation und Kommunikation
1. Das 90. Jubiläum des LCGB (1921-2011)
2. Publikationen
• Die allgemeinen Broschüren des LCGB (2010-2014)
• INFO-CENTER Broschüren
3. Der LCGB und die neuen Medien
IN MEMORIAM
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Vorwort
59 e CO N G R È S N AT I O N A L D U LCG B : R A P P O R T D’ ACT I VI T É S ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Der LCGB steht für einen
gewerkschaftlichen Einsatz im
reinen Interesse der Arbeitnehmer
LOMEL Francis
In den vergangenen fünf Jahren ging es dem LCGB bei seinem kontinuierlichen Einsatz immer um eine Devise, die vom 58. Nationalkongress
des LCGB im November 2009 erlassen wurde: „Für einen sozialen
Ausweg aus der Krise“.
In der Tat hat die Wirtschafts- und Finanzkrise Luxemburg vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. Daher musste der LCGB gleich in
mehreren Angelegenheiten aktiv werden:
• Angesichts der unaufhörlich steigenden Arbeitslosenzahlen und
zunehmenden Sozialplänen bzw. Konkurse von Unternehmen
und einer immer schwierigeren Kollektivvertragspolitik gehörte
die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors zu
den Hauptanliegen des LCGB.
• Angesichts des starken Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit forderte der LCGB die Einführung eines Berufseinführungsvertrags für gering qualifizierte Jugendliche und kämpfte für die
Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems.
• Mit Bezug auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner verteidigte der LCGB die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des
automatischen Lohnindexierungssystems und die Wahrung der
Rentenanpassung.
• Bezüglich der sozialen Sicherheit setzte der LCGB sich bei den
Reformen unseres Gesundheitssystems und unseres Rentensystems für den Grundsatz ein, dass jeder Versicherte die gleichen
Rechte, Pflichten und Möglichkeiten habe. Außerdem forderte der LCGB die Einführung eines echten Anspruchs auf eine
progressive Frühpension und die Wahrung der verschiedenen
Vorruhestandssysteme mit u.a. dem Recht auf vorzeitigen Ruhestand für diejenigen Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen beschäftigt waren.
• Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und Sozialrechtes hat der
LCGB unter anderem wiederholte Male die Einhaltung des
Prinzips der integralen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die
Abschaffung der Regelung der 52 Krankheitswochen gefordert.
• Im Rahmen der aufeinanderfolgenden Reformen der Studienbörsen hat der LCGB zunächst den Grundsatz der gleichen Behandlung verfochten und sich anschließend für ein wettbewerbsfähiges, ausgewogenes und sozial gerechtes Studienbeihilfensystem
eingesetzt.
Francis LOMEL
Generalsekretär
DURY Patrick
• In den Debatten über die Reform der Mitbestimmungsgesetze hat
der LCGB eine klare Position eingenommen, nämlich die einer
echten Demokratisierung der Arbeitswelt.
• Schlussendlich hat der LCGB unaufhörlich die Einberufung einer
nationalen Tripartite gefordert mit der Aufgabe, im Konsens nach
Lösungsansätzen für die Wiederherstellung des Gleichgewichtes
des Staatshaushaltes und für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
zu suchen.
Neben diesen politisch-gewerkschaftlichen Betätigungsfeldern hat der
LCGB ebenfalls einen breiten Modernisierungsprozess in Gang gesetzt,
der heute seine erste Früchte trägt, jedoch noch im Laufe der kommenden Jahre abgerundet werden muss.
Der Ausgangspunkt dieser Entwicklung war das Jahr 2011, in dem der
LCGB sein 90-jähriges Bestehen feierte und das neue Logo unserer
Gewerkschaft eingeführt wurde, um die Vision der gewerkschaftlichen
Tätigkeit, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, widerzuspiegeln.
Zur Anpassung des Gewerkschaftslebens an die Realität des Arbeitsmarktes wurden anschließend mehrere neue Gewerkschaftsstrukturen
ins Leben gerufen: der LCGB-Privatschulen, der Verband der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGB-ASG), der LCGB-Industrie und
Stahlindustrie, der LCGB-Transport und die portugiesische Sektion des
LCGB.
Die Beratungsbüros des LCGB wurden in INFO-CENTER umbenannt. Es wurden INFO-CENTER Büros über die Luxemburger
Grenzen hinaus geschaffen und das INFO-CENTER begann praktische
Informationsbroschüren für die Arbeitnehmer und Rentner zu veröffentlichen.
Schließlich wurden die Dienstleistungen des LCGB analysiert und um
neue Angebote ergänzt, beispielsweise „Harmonie Transfrontaliers“,
die Gesundheits- und Vorbeugungszusatzversicherung für französische
Grenzgänger, das Pilotprojekt AIDA im Bereich der Komplementarmedizin und die Gesundheitszusatzversicherung medicis hospi.
Die Tätigkeitsfelder des LCGB waren während des Zeitraumes von
2009 bis 2014 äußerst mannigfaltig. Für die nächsten fünf Jahre wird
der 59. Nationalkongress des LCGB die Weichen stellen, damit unsere
Gewerkschaft sich weiterhin in der eingeschlagenen Richtung einsetzen
kann, die auf ein einziges Ziel hinausläuft: den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen!
Patrick DURY
Nationalpräsident
7
Eine neue
Vision für
den LCGB
„De Mensch am Mëttelpunkt“,
„Der Mensch im Mittelpunkt“,
diese Devise ist in den vergangenen Jahren zum
Leitfaden sämtlicher Aktionen unserer Gewerkschaft geworden.
I
Mit dieser anspruchsvollen Devise, möchte der
LCGB Tag für Tag seinen Mitgliedern, den
Arbeitnehmern und der Öffentlichkeit seinen
Einsatz für die Frauen und Männer, die in
diesem Land arbeiten, in jedem Wirtschaftsbereich, in jedem Betrieb, vor Ort bei den
Menschen, bekräftigen.
Damit diese Vision auch denjenigen klar ist,
die unsere Gewerkschaft bilden, haben wir eine
Charta entwickelt und unsere Aufgaben
formuliert. Wir haben diesen Ansatz in eine
neue optische Identität gekleidet. Diese neuen
Farben, das neue Logo, verkörpern die neue
Vision des LCGB in den Augen derjenigen, die
auf den LCGB zählen und ihn tagtäglich beleben
und leiten.
1
Gewerkschaftsorganisation:
Ihre Ansprechpartner beim LCGB
Organigramm
Berufsstrukturen
Der Nationalkongress des LCGB
Interprofessionelle Regionalstrukturen
Fachverbände und besondere Strukturen
Bezirke
LCGB-Industrie-Stahlindustrie
LCGB-Industrie
LCGB-SESM (Stahlindustrie)
Der Gewerkschaft
LCGB-Baugewerbe und Handwerk
Bezirk
Süden
LCGB-ASG (Vereinigung der
Arbeitnehmer des Garagensektors)
LCGB-SESF
(Banken und Versicherungen)
LCGB-Dienstleistungen und Handel
LCGB-Transport
Der Zentralvorstand
LCGB-ACAP (Vereinigung der
Busfahrer des Privatsektors)
LCGB-SEA (Luftfahrt)
Nationales Komitee für
Wach- und Sicherheitsdienste
LCGB-Privatschulen
Der Exekutivvorstand
Osten-Zentrum
LCGB-Öffentlicher Dienst
LCGB-Gesundheit, Pflege und
sozioedukative Berufe
Kommission für ausländische
Mitbürger (CRE)
Bezirk
Der Koordinationsvorstand
LCGB-Frauen
LCGB-Rentner
Die Überwachungskommission
LCGJ (LCGB-Jugend)
Grenzgängerkommissionen
Belgische Grenzgängerkommission
LCGB-CSC (CFB)
Französische
Grenzgängerkommission (CFF)
Deutsche
Grenzgängerkommission (DGK)
Bezirk
Verbandskongress
Bezirkskongress
Norden
Portugiesische Sektion des LCGB
Betriebsmannschaften und- sektionen
Die Mitglieder
Lokalsektionen
9
LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE
DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014
Les grands dossiers nationaux
DAS LCGB-EXEKUTIVKOMITEE (2014)
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59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Das LCGB-Exekutivkomitee (2014)
Effektive Mitglieder
DURY Patrick
HOFFMANN Nico
CONTER Georges
Nationalpräsident
LCGB-Vizepräsident,
Vorsitzender des LCGBBezirks Osten/Zentrum
LCGB-Vizepräsident, Präsident
Generalsekretär
des LCGB-Industrie-Stahlindustrie,
Vorsitzender des LCGB-SESM
LOMEL Francis
GEOREND Marcel
Beigeordneter
Generalsekretär
JACQUET Vincent
KNEBELER Christophe
ALFTER Nico
DI LETZIZIA Gabriel
HANNEN Mady
Beigeordneter
Generalsekretär
Beigeordneter
Generalsekretär
Präsident der
Personaldelegation der
Paul Wurth S.A.
Präsident des LCGB-SESF
Präsidentin des
LCGB-Frauen
HUBSCH Marc
KIEFFER Nico
ROUVIERE Sandrine
SEYLER Fernand
WEIS Jean-Claude
Präsident des LCGBGesundheit, Pflege und
sozioedukative Berufe
Präsident des LCGB-IndustrieStahlindustrie, Vorsitzender des
LCGB-Industrie
Präsidentin des LCGB
Chancengleichheitsnetzwerkes
Präsident des LCGBBezirks Süden
Präsident des LCGBBezirks Norden
Kooptierte Mitglieder
ZWALLY Roger
BORGES Michel
DE ARAUJO Paul
FOELLER Jos.
MULLER Paul
Freigestellter LCGB-Delegierter
im Centre Hospitalier
Emile Mayrisch (CHEM)
Verantwortlicher für die
Verwaltung und die Finanzen
Verantwortlicher für die
Sozialpolitik
Ehemaliger Präsident des
LCGB-Bezirks Süden
Nationalaumonier
11
DIE LCGB-GEWERKSCHAFTSSEKRETÄRE
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Die LCGB-Gewerkschaftssekretäre
DURY Patrick
LOMEL Francis
GOEREND Marcel
JACQUET Vincent
Nationalpräsident
Generalsekretär, Abteilungsleiter
Bezirke und Sektionen, Französische
Grenzgängerkommission
Beigeordneter Generalsekretär,
Industrie, KMU
Beigeordneter Generakretär,
Internationales, Abteilungsleiter,
Großregion und Grenzgänger,
Belgische Grenzgängerkommission
LCGB-CSC, LCGB- SESF
BAUDOT Jean-Paul
BENRO Liliana
CONTER Céline
DE ARAUJO Paul
FORNIERI Robert
Baugewerbe und Handwerk,
Vereinigung der Arbeitnehmer
des Garagensektors (LCGBASG), Nationales Komitee für
Wach- und Sicherheitsdienste
Bau und Handwerk, Vereinigung
der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGB-ASG)
Gesundheit- und Pflege,
Sozioedukative Berufe,
Privatschulen
Verantwortlicher für die
Sozialpolitik, Handel, Nahrung,
Gastronomie, Kommission für
ausländische Mitbürger (CRE)
Präsident der LCGBSESM-Sektion Differdingen,
Stahlindustrie
HENNICO Charles
JOCIC Dalibor
KAPWEILER Aloyse
MICHELET Patrick
MULLER Sammy
Industrie, Medien und
Druckereien, Energiesektor
Straßentransport, Verband
der Fahrer von privaten
Busunternehmen (LCGB-ACAP),
Reiseagenturen
LCGB-SEA, Logistik,
See- und Flussschifffahrt
LCGB-SESF
Industrie
NOESEN Mandy
STRICHARTZ Sandy
WAGENER Carlo
Handel, Reinigungssektor,
LCGB-Frauen
Handel, Tankstellen, LCGJ
KNEBELER
Christophe
Beigeordneter Generalsekretär,
Presse und Öffentlichkeitsarbeit,
LCGB-Rentner
Öffentlicher Dienst,
Gemeindebeamten, POST,
Europaschule, Forschungszentren,
Uni.lu
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DAS ADMINISTRATIVE PERSONAL DES LCGB
DIE LCGB INFO-CENTER BERATER (2014)
14
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Das administrative Personal des LCGB
AREND Nicole
BORGES Michel
Verantwortliche für
die Weiterbildung
Verantwortlicher für
die Verwaltung und
die Finanzen
GLOESENER-SCHLESSER KAUFMANN Steve
Mireille
Administrativer Sekretär
CAMPOES PAIXAO
Miguel
CLEMENT Serge
Mitgliederverwaltung
Mitgliederverwaltung
FLAMMANG-MORIS
Nathalie
Mitgliederverwaltung,
Abteilung Weiterbildung
LEGUIL Daniel
REDING Nadine
RICHARD Yves
Administrativer Sekretär
Administrative Sekretärin,
Empfang
Technischer Dienst,
Druckerei
Administrative Sekretärin
SCHOLTUS Vincent
WEIS Nora
ZBINDEN Serge
ZABEE Christophe
Mitgliederverwaltung
Administrative Sekretärin
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Technischer Dienst,
Druckerei
Informatik
Die LCGB INFO-CENTER Berater (2014)
MENDES Maria
DA SILVA Sonia
FISCHER Caroline
HAUSCHILD Shirley
RODRIGUES Rafael
Verantwortliche des
LCGB INFO-CENTER
Beraterin
Beraterin
Beraterin
Berater
ROLZ Astrid
STOLP Uschi
VILASI Paola
WAGNER Stéphanie
WILTGEN Anouk
Beraterin
Beraterin
Beraterin
Beraterin
Beraterin
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2
Charta und Missionen des LCGB
LCGB-Charta
Der LCGB vertritt als Gewerkschaft die Werte der sozialen Gerechtigkeit, der Solidarität und der Verantwortung im Dienste der
Arbeitnehmer des Privatsektors.
Im Interesse der privatangestellten Frauen und Männer in unserem Land und im Bewusstsein der Herausforderungen der Wirtschaft
unseres Landes wird der LCGB sich mit vollem Eifer in den kommenden fünf Jahren für die folgenden Ziele einsetzen:
1. Moderne Kollektivverträge
•
•
•
Gerechte Kollektivverträge müssen so verfasst sein, dass sie allen die gleichen Möglichkeiten und Perspektiven öffnen.
Glaubwürdige Kollektivverträge müssen ausgehend von den tatsächlich ausgeübten Funktionen der Arbeitnehmer entworfen
werden.
Motivierende Kollektivverträge müssen den Grundsatz der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Finanzergebnissen der Unternehmen beinhalten.
2. Eine bessere Information der Arbeitnehmer
•
•
Als wichtiger Bestandteil eines Unternehmens haben die Arbeitnehmer das Recht auf regelmäßige und qualitativ hochwertige
Informationen über wichtige Entscheidungen des Unternehmens, in dem sie arbeiten.
Durch eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmervertreter können die Zukunftsprojekte des Unternehmens leistungseffizienter gestaltet werden.
3. Bessere Beschäftigungsbedingungen für Arbeitnehmer
–
Grundausbildung
•
•
•
–
Der Staat Luxemburg muss alles daran setzen, um den Unterricht an öffentlichen Schulen zu verbessern.
Eine der Prioritäten ist die Bekämpfung des Schulversagens, u.a. durch eine verstärkte Betreuung von
Schülern mit Lernschwierigkeiten.
Jeder Bürger hat das Recht auf eine gute Ausbildung.
Weiterbildung
•
•
Die Arbeitnehmer müssen im Rahmen des „lebenslangen Lernens“ an Weiterbildung teilnehmen bzw. dazu
dazu angespornt werden.
Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen muss bei der Festlegung der Bildungsprogramme Rechnung
getragen werden.
4. Den Erhalt der Kaufkraft der in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer
•
•
Das System der Indexierung der Löhne muss aufrechterhalten werden.
Die staatlichen Sozialleistungen bedürfen einer Analyse und Anpassung nach gerechteren Kriterien.
5. Die Gewährleistung einer stabilen Existenz der privatangestellten Arbeitnehmer und ihrer Familien
•
•
16
Sicherung einer gewissen Stabilität im Berufsleben unter Beachtung der im Vergleich zum öffentlichen Sektor fehlenden Arbeitsplatzsicherheit im Privatsektor, z.B. durch die Einführung einer Risikoprämie.
Senkung der Lohn- und Rentendifferenz zwischen dem öffentlichen Sektor und privaten Sektor, der maßgebend zum Wohlstand des Landes beiträgt.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Die Missionen des LCGB
Unsere Missionen
Unsere Aktionen
Als Gewerkschaft setzt der LCGB sich für die Verteidigung der Interessen
der Arbeitnehmer in allen Aufgabenbereichen ein. Aufgrund seiner Geschichte und konkreten Erfahrungen befasst der LCGB sich im Besonderen mit der Problematik und den Herausforderungen des Privatsektors.
– Auf individueller Ebene:
Mit seinen Aktionen tritt der LCGB für die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer ein, indem er für die Wahrung ihrer Beschäftigung, ihres
Wertes auf dem Arbeitsmarkt während ihrer gesamten Laufbahn und
ihres Lebensstandards und ihrer Lebensqualität kämpft.
Unter „Existenzabsicherung der Arbeitnehmer“ versteht der LCGB vier
unterschiedliche und sich ergänzende Begriffe:
•
•
•
•
die Absicherung der Beschäftigung der Arbeitnehmer;
der Erhalt des Wertschätzung des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt während seiner gesamten beruflichen Laufbahn (durch eine
gerechte und adäquate Lohnpolitik basierend auf der ausgeübten
Funktion, die Möglichkeit der Gewährleistung einer dynamischen
und anpassungsfähigen Laufbahn in einer globalisierten Welt, dies
insbesondere im Hinblick auf den zunehmend häufigeren Wechsel
des Arbeitgebers…);
die Aufrechterhaltung der Qualität seines Lebensstandards (wobei der
Begriff „Qualität“ darauf hinweist, dass es um mehr als nur Geld geht);
die Wahrung der sozialen Errungenschaften (mit Bezug auf die Gesundheit, Renten, soziale Sicherheit).
• Der LCGB unterscheidet sich von anderen Gewerkschaften durch
seinen qualitätsbetonten persönlichen Dienst mit Bezug auf das Arbeits- und Sozialrecht. Der LCGB bietet jedem Mitglied eine persönliche Beratung in mehreren Sprachen an. Diese hervorragende
Mitgliederdienstleistung wird entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen weiterentwickelt (z.B. INFO-CENTER Hotline) und fortwährend verbessert (z.B. Rückerstattungen im Bereich der Komplementarmedizin). Die „INFO-CENTER“-Büros des LCGB sind
problemlos in den Großstädten des Großherzogtums Luxemburg
und innerhalb der Großregion erreichbar.
• Der LCGB unterstützt jedes seiner Mitglieder bei der Verbesserung
seiner Beschäftigungsfähigkeit durch Fortbildungen (Kompetenzbilanzen, Ermittlung von fehlenden Kompetenzen bzw. von Wissenslücken, Aus- und Weiterbildungsprogramme…).
Der LCGB stellt den Menschen in den Mittelpunkt und berücksichtigt ihn
in seiner Gesamtheit.
Unsere Positionierung
Da der LCGB den Menschen in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt, berücksichtigt er die Persönlichkeit und die Bedürfnisse eines jeden Arbeitnehmers. Er stellt all sein Wissen und seinen gesamten Erfahrungen in
den Dienst des Schutzes der Arbeit und des Lebensstandards jedes seiner
Mitglieder, setzt sich aber auch ein für die Interessen aller Arbeitnehmer
im Privatsektor und der Arbeitnehmer insgesamt, ob Grenzpendler oder
Einheimischer, Frau oder Mann, jung oder weniger jung.
Unsere Charta
Der LCGB vertritt als Gewerkschaft die Werte der sozialen Gerechtigkeit,
der Solidarität und der Verantwortung im Dienste der Arbeitnehmer des
Privatsektors. Im Interesse der privatangestellten Frauen und Männer in unserem Land und im Bewusstsein der Herausforderungen der Wirtschaft
unseres Landes wird der LCGB sich mit vollem Eifer in den kommenden
fünf Jahren für die folgenden Ziele einsetzen:
•
•
•
•
•
moderne Kollektivverträge, die allen Arbeitnehmern die gleichen
Möglichkeiten und Perspektiven eröffnen;
eine bessere Information und eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewinnen ihres Unternehmens;
eine adäquatere Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer durch den
Zugang zu qualitätsbetonter Aus- und Weiterbildung;
die Verteidigung der Kaufkraft der in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmern;
die Gewährleistung einer nachhaltigen und stabilen Existenzlage der
Arbeitnehmer und ihrer Familie.
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CHARTA UND MISSIONEN DES LCGB
• Der LCGB bietet spezifische Dienstleistungen an, die das Berufs- und Gesellschaftsleben seiner Mitglieder erleichtern sollen:
Die Vorteile einer starken Organisation
Soziale Vorsorge
•
•
•
•
•
•
•
•
Wahrung und Verteidigung der Interessen am Arbeitsplatz
Fortbildungskurse und gewerkschaftliche Bildungstagungen
Für die Jüngsten (4 bis 12 Jahre) bieten wir den „Kléiblat-Club“
mit vielen Freizeitaktivitäten
Für die belgischen Kollegen: auf Anfrage Mitgliedschaft in der CSC
in Belgien, mit allen Vorteilen, die die größte belgische Gewerkschaft ihren Mitgliedern anbietet
Information, Beratung und Unterstützung
•
•
•
•
•
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•
•
Kostenlose Beratungen und Informationen in mehreren Sprachen
INFO-CENTER HOTLINE (Mo-Fr: 8 Uhr 30 – 12 Uhr 30)
Tel.: +352 49 94 24-222
Kostenloser Rechtsschutz durch unsere Anwälte in allen arbeitsund sozialrechtlichen Streitfällen, entsprechend den Statuten
des LCGB
Streikunterstützung in Höhe des doppelten Gewerkschaftsbeitrags pro Tag und entsprechend den LCGB Statuten
Individuelle Beratung für Mobbingopfer
Kostenlose Beratungen beim Ausfüllen der Steuererklärung
Kostenlose Zustellung der Gewerkschaftszeitung „Soziale Fortschrëtt“
Wochenzeitung „Contacto“ für portugiesischsprachige Mitglieder
•
•
Beitrittsmöglichkeit in die „Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste“
VITA-Hinterbliebenenunterstützung
Studienbeihilfen
Für französische Grenzgänger: Beitritt in die HARMONIE
TRANSFRONTALIERS, unsere gemeinsame Zusatzkrankenkasse
mit der CFDT
Zugangsmöglichkeit zur Gesundheitsversicherung medicis hospi,
ein Produkt von Groupe Foyer, dass alle Krankenhauskosten in
Europa deckt
Rückerstattungen im Bereich der Komplementarmedizin,
entsprechend den Bedingungen des AIDA-Pilot Projektes
Beratung, insbesondere in folgenden Bereichen:
•
•
•
•
Erziehungspauschale
Rente
Elternurlaub
Familienzulagen
Unterstützung bei:
•
•
der Verfassung von Standardschreiben
den Formalitäten bei Sterbefällen von Angehörigen
– Auf kollektiver Ebene:
• Der LCGB stellt seine Erfahrungen, Fachkenntnisse, Kontakte und
Verhandlungskompetenzen in den Dienst der Arbeitnehmer. Er entwirft und bietet spezifische Mittel und Wege zur Beeinflussung der
Sozialpolitik (z.B. Vorschläge zu einem speziellen Arbeitsverhältnis für
die Eingliederung von gering qualifizierten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt, die Aufrechterhaltung der Beschäftigung von über 45 Jahre alten Arbeitnehmern, progressive Frührente, Teilzeitbeschäftigung
für ältere Mensche, usw.)
• Der LCGB steht in engem Kontakt zu den Personalvertetern und Mit-
•
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Ein moderner Partner der Arbeitnehmer:
• Der LCGB nutz sämtliche moderne Kommunikationsmittel im Diens-
te der Arbeitnehmer und für die Förderung seiner Ideen: Internetseiten, iPhone- und Android-App, Infos per SMS, regelmäßige Veröffentlichungen über die Gewerkschaftsaktivitäten („Soziale Fortschrëtt“ in
gedruckter Fassung und im Internet) sowie zahlreiche Veröffentlichungen zu speziellen und aktuellen Themen (z.B. „Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick“).
gliedern der gemischten Betriebsräte. Über diese Verbindung erhält
der LCGB Informationen direkt von den Arbeitnehmervertretern vor
Ort. Dieser Verbindungskanal bietet der Gewerkschaft die Möglichkeit der Ausrichtung von Kollektivvertragsverhandlungen auf eine Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer. Andererseits unterstützt und
begleitet der LCGB dank seiner Kompetenzen den Personalvertreter
bei der Verteidigung der Interessen der Arbeitnehmer.
Ein innovationsfreudiger Partner:
Jede Struktur / jeder Fachverband des LCGB besitzt ein Aktionsprogramm, das die Werte und Grundsätze des LCGB widerspiegelt und
sich konkret mit den Anliegen und Herausforderungen der Arbeitnehmer befasst. Das Aktionsprogramm wird auf den jeweiligen Wirtschaftsbereich / Betrieb zugeschnitten.
• Der LCGB setzt sich mit seinen Programmen zur Existenzabsiche-
• Der LCGB macht fortwährend Fortschritte im sozialen Bereich,
macht auf soziale Ungerechtigkeiten aufmerksam und schlägt effiziente Lösungen vor. Der LCGB verteidigt eine Politik der reellen
Chancengleichheit und der ausgleichenden Gerechtigkeit zwischen
öffentlichem Dienst und Privatsektor.
rung der Arbeitnehmer, zur Sozialversicherung (siehe die erzielten
Ergebnisse im Hinblick auf die Problematik der 52 Krankheitswochen), für die Renten, die Unterstützung von Jugendlichen, die auf
dem Arbeitsmarkt nur schwierig Fuß fassen, usw. für die Rechte der
Arbeitnehmer ein.
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59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Eine neue visuelle Identität
Im Jahr seines 90 jährigen Bestehens hat der LCGB am 15. Juni 2011
in Contern der Öffentlichkeit offiziell sein neues Logo vorgestellt. Diese
neue visuelle Identität ist die graphische Umsetzung der Philosophie des
LCGB, die heute wie folgt lautet:
« De Mënsch am Mëttelpunkt »
« Der Mensch im Mittelpunkt »
Seit jeher zeichnet sich der Einsatz des LCGB durch seine kollektive
Vorgehensweise aus, doch der Sinn und Zweck jeder seiner Aktionen
dreht sich um den Menschen.
Dank dem Einsatz seiner Delegierten, Militanten und Mitglieder ist der
LCGB stark im Herzen der Unternehmen implantiert und befindet sich
somit nahe am Arbeitnehmer und seiner tagtäglichen Realität.
Die Vertragspolitik des LCGB privilegiert eine positive Einstellung,
damit individuell angepasste Lösungen gefunden werden können. In
den Verhandlungsrunden drehen sich seine Überlegungen nur um das
Interesse der Arbeitnehmer.
Das Angebot an Dienstleistungen für seine Mitglieder wird ständig auf die
Bedürfnisse eines jeden einzelnen angepasst.
Das neue Logo illustriert diesen Einsatz und diese Werte. Die drei Kreise,
aus denen das Logo besteht, überschneiden und zerschneiden sich
und kreisen um einen Punkt, der sich in der Mitte des größten Kreises
befindet.
Diese Kreise spiegeln die verschiedenen Sphären des öffentlichen Lebens,
in denen der LCGB aktiv ein- und mitwirkt wider: das Wirtschaftsleben,
das soziale und gewerkschaftliche Leben.
Sie rufen ebenfalls die verschiedenen Sphären des menschlichen Lebens
in Erinnerung: das Berufsleben, das Familienleben und die Freizeit.
Diese Sphären drehen sich um einen Hauptkern, den Menschen, hier
als Punkt dargestellt. Die Initialen LCGB stehen neben diesem Punkt und
bedeuten, dass die Gewerkschaft stets in den verschiedenen Sphären
des Lebens an der Seite des Menschen steht und dass sie immer die
Interessen des Menschen in den oben genannten Bereichen verteidigt.
In der Geometrie ist der Kreis die perfekte Form. Die Kreise des
Logos sind verschlungen, überschneidend und manchmal verformt und
spiegeln die Realität wider. Der LCGB ist präsent, um Verbesserungen
herbei zu führen, im Rahmen des Möglichen das Unvollkommene zu
perfektionieren und als Bindeglied im Falle von Schwächen zu dienen.
Die grüne Farbe, eine Farbe, die traditionsgemäß vom LCGB genutzt
wird, wird beibehalten und sogar durch einen dunkleren Ton verstärkt.
Grün ist die in der Natur am meisten vertretene Farbe und erinnert an
die Pflanzenwelt. Grün ist eine erfrischende und stärkende Farbe, die
Stabilität, Konzentration und Vitalität ausdrückt. Aus diesem Grunde hat
der LCGB sein Logo gänzlich in grün gefärbt.
Damit eine Kontinuität zum vorherigen Logo bewahrt wird, wurde die
Schriftart der Initialen LCGB beibehalten.
Video : Präsentation des neuen LCGB-Logos
http://www.youtube.com/user/lcgblux
19
Begleitung der
Arbeitnehmer
Getreu seinem Auftrag, auf der Seite der
Arbeitnehmer vor Ort zu stehen, während ihres
gesamten Arbeitslebens, beurteilt der LCGB
fortwährend seine Dienstleistungen und sucht
fortwährend nach neuen Lösungen, um optimal auf
die Bedürfnisse in einem Arbeitsumfeld und –kontext,
der sich immer schneller wandelt, eingehen zu
können.
II
Die Situation jedes Arbeitnehmers ist anders.
Der LCGB hat zahlreiche Mittel für die persönliche
Gestaltung seiner Leistungen aufgewendet.
Die Einrichtung des Info-Centers beispielsweise ist
bereits ein großer Erfolg! Zehn Personen schenken
den Arbeitnehmern ein offenes Ohr, um sie in
ihrem Alltag zu unterstützen, in ihren spezifischen
Bedürfnissen und bei Unfällen, nach denen sie
Unterstützung benötigen. So wie bestimmte
andere Gruppen von Menschen sich in besonderen
Situationen befinden, für die entsprechende
Lösungen gefunden werden müssen: Grenzgänger,
Jugendliche, Frauen, die eine Berufstätigkeit
aufnehmen, Menschen mit einer Behinderung oder in
Stresssituationen… Der LCGB versucht, sich diesen
Herausforderungen zu stellen, indem er sie in den
Mittelpunkt seiner Überlegungen stellt und neue,
zielgerechte Dienstleistungen bietet.
1
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Das LCGB INFO-CENTER
LCGB INFO-CENTER HOTLINE UND BÜROS
INFO-CENTER HOTLINE
(+352) 49 94 24-222
von Montag bis Freitag 8h30 – 12h00
Fax: +352 49 94 24-249
E-mail: [email protected]
LUXEMBOURG (L-1351)
11, rue du Commerce
Tél. : +352 49 94 24-1
ESCH/ALZETTE (L-4132)
1-3, Grand-Rue
Tél. : +352 54 90 70-1
ETTELBRUCK (L-9053)
47, avenue J. F. Kennedy
Tél. : +352 81 90 38-1
ARLON, BASTOGNE,
MALMEDY
Tél. : +352 81 90 38-1
E-mail: [email protected]
ST. VITH
Klosterstrasse, 16
Tél. : +32 (0) 87 85 99 32
E-mail: [email protected]
DIFFERDANGE (L-4605)
25, rue Adolphe Krieps (Parc Gerlach)
Tél. : +352 58 82 89
GSM: +352 621 276 075
DUDELANGE (L-3450)
MERZIG (D-66663)
Saarbrücker Allee, 23
Tél. : +49 (0) 68 61 93 81-778
7-9, rue du Commerce
Résidence Roxy
Tél. : +352 51 19 61
WASSERBILLIG (L-6601)
(Place de la Gare ) +352 74 06 55
TRIER (D-54295)
Schönbornstrasse, 1
Tél. : +49 (0) 65 14 60 87-641
THIONVILLE (F-57100)
1, place Marie Louise
Tél. : +33 (0) 38 28 64-070
Consultas em lingua portuguesa
Reinaldo CAMPOLARGO
GSM: +352 621 262 010
E-mail: [email protected]
WILTZ (L-9544)
2, rue Hannelanst
Tél. : +352 95 00 89
21
DA S LCGB INFO - CENTER
Die Vorteile der LCGB-Mitgliedschaft
Im Betrieb:
•
•
•
•
•
•
•
Der LCGB verhandelt bessere Löhne.
Der LCGB verhandelt bessere Arbeitsbedingungen.
Der LCGB verhandelt Arbeitszeitmodelle für mehr Lebensqualität.
Der LCGB setzt bessere Sicherheitsbestimmungen durch.
Der LCGB bekämpft jede Form von Diskriminierung.
Der LCGB verhandelt Bestimmungen gegen das Mobbing in den
Unternehmen.
LCGB und Mobbing a.s.b.l. arbeiten präventiv gegen Stress am
Arbeitsplatz.
Der LCGB ist eine Gewerkschaft, die sich im Interesse ihrer
40.000 Mitglieder für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen
sowie für die Sicherung und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen einsetzt. Für den LCGB steht der Mensch im Mittelpunkt. Das Fundament unseres Handelns sind die Prinzipien
der christlichen Soziallehre.
Unsere Dienste: Von der gewerkschaftlichen bis zur
sozialen Hilfe
Vorteile einer starken Organisation
Die Mittel, die dem LCGB zur Verfügung stehen: gewerkschaftliche Aktionen,
Verhandlungen im Rahmen von Kollektivverträgen, die Personalvertreter des
LCGB kümmern sich im Betrieb um die Interessen der Mitglieder des LCGB.
Nichts geht jedoch ohne den solidarischen Einsatz der Arbeitnehmer, die mit
Hilfe des LCGB gemeinsam für ihre Rechte einstehen.
• Die Stärke und Solidarität einer Organisation von mehr als 42.000
Wer sonst, wenn nicht die Gewerkschaft, holt die
Arbeitgeber an den Tisch, um einen Kollektivvertrag
auszuhandeln? Damit wird nicht nur eine gerechte Entlohnung sichergestellt, sondern werden auch die Rahmenbedingungen der Arbeit festgelegt.
• Für die belgischen Kollegen: auf Anfrage Mitgliedschaft in der CSC in
Im Bereich der sozialen Sicherheit:
•
•
•
•
Mitgliedern.
• Wahrung und Verteidigung Deiner Interessen am Arbeitsplatz.
• Fortbildungskurse und gewerkschaftliche Bildungstagungen.
• Für die Jüngsten (4 bis 12 Jahre) bieten wir den „Kléiblat-Club“ mit
vielen Freizeitaktivitäten.
• Der LCGB setzt sich ein für gute und sichere Renten.
• Der LCGB setzt sich ein für gute Leistungen der Krankenkassen.
• Der LCGB sorgt für gute Leistungen der Pflegeversicherung.
Der LCGB ist in den paritätisch zusammengesetzten
Verwaltungsorganen der Renten- und Krankenkassen vertreten und kann
dort seine Politik geltend machen.
Im Arbeits- und Sozialrecht:
Der LCGB nimmt am Prozess der Gesetzgebung teil, mittels:
Belgien, mit allen Vorteilen, die die größte belgische Gewerkschaft
ihren Mitgliedern anbietet.
Information, Beratung, Unterstützung
•
•
•
•
•
Kostenlose Beratung und Informationen in mehreren Sprachen.
INFO-CENTER Hotline (Mo-Fr: 8h30-12h00)
T. +352 49 94 24-222.
Kostenloser Rechtsschutz durch unsere Anwälte in allen arbeits- und
sozialrechtlichen Streitfällen, entsprechend den Statuten des LCGB.
Streikunterstützung in Höhe des doppelten Gewerkschaftsbeitrags
pro Tag und entsprechend den LCGB Statuten.
Individuelle Beratung für Mobbingopfer.
Gratis Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung.
Kostenlose Zustellung der Gewerkschaftszeitung
„Soziale Fortschrëtt“.
Wochenzeitung „Contacto“ für portugiesischsprachige Mitglieder.
Soziale Vorsorge
• seiner Vertreter in der Berufskammer, wo Gutachten zu Gesetzen
erstellt werden.
• seiner Tätigkeit als Lobbyist gegenüber dem Parlament und der
Regierung.
Der LCGB hat Vertreter (Beisitzer) bei den Arbeitsgerichten sowie den
Schiedsgerichten der Sozialversicherungen, die bei der Rechtsprechung
und bei Rekursen mitwirken.
•
•
•
•
•
•
Auf Ebene der Wirtschaft und der Beschäftigung:
Der LCGB ist eine national repräsentative Gewerkschaft, die in vielen
nationalen Gremien vertreten ist, wie z.B. der Tripartite, dem ständigen
Beschäftigungsgremium, dem Konjunkturkomitee, dem Wirtschafts- und
Sozialrat, usw.
22
•
Beitrittsmöglichkeit in die „Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste“.
Indemnité en cas de décès de l’affilié(e) par le biais de notre
VITA-Hinterbliebenenunterstützung.
Studienbeihilfen.
Für französische Grenzgänger: Beitritt in die HARMONIE TRANSFRONTALIERS eine Zusatzkrankenkasse.
Zugangsmöglichkeit zur Gesundheitsversicherung medicis
hospi, ein Produkt von Groupe Foyer, das alle Krankenhauskosten in
Europa deckt.
Rückerstattungen im Bereich der Komplementarmedizin
entsprechend den Bedingungen des AIDA-Pilot Pojektes.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Kollaborationen
LCGB und CFDT: Für eine bessere
Verteidigung der gemeinsamen Interessen der
in Luxemburg beschäftigten Lothringer
Arbeitnehmer
Am 28. November 2012 organisierten der LCGB und die CFDT Lorraine in Thionville die Generalversammlung zur Gründung der „Association
de Coopération Syndicale LCGB-CFDT Lorraine“.
Das Ziel des Verbands ist es, die gemeinsamen Interessen der in Luxemburg beschäftigten Lothringer Arbeitnehmer zu verteidigen und dazu
jede Initiative der gewerkschaftlichen Zusammenarbeit zu ergreifen. Der
Verband möchte regelmäßig die grenzüberschreitenden wirtschaftlichen
und sozialen Fragen erörtern und gemeinsame Initiativen zugunsten der
Grenzgänger organisieren.
Eine gemeinsame zusätzliche Gesundheitsleistung:
Harmonie Transfrontaliers
Die erste konkrete Aktion dieser Zusammenarbeit ist das Angebot für die
französischen Grenzgänger, die Mitglied beim LCGB oder bei der CFDT
sind, einer neuen zusätzlichen Gesundheitsleistung, die sich „Harmonie
Transfrontaliers“ nennt.
Hinzu kommt, dass der LCGB und die CFDT Lorraine beabsichtigen,
über ihren gemeinsamen Verband konkrete und positive Aktionen zugunsten ihrer Mitglieder sowie der Grenzgänger im Allgemeinen durchzuführen. Es handelt sich u.a. um eine gemeinsame Unterstützung bei
Verlust des Arbeitsplatzes und um regelmäßige Kontakte bei wichtigen
grenzüberschreitenden Themen (z.B. die Stahlindustrie).
LCGB und INAS/CISL: Zur Verteidigung und
Unterstützung der italienischen Immigranten
in Luxemburg
Das INAS (Instituto Nazionale Assistenza Sociale) ist ein Dienst einer
der bedeutendsten italienischen Gewerkschaften, der CISL.
Das INAS bietet kostenlosen Beistand für italienische Arbeitnehmer in
Italien und weltweit.
Die INAS-Schalter stehen ebenfalls allen ein- und ausgewanderten
Arbeitnehmern offen.
Das INAS ist in allen italienischen Städten vertreten.
Zudem verteidigt und unterstützt das INAS die Italiener im Ausland, in
den wichtigsten Zielländern der italienischen Emigranten in Europa, auf
dem amerikanischen Kontinent und Australien.
Im Großherzogtum Luxemburg arbeiten das INAS und die CISL mit dem
LCGB zusammen.
INAS-Bereitschaftsdienste werden in den Räumlichkeiten des
LCGB zweimal monatlich organisiert (am ersten und dritten
Dienstag eines jeden Monats).
Das Dienstleistungsangebot umfasst:
•
•
•
•
Altersrente und Invalidenrente;
Hinterbliebenenrente;
Überprüfung der Sozialbeiträge;
Kindergeld;
• Arbeitslosengeld;
• Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten;
• Rückkehr nach Italien und
regionale Gesetzgebungen.
LCGB und CSC: Zwei Gewerkschaften im Dienste der Grenzgänger
Seit über 25 Jahren bündeln die beiden Gewerkschaften LCGB und CSC
ihre Kräfte zur Verteidigung der Interessen der belgischen Grenzgänger,
die im Großherzogtum Luxemburg beschäftigt sind, und bieten ihnen:
• eine gleichzeitige Mitgliedschaft beim LCGB und bei der CSC bei
einheitlichem Mitgliedsbeitrag;
• eine Bandbreite an gemeinsamen Leistungen sowie Rechtsbeistand
und soziale Unterstützung;
• zahlreiche rechtliche Bereitschaftsdienste;
• eine gemeinsame politische Aktion zur Verteidigung der Interessen
der Grenzgänger über die Kommission der belgischen Grenzgänger.
Das Kooperationsabkommen zwischen dem LCGB und der CSC bietet
den Grenzgängern eine doppelte Mitgliedschaft. Durch die Zahlung eines
einzigen Mitgliederbeitrages nutzen sie die Leistungen beider Gewerkschaften, mit anderen Worten:
• kostenloser Rechtsbeistand und kostenlose Verteidigung;
• Information, Hilfe und Intervention unserer Dienststellen bei all
•
•
ihren Verwaltungsmaßnahmen (Familienzulagen, Renten, Krankenkassen usw.);
die Wahrung ihrer Rechte in Belgien (Arbeitslosigkeit, Pflegeleistungen…);
die Verteidigung ihrer Interessen über unsere Grenzgänger-kommission.
Doppelmitgliedschaft LCGB-CSC
Der LCGB und die CSC arbeiten eng zusammen, um in beiden Ländern
für die Verteidigung ihrer Interessen einzustehen, sowohl auf dem Gebiet
des Arbeitsrechtes, des Steuerwesens sowie in den verschiedenen Bereichen der Sozialen Sicherheit.
Über 7.000 Grenzgänger haben sich bereits zur Doppelmitgliedschaft
bei der CSC und beim LCGB entschieden. Warum sie nicht auch?
23
2
Der Mensch im Mittelpunkt:
Die Dienstleistungen des LCGB
Pilotprojekt AIDA: Rückerstattungen für LCGB-Mitglieder im Bereich der
Komplementarmedezin
Der LCGB schließt sich weiterhin dem Pilotprojekt in Komplementarmedezin der AIDA an, durch das verschiedene Leistungen, die nicht
von der Krankenversicherung übernommen werden, zurückerstattet werden.
Was erstatten wir zurück?
Derzeit erstatten wir Ihnen einen Teil der entstandenen Behandlungs- / Beratungskosten von in Luxemburg anerkannten Osteopathen,
Chiropraktikern und Ernährungsberatern.
Desweitern beteiligen wir uns an den Kosten verschiedener Dienstleistungen des ZithaGesondheetszentrum, als da wären Gesundheitskochkurse, Autogenes Training, Burnout Prävention, Hilfe beim Aufhören mit dem Rauchen, Biofeedback, psychologische Beratungen, Entspannungskurse, Hypnosebehandlungen, usw.
Einzelheiten auf www.aida.lu/gesondheetszentrum-zitha-2
Wie viel erstatten wir?
Die Rückerstattung beträgt normalerweise pro Konsultation 50 % des Rechnungbetrags bis zu einem Maximum von 30 €.
Die Anzahl der erstatteten Rechnungsbeträge ist auf maximal 4 pro Haushalt und Trimester begrenzt.
Die Besonderheiten der Rückerstattung der Leistungen des ZithaGesondheetszentrum sind zu finden
in der Tabelle auf www.aida.lu/gesondheetszentrum-zitha-2
Wer ist versichert?
Jedes Mitglied des LCGB, das den Beitrag von 17,63 € bezahlt, und seine Familie.
Wie ist die Rückerstattung zu beantragen?
Nachdem Sie auf der Rückseite des Originals Ihrer Rechnung folgende Daten angegeben haben: Name des Mitglieds,
Bankdatden, und Sozialversicherungsnummer (oder wenigstens das Geburtsdatum), müssen Sie lediglich diese Rechnung sowie den
Zahlungsbeleg an folgende Adresse senden:
AIDA
Aktion Komplementarmedizin
B.P. 1813
L-1018 Luxembourg
Wann erfolgt die Rückerstattung?
Die Rückerstattungen erfolgen trimestriell, d.h. AIDA sammelt alle Anfragen während einem Trimester und erstattet den jeweiligen Betrag 15 Tage
nach Ende des Trimesters.
24
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Gesundheits- und Vorbeugungszusatzversicherung „HarmonieTransfrontaliers“: Für
vollkommenen und grenzenlosen Schutz zu
einem Vorzugstarif!
Neue Dienstleistung für LCGB-Mitglieder:
medicis hospi
Am 28. November 2012 hielten der LCGB und die CFDT Lothringen in
Thionville die Gründungsgeneralversammlung der „Association de Coopération Syndicale LCGB-CFDT Lorraine“ ab.
•
•
•
Sie verletzen sich während ihres Urlaubes und müssen operiert
oder stationär aufgenommen werden;
Eines ihrer Kinder muss außerhalb Luxemburgs von einem Spezialisten behandelt werden;
Sie möchten sich von einem renommierten europäischen Chirurgen operieren lassen.
In all diesen und unzähligen weiteren Fällen, kommt medicis hospi integral für die anfallenden Krankenhauskosten auf.
Zudem können Sie die Versicherungsprämie als Sonderausgabe in ihrer
Steuererklärung geltend machen. Denken Sie noch heute über die Vorteile von medicis hospi nach und nutzen Sie die attraktiven steuerlichen
Vorteile noch dieses Jahr.
Entdecken sie alle Vorteile von medicis hospi auf unserer Internetseite:
(http://lcgb.lu/de/medicis-hospi)
FÜR WEITERE INFORMATIONEN:
•
Kontaktieren Sie ihren Foyer Agenten oder rufen Sie bitte unter der
Telefonnummer +352 437 43 44 an und Sie werden mit einem
Foyer Berater weiterverbunden;
• In der LCGB-Zentrale werden jeden Donnerstagmorgen von
9 Uhr bis 11 Uhr Sprechstunden von Frau Nathalie LACAFFE
(Handynummer: +352 661 437 440)
(Email: [email protected]) angeboten.
Die erste konkrete Aktion dieser Zusammenarbeit bestand darin,
den französischen Grenzgängern, die Mitglied des LCGB oder der
CFDT sind, eine neue Gesundheitszusatzversicherung mit dem Namen
„Harmonie Transfrontaliers“ zu bieten.
Der LCGB und die CFDT haben eine Partnerschaft mit der APSTT
(Association pour la Protection Sociale des Travailleurs Transfrontaliers)
geschlossen, um ihren Mitgliedern Zugang zur Gesundheitsversicherung „Prévadiès – Harmonie Mutuelles“ (führende spartenübergreifende
Krankenkasse in Frankreich) zu einem Vorzugstarif zu gewähren.
„Harmonie Transfrontaliers“ bietet hochwertige Vorteile und Leistungen sowohl in Frankreich als auch in dem Land, in dem Sie beschäftigt
sind, bietet:
•
•
•
•
•
•
•
•
3 Versicherungsebenen je nach Ihrer Wahl und Ihrem Bedarf;
Kostenvoranschläge für Augen- und Zahnpflegeleistungen;
integrierte Prävention (Diagnose von Hepatitis B, jährliche komplette Zahnsteinentfernung…);
Online-Übersicht der Kostenerstattungen;
Drittzahlersystem und raschere Kostenerstattung;
Beistand bei „Prévadiès Santé Services”;
Rechtsschutz in medizinischen Angelegenheiten;
Netzwerk von lokalen Zweigstellen von „Prévadiès – Harmonie
Mutuelles“.
Ihre Gesundheitszusatzversicherung
Optique / Dentaire
4
Optique / Dentaire
Prestations en vigueur au 1er janvier 2014
Régime
obligatoire*
Régime local
(à titre indicatif )
Mutuelle*
Au titre du ticket
modérateur et
dans la limite de
Total
Au titre des forfaits
et dépassements
dans la limite de
DirCom - 03/10 - © Photodisc
Gemeinsam mit Foyer hat der LCGB zum Zweck der kompletten Abdeckung ihrer Krankenhauskosten medicis hospi entwickelt. medicis
hospi kommt europaweit (außerhalb Luxemburgs und dem Land, ihres
Wohnsitzes) für etwaige Krankenhauskosten auf.
Das Ziel dieses Verbandes ist die Verteidigung der gemeinsamen Interessen der Lothringer Arbeitnehmer in Luxemburg. Zu diesem Zweck soll
jede mögliche Initiative der gewerkschaftlichen Zusammenarbeit ergriffen
werden. Der Verband beabsichtigt regelmäßige Treffen zur Erörterung
von grenzüberschreitenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen und für
die Organisation gemeinsamer Initiativen zugunsten der Grenzgänger.
y compris régime
obligatoire
(à titre indicatif )
Harmonie Mutuelle, mutuelle soumise aux dispositions du livre II du Code de la mutualité, immatriculée au répertoire Sirène sous le numéro Siren 538 518 473. Siège social : 143 rue Blomet - 75015 Paris. - 01/14 - Impression : VOLUPRINT- AUXRERRE - Crédits photos : © Digital Vision - © Comstock Images - © Photodisc - © iStockphoto.
Der LCGB ist stets darauf bedacht, seinen Mitgliedern interessante Vorteile bei alltäglichen Bedürfnissen anzubieten und hat eine Partnerschaft mit
Foyer, Marktführer im Versicherungsbereich in Luxemburg, abgeschlossen. Dank dieser Partnerschaft können LCGB-Mitglieder ab sofort eine
komplette Gesundheitsversicherung, zu einem vorteilhaften Preis, nutzen.
Entdecken Sie die neuen Broschüren über das
lokale System und das allgemeine System unter www.lcgb.lu und www.lcgb.fr!
Enfant (moins de 18 ans)
Monture
Par verre (1)
- unifocal faible correction
- unifocal forte correction
- multifocal toutes corrections
Adulte (18 ans et plus)
Monture
Par verre (1)
- unifocal faible correction
- unifocal forte correction
- multifocal faible correction
- multifocal forte correction
Lentilles
Opérations de chirurgie réfractive cornéenne
Dans le réseau des opticiens partenaires agréés
par Kalivia (2)
Remboursement supplémentaire assurant la prise
en charge intégrale de verres, amincis en fonction
et (3)
90 %
60 € / an
90 % + 60 € / an
90 %
90 %
90 %
45 €
65 €
90 €
90 % + 45 €
90 % + 65 €
90 % + 90 €
90 € / an
90 % + 90 € / an
90 %
90 %
90 %
90 %
0 % ou 90 %
60 €
100 €
140 €
200 €
200 € / an
-
350 € / œil
90 % + 60 €
90 % + 100 €
90 % + 140 €
90 % + 200 €
0 % ou 90 %
+ 200 € / an
350 € / œil
-
Oui
Oui
90 %
Dentaire
Les remboursements de la mutuelle concernent les prothèses dentaires
conformes aux conditions d’attribution de l’Assurance maladie obligatoire
et inscrites à la nomenclature (NGAP ou CCAM) et sont soumises
à l’acceptation du devis par le dentiste-conseil de la mutuelle.
Soins
Prothèses fixes remboursables par le régime obligatoire
- prothèses type céramique sur dents visibles,
(incisives, canines, pré-molaires) (4)
- Inlays-Core
- autres prothèses
Prothèses fixes non remboursables par le régime
obligatoire
Prothèses fixes provisoires
Prothèses mobiles y compris plaque base métallique
Orthodontie acceptée par le régime obligatoire
Orthodontie refusée par le régime obligatoire
Implantologie (limité à 3 implants par année civile
et par bénéficiaire) (5)
Parodontologie (6)
Im Zuge der Einführung von medicis hospi, der neuen Dienstleistung
für LCGB- Mitglieder, fanden am Morgen des 26. September 2013 im
LCGB INFO-CENTER in Luxemburg die ersten Sprechstunden von
Nathalie LACAFFE statt.
90 %
-
10 %
100 %
Prévadiès, mutuelle soumise aux dispositions du livre II du Code de la Mutualité, n° RNM 442 224 671. Siège social : 143, rue Blomet - 75015 Paris. - Document non contractuel
Optique
Für alle weiteren Informationen zu den
Leistungen können Sie unter folgender
Nummer anrufen: +33 (0) 980 980 860
(Nummer ohne Zusatzgebühren).
90 %
90 %
90 %
10 %
10 %
10 %
+ 200 %
+ 200 %
+ 150 %
300 %
300 %
250 %
90 %
90 % ou 100 %
-
10 %
10 % ou 0 %
-
200 €
100 €
+ 150 %
+ 150 %
300 € / an
200 €
100 €
250 %
250 %
300 € / an
-
-
200 € / implant
150 € / an
(1) Unifocal faible correction : verres unifocaux avec sphère < ou = 6D et cylindre < ou = 4D
Unifocal forte correction : verres unifocaux avec sphère > 6D et/ou cylindre > 4D
Multifocal faible correction : verres multifocaux avec sphère < ou = 4D, verres multifocaux avec sphère < ou = 8D et cylindre > 0.
Multifocal forte correction : verres multifocaux avec sphère > 4D et cylindre = 0, verres multifocaux avec sphère > 8D et cylindre > 0.
La prise en charge de la mutuelle est limitée à 2 verres par année civile et par bénéficiaire.
Elle peut toutefois être versée plusieurs fois par année civile pour :
- les enfants de moins de 6 ans,
- une évolution, pendant l’année civile, de la pathologie qui entraîne une différence de correction d’au moins 0,5 dioptrie.
(2) Le complément de garantie est limité à 2 verres par année civile et par bénéfi ciaire et conditionné à la mise en oeuvre de la
dispense d’avance des frais dans la limite de la garantie et au recours à un opticien agréé par Kalivia. Les coordonnées de ces
opticiens sont disponibles en agence et sur le site internet de la mutuelle.
(3) La liste complète des traitements et des verres qui bénéfi cient de ce remboursement supplémentaire est disponible en
agence et sur le site internet de la mutuelle.
(4) Matériaux pris en charge : céramo-métal, CIV et céramique.
(5) Forfait par implant. Prise en charge liée à l’ostéo-intégration.
(6) Prise en charge pour le curetage, le surfaçage radiculaire et la gingivectomie.
200 € / implant
150 € / an
1
Harmonie Transfrontaliers
Pour une protection complète et sans frontière
Complémentaire santé - prévention
Association
pour la Protection
Sociale des
Travailleurs
Transfrontaliers
Pour toute question
contactez nous au
0 980 980 860
(numéro non surtaxé)
Régime local
25
III
Strategische
Zielsetzungen
Die individuelle Begleitung und Unterstützung der
Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sind ein wichtiger
Bestandteil der Aktionen des LCGB in den
vergangenen Jahren gewesen. Unsere Gewerkschaft
hat aber auch wichtige Zielsetzungen für die Zukunft
aller Beschäftigten, sowohl im Privatsektor als auch
im öffentlichen Dienst, bei den Verhandlungen in den
einzelnen Sparten auf Landes- und auch europäischer
und internationaler Ebene festgelegt.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, vor allem der
Jugendarbeitslosigkeit, hat in den vergangenen Jahren
einen großen Raum im Tätigkeitsbereich des LCGB
eingenommen. Weitere wichtige Aspekte, die unsere
Gewerkschaft besonders mobilisiert haben, während
die Reformen der Systeme den Lebensweg der
Bürger begleiten: im Sekundarunterrichtswesen und
in der Lehre, die Studienbörsen, die Pflegeleistungen,
die Renten etc.
1
Die 1. Mai Demonstrationen
1. Mai-Feier 2010 in Düdelingen: Für einen
sozialen Ausweg aus der Krise
Am 1. Mai 2010 hat der LCGB in Wiltz seine traditionelle Feier zum
Tag der Arbeit veranstaltet. 1.000 Mitglieder, Delegierte, Militanten
und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Differdingen
anwesend.
werden. Im Gegenteil, soziale Ungerechtigkeiten, Armut und Elend
werden mit solch einer Politik noch stärker ausgeprägt werden.
Video: 1. Mai Demonstration 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
In seiner 15. Rede zum 1. Mai hat der LCGB-Nationalpräsident Robert
WEBER Knackpunkte der politischen Aktualität wie z.B. die gescheiterte
Tripartite, die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise
auf die Arbeitnehmer insbesondere die steigende Arbeitslosigkeit sowie
das Indexsystem und die Kaufkraft der Arbeitnehmer.
Angesichts dieser zahlreichen Herausforderungen setzt der LCGB sich
konsequent für einen sozialen Ausweg aus der Krise ein. Abschließend
hat der LCGB auch betont, dass die Wirtschaft im Dienst des Menschen
steht und nicht umgedreht.
1. Mai-Feier 2012 in Wasserbillig: Absicherung
auch für den Privatsektor / Soziale
Gerechtigkeit auch für den Privatsektor
Am 1. Mai 2012 hat der LCGB in Wasserbillig seine traditionelle Feier
zum Tag der Arbeit veranstaltet. 1.000 Mitglieder, Delegierte, Militanten
und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Wasserbillig
anwesend.
In seiner 1. Rede zum 1. Mai hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY
hervorgehoben, dass Luxemburg neue Modelle entwickeln muss, damit
die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors garantiert
werden kann.
1. Mai-Feier 2011 in Wiltz: Reformen und
Initiativen für den Menschen
Am 1. Mai 2011 hat der LCGB in Wiltz seine traditionelle Feier zum
Tag der Arbeit veranstaltet. 900 Mitglieder, Delegierte, Militanten und
Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Wiltz anwesend.
In seiner letzten Rede zum 1. Mai hat der LCGB-Nationalpräsident
Robert WEBER Knackpunkte der politischen Aktualität wie z.B. das
Staatshaushaltsdefizit, das Indexsystem, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit,
die geplante Rentenreform, die Wohnungsbauproblematik, die
Kollektivvertragspolitik, die Reform der Studienbeihilfen, die Problematik
der Doppelbesteuerung von deutschen Grenzgängern, die notwendige
Reform der Mitbestimmungsgesetzgebung und der Ausstieg aus der
Atomkraft thematisiert.
Mit Bezug auf die steigende Jugendarbeitslosigkeit benötigen wir eine andere Reform des Sekundarunterrichts und müssen verstärkt Überlegungen rund um die Ausbildung in Luxemburg führen. Angesichts der angekündigten Haushaltspolitik, die weder sozial gerecht noch fair ist, stellt der
LCGB sich abschließend viele Fragen zur Glaubwürdigkeit der Regierung.
Video: 1. Mai Demonstration 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Abschließend hat der LCGB hervor gestrichen, dass Haushaltskürzungen
im Sozialbereich nicht zu einem raschen Ende der Krise beitragen
27
1. DIE 1. MAI-DEMONSTRATIONEN
1. Mai-Feier 2014 in Luxemburg: Keine
zusätzlichen Belastungen für die Arbeitnehmer
des Privatsektors!
Am 1. Mai 2014 hat der LCGB in Luxemburg-Stadt seine traditionelle
Feier zum Tag der Arbeit veranstaltet. 1.000 Mitglieder, Delegierte,
Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in der
Luxemburger Hauptstadt anwesend.In seiner Rede zum 1. Mai hat
LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY eine Bilanz der Krise welche
Luxemburg momentan durchläuft gezogen.
1. Mai-Feier 2013 in Zolver: Mehr soziale
Absicherung für den Privatsektor
Am 1. Mai 2013 hat der LCGB in Zolver seine traditionelle Feier zum
Tag der Arbeit veranstaltet. 1.350 Mitglieder, Delegierte, Militanten und
Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Zolver anwesend.
In seiner Rede zum 1. Mai hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY
hervorgehoben, dass die Arbeitnehmer des Privatsektors angesichts der
Krise mehr soziale Absicherung benötigen. Angesichts der steigenden
Arbeitslosigkeit müssen neue Konzepte ausgearbeitet werden, welche
die Lebensqualität jener Menschen, die ihre Arbeit verlieren, absichert.
Gleichermaßen muss die Reform des Sekundarunterrichts garantieren,
dass alle Jugendliche bestmöglich auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt
vorbereitet werden.
Damit es zu mehr sozialer Absicherung kommt, müssen aber auch die
Sozialpartner zuerst wieder gemeinsam Kollektivverträge verhandeln können. Abschließend fordert der LCGB die Einberufung einer neuen Tripartiterunde, die als Ziel haben soll sozial gerechte Lösungen für eine Wiederherstellung des staatlichen Haushaltsgleichgewichts zu finden.
Video: 1. Mai Demonstration 2013
http://www.youtube.com/user/lcgblux
28
Das Verschwinden des Bankgeheimnisses und das Wegfallen
der Einnahmen auf den E-Commerce werden die finanziellen
Schwierigkeiten des Staats noch weiter verschlimmern, da dieser bereits
zum jetzigen Zeitpunkt bis 2018 eine Milliarde € einsparen muss, um
den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Hier treffen die ersten von der Regierung getroffenen Sparmaßnahmen
einzig und allein die Arbeitnehmer: Kürzung der Studienbeihilfen
und Anhebung der Mehrwertsteuer für 2015. Und dies obwohl
die Arbeitnehmer sich zusehends mit existenziellen Schwierigkeiten
konfrontiert sehen, da die Arbeitslosigkeit weiterhin steigt und die
Kollektivvertragspolitik in den Unternehmen ins Stocken gekommen ist.
Angesichts dieser Tatsachen wird die Einberufung einer neuen nationale
Tripartite immer dringender: Damit die Staatsfinanzen wieder ins
Gleichgewicht gebracht und die steigende Arbeitslosigkeit bekämpft
werden können, setzt der LCGB sich dafür ein, dass in einer nationalen
Tripartite im Konsens Entscheidungen getroffen werden. Der LCGB
kann sich nicht mit jeglicher zusätzlichen Belastung, die ausschließlich die
Arbeitnehmer des Privatsektors trifft, einverstanden erklären.
Video: 1. Mai Demonstration 2014
http://www.youtube.com/user/lcgblux
2
Die großen nationalen Dossiers
Die nationalen Tripartiten von 2010 und 2011 und
die Haushalts- und Finanzpolitik der Regierung
im Zeitraum 2010-2014
2010 und 2011 erfolgten zwei nationale Tripartiten, die beide auf Grund der verfahrenen Diskussionen zur automatischen Lohnindexierung, scheiterten.
2010 hatte die Luxemburger Regierung noch bilaterale Abkommen mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern
geschlossen. 2011 traf sie jedoch im Alleingang ihre Entscheidungen über die künftige Haushalts- und Finanzpolitik.
Seit 2012, forderte der LCGB wiederholt die Einberufung einer neuen nationalen Tripartite über die öffentlichen
Finanzen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Haushalts- und Finanzmaßnahmen der Regierung stellen eine
erhebliche Belastung für die Arbeitnehmer und Rentner des Großherzogtums dar. Der LCGB kann sich nicht mit dieser Politik einverstanden erklären, die die zusätzliche Last einzig den Arbeitnehmern des privaten Sektors aufbürdet.
Nationale Tripartite 2010: Für einen sozialen
Ausweg aus der Krise! (13. April 2010)
Das LCGB-Zentralkomitee versammelte sich am 13. April 2010 zu einer
außerordentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen in der nationalen Tripartite zusammen. Nach einer angeheizten Erörterung der einzelnen Vorschläge der Regierung, die in der Hauptsache auf die Sanierung des
Staatshaushaltes abzielten, verwarf der außerordentliche Zentralvorstand
einstimmig die Maßnahmen, die in der damaligen Situation vorgeschlagen
wurden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen, zum Beispiel bezüglich der Kinderzulagen, des Elternurlaubs oder der Angleichung der Renten, können möglicherweise unter Umständen die Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner
erheblich belasten, zu einer Verlangsamung der nationalen Wirtschaftstätigkeit führen und, nicht zuletzt, einen unannehmbaren sozialen Rückschritt
bedeuten.
Zudem, bleiben die Vorschläge bezüglich einer Steigerung der Einnahmen
derweil viel zu vage und können unter Umständen erneut zu Lasten der
Arbeitnehmer und Rentner gehen, die bereits durch die Senkung der Sozial- und Familienleistungen gebeutelt sind. In seinen Beratungen, kam der
Zentralvorstand zu dem Schluss, dass die Verteilung der Finanzierung, die
zu 2/3 Einsparungen und zu 1/3 Einnahmenserhöhungen vorsieht, überarbeitet werden sollte.
Im Zusammenhang der Verhandlungen in der Tripartite ist für den LCGB
die Lage am Arbeitsmarkt, die Aufrechterhaltung, die Wahrung von Arbeitsplätzen und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben von all denjenigen,
die zur Lebenshaltung einen Arbeitsplatz benötigen, vorrangig.
Der Vorschlag des LCGB in der nationalen Tripartite bestand in der Einführung eines Einheitssatzes bei der Unfallversicherung. Dieser Einheitssatz
soll es zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen erlauben, ihre Sozialausgaben erheblich zu senken und soll auf dem solidarischen Engagement
der Finanzdienstleister beruhen.
Nationale Tripartite 2010: Resolution des
außerordentlichen Gewerkschaftsrates des
LCGB in Kayl (28. April 2010)
Nach der letzten Sitzung des Koordinationsausschusses der nationalen
Tripartite am 28. April 2010 traten die LCGB-Delegierten zu einem
außerordentlichen Gewerkschaftsrat in Kayl zusammen.
Nach einer Analyse und Beratung haben die anwesenden Delegierten die
folgenden Schlussfolgerungen gezogen:
Angesichts der derzeitigen Krise sowie der mittelfristigen Entwicklung in
den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, sind die LCGB-Delegierten mit
der Politik der Regierung einverstanden, keine Verschuldungspolitik zu
Lasten der künftigen Generationen zu führen.
Der Gewerkschaftsrat fordert, dass der Öffentlichkeit ein Gesamtpaket
der verschiedenen Maßnahmen zur Sanierung der öffentlichen Finanzen
zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und einzelne Möglichkeiten zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgestellt werden. Hinsichtlich des Fehlens eines detaillierten und mit Zahlen unterlegten Berichtes zu den Maßnahmen zur Sanierung der Staatsfinanzen, können die Gewerkschaften
keine alternativen Vorschläge ausarbeiten.
Der Gewerkschaftsrat des LCGB hält fest, dass die Maßnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes, die von der Regierung vorgeschlagen werden, zur Zeit zu schwammig sind und unter Umständen sowohl diejenigen benachteiligt, die zum Reichtum unseres Landes beigetragen haben
(Rentner), als auch die, die heute oder später zum Reichtum unseres
Landes beitragen werden (Arbeitnehmer, Familien und Studenten).
Die Delegierten des LCGB stimmen dem zu, dass Luxemburg gemeinsame Anstrengungen in diesen Krisenzeiten unternehmen muss, um das
Haushaltsdefizit aufzuheben. Dies bedeutet, dass die Lasten der Krise
solidarisch von allen und nach den Möglichkeiten eines jeden in der Gesellschaft getragen werden müssen.
Demzufolge, ist der Gewerkschaftsrat der Meinung, dass im Zusammenhang mit der Sanierung der öffentlichen Finanzen ein Gleichgewicht
zwischen weniger Ausgaben und mehr Einnahmen geschaffen
werden muss.
29
DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG
IM ZEITRAUM 2010-2014
Der Gewerkschaftsrat betont in dem Kontext, dass die Arbeitnehmer im
privaten Sektor bereits genügend unter der derzeitigen Krise gelitten haben
(Betriebsumstrukturierungen, Kurzarbeit, Entlassungen, usw.).
Im Zusammenhang der Vorschläge im Bereich Wohnungsbeihilfen heben
die LCGB-Delegierten hervor, dass die Lage am Luxemburger Immobilienmarkt bereits äußerst angespannt ist.
Immer mehr Einwohner schaffen es nicht mehr, sich eine Wohnung im
Großherzogtum zu kaufen, sondern sehen sich gezwungen, in den unmittelbaren Grenzregionen zu wohnen. Diese Entwicklung könnte sich durch
die vorgeschlagenen Maßnahmen bezüglich des Steuerkredits auf notarielle
Urkunden (Bëllegen Akt) beschleunigen.
Zudem ist der Gewerkschaftsrat der Meinung, dass die Haushaltssanierungsmaßnahmen, die die Regierung geplant hat, vor allem die Maßnahmen in Sachen Familienzulagen und Fahrtkosten, insbesondere die
150.000 Grenzgänger benachteiligen, die täglich in Luxemburg arbeiten.
In diesem Kontext darf nicht vergessen werden, dass immer mehr
Bewohner zu Grenzgängern werden, weil sie sich im Ausland niederlassen, während sie weiterhin in Luxemburg beschäftigt sind.
Die wichtigste Herausforderung für unsere Gesellschaft ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dieser Kampf erfordert ein stärkeres Engagement
seitens der Arbeitgeber. Der Gewerkschaftsrat verlangt, dass die Arbeitgeber sich ihrer sozialen Verantwortung stellen. Sollte es an derartigem
Bewusstsein fehlen, müssen strengere finanzielle Auflagen im Rahmen der
Finanzierung des Beschäftigungsfonds gemacht werden. Die von der Arbeitgeberseite hervorgebrachten Lösungen im Sinne einer „ökonomischen
Behandlung“ der Arbeitslosigkeit, sind ein inakzeptabler sozialer Rückschritt
und bringen den sozialen Zusammenhalt und Frieden in unserem Land in
Gefahr.
In dem Kontext der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit müssen die Arbeitgeberverbände sich dafür einsetzen, dass die Umstrukturierungen am
Finanzplatz bzw. in der Industrie ohne Entlassungen aus „wirtschaftlichen
Gründen“ erfolgen. Die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer müssen absoluten Vorrang haben.
Der Gewerkschaftsrat hat den Willen des LCGB bekräftigt, sich für die
vollständige Wahrung des automatischen Lohnindexierungssystems einzusetzen.
Entsprechend den Beschlüssen des letzten Nationalkongresses des LCGB
im November 2009 lehnt der Gewerkschaftsrat jede Manipulierung,
Modulierung oder Änderung des automatischen Lohn- und Rentenindexierungssystems ab, ganz gleich ob es sich um die Änderung des Warenkorbs, die Wiedereinführung eines Systems der zeitlichen Verschiebung bei
der Zahlung der Indextranchen oder die Deckelung der Indextranchen ab
einem festgelegten Monatslohn handelt.
Die automatische Indexierung der Löhne ist in der Tat der einzige Schutz
der Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner und verkörpert ein wesentliches Element des sozialen Friedens in unserem Land.
Weil die Verhandlungen im Koordinationsausschuss der nationalen Tripartiten gescheitert waren, beauftragen die LCGB-Delegierten den Zentralvorstand mit der Prüfung und Analyse der Maßnahmen, die einseitig von der
Luxemburger Regierung zurückbehalten wurden, und gegebenenfalls, nach
Konzertierung mit den anderen, in der nationalen Tripartite vertretenen Gewerkschaftsorganisationen, alle zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden.
30
Lohnindexierung und Steuerpaket:
Die Anstrengungen des LCGB waren
erfolgreich und mündeten in ein bilaterales
Abkommen zwischen der Regierung und den
Gewerkschaften (29. September 2010)
Die Sitzung zwischen der Regierung und den Gewerkschaften am 29.
September 2010 war ein voller Erfolg. Die Lohnindexierung wurde nicht
abgeschafft und das Steuerpaket wurde sozial ausgeglichen. Dies war kein
Zufall, sondern das Ergebnis des gewerkschaftlichen Könnens des LCGB.
Der LCGB hat die Regierung überzeugt, mit guten Argumenten und unermüdlichem Engagement.
Bilaterales Abkommen zwischen Regierung
und Arbeitgeber: gemischtes Ergebnis mit
zweifelhaften Aspekten! (16. Dezember 2010)
Nach dem Scheitern der Tripartite im Frühjahr 2010, über das seither sehr
viel geschrieben worden ist, gelang der Luxemburger Regierung am 15.
Dezember 2010 das schier Undenkbare: den Abschluss von zwei bilateralen Abkommen, in denen die Forderungen der Gewerkschaften und der
Arbeitgeber berücksichtigt werden.
Im endgültigen bilateralen Abkommen vom 15. Dezember 2010 mit den
Arbeitgebern ist nicht, wie anfangs vorgesehen, ein Ausgleich der nächsten
Indextranche vorgesehen. Die Finanzierung der Anhebung des sozialen
Mindestlohnes ist nach wie vor vorgesehen, wird aber auf 2011 begrenzt.
Sie erfolgt in Form einer Zahlung von 25 Millionen € in die Krankenkasse
der Arbeitgeber. Hinzu kommt, dass die Beteiligung des Staates an den
Fortbildungskosten um 20 Millionen € angehoben wird. Während die Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2011 zur Kasse gebeten werden, um die
Staatsfinanzen zu sanieren, gehen die Kosten für die Unternehmen zurück.
Der LCGB kann sich nicht mit der Ansicht der Regierung anfreunden, dass
die Finanzierung der Anhebung des sozialen Mindestlohnes notwendig
ist, um die Kosten für die Betriebe zu senken. Diese Transaktion der Regierung darf auf keinen Fall ohne einen Beitrag seitens der Arbeitgeberschaft erfolgen! Angesichts der Krise auf unserem Arbeitsmarkt, müssen
die Unternehmen in Luxemburg ebenfalls endlich soziale Verantwortung
übernehmen und sämtliche Instrumente, die das Arbeitsamt ihnen zur Verfügung stellt, anwenden, um ihren Beitrag zur Senkung der zunehmenden
Arbeitslosenzahlen zu leisten.
Der LCGB ist ebenfalls sehr verwundert über den Beschluss der „Bipartite“ bezüglich der Neubewertung des Einheitsstatuts. Diese Neubewertung
beschränkt sich scheinbar auf das Problem des Fernbleibens vom Arbeitsplatz. Die Einführung des Einheitsstatuts betrifft jedoch nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer. Der LCGB erwartet von der
Regierung, dass sie eine tiefgreifendere Neubeurteilung des Einheitsstatuts
vornimmt und sich dazu mit allen Sozialpartnern berät.
Mit größter Verwunderung stellt der LCGB fest, dass die Regierung den
Arbeitgebern versprochen hat, dass deren Kranken- und Rentenkassenbei-
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
träge 2014 nicht steigen werden. Die dieses Jahr beschlossene Anhebung
wird nach wie vor angewandt. Solange die Beiträge der Arbeitgeber nicht
steigen, solange steigen auch nicht die von den Arbeitnehmern gezahlten
Beiträge. Der LCGB kann nicht mit dieser Entscheidung einverstanden
sein, weil sie jährlich bei der Aufstellung des Haushaltes der zuständigen
Organe der Gesundheitskasse (CNS) und der Rentenkasse getroffen
werden muss!
Schließlich ersucht der LCGB die Regierung, die Gewerkschaften über die
Diskussionen der Regierung mit den Arbeitgebern zur Neuorganisation der
Arbeit des Koordinationsausschusses der Tripartite verstärkt zu informieren.
Der LCGB zieht die Bilanz der für 2011
verabschiedeten steuerlichen und finanziellen
Maßnahmen (Januar 2011)
Im Dezember 2010 verabschiedete die Abgeordnetenkammer eine Reihe steuerliche und finanzielle Maßnahmen, die am 1. Januar 2011 in Kraft
getreten sind. Sie siedeln sich im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes an und wirken sich direkt auf die Löhne der Arbeitnehmer aus.
Gesetz vom 17. Dezember 2010 (Gesetzesentwurf 6166)
1.
Natürliche Personen: Einführung, für das Jahr 2011,
eines „Krisenbeitrages“ von 0,8 % auf alle Einkünfte (Mieten, Dividenden, usw.) und Löhne ab dem 1. Januar 2011.
Der Krisenbeitrag wird vom Arbeitgeber vom Einkommen abgehalten, wobei jedoch ein Abschlag in Höhe des sozialen Mindestlohnes
berücksichtigt wird.
2.
Natürliche Personen: Die Solidaritätssteuer (Beitrag zum Beschäftigungsfonds) wird von 2,5 % auf 4 % ab dem 1. Januar 2011angehoben.
Bei einem steuerbaren Einkommen über 150.000 € in der Steuerklasse 1 und 1a oder von 300.000 € in der Steuerklasse
2 beträgt der Beitragssatz zum Beschäftigungsfonds 6 %.
3.
Einführung eines neuen Spitzensteuersatzes von 39 % (gegenüber
38 % vor der Verabschiedung des Gesetzes) ab dem 1. Januar 2011.
Dieser neue Spitzensteuersatz gilt für ein jährliches Einkommen über
41.793 € in den Steuerklassen 1 und 1a bzw. über 83.586 € in der
Steuerklasse 2.
Großherzogliche Verordnung vom 17. Dezember 2010
Keine Anpassung des Steuersatzes an die Inflationsentwicklung
(Kaufkrafteinbußen).
Beispiele jährlicher Einbußen (Anhebung um
0,1 % des Krankenkassenbeitragssatzes
inbegriffen, jedoch ohne Steuerabschläge
und ohne 13. Monat)
Monatlicher
Bruttolohn
Steuerklasse
1
Steuerklasse
1a
Steuerklasse 2
2.000 €
- 50,70 €
- 45,90 €
- 45,90 €
3.000 €
- 186,30 €
- 159,90 €
- 157,50 €
4.000 €
- 341,10 €
- 397,50 €
- 285,90 €
Nationale Tripartite 2011: Die Arbeitslosigkeit
muss Hauptthema der Debatten werden (19.
September 2011)
In seiner Sitzung vom 19. September 2011 bereitet der LCGB-Exekutivausschuss die erste Tripartite von Herbst 2011 vor.
Angesichts des bilateralen Abkommens zwischen der Regierung und den
Gewerkschaften vom 29. September 2010, ist es nicht verwunderlich,
dass der Index auf der Tagesordnung der Tripartite-Verhandlungen im
Herbst 2011 steht. In der Tat, war eine erneute Verständigung über die zu
ergreifenden Maßnahmen zum Thema Index in diesem Abkommen vorgesehen, gesetzt den Fall dass, die Inflation eine neue Indextranche in den
12 Monaten nach der Ausbezahlung der Indextranche von Oktober 2011
auslösen würde. Da dies der Fall ist, sind die Parteien, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, zur Einlösung ihres Versprechens verpflichtet.
Dennoch liefert die derzeitige Lage nach Meinung des LCGB kein Argument für eine eventuelle Modulierung des Index. Angesichts der steigenden Inflation muss das System der automatischen Indexierung der Löhne
und Renten erneut voll und ganz für die Arbeitnehmer und Rentner zum
Tragen kommen. In diesem Kontext sei daran erinnert, dass eine Resolution zum Index, die auf dem 58. LCGB-Kongress im November 2009
verabschiedet wurde, eindeutig besagt, dass der LCGB keine Änderung
des Index akzeptiert, wenn darunter die Kaufkraft leidet. Der LCGB steht
folglich für diesbezügliche Verhandlungen nicht zur Verfügung.
Der LCGB zieht es vor, mehr Gewicht auf die Diskussionen zu legen,
die übrigens zaghaft anlässlich der Tripartite im Frühjahr 2010 begonnen
wurden und bei denen es um die Maßnahmen geht, die es in Anbetracht
der steigenden Arbeitslosenzahlen zu ergreifen gilt. Angesichts der angespannten Lage am Luxemburger Arbeitsmarkt muss das Problem der
Arbeitslosigkeit, vor allem das der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit, im Mittelpunkt der Diskussionen in der Tripartite zwischen
den Sozialpartner sein. Angesichts des Ernstes und der Dringlichkeit dieses
Problems, müssen die Debatten über die automatische Indexierung der
Löhne und Renten unbedingt eine untergeordnete Rolle spielen.
Gesetz vom 17. Dezember 2010 (Gesetzesentwurf 6217)
Renten und Unfallrenten: Die zum 1. Januar 2011 vorgesehene Anpassung
um 1,9 % wird über zwei Jahre verteilt (0,95 % am 1. Januar 2011 und
0,95 % am 1. Januar 2012).
31
DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG
IM ZEITRAUM 2010-2014
LCGB-Exekutivkomitee: Stellungnahme des
LCGB zu den einzelnen Regierungsbeschlüssen
vom 16. Dezember 2011 (9. Januar 2012)
Bei seiner Sitzung vom 9. Januar 2012 prüfte das LCGB-Exekutivkomitee ausführlich die Beschlüsse des Regierungsrates, die Premierminister
Jean-Claude JUNCKER am 16. Dezember 2011 nach der Annullierung der
nationalen Tripartite vorgestellt hatte.
Auf der Grundlage seiner Analyse, verabschiedete der LCGB-Exekutivausschuss folgende Stellungnahmen zu den einzelnen Regierungsbeschlüssen,
die die Probleme des Landes lösen sollen:
Modulierung der automatischenn Lohnindexierung im Jahre
2012 (Vertagung der diesjährigen Indextranche auf den 1.
Oktober 2012)
JA, UNTER DER BEDINGUNG, dass die Regierung so früh wie
möglich Diskussionen mit den Gewerkschaften über die Einführung einer
„besonderen Risikoprämie“ für die Arbeitnehmer des Privatsektors beginnt.
Die Höhe dieser Prämie muss den Ausgleich des Lohnverlustes ermöglichen, der infolge der Modulierung der automatischen Indexierung entstand
(zwischen 5 % und 8 % des Lohnes im Zeitraum 2012 bis 2014).
ABLEHNUNG seitens des LCGB wegen fehlender klarer und deutlicher
Informationen. Der LCGB bittet die Regierung um ein klares und deutliches
Modell, in dem ausführlich die Auswirkungen ihrer Entscheidung wiedergegeben werden. Der LCGB ist übrigens der Meinung, dass der Verkehr zu
den persönlichen Freiheiten gehört und dass der Ansatz, der von der Regierung vorgeschlagen wird, auf keinen Fall dazu führen darf, dass allein die höheren Einkommenskategorien noch von der privaten Mobilität profitieren.
Fortsetzung einer vorsichtigen Politik bei der Anpassung der
kontrollierten Preise.
EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Der LCGB besteht darauf, dass die
Regierung ihre vorsichtige Politik bei der Anpassung der kontrollierten
Preise fortsetzt.
Sozial abgestufter Wasserpreis in allen Gemeinden des Landes
EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Der LCGB besteht darauf, dass die Regierung sich in die Richtung einer sozialen Abstufung des Wasserpreises in
allen Gemeinden einsetzt.
Ausdehnung der Nomenklatur der erstattungsfähigen medizinischen Handlungen (z.B. Zahnpflegeleistungen)
Die Arbeitnehmer des Privatsektors verfügen über keine Beschäftigungsgarantie. Dieses Risiko kann die Lebensqualität und die Existenzstabilität der
Arbeitnehmer erheblich belasten. Gleichzeitig, sollten Maßnahmen zum
Ausgleich dieses Risikos eingeführt werden. Wenn der Arbeitgeber seinen
Teil der Risiken trägt, die an seine industriellen und kaufmännischen Tätigkeiten geknüpft sind, so soll der Staat den Arbeitnehmern des Privatsektors
einen Ausgleich in Form einer „besonderen Risikoprämie“ bieten, um die
Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, zu decken.
EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der dazu bereit ist, ausführlich diesen
Regierungsvorschlag zu prüfen. In diesem Sinne werden die Vertreter des
LCGB in den Organen der Gesundheitskasse (CNS) diesen Punkt in den
kommenden Monaten im Auge behalten.
Modulierung der automatischen Lohnindexierung 2013 und
2014 (Vertagung der Indextranchen von 2013 und 2014 auf den
1. Oktober eines jeden Jahres)
EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt
hin zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Die Einführung des Einheitsstatuts ist jedoch weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein, da der Abschluss von Kollektivverträgen für alle Arbeitnehmer noch Zeit braucht. Es
ist wichtig, dass diese neuen Kollektivverträge den tatsächlichen Aufgabenbereichen am Arbeitsplatz Rechnung tragen und dass sie die Einhaltung des
Grundsatzes der bestmöglichen Praxis gewährleisten.
FORMELLE ABLEHNUNG der Einführung eines Zeitintervalles
von 12 Monaten zwischen jeder Indextranche, was zu einer Zahlung
der Indextranchen für 2013 und 2014 im Oktober führt. Da
die Wirtschaftsentwicklung unseres Landes 2013 und 2014 zur Zeit
kaum vorherzusehen ist, kann eine eventuelle Modulierung der Indextranchen im Laufe der Jahre 2013 und 2014 nach Meinung des LCGB
nur nach der Erfassung der Gesamtsituation erfolgen. Dazu sollte eine
Tripartite oder eine Konzertierungsrunde mit der Regierung zu Beginn
eines jeden Jahres ins Leben gerufen werden, damit je nach den
wirtschaftlichen Gegebenheiten entschieden werden kann, ob eine
Vertagung der Zahlung der Indextranchen notwendig ist oder nicht. Es
muss wieder einmal festgestellt werden, dass es zum wieder die
Arbeitnehmer des Privatsekors sind, die einen erheblichen Beitrag
zu den Bemühungen der Regierung bei der Bewältigung der Krise
leisten müssen.
Einheitsstatut: Herabsetzung des Prämienzuschlags auf Beiträge der Arbeitnehmer, die früher das Statut eines Arbeiters
hatten.
Anhebung des sozialen Mindestlohnes (SSM) zum 1. Januar
2013
EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der darauf besteht, dass die Regierung
regelmäßig den sozialen Mindestlohn angleicht.
Bemühungen zur Unterstützung von Familien mit bescheidenen Einkommen
EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der darauf hält, dass die Regierung ihre
Politik in diesem Bereich fortsetzt.
Entnahme von Alkohol und Tabak aus dem Warenkorb, der für
die Berechnung des Index in Betracht gezogen wird.
Arbeitsrecht: größere Flexibilität und leichterer Zugang zu befristeten Arbeitsverträgen (CDD)
EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der der Regierung bei dieser Entscheidung folgen kann.
ABLEHNUNG des LCGB. Diese Flexibilisierung ist absolut inakzeptabel, weil sie die Idee des Gesetzes von 1989 in Frage stellt, das die
unbefristeten Arbeitsverhältnisse (CDI) als standardmäßiges Berufsverhältnis definiert. Die derzeitigen Bestimmungen zu den CDD oder zur
Zeitarbeit reichen im Blickfeld der Flexibilität aus. Eine weitere Öffnung
bei den CDD würde zu noch mehr unsicheren Arbeitsplätzen führen.
Einführung eines Grenzwertes, ab dem die Preissteigerung bei
Erdölprodukten, mit Ausnahme von Heizöl, keine Wirkung
mehr auf die Lohnindexierung hat
32
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Arbeitszeiten
ABLEHNUNG des LCGB. Es ist inakzeptabel, über den gesetzlichen Weg eine weitere Flexibilität in den Arbeitszeiten durchsetzen zu
wollen, aus zwei Gründen: Erstens erlauben die derzeit geltenden
Gesetzestexte bereits eine mehr als ausreichende Flexibilität
bei den Arbeitszeiten. Zweitens führt eine Flexibilisierung der
Arbeitszeiten nur zu einer weiteren Belastung der Arbeitnehmer
des Privatsektors.
der Renten zum 1. Januar 2013, Anhebung um 2 % der Solidaritätssteuer,
Anhebung der Verbrauchssteuern auf Tabak, Alkohol und Kraftstoff, Anpassung des Dienstleistungsscheckssystems), die die Arbeitnehmer und Rentner erheblich zur Kasse bitten wird. Dabei sollte das Sparmaßnahmenpaket
sozial gerecht verteilt sein. Die Arbeitnehmer und Rentner können nur
nach ihren Mitteln zu einem Beitrag aufgefordert werden, während die
Betriebe und die Arbeitgeber einen größeren Beitrag zur Sanierung des
Haushaltsdefizites und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leisten müssen.
Des Weiteren, müssen Solidarität und soziale Gerechtigkeit sowohl für den
Privatsektors als auch den öffentlichen Dienst gleichermaßen gelten.
Beschäftigungspakt für ältere Arbeitnehmer
ABLEHNUNG, weil die Vorschläge der Regierung keine Substanz haben
und nicht über eine Absichtserklärung hinausgehen. Ohne konkretes und
wohl überlegtes Engagement laufen die Regierungsvorschläge Gefahr, wirkungslos zu bleiben.
Anheben der Zahl der subventionierten Wohnungen und vor
allem der Zahl der vermieteten Sozialwohnungen
EINVERSTÄNDNIS des LCGB. In Sachen Wohnungswesen möchte
die Gewerkschaft jedoch betonen, dass die neue Regelung des „Bëllegen
Akt“ nochmals überarbeitet werden muss, damit soziale Ungerechtigkeiten
vermieden werden.
Infrastrukturen für Obdachlose
EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Der LCGB begrüßt die Initiative der
Regierung in dieser Sache.
Der LCGB muss feststellen, dass die Beschlüsse der Regierung,
unter anderem die Modulierung der Indextranchen, zu einer erheblichen Belastung der Arbeitnehmer des Privatsekors führen werden.
So lastet der größte Teil der Haushaltspolitik auf den Schultern der arbeitenden Mittelschicht, ohne dass die Haushalte mit deutlich höherem Einkommen einen zusätzlichen Beitrag leisten müssen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, müssen die Arbeitnehmer des Privatsektors wieder einmal erhebliche Opfer bringen, und dies ungeachtet
des Umstandes, dass sie über keine Beschäftigungssicherheit und keine
Existenzabsicherung verfügen.
Rede zur Lage der Nation 2012: Für den LCGB
muss das Instrument der nationalen Tripartite
eingesetzt werden, damit solidarische und sozial
gerechte Lösungen gefunden werden
(9. Mai 2012)
Anlässlich der Sitzung vom 9. Mai 2012, hat das LCGB-Exekutivkomitee ausführlich die Erklärungen der Regierung zur Wirtschafts-, Sozialund Finanzpolitik des Großherzogtums erörtert, die am Vortag
vom Premierminister Jean-Claude JUNCKER in der Abgeordnetenkammer vorgestellt wurden. Bezüglich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und vor allem der Jugendarbeitslosigkeit begrüßt der LCGB die
Absicht der Regierung, konkrete Lösungen hinsichtlich dieses Problems
zu suchen. In Anbetracht der Entwicklung der Arbeitslosigkeit
in Luxemburg benötigen wir ausnahmslos das verstärkte Engagement der
Regierung sowie klare und deutliche Lösungsvorschläge.
Bezüglich des Haushaltsdefizites bedauert der LCGB, dass die Regierung
einseitig beschlossen hat, ein Sparmaßnahmenpaket (keine Angleichung
Aus diesen Gründen fordert der LCGB die Einberufung einer Tripartite
zu den Staatsfinanzen und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, damit ein
Gesamtkonzept für diese beiden Probleme erarbeitet und solidarische sowie sozial gerechte Lösungen gefunden werden. Die Zukunft Luxemburgs
hängt davon ab!
Staatshaushalt 2013: Ein ausgewogener
Staatshaushalt auf Kosten der
Existenzunsicherheit der Arbeitnehmer im
Privatsektor (12. Dezember 2012)
Am 2. Oktober 2012 hinterlegte der Finanzminister den Staatshaushaltsentwurf 2013 bei der Abgeordnetenkammer und kündigte eine Reihe von
Maßnahmen zur Reduzierung des Haushaltsdefizits an, die alle Arbeitnehmer und Rentner erheblich zur Kasse bitten werden. Nach zahlreichen
Kritiken von allen Seiten, auch von Seiten der in der Regierung vertretenen
Parteien, stellte der Finanzminister am 6. November 2012 einen überarbeiteten Haushaltsentwurf vor, der am nächsten Tag in der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorlag.
Zur Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes, beschloss die Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen, die alle Arbeitnehmer und Rentner erheblich zur Kasse bitten werden:
• Abschaffung der Angleichung der Renten zum 1. Januar 2013;
• Begrenzung der automatischen Lohnindexierung auf eine Indextranche pro Jahr;
• Senken der Beihilfe für den Schulbeginn;
• Anhebung der Solidaritätssteuer von 4 % auf 7 % für Privatpersonen
•
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•
•
und von 4 % auf 9 % für die Einkommen über 150.000 € jährlich bei
Steuerklasse 1 und 1a, bzw. 300.000 € bei Steuerklasse 2;
Einführung einer Mindeststeuer auf alle Fahrzeuge von 30 €;
Anhebung der Verbrauchssteuern auf Dieselkraftstoff, gekoppelt an
eine (bisher noch nicht genau angegebene) Anhebung der Bus- und
Zugfahrscheintarife;
Änderungen bei der Steuererklärung: Abschaffung der vier ersten
Einheiten (396 €) des Abzuges auf die Kilometerpauschale, Halbieren des abzugsfähigen Sollzinsenschwellenbetrags (von 672 € auf
336 €) und Deckelung des Steuervorteils je Wohnung auf einen
MwSt.-Betrag von 50.000 € (statt 60.000 €);
Anpassung der staatlichen Subventionen für die Gemeinden an den
realen finanziellen Spielraum. Diese Maßnahme könnte in manchen
Gemeinden zu einer Anhebung der Gemeindesteuern führen.
In diesen Krisenzeiten, erfahren die Arbeitnehmer und Rentner des Privatsektors somit eine Einschränkung ihrer Kaufkraft, ohne dass dafür der
Staatshaushalt durch Maßnahmen, die trotz den jüngsten Erklärungen unserer politischen Entscheidungsträger nach wie vor nicht zum Erreichen
des angestrebten Zieles ausreichen, ins Gleichgewicht gebracht würde!
Schlimmer noch: Die Regierung möchte Haushaltseinsparungsmaßnahmen einführen, die eindeutig das soziale Netz durchlöchern, das bisher
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DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG
IM ZEITRAUM 2010-2014
eine Dämpfung der negativen Auswirkungen der Krise auf die Arbeitnehmer des Privatsektors verhindern konnte!
So kündigt die Regierung mitten in der Wirtschaftskrise die Abschaffung der
Préretraite-solidarité an, eines Krisenbekämpfungsinstrumentes, das den
Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert, weil Arbeitnehmer am Ende ihrer
Laufbahn ihren Arbeitsplatz zugunsten von jungen Arbeitslosen freigeben.
Eine zweite, mehr als beunruhigende Maßnahme, ist die Änderung der
Anwendungsmodalitäten der Wiedereingliederungsbeihilfe. Sie könnte den
Arbeitnehmern des Privatsektors, die ihre Arbeit verloren haben, empfindliche Einkommenseinbußen bringen und die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards in Frage stellen.
Die Arbeitnehmer des Privatsektors zahlen somit praktisch als einzige die
Kosten dieser Haushaltspolitik. Während des ganzen Jahres 2012 hat der
LCGB unaufhörlich die Einberufung einer Tripartite zu den öffentlichen
Finanzen gefordert, damit eine Gesamtstrategie entwickelt wird, die das
Gleichgewicht des Staatshaushaltes durch solidarische und sozial gerechte
Lösungen wiederherstellt. Weil offensichtlich ein kohärentes Konzept fehlt,
zieht die Regierung die Ankündigung einzelner Sparmaßnahme und hofft,
damit den Staatshaushalt erneut ins Gleichgewicht zu bringen.
Diese unüberlegte Politik der Regierung wird auf Kosten der Arbeitnehmer des Privatsektors geführt. Sie müssen eine beträchtliche Einschränkung ihrer Kaufkraft, ein höheres Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, und
den Abbau des Luxemburger Sozialnetzes in Kauf nehmen. Der LCGB
kann sich nicht mit einer Regierungspolitik einverstanden erklären, die den
Staatshaushalt ins Gleichgewicht bringen möchte, indem sie gleichzeitig die
Existenz der Arbeitnehmer des Privatsektors bedroht.
LCGB-Rundtischgespräch in der Rockhal: Das
Luxemburger Sozialmodell der Zukunft
(20. Juni 2013)
Am 20. Juni 2013 lud der LCGB in der Rockhal zu einem Rundtischgespräch zum Thema „Das Luxemburger Sozialmodell der Zukunft“
ein. Über 500 Teilnehmer waren bei diesem Ereignis anwesend.
Auf dem Podium saßen der Premierminister und Staatsminister JeanClaude JUNCKER, die Ministerin für Bildung und Weiterbildung, Mady
DELVAUX-STEHRES, der Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas
SCHMIT, der Präsident der UEL, Michel WURTH, der Generalvikar und
geschäftsführende Vorsitzende von Caritas Luxemburg, Erny GILLEN, sowie LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY.
Angesichts der Herausforderungen, denen Luxemburg sich stellen muss,
benötigen wir eine Neudefinierung oder eher eine bessere Definition unseres Sozialmodells und dessen gerechte Finanzierungen. Die Teilnehmer
an der Gesprächsrunde sind sich der Bedeutung des Luxemburger Sozialmodells für die Zukunft unseres Landes wohl bewusst.
Jeder war folglich zur Diskussion über die wirtschaftliche Lage des Großherzogtums, die Beschäftigung, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und
die Bildung bereit.
Die Zukunft unseres Landes und der Mensch standen somit im Mittelpunkt
dieser Gesprächsrunde des LCGB.
Video: Rundtischgespräch vom 20. Juni 2013
http://www.youtube.com/user/lcgblux
1. Mai-Feier 2013 des LCGB in Zolwer: mehr
soziale Sicherheit für den privaten Sektor
(1. Mai 2013)
Am 1. Mai 2013 feierte der LCGB in Zolwer traditionsgemäß den Tag der
Arbeit. 1.350 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des
LCGB waren an diesem Tag in Zolwer anwesend.
In seiner Ansprache zum 1. Mai bestand LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY darauf, dass angesichts der Krise die Arbeitnehmer des Privatsektors
mehr soziale Sicherheit brauchen. Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen müssen neue Wege gefunden werden, damit der Lebensstandard
derjenigen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, nicht in Frage gestellt
wird. In derselben Logik muss die Reform des Sekundarunterrichtes ebenfalls gewährleisten, dass jeder Jugendlichte optimal auf den Einstieg in den
Arbeitsmarkt vorbereitet ist.
Um eine verstärkte soziale Absicherung zu erreichen, müssen die Sozialpartner erneut zu gemeinsamen Verhandlungen von Kollektivverträgen
fähig sein. Abschließend verlangt der LCGB die Einberufung einer neuen
Tripartite, deren Aufgabe es sein soll, sozial gerechte Maßnahmen festzulegen, die die Wiederherstellung des Staatshaushaltes ermöglichen.
Video : 1. Mai-Rede 2013
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Die Haushalts- und Finanzpolitik der Regierung:
Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass
die Existenz der Arbeitnehmer des Privatsektors
weiter bedroht wird (10. März 2014)
Auf seiner Sitzung vom 10. März 2014 erörterte das LCGB Exekutivkomitee die verschiedenen Haushalts- und Finanzmaßnahmen, die von der
Regierung angekündigt wurden.
Die Mehrheit der vorgesehenen Maßnahmen wird umgehend negative
Auswirkungen auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer haben:
• Das neue System der finanziellen Beihilfen entspricht an erster
Stelle Erwägungen, die mit der Lage des Staatshaushaltes zu tun
haben, nicht aber mit der sozialen Situation des Studenten. Die Einführung von „sozialen Kriterien“ dient eher zur Senkung der Summe
der gewährten Beihilfen und nicht zur Unterstützung der Studenten,
die sich in einer schwierigen Lage befinden.
• Eine Anhebung der Mehrwertsteuer um 2 % ist bereits beschlossene Sache, ohne dass ein steuerliches Gesamtkonzept entwickelt
wurde. Der LCGB bedauert die Ankündigung dieser Maßnahmen,
weil eine höhere Mehrwertsteuer am stärksten die Arbeitnehmer und
Haushalte mit niedrigen Einkommen betrifft.
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59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
• Das System der automatischen Lohn- und Rentenindexierung stellt die
einzige Garantie gegen die Aushöhlung der Kaufkraft der Bürger dar
und ist zudem einer der Hauptpfeiler des sozialen Friedens in unserem
Land. Nach mehreren Indexmodulationen haben die Arbeitnehmer
bereits einen leichten Verlust Ihrer Kaufkraft erfahren. Die letzte Modulierung der automatischen Lohnindexierung endet im Herbst 2014.
Schließlich stellt der LCGB fest, dass die Maßnahmen, die derzeit von der
Regierung beabsichtigt werden, vor allem zu Lasten der Arbeitnehmer gehen werden, insbesondere der Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen.
Meinungsaustausch über den Haushaltsentwurf
2014: die zwei künftigen Herausforderungen
sind der Fortbestand der Sozialen Sicherheit
und die Wahrung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts (12. März 2014)
Am 12. März 2014 fand eine Unterredung über den Haushaltsentwurf
2014 zwischen dem LCGB und dem Abgeordneten Eugène BERGER in
dessen Eigenschaft des Berichterstatters über den Gesetzesentwurf 6666
bezüglich des besagten Haushalts statt.
In seiner Einleitung stellte der Abgeordnete Eugène BERGER den Haushalt
2014 in groben Zügen vor und unterstrich dabei, dass es sich um einen
Übergangshaushalt handele. Die neue Haushaltsmethodik, die zur Zeit
noch in Vorbereitung steckt, wird bei der Aufstellung des Haushaltes für
das Geschäftsjahr 2014 angewendet.
Wegen der Ankündigung erheblicher Verluste auf der Einnahmensseite –
der Wegfall der Mehrwertsteuer auf den elektronischen Handel – fordert
der LCGB die Einberufung einer nationalen Tripartite über die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
und um den Haushalt des Staates auf eine solidarische und sozial gerechte
Art und Weise wieder ins rechte Lot zu bringen.
Der LCGB wehrt sich gegen jede Politik, die Maßnahmen ohne kohärentes
Gesamtkonzept anstrebt und einer reinen Haushaltslogik folgt, ohne einen
Gedanken an die Folgen dieser Politik für die Beschäftigten zu verlieren, die
immer mehr mit Existenzängsten (unaufhörlicher Anstieg der Arbeitslosenzahlen) und schwindender Kaufkraft (Indexmodulationen) konfrontiert sind.
Folglich muss jede Änderung an den Einnahme oder Ausgaben im Staatshaushalt nach sozial gerechten Maßstäben erfolgen, damit eine Gefährdung
unseres Sozialsystems und eine Verschlechterung des gesellschaftlichen
Zusammenhaltes in unserem Land verhindert werden kann.
Neue Ansätze bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit: Der
LCGB schlägt die Einführung von Strukturen wie der Wiedereingliederungszelle (CDR) in den verschiedenen Sparten der Wirtschaft vor.
Kollektivvertragspolitik: Der LCGB stellt fest, dass die richtungsweisenden Kollektivverträge in der Stahlindustrie oder bei den Banken die
Kollektivvertragspolitik einer großen Zahl von Arbeitnehmern belastet und
direkt die Kaufkraft der Arbeitnehmer gefährdet.
Reform der Studienbeihilfen: Der LCGB möchte die Verschlechterung der derzeitigen Lage durch eine Reform verhindern, die an erster
Stelle einer reinen Haushaltslogik folgt.
Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der LCGB empfiehlt der Regierung
die Festlegung eines globalen und kohärenten Steuerkonzeptes statt Jahr
für Jahr eine Maßnahme nach der anderen zu beschließen.
Eine neue nationale Tripartite wird immer dringender: Der
LCGB setzt sich für ein Übereinkommen im Zusammenhang einer nationalen Tripartite ein. Jegliche zusätzliche Belastung, die einseitig auf die
Arbeitnehmer im privaten Sektor abgewälzt wird, ist für den LCGB nicht
akzeptabel.
Liste der Themen, die laut dem LCGB auf der Tagesordnung
der nationalen Tripartite stehen sollten:
•
•
•
•
•
•
•
•
Automatische Indexierung der Löhne und Renten: volle Aufrechterhaltung des Luxemburger Systems der automatischen Lohnindexierung und Wiedereinführung des automatischen Indexierungssystems nach Oktober 2014.
Wiederbeschäftigungshilfe: es muss gegen Missbrauch vorgegangen werden, aber nicht indem alle Arbeitnehmer von Veränderungen der Bestimmungen oder von der Deckelung der staatlichen
Beihilfe bestraft werden.
Volle Lohnfortzahlung: Überarbeitung der Gesetzgebung nach
einem Beschluss des obersten Gerichtshofs.
Vorruhestandsregelungen: Aufrechterhalten der derzeitigen Bestimmungen; Einführung eines Modells hinsichtlich eines einheitlichen
progressiven Vorruhestandes für Menschen, die unter erschwerten
Bedingungen arbeiten; Recht auf einen vorgezogenen Vorruhestand.
Berufliche Wiedereingliederung und Aufhebung der Regelung der 52 Krankheitswochen.
Arbeitsrecht: Einführung eines Zeitsparkontos und Aufrechterhaltung der unbefristeten Arbeitsverträge (CDI) als Regelfall ohne zusätzliche Lockerung der befristeten Arbeitsverhältnisse (CDD).
Alternativmedizin: Anerkennung der Alternativmedizin inklusive
Zahlung der Differenzzuschläge zur Deckung der Kosten.
Aufwertung des Systems der Essensgutscheine: Aufwertung
der Essensgutscheine auf 12 € (statt 8,4 €).
Video: Pressekonferenz vom 1. April 2014
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Rede zur Lage der Nation 2014: Position und
Forderungen des LCGB (1. April 2014)
Nach dem Gespräch vom 28. März 2014 zwischen der Regierung und
den Gewerkschaften am Vortag der Erklärung zur Lage der Nation,
hielt der LCGB am 1. April 2014 eine Pressekonferenz ab, um seine
Forderungen an den Premierminister zu richten.
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DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG
IM ZEITRAUM 2010-2014
Unterredung mit Premierminister Xavier
BETTEL und Vize-Premierminister Etienne
SCHNEIDER: Gedankenaustausch über den
Index sowie das Sozial- und Arbeitsrecht
(29. April 2014)
Am 29. April 2014 traf eine Delegation des LCGB unter der Leitung
des LCGB-Nationalpräsidenten Patrick DURY, Premierminister
Xavier BETTEL und Vize-Premierminister Etienne SCHNEIDER zur
Besprechung der Maßnahmen, die die Regierung ergreifen sollte, um
sich den derzeitigen Herausforderungen zu stellen.
Der LCGB erinnert daran, dass das automatische Lohn- und Rentenindexsystem die alleinige Garantie gegen die Aushöhlung der
Kaufkraft der Bürger sowie ein Hauptpfeiler des sozialen Friedens in unserem Land ist. Aus diesem Grund verteidigt der LCGB die volle Aufrechterhaltung des Luxemburger Systems der automatischen Lohn- und
Rentenindexierung und fordert die uneingeschränkte Wiedereinführung
der automatischen Indexierung nach Oktober 2014.
Da die Inflation derzeit äußerst niedrig ist, bestätigten der Premierminister und der Vize-Premierminister, dass die Regierung nicht die Absicht
verfolge, die derzeitige Modulation des Index fortzusetzen, und dass diese Maßnahme in der Tat im Oktober 2014 ausläuft. Darüber hinaus hat
die Regierung bestätigt, dass sie kein Gesetz erlassen wird, wenn die
Indextranchen sich im Laufe dieser Legislaturperiode auf durchschnittlich
eine Tranche pro Jahr belaufen. Konkret bedeutet das, dass eine erneute
Modulation des Index auf gesetzlichem Wege nur dann erfolgt, wenn
zwei Indextranchen aufeinanderfolgen, und dies innerhalb eines Jahres.
Die jüngsten makroökonomischen Prognosen zeigen, dass dies nicht der
Fall sein wird, solange die Inflation sich im derzeitigen Rhythmus weiterentwickelt.
Der LCGB erinnerte anschließend an seine Forderungen in einer Reihe
von Angelegenheiten des Arbeits- und Sozialrechtes. Bezüglich der Wiedereingliederungshilfe fordert der LCGB, dass die Regierung gegen
Missbräuche vorgeht ohne dabei alle Beschäftigten zu bestrafen, wie im
Zuge der Überarbeitung der Bestimmungen und der Deckung der staatlichen Beihilfe angekündigt wurde. Betreffend der 52 Krankheitswochen, verlangt der LCGB ganz klar die Abschaffung dieser gesetzlichen
Bestimmung. Beim Thema der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fordert der LCGB, dass die Regierung, nach einem jüngsten
Beschluss des obersten Gerichtshofes, die heutige Gesetzgebung überarbeitet.
Abschließend hat der LCGB seine Forderung nach der Einberufung einer nationalen Tripartite zur Erörterung der erforderlichen Maßnahmen
hinsichtlich des Ausgleichs des Staatshaushaltes und zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit wiederholt. Der LCGB setzt sich für ein Übereinkommen
im Rahmen einer nationalen Tripartite ein und lehnt jedwede einseitige
Zusatzbelastung der Arbeitnehmer des Privatsektors ab. Der Premierminister und der Vize-Premierminister haben diesbezüglich betont, dass
sie grundsätzlich nicht gegen ein Einberufen der Tripartite seien, doch
dass diese Entscheidung nur in einem äußerst dringenden Fall getroffen
werden könne.
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Feier zum 1. Mai 2014 in Luxemburg-Stadt:
keine weiteren Belastungen der Arbeitnehmer
des privaten Sektors (1. Mai 2014)
Am 1. Mai 2014 feierte der LCGB in Luxemburg-Stadt traditionsgemäß
den Tag der Arbeit. 1.000 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in der Hauptstadt des Großherzogtums eingetroffen.
In seiner Ansprache zum 1. Mai zog LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY die Bilanz der Wirtschafts- und Finanzkrise, die Luxemburg derzeit
erfährt. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses und der Verlust der Einnahme aus dem elektronischen Handel werden die finanziellen Schwierigkeiten des Staates noch weiter verschlimmern. Der Staat muss schon jetzt
Einsparungen in Höhe von 1 Milliarde € tätigen, um den Staatshaushalt bis
2018 wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
Die ersten Maßnahmen, die von der Regierung angekündigt wurden, treffen die Arbeitnehmer besonders hart: Kürzung der Studienbeihilfen und
Anhebung des Mehrwertsteuersatzes im Jahr 2015. Und dies obwohl die
Arbeitnehmer sich mit existentiellen Problemen konfrontiert sehen, die
Arbeitslosenzahlen weiter steigen und die Kollektivvertragspolitik in den
Unternehmen praktisch zum Erliegen gekommen ist.
Angesichts dieser Tatsachen wird eine nationale Tripartite immer dringlicher.
Um die Staatsfinanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und um gegen
die steigende Arbeitslosigkeit anzugehen, setzt der LCGB sich für eine Lösung im Konsens innerhalb einer nationalen Tripartite ein. Der LCGB lehnt
jede zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer des Privatsektors ab.
Video : 1. Mai-Rede 2014
http://www.youtube.com/user/lcgblux
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Stahltripartite : Einsatz gegen die Schließungen von
ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen sowie
Abschluss des LUX 2016-Abkommens
D
ie Tripartite in der Stahlindustrie 2011 und 2012 standen im Zeichen klar definierter Anliegen:
1) Verhandlung eines LUX 2016-Abkommens, als Erweiterung des LUX 2011-Abkommens, das im Jahre
2008 geschlossen wurde;
2) Ausarbeitung der Rettungspläne fir die Standorte ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen.
Obwohl alle Bemühungen des LCGB nicht das Aus von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen verhindern konnten
(die derzeit immer noch „auf unbestimmte Zeit still gelegt sind“, nach der Wortwahl des Unternehmens), ist es dem
LCGB gelungen, das Luxemburger Sozialmodell erfolgreich im Rahmen der Verhandlung und des Abschlussplans
LUX 2016 zur Absicherung der Zukunft der Stahlindustrie, zu verteidigen.
ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen:
Der LCGB fordert die Einberufung einer
Stahltripartite (24. März 2011)
Anfang 2011 standen die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften an
den Standorten von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen einer sehr
schwierigen Finanz- und Konjunkturlage gegenüber. Die Sozialpartner
vereinbarten im Tripartite-Überwachungsausschuss sowie auf mehreren
Verhandlungssitzungen, von denen die letzte am 15. April 2011 standfand, ein Abkommen, das es ermöglicht durch bewährte Mechanismen
eine Lösung zu finden, nämlich mit Hilfe der Maßnahmen des Vorruhestand und der Cellule de Reclassement (CDR).
•
schüssige Personal, das nicht an anderen Standorten untergebracht
werden kann, an die Cellule de Reclassement (CDR) verwiesen wird,
die alle Arbeiten übernimmt, die normalerweise Zulieferern vorbehalten sind. Es wird sich auf die Arbeiten, die im LUX 2011-Abkommen vorgesehen sind, beschränkt.
Die Préretraite-Solidarité tritt zugunsten der Mobilität zwischen den
Standorten in Kraft.
ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen: Der
LCGB fordert eine dringende Einberufung der
Stahltripartite mit dem Ziel, die Préretraiteajustement zu verlängern (16. Mai 2011)
Bei der Umsetzung dieses maßgebenden Rettungsplanes, wurden hingegen erhebliche Divergenzen bei der Interpretation der Ansichten der
Arbeitnehmergruppe und denen der vertragsunterzeichneten Gewerkschaften deutlich.
Im Zuge der verschiedenen derzeitigen Umstrukturierungsmaßnahmen
innerhalb der Luxemburger Stahlindustrie, fordert der LCGB im Mai 2011
eine dringende Einberufung der Stahltripartite. Der LCGB hat in diesem
Sinne ein Schreiben an Premierminister Jean-Claude JUNCKER gerichtet.
Der Rettungsplan für ArcelorMittal Rodingen
und Schifflingen nimmt konkrete Formen an
(5. April 2011)
Der Stand der Dinge im Rettungsplan für ArcelorMittal Rodingen und
Schifflingen war für den LCGB schlichtweg unannehmbar.
Auf einer Sitzung des Überwachungsausschusses der Stahlindustrie am 5.
April 2011 zwischen den Vertretern der Regierung mit dem Minister für
Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, den Vertretern von ArcelorMittal Luxemburg und den Gewerkschaftsvertretern wurde der Plan für
die Rettung und die Zukunft der Standorte ArcelorMittal Rodingen und
Schifflingen besprochen.
Die A.s.b.l Sidérurgie des LCGB und OGBL freuen sich über folgende
Feststellungen:
• Auf den Antrag der A.s.b.l. Sidérurgie konnte ein erster Entwurf des
strategischen Planes für die Standorte Rodingen und Schifflingen von
den Verantwortlichen von ArcelorMittal vorgestellt werden.
• Der Sozialdialog war zwar schwierig, verlief jedoch in einem konstruktiven Geist.
• Es konnten konkrete Maßnahmen getroffen werden, die den Transfer
von rund 132 ETP (Vollzeitarbeitskräfte) der Standorte Rodingen und
Schifflingen zu den Produktionszentren von Differdingen und Belval
unter Einhaltung des Stahltriparite-Abkommens vom 19. Dezember
2008 und des LUX 2011-Abkommens ermöglichen.
• Die Verantwortlichen von ArcelorMittal vereinbarten, dass das über-
Um dieser unhaltbaren Situation abzuhelfen, forderte der LCGB in aller
Dringlichkeit ein Einberufen der Stahltripartite, noch vor jedweder Umsetzung eines Rettungsplanes, der nicht dokumentiert war und dessen Interpretation nicht den Bestimmungen des LUX 2011-Abkommens entsprach.
Da die Verantwortlichen in der Sitzung vom 5. April 2011 ankündigten,
dass der Rettungsplan für ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen zu einem
weiteren Personalüberschuss von 262 Beschäftigten führen könne, forderte der LCGB von vornherein die Verlängerung der Préretraite-ajustement
auch über den Jahrgang 1954 hinaus.
Für den LCGB sollten sämtliche Maßnahmen, die im Rettungsplan standen,
sich strikt auf die Interessen der betroffenen Beschäftigten ausrichten. Die
Beschäftigten hatten sich schließlich jahrzehntelang für ihre Firma eingesetzt.
Stahltripartite: Einigung über den Rettungsplan
für ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen
(16. Juni 2011)
Die Partner der Stahltripartite, die sich am 16. Juni 2011 versammelten,
nämlich die Luxemburger Regierung, die Delegation von ArcelorMittal, so-
37
STAHLTRIPARTITE: EINSATZ GEGEN DIE SCHLIESSUNG VON ARCELOR MITTAL RODINGEN UND SCHIFFLINGEN
SOWIE ABSCHLUSS DES LUX 2016-ABKOMMENS
wie eine Delegation der A.s.b.l. Sidérurgie des LCGB und OGBL, konnten
ihre Diskussionen über den Rettungsplan für die Standorte von ArcelorMittal Rodingen-Schifflingen und STFS mit einem Nachtrag, der fester Bestandteil der sogenannten LUX2011-Abkommen wurde, zum Abschluss
bringen.
Dieses Abkommen auf der Grundlage des Strategieplanes für die genannten Standorte umfasst drei Ausgangspunkte:
•
•
•
Achse 1: Durchführung der Aktionen, die im Budget 2011
vorgesehen sind.
Achse 2: Optimierung der Infrastrukturen und der Leistungen.
Achse 3: Anpassung des Personalbestandes.
All diese Achsen stellen einen potentiellen Gewinn von 38 Millionen €
dar. Die Gewerkschaftsvertreter freuten sich darüber, dass die Maßnahmen
ohne Entlassungen einhergingen. Die Anpassung des Personalbestandes
von 262 ETP (Vollzeitarbeitskräfte) sieht folgendes vor:
• die Zuteilung von 132 ETP zu den Standorten Differdingen, Belval
und Dommeldingen;
• von 104 ETP zur Cellule de Reclassement (CDR) als variables Poten•
tial, d.h. Zuteilung dieser Arbeitnehmer zu Arbeiten, die ursprünglich
von Zulieferern durchgeführt werden sollten;
von 26 ETP in die CDR, die von Investitionsplänen betroffen sind.
Demonstration der Gewerkschaften gegen die
Schließung von ArcelorMittal Rodingen und
Schifflingen (8. Oktober 2011)
Am 8. Oktober 2011 fand eine Demonstration gegen die Schließung der
Standorte ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen statt. Die „zeitweilige
Schließung" beider Standorte wurde am 22. September 2011 angekündigt und am 27. September 2011 bestätigt, bevor der Rettungsplan, der
am 16. Juni 2011 von der Stahltripartite verabschiedet worden war, vollständig umgesetzt worden war. Für den LCGB ist klar, dass das ArcelorMittal-Management die Absicht hat, endgültig die beiden Stahlstandorte
zu schließen, und setzt sich demzufolge mit allen Mitteln für die Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze und der betroffenen Arbeitnehmer ein.
Video: Auszüge aus der Demonstration vom
8 Oktober 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
In der A.s.b.l. Sidérurgie, gab sich der LCGB weiterhin als Garant für die
Einhaltung der Abkommen LUX 2011.
ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen:
ArcelorMittal hält sich nicht an seine
Versprechen (27. September 2011)
Am 27. September 2011 trat ein außerordentlicher gemischter Ausschuss
zur Erörterung der Situation der Standorte Rodingen und Schifflingen zusammen. Die Vertreter des Arbeitgebers haben auf dieser Sitzung an die
bereits auf der Sitzung vom 22. September 2011 verbreiteten Informationen erinnert. Der Konzern ArcelorMittal beabsichtigte die Einstellung – auf
unbestimmte Zeit – ihres Stahlwerkes in Schifflingen, des STFS (Standort
Schifflingen) und der Walzstraße C (Rodingen), bei denen die gleiche
Situation wie vorher herrschte, also sehr geringe Walzgutmengen im Oktober 2011. Was die Zukunft des TLM (Produktionsstraße 330 am Standort Schifflingen) anbelangt, waren die Folgen noch nicht abzusehen. Die
Walzstraße A in Rodingen wurde weiterhin in zwei Schichten produzieren.
Die Aussagen der Vertreter des Arbeitgebers waren, gelinde ausgedrückt,
nicht beruhigend. Es wurde kein Zeitpunkt für den Wiederaufnahme der
erwähnten Anlagen genannt. Ein Industrieplan für die Standorte Schifflingen
und Rodingen tat dringend Not. Die im Stahltripartite-Abkommen vom 16.
Juni 2011 vorgesehenen Investitionen, wurden zum größtenteils vertagt.
Der LCGB kam daher zum Schluss, dass die endgültige Schließung von
Rodingen und Schifflingen bereits geplante Sache war.
Der LCGB war und ist gegen diese Schließung und setzte sich mit allen
Mitteln für die betroffenen Arbeitsplätz und Beschäftigten ein. Der LCGB
hatte in diesem Sinne eine Demonstration anlässlich der Versammlung
der Stahltripartite am 11. Oktober 2011 organisiert.
38
Sitzung der Stahltripartite: Protest gegen die
Schließung von ArcelorMittal Rodingen und
Schifflingen (11. Oktober 2011)
Am 11. Oktober 2011, dem ersten Sitzungstag der Stahltripartite, fand in
Luxemburg-Stadt, vor dem Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel
ein Protest gegen die Schließung der Standorte von ArcelorMittal
Rodingen und Schifflingen statt.
Während die Direktion von ArcelorMittal von einer „zeitweiligen Schließung“ der beiden Standorte sprach, kam der LCGB zum Schluss, dass es
sich um eine endgültige Schließung handele. Dieser Beschluss von ArcelorMittal ist eine offene Verletzung des Rettungsplanes, der am 16. Juni
2011 von der Stahltripartite verabschiedet wurde. Der LCGB setzt sich
demzufolge mit allen Mitteln für die Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze
und der betroffenen Arbeitnehmer ein.
Video: Auszüge aus der Protestaktion vom
11. Oktober 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Zudem forderte der LCGB, dass die Préretraite-ajustement sowie alle
sonstigen Maßnahmen der Tripartite in der Stahlindustrie ebenfalls bei ArcelorMittal in Düdelingen zur Anwendung finden sollten.
Der Minister für Arbeit und Beschäftigung nahm die Sorgen des LCGB in
dieser Angelegenheit zur Kenntnis. Der Minister versprach die Analyse der
einzelnen Möglichkeiten zur Lösung der Situation und hoffte, dass auf den
Sitzungen der Stahltripartite konkrete Lösungen zugunsten der betroffenen
Arbeitnehmer gefunden werden.
Stahltripartite: Die Zukunft von ArcelorMittal
Rodingen und Schifflingen bleibt unsicher
(12. Oktober 2011)
Stahltripartite-Sitzung: Ist dies der Anfang vom
Ende der Luxemburger Stahlindustrie?
(14. Dezember 2011)
Auf der Sitzung der Stahltripartite vom 11. Oktober 2011 stellte das
ArcelorMittal-Management seine Vision und sein Vorhaben, die Anlagen
der Standorte Rodingen und Schifflingen zeitweilig zu schließen, vor. Die
verhandelnden Parteien haben ausdrücklich erklärt, gegen die zeitweilige
Schließung dieser beiden Standorte zu sein.
Am 14. Dezember 2011 musste der LCGB mit großer Enttäuschung feststellen, dass ArcelorMittal nicht bereit war, einen Plan für die Standorte
Schifflingen und Rodingen und für die Investitionen und Innovationen, die
den Fortbestand der Luxemburger Stahlindustrie gewährleisten sollte, vorzulegen.
Am Ausgang dieser Versammlung wurde folgendes zurückbehalten:
Statt zumindest einen Entwurf eines strategischen Industrieplanes zu unterbreiten, wie dies übrigens von der Luxemburger Regierung auf der ersten
Sitzung vom 11. Oktober 2011 gewünscht worden war, wollte die Leitung
von ArcelorMittal nicht länger als ein Quartal in die Zukunft zu blicken.
• die Verlängerung des LUX 2011-Abkommens über den 31. Dezem-
•
•
ber 2011 hinaus bis 31. März 2012, also den Fortbestand der Cellule
de reclassement (CDR) sowie des Vorruhestandes für den Jahrgang
1955. Das Personal von CFL Cargo, das bei ArcelorMittal unter Vertrag stand, erhielt die gleichen Bedingungen.
die Einführung von zwei Arbeitsgruppen, eine für die kurzfristige Verwaltung der Überschüsse und eine mit dem Ziel, bis Ende März 2012
einen Industrieplan LUX 20XX auszuarbeiten. Die beiden Arbeitsgruppen sollten am 14. Oktober 2011 zusammenkommen.
Die folgende Sitzung der Tripartite wurde auf den 14. Dezember
2012 anberaumt.
Abschließend sollte darauf hinwiesen werden, dass die vom Management
vorgebrachten Argumente die Gewerkschaftsvertreter nicht beruhigt haben, was die Zukunft der Standorte Schifflingen und Rodingen sowie des
„train laminé marchand“ (TLM) anbelangt.
Unterredung zwischen dem LCGB und
dem Minister für Arbeit und Beschäftigung:
Vorbereitung der Stahltripartite vom 14.
Dezember 2011 (24. November 2011)
Auf Wunsch des LCGB, kamen am 24. November 2011 die Delegation
des LCGB und der Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT,
zur weiteren Verständigung zusammen. Ziel dieser Unterredung war die
Klärung bestimmter Punkte im Hinblick auf die Stahltripartite vom 14. Dezember 2011.
Bei diesem konstruktiven Austausch stellten die Vertreter des LCGB die
schwierige derzeitige Situation der Luxemburger Stahlindustrie und deren
Perimeter vor. Die zeitweilige Schließung von Rodingen und Schifflingen
sind die direkten Folgen dieser Lage.
Es ist beschämenswert für den weltweiten Stahlriesen, dass dieser nicht
bereit war, eine Industriepolitik zu entfalten, die über mehr als ein Quartal
hinausblickt.
Für den LCGB war diese vollkommen unverantwortliche Haltung, eine offene Provokation gegenüber den anderen Partnern der Stahltripartite, eine
Missachtung des Personals von ArcelorMittal und ein Bruch des „Vertrags“
zwischen der Stahlindustrie und dem ganzen Land, das in den vergangenen Jahrzehnten gewaltige Anstrengungen unternommen hatte, um der
Luxemburger Stahlindustrie das Überleben und die Wettbewerbsfähigkeit
zu sichern.
In Anbetracht all dessen, hatte der LCGB am 15. Dezember 2011 einen
offenen Brief an Lakshmi MITTAL gerichtet, um ihn zu einer klaren Aussage
zu seiner Industriepolitik in Luxemburg sowie zur Zukunft der Luxemburger Produktionsstandorte in Form von konkreten Investitionsvorhaben und
innovativen Produkten aufzufordern.
Mit Genugtuung stellte der LCGB jedoch fest, dass die Verlängerung der
Sozialmaßnahmen des Abkommens LUX 2011 bis zum 31. März 2012,
die am 11. Oktober 2011 beschlossen worden waren, dennoch am 14.
Dezember 2011 unterzeichnet wurde. Es handelte sich im Kern um Instrumente der Cellule de reclassement (CDR), die auf diese Weise weiterhin das Personal vor jeder Entlassung und jedwedem Lohnverlust schützen
konnten und den Anpassungsvorruhestand sowie den Vorruhestand für
Schichtarbeiter, welche diese Tätigkeit mehr als 20 Jahre ausüben - beides
Fortschritte, die dem Personal des Jahrgangs 1955 ab 1. Januar 2012 zu
Gute kamen - aufrechterhalten konnten.
Anschließend wurden mehrere Themen wie die Verwaltung der Wiedereingliederungszelle (CDR) und die Anwendungsbedingungen des Vorruhestandes für den Jahrgang 1955 angeschnitten. In diesem Kontext wehrten
die Vertreter des LCGB sich gegen die Haltung von ArcelorMittal, diejenigen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 in den Anpassungsruhestand
zu schicken, die im Laufe des Jahre 2012 für den Vorruhestand wegen
Schichtarbeit in Betracht kämen.
39
STAHLTRIPARTITE: EINSATZ GEGEN DIE SCHLIESSUNG VON ARCELOR MITTAL RODINGEN UND SCHIFFLINGEN
SOWIE ABSCHLUSS DES LUX 2016-ABKOMMENS
ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen:
Die Luxemburger Stahlindustrie im Trauer
(20. März 2012)
Getreu seiner Devise „Stilllegung auf unbestimmte Zeit“, die ArcelorMittel
überall in Europa verkündet hatte, bestätigte ArcelorMittal, was der LCGB
seit Monaten befürchtet hatte.
Die richtig vom LCGB gedeuteten Ankündigungen von ArcelorMittal am
20. März 2012 in der Sitzung des Gemischten Ausschusses lauten wie folgt:
•
•
ebenfalls für die Standorte von ArcelorMittal Bettemburg, ArcelorMittal Bissen und ArcelorMittal Düdelingen;
Industrieplan: ArcelorMittal hat die Zusicherung von 150 bis
200 Millionen € ür die Jahre 2012 -2016 für die Standorte Belval und
Differdingen zugesagt;
Walzstraße 2 Belval: ArcelorMittal erklärt sich zu einer strategischen
Studie bezüglich des Investitionsvorhabens zur Modernisierung dieser
Straße, die 2013 freigegeben werden sollte. Bei Missachtung dieser
Verpflichtung, mit der langfristig der Standort Belval gesichert werden
soll, behält die Regierung sich das Recht vor, bis Ende 2013 die Mitfinanzierung der flankierenden Sozialmaßnahmen ab 2014 zu überdenken.
Für den Standort Schifflingen:
•
•
•
STAHLWERK: Schließung;
TLM: Schließung;
STFS: Schließung ab dem Hochfahren des neuen Walzwerkes in
Duisburg (Oktober 2012).
Dennoch bedauert der LCG es sehr, dass ungeachtet dieses Dreierabkommens ArcelorMittal seine Politik der kurzfristigen Schließung der Standorte von Rodingen und Schifflingen weiter fortsetzt.
Für den Standort Rodingen:
• WALZSTRASSE C: Schließung, sobald die polnischen Werke des
Konzerns den Gewi walzen können;
• WALZSTRASSE A: Aufschub bis Ende 2012 mit stark reduziertem
Betrieb.
Der LCGB kritisierte die Politik der Leitung von ArcelorMittal, die im Streben nach finanzieller Rendite, unverkennbar eine finanzielle Staubsaugerpolitik auf dem Rücken der Arbeitnehmer betrieben hatte. Die Folge war
die komplette Schließung von zwei der vier großen Luxemburger Stahlwerke und der direkte Verlust von mehreren hunderten Arbeitsplätzen.
Angesichts dieses Raubbaus am Luxemburger Industrieerbe, fordert der
LCGB den Respekt des Luxemburger Sozialmodells, das einerseits, auf Arbeitsbedingungen, die in Kollektivverträgen festgelegt werden, sowie auf
Begleitmaßnahmen in den Stahltripartite-Abkommen und deren Anhängen und, andererseits, auf dem Modell der Mitbestimmung beruht, das im
Laufe der verschiedenen Phasen der Umstrukturierung der Luxemburger
Stahlindustrie entwickelt wurde.
Stahltripartite: Der LCGB hat erfolgreich das
Luxemburger Sozialmodell verteidigt
(28. März 2012)
Der LCGB hatte, getreu seinem Grundprinzip, nämlich der Verteidigung
der Existenz und der Interessen der Arbeitnehmer in der Stahlindustrie
und dank der guten Verhandlungen seiner Vertreter, das Einigungsprotokoll bezüglich des Zukunftsplans für die Stahlindustrie LUX 2016 auf der
Stahltripartite-Sitzung vom 28. März 2012 unterzeichnen können.
Im Protokoll Lux 2016 sind folgende Vereinbarungen festgelegt:
• Laufzeit: 5 Jahre (vom 1. April 2012 bis 31. Dezember 2016);
• Verlängerung der Cellule de reclassement (CDR) bis zum
31. Dezember 2016;
• Garantierte Lohnfortzahlung und Schutz vor Entlassungen aus ökono-
Sitzung des Personalüberwachungsausschusses
der Stahlindustrie: das LUX 2016-Abkommen
wird eingehalten (26. Oktober 2012)
Im Anschluss an die Sitzung des Personalüberwachungsausschusses der
Stahlindustrie vom 26. Oktober 2012 stellt der LCGB fest, dass ArcelorMittal das Stahltripartite-Abkommen LUX 2016, das Ende März 2012 unterzeichnet wurde, einhält. Die vorgesehenen Instrumente, die CDR und
der Vorruhestand, kamen zum Greifen und erlaubten es, den Arbeitnehmern neue Arbeitsplätze zu verschaffen.
Der Investitionsplan war in der Umsetzung und wurde entsprechend dem
vorgesehenen Zeitplan in die Tat umgesetzt. Die Studien der Modernisierung der Walzstraße 2 in Belval waren eingeleitet und bestätigten den Willen des Konzerns ArcelorMittal das Stahlbohlengeschäft weiter auszubauen.
Bedauerlicherweise muss der LCGB auch feststellen, dass ArcelorMittal mit
seiner Strategie der vollkommenen Schließung von Schifflingen fortfährt.
Sitzung des Personalüberwachungsausschusses
der Stahlindustrie (28. April 2014)
Im Anschluss an die Sitzung des Personalüberwachungsausschusses der
Stahlindustrie vom 28. April 2014 stellt der LCGB fest, dass ArcelorMittal
das Stahltripartite-Abkommen LUX 2016 und seine Zusagen bezüglich der
Investitionen einhält.
Die Regierung hat diese Einhaltung zur Kenntnis genommen und erklärt
sich grundsätzlich mit dem Fortbestand der CDR sowie mit der Verlängerung des Anpassungsvorruhestandes ab dem 1. Januar für die Jahrgänge
1958 und 1959 einverstanden.
mischen und konjunkturbedingten Gründen bis 31. Dezember 2016;
• Anpassungsvorruhestand und Vorruhestand für Schichtarbeiter der
•
•
40
Jahrgänge 1956-1957-1958-1959 mit vorzeitigem Austritt aus dem
Berufsleben am 1. Januar des Jahres, in dem die Betreffenden ihr 57.
Lebensjahr vollenden;
Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zeitarbeitskräften;
Sämtliche oben genannten sozialen Begleitmaßnahmen gelten
Der LCGB wiederholt seinerseits die Forderung nach einem Gesamtkonzept zum Erhalt der Stahlindustrie inklusive Garantien und Eingeständnissen
zu zukünftigen Investitionen. Nach dem ersten Teilbetrag von 35 Millionen € der bereits angekündigten Investitionen, fordert der LCGB weitere Investitionen in die Spundwandproduktionsstraße am Standort Belval.
Arcelor Mittal hat diesbezüglich keine Absichtserklärung herausgegeben.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors:
Der LCGB fordert neue Wege im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit
L
uxemburg hat sich seit Ende der siebziger Jahre mehrere gezielte Instrumente zugelegt, die Entlassungen aus
wirtschaftlichen Gründen verhindern (Division anti-crise, Cellule de reclassement, Vorruhestand usw.)und auf
diese Weise zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen.
Die Konzepte der Sozialwirtschaft und, später, der Solidarwirtschaft haben sich in den darauffolgenden Jahrzehnten
bewährt und zu einer Reihe von Überlegungen und Stellungnahmen seitens der Regierung und den einzelnen Beteiligten
an dieser neuen Wirtschaftsform geführt. Sie sind auch die Grundlage zahlreicher heutiger Beschäftigungsinitiativen.
Angesichts der ständig wachsenden Arbeitslosigkeit, insbesondere bei den Jugendlichen, müssen die Regierung und die
Sozialpartner die richtigen Lösungsansätze finden, um eine wachsende Zahl von Langzeitarbeitslosen und jugendlichen
Arbeitslosen, die am Anfang ihrer „beruflichen Laufbahn“ stehen, ohne Aussichten auf eine dauerhafte Eingliederung in
den primären Arbeitsmarkt, zu vermeiden.
Es ist unsere Aufgabe, uns auf diese Strukturen zu berufen, die sich früher als erfolgreiche Mittel gegen Arbeitslosigkeit
erwiesen haben und diese nach den Anforderungen unserer Zeit zu ergänzen, um neue Lösungsansätze in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in all ihren Ausprägungen zu finden.
Anfang 2012 entwickelte der LCGB ein Modell zur Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors.
Die Gedankengänge und Forderungen wurden diesbezüglich mehrmals der Luxemburger Regierung vorgestellt.
Angesichts der Lebenshaltungskosten und der Immobilienlage in Luxemburg, müssen Systeme zur Existenzabsicherung vorgesehen werden, um
den Arbeitnehmern, die Opfer der Wirtschaftskrise wurden, es zu ermöglichen, ein würdiges Leben zu führen oder ihre Wohnsituation zu
sichern, wenngleich sie ihren Arbeitsplatz behalten konnten.
An dieser Stelle muss die Sozial- und Solidarwirtschaft zum Einsatz kommen. Sie muss die Existenz eines jeden Arbeitnehmers des Privatsektors
absichern können, wenn der Arbeitsmarkt diese Sicherheit nicht mehr
bieten kann. In diesem Zusammenhang, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder führt die Sozial- und Solidarwirtschaft, neben den bereits seit den
siebziger und achtziger Jahren bestehenden Instrumenten, neue Auffangstrukturen ein oder die bestehenden Instrumente werden ausgeweitet
und vervollständigt bis hin zu einem starken Instrument zur Existenzabsicherung.
Strukturen zur „Verwaltung von überschüssigen Arbeitskräften“, wie die Cellule de Reclassement (CDR) oder die Division
anti-crise (DAC), könnten in den Sparten mit hoher Homogenität (z.B.
Handwerk, Bauindustrie, Banken- und Versicherungswesen usw.) eingerichtet werden.Diese Strukturen, die Teil der Sozialwirtschaft sind, sollten
das absolute Ziel verfolgen, den Arbeitnehmern, die aus wirtschaftlichen
Gründen entlassen wurden, innerhalb kürzester Frist den Weg zurück
zum Arbeitsmarkt, ohne dabei arbeitslos zu werden, zu ebnen.
Wenn es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein sollte, jemanden direkt auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, muss eine Koordinationsstruktur (z.B. Arbeitsamt ADEM) dafür sorgen, dass die
Existenz des Betreffenden gesichert ist. Dazu müssen Sozialwirtschaft
und Solidarwirtschaft parallel greifen.
In der Praxis muss also jeder, der seinen Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen
Gründen verliert, unverzüglich nach seiner Entlassung von der Koordinationsstruktur auf allen Ebenen betreut werden. Diese Koordinations-
struktur agiert auf vier hierarchisch gegliederten Ebenen (hier in
absteigender Folge angegeben):
1.
2.
3.
4
Die Person wurde innerhalb der Struktur zur Verwaltung von Überschüssen platziert und findet rasch einen neuen Arbeitsplatz in seinem oder einem ähnlichen Fachbereich. Die Betreuung der Koordinationsstruktur endet mit der erfolgreichen Platzierung.;
Die Person hat Schwierigkeiten, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Sie wird von der Koordinationsstruktur übernommen und
bleibt angestellt im Rahmen von befristeten Leihkraftverträgen. Ihre
Beschäftigungsfähigkeit wird durch Fortbildungen verbessert. Bei
Bedarf sorgt die Koordinationsstruktur für den Transfer der Person
aus einer Wirtschaftssparte in eine andere (z.B. vom Bauwesen ins
Handwerk);
Die Person kann nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Die Koordinationsstruktur sorgt dafür, dass sie innerhalb der
Sozial- und Solidarwirtschaft bei einer Beschäftigungsinitiative unterkommt. Diese Platzierung dient zur besseren Betreuung und gewährleistet den Wiedereinstieg der Person in den primären Arbeitsmarkt;
Wenn die Person in einer Beschäftigungsinitiative untergebracht
wurde und der Zeitraum ihrer Betreuung endet, ist ihre Existenz
bedroht. Die Koordinationsstruktur platziert in dem Fall die Person
auf der zweiten Ebene der Solidarwirtschaft. Auf dieser Ebene müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Rückkehr
der Person zu einer Beschäftigungsinitiative oder zum primären Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Die Koordinationsstruktur ist Teil der Sozialwirtschaft. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Personen, die sie betreut, zu platzieren und zu
vermeiden, dass sie zuhause ohne nützliche Beschäftigung bleiben.
Die bereitgestellten Mittel zur Beschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer bestehen in den befristeten Leiharbeitskräften bei einem
anderen Arbeitgeber mit dem Ziel, dass ein stabiles Arbeitsverhältnis
41
DIE EXISTENZABSICHERUNG DER ARBEITNEHMER DES PRIVATSEKTORS: DER LCGB FORDERT NEUE WEGE
IM KAMPF GEGEN DIE ARBEITSLOSIGKEIT
mit dem neuen Arbeitgeber geschaffen wird, und unterschiedliche
Fortbildungsarten, abwechselnde Ausbildungen oder Ausbildungen am Arbeitsplatz.
Auf diese Weise hat jeder Arbeitnehmer die bestmöglichen Chancen, entweder direkt oder nach einer Ausbildung und beruflichen Neuorientierung
einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten.
Durch die hierarchische Gliederung der Existenzabsicherungsstrukturen, die wir beschrieben haben, besteht die Möglichkeit, zum
einen die Existenz von entlassenen Arbeitnehmern aus wirtschaftlichen
Gründen zu sichern und zum anderen auf sämtlichen Ebenen zu gewährleisten, dass sie im Rahmen normaler Arbeitsverhältnisse wieder eingestellt
werden.
Die Beschäftigungsinitiativen und weitere Akteure der Sozial- und Solidar-
wirtschaft haben die Aufgabe, diejenigen Arbeitnehmer aufzunehmen, die
nicht mehr auf dem primären Arbeitsmarkt bleiben können.
Die Existenzabsicherung von Arbeitnehmern über die Sozial- und Solidarwirtschaft darf ausschließlich in unvermeidlichen Fällen gelten. Dies leuchtet umso mehr ein, wenn man davon ausgeht, dass diejenigen, die es aus
dem einen oder anderen Grund nicht schaffen, auf dem Arbeitsmarkt zu
bleiben, Gefahr laufen, sich dauerhaft in Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft wiederzufinden (Beschäftigungsinitiativen und andere Instanzen).
Um derartige Fälle zu vermeiden, müssen die Arbeitgeber selber direkt
auf dieser Ebene eingebunden werden. Eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber innerhalb der Beschäftigungsinitiativen würde, unter anderem,
eine effizientere Wiedereingliederung von jungen Arbeitssuchenden, die
innerhalb der Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft platziert wurden,
ins Berufsleben ermöglichen.
Schematischer Abriss des Modells der Strukturen zur
„Verwaltung von überschüssigen Arbeitskräften“
Wirtschaftsbereich
WIRTSCHAFT
B
A
B
C
Verwaltung
überschüssiger
Arbeitskräfte
X
A
Y
C
Z
KOORDINATIONSSTRUKTUR (ADEM)
SOZIAL- UND SOLIDARWIRTSCHAFT
SOLIDARWIRTSCHAFT 2. EBENE
42
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Jugendarbeitslosigkeit: Der LCGB fordert die Einführung
eines neuen Berufseinführungsvertrages (CIE) für gering
qualifizierte Jugendliche
I
n den vergangenen Jahren hatte die Krise eine wachsende Jugendarbeitslosigkeit zur Folge. Wie überall in Europa befinden die Jugendlichen unter 30 Jahren sich auch in Luxemburg in einer zunehmend
schwierigen Situation.
EnIm Jahre 2012 führte der LCGB eine Reihe Überlegungen über die Jugendarbeitslosigkeit, um neue
Richtungen bei der Lehre in den Betrieben und bei der Beschäftigung von gering qualifizierten Jugendlichen zu finden. Diese Überlegungen führten zu den Forderungen des LCGB nach einem neuen Berufseinführungsvertrag (CIE) mit dem alleinigen Ziel, gering qualifizierten Jugendlichen Zugang zu unbefristeten
Arbeitsverhältnissen (CDI) zu gewähren.
Der vom LCGB geforderte neue CIE
Der neue CIE-Vertrag vervollständigt die bestehenden Systeme. Er wird
zwischen dem Betrieb und dem Jugendlichen geschlossen und besteht in
der Form einer praktischen Lehre bzw. eines Praktikums.
Vor dem Vertragsschluss muss der Arbeitgeber eine ausführliche Beschreibung der vom gering qualifizierten Jugendlichen zu übernehmenden Beschäftigung aufstellen. Auf der Grundlage dieser Beschreibung folgt
der Jugendliche im Betrieb einer praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz.
Das Praktikum erstreckt sich auf mindestens ein Jahr und kann zweimal
verlängert werden.
Die Entlohnung der Jugendlichen unter dem neuen CIE entspricht dem
sozialen Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer und wird zur Hälfte vom Beschäftigungsfonds subventioniert (wobei hiermit die gleichen
Bestimmungen wie beim derzeitigen CIE aufgegriffen werden).
Hinzu kommt, dass der Staat vollständig die Ausbildungsstunden des Jugendlichen, die Betreuungsstunden des Tutors und jede sonstige Ausbildungs- oder Betreuungsmaßnahme (z.B. Versbesserung der Sprachkenntnisse, Führerscheinerwerb usw.) finanziert.
Um den Erfolg dieses neuen CIE-Vertrages zu sichern, müssen die Sozialpartner in erster Linie eine Analyse der möglichen Arbeitsplätze, die
unqualifizierten Jugendlichen zur Verfügung stehen könnten, einleiten.
Nach dieser Analyse bietet der neue CIE den Jugendlichen die Möglich-
keit, zwei bis drei Berufserfahrungen zu machen, und hilft ihnen dabei,
den ihrer Ausbildung angepassten Arbeitsplatz zu finden oder zu wählen.
Dieser neue CIE-Vertrag verhindert schließlich auch, dass zahlreiche unqualifizierte Jugendliche lebenslang in einer sozialen Beschäftigungsinitiative festsitzen.
Evolution der Thematik von 2012 bis 2014
Die Forderung des LCGB nach einem neuen CIE-Vertrag wurde am 19.
Juni 2012 schriftlich dem Arbeitsminister eingereicht, ist aber bisher ohne
Folgen geblieben. Der Gesetzesentwurf 6521 über den Aktionsplan für
Jugendliche genannt „Jugendgarantie“, der zu Beginn des Jahres in der
Abgeordnetenkammer hinterlegt worden war, sah keine neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vor, sondern beschränkt
sich ausschließlich auf eine Anpassung bestehender Maßnahmen für die
Beschäftigung von Jugendlichen (Verträge CAE, CIE und CIE-EP).
Dem LCGB zufolge darf der Aktionsplan für Jugendliche, der Mitte 2014
eingeführt wurde, sich nicht auf einfache Angleichungen des derzeitigen
Systems der öffentlichen Beihilfen beschränken.
Angesichts der zunehmenden Jugendarbeitslosigkeit hat die Regierung
die Pflicht, andere Wege zu gehen und die bestehenden Maßnahmen
durch neue, zielstrebige Maßnahmen für eine effiziente und effektive Betreuung aller jungen Arbeitssuchenden, ob qualifiziert oder nicht, zu ersetzen, um ihnen in diesen Krisenzeiten Zugang zu einem unbefristeten
Arbeitsverhältnis (CDI) zu gewähren.
43
JUGENDARBEITSLOSIGKEIT: DER LCGB FORDERT DIE EINFÜHRUNGE EINES NEUEN BERUFSEINFÜHRUNGSVERTRAG (CIE)
FÜR GERING QUALIFIZIERTE JUGENDLICHE
Die Reform des Sekundarunterrichts und die Wiederbelebung
des dualen Ausbildungssystems: Der LCGB setzt sich für eine
qualitätsbetonte Grundausbildung ein
Ü
ber den Zeitraum von 2011 bis 2013 nahm der LCGB mehrfach zur Zukunft des luxemburgischen
Bildungswesens Stellung.
Der LCGB spricht sich auf diesem Gebiet für eine qualitätsbetonte Grundausbildung, eine Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems, den Fortbestand des Sprachenunterrichts im luxemburgischen Bildungssystem aus und er
engagiert sich für die Belange der Arbeitnehmer der Privatschulen.
Unterredung zwischen dem Fachverband
LCGB-Privatschulen und der Ministerin
Mady DELVAUX-STEHRES: Eine entschiedene
Interessenvertretung zugunsten der Beschäftigten und der Schüler (27. Februar 2012)
Ein erster Meinungsaustausch zwischen dem Fachverbandsvorstand
des 2011 gegründeten LCGB-Privatschulen und der Ministerin für
Erziehung und Berufsausbildung, Mady DELVAUX-STEHRES, fand am
27. Februar 2012 statt.
Während dieses in einer konstruktiven und entspannten
Atmosphäre stattfindenden Gesprächs erörterten die Mitglieder des
Fachverbandskomitees von LCGB-Privatschulen mit der Ministerin
und ihren Beratern u.a. die Probleme, die bei der Umsetzung der
Berufsausbildungsreform , die zu Beginn des Schuljahres in Kraft
getreten ist, auftraten. Weitere Themen dieser Besprechung waren
die Bedeutung der Privatschulen in Luxemburg, die Einführung
und praktische Realisierung des Schülerbetreuungskonzepts in den
luxemburgischen Sekundarschulen und natürliche die Reform des
Sekundarunterrichts.
Hinsichtlich der geplanten Reform des Sekundarunterrichts betont
der Fachverband LCGB-Privatschulen nochmals sein Engagement
zugunsten eines offenen Dialogs, unter der Einbeziehung sämtlicher
Akteure. Hinsichtlich der steigenden Jugendarbeitslosigkeit, muss die
Regierung darauf achten, dass jeder Schüler bei seinem Abschluss über
eine qualitativ hochwertige Ausbildung verfügt, die ihm die Möglichkeit
bietet, eine Stelle als Auszubildender oder eine reguläre Arbeitsstelle
zu finden.
Unterredung zwischen LCGB und ADR:
Meinungsaustausch über die Reform des
Unterrichtswesens (24. Mai 2012)
Am 24. Mai 2012 trafen sich Vertreter des LCGB mit den Repräsentanten
der Partei ADR, um über die aktuellen Themen aus Politik bzw. Sozialpolitik
und insbesondere über das nationale Schulsystem zu diskutieren.
Angesichts der beunruhigenden Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit,
betonten beide Seiten übereinstimmend, dass die Reform des
Sekundarunterrichts ausschließlich darauf auszurichten ist, allen
Jugendlichen einen qualifizierten und bestmöglichen Schulabschluss
mit einem in der Großregion konkurrenzfähigen Diplom, zu
gewährleisten. Der LCGB schlägt zudem vor, eine neue Form des
Berufseinführungsvertrages (CIE) einzuführen mit dem Ziel, den gering
qualifizierten Jugendlichen praktische berufliche Ausbildungen anzubieten.
Ausbildungszentrum ArcelorMittal: Für eine
Wiederbelebung des dualen beruflichen
Ausbildungssystems (29. Januar 2013)
Im Januar 2013 meldeten die luxemburgischen Medien, dass der
ArcelorMittal-Konzern die Schließung seines in Differdange ansässigen
Ausbildungszentrums beabsichtige. Der größte luxemburgische
Unternehmer der Industriebranche plant also, hinsichtlich seiner
Auszubildenden das System der dualen Berufsausbildung, das sich seit
Jahrzehnten bewährt hatte, abzuschaffen. Dies stellt das Ende einer Ära
dar, aber stimmt vielleicht zugleich den Beginn der Umsetzung eines
neuen, der industriellen Weiterentwicklung des Landes förderlichen
Konzepts an. Ganz entscheidend sind der politische Wille unserer
Regierung und das Engagement der Arbeitgeber der Industriebranche.
Zur Erinnerung, der LCGB hatte im Laufe der zurückliegenden Monate
44
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
mehrfach auf die grundsätzliche Bedeutung der Ausbildung in den Industrieunternehmen hingewiesen. Über viele Jahre wurde diese Lehrlingsausbildung innerhalb der Industrieunternehmen vernachlässigt. Dadurch
ist in Luxemburg ein Fachkräftemangel eingetreten.
Eine Übernahme des Ausbildungszentrums von ArcelorMittal in Differdange durch den luxemburgischen Staat böte die Gelegenheit zur Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems (Schule - Unternehmen) für
industrielle Berufe. Eine denkbare Umwandlung des Ausbildungszentrums von ArcelorMittal in eine nationale Berufsschule, mit Unterstützung
der Arbeitgeber würde gewährleisten, dass die Jugendlichen, die derzeit
einen Industrieberuf erlernen, besser ausgebildet werden. Das Ergebnis
dieser Initiative bestünde in der zunehmenden Anzahl gut qualifizierter
Jugendlicher und einer Stärkung des Luxemburger Industriesektor. Man
müsste sich zudem die Frage stellen, ob dieses Modell einer nationalen Berufsschule nicht für die sich entwickelnden Wirtschaftssparten (wie
bzw. in der Logistikbranche) als konzeptionelle Grundlage spezifischer
Ausbildungsgänge dienen könnte.
Der LCGJ spricht sich zugunsten einer qualitativ
hochwertigen Grundausbildung für alle
luxemburgischen Jugendlichen aus
(24. April 2013)
Während seiner Zusammenkunft vom 24. April 2013 erörterte das Komitee des LCGJ (LCGB-Jugend) mehrere aktuelle Themen, darunter
insbesondere die Reform des Sekundarunterrichts.
Das Fachwissen der Arbeitnehmer stellt den einzigen strategischen
Trumpf dar, über den die luxemburgische Wirtschaft verfügt. Die
künftige Entwicklung unseres Landes hängt in hohem Maße vom guten
Ausbildungsniveau der künftigen Generationen ab. Deshalb muss
die Reform des Sekundarunterrichts gewährleisten, dass diejenigen
Jugendlichen und Kinder, die derzeit die Schule besuchen, bestmöglich
ausgebildet und für den Arbeitsmarkt und das Erwerbsleben vorbereitet
und ausgebildet werden.
Diesbezüglich, fordert der LCGJ eine qualitativ hochwertige Grundausbildung für alle luxemburgischen Jugendlichen. Aufgrund der aktuellen
Entwicklung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit. Es muss gewährleistet werden, dass die von den Jugendlichen
erworbenen Diplome auf dem Arbeitsmarkt ihren angemessenen Wert
behalten. Jeder Qualitätsverlust muss vermieden werden.
In diesem Zusammenhang stellen die Sprachenkenntnisse einen wesentlichen Faktor dar. Mehrsprachigkeit ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil unseres Landes, der durch die Reform des Sekundarunterrichts
nicht beseitigt werden darf.
Der LCGJ spricht sich schließlich für eine Wiederbelebung des dualen
Ausbildungssystems (Schule und betriebliche Praxis) aus. In diesem
Zusammenhang könnte die Umwandlung des Ausbildungszentrums von
ArcelorMittal in Differdingen in eine nationale Berufsschule einen ersten
Schritt in diese Richtung darstellen.
Unterrichtswesen und Berufsausbildung: Eine
qualitativ hochwertige Grundausbildung als
Kern der Diskussionen zwischen dem LCGB
und dem Minister für Bildung, Kindheit und
Jugend (13. Februar 2014)
Am 13. Februar 2013 traf eine LCGB-Delegation, geleitet vom Nationalpräsidenten Patrick DURY den Minister für Bildung, Kindheit und Jugend,
Claude MEISCH, und den Staatssekretär für Bildung, Kindheit und Jugend, André BAULER, zwecks Erörterung der im Regierungsprogramm
geplanten Maßnahmen, die deren Fachbereich betreffen.
Das Thema der zukünftigen Gestaltung der Berufsausbildung in
Luxemburg war in diesem Gespräch ein zentrales Thema. Die beiden
Parteien teilten die Ansicht, dass dem Ausbildungswesen zwecks besserer Eingliederung der Jugendlichen in die Unternehmen im Allgemeinen
und in die künftige Entwicklung der Industrieunternehmen des Landes im
Besonderen, eine ganz besonders wichtige Rolle zukomme. Der LCGB
spricht sich insbesondere für eine Wiederbelebung des dualen Berufsbildungssystems (Schule und betriebliche Praxis) im Bereich der Industrie
aus sowie für eine gezielte Entwicklung von Lehrstellen in den sich entwickelnden Wirtschaftssparten (beispielsweise der Logistikbranche). Der
Minister und der Staatssekretär unterstrichen, das derzeitige System werde mit dem Ziel optimiert, allen in Luxemburg lebenden Jugendlichen
eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung zu gewährleisten und dafür
zu sorgen, dass die dreijährige Orientierungsphase der Jugendlichen –
nämlich vor dem Beginn der Berufsausbildung – ausgebaut werde, damit
sie sich dann für eine Ausbildung entscheiden können, über die sie gut
informiert sind.
Hinsichtlich des Sprachenunterrichts in Luxemburg, vertritt der LCGB
den Standpunkt, dass Sprachenkenntnisse einen wesentlichen Faktor für
die wirtschaftliche Entwicklung Luxemburgs darstellen. Mehrsprachigkeit
ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil unseres Landes, der durch die
künftigen Reformen nicht rückgängig gemacht werden darf. Der Minister
und der Staatssekretär betonten, dass die Regierung nicht beabsichtige,
die traditionelle Mehrsprachigkeit des Unterrichtswesens in Frage zu
stellen. Es wird aber beabsichtigt, die Folgen einer Alphabetisierung in
französischer Sprache für französischsprachige Kinder zu analysieren
und verschiedene Kenntnis- und Kompetenzebenen für Schüler in den
verschiedenen Sprachen einzuführen.
Der LCGJ vertritt zudem die Meinung, die Reform des Sekundarunterrichts
müsse unbedingt zu einer Mobilisierung aller Ressourcen führen, um die
Zahl der Schulabbrüche zu senken, insbesondere durch eine intensivere
Förderung jener Schüler, bei denen schulische Probleme auftreten. Diese
Bemühungen müssen durch eine stärkere Förderung der Potenziale und
Kompetenzen jedes Jugendlichen ergänzt werden, damit der Zugang zu
höheren Bildungswegen erleichtert wird.
45
DIE REFORM DES SEKUNDARUNTERRICHTS UND DIE WIEDERBELEBUNG DES DUALEN AUSBILDUNGSSYSTEMS:
DER LCGB SETZT SICH FÜR EINE QUALITÄTSBETONTE AUSGANGSBILDUNG EIN
Dossier Studienbeihilfen: Der LCGB fordert die gerechte
Behandlung aller Arbeitnehmer und verteidigen ein wettbeerbsfähiges und sozialgerechtes System der Studienbeihifen
D
as Dossier Studienbeihilfen begann nach dem Scheitern der nationalen Tripartite Anfang 2010. Die Regierung
beschloss damals aus rein haushaltstechnischen Gründen die Streichung der Familienzulagen ab dem 18. Lebensjahr. Ersetzt sollte das Kindergeld durch weitaus großzügigere Beihilfen, von denen die nicht im Land wohnhaften Arbeitnehmer ausgeschlossen waren. Seitdem die Regierung dieses Vorhaben angekündigt hat, kämpft der LCGB
für die gleiche Behandlung aller Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang.
Der LCGB ging rechtlich gegen diese Neuerung vor und befasste das Luxemburger Verwaltungsgericht sowie die Europäische Kommission mit der Angelegenheit, die schlussendlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) vorgebracht
wurde. Im Juni 2013, bestätigt ein EuGh-Beschluss die Haltung des LCGB in dieser Sache. Die Diskriminierung der
Grenzgänger im Bereich der Studienbeihilfen nahm damit ein Ende.
Zu dem Zeitpunkt möchte die Regierung das System der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien reformieren,
um sein Bestehen zu festigen. Nach Meinung des LCGB und der Studentenvereinigungen ermöglicht die vorgeschlagene
Reform der neuen Regierung, die seit Dezember 2013 im Amt ist, es nicht mehr jedem Studenten, seine Studien nach
seinen intellektuellen Fähigkeiten fortzusetzen. Die Reform sieht die Abwärtskorrektur der finanziellen Beihilfen vor,
und die eingeführten „sozialen Kriterien“ entsprechen an erster Stelle haushaltstechnischen Überlegungen und tragen
nicht der sozialen Situation des Studenten Rechnung. Der LCGB setzt sich fortan für ein wettbewerbsfähiges, faires und
sozial ausgewogenes System der Studienbeihilfen ein.
Streichung der Familienzulagen ab dem
Alter von 18 Jahren: Der LCGB fordert die
Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer (5.Juli
2010)
Am 5. Mai 2010 kündigte die Regierung die Maßnahmen ihres Sparplanes an. Unter allen angekündigten Maßnahmen (steuerlicher und anderer Art) treffen einige die Grenzgänger besonders hart. Der LCGB lehnt
vehement jede Maßnahme ab, die zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer führt. Bei gleicher Arbeit und gleichen Beiträgen müssen die
Leistungen auch für alle Arbeitnehmer gleich sein.
Die bei der Erklärung zur Lage der Nation 2010 angekündigte Streichung
des Kindergeldes ab dem 21 Lebensjahr nahm schon sehr bald konkrete
Gestalt in Form eines Gesetzesentwurfes an, der am 18. Juni hinterlegt
wurde, in dem sogar die Rede vom Abschaffen des Kindergeldes ab dem
Alter von 18 Jahren war. Der Gesetzesentwurf 6148 trifft die Grenzgänger besonders hart und hat dramatische Folgen für die betroffenen
Familien.
•
•
•
•
Was beinhaltet der Gesetzesentwurf 6148?
• Für alle Arbeitnehmer die Abschaffung des Kindergeldes ab dem
•
•
•
46
18. Lebensjahr (Verlust von 234,12 € bis 410,60 € monatlich
und pro Kind bei den Grenzgängern unter dem Vorbehalt eines
vermeintlichen Kindergeldanspruchs in ihrem Wohnsitzland).
Einzige Ausnahme sind Kinder, die Sekundarstudien oder technische Sekundarstudien über das 18. Lebensjahr hinaus betreiben.
Für alle Arbeitnehmer die Streichung der Beihilfe zum Schulbeginn
ab dem Alter von 18 Jahren (Verlust von 161,67 € bis 323,24 €
pro Jahr und Kind).
Die Gewährleistung einer Studienbörse für (seit über 5 Jahren) in
Luxemburg Ansässige in Höhe von 6.000 € pro Jahr und Kind,
•
unabhängig von den Einkünften der Eltern. Nicht-ansässige sind von
dieser Maßnahme ausgenommen.
Die Gewährleistung von Studiendarlehen zum ermäßigten Satz für
(seit über 5 Jahren) in Luxemburg Ansässige in Höhe von 6.000 €
pro Jahr und Kind, unabhängig von den Einkünften der Eltern. Die
nicht in Luxemburg Ansässigen sind von dieser Maßnahme ausgenommen.
Die Aufrechterhaltung des Kinderbonus (922,50 € pro Jahr und
Kind) für die Empfänger der Studienbörsen. Da alle nicht in Luxemburg Ansässigen vom System der Studienbeihilfen ausgeschlossen
sind, erhalten sie auch keinen Kinderbonus (d.h. Verlust von 922,50
€ pro Jahr und Kind).
Das Aufrechterhalten der Bestimmungen zur Gewährleistung der
Steuerklasse 1A für Alleinerziehende, die den Kinderbonus erhalten. Die nicht im Land wohnhaften Alleinerziehenden erhalten keinen Kinderbonus und werden also nicht unter der Steuerklasse 1A,
sondern unter der Steuerklasse 1 eingeordnet.
Das Aufrechterhalten der Bestimmungen zur Gewährleistung des
Steuerkredits für Alleinerziehende in Höhe von 750 € pro Jahr.
Da alle nicht im Land wohnhaften Alleinerziehenden nunmehr nicht
unter die Steuerklasse 1A fallen, erhalten Sie diesen Steuerkredit
nicht mehr.
Bei der Krankenversicherung ist das Recht auf die Mitversicherung
von Kindern nicht mehr an den Empfang von Familienzulagen
gebunden, sondern an den Anspruch auf den Kinderbonus.
Da alle nicht in Luxemburg Ansässigen keinen Kinderbonus
erhalten, sind ihre Kinder nicht mehr von der Krankenversicherung
versichert.
Aus all diesen Gründen hat der LCGB eine Postkartenkampagne gestartet und an alle Arbeitnehmer appelliert, diese Postkarten an Premierminister Jean-Claude JUNCKER zu schicken mit der Bitte, auf die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer zu achten.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Gesetzesentwurf 6148: Der LCGB lehnt jede
Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer ab
(13. Juli 2010)
Der LCGB ist darüber bestürzt, dass der Gesetzesentwurf 6148, der in
aller Eile aufgestellt worden war, am 13. Juli 2010 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde.
Das System der Studienbeihilfen, das nach sozial gerechten Kriterien funktioniert, wurde von Grund auf umstrukturiert, wobei die Familien mit geringem Einkommen sowie die Grenzgänger einbüßen müssen.
Dieses Gesetz hat in der Tat bedeutende Konsequenzen, vor allem für die
Grenzgänger mit Kindern im Alter von 18 Jahren und älter, die studieren:
Abschaffung des Kindergeldanspruchs und des Kinderbonus ab dem 1. Oktober 2010. Eine Katastrophe für die betroffenen Familien!
Bedauerlicherweise musste der LCGB nach der Abstimmung am 13. Juli
2010 in der Abgeordnetenkammer feststellen, dass die Gleichbehandlung
aller Arbeitnehmer im Großherzogtum heute nicht mehr gewährleistet ist.
Der LCGB lehnt jede Maßnahme ab, die zu einer Ungleichbehandlung
der Arbeitnehmer führt. Bei gleicher Arbeit und gleichen Sozialbeiträgen
müssen die Sozialleistungen auch für alle Arbeitnehmer gleich sein. Der
LCGB will kein soziales und steuerliches Parallelsystem.
Der LCGB wird nunmehr sämtliche bestehenden rechtlichen Möglichkeiten untersuchen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.
Der LCGB bittet schließlich alle Arbeitnehmer darum, mit ihrer Teilnahme
an der vom LCGB am 1. Juli 2010 ins Leben gerufene Aktion zu zeigen,
dass sie an einem gerechten und ausgewogenen sozialen und steuerlichen
System für alle festhalten.
Demonstration der Gewerkschaften auf der
Place Clairefontaine: gleiche Rechte für alle
Arbeitnehmer in Luxemburg
(16. September 2010)
Am 16. September 2010 nahmen über 2.000 Personen an einer gemeinsamen Demonstration der Gewerkschaften auf der Place Clairefontaine in
Luxemburg-Stadt teil.
In seiner Ansprache sprach der damalige LCGB-Generalsekretär Patrick
DURY sich für eine gleiche und gerechte Behandlung aller Arbeitnehmer in
Luxemburg sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität in Luxemburg, in der
Großregion und schließlich in ganz Europa aus.
Für den LCGB wird der soziale Zusammenhalt in Luxemburg von allen
in Luxemburg Ansässigen sowie von den Grenzgängern, die tagtäglich zur
wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wohlstand des Landes beitragen,
gewährleistet. Eine soziale Apartheidspolitik muss auf jeden Fall vermieden
werden.
Die Europäische Kommission gibt den
Gewerkschaften in Sachen Abschaffung der
Familienzulagen für Studenten Recht
(22. Oktober 2010)
Am 22. Oktober 2010 konnten die Grenzgänger in Luxemburg sich über
eine gute Nachricht bezüglich der finanziellen Beihilfen für die weiterführenden Studien ihrer Kinder freuen. Der europäische Kommissar für
Beschäftigung und Soziales, László ANDOR, betonte nämlich an diesem
Tag, dass die Einführung einer Wohnsitzklausel für das Gewährleisten der
finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien im Widerspruch zu den
europäischen Bestimmungen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer stehe,
weil mit dieser Klausel vor allem Kinder von Grenzgängern bestraft würden.
Von Anfang an war es dem LCGB bewusst, dass die vorgesehene Änderung dem Grundsatz der gleichen Behandlung widerspreche und aus
europäischer Sicht gegen die Mobilität von Arbeitnehmern gerichtet sein
würde.
Die Regierung war jedoch nicht mit der Überarbeitung der unüberlegten
Gesetzesänderung bzw. mit deren Abschaffung nach der Abstimmung in
der Abgeordnetenkammer einverstanden.
Der LCGB stellt mit großem Bedauern fest, dass Luxemburg sich einen
Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof wegen dieses Gesetzes
einhandeln kann, vor allem deswegen, weil die Luxemburger Regierung
die Argumente der Gewerkschaften bezüglich der Gesetzesänderungen
mit Bezug auf die finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien ignoriert hat.
Familienzulagen für Grenzgänger: Unterredung
der Gewerkschaften aus der Großregion mit
dem Luxemburger Premierminister Jean-Claude
JUNCKER (17. Februar 2011)
Am 17. Februar 2011 traf eine Delegation der gewerkschaftlichen Plattform der Großregion, zu der auch der LCGB gehört, den Premierminister Jean-Claude Juncker zur Erörterung des neuen Gesetzes über
Familienzulagen. Für den LCGB nahmen der damalige Generalsekretär,
Patrick DURY, und der Verantwortliche der Abteilung Großregion und
Grenzgänger, Vincent JACQUET, an dieser Unterredung teil. Für die
Gewerkschaften gilt die Abschaffung der Familienzulagen für Kinder von
Grenzgängern, die über 18 Jahre alt sind, als Diskriminierung und war
bereits Gegenstand zahlreicher Aktionen der Arbeitnehmer und Gewerkschaften.
47
DOSSIER STUDIENBEIHILFEN: DER LCGB FORDERT EINE GERECHTE BEHANDLUNG ALLER ARBEITNEHMER
UND VERTEIDIGT EIN WETTBEWERBSFÄHIGES UND SOZIAL GERECHTES STUDIENBÖRSENSYSTEM
Die Europäische Kommission eröffnet ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen den
Luxemburger Staat (15. April 2011)
Im April 2011 werden LCGB und CSC von der Europäischen Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass infolge ihrer gemeinsamen Klage
gegen die Abschaffung der Kinderzulagen und gegen die Einführung eines
neuen Studienbeihilfesystems ein Zuwiderhandlungsverfahren gegen das
Großherzogtum Luxemburg eröffnet wurde.
Die Europäische Kommission teilt in ihrem Schreiben folgendes mit: „Im
Rahmen der Prüfung ihrer Klage lasse ich Ihnen ein Schreiben vom 24.
November 2010 mit einer Voranalyse der einschlägigen Luxemburger Gesetzgebung zukommen. Ich möchte Sie darüber informieren, dass mehrere
Gespräche nach dieser Analyse mit den nationalen Behörden stattgefunden haben. Nach diesen Gesprächen beschloss die Kommission am 6. April
2011 den Versand eines Inverzugsschreibens an die Luxemburger Behörden
und eröffnete auf diese Weise ein Zuwiderhandlungsverfahren gegen dieses
Mitgliedsland der Europäischen Union.“
Die CSC und der LCGB begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission und stellen fest, dass die rechtlichen Aspekte, die in ihrer Klage
zum Beweis der Nichtübereinstimmung dieses Gesetzes mit dem europäischen Recht angeführt worden waren, von der Kommission für ausreichend stichhaltig angesehen wurden, um ein solches Verfahren einzuleiten. Es ist ein wichtiger Schritt in dieser Angelegenheit.
Parallel zu diesem Verfahren hat der LCGB bereits 155 Einsprüche beim
Verwaltungsgericht eingereicht, nachdem seinen Mitgliedern aus der
Grenzregion finanzielle Beihilfen für weiterführende Studien verwehrt
worden waren. Der LCGB und die CSC möchten mit diesen Einsprüchen eine Frage zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof
stellen.
LCGB und CSC werden von der Europäischen
Kommission empfangen (24. Mai 2011)
Nach ihrer Klage bei der Europäischen Kommission zur Abschaffung der
Familienzulagen und der Einführung des neuen Systems der finanziellen
Beihilfen für weiterführende Studien, beantragten die Gewerkschaften
LCGB und CSC eine Unterredung beim EU-Kommissar László ANDOR. Eine Delegation des LCGB und der CSC wurde am Montag, den
23. Mai 2011, in Brüssel von den Verantwortlichen der GD Beschäftigung, Soziales und Inklusion der Europäischen Kommission empfangen.
LCGB und CSC unterbreiteten der Kommission die Grundlagen ihrer
Klage zur Nichtübereinstimmung der neuen Gesetzesbestimmungen mit
dem europäischen Recht und der europäischen Rechtsprechung. Die
Gewerkschaften wollten ebenfalls, über das Gerichtsverfahren hinaus,
die Sache in ihrem allgemeinen Zusammenhang ansiedeln.
Im Februar 2012 hatte Minister BILTGEN in einem Treffen mit der Europäischen Kommission vorgebracht, dass „jeder Verweis auf die Familienzulagen auf einer Verwechslung“ beruhe und dass das System der
finanziellen Beihilfen lediglich „ein Aspekt der Hochschulpolitik“ darstelle.
CSC und LCGB haben auf die direkten und engen Verbindungen zwischen dem System der Familienzulagen und dem der Studienbeihilfen
hingewiesen. Diese Beihilfen stellen letztendlich einen sozialen Vorteil
dar.
LCGB und CSC wollten der Kommission ebenfalls ihre faktischen und recht-
48
lichen Argumente vorbringen, die beweisen, dass in Anbetracht des objektiv
kompensatorischen Charakters der Studienbeihilfen, die direkt den Studenten zukommen, diese Beihilfen auf derselben Ebene wie andere Sozialleistungen anzusiedeln sind. Studienbeihilfen und Familienzulagen sind nämlich
beide finanzielle Beihilfen im Rahmen des Wachstums, des Unterhaltes und
der Erziehung von Kindern.
CSC und LCGB haben den Vertretern der europäischen Kommission
ebenfalls die Ungleichbehandlung von im Lande wohnhaften Arbeitnehmern und Grenzgängern mit Hilfe konkreter Beispiele sowie die bedeutenden Konsequenzen der neuen Gesetzesbestimmungen für Grenzgängerfamilien dargelegt. Die Grundsätze der Nichtdiskrimination, die
im Unionsvertrag stehen, wurden angeschnitten, ebenso der Begriff des
sozialen Vorteils und dessen Übertragbarkeit auf Grenzgänger, insbesondere im Anschluss an das Meeusen-Urteil.
Es konnte schließlich ein technischer Punkt mit der Kommission nach
dem Mahnschreiben vom 6. April 2011 an die Regierung und nach dem
daraufhin angestrengten Zuwiderhandlungsverfahren geklärt werden.
Laut dem Mahnschreiben wurde der Regierung eine zweimonatige Frist
gestellte, um zu den Punkten, auf denen die Kommission ihren Beschluss
zur Eröffnung eines Zuwiderhandlungsverfahrens begründet, Stellung zu
nehmen.
Plädoyers vor dem nationalen
Verwaltungsgericht (12. Dezember 2011)
Am 7. November 2011, beschloss das Verwaltungsgericht Luxemburg,
dass jede Gewerkschaft eine Akte bezüglich der Studienbeihilfen sowie
die juristischen Argumente vorlegt, um angesichts der vielen Klagen einen
einheitlichen Beschluss zu finden.
Die Plädoyers vor dem Verwaltungsgericht wurden am 12. Dezember
2011 abgehalten. Der Staat machte geltend, dass der Europäische Gerichtshof (EuGh) bereits mit einer ähnlichen Angelegenheit zwischen der
Europäischen Kommission und den Niederlanden (es handelte sich um
die Zahlung von Studienbeihilfen an Wanderarbeitnehmer) befasst worden war. Die Sache sollte noch lange nicht abgeschlossen sein, da der
Generalanwalt des EuGh noch keine Stellung genommen hatte.
Das nationale Verwaltungsgericht fällt sein
Urteil (11. Januar 2012)
Das Verwaltungsgericht Luxemburg verkündete sein Urteil in der öffentlichen Verhandlung vom 11. Januar 2012 und stellte, vor dem eigentlichen
Entscheid, eine Frage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGh).
Die Frage wurde folgendermassen formuliert: „Angesichts des europäischen
Prinzips zur Gleichbehandlung im Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 stellt
sich die Frage, ob die Erwägungen der Regierung mit der Erziehungs- und
Haushaltspolitik, die darauf abzielen die Zahl der Hochschulabsolventen
zu erhöhen, die derzeit im internationalen Vergleich zu gering bei der in
Luxemburg wohnhaften Bevölkerung ist, ernsthaft bedroht würden, wenn der
Luxemburger Staat die finanzielle Beihilfe für weiterführende Studien jedem
Studenten gewähren würde, auch den Studenten ohne gesellschaftliche Bindung zum Großherzogtum, damit sie ihr Studium in einem beliebigen Land
der Welt machen können, was eine unangemessen hohe Belastung für den
Haushalt des Luxemburger Staates mit sich bringen würde. Es stellt sich die
Frage, ob diese Erwägungen hinsichtlich der Begründung der unterschiedliche Behandlung, die sich aus der Wohnsitzverpflichtung ergibt, die sowohl
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
den Staatsangehörigen Luxemburgs als auch den Staatsangehörigen anderer
Mitgliedsländer auferlegt wird, damit eine finanziellen Beihilfe für weiterführende Studien gewährt werden kann, im Sinne der europäischen Rechts
gerechtfertigt werden können?“
Der EuGh wird daraufhin eine erneute Prüfung der Sache vornehmen
und anschließend darüber befinden, ob die unterschiedliche Behandlung
von im Land wohnhaften Arbeitnehmern und Grenzgängern angesichts
der Wohnsitzklausel, die vom neuen Studienbeihilfen eingeführt wurde,
mit dem europäischen Recht übereinstimmt.
Die Europäische Kommission fordert
Luxemburg dazu auf den Diskriminierungen
ein Ende zu setzen (27. Februar 2012)
Entsprechend den Schlussfolgerungen vom 16. Februar 2012 des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGh) in einer ähnlichen
Angelegenheit zwischen der Europäischen Kommission und den Niederlanden unterstreicht die Kommission in ihrer begründeten Stellungnahme, dass die Wohnsitzbedingung für Studienbeihilfen den Grenzgängern
mehr Schaden bringt als den einheimischen Arbeitnehmern. Diese Luxemburger Gesetzgebung über die Studienbeihilfen stellt demnach eine
indirekte Diskriminierung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit dar
und steht somit im Gegensatz zum europäischen Recht des freien Personenverkehrs der Arbeitnehmer.
Diese Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission, die mit Ungeduld von Tausenden Grenzgängerfamilien erwartet wurden, stimmen in
zahlreichen Punkten mit der Analyse überein, die der LCGB noch vor
der Verabschiedung des Gesetzes über die finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien eingeleitet hatte.
Trotz mehrfachen Warnungen und Protestaktionen des LCGB, wollte das
Hochschulministerium zu keinem Zeitpunkt seine Haltung in der Sache
ändern. Diese Haltung führte dazu, dass mehrere Klagen (unter anderem
die des LCGB) bei der Europäischen Kommission eingereicht wurden.
Diese Klage war der Ausgangspunkt des Zuwiderhandlungsverfahrens,
das nunmehr die Europäische Kommission zu ihrer begründeten Stellungnahme veranlasst hat.
Die Regierung verfügt jetzt über eine zweimonatige Frist, um auf diese
begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission zu antworten. Wenn ihre Antwort nicht zufriedenstellend ist, könnte die Kommission sich zur Vorladung des Landes vor den EuGh entscheiden. Der
EuGh befindet bereits über die Frage, ob die Ungleichbehandlung von
im Lande wohnhaften Arbeitnehmern und Grenzgängern infolge der
Wohnsitzklausel, die mit dem neuen Gesetz über finanzielle Beihilfen für
weiterführende Studien eingeführt wurde, mit dem europäischen Recht
übereinstimmt.
Der LCGB hat die Regierung ersucht, um unverzüglich Maßnahmen für
die Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer in der Sache der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien, zu ergreifen.
ten mit den Klagen, mit denen die Kommission bezüglich des Gesetzes
über die finanziellen Beihilfen, das seit Oktober 2010 im Großherzogtum
Luxemburg in Kraft ist, befasst wurde.
Wie zu erwarten, bestätigt das Urteil des Europäischen Gerichtshof in
zahlreichen Punkten die Probleme und Ungerechtigkeiten, die der LCGB
seit 2010, also schon vor der Reform der Familienzulagen und vor der
Verabschiedung des Gesetzes über Studienbeihilfen in Luxemburg, aufgezeigt hatte.
Trotz zahlreicher Warnungen des LCGB, wollte die Regierung ihre Haltung in dieser Sache nicht ändern. Das Urteil in der Sache C-542/09
dürfte jetzt eine entscheidende Rolle bei den Entscheidungen zur Studienbeihilfe in Luxemburg spielen.
Die Haltung der Regierung hat in der Zwischenzeit drei unmittelbare
Folgen mit sich gebracht:
• Im Zuge der Reform des Gesetzes über die Familienzulagen hat die
•
•
Luxemburger Regierung eine Wohnsitzklausel als Bedingung für die
Gewährung von Studienbeihilfen eingeführt, um den Verlust des
Kindergeldes der Haushalte von in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmern auszugleichen. Mit der Einführung dieser Wohnsitzklausel
erhielten zahlreiche Familien von Grenzgängern in Luxemburg kein
Kindergeld mehr, aber auch keinen Ausgleich für deren Verlust.
Dies hat die Finanzlage dieser Haushalte und die Zukunftsaussichten ihrer Kinder erheblich belastet.
Luxemburg bewegt sich in dieser Sache zunehmend in die Richtung
einer Verurteilung wegen Diskriminierung beim EuGh, was natürlich dem sozialen Image Luxemburgs in Europa sehr abträglich ist.
Die Regierung muss jetzt schnell reagieren, um eine Lösung zu finden, die das System der Studienbeihilfen nicht in Gefahr bringt und
die zugleich dafür sorgt, dass es keine Diskriminierung wegen einer
Wohnsitzklausel gibt.
Anstatt auf eine Verurteilung des EuGh zu warten, ersucht der LCGB
zum wiederholten Male die Luxemburger Regierung, unverzüglich
erste Schritte zur Gewährleistung eines echten Gleichgewichtes
und einer Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im Bereich der
Familienzulagen sowie der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien zu machen.
Laut dem Generalanwalt des EuGh könnte
Luxemburg die Zahlung der Studienbeihilfen
von einer Wohnsitzklausel abhängig machen
(7. Februar 2013)
Der Schriftsatz des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes
(EuGh) bezüglich der finanziellen Studienbeihilfen für weiterführende Studien wurde am 7. Februar 2013 veröffentlicht (Rechtssache Nr.
C-20/12). Dieser Schriftsatz umfasst drei Aspekte:
1. Diskriminierung oder nicht?
Die Schlinge zieht sich zu im Dossier
Studienbeihilfen (14. Juni 2012)
Angesichts der bereits bestehenden Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes macht der Generalanwalt zwei Feststellungen:
Am 14. Juni 2012 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGh) sein Urteil in
der Sache C-542/09 und verurteilte das Königreich der Niederlande bezüglich der Wohnsitzklausel, die es als Bedingung für finanzielle Beihilfen
für Studien gesetzt hatte. Diese Ende 2009 von der Europäischen Kommission gegen die Niederlande eingeleitetes Verfahren hat Ähnlichkei-
• Die Studienbeihilfe für Kinder zu Lasten von Grenzgängern stellt
einen sozialen Vorteil dar. Die Grenzgänger können demnach den
Grundsatz der Nichtdiskriminierung geltend machen, der in der
Verordnung Nummer 1612/685 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verankert ist.
49
DOSSIER STUDIENBEIHILFEN: DER LCGB FORDERT EINE GERECHTE BEHANDLUNG ALLER ARBEITNEHMER
UND VERTEIDIGT EIN WETTBEWERBSFÄHIGES UND SOZIAL GERECHTES STUDIENBÖRSENSYSTEM
• Da die Wohnsitzklausel hauptsächlich zum Nachteil der Wander-
arbeiter und Grenzgänger aus anderen Mitgliedsländer der Europäischen Union ist, wenn sie den Studenten, also den Kindern der
Grenzgänger auferlegt wird, stellt sie eine indirekte Diskriminierung
dar, die grundsätzlich untersagt ist, es sei denn, sie wäre objektiv
gerechtfertigt und diene dazu, die Verwirklichung der betreffenden
Zielsetzung zu gewährleisten und ginge nicht über das hinaus, was
zum Erreichen dieser Zielsetzung erforderlich ist.
2. Zur Legitimität der Zielsetzung
Der Generalanwalt prüfte anschließend, ob das ultimative ökonomische
Ziel, d.h. der Übergang zu einer Wirtschaft des Wissens, zu dessen Verwirklichung Luxemburg die diskriminierende Praxis eingeführt hat, diese Praxis als unbedingt im gemeinnützigen Interesse liegend betrachtet
werden kann und dass die Diskriminierung angewendet wird, um zu
vermeiden, dass die Kosten dieser Praxis derart steigen, dass sie die Verwirklichung des eigentlichen Zieles zum Scheitern bringen könnten.
Der Generalanwalt ist der Meinung, dass es der nationalen Rechtsprechung obliegt, diese Prüfung vorzunehmen.
3. Zur Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Wohnsitzbedingung
Wenngleich der EuGh zugibt, dass ein Mitgliedsland Maßnahmen zur Begünstigung des Zugangs seiner Bevölkerung zu weiterführenden Studien
treffen darf, damit der heimische Arbeitsmarkt bereichert wird, ist der
Generalanwalt der Meinung, dass die Wohnsitzklausel zum Erreichen des
gesteckten Zieles angemessen ist.
Bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Wohnsitzbedingung ist der
Generalanwalt der Ansicht, dass es Aufgabe der nationalen Rechtsprechung ist, noch zwei weitere Punkte zu prüfen:
Zum einen, die Existenz einer vernünftigen Wahrscheinlichkeit, dass
die Empfänger der Studienbeihilfe, die in Luxemburg wohnhaft sind,
am Ende ihrer Studienzeit nach Luxemburg zurückkehren und sich ins
Luxemburger Wirtschafts- und Gesellschaftsleben integrieren.
Zum anderen, soll sie ebenfalls nachprüfen, ob die angestrebte Umwandlung der Luxemburger Wirtschaft in eine Wirtschaft des Wissens
und – davon ausgehen – in eine Wirtschaft, die Dienstleistungen im breitesten Sinne bietet, auch wirklich durch öffentliche Aktionen zur konkreten Entwicklung neuer Beschäftigungsperspektiven flankiert wird.
Der LCGB wartet auf den endgültigen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes und hält seine Haltung in der Rechtssache sowie die Forderung nach einer gerechten Behandlung aller Arbeitnehmer aufrecht.
Der Europäische Gerichtshof stellt die Haltung
der Regierung zu den Studienbeihilfen in Frage
(20. Juni 2013)
Am 20. Juni 2013 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGh) sein Urteil
bezüglich der Angelegenheit der finanziellen Beihilfen für weiterführende
Studien.
Dieses Urteil bestätigt klar und deutlich die vom LCGB seit Juni 2010 verteidigte Meinung, nämlich dass dieses Gesetz zu einer ungerechten und
ungleichen Behandlung zwischen im Lande wohnhaften Arbeitnehmern
und Grenzgängern führt.
Der LCGB hat für seine Mitglieder bereits mehrere hunderte Einsprüche
beim Luxemburger Verwaltungsgericht erhoben. Diese Einsprüche, die
in der Schwebe gehalten wurden, können nunmehr auf der Grundlage
des Beschlusses des EuGh behandelt werden (Antwort auf die vom Verwaltungsgericht gestellte Frage zur Vorabentscheidung).
Die drei wichtigsten Punkte des Beschlusses sind:
4. Die finanzielle Beihilfe ist ein sozialer Vorteil
In seinem Beschluss erinnert der EuGh daran, dass eine Studienbeihilfe für ein Kind zu Lasten eines Wanderarbeiters oder Grenzgängers durchaus einen sozialen Vorteil darstellt und ihm zu den gleichen Bedingungen wie einem heimischen Arbeitnehmer gewährt
werden muss. Selbst wenn der soziale Vorteil direkt dem Kind des
Arbeitnehmers gewährt wird, kann dieses Anspruch auf eine Gleichbehandlung erheben.
5. Die Wohnsitzbedingung stellt eine indirekte Diskriminierung dar
Der EuGh stellt anschließend fest, dass die Wohnsitzklausel, die
von der Luxemburger Gesetzgebung auferlegt wird, eine indirekte
Diskriminierung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit darstellt,
die hauptsächlich zum Nachteil der Nichteinheimischen ist. Der Gerichtshof betont, dass diese Diskriminierung nicht durch haushaltstechnische Erwägungen gerechtfertigt werden darf.
6. Das Ziel des betreffenden Gesetzes kann eine solche
Diskriminierung nicht rechtfertigen.
Abschließend ist der Generalanwalt der Meinung:
• dass das Ziel, die Zahl der einheimischen Inhaber eines akademi•
•
50
schen Titels zu steigern, ein legitimes Ziel darstellt, das eine indirekte
Diskriminierung nach den europäischen Verordnungen rechtfertigt.
dass es der nationalen Rechtsprechung obliegt, nachzuprüfen,
nachdem sämtliche notwendigen stichhaltigen Aspekte untersucht
worden sind, ob die Wohnsitzbedingung, die vom Gesetz vom 26.
Juli 2010 den Kindern von Grenzgängern, die eine Studienbeihilfe
beantragen, auferlegt wird, angemessen ist und nicht über dasjenige
hinausgeht, das zum Erreichen des verfolgten legitimen Zieles nötig
ist.
dass der Europäische Gerichtshof dem nationalen Richter die Kriterien angeben sollte, die die Prüfung erlauben, ob diese Bedingung angemessen und adäquat ist, um das Ziel des Übergangs der
Luxemburger Wirtschaft hin zu einer Wissenswirtschaft zu verwirklichen.
Der Gerichtshof bestätigt, dass die betreffende Luxemburger
Gesetzgebung über das Notwendige zum Erreichen des vom
Gesetzgeber angestrebten Zieles, nämlich die Förderung von
weiterführenden Studien und die Steigerung der Zahl der Studienabsolventen mit Hauptwohnsitz in Luxemburg, hinausgeht.
Der EuGh ist der Meinung, dass ein Student, der seinen Wohnsitz nicht in Luxemburg hat, Bindungen zum Land aufbauen kann,
so dass auf eine vernünftige Wahrscheinlichkeit, dass der Student
sich im Land niederlässt und sich dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedslandes zur Verfügung stellt, geschlossen werden kann. Dies ist vor
allem der Fall, wenn der Student in einem Nachbar land des Großherzogtums wohnhaft ist.
Der EuGh gibt ebenfalls an, dass zur Vermeidung eines „Studien-
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
beihilfentourismus“ die Gewährleistung der Beihilfe der Bedingung
unterworfen werden könnte, dass ein Elternteil des Studenten in
Luxemburg während eines bestimmten Mindestzeitraumes besschäftigt war. Um eine Anhäufung von Beihilfen mit Zuwendungenaus dem Wohnsitzland zu vermeiden, empfiehlt der EuGh die
Einführung eines Differenzberechnungssystems (wie dem System,
für die Familienzulagen).
• die Bedingung, dass der Beschäftigungszeitraum ununterbrochen
•
sein muss, wobei faktisch die Zeitarbeiter, diejenigen, die zeitweilig ihren Arbeitsplatz infolge eines Konkurses, einer Entlassung usw.
verloren haben, ausgeschlossen werden.
der Umstand, dass das Gesetz nur die Arbeitnehmer betrifft und die
Empfänger einer Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente usw. ausschließt.
Der LCGB hatte die Regierung wiederholte Male auf die Ungleichbehandlung, die durch dieses Gesetz herbeigeführt wird, aufmerksam gemacht. Die Regierung hat es jedoch vorgezogen, die Warnungen des
LCGB zu ignorieren. Nach diesem Gerichtsbeschluss trägt die Regierung
die volle Verantwortung für die Folgen dieser Sache und hat keine andere
Wahl als ihre Haltung rasch zu überdenken, damit, zum einen, das derzeitige Studienbeihilfensystem beibehalten und, zum anderen, die gleiche
Behandlung aller Arbeitnehmer, gleich ob sie im Land wohnhaft sind oder
nicht, gewährleistet ist.
Konstruktives Gespräch des LCGB mit der
Ministerin für Hochschulwesen über die
Reform der Studienbeihilfen
(10. September 2013)
Auf Wunsch der Ministerin für Hochschulwesen, Martine HANSEN, fand
am 10. September 2013 eine Unterredung mit dem LCGB über die
beabsichtigte Reform der finanziellen Beihilfe für weiterführende Studien
statt.
Für die Zukunft forderte der LCGB ein wettbewerbsfähiges, gerechtes
und sozial ausgewogenes System:
• Der LCGB erinnerte daran, dass er es für wichtig halte, dass ein Sys•
•
tem, das auf dem Grundsatz der Autonomie des Studenten beruht,
aufrechterhalten werde.
Anschließend forderte der LCGB die Höhe der Studienbeihilfen
nicht zu senken.
Schließlich forderte der LCGB, dass neben der Aufhebung der Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern das neue System ebenfalls bestimmte soziale Kriterien berücksichtigt.
Der LCGB schlug der Ministerin die Einführung eines Systems vor, das
auf vier Pfeilern ruht:
1.
2.
3.
4.
einer Basisbeihilfe (Hauptbetrag), die allen Studenten zugutekommt
um den Kinderbonus enthält.
Eine Ergänzung dieser Beihilfe, bei der bestimmte soziale Kriterien des Studenten berücksichtig werden, z.B. die Entfernung der
Universität, die Höhe der Wohnungsmiete, das Einkommen des
Studenten und der Umstand, dass mehrere Kinder eines Haushalts
studieren.
einen Beitrag zur Deckung der Anmeldekosten, wie bereits heute
der Fall.
die Möglichkeit eines Darlehens zum ermäßigten Satz auf Wunsch
des Studenten.
Der LCGB nahm diese Sitzung ebenfalls als Gelegenheit wahr, um daran
zu erinnern, dass das im Juli 2013 verabschiedete Gesetz in mehreren
Punkten neu formuliert werden müsse:
• die Bedingung, 5 Jahre im Großherzogtum beschäftigt gewesen zu
sein, die erfüllt werden muss, um die Studienbeihilfe zu erhalten, ist
nicht vertretbar.
Das Luxemburger Verwaltungsgericht gibt den
Grenzgängern Recht (16. Oktober 2013)
Nach dreijährigen Gerichtsverhandlungen hat das Luxemburger Verwaltungsgericht am 16. Oktober 2013 sein Urteil in der vom LCGB verteidigten Angelegenheit der Studienbeihilfen gesprochen.
Dieses Urteil erfolgte nach der Sitzung vom 7. Oktober 2013 und betrifft
die Grenzgänger, die einen Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt
hatten und die die Bedingung der 5 Beschäftigungsjahre im Großherzogtum erfüllten.
Dieses Urteil vom 16. Oktober 2014 liegt auf der Linie des Entscheides des Europäischen Gerichtshofes und hebt somit die Entscheidung
des CEDIES, den Grenzgängern eine finanzielle Beihilfe zu verwehren, auf.
Dieser Beschluss bedeutet, dass alle Studenten, deren Eltern Grenzgänger sind und die länger als 5 Jahre in Luxemburg beschäftigt waren und
einen Einspruch vor Gericht eingelegt hatten, Anspruch auf die Studienbeihilfe nach den Bestimmungen des früheren Gesetzes haben.
Für die Einsprüche der Kinder von Grenzgängern mit weniger als 5 Arbeitsjahren im Großherzogtum ist eine Sitzung auf den 18. November
2013 anberaumt. Das Urteil ergeht in den kommenden Wochen.
Mit seinem Urteil beendet das Luxemburger Verwaltungsgericht somit
die ungleiche Behandlung, die das Gesetz von 2010 mit sich gebracht
hat. Dies hatte der LCGB wiederholte Male kritisiert.
Das Verwaltungsgerichtes fällt ein neues
positives Urteil für Kinder von Grenzgängern
(2. Dezember 2013)
Das Luxemburger Verwaltungsgericht äußert sich am 2. Dezember
2013 zu mehreren Einsprüchen (u.a. dem des LCGB), die für die Jahre
2010-2011, 2011-2012 und 2012-2013 bezüglich der Studienbeihilfen
für Studenten, deren Eltern keine 5 Beschäftigungsjahre in Luxemburg
vorweisen konnten, erhoben wurden.
Wie das erste Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 14. Oktober 2013
gibt das Urteil von Dezember 2013 den Kindern von Grenzgängern
ebenfalls Recht. Mit diesem Urteil hat das Gericht entschieden, dass es
nicht die Bedingung der „Bindung des Antragstellers der finanziellen Bei-
51
DOSSIER STUDIENBEIHILFEN: DER LCGB FORDERT EINE GERECHTE BEHANDLUNG ALLER ARBEITNEHMER
UND VERTEIDIGT EIN WETTBEWERBSFÄHIGES UND SOZIAL GERECHTES STUDIENBÖRSENSYSTEM
hilfe mit der Gesellschaft oder dem Arbeitsmarkt des Großherzogtums
Luxemburg“ annehmen könne. Jedenfalls nicht für Angelegenheiten
aus den vorhergehenden Jahren. Der Richter ist der Meinung, dass
„er nicht Bedingungen berücksichtigen könne, die zum Zeitpunkt der
angefochtenen Entscheidungen nicht im Gesetz standen.“
Die Reform des Studienbeihilfegesetzes
wird zu einer Verschlechterung der Lage der
Studenten und ihrer Familien führen
(4. März 2014)
Auf dieser Basis werden alle beim Verwaltungsgericht noch ausstehenden Akten vom CEDIES neu untersucht.
Am 28. Februar 2014 wurde der Entwurf der Reform des Studienbeihilfesystems anlässlich des Regierungsrates vorgestellt. Es sei daran erinnert,
dass dieser Entwurf die Einführung eines Studienbeihilfesystems vorsieht,
das auf drei sich ergänzenden Teilen beruht:
Meinungsaustausch mit der neuen Regierung
über die Reform des Gesetzes zur
Studienbeihilfen (29. Januar 2014)
Am 29. Januar 2014 konnte der LCGB bei einer Unterredung
mit dem Minister für das Hochschulwesen und die Forschung,
Claude MEISCH, und dem Staatssekretär für das Hochschulwesen
und die Forschung, André BAULER, eine Bilanz der beabsichtigten
Reform des Systems der finanziellen Beihilfen für weiterführende
Studien ziehen.
Beide Parteien waren sich einig, dass das neue Modell, wettbewerbsfähig, sozial gerecht und rechtlich hieb und stichfest sein muss. Es wurde
übrigens daran erinnert, dass es wichtig sei, ein System aufrecht zu
erhalten, das auf dem Grundsatz der Selbständigkeit des Studenten
beruhe.
Dennoch besteht der LCGB darauf, dass, zum einen, die Gesamthöhe
der finanziellen Beihilfe für weiterführende Studien, die gewährt werden kann, nicht gekürzt wird, und bat, zum anderen, den Minister, darüber zu achten, dass mit dem neuen System keine erneute Diskriminierung weder gegenüber Kindern von Grenzgängern noch gegenüber
den im Land wohnhaften Studenten geschaffen wird.
Der LCGB nahm diese Sitzung als Gelegenheit wahr, um daran zu
erinnern, dass es sehr wichtig sei, bestimmte Punkte des derzeitigen
Gesetzes zu ändern:
• die Bedingung, 5 Jahre im Großherzogtum beschäftigt gewesen
•
•
•
zu sein, die erfüllt werden muss, um die Studienbeihilfe zu erhalten und die übertrieben ist.
die Bedingung, dass der Beschäftigungszeitraum ununterbrochen
sein muss, wobei faktisch die Zeitarbeiter, diejenigen, die zeitweilig ihren Arbeitsplatz infolge eines Konkurses, einer Entlassung
usw. verloren haben, ausgeschlossen werden.
der Umstand, dass das Gesetz nur die Arbeitnehmer betrifft und
die Empfänger einer Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente usw. ausschließt.
der Umstand, dass Patchwork-Familien wegen fehlender direkter
Bindung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Studenten benachteiligt werden.
1.
2.
3.
4.
Die Studenten hätten nach wie vor Recht auf ein mit dem heutigen vergleichbaren Darlehen (6.500 €). Der Beitrag zur Deckung der Einschreibegebühren würde sich immer noch auf 3.700 € belaufen, jedoch sich
in Zukunft je zur Hälfte in einer finanziellen Beihilfe und einem Darlehen
aufspalten.
Der LCGB bekundet seine Ablehnung und seine Unzufriedenheit mit dem
neuen System, weil dieses System die derzeitige Situation verschlechtern
wird.
• Nach Meinung des LCGB stellt das neue System den wichtigen
•
•
•
52
eine Basisstudienbeihilfe in fester Höhe für alle Studenten (2.000 €)
eine Mobilitätsstudienbörse in gleitender Höhe (maximal 2.000 €)
die auf zwei kumulativen Kriterien beruht:
• dem Umstand, dass der Student in einem anderen Land als
seinem Hauptwohnsitzland studiert,
• dem Umstand, dass der Student in der Universitätsstadt Miete
zahlen muss.
eine soziale, evolutive Börse entsprechend dem Einkommen der
Eltern. Die Höhe dieses Teils der Beihilfe würde sich zwischen 0 €
(Einkommen > 4,5 x sozialer Mindestlohn) und 2.500 € (Einkommen < oder = 1 x sozialer Mindestlohn) ansiedeln.
Grundsatz der Selbständigkeit des Studenten in Frage. Zudem bindet
er in Zukunft die Höhe der dem Studenten gewährten Beihilfe an das
Einkommen der Eltern. Außerdem, reicht die finanzielle Beihilfe nicht
aus, um die Selbständigkeit des Studenten zu gewährleisten.
Die Reform sieht die Abwärtskorrektur der finanziellen Beihilfen für
weiterführende Studien vor. Der LCGB ist der Meinung, dass der
neue Vorschlag eindeutig zu einer Verschlechterung des derzeitigen
Systems führt und den Studenten schaden wird. Für den LCGB
darf der jedem Studenten gewährte Betrag nicht unter 4.000 € liegen.
Dies ist ein Mindestbetrag, wenn man bedenkt, dass die Summe der
2010 abgeschafften Familienzulagen für ein erstes Kind (234,12 € x
12 = 2.809,44 €), der Basisbeihilfe zum Schulanfang (161,67 €)
und des Kinderbonus (922,50 €) sich bereits auf 3.893,61 € beläuft.
Jeder Betrag unter 4.000 € würde unmittelbar alle Familien im Vergleich zur Situation vor 2010 benachteiligen.
Wenn der LCGB auch die Aufhebung der Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern begrüßt, so ist nicht daran zu rütteln, dass die
„sozialen Kriterien“ in erster Linie haushaltstechnischen Überlegungen
und nicht der sozialen Situation des Studenten entsprechen. Die Einführung dieser neuen Kriterien zielt letzten Endes auf die Senkung der
Summe der gewährten Beihilfen ab, nicht auf die Unterstützung von
Studenten, die sich in einer schwierigeren Situation befinden.
Bezüglich des variablen Anteils der Beihilfe (mit anderen Worten den
Teil über 4.000 € hinaus, den der LCGB als Basisbetrag vorschlägt)
spricht der LCGB sich für die Einführung bestimmter Kriterien aus,
z.B. das Einkommen des Studenten oder der Umstand, ob er Miete
zahlen muss (nicht aber der Umstand, ob er in seinem Wohnsitzland oder im Ausland studiert). Wenn der Student diese Kriterien erfüllt, sollte er nach dem Dafürhalten des LCGB einen Gesamtbetrag
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
•
•
•
erhalten, der zumindest der heutigen Beihilfe entspricht (6.500 €).
Der LCGB hält die Bedingung, dass die Grenzgänger mindestens
5 Jahre im Laufe der vergangenen 7 Jahre im Großherzogtum beschäftigt waren, um in den Vorzug der Studienbeihilfe zu gelangen, für
übertrieben. Der LCGB ersucht die Regierung um eine Lockerung
dieser Anforderung.
Die derzeitige Gesetzgebung ruft noch weitere Probleme auf den
Plan. Der LCGB erinnert daran, dass es sehr wichtig ist, dass gewisse Aspekte des derzeitigen Gesetzes korrigiert werden, damit weitere Gerichtsverfahren vermieden werden. Unter diesen Punkten
hebt der LCGB vor allem hervor, dass das Gesetz nur die „Arbeitnehmer“ betrifft und die Empfänger einer Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente, die Arbeitnehmer in einer beruflichen
Wiedereingliederungsphase usw. ausschließt.
Patchwork-Familien werden wegen der fehlenden direkten Bindung
zwischen dem Arbeitnehmer und dem Studenten benachteiligt.
Seit 2010 fordert der LCGB ein wettbewerbsfähiges, gerechtes und sozial ausgewogenes Modell. Der Reformentwurf, der nun vorgestellt wird
und bekannt ist, entspricht nicht diesem Ziel. Deshalb kann der LCGB
sich nicht mit dieser Reform einverstanden erklären, die die Lage der
Studenten und ihrer Familien verschlechtert.
•
terer Kriterien, z.B. die Zahlung einer Miete (und nicht das Studium
im Wohnsitzland oder im Ausland).
die Möglichkeit variabler Darlehen (und höher als die bisher vorgesehenen 6.500 €) nach Prüfung der Akte des betreffenden Studenten.
Der Minister betonte seinerseits, dass es „nicht in Frage kommt, die Höhe
der Basisstudienbeihilfe nach oben zu korrigieren“ und dass ohnehin „der
Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Form als sozial eingestuft werden
kann“. Es muss folglich festgestellt werden, dass die Regierung nach wie
vor ihre Linie beibehalten will, gleich wie laut die Stimmen werden, die
sich gegen den heutigen Gesetzesentwurf äußern.
Diese Politik ist für den LCGB nicht hinnehmbar! Mit ihrer unnachgiebigen Haltung in Sachen Studienbeihilfen bringt die Regierung die Zukunft
der Jugend wegen rein haushaltstechnischen Überlegungen in Gefahr
und nimmt auf diese Weise Einsparungen auf Kosten der Zukunft des
Landes vor.
Reform des Gesetzes über die Studienbeihilfen:
Der LCGB erklärt sicht mit den Schülern und
Studenten solidarisch (23. April 2014)
Der LCGB ist sehr davon überzeugt, dass der Gesetzesentwurf 6670
über die finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien nicht den Umstand berücksichtigt, dass diese Beihilfen es jedem Studenten ermöglichen sollen, nach seinen geistigen Fähigkeiten zu studieren, und dass eine
„Selektion“ nach seinen finanziellen Mitteln vermieden werden muss.
Deshalb hat der LCGB ein Schreiben an die Union Nationale des
Étudiant(e)s du Luxembourg (UNEL) geschickt, um sich solidarisch mit
dem Streik der Schüler und Studenten am 25. April 2014 zu erklären.
Die Regierung bleibt unnachgiebig und
beabsichtigt, weiterhin auf Kosten der
Studenten zu sparen (9. Mai 2014)
Am 9. Mai 2014 wurde eine LCGB-Delegation vom Minister für Hochschulwesen, Claude MEISCH, zur erneuten Erörterung der Studienbörsen empfangen.
Bei dieser Unterredung wiederholte der Minister für Hochschulwesen,
dass er zum Dialog bereit sei, doch musste festgestellt werden, dass diese
Sitzung (wie die vorhergehenden) nicht wirklich den echten Willen zu
Verbesserung des Gesetzesentwurfes hervorbrachte.
Trotz der diversen laufenden Petitionen, der starken Mobilisierung der
Studenten und der verschiedenen Aktionen zur Verbesserung des Gesetzes über Studienbeihilfen bleibt der Minister angesichts der allgemeinen
Unzufriedenheit unnachgiebig und ignoriert die öffentliche Meinung.
Gespräch zwischen dem LCGB und der Union
Nationale des Etudiant(e)s du Luxembourg
(UNEL) über die Reform der Studienbeihilfen
(14.Mai 2014)
Am 14. Mai 2014 traf der LCGB eine Delegation der Union Nationale
des Étudiant(e)s du Luxembourg (UNEL) zu einem Meinungsaustausch
zum Thema Studienbeihilfen.
Die beiden Gesprächspartner teilen allgemein den gleichen Standpunkt
zum Gesetzesentwurf der Regierung:
• der Basisbetrag der Studienbörse reicht nicht aus und gewährleistet
nicht die Unabhängigkeit des Studenten.
• die Kriterien für die Mobilitätsbeihilfe könnten zu neuen Diskriminierungen führen.
• die „soziale“ Beihilfe ist nur dem Namen nach sozial und muss weitaus gerechter gestaltet werden.
Der LCGB sicherte abschließend seine Unterstützung der UNEL im
Kampf für ein wettbewerbsfähiges, ausgewogenes und sozial gerechtes
Studienbeihilfesystem zu.
Im Laufe der Sitzung erinnerte der LCGB nochmals an seine Forderungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz, vor allem:
• die Überarbeitung des festen Börsenanteils und die Festlegung des
•
jedem Studenten zu Teil werdenden Betrages auf 4.000 €. Dieser
Betrag entspricht den im Jahre 2010 gestrichenen Familienzulagen.
für den veränderlichen Anteil der Studienbörse: Einführung gerech-
53
DIE REFORM UNSERES GESUNDHEITSSYSTEMS: DER LCGB VERTEIDIGT DIE GRUNDSÄTZE DER SOLIDARITÄT, DER GERECHTIGKEIT,
DES PROBLEMLOSEN ZUGANGS ZU DEN LEISTUNGEN, DER QUALITÄT DER ANGEBOTE UND DER FREIEN AUSWAHLMÖGLICHKEIT
DES DIENSTLEISTERS
Die Reform unseres Gesundheitssystems:
Der LCGB verteidigt die Grundsätze der Solidarität, der
Gerechtigkeit, des Leistungszugangs, der Qualität der Angebote
und der freien Wahl des Dienstleisters
D
as Gesetz zur Reform des luxemburgischen Gesundheitswesens, das im Oktober 2010 konkret eingeleitet und im
Dezember 2011 beschlossen wurde, zielte darauf, die Qualität des Gesundheitssystems, das auf dem Grundsatz der
solidarischen Finanzierung und der freien Nutzbarkeit basierte, abzusichern und nachhaltig zu gestalten. Das Gesetz
beinhaltet konkret vier zentrale Punkte:
•
•
•
•
die Reform zur Organisation der Gesundheits- und Pflegeleistungen;
die finanzielle Stabilisierung der Krankenversicherung;
die zusätzlichen Einnahmen aus der Kranken- und Mutterschaftsversicherung und
die Einbeziehung von Mutterschaftsdienstleistungen in der allgemeinen Regelung.
Hinsichtlich dieses Dossiers verteidigte der LCGB die folgenden zentralen Grundsätze: die Solidarität auf nationaler Ebene und
die Solidarität zwischen Generationen, die Gerechtigkeit, den problemlosen Zugang zu den Leistungen, die Qualität des Angebots und die freie Wahl des Dienstleisters.
Reform der Krankenversicherung und des
Gesundheitswesens: Erste Klarstellungen, die
auf Anfrage des LCGB übermittelt wurden
(3. Mai 2010)
Im Anschluss an die Quadripartite-Sitzung vom 24. März 2010,
hatte sich der LCGB am 28. April 2010 per Brief an den damaligen
Gesundheitsminister gewandt und ihm seine Überlegungen,
Forderungen und Besorgnisse hinsichtlich der Reform unseres
Gesundheitssystems übermittelt. Einige Wochen später – nämlich am
3. Mai 2010 – fand zwecks Klärung einiger Fragen ein Unterredung mit
Minister Mars DI BARTOLOMEO statt.
Sämtliche Beteiligten waren sich hinsichtlich der zentralen Grundsätze,
denen unser Gesundheitssystem entsprechen sollte, einig.
Der LCGB kritisierte, dass bezüglich der finanziellen Anstrengungen,
die die verschiedenen Partner leisten, um die Kostenentwicklung im
Gesundheitssystem mittel- und langfristig zu steuern, offensichtlich ein
unausgewogenes Verfahren bestehe. Insbesondere beklagt der LCGB,
dass die Ärzte überhaupt keinen Beitrag leisteten. Der Minister wollte
die Gewerkschaften mit dem Hinweis darauf beruhigen, dass kein Anbieter bezüglich der Belastungen ausgenommen werde.
Der LCGB hatte sein Besorgnis bezüglich der Entwicklung der personellen Ausstattung der Krankenhäuser geäußert. Der Minister unterstrich, dass in keinem der von der Reform betroffenen Bereiche die
Mitarbeiterzahlen gesenkt werden sollten.
Hinsichtlich der künftigen Funktion von Ärzten in den Krankenhäusern
wurden die Positionen geklärt. Der LCGB forderte, dass die Ärzte in
der Personalpolitik der Krankenhäuser keine bestimmende Funktion
ausüben sollten.
Hinsichtlich der Orientierung in Richtung einer ambulanten medizinischen Versorgung bestätigte der Minister, dass der Anwendungsbereich
54
den der chirurgischen Eingriffe betreffe und dass man diese Eingriffe
ausschließlich in Krankenhäusern vornehmen wolle. Die Argumentation des LCGB, die ambulante Behandlung bewirke nicht automatisch
finanzielle Einsparungen, wurde bestätigt. Die Fortschritte in diese
Richtung, werfen nämlich mehrere Fragen auf, die noch zu klären sind.
Übereinstimmende Ansichten gab es zu den zahlreichen der Ärzteseite
anzulastenden Fällen von Unregelmäßigkeiten, welche zukünftig nicht
mehr vorkommen sollten. Gleiche Ansichten betrafen auch die Zusammenstellung von Daten, die eine bessere Steuerung des Systems
ermögliche, wobei die Art und Weiser der Umsetzung eines solchen
Systems noch zu klären wäre.
Der LCGB äußerte erneut seine Besorgnis bezüglich der möglichen
Einschränkung der staatlichen Mittel zur Finanzierung der Mutterschaftsversicherung, die indirekt in die Krankenversicherung miteinbezogen
werden soll. Nach Angaben des Ministers Mars DI BARTOLOMEO
bestünde das Problem in der zunehmenden Anzahl von Freistellungen schwangerer Frauen von der Arbeit und der dadurch verursachten
Kosten. Aufgrund eines einheitlichen Systems könnte dieses Phänomen
besser gesteuert werden unter der Beteiligung des Staates.
Was die kurzfristige Abdeckung des Defizits der nationalen Gesundheitskasse (CNS) betrifft, so unterstrich der LCGB, dass die öffentliche Erörterung einer geringen Beitragsanhebung kein Tabuthema sein
dürfe.
Eine Anhebung der Abgaben könne bedeuten, dass die Kosten mit den
Arbeitgebern geteilt werden und es könne vermieden werden, dass
allein der an einer Krankheit leidende Versicherungsnehmer finanziell
belastet wird. Der LCGB unterstützt zudem im Namen der Krankenversicherung die Forderung nach Abschaffung der Beitragshöchstgrenze und plädiert zudem für schrittweise Wiederherstellung der Reservemittel (des Umlaufvermögens).
Bis zur Vorlage der Gesetzestexte wird der Dialog zwischen Gewerkschaften und den für das Reformvorhaben verantwortlichen Politikern
fortgesetzt.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Die Mitarbeiter der drei privaten Laborunternehmen (Ketterthill, Laboratoires Réunis, Les
Forges du Sud) demonstrierten sich zweck
Verteidigung ihrer Arbeitsplätze
(27. Oktober 2010)
Am 27. Oktober 2010 beteiligten sich anlässlich der Verhandlungen
der Quadripartite im Thermalbad Mondorf 350 Arbeitnehmer der
genannten Laborunternehmen an einer Demonstration.
Auf diese Weise wollten sie auf die kritische Lage, die aus den Umsetzungsvorgaben der Reform des Gesundheitssystems folgt, reagieren.
Aus aktueller Sicht wäre der weitere Bestand der privaten Labore in
Frage gestellt und daher seien die Beschäftigungsverhältnisse in den betroffenen Unternehmen bedroht.
Die Arbeitnehmer der privaten Laborunternehmen fordern gleiche Bedingungen für alle Labore, jede Änderung des rechtlichen Status, der sich
private Labore unterwerfen müssten, würde die Arbeitsplätze der 350
betroffenen Arbeitnehmer gefährden.
Der LCGB unterstützte die betroffenen Arbeitnehmer bei ihren Aktivitäten. Außerdem erbat die Gewerkschaft, gemeinsam mit den betroffenen
Arbeitnehmern, ein dringendes Informationsgespräch mit dem Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO im Hinblick auf die zukünftigen
Geschäftsbedingungen der privaten Laborunternehmen, was wiederum
die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse betrifft.
Die Arbeitnehmer der privaten Laborunternehmen sprachen sich gegen
eine Verstaatlichung aus und befürworten die freie Wahl des Patienten!
• Der Hausarzt kann die Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen
seitens des Patienten nicht begrenzen.
• Ein Mitarbeitervertrag bindet jeden im Krankenhaus tätigen Arzt, der
•
•
•
kein Arbeitnehmer ist, an das Krankenhaus. Dieser Vertrag gleicht in
der Form einem „Dienstleistungsvertrags”, wobei das Arbeitsrecht
nicht gilt.
Bei dem die ärztlichen Leistungen koordinierenden Arzt handelt es
sich im Allgemeinen um eine freischaffende berufliche Tätigkeit (médecin libéral). Er besitzt gegenüber den Arbeitnehmern im Krankenhaus keinerlei Weisungsbefugnisse und kann den beruflichen
Werdegang dieser Personen nicht beeinflussen.
Die aufgrund der Maßnahmen der Ärztevereinigung AMMD auftretenden Abweichungen in den statistischen Erhebungen werden bei
der Berechnung der künftigen Anforderungen an Krankenhauspersonal auf der Grundlage des PRN-Systems berücksichtigt. Es sollen
für die Belegschaft keine negativen Folgewirkungen eintreten.
Bei der Anhebung der Gehälter für die Krankenhausangestellten
(insbesondere infolge der wahrscheinlichen Indextranchen-Einstufung für das Jahr 2011) wird für 2011 und 2012 keine Begrenzung
aufgrund des Gesamtvolumens der für den Krankenhausbereich
angehobenen Haushaltsmittel erfolgen. Die Festlegung der Wachstumsraten im Krankenhausbereich wird ab dem Jahr 2013 aufgrund
solcher Kriterien, die unter anderem die Wachstumsrate des BIP
berücksichtigen, erfolgen.
Der LCGB äußert angesichts dieser Informationen seine Zufriedenheit
und begrüßt insbesondere den letztgenannten Punkt, durch den ein
Spielraum bei der Neubewertung beruflicher Entwicklungen in dieser
Branche gegeben ist. Aufgrund der Komplexität des Dossiers, verbunden
mit den in einem großen Teilbereich der Umsetzungsmodalitäten des
Gesetzes weiterhin bestehenden Unklarheiten ist jedoch nach wie vor
eine hohe politische Wachsamkeit gegeben. Wir werden daher die Entwicklungen sorgfältig beobachten und, je nach den Erfordernissen, weiterhin notwendige Erklärungen erbeten, um den Weiterbestand unseres
Gesundheitssystems zu sichern!
Die nationale Gesundheitskasse (CNS): die
finanzielle Beteiligung bei der Aufnahme
von Patienten in die Notaufnahme der
Krankenhäuser wurde gegen den Willen der
Arbeitnehmer beschlossen (27. Januar 2011)
Gesetzesentwurf 6196: Der LCGB bleibt
hinsichtlich des Erhalts unseres nationalen
Gesundheitssystems weiterhin wachsam
(10. Dezember 2010)
Im Rahmen der Reform des Gesundheitssystems beschloss die nationale
Gesundheitskasse (CNS) im Einklang mit den Stimmen von Arbeitgebern
und Regierung aber gegen die der Arbeitnehmer, die Einführung einer
Eintrittsgebühr von 2,50 € bei jeder Einweisung in ein Ambulatorium.
Während eines Gesprächs mit dem Gesundheitsminister, das am 10.
Dezember 2010 stattfand, gelang es dem LCGB, hinsichtlich der Einzelheiten des neuen Gesetzes zur Gesundheitsreform wichtige Punkte
klarzustellen:
Aufgrund der Umsetzung dieses Beschlusses, der darauf ausgerichtet war,
die Patienten zu veranlassen, Ärztehäuser statt Polikliniken aufzusuchen,
traten auf Seiten der Krankenhäuser gewisse unzulässige Praktiken auf.
Diese Kliniken forderten nämlich mehrfach den Geldbetrag von 2,50 €,
falls ein Patient von einem Bereich des Ambulatoriums in einen anderen
(Analysen, Radiologie, Arztgespräch etc.) wechselte.
• Die elektronische Patientenakte befindet sich im Eigentum des Pati•
•
•
enten und dieser kann darauf jederzeit zurückgreifen, ohne dass er
sich an einen Dritten wenden muss.
Der Patient kann sich jederzeit darüber informieren, welche Personen sich in der Vergangenheit seine Patientenakte angesehen haben.
Man ist nicht verpflichtet, sich für einen Referenzarzt entscheiden.
Der Patient muss sich nicht an den Renferenzarzt wenden, um einen Facharzt aufzusuchen.
Nach einem Vorstelligwerden der Gewerkschaften stellte die nationale
Gesundheitskasse (CNS) klar, dieser Geldbetrag von 2,50 € dürfe seitens
der ambulanten Dienste des Ambulatoriums nur ein einziges Mal erhoben
werden. Außerdem stellte die CNS nach einer Initiative de LCGB klar,
dass der Betrag von 2,50 € dann nicht fällig wird, wenn ein Patient zur
stationären Behandlung überwiesen wird (was für die meisten Patienten,
die in der ambulanten Behandlung aufgenommen werden, der Fall ist).
55
DIE REFORM UNSERES GESUNDHEITSSYSTEMS: DER LCGB VERTEIDIGT DIE GRUNDSÄTZE DER SOLIDARITÄT, DER GERECHTIGKEIT,
DES PROBLEMLOSEN ZUGANGS ZU DEN LEISTUNGEN, DER QUALITÄT DER ANGEBOTE UND DER FREIEN AUSWAHLMÖGLICHKEIT
DES DIENSTLEISTERS
Nationale Gesundheitskasse (CNS): gelockerte
Bestimmungen bei der Eintrittsgebühr für die
Krankenhausnotaufnahme (27. Januar 2011)
Aufgrund mehrerer Initiativen der Gewerkschaften und insbesondere des
Schreibens, das am 17. Februar 2011 vom LCGB an den Gesundheitsund Sozialversicherungsminister, Mars DI BARTOLOMEO, gesandt wurde, verabschiedete der CNS-Leitungsausschuss eine Änderung des Statuts
und informierte darüber, dass die finanzielle Beteiligung der Patienten lediglich einmal pro Tag fällig wird und ausschließlich beim Eintritt in den außerstationären Bereich zu erheben ist. Diese Änderung des CNS-Statuts tritt
ab dem 1. Januar 2011 rückwirkend in Kraft, so dass die CNS die aufgrund
der neuen Rechtslage zu viel eingenommenen Beträge rückerstatten kann.
Der LCGB begrüßt diese Verbesserung der Lage, bestreitet aber weiterhin die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung der 2,50 € in den Fällen,
in denen der Arzt den Termin des Patienten im Ambulatorium festlegte.
Während seiner öffentlichen Darlegung anlässlich der öffentlichen Debatte
über die Reform des Gesundheitswesens, die am 23. März 2011 vom
LCGB in Tetingen veranstaltet wurde, informierte der Gesundheits- und
Sozialversicherungsminister, Mars DI BATOLOMEO, außerdem darüber,
an der Lösung dieses Problems werde gearbeitet. Der LCGB wird das
dieses Dossier betreffende Verfahren weiterhin genauestens überprüfen.
Diskussionsrunden des LCGB: der LCGB
initiiert die öffentliche Diskussion der Reform
des Gesundheits- und Pflegesystems
(März, April 2011)
Im Sinne der Beantwortung der Fragen zur Gesundheitsreform, die zum
1. Januar 2011 in Kraft tritt, und um Missverständnisse auszuräumen, organisierte der LCGB am 1. April 2011 gemeinsam mit dem Gesundheitsminister, Mars DI BARTOLOMEO, drei regionale Podiumsdiskussionen, in
denen praktische Erläuterungen über die Reform des Gesundheits- und
Pflegesystems bereit gestellt wurden.
Video: Auszüge aus den Podiumsdiskussionen
über die Gesundheitsreform
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Der LCGB erwirkt nach mehreren Initiativen
die Abschaffung der Eintrittsgebühr in die
Poliklinik (9. November 2011)
Während der Sitzung des Leitungsausschusses der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) am 9. November 2011 hielt sich der Präsident der
CNS an die Zusage, die der für ihn maßgebliche Minister während
der Quadripartite-Sitzung am 19. Oktober 2011 abgegeben hatte, er
stimmte nämlich zusammen mit den Arbeitnehmervertretern für die
Abschaffung der Eintrittsgebühr von 2,50 € in die Poliklinik-Notaufnahme; dies gilt seit dem 1. Januar 2012.
Die Abstimmung über die Abschaffung der Kostenbeteiligung von täglich
9,96 € bei Einweisung in die Psychiatrie fand im Dezember 2011 statt.
Unterredung zwischen dem LCGB und
dem Sozialversicherungsminister, Romain
SCHNEIDER, über das Regierungsprogramm
(27. März 2014)
Am 27. März 2014 traf eine LCGB-Delegation, geleitet von Patrick
DURY, dem Nationalpräsidenten, den Sozialversicherungsminister, Romain SCHNEIDER, um die laut Regierungsprogramm geplanten Maßnahmen, die in den Rahmen seiner Ressorts fallen, zu diskutieren.
Unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer defizitären Lage der
Kranken- und Mutterschaftsversicherung ab 2015, äußerte die LCGBDelegation ihre Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Anhebung
der Sozialbeiträge bzw. einer Einschränkung der Dienstleistungen im
Gesundheitsbereich. Der Minister informierte die Delegation, die Regierung werde kurzfristig Teilbereiche der Reform des Gesundheitswesens
von 2010 umsetzen. Die Maßnahmen zielten auf ein besseres Kostenmanagement, wobei zugleich auf die Beibehaltung eines qualitativ hochwertigen medizinischen Angebots, das allen zugänglich sein soll, geachtet
werde. Der Minister versicherte außerdem, eine Anhebung der Sozialbeiträge sei nur im äußersten Fall erforderlich.
Hinsichtlich der Mutterschaftsversicherung informierte der Minister die
Gewerkschaftsdelegation, dass er im Vorfeld der Entscheidungen auf der
Grundlage des Berichts der Generalinspektion der Sozialversicherung für
2013 eine breite Debatte über die Pflegeversicherung anstoßen möchte, durch die deutlich werden soll, dass man bei der Finanzierung der
Pflegeversicherung an Grenzen stoße. Die Herausforderung der Pflegeversicherungsreform bestehe darin, deren langfristigen Erhalt zu gewährleisten und zugleich auf die Beibehaltung der hohen Qualität der
Dienstleistungen zu achten.
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59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Die Reform unseres Rentensystems: Der LCGB fordert
ein System, das allen Versicherten die gleichen Rechte,
Leistungen und Pflichten garantiert
I
m Oktober 2012 eingeleitet und im Dezember 2012 erlassen, zielte das Gesetz über die Rentenreform darauf
ab, die Überalterung der Bevölkerung und ihre Auswirkungen auf die Dauer der Altersrente zu berücksichtigen,
den Zusammenhang zwischen Berufsleben und Lebenserwartung zu stärken, Arbeitnehmer dazu zu ermutigen,
ihre Berufslaufbahn zu verlängern und das Prinzip, dass jeder Arbeitnehmer auf eine komplette Gesamtversicherungszeit achten sollte, zu fördern.
In diesem Dossier forderte der LCGB ein System, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und
Pflichten garantiert.
Der LCGB bemängelt das Fehlen eines
Sozialdialogs und verlangt ausführlichere
Erklärungen zur Reform unseres
Rentensystems vom Minister für Gesundheit
und soziale Sicherheit (18. März 2011)
Hinsichtlich der Reform des Rentensystems muss der LCGB zu
seinem Bedauern feststellen, dass die Regierung noch immer
Kommunikationsprobleme hat. Der LCGB hält es für äußerst
besorgniserregend, dass eine Reform, die sich sowohl auf Rentner als
auch Arbeitnehmer auswirkt, vor ihrer öffentlichen Vorstellung nicht
mit den Sozialpartnern diskutiert wird.
Da der LCGB momentan nur über die Umrisse der Reform des Rentensystems verfügt, die am 17. März 2011 auf einer Pressekonferenz
angekündigt wurde, bat der LCGB am 18. März 2011 um eine dringende Unterredung mit dem Minister für soziale Sicherheit, Mars DI
BARTOLOMEO, gebeten.
Angesichts der aktuell verfügbaren Informationen über die Reform des
Rentensystems muss der LCGB leider feststellen, dass die Regierung
keine der im November 2009 in der Abschlussentschließung des 58.
Nationalkongresses des LCGB angenommenen Forderungen bezüglich der Rentenversicherung zu übernehmen gedenkt.
LCGB-Exekutivkomitee: Die zukünftigen
Generationen sollen nicht belastet werden
(4. April 2011)
Bei seinem Treffen am 4. April 2011 hat der Exekutivausschuss des LCGB
mehrere politisch Themen diskutiert, darunter die Reform des Rentensystems.
Da es nach dem neuen, von der Regierung vorgeschlagenen Modell noch
immer keine mathematische Formel zur Berechnung der Renten gibt, ist
eine genaue Analyse der Gewinner und Verlierer dieser Reform äußerst
schwierig. Trotzdem kann man bereits jetzt daraus schließen, dass diejenigen, die nicht 40 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen können,
selbst wenn sie bis 65 arbeiten, die großen Verlierer der vorgeschlagenen
Reform sein werden. Unter diesen befinden sich vor allem Frauen, die
ihre Laufbahn nach der Geburt (oder Adoption) eines Kindes jahrelang
aus erzieherischen Gründen unterbrochen haben.
Begegnung zwischen Gewerkschaften
und Regierung über die Reform unseres
Rentensystems (27. Juni 2011)
Am 27. Juni 2011 trafen sich die Gewerkschaften LCGB, OGBL und
CGFP mit Regierungsvertreten, um über die zukünftige Reform unseres
Rentensystems zu reden. Bei diesem Treffen haben die Gewerkschaften
ihren gemeinsamen Standpunkt zum Reformprojekt vorgelegt.
Es handelt sich insbesondere um folgende Forderungen:
• Die gesetzliche Rente sollte den Eckpfeiler bilden und ausreichend
•
•
•
sein, um ein menschenwürdiges Leben nach dem Berufsleben zu
ermöglichen.
Es müssen alternative und zusätzliche Finanzierungsquellen gefunden werden.
Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kommt nicht
in Frage.
Die aktuell von Rentenbeziehern und Arbeitnehmern erworbenen Rechte sollten respektiert werden.
Seitens der Regierung wurde versprochen, dass die Reform keinesfalls
diejenigen Arbeitnehmer benachteiligen wird, die ihren Renteneintritt
nicht verzögern können (Invalidität, Sozialpläne, usw.).
Der LCGB fordert desweiteren, dass derzeit existierende Vorruhestandsregelungen aufrechterhalten und perfektioniert werden.
57
DIE REFORM UNSERES RENTENSYSTEMS : DER LCGB FORDERT EIN SYSTEM, DA S ALLEN VERSICHERTEN DIE GLEICHEN RECHTE,
LEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN GARANTIERT
LCGB-Exekutivkomitee: Der LCGB fordert
ein Rentensystem, das allen Versicherten die
gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten
zusichert (9. Januar 2012)
In seiner Sitzung vom 9. Januar 2012 führte das LCGB-Exekutivkomitee erste Gespräche über den Gesetzesentwurf über die Reform
unseres Rentensystems. Im Anschluss an diese Diskussion
stellte das Exekutivkomitee eine Reihe von Überlegungen an
und erarbeitete mehrere Forderungen zum Erhalt unseres
Rentensystems.
In seiner jetzigen Form führt der Regierungsentwurf zu einem Abbau der
Leistungen. Daher fordert der LCGB unbedingt eine Harmonisierung
der gegenwärtig zwischen den im Privatsektor und im öffentlichen Dienst
praktizierten Höchstrenten.
Der LCGB bedauert in diesem Zusammenhang auch, dass die
2011 angekündigte Einführung einer öffentlichen Zusatzvorsorge
(2. Pfeiler) letztlich nicht im Gesetzesentwurf berücksichtigt
wurde. Da die Zusatzvorsorge ein Mittel darstellt, die jedem
Versicherten die Aufbesserung der Rente im Bedarfsfall erlaubt,
fordert der LCGB den Zugang aller Versicherten zu einer Zusatzvorsorge (2. Pfeiler).
Pressekonferenz des LCGB über politische und
soziale Aktualitätsthemen (13. März 2012)
Am 13. März 2012 lud der LCGB zu einer Pressekonferenz zur politischen und sozialen Aktualität ein. Unter den von LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY erörterten Themen war die Position des LCGB zur
Reform unseres Rentensystems, die Überlegungen des LCGB zum Erhalt
der Lebensgrundlagen der Arbeitnehmer des Privatsektors und Lösungsvorschläge, die im Rahmen der Problematik der 52 Krankheitswochen
gefunden werden konnten.
Video: Pressekonferenz vom 13. März 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Angesichts dieser Feststellungen ist die Zustimmung des LCGB nur denkbar, wenn alle Versicherten in den Genuss eines Rentensystems kommen
können, das ihnen gleiche Rechte, Leistungen und Pflichten zusichert.
Öffentliche Konferenz des LCGB: Mehr als
600 Personen waren vor Ort, um sich über die
Reform unseres Rentensystems zu informieren
(7. März 2012)
Am 7. März 2012 lud der LCGB zu einer öffentlichen Kundgebung im
Kulturzentrum „Am Sand“ in Niederanven ein. Thema des Abends: der
Gesetzesentwurf über die Reform des Rentensystems. Hierbei war der
Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit, Mars DI BARTOLOMEO,
der Hauptredner dieser Konferenz, um die Umrisse der Reform vorzustellen.
Im Anschluss an die Ausführungen des Ministers, stellte der stellvertretende Verantwortliche für die Sozialpolitik des LCGB, Paul DE ARAUJO,
kurz die Schlüsselpunkte des Gesetzentwurfs und den Standpunkt der
Gewerkschaft bezüglich der vorgeschlagenen Reform vor. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY unterstrich in diesem Zusammenhang, dass
der LCGB für ein Rentensystem eintritt, das jedem Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten garantiert.
Nach Abschluss des offiziellen Teils war es Zeit für Fragen und Antworten. Es gab viele, die die Gelegenheit nutzten, um ihre manchmal sehr
persönlichen Fragen an den Minister selber zu richten, der daraufhin die
erforderlichen Erklärungen abgab.
Nach einer Stunde Fragen und Antworten endete der Abend in einer
freundlichen Atmosphäre mit einem gemeinsamen Abendessen.
Video: Öffentlichen Kundgebung vom
7. März 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
58
Protestkundgebung der Luxemburger
Gewerkschaften „Gegen Rentenkürzungen!
Es gibt Alternativen!“ (19. März 2012)
Am 19. März 2012 luden die Luxemburger Gewerkschaften LCGB,
OGBL, CGFP, ALEBA, Syprolux und FNCTTFEL zu einer Protestkundgebung im Tramsschapp in Limpertsberg/ Luxemburg ein. Thema
des Abends: der Gesetzesentwurf über die Reform des Luxemburger
Rentensystems.
In seiner Rede erinnerte LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY an die
Sorgen und Befürchtungen der Arbeitnehmer des Privatsektors bezüglich
dieser Thematik. Der LCGB ist der Ansicht, dass diese Reform nicht auf
dem Rücken der Menschen ausgetragen werden soll und kann.
Video: Protestkundgebung vom 19. März 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Demonstration des LCGB für ein Rentensystem
das allen Versicherten die gleichen Rechte,
Leistungen und Pflichten garantiert
(16. Oktober 2012)
2.
Am 16. Oktober 2012 haben sich 800 Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB im Kulturzentrum „Am Sand“ in Niederanven
versammelt, um für ein Rentensystem zu demonstrieren, das allen
Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten zusichert.
Sobald die ersten Demonstranten vor Ort eintrafen, nutzte ein Team des
LCGB die Gelegenheit, die Demonstranten zu fragen, warum sie nach
Niederanven gekommen seien. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY
fasste dann in seiner Rede die Forderungen des LCGB zusammen. Er
appellierte auch an die Regierung, den Gesetzentwurf über die Reform
des Rentensystems zu ändern, um mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität zu garantieren.
Video: LCGB-Demonstration vom
16. Oktober 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
3.
verlust in den Ruhestand treten können. Der LCGB hat hingegen
darauf bestanden, dass Arbeitnehmer, die unter manchmal sehr
harten Bedingungen arbeiten (z.B. im Bausektor) auch von dieser
Maßnahme profitieren sollten.
Desweiteren fordert der LCGB die Einführung des Rechts auf eine
progressive Frührente. In seiner jetzigen Form war die progressive
Vorruhestandsregelung fehlgeschlagen, da nur wenige Arbeitnehmer davon Gebrauch machten. Nach Meinung des LCGB sollte
die schrittweise Frührente den Arbeitnehmern erlauben, teilweise frühzeitig in Rente zu gehen und noch einige Jahre halbtags
weiterzuarbeiten. Dies würde die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern erlauben, die das Fachwissen des Arbeitnehmers in progressiver Frührente nutzen könnten.
Bezüglich der Zusatzrente, unterstrich der LCGB, dass es sich hier
um ein Mittel handelt, das jedem Versicherten ermöglicht, seine
Rente im Bedarfsfall aufzubessern. Daher fordert der LCGB, dass
jeder Versicherte Zugang zu einer Zusatzrente erhalten sollte (2.
Pfeiler). Die Regierung versprach, diesbezüglich einen Gesetzentwurf für 2013 vorzubereiten.
Es sei angemerkt, dass die Regierung nicht beabsichtigt, den existierenden
Gesetzesentwurf zu ändern. Diese Punkte werden jedoch in den neuen
Gesetzentwurf über einen „Plan zur Beschäftigung von Senioren“ einfließen, der bis Ende des Jahres eingebracht wird.
Der LCGB bedauert jedoch, dass die Regierung es kategorisch ablehnt,
die drei weiteren Forderungen des LCGB zu berücksichtigen:
1.
Unterredung mit dem Minister für Arbeit und dem
Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit:
trotz einer Reihe von Zugeständnissen seitens
der Regierung garantiert das neue Rentensystem
nicht allen Versicherten die gleichen Rechte,
Leistungen und Pflichten (31. Oktober 2012)
2.
Im Anschluss an seine Demonstration vom 16. Oktober 2012 zur
Rentenreform bat der LCGB um eine Unterredung mit der Regierung,
um auf die Forderungen der Gewerkschaft zurückzukommen, die die
Umsetzung eines Rentensystems anstreben, die allen Versicherten die
gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten zusichert.
3.
Auf ihre Bitte um eine Unterredung, wurde der LCGB am 31. Oktober
2012 vom Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit, Mars DI BARTOLOMEO, und dem Minister für Arbeit, Nicolas SCHMIT, empfangen.
Von den sechs Forderungen des LCGB bezüglich der Reform der Rentenversicherung erklärte sich die Regierung bereit, über drei spezifische Punkte mit sich reden zu lassen:
1.
Bezüglich der Arbeitnehmer, die ihre Arbeit unter beschwerlichen
Umständen verrichten, besteht der LCGB darauf, dass diese Arbeitnehmer ein Recht auf ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben in den Vorruhestand oder Ruhestand haben sollten, und zwar
ohne Verlust ihres Rentenniveaus. Die Regierung erklärt sich bereit,
zu garantieren, dass Arbeitnehmer, die Schicht- oder Nachtarbeit
verrichten, immer noch nach den momentan gültigen Modalitäten
und folglich ohne Verlängerung der Arbeitszeit und Rentenniveau-
Der LCGB fordert, die Abschaffung der Obergrenze für Renten, da
diese Maßnahme dazu dienen könnte, den Privatsektor und den öffentlichen Dienst auf die gleiche Stufe zu stellen und die Einnahmen
der Rentenkasse (CNAP) zu erhöhen. Diese Maßnahme würde daher erlauben, die Durchführbarkeit der jetzigen Altersversorgung zu
sichern, und zwar ohne Verschlechterung der Rentenleistungen. Die
Regierung scheint hier jedoch keinen Handlungsbedarf zu sehen.
Selbst in Krisenzeiten rechtfertigen die derzeitigen Reserven laut dem
LCGB keineswegs eine Modulation des Systems der Rentenanpassung an die Lebenshaltungskosten. Folglich, fordert der LCGB die
lückenlose Beibehaltung dieses Systems solange der Pauschalbetrag
nicht erhöht wird. Diese Modulation wird tatsächlich wie vorgesehen
durchgeführt, so dass selbst wenn die Anpassung ab 2014 automatisch
von Jahr zu Jahr erfolgt, diese ab dem Moment in dem die Beiträge
nicht mehr zur Kostendeckung reichen, zwangsweise um mindestens
die Hälfte gekürzt würden. Der LCGB lehnt weiterhin die Einführung
eines solchen Automatismus kategorisch ab.
Die Regierung hat ebenfalls hervorgehoben, dass die Aussetzung der
Rentenanpassung für 2013 nicht durch die Rentenreform bedingt ist,
sonder auf einer im Laufe des Jahres von der Region entschiedenen
Sparmaßname fußt. Der LCGB hat seinerseits betont, dass er nicht
einverstanden ist mit dem Aussetzen der Rentenanpassung für 2013.
Letztlich hat der LCGB auch daran erinnert, dass er den Standpunkt vertritt,
dass Studienjahre nicht länger als Ersatzjahre berücksichtigt werden sollten,
sondern als Beitragszeiten. Die Regierung lehnt es ab, über die Berücksichtigung von Studienjahren als Beitragszeiten zu diskutieren.
Die kategorische Ablehnung der Regierung, ihren Standpunkt bezüglich dieser drei Punkte zu ändern, wird dazu führen, dass das neue Rentensystem,
das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, nicht allen Versicherten die gleichen
Rechte, Pflichten und Leistungen zusichert! Der LCGB bleibt seinerseits
wachsam und wird im Interesse aller Versicherten im Großherzogtum Luxemburg weiter für mehr soziale Gerechtigkeit im Rentensystem kämpfen.
59
DIE REFORM UNSERES RENTENSYSTEMS: DER LCGB FORDERT EIN SYSTEM, DA S ALLEN VERSICHERTEN DIE GLEICHEN RECHTE,
LEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN GARANTIERT
In diesem Kontext traf eine Delegation der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften des Großherzogtums Luxemburg (ACA) am 5.
Februar 2013 die Leitung des LCGB, um ihre Überlegungen zur Einrichtung einer kollektiven Altersversorgung (2. Pfeiler), die allen Schichten
der aktiven Bevölkerung offensteht, vorzustellen.
Abstimmung über die Reform unseres
Rentensystems: Ein Gesetz, das viele
Probleme ungelöst lässt! (5. Dezember 2012)
Am 5. Dezember 2012 wurde in der Abgeordnetenkammer über den
Gesetzentwurf zur Rentenreform abgestimmt.
Nach Meinung des LCGB strotzt dieser Gesetzesentwurf, der den Fortbestand unseres Systems gewährleisten und das soziale Gefüge des Landes
durch die Konsolidierung des Vertrags zwischen den Generationen stärken
sollte, vor sozialen Ungerechtigkeiten, die der LCGB in all seinen öffentlichen Kundgebungen, die seine Ausarbeitung begleitet haben, angeprangert
hat:
Bei den Diskussionen über die Reform unseres Rentensystems hat der
LCGB mehrmals unterstrichen, dass die Zusatzvorsorge ein Mittel darstellt, das jedem Versicherten erlaubt, seine Rente im Bedarfsfall aufzubessern. Für den LCGB ist es unerlässlich, dass jeder Versicherte Zugang zu
einer kollektiven Zusatzvorsorge (2. Pfeiler) hat.
Mangels eines klaren Konzepts unserer Politiker, hat die ACA die Initiative ergriffen, einen ersten konkreten Ansatz für die Einrichtung einer
Zusatzvorsorge (2. Pfeiler), die allen Versicherten offensteht, zu entwickeln. Auf der Basis dieser von der ACA entwickelten Vorschläge fand
ein konstruktiver und positiver Austausch zwischen beiden Gesprächspartnern statt. Der LCGB begrüßt insbesondere, dass die ACA sich
bemüht hat, konkrete Strategien vorzubereiten, die den Forderungen
der Gewerkschaft für eine kollektive Altersversorgung im Interesse der
Arbeitnehmer Vorschub zu leisten.
• Es ist keine Angleichung zwischen der Beitragshöchstgrenze zwischen öffentlichem Dienst und Privatsektor vorgesehen!
• Der Entwurf sieht keine Möglichkeit für Arbeitnehmer vor, selbst
•
•
•
einzuzahlen, wenn ihre Vorgesetzten keine Zusatzrente (2. Pfeiler) vorsehen, auch wenn die Regierung versprochen hat, „diese
Möglichkeit später zu untersuchen“.
Unternehmen ist es weiterhin möglich, Beitragserhöhungen durch
einfaches Streichen von Rentenanpassungen zu vermeiden!
Arbeitnehmer, die unter schwierigen Umständen arbeiten, u. a. im
Bausektor, müssen trotzdem das Datum ihres Renteneintritts nach
hinten verschieben, wenn sie die gleiche Rente als ihre Kollegen
erhalten wollen, die heute in Rente gehen!
Den Jugendlichen von morgen, die immer länger studieren müssen,
um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein, werden die
Studienjahre bei ihrem Renteneintritt nicht als Arbeitsjahre angerechnet bekommen!
Die Regierung scheut sich nicht, diese Ansammlung von Ungerechtigkeiten als neuen, gerechteren Vertrag zwischen den Generationen auszugeben, und gleichzeitig zu erwähnen, dass ein anderer Vertrag zwischen
den Generationen abzuschaffen, der bis jetzt sehr gut funktioniert hat,
nämlich die Préretraite-solidarité, die es einem älteren Arbeitnehmer
ermöglicht, seine Stelle einem jungen Arbeitslosen zu überlassen!
Der LCGB, der immer die gleichen Rechte, Pflichten und Leistungen für
alle Arbeitnehmer Luxemburgs gefordert hat, kann keinem Gesetz zustimmen, das nicht das soziale Gefüge und der Solidarität fördert, sondern
den Graben zwischen den sozialen Schichten des Landes noch vertieft!
Kollektive Zusatzvorsorge (2. Pfeiler): Der
LCGB unterstützt die Initiative der Vereinigung
der Versicherungsgesellschaften (ACA)
(5. Februar 2013)
Das Gesetz vom 21. Dezember 2012 über die Rentenversicherungsreform, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat, strebt nicht die Schaffung eines
öffentlichen Zusatzrentensystems an. Der Gesetzesentwurf hatte jedoch
ursprünglich in seiner Begründung bezüglich der Entwicklung persönlicher
Rechte vorgesehen: „Gleichzeitig wird ein Zusatzrentensystem zugunsten
von Nichtarbeitnehmern und Arbeitnehmern, die noch nicht von einer
solchen Leistung seitens ihres Arbeitgebers profitieren, untersucht.“
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Unterredung zwischen dem LCGB und
dem Minister für soziale Sicherheit, Romain
SCHNEIDER, zum Regierungsprogramm
(27. März 2014)
Am 27. März 2014 traf eine Delegation des LCGB, mit Nationalpräsident,
Patrick DURY, den Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER,
um über die von dem Regierungsprogramm im Rahmen ihrer Ressorts
vorgesehenen Maßnahmen zu diskutieren.
Hinsichtlich der Rentenversicherung erklärte der Minister, dass er eine
Bestandsaufnahme machen wolle und dass verschiedene Arbeitsgruppen
die Maßnahmen untersuchen, die nach der Reform von 2012 noch nicht
umgesetzt wurden, z.B. die progressive Vorruhestandsregelung und
geeignete Maßnahmen für eine Zusatzvorsorge (2. Pfeiler) für Arbeitnehmer, die nicht persönlich über ihren Arbeitgeber in ein solches System
einzahlen.
Der LCGB erneuerte und bestand auf seinen Forderungen, die er
bereits bei der Ausarbeitung der Reform von 2012 vorgebracht hatte,
insbesondere hinsichtlich der Einführung einer Zusatzvorsorge (2. Pfeiler), die jedem Arbeitnehmer erlauben würde, seine Rente im Bedarfsfall aufzubessern, sowie hinsichtlich des Rechts auf Vorruhestand oder
Ruhestand ohne Verlust des Rentenniveaus für jene Arbeitnehmer, die
unter schwierigen Umständen arbeiten.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Die Vorruhestandsregelungen: Der LCGB verteidigt die
derzeitigen Bestimmungen und fordert darüber hinaus
erhebliche Verbesserungen
I
m Rahmen der Rentenreform, die konkret im Oktober 2012 eingeleitet und im Dezember 2012 abgestimmt
wurde, stellte sich mehrmals die Frage nach der Zukunft der verschiedenen Formen des Vorruhestands in Luxemburg. Es bestand die Absicht, die Préretraite-solidarité abzuschaffen. Dieses Antikriseninstrument schlechthin,
das seit Herbst 2012 in Kraft ist, hat noch mehr auf die Dringlichkeit der Fragen im Zusammenhang mit den Vorruhestandssystemen hingewiesen.
In dieser Sache hat der LCGB drei klare und deutliche Forderungen verteidigt:
• den Fortbestand der derzeitigen unterschiedlichen Vorruhestandsregelungen: Préretraite-ajustement, Préretraite-Solidarité und Vorruhestand der Schicht- oder Nachtarbeiter;
• die Einrichtung eines attraktiveren Systems des progressiven Vorruhestandes als das derzeit bestehende, damit das überschüssige Personal sich zu den gleichen Bedingungen wie unter dem heutigen System des Anpassungsruhestandes aus dem Berufsleben zurückziehen kann;
• das Recht auf den vorgezogenen Vorruhestand oder der Frührente ohne Renteneinbußen für Arbeitnehmer, die
unter erschwerten Bedingungen arbeiten (wobei „erschwert“ mehr bedeutet als Schicht- oder Nachtarbeit).
LCGB-Exekutivkomitee: der LCGB fordert
ein Rentensystem, das allen Versicherten die
gleichen Rechte, Möglichkeiten und Pflichten
zuteilt (9. Januar 2012)
In seiner Sitzung vom 9. Januar 2012 führte der LCGB-Exekutivkomitee
eine erste Diskussion über den Gesetzesvorentwurf über die Reform
des Rentensystems. Im Anschluss an diese Diskussion konnte der
Exekutivausschuss eine Reihe von Überlegungen und Forderungen im
Hinblick auf den Fortbestand des Rentensystems zurückbehalten.
In diesem Kontext fordert der LCGB die Einführung des Anrechts auf
progressiven Vorruhestand. In der damaligen Form war der schrittweise
Vorruhestand gescheitert, weil nur wenige Beschäftigte ihn beanspruchen
konnten. Für den LCGB muss der progressive Vorruhestand den
Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, vorzeitig zum Teil in Rente zu
gehen und noch einige Jahre in Teilzeit zu arbeiten. Auf diese Weise
könnten jüngere Arbeitskräfte eingestellt werden und vom Know-how
der Arbeitnehmer im progressiven Vorruhestand profitieren.
Zu den zahlreichen Gedanken und Forderungen des LCGB gehört
ebenfalls die Einführung eines Anrechtes auf den schrittweisen
Vorruhestand.
Unterredung mit dem Minister für Arbeit und
mit dem Minister für Gesundheit und Soziale
Sicherheit: trotz einiger Öffnungen seitens
der Regierung wird das neue Rentensystem
nicht allen Versicherten die gleichen Rechte,
Möglichkeiten und Pflichten zuteilen
(31. Oktober 2012)
Nach seiner Demonstration vom 16. Oktober 2012 zur Reform
des Rentensystems bat der LCGB um eine Unterredung mit der
Regierung, um nochmals über die Forderungen der Gewerkschaft
nach der Einführung eines Rentensystems, das allen Versicherten die
gleichen Rechte, Möglichkeiten und Pflichten gewährt, zu reden.
Nach dieser Bitte um ein Gespräch wurde der LCGB am 31.
Oktober 2012 vom Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit,
Mars DI BARTOLOMEO, und vom Arbeitsminister, Nicolas SCHMIT,
empfangen.
Zu den sechs Forderungen des LCGB in Sachen Reform der
Rentenversicherung hat die Regierung sich vor allem dazu bereit erklärt,
gewisse Öffnungen beim Instrument des progressiven Vorruhestandes
zuzulassen.
Ankündigung der Abschaffung der PréretraiteSolidarité : eine Schmach für die Arbeitnehmer
(21. November 2012)
Bei der Präsentation des überarbeiteten Haushaltsentwurfes des
Jahres 2013 am 6. November 2012 stellte sich heraus, dass die neuen
Sparmaßnahmen, die von der Regierung angekündigt worden waren,
erneut zu Lasten der Arbeitnehmer des Privatsektors gehen werden.
Sie werden eine erhebliche Einschränkung ihrer Kaufkraft erfahren.
Schlimmer noch, die Regierung kündigte mitten in der Wirtschaftskrise
an, dass die Préretraite-solidarité abgeschafft werde!
Der LCGB bedauert es sehr, dass die Préretraite-solidarité dem
Sparprogramm der Regierung zum Opfer fällt. Zur Erinnerung: dieser
Vorruhestand wurde 1990 als Krisenbekämpfungsinstrument eingeführt,
um einer Zunahme der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Die
Préretraite-solidarité erlaubt es nämlich Arbeitnehmern am Ende ihrer
Laufbahn den Rückzug aus dem Berufsleben, so dass junge Arbeitslosen
eingestellt werden konnten.
61
DIE VORRUHESTANDSREGELUNG: DER LCGB VERTEIDIGT DIE DERZEITIGEN BESTIMMUNGEN UND FORDERT NOCH DARÜBER HINAUS
ZUSÄTZLICHE VERBESSERUNGEN
Die als Maßnahme zur Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes
bis 2014 angekündigte Abschaffung der Préretraite-solidarité wird
sicherlich zu einem merklichen Anstieg der Arbeitslosigkeit führen und
somit den Beschäftigungsfonds mehr Geld kosten. Die Entfaltung einer
Politik mit dem Ziel, den Beschäftigungsgrad älterer Arbeitnehmer
zu steigern und gleichzeitig das System der Préretraite-solidarité zu
verschlechtern, behindert das Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit, die bereits
jetzt alarmierend ist, zu senken.
In diesen Krisenzeiten verteidigt der LCGB die Existenzabsicherung
der Arbeitnehmer des Privatsektors. Deshalb ist der LCGB wegen der
fehlenden Strategie der Regierung bei der Abschaffung der Préretraitesolidarité entrüstet. Diese Maßnahmen gefährden die bereits unsichere
Existenz der Arbeitnehmer des Privatsektors zusätzlich, die ohnehin unter
den Auswirkungen der Krise leiden (Sozialpläne, Konkurse, Kurzarbeit,
Kaufkrafteinbußen, usw.). Die Beschäftigungsunsicherheit im Privatsektor
zu Gunsten von Einsparungen in Höhe von 15 Millionen €, ist für den
LCGB nicht hinnehmbar.
Der LCGB erinnert ebenfalls daran, dass die Préretraite-solidarité
eine langjährige Forderung des LCGB war. Diese Vorruhestandsform
hat sich in Luxemburg bewährt. Aus sozialer Sicht ist ihre Abschaffung
vollkommen verkehrt.
Das hat es in der Sozialgeschichte Luxemburgs noch nicht gegeben! Es
sind die Gewerkschaften und ihre Mitglieder und alle Beschäftigten, die
hautnah die Folgen dieser sozial rückwärts gerichteten Politik erleben
werden. Die Abschaffung des Solidaritätsvorruhestandes ist ein Schlag ins
Gesicht aller Arbeitnehmer!
Unterredung zwischen dem LCGB und
dem Minister für soziale Sicherheit, Romain
SCHNEIDER, über das Regierungsprogramm
(27. März 2014)
Am 27. März 2014 traf eine LCGB-Delegation, unter der Leitung des
LCGB-Nationalpräsidenten Patrick DURY, den Minister für soziale
Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zur Erörterung der Maßnahmen, die
im Regierungsprogramm im Rahmen seiner Ressorts vorgesehen sind.
Der Minister stellte klar, dass er eine Bestandsaufnahme machen wolle
und dass mehrere Arbeitsgruppen die nach der Reform von 2012
noch nicht umgesetzten Maßnahmen untersuchen werden, z.B. den
progressiven Vorruhestand. Der LCGB wiederholte seine bereits bei den
Reformvorbereitungen 2012 erhobenen Forderungen, insbesondere
bezüglich des Rechtes auf einen vorgezogenen Vorruhestand oder eine
Frührente ohne Renteneinbußen für diejenigen Arbeitnehmer, die unter
erschwerten Bedingungen beschäftigt sind.
62
Lage der Nation 2014: Stellungnahme und
Forderungen des LCGB (1. April 2014)
Im Anschluss an die Unterredung vom 28. März 2014 zwischen Regierung
und Gewerkschaften, die im Vorfeld der Rede zur Lage der Nation
stattfand, hat der LCGB am 1. April 2014 auf einer Pressekonferenz seine
Forderungen an den Premierminister vorgestellt.
In seinem Brief an den Premierminister zieht der LCGB die
Schlussfolgerung, dass die Einberufung einer neuen nationalen Tripartite
immer dringender wird. Der LCGB setzt sich für eine im Konsens
im Rahmen einer nationalen Tripartite getroffene Entscheidung ein.
Der LCGB kann sich nicht mit jeglicher zusätzlichen Belastung, die
ausschließlich die Arbeitnehmer des Privatsektors trifft, einverstanden
erklären.
Zu den Themen, die nach Auffassung des LCGB auf der Tagesordnung
einer nationalen Tripartite stehen sollten, gehört auch die Reform der
beruflichen Wiedereingliederung. Der LCGB fordert hier insbesondere,
dass der „Status der sich in der beruflichen Wiedereingliederung
befindenden Person“ ebenfalls auf die Personen angewendet werden
soll, die bei ihrem Arbeitgeber im Unternehmen wiedereingegliedert
werden konnten.
Video: Pressekonferenz vom 1. April 2014
http://www.youtube.com/user/lcgblux
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Der Sozialdialog in den Unternehmen: Der LCGB
engagiert sich für die Demokratisierung der Arbeitswelt
n der jetzigen Wirtschafts- und Finanzkrise ist ein den hohen Anforderungen gerecht werdender Sozialdialg
IArbeitgeber
unentbehrlich. Es ist wichtig, dass die Personalvertreter und die Gewerkschaftssekretäre einerseits sowie die
andererseits innerhalb von Unternehmen und Einrichtungen die Möglichkeit haben, über bessere
Arbeitsbedingungen zu verhandeln.
Seit 2010 befasst sich der LCGB mit der Reform der Mitbestimmungsgesetze, und er hat diesbezüglich eine klare
und sehr detaillierte Position formuliert. Da das gegenwärtig von den gesetzlich zuständigen staatlichen Stellen
bearbeitete Gesetzesvorhaben nicht vor den im November 2013 stattfindenden Sozialwahlen verabschiedet werden
konnte, und angesichts der Stellungnahme des Staatsrates, aufgrund dessen eine Überarbeitung des Gesetzesvorhabens erforderlich wurde, plante die neue Regierung laut ihres Regierungsprogramms Änderungen der Bestimmungen
beim Gesetz über den Sozialdialog in den Unternehmen vorzunehmen.
Auf diesem Gebiet sind die Forderungen des LCGB seit 2013 unverändert und sie wurden während der ersten Gespräche, die der LCGB mit der neuen Regierung führte, bereits klar vertreten.
LCGB-Delegiertentag zu den Mitbestimmungsgesetzen : eine Reform die im Nutzen
der Arbeitnehmer stehen soll (13. März 2010)
Anlässlich des LCGB-Delegiertentages, der am 13. März 2010 in
Junglinster stattfand, wurde ein seit den siebziger Jahre geführter Diskussionsprozess beendet, nämlich anlässlich der Abstimmung über die
Personalvertretungen, die gemischten Ausschüsse und die Arbeitnehmervertretungen in Verwaltungsräten.
Der LCGB-Delegiertentag war ein großer Erfolg. Mehr als 500 Delegierte und Militanten nahmen nach intensiven Beratungen einen überarbeiteten Textvorschlag an, der die Grundlage werden sollte, auf der
sich unsere Gewerkschaftsorganisation in den kommenden Monaten und
Jahren hinsichtlich des Reformvorhabens aktiv beteiligt.
Das neue Gesetzesvorhaben der Regierung sollte unbedingt darauf ausgerichtet sein, die Rolle der Arbeitnehmervertreter zu stärken und die
ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auszubauen. Daher wurden
mehrere zentrale Gesichtspunkte, an denen sich die Überlegungen orientieren sollten, ausgearbeitet:
Die Struktur des Sozialdialogs: Das neue Gesetz definiert den Rahmen,
innerhalb dessen sich der Dialog der Sozialpartner bewegen wird. Unsere Überlegungen richten sich diesbezüglich auf die wachsende Funktion,
die Arbeitgeber, Unternehmer bzw. wirtschaftliche und soziale Einrichtungen den Arbeitnehmerausschüssen einräumen sollten, verbunden mit
der Möglichkeit, dass aufgrund von günstigeren Sonderbestimmungen
zusätzliche Entscheidungsebenen eingeführt werden. Aufgrund dieser
Herangehensweise könnten effiziente Strukturen, die nahe vor Ort wirksam sind, entstehen.
Unterredung mit dem Arbeitsminister
bezüglich des Gesetzesentwurfs über den
Sozialdialog in den Unternehmen
(3. Mai 2012)
Am 3. Mai 2012 trafen LCGB-Vertreter den Arbeitsminister, Herrn
Nicolas SCHMIT, zu einem Meinungsaustausch über den
Gesetzesentwurf zur Reform der damals gültigen
Mitbestimmungsregelung.
Der LCGB verglich den Gesetzesentwurf mit seiner im März
2010 während des Delegiertentages formulierten Position, und die
unterschiedlichen Punkte dieser Texte wurden seitens des LCGB in
einer Mitteilung an den Arbeitsminister allgemein zusammengefasst.
Der LCGB unterstrich in dieser Stellungnahme besonders, dass sich das
Einheitsstatut unbedingt auf die die Mitbestimmung betreffende Gesetzesreform auswirken müsse. Den die national repräsentativen Gewerkschaften müssten daher für ihre Personalvertretungen Stundenkredite
zugewiesen bekommen, die sich auf das proportionale Verhältnis der
anlässlich der Wahlen enthaltenen Mandate bezieht.
Das neue Gesetz muss nach Ansicht des LCGB die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Es sollte der einzelnen Person
hinsichtlich seiner Arbeitsbeziehung einen besseren Service bieten, sollte
die den Arbeitnehmern zwecks Wahrnehmung ihrer Rechte zustehenden Ressourcen optimieren. Der Arbeitnehmer und seine spezifischen
Interessen müssen das Hauptanliegen der Diskussionen sein.
63
DER SOZIALDIALOG IN DEN UNTERNEHMEN: DER LCGB ENGAGIERT SICH FÜR EINE DEMOKRATISIERUNG DER ARBEITSWELT
Arbeitstagung der Sozialpartner und des Arbeitsministers betreffend den Gesetzesentwurf über den
Sozialdialog in den Unternehmen (16. Juli 2012)
Vermeidung der sich in der praktischen Anwendung entstehenden Probleme, überarbeitet werden muss. Es soll eine Reform angestrebt werden, die einen vollwertigen Sozialdialog ermöglicht, was letztendlich im
Interesse der Wirtschaft und der Beschäftigten liegt.
Die Sozialpartner trafen am 16. Juli 2012 mit Arbeitsminister Nicolas
SCHMIT zusammen, zwecks Erörterung zur letzten Fassung des Gesetzesentwurfs über den Sozialdialog in den Unternehmen.
Hinsichtlich des Inhalts des Gesetzentwurfs bezieht sich die zentrale
Kritik des LCGB auf die Tatsache, dass die Einführung des Einheitsstatuts ohne Auswirkung auf das Gesetzesvorhaben
bleibe. Um in den Unternehmen eine Vertretung der Arbeitnehmer zu
garantieren, bei der die Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und Gleichheit
beachtet werden, müssen die Ressourcen und die den Personalvertretungen zur Verfügung stehenden Stundenkredite proportional aufgeteilt
werden, bezogen auf die Wahlergebnisse, die die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften erzielen. Aufgrund der Nichtbeachtung dieses
Grundsatzes ist der derzeitige Gesetzesentwurf unter dem Gesichtspunkt der Demokratie ungenügend.
Der LCGB äußert nachdrücklich sein Bedauern, dass die Textfassung
des Gesetzesvorhabens inhaltlich an mehreren Stellen unklar ist und bei
zahlreichen wichtigen Punkten ein bedeutendes Risiko unterschiedlicher Auslegungen bestehe. Beispielsweise definiert das Gesetzesvorhaben keine obligatorische Tagesordnung für die konstituierende Sitzung der Arbeitnehmervertretung, wodurch die Tür für die schon in der
Vergangenheit zu konstatierenden Auslegungsprobleme geöffnet werde,
das heißt, es ergeben sich zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Der Zugriff auf
elektronische Kommunikationsmittel ist ebenfalls unklar geregelt, und es
besteht das Risiko, dass dies ein bedeutungsloser Punkt bleibt.
Hinsichtlich der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit
von Informationen ist der LCGB zudem der Ansicht, dass die Gesetzgebung gewisse Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Informationen, die Personalvertretungen übermittelt werden, vorsehen sollte. Eine
derartige Vertraulichkeitsklausel darf jedoch keineswegs dazu dienen,
die Arbeit der Arbeitnehmervertreter lahm zu legen. Nach Ansicht des
LCGB müssen die Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle
Lage des jeweiligen Unternehmens den Arbeitnehmern ohne Einschränkung übermittelt werden können (wie dies bzw. anlässlich des Konkurses
des Bauunternehmens Socimmo der Fall war).
Der LCGB bedauert abschließend, dass der vom Regierungsrat beschlossene Gesetzesentwurf in keiner Weise den tatsächlichen
Wünschen der Personalvertreter entspricht. Der Sozialdialog
wird durch diese Reform qualitativ nicht verbessert, und die in der Praxis
gesammelten Erfahrungen spiegeln sich in keiner Weise im Gesetzesentwurf wider. Sollte das Gesetzesvorhaben in seiner aktuellen Fassung beschlossen werden, so ergäben sich für die neue luxemburgische Gesetzgebung über den Sozialdialog in den Unternehmen bei der praktischen
Umsetzung des Gesetzes ohne Zweifel zahlreiche Probleme.
Der LCGB kritisiert zudem die Abschaffung der gemischten Betriebsräte und der Übertragung der Zuständigkeiten dieser Ausschüsse
auf die Personalvertretungen. Er kritisiert den Mangel an klaren und präzisen Bestimmungen, die einen besseren Kündigungsschutz der Personalvertreter/Betriebsräte ermöglichen. Zudem fehlt es an Regelungen, die
das Zusammenwirken zwischen den Personalvertretungen/Betriebsräten
und den auf nationaler Ebene repräsentativen Gewerkschaften stärken.
Der LCGB ist daher der Ansicht, dass das Gesetzesvorhaben, zwecks
64
Die Position des LCGB bezüglich des
Gesetzesvorhabens 6545 über den
Sozialdialog in den Unternehmen (März 2013)
Zusammenfassend befürwortet der LCGB eine Gesetzesreform der Personalvertretungen, die vorrangig auf folgende Ziele ausgerichtet ist:
Verstärkung der gewerkschaftlichen Arbeit in einem wirtschaftlichen Umfeld, das sich deutlich verändert hat;
Stärkung der Rolle der national repräsentativen Gewerkschaften mit dem Ziel, dass in den Unternehmen eine effiziente Interessenvertretung der Arbeitnehmer ermöglicht wird;
Möglichkeit der Nutzung der Stundenkredite für Personalvertreter, zugunsten ihres Engagements für eine national repräsentative Gewerkschaft;
Bessere rechtliche Rahmenbedingungen von Personalvertreter und verstärkte Absicherung der Personalvertreter in der Ausübung
ihres Mandats und in ihrem Kontakt zur Gewerkschaft;
Anpassung der Aufgaben und der Ressourcen der Personalvertreter, damit diese den besonderen Anforderungen der Arbeitnehmer aufgrund der Einführung des Einheitsstatuts im Privatsektors Rechnung tragen können;
Deutliche Verbesserung der Ressourcen, die Personalvertretern zur Verfügung stehen (Stundenkredite, Räumlichkeiten, Rechte
der Personalvertreter, genaue Verpflichtungen der Arbeitgeberseite);
Genaue Definition derjenigen Informationen, die der Arbeitgeber der Personalvertretung übermitteln muss und Einführung
von schärferen Sanktionen, wenn der Arbeitgeber dagegen verstößt.
Die Überlegungen des LCGB betreffen drei zentrale Punkte: Zusammensetzung der Personalvertretung, Rechtsstatus von Personalvertretung und besonderer Kündigungsschutz.
Die Zusammensetzung der Personalvertretung
(Art. L-412-2 (1))
Aufgrund der Textvorlage des Gesetzesvorhabens bietet sich der Personalvertretung die Möglichkeit, dass diese sich durch Berater unterstützen lassen, aber ausschließlich, wenn diese Arbeitnehmervertretung
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
mindestens drei Mitglieder zählt. Der hier eingeführte Schwellenwert ist
zu restriktiv, und macht es Personalvertretungen in Unternehmen mit
weniger als 51 Beschäftigten in der Praxis unmöglich, sich von einem
Berater unterstützen zu lassen.
Nach Ansicht des LCGB darf keine andere Gewerkschaftsorganisation
die Kontaktaufnahme mit einem Berater oder einem gewerkschaftlichen
Experten durch die Personalvertretung bzw. den gemischten Betriebsrat
verhindern.
Aus diesem Grund fordert der LCGB, dass als generelles und vorrangiges
Ziel folgendes festgelegt wird: „In jedem Unternehmen, ob sie nun über
einen Kollektivvertrag verfügt oder nicht, besitzt jede Gewerkschaft, die
über die generelle oder branchenbezogene nationale Repräsentativität
verfügt, und die bei den letzten Wahlen mindestens zwanzig Prozent der
Stimmen erreicht hat, das Recht, einen Berater zu benennen.“
Der Rechtsstatus der Personalvertreter (Artikel L.415-5(3))
Hinsichtlich der Mandatsausübung und besonders der Regelung zu den
Stundenkrediten, fordert der LCGB vor allem, dass die Einführung des
Einheitsstatuts bei der Reform des betreffenden Gesetzestextes unbedingt zu berücksichtigen sei.
Der besondere Kündigungsschutz
Der LCGB fordert einen besseren Schutz der Personalvertreter vor Entlassung und eine Absicherung ihrer Berufslaufbahn. Dies stellt einen unabdingbaren und fundamentalen Bestandteil der Reform des Sozialdialogs
in den Unternehmen dar.
Indem die Möglichkeit der Kündigung eines Personalvertreters aus wirtschaftlichen Gründen eingeführt wird, widerspricht die Textfassung des
Gesetzesentwurfs dieser Forderung vollständig. Der LCGB wendet sich
entschieden gegen diese Möglichkeit.
Außerdem wünscht der LCGB bei einem von Kündigung bedrohten Personalvertreter ein kürzeres und einfacheres Verfahren, das sich weniger
benachteiligend auswirkt. Der vorliegende Text bietet dem Personalvertreter keine bessere rechtliche Absicherung und führt ein Verfahren ein,
das noch komplizierter ist.
Nach Ansicht des LCGB muss der Gesetzestext hinsichtlich des rechtlichen Schutzes der Personalvertreter bestimmte zentrale Grundsätze klar
und eindeutig beachten, nämlich:
•
den Grundsatz des Respekts der gewerkschaftlichen Freiheiten. Es muss den Vertretern der national repräsentativen Gewerkschaften möglich sein, an den Versammlungen von Personalvertretern und Gewerkschaftsvertretern teilzunehmen und der
Personalvertreter muss an den Versammlungen ungehindert teilnehmen können. Dies gilt sowohl innerhalb der Stunden, in denen
er sein Mandat ausübt als auch darüber hinaus;
•
den Grundsatz, dass eine unternehmensinterne Regelung die
freie gewerkschaftliche Betätigung und die optimale Arbeitsweise
des Arbeitnehmerausschusses nicht behindern darf;
•
den Grundsatz eines absoluten Kündigungsschutzes; eine Entlassung ist nur aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens im
Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers
denkbar. Zudem müssen die Absicherungszeiträume für ehemalige
Personalvertreter deutlich erweitert werden; Gleiches hat für die
Bewerber während der Sozialwahlen zu gelten;
•
der absolute Kündigungsschutz muss für sämtliche Personalvertreter gelten;
•
den Grundsatz, dass im Fall eines Kündigungsverfahrens eines Personalvertreters/Betriebsrates die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
garantiert wird, ohne Rückzahlungsverpflichtung (unabhängig
vom späteren Gerichtsurteil);
•
Und schließlich, der Grundsatz spürbarer Sanktionen finanzieller und strafrechtlicher Art im Fall derjenigen Arbeitgeber
bzw. Unternehmen, die die Tätigkeit der Personalvertreter, der
gemischten Betriebsräte bzw. die Freiheit der gewerkschaftlichen
Betätigung behindern;
Daher muss nach Ansicht des LCGB unbedingt beachtet werden, dass
die Verteilung der Stundenkredite das jeweilige proportionale Verhältnis,
hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses der Belegschaftsangehörigen,
beachtet wird.
Der LCGB weist nachdrücklich auf folgende gravierende Problematik hin:
Aufgrund des Gesetzesvorhabens in der derzeitigen Textfassung könnte
sich ergeben, dass die Stundenkreditzuteilung zugunsten einer einzigen
Gewerkschaftsorganisation erfolgt.
Jede gewerkschaftliche Organisation soll ihre Stundenkredite frei unter
ihren Personalvertretern aufteilen oder einen oder mehrere Personalvertreter aufgrund ihrer Stundenguthaben freistellen.
Daher ist der Textvorschlag hinsichtlich des Antragverfahrens (Wie legt
man den Antrag vor? Wer legt ihn vor? usw.) sehr ungenau.
Der vorgeschlagene Text würde zur Regelbestimmung werden, sofern
er nicht in diesem Sinne abgeändert wird: „Sobald in einem Unternehmen, in dem zwischen 250 und 500 Arbeitnehmer tätig sind, im Zuge
der Wahlen eine zweite Liste mindestens zwanzig Prozent der Stimmen
erringt, erfolgt die Umwandlung des freigestellten Personalvertreters
bei einem Stundenkredit von vierzig Stunden pro Woche automatisch
und proportional zur Anzahl der bei der Wahl abgegebenen Stimmen.
Die Mehrheitsliste erhält zudem ein zusätzlichen Stundenkredit von acht
Stunden wöchentlich, bezogen auf die vierzig Stunden pro Woche.“
Dieser gleiche Grundsatz sollte übrigens auch für Unternehmen mit einer
Beschäftigtenzahl zwischen 501 und 1000 Personen gelten.
Sofern die Beschäftigtenzahl über 1000 Personen liegt, verfügen die national repräsentativen Gewerkschaften innerhalb der Personalvertretung
bei jedem Arbeitnehmervertreter über einen wöchentlichen Stundenkredit von 40 Stunden. In genau diesem Fall werden die Stundenkredite
automatisch zugewiesen, und der Saldo wird also entsprechend den Regeln der proportionalen Vertretung verteilt, bzw. die derart zugeteilten
Stundenkredite werden von der Gesamtstundenzahl der Zeitguthaben
abgezogen.
Der LCGB schlägt im Sinne der Beachtung dieser grundsätzlichen Prinzipien vor, dass die im Gesetzesvorhaben niedergelegten Bestimmungen
durch folgende Artikel jeweils ersetzt werden:
Artikel L.415-11.
Für die ordentlichen Mitglieder der Personalvertretung und die Stellver-
65
DER SOZIALDIALOG IN DEN UNTERNEHMEN: DER LCGB ENGAGIERT SICH FÜR EINE DEMOKRATISIERUNG DER ARBEITSWELT
treter, den Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheit, die Personalvertretungen in Betrieben und Anstalten und bei wirtschaftlichen und
sozialen Einrichtungen gilt der folgende spezielle rechtliche Schutz, der
nachfolgend definiert wird.
Dieser besondere Schutz erstreckt sich auf die Dauer ihrer Mandatsausübung, während der 6 (sechs) Monate, die dem Ablauf oder der Beendigung ihres Mandats folgen und für Bewerber um die Funktion von
Personalvertretern, gültig ab der Einreichung ihrer Bewerbung, für eine
Zeitdauer von 3 (drei) Monaten.
Sie gelten zudem für vorqualifizierte Arbeitnehmervertreter und Personalvertreter anlässlich einer Verlagerung des Standortes des Unternehmens oder der Einrichtung, entsprechend dem 1. Buch, Titel II, Kapitel
VII, sobald ihr Mandat aufgrund dieses Standortwechsels des Unternehmens / der Einrichtung ausläuft.
Artikel L.415-12.
(1) Bei denjenigen Personalvertretern und Repräsentanten, für die Artikel
L.415-11 gilt, darf keine zentrale Klausel ihres Arbeitsvertrags verändert
werden. Sie können zudem aus keinen anderen Gründen entlassen werden, als den in den Paragrafen (3) und (4) und folgenden aufgeführten
Gründen.
Sollte gegen oben angeführtes Verbot verstoßen werden, so ist die Änderung einer zentralen arbeitsvertraglichen Bestimmung oder die vom
Arbeitgeber offiziell übermittelte Entlassung des Arbeitsnehmers oder gegebenenfalls die Einbestellung desselben zu einem vorherigen Gespräch
null und nichtig.
Der Arbeitnehmer kann, in dem der Arbeitsvertragsauflösung folgenden
Monat, beim vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts eine einfache Klage mit dem Zweck eines dringlichen Urteils in Kernpunkten einreichen,
bei vorschriftsmäßiger Anhörung und Ladung der Parteien, die Nichtigkeit des Urteils wird sodann festgestellt, seine Weiterbeschäftigung oder
gegebenenfalls seine Wiedereinstellung angeordnet, entsprechend den
Bestimmungen des Artikels L.124-12.
Die Anordnung des vorsitzenden Richters des Arbeitsgerichts ist vorläufig
vollstreckbar; durch einen einfachen Antrag kann gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von vierzig Tagen Berufung eingelegt werden,
durch offizielle Mitteilung an die Geschäftsstelle des Gerichts, bei einem
Richter der Berufungskammer, die für Berufungsverfahren im Bereich des
Arbeitsrechts zuständig sind. Es wird im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens entschieden, die Parteien werden angehört und vorschriftsmäßig
geladen.
(3) Der auf diese Weise betroffene Vertrauensmann oder Personalvertreter, der nicht in seiner bisherigen beruflichen Stellung verbleiben oder
nicht wieder als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig werden will, kann
beantragen, dass der Arbeitgeber zur Schadensersatzzahlung verurteilt
wird, wobei sich der Geldbetrag auf die Gehaltszahlungen im Zeitraum
des speziellen Kündigungsschutzes bezieht.
(4) Falls der auf diese Weise betroffene Arbeitnehmervertreter oder Beleg-
66
schaftsvertreter verdächtigt wird, einen schwerwiegenden Fehler begangen
zu haben, der die rechtmäßige Kündigung seines Arbeitsverhältnisses bewirkt, kann der Unternehmensleiter dem Betreffenden entsprechend den
Bestimmungen des Paragrafen (3) des Artikels L.121-6 die sofortige Freistellung von seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen schriftlich mitteilen.
Während des Zeitraums der Freistellung von seinen arbeitsvertraglichen
Verpflichtungen bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die
Kündigung des Arbeitsvertrags bezieht der Arbeitnehmer weiterhin sein
Gehalt, erhält sämtliche Vergütungen und sonstige Vorteile, wie sie ihm
bei Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag zugestanden
hätten.
(5) Der Arbeitgeber muss seinen Antrag auf Aufhebung des Arbeitsvertrags in dem Monat stellen, der der Befreiung von der Arbeitsverpflichtung folgt; falls dies unterbleibt, liegt eine Unwirksamkeit vor.
Falls dieser Antrag im Arbeitsgerichtsverfahren abgewiesen wird, entfällt
die Freistellung von der Arbeitsverpflichtung automatisch.
Falls diesem Antrag aufgrund der Arbeitsgerichtsentscheidung entsprochen wird, wird die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu diesem Stichtag
gültig, an dem die Gerichtsentscheidung definitiv erfolgt.
Gegen dieses Urteil kann in der gleichen Weise Berufung eingelegt werden, wie bei Entscheidungen in Arbeitsgerichtsverfahren.
(6) Falls sich der Arbeitgeber in diesem Verfahren nicht an die vorgeschriebene Frist hält, kann der Arbeitnehmer in dem dieser Frist folgenden Monat beim Präsidenten des Arbeitsgerichts aufgrund einer einfachen Klage verlangen, dass im Dringlichkeitsverfahren geurteilt werde,
und je nach Kernpunkten werden die Parteien angehört und vorschriftsmäßig geladen, es wird die Fortsetzung der Erfüllung arbeitsvertraglicher
Verpflichtungen seitens aller betroffenen Parteien verfügt.
Artikel L.415-13.
Die Freistellungsstunden (aufgrund der Stundenkredite), die dem Personalvertreter zustehen, werden, bezogen auf die gesamte Dauer des Verfahrens bezogen, gegebenenfalls an die verbliebene Personalvertretung
übertragen, die sie unter den Mitgliedern derselben Liste oder, falls nicht
zutreffend, an die Mitglieder insgesamt aufteilt.“
Der LCGB möchte schließlich noch zwei weitere Bemerkungen hinsichtlich des Schutzes der Personalvertreter hinzufügen:
• Der LCGB vertritt die Meinung, dass bei Verfahren in erster Instanz
und unter Berufung ein beschleunigtes Verfahren erforderlich ist.
Im schriftlichen Vortrag des Berufungsverfahrens sollte der Schriftwechsel lediglich zwei Schlussfolgerungsdokumente umfassen, was
die Fristen verkürzt (siehe im entsprechenden Fall das Verfahren vor
dem Verwaltungsgericht).
• Der LCGB vertritt zudem die Ansicht, dass kein Grund vorliegt, die
eventuelle Einstellung von Gehaltszahlungen vorzusehen, unter der
Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer während des Gerichtsverfahrens eine andere Arbeitstätigkeit aufnimmt.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Die Problematik der 52 Krankheitswochen: Der LCGB fordert die
Aufhebung des Gesetzes vom 21. Dezember 2004
S
eit Jahren setzt der LCGB sich für eine Lösung der Problematik der Gehaltsempfänger im Privatsektor ein, die
nach 52 Krankheitswochen, in einem Zeitraum von 104 Wochen, den Anspruch auf Leistungen der nationalen
Gesundheitskasse (CNS) und, entsprechend Artikel L.125-4 des Arbeitsrechtes, ebenfalls ihren Arbeitsplatz
verlieren.
Die Problematik betrifft fast alle schwerkranken Menschen, die während einer längeren Zeit ohne Unterbrechung
arbeitsunfähig waren. Diese Gruppe von Menschen, die weder Arbeit scheuen noch Querulanten sind, auch wenn
manche dies glauben machen möchten, befindet sich in einem schlechten Gesundheitszustand und haben in der Regel nicht mehr die Möglichkeit, der Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen entgegenzuwirken. Es müssen folglich andere Lösungen gefunden werden. Im Hinblick auf den Schutz der Existenz von schwerkranken Arbeitnehmer
hat der LCGB nach zahlreichen Interventionen im Jahr 2012 eine zeitweilige Lösung für dieses Problem erarbeitet.
Treffen zwischen dem LCGB und
dem Gesundheits- und Sozialminister:
Lösungen zur Problematik des Verfalls
des Leistungsanspruchs der nationalen
Gesundheitskasse nach 52 Krankheitswochen
(24. Januar 2012)
Am 24. Januar 2012 traf der LCGB den Minister für Gesundheitswesen
und Sozialversicherung, Mars DI BARTOLOMEO, sowie Stellvertreter
der nationalen Gesundheitskasse (CNS), der allgemeinen Inspektion der
Sozialversicherung (IGSS) und der Kontrollärzte der Sozialversicherung
(CMSS) zur Erörterung der Problematik der 52 Krankheitswochen.
Im Laufe dieses sehr konstruktiven Gesprächs zwischen dem LCGB und
Minister DI BARTOLOMEO, wurden nachstehende Punkte zurückbehalten:
• Die Kontrollärzte der Sozialversicherung (CMSS) haben sich dazu
•
•
•
verpflichtet, sämtliche Fälle zu übernehmen, bei denen die Grenze
der 52 Wochen erreicht werden könnte, und bestanden auf die Möglichkeit der Zahlung einer zeitweiligen Invalidenrente. Diese Lösung
wurde übrigens regelmäßig in jüngster Vergangenheit angewendet.
Die Kontrollärzte der Sozialversicherung und die Berufsgesundheitsdienste werden sich zusammensetzen, um zu vermeiden,
dass die CMSS den Arbeitnehmer für arbeitsfähig, die Berufsgesundheitsdienste ihn jedoch für arbeitsunfähig erklären.
Der LCGB schlug eine Modifizierung des Arbeitsrechtes im Hinblick
auf die Abschaffung der automatischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Verlust der Ansprüche auf CNS-Leistungen vor. Dieser Vorschlag wird auch dem Arbeitsminister unterbreitet.
Die Dienststellen des Ministeriums verfolgen während 6 Monaten
die Entwicklung einer Gruppe von Versicherten, die die Schwelle
der 52 Krankheitswochen Anfang 2012 erreicht haben. Die gemeinsame Analyse der aus dieser Studie hervorgehenden Schlussfolgerungen dient zur Prüfung der Frage, ob das derzeitige Auffangsystem
für Kranke ausreichend ist oder ob es weiteren Anpassungen bedarf.
Die Sozialberater und die Gewerkschaftssekretäre des LCGB sind
bereits über die Schlussfolgerungen dieser Unterredung auf dem
Laufenden und werden diese gegebenenfalls in die Praxis umsetzen.
Gespräch zwischen dem LCGB und
dem Arbeitsminister: die automatische
Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach 52
Krankheitswochen ist fortan nicht mehr die
Regel (1. März 2012)
Am 24. Januar 2012 hatte der LCGB anlässlich einer Unterredung
mit dem Minister für Gesundheit und Sozialversicherung, Mars DI
BARTOLOMEO, den Verlust des Anrechtes auf Leistungen der nationalen
Gesundheitskasse (CNS) nach 52 Krankheitswochen thematisiert. Nach
diesem Treffen hatten die Partner festgehalten, dass die Auffangsysteme,
zum Beispiel die zeitweilige Invalidenrente oder die Wiedereingliederung,
für die materielle Existenz der betreffenden Arbeitnehmer sorgen sollen.
Nach dieser Unterredung blieb noch das Problem des Artikels L.125-4
des Arbeitsrechtes zu lösen, der in den Paragraphen 1 und 2 besagt,
dass das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist, wenn eine Invalidenrente
(auch eine zeitweilige) gezahlt wird oder der Anspruch auf Leistungen der
CNS verloren geht.
Zu diesem Thema traf eine LCGB-Delegation am 1. März 2012 den Arbeitsminister Nicolas SCHMIT. Im Laufe dieser Unterredung wurde festgehalten, dass eine Änderung des Arbeitsrechtes in Erwägung gezogen
wurde, um das rechtlich beendete Arbeitsverhältnis durch eine Aussetzung desselben (wie z.B. beim Elternurlaub) zu ersetzen, die zum Beispiel
der Dauer der vorläufigen Invalidität entspricht, die in der Regel dann verkündet wird, wenn die Leistungen der CNS nicht mehr gezahlt werden.
Der LCGB begrüßt diese Erweiterung, die im Rahmen der Reform des
Gesetzes über die berufliche Wiedereingliederung erneut zur Sprache
gebracht werden soll.
67
DIE PROBLEMATIK DER 52 KRANKHEITSWOCHEN: DER LCGB FORDERT DIE AUFHEBUNG DES GESETZES VOM 21. DEZEMBER 2004
Problematik der 52 Krankheitswochen: zeitweilige Lösungen dank des Einsatzes des
LCGB!
Gespräch zwischen dem LCGB und dem
Sozialminister Romain SCHNEIDER über das
Regierungsporgramm (27. März 2014)
Dank den Anstrengungen des LCGB beim Minister für Gesundheit und
Sozialversicherung, Mars DI BARTOLOMEO, und beim Arbeitsminister,
Nicolas SCHMIT, konnten die nachstehenden zeitweiligen Lösungen für
diejenigen Arbeitnehmer, die Gefahr laufen, ihre Arbeit nach längerer
Krankheit zu verlieren, gefunden werden:
Am 27. März 2014 traf eine Delegation des LCGB, unter der Leitung
des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für soziale
Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zur Erörterung der Maßnahmen, die
im Regierungsprogramm für sein Ressort vorgesehen sind.
Das Problem: Der Arbeitnehmer, der länger als 360 Tag im Laufe der
vergangenen beiden Jahre krank war, erhält kein Geld mehr von der
nationalen Gesundheitskasse CNS und verliert zudem seine Arbeit.
Die Lösung: le LCGB a obtenu que le salarié, qui risque cette situation,
soit pris en charge par le contrôle médical de la CNS pour lui allouer une
pension d’invalidité temporaire.
Das Problem: Der Arbeitnehmer, der eine zeitweilige Invalidenrente
erhält, verliert ebenfalls seinen Arbeitsplatz.
Die Lösung: Der LCGB hat erwirkt, dass die Arbeitnehmer nicht
mehr automatisch ihren Arbeitsplatz in den beiden oben genannten
Situationen verlieren. Das Gesetz wird dahingehend gehändert,
dass das Arbeitsverhältnis der Betroffenen nicht nur ausgesetzt wird,
wie beim Elternurlaub z.B: Das Arbeitsverhältnis bleibt ausgesetzt,
bis eine endgültige Lösung (langfristige Invalidenrente, Genesung)
gefunden worden ist.
Das Problem: Gewisse Arbeitnehmer, die vom Arbeitsmediziner für
arbeitsunfähig erklärt wurden, wurden jedoch von den Ärzten der CNS
(Kontrollärzte der CMSS) für arbeitsfähig erklärt. Diese Arbeitnehmer erhalten keine Entschädigung von der CNS.
Die Lösung: Dank dem Einsatz des LCGB bat der zuständige Minister
seine beiden Dienststellen der Berufsgesundheit und der ärztliche Kontrolle um den Abgleich ihrer Entscheidungen und die Vermeidung von sich
widersprechenden Entscheidungen.
Der LCGB begrüßt diese Verbesserungen und hofft, dass die Änderungen des Arbeitsrechtes in Hinblick auf den Arbeitsplatzerhalt der Kranken,
möglichst bald und spätestens mit dem neuen Gesetz zur beruflichen
Wiedereingliederung erfolgt.
Gespräch zwischen dem LCGB und dem
Arbeitsminister: Vorrang der Beschäftigung und
der sozialen Kohäsion (7. Januar 2014)
Am 7. Januar 2014 traf eine Delegation des LCGB, unter der Leitung
des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für
Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, zur Erörterung der
Maßnahmen, die im Regierungsprogramm im Rahmen seines Ressorts vorgesehen sind. Der LCGB begrüßt ganz besonders die erneute
Zusage des Ministers zur Aufhebung des Kündigungsrechts bei
52 Krankheitswochen.
68
Bei dieser Unterredung erinnerte der LCGB den Minister daran, dass
bezüglich der 52 Wochen Arbeitsunfähigkeit der ehemalige Minister für
die soziale Sicherheit sich gemeinsam mit dem derzeitigen Minister für
Arbeit und Beschäftigung, dazu verpflichtet hatte, das Gesetz so zu ändern,
dass bei der Zuteilung einer zeitweiligen Rente am Ende der 52 Wochen
Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis nicht automatisch gekündigt wird,
sondern ausgesetzt wird, wie beispielsweise beim Elternurlaub, bis dass
eine endgültige Lösung gefunden ist (Genesung, Wiedereingliederung,
langfristige Invalidenrente) oder für den betreffenden Beschäftigten
beschlossen wurde.
Gespräch mit dem Premierministeren Xavier
BETTEL und dem Vizepremierministeren
Etienne SCHNEIDER über das Arbeitsrecht
und das Sozialrecht (29. April 2014)
Nach dem Gespräch vom 28. März 2014 zwischen der Regierung und
den Gewerkschaften im Vorfeld der Erklärung zur Lage der Nation, hatte
der LCGB dem Premierminister ein Schreiben mit seinen Überlegungen
zur Wirtschafts-, Finanz- und Soziallage in Luxemburg vorgelegt. Am 29.
April 2014 traf eine Delegation des LCGB unter der Leitung des LCGBNationalpräsidenten, Patrick DURY, den Premierminister Xavier BETTEL
und den Vizepremierminister Etienne SCHNEIDER zwecks Erörterung
der Maßnahmen, die die Regierung erwägt, um sich den gegenwärtigen
Herausforderungen zu stellen.
Der LCGB hat anschließend an seine Forderungen in einer Reihe Angelegenheiten des Arbeitsrechtes und Sozialrechtes erinnert. Bezüglich der
Grenze der 52 Krankheitswochen ersucht der LCGB deutlich um die
Abschaffung dieser Gesetzesbestimmung.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Die Reform der beruflichen Wiedereingliederung: Ein wichtiger
Schritt in Richtung Existenzabsicherung der Arbeitnehmer
A
nfang 2013 verabschiedete die Regierung den Gesetzesentwurf über die Reform der beruflichen Wiedereingliederung. Für den LCGB liegt dieser Gesetzesentwurf in der Logik der Existenzabsicherung der Arbeitnehmer
des Privatsektors. Demzufolge begrüßt der LCGB diese Initiative der Regierung und bringt eine Reihe von Änderungsanträgen vor, damit gewährleistet ist, dass die Reform auch im Interesse der betroffenen Beschäftigten erfolgt.
Reform der beruflichen Wiedereingliederung:
ein wichtiger Schritt in Richtung Existenzabsicherung der Arbeitnehmer (22. Februar 2013)
Am 22. Februar 2013 verabschiedete der Regierungsrat endlich den
Gesetzesentwurf über die Reform der beruflichen Wiedereingliederung.
Da dieser Gesetzesentwurf die logische Folge der Bemühungen des
LCGB um die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors ist,
begrüßt der LCGB diese Entscheidung der Regierung, die nunmehr
den Weg zum Gesetzgebungs-verfahren im Hinblick auf die Reform des
derzeitigen beruflichen Wiedereingliederungssystems im Interesse der
betroffenen Arbeitnehmer ebnet.
Die Reform der Wiedereingliederung hat zu verbesserten Bedingungen
geführt, z.B. die Einführung eines Statuts für Arbeitnehmer in der Cellule
de Reclassement (CDR), die Vereinheitlichung des Beschwerdesystems,
der verstärkte Kündigungsschutzes vor der beruflichen Wiedereingliederung und verstärkte Strafbarkeit für Arbeitgeber, die sich gegen eine interne
Wiedereingliederung wehren.
Trotz des allgemein positiven Echos auf den ersten Text des Gesetzesentwurfs, hatte der LCGB bereits im Oktober 2012 dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit sowie dem Minister für Arbeit und Beschäftigung
mehrere Probleme aufgezeigt, die damals noch in diesem Gesetzesentwurf
standen:
•
•
•
•
Es ist unlogisch, von einem „Status der sich in der beruflichen Wiedereingliederung befindenden Person“ zu sprechen, wenn dieser
Status sich ausschließlich auf Personen in der externen beruflichen
Wiedereingliederung bezieht. Der Status sollte ebenfalls bei einer internen beruflichen Wiedereingliederung gelten.
Ein nach der externen beruflichen Wiedereingliederung im Zuge einer Neubeurteilung seiner Situation wiederholt arbeitsfähig erklärter
Arbeitnehmer sollte erneut Arbeitslosengeld beziehen können, um
sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, selbst wenn der Betreffende sein Anrecht auf Arbeitslosengeld bereits erschöpft hat und keine
Lohntätigkeit in der Zwischenzeit aufgenommen hat.
Weil die Berechnung der Höhe der Übergangshilfe bei einer externen beruflichen Wiedereingliederung in Zukunft auf der Grundlage
des vorhergehenden Lohnes (und nicht mehr auf der Basis seiner
fiktiven Invalidenrente) erfolgt, sollte die Höhe der Übergangshilfe
nicht mehr auf einen niedrigeren Stand als den der Beitragsschwelle
begrenzt werden.
Wenngleich der Gesetzesentwurf das Verfahren nach der Befassung des gemischten Ausschusses beschleunigt, sieht er keine zusätzlichen Kontrollen bzw. ein früheres Eingreifen des gemischten
•
•
Ausschusses vor. Der LCGB fordert ebenfalls die komplette Abschaffung der Regelung der 52 Krankheitswochen. So muss der sich in
der beruflichen Wiedereingliederung befindende Arbeitnehmer nicht
mehr zeitweilig arbeitsunfähig erklärt werden, was den Verlust seines
Arbeitsplatzverlusts beim Auftreten eines weiteren Unfalls oder einer
schweren Krankheit bedeutet.
Es bedarf einer Trennung zwischen den Befugnissen des Kontrollarztes und des Arbeitsmediziners. Bei jeder Verweigerung der Invalidenrente sollte der Kontrollarzt dazu verpflichtet werden, sich an den
gemischten Ausschuss sowie an den Arbeitsmediziner zu wenden,
damit entweder die Arbeitsfähigkeit für den letzten Arbeitsplatz oder
aber die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird.
Die Ausgleichsentschädigung für einen intern wiedereingegliederten
Arbeitnehmer sollte vom Arbeitgeber zeitgleich mit dem Lohn ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber würde die Entschädigung vom Beschäftigungsfonds erstattet bekommen.
Gespräch zwischen dem LCGB und
dem Minister für soziale Sicherheit,
Romain SCHNEIDER, zum Thema
Regierungsprogramm (27. März 2014)
Am 27. März 2014 traf eine LCGB-Delegation unter der Leitung des
LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zur Erörterung der Maßnahmen, die im Regierungsprogramm im Rahmen seiner Ressorts vorgesehen sind.
Der Minister gab unter anderem Erläuterungen zur Reform der ärztlichen
Kontrolle der Sozialversicherung ab. Der LCGB unterstrich, wie wichtig
die Fortschritte seien, die bei dieser Reform parallel zur Reform der beruflichen Wiedereingliederung gemacht würden, wobei beide Gesetze die
Frage der Befugnisse des Kontrollarztes sowie nicht zuletzt den Arbeitsmediziner behandeln und demzufolge sich ergänzen müssen.
69
INTEGRALE LOHNFORTZAHLUNG BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT: DER LCGB KÄMPFT FÜR EINE ÜBERARBEITUNG DER GESETZGEBUNG
IM INTERESSE DER ARBEITNEHMER
Integrale Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit:
Der LCGB kämpft für eine Überarbeitung der Gesetzgebung im
Interesse der Arbeitnehmer
D
as Problem der Festlegung der Höhe des bei Arbeitsunfähigkeit fortgezahlten Lohnes stellt sich seit der Einführung
des Einheitsstatuts im Jahre 2009, ganz besonders im Fall von Arbeitnehmern, die in Schichten arbeiten und regelmäßig Nacht- und / oder Sonntagsarbeit verrichten. Zu Beginn beschränkte diese Problematik sich noch in der
Hauptsache auf die Industrie, doch mittlerweile herrscht das gleiche Problem ebenfalls bei der Sonntagsarbeit im Handel.
Wiederholte Male hat der LCGB seine Ablehnung dieser Tatsache bekundet, die darin besteht, diesen Arbeitnehmern ihre
Lohnzuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit oder Arbeit an Feiertagen vorzuenthalten und hat diesbezüglich mehrmals
rechtliche Schritte unternommen.
Dank der zahlreichen Interventionen des LCGB beschloss der Arbeitsminister 2013 die Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs, der ein für allemal mit dem Problem der vollen Lohnfortzahlung aufräumt.
Ein wichtiges Urteil des Arbeitsgerichtes gibt
dem LCGB Recht (6. Oktober 2010)
Am 15. September 2010 stellte der Vorsitzende des Arbeitsgerichtes in
Esch/Alzette im Rahmen eines Schnellverfahrens in einem entsprechenden
Urteil die Praxis der Nichteinhaltung der vollen Lohnfortzahlung unter
Strafe und gab somit dem LCGB Recht.
Der Richter entschied, dass das Gesetz vom 13. Mai 2008 über die Einführung des Einheitsstatuts absolut nichts am Grundsatz der vollen Lohnfortzahlung und der Zahlung sonstiger Vorteile laut Arbeitsvertrag im Falle einer
Arbeitsunfähigkeit ändert. Folglich muss der Arbeitnehmer im Krankheitsfall
den gleichen Lohn erhalten der ihm zusteht bei regulärer Arbeit.
In der obigen Sache gewährte der Richter dem Arbeitnehmer die Lohnzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, deren Zahlung der Arbeitgeber zu
Unrecht verweigert hatte.
Nach diesem wichtigen Urteil setzt der LCGB sich weiter ein und achtet darauf, dass die Rechte seiner Mitglieder in ähnlichen Angelegenheiten
genau gewahrt werden.
Die Haltung des LCGB in der Frage der vollen
Lohnfortzahlung wird durch ein neues Urteil
bestätigt. Der LCGB bittet den Arbeitsminister
zu handeln (21. Mai 2012)
Anfang des Jahres 2012 bestätigten mehrere Urteile die Auffassung des
LCGB, dass bei regelmäßiger Nacht- oder Sonntagsarbeit, Arbeitnehmer
Anspruch auf ihren vollen Lohn bei Arbeitsunfähigkeit haben. Auf dieser
Grundlage, haben die Verantwortlichen des LCGB-Industrie eine Unterredung mit dem Arbeitsminister erbeten, um die Angelegenheit auf nationaler Ebene zu klären.
Der Arbeitsminister teilt die Haltung des LCGB, wartet jedoch noch auf
eine Stellungnahme der Arbeitgeberfachverbände. Wenn die Arbeitgeber
die getroffenen Beschlüsse nicht anerkennen, ist der Arbeitsminister zu
einer gesetzlichen Regelung bereit. In diesem Fall müssten die Bedingungen
für die Regelmäßigkeit der Arbeits- und Sonntagsarbeit festgelegt werden.
70
Ein weiteres Urteil, das nach dem Gespräch im Ministerium gefällt wurde,
bestätigt die Haltung des LCGB. Es besagt, dass der Krankenschein den
Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung befreit, ändert jedoch nichts an der
Verpflichtung des Arbeitgebers, den vollen Lohn zu zahlen. Nach diesem
neuen Entscheid, fordert der LCGB konsequente Antworten vom Arbeitsminister sowie eine Stellungnahme der Arbeitgeberverbände.
Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit:
Der LCGB erwartet klare und gerechte
Bestimmungen (25. Juli 2012)
Mitte 2012 kündigte der Arbeitsminister die Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs an, mit dem die Praxis gewisser Arbeitgeber, den vollen Lohn
nicht zu zahlen, unterbunden werden soll. Arbeitnehmer, die regelmäßig
Schichtarbeit oder Sonntagsarbeit geleistet haben, haben somit erhebliche
Lohneinbußen während der Zeit, in der sie krank waren, in Kauf nehmen
müssen.
Alle in dieser Angelegenheit erfolgten Urteile bestätigen, dass der Arbeitnehmer Anrecht auf die volle Fortzahlung seines Lohnes bei Arbeitsunfähigkeit hat. Die Zuschläge für regelmäßige Nacht- oder Sonntagsarbeit, die
sich aus der Arbeitsorganisation ergeben, sind folglich dem Arbeitnehmer
geschuldet.
Der LCGB erwartet zudem die Aufhebung jeder Praxis, die dem Grundsatz, der von den einschlägigen Urteilen bestätigt wurde, zuwiderläuft und
eine Stellungnahme in diesem Sinne von Seiten der Arbeitgeberverbände.
Nach einem neuen Beschluss in Sachen volle
Lohnfortzahlung, fordert der LCGB eine rasche
Änderung der Gesetzgebung (25. Oktober 2012)
Im Oktober 2012 erging ein Beschluss des Luxemburger Berufungsgerichtes in einer Sache, die sich auf die volle Lohnfortzahlung bezog und in der
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
ein Mitglied des LCGB und ArcelorMittal sich gegenüberstanden.
fortzuzahlen ist, berücksichtigt werden muss.
Dieser Beschluss bestätigt den Grundsatz, dass die Lohnzuschläge für
Nacht- und Sonntagsarbeit, die in einem vorher festgelegten Arbeitsplan
vorgesehen war, als Lohnkomponenten zu betrachten sind, die bei der
Festlegung des fortzuzahlenden Lohnes im Krankheitsfalle berücksichtigt
werden müssen.
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der vollen Lohnfortzahlung müssen fortan von den Arbeitgebern so interpretiert und angewendet werden wie der Kassationshof es in seinem Beschluss verdeutlicht hat.
Andernfalls droht den Arbeitgebern eindeutig eine gerichtliche Verurteilung.
Der LCGB begrüßt diesen Beschluss des Kassationshofes, der den Interpretationsdifferenzen bezüglich der vollen Lohnfortzahlung ein Ende setzt.
Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer achtet der LCGB nunmehr
darauf, dass die Arbeitgeber den Beschluss des Kassationshofes beachten.
Damit diese Materie endgültig abgeschlossen wird, appelliert der LCGB
an die Regierung, die im April 2013 gemachten Zusagen einzuhalten und
eine Überarbeitung der Gesetzgebung entsprechend dem Beschluss des
Kassationshofes einzuleiten.
Der LCGB fordert erneut den Arbeitsminister dazu auf, sich möglichst
bald für die Abschaffung dieser Art von Praxis, die gegen den von diesen
Gerichtsbarkeiten bestätigten Grundsatz ist, stark zu machen.
Nach der Intervention des LCGB, wollen
die Minister rechtlich die ungerechte
Behandlung von Arbeitnehmern in Sachen volle
Lohnfortzahlung abschaffen (12. April 2013)
Am 12. April 2013 traf eine Delegation des LCGB den Minister für Arbeit
und Beschäftigung sowie den Minister für Gesundheit und Sozialversicherung zur Erörterung der Problematik der Lohnberechnung im Falle einer
Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in dem Zeitraum, in dem der Arbeitgeber zur Zahlung des Lohnes verpflichtet ist.
Nach mehreren Urteilen in dieser Angelegenheit forderte der LCGB von
der Regierung eine klare und deutliche Festlegung der Berechnungsweise
der bei Arbeitsunfähigkeit geschuldeten Entlohnung.
Gespräch des LCGB mit dem Arbeitsminister:
Vorrang für die Beschäftigung und den sozialen
Zusammenhalt (7. Januar 2014)
Am 7. Januar 2014 traf eine Delegation des LCGB unter der Leitung des
LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, zur Erörterung der im Regierungsprogramm
für seinen Geschäftsbereich vorgesehenen Maßnahmen.
Nach wiederholten Ersuchen des LCGB, wurde, den Aussagen des Ministers zufolge, nunmehr ein Gesetzesentwurf, in dem die Bedingungen für
die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, vorgelegt.
Der LCGB ist der Ansicht, dass ein neues Gesetz klarstellen muss, dass
regelmäßige und konstante Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Anrecht auf die Zahlung der
entsprechenden Lohnzuschläge verleiht, so als hätte der Arbeitnehmer
während seines gerechtfertigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz gearbeitet.
Die regelmäßig erhaltenen Vorteile sind somit fester Bestandteil der Entlohnung.
In Anbetracht der oben genannten Tatsachen, haben die beiden Minister
am 12. April 2013 ihre Absicht, die seit 2008 bestehende Gesetzgebung
zu ändern, angekündigt. Die bestehende Rechtsprechung werde berücksichtigt und es werde demnächst ein Gesetzesentwurf dem Regierungsrat
unterbreitet, um die Höhe der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit im
Falle einer regelmäßigen und konstanten Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festzulegen.
Unterredung mit Premierminister, Xavier
BETTEL, und Vize-Premierminister, Etienne
SCHNEIDER, über das Arbeitsrecht und das
Sozialrecht (29. April 2014)
.
Der LCBG hat anschließend seine Forderungen in einer Reihe von Angelegenheiten des Sozial- und Arbeitsrechtes in Erinnerung gerufen. Der LCGB
fordert deutlich die Abschaffung dieser Gesetzesmaßnahme, und bezüglich
der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle verlangt der LCGB, dass die
Regierung – entsprechend einem rezenten Beschluss des Kassationshofes
– eine Überarbeitung der derzeitigen Gesetzeslage vornimmt.
Ein Beschluss des Kassationshofes bestätigt, dass
die Arbeitgeber unter Androhung von Strafen die
Lohnfortzahlung beachten müssen (18. Juli 2013)
Im Juli 2013 bestätigte ein Beschluss des Kassationshofes den Beschluss des
Luxemburger Berufungsgerichtes von 2012 in einer Sache, in der ein Mitglied des LCGB und die Gesellschaft ArcelorMittal sich gegenüberstanden.
Dieser Beschluss des obersten Luxemburger Gerichtes ist äußerst wichtig, bestätigt er doch definitiv den Grundsatz, dass die Lohnzuschläge für
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die in einem vorher festgelegten
Arbeitsplan vorgesehen wurde, als Lohnkomponenten zu betrachten sind,
die im Rahmen der Festlegung der Höhe des Lohnes, der im Krankheitsfall
Nach dem Gespräch vom 28. März 2014 zwischen der Regierung und
den Gewerkschaften im Vorfeld der Erklärung zur Lage der Nation hatte
der LCGB dem Premierminister ein Schreiben mit seinen Überlegungen
über die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage in Luxemburg geschickt. Am 29. April 2014 traf eine LCGB-Delegation unter der Leitung
des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, Premierminister Xavier
BETTEL, und Vize-Premierminister, Etienne SCHNEIDER, zur Erörterung
der Maßnahmen, die die Regierung ergreifen sollte, um den derzeitigen
Herausforderungen zu begegnen.
71
3
DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG
IM ZEITRAUM 2010-2014
Kollektivvertragspolitik
DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER STAHLINDUSTRIE
2011
Am 28. November 2011 nimmt der Delegiertenrat des SESMLCGB einstimmig das Abkommen an, das am 16. November
2011 mit der Betriebsleitung im Hinblick auf die Erneuerung
des Kollektivvertrags der Arbeitnehmer der Stahlindustrie gefunden
wurde.
Die wichtigsten Punkte dieses neuen Kollektivvertrags lauten:
• Laufzeit: ein Jahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011;
• Ergebnisbeteiligungsprämie ab dem 1. Januar 2011: Anhebung
•
•
von 90 % auf 100 % eines Bruttomonatsgehalts, wenn das Ziel
zu 100 % erreicht worden ist;
Aufstellung einer Zeitschiene am 1. Dezember 2011 zur Aufzeichnung der einzelnen Punkte des Forderungskataloges im Rahmen
des paritätischen Ausschusses und/oder in den Arbeitsgruppen für
die Vereinheitlichung der Kollektivabkommen bzw. innerhalb des
gemischten Ausschusses;
Ausbezahlung einer einheitlichen Prämie von 500 € brutto im
Dezember 2011.
2012
Am 14. Dezember 2012 kündigt die Direktion von ArcelorMittal
einseitig die Kollektivabkommen der Arbeitnehmer in der Stahlindustrie. Der Konzern ArcelorMittal Luxemburg kündigt gleichzeitig eine
Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung des vereinheitlichten Kollektivvertrags an:
•
•
•
•
Streichung von 12 Ruhetagen;
beträchtliche Senkung der Lohntabellen;
Streichung der automatischen Laufbahnentwicklungen;
Senken der Gehältergarantien.
Am 20. Dezember 2012 organisiert der LCGB einen Protestbewegung in Esch/Alzette gegen diese einseitige Kündigung der Kollektivabkommen für die Beschäftigten der Stahlindustrie seitens der Betriebsleitung von ArcelorMittal.
2013
Die Kollektivverhandlungen für die Stahlindustrie beginnen am 8. Januar 2013.
Auf Wunsch der Gewerkschaften gab die Betriebsleitung zunächst ihre
Antwort auf den Forderungskatalog der Gewerkschaften für die Jahre 2012-2013. Die Direktion erklärt zudem, dass es angesichts der
schwierigen Wirtschaftslage unmöglich sei, auf die Forderungen der
Gewerkschaften einzugehen.
Die Gewerkschaften erinnern an ihren Standpunkt, dass die Lohngarantien fester Bestandteil des Abkommens LUX2016 sind und dass sie
es nicht hinnehmen, dass diese in Frage gestellt werden.
Am 22. Januar 2013 fand die zweite Verhandlungsrunde für die
Erneuerung der Kollektivverträge für die Beschäftigten von
ArcelorMittal statt.
72
Ein Abkommen über das Kilometergeld sowie über die Gehältergarantien für das Personal, das in einen niedrigere Karriere versetzt wurde
im Zusammenhang der Arbeitsplatzabbaus, ist beinahe fertiggestellt.
Die Betriebsleitung schlägt hingegen lediglich die Zahlung einer einheitlichen Prämie von 200 € für den Kollektivvertrag 2012-2013 zur Entschädigung und Aufwertung aller Bemühungen der Arbeitnehmer vor.
Am 24. Juni 2013 tritt der Delegiertenrat des LCGB-SESM in Esch/Alzette zusammen, um die künftigen Schritte in der Sache der Vereinheitlichung der Kollektivverträge in der Stahlindustrie zu entscheiden.
Auf diesem Delegiertenrat, der im Anschluss an die letzte Sitzung mit der
Arbeitnehmergruppe gegründet wurde, wird der Forderungskatalog der
Arbeitgeberseite ausführlich den anwesenden Delegierten vorgestellt.
Die finanziellen Folgen der Forderungen von ArcelorMittal für die Arbeitnehmer liegen bei einer Mindesteinbuße von 15 % zwischen 2014 und
Ende 2016.
Die Delegierten des LCGB-SESM sprechen sich einstimmig für die Ablehnung der Arbeitgeberstandpunkte aus, die einen wirklichen sozialen
Bruch darstellen. Die anwesenden Delegierten beschlossen die Einleitung der Berufung beim Nationalen Schlichtungsamt.
Nach der ersten Sitzung beim Nationalen Schlichtungsamt im
Sommer 2013 muss der LCGB feststellen, dass ArcelorMittal auf
seinen Forderungen beharrt, sowohl was den Vorschlag einer
erheblichen einheitlichen Prämie im Zusammenhang mit der Verbesserung des Kollektivvertrags für die Jahre 2012 und 2013 anbelangt als auch
bezüglich der Vereinheitlichung des Status ehemalige Arbeite und
ehemalige Angestellte.
Am 5. November 2013 rufen die in der Stahlindustrie vertretenen Gewerkschaften zu einer gemeinsamen Demonstration zur Wahrung der
sozialen Errungenschaften der Beschäftigten auf.
Rund 1.000 Personen nahmen an dieser Demonstration teil, die im Zusammenhang mit den Kollektivverhandlungen in der Stahlindustrie ins
Leben gerufen worden war.
Am 12. Dezember 2013 traten die Delegierten des LCGB-SESM zusammen, um das Ergebnis der Verhandlungen im Hinblick auf die Erneuerung
der Kollektivverträge für die Stahlindustrie zu besprechen. Nach langen
und schwierigen Verhandlungen sieht die Bilanz für die Beschäftigten niederschlagend aus:
Angesichts dieses absolut unhaltbaren Verhandlungsergebnisses beschließen die Delegierten des LCGB-SESM mit überwältigender Mehrheit die
Verweigerung der Unterzeichnung dieses Kollektivvertrags.
Am 12. Dezember 2013 beschließt eine überwältigende Mehrheit der
Delegierten des LCGB-SESM die Verweigerung der Unterzeichnung
eines schlechteren Kollektivvertrags für die Stahlindustrie. Nach diesem
Beschluss, trifft sich der LCGB-SESM beratend mit seinen Mitgliedern,
die sich für oder gegen das Diktat der Arbeitgeber aussprechen sollen.
Bei Ablehnung müssen die Mitglieder sich anschließend für oder gegen
die Organisation von gewerkschaftlichen Aktionen entscheiden.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
2014
Schwarzer Tag für die Stahlindustrie! Am 16. Januar 2014 beschließt die
Mehrheitsgewerkschaft nach 13 Monaten langer und schwieriger Kollektivverhandlungen, eines der wohl katastrophalsten Kollektivverträge die
es je in der Stahlindustrie gegeben hat, zu unterzeichnen. Niemals zuvor
in der Geschichte der Luxemburger Stahlindustrie wurde ein solch desaströses Abkommen geschlossen.
Mit diesem Abkommen werden folgende drastische Maßnahmen den
Beschäftigten auferlegt:
• Lohnstopp über 2 Jahre (2014-2015), sofern ein neues
•
•
Karrieresystem für die ehemaligen Angestellten ab dem
1. Januar 2016 steht;
Infragestellung der Laufbahnen und der Lohntabellen der ehemaligen Angestellten;
Streichung von 6 außergesetzlichen Ruhetagen bis 2016.
Die 3 verbleibenden Ruhetage hängen von der im Jahr
geleisteten Dauer der Nachtschichten ab. Gleichzeitig wird die
Beteiligungsprämie gedeckelt, damit zum Teil die übrigen Tage
entschädigt werden können.
DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IM VERSICHERUNGSSEKTOR
2011
Ende September 2011 schicken die Gewerkschaften ihren Forderungskatalog an den Verband der Versicherungsgesellschaften ACA zwecks Erneuerung der Kollektivverträge für den Versicherungssektor, die am 31.
Dezember 2011 auslaufen.
2012
Im Januar 2012 ist der LCGB-SESF in den Verhandlungen mit dem Verband der Versicherungsgesellschaften ACA zur Erneuerung der Kollektivabkommen im Versicherungswesen.
Zu den Forderungen der Gewerkschaften zählen unter anderem eine
bessere Definition des Begriffes „leitender Angestellter“, bessere Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer, die ihre Stelle verloren haben, Verbesserungen beim Urlaub und Sonderurlaub, eine neue Definition des
Eingliederungszeitraums, Lohnsteigerungssicherheiten für alle Beschäftigten, usw.
Angesichts der Unnachgiebigkeit der ACA beschlossen die verhandelnden Gewerkschaften hingegen am 15. März 2012 die Sitzung zu verlassen. Am 27. März 2012 organisierten drei Gewerkschaften einen
Protestposten vor dem Gebäude des Versicherers AXA (Vorsitz der
ACA) in Luxemburg-Stadt, um gegen die starre Haltung der Arbeitgeber
zu protestieren.
Am 5. Juni 2012 unterzeichneten die Gewerkschaften schließlich mit der
ACA den neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Versicherungswesen. Dieser Kollektivvertrag für die Jahre 2012, 2013 und 2014 sieht
bestimmte finanzielle Aufbesserungen vor.
Zudem sieht der unterzeichnete Kollektivvertrag qualitative Verbesserungen mit Bezug auf die Einsatzfähigkeit der Beschäftigten vor, wobei der
Arbeitgeber die Kosten von Betreuungsmaßnahmen übernimmt, die es
dem Beschäftigen, der seine Stelle verloren hat, erlauben sollen, möglichst schnell eine neue Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber zu finden
oder Freiberufler zu werden. Die entlassenen Arbeitnehmer mit mehr
als 3 Dienstjahren im Betrieb, die nicht wegen groben Vergehens entlassen wurden, können von diesen Maßnahmen profitieren.
DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IM BANKENSEKTOR
2010
Bezüglich der Verhandlungen zur Erneuerung der Kollektivverträge im
Bankensektor war das Jahr 2010 ein schwieriges Jahr.
Am 26. Oktober 2010 fand die erste Verhandlungsrunde zur
Erneuerung des Kollektivvertrags im Bankensektor statt. Die
Luxemburger Bankenvereinigung (ABBL) stellte den Gewerkschaften
sieben Forderungen vor, die keinerlei positive Elemente zugunsten der
Beschäftigten enthielten (weder bezüglich der Gehältern noch der Qualität oder der Stellensicherung):
• Die ABBL möchte den Referenzzeitraum von 6 Monate auf 12 Monate verlängern;
• Die ABBL möchte die Zahl der Ruhetage der neu eingestellten Mit•
•
arbeiter senken. Auf diese Weise würde ein ungleiches Kollektivabkommen geschaffen;
Die ABBL möchte das System der Dreijahresgarantie zum Karrierenaufstieg und den Übergang auf 12,00 € (Index 100) auf 4 Jahre
statt der 15,00 € (Index 100) auf derzeit 3 Jahre bringen;
Die ABBL möchte ohne Weiteres die Juniprämie streichen;
• Es soll keine Lohnerhöhungen im Jahr 2011 geben;
• Für 2012: Lohnerhöhung von 0,85 %, sofern „verdient“;
• Für 2013: Lohnerhöhung von 0,85 %, ebenfalls sofern „verdient“.
Am 26. November 2010 fand die zweite Verhandlungsrunde statt. Die
Gewerkschaften verwerfen wie erwartet die Arbeitgebervorschläge! Die
ABBL beschließt daraufhin, den Verhandlungstisch zu verlassen.
Monatelang und nach nur zwei Sitzungen sind die Verhandlungen festgefahren.
2011
Anfang 2011 kritisiert der LCGB-SESF durch Aktionen den
Umstand, dass die Arbeitgeberseite die Kollektivverhandlungen im
Bankensektor lediglich als Mittel zur Herabsetzung der Gehältermasse
betrachtet.
Zur Unterstützung seiner Forderungen, organisiert der LCGB-SESF eine
Kampagne zu den Kollektivverhandlungen mit 12.000 Trakten und 3.000
Sparschweinen, die allesamt verteilt wurden.
73
DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK
Mit der Aktion möchte der SESF daran erinnern, dass die Beschäftigten
im Finanzsektor Antworten und Fortschritte erwarten, vor allem beim
Schutz der Arbeitsplätze, bei der Einhaltung der Arbeitszeit, der Gewährleistung einer Mindestlohnentwicklung für alle, einer Berücksichtigung
von Stressproblemen, von Burnout und gegebenenfalls auch Mobbing.
Eine Sitzung zur Ausfertigung der Texte zur Unterzeichnung findet am
16. März 2011 statt. Die Errungenschaften für die Beschäftigten werden
gewahrt und einige Fortschritte konnten verzeichnet werden.
Schließlich konnten sich die Gewerkschaften und die ABBL am 1. März
auf ein Kollektivabkommen für den Zeitraum 2011 bis 2013 einigen.
Das Kollektivabkommen der Beschäftigten des Bankensektors lief am 31.
Dezember 2013 aus. Der LCGB-SESF bereitet seinen Forderungskatalog im Hinblick auf die Verhandlung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten des Bankensektors vor.
Am 1. März 2011 trat eine begrenzte Arbeitsgruppe mit den führenden Persönlichkeiten der ABBL und der Gewerkschaften zusammen, um
die Fortsetzung der Verhandlungen um einen neuen Kollektivvertrag zu
planen. Es kam zu einem ersten Entwurf, der noch von den jeweiligen
Entscheidungsebenen der ABBL und der Gewerkschaften begutachtet
werden musste.
Der LCGB-SESF beruft am 8. März 2011 eine Sitzung seiner Delegierten ein, um ihnen sämtliche Einzelheiten des Entwurfs für das künftige
Kollektivabkommen vorzustellen und sie diesbezüglich um ihre Meinung
zu bitten.
Die wesentlichen Punkte dieses Entwurfs waren:
• die Laufzeit von 3 Jahren von 2011 bis 2013;
• das Anheben der Lohnsätze um 1 % zum 1.1.2012 und Zuteilung
•
•
•
•
•
einer Gesamtlohnerhöhung von 1 % für 2012;
eine lineare Erhöhung der Basisgehälter und der Lohnsätze um 1 %
zum 1. Januar 2013 und die Zuteilung einer Gesamterhöhung von
1 % für 2013;
eine Anhebung der Abfindungen im Falle einer ökonomisch bedingten Entlassung;
der Erhalt der Konjunkturprämie;
der Erhalt der Ruhetage und des Systems der Dreijahresaufrückgarantie;
weitere Qualitätsfortschritte.
Die Delegierten des LCGB-SESF genehmigten den Entwurf des Kollektivvertrags mit einer breiten Mehrheit und erteilten den Verhandlungsführern
das Mandat, das Abkommen auf dieser Grundlage zu schließen.
2013
Dieser Katalog wird in der Sitzung mit den beiden anderen Gewerkschaften vorgestellt. Die Vorschläge des LCGB-SESF werden in den gemeinsamen Forderungskatalog der Gewerkschaften eingegliedert. Der Katalog
wird Ende November 2013 der ABBL übermittelt.
Für die Gewerkschaften ist der derzeitige Kollektivvertrag die Verhandlungsbasis. Die wichtigsten Forderungen in dem Abkommen sind die Einführung oder die Intensivierung von Maßnahmen für die Beschäftigung
sowie qualitätsspezifische Fortschritte.
Für die Arbeitgeber muss das künftige Abkommen zu einer beträchtlichen Herabsetzung der Gehältermasse, zur Neutralisierung der Folgen
der Indexierung und die künftige Aufhebung jeder automatischen Lohnentwicklung im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der
Banken führen. Die ABBL sieht die Wettbewerbsfähigkeit nur unter dem
Aspekt der Löhne.
2014
Am 23. April 2014 gelangen die drei repräsentativen Gewerkschaften
im Bankensektor zu einem Grundsatzabkommen mit der Luxemburger
Bankenvereinigung (ABBL) über die Unterzeichnung eines Kollektivvertrags für die Jahre 2014 bis 2016. Damit wird in großen Zügen das Ende
2013 abgelaufene Kollektivabkommen fortgesetzt.
Nach mehreren Sitzungen, die der Redaktion der Texte gewidmet waren, wurde der Kollektivvertrag am 15. Mai 2014 unterzeichnet.
DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IM BAUGEWERBE
2010
Im März 2010 wiesen die Gewerkschaften den Verband luxemburger
Hoch- und Tiefbauunternehmen und den Bauunternehmerverband
darauf hin, dass ihre Stellungnahme zur wirtschaftlichen Lage
keine Verlängerung des Kollektivvertrags ohne Verhandlung des
Forderungskatalogs rechtfertige.
Die erste Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften und dem
Unternehmerverband zu einer Neuauflage des Kollektivvertrags des
Baugewerbes fand am 18. Mai 2010 statt.
Erst am 29. Oktober 2010 erhielten die Gewerkschaften eine Antwort
auf ihren Forderungskatalog.
Die Arbeitgebervertreter erklärten, der Forderungskatalog von Mai
2009 trage der wirtschaftlichen Situation, der die Unternehmen
gegenüberstanden, nicht Rechnung.
Aus diesen Gründen könnten die Arbeitgebervertreter weder den
74
linearen Erhöhungen der Tarif- und Reallöhne von 3 % noch der
Einführung eines Urlaubsgeldes aufgrund von Betriebszugehörigkeit
entsprechen.
Um „das wie derzeit im Kollektivvertrag festgelegte Ausbildungsmodell
nicht zu gefährden“, sind die Arbeitgebervertreter auch gegen eine
Neuregelung der Zugangsbedingungen für Laufbahn 3 der verschiedenen
Berufsgruppen.
Schließlich forderten die Arbeitgebervertreter „eine über das Jahr
hinweg Flexibilisierung der Arbeitszeit in Hinblick auf eine effiziente
Unternehmensverwaltung und die Möglichkeit, auf diese Weise
den Bedürfnissen und Wünschen der Beschäftigten ebenso wie der
Unternehmen nachzukommen“.
Am 8. Dezember 2010 kamen die beiden Partner auf einer Versammlung
in der Handelskammer zwecks einer Neuauflage des Kollektivvertrags
überein, eine Erhöhung der Jahresabschlussprämie von 5 % auf 6 %
auszuhandeln.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Bezüglich der linearen Erhöhungen der Tarif- und Reallöhne von 3 %
zeigten sich die Gewerkschaften bereit, eine einmalige Prämie für die
Jahre 2009 und 2010 sowie eine lineare Erhöhung von 0,7 % p. a. für
2011 und 2012 auszuhandeln.
Die Arbeitgebervereinigungen lehnten jedoch diese Vorgehensweise ab
und die Gewerkschaften leiteten ein Schlichtungsverfahren ein.
Die anderen Forderungen wurden als Verhandlungsbasis für eine
Neuauflage des Kollektivvertrags zurückbehalten.
Am 7. Februar 2013 beriefen die Gewerkschaften eine Pressekonferenz ein, um mitzuteilen, dass die Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe schließlich gescheitert seien, weil die
Arbeitgebervereinigungen ihre Forderung nach einer 52-Std.-Woche
unter dem Vorwand, die Lohnforderungen der Gewerkschaften seien
übertrieben, aufrechterhielten. Die Gewerkschaften haben nun das
nationale Schlichtungsamt angerufen, um eine Lösung im Interesse der
Beschäftigten zu finden.
2011
Die Verhandlungen für eine Neuauflage des Kollektivvertrags wurden am
2. Februar 2011 fortgesetzt.
Die Arbeitgeber forderten mehr Flexibilität durch das Überarbeiten der
gesetzlichen Bestimmungen bezüglich:
• des Bezugszeitraums (1. April bis 31. März);
• der maximalen Arbeitszeit (10 Std. täglich bzw. 48 Std. in der
Woche für die Monate November bis Februar und 54 Std. in der
Woche für die Monate März bis Oktober).
Die Gewerkschaften sind über diese Forderung der Arbeitgeber bestürzt.
Von März bis Juli 2011 ging es bei allen Verhandlungen immer um die
Flexibilisierung der Arbeitszeit.
Die Gewerkschaften erklärten offiziell, einer Erhöhung der maximalen
Arbeitszeit über 48 Std. pro Woche hinaus grundsätzlich nicht
zuzustimmen.
Über den gesamten Zeitraum des Jahres 2011 kam es zu keiner
weiteren Versammlung zwischen den Arbeitgebervertretern und den
Gewerkschaften.
2012
Am 21. März 2012 informierten die Gewerkschaften die Presse über den
Stand der Kollektivvertragsverhandlungen und fassten ihre Vorschläge
zusammen. Die Forderungen der Arbeitgeber seien als ein direkter
Angriff auf die Sicherheit und die Gesundheit der im Baugewerbe
Beschäftigten zu verstehen. Die Gewerkschaften seien entschlossen,
die Errungenschaften und die Interessen der 14.000 betroffenen
Beschäftigten mit all ihnen zur Verfügung stehenden gewerkschaftlichen
Mitteln zu verteidigen.
Am darauffolgenden Tag brachten die Arbeitgeberverbände die
entscheidende Versammlung für die Aushandlung einer Neuauflage des
Kollektivvertrags im Baugewerbe zum Scheitern.
Vor dem Hintergrund des festgefahrenen Kollektivvertragsverhandlungen
im Bau- und Bauhandwerkssektor riefen die Gewerkschaften zu einer
ersten Protestveranstaltung am 4. Mai 2012 im Kultur- und Sportzentrum
Atert in Bertrange auf.
Mehr als 2.500 Beschäftigte nahmen an der Veranstaltung teil, um gegen
die Stellungnahmen der Arbeitgeber zu protestieren, die ausschließlich
eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und Einkommen
bezweckten.
Zur Vermeidung eines Sozialkonflikts im Baugewerbe mit ca. 14.000
Beschäftigten wurden die Arbeitgebervereinigungen von den
Gewerkschaften aufgerufen, ihre Forderungen nach einer Erhöhung der
Arbeitszeit zurückzuziehen und die Verhandlungen wieder aufzunehmen.
2013
Nach dem Scheitern der Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe
fand am 15. März 2013 ein erstes Treffen im Landesschlichtungsamt statt.
Auch wenn die Arbeitgebervertreter bereit sind, auf ihre Forderung nach
einer 52-Std.-Woche zu verzichten, sind sie lediglich mit der Zahlung
einer einmaligen Prämie von 300 € für die Jahre 2013, 2014 und 2015
einverstanden.
Die Gewerkschaften erinnerten in diesem Zusammenhang daran, dass
der Tarifvertrag Ende 2008 ablief und sie aus diesem Grund rückwirkend
die Zahlung einer einmaligen Prämie von 750 € für die drei letzten Jahre
forderten.
Aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen konnten sich die beiden
Seiten nicht verständigen und scheiterte gleichfalls das Schlichtungstreffen.
Am 2. Juli 2013 hielt der LCGB eine Pressekonferenz zu den seit 2009
andauernden Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe ab, die
zwischenzeitlich vor das Landesschlichtungsamt gebracht wurden, wo es
lediglich zu einer Versammlung im März 2013 kam.
Der Tarifvertrag des Baugewerbes ist einer der letzten Kollektivverträge
im Handwerks- und Baugewerbe. Er stellt eine Vielzahl von Vorteilen
sowohl für die Beschäftigten (über die vom Arbeitsrecht festgelegten
Normen hinausgehende Arbeitsbedingungen und Vergütungen) als auch
für die Unternehmen (Schutz der luxemburgischen Unternehmen gegen
Dumping durch in Luxemburg tätige ausländische Unternehmen) dar.
Kurzfristig stellt somit die Aufgabe des Kollektivvertrags des Baugewerbes
die Existenz der Beschäftigten im Baugewerbe in Frage, langfristig
gefährdet sie das Überleben der luxemburgischen Unternehmen.
Um einen sozialen Bruch im Baugewerbe zu verhindern, richtete der
LCGB am 1. Juli 2013 ein offenes Schreiben an die Vorsitzenden der
Arbeitervereinigungen des Baugewerbes. In dem Schreiben legte der
LCGB dar, dass er weiterhin an einer Fortführung der Verhandlungen
interessiert sei – unter zwei Bedingungen, nämlich:
1.
2.
des Erhalts des gegenwärtigen Schlechtwettersystems;
und bei einer nennenswerten Lohnerhöhung für die Beschäftigten
(mindestens 1,5 % für die Jahre 2013-2015 unter Anwendung einer
Erhöhung der Jahresabschlussprämie von 1 % und der Zahlung
einer einmaligen Prämie von 300 €).
Der LCGB rief die Arbeitgeber dazu auf, an den Verhandlungstisch für
weitere Diskussionen zurückzukehren.Der LCGB ist in keiner Weise
dazu bereit, einen Verlust des Kollektivvertrags des Baugewerbes
hinzunehmen.
75
DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK
Der LCGB ist in keiner Weise dazu bereit, einen Verlust des
Kollektivvertrags des Baugewerbes hinzunehmen.
Am 5. Juli 2013 nahmen in Kehlen mehr als 400 Beschäftigte des
Baugewerbes an der Protestkundgebung des LCGB für den Erhalt des
Kollektivvertrags im Baugewerbe teil.
Nachdem der Gewerkschaftsfunktionär Jean-Paul BAUDOT noch einmal
auf die diesbezügliche Position des LCGB hingewiesen hatte, legte er den
anwesenden Beschäftigten die Antwort der Arbeitgebervereinigungen
auf das offene Schreiben des LCGB vor.
In ihrer Antwort erklärten die Arbeitgebervereinigungen, dass sie an
weiteren Verhandlungen interessiert sind, da der Kollektivvertrag dieses
Sektors ausschlaggebend ist für die Weiterentwicklung des Baugewerbes.
Die Arbeitgebervereinigungen legten ebenso ihre Vorschläge schriftlich
fest, wonach keine Erhöhung der jährlichen Arbeitszeit erfolgen soll.
Die reguläre Arbeitszeit soll weiterhin 8 Stunden pro Tag sowie 40
Stunden pro Woche betragen. Die vom Arbeitsrecht geregelte maximale
Arbeitsdauer wird nicht infrage gestellt: maximal 10 Stunden pro Tag und
48 Stunden pro Woche. Ferner besteht keine Pflicht, samstags zu arbeiten.
In Anbetracht dieser klaren und genauen Festlegung durch die
Arbeitgebervereinigungen kann davon ausgegangen werden, dass die
Kollektivvertragsverhandlungen nicht mehr eine Erhöhung der Arbeitszeit
zum Gegenstand haben werden. Angesichts dieser Stellungnahme
durch die Arbeitervereinigungen war die Reaktion der Beschäftigten
des Baugewerbes vor dem LCGB deutlich: die Tarifverhandlungen sind
mit Erfolg abzuschließen. Aus diesem Grund muss eine Lohnerhöhung
integrierender Bestandteil des neu zu unterzeichnenden Vertrags sein.
Am 17. Juli 2013 unterzeichneten die Kollektivvertragsparteien, darunter
der LCGB, einen Zusatz bezüglich einer Neuauflage des Kollektivvertrags
für die Beschäftigten des Baugewerbes.
Hier die wichtigsten in der Vereinbarung festgehaltenen Fortschritte:
• Erhöhung der Lohntarife (1 % zum 1. September 2013, 0,7 %
•
•
•
•
zum 1. September 2014 und 0,7 % zum 1. September 2015),
zwingend anwendbar auf 60 % der Beschäftigten im Baugewerbe,
ohne jegliche Vorkehrungen für die restlichen 40 %;
Erhöhung der Jahresabschlussprämie von 1 % (d. h. von 5 %
auf 6 %), was 72 % eines Monatslohns für alle Beschäftigten im
Baugewerbe entspricht;
Einrichtung einer Arbeitsgruppe, mit dem Auftrag, die ehemaligen
Beschäftigten in den Tarifvertrag einzubinden;
Bereitstellung von zusätzlichem Sicherheitsmaterial durch den
Arbeitgeber;
keine Erhöhung der bestehenden Arbeitszeit (8 Stunden pro Tag
und 40 Stunden pro Woche).
Auch wenn die Unterzeichnung dieses Zusatzes allen betroffenen
Akteuren gutzuschreiben ist, hat der LCGB hier eine besondere Rolle
gespielt, da er in der Lage war, die Situation schnell zu entschärfen, indem
er den Arbeitgebervereinigungen eine Reihe von Lösungsvorschlägen in
einem offenen Schreiben vorlegte. Diese Initiative des LCGB hat zu einer
rapiden Wiederaufnahme der Verhandlungen ohne Streik geführt.
Der konstruktive Einsatz des LCGB fand in der Neuauflage des
Kollektivvertrags seine Bestätigung. Allerdings bedauert es der LCGB,
dass ohne finanzielle Entschädigung, die vier letzten Jahre (2009-2013)
für die Beschäftigten des Baugewerbes verloren gingen.
DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ANGESTELLTEN DER
WACH- UND SICHERHEITSDIENSTE
2011
Nach über 2 Jahren Verhandlung haben der Arbeitgeberverband Fedil Security Services und die gewerkschaftlichen Vertragspartner den
Kollektivvertrag des Sicherheitsdienstes am 14. Oktober 2010 endlich
unterzeichnet. Die getroffene Vereinbarung gilt vom 1. Oktober 2010
bis zum 30. Juni 2011.
Die Tarifverhandlungen kamen nur zäh voran, aufgrund der vom Arbeitgeberverband des Wachgewerbes, Fedil Security Services, gestellten
Forderungen, die für die Gewerkschaften inakzeptabel waren, da sie wesentliche Errungenschaften des Personals in Frage stellten.
Im Laufe der Verhandlungen zog der Geschäftsleiter von Group4Securicor (G4S) die Legitimität des Verhandlungsmandats des Arbeitgeberverband Fedil Security Services, welchem seine Firma nicht angehört, in
Zweifel. Der Logik von G4S zufolge kann der Tarifvertrag für den Wachdienst-Sektor nicht auf G4S angewendet werden. Folglich hat die Firma
die Initiative ergriffen, die Gewerkschaften dazu einzuladen, einen neuen
Kollektivvertrag nur in eigener Sache auszuhandeln.
Die Gewerkschaften haben sich nicht täuschen lassen, denn auf diese
Weise hätte es im Sektor Wach- und Sicherheitsdienste zwei unterschiedliche Tarifverträge gegeben. Ein solcher Fall hätte zu einer Kon-
76
kurrenzsituation zwischen den Firmen des Bewachungs-und Sicherheitsdienstes geführt, und letztendlich wäre dies auf Kosten der Arbeiter des
Sektors gegangen.
So haben der Arbeitgeberverband Fedil Security Services und die Gewerkschaften ihre Verhandlungen angesichts dieser Gefahr einer „Umwälzung“
wieder aufgenommen, und die Parteien haben, wie die gängige Formel besagt, jeweils „ihre Ansprüche zurückgeschraubt“ und der Verlängerung des
bestehenden Kollektivvertrags zugestimmt.
Die zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften getroffene Vereinbarung galt vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. Juni 2011, war auf alle
Firmen des Sektors und damit auf alle Arbeiter des Sektors anwendbar, und
veränderte in keiner Weise die Errungenschaften des alten Kollektivvertrags.
2012
Am 11. Dezember 2012, anlässlich einer außerordentlichen
Hauptversammlung, haben die Vertreter des Nationalen Komitees für
Sicherheits- und Bewachungsdienste des LCGB den Mitgliedern der
Kommission für die Aushandlung des Kollektivvertrags einvernehmlich
das Mandat erteilt, sich für den vollständigen und bedingungslosen Erhalt
des 13. Monatsgehaltes stark zu machen.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
In der Tat geht aus dem Verhandlungsbericht hervor, dass sich die
Arbeitgeber letztendlich nur auf die Problematik einer eventuell zu
hohen Fehlzeiten konzentrieren! Anstatt gemeinsame Analysen auf
nationaler Ebene und individuell nach Unternehmen zu billigen, um
die möglichen Gründe und Lösungen zu finden, sind die Arbeitgeber
der Ansicht, dass ein an Fehlzeiten gekoppeltes13. Monatsgehalt das
Problem lösen wird. Eine Vorgehensweise, die von den Vertretern
des Nationalen Komitees für Sicherheits- und Bewachungsdienste des
LCGB zurückgewiesen wurde!
Die Prioritäten des LCGB bleiben die Arbeitsplatzsicherung, die Einhaltung der Rechte und des Kollektivvertrags sowie menschlichere
Arbeitsbedingungen bzw. die Arbeitszeitgestaltung als Anerkennung
der Berufe des Wach- und Sicherheitsgewerbes.
2013
Das ganze Jahr 2013 über ist kein Fortschritt bei den Kollektivvertragsverhandlungen in Sicht, da sich die Arbeitgeber darauf versteifen, die
Zahlung des 13. Monatsgehaltes von den Fehlzeiten abhängig zu machen.
Diese Forderung lehnt der LCGB kategorisch ab.
2014
Die Arbeitgeberseite hält weiterhin an dieser Forderung nach einem an
Bedingungen geknüpften 13. Monatsgehalt fest.
Um im Wach- und Sicherheitssektor eine Situation von Sozialdumping
zu verhindern, entschließen sich die Sozialpartner jedoch dazu im Juli
2014 den Kollektivvertrag für 6 Monate zu verlängern.
DIE KOLLEKTIVVERTRÄGE FÜR DIE ANGESTELLTEN
DES TRANSPORTSSEKTORS
2010
Am 24. September 2010 konnte unter dem Sprecher des LCGB eine Vereinbarung zugunsten der Verlängerung des Kollektivvertrags für die Angestellten des Sektors der Personenbeförderung gefunden werden.
den Fahrern zu bekunden, nämlich durch einen Rasierstopp auf
bestimmte Zeit bzw. das Tragen eines Armbands (oder gar beides),
und gleichzeitig die Arbeitgeber daran zu erinnern, dass die Angestellten des Sektors wünschen, ihre Forderungen endlich berücksichtigt zu
sehen und dass sie, trotz ihres Schweigens, weit entfernt davon sind,
sich mit ihren Arbeitsbedingungen zufriedenzugeben.
Der neue Kollektivvertrag wurde am 1. Dezember 2010 unterzeichnet.
Er gilt bis zum 30. Juni 2011 und wurde in folgende Punkten verbessert:
• Verlängerung der Vergütungsregelung der Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B (von 5 auf 10 Gehaltsstufen);
• nach 23 Dienstjahren in der Firma ist der Jahresurlaub auf 28 Tage
•
•
•
•
festgesetzt, nach 30 Jahren auf 30 Tage;
Erhöhung der Schichtprämie um 25 €;
Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Arbeitszeit“, ab der Unterzeichnung;
Textanpassungen;
ein detaillierterer Arbeitsplan mindestens 48 Stunden im Voraus.
2011
In der Ausschusssitzung entschied die Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) über die Einleitung einer Aktion zur Sensibilisierung der Busfahrer des Privatsektors im Hinblick auf die Tarifverhandlungen.
Folglich beschloss der LCGB-ACAP, eine Mobilisierungskampagne unter dem Namen „Opération LA BARBE!“ zu starten. Diese bestand darin, durch ein äußeres Zeichen die Solidarität unter
Anfang Juli 2011 zieht der LCGB-ACAP eine positive Bilanz zur
Wirkung der „Opération LA BARBE!“. Nachdem ca. 2.000 grüne
Armbänder verteilt wurden, konnte der LCGB-ACAP im Verlauf von
zwei Wochen die Solidaritätsbemühungen der Fahrer ermessen, bei
denen es sich darum handelte, das Armband mit der Aufschrift
„LA BARBE“ zu tragen, sich einen Bart wachsen zu lassen oder gar
beides zu tun.
Der LCGB als Mehrheitsgewerkschaft und Sprecher der Angestellten des
Bussektors unterzeichnete am 14. Mai 2013 einen geänderten Kollektivvertrag für die Busfahrer und Hilfsangestellten der privaten Busunternehmen.
Der ab dem 1. Juni 2013 anwendbare Kollektivvertrag wurde für die Dauer
von 18 Monaten verlängert und umfasst bedeutende Verbesserungen für
die Busfahrer:
• eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 1,6 %;
• einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr für die Erstausbildung;
• einen substanziellen Fortschritt in Bezug auf die Transparenz der Gehaltsabrechnungen;
• die Änderung der vorgeschriebenen Ruhezeiten.
DER CARGOLUX KOLLEKTIVVERTRAG
2010
Am 19. März 2010 wird die seit November 2008 verhandelte Vereinbarung in Form einer Änderung des Kollektivvertrags unterzeichnet.
Die wichtigsten Punkte des neuen Kollektivvertrags sind:
• Gültigkeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010;
• Einrichtung eines Begleitausschusses zur Einschätzung der wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Lage der Firma.
Falls der Begleitausschuss im Oktober 2010 einen beträchtlichen operativen Verlust feststellen sollte, würden die folgenden Maßnahmen gemäß
dem geltenden Kollektivvertrag lauten:
• Verschiebung der Zahlung des 13. Monatsgehalts;
• freiwillige Maßnahmen wie zum Beispiel:
-
Arbeitszeitgestaltung;
freiwillige Teilzeit;
Anwendung der Gesetzgebung zur Anpassungsvorruhestand;
unbezahlter Urlaub.
77
DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK
Nachdem der Begleitausschuss festgestellt hatte, dass für das Jahr 2010
mit keinem operativen Verlust zu rechnen war, unterzeichnete dieser am
14. Dezember 2010 ein Abschlussprotokoll in Bezug auf die außerordentlichen Maßnahmen, die der im März 2010 abgeänderte und unterzeichnete Vertrag vorsah.
2011
Am 12. Juli 2011 legten die Gewerkschaften der Geschäftsleitung
einen einzigen Forderungskatalog vor. Der wichtigste Punkt in diesem
Forderungskatalog war die Gleichbehandlung des Luft- und Bodenpersonals bei gleichen Umständen. Die Kollektivvertragsverhandlungen der
Firma Cargolux fanden unter der Schirmherrschaft des LCGB statt.
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Sektors und der
Firma Ende 2011 entschieden die Tarifpartner, den Kollektivvertrag
stillschweigend von 2011 bis 2012 ohne zusätzliche Forderungen zum
Schutze der sozialen Errungenschaften zu verlängern.
Diese Verlängerung des Kollektivvertrags wurde durch die Einführung
eines Begleitausschusses unterstützt, um so schnell wie möglich in der
Lage zu sein einzugreifen und über Maßnahmen zu entscheiden, die dem
Unternehmen helfen und gleichzeitig die Arbeitsplätze sichern können.
Infolge der Aufkündigungen der Kollektivverträge durch die Geschäftsleitungen von Cargolux und Luxair organisieren die Gewerkschaften am
13. November 2012 vor der Abgeordnetenkammer in LuxemburgStadt eine gemeinsame Demonstration für den Verbleib der Firmen
Cargolux und Luxair in Luxemburg und für den Erhalt der Existenzen
des bei Findel angestellten Personals. Diesem Aufruf der Gewerkschaften
haben 1.500 Personen Folge geleistet.
Nach der Übergabe eines offenen Briefes mit gewerkschaftlichen Forderungen an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Laurent MOSAR,
unterstrich der LCGB in seiner Rede, dass der luxemburgische Staat als
mehrheitlicher Anteilseigner der Fluggesellschaften Cargolux und Luxair
endlich Verantwortung übernehmen müsse. Für den LCGB ist klar, dass
die Akte Findel nicht das gleiche Schicksal erleiden darf wie die Akte
Arcelor nach der Übernahme von Mittal.
2013
Nach der Demonstration vom 13. November 2012 fordert Cargolux
den einheitlichen Verhandlungsausschuss mehrmals auf, Maßnahmen
vorzustellen, um sein Ziel zu erreichen, das in Einsparungen auf Kosten
der Angestellten besteht.
Bei diesem Vorgang vertritt der LCGB folgende Position:
2012
Am 28. September 2012 kündigt die Geschäftsleitung von Cargolux einvernehmlich, ohne vorheriges Gespräch mit den Gewerkschaften, den
Kollektivvertrag von Cargolux auf. Dies war bis dato in der Geschichte
des sozialen Dialogs in Luxemburg noch nicht vorgekommen. Die Entscheidung von Cargolux zwingt die Tarifpartner vor dem 1. September 2013 eine Lösung zu finden; andernfalls besteht die Gefahr, dass der
Kollektivvertrag „seine Gültigkeit verliert“.
• die Erweiterung des aktuellen Tarifvertrags;
• eine Arbeitsplatzgarantie für die Angestellten.
Am 8. August 2013 unterzeichnen Cargolux Airlines International
S.A. und die Gewerkschaften eine Verlängerung des Kollektivvertrags von
Cargolux in seiner aktuellen Form.
Der neue Kollektivvertrag tretet rückwirkend auf dem 1. Januar 2013 in
Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2014.
DIE LUXAIR KOLLEKTIVVERTRÄGE
2010
2012
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Firma kommen die
unterzeichnenden Gewerkschaften überein, in der Wirtschaftskrise keine Verhandlungen zu beginnen. Die beiden geltenden Kollektivverträge
(einer für die ehemaligen Arbeiter und einer für die ehemaligen Angestellten) finden seit Ende 2009 stillschweigende Anwendung.
Im Laufe des Jahres 2012 finden 11 Verhandlungstreffen statt, die dazu
dienen, die beiden bestehenden Texte in einem einzigen neuen Vertrag für alle Angestellten anzupassen.
Nach dem 31. Dezember 2013 müssen sich die Kollektivverträge dem
Einheitsstatus anpassen, was bedeutet, dass nur ein einziges Dokument
für die gesamte Belegschaft ausgehandelt werden darf. Die Verhandlung
um einen einzigen Kollektivvertrag bei Luxair hat bis heute zu keinem
Ergebnis geführt.
2011
Am 19. Oktober 2011 fordern die unterzeichnenden Gewerkschaften
die Aufnahme der Verhandlungen zur Verlängerung und Verbesserung
der existierenden Kollektivverträge im Hinblick auf eine dem Einheitsstatus entsprechenden Fusion der beiden Kollektivverträge zu einem
einzigen Dokument.
Ein der Geschäftsleitung vorgelegter gemeinsamer Forderungskatalog
bleibt bis Anfang 2012 unbeantwortet.
78
Am 30. April 2012 legt die Firma ihrerseits einen Forderungskatalog
vor, indem sie unter anderem den Transfer der Cockpit-Crew in eine
neue Firma vorschlägt. Auf diese Weise bekennt sich die Geschäftsleitung klar zum Outsourcing!
Die Arbeiten schreiten bis zu dem Zeitpunkt voran, an dem die
Geschäftsleitung von Luxair dem von Cargolux vorgegebenen Beispiel folgt und beschließt, die beiden Kollektivverträge am 29. Oktober 2012 einvernehmlich aufzukündigen, nachdem sie zuvor versucht
hatte, die unterzeichnenden Gewerkschaften unter Druck zu setzen.
Ergebnislos bringt diese Entscheidung mit sich, dass die Kollektivverträge für die ehemaligen Arbeiter und Angestellten möglicherweise am
1. Oktober 2013 ihre Gültigkeit verlieren.
Infolge dieser Aufkündigung der Kollektivverträge informiert die Geschäftsleitung die Gewerkschaften über ihre Pläne in Bezug auf eine
Reduzierung der direkt bzw. indirekt mit dem Personal verknüpften
Kosten um 19 Millionen Euro, ohne weitere Details zu diesem Thema
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
zu liefern und ohne erklären zu können, wie dieser Betrag sich zusammensetzt. Die Geschäftsleitung von Luxair konnte nicht erklären, wie
die einzelnen Beträge zu den Einsparungen berechnet wurden.
Die Vereinbarung enthält folgende Elemente:
Infolge der Aufkündigungen der Kollektivverträge durch die Geschäftsleitungen von Cargolux und Luxair haben die Gewerkschaften am
13. November 2012 vor der Abgeordnetenkammer in LuxemburgStadt zu einer gemeinsamen Demonstration für den Verbleib der Firmen Cargolux und Luxair in Luxemburg aufgerufen und für den Erhalt
der Existenzen des bei Findel angestellten Personals. Diesem Aufruf der
Gewerkschaften haben 1.500 Personen Folge geleistet.
• Die einvernehmliche Aufkündigung der Kollektivverträge, wo-
• Die Wiedereinführung beider Kollektivverträge rückwirkend ab
dem 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013.
Nach der Übergabe eines offenen Briefes mit gewerkschaftlichen Forderungen an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Laurent MOSAR, unterstrich der LCGB in seiner Rede, dass der luxemburgische
Staat als mehrheitlicher Anteilseigner der Fluggesellschaften Cargolux
und Luxair endlich Verantwortung übernehmen solle. Für den LCGB
ist klar, dass die Akte Findel nicht das gleiche Schicksal erleiden darf wie
die Akte Arcelor nach der Übernahme durch Mittal.
2013
Im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen kommen die unterzeichnenden Gewerkschaften am 25. Juli 2013 mit der Geschäftsleitung von Luxair zusammen. Nach vierstündigen Verhandlungen konnte
eine Vereinbarung zugunsten der Verlängerung des Kollektivvertrags
gefunden werden.
•
durch ab September 2013 neue Verhandlungen ermöglicht wurden.
Die Einführung von Arbeitsgruppen, die das Ziel haben, Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität und Effizienz in den verschiedenen Abteilungen von LuxairGroup einzuführen.
Nach dem 31. Dezember 2013 hätten sich die Kollektivverträge dem
Einheitsstatus anpassen müssen, was bedeutet, dass nur ein einziges
Dokument für die gesamte Belegschaft hätte ausgehandelt werden
dürfen. Die Verhandlung um einen einzigen Kollektivvertrag bei Luxair
hat jedoch bis heute zu keinem Ergebnis geführt.
2014
Am 19. Juni 2014 schalten die Gewerkschaften das Nationale Schlichtungsamt ein, da die Luxair-Leitung im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen auf Lohnkürzungen pocht. Für die Gewerkschaften entspricht dies einem In-Frage-stellen der Vereinbarung vom 25. Juli 2013.
Das Schlichtungsamt kommt am 17. Juli 2014 zusammen, kann aber
die Situation nicht entschärfen. Die Gewerkschaften schreiten somit
zur Tat und sensibilisieren in einer ersten Phase das betroffene Personal
in mehreren Informationsaktionen.
DER FHL-KOLLEKTIVVERTRAG
(KOLLEKTIVVERTRÄGE FÜR DIE ARBEITNEHMER IN
DEN KRANKENHÄUSERN)
2011
Nachdem die Forderungen der Gewerkschaften der Luxemburger
Krankenhausvereinigung EHL (Entente des Hôpitaux Luxembourgeois)
vorgelegt wurden, weigern sich die Gewerkschaften im Mai 2011 den
neuen Kollektivvertrag zu unterschreiben.
• Antrag auf allgemeine Verpflichtungserklärung;
• Neuformulierung des Artikels 36 über den Beschäftigungsschutz.
2013
Da der 2012 unterzeichnete Kollektivvertrag bis Ende 2013 festgelegt
wurde, fand keine Verhandlungssitzung im Jahre 2013 statt.
Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Gewerkschaften sich
mit einer sehr defensiven Haltung der Arbeitgeber gegenüber den vorgelegten gewerkschaftlichen Forderungen konfrontiert sehen.
2014
2012
Nach der Kündigung des Kollektivvertrages seitens der FHL am 20. September 2013 fand ein Austausch zum Forderungskatalog am 20. März
2014 statt.
Am 21. Dezember 2102 konnte ein Abkommen über die Erneuerung
des Kollektivvertrages für die FHL (Verband der Luxemburger Krankenhäuser) für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013
erzielt werden.
Zu den Hauptpunkten des neuen Kollektivvertrages zählen:
• die Übertragung der Maßnahmen, die im Gehaltsabkommen für
•
den öffentlichen Dienst 2007 – 2009 stehen und nicht ins Protokoll
über den Kollektivvertrag mit der FHL 2008 – 2010 aufgenommen
worden waren;
Erhöhen des Urlaubsgeldes;
Der LCGB-Gesundheit, Pflege und Erzieher hat im April 2014
die Forderungen der FHL überprüft. Die LCGB-Vertreter der
Beschäftigten behalten die Forderungen der Arbeitgeber wachsam
im Auge. Letztere stellen nämlich die derzeitigen sozialen Errungenschaften des Kollektivvertrages, die Wahrung der Beschäftigungsverhältnisse und die derzeitigen Arbeitsbedingungen in Frage. Die
LCGB-Vertreter der Beschäftigten sind überzeugt, dass der
Krankenhaussektor gute Arbeitsbedingungen bieten muss, damit
die Grundvoraussetzungen für die öffentliche Gesundheit in einem
attraktiven Umfeld, sowohl für den Beschäftigten als auch für den
Patienten, gewahrt bleiben.
79
DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK
DER SAS-KOLLEKTIVVERTRAG (KOLLEKTIVVERTRAG FÜR
DIE ARBEITNEHMER AUS DEM PFLEGE- UND SOZIALSEKTOR)
2010
2013
Am 2. Dezember 2010 wurde der neue SAS-Kollektivvertrag unterzeichnet.
Am 3. Dezember 2013 wird ein Vereinbarungsprotokoll für den
Zeitraum vom 2. Oktober 2011 bis 31. Dezember 2013 unterzeichnet.
Zu den Hauptpunkten des neuen Kollektivvertrages gehören:
• die Auszahlung einer einmaligen Prämie je nach Dienstjahren;
• Anpassung des jährlichen Erholungsurlaubs;
• zwei weitere Urlaubstage für die Entbindung der Ehegattin/die Geburt eines anerkannten Kindes.
2011
Die Verhandlungen um den SAS-Kollektivvertrag erstrecken sich über
das ganze Jahr 2011.
2012
Zwei bedeutende Änderungen kündigten sich 2012 für die Beschäftigten
an, die dem SAS-Kollektivvertrag unterlagen:
• Einstellung der einmaligen monatlichen Prämien nach dem
31. Dezember 2012;
• Anhebung der einmaligen Monatsprämie um 1,5 % ab Januar 2013.
Die Zahlung einer Prämie von 1,5 % des Bruttomonatsgehaltes an
die Beschäftigten, die unter den SAS-Kollektivvertrag fallen, wurde
zurückbehalten, und zwar ab Januar 2014. Die Zahlung der Prämie
erfolgt rückwirkend für das Jahr 2013. Mit anderen Worten, werden
die Teilbeträge ab Januar 2013 bis zum Monat der Veröffentlichung
der vorliegenden Verfügung gemeinsam ausbezahlt.
Diese Prämie bleibt in Kraft bis zur Unterzeichnung eines neuen Abkommens oder andernfalls bis zum Zeitpunkt des Abbruchs der Verhandlungen bei protokolliertem Scheitern des Schlichtungsverfahrens.
2014
2014 sind die Kollektivverhandlungen zur Erneuerung des SAS-Kollektivvertrages wieder angelaufen.
Am 12. März 2014 wird ein Antrag auf die allgemeine Verbindlichkeitserklärung des SAS-Kollektivvertrages gestellt.
DIE KOLLEKTIVVERTRÄGE IM LEIHARBEITSSEKTOR
2011
Am 28. Juli 2011 haben die Gewerkschaften und die Luxemburgische
Union der Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen (ULEDI) den Kollektivvertrag für die fest angestellten Arbeitnehmer der Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen sowie denjenigen für die Leiharbeitnehmer verlängert.
Die Verbesserungen für die fest angestellten Arbeitnehmer betreffen in
erster Linie die Zusicherung einer minimalen Gehaltssteigerung für alle
Beschäftigten der Leiharbeitsagenturen sowie die Bestimmungen zum
13. Monatsgehalt.
Der Kollektivvertrag für die Leiharbeitnehmer unterstreicht die Kontinuität
der eingeschlagenen Politik im Bereich des Ausbildungsfonds für die Leiharbeitsbranche. Beide Kollektivverträge in dem Sektor wurden für die Dauer
von 3 Jahren bzw. den Zeitraum zwischen 2011 bis 2013 verlängert.
Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde ebenso von den Unterzeichneten beantragt.
2014
Die Gewerkschaften und die Fedil Employment Services (FES), ein Brachenverband der Fedil - Business Federation Luxembourg, haben den
80
Kollektivvertrag für die fest angestellten Arbeitnehmer der Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen sowie denjenigen für die Leiharbeitnehmer
verlängert. Beide Kollektivverträge umfassen ca. 4.800 Beschäftigte
mit einer dauerhaften Erwerbstätigkeit in Luxemburg.
Neben weiteren qualitativen Verbesserungen sehen die Kollektivvertragspartner vor, dass den Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen
neben der Arbeitnehmerüberlassung die Möglichkeit eingeräumt
wird, den Leiharbeitnehmern eine Ausbildung zuzusichern. Die
entsprechenden Modalitäten werden demnächst dem Minister für
Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft vorgelegt
werden.
Die Verbesserungen für die fest angestellten Arbeitnehmer betreffen
insbesondere eine Überprüfung der Lohnzuwachsgarantie für die
Beschäftigten mit einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 10 Jahren,
eine Klärung der Berechnung der Jahresabschlussprämie, die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstags ab einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren sowie die Einführung einer Regelung im Rahmen
der Entschädigung von Geschäftsreisen.
Die unterzeichnenden Parteien haben ebenfalls eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Kollektivverträge im Leiharbeitssektor
beantragt.
4
Internationale und europäische
Beziehungen
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
2010
An diesem Tag der Aktion haben sich die europäischen Gewerkschaften zu nachhaltigem Wachstum und Priorität für die Beschäftigung verpflichtet.
• Der LCGB nahm vom 1. bis 5. März 2010 am 15. Nationalkon-
gress der Unione Italiana del Lavoro (UIL) in Rom mit dem Thema
„Il domani reformista“ (Reformen ab morgen) teil.
• Vom 21. bis 23. Oktober 2010 nahm der LCGB am Verfas-
• Der LCGB nahm vom 16. bis 20. Mai 2010 in Berlin am 19. Ar-
sungskonvent des Bundes der Christlichen Gewerkschaften
Belgiens (CSC) in Ostende teil. Der Kongress des CSC hatte
das Motto „Auf die Zukunft bauen. Eine andere Zukunft ist
möglich“.
beitsparlament des DGB mit dem Thema „Mutig gegen Rechts“ teil.
• Der LCGB nahm am 2. Juni 2010 am Verfassungskonvent des
Allgemeinen Belgischen Arbeiterverbands (FGTB) in Brüssel teil.
• In der Woche des 7. Juni 2010 nahm der LCGB inTours am 47.
• Bei einem Besuch des LCGB beim CFTC (Christlicher Arbeiterverband Frankreichs) in Paris haben die Delegationen der zwei Bünde
am 7. November 2010 aktuelle Themen sowohl auf nationaler als
auch europäischer Ebene erörtert und diskutiert.
Kongress des Französisch-Demokratischen Gewerkschaftsverbands (CFDT) teil.
• Vom 21. bis 25. Juni nahm der LCGB in Vancouver am Kongress
des Internationalen Gewerkschaftsverbands (CSI) teil.
• Am 30. Juni und 1. Juli 2010 trafen sich die Europäische Föderation
• In der Woche des 8. bis 12. November 2010 fand ein Seminar
zwischen dem Freien Gewerkschaftsbund Chemie & Petrochemie (FSLCP) von CARTEL ALFA (Rumänien), der CSC und dem
LCGB-Industrie statt.
der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF) aus
ganz Europa in Paris zu ihrer 8. Generalversammlung.
Luxemburg war ausschließlich vom LCGB in Paris vertreten. Die
Hauptgesprächsthemen bei dieser Generalversammlung waren
die Schaffung eines neuen europäischen Industrieverbandes und
die von den gesetzlichen Ausschüssen des EMCEF unterbreiteten
Anträge.
• Die 3 Gewerkschaften haben sich über die Situation der Industrie
und die Folgen der Krise in den 3 Ländern ausgetauscht.
•
• Am 29. September 2010 war der LCGB mit 300 Teilnehmern bei
der Euro-Demonstration des Europäischen Gewerkschaftsbunds
(EGB) in Brüssel vertreten.
Vom 25. bis 28. November 2010 nahm der LCGB in Krakau an
der 22. Konferenz über die Kooperation von Gewerkschaften
in Europa mit dem Thema „Mehr qualitativ hochwertige Beschäftigung nur durch Wirtschaftswachstum? Gibt es Alternativen,
vor allem nach der Wirtschafts- und Finanzkrise?“ teil.
81
INTERNATIONALE UND EUROPÄISCHE BEZIEHUNGEN
• Anlässlich des Tages der europäischen Aktion des EGB gegen die
Sparmaßnahmen in der Europäischen Union organisierten die Luxemburger Gewerkschaften, die Mitglieder des EGB sind, am 15.
Dezember 2010 einen Streikposten in Luxemburg vor der Abgeordnetenkammer und auf dem Platz Clairefontaine.
Video: Protestaktion vom 15. Dezember 2010
http://www.youtube.com/user/lcgblux
• Am 21. Juni 2011 fand eine Euro-Demonstration in Luxemburg-
Stadt statt, die sich auf die europäische Regierung konzentrierte und
zusammen mit Luxemburger Gewerkschaften, die auch Mitglieder
des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) sind, organisiert
wurde.
Video: Euro-Demonstration vom 21. Juni 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
• Am 10. September 2011 nahm der LCGB in Bern am Kongress
2011
•
Am 24. März 2011 beteiligte sich der LCGB beim Treffen der europäischen Gewerkschaften in Brüssel zur wirtschaftspolitischen
Steuerungsprojekt in der EU.
des Gewerkschaftsbunds Arbeit in der Schweiz mit dem Thema
„Arbeit wieder aufwerten“ teil.
• Vom 15. bis 18. September 2011 nahm der LCGB in Salzburg an
der 23. Konferenz über gewerkschaftliche Zusammenarbeit in Europa unter dem Thema „Europa ohne Grenzen für Arbeitnehmer.
Wie kann man eine bessere Integration durch berufliche Qualifikation und qualitativ hochwertige Beschäftigung erreichen?“
Video: Gewerkschaftstreffen vom 24 März 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
2012
• Vom 16. bis 19. Mai 2011 nahm der LCGB am 12. Kongress des
Bei dieser Gelegenheit wurde ein ganz neues Team an die Spitze
des EGB gewählt: Der Spanier Ignacio Fernández TOXO als neuer
Präsident und die Französin Bernadette SEGOL in der Funktion der
Generalsekretärin.
LCGB, OGBL, ALEBA und FNCTTFEL im Rahmen eines europäischen Tages der Aktion einen symbolischen Streikposten gegen
die Sparmaßnahmen errichtet. Bei dieser Gelegenheit haben die
Gewerkschaften dem Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas
SCHMIT, und dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit,
Mars DI BARTOLOMEO, eine gemeinsame Denkschrift übergeben.
Mehr als 500 Gewerkschaftsvertreter aus 36 Ländern, darunter
auch Vertreter des LCGB, haben über die von den europäischen
Gewerkschaften in Zeiten der Wirtschaftskrise und Sparmaßnahmen zu ergreifende Strategie diskutiert.
In seiner Rede bestand der Nationalpräsident des LCGB, Patrick
DURY, insbesondere auf der Notwendigkeit, gründlicher über die
Sicherung der Existenz der im Privatsektor Beschäftigten nachzudenken.
Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) in Athen teil.
82
• Am 29. Februar 2012 haben die Luxemburger Gewerkschaften
59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 )
Video: Protestaktion vom 29. Februar 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
2013
• Am 7. Juni 2013 wurde eine Delegation des Gemeinsamen Eu•
ropäischen Sekretariats des LCGB und OGBL, begleitet von der
Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB),
Bernadette SEGOL, von Premierminister Jean-Claude JUNCKER
und Außenminister Jean ASSELBORN empfangen.
Am 26. April 2012 hatten LCGB-Vertreter in Brüssel ein Arbeitstreffen mit Herrn Rudi DELARUE, Leiter des Internationalen Arbeitsamtes
(IAA), zuständig für die Europäische Union und die Benelux-Länder.
Die LCGB-Vertreter erörterten die wirtschaftliche und soziale Situation
im Großherzogtum Luxemburg und erläuterten insbesondere Fragen
bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit, Ausbildung und zunehmende
Schwierigkeiten, mit denen ältere Arbeitnehmer konfrontiert werden.
Dieses Treffen fand im Hinblick auf die Sitzung des Europäischen
Rats Ende Juni 2013 statt. Der Meinungsaustausch betraf die Position des EGB zur Stärkung der sozialen Dimension der Europäischen
Union und die Notwendigkeit eines stärkeren sozialen Europas für
Arbeitnehmer.
Letztlich erläuterte der LCGB gegenüber dem Leiter des IAA mehrere
spezifische Probleme wie z.B. die für Briefwahlen gültigen Verfahren
bei Sozialwahlen, bestimmte an Massenentlassungen gebundenen Verfahren oder noch die Abwesenheit eines IAO-Übereinkommens über
die Arbeitszeiten des Zivilluftfahrtpersonals.
2014
•
•
Im Rahmen des Arbeitsbesuchs des Nationalpräsidenten des LCGB,
Patrick DURY, und des stellvertretenden Generalsekretärs, Francis
LOMEL, am 17. Mai 2012 in Rom, fand ein Treffen mit den italienischen
Gewerkschaften CISL (« Confederazione Italiana Sindicati Lavoratori »)
und INAS (« Istituto Nazionale Assistenza Sociale ») statt.
Am 4. April 2014 folgten mehr als 50.000 Arbeitnehmer aus ganz Europa dem Aufruf des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und
zogen durch die Straßen von Brüssel, um ihrem Unmut über die in
Europa verfolgten Wirtschaftspolitiken Luft zu machen. Der LCGB
hat daran mit einer Delegation von 150 Personen teilgenommen.
Unter dem Motto „Ein neuer Weg für Europa“, ermöglichte diese
Euro-Demonstration, nochmals „Nein“ zu der von der Europäischen
Kommission diktierten Sparmaßnahmenpolitik und „Ja“ zum sozialen
Europa zu sagen.
• Im Zusammenhang des europäischen Tages der Aktion und
Solidarität des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) vom
14. November 2012, wurde eine Delegation des Gemeinsamen
Europäischen Sekretariats des LCGB und OGBL von Luxemburgs
Premierminister Jean-Claude JUNCKER empfangen.
Es wurde über die Sparmaßnahmen in Europa, ihre Auswirkungen
auf Luxemburg und die Konsequenzen einer solchen Politik für das
Land gesprochen.
Gemeinsam mit dem EGB fordern die Luxemburger Gewerkschaften einen Sozialvertrag für Europa mit einem wahren sozialen Dialog, einer Wirtschaftspolitik, die gute Jobs fördert, Wirtschaftssolidarität zwischen den Ländern und soziale Gerechtigkeit.
• Eine gemeinsame Plattform von dynamischen Kräften der Zivilge-
sellschaft, darunter der LCGB, hat am 7. Mai 2014 eine Pressekonferenz gehalten, um die sofortige Einstellung der Verhandlungen
über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union
und den Vereinigten Staaten zu fordern.
• Vom 18. bis 23. Mai 2014 nahm der LCGB in Berlin am 3. Weltkongress des Internationalen Gewerkschaftsbunds (IGB) mit dem
Thema „Mehr Macht für Arbeitnehmer“ teil.
83
Die Gesellschaft
vorantreiben
Der LCGB ist stark im Handeln, aber er möchte
auch das Denken verändern. Der LCGB nahm an
zahlreichen Konferenzen und Rundtischgesprächen
in den vergangenen Jahren teil. Er hat aber auch
eigene Veranstaltungen ins Leben gerufen, um
Diskussionen anzustoßen und voranzubringen.
IV
„Technische“ Themen wie die Pflegeversicherung
bis hin zu grundsätzlichen Fragen wie die Individualisierung sozialer oder transversaler Rechte wie
das künftige Luxemburger Sozialmodell sollen die
Öffentlichkeit und die Politik dazu bewegen, in
einen Dialog zu treten, und sollen die Denkweise
im Interesse der Beschäftigten und der gesamten
Gesellschaft verändern.
Die Gewerkschaftsräte des LCGB verfolgen ebenfalls dieses Ziel im Innern der Gewerkschaft selber,
heute mehr denn je.
1
Öffentliche Konferenzen und
Rundtischgespräche des LCGB
Öffentliche Konferenz des LCGB
Die Komplexität der Pflegeversicherung
(1. Oktober 2010)
Am 1. Oktober hatten die LCGB-Sektionen Differdingen und „Gemeinde Petingen“ zu einem Informationsabend zum Thema „Die Komplexität
der Pflegeversicherung“ eingeladen.
Diese Veranstaltung ergab sich durch eine Zusammenarbeit zwischen den
beiden oben genannten Sektionen, dem Südbezirk und dem LCGB-Fachverband Gesundheit. Pflege und Soziales.
Viele Mitglieder, Militanten und Sympathisanten, aber auch Interessierte
waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen an
die geladenen Sprecher, Pascale KOLB von der Pflegeversicherung und
Evandro CIMETTA von der COPAS, zu richten.
Bürger tatsächlich vorrangig betreffe. Sie haben oft nicht die sprachlichen Qualifikationen und sind nicht ausreichend über die wirtschaftlichen
Gegebenheiten Luxemburgs informiert, so dass viele Migranten aus
der Europäischen Union bei ihrer Ankunft in Luxemburg oder einem
späteren Arbeitsplatzverlust oder Wohnungsproblemen zahlreichen
Probleme begegnen.
In der zweiten Gesprächsrunde konzentrierten die Redner sich auf die
notwendigen Maßnahmen zwecks Verbindung dramatischer Situationen. Dem Redner zufolge wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen
den betroffenen Ministerien (Arbeit, Wohnung, Familie, usw.) und allen
Akteuren der Zivilgesellschaft benötigt damit die Anstrengungen für
angebotene Hilfe an die Menschen und Familien in Not besser koordiniert
werden können.
Vor der Fragerunde hielt Evandro CIMETTA einen Vortrag zum historisch-juristischen Hintergrund der Pflegeversicherung. Pascale KOLB ging
in ihrem Vortrag auf den Mechanismus, die allgemeine Vorgehensweise
und das Arbeitsfeld der Pflegeversicherung ein.
LCGB-Generalsekretär Patrick DURY bedankte sich im Namen des
LCGB bei den Referenten und erklärte den Zuhörern die aktuelle
Lage in der Gesundheitspolitik und die Position des LCGB in diesem
Zusammenhang.
Öffentliche Konferenzen des LCGB
Der LCGB hat eine öffentliche Debatte zur
Gesundheitsreform gefördert
(März-April 2011)
Mit dem Ziel eine Antwort auf die vielen Fragen und Missverständnisse rund um die rezente Gesundheitsreform zu bieten, hat der LCGB in
Zusammenarbeit mit Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO vom
10. März bis zum 1. April 2011 eine Reihe von gemeinsamen öffentlichen
Konferenzen mit praktischen Erklärungen zum Thema Gesundheitsreform organisiert.
Konferenz der Kommission für ausländische Mitbürger
Die Armut ausländischer Bürger: eine Realität?
(7. Oktober 2010)
Der Ausschuss der Kommission für ausländische Mitbürger des LCGB
organisierte am 7. Oktober 2010 im Kulturzentrum Sandweiler eine
Gesprächsrunde zum Thema „Die Armut ausländischer Bürger: eine
Realität?“ Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen
Krise, von der die Europäische Union und damit auch Luxemburg massiv
betroffen ist, wollte der Ausschuss der hier lebenden Ausländer wissen,
ob die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger einem höheren
Armutsrisiko als die Einheimischen ausgesetzt sind.
Im Anschluss an diese öffentlichen Konferenzen hat der LCGB die vom
Publikum gestellten Fragen und die von den verschiedenen Gastrednern
gegebenen Antworten schriftlich zusammengefasst. Dieses Dokument
wurde den verschiedenen Strukturen des LCGB zur Diskussion vorgelegt. Nach der offiziellen Verabschiedung des Dokuments, wurde dieses
Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO schriftlich geschickt und
anschließend auf der LCGB-Internetseite veröffentlicht.
Video: Öffentliche Konferenzen über die
Gesundheitsreform
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Konferenz in Diekirch (11. März 2011)
Zu Beginn der Veranstaltung gab die Ministerin für Familie und Integration, Marie-Josée JACOBS eine Einführung in die Thematik und
unterstrich die vom Ministerium eingeleiteten unterschiedlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen, um die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Personen zu unterstützen, insbesondere durch die
Einrichtung von Lebensmittelgeschäften für Personen in sozial schwierigen
Situationen und der Agentur für Wohnungsvermittlung.
Anlässlich der ersten Gesprächsrunde schlussfolgerten die Redner, dass
das Armutsrisiko die hier lebenden ausländischen Bürgerinnen und
85
ÖFFENTLICHE KONFERENZEN UND RUNDTISCHGESPRÄCHE DES LCGB
Diese Probleme des Unwohlseins und des Leidens am Arbeitsplatz nehmen beträchtlich zu, vor allem im Finanzsektor, und die Folgen machen sich
immer mehr in unserer Gesellschaft, in den Unternehmen, den Organisationen, den Menschen usw. bemerkbar.
Um den Ursprung dieser Leiden zu kennen und zu verstehen, wollte der
LCGB-SESF sich mit den „psychologischen und sozialen Gefahren“ am Arbeitsplatz befassen.
Konferenz in Kayl (23. März 2011)
Auf der Konferenz untersuchte Marie-Claude AYENSA (Vermittlerin in
Betrieben und Autorin des Buches („Leiden am Arbeitsplatz: die Dringlichkeit einer lebendigen Vermittlungsarbeit“) das Leiden am Arbeitsplatz
und zeigte Lösungsansätze auf, um den wirtschaftlichen mit dem menschlichen Aspekt zu verbinden, damit der Betrieb auf der Gewinnerseite steht.
Nach dem Vortrag wurden in einer Gesprächsrunde mit mehreren Gesprächspartnern weitere praktische Gesichtspunkte des Problems (Rolle
der Delegierten, Gesetzesrahmen, usw.) erörtert und es fand ein Austausch mit dem Publikum statt.
Der Präsident des LCGB-SESF, Gabriel DI LETZIZIA, schloss den Abend
mit der Feststellung ab, dass es wenig Informationen und praktische Hilfsmittel gebe, um präventiv bei psychosozialen Risiken vorzugehen und stellte die Kampagne des LCGB-SESF zu diesem Thema mit 3 neuen praktischen Broschüren zu Ratschlägen vor: „Gegen Stress handeln“, „Etwas für
die Gesundheit tun“ und „Handeln, um sich vom Mobbing zu befreien“.
Konferenz in Canach (1. April 2011)
Video: Konferenz des LCGB-SESF
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Öffentliche Konferenz des LCGB
Mehr als 600 Personen haben teilgenommen,
um sich über die Rentenreform zu informieren
(7. März 2012)
Vom Arbeitsleiden zur Ethik: das Unternehmen
auf der Gewinnerseite! (3. Mai 2011)
Am 7. März 2012 hat der LCGB zu einer öffentlichen Konferenz im
Kulturzentrum „Am Sand“ in Niederanven eingeladen. Thema dieses
Abends: der Gesetzesentwurf zur Rentenreform. Aus diesem Anlass
nahm Gesundheits- und Sozialminister Mars DI BARTOLOMEO als
Hauptredner teil, um die Grundzüge der Reform vorzustellen.
Unter diesem Thema hatten sich etwas mehr als 100 Personen auf der
Konferenz, die der LCGB-SESF am 3. Mai 2011 organisiert hatte, eingefunden. Mit dieser Konferenz wollte der LCGB-SESF auf die dringliche
Frage der psychologischen und sozialen Gefahren am Arbeitsplatz und
auf die Bedeutung der Entwicklung eines Sozialdialogs innerhalb der Unternehmen zur Anerkennung und Behandlung dieser Problematik hinweisen.
Im Anschluss an die Erklärungen des Ministers hat der Beigeordnete
Verantwortliche für die Sozialpolitik des LCGB Paul DE ARAUJO kurz
die wesentlichen Knackpunkte des Gesetzestextes und die Position der
Gewerkschaft zu besagtem Text vorgestellt. LCGB-Nationalpräsident
Patrick DURY hat seinerseits hervorgehoben, dass der LCGB sich für
Rentensystem, dass allen Versicherten die gleichen Rechte, Pflichten und
Chance gewährt, einsetzen wird.
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Arbeitswelt sich grundsätzlich geändert. Nach verschiedenen Entwicklungen sind zu den körperlichen Beschwerden weitere Formen von arbeitsbedingtem Leiden hinzugekommen.
Nachdem dieser offizielle Teil des Abends abgeschlossen war, konnten
die Teilnehmer ihre Fragen zur geplanten Reform stellen. Viele Teilnehmer haben die Gelegenheit ergriffen, um dem Minister ihre oftmals sehr
Konferenz des LCGB-SESF
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59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
persönlichen Überlegungen und Fragestellungen mitzuteilen in der Hoffnung eine Antwort vom Minister zu bekommen.
Nach einer Fragerunde von einer Stunde klang der Abend in gemütlicher
Runde aus.
Video: Konferenz vom 7. März 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Gemeinsame Konferenz des LCGB und des Nationalen
Frauenrates (CNFL)
Die Individualisierung der Sozialrechte
(24. September 2013)
Am 24. September 2013 haben der LCGB und der Nationale Frauenrat
(CNFL) zu einem Rundtischgespräch zum Thema Individualisierung der
Sozialrechte eingeladen.
LCGB-Rundtischgespräch
Mehr als 500 Teilnehmer bekunden ihr
Interesse für das Luxemburger Sozialmodell von
morgen (20. Juni 2013)
Am 20. Juni 2013 hat der LCGB in die Rockhal auf ein Rundtischgespräch
zum Thema „Das Luxemburger Sozialmodell von morgen“ eingeladen.
Über 500 Personen haben an diesem Rundtischgespräch teilgenommen.
Auf der Bühne trafen Premier- und Staatsminister Jean-Claude JUNCKER,
Bildungsministerin Mady DELVAUX-STEHRES, Arbeitsminister Nicolas
SCHMIT, UEL-Präsident Michel WURTH, Generalvikar und Präsident der
Stiftung Caritas Luxembourg Erny GILLEN sowie LCGB-Nationalpräsident
Patrick DURY aufeinander.
Die Teilnehmer des Rundtischgesprächs waren Gesundheits- und Sozialminister Mars DI BARTOLOMEO, die Abgeordneten Lydia MUTSCH
und Paul-Henri MEYERS, die Vorsitzende des CNFL, Danielle BECKERBAUER und LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY.
Die diskutierte Problematik betrifft Personen, die ihre Berufskarriere für
ihre Familie unterbrochen oder sogar beendet haben. Wenn eine Familie
in dem Fall auseinanderbricht, verfügen diese Personen (es handelt sich
auch heute noch in den meisten Fällen um Frauen) im Rentenantrittsalter
über keinen ausreichenden Rentenanspruch.
Die verschiedenen Teilnehmer haben versucht, unterschiedliche
Lösungsansätze aufzuzeigen, die es ermöglichen die Rentenrechte dieser
Menschen zu vervollständigen.
Angesichts der Herausforderungen, denen das Land gegenüberstehe,
müsse das Sozialmodell neu, beziehungsweise besser definiert werden,
um eine gerechte Finanzierung zu gewährleisten. Die einzelnen Teilnehmer des Rundtischgesprächs waren sich der Bedeutung des Luxemburger
Sozialmodells bewusst und jeder von ihnen war somit dazu bereit eine
Diskussion über die wirtschaftliche Lage Luxemburgs, die Beschäftigung
und den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sowie die Schulausbildung zu
besprechen.
Sowohl die Zukunft des Landes als auch die Interessen jedes einzelnen
Menschen standen somit im Mittelpunkt dieses LCGB-Rundtischgesprächs.
Video: Rundtischgespräch vom 20. Juni 2013
http://www.youtube.com/user/lcgblux
87
2
LCGB Gewerkschaftsräte
LCGB-Delegiertentag in Junglinster
LCGB-Gewerkschaftsrat in Kayl
Reform des Mitbestimmungsgesetzes – eine
absolute Priorität für den LCGB
(13. März 2010)
Präsentation der Verhandlungsentwicklung
in der nationalen Tripartite (28. April 2010)
Im Anschluss an die letzte Zusammenkunft der nationalen Tripartite am
28. April 2010, haben sich die LCGB- Delegierten zu einem außerordentlichen Gewerkschaftsrat zusammen gefunden.
Am 13. März 2010 findet in Junglinster ein LCGB-Delegiertentag statt, der
den Reformen der Mitbestimmungsgesetzgebung gewidmet war. Über 500
Delegierte nahmen an diesem Tag teil.
Dieser Tag ist ein wichtiger Augenblick in der
Reformdiskussion. Die Reformforderungen, die
auf diesem Delegiertentag vorgestellt, erörtert
und verabschiedet wurden, sind das Ergebnis
eines Konzertierungs- und Diskussionsprozesses innerhalb der Strukturen des LCGB.
T
Í
DIALOGUE SOCIAL
À L’INTÉRIEUR
DES ENTREPRISES
LA VERSION FRANÇAISE
FAIT FOI
Der LCGB fordert daher eine neue, klare
Gesetzgebung, mit der zahlreiche abwegige
Bestimmungen abgeschafft werden. Eine eindeutige Festlegung der Aufgaben und Rechte
der Vertreter in den Verwaltungsräten, die Festlegung der Informationen, die der Arbeitgeber den Personaldelegationen oder dem gemischten Ausschuss zur Verfügung stellen muss, die genaue Festlegung
der Informationspflicht, usw. sind nur einige Beispiele für Bereiche die
von der Reform aufgegriffen und verbessert werden sollten.
LA DÉMOCRATISATI
ON DU MONDE DU TRAVA
DÉPARTEMENT
CONVENTIONS
COLLECTIVES
IL
cogestion moderne des salariés
ET ENTREPRISES
Un engagement pour une
Der Koordinationsausschuss des LCGB hat dem Gewerkschaftsrat die Verhandlungsentwicklung in folgenden Bereichen dargelegt:
Situation auf dem Arbeitsmarkt, Staatsfinanzen, Wettbewerbsfähigkeit der
Wirtschaft, Position der Arbeitgebervertreter, automatische Indexierung der
Gehälter. Angesichts des Scheiterns der Tripartiteverhandlungen, haben die LCGB-Delegierten dem Zentralkomitee die Aufgabe auferlegt,
die verschiedenen Maßnahmen, welche unilateral von der Regierung
zurückbehalten wurden, zu analysieren und gegebenenfalls, in Absprache
mit den anderen, in der Tripartite versammelten Gewerkschaften, sämtliche zur Verfügung stehenden gewerkschaftlichen Mittel anzuwenden.
LCGB-Gewerkschaftsrat in Junglinster
„Leben und arbeiten in der Großregion“:
Schwierigkeiten und Hindernisse für
Grenzgänger, die in Luxemburg
arbeiten (16. Oktober 2010)
Die LCGB-Delegierten haben sich desweiteren für eine
Neudefinierung der Rechte und Pflichten der Sicherheitsdelegierten
ausgesprochen, damit sie den derzeitigen Herausforderungen besser
gewachsen sind.
www.lcgb.lu
Seit Jahrzehnten arbeitet der LCGB eng mit den
gewerkschaftlichen Partnerorganisationen in den
Nachbarländern zusammen, um die Interessen der
Grenzgänger im steuerlichen Bereich, aber auch
in Sozialversicherungs-, Mobilitäts- und anderen
Fragen zu vertreten und sie über ihre Rechte zu informieren.
I L-1012 Luxembourg
Es ist darüber hinaus sehr wichtig, dass die Delegierten in der Ausübung
ihres Mandates sowie in ihren Beziehungen zu ihrer Gewerkschaft
besser geschützt werden. Der LCGB fordert daher eine Ausdehnung
des Entlassungsschutzes der Personaldelegierten.
Kommt uns das Arbeiten jenseits der Staatsgrenze heute auch wie eine
Selbstverständlichkeit vor, so stehen die Grenzgänger dennoch vor unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen, die mitunter komplex und allzu
häufig nicht erkannt werden.
11, rue du Commerce
Editeur resp.: LCGB I
Es ist unerlässlich, dass die Delegierten in Zukunft über angemessene Mittel verfügen, um sich den immer größer werdenden
Herausforderungen zu stellen. Materielle Mittel, angemessene
Räumlichkeiten,
moderne
Kommunikationsmittel
oder
ein
jährliches Budget, spielen dabei eine wichtige Rolle. Es geht jedoch auch um den besseren Zugang der Delegierten zu den
Beschäftigten. Die Delegierten müssen dazu nämlich ausreichend Zeitkredite erhalten. Mehr noch: die Zeitkredite müssen proportional zu den Wahlergebnissen der auf Landesebene
repräsentativen Gewerkschaften, die in einer Personaldelegation
vertreten sind, gewährt werden!
Confédération Luxembourgeoise
des Syndicats Chrétiens
LCGB
Conseil syndical
16 OCtOBRe 2010
Vivre et travailler
n
dans la Grande Régio
Am 16. Oktober 2010 wird im Rahmen des LCGBGewerkschaftsrates in Junglinster eine Broschüre
vorgestellt, diskutiert und angenommen, die zwar nicht den Anspruch
erhebt, umfassend alle Hemmnisse oder konkreten Schwierigkeiten von
Grenzgängern in Luxemburg zu behandeln, die aber die wichtigsten
Probleme auflistet und Lösungsvorschläge unterbreitet, um die Lage des
Grenzgängers zu verbessern, seine Kontakte mit den Behörden zu vereinfachen und ihm eine faire Behandlung zu garantieren.
Fünf zentrale Themen wurden aufgegriffen: Zugang zur Beschäftigung, Soziale Sicherung, Steuern, bürgerliche und politische Rechte sowie Mobilität.
Alle Überlegungen und Forderungen des LCGB wurde in Form einer
Broschüre veröffentlicht.
88
1
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Generalsekretärs Marcel GOEREND über den Ablauf der Wahlen für
die Arbeitnehmerkammer (CSL) und die Personalausschusswahlen.
Video: Gewerkschaftsrat vom 17. November 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
LCGB-Gewerkschaftsrat in Sandweiler
Patrick DURY wird zum LCGBNationalpräsidenten gewählt
(18. November 2011)
Am 18. November 2011 findet im Kulturzentrum „Jemp Stein“ in
Sandweiler ein LCGB-Gewerkschaftsrat für die Wahl eines Interimsnationalpräsidenten statt. LCGB-Generalsekretär Patrick DURY wird als
einziger Kandidat mit 85 % der Stimmen zum neuen LCGB-Nationalpräsidenten gewählt.
In seiner ersten Ansprache als Nationalpräsident hat Patrick DURY das
Arbeitsprogramm des LCGB für die kommenden Monate vorgestellt.
Kernstück dieser Arbeiten wird die „LCGB-Charta“ sein.
Video: Gewerkschaftsrat vom 18. November 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
LCGB-Gewerkschaftsrat in Junglinster
Der LCGB stellt sein Aktionsprogramm und
seine (provisorische) Kandidatenliste für die
Arbeitnehmerkammer vor (12. April 2013)
Auftakt der LCGB-Kampagne im Hinblick auf
die Sozialwahlen 2013 (17. November 2012)
Am 17. November 2012 gibt der LCGB den Auftakt zu seiner Wahlkampagne bezüglich der Sozialwahlen 2013 mit einer Sitzung des Gewerkschaftsrats in Sandweiler. 350 Delegierte des LCGB nehmen an diesem
Tag am offiziellen Start der LCGB-Kampagne teil.
Nach der Willkommensansprache des beigeordneten Generalsekretärs
Francis LOMEL stellt die LCGB-Gewerkschaftssekretärin Céline
CONTER den Delegierten die Charta und die Aufgaben des LCGB
vor. Beide Unterlagen liegen ebenfalls in Form einer einzigen
Broschüre vor.
Nach diesem Vortrag wird ein Video über das gewerkschaftliche
Engagement des LCGB in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gezeigt.
Anschließend enthüllt. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY die
ersten optischen Elemente der Wahlkampagne, die die insgesamt zehn
Wahlversprechen des LCGB für die Sozialwahlen 2013 aufgreifen.
Dieser Präsentation der Wahlversprechen folgt ein Vortrag des
beigeordneten Generalsekretärs Vincent JACQUET über das
Timing der Sozialwahlen 2013 sowie ein Vortrag des beigeordneten
Nach der Begrüßungsansprache des LCGBGeneralsekretärs Francis LOMEL, stellt LCGBGewerkschaftssekretärin
Céline
CONTER
die zehn Wahlengagements des LCGB vor.
Während
LCGB-Gewerkschaftssekretärin
Mandy NOESEN die provisorische Liste der
LCGB-Kandidaten für die Arbeitnehmerkammer
(CSL) präsentiert.
In seiner Schlussrede stellt LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY das LCGB-Aktionsprogramm
(2014-2018) für die Arbeitnehmerkammer vor.
Alle auf dem Gewerkschaftsrat vorgestellten
Elemente werden ebenfalls in Form einer
provisorischen Broschüre veröffentlicht. Die
besagte Broschüre wird im Herbst 2013 durch eine
Spezialausgabe „Sozialwahlen 2013“ des Magazins
„Soziale Fortschrëtt“ ersetzt.
Version provisoire
Elections sociales 2013
Les candidats du LCGB :
la Chambre des Salariéspour
Sozialwahlen 2013:
Die LCGB-Kandidaten
Arbeitnehmerkammer für die
ENG PUBLIKATIOUN
VUM LCGB I 11, RUE
DU COMMERCE, B.P.
1208 L-1012 LUXEMBOURG
I TÉL.: 49 94 24-1
I [email protected]
I WWW.LCGB.LU
I BLOG.LCGB.LU
SOZIALE
FORTSCHRËTT
n° spécial
LCGB-Gewerkschaftsrat in Sandweiler
Am 12. April 2013 ruft der LCGB zum zweiten
Mal einen Gewerkschaftsrat zum Thema
Sozialwahlen 2013 ein.
LCGB
LISTE
2
Elections sociales du
13 novembre 2013
Sozialwahlen vom
13. November 2013
ENG PUBLIKATIOUN
VUM LCGB I 11, RUE
DU COMMERCE, B.P.
1208 L-1012 LUXEMBOURG
I TÉL.: 49 94 24-1
I [email protected]
I WWW.LCGB.LU
I BLOG.LCGB.LU
Video: Gewerkschaftsrat vom 12. April 2013
http://www.youtube.com/user/lcgblux
89
LCGB - GEWERKSCHAFTSRÄTE
Post an alle Arbeitnehmer in Luxemburg versendet werden und dass
hier jede Stimme für die Liste 2 LCGB zählt. LCGB-Nationalpräsident
Patrick DURY fasst indessen die Engagements des LCGB zusammen:
Förderung des Sozialdialogs in den Unternehmen, eine bessere Information der Arbeitnehmer, der Zugang zu einer guten Grundausbildung, der
Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung, die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer, der Fortbestand unserer Sozialversicherung,
die Verteidigung eines gerechten Rentensystems und die Verteidigung
der Kaufkraft.
Video : LCGB-Delegiertentag
http://www.youtube.com/user/lcgblux
LCGB-Kandidatentag in Hesperingen
Anlässlich der Sozialwahlen 2013 waren 400
LCGB-Kandidaten in Hesperingen versammelt
(12. Oktober 2013)
Am 12. Oktober 2013 treffen sich mehr als 400 LCGB-Kandidaten für
die Sozialwahlen am 13. November 2013 (Wahlen für die Arbeitnehmerkammer und Wahlen für die Personalausschüsse) im Bürgerzentrum
in Hesperingen.
An diesem Tag stellen LCGB-Generalsekretär und LCGB-Nationalpräsident nochmals die Schlüsselelemente der LCGB-Wahlkampagne vor.
LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL erinnert daran, dass die Wahlzettel für die Arbeitnehmerkammer ab dem 21. Oktober 2013 per
90
Die alltägliche
Gewerkschaftsarbeit
Die Tätigkeiten der Fachverbände waren in den
vergangenen fünf Jahren sehr intensiv. Sitzungen, Treffen
und Verhandlungen mündeten schließlich in zahlreiche
Abkommen und Verbesserungen für die Beschäftigten
am Arbeitsplatz. Die besonderen Strukturen waren
ebenfalls sehr aktiv und haben zunehmend gezielte
Initiativen ergriffen, um die Politik und die breite
Öffentlichkeit auf die neuen Herausforderungen, die
noch größer als in der Vergangenheit sind und die sich
den von ihnen vertretenen Bevölkerungsgruppen stellen,
aufmerksam zu machen.
V
Die Arbeit der Bezirke und der Sektionen hat
auf lokaler und regionaler Ebene ebenfalls seine
Früchte getragen: Petition über die Zukunft der N7,
Spendensammlungen für karitative Vereinigungen und
Informationsversammlungen zu Aktualitätsthemen
wie z.B. das Luxemburger Wohnungswesen, die
Pflegeversicherung, das Burnout und das Erbrecht.
Mehrere Sektionen konnten in den Jahren 2010-2014 ein
rundes Jubiläum feiern und die portugiesische Sektion
des LCGB wurde 2013 ins Leben gerufen.
Die Sozialwahren im Jahre 2013 haben unsere Truppen
stark mobilisiert. Sie belohnten unser Engagement
vor Ort. Darin liegen unsere Kraft und unsere
Existenzberechtigung: aktiv bei den Beschäftigten in den
Betrieben und im Alltag zu sein. Die Beschäftigten haben
verstanden, dass der LCGB überall dort, wo er präsent
ist, auf ihrer Seite ist und sich für sie stark macht.
1
Die Fachverbände
LCGB-Industrie-Stahlindustrie
Unterzeichnung eines Abkommens für die Schaffung eines neuen
Fachverbandes LCGB-Industrie-Stahlindustrie (24. April 2014)
Am 24. April 2014 findet in der LCGB-Zentrale eine Konferenz der
LCGB-Delegierten aus den Bereichen Industrie und Stahlindustrie
statt mit dem Ziel einen neuen Fachverband namens LCGB-IndustrieStahlindustrie ins Leben zu rufen. Es wird bei dieser Gelegenheit vom
LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, vom LCGB-SESM-Präsident
Georges Conter und vom Fachverbandspräsident des LCGB-Industrie
Nico KIEFFER ein diesbezügliches Abkommen unterzeichnet.
und 10 Mitgliedern aus dem Bereich Stahlindustrie besteht.
In einer zweiten Phase setzt ein gemeinsamer Fachverbandskongress
endgültig den neuen Fachverband ein.
Die Übergangszeit zwischen der Bildung des gemeinsamen
Fachverbandsvorstandes und der endgültigen Schaffung des neuen
Fachverbandes beträgt fünf Jahre (2014-2019).
Der neue Fachverband LCGB-Industrie-Stahlindustrie umfasst in
einer ersten Phase die bereits bestehenden Strukturen der Fachverbände LCGB-Industrie und LCGB-SESM in der Form eines gemeinsamen
Fachverbandsvorstandes, der aus 10 Mitgliedern aus dem Bereich Industrie
LCGB-SESM (Gewerkschaft der Unternehmen der
Stahl- und Metallindustrie)
2010
Aktivitäten:
• Im Rahmen der Sitzung des engeren Ausschusses im Juli 2010
übermittelen die europäischen Gewerkschaftsdelegierten
des Unternehmens ArcelorMittal eine Petition mit mehreren
hundert Unterschriften von Arbeitnehmern des IT-Bereichs, die ihre
Unzufriedenheit mit der Unternehmenspolitik bezeugen und sich
gegen das Auslagerungsvorhaben, das europaweit mehr als 600
Arbeitsplätze betrifft, stellen.
• Während der ordentlichen Generalversammlung von ArcelorMittal,
die am 10. Mai 2011 stattfindet, organisiert der LCGB vor dem
Hauptfirmensitz eine Protestaktion. Durch diesen öffentlichkeitswirksamen Protest informiert die Gewerkschaft die Aktionäre über
die Folgen der schon realisierten bzw. geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens in Luxemburg.
• Am 12. Oktober 2010 findet zwischen der Gewerkschaftskoope-
ration Sidérurgie a.s.b.l. und den ArcelorMittal-Repräsentanten die
zweite Sitzung zur Überprüfung der LUX 2011-Verträge statt und
die Entwicklung der Lux 2011-Vereinbarungen wurde abgewogen.
Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie
und deren Perimeter:
Im Dezember 2010 unterzeichnen alle Gewerkschaften und
die Geschäftsleitung von ArcelorMittal Bissen und Bettemburg
ein Vertragsprotokoll zum neu ausgehandelten Kollektivvertrag.
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre, vom 1. Januar 2010 bis zum 31.
Dezember 2012.
2011
Aktivitäten:
• Im Rahmen einer gewerkschaftlichen Solidaritätsaktion nimmt
der LCGB am 27. Januar 2011 zusammen mit belgischen und
französischen Gewerkschaften an einer Protestaktion gegen
die Outsourcing-Praktiken auf Kosten der Arbeitnehmer bei
ArcelorMittal teil.
92
• Im Gesamtzusammenhang mehrerer Restrukturierungsmaßnahmen,
die in der luxemburgischen Stahlindustrie zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden, fordert der LCGB-SESM eine Dringlichkeitssitzung
der Stahltripartite. In diesem Sinne richtet der LCGB im Mai 2011 ein
Schreiben an Premierminister Jean-Claude JUNCKER.
• Am 6. Juli 2011 findet eine Unterredung, zum Thema der
Verlagerung des Geschäftsbereichs der IT-Infrastruktur zwischen asbl Sidérurgie, unter Leitung seines Vizepräsidenten und
LCGB-SESM-Präsidenten, Georges CONTER, und der Generaldirektion von ArcelorMittal statt.
Unter Missachtung der Vertragsbestimmungen von LUX 2011
bestand die Geschäftsleitung auf der Verlagerung der Geschäftsaktivitäten, einschließlich des betroffenen Personals nach CSC. Der
LCGB vertritt in diesem Zusammenhang seine ursprüngliche Position, also den Personaltransfer mittels befristeter Leiharbeit.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Die am 16. Juni 2011 versammelten drei Parteien der Stahltripartite, d.h. die Regierung, die Delegation von ArcelorMittal und die
Vereinigung a.s.b.l. Sidérurgie können die Diskussionen über einen
Rettungsplan der Standorte von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen sowie STFS abschließen, der als Zusatzvertrag integraler
Bestandteil des LUX 2011 Abkommens ist.
auf die Stahltripartite-Sitzung, die am 14. Dezember 2011 tagte,
zahlreiche Punkte klären.
• Im
Rahmen eines europäischen Aktionstages fand am
7. Dezember 2011, im Bereich der Stahlindustrie und dessen Perimeter ein Warnstreik statt.
• Am 22. September 2011 lädt die Arbeitgeberseite die Vertreter des
Am 7. Dezember 2011 werden ganztägig mehrere Protestaktionen
vor den Werkstoren von ArcelorMittal in Belval, Schifflingen, Rodingen, Differdingen, Bettemburg, Bissen und Düdelingen und zudem
vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes in Esch/Alzette organisiert.
Der LCGB verlangt aufgrund dieser Entwicklung das dringende Zusammentreten einer Stahltripartite.
An diesem Warnstreik waren zahlreiche Arbeitnehmer der
Stahlindustrie beteiligt, und es schlossen sich, trotz der schlechten
Witterungsbedingungen, viele Sympathisanten an.
LCGB-SESM zu einem Gespräch ein; bei diesem Termin werden
sie über die „vorübergehende“ Schließung von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen informiert.
• Am 8. Oktober 2011 findet eine Kundgebung gegen die Standort-
schließungen von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen statt. Die
„vorübergehende“ Schließung der beiden Standorte wurde am 22.
September 2011 angekündigt und am 27. September 2011 bestätigt, also bevor der am 16. Juni 2011 durch die Stahltripartite beschlossene Rettungsplan umgesetzt werden konnte.
Für den LCGB ist offensichtlich, dass die ArcelorMittal-Geschäftsleitung die endgültige Schließung beider Standorte plant, und die
Gewerkschaft setzt sich daher mit allen Mitteln für den Erhalt der
betroffenen Arbeitsplätze ein und engagiert sich für die Interessen
der Arbeitnehmer.
Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie
und deren Perimeter:
• Im Anschluss an lange und schwierige Verhandlungen mit Arce-
lorMittal Bissen einigt man sich im ersten Quartal 2012 auf eine
Zwischenlösung zur Vertragsgrundlage. Die in Kraft getretene
Vereinbarung besagt, dass zusammen mit dem Lohn für März 2011
eine einmalige Bruttoprämie von 450€ ausgezahlt wird
•
• Am 11. Oktober 2011, anlässlich der Stahltripartite, findet in Lux-
emburg-Stadt vor dem Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel
eine Protestaktion gegen die Schließung der Standorte von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen statt.
Während die ArcelorMittal-Geschäftsleitung von der „vorübergehenden“ Schließung der beiden Standorte spricht,
schlussfolgert LCGB aus deren Äußerungen, dass es sich um
die endgültige Schließung h andelt. Diese Entscheidung von
ArcelorMittal stellt eine eindeutige Verletzung des Rettungsplanes
dar, der am 16. Juni 2011 von der Stahl-Tripartite beschlossen wurde. Der LCGB setzt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln
für den Erhalt der Arbeitsplätze und den Schutz der betroffenen
Arbeitnehmer ein.
Am 30. März 2011 unterzeichnen der LCGB und die Geschäftsleitung
von Telindus einen neuen Kollektivvertrag mit dreijähriger Laufzeit.
• Im April 2011 erreichen die Gewerkschaften eine Vereinbarung mit
der Geschäftsleitung von Paul Wurth zur Erneuerung des Kollektivvertrags. Das erzielte Ergebnis ist ein Beleg für die Rentabilität des
Konzerns Paul Wurth. Den Gewerkschaften gelingt nicht nur, die
Errungenschaften der Mitarbeiter zu sichern, sondern sie sicheren
zudem das Prinzip der linearen Anhebung der Gehälter.
• Im April und Mai 2011 rufen die Betriebsräte von ArcelorMittal Dü-
delingen und von ArcelorMittal Bissen alle Belegschaftsmitglieder zu
Informationsversammlungen auf, die die laufenden Verhandlungen
über den Abschluss des Kollektivvertrags betrafen.
Am 1. Juli 2011 erfolgt die Unterzeichnung des Vertragsprotokolls über einen neuen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter von ArcelorMittal Düdelingen.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt zwölf Monate, vom 1. Januar 2011
bis zum 31. Dezember 2011.
• Am 28. November 2011 billigt der Delegiertenrat von LCGB• Am 24. November 2011 treffen sich Vertreter des LCGB mit dem
Arbeitsminister. Bei diesem Gespräch kann der LCGB im Hinblick
SESM die am 16. November 2011 mit der Geschäftsleitung getroffene Verlängerung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten der
Stahlindustrie einstimmig.
93
DIE FACHVERBÄNDE
2012
•
Aktivitäten:
•
Die LCGB-SESM-Delegierten der Standorte von ArcelorMittal Bissen
und Bettemburg trafen sich am 27. Januar 2012 im Seminarzentrum
CEFOS in Remich zu einem Weiterbildungstag, der auch dem Meinungsaustausch diente.
Während dieses konstruktiven Meinungsaustauschs präsentierte die
Gewerkschaftsdelegation die derzeit schwierige Lage im Unternehmen ArcelorMittal und unterbreitete Vorschläge für den Fortbestand
der von Schließungen bedrohten europäischen Standorte.
Zu den Diskussionsthemen gehören die vom LCGB angebotenen
Dienstleistungen, die Maßnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder
und zur Bindung bestehender Mitglieder, die Arbeit des Gewerkschaftsvertreters und die Strategie der Zusammenarbeit zwischen
Gewerkschaftssekretär und Personalvertretung.
Die Europaabgeordneten ihrerseits nehmen die Sorgen der europäischen Gewerkschaftsorganisationen zur Kenntnis, erklären sich
zur Zusammenarbeit bereit und wollen die Herangehensweise der
Gewerkschaftsvertreter unterstützen.
•
•
•
Am 9. Februar 2012 lädt der LCGB-SESM die Belegschaft von ArcelorMittal Differdingen zu einer Informationsveranstaltung über den
LCGB-SESM ein. Es wurden die Arbeitsweise von LCGB-SESM, seine spezifischen Kompetenzen und seine Aktivitäten im Interesse der
Arbeitnehmer vorgestellt.
Am 3. Juli 2012 trifft eine Delegation europäischer Gewerkschaften
des Unternehmens ArcelorMittal den europäischen Kommissar für Industrie und Unternehmertum, Antonio TAJANI. An dieser wichtigen
Sitzung nimmt auch die Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, Pervenche
BERÈS, teil. Romain HEINZ nimmt als Vertreter des LCGB an der
Sitzung teil.
Während dieses konstruktiven Meinungsaustauschs erklärt die Gewerkschaftsdelegation unter de Leitung des stellvertretenden Generalsekretär des europäischen Gewerkschaftsbundes IndustriAll , Bart
SAMYN, dem EU-Kommissar die schwerwiegenden Folgen der vom
ArcelorMittal-Management betriebenen katastrophalen Politik. Die
Folgen dieser Strategie zeigen sich im massiven Stellenabbau und in
den europaweiten Schließungen wichtiger Produktionsstätten.
Die Gewerkschaftsdelegation betont zudem, es sei wichtig, dass in
Europa eine strategisch ausgerichtete Stahlindustrie vorhanden sei.
Daher müsse eine effiziente Industriepolitik im Interesse Europas betrieben werden, wobei das Ziel der Fortbestand der von Schließung
bedrohten Standorte sei.
Der LCGB kann, getreu seinen Grundprinzipien, die auf die Verteidigung der Existenzgrundlagen und Interessen der Arbeitnehmer der
Stahlindustrie Luxemburgs ausgerichtet sind und dank der herausragenden Verhandlungskompetenzen seiner Vertreter, bei den Stahltripartite-Verhandlungen am 28. März 2012 das Vertragsprotokoll über
den Zukunftsplan der Stahlindustrie LUX 2016 unterzeichnen.
Am 9. Oktober 2012 nimmt eine LCGB-Delegation an der Gewerkschaftskundgebung in Florange teil, die unter folgendem Motto stand:
„Die Industrie, das sind wir! Alle zusammen für die Verteidigung der
Industrie als Grundlage der europäischen Wirtschaft“.
•
94
Am 12. Juni 2012 trifft eine europäische Gewerkschaftsdelegation
von ArcelorMittal die Vorsitzenden des Ausschusses für Beschäftigung
und soziale Angelegenheit des Europäischen Parlaments, Pervenche
BERÈS. An dieser Unterredung nehmen mehrere luxemburgische
Abgeordnete des Europäischen Parlaments teil, nämlich Georges
BACH, Robert GOEBBELS und Claude TURMES. Auf Gewerkschaftsseite wird der LCGB von Romain HEINZ vertreten.
Im November 2012 reagiert der LCGB auf die Entscheidung der Geschäftsleitung von ArcelorMittal , ihren Firmensitz in der Avenue de
la Liberté in Luxemburg-Stadt „vorübergehend“ zu schließen. Der
Stahlriese schreckt also nicht davor zurück, wieder eine „vorübergehende“ Schließung anzukündigen, wie dies bereits beim Produktionsstandort in Schifflingen der Fall war.
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2013
Aktivitäten:
• Mitte Januar 2013 kündigen die luxemburgischen Medien an, dass
der ArcelorMittal-Konzern die Schließung seines Ausbildungszentrums in Differdingen plane.
Aus diesem Anlass hebt der LCGB nachdrücklich die Bedeutung
der Wiederbelegung des dualen Berufsausbildungssystems (Theorie
und Praxis) hervor und fordert daher die Umwandlung des ArcelorMittal-Bildungszentrums in eine nationale Berufsschule, die der
dualen Ausbildung der Jugendlichen, die gerade einen Industrieberuf
erlernen, dienen sollte. Das Konzept dieser Schule kann ebenfalls
auf andere sich entwickelnde Wirtschaftszweige (beispielsweise die
Logistik) zu übertragen.
• Am 7. Februar 2013 findet im Seminarzentrum CEFOS ein Weiterbildungstag für LCGB-Vertreter und aktive Mitglieder, die bei
ArcelorMittal Düdelingen beschäftigt sind, statt.
beginnen am 8. Januar 2013. Die Geschäftsleitung formuliert auf Antrag der Gewerkschaften zuerst ihre Antworten auf
den Forderungskatalog für die Jahre 2012-2013. Sie behauptet, angesichts der schwierigen Wirtschaftslage wäre es unmöglich, die Forderungen der Gewerkschaften zu befürworten.
Die Gewerkschaften unterstreichen ihren Standpunkt, dass die Lohngarantien integraler Bestandteil der LUX2016-Vereinbarung seien und
dass sie keinerlei Infragestellung der Letzteren akzeptieren könnten.
• Am 24. Juni 2013 trifft sich der Delegiertenrat des LCGB-
SESM in Esch/Alzette zwecks Beschlussfassung über die künftige Vorgehensweise hinsichtlich des Dossiers der Angleichung
der Kollektivverträge der Stahlindustrie.
Die LCGB-SESM-Delegierten sprechen sich einstimmig für die Ablehnung der Arbeitgebervorschläge aus, die eine Zerstörung der Errungenschaften der Arbeitnehmer bedeuteten. Die anwesenden Gewerkschaftsdelegierten beschließen für dieses Dossier zudem das Verfahren
zur Einschaltung des nationalen Schlichtungsamts einzuleiten.
• Zum Abschluss des ersten Verhandlungstermins des Nationalen
Schlichtungsamtes im Sommer 2013, muss der LCGB feststellen,
dass ArcelorMittal unbeweglich auf seinen Forderungen festhielt, sowohl beim Vorschlag zur Zahlung einer substantiellen Einmalprämie
im Rahmen der Verbesserung des Kollektivarbeitsvertrags für die
Jahre 2012-2013 als auch bei der Angleichung der zwei Statuten
des Ex-Arbeiters und des Ex-Angestellten.
• „Kein Europa ohne STAHL“! Das ist die Hauptnachricht beim Rund-
tischgespräch über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie, das
am 12. Februar 2013 in Brüssel stattfindet und bei dem inhaltlich
wichtige Redebeiträge gehalten werden.
Angesichts der erfolgten einseitigen Kündigung der Kollektivverträge
durch die Geschäftsleitung von ArcelorMittal richtet der LCGB aus
diesem Anlass einen Appell an die nationalen und europäischen Politiker, den beschrittenen Weg fortzusetzen und die Interessen der
europäischen Stahlindustrie und auch deren Produktionsstandorte
mit allen Mitteln zu verteidigen.
• Am 5. November 2013 veröffentlichen die in der Stahlindustrie vertre-
tenen Gewerkschaften einen Aufruf für eine gemeinsame Kundgebung
für die Sicherung der sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer.
Etwa 1.000 Personen nehmen an dieser Kundgebung teil, die
im Zusammenhang mit den Kollektivvertragsverhandlungen der
Stahlindustrie stattfand.
• Am 8. Juni 2013 findet in Leudelingen der Fachverbandskongress
des LCGB-SESM statt. Georges CONTER wird als Vorsitzender
des LCGB-SESM wiedergewählt. Der LCGB-SESM wird im LCGBZentralausschusses von seinem Vorsitzenden, Georges CONTER,
vertreten, zudem von Nico ALFTER (Paul Wurth) und von Romain
HEINZ (ArcelorMittal Verwaltung).
Zudem ändert sich die Bezeichnung des Fachverbands SESM vom
ursprünglichen „Gewerkschaft der Beschäftigten der Stahl- und Metallindustrie“ in „Gewerkschaft der Unternehmen der Stahl- und
Metallindustrie“.
• Am 12. Dezember 2013 findet eine Versammlung der Delegierten
des LCGB-SESM statt. Es werden die Verhandlungsergebnisse zur
Erneuerung der Kollektivverträge für die Stahlbranche analysiert.
Da das Verhandlungsergebnis völlig unbefriedigend ist, verweigert
eine große Mehrheit der LCGB-SESM Delegierten den Kollektivvertrag, der die Verschlechterung für Arbeitnehmerverhältnisse
bedeutet, zu unterschreiben.Im Anschluss an diese Entscheidung
wendet sich der LCGB-SESM an seine Mitglieder, damit diese zu
diesem Unternehmerdiktat Stellung beziehen.
2014
Aktivitäten:
Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie:
•
Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für die Stahlindustrie
Bei den Abteilungsdelegationswahlen, die am 15. Mai 2014 in den Werken von ArcelorMittal Differdingen und Belval stattfinden, erzielt der
LCGB in sechs der sieben Abteilungen mehr als 50 % der Stimmen.
Insgesamt erreicht der LCGB 14 von 29 ordentlichen Mandaten und 14
von 29 stellvertretenden Mandaten.
95
DIE FACHVERBÄNDE
Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie:
• Ein schwarzer Tag für die Stahlindustrie! Am 16. Januar 2014 be-
schließt die Mehrheitsgewerkschaft nach dreizehnmonatigen, langen
und schwierigen Kollektivvertragsverhandlungen eine Vereinbarung,
die eine der negativsten Ergebnisse der Stahlindustrie darstellt. In der
gesamten Geschichte der Stahlindustrie Luxemburgs wurde niemals
ein für die Arbeitnehmer so unbefriedigender Vertrag abgeschlossen.
Angesichts des völlig unzulänglichen Vertragsinhalts, verweigert der
LCGB das Dokument zu unterschreiben und beschließt, sich an
seine Mitglieder zu wenden, damit sich seine Delegierten hinsichtlich dieses Dossiers über weitere Beschlüsse äußern.
lektivvertrags, der den Interessen der Arbeitnehmer nicht
gerecht wird, ist zu befürchten, dass dieser Vorfall als Modell für
andere Kollektivvertragsverhandlungen der Privatwirtschaft dient.
Um der ganz auf Profitmaximierung ausgerichteten Strategie des
Unternehmens ArcelorMittal entgegenzutreten, richtet der LCGB
einen Aufruf an den OGBL, die gemeinsame Einrichtung der beiden
Gewerkschaften, a.s.b.l. Sidérurgie, zu reaktivieren. Diese trug in
der Vergangenheit dazu bei, dass für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie positive Ergebnisse erzielt werden konnten.
• Am 20. Januar 2014 tagt der Delegiertenrat des LCGB-SESM. Es
werden die Endergebnisse der Verhandlungen über die Kollektivverträge in der Stahlindustrie präsentiert und erörtert. Die LCGBSESM-Delegierten beschließen in dieser Versammlung einstimmig,
den neuen Kollektivvertrag nicht zu unterzeichnen.
• Am 29. Januar 2014 veranstaltet der LCGB vor dem Hin-
tergrund der jüngsten Ereignisse in der Stahlindustrie eine
Pressekonferenz. Angesichts der Unterzeichnung des Kol-
LCGB-Industrie
2010
2011
Aktivitäten:
Aktivitäten:
• Am 8. Juni 2010 nimmt der Vorstand des LCGB-Industrie an einer
• Am 25. Januar 2011 treffen sich LCGB-Generalsekretär Pa-
Ausbildung im CEFOS in Remich teil.
trick DURY und die LCGB-Betriebsmannschaft von Dupont de
Nemours und Dupont Tejin Films in der LCGB-Zentrale. Ziel dabei
ist die Analyse der Arbeit der Betriebsmannschaft von Dupont de
Nemours/DTF und ihrer Funktionsweise auf Betriebsebene.
Kollektivverträge:
• Im Januar 2010 unterzeichnet der LCGB zusammen mit der Ge-
schäftsführung von MET-LUX einen neuen, ersten Kollektivvertrag
für die Beschäftigten. MET-LUX S.A. ist eine im Bereich der Metallisierung von Plastikfolien tätige Firma. Sie beschäftigt 49 Arbeitnehmer, darunter 54 mit unbefristetem Vertrag.
• Am 20. Juli 2010 kommt es zu einer Verlängerung des Kollektivvertrags für alle Beschäftigten von Dometic s.à r.l., Hosingen, bis Ende
2011.
• Der Vertrag umfasst in erster Linie die Gehaltserhöhungen und eine
Prämie je nach Verkaufszahlen.
96
• Am 6. April 2011 wird auf Antrag mehrerer LCGB-Personalvertreter eine Basisschulung in Sachen Lohnsteuer angeboten. An
der Schulung nehmen Vertreter von Goodyear, Hyosung und der
Gemeindeverwaltung von Colmar-Berg teil.
Kollektivverträge:
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
• Am 14. Juni 2011 unterzeichnen die Gewerkschaften einen neuen
Kollektivvertrag für die Beschäftigten von John Zink s.à r.l. Die Dauer
beträgt 3 Jahre und betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31.
Dezember 2013.
• Nach Verhandlungen von circa 3 Monaten unterzeichnen die
Gewerkschaften im Juni 2011 einen neuen Kollektivvertrag für die in
der Produktion Beschäftigten von Accumalux in Kockelscheuer.
• Aufgrund der festgefahrenen Kollektivvertragsverhandlungen de-
monstrieren die Beschäftigten von Ceratizit am 2. Juli 2011 zusammen
mit der Personalvertretung und den vertragsschließenden Gewerkschaften zur Verteidigung ihrer tarifvertraglichen Errungenschaften.
• Ende Juli 2012 können die Verhandlungen für den neuen Kollektivvertrag erfolgreich abgeschlossen werden.
• Am 22 Oktober 2012 unterzeichnen die Gewerkschaften und die
Geschäftsleitung den Sozialplan für die rund 200 Beschäftigte von
Hyosung Wire Luxembourg S.A. Die Einschaltung des Nationalen
Schlichtungsamts konnte trotz teilweise schwieriger Verhandlungen
vermieden werden.
• Am 7. November 2012 wird der LCGB vom Minister für Wirtschafts- und Außenhandel, Etienne SCHNEIDER, zu einem konstruktiven Meinungsaustausch zur luxemburgischen Industrie empfangen.
Gegenstand der Diskussionen ist vor allem die derzeitige Situation
der traditionellen Industriebetriebe und des IT-Sektors. Ein weiteres
Thema, das bei dem Treffen zur Sprache kommt, ist die Entwicklung des Logistik-Sektors, insbesondere der Pharmalogistik, sowie
der Biotechnologie und der Umtwelttechnologien.
Der LCGB unterstreicht seinerseits die Bedeutung der Lehre in den
Betrieben, die seit Jahren in der luxemburgischen Industrie vernachlässigt wurde. Dies hat einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften
in Luxemburg geführt und erweist sich noch heute als problematisch, wenn es um die Einstellung von wenig qualifiziertem Personal
im Industriesektor geht. erfolgreich abgeschlossen werden.
• Am 21. Juli 2011 unterzeichnen die Gewerkschaften einen Anhnag
zu den Kollektivverträgen der Firma ELTH S.A. in Steinsel.
• Am 19. Oktober 2011 kommt es bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten von Kronospan zu einem Kompromiss.
Der Kollektivvertrag wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
2012
Aktivitäten:
• Die Verhandlungen für einen Sozialplan bei Chemolux beginnen am
21. Februar 2012 und enden am 7. März 2012. Insgesamt sind 91
Arbeitnehmer von dem Sozialplan betroffen.
• Am 12. Dezember 2012 trifft sich die LCGB-Betriebsmannschaft
von Ceratizit im CEFOS in Remich zu einem Gewerkschaftsschulung in Bezug auf die neue LCGB-Charta, die Missionen des LCGB
sowie die Engagements des LCGB für die Personalausschusswahlen
von 2013 zusammen.
• Am 26. März 2012 findet eine Protetstaktion auf dem Parkgelände
von Technofibres in Mertert statt.
Circa 50 Arbeitnehmer (von insgesamt 80) folgen dem Aufruf der
Gewerkschaften, um ihren Unmut über den häufig unangebrachten
Ton und der teilweise mangelnden Kommunikation auf Betriebsebene kundzutun. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Arbeitskleidung wurde außerdem verringert.
Im Anschluss an die Protestaktion wird kurzfristig ein Treffen anberaumt. Eine Verbesserung des internen Dialogs und des Tons kann
bereits am 29. März 2012 festgestellt werden. Auch können hier
einige Probleme wie Kurzarbeit, Beschwerdegelder und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angesprochen werden.
Kollektivverträge:
• Im April 2012 hält der LCGB eine Informationsveranstaltung für die
Beschäftigten der Firma Faurecia in Clervaux auf dem Parkgelände
der Firma ab, da die Geschäftsleitung Versammlungen der Arbeitnehmer im Betrieb ablehnt.
Zur kurzfristigen Rentabilisierung dieser Projekte, verlangt die Geschäftsführung wesentliche Konzessionen im Rahmen der Verlängerung des Kollektivvertrags. Die Geschäftsleitung von Faurecia schätzt
die direkte Auswirkung auf die aktuellen Personalausgaben auf
5,5%. Dabei werden die Auswirkungen des Einfrierens der Löhne
noch die der Plafonierung oder der Urlaubsverlust berücksichtigt.
Der Gesamtbetrag der Konzessionen wird auf 6 bis 7 % geschätzt.
97
DIE FACHVERBÄNDE
Ziel der Unterredung ist ein informeller Austausch zur Persnalpolitik, der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen
und der Ausnutzung der Kapazitäten der Produktionslinien.
Im Anschluss an die Unterredung trifft die Direktion des LCGB
die Betriebsmannschaft von DuPont. Abschließend erfolgt die Besichtigung der Produktionsanlagen von DuPont de Nemours und
DuPont Teijin Films.
• Im Juni 2012 unterzeichnen die Geschäftsleitung von Chaux de
Contern und die Gewerkschaften einen neuen Kollektivvertrag für
die Beschäftigten für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013.
• Am 20. Dezember 2012 unterzeichnen die vertragsschließen-
den Gewerkschaften und die Geschäftsleitung von Dometic in
Hosingen, im Sinne des Einheitsstatuts, einen Kollektivvertrag für
alle Beschäftigten. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre und
betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014.
• Ende Dezember 2012 einigen sich die Gewerkschaften mit der Ge-
schäftsleitung über eine Verlängerung des Kollektivvertrags für die
Beschäftigten von Harsco Metals Luxembourg (ehemals Multiserv).
2013
Aktivitäten:
• Im Januar 2013 hat der LCGB die Verantwortlichen der Politik
aufgerufen, sich für eine Verstärkung des Sozialdialogs einzusetzen,
um im Laufe des Jahres 2013 in der luxemburgischen Industrie eine
Reaktivierung der Investitionen in Produktionsanlagen und Beschäftigung zu gewährleisten. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Schaffung des hochrangigen Ausschusses für die Industrie
durch die luxemburgische Regierung. Der Ausschuss nimmt seine
Arbeit am 8. April 2013 auf.
Da die Gewerkschaften nicht auf Ebene dieses hochrangigen
Ausschusses vertreten sind, bemängelt der LCGB sehr, dass er über
die Presse von der Einrichtung von 7 speziellen Arbeitsgruppen
durch den Ausschuss erfuhr, die außerdem mit 2 Themen befasst
wurden, die direkt die Arbeitnehmer der luxemburgischen Industrie
betreffen: Arbeitsrecht und Ausbildung.
Auch wenn die zuständigen Minister beteueren, die Gewerkschaften würden in die sie betreffenden Arbeiten mit einbezogen, fordert
der LCGB das direkte und unverzügliche Mitwirken der Gewerkschaften bei den Arbeiten der Arbeitsgruppen „Arbeitsrecht“ und
„Ausbildung“.
Der LCGB erklärt sich bereit zu einem konstruktiven Dialog auf
Ebene dieses Ausschusses für die Industrie. Vor diesem Hintergrund
ist daran zu erinnern, dass der LCGB z. B. für eine Reaktivierung
der dualen Berufsausbildung (Schule-Betrieb) ist, was durch die
Umgestaltung des Ausbildungszentrums ArcelorMittal in Differdingen in eine nationale Berufsschule ermöglichen könnte.
• Am 2. Mai 2013 kommt es zu einem offiziellen Besuch der
Geschäftsleitung von DuPont de Nemours / DuPont Teijin Films
durch den LCGB, unter der Ägide seines Nationalpräsidenten Patrick DURY, des Generalsekretärs Fränz LOMEL, und
des stellvertretenden Generalsekretärs Marcel GOEREND.
98
• Am 14. Juni 2013 findet der Fachverbandkongress des LCGBIndustrie im Kulturzentrum Atert in Bertrange statt.
Nico KIEFFER (DuPont de Nemours) wird erneut zum Vorsitzenden von LCGB-Industrie gewählt. LCGB-Industrie ist nunmehr im
LCGB-Zentralkomitee durch seinen Vorsitzenden, Nico KIEFFER,
sowie durch Marco MAJERUS (DuPont de Nemours) und Willy
STEFFEN (Goodyear) vertreten.
Wolfgang LASER, Generaldirektor von Sisto Armaturen, spricht
als Gastredner über die Anstrengungen seines Unternehmens im
Bereich Lehre sowie über die Bedeutung der dualen Ausbildung
„Schule-Betrieb“.
Die Vertreter fassen anschließend eine Resolution, die den Einsatz
des LCGB für die Verteidigung der Interessen der Beschäftigten im Industriesektor und gerechtere Arbeits- und Lohnbedingungen umfasst.
In seiner Schlussrede betont der LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY u.a. die Notwendigkeit einer Reaktivierung des dualen
Berufsausbildungssystems (Schule-Betrieb) in Luxemburg. Die
Einrichtung einer nationalen Berufsschule würde es ermöglichen,
mithilfe der Arbeitgeber eine bessere Ausbildung der jungen Menschen sicherzustellen, die einen Beruf im Industriesektor erlernen
möchten. Das Ergebnis dieser Initiative wäre eine höhere Anzahl
gut ausgebildeter junger Menschen und somit eine Verstärkung der
luxemburgischen Industriestruktur und darüber hinaus (z. B. Entwicklung des Logistiksektors).
• Nach den Begrüßungen des Vorsitzenden, Nico KIEFER, und der
Eröffnung der 1. Versammlung im Anschluss an den Kongress des
LCGB-Industrie am 14. Juni 2013 im Atert-Zentrum in Bertrange
legt der Fachverbandsvorstand die einzelnen Funktionen fest.
Zum 1. Vize-Präsidenten wird Willy STEFFEN (Goodyear) und zum
2. Vize-Präsidenten Marco MAJERUS (DuPont de Nemours) gewählt.
Zum Kassierer wird Gilbert RUME (DuPont Teijin Films) gewählt.
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Anschließend nimmt der Ausschuss den Bericht des Kongresses einstimmig an und legt seine Versammlungen bis zum Jahresende zeitlich fest.
in diesem Industriebetrieb mit mehr als 800 Beschäftigten.
Es handelt sich genauer gesagt um Gioacchino FERLISI, gemeinhin
Jacky genannt, 46 Jahre alt und deutscher Grenzgänger. Er arbeitet
seit mehr als 15 Jahren bei Husky in Düdelingen. Im Januar 2014
übernahm er den Vorsitz der Vertretung.
Kollektivverträge :
•
t
Der LCGB unterzeichnet im April 2013 als einzige in dem Unternehmen Blanchisserie Monplaisir vertretene Gewerkschaft mit der
Geschäftsführung einen ersten Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer.
• Die Verhandlungen für den neuen Kollektivertrag bei Goodyear
S.A. und Goodyear Dunlop Tires Operations S.A. sind angesichts
der wirtschaftlich schwierigen Situation auf Arbeitgeberseite von der
Infragestellung einer Reihe errungener Rechte der Arbeitnehmer
gekennzeichnet, wie die Streichung des Kilometergeldes für geplante Überstunden, die Deindexierung der Lohnstruktur sowie eine
Verringerung der außergesetzlichen Urlaubstage für neu eingestellte
Beschäftigte, usw.
• Nach dem Konkurs von Ateliers Électriques de Walferdange S.A.
(AEW) hält der LCGB am 19. März 2014 in seiner Gewerkschaftszentrale in Luxemburg (Stadt) eine Informationsveranstaltung für
alle von dem Konkurs betroffenen Beschäftigten ab.
Dank der LCGB-Fraktion in der Verhandlungsgruppe kann im April
2013 ein Einverständnis gefunden werden, wobei die wichtigsten
Forderungen der Arbeitnehmer schließlich angenommen werden.
• Ohne auch nur den Forderungskatalog der Arbeitnehmer abzuwar-
ten, kündigt die Geschäftsleitung von Harsco Metals Luxembourg
den Kollektivvertrag einseitig am 13. Mai 2013.
•
Die vertragsschließenden Gewerkschaften kommen im Juni 2013
mit der Geschäftsleitung von Sisto Armaturen überein und unterzeichnen einen neuen Kollektivvertrag.
Der neue Kollektivvertrag gilt für die Dauer vom 1. Januar 2013 bis
31. Dezember 2014 und enthält mehrere Verbesserungen.
• Am 27. März 2013 kündigt Elth S.A. den Kollektivvertrag für die
Arbeitnehmer des Betriebs unter Ankündigung der Vorlage eines
Vorschlags für eine gemeinsame Grundfassung bezüglich der beiden
alten Statuten (Privatangestellter und Arbeiter) in den kommenden
drei Wochen.
• Im Oktober 2013 erneuert der LCGB den Kollektivvertrag von
MET-LUX S.A. in Rodingen. Der neue Kollektivvertrag hat eine
Laufzeit von 2 Jahren und beinhaltet mehrere Verbesserungen.
• Am 10. Dezember 2013 laden die Arbeitnehmervertretung und
der LCGB das gesamte Personal des Standortes von Rotarex in
Lintgen zu einer Vollversammlung ein, um gemeinsam über die
jüngsten Vorschläge der Arbeitgeber im Rahmen der Verlängerung
des Tarifvertrags zu diskutieren.
2014
Kollektivverträge:
• Die vertragsschließenden Gewerkschaften müssen am 16. Januar 2014 feststellen, dass die seit März 2013 andauernden
Verhandlungen für die Verlängerung und Umsetzung eines Kollektivvertrags gemäß dem Einheitsstatut für die Arbeitnehmer
von Elth S.A. festgefahren sind und ein Einschalten des Nationalen Schlichtungsamtes unausweichlich geworden ist.
Die Geschäftsleitung hat zum Ziel die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch einen Abbau der sozialen Errungenschaften zu steigern. Diese vom Arbeitgeber durchgeführte Politik geht völlig zulasten der Arbeitnehmer.
Angesichts dieser Haltung der Geschäftsleitung sind die Gewerkschaften gezwungen, das Schlichtungsverfahren einzuleiten und
die Beschäftigten von Elth S.A. zu mobilisieren, um vehement die
sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer zu verteidigen.
• Am 25. Januar 2014 findet eine Versammlung der Arbeitnehmer
von ELTH S.A. statt. Die Forderungen von Arbeitgeberseite her, vor
dem Hintergrund der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen,
wurden einstimmig von mehr als 200 anwesenden Arbeitnehmern
abgelehnt.
Bei diesen Forderungen geht es um die Halbierung des 13.
Monatsgehalts, die Streichung mehrerer Urlaubstage, die Verringerung des Zuschlags für Sonntagsarbeit sowie die Einschränkungen
des Anwendungsbereichs des Tarifvertrags.
Aktivitäten:
•
Durch die erfolgreichen Wahlen zum Arbeitnehmerausschuss bei
Husky erhielt der LCGB zum ersten Mal einen freigestellten Vertreter
Die unterzeichnenden Gewerkschaften haben bereits ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Die Arbeitnehmer ihrerseits erklären
sich bereit, an den Gewerkschaftsaktionen teilzunehmen.
99
DIE FACHVERBÄNDE
DEOM und LCGB-Gewerkschaftssekretär Charles HENNICO erläuteren den anwesenden Mitgliedern detailliert den Ablauf und den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen.
•
Am 15. März 2014 trifft sich die LCGB-Betriebssektion von Ceratizit in
der LCGB-Zentrale, um über die derzeit laufenden Kollektivvertragsverhandlungen zu diskutieren. Der Sektionsvorsitzende Jean-Jacques
LCGB-Baugewerbe und Handwerk
2010
Aktivitäten:
du Bâtiment), einen Bericht über die Modalitäten der Weiterbildung
in der Bauindustrie und unterstrich die Bedeutung der Sicherheit
am Arbeitsplatz.
• Belgisches Steuer- und Abgabenrecht: im Oktober 2010 informiert
der LCGB die belgischen Grenzgänger in den Wirtschaftszweigen
des Baugewerbes und des Handwerks, dass das fehlende Auszahlen
einiger Löhne von Seiten der Arbeitgeber gesetzeswidrig sei.
• Im Dezember 2010 informiert der LCGB die in den Wirtschafts-
zweigen des Baugewerbes und des Handwerks tätigen Grenzgänger, was beachtet werden muss, um eine Doppelbesteuerung zu
verhindern.
• Konkurs der Baufirma Socimmo: Informationsversammlung für die
477 betroffenen Arbeitnehmer (27. Juli 2011).
Die Kollektivverträge im Bauwesen:
• Bauunternehmen Cloos: Erneuerung des Tarifsvertrags, zu-
gleich Lohnerhöhung und neue einmalige Prämienzahlung
(Oktober 2010).
Der Branchenkollektivvertrag im Bauwesen:
• Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturauf-
schwung im Bauwesen fordern die Gewerkschaften, dass die Unternehmerverbände in Kollektivvertragsverhandlungen teilnehmen
und dabei konstruktive Vorschläge vorlegen.
• Konkurs der Baufirma Socimmo: Kundgebung vor dem Wirtschaftsministerium (28. Juli 2011).
Ziel ist es, im Kollektivvertrag deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen für die etwa 14.000 Arbeitnehmer durchzusetzen.
2011
Aktivitäten:
•
Konkurs des Bauunternehmens Pedinotti in Esch/Alzette: Informationsversammlung für die 100 betroffenen Arbeitnehmer (22. Juni
2011).
• Konkurs der Baufirma Socimmo: Informationsversammlung über
das Thema der Forderungsanmeldung (31. August 2011).
• Tagung der Delegierten vom Baugewerbe und Handwerk (13. Mai
2011). In dieser Versammlung präsentiert Marcel DERAFET von
der Weiterbildungseinrichtung IFSB (Institut de Formation Sectoriel
100
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Die Kollektivverträge im Handwerk:
Die Kollektivverträge im Baugewerbe und Handwerk:
• Die Gewerkschaften erfahren aus der Presse, dass die Arbeitge-
• Der Kollektivvertrag der Bautischler läuft Ende Juni 2012 aus. Ab Juli
bervereinigung des luxemburgischen Bautischlergewerbes (Association des Patrons Menuisiers du Grand-Duché de Luxembourg,
APM) den Abbruch der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen
beschlossen hat und zugleich den Kollektivvertrag kündigt, der für
2000 Arbeitnehmer des Bautischlergewerbes gilt.
2012 gilt für die Bautischler daher keine kollektivvertragliche Regelung mehr.
• Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Fliesenleger befinden
sich in einer Sackgasse.
Der Branchenkollektivvertrag im Baugewerbe:
Der Branchenkollektivvertrag im Baugewerbe:
• Von März bis Juli 2011 drehen sich sämtliche Verhandlungssitzungen
• Am 21. März 2012 informieren die Gewerkschaften die Presse über
stets um das Thema der Arbeitszeitflexibilisierung.
2012
Aktivitäten:
• Konkurs der Baufirma Mangen: Informationsversammlung für die
die Fortschritte in den Verhandlungen über den Kollektivvertrag und
stellen die Gewerkschaftsvorschläge insgesamt dar. Die Forderungen der Unternehmer sind als frontaler Angriff gegen die Sicherheit der Arbeitsplätze und die Gesundheit der Arbeitnehmer der
Branche zu bewerten. Die Gewerkschaften sind entschlossen, die
Errungenschaften und Interessen der 14.000 betroffenen Arbeitnehmer mit allen möglichen gewerkschaftlichen Mitteln zu verteidigen.
225 betroffenen Arbeitnehmer (21. Februar 2012).
Am folgenden Tag lassen die Arbeitgeberorganisationen die Verhandlungen, die die letzte Einigungsmöglichkeit hinsichtlich der
Neugestaltung des Kollektivvertrags für das Bauwesen darstellten,
scheitern.
• Angesichts des Stillstandes der Kollektivvertragsverhandlungen
im Baugewerbe und Bauhandwerk organisieren die Gewerkschaften am 4. Mai 2012 ein erstes Protestmeeting im Kulturund Sportzentrum Centre Culturel et sportif Atert in Bertrange.
• Konkurs der Baufirma Mangen: Versammlung hinsichtlich der Forderungsanmeldung (2. März 2012).
An dieser Kundgebung nehmen mehr als 2.500 Arbeitnehmer der
Branche teil, um gegen die Positionen der Unternehmer, die ausschließlich auf schlechtere Arbeitbedingungen und Bezahlung der
Arbeitnehmer hinausliefen, zu protestieren.
• Tripartitesitzung im Baugewerbe: Die Sozialpartner einigen sich auf
die Einführung eines sozialen Identitätsausweises (19. April 2012).
• Um einen sozialen Konflikts in der etwa 14.000 Arbeitnehmer
umfassenden Baubranche zu vermeiden, werden die Arbeitgeberorganisationen seitens der Gewerkschaften aufgefordert, ihre Forderungen nach einer Arbeitszeitverlängerung zurückzunehmen und
zur Lösung des Streits an den Verhandlungstisch zurück zu kehren.
• Weiterbildungstag der Delegierten des LCGB im Baugewerbe
(27. September 2012).
Die Unternehmervereinigungen lehnen dieses Vorgehen allerdings
ab und die Gewerkschaften appellierten alsdann an das nationale
Schlichtungsamt.
2013
Aktivitäten:
Am 7. April 2013 findet der Fachverbandskongress des LCGBBaugewerbe und Handwerk statt. Etwa 50 Gewerkschafts
101
DIE FACHVERBÄNDE
delegierte und aktive Gewerkschafter aus dem Baugewerbe und Handwerk nehmen an dem Kongress teil, der alle fünf Jahre stattfindet.
• Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags für die 260 Arbeitneh-
Das Mandat des ausscheidenden Präsidenten Luis DA SILVA LOPES
(Baatz Constructions) wird verlängert. Der Fachverband LCGB-Baugewerbe und Handwerk ist nunmehr im LCGB-Zentralkomitee durch
ihren Vorsitzenden, Luis DA SILVA LOPES (Baatz Constructions) und
durch Willy PITOU (LuxTP) und Vasco SOARES (Karp-Kneip) vertreten.
• Seit dem Jahr 1999 konnte der Kollektivvertrag für das Gewerbe
Die Kongressdelegierten nehmen dann eine Resolution über die Arbeitsbedingungen in der Branche an. Da die Arbeitnehmer in Baugewerbe
und Handwerk unter schwierigen Bedingungen arbeiten müssen, verteidigt der LCGB deren Recht auf Vorruhestand bzw. Pensionierung
ohne Rentenkürzungen. Gegenwärtig wird dieser Grundsatz aufgrund
des Inkrafttretens unseres Pensionssystems zum 1. Januar 2013 nicht
garantiert. Der LCGB setzt sich grundsätzlich für eine verstärkte Arbeitssicherheit und für die Gesundheitsbelange der Arbeitnehmer ein, damit
angesichts der zahlreichen Risiken, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind
(beispielsweise Ermüdung aufgrund zu hoher Arbeitszeiten) Lösungen
gefunden werden können.
mer von Prefalux (7. März 2013).
der Fliesenleger nicht verlängert werden und es besteht nunmehr
das Risiko auf ein Ende der Laufzeit zum 31. Juli 2013. Durch die
Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags zum 12. Juli 2013
kann die weitere Verbindlichkeit der Vereinbarung gewährleistet
werden.
Der Branchenkollektivvertrag im Bauwesen:
• Am 24. Februar 2013 trifft sich der Fachverbandsvorstand des
LCGB-Baugewerbe und Handwerk, um über die schwierigen Kollektivvertragsverhandlungen und den für den 15. März 2013 geplanten Gesprächstermin beim Nationalen Schlichtungsamt zu beraten.
Die LCGB-Delegierten sind mit der von Unternehmerseite aufgestellten Forderung einer 52-Stundenwoche nicht einverstanden.
• Der erste Termin des Nationalen Schlichtungsamts nach den abgebrochenen Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe findet
am 15. März 2013 statt.
Die Kollektivverträge im Baugewerbe und Handwerk:
• Fusion der Tätigkeiten des Bauhandwerks im Rahmen der Reform
Die beiden Seiten können sich angesichts der Meinungsverschiedenheiten nicht einigen und der Schiedsgerichtstermin endet mit
einem Misserfolg.
des Niederlassungsrechts: Unterredung zwischen dem LCGB und
der Mittelstandsministerin (21. Januar 2013).
•
• Fusion der Tätigkeiten des Bauhandwerks im Rahmen der Reform
des Niederlassungsrecht: Unterredung zwischen dem LCGB und
der Bauhandwerkervereinigung (5. März 2013).
Am 2. Juli 2013 organisiert der LCGB eine Pressekonferenz zum Thema der Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe, die seit 2009
andaueren und mit denen sich das Nationale Schlichtungsamt befassen
muss. Im März 2013 fand diesbezüglich der einzige Termin statt.
Um einen sozialen Kahlschlag im Baugewerbe zu vermeiden, richtet
der LCGB am 1. Juli 2013 einen offenen Brief an die Präsidenten
der Unternehmerverbände der Branche. Der LCGB ruft die Unternehmer dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um
die Gespräche fortzusetzen.
Der LCGB wird keinesfalls zulassen, dass in der Baubranche kein
Kollektivvertrag mehr zustande kommt. Nur im Fall eines erfolglosen Schlichtungsverfahrens kann ein derartiger rechtlicher Zustand
eintreten. Die Arbeitnehmer hätten dann keine andere Wahl als
mit gewerkschaftlichen Aktionen einschließlich eines Streiks ihrer
Rechte und Errungenschaften zu verteidigen.
102
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
2014
• Am 5. Juli 2013 nehmen in Kehlen mehr als 400 Beschäftigte
des Baugewerbes an einer Protestversammlung des LCGB teil,
zugunsten eines weiteren Kollektivvertrags in der Baubranche.
Nachdem die Position des LCGB zu dieser Thematik hervorgehoben wurde, präsentiert der Gewerkschaftssekretär JeanPaul BAUDOUT den anwesenden Arbeitnehmern die Antwort
der Unternehmerverbände auf den offenen Brief des LCGB.
•
Die Verantwortlichen des LCGB und der Bauhandwerkervereinigung
erörteren während eines Zusammentreffens am 20. Februar 2014 das
Problem der Arbeitslosigkeit und beschäftigungspolitische Themen.
Die Unternehmer unterstreichen in ihrer Antwort, dass sie zu weiteren Verhandlungen bereit seien, denn der branchenbezogene
Kollektivvertrag stelle ein zentrales Element der weiteren Entwicklung des Baugewerbes dar.
Angesichts dieser Positionierung der Unternehmervertreter, ist die
LCGB-Stellungnahme der Arbeitnehmer des Baugewerbes klar und
eindeutig: die Kollektivvertragsverhandlungen müssen erfolgreich
beendet werden. Deshalb muss die Lohnerhöhung integraler Bestandteil des zu unterzeichnenden neuen Vertrags sein.
• Am 7. März 2014 findet in der LCGB-Zentrale eine Delegiertenkonferenz für die Bau- und Handwerksbranche statt.
Während dieser Delegiertenkonferenz wurde der Fachverbandsvorstand entsprechend den neuen gewerkschaftlichen Strukturen
umgestaltet und es wurde ein Arbeitsprogramm für die Jahre
2014-2018 beschlossen.
• Am 11. Juli 2013 unterzeichnen die Sozialpartner, darunter der
LCGB, das Protokoll einer Vereinbarung bezüglich der Erneuerung
des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer des Baugewerbes.
• Am 17. Juli 2013 unterzeichnen die Sozialpartner, darunter der
LCGB, einen die Branche betreffenden Anhang zum Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Baugewerbes.
Der Vorsitzende der Personalvertretung des Bauunternehmens
LuxTP, Willy PITOU, wurde zum Vorsitzenden des LCGB-Bauwesen und Handwerk gewählt. RENTE CANELAS José (Baatz Bétons
et Matériaux) wird zum Vize-Präsidenten gewählt. Der Vorsitzende
und der Vize-Präsident werden die Beschäftigten des Baugewerbes und des Bauhandwerks im LCGB-Zentralkomitee vertreten.
Die Delegierten beschlossen schließlich eine Resolution, in der die
LCGB-Delegierten im Bauwesen und Handwerk ermutigt werden,
sich für die Interessen der Arbeitnehmer der betreffenden Branchen
einzusetzen und die Ressourcen zu nutzen, über die der LCGB verfügt, damit bessere Arbeitsbedingungen erreicht bzw. beibehalten
werden.
Die Unterzeichnung dieses Anhangs ist zwar der Verdienst sämtlicher beteiligter Akteure, der LCGB spielte jedoch eine besondere
Rolle, da es ihm gelang, den Verhandlungsstillstand schnell zu überwinden, indem er in einem an die Unternehmerverbände gerichteten offenen Brief eine Reihe von Lösungsansätzen unterbreitete.
Die konstruktive Initiative des LCGB wird durch die Annahme des
neuen Kollektivvertrags bestätigt. Der LCGB bedauert jedoch, dass
die vergangenen vier Jahre (2009-2013) aufgrund der fehlenden
finanziellen Entschädigung für die Beschäftigten der Bauwirtschaft
verloren gingen.
103
DIE FACHVERBÄNDE
Die Kollektivverträge im Baugewerbe und Handwerk:
Am 25. April 2014 trifft sich der Fachverbandsvorstand des LCGBBaugewerbe und Handwerk in der LCGB-Zentrale, um über den
Verhandlungsstand bei den Kollektivverträgen und über die Einsetzung
mehrerer in diesem Zusammenhang vorgesehener Arbeitgruppen zu
beraten.
LCGB-ASG (Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors)
2012
Aktivitäten:
• Konstituierende Generalversammlung des LCGB-ASG (15. Juni
2012). Das Anliegen dieser neuen LCGB-Vereinigung besteht
darin, sämtliche Arbeitnehmer des Garagensektors gezielt über ihre
Arbeitnehmerrechte zu informieren.
Im Laufe dieser konstituierenden Generalversammlung wurde
der Vorstand dieser LCGB-Vereinigung für eine Amtszeit von
drei Jahren gewählt. Dem genannten Vorstand gehören 20
Personalvertreter der meisten Autowerkstätten Luxemburgs an.
Reinaldo CAMPOLARGO, Beschäftigter des Unternehmens BMW
Arnold Kontz, wurde zum ersten Vorsitzenden von LCGB-ASG
gewählt.
• Weiterbildungstag bei CEFOS in Remich (26. Oktober 2012)
• Am 9. September 2013 versammeln sich die Mitglieder des
Vorstandes der Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors
(LCGB-ASG) in der LCGB-Zentrale in Anwesenheit des LCGBGeneralsekretärs, Francis LOMEL, zwecks Vorbereitung des
Aktionsprogramms für die am 13. November 2013 stattfindenden
Sozialwahlen. Weitere Diskussionsthemen sind die Wahlen
zur Arbeitnehmerkammer (CSL) und die Wahlen für die
Personalvertretungen.
• Am 28. November 2013 trifft sich der Vorstand des LCGB-ASG,
um die Ergebnisse der Sozialwahlen 2013 zu analysieren.
LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL stellt fest, dass der LCGB
die Zahl seiner Delegierten fast verdoppelt hat und in den großen
Autowerkstätten die Mehrheit vertritt.
2013
Aktivitäten:
• Am 8. März 2013 versammelen sich 45 Personen in der LCGB-
Zentrale zur ersten ordentlichen Generalversammlung der
im Juni 2012 gegründeten Vereinigung der Arbeitnehmer des
Garagensektors (LCGB-ASG).
Aufgrund seiner Wiederwahl in der Funktion des Vorsitzenden wird
Reinaldo CAMPOLARGO die Vereinigung LCGB-ASG weiterhin im
LCGB-Zentralkomitee vertreten.
104
Der sektorielle Kollektivvertrag:
• Der Vorstand der Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors
(LCGB-ASG) versammelt sich am 8. Juli 2013 in der LCGBZentrale, um über den neuen Kollektivvertrag, der zum 1. Juli 2013
in Kraft trat, zu beraten.
Der neue Tarifvertrag enthält folgende Verbesserungen:
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
-
26 Urlaubstage für alle Arbeitnehmer;
27 Urlaubstage nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit;
Erhöhung der Gratifikationsprämie auf 300 € (ohne Abschläge
aufgrund von krankheitsbedingten Fehltagen).
Schließlich wird darüber informiert, dass die Fusion der
Kollektivverträge von ADAL und FEGARLUX fast abgeschlossen ist.
• Am 28. April 2014 treffen sich die Vorstandsmitglieder des LCGB-ASG
in der LCGB-Zentrale, um im Anschluss an die Generalversammlung
2014 ihre stellvertretenden Vorsitzenden und ihren Kassierer zu wählen.
Zu stellvertretenden Vorsitzenden werden Daniel FERREIRA
RODRIGUES (Étoile Garage Sàrl) und Paulo GUEDES ALVES
(Renault Retail Group SA) gewählt. Pit KOOP (Peintures Robin SA)
wird zum Kassierer gewählt.
Der erneuerte Vorstand erörtert anschließend die Bildung
verschiedener Arbeitsgruppen hinsichtlich seines Aktionsprogramms
für 2014.
2014
Aktivitäten:
• Am 28. März 2014 findet in der LCGB-Zentrale die jährliche
Generalversammlung des LCGB–ASG statt.
Im Zuge der Neuwahlen des LCGB-ASG-Vorstandes präsentieren
sich bei der Generalversammlung mehrere neue Kandidaten. Unter
den 20 gewählten Vorstandsmitgliedern sind fünf Frauen. Reinaldo
CAMPOLARGO (Garage Arnold Kontz) wird in der Funktion des
Vorsitzenden wiedergewählt und wird somit zum Vertreter der
Beschäftigten der Autowerkstätte im LCGB-Zentralkomitee.
Der sektorielle Kollektivvertrag:
Am 22. Mai 2014 tagt die erste Sitzung der Arbeitsgruppe des LCGBASG-Vorstandes in der LCGB-Zentrale hinsichtlich der Vorbereitungen
der anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen.
Die LCGB-Delegierten im Bereich Autowerkstätte verabschieden
abschließend eine Resolution, in der sie ihren Willen unterstrichen,
ihre Aktivitäten zur Existenzabsicherung der Arbeitnehmer
weiterzuführen und zu verstärken, indem sie für den Schutz ihrer
Arbeitplätze und den Erhalt der im Kollektivvertrag festgelegten
Errungenschaften kämpfen. Sie wollen ihre Anstrengungen zur
Verteidigung der Arbeitnehmerinteressen in den Autowerkstätten
nicht nur weiterführen, sondern auch verstärken.
LCGB-SESF (Gewerkschaft der Arbeitnehmer des Finanzsektors)
2010
für den Finanzplatz ist. Dabei wird den Teilnehmern eine Präsentation zur gemeinsamen Plattform für Wertpapiergeschäfte vorgestellt.
Aktivitäten:
• Am 23. Februar 2010 trifft eine LCGB-SESF-Delegation Finanzmi-
nister, Luc FRIEDEN, um die Unzufriedenheit der Gewerkschaften
hinsichtlich wichtiger Veränderungen im Finanzsektor auszudrücken.
Bei dieser Gelegenheit werden mehrere Dossiers genauer erörtert.
• Am 2. Dezember 2010 organisiert der LCGB-SESF für seine Per-
sonalvertreter eine Weiterbildungsveranstaltung über das Thema
„Stressbelastung, Burnout, Mobbing und Überbeanspruchung am
Arbeitsplatz“.
Der Branchenkollektivvertrag im Bankensektor:
• Am 8. Juni 2010 organisiert der LCGB-SESF für seine Personalver-
treter eine Weiterbildungsveranstaltung zum Thema „Die Berechnung von Löhnen und Gehältern“.
• Am 1. Dezember 2010 findet ein Gesprächstermin des LCGBSESF-Exekutivkomitees mit dem Vorstandsvorsitzenden der
Luxemburger Börse statt, der auch Mitglied des Hohen Komitees
• Am 26. Oktober 2010 findet die erste Sitzung zur Neuverhandlung
der Kollektivverträge der Banken statt. Die Luxemburger Bankenvereinigung ABBL (Association des Banques et des Banquiers
Luxembourg) präsentiert den Gewerkschaften ihre sieben Forderungen für den Wirtschaftssektor und diese beinhalten keinen einzigen Punkt zugunsten der Arbeitnehmer (Aufbesserungen hinsicht-
105
DIE FACHVERBÄNDE
AGIR POUR
SE LIBÉRER
DU MOBBING
lich der Gehälter, der Qualität oder des Beschäftigungsschutzes).
• Am 26. November 2010 tagt die zweite Verhandlungsrunde. Die
Gewerkschaften weisen die Vorschläge der Unternehmen zurück!
Die ABBL beschließt daraufhin, den Verhandlungstisch zu verlassen.
Die Verhandlungen sind über mehrere Monate, nach nur zwei Sitzungen, völlig blockiert.
Quelques conseils pour prévenir ou pour
réagir en cas de harcèlement moral au travail.
AGIR POUR
SON BIEN-ÊTRE
AGIR POUR
SA SANTÉ
Quelques réflexes Anti-Stress, pour conserver
ou retrouver santé, bien-être et efficacité !
Ma santé est précieuse.
Quelques conseils pour en prendre soin !
En collaboration avec Samaa sàrl
En collaboration avec Samaa sàrl
2011
En collaboration avec Mobbing ASBL
Aktivitäten:
• Im Februar 2011 wird die neue Internetseite des LCGB-SESF
• Im Mai 2011 findet der erste Weiterbildungstag für das Jahres 2011
für die LCGB-SESF-Delegierten zum Thema des Schutzes des
Privatlebens und des Datenschutzes am Arbeitsplatz statt.
eingerichtet.
• Im März 2011 trifft das LCGB-SESF-Exekutivkomitee die Vertreter
der Gesundheitskasse CNS zum Thema der Therapie bedingten
Teilzeitbeschäftigung (mi-temps thérapeutiques). Bei diesen Verhandlungen wird vereinbart, dass die Angaben über die Krankheitstage auf den CNS-Formularen angegeben werden (hinsichtlich der
festgelegten Maximaldauer von 52 Krankheitswochen).
• Im Oktober 2011 wird zwischen der Luxemburger Bankenver-
einigung ABBL und den Gewerkschaften im Rahmen des paritätischen Bankenausschusses eine Vereinbarung über Urlaubstage im
Rahmen gewerkschaftlicher Weiterbildung erzielt.
• Für die LCGB-SESF-Delgierten kann der Besuch der von LCGBSESF organisierten Veranstaltungen nunmehr auch auf die fünf
bezahlten Weiterbildungstage angerechnet werden, was nicht mehr
nur für diejenigen Veranstaltungen, die von der Ecole supérieure du
travail (EST) angeboten werden, gilt.
• Im Oktober 2011 wird ein Sozialplan mit der brasilianischen Bank
ITAU vereinbart, die beschlossen hat, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen und ihren Sitz in die Schweiz zu verlagern. Die Schließung ist
mit dem Verlust von 60 Arbeitsplätzen verbunden.
• Am 9. November 2011 findet die zweite Weiterbildung des LCGB-
SESF im Jahr 2011 statt. Das Thema lautet „Konflikte vorbeugen
und regeln“.
• Am 11. März 2011 findet ein Gespräch von LCGB-SESF-Vertretern
mit Verantwortlichen der Überwachungskommission des Finanzsektors (Commission de surveillance du secteur financier) statt. Es
werden Fragen hinsichtlich der am Finanzplatz laufenden Standortverlagerungen erörtert.
• Am 3. Mai 2011 organisiert der LCGB-SESF eine Konferenz an der
etwa mehr als 100 Personen teilnahmen. Thema der Veranstaltung
ist „Vom Leiden am Arbeitsplatz zur Unternehmensethik: das Unternehmen gewinnt!
• Am 29. November 2011 findet eine
außerordentliche Generalversammlung des
LCGB-SESF statt, die die neuen Statuten der
Gewerkschaft beschloss.
•
• Im Anschluss an seine am 3. Mai 2011 veranstaltete Konferenz
startet der LCGB-SESF seine diesbezügliche Informationskampagne mittels der Verbreitung von drei neuen Broschüren. Diese sind
praktisch einsetzbar und enthalten zahlreiche Ratschläge. Ihre Titel:
„Dem Stress entgegentreten“, „Maßnahmen für die eigene Gesundheit“ und „Maßnahmen, um sich vom Mobbing zu befreien“.
106
Zum Jahresende trifft das LCGB-SESFExekutivkomitee
die
Verantwortlichen
des Unternehmens Randstad Galilei zum
Meinungsaustausch über die Dienstleistungsangebote und die Möglichkeiten im Rahmen
des Outplacements, die nach Kündigungen aus
wirtschaftlichen Gründen anzubieten wären.
Kollektivverträge:
•
•
Anfang Oktober 2011 sandten die Gewerkschaften ihren Forderungskatalog an die Geschäftsleitung von CETREL zu den Neuverhandlungen des am 31. Dezember 2011 auslaufenden Kollektivvertrags.
Im Oktober 2011 begannen zudem die Diskussionen zum Kollekti-
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
vvertrag bei der European Fund Administration (EFA). Das Ziel bestand darin, die seit mehreren Jahren bestehende interne Regelung
(die inhaltlich mit dem Bankenkollektivvertrag identisch war, aber
lediglich durch die Personalvertretung unterschrieben worden war)
juristisch abzusichern. Die Gewerkschaften und die EFA-Geschäftsleitung konnten jedoch keine Vereinbarung erzielen, weil sich die
Geschäftsleitung nicht an die vom Gesetz vorgeschriebenen Verfahren hinsichtlich der Laufzeitregelungen und der Kündigung des
Kollektivvertrags halten wollte.
Der Branchenkollektivvertrag im Versicherungssektor:
•
Nach zweiwöchigen Verhandlungen wird am 17. Februar 2012 bei
Swedbank ein Sozialplan unterzeichnet, der 14 Arbeitnehmer betraf.
•
Am 15. März 2012 unterzeichnen die Gewerkschaften, darunter der
LCGB-SESF, den Sozialplan der Bank Van Lanschot Bankiers Luxembourg S.A. Der Sozialplan gilt für alle 24 Bankmitarbeiter.
•
Im April 2012 organisiert der LCGB-SESF für seine Delegierten einen
Weiterbildungstag zum Thema „Wie liest man eine Bilanz?“
•
Am 24. April 2012 tagt die jährliche Generalversammlung des LCGBSESF. Das zentrale Thema ist die Beschäftigungslage im Finanzsektor.
Ende September 2011 übermitteln die Gewerkschaften ihren Forderungskatalog hinsichtlich der Neuverhandlungen des zum 31. Dezember
2011 auslaufenden Kollektivvertrags an die Vereinigung der Versicherungsunternehmen (Association des compagnies d’assurance, ACA).
Der Branchenkollektivvertrag im Bankensektor:
• Anfang 2011 prangert der LCGB-SESF im Rahmen seiner Aktionen
die Tatsache an, dass die Unternehmer die Verhandlungen über den
Branchenkollektivvertrag im Bankensektor weiterhin ausschließlich
als Mittel zur Reduzierung der Lohn- und Gehaltsmassen sahen.
Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisiert der LCGB-SESF eine auf den sektoriellen Kollektivvertrag
bezogene Informationskampagne und es wurden nicht weniger als 12.000 Broschüren und 3.000 Sparschweinchen verteilt.
Der LCGB-SESF will mit dieser öffentlichkeitswirksamen Aktion daran erinnern, dass die Arbeitnehmer des Finanzsektors gültige Antworten erwarten und Fortschritte erstreben, insbesondere bei der
Sicherung der Arbeitsplätze, bei der Einhaltung der Arbeitszeitregelungen, bei der Gehaltsentwicklung, die für alle Mitarbeiter Mindestsätze sichert, bei konkreten präventiven Maßnahmen gegen Stress,
beim Burnout-Syndrom und auch bei Mobbing.
• Die Gewerkschaften und die ABBL kommen schließlich am
1. März 2011 zu einer Vereinbarung über einen neuen Kollektivvertrag mit einer Laufzeit von 2011 bis 2013.
•
Der LCGB-SESF beruft zum 8. März 2011 eine Versammlung
seiner Personalvertreter ein, um ihnen hinsichtlich des künftigen Kollektivvertrags einzelne Informationen zu übermitteln
und ihnen die Möglichkeit zur Meinungsäußerungen zu geben.
Die LCGB-SESF-Personalvertreter stimmten dem Vertragsvorhaben mit großer Mehrheit zu und erteilten den Verhandlungspartnern den Auftrag zum Vertragsabschluss.
• Ein Verhandlungstermin, der zur Vollendung des vorliegenden
Textes vereinbart worden ist, findet am 16. März 2011 statt. Die Errungenschaften der Arbeitnehmer wurden gesichert und es können
einige Fortschritte verbucht werden.
2012
Aktivitäten:
• Am 13. Februar 2012 nimmt das LCGB-SESF-Nationalkomitee
an einer Weiterbildung zu Renten und bezüglich der Einzelheiten
der geplanten Rentenreform teil.
• Am 9. Mai 2012 werden die Gewerkschaften, darunter der LCGB-
SESF, von der HSH Nordbank zu Verhandlungen zu einem Sozialplan eingeladen. Die Bank beabsichtigte, ihre Mitarbeiterzahl bis
Ende 2014 schrittweise von 148 auf 78 zu reduzieren. Dieser Plan
folgt auf eine erste Entlassungswelle im Jahr 2010 und bereits 74
Arbeitnehmer betroffen hat.
Die Sozialpartner müssen nach fünfzehntägigen Verhandlungen das
Scheitern feststellen. Die Bank will nämlich den Sozialplan als ein
Mittel einsetzen, um die Beschäftigung der Arbeitsnehmer bis zum
Tag der Entlassung zu verzögern (dieser Zeitraum kann sich auf
zwei bis drei Jahre belaufen).
Wie dies bereits im Jahr 2010 der Fall war, kann das Nationale
Schlichtungsamt, die sich mit dem Dossier befasst hatte, angesichts
der Unnachgiebigkeit der Arbeitgeber lediglich das Scheitern der
Verhandlungen feststellen.
• Am 30. Mai 2012 fasst der LCGB-SESF im Rahmen der Abwicklung
der Banque Landsbanki Luxembourg S.A. im Dezember 2008 den
Beschluss, für seine betroffenen Mitglieder eine Haftungsklage gegen
den Staat einzureichen, damit bezüglich des von ihnen erlittenen
Schadens aufgrund der mangelhaften Beachtung der europäischen
Richtlinie zu Massenkündigungen, Entschädigungen gezahlt werden.
• Am 4. Juni 2012 beginnen für die Gewerkschaften bei Lombard
Assurances die Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Sozialplanes.
Diese Sozialplanverhandlungen beziehen sich auf 85 Entlassungen in
dem Unternehmensbereich Lombard Assurances (der 369 Arbeitnehmer betraf) und auf 9 Entlassungen im Unternehmen Lombard
Intermediation Services (das 52 Arbeitnehmer zählt).
Angesichts der kategorischen Weigerung der Geschäftsleitung von
Lombard Assurances hinsichtlich des Abschlusses eines ausgewogenen Sozialplans, organisieren die Gewerkschaften eine Protestversammlung vor dem Gesellschaftssitz von Lombard Assurances
auf Findel.
Auch in diesem Fall müssen die Sozialpartner nach fünfzehntägigen
Verhandlungen das Scheitern feststellen. Die Gründe gleichen denjenigen, die für den Sozialplan von HSH Nordbank galten.
107
DIE FACHVERBÄNDE
bei außerplanmäßigem Urlaub, der Begriff der Führungskraft und
die Anerkennung von gewerkschaftlicher Weiterbildung als Weiterbildungsurlaub.
Kollektivverträge:
• Die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags für
CETREL erweisen sich 2012 als sehr schwierig. Die Forderungen
der Unternehmensleitung enthalten keinerlei positives Element und
widersprechen den Arbeitnehmerinteressen. Die Arbeitgeberseite betrachtet die Kollektivvertragsverhandlungen ausschließlich als
Möglichkeit, die Lohn- und Gehaltskosten zu reduzieren.
• Am 7. September 2012 empfängt der Minister für Arbeit und Be-
schäftigung den LCGB-SESF, um bestimmte Praktiken, die während
Sozialplanverhandlungen festgestellt wurden, zu diskutieren. Jedoch
wurde seitens des Ministers keine konkrete Lösung vorgeschlagen.
•
Am 19. Oktober 2012 kündigt die Leitung von Lloyds TSB Bank Luxembourg die endgültige Schließung der Bank und den teilweisen Transfer ihrer Geschäftstätigkeit zu einer anderen Bank des Finanzplatzes an.
Die Verhandlungen über den Kollektivvertrag mit CETREL gestalten
sich sehr schwierig, aufgrund des verbissenen Willens der Arbeitgeberseite, die Produktivität zu steigern und die Mitarbeiter zu bitten,
Maßnahmen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu realisieren (z.B. Abschaffen von neun Ruhetagen für die
neu eingestellten Mitarbeiter, Herabsetzen des Urlaubsgeldes um
50 % für das Jahr 2013, Ablehnen einer Gehaltsanhebung).
Die Gewerkschaften können im Ergebnis fünfzehntägiger Verhandlungen mit der Lloyds TSB Bank Luxembourg am 20. November
2012 einen Sozialplan unterzeichnen, das 15 von 27 Personen
betrifft, die in der Bank beschäftigt sind.
Die Gewerkschaften wenden sich entschieden gegen jegliche Maßnahme, die zwischen den seit längerer Zeit beschäftigten Mitarbeitern und den Neuaneingestellten ungerechte Regelungen einführt
und nehmen gegen die Abschaffung sozialer Errungenschaften, die
im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte mühsam erstritten wurden, Stellung. Zu diesem Augenblick befinden sich die Verhandlungen in der Sackgasse.
• Ab Mitte Mai 2012 bietet die HSBC-Bank einigen ihrer Mitarbeitern
Zusatzvereinbarungen zu ihrem Arbeitsvertrag an. Dieser Zusatz
stellt eine wesentliche Modifizierung eines Teils des Arbeitsvertrags
dar, hinsichtlich der Arbeitnehmeridentität. Die HSBC fügt daher im
Rahmen dieser Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag fünf
weitere HSBC-Geschäftsbereiche hinzu. Für einige Mitarbeiter gilt
nun der Kollektivvertrag des Bankensektors, für andere jedoch nicht.
Der Arbeitgeber – oder besser, die sechs Arbeitgeber? – profitiert
daher von einer maximalen Flexibilisierung, wobei die Mitarbeiter
je nach Laune der Direktion, jederzeit und ohne Einhaltung von
Fristen, zu einem anderen Standort verlagert werden können.
• Im Anschluss an den Verhandlungstermin am 16. Oktober 2012,
der mit einem Scheitern endet, treffen sich die Gewerkschaften
sowie die Personalvertreter und die Geschäftsleitung von CETREL
S.A. am 17. Dezember 2012 erneut vor dem Nationalen Schlichtungsamt.
Gemeinsam mit den anderen in der HSBS-Bank tätigen Gewerkschaften wird LCGB-SESF beim Vorstand und bei der Gewerbeaufsicht (ITM) vorstellig, um dieses unseriöse Verfahren gegenüber den
Mitarbeitern zu kritisieren.
Während dieser Verhandlung schlägt die Geschäftsleitung von CETREL S.A. eine finanzielle Anhebung von 0 % für das Jahr 2012 und
2013 vor und bietet für Januar 2014 die Zahlung einer einmaligen
Prämie von 900 € an.
• Am 28. November 2012 beginnen die Verhandlungen über ei-
Die Parteien tagen im Januar 2013 um den Text des Kollektivvertrags 2012 / 2014 fertigzustellen. In diese Vereinbarung wurden die
während der Verhandlungen durchgesetzten qualitativ bedeutsamen Veränderungen integriert.
nen Sozialplan bei KBL und am 6. Dezember 2012 unterzeichnen
die Gewerkschaften und der Vorstand eine Vereinbarung. Diese
Massenkündigung betrifft 150 Mitarbeiter.
Der LCGB-SESF kritisiert während den Verhandlungen, dass im
Rahmen der Entlassungen keine sozialen Kriterien festgelegt wurden. Im Gemischten Ausschuss werden lediglich Leistungs-, Einsetzbarkeits- und Weiterentwicklungskriterien berücksichtigt. Zwei
Drittel der Arbeitnehmer sind nämlich älter als 45 Jahre.
Im Sozialplan kann man dann schließlich doch Maßnahmen integrieren, die die große Zahl älterer Arbeitnehmer berücksichtigten und für
die über einen gewissen Zeitraum Sicherheiten, Stellenvermittlungsund Weiterbildungsmaßnahmen eingeplant werden.
• Im Laufe des Jahres 2012 tagt die paritätische Bankenkommission
einmal im Monat. Die wichtigsten Verhandlungsthemen sind das
sektorielle Rahmenabkommen gegen Mobbing, die Bestimmungen
108
Der Branchenkollektivvertrag im Versicherungssektor:
•
Im Januar 2012 führt der LCGB-SESF hinsichtlich der Neuverhandlungen des Kollektivvertrags im Versicherungswesen intensive Verhandlungen mit der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften ACA.
• Aufgrund der unnachgiebigen Haltung von ACA beschließen die am
Verhandlungstisch sitzenden Gewerkschaften am 15. März 2012,
die Teilnahme an den Verhandlungen abzubrechen.
• Am 27. März 2012 organisieren die drei Gewerkschaften in Luxemburg-Stadt eine Protestaktion vor dem Gebäude der Versicherungsgesellschaft AXA (die die Präsidentschaft des ACA innehat), um
gegen die Position der Arbeitgeberseite zu protestieren.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
zes im Allgemeinen und der Entwicklung des Arbeitsmarktes im Besonderen zu erörtern.
Im Anschluss an die kürzlich veröffentlichten Informationen über
die Abschaffung des Bankgeheimnisses und den automatischen Austausch von Daten über Zinszahlungen aus Sparguthaben natürlicher
Personen ab dem 1. Januar 2015, will der LCGB-SESF den Minister
über die erheblichen Bedenken der Gewerkschaften zu dieser Lage
informieren.
• Am 5. Juni 2012 unterzeichnen die Gewerkschaften schließlich mit
ACA einen neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Versicherungssektors. Dieser wird für die Jahre 2012, 2013 und 2014
beschlossen und beinhaltet einige finanzielle Vorteile.
2013
Aktivitäten:
• Am 27. März 2013 tagt die 10. Alljährliche Generalversammlung
des LCGB-SESF. Während dieser Tagung werden die zahlreichen
in der Banken- und Versicherungsbranche aufgetretenen Probleme
besprochen. Beispielsweise kommt es in immer stärkerem Maße zu
Entlassungen einzelner Mitarbeiter.
Der LCGB-SESF weist den Finanzminister zudem auf die zahlreichen Standortverlagerungen bestimmter internationaler Konzerne,
die auf die Anlagefonds spezialisiert sind, hin und erwähnte die daraus resultierende negative Entwicklung der Beschäftigungslage.
Im Anschluss an die Ankündigung der Regierung, ihre Beteiligungen an BGL-BNP Paribas veräußern zu wollen, unterstreicht der
LCGB-SESF in seiner Stellungnahme schließlich die stabilisierende
Funktion, die die staatlichen Anteile am Bankenkapital gewährleiste. Falls der Staat dennoch an seinem Rückzug festhalten solle,
besteht der LCGB-SESF auf der Notwendigkeit eines entschlossenen Engagements auf sozialpolitischem Gebiet und zugunsten
der Sicherung der Arbeitsplätze.
• Am 14. Juni und am 29. August 2013 adressiert der LCGB• Am 22. April 2013 folgen etwa 200 Personalvertreter und Beschäftigte des Finanzsektors der Einladung den zehnten Jahrestag der
Gründung des LCGB-SESF im Carré Rotondes zu feiern.
• Bei dieser Tagung wird die Kampagne für die Sozialwahlen 2013
eingeleitet und es erfolgt die Vorstellung der 19 Kandidaten für die
Wahlen in der Gruppe 4 der Arbeitnehmerkammer (CSL).
SESF ein Schreiben an den Finanzminister, um ihn zu bitten
die Referenzsteuersätze für die Berechnung eines Steuervorteils
auf Kredite, die vom Arbeitgeber gewährt wurden, abzuändern.
Dieser Prozentsatz wird aufgrund einer großherzoglichen Verordnung für die Steuerjahre 2011 und 2012 auf 2,00 % festgesetzt.
Die den Kunden für eine Hypothekenanleihe angebotenen Zinssätze können dagegen bis zum Prozentwert von 1,50 % sinken.
In diesem besonders schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Gesamtzusammenhang, vertritt der LCGB-SESF die Meinung, dass die
auf einem zu hohen Referenzwert basierende Besteuerung von
Sachbezügen inadäquat und ungerecht sei.
• Im Rahmen der paritätischen Fachkommission wurde im Ge-
samtzusammenhang mehrerer Projekte im Juli 2013 eine
Vereinbarung über Maßnahmen gegen Mobbing im Bankensektor
unterzeichnet.
• Am 17. April 2013 findet ein Weiterbildungstag der LCGB-
SESF-Personalvertreter zum Thema des „Burn-out-Syndroms“
(beruflich bedingte Erschöpfung eines Arbeitnehmers) statt.
• Am 17. Mai 2013 trifft eine LCGB-SESF-Delegation Finanzminister
Luc FRIEDEN, um mit ihm das Thema zur Zukunft des Finanzplat-
Diese Vereinbarung überträgt die branchenübergreifende Übereinkunft betreffend Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz, die im Jahr
2009 von den Sozialpartnern auf nationaler Ebene unterzeichnet
wurde, auf den Bankensektor.
Aufgrund der Vereinbarung, wurden die Verpflichtungen des Arbeit-
109
DIE FACHVERBÄNDE
gebers hinsichtlich der Mobbingprävention detailliert festgelegt. Der
Arbeitnehmer erhält zudem Informationen zur Unterstützung bei
Mobbing.
Die Vereinbarung soll in den künftigen Kollektivvertrag des Bankengewerbes integriert werden.
Aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Gesamtzusammenhangs
erachtet es der LCGB-SESF als sehr wichtig, den betreffenden Geldbetrag rasch anzupassen, damit die Kaufkraft der Essens-Schecks
benutzenden Arbeitnehmer gesichert wird.
• Im Anschluss an die Ankündigung der Schließung der Bank LBLux
S.A. vor einigen Monaten, hat diese zum 20. März 2014 zusammen
mit den Gewerkschaften einen Sozialplan unterzeichnet. Von den
172 Bankmitarbeitern werden 150 Personen entlassen.
Kollektivverträge:
Anfang 2013 kann nach mehrmonatigen schwierigen Verhandlungen für das
Unternehmen CETREL der neue Kollektivvertrag unterzeichnet werden.
Der Branchenkollektivvertrag im Bankensektor:
Da der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Bankengewerbes zum
31. Dezember 2013 auslaufen wird, bereitet der LCGB-SESF seinen
Forderungskatalog hinsichtlich der Neuverhandlungen des Kollektivvertrags für die im Bankengewerbe tätigen Arbeitnehmer vor.
Dieser Katalog wird während der Sitzung unter Beteiligung der zwei anderen Gewerkschaften präsentiert und die Vorschläge des LCGB-SESF
werden in den gemeinsamen Forderungskatalog der Gewerkschaften
integriert, der Ende November 2013 der ABBL zugesendet wurde.
2014
Aktivitäten:
• Am 18. Februar 2014 organisiert der LCGB-SESF eine erste Wei-
terbildung für die im November 2013 neu gewählten Personalvertreter. Folgende Themen wurden behandelt: das Gesetz über Personalvertretungen und die Grundlagen des Arbeitsvertrags.
• Am 24. März tagte die alljährliche Generalversammlung des LCGBSESF. Nach der Verabschiedung des Kassenberichts 2013 und dem
Budget für das Jahr 2014 wählen die Teilnehmer das Nationalkomitee neu, und zudem wurden mehrere Exekutivmandatsträger von
LCGB-SESF neu gewählt.
Gabriel DI LETIZIA, Vorsitzender LCGB-SESF seit Gründung des
Fachverbands im Jahr 2002, wird wiedergewählt und übt diese
Funktion somit fünf weitere Jahre aus.
Das Mandat des LCGB-SESF-Generalsekretärs wird Benoît MIGEAUX (BIL) übertragen. Als Vize-Präsident des LCGB-SESF fungiert
Jean-Paul FRIEDRICH (BGL BNP PARIBAS). Die Funktion des nationalen SESF-Kassierer vertrauen die Tagungsteilnehmer Corinne LUDES (BGL BNP PARIBAS) an, die diesbezüglich von Bernard SCHMIT (ING) unterstützt wird, der zum stellvertretenden
Kassierer gewählt wird.
Der Vorsitzende wird zudem den LCGB-SESF im LCGB-Zentralkomitee vertreten; weitere Vertreter in diesem Gremium sind Isabelle DAVID (RBC ITS) und Michel SCHARFF (BIL).
Kollektivverträge:
• Am 7. März 2014 wird der LCGB-SESF beim neuen Finanzminister
Pierre GRAMEGNA vorstellig und beantragt, dass die auf gesetzlicher Grundlage festgelegten Zinssätze angepasst und die gesetzlichen Bestimmungen, die diesen durchschnittlichen Freibetrag für
Mahlzeiten beziehungsweis für Essens-Schecks festlegen, neu bestimmt werden.
Was die Essens-Schecks betrifft, liegt die Freibetragsregelung zwischen dem Durchschnittswert eines Kantinen-Essens (aktuell
gesetzlich festgelegt auf 2,80 €) und dem Dreifachen dieses Wertes
(8,40 €), bzw. einem maximalen Freibetrag von 5,60 €.
Aus diesem Grunde müssen nach Ansicht des LCGB-SESF
die gesetzlichen Bestimmungen neu gefasst werden, damit
eine Neubewertung der Essens-Schecks in Höhe von 12,00 €
erfolgt und ein Steuerfeibetrag in der Spanne bis 8,00 €
eingeführt wird.
110
Am 28. März 2014 haben Fedil Employment Services (FES) und die Gewerkschaften den Kollektivarbeitsvertrag für die ständigen Mitarbeiter der
Zeitarbeitsunternehmen und auch den Kollektivvertrag für die Zeitarbeiter neu verhandelt.
Diese beiden Kollektivverträge gelten bezogen auf Vollzeitarbeitseinheiten für etwa 4.800 luxemburgische Arbeitnehmer.
Der Branchenkollektivvertrag im Banksektor:
Am 23. April 2014 einigen sich die die drei im Bankengewerbe repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen über eine Grundsatzvereinbarung betreffend den Abschluss eines Kollektivvertrags für die Jahre 2014-2016 mit dem Bankenverband ABBL. Dieser Einigung bedeutet hinsichtlich zentraler Punkte die Weiterführung des 2013 auslaufenden Kollektivvertrags.
Nach mehreren Gesprächsterminen, die der Bearbeitung der Texte dienen, erfolgt die Unterzeichnung des Kollektivvertrags am 15. Mai 2014.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
LCGB-Dienstleistungen und Handel
2010
2011
Aktivitäten:
Aktivitäten:
• Am 24. März 2010 wird der Sozialplan für Markanz-Lux S.A. un-
Am 22. März 2011 findet die Gründungssitzung für den LCGB-Betriebsvorstand von Cactus S.A. statt.
terzeichnet. Der Sozialplan erlaubt in groben Zügen die Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze des Personals der Gesellschaft.
• Am 30. Juni 2010 wählt das Personal des Supermarktes Colruyt in
Mersch seine erste Personalvertretung. Bei diesen Wahlen erhielt
der LCGB alle Mandate.
• Im Laufe des Jahres 2010 läuft die Brasserie de Luxembourg in
Diekirch Gefahr, endgültig schließen zu müssen. Um Entlassungen zu vermeiden, wird ein Plan zum Beschäftigungserhalt am 10.
September.
Die Öffnungszeiten im Handel:
Die Öffnungszeiten im Handel:
Am 1. Juli 2010 wird eine Abweichung von einem Jahr bei den
verlängerten Öffnungszeiten am Samstagabend und an bestimmten Vortagen von Feiertagen vom Ministerium für den Mittelstand gewährt.
Die Abweichung bei den verlängerten Ladenöffnungszeiten am Samstagabend und an bestimmten Vortagen von Feiertagen wird vom 1. Juli 2011
bis 30. Juni 2012 verlängert.
Die Kollektivverträge im Handel:
Ab diesem Zeitpunkt können die Ladenöffnungszeiten am Samstagabend
und an bestimmten Vortagen von Feiertagen von 18 auf 20 Uhr verlängert werden, abgesehen vom 24. und 31. Dezember, wenn die Geschäfte um 16 Uhr schließen.
Die Kollektivverträge im Handel:
•
Am 1. Mai 2010 tritt der neue Kollektivvertrag für die Beschäftigten
im Gebäudereinigungssektor in Kraft.
• Am 29. Juni 2010 unterzeichnet der LCGB den ersten Kollektivver-
trag für die Beschäftigten des Supermarktes Lidl. Das Abkommen gilt
vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012.
• Unterzeichnung des ersten Kollektivvertrags für die Beschäftigten
von Delhaize Luxembourg S.A. mit einer Laufzeit vom 1. Januar
2011 bis 31. Dezember 2013.
• Am 28. April 2011 wird der Anhang zum Kollektivvertrag für Mun-
howen S.A. von den Sozialpartnern für die Laufzeit von einem Jahr
unterzeichnet.
• Am 12. Juli 2011 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag für
Heintz van Landewyck.
• Am 14. Dezember 2011 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag für Adler Mode S.A. mit zweijähriger Laufzeit.
• Am 12. Juli 2010 wird der erst Kollektivvertrag für die Beschäftigten
2012
von Luxgsm unterzeichnet. Die Laufzeit gilt vom 1. Juli 2010 bis
zum 30. Juni 2011.
Aktivitäten:
• Am 26. August 2010 unterzeichnet der LCGB den ersten Kollek-
tivvertrag für die Beschäftigten des Geschäftes Brico. Die Laufzeit
erstreckte sich vom 1. September 2010 bis zum 31. August 2013.
• Am 25. Januar 2012 findet eine Informationssitzung für die Beschäf-
tigen von Schlecker in der LCGB-Zentrale über die Insolvenz der
Firma statt.
• Am 26. Oktober 2010 unterzeichnet der LCGB den Kollektivver-
trag für die Beschäftigten von Domaines du Vinsmoselle. Das Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2011.
• Am 9. November 2010 wird der Kollektivvertrag für die Beschäf-
tigten von Verband Group mit den Tochtergesellschaften Versis,
Agricom, Agrofeed und Mecan unterzeichnet.
• Im Dezember 2010 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag
für die Supermärkte Delhaize Knauf in Pommerloch und Schmiede
mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012.
• Am 21. Mai 2012 findet ein Delegiertentag des LCGB-Fachver-
bandes Handel im Kulturzentrum Schungfabrik in Tetingen statt.
Ziel dieses Tages ist die Erneuerung der Mandate des Fachverbandsvorstandes. Valérie PELUCCHINI (Cora City Concorde) wird
zur Vorsitzenden des Fachverbands gewählt.
111
DIE FACHVERBÄNDE
• Am 4. Juli 2012 erfolgt die erste Sitzung des Fachverbandsvorstan-
des des LCGB-Handel. Jean-Pierre NICOLAS (DELHAIZE KNAUF
POMMERLOCH) wurde zum Vizepräsidenten und Gilles CAMILLINI
(CACTUS BASCHARAGE) zum Sekretär gewählt.
Die Kollektivverträge im Handel:
• Am 24. Januar 2012 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag
von Motorway Luxembourg S.A. mit einer Laufzeit von zwei Jahren.
• Am 20. September 2012 findet ein Ausbildungstag für die LCGBBetriebsmannschaft von Heintz van Landewyck im Bildungszentrum
CEFOS in Remich statt.
• Am 16. Februar 2012 wird die Erneuerung des Kollektivvertrags für
den Supermarkt Auchan Luxembourg S.A. zwischen der Direktion
und den Gewerkschaften unterzeichnet.
• Am 22. März 2012 unterzeichnet der LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten von Mister Minit.
• Am 18. Dezember 2012 unterzeichnet der LCGB den ersten
Kollektivvertrag des Einkaufszentrums Pall Center. Der Hauptpunkt dieses Kollektivvertrags betrifft die besondere Klausel
„Späte Arbeitszeiten an Samstagen“.
• Am 26. September 2012 findet eine Sitzung zwischen dem LCGB
und der Leitung von Schlecker Luxemburg zur Information über die
Umstrukturierung der Geschäfte in Luxemburg statt. Ein neues Verkaufskonzept wird vorgestellt. Die Firma nennt sich fortan DAYLI.
2013
Aktivitäten:
• Am 9. Januar 2013 besuchten LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY, und LCGB-Gewerkschaftssekretär Bento PIRES den Standort der Luxlait in Roost/Bissen.
Die Öffnungszeiten im Handel:
• Am 26. Juni 2012 findet eine Unterredung mit der Mittelstandsmi-
nisterin Françoise HETTO-GAASCH und den für den Handel zuständigen LCGB-Gewerkschaftssekretären statt. Der neue Gesetzesentwurf über die Öffnungszeiten an Samstagen und am Vortag
von Feiertagen im Handel wird besprochen.
Am 10. Juli 2012 findet ein Treffen mit der Mittelstandsministerin Françoise HETTO-GAASCH und den für den Handel zuständigen LCGB-Gewerkschaftssekretären zwecks eines Austauschs über die fünf zusätzlichen Sonntage an denen die Geschäfte auf dem Gebiet der Gemeinde
Luxemburg geöffnet sind, statt.
112
• Am 15. Februar 2013 verteilen die Gewerkschaftssekretäre des
Fachverbands LCGB-Handel und die Personaldelegation vonbei
Heintz Van Landewyck Flugblätter mit der Stellungnahme des LCGB
zum Entwurf der neuen europäischen Richtlinie über Tabakwaren.
• Am 30. Januar 2013 findet eine Weiterbildung der LCGB-Betriebsmannschaft von Cactus im CEFOS in Remich statt.
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• Am 19. Juni 2013 treffen die Delegierten und Militanten des LCGB
in den Bereichen Handel und Reinigungswesen im CEFOS in Remich, um an einer Fortbildung zum Thema Burnout teilzunehmen.
•
Am 27. Februar 2013 findet ein Weiterbildungstag für die Delegierten
und Militanten des LCGB im Handel und im Reinigungswesen statt.
• Am 17. April 2013 findet eine Unterredung zwischen dem LCGB
und Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO über den Vorschlag zur Überarbeitung der europäischen Richtlinie über Tabakwaren und über die Risiken, die diese Richtlinie für die Arbeitsplätze
beim nationalen Tabakproduzenten Heintz van Landewyck mit sich
bringen könnte.
• Am 27. Mai 2013 findet eine Unterredung mit der Leitung von Bâ-
tiself und den beiden LCGB-Gewerkschaftssekretären Bento PIRES
und Mandy NOESEN statt. Nach dem Konkurs des Stammhauses
Praktiker in Deutschland ist das Ziel dieser Sitzung ein Austausch zur
Analyse des Verkaufs der Anteile von Praktiker in Luxemburg und
die Konsequenzen desselben für die drei Geschäfte in Luxemburg.
Die Direktion bestätigt, dass Bâtiself Luxembourg seinen Namen
behält und dass die Geschäfte weiterhin bestehen bleiben und dass
es keine Änderungen für die Beschäftigten geben werde.
• Am 16. Juli 2013 besucht eine Delegation des LCGB bestehend
aus LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL und den LCGB-Gewerkschaftssekretärinnen
Sandy STRICHARTZ und Mandy NOESEN das Einkaufzentrum
Pall Center in Oberpallen.
• Am 12. September 2013 hält das Team des LCGB-Handel eine
Informationssitzung für das Personal der Tap Dayli GmbH ab. Angesichts der Lage in den Geschäften, die seit Monaten nicht beliefert
wurden, erhalten die Beschäftigten die erforderlichen Informationen, falls das Unternehmen Konkurs anmelden solle.
• Am 11. September 2013 wird eine Delegation des LCGB vom
Luxemburger Verband der Gebäudereinigungsunternehmen zu
einem Meinungsaustausch nach dem jüngsten Beschluss des Berufungsgerichtes bezüglich des sozialen Mindestlohnes für qualifizierte
Arbeitnehmer empfangen.
• Am 12. und 13. Juni 2013 finden die Weiterbildungstage zum Thema „Ich bin belgischer Grenzgänger und arbeite in Luxemburg“
im CEFOS in Remich statt. Valérie PELUCCHINI und Jean-Pierre
NICOLAS nehmen für den Fachverband LCGB-Handel an dieser
Fortbildung teil, um ihre Kenntnisse über die Luxemburger Sozialversicherungsgesetzgebung zu vertiefen und die belgischen Arbeitskollegen über ihre Rechte in Kenntnis setzen zu können.
Die Öffnungszeiten im Handel:
Am 21. März 2013 findet eine Unterredung zwischen Mittelstandsministerin Françoise HETTO-GAASCH und dem Fachverbandsvorstandes des LCGB-Handel über das Gesetz zu den Öffnungszeiten an
Samstagabenden und an Vortagen von Feiertagen statt.
113
DIE FACHVERBÄNDE
Ziel dieser Sitzung ist es das Gesetz zu erläutern, das die Öffnungszeiten an Samstagen bis 20 Uhr ausschließlich mit der Zustimmung der
Sozialpartner im Kollektivabkommen erlaubt.
Die Ministerin stellt klar, dass diese Zustimmung gilt, wenn ein Zuschlag für
späte Arbeitszeiten im Rahmen eines Kollektivabkommens vereinbart wurde.
In dem Kontext stellt der LCGB den Kollektivvertrag von Pall Center
vor, der erste Kollektivvertrag im Bereich Handel, in dem eine spezielle
Klausel bezüglich der Arbeitsstunden an Samstagen von 19 bis 20 Uhr
enthalten ist.
• Am 23. August 2013 unterzeichnet der LCGB einen An-
hang zum Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Supermärkte Cora in Bartringen (City Concorde) und Foetz.
Der bestehende Kollektivvertrag wird um eine Laufzeit von 2 Jahren
verlängert bis zum 22. August 2015. Am 25. und 26. September 2013
wird der Kollektivvertrag an das Personal beider Geschäfte verteilt.
• Am 19. September 2013 findet das zweite Treffen beim Nationalen
Die Kollektivverträge im Handel:
Schlichtungsamt zwischen den vertragsunterzeichnenden Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden in der Sache um die Erneuerung des Kollektivvertrags im Gebäudereinigungsbereich statt.
In Anbetracht der Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften kann keine Einigung erzielt werden.
• Am 13. und 14. Februar 2013 findet bei Cora Foetz und Cora City
• Der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft bei Bernard-Massard und
• Am 22. März 2013 wird der Anhang zum Kollektivvertrag oni
2014
Concorde die Verteilung von Informationsblättern mit Erläuterungen zum Stand der Kollektivverhandlungen statt.
CACTUS zwischen der Geschäftsleitung und der gewerkschaftlichen Verhandlungskommission unterzeichnet.
• Am 18. April 2013 unterzeichnet der LCGB den Nachtrag zum
Kollektivvertrag der Brasserie Nationale de Bofferding.
•
Am 30. April 2013 unterzeichnet der LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten bei Luxlait. Der Kollektivvertrag läuft vom 1.
Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014.
•
Am 31. Mai 2013 wurde das Kollektivabkommen für die Beschäftigten von Ricoh PSF Luxembourg vom LCGB unterzeichnet. Dieses
Abkommen läuft vom 1. Mai 2012 bis zum 31. März 2015, also 35
Monate.
•
Am 25. Juli 2013 unterzeichnet der LCGB als Mehrheitsgewerkschaft
und Wortführer der Beschäftigten bei Neuberg S.A. den neuen Kollektivvertrag für alle Beschäftigten (Anwendung des Einheitsstatuts). Am 30.
August 2013 wird der neue Kollektivvetrrag vom Delegierten Domenico
DI CIOLLA an seine Arbeitskollegen verteilt.
•
Am 31. Juli 14 2013 wird der Anhang zum Kollektivvertrag für das Personal von Heintz Van Landewyck vom LCGB nach schwierigen Verhandlungen mit der Unternehmensleitung unterzeichnet.
114
Wortführer der Arbeitnehmer, unterzeichnet am 15. Oktober 2013
den Anhang zum Kollektivvertrag.
Aktivitäten:
• Am 21. Januar 2014 findet eine Informationssitzung für die Beschäf-
tigten, die vom Konkurs der TAP DAYLI Vertriebs GmbH betroffen
sind, statt.
Am 29. Januar 2014 beginnt die Personaldelegation von Motorway
Luxembourg S.A. eine Runde bei den einzelnen Tankstellen der
Gesellschaft. Auf dieser Runde beantwortet die Delegation die Fragen der
Kollegen und verteilte Informationsmaterial.
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•
Bei den Personalausschusswahlen, die am 18. Februar 2014
bei Express Services, einem auf Gebäudereinigung spezialisierten Unternehmen mit 400 Beschäftigten, stattfanden, erhält der
LCGB 4 von 7 Effektivmandaten und 4 von 7 Ersatzmandaten.
Mit diesem Wahlergebnis kann der LCGB seine Position im Bereich
der Gebäudereinigung stärken. Nach ISS Facility Services ist Express
Services das zweite große Reinigungsunternehmen, in dem der
LCGB die Mehrheit hält.
• Am 16. Mai 2014 trifft der LCGB eine Delegation des
Luxemburger Handelsverbandes (CLC), die sich aus dessen stellvertretenden Vorsitzenden Anna SUARDI, dessen stellvertreteden
Vorsitzenden Laurent SCHONCKERT, dessen beigeordneten Direktor Yves GARDET und dem Verwaltungsratsmitglied Fernand
ERNSTER zusammensetzt, für die Besprechung der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
• Am 30. Mai 2014 wird dem LCGB mitgeteilt, dass die Direktion von
Lidl Luxemburg die Öffnung von vier seiner sieben Geschäfte am
1. Mai vorsieht. Der LCGB reagiert mit einem Schreiben an das
Management von Lidl sowie an den Wirtschaftsminister Etienne
SCHNEIDER mit der Frage, ob der Wirtschaftsminister die Genehmigung für die Öffnung der Geschäfte am 1. Mai erteilt hat. Eine
Genehmigung ist nie beantragt worden. Der LCGB setzt durch, dass
die Geschäfte am Feiertag des 1. Mai 2014 geschlossen bleiben.
• Am 7. Mai 2014 findet eine Delegiertenkonferenz für den Handel
statt. Bei dieser Gelegenheit benannte der LCGB-Handel sich in
LCGB-Dienstleistungen und Handel um.
Auf dieser Konferenz wird Jean-Pierre NICOLAS (Delhaize) zum
neuen Vorsitzenden des Fachverbandes gewählt und wird zusammen mit den Kollegen Gilles CAMILLINI (Cactus) und Natalie
SCHNEIDER (Motorway) Mitglied des LCGB-Zentralkomitees.
Die Kollektivverträge im Handel:
• Am 4. April 2014 unterzeichnet der LCGB als Mehrheitsgewerkschaft und Wortführer der Arbeitnehmer des Unternehmens
Moulin de Kleinbettingen den neuen Kollektivvertrag mit einer
Laufzeit von 24 Monaten.
• Am 17. April 2014 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag
für die Beschäftigten von Siemens S.A. Der Kollektivvertrag hat eine
Laufzeit von 24 Monaten vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Dezember
2014.
• Im Mai 2014 unterzeichnet der LCGB den ersten Kollektivvertrag
für alle Arbeitnehmer der vier Hema-Geschäfte in Luxemburg für
eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr.
LCGB-Transport
2010
Flussschifffahrtsgesellschaft Lehnkering über die Erneuerung des Kollektivvertrages in diesem Unternehmen statt.
Aktionen:
Im Mai 2010 führt der LCGB eine neue Leistung für Berufsfahrer ein,
nämlich eine Rechtsschutzversicherung, die folgende Aspekte umfasst:
-
Entschädigungsanträge: Wir helfen dir dabei, deine Rechte durchzusetzen, z.B. bei Arztkosten, Schadensersatz, moralischen Schaden, Einkommenseinbußen, usw.;
Verteidigung in Straßenverkehrsangelegenheiten, Anwaltshonorare, Gerichtskosten, jeden Einspruch, jede Berufung oder Revision;
Unterstützung bei Inhaftierung, bei Bewährungsstrafen oder
Begnadigung;
rechtlicher Beistand bei einem Fahrverbot oder beim Einzug des
Führerscheines.
2012
Kollektivverträge:
Im Februar 2012 fand eine Informationssitzung mit der Delegation der
2013
Aktionen:
• Am 6. März 2013 traf eine Delegation des LCGB den Regierungs-
beauftragten für die Seeschifffahrt, Robert BIWER, und den Qualitätsreferenten des Seeschifffahrtskommissariats, Marc SIUDA, der
ebenfalls mit der Überarbeitung der Gesetzgebung im Rahmen
der Maßnahmen für die praktische Umsetzung einer nationalen
Gesetzgebung befasst ist.
115
DIE FACHVERBÄNDE
Die Unterredung bezog sich auf die Schifffahrt und die Arbeitsbedingungen der rund 5.000 Seeleute, die unter Luxemburger Flagge
beschäftigt sind.
Mobilität“ in der Stadt Luxemburg (z.B. „Tram“) sowie „Logistic-HUB“
in Bettemburg sind Indikatoren für den Fortbestand dieser Tendenz.
Mit dem Ziel seine Bemühungen zu bündeln und optimisieren, speziell
im Hinblick auf die Bearbeitung multisektorieller Themen, hat der LCGB
zwecks Gründung eines Fachverbandes LCGB-Transport seine Delegierten aus den verschiedenen Teilbereichen des Transports auf eine Konferenz eingeladen.
• Am 24. Juni 2013 traf sich die Personaldelegation der Lkw-Transportfirma Savam Lux in der LCGB-Zentrale in Luxemburg, um dort
mehrere Aktualitätsthemen zu erörtern, u.a. die massiven Entlassungen infolge des Abwärtstrends der Konjunktur.
Dominique MACAHDO (Sales-Lentz) wurde zum Präsidenten des Fachverbandes gewählt und wird die Arbeitnehmer des Transportsektors im
Zentralvorstand des LCGB vertreten. Der erste Vorstand des Fachverbandes besteht aus folgenden Mitgliedern: Philippe BONESIRE (Sales-Lentz),
Emile DOSTERT (Demy Schandeler), Jean-Louis GOEDER (Lux-Airport),
Alain HIM (Lux-Airport), Jean-Claude JUNGEN (Luxair), Roger KLEIN
(Autobus Stephany), Einar KRISTJANSSON (Cargolux), Dominique
MACHADO (Sales-Lentz), Vitor Hugo MARTINS (Luxair), Astrid MOSEL (Cargolux), Henri PIERRARD (Sales-Lentz), Paul REUTER (Luxair),
Thomas WÄTZOLD (Daulux) und Alain ZEIMERS (Autobus Stephany).
Während die Autonomie der verschieden existierenden Strukturen und
Mitglieds Sektoren die im Fachverband LCGB-Transport zusammengeführt werden weiterhin respektiert wird hat der LCGB-Transport die
Mission die gewerkschaftliche Arbeit im Transportsektor zu koordinieren,
sowie verschieden Sektor übergreifende Problematiken wie z.B. die Müdigkeit anzusprechen.
• Am 19. August 2013 traf eine Gruppe von Schwerlasterfahrern der
Firma Italux LCGB-Gewerkschaftssekretär Jean-Luc ZAHLEN. Die
Beschäftigten des Unternehmens machten auf die unmenschlichen
Arbeitsbedingungen, unter denen sie arbeiten müssen, aufmerksam.
Der LCGB-Transport zielt nicht darauf ab die Autonomie der im
Fachverband regruppierten verschiedenen Strukturen in Frage zu
stellen, sondern hat zum Ziel, die Gewerkschaftsarbeit des LCGB
im Transportbereich zu koordinieren und gemeinsame Dossiers
der im Transportsektor beschäftigten Arbeitnehmer zu bestimmen
und in Angriff zu nehmen wie z.B. die Übermüdung der Autosbusund LKW-Fahrer, Schiffskapitäne oder Piloten von Fracht- sowie
Personenflugzeugen.
Kollektivverträge :
2014
Aktionen:
Der Transport- und Logistikbereich verzeichnete in den vergangenen
Jahren eine starke Entwicklung, die Umsetzung der Projekte „nachhaltige
116
Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 260 Arbeitnehmer der
Flussschifffahrtsgesellschaft Lehnkering sind im Hinblick auf die Einführung eines Kollektivvertrages in diesem Wirtschaftszweig von großer Bedeutung. Die Verhandlungen verlaufen Anfang 2014 im Rahmen eines
Schlichtungsverfahrens, damit die Errungenschaften der Angestellten des
Unternehmens aufrechterhalten werden.
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LCGB-ACAP (Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors)
2010
•
Die Generalversammlung des LCGB-ACAP fand am 25. November
2011 im Restaurant Le Rondeau in Bridel statt.
Aktivitäten:
Im Rahmen dieser Generalversammlung 2011 wurde ein neuer Fachverbandsvorstand gewählt und der scheidende Präsident, Christophe
GRIESS, wurde für eine Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt. Das
Interesse der Busfahrer an der Funktion dieser Gewerk-schaftsstruktur zeigte sich anlässlich zahlreicher Bewerbungen für die Wahl des
neuen LCGB-ACAP-Vorstandes.
• Am 15. Oktober 2010 fand in Bergem die Generalversammlung
der Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) statt.
Anwesend waren als Repräsentanten der in Luxemburg ansässigen
Busfahrer etwa vierzig Personen. Dargestellt wurde die aktuelle
Lage der Branche und die Forschritte beim Kollektivvertrag; zudem
wurde einstimmig ein neuer Fachverbandsvorstand gewählt.
• Am 24. November 2010 fand eine Unterredung zwischen dem
LCGB und dem Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen statt.
Bei diesem Treffen wurden mehrere die Infrastrukturen betreffenden Problematiken besprochen, wie z.B. fehlende sanitäre Einrichtungen am Ende der Busstrecken, fehlende Parkplätze, die Einrichtung neuer Buswege, grüne Wellen der Ampelanlagen, die den
heutigen Fahrzeugen angepassten Haltepunkte, usw.
Der Kollektivvertrag für das private Busgewerbe:
Während einer Fachverbandsvorstandssizung der Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) wurden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Fahrer privater Autobusse beschlossen. Seit mehreren Jahren bereits gibt es im Kollektivvertrag nämlich keine nennenswerten Fortschritte.
Der Kollektivvertrag für das private Busgewerbe:
Am 24. September 2010 wurde dank dem maßgeblichen Einsatz des
Verhandlungsführers LCGB eine Verlängerung des Kollektivvertrags für die
im privaten Busgewerbe tätigen Arbeitnehmer vereinbart. Die Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags fand am 1. Dezember 2010 statt.
2011
Aktivitäten:
Daher beschließt der LCGB-ACAP den Beginn einer Mobilisierungs-Aktion mit der Bezeichnung „LA BARABE!“. Dies bedeutet konkret, dass mittels eines veränderten körperlichen Erscheinungsbildes der Fahrer, genauer gesagt der Verzicht auf die Bartrasur beziehungsweise das Tragen eines
Armbandes (oder auch beides zusammen), in einen begrenzten Zeitraum
die Solidarität zwischen Busfahrern gezeigt wird und gleichzeitig wird den
Unternehmern verdeutlicht, dass die Beschäftigten der Branche endlich
eine Berücksichtigung ihrer Forderungen anstreben und dass sie trotz des
Verzichts auf eine lautstarke Bekundung ihrer Meinung mit ihren Arbeitsbedingungen keineswegs zufrieden sind.
Anfang Juli 2011 zieht der LCGB-ACAP eine positive Bilanz der Kampagne
“LA BARBE!”. Nachdem etwa 2.000 grüne Armbänder verteilt wurden,
konnte der LCGB-ACAP in zwei Wochen den Solidaritätsgeist der Busfahrer ermessen, die das Armband mit der Aufschrift “DER BART” trugen
oder sich einen Bart wachsen ließen – oder auch beide Aktionen zusammen realisierten.
• Der LCGB nahm am 20. Mai 2011 am Luxemburger Bahnhof an
einer Protestaktion gegen die zunehmenden Gewalttätigkeiten im
öffentlichen Personenverkehr teil.
2012
Aktivitäten:
•
Der Fachverbandsvorstand des LCGB-ACAP und mehrere Fahrer
von Privatbussen trafen sich am 26. März 2012 bei CEFOS Remich
zu einem Weiterbildungstag.
117
DIE FACHVERBÄNDE
•
Am 13. Dezember 2012 fand in Anwesenheit des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, die alljährliche Generalversammlung
des LCGB-ACAP statt.
LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY wies in seiner Ansprache
auf die laufenden Verhandlungen des branchenübergreifenden Kollektivvertrags hin und auf die eventuell erforderlichen gewerkschaftlichen Aktionen im Fall einer fehlenden Einigung mit den Arbeitgebervertretern.
• Am 2. Juli 2013 fand in der LCGB-Zentrale eine Weiterbildungsveranstaltung über die gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang
mit dem Busfahrerberuf statt, an der die Leiterin des Bereichs
der branchenübergreifende Krankheitsprävention an den Arbeitsplätzen (Santé au Travail Multisectoriel, STM), Frau Dr. Nicole
MAJERY, teilnahm.
• Seit mehreren Jahren setzt sich die Vereinigung der Busfahrer des
Privatsektors (LCGB-ACAP) für eine Lösung der Problematiken der
Zeiteinteilung, der Wegstreckenführung ein und wies nachdrücklich
auf die fehlenden sanitären Einrichtungen an den Busstrecken hin.
2013
Aktivitäten:
• Am 3. März 2013 trafen sich 50 Personen in der LCGB-Zentrale
zur Generalversammlung der Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP). Bei dieser Gelegenheit wurden mehrere
gewerkschaftliche Manadate des LCGB-ACAP erneuert und die aktuelle politische und soziale Lage im Busgewerbe erörtert.
• Am 27. August 2013 ehrten LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY, LCGB-Generalsekretär Fränz LOMEL, der stellvertretende
LCGB-Generalsekretär Christophe KNEBELER und LCGB-Gewerkschaftssekretär Jean-Luc ZAHLEN den langjährigen Militanten
René WEBER aus Anlass seines Übergangs in den wohlverdienten
Ruhestand nach 43 jähriger Arbeit.
• Unser Kollege René WEBER hat als sehr engagierter Delegierter
und treuer Gewerkschaftsmilitanten im Unternehmen Luxair und
später im Unternehmen Voyages Ecker, sehr dazu beigetragen, dass
die Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) sich
erneuern konnte.
• Am 4. Juni 2013 trafen sich die LCGB-Delegierten des privaten
In diesem Sinne lag dem LCGB viel daran, René WEBER mit einem
Geschenkkorb für alle seine Bemühungen und sein Engagement
zu danken, das er in den vergagegen dreißig Jahren zeigte, u.a. im
LCGB-ACAP-Fachverbandsvorsstand.
Busgewerbes in CEFOS in Remich zu einem gewerkschaftlichen
Weiterbildungstag.
• Der Fachverbandsvorstand der Vereinigung der Busfahrer des Pri•
Am 2. Juli 2013 traf der LCGB die Vertreter der luxemburgischen Handelsverbandes (Confédération Luxembourgeoise du
Commerce, CLC), vertreten durch seinen Direktor Thierry NOTHUM und den Berater Pascal DICKES zwecks Meinungsaustauschs
über die Weiterbildung der gewerblichen Fahrer.
118
vatsektors (LCGB-ACAP) traf sich am 18. Oktober 2013 in der
LCGB-Zentrale zu einer Arbeitssitzung, an der auch der Europaabgeordnete Georges BACH teilnahm. Als derzeitiges Mitglied des
Ausschusses für Transportwesen und Tourismus des Europäischen
Parlaments sind Georges BACH die Problematiken, mit denen es
die Berufskraftfahrer zu tun haben, sehr wohl bekannt.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Der Kollektivvertrag für das private Busgewerbe :
Der LCGB hat als Mehrheitsgewerkschaft und Wortführer der Arbeitnehmer des privaten Busgewerbes am 14. Mai 2013 einen Anhang zum
Kollektivvertrag für die Busfahrer und die angestellten Hilfskräfte im privaten Busgewerbe unterzeichnet. Dieser Kollektivvertrag, der ab dem 1.
Juni 2013 in Kraft tritt, wird um 18 Monate verlängert.
• Am 4. März 2014 empfingen der Vorsitzende der Gewerkschaftsdelegation von Sales-Lentz, Dominique MACHADO und der stellvertretende Vorsitzende der Delegation von Sales-Lentz, Henri
PIERRARD, LCGB-Generalsekretär, Francis LOMEL und LCGBGewerkschaftssekretär Jean-Luc ZAHLEN am Firmensitz von SalesLentz in Niederkerschen zu einer Unterredung mit dem Transportdirektor der Firma, Robert FUNK.
Dieses Treffen verlief in einer konstruktiven Atmosphäre, es wurden
mehrere Themen, darunter beispielweise die Aktivitäten der Gewerkschaftsdelegation bei Sales-Lentz, die Zukunft des Unternehmens und die Entwicklung der Geschäftstätigkeit von Sales-Lentz
besprochen. Im Anschluss an diese Sitzung besuchten die Gewerkschaftsdelegierten das Büro der Arbeitnehmervertretung und sahen
sich die dortigen Plakataushänge an.
2014
Francis LOMEL und Jean-Luc ZAHLEN lernten zudem den Service-Leiter Christian HOLTGEN kennen. Insbesondere die Funktion des “Nightrider”-Services wurde in diesem Zusammenhang
erläutert. Als Abschluss der Unterredung wurde die Firmengarage
besichtigt.
Aktivitäten:
• Am 10. Februar 2014 wurde eine LCGB-Delegation vom Minister
für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH,
empfangen.
Der LCGB stellte anlässlich dieses Gesprächs eine Reihe von Foderungen zur Verbesserung der Arbeitbedignungen der Arbeitnehmer
auf, nachstehend die wichtigsten Punkte:
-
Anpassung der Lenkzeiten und der Pausenzeiten der Fahrer;
Fragen zur Bedeutung des Regierungsvorhabens der nachhaltigen Mobilität;
RGTR-Buslinienverbund: Hygieneprobleme (Bereitstellung
von Sanitäreinrichtungen für die Fahrer), Sicherheit in den
Fahrzeugen (für Fahrer und Fahrgäste);
Angleichung der Karten für freie Verkehrmittelnutzung für
sämtliche Arbeitnehmer des öffentlichen Transportgewerbes.
• Am 25. Mai 2014 lud die Vereinigung der Busfahrer des Privatsek-
tors (LCGB-ACAP) ihre Mitglieder ins “Veräinshaus Um Widdem”
der Gemeinde Kayl zu einem gemütlichen Grillfest ein.
• Diese Initiative zielte darauf, außerhalb der Arbeitszeit den Mei-
nungsaustausch über aktuelle Themen zu ermöglichen, in entspannter Atmosphäre und bei geselligem Beisammensein. Dieses Event,
an dem etwa fünfzig Personen teilnahmen, wurde ein voller Erfolg.
119
DIE FACHVERBÄNDE
LCGB-SEA (Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der Luftfahrt)
2010
• Am 25. November 2010 organisierten die Cargolux-Piloten mit der
Unterstützung des LCGB eine Protestaktion vor dem Flughafenterminal von Findel.
Aktivitäten:
• Am 20. April 2010 trafen sich Vertreter des LCGB mit dem Minis-
Diese Protestaktion fand statt, weil 300 Cargolux-Piloten der Ansicht sind, dass die für die Flugbewegungen zuständigen Leiter ein
derart unangenehmes und repressives Betriebsklima eingeführt haben, dass die Mitarbeiter Angst hätten, ihre Meinung zu äußern,
wenn diese nicht mit derjenigen ihrer Vorgesetzten übereinstimme
oder auch in den Fällen, in denen sie Fehler eingestehen wollten.
ter für Wirtschaft und Außenhandel, Jeannot KRECKE, zu einem
Gespräch.
Der Minister unterstrich anlässlich dieser Unterredung, der Attraktivität des Standortes Findel größte Bedeutung zuzumessen. Diesbezüglich schlug er die Einrichtung eines Rundtischgesprächs unter
Beteiligung der Gewerkschaften, der betreffenden Personalvertretungen, der Arbeitgeber und auch der Vertreter des Wirtschaftsministeriums vor.
Kollektivverträge:
• Am 9. Juni 2010 tagte die 3. Generalversammlung des LCGB-SEA.
Bei dieser Gelegenheit unterstrich LCGB-SEA-Präsident Paul REUTER, die Bedeutung einer starken Gewerkschaftsbundes, wie z.B.
der LCGB-SEA, der auf die Bereiche Flugverkehr und Logistik spezialisiert ist.
•
Das seit 2008 verhandelte Abkommen bei Cargolux wird am 19. März
2010 in Form eines Zusatzes zum Kollektivvertrag unterzeichnet.
•
Am 8. Juni 2010 findet die Unterzeichnung einer Übereinkunft über
die prinzipielle Neufassung des Kollektivarbeitsvertrags für Lux-Airport statt. Dieser neue Vertrag ist vom 1. Januar 2010 bis zum 32.
Dezember 2012 gültig.
2011
Aktivitäten:
•
Am 12. Mai 2011 wird eine LCGB-Delegation vom Minister für
nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, Claude WISELER, und
vom Wirtschaftsminister, Jeannot KRECKE, zu einer Unterredung
empfangen, betreffend die Beantwortung der von den Arbeitnehmervertretern gestellten Fragen.
• Am 6. Oktober 2010 findet ein Rundtischgespräch über die Logistikbranche statt, organisiert vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen und dem Ministerium für Wirtschaft
und Außenhandel.
• Die beiden zuständigen Minister und verschiedene im Frachtzen-
trum tätige Unternehmen präsentierten ein Dokument, in dem
sämtliche erforderlichen Informationen, die sich auf die Zukunftssicherung von Findel beziehen, zusammengefasst wurden.
Im Anschluss an die Pressemitteilungen, in denen die Öffentlichkeit
über eine mögliche Übernahme von 35 % Aktienanteilen des Unternehmens Cargolux durch Qatar Airways informiert wurde, verlangt
der LCGB eine Drinlgichkeitssitzung unter Einbeziehung der zuständigen Minister.
•
Anlässlich des EU-Verkehrsministerrates am 16. Juni 2011 organisierte
die Europäische Cockpit-Vereinigung mit Unterstützung des LCGBSEA und der luxemburgischen Vereinigung der Langstreckenpiloten
(ALPL) in Luxemburg-Kirchberg eine Protestaktion, um sich für eine
europäische gesetzliche Regelung gegen Erschöpfung und Ermüdung
von Langstreckenpiloten einzusetzen. Diese Ermüdungserscheinungen bei Piloten wurden in wissenschaftlichen Untersuchungen klar
nachgewiesen.
Video: Protestaktion vom 16. Juni 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
120
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2012
Aktivitäten:
•
•
Am 27. März 2012 trafen sich die Gewerkschaften und die zuständigen Minister Etienne SCHNEIDER und Claude WISELER. Die Minister wiesen die Gerüchte um den Standort Findel zurück und informierten die Gewerkschaften, dass die Regierung sich der Bedeutung
des Flughafenstandortes bewusst sei und „alles unternommen wird“,
um die gegenwärtige Krise zu überwinden.
•
Am 31. März 2012 findet in Düdelingen eine Versammlung der Arbeitnehmer von CFL-Multimodal statt. Im Anschluss an die im August
2011 erfolgte Übernahme der Unternehmen LENTZ Express (UPS)
und LENTZ Logistics und nach der Einrichtung einer einzigen Personalvertretung im Unternehmen, bittet die Personaldelegation die Arbeitnehmer, sich zu versammeln. Auf der Tagesordnung steht der Bericht über die laufenden Kollektivvertragsverhandlungen und eine freie
Diskussion, wobei die Arbeitnehmer die Themen selbst bestimmen.
•
Am 4. Juni 2012 findet eine Unterredung zwischen einer
LCGB-Delegation. dem Minister für nachhaltige Entwicklung und
Infrastruktur, Claude WISELER und der Ministerin für Mittelstand
und Tourismus, Françoise HETTO statt zwecks Diskussion über
die Entwicklung einer globalen Strategie für den Standort Findel.
Der Staat muss als Mehrheitseigner der luxemburgischen Luftfahrtgesellschaften, nach Ansicht des LCGB eine konkrete Rolle übernehmen und darauf achten, dass die neuen Aktionäre unser Modell des
Sozialpartnerschaftsdialogs nicht in Frage stellen.
•
Am 27. Juli 2012 fand eine Unterredeung zwischen einer LCGB-Delegation und dem Vorsitzenden des Luxair-Verwaltungsrates Paul
HELMINGER statt.
Das Unternehmen Luxair bereitet strukturelle Neuordnungen hinsichtlich seiner künftigen Luftfahrtaktivitäten vor. Für den LCGB liegt
es auf der Hand, dass sich jede Maßnahme, die im Bereich der Luftverkehrs von Luxair getroffen wird, auch in erheblichem Maße auf die
Lage des betreffenden Personals auswirkt. Um eine optimale Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu erreichen, ist eine transparente
Vorgehensweise, unter Beteiligung sämtlicher betroffener Parteien,
unbedingt erforderlich.
Aus diesem Grunde forderte der LCGB im Juni 2011 die Einberufung
einer Tripartite für die Luftschiffahrt, dessen Mission darin bestünde,
die Auswirkungen der von Luxair geplanten strukturellen Neuordnungen auf die Arbeitplätze und die betreffenden Arbeitnehmer zu
untersuchen und die gegebenenfalls erforderliche Problemlösungen
im Sinne der Existenzabsicherung der betroffenen Arbeitnehmer finden könnte.
• Am 7. Juli 2011 tagt die 4. Generalversammlung des LCGB-SEA.
LCGB-SEA-Präsident Paul REUTER unterstreicht in seiner Begrüßungsrede, dass die vor Ort geleistete gute Arbeit ihre Früchte
trage. Der fast zehnprozentige Anstieg der Mitgliederzahl von
LCGB-SEA in Findel sei ein gutes Beispiel hierfür.
Kollektivverträge:
•
•
Am 12. Juli 2011 wird der Geschäftsleitung von Cargolux ein gemeinsamer Forderungskatalog präsentiert. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Branche und der Gesellschaft zum Jahresende 2011
beschlossen die Sozialpartner die stillschweigende Verlängerung des
Kollektivarbeitsvertrags von 2011 bis 2012, ohne dass zusätzliche
Forderungen erhoben wurden. Diese Vorgehensweise gewährleistet
die Beibehaltung sozialer Errungenschaften.
Am 19. Oktober 2011 beantragen die unterzeichnenden Gewerkschaften den Beginn von Verhandlungen über die Neufassung und
Verbesserungen der Kollektivverträge von Luxair, um die zwei Verträge entsprechend dem Einheitsstatut in einem gemeinsamen Dokument zusammen zu führen.
Der Geschäftsleitung wurde ein gemeinsamer Forderungskatalog
übermittelt, der bis zum Jahresbeginn 2012 unbeantwortet bleibt.
Dieses auf Initiative des LCGB organisierte Gespräch zielte darauf,
die zuletzt in den Massenmedien veröffentlichten Informationen über
die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erörtern.
Der LCGB nutzte die Gelegenheit, um sich über die Ansichten des
Verwaltungsratsvorsitzenden zur künftigen Unternehmensstrategie
zu informieren.
121
DIE FACHVERBÄNDE
Kollektivverträge:
•
•
Am 3. Oktober 2012 reagierten die luxemburgische Vereinigung der
Langstreckenpiloten (ALPL) und der LCGB-SEA im Rahmen einer
Pressekonferenz auf die neuen Vorschläge der Europäischen Agentur
für Flugsicherheit (AESA) zu den neuen vereinheitlichten Regelungen
auf europäischer Ebene, die zum Jahresende 2015 in Kraft treten
sollen, betreffend die Erschöpfungs- und Ermüdungserscheinungen
von Piloten.
Am 19. Januar 2012 haben die unterzeichnungsberechtigten Gewerkschaften bei Luxfuel S.A. den Kollektivvertrag verlängert.
Trotz eines schwierigen konjunkturellen Umfelds gelang den beiden
Parteien die Ausarbeitung eines verbesserten Kollektivvertrags, und
sie verlängerten ihn um einen Zeitraum von drei Jahren. Er gilt vom
1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014.
•
Am 25. Januar 2012 kündigten Cargolux Airlines International S.A
und die Gewerkschaften offiziell an, dass sie sich auf einen Anhang
zum Kollektivvertrag geeinigt und diesen unterzeichnet hätten.
Die erweiterten Vertragsbestimmungen dieses Kollektivvertrags werden rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten und enden zum
31. Dezember 2012. Die Parteien unterzeichnen zudem einen zweites Abkommen betreffend Maßnahmen, die nach einem wirtschaftlich sehr schwierigen Jahr 2011 für die Zukunft des gesamten Unternehmens zwecks Absicherung und Erweiterung eines umfassenden
Plans erforderlich sind.
•
Am 20. November 2012 hielt der LCGB eine Pressekonferenz ab,
um seinen Fragenkatalog, der sich an Cargolux / Luxair und an die
Minister Claude WISELER und Etienne SCHNEIDER richtet, zu präsentieren.
Alle Fragen des LCGB ergaben sich aufgrund der Ereignisse der letzten Zeit, im Zusammenhang mit den Unternehmen Cargolux und
Luxair (Kündigung der Kollektivverträge, gemeinsame Kundgebung
am 13. November 2012, Mitteilung über das Ausscheiden von Qatar Airways aus dem Cargolux-Gesellschaftskapital). Ihre Antworten
müssen zwecks einer fundierten Diskussion über die für den Standort
Findel festzulegende Strategie unbedingt übermittelt werden.
Video: Pressekonferenz vom 20. November 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
•
Am 28. September 2012 erfolgt seitens der Cargolux-Geschäftsleitung die einseitige Kündigung des Kollektivvertrags mit Cargolux,
ohne dass diesem Schritt etwa Erörterungen mit den Gewerkschaften vorangegangen wären. Dies stellt in der Geschichte des Dialogs
der Sozialpartner in Luxemburg einen beispiellosen Vorgang dar.
•
Am 29. Oktober 2012 folgt die Geschäftsleitung von Luxair dem Beispiel von Cargolux und kündigt einseitig die Kollektivverträge.
•
Angesichts der einseitigen Kündigungen der Kollektivverträge durch die Geschäftsleitungen von Cargolux und Luxair organisieren die Gewerkschaften am 13. November 2012 vor der
Abgeordnetenkammer in Luxemburg-Stadt eine gemeinsame
Kundgebung für den Erhalt der Unternehmen Cargolux und Luxair in Luxemburg und für die Existenzabsicherung der Beschäftigten von Findel. 1.500 Menschen waren diesem Aufruf der
Gewerkschaften gefolgt.
Nach der Überreichung eines offenen Briefs mit den gewerkschaftlichen Forderungen an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer,
Laurent MOSAR, unterstrich der LCGB in seiner Rede, dass der luxemburgische Staat als Mehrheitsaktionär der Luftfahrtunternehmen
Cargolux und Luxair endlich Verantwortung übernehmen solle. Für
den LCGB liegt auf der Hand, dass der Findel nicht das gleiche Schicksal erleben dürfe wie Arcelor, nach der Übernahme durch Mittal.
Video: Gemeinsame Kundgebung vom
13. November 2012
http://www.youtube.com/user/lcgblux
•
Am 27. November 2012 tagt die 5. ordentliche Generalversammlung des LCGB-SEA im Hotel IBIS am Standort Findel.
122
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Kollektivverträge:
Am 30. Dezember 2011 kündigt das Unternehmen CFL Multimodal
einseitig den Kollektivvertrag und die Verhandlungen beginnen somit in
gespannter Atmosphäre.
Im Anschluss an die Fusion von CFL Multimodal mit dem Unternehmen
Lentz ist es zudem unbedingt erforderlich, dass den Mitarbeitern der beiden Gesellschaften früher oder später ein einziger, gemeinsamer Kollektivvertrag vorgelegt wird.
Aufgrund der besonderen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens CFL
Lentz Multimodal verlaufen 2012 die Verhandlungen über den Abschluss
des Kollektivvertrags besonders kompliziert.
• Zu Beginn des Jahres 2013 werden die Zugangskontrollen für
die Beschäftigten des Flughafens Luxemburg verstärkt. Die
Sicherheitsdienste der Flughafenbetreibergesellschaft Lux-Airport haben den Auftrag, am Flughafeneingang bei den
Mitarbeitern „jeden tragbaren Gegenstand“ zu durchsuchen.
2013
Aktivitäten:
•
Das Ausmaß dieser Kontrollen gestaltet sich jedoch überraschend,
das Sicherheitspersonal muss die Brieftaschen und sogar den „Inhalt“
der Brötchen der Arbeitnehmer unter die Lupe nehmen. Der LCGB
stellt angesichts dieser Vorgänge die Frage nach der Legitimität und
Berechtigung dieser Maßnahmen und wendet sich diesbezüglich an
die Massenmedien.
Im Rahmen eines europäischen Aktionstages der Europäischen
Cockpit-Vereinigung (organisieren der LCGB und die Luxemburgische Vereinigung der Langstreckenpiloten (ALPL) am 22. Januar 2013
am Flughafen Luxemburg einen „Marsch für die Sicherheit”.
Ziel dieser Aktion ist es, die Passagiere in Anbetracht der neuen europäischen Richtlinie über die Flugdienstzeiten im Luftverkehr gezielt
zu informieren und zu sensibilisieren. Aufgrund der neuen Normen
könnten die Fluggesellschaften nämlich mit Risiken verbundene Flugzeiten umsetzen, denn das Flugpersonal müsste unter Umständen
Dienstzeiten von 20 Stunden bzw. sogar von 22 Stunden leisten.
•
Während diesem Treffen informiert der Sprecher der luxemburgischen Aktionäre, Paul HELMINGER, zuerst darüber, dass der Cargolux-Wartungsdienst weiterhin in Luxemburg angesiedelt bleibe.
Außerdem unterstreicht er, dass der vom Cargolux-Verwaltungsrat
genehmigte strategische Plan ohne ein effizientes Kostenmanagement
nicht funktionieren könne, dass die von Cargolux geplante deutliche
Produktivitätssteigerung ohne Lohnreduzierungen und ohne Stelleneinsparungen realisiert werden solle.
Video: Marsch für die Sicherheit vom
22. Januar 2013
http://www.youtube.com/user/lcgblux
•
Am 18. Februar 2013 empfängt Paul HELMINGER, der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Unternehmen Luxair und Cargolux
in seiner Eigenschaft als Sprecher der luxemburgischen Aktionäre
der beiden Luftfahrgesellschaften eine LCGB-Delegation unter der
Leitung von LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY.
Am 23. Januar 2013 empfangen die Minister eine LCGB-Delegation
unter der Führung von LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, zusammen mit Mitarbeitern der Unternehmen Luxair und Cargolux, zwecks
Erörterung des 42 Fragen umfassenden Schreibens zum Findel, das der
LCGB am 20. November 2012 an die Regierung gesandt hat.
Obwohl mehrere Fragen derzeitig nicht geklärt werden können, weil
deren Beantwortung von strategischen Neuüberlegungen, die gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sind, abhängig sind, beinhalteten
die Ausführungen der beiden Minister eine Reihe von Klarstellungen.
•
Am 18. April 2013 findet die 6. ordentliche Generalversammlung der
Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der Luffahrt (LCGB-SEA) statt.
Im Rahmen dieser Generalversammlung finden Neuwahlen zum
Fachverbandsvorstand von LCGB-SEA statt. Paul REUTER wird als
Präsident des LCGB-SEA wiedergewählt.
Als Gastredner ergreift der Europaabgeordnete Georges BACH,
Mitglied im Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, das
Wort und befasste sich u.a. mit den Bodenabfertigungsdiensten der
europäischen Flughäfen. Aufgrund eines Vorschlags zur Neuregelung
könnte Luxemburg gezwungen werden, für die Bodendienste einen
dritten Dienstleister zuzulassen.
123
DIE FACHVERBÄNDE
•
Am 3. Juni 2013 macht der LCGB die Luxair-Geschäftsleitung auf die
problematischen Arbeitsbedingungen im Cargo-Center aufmerksam,
nämlich die hohe Arbeitsbelastung, fehlendes Personal und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen.
•
Der LCGB bittet die Luxair-Geschäftsleitung in einem Brief, eine Versammlung unter Beteiligung der Cargo-Center-Mitarbeiter und der
Generaldirektion zu organisieren, damit die Arbeitnehmer selbst detailliert über ihre Anliegen berichten können.
Nachdem das Investitionsprojekt von den Aktionären und dem Verwaltungsrat des Unternehmens grünes Licht erhalten hat, wird der
LCGB am 16. Dezember 2013 von François BAUSCH, Minister für
nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen und vom Finanzminister,
Pierre GRAMEGNA, im Rahmen eines Meinungsaustauschs über
den aktuellen Stand des Dossiers Cargolux / HNCA empfangen.
Der LCGB nutzte diesen Gesprächstermin, um dem Minister für
nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen einen Brief zu überreichen, der seine Überlegungen über die Verfahrensweise, die für dieses Dossier beachtet werden solle, zusammenfasst.
Im Anschluss an neue Meldungen in den Massenmedien betreffend
einen möglichen Erwerb von 35 % Gesellschaftsanteilen durch den
chinesischen Konzern HNCA (Henan Civil Aviation Development
and Investment Company) traf der LCGB am 9. Oktober 2013 den
Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, Claude WISELER, zu einem Meinungsaustausch über dieses Thema.
Der LCGB verdeutlicht seine Stellungnahme, indem er unterstrich,
der Erwerb von 35 % der Aktienanteile seitens eines neuen Aktionärs zwecks Überlebens von Cargolux als luxemburgischem Kernunternehmen in den Bereichen Verkehrswesen und Logistik sei von
größter Relevanz und bedeute daher die dauerhafte Sicherung der
etwa 1.100 luxemburgischen Arbeitsplätze. Dieser Erwerb von Aktienanteilen durch einen ausländischen Investor sollte als optimale Gelegenheit genutzt werden, das Weiterbestehen des Unternehmens
mit seinen Arbeitsplätzen in Luxemburg abzusichern, verbunden mit
einer Stärkung der Position von Cargolux auf dem internationalen
Markt. Der Einstieg eines neuen Aktionärs in das Unternehmen müsse auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung Luxemburgs als logistischem Excellenzzentrum leisten.
•
Am 5. Dezember 2013 trifft eine Delegation des LCGB den neuen Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH,
um mit diesem über die aktuelle Lage bei Cargolux zu diskutieren.
Der LCGB verlangt insbesondere, dass die luxemburgischen
Aktionäre (die 65% der Aktienanteile halten) bei diesem Business gemeinsam handeln, um die Interessen des Unternehmens langfristig zu
verteidigen und auch die strategische Position Luxemburgs zu sichern.
Die Vereinbarung mit HNCA sollte in nachhaltiger Weise zu einer
Stärkung des Unternehmens Cargolux und des Großherzogtums
beitragen und daher die Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit gewährleisten und die Arbeitsplätze im Land absichern.
124
Kollektivverträge:
•
Am 18. April 2013 enden die Verhandlungen über die Erneuerung
des Kollektivvertrags von Luxair erfolglos. Zwecks Beilegung des
Streits haben die Gewerkschaften keine andere Wahl als die Einschaltung der Nationalen Schlichtungsamtes.
•
Am 28. Mai 2013 unterzeichnet der LCGB als einziges im Unternehmen Kuehne + Nagel mit Sitz in Contern vertretene Gewerkschaft
den ersten Kollektivvertrag für die etwa 520 Unternehmensmitarbeiter.
•
Am 7. Juni 2013 beschließen die vertragsschließenden Gewerkschaften von Cargolux die Einschaltung des Nationalen Schlichtungsamtes.
•
Am 20. Juni 2013 versammelen sich etwa 300 Luxair-Mitarbeiter vor
dem Sitz des Arbeitsministeriums, um ihrer Empörung bezüglich des
Dossiers des Kollektivarbeitsvertrags (CCT) auszudrücken, das seit
dem 10. Juni 2013 von dem Schlichter bearbeitet wird.
Auf dieses Protest-Event folgte ein “Marsch zur Schlichtung”. Die
Kundgebungsteilnehmer begleiten mit Vuvuzela-Tönen die Verhandungskommissions-Mitglieder zum ehemaligen Sitz des Arbeitsamtes, wo die Sitzung des Nationalen Schlichtungsamtes stattfindet.
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Letztgenannter Vertrag tritt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 in
Kraft und seine Laufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2014. Im Rahmen dieser Weiterführung wird ein Anhang zum Kollektivvertrag und
eine Anlage betreffend den Antrag auf Ausnahmeregelung, der am 9.
August 2013 seitens Cargolux bei der Direktion der luxemburgischen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC) eingereicht werden muss, hinzugefügt.
•
Am 22. Juni 2013 organisiert der LCGB eine Informationsveranstaltung
für die Belegschaft des Konzerns CFL Multimodal, um diese im Detail
über den Fortgang der Kollektivvertragsverhandlungen zu informieren.
2014
Aktivitäten:
•
• Im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen treten die ver-
tragsschließenden Gewerkschaften am 25. Juli 2013 mit der
Luxair-Direktion zusammen. Nach vierstündigen Unterredungen
kannbezüglich der Neufassung des Kollektivvertrags eine Übereinstimmung erzielt werden.
Die LCGB-Gewerkschaftsmitglieder und Personalvertreter, die in
sämtlichen Service-Bereichen des Unternehmens tätig sind (Wartung,
Flugnavigation, Operations, usw.) werden weiterhin wachsam sein
und in der täglichen Arbeit die Entwicklung der Partnerschaft zwischen Cargolux und HNCA überprüfen, um zu gewährleisten, dass
die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden und der neue
Aktionär hinsichtlich des Unternehmens, seiner Betriebsttätigkeit und
der Arbeitsplätze das versprochene Nachhaltigkeitskonzept realisiert.
Die Vereinbarung enthält folgende Elemente:
-
Die Wiedereinführung der zwei Kollektivverträge, die rückwirkend vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 gelten.
Die durch gemeinsamen Beschluss erfolgte Kündigung der
Kollektivverträge, womit dann beginnend mit dem September
2013 neue Verhandlungen geführt werden können.
Die Gründung von Arbeitsgruppen, deren Aufgabe darin
besteht, in den verschiedenen Abteilungen von Luxair Group
adäquate Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und
Rentabilität vorzuschlagen.
• Am 8. August 2013 unterzeichnen Cargolux Airlines International
S.A. und die Gewerkschaften eine Laufzeitverlängerung für den
Kollektivvertrag.
Am 14. Januar 2014 erfolgt die endgültige Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Henan Civil Aviation and Investment Co., Ltd.
(HNCA) und Cargolux Airlines International S.A. seitens des Ministers
für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH,
während dessen offiziellen Besuchs in China.
•
Am 12. Mai 2014 trifft sich eine LCGB-Delegation mit dem Minister
für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH,
zu einer dringend einberufenen Sitzung hinsichtlich der in den
Massenmedien erwähnten Zusammenarbeit zwischen den Flughäfen Zhengzhou und Hahn Frankfurt, beziehungsweise Leipzig im
Geschäftsbereich der Luftfracht.
Kollektivverträge:
Am 1. April 2014 unterzeichnet die Geschäftsleitung von CFL Multimodal mit der Mehrheitsgewerkschaft einen Kollektivvertrag. Da der LCGB
einschätzt, dass der neue Kollektivvertrag hinsichtlich der sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer eine deutliche Verschlechterung darstellt,
beschließt er, diesen Kollektivvertrag nicht zu unterschreiben und entsprechend seinen Gewerkschaftsstatuten seine Mitglieder im Unternehmen
CFL Multimodal bezüglich der weiteren Vorgehensweise zu befragen.
125
DIE FACHVERBÄNDE
Nationales Komitee für Wach- und Sicherheitsdienste
2010
Sektorieller Kollektivvertrag:
Nach mehr als 2 Jahren andauernden Verhandlungen wurde der Kollektivvertrag für Wach- und Sicherheitsdienste endlich am 14. Oktober
2010 zwischen dem Arbeitgeberverband Fedil Security Services und den
vertragsschließenden Gewerkschaften unterzeichnet. Dieser Vertrag gilt
für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 30. Juni 2011.
Kollektivverträge:
Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde der Kollektivvertrag der
Firma Vinci Park Services Luxembourg S.A. am 7. Dezember 2010 vom
LCGB, der einzigen im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft, unterzeichnet.
• Im Rahmen seiner Sensibilisierungskampagne, um den unhaltbaren
Bedingungen entgegenzutreten, die durch die Übernahme von Verträgen zwischen Sicherheitsdienstunternehmen verursacht wurden,
z.B. die Übernahme des Vertrages der G4S durch Cobelguard bei
der Europäischen Kommission und die sogenannten neuen Wachdienste wie Red Lion Security s.à r.l., trifft das Nationale Komitee für
Wach- und Sicherheitsdienste des LCGB im Juni 2011 Arbeitsminister Nicolas SCHMIT.
2011
Aktivitäten:
•
Der Sicherheitsdienst der Gebäude der Europäischen Kommission
in Luxemburg war verunsichert wegen der Betriebsübernahme aufgrund der Ausschreibung, die alle 5 Jahre stattfindet. Daher hat der
LCGB am 9. Mai 2011 eine Pressekonferenz einberufen, um diese
komplizierte Situation, von der 180 Arbeitsplätze bedroht sind, zu
erläutern.
• Im Rahmen des Karriereprofessionalisierungsprojekts im Sicher-
heitsdienst hat das Nationalkomitee Bewachung und Sicherheit
unter Vorsitz von Tony GIANNINI am 1. September 2011 einen
diesbezüglichen Weiterbildungskurs organisiert.
Video: Pressekonferenz vom 9. Mai 20111
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Kollektivverträge:
Am 23. Dezember 2011 wurde der Kollektivvertrag für die Personaldelegation der Firma Vinci Park unterzeichnet. Dieser Vertrag wurde für
einen Zeitraum von 2 Jahren (vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember
2013) abgeschlossen.
2012
• Im Mai 2011 traf sich die Leitung der Firma Brinks mit Vertretern
des LCGB. Während dieses Treffens wurden u. a. die bestehenden
Schwierigkeiten im Sicherheitsdienst erörtert. Genauer gesagt wurden mit dem Wachdienst verbundene Probleme sowie Arbeitspläne, wie die Urlaubsregelung, erörtert und diskutiert.
Actions :
Am 5. März 2012 findet im Büro des LCGB in Esch/Alzette die alljährliche
Generalversammlung des Nationalen Komitees für Wach- und Sicherheitsdienste statt. Viele Angestellte des Sicherheitsdienstsektors nahmen daran
teil, um sich über die bestehende Situation in ihrer Branche zu informieren
und diese zu kommentieren.
Während dieser Versammlung, wurde über ein neues Komitee sowie die
Wahl seines Vorsitzenden Antonio GIANNINI für einen Zeitraum von
drei Jahren abgestimmt.
• Infolge von Problemen, die in der Firma Red Lion Security s.à r.l.
auftraten, hat der LCGB am 25. Mai 2011 in seinem Büro in Esch/
Alzette ein Briefing für die 65 betroffenen Angestellten organisiert.
126
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Sektorieller Kollektivvertrag:
Am 11. Dezember 2012 haben die Vertreter des Nationalen Komitees
für Wach- und Sicherheitsdienste des LCGB anlässlich einer außerordentlichen Generalversammlung die Mitglieder der Kollektivvertragskommission einstimmig beauftragt, sich für den ungekürzten und bedingungslosen Erhalt des 13. Monats einzusetzen.
2013
Aktivitäten:
•
Im Rahmen seiner alljährlichen Generalversammlung am 13. Juni
2013 in Düdelingen hat das Nationale Komitee für Wach- und Sicherheitsdienste des LCGB seine Mandate erneuert und den Fachverbandsvorstand für die Arbeitnehmer aus Parkhausfirmen geöffnet.
konfrontiert werden, ohne zu wissen, ob ihr Arbeitsplatz oder
sozialen Errungenschaften vom neuen Arbeitgeber übernommen
werden. Deswegen sind die Angestellten der Wach- und Sicherheitsdienste unannehmbarem Druck und Spannungen ausgesetzt.
Bezüglich der Vorlage von Sicherheitsdienstverträgen für öffentliche Gebäude sowie für vom Staat unterstützte Veranstaltungen,
teilt der Arbeitsminister die Position des LCGB, dass die soziale
Komponente und die Garantie einer qualitativ hochwertigen
Dienstleistung von den verschiedenen Ministerien bei ihrer Auswahl
von Dienstleistungsfirmen zukünftig stärker in Betracht gezogen
werden sollten. Er hat vorgeschlagen, in diesem Sinne auf Ebene
des Regierungsrats zu intervenieren.
Der Arbeitsminister schließt sich der Vorgehensweise des LCGB an,
die daraus besteht, dass der Tätigkeitsbereich der Branche in der
Gesetzgebung genau definiert wird, die Qualität der Dienstleistung
verbessert werden (erforderliches Ausbildungsniveau, notwendige
fachliche Eignung, Zulassung, usw.) und die erforderliche Anzahl an
Sicherheitsdienstpersonal mit dem zu bewachenden Publikum und
je nach Art der Gebäude und Veranstaltungen in Verbindung gesetzt
wird (Schueberfouer, Kavalkaden, Konzerte, usw.).
Sektorieller Kollektivvertrag:
• Infolge einer Initiative des LCGB hat Arbeitsminister Nicolas SCH-
MIT am 23. September 2013 die Gewerkschaften, Arbeitgebervertreter des Sicherheitsdienstsektors und eine Reihe Verantwortlicher
aus dem Arbeitsministerium, dem Mittelstandsministeriums und des
Justizministeriums eingeladen zu einer Tripartite-Sitzung zwecks Analyse und Diskussion der Sicherheitsdienst- und CIT-Sektoren, die von
einer scharfen Konkurrenz geprägt sind und circa 3.500 Personen in
Luxemburg beschäftigen.
Am 4. Juli 2013 wurden bei einer Unterredung zwischen dem
LCGB und dem Arbeitsminister vor allem die Problematik der Unternehmensübertragung in der Sicherheitsdienstbranche und ihre
Folgen für die Beschäftigung erörtert. Denn Unternehmen in dieser
Branche können von einem Tag auf den anderen einen Dienstleistungsvertrag verlieren, nicht nur im Privatsektor oder öffentlichen
Dienst, sondern auch bei den europäischen Institutionen.
Die Verhandlungen zum neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer
der Wach- und Sicherheitsdienste wurden bei einem Arbeitstreffen am
17. Mai 2013 in der LCGB-Zentrale erörtert.
Die LCGB-Delegierten haben die Gewerkschaft nachdrücklich beauftragt, alles daranzusetzen, dass der 13. Monat weder gekürzt noch an die
Abwesenheit von der Arbeit gebunden wird. Der Erhalt des bestehenden Kollektivvertrages ist oberste Priorität damit die Errungenschaften der
Arbeitnehmer und der soziale Frieden in der Branche gesichert werden
können.
Dies gefährdet regelmäßig die Existenz der Angestellten, die oft
mit der Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes
127
DIE FACHVERBÄNDE
LCGB-Privatschulen
2011
jahres 2011/2012 auftraten. Zu den weiteren Themen gehörten
die Bedeutung der Privatschulen in Luxemburg, die Einführung und
praktische Umsetzung der Schülerbetreuung in den luxemburgischen
Sekundarstufenschulen und selbstverständlich auch die Reform des Sekundarstufenunterrichts im Großherzogtum.
Aktionen:
•
Am 8. Juni 2011 fand der konstituierender Fachverbandskongress des
LCGB-Privatschulen in Bertrange statt. Zu den Themen gehörten die
Statuten des Fachverbands, ein Aktionsprogramm und eine Resolution, die zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen wurde. Zum ersten Präsidenten des LCGB-Privatschulen wurde Carlo
ROSATI gewählt.
Kollektivverträge:
•
•
International School of Luxembourg: Unterzeichnung des neuen
Kollektivvertrags.
LTPEM: Unterzeichnung des neuen Tarifvertrags.
2013
Aktivitäten:
•
•
Am 12. September 2011 fand die erste Pressekonferenz des Fachverbandsvorstand LCGB-Privatschulen. In den luxemburgischen Privatschulen sind insgesamt etwa 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt, es
werden mehr als 4.000 Schüler unterrichtet, und es ist ein deutlich
ansteigender Trend zu verzeichnen. Was ihre Arbeitsbedingungen
betrifft, so haben die Arbeitnehmer der Privatschulen zahlreiche Beschwerden, die sie demnächst der Ministerin für Bildung und Berufsausbildung, Mady DELVAUX-STEHRES, vorlegen werden.
Am 17. Oktober 2013 fand der Fachverbandskongress des
LCGB-Privatschulen in der LCGB-Zentrale statt. Zu den Teilnehmern dieses Kongresses gehörten etwa vierzig Delegierte und
Gewerkschaftsmitglieder aus Privatschulen.
Die Kongressteilnehmer bestimmten sodann mehrere Gewerkschaftsmandate für den Fachverband LCGB-Privatschulen neu: Guy WAGENER (AGEDOC) wurde als neuer Fachverbandspräsident gewählt. Er
wird zudem den Fachverband im LCGB-Zentralkomitee vertreten.
Mitglieder des neuen Fachverbandsvorstandes sind: Guy WAGENER
(AGEDOC), Paul DIDIER (AGEDOC), Dan FELLENS (AGEDOC),
Klaudia ROLAND (EPMC) und Marc STEINES (AGEDOC).
Die Kongressdelegierten verabschiedeten außerdem eine Resolution,
die folgende zentrale Punkte enthält:
Kollektivverträge:
-
•
St George’s International School: Unterzeichnung eines neuen
Kollektivvertrags.
•
International School of Luxembourg: Unterzeichnung eines neuen
Kollektivvertrags.
2012
-
eine größere Transparenz bei den Dossiers der unteren
und höheren Klassenstufen des Sekundarstufenunterrichts
und im technischen Sekundarunterricht und eine bessere
Kommunikation in Richtung der betroffenen Lehrkräfte;
eine bessere Kommunikation zwischen den Privatschulen und
dem nationalen Ministerium für Bildung und Berufsausbildung;
Einbeziehung der Lehrkräfte in die Examen am Ende des Sekundarstufenunterrichts und der technischen Sekundarstufe, nicht nur
als Beobachter, sondern auch in der Funktion von Korrektur-Verantwortlichen.
Aktivitäten:
Am 27. Februar 2012 fand die erste Unterredung zwischen dem
LCGB-Privatschulen und der Ministerin für Bildung und Berufsausbildung, Mady DELVAUX-STEHRES statt.
Während dieser Unterredung, die in einer konstruktiven und
entspannten Atmosphäre stattfand, erörterten die Mitglieder
des Fachverbandsvorstandes des LCGB-Privatschulen mit der
Ministerin und ihren Beratern u.a. die Schwierigkeiten, die bei der
Umsetzung der Reform der Berufsausbildung, zu Beginn des Schul-
128
Kollektivvertrag:
• St George’s International School: Unterzeichnung eines neuen
Kollektivvertrags.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
LCGB-Öffentlicher Dienst
2010
Aktionen:
Weiterbildungstag der
(12. November 2010).
LCGB-Betriebssektion
Stadt
Luxemburg
• Staatsarbeiter: Unterzeichnung eines Nachtrags zum Kollektivvertrag der Staatsarbeiter (14. Dezember 2010):
-
Bekämpfung des Problems der 52 Krankheitswochen;
Arbeitsgruppe zum Thema künftige Veränderungen;
Anerkennung der Schichtarbeit;
Übersetzung in die französische Sprache.
Kollektivverträge:
•
SNCT: Informationssitzung über den Kollektivvertrag für das
Personal (Februar 2010).
2011
Aktionen:
Das LCGB-Zentralkomitee verabschiedet auf seiner Sitzung vom
14. März 2011 die Position des LCGB zu der von der Regierung vorgeschlagenen Reform des öffentlichen Dienstes. Diese Reform umfasst
zwei wichtige Komponenten: eine Reform der Löhne und die Einführung
eines Beurteilungssystems der Beamten im öffentlichen Dienst.
Die Position des LCGB umfasst drei klare und deutliche Punkte:
• Gemeinde Bartringen: Unterzeichnung des Kollektivvertrages
(24. Februar 2010).
-
Der LCGB fordert vor jeder Gesetzgebungsprozedur reelle Verhandlungen mit der Beteiligung sämtlicher Gewerkschaften, die im
öffentlichen Dienst vertreten sind.
Der LCGB kann auf keinen Fall eine Reform unterstützen, die insgesamt nur dazu dienen soll, die Lohnmasse herabzusetzen. Der
LCGB richtet sich daher genauso energisch gegen jede Manipulation der Lohntabellen der neu eingestellten Mitarbeiter.
Der LCGB ist gegen die Einführung eines individuellen Beurteilungssystems im öffentlichen Dienst.
Kollektivverträge:
• Verbesserung des Kollektivvertrages der Stadt Luxemburg: besserer Schutz vor der Privatisierung der städtischen Dienststellen
(März 2011).
• Enovos: Generalversammlung zum Thema Kollektivvertrag
(Oktober 2010). Das Personal gibt grünes Licht für das Schlichtungsverfahren. Der LCGB hat sich gegen eine Behandlung zum
Nachteile der neu eingestellten Arbeitskräfte gewehrt.
129
DIE FACHVERBÄNDE
• Kollektivvertrag von WSA: höhere Prämien und Anpassungen in den
Abkommenstexten (4. Mai 2011).
•
Der LCGB erhält zwei Effektivmandate: Armand THINNES und
Pierrot KLEIN.
Armand THINNES
Pierrot KLEIN
Jean-Jacques HUSS
Jean Marie KLEIN
2012
Aktionen:
• Guy SCHON ist der neue freigestellte Delegierte des LCGB für den
öffentlichen Dienst (Januar 2012).
• Gespräch mit dem Schöffenrat der Stadt Esch/Alzette (2. Mai 2012).
• Weiterbildungstag für die LCGB-Betriebssektion der Straßenbauverwaltung (12. März 2012).
• P&T:
Weiterbildungstag
(25. Mai 2012).
der
LCGB-Betriebsmannschaft
• Generalversammlung der LCGB-Betriebsmannschaft von P&T: der
LCGB zieht die Bilanz der künftigen Herausforderungen der Post in
Luxemburg (16. März 2012).
• Straßenbauverwaltung: Arbeitssitzung derLCGB-Betriebsmannschaft im Hinblick auf die Vorbereitungen auf die Sozialwahlen im
Jahr 2013 (1. Juni 2012).
• WSA:
Weiterbildungstag
(26. April 2012).
der
LCGB-Betriebsmannschaft
• Straßenbauverwaltung: Unterredung zwischen dem LCGB und
dem neuen Direktor (13. Juni 2012).
• Wahlen bei den Gemeindeangestellten der Stadt Luxemburg
(Mai 2012).
130
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
•
Unterredung des LCGB mit dem neuen Generaldirektor der P&T
zum Thema der europäischen und nationalen Ausrichtung und zur
Tarifpolitik (22. Juni 2012).
•
P&T: Der LCGB erhält sämtliche effektiven Mandaten bei der Wahl
der Personalvertreter im Verwaltungsrat (25. September 2012).
Der Meinungsaustausch bezog sich auf Einstellungen, Fortbildungen und
die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Umsetzung des Staatsarbeiterkollektivvertrages und der diesbezügliche Übergang gehörten ebenfalls zu den
angesprochenen Themen.
•
Edward FELIX
•
Axel LUDWIG
Sascha HIPP
Christoph MÜLLER
Neues Gesetz über die öffentlichen Forschungszentren: Der LCGB
trifft Berichterstatter Marcel OBERWEIS und setzt sich für eine bessere Funktionsweise der öffentlichen Forschung in Luxemburg ein
(7. März 2013).
WSA: Unterredung zwischen der Personaldelegation und der
Direktion (8. Oktober 2012).
• Gespräch zwischen dem LCGB und der Leitung der Verwaltung des
technischen Dienstes für die Landwirtschaft (ASTA) (25. April 2013).
•
P&T-Betriebstag „Postdag“ in Beaufort (26. Oktober 2012).
Die Diskussionen, die in einer sehr angenehmen Atmosphäre verliefen, bezogen sich auf die derzeitige Situation des Verwaltungspersonals, die voraussichtliche Entwicklung des Personals an den einzelnen Standorten, die Grundausbildung und Weiterbildung sowie auf
das Statut der ASTA-Arbeiter.
Die beiden Seiten stellten fest, dass die bestehenden Probleme sich
auf die verfügbaren Mittel für die Wartung der Maschinen und auf
die Verfügbarkeit bestimmter Fachfortbildungen für die Arbeitnehmer beschränken.
2013
Aktionen:
•
WSA: Informationssitzung der LCGB-Betriebsmannschaft zum
Thema Rentenreform (24. Januar 2013).
• Am 5. Juni 2013 fand der Fachverbandskongress des öffentlichen
Dienstes unter dem Thema „Vorrang für Weiterbildung“ statt. 125
Delegierte und Mitglieder nahmen an diesem Kongress teil.
•
Natur- und Forstverwaltung: erste Unterredung zwischen dem
LCGB und dem neuen Direktor Frank WOLTER (25. Februar 2013).
Romain PETERS (Gemeinde Petingen) wurde zum neuen Fachverbandspräsidenten gewählt. Der LCGB-Öffentlicher Dienst wird im
Zentralkomitee des LCGB von seinem Präsidenten Romain PETERS
(Gemeinde Petingen) sowie von Eugène BRAUN (Thermalbad Bad
Mondorf) und Sascha HIPP (P&T) vertreten.
131
DIE FACHVERBÄNDE
Im Rahmen der Reform der Löhne im öffentlichen Dienst fordern
die Delegierten des LCGB die Abschaffung des beabsichtigten Beurteilungssystems sowie erhebliche Verbesserungen der Grundausbildung, der Weiterbildung und der Ausrüstungen.
Der LCGB kritisiert ebenfalls, dass ein Teil der öffentlichen Betriebe
sich nicht ausreichend im Bereich der Aus- und Weiterbildung betätigen. Oftmals fehlt es am Willen oder an den Mitteln, eine adäquate
Ausbildung zu bieten. Außerdem fordert der LCGB mehr Lehrstellen im öffentlichen Dienst.
Schließlich sorgt der LCGB sich um die derzeitige Lage des Landes, nämlich um die Gefahr von Privatisierungen öffentlicher
Dienstleistungen.
Kollektivverträge:
• Die Gewerkschaften unterzeichnen für die nächsten 3 Jahre einen
verbesserten Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Gemeinde
Redingen (21. März 2013).
• Die erste Sitzung des neu gewählten LCGB-Fachverbandsvorstandes Öffentlicher Dienst fand in Nospelt am 12. Juni 2013 statt.
Eugène BRAUN (Thermalbad von Bad Mondorf) und Edouard
FELIX (P&T) wurden zu Vizepräsidenten bestimmt. Guy SCHON
(Straßenbauverwaltung) wurde zum Sekretär und Gusty GRETHEN
(Stadt Luxemburg) zum Kasserier designiert.
• Am 23. Mai 2014 fand eine Versammlung der LCGB-Delegierten
aus den Gemeinden, die unter den Kollektivvertrag der Südgemeinden fallen (Bettemburg, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch/
Alzette, Garnich, Hobscheid, Kayl, Koerich, Mondercange, Niederkerschen, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sassenheim, Schifflingen, Steinfort) zur Erörterung des Standes der seit
2009 laufenden Kollektivverhandlungen statt.
• Erster Kollektivvertrag für die Beschäftigten der P&T Luxemburg,
verhandelt von der Mehrheitsgewerkschaft LCGB. Unterzeichnung
am 24. September 2013.
• Weiterbildungsseminar der Delegierten und Kandidaten des LCGB
in den Südgemeinden (28. Juni 2013).
• Erste Verhandlung eines Rahmenabkommens für die Beschäftig• Gemeinde Differdingen: Der LCGB trifft Bürgermeister Claude
MEISCH (Oktober 2013).
132
ten im Forschungsbereich: Die Gewerkschaften richten sich an die
Verwaltungsratsvorsitzenden der öffentlichen Forschungszentren
Gabriel Lippmann, Santé, Henri Tudor und CEPS/INSTEAD zwecks
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
einer Intervention im Hinblick auf den Neustart der Verhandlungen
um die Einführung eines Rahmenabkommens (11. Oktober 2013).
•
2014
Versammlung der LCGB-Delegierten des öffentlichen Dienstes in
Heiderscheid im Hinblick auf die Gründung der neuen Regionalstruktur „LCGB-Öffentlicher Dienst Norden“ für die Koordination der
Politik und der Aktivitäten des LCGB auf regionaler sektorieller Ebene
(14. März 2014).
Aktionen:
• Arbeitssitzung der LCGB-Betriebsmannschaft der Straßenbauver-
waltung (5. Februar 2014). Die Tagesordnungspunkte sind die Ausrichtung der Politik des LCGB innerhalb der Verwaltung, die Organisation der Aktivitäten und die vorgesehenen Verhandlungen um die
Erneuerung des Kollektivvertrages für Staatsarbeitnehmer.
• Sitzung der LCGB-Delegierten des öffentlichen Dienstes in der
LCGB-Zentrale für die Bildung einer regionalen Struktur, die die
Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Süden
Luxemburgs vertritt, außer den Beschäftigten, die unter den Anwendungsbereich des Kollektivvertrages der Südgemeinden fallen
(26. März 2014).
• Interne Weiterbildung für die Mitglieder der LCGB-Betriebsmannschaft bei der POST (12. Februar 2014).
•
Arbeitssitzung mit den LCGB-Delegierten bei der Gemeindeverwaltung von Schifflingen über allgemeine Fragen des Arbeitsrechtes und über die Arbeitsbedingungen sowie über die
konkreten Maßnahmen für eine bessere Information der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und der Kitas der Gemeinde am
21. Februar 2014.
• Informelle Sitzung des LCGB mit den Personalverwaltungsver-
antwortlichen der POST (24. Februar 2014). Zu den behandelten Themen gehörten die Struktur und die Arbeitsweise der
Personalabteilung, die Umsetzung des Kollektivvertrages und die
Personalpolitik bei der POST.
•
Jährliches Weiterbildungsseminar des Fachverbandes LCGBÖffentlicher Dienst (23. April 2014).
• Konferenz der LCGB-Delegierten im öffentlichen Dienst am
29. April 2014 in Lintgen.
Ziele dieser Delegiertenkonferenz waren die Erneuerung des
Vorstandes, der Rückblick auf die Sozialwahlen sowie die seit
November 2013 stattgefundenen Tätigkeiten und nicht zuletzt
die Ausrichtung der Gewerkschaftsarbeit des Fachverbandes
LCGB-Öffentlicher Dienst.
Gusty GRETHEN, freigestellter LCGB-Delegierter bei der Stadt
Luxemburg, wurde zum neuen Vorsitzendes des LCGB-Fachverbandes Öffentlicher Dienst und somit auch ins LCGB-Zentralkomitee gewählt. Guy AREND und Sascha HIPP wurden ebenfalls zu effektiven Mitgliedern des LCGB-Öffentlicher Dienst ins
LCGB-Zentralkomitee gewählt.
133
DIE FACHVERBÄNDE
• Die LCGB-Delegierten verabschiedeten eine Resolution mit als
Schwerpunkten die bessere Anwerbung von Mitgliedern, die Abwehr gegen jede beabsichtigte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung der Beamten des öffentlichen Dienstes
und die verstärkte Beratung und Information der Arbeitnehmer.
Bezüglich der vorgesehenen Verhandlungen um die Erneuerung
des Kollektivvertrages für die Staatsarbeitnehmer haben die LCGB-Delegierten die folgenden Forderungen zurückbehalten: Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle staatliche Beschäftigten,
Einführung eines einzigen Indexpunktwertes für alle Beschäftigten
des Staates und Einhaltung der bestehenden Regeln zu den Privatisierungen und zu den Zuteilungen zu verfügbaren Arbeitsplätzen.
Kollektivvertrag:
• Der LCGB unterzeichnet den ersten Kollektivvertrag für die
Fusionsgemeinde Clerf (18. April 2014).
Die besondere Neuheit dieses Kollektivvertrags ist die Einführung von Laufbahnen für die in der Verwaltung Beschäftigten
(ehemalige Privatangestellte), die auf den Bestimmungen für Gemeindeangestellte basieren. Dieser Kollektivvertrag ist eines der
fortschrittlichsten aller Gemeinden des Großherzogtumes.
LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe
2010
Zusammenarbeit zwischen der CSC und dem LCGB-Gesundheit,
Pflege und Soziales statt.
Aktionen:
• Im Januar 2010 kritisiert der LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales
den Beschluss der Zivilkrankenhäuser der Stadt Luxemburg vom
Kollektivvertrag der EHL auf den SAS-Kollektivvertrag umzusteigen.
• Am 27. Oktober 2010 demonstrierten im Zuge der Quadripartite-
Verhandlungen im Thermalbad von Bad Mondorf 350 Beschäftigten
der drei Privatlabors (Ketterthill, Laboratoires Réunis, Les Forges
du Sud) mit der Unterstützung des LCGB für die Anwendung des
Grundsatzes der freien Wahl des Patienten und Bürgers.
meinden mit der Unterstützung des Luxemburger Hebammenverbandes und der Gewerkschaft LCGB einen Protestmarsch in
Wiltz. Die Veranstalter dieses Protestmarsches sind allesamt der
Meinung, dass die aus rein ökonomischen Gründen beschlossene Schließung der dortigen Entbindungsstation allen Betroffenen
schadet, d.h. den Schwangeren, den Babys, den Hebammen, usw.
Mehr als 400 Demonstranten hatten eine gemeinsame klare und deutliche Forderungen: „Die Entbindungsstation von Wiltz muss bleiben!“.
Video: Protestmarsch vom 14. Juli 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
Kollektivverträge:
• SAS-Kollektivvertrag: Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags
(2. Dezember 2012)
2011
Aktionen:
• Im Januar 2011 startet der LCGB eine Petition für die Anerkennung
der ehemaligen Krankenpfleger mit BTS-Diplom ohne weitere Formalitäten.
• Am 6. Juni 2011 fand in Arlon ein Tag der grenzüberschreitenden
134
• Am 14. Juli 2011 organisierte die Bürgerinitiative der Nordge-
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
•
Allgemeine Anerkennung des BTS-Diploms: 223 betroffene
Krankenpfleger unterzeichnen die LCGB-Petition, die im September
2011 dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Laurent MOSAR,
unterbreitet wird.
•
Am 13. und 14. Oktober 2011 organisierte der Vorstand des LCGBFachverbandes Gesundheit, Pflege und Soziales im CEFOS in Remich
seinen „Tag der Gesundheit“ für die Analyse der über das Jahr geleisteten Arbeit und zur Festlegung der Strategien für das Jahr 2012.
• Mitte des Jahres 2012 wird der Präsident des LCGB-Gesundheit,
Pflege und Soziales, Marc HUBSCH, zum neuen Stellvertreter
der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat des Thermalbades von Bad
Mondorf gewählt.
• Am 6. Dezember 2011, ein Tag vor dem Warnstreik in der Stahlin-
dustrie, ergriff das Personal des Centre Hospitalier Emile Mayrisch
(CHEM) in Esch/Alzette die Initiative zur Organisation eines Protestaktion vor dem Eingang des CHEM, um ihre Solidarität mit den
Beschäftigten in der Stahlindustrie zu bekunden.
• Am 7. Juli 2012 lud der LCGB die Mitglieder des Centre hospitalier
Emile Mayrisch d’Esch/Alzette (CHEM) zu einem Familienfest auf
dem Barburger Plateau ein. An der frischen Luft verbrachten die Familien einen schönen Tag mit internationalen Gruppenspielen. Der
Abend wurde mit einem gemütlichen Barbecue abgerundet.
Kollektivverträge:
EHL-Kollektivvertrag: die Gewerkschaften lehnen den neuen Kollektivvertrag wegen der sehr defensiven Haltung der Entente des Hôpitaux
Luxembourgeois (EHL) ab (Mai 2011).
2012
Aktionen:
• Am 5. Oktober 2012 traf die LCGB-Betriebsmannschaft des Centre
Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) sich zu einem Weiterbildungstag im CEFOS in Remich.
• Am 8. Februar 2012 trat sich die Delegation von ProActif a.s.b.l. im
CEFOS in Remich, um an einer Weiterbildung mit Bezug auf die
Anwerbung neuer Mitglieder und die Bildung einer Betriebmannschaft teilzunehmen.
• Am 24. und 25. Oktober 2012 trafen die Delegierten und Militan-
ten aus dem Luxemburger Krankenhaussektor sich zu einem zweitägigen Seminar im CEFOS in Remich.
• Am 27. April 2012 trat eine Delegation des Centre Hospitalier du
Kirchberg im CEFOS in Remich zusammen, um an einer Weiterbildung mit Bezug auf die Anwerbung neuer Mitglieder und die Bildung
einer Betriebsmannschaft teilzunehmen.
135
DIE FACHVERBÄNDE
Kollektivverträge:
• SAS-Kollektivvertrag : Anhebung der einmaligen Monatsprämie um
1,5 % ab Januar 2013!
• FHL-Kollektivvertrag: Unterzeichnung eines Vereinbarungsprotokolls zur Erneuerung des Kollektivvertrages (21. Dezember 2012).
plätze in den Krankenhäusern und im sozialen und erzieherischen
Bereich ist, dies sowohl im Hinblick auf Stellen in den Kerntätigkeiten als auch Stellen in den Hilfsdiensten. Dieser wichtige Punkt
der Resolution des Kongresses ist darauf zurückzuführen, dass
Artikel 36 des Kollektivvertrages für die Beschäftigten des Krankenhaussektors über den Schutz der Arbeitsplätze gegenstandlos zu werden droht. In diesem Kontext dürfen auf keinen Fall
sämtliche Hilfsdienste vergessen werden, die aus ökonomischen
Gründen ausgelagert werden könnten.
2013
Aktionen:
• Am 13. März 2013 nahm die Delegation von ProActif a.s.b.l. an
einer eintägigen Weiterbildung im CEFOS in Remich teil.
• Anfang Februar 2013 fordert der LCGB eine allgemeine Anwendung des Drittzahlersystems (tiers payant) im Gesundheitswesen.
• Am 20. Februar 2013 nahm die LCGB-Betriebsmannschaft im
Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) an einer Weiterbildung
zur Vermeidung von Burnout teil.
• Am 27. März 2013 wurde eine Delegation des LCGB vom Minister
für Gesundheit und Soziale Sicherheit zu einem Meinungsaustausch
über den Gesetzesentwurf 6469 über die Rechte und Pflichten der
Patienten empfangen.
• Am 6. März 2013 fand der Fachverbandskongress des LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales statt. Auf dem Kongress wurde die
Namensänderung des Fachverbandes von LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales in LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative
Berufe beschlossen.
Auf dem Kongress wurden anschließend die verschiedenen
Gewerkschaftsmandate des Fachverbandes LCGB-Gesundheit,
Pflege, und sozioedukative Berufe erneuert. Das Mandat des
ausscheidenden Fachverbandspräsidenten Marc HUBSCH (Thermalbad Bad Mondorf) wurde verlängert.
Der LCGB-Fachverband Gesundheit, Pflege, Soziales und sozioeduktive Berufe wird fortan innerhalb des LCGB-Zentralkomitees von seinem Präsidenten Marc HUBSCH (Thermalbad Bad
Mondorf), Roger ZWALLY (Centre Hospitalier Emile Mayrisch) und
Anne ESTGEN (ProActif) vertreten.
Außerdem verabschiedeten die Kongressteilnehmer eine Resolution, deren wichtigster Aspekt die Aufrechterhaltung der Arbeits-
136
• Am 19. April 2013 traf eine Delegation des Fachverbandsvorstan-
des des LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe den
Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit zur Erörterung der
Entwicklungen im Krankenhausbereich.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
•
Am 5. Mai 2013 traf eine Delegation des LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe Henri GRETHEN, Präsident des Verwaltungsrates der Krankenhäuser von Hamm und Pfaffenthal, sowie
Patricia HELBACH, Direktionsbeauftragte des Hospizes von Hamm,
zur Erörterung der Problematik des Personalmangels, die zu einem
Anstieg der Krankmeldungen sowie zu einer allgemeinen Unzufriedenheit des Personals führt.
• Am 15. Mai 2013 haben mehrere Delegierte und Militanten der
• Am 23. Juli 2013 fand eine Sitzung zur Vorstellung des neuen Kollektivvertrages von Co-labor in der LCGB-Zentrale statt. LCGB-Gewerkschaftssekretärin Céline CONTER erklärte die Neuerungen
des Kollektivvertrags und beantwortete anschließend die Fragen der
Teilnehmer.
• Kollektivvertrag Thermalbad Mondorf: Unterzeichnung des neuen
Kollektivvertrages (25. September 2013).
Krankenhäuser CHL, INCCI, CHK und der Klinik Sainte Marie an
einer Weiterbildung zum Burnout-Prävention teilgenommen.
•
Ab dem 1. Juli 2013 ist Pierre KIRPACH der neue freigestellte
Delegierte des LCGB im CHL.
• SAS-Kollektivvertrag: Unterzeichnung eines Nachtrags zum Kollektivvertrages am 4. Dezember 2013.
2014
Aktionen:
Am 29. April 2014 organisierte der LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe in der LCGB-Zentrale einen Delegiertentag.
Die Entwicklung der Mitgliederzahlen in den Krankenhäusern und Häusern im SAS-Bereich sowie der Fortschritt der SAS- und FHL-Kollektivvertragsverhandlungen wurden den Delegierten vorgestellt.
Kollektivvertrag:
• Kollektivvertrag von Co-labor: Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrages (11. Juni 2013).
Kollektivverträge:
• SAS-Kollektivvertrag: zur Zeit in der Verhandlung.
• FHL-Kollektivvertrag: zur Zeit in der Verhandlung.
137
2
LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE
DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014
Die besonderen Strukturen
Kommission für Ausländische Mitbürger (CRE) des LCGB
2010
• Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren, am 20.
und 21. März 2010 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 27. Festival der
Migrationen mit einem eigenen Stand teil.
Les grands dossiers nationaux
•
Am 30. März 2010 wurde eine LCGB-Delegation in den Räumlichkeiten der Unterstützungsvereinigung für Einwanderungsarbeitnehmer
(Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés, ASTI) empfangen.
Die Teilenehmer dieser Versammlung befassten sich insbesondere
mit folgenden Themen: die intensivere Kooperation zwischen
der ASTI und dem LCGB innerhalb der „Plateforme Migrations
& Intégration“, die Präsentation des neuen Informationsportals
„bienvenue.lu“ von ASTI sowie eine Reihe von aktuellen
politischen Themen erörtert, insbesondere der Inhalt des „contrat
d’accueil et d’intégration“ (Vertrag zu Empfang und Integration),
die Regularisierung der Personen ohne Ausweispapiere, die
Organisation von Informationskampagnen, um die ausländischen
Mitbürgerinnen und Mitbürger zu veranlassen, sich in die Wahllisten
einzutragen und schließlich die Beteiligung der Ausländer am
Kommunalreferendum.
stellt eine wesentliche Etappe dar, um das Zusammengehörigkeitsgefühl in unserer Gesellschaft zu stärken und um eine bessere
gesellschaftliche Integration der nichtluxemburgischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erreichen.
Gleichzeitig bedauert die CRE, dass seine Forderung nach Eintragung
ausländischer Bewohner in die Wahllisten von Amts wegen nicht in
das neue Gesetz aufgenommen wurde.
• Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren vom 18.
bis 20. März 2011 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 28. Festival der
Migrationen mit einem eigenen Stand teil.
• Am 12. und 13. November 2011 beteiligte sich der LCGB am
7. Kongress der aus der Einwanderung stammenden Vereinigungen, der auf der LuxExpo (Kirchberg) in Anwesenheit von mehr
als 70 Vereinigungen, von Regierungsvertretern und zahlreicher
Gäste aus der luxemburgischen Politik bzw. der Sozialpolitik seine
Tagung abhielt.
• Am 7. Oktober 2010 organisierte die Kommission für ausländische
Mitbürger (CRE) im Centre culturel von Sandweiler eine öffentliche
Konferenz zum Thema „Die Armut der Ausländer: eine Realität?“.
2011
Der Kongress der Verbindungs-Ausschüsse der Ausländervereinigungen (Comité de Liaison des Assocations d’Etrangers,
CLAE), der in fünfjährigen Rhythmus tagt, erörterte im Detail das
Thema der besseren Integration der ausländischen Bürgerinnen
und Bürger in die luxemburgische Gesellschaft.
Die anwesenden Vereinigungen bestätigten erneut ihre
Entschlossenheit, ihren Beitrag zu leisten, damit eine Gesellschaft
entsteht, die sich um den Abbau von Schranken zwischen den
Menschen bemüht, eine Gesellschaft ohne Rassismus und
Diskriminierung, eine Gesellschaft, die kulturell gemischt ist, in
der die Anerkennung der kulturellen Wurzeln eines jeden eine
kulturelle Bereicherung des Lebens aller ermöglicht.
• Am 27. Januar 2011 beschloss die Abgeordnetenkammer das
neue Kommunalwahlgesetz, das den aus Nicht-EU-Staaten
stammenden Staatsbürgern den Weg zu kommunalen Mandaten
öffnet, einschließlich der Funktion des Bürgermeisters bzw. des
beigeordneten des Bürgermeisters (échevin). Diese Änderung tritt
mit den Kommunalwahlen vom 9. Oktober 2011 in Kraft.
Die Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) des LCGB begrüßt die Verabschiedung dieses neuen Kommunalwahlgesetzes,
das den ausländischen Bewohnern ein demokratisches Recht verleiht, nämlich das der sowohl aktiven als auch passiven Beteiligung
an den Kommunalwahlen. Diese gesetzgeberische Neuerung
138
2012
Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren am 17. und 18.
März 2012 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 29. Festival der Migrationen
mit einem eigenen Stand teil.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
2013
•
Der LCGB beteiligte sich anlässlich des europäischen Jahres der
Bürgerinnen und Bürger zusammen mit anderen Organisationen
am Start der Initiative „Making Luxembourg“, die von der Unterstützungsvereinigung für Einwanderungsarbeitnehmer (Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés, ASTI) koordiniert wurde.
•
Am 4. Februar 2013 spricht sich das LCGBZentralkomitee einstimmig dafür aus, eine
breite öffentliche Diskussion über das Wahlrecht der in Luxemburg lebenden ausländischen MitbürgerInnen zu führen. Der LCGB hat in Zuge dessen
sofort mehrere Europaabgeordnete und die ASTI kontaktiert, damit
ein erster Meinungsaustausch zu diesem Thema stattfindet.
Im Zuge dieses Meinungsaustauschs hat er unterstrichen, dass die
Übertragung des Wahlrechts auf die in Luxemburg lebenden ausländischen MitbürgerInnen in der Öffentlichkeit ernsthaft erörtert werden sollte, damit Auswüchse in Richtung von Fremdenfeindlichkeit
und Rassismus vermieden werden. Falls sich Luxemburg in sorgfältig
vorbereiter Weise in diese Richtung bewegt, würde das Wahlrecht
für hier lebende Ausländer einen stärkeren sozialen Zusammenhalt
im Großherzogtum Luxemburg gewährleisten.
Unterredung mit dem Europaabgeordneten Charles
GOERENS (25. Februar 2013)
Unterredung mit dem Europaabgeordneten Georges
BACH (4. März 2013)
Unterredung mit dem Europaabgeordneten Claude
TURMES (8. März 2013)
• Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren am 16. und
17. März 2013 auf der LuxExpo (Kirchberg) teil.
• Der luxemburgische Regierungsrat beschloss am 13. März 2013
den Gesetzesentwurf, welcher das Gesetz vom 23. Oktober 2008
über die luxemburgische Staatsangehörigkeit abändert.
Die Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) erstellt alsbald
ein Gutachten zum „Evaluierungsbericht des Justizministeriums“
betreffend das oben genannte Gesetz und schlägt im Sinne der
besseren Integration der hier lebenden ausländischen Bürgerinnen
und Bürger in das soziale und politische Leben des Landes eine
Reihe von Änderungen vor.
Nach Ansicht der CRE sollte die Annahme der luxemburgischen
Staatsangehörigkeit als Motivation dienen, die Integration in die
luxemburgische Gesellschaft zu verstärken und sich nicht auf
eine einfache Formalität beschränken, die als Abschluss eines
langen Integrationsverfahrens angesehen werde. Es kann nicht
akzeptiert werden, dass die Rolle der hier lebenden ausländischen
Bewohner in der luxemburgischen Gesellschaft angesichts ihres
Beitrags für die nationale Volkswirtschaft und hinsichtlich des freien
Personenverkehrs in der Großregion gering geschätzt wird.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen nimmt die CRE Stellung zu
einigen besonders wichtigen Punkten, darunter als erstem Punkt die
Aufenthaltsdauer.
Eine Rückkehr zur Regelung der fünfjährigen Aufenthaltsdauer
für Luxemburg wäre im Sinne einer stärkeren Öffnung zur
luxemburgischen Staatsangehörigkeit bedeutsam. Es wäre auch
vorstellbar, dass sich die Aufenthaltsdauer nicht unbedingt auf
aufeinander folgende Zeiträume bezieht.
Unterredung mit der ASTI (7. März 2013)
Zweitens äußert sich die CRE zustimmend hinsichtlich des Artikels
29 des Gesetzes aus dem Jahr 2008, dessen zentrales Ziel darin
besteht, den Staatsangehörigkeitserwerb für die Grenzgänger der
Großregion zu ermöglichen. Für diesen Artikel besteht derzeit eine
bis 2018 geltende gesetzliche Übergangsregelung. Die CRE fordert
die ständige Anwendung dieses Artikels, der jenen ausländischen
BürgerInnen, die einen Vorfahren nachweisen, der zum Stichtag des
1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besaß und
der väterlicherseits oder mütterlicherseits ein Abkömmling dieses
Vorfahren ist, die luxemburgische Staatsangehörigkeit verleiht.
139
BESONDERESTRUKTUREN
Drittens ist die Kenntnis der luxemburgischen Sprache für die
Integration der ausländischen MitbürgerInnen und für ihre Teilnahme
am täglichen Leben und am Vereinsleben Luxemburgs wichtig. Das
Erlernen des Luxemburgischen sollte als Chance positiv bewertet
werden; das Verfahren darf nicht zur Ausgrenzung führen. Im
Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit
sollten das Niveau der Sprachbeherrschung bzw. die erforderliche
Überprüfung kein Hindernis für den Erwerb dieser luxemburgischen
Staatsangehörigkeit bilden und sollten nicht zur Ausgrenzung führen.
Außerdem eröffnet das Gesetz von 2008 Ausnahmegenehmigungen
(Entgeltbefreiung) bei Sprachprüfungen der luxemburgischen
Sprache und bei Bürgerkundekursen für diejenigen Personen, die in
Luxemburg mindestens sieben Jahre lang die Schule besucht haben
oder deren Aufenthaltsgenehmigung vor dem 31. Dezember 1984
datiert. Die CRE schlägt vor, dass die auf den 31. Dezember 1984
bezogene Entgeltbefreiung ersetzt wird durch die Berücksichtigung
einer allgemeinen Dauer des Aufenthalts in Luxemburg von
zwanzig Jahren. Auch Personen im Lebensalter von 60 Jahren
sollten eine Befreiung von der Kostenübernahme erhalten, damit
die Sprachprüfungen keine Belastung darstellen, sondern die
Möglichkeit der Integration verbessern.
Hinsichtlich der Bürgerkundekurse unterstreicht der CRE deren
Bedeutung und die Notwendigkeit, damit sich die Teilnehmer mit
den Einrichtungen und Werten des Landes vertraut machen können.
Nach Ansicht des CRE könnte das an Bedingungen geknüpfte
Jus soli (droit du sol) die Integration der in Luxemburg geborenen
ausländischen Kinder erleichtern, unter der Voraussetzung, dass
diese in der Schule die luxemburgische Sprache erlernen und dass
man sie mit den luxemburgischen Kindern gleich stellt.
zugunsten nichtluxemburgischer Landesbewohner anlässlich der
Parlamentswahlen zu erörtern.
Die beiden Gesprächspartner unterstrichen gemeinsam die
außergewöhnliche Situation des Großherzogtums, da hier 44
% der Einwohner Nichtluxemburger seien. Um die derzeitige
Legitimität der Abgeordnetenkammer mit ihren 60 Mitgliedern
zu gewährleisten, sollten die Voraussetzungen zur Teilnahme
an den Parlamentswahlen rasch geprüft werden. Über dieses
Thema sollte eine breit geführte Debatte stattfinden, und die neue
Abgeordnetenkammer sollte diese Frage nach Meinung der zwei
Organisationen im Laufe der nächsten Legislaturperiode endgültig
entscheiden.
2014
Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren am 15. und 16.
März 2014 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 31. Festival der Migrationen
mit einem eigenen Stand teil.
• Die Verantwortlichen der ASTI und der Gewerkschaft LCGB trafen
zusammen, um die Bedeutung der Übertragung des Wahlrechts
LCGB-Frauen
2010
Am 11. und 12. März 2010 tagte in Luxemburg eine Konferenz der EGB-Frauen. In Anwesenheit des Ministers für Arbeit und Beschäftigungspolitik, Nicolas SCHMIT und von Frau E. ROOS, Mitglied des Verwaltungsrates von Arcelor Mittal, wurden folgende Themen erörtert: die Erfahrungen
derjenigen Frauen, die in Entscheidungsfunktionen innehaben, das Für und
Wider von Quotenregelungen, das Networking, die Weiterbildung, die
Unterstützungsmaßnahmen, das Mentoring, die Fragen der Werteorientierung und der beruflichen Anforderungen.
der gleichen Entlohnung zu erörtern. Der LCGB nutzte diese Gelegenheit, um insbesondere sein Aktionsprogramm zugunsten der
Gleichstellung von Männern und Frauen vorzustellen.
• Am 8. März 2011 fand der 100. Weltfrauentag statt; anlässlich dieses
Tages organisierte der Vorstand der LCGB-Frauen in der luxemburgischen Hauptstadt einen Demonstrationszug.
2011
• Am 4. März 2011 traf eine LCGB-Delegation die Ministerin für
Chancengleichheit, Françoise HETTO-GAASCH, um das Thema
140
Folgende Themen wurden behandelt : gleiche Bezahlung der
Arbeit, Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen für
jedes Kind, moderne Arbeitszeitregelungen, die bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf, Gleichheit der Chancen und der
Karrieremöglichkeiten, Frauen in Führungspositionen, Kampf gegen
prekäre Beschäftigungsverhältnisse und gleiche Rentenzahlungen.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Video: Internationaler Frauentag
http://www.youtube.com/user/lcgblux
• Am 24. September 2013 luden der LCGB und der luxemburgi-
sche Frauenrat CNFL ein zu einer Konferenz, in deren Rahmen
auch ein Rundtischgespräch stattfand bei dem das Thema der Individualisierung sozialer Rechte besprochen wurde. Zu den Gästen
und Teilnehmern des Rundtischgespräches zählten der Minister für
Gesundheits- und Sozialversicherung, Mars DI BARTOLOMEO, die
Abgeordneten Lydia MUTSCH und Paul-Henri MEYERS, die CNFL-Präsidentin Danielle BECKER-BAUER und LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY.
2012
Am 14. November 2012 traf sich der Vorstand der LCGB in der LCGBZentrale in Luxemburg. Auf der Tagesordnung standen die Sozialwahlen
2013, ein Rückblick auf die Kundgebung gegen die Reform des Rentensystems und die künftigen Aktivitäten des LCGB-Frauen.
2013
• Am 5. März 2013 wurde eine Delegation des luxemburgischen
Frauenrates (Conseil National des Femmes du Luxembourg, CNFL)
von der LCGB-Führung empfangen. Der CNFL präsentierte anlässlich dieses Zusammentreffens seine Forderungen in Bezug auf die
Gesetzgebung; er würde es begrüßen, wenn diese von den Verantwortlichen in Politik und Sozialpolitik unterstützt würden.
• Vom 21. zum 23. November 2013 haben die früher Verant-
wortliche des LCGB-Frauen, Viviane GOERGEN und die jetzige
Verantworliche des LCGB-Frauen, Mandy NOESEN, an der 18.
Frauenkonferenz des DGB in Berlin teilgenommen.
• Diese Konferenz stand unter dem Motto „Familienernährerinnen“,
d.h jene Frauen die arbeiten und entweder mehr verdienen als ihr
Mann oder Alleinerziehend sind. Diese Frauen sind oft in „MiniJobs“ auf befristete Zeit beschäftigt und verdienen nicht viel Geld.
Dieses Phänomen hat sich in den letzten Jahren entwickelt und
wird immer offentsichtlicher.
Zu den zehn Themen, die nacheinander besprochen wurden,
zählten insbesondere die Reform der Rentenversicherung, die Kollektivverträge, die Reform des Scheidungsrechtes und zudem die
Entscheidungsfindung auf wirtschaftlichem Gebiet.
LCGB-Rentnerverband
2010
•
Am 26. Mai 2010 fand in Arlon die Generalversammlung des Steuerungsausschusses CFDT-CSC-LCGB statt. Die Redebeiträge stammten von Roger BRIESCH von der CFDT, langjähriges Mitglied des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und Anne
DELVAUX, ehemals Journalistin bei RTBF und Abgeordnete des Europäischen Parlamentes. Die Redner stimmten darin überein, dass
die europäischen Institutionen bei der aktiven Weiterentwicklung der
Sozialpolitik Schwächen zeigten.
•
Am 3. und 4. Juni 2010 fand das Jahrestreffen des LCGB-Rentnerverbands in Remich statt. Folgende Themen wurden während des Seminars behandelt und diskutiert: der Energieausweis
(Peter GASTHAUER), die Pflegeversicherung (Andrée KERGER), das
Zitha Gesondheetszentrum (Pia MICHELS und Marc KEIPES) und
Sexualität bei Senioren (Mill MAJERUS).
•
Am 17. Juni 2010 empfing der Europaabgeordnete Georges BACH
eine Delegation von LCGB-Rentner anlässlich des Besuchs des Europäischen Parlaments in Straßburg.
141
BESONDERESTRUKTUREN
Das betreffende Gesetzesvorhaben sieht keinerlei Reduzierung bei
laufenden Renten vor, aber die regelmäßigen Steigerungsraten der
Renten mittels eines das jeweilige Lebensalter berücksichtigenden
Anpassungsmechanismus’ bedeuten bei diesem Gesetzesvorhaben
eine deutliche Reduzierung.
•
• Am 1. Oktober 2010 besuchten die LCGB-Rentner das Hospiz
Les grands dossiers nationaux
„Haus Omega“ in Hamm, das auf die Palliativmedizin spezialisiert ist.
•
Am 6. November 2010 feiert der LCGB-Rentnerverband in Grevenmacher im Rahmen einer akademischen Feier sein fünfzigjähriges
Bestehen.
2011
Am 19. und 20. Mai 2011 fand das alljährliche Rentnerseminar des LCGB
im Euro-Hôtel in Gonderange statt.
Mehrere Dutzende beteiligte Personen konnten ihre Kenntnisse zu aktuellen Themen die älteren Menschen betreffend erweitern, wie u. a. die
neue europäische Richtlinie betreffend grenzüberschreitende Pflegeleistungen (Georges BACH, Europaabgeordneter), die Altersdemenz (Denis
MANCINI und Alain TAPP, Alzheimer Luxemburg), die Vormundschaftsund Pflegschaftsregelung (Christine DOERNER, Notarin), die Komplementärmedizin (AIDA – Aide et Assistance asbl) und die geplante Reform
des luxemburgischen Rentensystems (Alain RASSEL, Verantwortlicher für
die Sozialpolitik des LCGB).
Der Steuerungsausschuss der Senioren der drei Grenzregionen, unter Einbeziehung von Gewerkschaftsvertretern der CSC (Belgien), der
CFDT (Frankreich) und des LCGB (Luxemburg) hielt seine Generalversammlung am 22. Mai 2012 in der LCGB-Zentrale in Luxemburg ab.
Der Gastredner Robert RACKÉ stellte in seinen Ausführungen den
Begriff der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer (und hier insbesondere der älteren Arbeitnehmer) in den Vordergrund, nämlich als
eine produktive Investition zugunsten der gesamtgesellschaftlichen
Lebensqualität. Er bedauert, dass das „aktive Altern“ in den Augen
der Europäischen Kommission gleichbedeutend mit der „Anhebung
des Ruhestandsalters“ sei und dass die „Solidarität zwischen den Generationen“ mit „Gewährleisten von Rentenzahlungen über private
Beitragssysteme“ gleichgesetzt werde.
• Am 19. September 2012 versammelte sich der Vorstand des LCG-
B-Rentnerverbands, um verschiedene Punkte zu besprechen: die
zunehmende Armut in der Bevölkerung, die Neuregelungen in der
Sozialversicherung, das Gesetz zum Patientenschutz und das neue
„Hôpital du Sud“.
Der vom Vorstand ebenfalls erarbeitete Entwurf der Senioren-Charta wurde präsentiert und einstimmig angenommen.
• Während seiner Begrüßungsansprache konnte sich der Vorsitzende
2012
Am 9. März 2012, wendet sich der LCGB-Rentnerverband ganz
entschieden gegen die automatische Regelung, die die Regierung
einführen will, um eine reduzierte Rentenanpassung durchzusetzen
und fordert die Solidarität der Generationen, d.h. eine im Rahmen
der Anpassung erfolgte Reduktion ist ohne gleichzeitige Anhebung
der Beitragssätze nicht denkbar!
142
des LCGB-Rentnerverbands, Norry PEIFFER, über das zunehmende Interesse für das alljährliche Seminar der Senioren, das am 7.
und 8. September 2012 beim CEFOS in Remich stattfand, freuen.
Er stieß dann die Diskussion über die aktuelle Politik an und kommentierte die ausbleibende Anpassung der Altersrentenbezüge für
das Jahr 2013.
Der Verantwortliche für die Sozialpolitik des LCGB Alain RASSEL
präsentierte den Entwurf der Charta des LCGB-Rentnerverbands.
Er befasste sich in seiner Rede zudem mit dem Ersetzen der Markenmedikamente durch Generika-Präparate. Diese durch die Gesundheitsreform des Jahres 2010 eröffnete Möglichkeit wurde in
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
der Praxis noch nicht umgesetzt, die damit zusammenhängenden
Risiken sind jedoch aufgrund der hervorragenden Schutzes der Patienten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen minimal.
Als Gastrednerin referierte Chantal DE MESMAEKER über die Probleme aufgrund der Misshandlungen älterer Menschen und über die
Funktionsweise der Pflegeversicherung.
• Am 17. April 2013 fand in Differdange der Fachverbandskongress
des LCGB-Rentnerverbands statt. Auf diesem im fünfjährigen
Rhythmus tagenden Kongress nahmen etwa 200 Rentner und Personen im Vorruhestand teil.
Im Anschluss an die Präsentation des Tätigkeitsberichts für die Jahre 2008-2013 erfolgte die Neuwahl der Gewerkschaftsmandate
des LCGB-Rentnerverbands. Der ausscheidende Präsident, Norry
PEIFFER, wurde wiedergewählt.
Die weitere Mitglieder des neuen Vorstandes sind: Alex COTTERCHIO, Norbert CARATTI, Marcel DELTGEN, Emile GASPER,
Albert GRES, Lucien KLEES, Marcel KUTTEN, Roger LUTGEN,
Jean MANTZ, Albert MARQUART, Albert MENGHI, Anita NICKTS,
Gaby SCHAUL-FONCK, Nic. SCHEITLER, Eugène SCHMITZ,
Jean-Claude WEIS, Jean-Pierre WEINTZEN, Fernand WILLMES,
Roger WOHL.
• Am 14. Dezember 2012 prangert der Vorstand des LCGB-Rent-
nerverbands in der Presse den absurden Beschluss der Regierung
an, auf die für den 1. Januar 2013 geplante Rentenanpassung zu
verzichten. Es erscheint klar und deutlich, dass die Regierung über
keinen kohärenten Plan zur Sanierung der öffentlichen Finanzen
verfügt und daher auf die Einkommen der Bevölkerungsschichten
zurückgreift, die in ihrem gesamten Leben hart gearbeitet haben,
um ihren verdienten Ruhestand genießen zu können!
2013
Im LCGB-Zentralkomitee wird der Fachverband - wie bisher schon
- von Norry PEIFFER vertreten sein.
Außerdem wurde den Kongressdelegierten die Senioren-Charta
des LCGB präsentiert. Diese Charta umfasst drei Kapitel, die die
konkreten Ziele zusammenfassen, die vom LCGB-Rentnerverband
für die kommenden fünf Jahre aufgestellt wurden: die Absicherung
der Kaufkraft der Altersruhestandsbezieher, die Weiterentwicklung
des aktiven Alterns und die Schaffung von adäquaten Lebensbedingungen für die Rentner.
• In seiner Sitzung vom 17. Januar 2013 erörterte der Vorstand des
LCGB-Rentnerverbands den übermäßigen Anteil, den die älteren
Menschen für die Sanierung der staatlichen Finanzen übernehmen
sollen. Der Vorstand betont folgende Punkte:
-
-
-
Der Gesundheitszustand älterer Menschen unterscheidet sich
selbstverständlich von dem der jüngeren Menschen, ist also
durchschnittlich schlechter. Daraus folgt, dass der gestiegene
Anteil der Patienten an den Behandlungskosten im Rahmen
der Reform des Gesundheitssystems (2010) für diese Gruppe
teurer wurde, denn die Ausgaben zwecks medizinischer Behandlung sind höher als beim Durchschnitt der Bevölkerung.
Der Verzicht auf die Rentenanpassung 2013 hat die Differenz
zwischen der Entwicklung der Einkommen der Rentner und
der der erwerbsaktiven Bevölkerung weiter vergrößert.
Bestimmte Preiserhöhungen für die Verpflegungsdienstleistungen zugunsten von Personen in Altersheimen (bis zu 50 %),
beispielsweise in den Hospice Civile der Stadt Luxemburg,
wurden bereits vom LCGB deutlich kritisiert.
Dazu kommt Anfang 2013 die Verdopplung des Preises für die
„Seniorenkaart“. Diese diskriminierende Maßnahme der Regierung
reiht sich in eine lange Liste von Sparmaßnehmen ein, welche die
Angehörigen der älteren Generationen in disproportionaler Weise
finanziell belasten.
• Der neue Fachverbandsvorstand des LCGB-Rentnerverbands,
der am 17. April 2013 auf dem Kongress gewählt wurde, trat am
25. April 2013 zu seiner ersten Sitzung in der LCGB-Zentrale in
Luxemburg zusammen. Zentraler Tagesordnungspunkt dieser Versammlung bestand in der Bildung eines neuen Exekutiv-Büros.
Da der Präsident, Norry PEIFFER, bereits vom Kongress gewählt
worden war, mussten die beiden Vizepräsidenten, die Funktion des
Sekretärs und des Kassierers besetzt werden.
Dem Exekutiv-Büro gehören folgende Personen an: Jean-Pierre
WEINTZEN (1. Vize-Präsident), Jean MANTZ (2. Vize-Präsident),
Lucien KLEES (Sekretär), Anita NICKTS (Schatzmeisterin).
143
BESONDERESTRUKTUREN
• Am 5. September 2013 fand in Remich im Seminarzentrum CEFOS
das alljährliche Seminar des LCGB-Rentnerverbands statt. An der
auf einen einzigen Tag konzipierten Veranstaltung nahmen mehr als
60 Personen teil.
2
0
2014
1
4
• Am 23. Januar 2014 verabschiedete der Fachverbandsvorstand des
LCGB-Rentnerverbands seinem Fachverbandssekretär Alain RASSEL und wünschte ihm für seinen Vorruhestand alles Gute.
Die Teilnehmer erhielten – zu Seminarbeginn – von der Vereinigung „Amicale vun dem Seniorensëcherheetsberoder“ konkrete Hinweise, um sich vor Taschendiebstahl und Trickdiebstahl zu
schützen. Diese Ratschläge nahmen die Versammlungsteilnehmer
mit großem Interesse entgegen.
Les grands dossiers nationaux
Zum Abschluss des Seminars stellte der Präsident des LCGB-Rentnerverbands, Norry PEIFFER, die Forderungen des LCGB im
Hinblick auf die Lebensqualität der Rentner im Zusammenhang mit
den bevorstehenden Parlamentswahlen vor.
• Der Fachverbandsvorstand des LCGB-Rentnerverbands dis-
kutierte anlässlich seiner Sitzung vom 24. April 2014 die verschiedenen haushalts- und finanzpolitischen Ankündigungen der
Regierung, darunter besonders die Anhebung der Mehrwertsteuer um 2 % zum 1. Januar 2015 und die Absicht der Regierung, die weitere Modulierung der Indextranchen entweder im
Rahmen einer Vereinbarung der Sozialpartner oder dies - bei
ausbleibender Vereinbarung - vor dem Sommer 2014 - mittels
gesetzlicher Regelung umzusetzen.
• Am 16. Oktober 2013 wurde ein besonders verdientes Mitglied
des Fachverbandsvorstandes des LCGB-Rentnerverbands, Albert
GRES, für sein langjähriges gewerkschaftliches Engagement geehrt.
Der LCGB-Rentnerverband stellt fest, dass die beiden vorstehend genannten Maßnahmen vor allem die Arbeitnehmer und Rentenbezieher finanziell belasten und dies trifft
vor allem diejenigen Personen mit geringen Einnahmen.
Abschließend wurde betont, dass der LCGB-Rentnerverband keiner Haushalts- und Finanzpolitik zustimmen wird, die die Lebensgrundlage der Rentenbezieher im Allgemeinen und die der in unterschiedlichem Maße erkrankten Rentenbezieher verschlechtert.
LCGJ (LCGB-Jugend)
2
0
2010
1
0
•
Anfang 2010 stellten der LCGJ und die CSC-Jugend aus der Arloner
Gegend sich der Herausforderung, die belgischen Grenzgänger mit
einer Broschüre über ihre Rechte und Pflichten in ihrem Beschäftigungsland zu informieren.
•
Im Frühjahr 2010 gab der LCGJ eine
Broschüre „Ferienjobs“ heraus, um denjenigen Studenten, die eine Beschäftigung
während der Sommerferien suchen, unter
die Arme zu greifen.
TRAVAILLER
AU LUXEMBOURG ?
MODE D’EMPLOI POUR TE LANCER
Ebenfalls erörtert wurden die neue Gesetzgebung mit Bezug auf die Studienbeihilfen, die berufseinführenden Verträge für Diplominhaber (contrat
à l‘initiation emploi - expérience pratique, CIE-EP) sowie die eventuellen
Auswirkungen der Reform unseres Rentensystems auf die Beschäftigten,
die mehrere Jahre lang studiert haben.
!
2012
2011
Am 1. Oktober 2011 trafen der LCGB und die „Association des Cercles
d’Etudiants Luxembourgeois“ (ACEL) sich, um eine Bestandsaufnahme der
verschiedenen Probleme zu machen, die sich Luxemburger Studenten bei
ihrem Studium im Ausland stellen.
144
•
Im Oktober und November 2012 erörterte der Fachverbandsvorstand die Sozialwahlen 2013 und die künftigen Aktivitäten der Jugendstruktur des LCGB, darunter u.a. die Organisation des gewohnten
Standes auf dem Christmarkt in Echternach. Auf der Tagesordnung
stand ebenfalls ein Meinungsaustausch über ein neues LCGJ-Logo.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Beratung der Jugendlichen im Rahmen der Einführung eines strukturierten Dialoges zwischen der Jugend und der Regierung vereinfachen soll.
• Vom 14. bis 16. Dezember 2012 waren der LCGJ und die LCGBSektion Echternach wieder einmal mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt in Echternach anwesend.
2014
• Im Frühjahr 2014 veröffentlicht der LCGB eine neue Broschüre
2013
• In seiner Sitzung vom 24. April 2013 besprach der LCGJ-Ausschuss
mehrere Aktualitätsthemen, u.a. die Reform des Sekundarunterrichtes. Im Anschluss an diese Diskussion forderte der LCGJ eine qualitätsbetonte Grundausbildung für alle Jugendlichen in Luxemburg.
• Am 13. Mai 2013 trafen Vertreter mehrere Jugendorganisationen,
die Mitglieder der Luxemburger Jugendkonferenz (Confédération
Générale de la Jeunesse du Luxembourg, CGJL) sind, u.a. auch der
LCGJ, die Jugendstruktur des LCGB, den Minister für Arbeit und
Beschäftigung Nicolas SCHMIT, um ihm offiziell ihre gemeinsame
Stellungnahme zur Beschäftigung der Jugendlichen in Luxemburg
mit dem Titel „Destiné à la précarité: un appel commun pour réagir!“ (Dazu bestimmt, in Unsicherheit zu leben: ein gemeinsamer
Appell“) zu überreichen.
für Jugendliche über Ferienjob, um den Jugendlichen bei der Entdeckung der Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des jungen
Arbeitnehmers zu unterstützen.
In dieser Broschüre sind ein Muster eines Bewerbungsschreibens und
eines Lebenslaufes sowie ein Muster eines Arbeitsvertrages enthalten. Weitere Informationen in dieser Broschüre beziehen sich auf die
Suche nach einem Ferienjob, die Entlohnung, die Arbeitsbedingungen und die Rechte von Minderjährigen.
• Am 16. April 2014 begaben sich die LCGBGewerkschaftssekretäre
Sandy
STRICHARTZ und Jean-Luc ZAHLEN zu den
Redaktionsräumen der Zeitung „SLAM“.
Diese Zeitung richtet sich an eine junge, aktive und studierende Leserschaft und funktioniert nach dem Grundsatz, dass diese
junge Leserschaft selber die in dieser Zeitung erscheinenden Artikel verfasst.
LCGB 1 11 RUE DU COMMERCE,
BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG
1 TEL: 49 94 24-1 1 FAX:
49 94 24-49 1 [email protected]
Was Du wissen solltest!
Deine Rechte und Pflichten
2 Rock A Field Tickets
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zu gewinnen!!
1 WWW.LCGB.LU 1 BLOG.LCGBB.LU
Bei diesem Gespräch tat der LCGB seinen Willen zur Kooperation bei der Reaktion von Artikeln über berufstätige Jugendliche und
über den Eintritt ins Berufsleben kund.
• Das Jugendinformationszentrum (Centre d’Information Jeunes, CIJ)
traf den LCGB am 30. August 2013 zu einem Gedankenaustauch
über die Erziehung und Bildung der Jugend, den Übergang und Zugang zum Arbeitsmarkt sowie über die auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten Jugendlichen.
Dieses Gespräch fand im Rahmen der Aktivitäten der CIJ im Hinblick auf die Erstellung einer Informationsbroschüre statt, die die
145
3
Bezirke und Sektionen
Die drei Bezirke des LCGB
2010
• Anfang Januar 2010 luden die drei LCGB-Bezirke zu ihren traditio-
nellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen drei Regionalempfängen
ging der Nationalpräsident des LCGB Robert WEBER auf die politischen und sozialen Nachrichten des Jahres 2009 ein, um dann die
Herausforderungen der National-Tripartite Anfang des Jahres 2010
anzusprechen.
Bezirk Süd (5. Januar 2010)
• Im Juli 2010 hat der Vorstand des LCGB-Nordbezirks die aktuellen Projekte der Luxemburger Regierung zur Wiederherstellung
des Gleichgewichts im öffentlichen Haushalt analysiert. Der Anstieg
der Staatsverschuldung, die zur Rettung der Volkswirtschaft in Kauf
genommen wurde, muss gegebenenfalls gebremst werden ohne
dadurch die Begünstigten dieser Maßnahmen - die Unternehmen weiter zu belasten. Es erstaunt daher nicht, dass die Arbeitnehmer
den Großteil der Lasten durch einen reellen Kaufkraftverlust unter
der einen oder anderen Maßnahme tragen.
Der Bezirk Norden des LCGB prangert daher an, dass es neben
einer unangemessenen Zusatzbelastung der Niedriglöhne noch andere Diskriminierungen gibt:
Bezirk Mitte-Ost (8. Januar 2010)
Bezirk Norden (9. Januar 2010)
1.
Arbeitnehmer mit langem Anfahrtsweg werden weit höher
belastet als solche, die in Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen.
Dies stellt gemäß dem LCGB-Nordbezirk eine Diskriminierung
der ländlichen Bevölkerung dar, die bereits durch ein unterentwickeltes Angebot an Transportmöglichkeiten und insbesondere öffentlicher Verkehrsmittel benachteiligt ist. Rechnet man die
Abschaffung wenig genutzter Buslinien hinzu, so liegt es auf der
Hand, wem die Rechnung präsentiert wird!
2.
Die Umsetzung des Trinkwassergesetzes vom 19. Dezember
2008 sieht nach Regierungsplänen die Kostenrechnung auf Gemeindeebene vor und benachteiligt die ländliche Bevölkerung
erneut.
• Die Petition des LCGB-Nordbezirks, die eine verbesserte Sicher-
heit der N7 anstrebt, hat 6.638 Unterschriften eingebracht, davon
nicht weniger als 35 von 60 Abgeordneten. Sie wurde dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer Laurent MOSAR am 22. Oktober 2010 überreicht.
• Da die Regionalpolitik bisher nur wenig Interesse für die Nationals-
traße N7 gezeigt hat, entschied sich der Nordbezirk des LCGB
während einer Pressekonferenz eine Petition über die Zukunft der
N7 zu starten, die aus vier spezifischen Komponenten besteht:
-
-
-
-
146
Der vierspurige Ausbau, einschließlich der Installation einer
Trennwand zwischen den Fahrspuren von Wemperhardt in
Colmar-Berg;
Der Bau aller Umgehungen, einschließlich eines „Bypass“ am
Kreisverkehr von Fridhaff;
Der Bau von Brücken, die gefährliche Linkskurvenmanöver
überflüssig machen;
Die Wiederaufnahme von Baumassnahmen im „Transportsektorplan“.
2011
• Anfang Januar 2011 luden die drei LCGB-Bezirke zu ih-
ren tra- ditionellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen
drei Regionalempfängen ging LCGB-Nationalpräsident Robert WEBER auf die politische und soziale Aktualität des Jah-
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
res 2010 ein, um dann die gewerkschaftlichen und sozialen Engagements des LCGB für das Jahr 2011 zu erörtern.
Bezirk Süden (4. Januar 2012)
Bezirk Süden (5. Januar 2011)
Bezirk Osten/Zentrum (6. Januar 2012)
Bezirk Osten/Zentrum (7. Januar 2011)
Bezirk Norden (7. Januar 2012)
Bezirk Norden (8. Januar 2011)
• Vom 13. bis 15. März 2012 organisierten die drei LCGB-Bezirke
Informationsabende über die Steuererklärungen für das Jahr 2011.
• Am 24. Juli 2011 lud der Bezirk Norden des LCGB zu seinem ers-
Während dieser drei Abende, die gut besucht waren, konnten de
Teilnehmer ihre Fragen an den Experten Siggi FARYS richten, der
auch praktische Hinweise zu Steuern in Luxemburg und das Ausfüllen der Steuererklärungen gab.
ten Familienfest im Kulturzentrum Hennesbau in Niederfeulen ein.
Informationsabend im Süden des Landes (13. März 2012)
2012
Informationsabend im Norden des Landes (14. März 2012)
• Anfang Januar 2012 luden die drei LCGB-Bezirke zu ihren traditio-
nellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen drei Regionalempfängen
ging LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY auf die politische und
soziale Aktualität des Jahres 2011 ein, um dann die Hauptthemen,
die den LCGB während des gesamten neuen Jahrs 2012 beschäftigen werden, zu erörtern: die geplante Reform unseres Rentensystems, die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors
und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
147
BEZIRKEUNDSEKTIONEN
Informationsabend in der Landesmitte (15. März 2012)
Bezirk Norden (5. Januar 2013)
• Am 10. Juni 2012 lud der LCGB-Bezirk Osten/Zentrum zu seinem
Bezirk Süden (10. Januar 2013)
ersten Familienfest im Sandweiler Kulturzentrum ein.
Bezirk Osten/Zentrum (14. Januar 2013)
•
Am 17. Juni 2012 lud der Bezirk Norden des LCGB zu seinem zweiten Familienfest im Kulturzentrum Hennesbau in Niederfeulen ein.
• Am 22. Januar 2013 lud der Bezirk Süden des LCGB in Kayl zu
• Am 6. November 2012 lud der Bezirk Norden des LCGB in Ettelbrück zu einem ersten Themenabend über Burnout mit Diplompsychologe Dr. Gilles MICHAUX (ZithaGesondheetszentrum) und
Systemik-Coach Alain WOLFF (ComeT Concepts) ein. Circa 100
Personen haben mit Interesse diesen Themenabend verfolgt und
es wurden zahlreiche Fragen zur Problematik des Burnout gestellt.
einem Themenabend über Burnout mit Diplompsychologe Dr. Gilles MICHAUX (ZithaGesondheetszentrum) und Systemik-Coach
Alain WOLFF (ComeT Concepts) ein. Circa 100 Personen sind mit
Interesse diesem Themenabend gefolgt und es wurden zahlreiche
Fragen zur Problematik des Burnout gestellt.
• Ab 23. September 2013 gewährleistet ein INFO-CENTER Berater
im LCGB-Büro in Wiltz jeden Montagnachmittag und Donnerstagmorgen einen Hilfs- und Betreuungsdienst.
2013
• Anfang Januar 2013 luden die drei LCGB-Bezirke zu ihren traditio-
nellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen drei Regionalempfängen
hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY insbesondere auf die
Herausforderungen der Sozialwahlen im November 2013 und die
Wahlverpflichtungen des LCGB hingewiesen.
148
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
2014
•
•
Am 16. Januar 2014 luden die drei Bezirke des LCGB zum ersten
Mal zu einem gemeinsamen Neujahrsempfang ein. Bei diesem Empfang ging LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY auf die Ergebnisse
der Sozialwahlen von 2013 ein, um dann die politische und soziale
Aktualität und insbesondere die beunruhigende Zunahme der Arbeitslosigkeit und den unausgewogenen Staatshaushalt zu erörtern.
Gemäß der Tagesordnung wurde der Tätigkeitsbericht der Jahre
2009-2013 von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL vorgestellt.
Der Kongress nahm anschließend die Erneuerung der einzelnen
Gewerkschaftsmandate des LCGB-Bezirks Süden vor. Der ausscheidende Vorsitzende, Fernand SEYLER, wurde zum Bezirkspräsidenten wiedergewählt und ist in dieser Eigenschaft Mitglied des Exekutivkomitees und Zentralkomitees des LCGB. Alain LILTZ, Jean-Paul
SCHOOS, Gaby SCHAUL-FONCK und Daniel SCHMITZ wurden
zu Vertretern des Südbezirks im Zentralkomitee gewählt.
Der neue Vorstand des LCGB-Bezirks Süden setzt sich aus den nachstehenden Mitgliedern zusammen: Gaston BERCHEM, Guy BRITZ,
Romain CHRUCHTEN, Roland DOSTERT, Claude FABECK, Fernand GAASCH, Kim Andy JACOB, Alain LILTZ, Robert MARTIN,
Gaston MEYER, Jean-Paul POOS, Patrick POSSENTI, Roby POZZACCHIO, Gaby SCHAUL-FONCK, Aloyse SCHILTZ, Daniel
SCHMIT, Fernand SEYLER, Marco WAGENER, Gaby WEYRICH.
• Am 8. März 2014 fand in Bauschleiden der Kongress des LCGB-Bezirks Norden statt. 75 Delegierte und Militanten aus den lokalen
Sektionen des LCGB im Norden des Landes nahmen an diesem
Kongress teil.
Gemäß der Tagesordnung wurde der Tätigkeitsbericht der Jahre
2009-2013 von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL vorgestellt.
Der Direktor des Handwerksbetriebes Sanichaufer, Nico BIEVER, hielt
als Gastredner einen Vortrag über das Unternehmertum und dessen
Bedeutung für die Weiterentwicklung der Luxemburger Wirtschaft.
Der Kongress nahm anschließend die Erneuerung der einzelnen
Gewerkschaftsmandate des LCGB-Bezirks Norden des LCGB vor.
Der ausscheidende Vorsitzende, Jean-Claude WEIS, wurde zum
Bezirkspräsidenten wiedergewählt und ist in dieser Eigenschaft Mitglied des Exekutivkomitees und Zentralkomitees des LCGB. Erny
HOFFMANN, Jemp SCHARTZ, Guy SCHON und Arsène WEBER
wurden zu Vertretern des Nordbezirks im Zentralkomitee gewählt.
Der neue Vorstand des LCGB-Bezirks Norden setzt sich aus den
nachstehenden Mitgliedern zusammen: Alain BRANDENBURGER,
Antonio D’ANGELO, Marcel FAUTSCH, Peggy FETTES, Aloyse
GUTH, Erny HOFFMANN, Anita JACOBY, Emile LECLERCQ,
Nico LILTZ, Anita NICKTS, Eugène REDING, Eliane REDING-KEISER, Jean-Pierre SCHARTZ, Raymond SCHLIM, Vroni SCHMITT-HAUMER, Guy SCHON, Christiane SCHREINER, Willy
STEFFEN, Arsène WEBER, Jean-Claude WEIS, Fernand WILLMES.
Der Staatsekretär für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen,
Camille GIRA, hielt als Gastredner einen Vortrag über die Verkehrspolitik der neuen Regierung im Norden des Landes.
In seiner Schlussansprache zog LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY, die Bilanz des Sozial- und Gewerkschaftsjahres 2013 und
stellte anschließend die Forderungen des LCGB in Sachen Sozialpolitik und Beschäftigung an die Adresse der neuen Regierung vor.
Am 22. April 2014 fand in Differdingen der Kongress des LCGB-Bezirks Süden statt. 90 Delegierte und Militanten aus den lokalen Sektionen des LCGB im Süden des Landes nahmen an diesem Kongress teil.
In seiner Schlussansprache zog LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY die Bilanz des Sozial- und Gewerkschaftsjahres 2013 und
stellte anschließend die Forderungen des LCGB in Sachen Sozialpolitik und Beschäftigung an die Adresse der neuen Regierung vor.
•
Am 30. Mai 2014 fand in Junglinster der Kongress des LCGB-Bezirks
Osten/Zentrum statt. 100 Delegierte und Aktive aus den lokalen Sektionen des LCGB im Zentrum und Osten des Landes nahmen an
diesem Kongress teil.
Gemäß der Tagesordnung wurde der Tätigkeitsbericht der Jahre
2009-2013 von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL vorgestellt.
Der Kongress nahm anschließend die Erneuerung der einzelnen
Gewerkschaftsmandate des LCGB-Bezirks Osten/Zentrum vor.
Der ausscheidende Vorsitzende, Nico HOFFMANN, wurde zum
Bezirkspräsidenten wiedergewählt und ist in dieser Eigenschaft Mitglied des Exekutivkomitees und Zentralkomitees des LCGB. JeanMarie BARTEL, François GLEIS, Pierrot KLEIN, Aloyse WAGNER
wurden zu Vertretern des LCGB-Bezirks Osten/Zentrum im Zentralkomitee gewählt.
Der neue Vorstand des LCGB-Bezirks Osten/Zentrum setzt sich
aus den nachstehenden Mitgliedern zusammen: Robert BACK,
Jean-Marie BARTEL, Marc BIER, Martin BUERTIN, Nicolas BURG,
Angélique CHARRUE, Paul FOLSCHEID, François GLEIS, Albert HIPP,
149
BEZIRKEUNDSEKTIONEN
Guy HIRTZ, Nico HOFFMANN, Jean-Jacques HUSS, Alyose
KOERNER, Jean LUDWIG, Roger LUTGEN, Sacha SCHMIT, Marc
THEKES, Aloyse WAGNER, Gilbert WAGNER.
nahmen und fasste diesbezüglich die Forderungen des LCGB in
Sachen Sozialpolitik und Beschäftigung zusammen.
Der Direktor der Personalverwaltung von Paul Wurth S.A., René
FRIEDERICI, hielt als Gastredner einen Vortrag über die Geschichte
seines Unternehmens, dessen Personalverwaltungsstrategie und die
Bedeutung des Humankapitals bei der Entwicklung der Tätigkeiten
der Firma Paul Wurth.
In seiner Schlussansprache zog LCGB-Nationalpräsident Patrick
DURY die Bilanz der von Regierungsseite angekündigten Sparmaß-
Die Lokalsektionen des LCGB
2010
• Am 24. Februar 2010 spendet die LCGB-Sektion Grevenmacher
spendet der UNICEF 750 € für die Opfer des Erdbebens auf Haiti.
• Am 3. Juli 2011 feierte die LCGB-Sektion Echternach ihren 75.
Jahrestag in Form eines Familienfestes am Echternacher See.
• Am 1. Oktober 2011 luden die LCGB-Sektionen Differdingen und
Gemeinde Petingen in Zusammenarbeit mit dem LCGB-Fachverband
Gesundheit, Pflege und Soziales zu einem Informationsabend zum
Thema „Die Komplexität der Pflegeversicherung“ ein.
•
• Im Juli 2011 spendete die LCGB-Sektion Grosbous einen Betrag
von 3.000 € an die V.o.E. „Een Häerz fir kriibskrank Kanner“, die
sich um die psychologische Betreuung von Kindern mit Krebs und
deren Familienangehörigen kümmert.
• Am 8. Oktober 2010 lud die LCGB-Sektion Eschdorf-Merscheid zu
einem Themenabend mit Wohnungsminister Marco SCHANK zum
Thema „Das Wohnwesen in Luxemburg“ ein.
• Am 15. Oktober 2011 feierte die LCGB-Sektion Kaundorf/Harel ihr
sechzigjähriges Bestehen.
2011
• Am 4. Januar 2011 ehrte die LCGB-Sektion Mondorf/Altwies
gemeinsam mit LCGB-Generalsekretär Patrick DURY Frau
Marguerite SCHMIT-DE VALENTIN für 75 Jahre Mitgliedschaft
beim LCGB.
150
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
2012
• Am 2. März 2012 dankten die LCGB-Sektion Düdelingen zusammen
mit LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY Henri DUNKEL für sein
langjähriges Engagement als Sozialberater beim regionalen LCGBBüro in Düdelingen.
• Am 27. September 2013 dankte die LCGB-Sektion Kaundorf/Harel
ihrem Aumônier Paul MULLER nach dessen Bezeichnung zum
Nationalaumônier des LCGB.
• Am 4. Oktober 2012 lud die LCGB-Sektion Düdelingen im Centre
Hild zu einer Informationssitzung über das Erbrecht ein.
2014
2013
• Am 2. Februar 2013 bestimmt die LCGB-Sektion Differdingen
auf ihrer jährlichen Generalversammlung den Nationalpräsidenten
Patrick DURY zum Ehrenvorsitzenden ihrer Sektion.
• Im Februar 2013 feierte die LCGB-Sektion Eischen im Rahmen
ihrer jährlichen Generalversammlung ihr 65jähriges Bestehen.
• Am 26. Januar 2014 dankte der LCGB im Rahmen der Messfeier
zum 93. Jubiläum seines Bestehens seinem ausscheidenden Nationalaumônier Raymond STREWELER für sein Engagement seit 40 Jahren
in der Gewerkschaft.
• Am 12. April 2014 spendeten die LCGB-Sektionen BastendorfFouhren, Hohscheid-Bourscheid und Merscheid einen Betrag von
1.650 € an Télévie 2014.
• Im Juni 2013 spendete die LCGB-Sektion Uelzecht/Syrdall einen
Betrag von 1.000 € an die NRO „Chrëschte mam Sahel“.
151
4
LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE
DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014
Grenzgängerkommissionen
Die belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB)
2010
•
Im ersten Vierteljahr 2010 informierte die Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB) über eine neue europäische Bestimmung, mit der ab 1. Mai 2010 mehrere wichtige Änderungen einhergingen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung und
des Sozialversicherungsschutzes.
In Bezug auf die belgischen Grenzgänger im Großherzogtum
Luxemburg wies die CFB auf zwei wichtige Punkte hin:
-
-
•
die neuen Bestimmungen bezüglich der Kumulierung einer abhängigen Beschäftigung im Großherzogtum und einer zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit in Belgien;
die neuen Bestimmungen bezüglich der Kumulierung von zwei
abhängigen Beschäftigungen (die eine in Belgien, die andere in
Luxemburg).
Im Frühjahr 2010 richtete sich die CFB schriftlich an Finanzminister
Luc FRIEDEN und die Direktion des Steueramtes, nachdem zahlreiche nicht verheiratete Grenzgänger (mit einem unterhaltsberechtigten Kind) interpelliert hatten, weil ihnen zu Unrecht Steuerklasse 1
statt 1a zugewiesen worden war.
Bei dem Direktionsausschuss der Nationalen Kasse für Familienleistungen (CNPF) vom 4. März 2010 fand sich auf Betreiben des LCGB
in dem Ausschuss eine Mehrheit, um die abwegige und diskriminierende Praxis der CNPF zu stoppen, die die belgischen Entschädigungen wegen Unterbrechung der Berufstätigkeit als Familienleistung einstufte, wodurch sich die Ausgleichszulagen an die belgischen
Grenzgänger verringerten.
•
Am 20. Mai 2010 organisierte der LCGB zusammen mit CSC Verviers für die belgischen Grenzgänger der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Informationstreffen zu Fragen des belgischen Steuerwesens. Tatsächlich behalten mehrere Arbeitgeber im Baugewerbe
und Handwerk unrechtmäßig einen Teil der Löhne ein.
2011
Nach zahlreichen Interventionen des LCGB bestätigte der Kassationshof
im Frühjahr 2011, dass die vom belgischen Arbeitsamt gezahlten Entschädigungen wegen Unterbrechung der Berufstätigkeit keine Familienleistungen darstellten.
Aus diesem Grund fordert die belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB), in Anbetracht der vorliegenden Urteile, natürlich eine
umgehende Regelung aller derzeit betroffenen Dossiers, verlangt aber
auch eine automatische Rückzahlung der belgischen Grenzgängerfamilien
zu Unrecht einbehaltenen Zulagen, die auf ungerechte Weise ihre Ausgleichszulagen und Kinderboni seit 2005 verloren haben.
In einem Schreiben vom 3. Juni 2011 an den LCGB bestätigte die Familienministerin, dass „die CNPF die im Rahmen der Unterbrechungen der
Berufstätigkeit der belgischen Grenzgänger anfallenden Neuberechnungen vornehmen wird“.
In dem Schreiben hieß es ferner: „Die Dienststellen der CNPF sind dabei, in enger Zusammenarbeit mit den mit den Angelegenheiten betrauten Anwälten eine Liste von betroffenen Dossiers anzulegen. Diese Liste
sollte Mitte Juni bereitstehen, sodass daraufhin die Neuberechnungen
und geschuldeten Rückzahlungen an die belgischen Grenzgänger erfolgen könnten.“
Die CFB, die seitdem ihre Schritte und seit Eröffnung des Verfahrens
2005 ihre Beschwerden vervielfacht hat, ist sehr zufrieden damit, dass
dieser missbräuchlichen Praxis ein Ende gesetzt wurde.
2012
Am 3. Oktober 2012 hielt die belgische Grenzgängerkommission
LCGB-CSC (CFB) ihre 13. Generalversammlung ab. Dies war die Gelegenheit, an die wichtige Arbeit der CFB im Rahmen der Familien- und
Studienbeihilfen zu erinnern.
Benoît MIGEAUX wurde erneut zum Vorsitzenden der CFB gewählt und
Christelle GERARD zur stellvertretenden Vorsitzenden. Jacky CHOQUE
seinerseits übernimmt das Sekretariat der CFB.
•
Am 1. Oktober 2010 feierte die belgische Grenzgängerkommission
LCGB-CSC (CFB) auf der 12. Generalversammlung ihr 25-jähriges
Bestehen. Es wurde zu diesem Anlass an die sehr wichtige Rolle erinnert, welche die CFB bei der Verteidigung der Rechte der Grenzgänger seit ihrer Gründung im Jahre 1985 gespielt hat.
2013
• Anfang 2013 berichtete der LCGB, dass das belgische Landespensionsamt (LPA) am 1. Januar 2013 ein Artikel der europäischen Bestimmung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in Kraft getreten ist. Dies bringt Änderungen für
152
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belgische Grenzgänger im Ruhestand mit sich.
Informationsabend in Bastogne
Alle Rentenempfänger mit einer gemischten Laufbahn (mit einer
oder mehreren Renten neben der belgischen), die ihren Wohnsitz
in Belgien haben, sind von dieser neuen Maßnahme betroffen.
Die Änderung besteht darin, dass diesen Rentenempfängern fortan
eine Kranken- und Invalidenversicherung (AMI) von der Gesamtrente abgezogen wird. Neben diesem AMI-Beitrag wird ebenso
ein „Solidaritätsbeitrag“ von der Gesamtrente abgezogen, wenn
diese eine bestimmte Grenze überschreitet.
2014
• Am 21. Januar 2013 waren die Mitarbeiter der CSC Verviers
(Deutschsprachige Gemeinschaft von Belgien) in der LCGB-Zentrale in Luxemburg für ein erstes Arbeitstreffen zwischen den Gewerkschaftssekretären beider Seiten zu Gast.
•
Am 31. Januar 2014 empfingen die Mitarbeiter der CSC Verviers
(Deutschsprachige Gemeinschaft von Belgien) in ihren Büros eine
LCGB-Delegation zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen, im Hinblick
auf eine stärkere Zusammenarbeit zwischen beiden Gewerkschaften.
• Vor einem zahlreichen Publikum (80 Teilnehmer in Bastogne und
150 Teilnehmer in Arlon) hielt die Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC im Februar 2013 zwei Informationsabende zum
Thema der Rentenreform ab.
Paul DE ARAUJO, Verantwortlicher für die LCGB INFO-CENTER Büros, stellte das Rentensystem im Großherzogtum vor sowie die durch
die Reform vom 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Änderungen. Er
beantwortete ebenso die zahlreichen Fragen aus dem Publikum.
Christian NERENHAUSEN, Verantwortlicher der Dienststelle Renten der Christlichen Zusatzkrankenkasse, erläuterte seinerseits das
belgische Rentensystem sowie die jüngsten Änderungen bei den
Sozialbeiträgen für Grenzgänger im Ruhestand.
• Am 17. März 2014 nahmen der Regionalsekretär der CSC Lux-
emburg in Arlon, Bruno ANTOINE, und der zuständige Gewerkschaftssekretär für Grenzgänger des CSC Luxemburg, Pierre CONROTTE, an einer Sitzung der Gewerkschaftsekretäre des LCGB
teil, um aktuelle Fragen im Bereich der Unternehmen zu diskutieren
und die Zusammenarbeit zwischen beiden Gewerkschaften durch
gemeinsame Aktionen vor Ort auszuweiten.
Informationsabend in Arlon
Die französische Grenzgängerkommission des LCGB (CFF)
2010
•
Unter dem Vorwand des „Neuausgleichs“ änderte der französische
Staat Anfang 2010 die Berechnungsart für die Ausgleichszulage
(ADI). Die Zulage berechnet sich nunmehr nach der Einmalzahlung zur Geburt oder Adoption, der Grundzulage nach der Geburt
(oder Ankunft im Zuhause) sowie nach dem Zuschuss für die von
den Eltern gewählten Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren
(mit Ausnahme der Wohnungsbeihilfe).
• So kann zum Beispiel die Übernahme der Beiträge für Tagesmütter
nicht mehr mit der Ausgleichszulage kumuliert werden. Das Gleiche
gilt für die Zulage für frühkindliche Betreuung.
Diese Änderung bedeutet, je nach Lebenssituation der französischen Grenzgänger, einen bedeutenden finanziellen Verlust von
bis zu mehreren Hundert Euros im Monat. Eine größere Reduzierung ohne Vorbescheid, die der LCGB stark kritisiert, um so mehr
als sie teils diskriminierende Züge aufweist.
153
GRENZGäNGERKOmmISSIONEN
Nach Interventionen des LCGB in Bezug auf die Berechnung der
Ausgleichszulage für französische Grenzgänger wurde das Inkrafttreten der Bestimmung Nr. 2008-1354 vom 19. Dezember 2008
wie folgt verschoben:
-
zum 1. Juni 2010: Die Geburts- oder Adoptionsprämie, die
Grundzulage (von der Geburt bis zu den ersten 3 Monaten)
sowie der Zuschuss für die von den Eltern gewählte Kinderbetreuung (Direktzahlung) der Paje-Leistungen werden nicht
mehr ausgezahlt. Sie werden bei der Berechnung der Ausgleichszulage mitberücksichtigt. Bei Erhalt des Nachweises der
Behörde, die die Leistungen oder ausländischen Familienvergünstigungen vorgenommen hat, berechnet die Familienbeihilfenkasse die Ausgleichszulage unter Berücksichtigung oben
genannter Leistungen.
Darüber hinaus übernimmt sie die mit der Beschäftigung einer
Kinderbetreuung oder Hausangestellten verbundenen Sozialbeiträge für das Jahr 2010.
-
zum 1. Januar 2011: Diese Beiträge werden bei der Berechnung der Ausgleichszulage mitberücksichtigt. Die Grenzgänger
müssen demnach ab diesem Datum die Beiträge direkt an Pajemploi zahlen, nachdem der Grenzgänger den zu zahlenden
Betrag mitgeteilt hat. Wie oben berechnet die Familienbeihilfenkasse vierteljährlich die Ausgleichszulage, indem sie die Sozialbeiträge mitberücksichtigt.
• Die französische Grenzgängerkommission des LCGB (CFF) erfährt
eine Umstrukturierung. Auf einer Versammlung vom 25. Juni 2010
in Esch an der Alzette wurde die Einrichtung von zwei Lokalsektionen in den französischen Grenzregionen beschlossen.
Geplant ist die Gründung der beiden Sektionen in Thionville und Longwy.
Die Arbeit dieser Sektionen wird von Francis LOMEL betreut werden.
• Im Sommer 2011 informierte die französische Grenzgängerkom-
mission des LCGB (CFF) alle Grenzgänger mit einer gemischten
Laufbahn in Frankreich und im Großherzogtum über die ab dem
1. Juli 2011 geltenden Modalitäten für eine vorzeitige Pensionierung.
2012
• Am 22. Januar 2012 fand die konstituierende Generalversammlung
der Lokalsektion Longwy statt. Guy MICHEL wurde zum Vorsitzenden gewählt. Weitere Mitglieder des Sektionsvorstandes sind
Jean-Marie BARTEL, Patricia CIPRIANI, Mamadi KABA, Santo MAISANO, François MENTZ und Mireille POTHIER.
Nach einer Diskussionsrunde zu politischen und sozialen Aktualitästhemen gratulierten LCGB-nationalpräsident, Patrick DURY, und
der beigeordnete Generalsekretär, Francis LOMEL, den Ausschussmitgliedern für ihren Einsatz.
• Am 22. Oktober 2010 organisierte die französische Grenzgängerkommission des LCGB (CFF) im Rathaus von Longwy ein Informationsabend zum Arbeitsrecht für Grenzgänger.
Zu den behandelten Themen gehörten Arbeitsunfähigkeit, Umschulung, Invalidität und Pflegeversicherung.
• Am 8. und 9. März 2012 hat der LCGB in Longwy und Thionville
zwei Informationsveranstaltungen zur Steuererklärung in Luxemburg organisiert.
• Bei dieser Gelegenheit hat Patrick VAN LANDEGHEM, Steuerex2011
• Im Rahmen ihrer Informations- und Beratungstätigkeiten für Be-
schäftigte und einer aktiven Vorgehensweise im Sinne der Grenzgänger zog im April 2011 das LCGB-Beratungsbüro in Thionville um.
154
perte von Assura s.à.r.l., zahlreiche Informationen und Erläuterungen zu dem Thema gegeben, das die zahlreich erschienenen steuerpflichtigen Grenzgänger betrifft und interessiert. Das anwesende
Publikum erhielt viele einschlägige Informationen für eine optimale
steuerliche Situation (mit einem Maximum an Gewinn): Beschreibung des auszufüllenden Formulars, Erklärungen zu bestimmten
Punkten und Veranschaulichungen anhand von Beispielen.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Informationsveranstaltung in Longwy (8. März 2012)
Informationsveranstaltung in Thionville (9. März 2012)
• Am 3. Oktober 2012 trafen der beigeordnete Generalsekretär des
LCGB, Francis LOMEL, der Vorsitzende der französischen Grenzgängerkommission, Guy MICHEL, und die INFO-CENTER-Beraterin, Paola VILASI, den Regionalsekretär des CFDT, Lorraine, Denis
HASSLER, im LCGB INFO-CENTER Büro in Thionville.
Für den LCGB war dies die Gelegenheit, über gemeinsame Aktionen mit der CFDT zu reden, damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die französischen Grenzgänger im Großherzogtum
Luxemburg erzielt werden kann.
der Gemeindeverwaltung von Longwy ab. Diese Generalversammlung zählte 50 Teilnehmer.
LCGB-Nationalpräsident, Patrick DURY, der Generalsekretär des
LCGB , Francis LOMEL, und der stellvertretende Verantwortliche
für die Sozialpolitik des LCGB, Paul DE ARAUJO, stellten auf der
Generalversammlung den neuen INFO-CENTER-Service des
LCGB, die großen Linien der in Kraft getretenen Rentenversicherungsreform sowie die geplante Reform der beruflichen Wiedereingliederung vor.
• Am 27. Februar 2013 veranstaltete die französische Grenzgängerkommission des LCGB in Thionville einen Informationsabend zur
Steuererklärung in Luxemburg.
Bei dieser Gelegenheit hat ein Steuerexperte von Assura s.à.r.l.
zahlreiche Informationen und Erläuterungen zu dem Thema gegeben, das die zahlreich an dem Informationsabend des LCGB erschienenen steuerpflichtigen Grenzgänger betrifft und interessiert.
Das anwesende Publikum erhielt viele einschlägige Informationen
für eine optimale steuerliche Situation (mit einem Maximum an Gewinn): Beschreibung des auszufüllenden Formulars, Erklärungen zu
einigen speziellen Punkten und Veranschaulichungen anhand von
konkreten Beispielen.
• Am Mittwoch, dem 28. November 2012, hielten der LCGB und
der CFDT Lorraine in Thionville die konstituierende Generalversammlung der „Vereinigung für gewerkschaftliche Zusammearbeit
LCGB-CFDT Lothringen“ ab.
Die erste konkrete Aktion dieser Zusammenarbeit ist die neue
Zusatzkrankenversicherung „Harmonie Transfrontaliers“ für französische Grenzgänger, die Mitglied des LCGB oder der CFDT sind.
• Am 4. Juni 2013 trafen sich die Diraktionsmitglieder von LCGB und
CFDT Lorraine in Nancy zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen.
Nach einer Diskussionsrunde zur wirtschaftlichen und sozialen
Situation in Luxemburg und Lothringen kam es zu einem Gespräch
über konkrete Formen der Zusammenarbeit zwischen LCGB und
CFDT Lorraine.
2013
• Am 15. Februar 2013 hielt die französische Grenzgängerkommissi-
on des LCGB ihre alljährliche Generalversammlung im Salon Petitier
155
GRENZGäNGERKOmmISSIONEN
Die deutsche Grenzgänger-kommission des LCGB (DGK)
2010
• Am 20. Januar 2010 traf sich die deutsche Grenzgängerkommission
des LCGB (DGK) mit der Ministerin für Familie und Integration, Marie-Josée JACOBS, um die Probleme der Grenzgänger beim Umgang
mit der Nationalen Kasse für Familienleistungen (CNPF) zu erörtern.
Im Anschluss an dieses Treffen in Trier, an dem circa 300 Personen
teilnahmen, richtete der LCGB ein Schreiben an Finanzminister Luc
FRIEDEN und forderte im Interesse der betroffenen Grenzgänger
eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens.
Video : Informationsveranstaltung vom
12. März 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
• Am 9. April 2010 fanden in Wasserbillig die ersten Generalver-
sammlungen der Sektionen Rheinland-Pfalz und Saarland des
L0CGB statt.
• Am 8. April 2011 fand in Trier ein gemeinsames Arbeitstreffen zwi-
schen LCGB und DGB Trier statt. Gegenstand waren die zahlreichen Probleme, mit denen die Grenzgänger konfrontiert sind.
•
• Im Juni 2010 waren die Sektionen Rheinland-Pfalz und Saarland des
LCGB mit einem Stand auf dem 1. Tag der Großregion vertreten,
dessen Anlass das 25-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung des
Schengener Abkommens war.
2012
• Am 22. Januar 2012 organisierte der LCGB zusammen mit der
Deutschen Rentenversicherung in Merzig einen ersten Informationsabend für deutsche Grenzgänger zum Thema Renten.
2011
•
Am 13. Januar 2011 fand in Saarbrücken ein gemeinsames Arbeitstreffen zwischen LCGB und DGB Saar statt. Gegenstand waren die zahlreichen Probleme, mit denen die Grenzgänger konfrontiert sind.
• Am 12. März 2011 organisierte der LCGB zusammen mit der Steu-
erverwaltung Trier eine Informationsveranstaltung zur Problematik
des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und
Deutschland.
156
• Am Vormittag des 10. März 2012 organisierte der LCGB zusammen
mit der Deutschen Rentenversicherung in Mettlach eine Informationsveranstaltung für deutsche Grenzgänger zum Thema Renten.
• Am Nachmittag des 10. März 2012 organisierte der LCGB zusam-
men mit dem Lohnsteuerbüro Trier eine Informationsveranstaltung
für deutsche Grenzgänger zum Thema Steuererklärungen, insbesondere zu den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
2013
Der LCGB weist darauf hin, dass die Rentenbesteuerung für deutsche
Grenzgänger, wie sie in dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen von
2012 zwischen Deutschland und Luxemburg vorgesehen ist, nicht für
das Steuerjahr 2013 gilt. Infolgedessen erfolgt die Rentenbesteuerung für
deutsche Grenzgänger ab Januar 2014 in Luxemburg und nicht mehr in
Deutschland.
2014
• Am 20. April 2012 organisierte der LCGB zusammen mit der Deut-
schen Rentenversicherung in Mettlach einen 2. Informationsabend
für deutsche Grenzgänger zum Thema Renten.
• Am 2. April 2012 eröffnete der LCGB ein INFO-CENTER Büro
in Trier.
• Am 14. Januar 2014 eröffnete das neue LCGB INFO-CENTER
Büro in Merzig seine Türen.
• Am 8. Mai 2014 empfingen LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY
und LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL den Vorsitzenden des
DGB Trier Christian SCHMITZ in der LCGB-Zentrale.
Bei ihrem Zusammentreffen wurden aktuelle Themen besprochen,
die sich auf die deutschen Grenzgänger beziehen.
• Der LCGB begrüßt die Unterzeichnung des neuen Doppelbesteu-
erungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg am 23.
April 2012. Einer der Hauptpunkte des Abkommens betrifft die
Rentenbesteuerung für deutsche Grenzgänger, die ab Januar 2013
in Luxemburg und nicht mehr in Deutschland erfolgt.
157
5
LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE
DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014
Die portugiesische Sektion des LCGB
2013
2014
• Am 11. April 2013 fand in Helmdingen im Beisein Seiner Exzellenz,
• Wie im Jahr 2013 hat die portugiesische Sektion des LCGB auch
Les grands dossiers nationaux
des Generalkonsuls Portugals in Luxemburg, Herr Rui MONTEIRO,
die Generalversammlung zur Gründung der neuen portugiesischen
Sektion des LCGB statt. Rund 200 Personen nahmen an dieser Sitzung teil.
Reinaldo CAMPOLAGRO wurde zum ersten Vorsitzenden der
portugiesischen Sektion des LCGB gewählt. Die von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL betreute Sektion hat als spezifische
Struktur des LCGB zur Aufgabe interessante Aktivitäten für die portugiesischsprachige Gemeinschaft im Großherzogtum zu veranstalten, sich aktiv für Arbeitnehmer und Rentner mit portugiesischen
Wurzeln einzusetzen und eine Untertstützungspolitik für alle in Luxemburg lebenden Portugiesen zu definieren.
2014 an der Pilgerung zu Unserer Lieben Frau von Fatima in Wiltz
teilgenommen.
Am 28. Mai 2014 hat die portugiesische Sektion zusammen mit
ihrem Präsidenten Reinaldo CAMPOLARGO die Pilger auf ihrem
Fußmarsch in Richtung Wiltz begleitet und sie mit einer heißen Mahlzeit am Nachmittag, Wasser und Müsliriegel bei Kräften gehalten.
Am 29. Mai 2014 war eine LCGB-Mannschaft in Wiltz mit einem
Informationsstand anwesend. Viele Interessierten haben unserem
Stand einen Besuch abgestattet.
• Am 27. Juni 2012 fand im Kulturzentrum „Um Widdem“ in Kayl
die 2. Generalversammlung der portugiesischen Sektion des LCGB
statt.
In Anwesenheit Ihrer Exzellenz, der Botschafterin Portugals in
Luxemburg, Frau Maria Rita FERRO, und Seiner Exzellenz, dem
Generalkonsul Portugals in Luxemburg, Herr Rui MONTEIRO
nahmen 200 Personen, darunter viele Personaldelegierte, an dieser
Generalversammlung teil.
• Die portugiesische Sektion des LCGB nahm am 9. Mai 2013 (Chris-
ti Himmelfahrt) an der Pilgerung zu Unserer Lieben Frau von Fatima
in Wiltz teil und unterstützte die Pilger mit Wasser und Schokolade, wobei sie die Leistungen des LCGB INFO-CENTER mit einem
Stand in Wiltz vorstellten.
158
Der Präsident der portugiesischen Sektion des LCGB, Reinaldo
CAMPOLARGO, und die Vizepräsidentin Liliana BENTO haben
den Aktivitätsbericht 2013-2014 und das Aktionsprogramm 20142015 vorgestellt. So wird die Sektion z.B. Computer-Einführungskurse in portugiesischer Sprache anbieten und mehrere Informationsabende (Wie bereiten ich meine Rente vor?, Wie fülle ich
meine Steuererklärung aus?, usw.) veranstalten.
6
Sozialwahlen 2013
Die 10 Engagements des LCGB
Der LCGB setzt sich dafür ein...
... die Gleichwertigkeit von öffentlichem Dienst und Privatsektor zu gewährleisten
... allen Bediensteten Zugang zu Informationen zu sichern
... eine größere Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens zu erreichen
... die Lebensqualität mit Nachdruck zu verteidigen
... den Dialog innerhalb des Unternehmens zu fördern
... jedem Bediensteten den Zugang zur Weiterbildung zu öffnen
... allen die gleichen Chancen und Perspektiven zu geben
... die Kaufkraft aufrecht zu erhalten
... eine gerechte Rentenversicherung zu bewahren
... die Sozialversicherung nachhaltig abzusichern
159
SozIAlWAhlEn2013
TNS Ilres Umfrage über die Missionen und Charakteristika
der Gewerkschaften
Am 6. November 2013 hat der LCGB auf einer Pressekonferenz
die Resultate einer TNS Ilres Umfrage über die Missionen und
Charakteristika der Gewerkschaften vorgestellt.
•
Für 67 % der Arbeitnehmer ist der Gewerkschaftspluralismus wichtig.
• 76 % der Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass die
Gewerkschaften unabhängig von politischen Parteien sein sollen.
Diese Umfrage hat es ermöglicht eine Reihe von interessanten
Schlussfolgerungen zu ziehen:
• In den aktuellen Krisenzeiten sprechen sich 53 % der Arbeitnehmer
für den Verhandlungsweg aus, während 44 % eher eine harte Linie
vertreten.
• Unter den wichtigsten Mission befinden sich in absteigender
Reihenfolge die Präsenz in den Unternehmen, der juristische
Beistand und nationale Aktionen gegenüber der Regierung oder
den Arbeitgebern.
Die Mission der Gewerkschaft
1. Welche sind Ihrer Meinung nach heutzutage die Missionen einer Gewerkschaft?
Basis: Alle
ersteAntwort
Total
zweiteAntwort
0
50
VerteidigungderInteressenderArbeitnehmerindenUntermehmen
80
16
18
VerteidigungderInteressenderArbeitnehmeraufnationalerEbene
23
UnterstützungbeiderSuche/demErhalteinerArbeit
160
46
44
4
5
43
5
7
UnterstützungfüreinenbesserenAusgleichzwischenPrivatleben+Arbeit
Andere
76
28
5
6
BeratungimBereichderinitialenBerufsausbildungoderderWeiterbildung
undderberuflichenWeiterentwicklung
FinanzielleUnterstützung
82
35
25
JuristischerBeistandimFalleeinerEntlassung
100
2
3
2
39
MehralseinDrittelderPersonen
sindderMeinung,daßdie
VerteidigungderInteressen,
derArbeitnehmerim
Unternehmendiewichtigste
MissioneinerGewerschaftist.
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Die Dienstleistungen einer Gewerkschaft
2. Wie wichtig erscheint es Ihnen, daß eine Gewerkschaft folgende
Dienstleistungen anbietet?
Basis: Personen, die geantwortet haben
hervorzuhebensindinsbesonderediehohe
Wichtigkeit,welchedemjuristischenBeistand
beigemessenwirdunddaßFreizeitaktivitätenals
komplettunwichtiggesehenwerden!
2.UnterstützungbeiderSuche/
demErhalteinerArbeit(n=536)
33
3.initialeBerufsausbildung/
Weiterbildung(n=534)
30
16
Dienstleistungen/lösungenim
BereichderGesundheit(n=528)
33
16
8
2
Freizeitaktivitäten(n=526)
25
28
49%
22%
10%
74%
42%
33%
21 83%
3%
39%
30%
13
13
31
23
7
50%
eherwichtig
wichtig
12%
6
20
31
0%
63%
40
24
11
Bottom
2
4
16
30
52
persönlicheWeiterentwicklung(n=531)
8
34
18
juristischerBeistand(n=537)
sehrwichtig
25
Top
2
100%
eherunwichtig
überhauptnichtwichtig
3. Die Unterstützung bei der Suche / dem Erhalt einer Arbeit
Gemäß Bildungsniveau
Basis: Antworten (n= 536)
Total
33
30
25
2
2
4
63%
12%
5
70%
5%
8
4
71%
12%
8
4
57%
12%
54%
17%
8
DieBedeutungdieserMissionnimmtmitdemBildungsniveauab.
DiegleicheTendenzistfürdieanderenDienstleistungenzuerkennen.
Biszum
1.zyklusder
Sekundarschule
45
Sekundarschule
2.zyklus
hochschule
BAC+2bis3
hochschuleBAC+
4oderhöher
25
36
34
25
18
32
28
sehrwichtig
25
26
wichtig
eherwichtig
31
29
eherunwichtig
11
6
überhauptnichtwichtig
161
SozIAlWAhlEn2013
Einheitsgewerkschaft
4. Sind Sie der Meinung, daß es nur eine Gewerkschaft in Luxemburg geben sollte?
Gemäß dem Alter
Basis: Alle
DieAkzeptanzsinktmitdemAlter
74
71
70
58
53
67
31
31
23
25
15
22
10
6
8
Ja
nein
Unsicher
16 -242
22
25- 34
7
45- 54
35 -444
4
55+
5. Sind Sie der Meinung, daß es nur eine Gewerkschaft in Luxemburg geben
sollte?
Gemäß der Nationalität
Basis: Alle
Basis: Alle
1von3luxemburgeristderMeinung,daßesnureineGewerkschaft
inluxemburggebensollte(beidenAusländernsindesnur1von5).
74
58
67
33
19
25
Ja
162
nein
Unsicher
8
8
8
luxemburger
Ausländer
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Anzunehmende Haltung
6. Welche Einstellung sollte eine Gewerkschaft in der aktuellen Krise annehmen?
Gemäß Alter
Basis: Personen, die geantwortet haben (n= 526)
30%
Total
18 -24
25 -34
17
35 -44
18
45 -54
55+
4
60
11
10
8
8
38
13
11
12
15
10
35
10
12
11
14
2
16
14
11
20
23
8
17
27
38
7
32
12
12
14
17
13
Durchschnitt
43%
einehartelinieindenVerhandlungenannehmen(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
dieVerhandlungenbevorzugen
Welche Interessenverteidigung für die Arbeitnehmer?
7. Welche Maßnahmen erwarten Sie von den Gewerkschaften damit die
Interessen der Arbeitnehmer des Privatsektors verteidigt werden können?
Basis: Alle
ersteAntwort
Total
zweiteAntwort
0
dritteAntwort
50
100
92
69
ernstzunehmendeAnalysederSituation
11
10
91
17
Vorschlägeunterbreiten
37
36
84
13
Diskussionenfördern
42
28
47
Demonstrationenorganiserien
0
2
6
41
Streiksorganisieren
1
1
2
163
SozIAlWAhlEn2013
Die Charakteristika einer Gewerkschaft
8. Welches sind Ihrer Meinung nach die Charakteristika über die eine
Gewerkschaft verfügen muss? (1)
Basis: Personen, die geantwortet haben
Durchschnitt
proaktiv/defensiv
Basis:n=531
34
30
(2)
proaktiv(1)
28
(3)
(4)
41
(5)
3
defensiv(6)
schlichtend/unflexibel
Basis:n=532
25
26
schlichtend(1)
29
(2)
(3)
15
(4)
32
unflexibel(6)
(5)
innovativ/konservativ
Basis:n=527
33
33
innovativ(1)
(2)
(3)
27
(4)
(5)
41
2
konservativ(6)
9. Welches sind Ihrer Meinung nach die Charakteristika über die eine
Gewerkschaft verfügen muss? (2)
Basis: Personen, die geantwortet haben
einoffenesohrfürdieBasis/sehrhierarchisch
Basis:n=533
38
33
einoffenesohrfürdieBasis(1)
(2)
(3)
23
(4)
41 1
sehrhierarchisch(6)
(5)
pragmatisch/idealistisch
Basis:n=533
25
29
pragmatisch(1)
(2)
28
(3)
(4)
51
unabhängig(1)
11
(5)
24
idealistisch(6)
unabhängig/aneinepolitischeParteiangelehnt
Basis:n=533
164
Durchschnitt
26
(2)
(3)
(4)
(5)
16
41 1
aneinepolitischeParteiangelehnt(6)
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Personalausschusswahlen vom 13. November 2013
Die Wahlresultate des LCGB nach sozioprofessionnellen Kategorien
GRUPPE 1: STAHLINDUSTRIE
Zu wählende Mandate
Unternehmen
ArcelorMittal Administration
ArcelorMittal Belval
ArcelorMittal Differdange
ArcelorMittal Dommeldange
ArcelorMittal Rodange
ArcelorMittal Schifflange
Hauptmandat
15
15
12
5
7
5
59
Ersatzmandat
15
15
12
5
7
5
59
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
6
6
6
6
5
5
2
2
1
1
2
2
22
22
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
9
9
9
9
7
7
3
3
6
6
3
3
37
37
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
0
GRUPPE 2: ANDERE INDUSTRIEN
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Accumalux
Accumalux Industrial
AEW
Amer-Sil
Aperam
ArcelorMittal Bettembourg
ArcelorMittal Bissen
ArcelorMittal Dudelange
Armatures
Bois Brever
BRG Lux
Centroplast
Ceratizit
Chaux de Contern
Cimalux
Circuit Foil
Codiprolux
Cofralux
CTI Systems
Curver
Dometic
Dupont de Nemours
Dupont Teijin Films
Elth
Enovos
Eurofoil
Faurecia
Goodyear Dunlop Plant
Hauptmandat
5
1
3
5
3
5
7
6
2
2
1
2
14
5
5
6
1
1
6
6
5
12
7
10
12
7
5
20
Goodyear Dunlop Plant (Jeunes Travailleurs)
1
Gottschol Alcuilux Desox
2
Gottschol Simaform
2
Gottschol Simeda
2
Husky
12
Hydro Aliminium
3
Hyosung Luxembourg SA
5
Hyosung Wire Luxembourg S.A.
2
John Zink
6
Kronospan
6
Fortsetzung: „Andere Industrien“ Seite 166
Ersatzmandat
5
1
3
5
3
5
7
6
2
2
1
2
14
5
5
6
1
1
6
6
5
12
7
10
12
7
5
20
1
2
2
2
12
3
5
2
6
6
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
1
1
3
2
2
2
3
0
3
3
5
5
3
3
2
1
2
2
1
1
1
2
7
7
1
1
1
1
2
2
1
1
1
1
6
6
3
3
1
1
8
8
5
5
2
2
7
7
2
2
3
3
9
9
1
1
1
1
1
2
2
1
6
6
1
1
2
2
2
2
2
2
3
3
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
3
2
2
3
0
3
3
2
2
3
1
1
7
4
4
4
0
7
4
4
4
3
4
4
2
8
5
5
2
7
3
4
4
2
8
5
5
2
7
1
1
1
0
6
2
3
6
2
3
4
3
4
3
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
4
4
0
1
165
SozIAlWAhlEn2013
GRUPPE 2: ANDERE INDUSTRIEN
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Lindab
Met-Lux
Mondo
Morganite
No Nail Boxes
Procap
Rotarex
Saint-Gobain Abrasives
Sisto Armatures
Solem
Tarkett
Textilcord Steinfort
Hauptmandat
6
3
5
4
2
5
8
5
5
2
9
5
265
Ersatzmandat
6
3
5
4
2
5
8
5
5
2
9
5
265
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
3
3
3
3
4
3
2
1
5
5
5
5
2
2
2
2
2
2
3
3
2
2
145
139
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
2
0
2
1
3
3
3
3
3
3
6
3
114
6
3
117
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
5
6
GRUPPE 3: BAUGEWERBE
BAUGEWERBE
Unternehmen
Baatz Constructions
Bonaria Frères
Bressaglia Serge SARL
Brevaco
C. Jans Constructions
Cardoso Antonio
Cardoso Construction
Cardoso et Fils
Cardoso et Fils - Façades et plafonnage
Construction Nico Marechal
DZ Construct
Erpelding
Felgen Construction
Hilbert
IBB Baugesellschaft
Julien Cajot & Cie.
Karp-Kneip Construction
Krombach Construction
Kuhn
Leufgen
LUX TP
Marsant Construction
Perrard
Pianon
Rinnen Construction
Schilling
Sopinor Constructions
Tavares Da Silva Frères
Thomas et Piron
Vinandy
Weiland-Bau
Wickler Frères Exploitation
Wiesen-Piront
166
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
8
5
2
3
5
3
5
4
3
3
5
2
3
2
5
4
8
2
6
3
7
3
7
5
6
5
5
3
5
3
6
6
5
151
Ersatzmandat
8
5
2
3
5
3
5
4
3
3
5
2
3
2
5
4
8
2
6
3
7
3
7
5
6
5
5
3
5
3
6
6
5
151
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
8
8
2
2
0
1
1
1
3
3
3
3
5
5
4
4
3
3
3
3
5
5
2
2
0
1
2
1
5
5
1
2
8
8
1
1
1
1
3
3
5
5
1
3
2
2
5
5
6
6
5
5
2
2
3
3
4
1
3
3
4
4
6
6
3
3
113
114
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
2
2
2
2
2
1
1
2
1
2
2
0
1
4
15
15
1
1
1
3
2
3
3
2
2
5
5
3
3
2
2
2
23
2
20
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
HANDWERK
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Alpine Energie
CESE SA
Chauffage et Sanitaire Metro SA
Chauffage François Kieffer
Dalkia
FD Electric
Fliesen & Verputz Funk
Immo Toitures
Muno Charles et Fils
Paul Wagner et Fils
Sanichaufer
SB Inbau
Schickes Robert (succ. R. Wagner)
Toiture Moderne
Willy Putz Carrelages
Hauptmandat
6
2
2
2
5
2
1
2
2
6
5
4
2
2
4
47
Ersatzmandat
6
2
2
2
5
2
1
2
2
6
5
4
2
2
4
47
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
2
2
2
2
2
0
3
3
1
0
1
1
2
2
0
1
2
2
1
1
4
4
2
2
1
1
1
1
25
23
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
5
5
2
2
4
2
4
2
1
2
16
1
2
16
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
2
2
1
2
2
1
5
1
6
GRUPPE 4: FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND FINANZMITTLERDIENSTE
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
ABN Amro Luxembourg
5
AG2R La Mondiale
5
Amundi Luxembourg
2
Associated Dexia Technology Services
5
Bank of New York
6
Banque Degroof
6
Banque Raiffeisen
7
BGL BNP Paribas Luxembourg SA
19
BIL
17
BNP Paribas Lease Group Luxembourg SA
1
BNP Paribas Security Services
14
Bourse de Luxembourg
5
Bull PSF
3
Caceis Banque
12
Cardif Lux Vie
6
Catella Bank SA (Anc. Invik)
4
Clearstream Banking
6
Clearstream Services SA
11
CSC
5
Dennemeyer & Co.
4
Dexia Asset Management
3
Dimension Data Financial Services SA
5
European Fund Administration
9
Finadmin Private Estate Life
6
Fortuna
1
Fund Channel
3
Hauck & Aufhaeuser
5
HSBC Securities Services (Lux) SA
6
ING
12
John Deere Bank SA
3
JP Morgan Asset Management
5
JP Morgan Bank
9
Mitsubishi UFJ
5
Oracle Luxembourg
3
PKF (Grant Thornton)
5
RBC IS
16
Real Solutions SA
3
Swedbank
2
TD Direct Investing (Ex. Internaxx)
2
Vistra Luxembourg Sàrl
4
250
Ersatzmandat
5
5
2
5
6
6
7
19
17
1
14
5
3
12
6
4
6
11
5
4
3
5
9
6
1
3
5
6
12
3
5
9
5
3
5
16
3
2
2
4
250
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
2
2
1
0
3
3
4
4
3
3
5
5
8
8
4
4
1
0
4
4
1
1
1
0
3
3
1
1
0
0
1
1
3
3
2
2
0
1
1
0
2
2
2
2
6
6
1
0
1
0
0
1
3
3
1
1
0
1
2
2
5
5
1
1
3
3
4
4
5
5
0
0
1
0
2
0
0
1
89
84
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
3
3
2
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
2
2
3
2
3
7
2
3
2
3
7
4
4
1
5
3
0
2
3
3
5
3
4
2
3
4
3
3
3
3
3
2
3
2
11
3
3
3
2
2
11
2
3
3
2
1
4
3
0
0
3
83
1
4
3
2
2
3
93
2
8
6
8
6
6
4
1
4
2
4
3
5
3
6
4
0
4
2
0
2
5
3
4
4
0
1
1
1
1
2
1
2
7
7
1
0
1
71
0
64
167
SozIAlWAhlEn2013
GRUPPE 5: DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE UNTERNEHMEN
AUTOWERKSTÄTTE
Unternehmen
Etoile Garage Citroen
Garage Arnold Kontz
Garage Collé
Garage M. Losch SECS
Garage Pirsch Sàrl
Garage Schmitz
Renault Groupe Luxembourg (Liste 2 - LCGB)
Renault Groupe Luxembourg (Liste 8 - LCGB)
FLUGFAHRT
Unternehmen
Cargolux (Ground Staff)
Cargolux (Crews)
Champ Cargo Systems
Luxair
Lux-Airport
Luxfuel
Westair Sweden AB Luxembourg Branch
LOGISTIK
Unternehmen
CFL Multimodal
Kühne + Nagel
Luxroutage
FLUSSSCHIFFFAHRT
Unternehmen
Imperial
Krieger Lux SARL
Lehnkering
Ritter SARL
EINKAUFSZENTREN
Zu wählendes Mandate
Hauptmandat
5
6
4
5
2
3
Ersatzmandat
5
6
4
5
2
3
6
6
31
31
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
Ersatzmandat
15
15
5
18
6
1
4
49
5
18
6
1
4
49
Zu wählende Mandate
effectifs
7
9
2
18
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
7
2
6
3
18
Ersatzmandat
7
2
6
3
18
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
Auchan
10
Cactus Group
20
Cora City Concorde
6
Cora Foetz
6
Courtheoux
4
Delhaize
8
Fixmer
5
Heintz van Landewyck Ettelbruck
5
Heintz van Landewyck Luxembourg
6
Lidl
5
Match Arcades
2
Match Beggen
2
Match Capellen
2
Match Diekirch
2
Match Ettelbruck
1
Match Livange (Roeser)
2
Match Mersch
2
Match Wiltz
1
Pallcenter
5
94
168
suppléants
7
9
2
18
Ersatzmandat
10
20
6
6
4
8
5
5
6
5
2
2
2
2
1
2
2
1
5
94
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
4
4
5
5
1
2
2
2
1
0
0
1
3
3
1
1
17
18
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
7
7
4
4
7
7
2
2
1
0
4
2
27
24
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
LCGB
Delegierte
effectifs
suppléants
3
3
9
9
1
0
13
12
OGBL
Delegierte
effectifs
suppléants
4
4
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
0
2
0
6
6
3
0
12
6
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
6
0
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
3
3
3
3
1
1
0
2
5
5
2
2
4
4
2
2
5
3
2
1
1
0
1
0
1
2
1
1
2
0
1
0
0
1
5
5
41
37
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
7
7
17
17
3
3
5
5
4
2
3
3
3
2
1
0
2
2
6
4
1
9
4
0
1
9
4
1
14
15
1
5
6
0
4
0
1
4
1
4
0
1
1
1
1
2
2
0
0
1
1
2
2
0
49
51
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
1
1
3
0
3
3
2
2
8
9
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
2
2
ANDERE
Delegierte
effectifs
suppléants
0
0
2
2
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
0
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
3
3
4
4
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
GESCHÄFTE
Unternehmen
Batiself Foetz
BRICO
Canon
CK SA (LISTE 2 - LCGB)
CK SA (LISTE 8 - CLSC)
Color Center Smets
Colruyt
Conforama
Coopérative des Cheminots Bonnevoie
Felten-Stein SA
Fressnapf
Hela Bettembourg
Hela Junglinster
HEMA
Hewlett Packard Luxembourg
Hoffmann'S SA
HIFI International
Hunkemüller
Miele
Mister Minit
Muller Wegener
Neuberg
Partegen SA
Ricoh PSF
TAP DAYLI (anc. SCHLECKER)
Telephonie SA
Trendy Foods
Zeeman
NAHRUNGSMITTELINDUSTRIE
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
3
1
2
Ersatzmandat
3
1
2
5
5
5
2
3
4
2
3
5
4
2
1
5
5
2
1
1
4
4
1
2
4
3
2
3
79
5
2
3
4
2
3
5
4
2
1
5
5
2
1
1
4
4
1
2
4
3
2
3
79
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
Bäckerei vum Séi Sàrl
4
Boucherie Kirsch
3
Boulangerie Mosella
2
Brasserie Bofferding
2
Brasserie de Luxembourg (Diekirch)
3
Brasserie Simon
1
Caves Bernard Massard
4
COGEL
3
De Verband
1
Domaines Vinsmoselle
5
Gamm Vert
2
Luxlait
6
Moulin de Kleinbettingen
2
Munhowen
6
Versis
4
48
PUTZFIRMEN UND RESTAURANTS
Unternehmen
ISS Facilities
Express Services
Careba (Rest. Casino)
Lavador
Ensch-Herzig
Restaurant Amarine
Ersatzmandat
4
3
2
2
3
1
4
3
1
5
2
6
2
6
4
48
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
8
7
4
4
2
1
26
Ersatzmandat
8
7
4
4
2
1
26
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
2
1
0
2
2
3
3
2
2
0
0
2
1
3
2
2
0
0
1
1
1
1
1
1
2
2
2
0
1
2
2
0
0
1
0
0
1
1
1
2
0
2
1
1
1
1
2
2
0
1
0
2
0
2
1
40
29
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
0
1
0
2
2
1
2
0
1
1
1
4
3
0
1
1
1
5
5
1
1
5
5
2
0
6
6
4
4
34
32
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
5
5
4
4
4
4
2
0
2
2
1
1
21
13
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
3
3
1
1
2
4
4
3
4
2
3
5
3
5
2
0
1
2
0
3
0
1
24
2
2
26
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat
suppléants
0
1
0
1
4
4
0
1
2
2
1
2
1
0
2
4
0
2
1
3
13
18
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
3
1
3
0
1
0
1
2
0
0
1
1
2
1
1
1
1
8
3
3
7
2
4
5
7
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
0
169
SozIAlWAhlEn2013
TANKSTELLEN
Unternehmen
Motorway (TOTAL)
ODS (SHELL Aire de Berchem)
ROC (ESSO)
Texaco Capellen (LISTE 2 - LCGB)
Texaco Capellen (LISTE 8 - CLSC)
MEDIEN
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
6
3
5
Ersatzmandat
6
3
5
5
5
19
19
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
BCE
6
CLT-UFA
6
EDITION REVUE
2
Groupe Saint-Paul Luxembourg S.A.
8
Radio 100,7
2
24
WACH- UND SICHERHEITSDIENSTE
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
Brink's
12
Dussmann Security
7
G4S
15
Securitas
8
Vinci Park Services Luxembourg SA
3
45
BUSGEWERBE
Unternehmen
Autocars Emile Frisch
Autocars Meyers
Autocars Sales-Lentz
Autobus Stephany
Bollig Voyages
Demy Schandeler
Frisch Autocars
Sales-Lentz Autocars
Vandivinit
Voyages Ecker
Voyages Josy Clement
Voyages Siedler
LASTWAGEN
Unternehmen
Albatros Trans
Daulux
Frederic's Lux
Jost
Magetralux
Offergeld Logistik
Savamlux (Liste 2 - LCGB)
Savamlux (Liste 8 - CLSC)
170
Ersatzmandat
6
6
2
8
2
24
Ersatzmandat
12
7
15
8
3
45
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
3
3
5
2
4
6
3
8
4
4
2
3
47
Ersatzmandat
3
3
5
2
4
6
3
8
4
4
2
3
47
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
3
1
2
5
5
3
4
4
27
Ersatzmandat
3
1
2
5
5
3
4
4
27
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
6
6
3
1
3
3
4
4
1
1
17
15
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
1
1
0
1
8
8
0
1
11
13
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
2
2
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
7
7
1
1
5
5
2
2
17
17
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
1
0
5
5
1
1
0
2
3
3
0
0
5
5
3
3
0
2
0
1
2
0
21
23
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
2
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
1
0
1
0
2
2
2
1
1
0
1
1
2
2
13
9
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
2
0
2
1
5
1
5
9
9
1
10
1
10
1
4
3
1
2
3
3
1
4
3
1
2
1
18
0
15
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
0
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
3
3
2
1
1
8
0
6
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
10
10
5
3
5
3
18
18
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
2
1
3
3
2
1
8
6
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
1
1
1
3
2
2
3
0
3
1
0
7
7
2
1
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
PRIVATSCHULEN
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
AGEDOC
7
International School Luxembourg
6
St George's International School
5
Ste Marie Consolatrice Esch/Alzette
3
Ste Sophie
4
25
VERSCHIEDENES
Unternehmen
5 à Sec
ACL Automobile Club ASBL
ACL Automobile Club SA
AIB Vinçotte
ALD Automotive (AXUS Luxembourg SA)
APL
ATOS
Aubay
Blanchisserie Monplaisir
Casino 2000
Cloos
Co-Labor
Cosmolux
Couleurs Gérard
DEG - Tout pour le toit
Ecore Luxembourg SA
Eurovia Travaux Ferroviaires
Fanuc
Fior Atelier
Forum pour l'Emploi
Lamesch / SITA-SUEZ
LCGB
LTPEM
Luxport
Manpower Luxembourg
Megalift
MINUSINES
Nouvelles Perspectives Emploi
Para-Press
Paul Wurth
Peinture Robin
Prefalux
Proactif ASBL
Regulux
RHI
Rinnen et Fils Carrelage
SES Techcom
Siemens
Solarium Pro-Sun
Sodexo
Technofibres
Telindus
Unify
Vereal
Villeroy & Boch
Voyages Sales-Lentz
WSA
Ersatzmandat
7
6
5
3
4
25
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
4
2
4
3
3
3
3
5
2
5
4
5
4
1
1
3
5
5
2
8
8
2
4
4
5
2
3
2
4
9
4
6
10
1
2
2
2
4
1
15
4
7
2
5
4
6
6
195
Ersatzmandat
4
2
4
3
3
3
3
5
2
5
4
5
4
1
1
3
5
5
2
8
8
2
4
4
5
2
3
2
4
9
4
6
10
1
2
2
2
4
1
15
4
7
2
5
4
6
6
195
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
7
4
3
3
5
5
3
2
3
0
21
14
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
4
4
2
0
1
0
1
0
0
1
3
2
1
2
4
4
0
1
5
5
1
1
5
4
3
2
0
1
0
1
0
0
1
1
5
5
0
1
8
8
5
5
2
2
4
3
3
4
3
0
2
2
1
2
0
1
3
4
7
7
4
2
2
2
10
10
1
1
0
1
2
1
1
0
4
3
1
1
3
3
0
3
7
7
1
2
5
5
0
3
5
5
2
2
122
129
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
3
3
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
0
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
3
4
2
1
1
2
1
1
3
2
1
2
1
4
2
1
0
2
3
1
1
1
0
1
0
4
2
3
2
0
0
1
3
3
1
0
2
1
1
1
1
0
1
1
12
16
1
2
1
2
0
4
0
1
0
2
2
4
2
1
0
0
2
1
12
4
12
1
1
0
4
1
4
60
4
49
171
SozIAlWAhlEn2013
GRUPPE 6: ÖFFENTLICHE VERWALTUNG SOWIE ÖFFENTLICHE BETRIEBE
GEMEINDEN
Unternehmen
Bascharage
Beckerich
Bertrange
Betzdorf
Clervaux
Colmar-Berg
Diekirch
Differdange
Echternach
Esch-sur-Alzette
Esch-sur-Sûre
Ettelbruck
Grevenmacher
Hesperange
Hobscheid
Junglinster
Kehlen
Kopstal
Luxembourg
Mamer
Mersch
Mondorf
Mondercange
Niederanven
Pétange
Rambrouch
Redange
Schifflange
Strassen
Tandel
Vianden
Wiltz
ÖFFENTLICHER DIENST
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
5
2
2
2
2
2
4
8
4
11
2
4
3
5
1
2
3
2
16
3
4
3
2
2
6
2
2
5
3
1
2
3
118
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
Administration des Bâtiments Publics
1
Administration Gouvernementale
7
Archevêché
3
ASTA
1
CCRN - Abbaye de Neumunster
2
Centre National Sportif et Culturel d'Coque
4
CMCM
2
Ecole Européenne 2
5
Ecole Européenne 1
5
EEW Energy from Waste
2
Eltrona
5
Lux-Cantines
1
Lycée Hubert Clement
1
Lycée Technique du Centre
1
Nature & Forêts
6
Ponts & Chaussées
10
Reidener Schwemm
2
SEO
5
SICA
2
SIDEN
3
SNCT / SNCA
6
Sudgaz
3
77
172
Ersatzmandat
5
2
2
2
2
2
4
8
4
11
2
4
3
5
1
2
3
2
16
3
4
3
2
2
6
2
2
5
3
1
2
3
118
Ersatzmandat
1
7
3
1
2
4
2
5
5
2
5
1
1
1
6
10
2
5
2
3
6
3
77
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
3
3
1
0
1
0
0
1
2
2
2
2
1
0
2
2
3
0
1
1
1
1
3
1
1
1
3
3
1
1
2
1
3
3
2
2
3
3
0
1
3
0
1
1
0
2
1
0
2
2
2
0
2
1
2
2
3
1
1
1
1
0
3
0
56
37
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
2
1
0
1
2
1
0
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
2
2
3
3
1
1
0
1
0
1
1
1
1
1
5
5
0
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
3
3
2
2
3
1
1
1
0
1
30
32
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
6
0
6
8
8
1
2
0
2
1
2
1
1
2
2
1
4
0
0
2
4
3
0
3
2
0
39
3
36
5
5
1
1
4
1
1
4
4
4
5
9
1
2
5
9
1
2
5
3
40
5
2
39
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
2
1
1
2
1
1
0
1
12
12
17
18
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
3
1
2
5
3
59. n AT I o n A l Ko n G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I Ch T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
POST
Unternehmen
Luxconnect
Michel Greco
POST (anc. P&T Luxembourg)
POST TELECOM (anc. Luxgsm)
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
1
5
15
6
27
Ersatzmandat
1
5
15
6
27
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
0
3
3
5
5
1
1
10
9
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
2
5
1
8
2
5
1
8
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
1
5
4
9
5
4
10
GRUPPE 7: GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
GESUNDHEITSWESEN
Unternehmen
Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique
CHL
CHEM
Clinique Sainte Marie
Domaine Thermal Mondorf
FFE (CHK)
INCCI
Zitha Services S.A.
SOZIALWESEN
Zu wählende Mandate
Hauptmandat
9
17
16
6
6
15
4
14
87
Ersatzmandat
9
17
16
6
6
15
4
14
87
Zu wählende Mandate
Unternehmen
Hauptmandat
Anne ASBL
7
Arcus
8
Crèche Attitude
2
Crêche Kordall
1
Fondation Autisme Luxembourg
4
Fondation Les parcs du 3e Age
6
Hellef Doheem
16
Hospice Civil Hamm
6
Hospice Civil Pfaffenthal
5
HPPA Grevenmacher
5
HPPA Luxembourg
4
HPPA Mamer
4
HPPA Rédange/Attert
4
Inter-Actions asbl
5
Maison des Soins "An den Wisen" (Bettembourg)
5
Maison des Soins "Op Lamp" (Wasserbillig)
5
Maredoc
4
Omega 90
2
Résidence Belle Vallée (Roer Katz)
1
Service Moyens Accessoires (S.M.A.) Asbl
2
Villa Wichtel
2
Zitha Senior Consdorf
2
100
Ersatzmandat
7
8
2
1
4
6
16
6
5
5
4
4
4
5
5
5
4
2
1
2
2
2
100
LCGB
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
4
4
3
3
2
2
2
2
3
3
4
3
0
0
19
18
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
8
8
13
13
13
13
4
4
4
4
12
12
LCGB
Delegierte
Hauptmandadt Ersatzmandat
0
0
0
2
2
2
1
0
4
1
1
1
6
6
5
5
1
1
5
5
0
1
0
1
1
2
1
2
0
0
1
1
3
0
0
1
1
1
1
0
0
1
2
2
35
35
OGBL
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
1
1
8
6
14
74
14
74
0
1
5
10
1
4
5
10
1
4
4
4
3
4
4
3
1
1
3
3
1
2
4
3
4
0
1
54
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
0
1
0
1
ANDERE
Delegierte
Hauptmandat Ersatzmandat
6
6
1
1
1
1
1
1
1
0
1
49
9
10
173
Sozialwahlen 2013
Arbeitnehmerkammer (CSL)
Die gewählten Mitglieder des LCGB
Gruppe 1: Stahlindustrie
2 Ordentliche Mitglieder
CONTER Georges
ArcelorMittal Verwaltung
2 Ersatzmitglieder
FORNIERI Robert
ArcelorMittal Differdingen
BEVILAQUA Donato
ArcelorMittal Belval
Gruppe 2: Andere Industrien
3 Ordentliche Mitglieder
AREND Roland
Goodyear
Blum John
DORMANS Ankie
MAJERUS Marco
SCHEUREN Sylvie
Goodyear
Goodyear
3 Ersatzmitglieder
KIEFFER Nico
DuPont de Nemours
174
DuPont de Nemours
Goodyear
POOS Jean-Paul
ArcelorMittal Belval
59. N AT I ON AL KONG R E S S : A KT I VI T Ä T S B E R I C H T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Gruppe 3: Baugewerbe
Gruppe 4: Finanzdienstleistungen und
Finanzmittlerdienste
1 Ordentliches Mitglied 1 Ersatzmitglied
1 Ordentliches Mitglied
1 Ersatzmitglied
HOFFMANN Emile
Di LETIZIA Gab
LUDES Corinne
Electricité Paul Wagner et Fils
HEINDRICHS Armin
Wiesen-Piront
BGL BNP Paribas
BGL BNP Paribas
Gruppe 5: Dienstleistungssektor und sonstige Unternehmen
4 Ordentliche Mitglieder
DURY Patrick
LCGB
CONTER Céline
HELMINGER Liliane
LOMEL Francis
FOLSCHEID Corinne
GOEREND Marcel
REUTER Paul
LCGB
LCGB
LCGB
4 Ersatzmitglieder
FERBER Anne
Paul Wurth
RTL Radio Lëtzebuerg
LCGB
Luxair
175
Sozialwahlen 2013
Gruppe 6: Öffentliche Verwaltungen sowie öffentliche Betriebe aus den Bereichen Kommunikation, Wasser- und Energieversorgung
1 Ordentliches Mitglied1 Ersatzmitglied
HUTMACHER Charles
Enovos
GRETHEN Gusty
Luxemburg Stadt
Gruppe 7: Gesundheits- und Sozialwesen
1 Ordentliches Mitglied 1 Ersatzmitglied
FEIEREISEN Pierrot
INCCI
WINTERSDORF Daniel
Centre Hospitalier Emile Mayrisch
Gruppe 8: Bezieher einer Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente mit Ausnahme der
ehemaligen Bediensteten im Ruhestand der CFL
2 Ordentliche Mitglieder
CONTER Norbert
Ehemals ARBED
176
2 Ersatzmitglieder
HOFFMANN Nico
Ehemals LCGB und
Arbeitnehmerkammer
FLENGHI René
Ehemals ARBED und ING
THEISEN Jeannine
Ehemals RTL Radio Lëtzebuerg
Animation und
Kommunikation
Traditionsgemäß möchte der LCGB gemeinsam mit
seinen Mitgliedern und Sympathisanten die großen
Augenblicke seiner Geschichte feiern. Die 90-JahrFeier unserer Gewerkschaft 2011 war einer dieser
Augenblicke.
VI
Diese Jahre waren aber ebenfalls von einem Wechsel
in der Kommunikation geprägt. Die Kommunikation
wurde digitalisiert, mit einer von Grund auf neu
durchdachten Webseite, mit Webseiten für die
Grenzgänger, einem Blog, einem elektronischen
Newsletter, einer Facebook-Seite, einer SmartphoneAnwendung, usw., um die Verbindung zu den
Beschäftigten aufrechtzuerhalten, die Interaktion
und den Austausch zu erleichtern und den
Informationszugang zu vereinfachen.
Der LCGB verbreitet seine Ideen und teilt seine
Ratschläge einem immer breiteren und zugleich
gezielterem Publikum mit.
1
LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE
DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014
90. Jubiläum des LCGB (1921-2011)
Gottesdienst für das 90. Jubiläum des LCGB (23. Januar 1921)
Les grands dossiers nationaux
Am 23. Januar 1921 wurde der LCGB gegründet. Aus diesem Grunde
haben die Feierlichkeiten zum 90. Jubiläum des LCGB offiziell am
Sonntag, dem 23. Januar 2011 mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche
Saint-Joseph in Esch/Alzette begonnen.
in Esch stattfand. Als Vorbereitung für die Gründung des LCGB wurde
nämlich die erste Sektion des LCGB Ende 1920 in Esch gegründet.
Darüber hinaus stammten die ersten beiden Präsidenten des LCGB,
Michel WOLFF und Mathias DOSSING, aus Esch.
In seiner Predigt hat der Aumônier des LCGB, Raymond STREWELER,
hervor gestrichen, dass der Pioniergeist der Gründer des Luxemburgischen
Christlichen Gewerkschaftsbundes auf der christlichen Soziallehre der
Katholischen Kirche beruhte. Dieser Pioniergeist kann auch noch heute
in Zeiten der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise als Inspiration für den
LCGB dienen. Nichtsdestotrotz stellt das Soziale das Herzstück der
Arbeit des LCGB und der Soziallehre der Katholischen Kirche dar.
Nach dem Gottesdienst waren das Personal, die Militanten und
Sympathisanten des LCGB zu einem kleinen Empfang im Pfarrhaus
gegenüber der Kirche eingeladen. In seinen Grußworten hat der
Nationalpräsident Robert WEBER kurz die großen Etappen in der
Geschichte des LCGB Revue passiert. Abschließend hat er unterstrichen,
dass der Gottesdienst für das 90. Jubiläum des LCGB nicht von ungefähr
Akademische Sitzung für das 90. Jubiläum des LCGB
(4. Februar 2011)
Am 4. Februar 2011 hat der LCGB zusammen mit etwas über 500
Ehrengästen, Militanten, Sympathisanten und Gewerkschaftsmitgliedern
im Musikkonservatorium der Stadt Luxemburg sein 90jähriges Jubiläum
gefeiert.
materiellen Werte heute einen überaus großen Stellenwert in unserer Gesellschaft haben, Wohlstand alleine die Menschen aber nicht
unbedingt glücklicher macht. Wir müssen uns deshalb wieder auf die
wesentlichen Werte im Leben besinnen.
In seiner Begrüßungsrede unterstrich LCGB-Generalsekretär Patrick
DURY, dass Gewerkschaften auch heute in Zeiten der Finanz- und
Wirtschaftskrise immer noch benötigt werden. Eine Gewerkschaft ist
dabei aber kein Selbstzweck ist, sondern steht für einen konsequenten
Einsatz für die Interessen der Arbeitnehmer.
Abgerundet wurde das Programm mit einer musikalischen Begleitung
und einem Abschlusskonzert der Musikgruppe rund um Julien Arpetti,
die großen Anklang beim Publikum fand.
Im Anschluss an die akademische Sitzung fanden sich alle Gäste in
geselliger Runde zum Ehrenempfang ein.
LCGB-Nationalpräsident Robert WEBER skizzierte als Hauptredner des
Abends zunächst die Entwicklung des LCGB in den letzten 90 Jahren
und ging anschließend ebenfalls näher auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise ein. Für Robert WEBER führt der Weg aus der Krise nur über
Humanität, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Gesellschaft, der
Wirtschaft, der Familie und den zwischenmenschlichen Beziehungen. Daher bedauerte er auch in seiner Rede, dass die Sozialpartner
heute nicht mehr miteinander reden. „Und wenn wir miteinander reden,
verstehen wir uns nicht mehr. Dabei sind die Themen und Probleme von
heute die gleichen wie vor 90 Jahren: Arbeitszeiten, Löhne, Krankenversicherung, Renten und Arbeitslosigkeit“.
Einen kleinen Wermutstropfen gab es, als bekannt wurde, dass der
Luxemburger Premierminister Jean-Claude JUNCKER wegen dem
EU-Gipfel in Brüssel doch nicht wie geplant der Feier als Gastredner
beiwohnen konnte. An seiner Stelle richtete die Familien- und Integrationsministerin und frühere Vizepräsidentin des LCGB, Marie-Josée
JACOBS, einige Worte an die Gäste.
Ministerin JACOBS unterstrich in ihrer Rede vor allem, dass die
178
Video: Ausschnitte aus der akademischen
Sitzungvom 4. Februar 2011
http://www.youtube.com/user/lcgblux
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
LCGB-Familienfest (18. Juni 2011)
Als zweiter großer Höhepunkt und zugleich als krönenden Abschluss der
90-Jahr-Feier des LCGB wurde am 18. Juni 2011 im Bettemburger Parc
Merveilleux ein großes Familienfest veranstaltet. Rund 1.000 Mitglieder
des LCGB haben somit den ganzen Tag lang bei gutem Wetter im
Bettemburger Park magische Moment erlebt.
Für uns ist es selbstverständlich, unsere Mitglieder aktiv in die
90-Jahr-Feier des LCGB mit einzubeziehen. Die Erfolge des LCGB sind
nämlich auch die Erfolge seiner Mitglieder! Unsere Mitglieder, allen voran
diejenigen, welche sich in den Sektionen des LCGB dafür einsetzen, dass
die Politik des LCGB auch auf lokaler Ebene Früchte trägt, bilden nämlich
das Herzstück des LCGB.
Ohne sie wäre der LCGB nicht das, was er heute ist. Der Einsatz für den
Menschen in seinem Lebensumfeld, sei es auf der Arbeit oder im Kreis
der Familie, ist für den LCGB nur möglich durch die Willensstärke seiner
Mitglieder. Früher wie heute, für den LCGB stand und steht der Mensch
stets im Mittelpunkt.
Video: Ausschnitte aus dem LCGB-Familienfest
http://www.youtube.com/user/lcgblux
179
2
LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE
DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014
Publikationen des LCGB
Der Sozialdialog in den Betrieben:
Die Demokratisierung der Arbeitswelt
Existenzsicherung der Arbeitnehmer im privaten Sektor
Am 13. März 2010 konnte auf dem LCGB-Delegiertentag in Junglinster
eine Debatte abgeschlossen werden, die zu Beginn bzw. zum Ende der
siebziger Jahre bei der Abstimmung der Gesetzesentwürfe über die Personaldelegationen, die gemischten Ausschüsse und die Vertretung der
Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten begonnen worden war.
Die Broschüre des LCGB mit den Gedanken der
Gewerkschaft über die Existenzsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors wurde im Frühjahr 2012
veröffentlich und dient als Referenz für sämtliche Arbeiten und Standpunkte des LCGB auf dem Gebiet
der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Über 500 Delegierte und Aktivisten des LCGB
diskutierten, änderten und verabschiedeten in
Junglinster einen Textentwurf, der anschließend
dem LCGB als Arbeitsgrundlage im Hinblick
auf die Diskussionen und Arbeitssitzungen für
die Reform der Mitbestimmungsgesetze dient.
Sämtliche Gedanken des LCGB zu dem Thema wurden in Forme einer Broschüre zusammengefasst, die vor allem für die Personaldelegierten des LCGB bestimmt sind, aber
ebenfalls von jedem anderen, der sich für die
Materie interessiert, zu Rate gezogen werden kann.
Leben und arbeiten in der
Großregion (Herbst 2010)
Wenn man heute jenseits der heimischen Grenzen arbeiten geht, kann
dies eine normal Sache sein, doch sehen die Grenzgänger sich nach
wie vor mit unterschiedlichen Gesetzgebungen, die manchmal komplex
und oft nicht verstanden sind, konfrontiert. Seit Jahrzehnten arbeitet der
LCGB eng mit seinen Partnergewerkschaften in den Nachbarländern zusammen, um die Interessen der Grenzgänger in steuerlichen, sozialen,
verkehrstechnischen Angelegenheiten zu verteidigen und sie über
ihre Rechte zu informieren.
Am 16. Oktober 2010, beim Gewerkschaftsrat des LCGB in Junglinster zog der LCGB die
Bilanz der Schwierigkeiten, auf die die Grenzgänger, die im Großherzogtum beschäftigt
sind, stoßen und bietet Lösungsansätze für die
Verbesserung der Situation der Grenzgänger,
die Erleichterung seiner Beziehungen zu Verwaltungen und seine gerechte Behandlung. Das
vom Gewerkschaftsrat verabschiedete Dokument wurden in Form einer Broschüre verfasst
und behandelt fünf präzise Themen: Zugang zu Beschäftigung, soziale
Sicherheit, Steuerwesen, bürgerliche und politische Rechte und die Mobilität.
Alle LCGB- Broschüren können auf unserer Internetseite
www.lcgb.lu heruntergeladen werden und sind in
gedruckter Form in den INFO-CENTER Büros des LCGB erhältlich.
180
(Frühjahr 2012)
SAUVEGARDE
DE L'EXISTENCE
DES SALARIÉS
DU SECTEUR PRIVÉ
UNE PUBLICATION DU
LCGB 1 11 RUE DU COMMERCE,
BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG
1 TEL: 49 94 24-1 1 [email protected]
1 WWW.LCGB.LU 1 BLOG.LCGB.LU
Sozialwahlen 2013: Charta und
Aufgabenstellungen des LCGB
(Herbst 2012)
Am 17. November 2012 hielt der LCGB einen
Gewerkschaftsrat als Auftakt seiner Kampagne für
die Sozialwahlen 2013 ab.
2012
11 / 2011
Les grands dossiers nationaux
(Frühjahr 2010)
03/ 2012
Die allgemeinen Broschüren des LCGB (2010-2014)
Nach der Begrüßungsansprache des beigeordneten Generalsekretärs Francis LOMEL galt der erste
Teil dieses Rates der Charta des LCGB und den
Aufgaben des LCGB.
Anlässlich des Gewerkschaftsrates vom 17. November 2012 wurden bei den die betreffenden Broschüren in Form einer kleinformatigen Broschüre
vorgestellt.
Die LCGB-Charta
und die Missionen
des LCGB
G DES LCGB I 11 RUE DU
EINE VERÖFFENTLICHUN
COMMERCE, BP 1208 L-1012
Praxisleitfaden des LCGB: Finanzbeihilfen
für weiterführende Studien (Sommer 2013)
Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Juni 2013 in der Sache C-20/12
(mit der das Prinzip der Wohnsitzklausel in Frage
gestellt wurde) hat die Regierung rasch am 9. Juli
2013 das Gesetz über die staatlichen Beihilfen für
weiterführende Studien überarbeitet und Kindern
von Grenzgängern den Zugang zu diesen Beihilfen ermöglicht.
Sämtliche praktischen Modalitäten des Luxemburger Studienbeihilfensystems, das zur Zeit in
Kraft ist, wurden in einem kleinen Praxisleitfaden
des LCGB, der im Sommer 2013 veröffentlicht
wurde, zusammengefasst.
Katalog der Ausbildungen 2014
(Winter 2013)
Der jährlich vom Ausbildungsdienst des LCGB
veröffentlichte Katalog der Ausbildungen wurde
in seiner jüngsten Fassung im Dezember 2013
herausgegeben. Die praktische Broschüre enthält
sämtliche nützlichen Infos über die Ausbildungen
des LCGB für seine Personaldelegierten.
LUXEMBOURG I TEL: 49
94 24-1 I [email protected]
I WWW.LCGB.LU I BLOG.LCGB.LU
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Steuerleitfaden des LCGB:
Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr
2013 auf einen Blick
(Frühjahr 2014)
Nach der ersten Veröffentlichung 2011 in
Form einer SESF-Broschüre hat der LCGB
nun eine eigene Ausgabe des Steuerleitfadens
mit Erläuterungen über die Steuererklärungen.
Die jüngste Fassung dieses Leitfadens bezieht
sich auf die Steuererklärungen für das
Einkommen des Jahres 2013 und bildet ein
nützliches Vademekum für all diejenigen, die
sich klare und deutliche Informationen über
die Steuererklärungen wünschen.
Ferienjobs. Was du über deine Rechte und
Aufgaben wissen solltest (Frühjahr 2014)
Der LCGB gibt im März-April 2014 eine neue
Broschüre für Jugendliche über Ferienjobs
heraus. Diese Broschüre hilft den Jugendlichen
bei der Entdeckung ihrer Rechte und Aufgaben
in ihrem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber
und jungem Arbeitnehmer. In dieser Broschüre
sind ein Musterbewerbungsschreiben, ein
Lebenslauf sowie ein Musterarbeitsvertrag
enthalten. Weitere Informationen in dieser
Broschüre beziehen sich auf die Suche
nach einem Ferienjob, die Entlohnung, die
Arbeitsbedingungen und die Rechte von
Minderjährigen.
INFO-CENTER Broschüren
Soziale Parameter gültig ab 1. Januar 2013
(Index 756,27)
Diese letzte Auflage der LCGB-Broschüre
enthält alle nützlichen Informationen zu
den INFO-CENTER-Büros des LCGB
und fasst die aktuellen Sozialen Parametern bezüglich der Sozialversicherung
und des Arbeitsrechtes zusammen.
Meine Rechte im Falle
einer Kündigung
Damit allen Personen, die sich im Falle einer Kündigung über ihre Rechte
informieren möchten, bestmöglich ins Bild gesetzt werden können, hat
das LCGB INFO-CENTER eine Sonderausgabe veröffentlicht in der die gesetzlichen und
vertraglichen Bestimmungen bezüglich der persönlichen Kündigung und Massenentlassungen
zu beleuchten. Desweiteren werden behandelt:
der Betriebsübergang, der Konkurs, die Wiedereingliederungshilfe sowie die steuerlichen Bestimmungen über die Befreiung von gesetzlichen
und außergesetzlichen Abfindungen.
Formalitäten bei Sterbefällen
Nachdem die erste Ausgabe der LCGBBroschüre „Formalitäten bei Sterbefällen“
einen unerwarteten Erfolg kannte und
vielen Mitmenschen in einer schweren
Situation eine wertvolle Hilfestellung gab,
hat der LCGB die Broschüre komplett
überarbeitet, um ein Neuauflage, die
alle rezenten Änderungen der Gesetze
und Regelungen berücksichtigt, zu
veröffentlichen.
Alle „INFO-CENTER“ Broschüren können auf
unserer Internetseite www.lcgb.lu heruntergeladen werden
und sind in gedruckter Form in den
INFO-CENTER-Büros des LCGB erhältlich.
181
3
LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE
DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014
Der LCGB und die neuen Medien
Die Internetseite des LCGB: lcgb.lu,
offizieller Blog, Webpages für Grenzgänger
E
rklären, diskutieren und überzeugen: Seit mehreren Jahren benutzt unsere Gewerkschaftsorganisation jede Informationstechnologie für die Kommunikation mit ihren Mitgliedern, um ihnen eine hochwertige Dokumentation zur Verfügung zu stellen und ihre Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
Les grands dossiers nationaux
Auf der Website des LCGB sind nun ein rascher Informationsdienst per SMS, ein elektronisches Newsletter
Spotlight, ein offizieller Blog, ein Youtube-Kanal und die ständige Präsenz des LCGB auf Facebook hinzugekommen.
Unsere Mitglieder nutzen regelmäßig diese einzelnen Dienste, und das Echo, das wir erhalten haben, ist durch und
durch positiv.
Die neue LCGB-Webseite: www.lcgb.lu
Am 6. April 2012 setzt der LCGB seine neue Website online. Es ist
eine neue Version seines offiziellen Blogs und seiner Websites für
Grenzgänger. Nach dieser Operation bilden alle Internetseite des LCGB
fortan ein unumgängliches Instrument für die Mitglieder des LCGB und
für jeden Interessenten, der sich über die gesellschaftliche Aktualität im
Großherzogtum Luxemburg informieren möchte.
Das Layout der einzelnen Websites des LCGB bildet fortan eine einzige optische Einheit. Der Inhalt der offiziellen Website des LCGB wurde
von Grund auf überarbeitet und vervollständigt. Das Menü der offiziellen
Website wurde ebenfalls denjenigen, die rasch die richtigen Informationen finden möchten, zugänglicher gemacht.
Die Websites des LCGB für die Grenzgänger:
lcgb.be, lcgb.de und lcgb.fr
Ende April 2011 führte der LCGB vier neue Websites für die deutschen,
belgischen und französischen Grenzgänger ein.
Diese Internetseiten sind prall gefüllt mit praktischen Ratschlägen zur Sozialversicherung, zum Arbeitsrecht und Steuerwesen. Auf diesen Websites
befinden sich außerdem Informationsunterlagen wie beispielsweise die
Sozialparameter, die LCGB-Broschüren, LCGB-INFO Flugblätter und die
aktuellsten Pressemitteilungen des LCGB betreffend die Großregion und
die Grenzgänger.
Dieses Angebot wird durch eine Liste nützlicher Adressen und Muster-
182
briefe ergänzt (Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Unterlagen mit Bezug auf die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Entlassung und
Anträge auf Elternurlaub).
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Der offizielle LCGB-Blog: blog.lcgb.lu
Auf dem Hintergrund der sehr bewegten Debatte über die automatische Indexierung der Löhne und Renten sah der LCGB sich im Herbst
2010 dazu veranlasst, mit einem offiziellen Blog einen weiteren Schritt
zu machen.
Dieser offizielle Blog setzt sich aus drei Teilen zusammen: erstens wird
eine qualitätsbetonte Dokumentation geboten, d.h. im vorliegenden
Fall werden die Grundsätze und die Geschichte der automatischen
Lohnindexierung erklärt, zweitens die Haltung des LCGB, unsere Argumentation, die Ideen und Vorschläge unsererseits in dieser Materie und
schlussendlich ermöglicht der Blog allen Interessenten (Mitgliedern und
Öffentlichkeit) die Kommunikation mit unserer Gewerkschaftsorganisation auf direktem Wege.
Mit dem offiziellen Blog eröffnet der LCGB eine Diskussions- und Austauschbasis über wichtige und aktuelle Themen im Großherzogtum
Luxemburg.
Der LCGB Youtube-Kanal: Die gewerkschaftliche Aktualität
per Video verfolgen
Dieser Kanal enthält alle vom LCGB produzierten Videos zu Konferenzen,
Demonstrationen und anderen Veranstaltungen der Gewerkschaft.
Diese Videos ermöglichen es noch näher die gewerkschaftliche Aktualität
zu verfolgen und dies auf eine interaktive Weise, da zu jeder Zeit ein
Kommentar über ein angeschautes Video hinterlassen werden kann.
Im Januar 2011 hat der LCGB im Januar 2011 einen neuen Internetdienst
ins Leben gerufen: einen Youtube-Kanal, der unter folgender Adresse
aufgerufen werden kann:
So wie der offizielle LCGB-Blog, stellt auch der Youtube-Kanal des
LCGB eine Basis für Diskussionen und Austausche über die wichtigen
und aktuellen Themen unseres Landes dar. Mit dieser Vorgehensweise
kann der LCGB seinen Mitgliedern besser zuzuhören und somit seine
Verpflichtung, seine gewerkschaftliche Arbeit, besser erfüllen.
http://www.youtube.com/user/lcgblux
SPOTLIGHT
Im Anschluss an die Unterredung vom 28. März 2014 zwischen Regierung und Gewerkschaften, die im
Vorfeld der Rede zur Lage der Nation stattfand, hat der LCGB am 1. April 2014 auf einer Pressekonferenz
seine Forderungen an den Premierminister vorgestellt.
Neue Wege bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit: Der LCGB schlägt die Einrichtung von Strukturen,
die mit der „Cellule de reclassement“ (CDR) vergleichbar sind, in den einzelnen Zweigen der Luxemburger
Wirtschaft vor.
Erklären, erörtern, überzeugen und informieren. Das ist die Kommunikationsphilosophie des LCGB. In diesem Sinne hat der LCGB am
1. September 2011 sein neues Newsletter „Spotlight“ eingeführt.
Seitdem hat der LCGB regelmäßig im PDF-Format ein Newsletter zu
jeweils einem bestimmten Thema veröffentlicht. So können unsere
Mitglieder und Aktiven sich rasch vor der Herausgabe unseres Gewerkschaftsorgans „Soziale Fortschrëtt“ Informationen über aktuelle Themen
verschaffen (z.B. die Reform unseres Rentensystems) oder auch über
spezifische Bereiche (z.B. die Verhandlung eines Kollektivabkommens in
einer spezifischen Sparte).
Kollektivvertragspolitik: Der LCGB stellt fest, dass die „richtungsweisenden“ Kollektivverträge in der
Stahlindustrie oder bei den Banken die Kollektivverträge vieler Arbeitnehmer in den verschiedenen Sparten
der Wirtschaft erheblich belasten und die Kaufkraft der Beschäftigten in Gefahr bringen.
Reform der Studienbeihilfen: Der LCGB möchte vermeiden, dass die Lage sich noch weiter verschlechtert,
da die geplante Reform der Studienbeihilfen in allererster Linie aus haushaltspolitischen Erwägungen geplant
ist. Aus diesem Grund hat der LCGB am 1. April 2014 in der Abgeordnetenkammer eine öffentliche
Petition eingereicht, um ein wettbewerbsfähiges, gerechtes und sozial gerechtes Modell von
Studienbeihilfen zu fordern!
Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes: Der LCGB empfiehlt der Regierung die Festlegung eines umfassenden
und kohärenten Steuerkonzeptes statt der Ergreifung einzelner Maßnahmen von Jahr zu Jahr.
SPOTLIGHT
10/2012 #2
Neues Kommunikationsmittel des LCGB:
„Spotlight“
04/2014 #1
Newsletter Spotlight
Le 16 octobre 2012, 900 délégués, militants et
sympathisants du LCGB se sont réunis dans le hall
polyvalent « Am Sand » à Niederanven afin de manifester
pour un système de pensions qui garantit à tous les
assurés les mêmes droits, obligations et possibilités.
Am 16. Oktober 2012 hatten 900 Delegierte, Militanten
und Sympathisanten des LCGB sich im Hall polyvalent
“Am Sand” in Niederanven eingefunden, um für ein
Rentensystem, das allen die gleichen Rechte, Pflichten
und Möglichkeiten bietet, zu demonstrieren.
Lors de son discours, le président national du LCGB
Patrick DURY a résumé les revendications du LCGB.
Il a également lancé un appel au gouvernement de
modifier le projet de loi concernant la réforme de notre
système de pensions pour garantir plus d’équité sociale
et plus de solidarité.
In seiner Rede hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY
nochmals die Forderungen des LCGB zusammenfasste.
Er hat dabei ebenfalls die Regierung dazu aufgerufen,
den Gesetzesentwurf so zu überarbeiten, dass die
Rentenreform sozial gerechter und solidarischer
gestaltet wird.
A cette fin, le LCGB a adressée une lettre au Ministre de
la Santé et de la Sécurité Sociale Mars DI BARTOLOMEO
pour demander une nouvelle entrevue au sujet de la
réforme de notre système de pensions.
Deshalb hat der LCGB in einem Brief Gesundheits- und
Sozialminister Mars DI BARTOLOMEO nochmals um eine
Unterredung über die Rentenreform gebeten.
Die Einberufung einer neue nationale Tripartite wird immer dringender: Der LCGB setzt sich für eine
im Konsens im Rahmen einer nationalen Tripartite getroffene Entscheidung ein. Der LCGB kann sich nicht
mit jeglicher zusätzlichen Belastung, die ausschließlich die Arbeitnehmer des Privatsektors trifft, einverstanden
erklären.
Liste der Themen, die nach Auffassung des LCGB auf die Tagesordnung einer nationalen Tripartite
gesetzt werden sollten:
• Automatische Lohn- und Rentenindexierung: uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Luxemburger
Systems der automatischen Lohnindexierung und vollständige Wiedereinführung ohne wenn und aber des
automatischen Systems nach Oktober 2014.
• Wiederbeschäftigungshilfe: anstatt die Arbeitnehmer durch eine Änderung der Modalitäten der
Gewährung und der Begrenzung des staatlich finanzierten Betrages zu bestrafen, muss eher gegen
Missbräuche vorgegangen werden.
• Volle Lohnfortzahlung: Überarbeitung der einschlägigen Gesetzgebung im Anschluss an einen Beschluss
des Kassationshofes.
• Vorruhestandsregelungen: Aufrechterhaltung der derzeitigen Vorruhestandsregelungen, Einführung
eines Modelles eines allgemeinen gleitenden Vorruhestandes und für diejenigen, die unter erschwerten
Bedingungen arbeiten müssen, das Recht auf einen vorgezogenen Ruhestand.
• Berufliche Wiedereingliederung und Aufhebung der Grenze der 52 Krankheitswochen.
• Arbeitsrecht: Einführung eines Zeitsparkontos und Aufrechterhaltung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse
als Regel ohne weitere Lockerung der befristeten Arbeitsverhältnisse.
• Alternativmedizin: Anerkennung der Komplementärmedizin und Zahlung der Kostendifferenzen bei
Arztkosten.
• Aufwertung der Essensgutscheine („chèques repas“): Erhöhung des Betrags der „chèques repas“
(von 8,4 €) auf 12 €.
Lage der Nation 2014:
Stellungnahme
und
Forderungen des LCGB
ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB | 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG | TEL: 49 94 24-1 | [email protected] | WWW.LCGB.LU | BLOG.LCGB.LU
A la page 2, vous trouvez une copie de notre lettre du 18.20.2012 au Ministre de la Santé et de la Sécurité Sociale.
Auf Seite 2 finden Sie eine Kopie unseres Briefes vom 18.10.2012 an den Gesundheits- und Sozialminister.
Réforme de notre système
de pensions / Rentenreform
Lettre du LCGB au Ministre
de la Santé et de la Sécurité
Sociale / Brief des LCGB an den
Gesundheits- und Sozialminister
ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB | 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG | TEL: 49 94 24-1 | [email protected] | WWW.LCGB.LU | BLOG.LCGB.LU
183
DER LCGB UND DIE NEUEN MEDIEN
Die LCGB-App, das LCGB INFO-CENTER in ihre Westentasche
Erklären, diskutieren, überzeugen und informieren. So lautet die
Kommunikationsphilosophie des LCGB. Aus diesem Grund bietet der
LCGB mittlerweile eine kostenlose App für Smartphones an.
Erhältlich für iPhone und Android, bietet Ihnen die App „LCGB News“
eine breite Palette an nützlichen Informationen. Die App ist mehrsprachig
und bietet Ihnen je nach ihrer Wahl alle Informationen auf Französisch,
Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch an.
Die INFO-CENTER-Rubrik verdient eine ganz besondere Beachtung.
Die App „LCGB-News“ vereinfacht Ihnen der Kontakt mit
dem LCGB-INFO CENTER indem sie ganz einfach mit ein
paar Klicks folgende praktische Informationen aufrufen können:
• Kontaktdaten der INFO-CENTER-Büros oder der jeweiligen
INFO-CENTER-Berater,
• Überblick der verschiedenen Dienstleistungen des LCGBINFO-CENTER,
Anwahl
Broschüren.
• Direkte
der
verschiedenen
INFO-CENTER
Darüber hinaus ermöglicht die Telefonapp „LCGB News“ es Ihnen
ebenfalls sich einfach und unkompliziert über gewerkschafts- und
sozialpolitische Themen zu informieren:
•
•
•
•
•
•
LCGB-Newsletter „Spotlight“,
LCGB-Broschüren,
LCGB-Magazin „Soziale Fortschrëtt,
Videos zu Aktualitätsthemen,
wichtige Termine,
usw.
Offizielle Präsenz des LCGB auf Facebook: die gewerkschaftliche
Aktualität in den sozialen Medien verfolgen
Erklären, erörtern und überzeugen: Seit Jahren benutzt der LCGB alle verfügbaren Kommunikationsmittel, um mit seinen Mitgliedern, Militanten
und Sympathisanten in Verbindung zu bleiben, in hochwertige Dokumentation zu beschaffen und sie über aktuelle politische und soziale Themen zu
informieren.
Die offizielle Facebookseite des LCGB ist ein integraler Bestandteil dieser Kommunkiationspolitik und kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:
http://www.facebook.com/lcgb.lu
Jede Person die über ein Facebook-Account verfügt, braucht lediglich auf den Like-Button oben rechts zu klicken und kann dann mühelos sämtliche
gewerkschaftliche Neuigkeiten des LCGB verfolgen.
184
59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 )
Die LCGB-INFO Service-Seiten im Luxemburger Wort,
Contacto, Télécran und in der Revue
Am 15. September 2012 gab der LCGB zum ersten Mal im
Luxemburger Wort seine neue Serviceseite LCGB-INFO heraus. Seitdem erscheint diese Seite im Zweiwochentakt. Die gleiche Serviceseite
LCGB-INFO wird seit September 2012 auch in der Zeitschrift Télécran
und im portugiesischen Wochenblatt Contacto und seit September
2013 im Magazin Revue veröffentlicht.
Der LCGB stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Es erschien uns daher nur logisch, dass wir unsere Kenntnisse und unsere Erfahrungen mit
jedem Interessenten teilen. Neben den herkömmlichen Kommunikationsmitteln der Gewerkschaft für die Mitglieder, Delegierten, Aktivisten
und Sympathisanten möchten wir ebenfalls der breiten Öffentlichkeit das
Luxemburger Gewerkschaftsleben näher bringen.
LCGB-INFO
Luxemburger Wort
Samstag, den 15. Februar 2014
57
(sous la responsabilité du LCGB)
für Lohn-, Gehaltsempfänger und Pensionäre in Luxemburg
Artikel Nr.
Steuergesetz
Bezeichnung
Lohnsteuerkarte
Eintragung möglich
Abschreibung
Gültig für
in Luxbg.
wohnhaft
Gültig für
Lohnsteuerausgleich oder
GrenzSteuererklärung
gänger
Informationen
Bemerkungen
Werbungskosten
Fahrtkosten
99.- € /Jahr
pro KM/Luftlinie
Max. 26 KM
Arbeitnehmer:
540.- €/Jahr
bei Pensionen:
300.- €/Jahr
645 €/Jahr bis
1.515 €/Jahr
105 bis
107 bis
Reg. Gr.-D.
107
Werbungskosten
Werbungskosten für
Behinderte
107
7
113
109 1a
Versicherungen
111 1a
Restschuld Versicherung
(Einmal Prämie)
111 5
R.E.
Zusatzpension
111 bis
336.- €/Jahr
pro Person
(10)
1b 672.- €/Jahr
pro Person
gestaffelt nach Alter und
Kind(er) im Haushalt.
1.500.- €/Jahr bis
3.200.- €/Jahr (1+1a)
bzw. 3.000 bis
6.400 €/Jahr
gestaffelt nach Alter
Steuerklasse 2
1.200 € / Jahr
Altersvorsorge
Bausparen
Ja
Ja
Automatisch
bzw. Antrag
Maximum 2.574 (26km)
Ja bei Mehrkosten
> 540
> 300
(1)
Ja
(1)
Ja
Ja
Automatischer
Pauschalbetrag oder
Mehrkosten
Pauschalbetrag automatisch (in Lohnsteuertabelle) Mehrkosten
absetzbar nur gegen Nachweis
Ja
Ja
Auf Antrag
Gestaffelt je nach Grad der Behinderung.
25% - 100%
Artikel 110
672.- €/Jahr
pro Person
120.- €/Jahr min.
(kumulativ)
23.400.-€/Jahr max.
Ab 2011
24.000.-€/Jahr max.
111 1c
Ja
Ja
Ja
Ja
Auf Antrag
Möglich durch Steuererklärung
Jahresausgleich oder Steuerkarte
Auf Antrag
Nur personenbezogene Versicherungen, keine Sachversicherungen
Auf Antrag
Gilt nur für Wohnung für eigene Zwecke oder Erwerb einer
beruflichen Einrichtung
6.000 € bis 31.200 € / Jahr
Besondere Bedingungen siehe Gesetz. Gestaffelt nach Alter
< 40
Jahre 1.500 € / Jahr
1-44
Jahre 1.750 € / Jahr
1-49
Jahre 2.100 € / Jahr
1-54
Jahre 2.600 € / Jahr
55-74
Jahre 3.200 € / Jahr
Persönliche Beiträge zur Betriebszusatzpension Gesetz 8.6.1999
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Auf Antrag
Nein
Ja
Ja
Auf Antrag
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Auf Antrag
112
Geschieden Unterhalt
109 bis
Außergewöhnl.
Belastungen:
Hauspersonal
und/oder
Kinderbetreuung
Pflegefall
Alleinerzieher
127
Regl. G.-D.
28.12.90
Kosten bis
3.600.-€/Jahr oder als
(AB)
Ja
Ja
Ja
Auf Antrag
Kosten bis 3.600.-€/Jahr oder als
außergewöhnliche Belastung. (AB)
154ter
CIM Steuerkredit max.
750.- €/Jahr
Außergewöhnliche
Belastung
3.480.-€/Jahr
pro Kind
575.-€/Monat 1. Person
Ja
Nein für Grenzgänger
Ja
Ja
Ja
Auf Antrag
Ja
Ja
Auf Antrag
Ja
(1)
Ja
Ja
Ja
Auf Antrag
Reduktion bei Alimentenbezügen zwischen 1.920 bis 3.420.-€/Jahr
pro Kind
Absetzbar sind Kosten, die nicht von Dritten erstattet werden als
(AB)
Alimentenzahlungen
Ja
Ja
Auf Anfrage
Absetzbar als außergewöhnliche Belastungen (AB)
Ja
Ja
Ja
Auf Antrag
Abhängig vom Invaliditätsgrad
ab 25% 150 € - 1.455 €/Jahr
Ja
Auf Antrag
Auf Antrag
Scheidungen durch Gerichtsbeschluss vor 01.01.1998 unter
bestimmten Bedingungen
Absetzbar sind: Kosten - zumutbare Belastung = außergewöhnliche Belastung (AB)
127
127 bis
127
330.-€/Monat 2. Person
Außerberuflicher Freibetrag
Auf Antrag wird der außerberufliche Freibetrag
(bis zu 3 Jahren) weiter gewährt wenn einer der
beiden berufstätigen Ehepartner aus dem
Berufsleben ausscheidet und in das Renten- oder
Pensionsregime wechselt.
3)
Doppelbesteuerungsabkommen L + B
Artikel 24 (4) - Gleichbehandlung
(EUGH Urteil Schott - 1999)
EUGH Urteil vom 18.07.2007 (Lakebrink) und
Gesetz vom 21.12.2007
(Alle Grenzgänger gleichgestellt)
4)
Die Steuerklassen mit Kindern entfallen am
1.1.2008.
Für Kinder im Haushalt wird eine Steuervergütung
gewährt bis zu 922,50 € /Jahr entweder über die
Kindergeldkasse oder über das Steueramt.
(Artikel 122 LIR)
absetzbar als
außergewöhnliche
Belastung
Gestaffelt
150 – 1.455 € / Jahr
107 7
127 6
3.960 € / Jahr 2. Person
2.760 € / Jahr 3. Person
Steuerklassen: (4) Gesetz vom 21.12.2007
Verlängerung des
Steuerbonus wegen Kinder
(4)
123 bis
Antrag am Jahresende via
Steueramt
Nein
Ja
Ja
getrennt, verwitwet,
geschieden
(Steuerklasse)
119
Antrag auf Steuerklasse 2
Ja
Ja
3c
Änderungen ab 01.01.2008
5)
Die gesamten Vergütungen für Überstunden
(Überstunden und die Zuschläge) sind unbegrenzt
steuerfrei.
6)
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Eine kollektive
Besteuerung (Steuerklasse 2) ist möglich.
Nur auf Antrag am Jahresende.
7)
Der Arbeitnehmer- und der Rentnerfreibetrag
werden in Steuerkredite von jeweils 300 €/ Jahr
umgewandelt. Gilt auch für Freiberufler.
8)
Alleinerziehende erhalten einen Steuerkredit
von max. 750 €/Jahr (ersetzt den Freibetrag
für Alleinerzieher). Für Grenzgänger nur am
Jahresende möglich. Zu Beantragen via
Steuererklärung.
•
Zinsen auf Bausparverträgen sind von der
Quellensteuer befreit (2009)
Auf Antrag
Steuerbonus nur auf Antrag am Jahresende (ab Einkommensgrenze
von 67.400 - 76.600 €/Jahr wird reduziert).
Ja
Auf Antrag
Steuerklasse bleibt erhalten. Angebrochenes Jahr und weitere 3 Jahre.
steuerfrei
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Ja
Automatisch durch
Arbeitgeber
Automatisch durch
Arbeitgeber
Siehe Punkt 5
steuerfrei
•
Kinderbonus wird im Prinzip monatlich
ausbezahlt (C.N.P.F.) ab 1.1.2009
(Artikel 122 LIR). Ab dem 01.10.2010 muss
der Kinderbonus für Kinder über 18 Jahren in
bestimmten Fällen bei der Steuerverwaltung
angefragt werden, wenn die CNPF kein
Kindergeld mehr bezahlt.
(1)
Sonstiges
Überstunden
(5)
Zuschläge für
Nacht- Sonntags, und
Feiertagsarbeit
Arbeitnehmer- oder
Altersfreibetrag (7)
115 11
Verwaltungsregl.
115 11
139 bis
Steuerkredit für
Arbeitnehmer (CIS) und
Rentner (CIP) von
300 €/Jahr
4.500.-€/Jahr
139 ter
Ausserberuflicher Freibetrag 129b
(2)
Schuldzinsen
Wohnungsbau
Wohnungskauf
Eingetragene
Lebenspartnerschaft
(6)
98
Regl. G.-D.
127 Quater
Gesetz vom
09.07.2004
und
21.12.2007
Änderungen ab 01.01.2011
Die Zuschläge sind unbegrenzt steuerfrei.
Ja
Ja
Ja
Automatisch
Automatisch auf Lohnsteuerkarte
Ja
(1)
Ja
Ja
Automatisch
Nur über
Steuererklärung
2. Steuerkarte Ehepartner automatische Eintragung. Verlängerung
(auf Antrag) bis zu 3 Jahre wenn ein Partner berufstätig ist und ein
Partner Rentner wird.
Freibeträge pro Person im Haushalt.
Jahres-Staffelungen
Auf Antrag
Siehe Punkt 6
1.500.- €
Nein
1.125.- €
750.- €
Kollektive Besteuerung Nein
möglich am
Jahresende
Ja
Ja
(3)
Ja
Ja
Festgelegte
Bestimmungen
Fahrtkosten erste 4 KM
Sonderausgaben
TOTAL
0 € / Jahr
480 / Jahr
1.020€ / Jahr
Außerberuflicher Freibetrag
Werbungskosten
Sonderausgaben
TOTAL
Spitzensteuersatz-Erhöhung von 38% auf 39%.
Solidaritätssteuer-Erhöhung
Für Haushalte von 2,5% auf 4,0 %
bei > 150.000 € (1 u.1a) 6 %
bei > 300.000 € (2) 6 %
Für Betriebe von 4,0 % auf 5,0 %
9)
Fahrtkosten: Die ersten 4 km werden nicht
mehr gewährt.
Maximal werden noch 26 km berücksichtigt
Änderungen ab 01.01.2013
Der absetzbare Höchstbetrag pro Person im
Haushalt wird von 672 € auf 336 € /Jahr reduziert
Arbeitnehmer Ehepartner :
540€ / Jahr
•
•
10) Schuldzinsen für Konsumkredite:
Pauschale Freibeträge 2013 und 2014 (Steuertabellen für Arbeitnehmer und Pensionäre)
Arbeitnehmer :
Werbungskosten
Pensionäre
4.500 € / Jahr
Werbungskosten
300 € / Jahr
540 € / Jahr
Sonderausgaben
480 € / Jahr
480 € / Jahr
TOTAL
780 € / Jahr
5.520 € / Jahr
•
Spitzensteuersatz – von 39% auf 40%
> 100.000 € / Jahr (1 und 1a)
> 200.000 € / Jahr (2)
•
Solidaritätssteuer – Erhöhung
Für Privatpersonen von 4 % auf 7 %
> 150.000 € / Jahr (1 und 1a)
> 300.000 €/ Jahr (2) von 6 % auf 9 %
Für Betriebe von 5 % auf 7 %
Für Gemeinden von 0 % auf 2 %
De Mënsch am Mëttelpunkt.
Mit den LCGB-INFO Serviceseiten stellte der LCGB verschiedene Gewerkschaftsthemen in Form von Gesprächen vor. Der LCGB nutzte die
Gelegenheit zur regelmäßigen Beantwortung von Fragen zum Sozialrecht und zum Arbeitsrecht, die häufig unseren Beratern in unseren INFO-CENTER gestellt werden. Diese nützlichen Informationen über das
Arbeitsrecht und das Sozialrecht werden ihrerseits durch eine Vorstellung
der verschiedenen Leistungen im Angebot des LCGB vervollständigt.
responsabilité
du
Frage:
über eine
Mein Mann ist im Heizungs- und Sanitärbereich beschäftigt. Er muss jeden Tag
dort um
Stunde lang mit dem Lieferwagen seines Arbeitgebers zur Baustelle fahren und
8 Uhr morgens anwesend sein. Müssen die Fahrtstunden bezahlt werden?
18 DE JUNHO DE 2014
des UnterDer Arbeitgeber gewährleistet die Beförderung seiner Arbeitnehmer vom Sitz
zur Baustelle
nehmens zur Baustelle. Wenn der Arbeitnehmer sich vom Unternehmenssitz
begibt, wird die Hin- und Rückfahrt zum normalen Stundensatz wie eine unproduktive
Die Fahrtzeit
Arbeitsstunde bezahlt. Es besteht kein Anspruch auf den Satz für Überstunden.
wird nicht bezahlt, wenn die Fahrt während den normalen Arbeitszeiten erfolgt.
Já fez um ano em 11 de Abril de
2014, que o LCGB realizou em
Helmdange a Assembleia Geral
constituinte da nova Secção Portuguesa do LCGB. Na presença de
Sua Excelência, o Cônsul Geral de
Portugal, Dr. Rui MONTEIRO, 200
pessoas participaram na fundação
desta nova secção do LCGB.
den
noch unter
leide heute
itsunfall und
n einen Arbe hädigung?
zwei Jahre
Entsc
Ich hatte vor ich Anrecht auf eine
der
und nach
Unfalls. Habe
zur Arbeit
von oder
er endgültige
der Fahrt
te, wenn
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Unfall auf
n.
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all oder
Arbeitsunf
tzungen kann Nichtvermögensschä olidierung der
Nach einem der erlittenen Verle
für
Kons
hädigung
n nach der
rung
drei Jahre
lt, eine Entsc
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Unfalls behä g muss innerhalb von
des
werd
n
llt
Folge
Antra
erung geste
rechende
n Umorienti
Der entsp
der berufliche
Folgen oder
Frage:
Qualquer pessoa interessada pode participar nesta assembleia geral que terá lugar
no próximo dia 27 de Junho de 2014 às
19h00 na Maison Associative “Um Wid-
dem” em Kayl. Basta inscrever-se junto do
LCGB através de Liliana BENTO (GSM:
691 733 015 / E-mail: [email protected]).
Será convidada de honra à assembleia geral
de 2014 da secção portuguesa do LCGB,
ie, die
dpräm
resen Baugewerbe
die Jah
für das werden?
muss
lt
ertrag
Wann
llektivv ausbezah
ist,
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vorges
hn von
t:
m Lo
or
n.
Antw muss mit de
werde
mie
zahlt
Die Prä ber ausbe
Dezem
Frage:
Frage:
Ich habe beschlossen, mein
Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Da ich noch in einer Probezeit
von 3
Kündigungsfrist muss ich einhalten? Monaten bin, welche
Antwort:
Im Falle einer Kündigung
in der dreimonatigen Probezeit
endet das Arbeitsverhältnis
mit dem Ablauf einer
Kündigungsfrist von 15 Tagen.
Die 15 Tage Kündigungsfr
ist
müssen vor Ablauf der Probezeit
abgearbeitet werden.
www.lcgb.lu I blog.lcgb.lu
T ELECR A N 13/2014
LCGB-INFO
(sous la responsabilité du LCGB)
1. Mai-Feier des LCGB in Luxemburg-Stadt
mit anschließendem Konzert
Der 1. Mai ist allgemein bekannt als Tag der
Arbeit. Als einzige Gewerkschaft in Luxemburg, verleiht der LCGB an diesem für die
Arbeitnehmer wichtigen Feiertag mit einer
Straßendemonstration seinem Engagement im
Interesse der Arbeitnehmer Ausdruck.
Bisher wurden die 1. Mai-Feiern des LCGB immer in abwechselnden Abständen von Lokalsektionen der drei verschiedenen Bezirke der
Gewerkschaft veranstaltet. Dieses Jahr geht der
LCGB neue Wege und hat für die Vorbereitung
der 1.Mai-Feier 2014 in Luxemburg-Stadt ein
breiter gefächertes Organisationskomitee ins
Leben gerufen. Unter dem Vorsitz von Pierrot
KLEIN und der tatkräftigen Unterstützung von
LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL setzt
sich das diesjährige Organisationskomitee 1. Mai
zum ersten Mal aus Personaldelegierten des
LCGB, Militanten der LCGB-Lokalsektionen und
LCGB-Personal zusammen.
Sob a liderança do seu presidente Reinaldo
CAMPOLARGO, a secção portuguesa do
LCGB organizou como primeiras atividades
uma participação na manifestação do 1 Maio
de 2013 em Soleuvre, a participação na
peregrinação de Nossa Senhora de Fátima
em Wiltz, um concurso de pesca no Lago
Teschenbäach em Grevenmacher e uma
presença regular no programa radiofónico
“Vida ativa e social” do LCGB, difundido aos
sábados às 9h da manhã na Radio Latina.
um balanço das atividades realizadas assim
como a divulgação das atividades futuras.
Nein, das Arbeitsverhältnis
endet von
Rechts wegen am Ende der
52. Woche
Arbeitsunfähigkeit.
s
Folgen diese
Contacto
(página da exclusiva responsabilidade do LCGB)
Após um ano de existência, a secção
portuguesa convida-o a estar presente na
assembleia geral de 2014 na qual se fará
Antwort:
Hotline INFO-CENTER: (+352) 49 94 24-222 (lu-ve / Mo-Fr: 8:30-12:00)
A SECÇÃO PORTUGUESA DO LCGB CONVIDA-O A
ESTAR PRESENTE NA ASSEMBLEIA GERAL DE 2014
Venha também participar na
Assembleia Geral de 2014 e
inscreva-se junto do LCGB
Frage:
Muss der Arbeitgeber mich
nach 52
Wochen Arbeitsunfähigkeit
per
Einschreiben über die Kündigung
meines
Arbeitsverhältnisses in Kenntnis
setzen?
Antwort:
2
20 LCGB-INFO
LCGB)
In dieser Rubrik geben die Berater des LCGB INFO-CENTER Antworten auf die gängigen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, welche Sie an unsere INFO-CENTER Büros richten …
De Mënsch am Mëttelpunkt.
Hotline INFO-CENTER: (+352) 49 94 24-222 (lu-ve / Mo-Fr: 8:30-12:00)
Aus diesem Grund stellt der LCGB auf seinen LCGB-INFO Serviceseiten das Luxemburger Gewerkschaftsleben in allen Facetten vor. Die
allererste Ausgabe dieser Serviceseiten LCGB-INFO befasste sich mit
unseren Gesprächen mit unseren französischen, belgischen und deutschen Grenzgängerkollegen. Die zweite Ausgabe informierte über das
Gewerkschaftsleben und die Jugend.
la
LCGB INFO-CENTER: Ihre Fragen
Änderungen ab 01.01.2009
6.900 € / Jahr 1. Person
230.-€/Monat 3. Person
Invalidität
Auf Antrag wird der außerberufliche Freibetrag
(bis zu 3 Jahren) weiter gewährt wenn einer der
beiden berufstätigen Ehepartner aus dem
Berufsleben ausscheidet und in das Rentenoder Pensionsregime wechselt.
2)
Bedingungen siehe Gesetz
Zinsen Quellensteuer frei
Nur zugelassene und anerkannte gemeinnützige Organisationen
Spenden
(8)
Krankheit, Tod, Unfall,
Unterhalt
Kind nicht
im Haushalt
Unterhalt für Angehörige
oder sonst. Personen im
Haushalt
1)
Pauschalbetrag 480.- € bzw. 960.- € (Ehepartner Gehaltsempfänger). Pauschalbetrag von 480.- €/Jahr in Lohnsteuertabelle.
Sonderausgaben:
Schuldzinsen
Betriebliche Zusatzpension
Automatisch
(9)
LCGB-INFO
(sous
Steuerabschreibungen 2013 und 2014
Das Organisationskomitee 1. Mai des LCGB
sowie die anschließende 1. Mai-Rede des LCGB-Nationalpräsidenten Patrick DURY.
Neu ist dieses Jahr, dass nach der 1. Mai-Rede ein
Konzert für Jung und Alt stattfinden wird. Wir können
aus erster Hand bezeugen, dass die musikalische Darbietung der Band „De Luxe“ rund um Sängerin Emilie
DUVAL sich auf jeden Fall lohnt, da die Musikgruppe
bereits im Oktober 2013 mit Erfolg auf dem LCGB-
Kandidatentag in Hesperingen aufgetreten ist. Dieses
Jahr wird die Band Ihnen eine unvergessliche Kostprobe aus Funk, Soul, Jazz und eine gehörige Portion
Pop in einer abwechslungsreichen Mischung zwischen
Klassikern und Eigenkompositionen bieten.
Affiche 1. Mee 2014 A3.indd 1
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Am 1. Mai 2014 ist der Knuedler daher ein Pflichttermin für alle, die für soziales Engagement eintreten und
obendrein gute Musik hören möchten.
Sua Excelência, a Embaixadora de Portugal
no Luxemburgo, Dra Maria Rita FERRO.
PROGRAMM DER 1. MAI-FEIER DES LCGB IN LUXEMBURG
Após a assembleia geral, propomos-lhe
passar ainda algum tempo de descontração
e convívio em torno de um jantar que será
oferecido a todos os presentes.
ASSEMBLEIA GERAL DA SECÇÃO PORTUGUESA
27 de Junho de 2014 às 19h00
Maison associative „Um Widdem“ em Kayl
Convidado de honra: Sua Excelência a Embaixadora de Portugal no Luxemburgo,
Dr.a Maria Rita FERRO
Tal como em 2013, a secção portuguesa
do LCGB participou nos dias 28 e 29 de
Maio de 2014 (dia da Ascensão) na peregrinação de Nossa Senhora de Fátima a Wiltz.
8 Uhr: Ankunft der Busse
(vor dem Großen Theater in Luxemburg)
Pierrot KLEIN (Präsident des Organisationskomitees
1. Mai des LCGB), Francis LOMEL (LCGB-Generalsekretär)
Wie gestaltete sich die Arbeit des Organisationskomitees für die diesjährige 1. Mai-Feier
des LCGB?
Pierrot KLEIN: Besonders lobenswert ist die konstruktive Teamarbeit zwischen Personaldelegierten
und Militanten aus den Lokalsektionen, die durchaus
Modellcharakter für kommende Organisations- und
Arbeitsformen innerhalb des LCGB besitzt.
Jeder Einzelne hat mit sehr viel Einsatz und Ideenreichtum mitgeholfen, dass der 1. Mai 2014 in Luxemburg-Stadt in guter Erinnerung bleiben wird. Sei
es nun die Vorbereitung der traditionellen 1. Mai-Broschüre oder die Klärung der organisationstechnischen
Fragen, auf die Mitglieder des Organisationskomitees
war stets Verlass.
A peregrinação ao santuário de Fátima
em Wiltz tornou-se uma verdadeira festa
popular senão mesmo, o mais importante
evento da comunidade portuguesa no
Luxemburgo. É por isso que, a secção
portuguesa decidiu apoiar os muitos peregrinos oferendo-lhes ao longo do percurso,
água e chocolate e uma refeição quente
ao almoço assim como a apresentação dos
serviços do LCGB INFO-CENTER com
um stand em Wiltz.
Es war mir deshalb eine besondere Freude den Vorsitz
des Organisationskomitees für die diesjährige 1. MaiFeier des LCGB zu übernehmen. Mein Dank gilt allen
Mitgliedern des Organisationskomitees für die gute
Zusammenarbeit und ich wünsche mir, dass die geleistete Arbeit für die 1. Mai-Feier 2015 vorgesetzt wird.
8 Uhr – 9 Uhr: Kaffee und Croissants
(Parking Glacis – Richtung Großes Theater)
1. MAI UMZUG
9 Uhr 15: Aufstellen des Umzugs
(Parking Glacis)
9 Uhr 30: Abmarsch des Umzugs
10 Uhr: 1. Mai-Manifestation
vor dem Rathaus
(“Knuedler” – place Guillaume)
1. MAI-REDE DES
LCGB-NATIONALPRÄSIDENTEN
PATRICK DURY
IM ANSCHLUSS AN DIE I. MAI-REDE FINDET VOR ORT EIN KONZERT
DER GRUPPE “DE LUXE” STATT.
DAS KONZERT IST GRATIS UND FÜR ALLE ALTERSGRUPPEN ZUGÄNGLICH !
Was erwartet die Teilnehmer auf der diesjährigen 1. Mai-Feier des LCGB in LuxemburgStadt?
Dado o grande número de comentários positivos pela parte dos peregrinos e
visitantes do stand do LCGB, a participação
da secção portuguesa do LCGB na peregrinação de Nossa Senhora de Fátima em
Wiltz foi um sucesso completo.
Francis LOMEL: Kernstück der 1. Mai-Feier 2014 des
LCGB in Luxemburg-Stadt ist natürlich wie in den vorangegangenen Jahren der Umzug unserer Militanten
und Sympathisanten vom Parking Glacis zum Knuedler
De Mënsch am Mëttelpunkt.
Hotline INFO-CENTER: (+352) 49 94 24-222 (lu-ve / Mo-Fr: 8:30 –12:00)
De Mënsch am Mëttelpunkt.
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revue 17/2014
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IN MEMORIAM
IM GEDENKEN AN UNSERE LIEBEN
VERSTORBENEN
Ein Segelschiff im Morgennebel
fährt hinaus auf den Ozean.
Es ist Schönheit, es ist Leben.
Ich blicke ihm nach, bis es am Horizont verschwunden ist.
Jemand neben mir sagt: „Es ist gegangen!“
Gegangen, wohin?
Aus meinem Blick, sonst nirgendwo!
Sein Mast ist immer noch gleich hoch,
sein Rumpf immer noch stark genug,
Menschen zu tragen.
Sein gänzliches Verschwinden ist in mir,
nicht in ihm.
Und genau in dem Augenblick, wo jemand mir
sagte: „Es ist gegangen!“
gibt es andere, die am Horizont sehen, wie es
auf sie zukommt. Und sie rufen freudig aus:
„Da ist es!“
William Blake
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Mënsch
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