59. Nationalkongress Aktivitätsbericht (2010-2014) 59. Nationalkongress Aktivitätsbericht (2010-2014) Les grands dossiers nationaux 59 e CO N G R È S N AT I O N A L D U LCG B : R A P P O R T D’ ACT I VI T É S ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Inhaltsverzeichnis I II Vorwort 7 Eine neue Vision für den LCGB 8 1. Gewerkschaftsorganisation: Ihre Ansprechpartner beim LCGB 2. Charta und Missionen des LCGB 3. Eine neue visuelle Identität 9 16 19 Begleitung der Arbeitnehmer 1. Das LCGB INFO-CENTER 2. Der Mensch im Mittelpunkt: Die Dienstleistungen des LCGB III Strategische Zielsetzungen 1. Die 1. Mai-Demonstrationen 2. Die großen nationalen Dossiers • Die nationalen Tripartiten von 2010 und 2011 sowie die Haushalts- und Finanzpolitik der Regierung im Zeitraum 2010-2014 • Stahltripartite: Einsatz gegen die Schließung von Arcelor Mittal Rodingen und Schifflingen sowie Abschluss des LUX 2016-Abkommens • Die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors : Der LCGB fordert neue Wege im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit • Jugendarbeitslosigkeit: Der LCGB fordert die Einführunge eines neuen Berufseinführungsvertrag (CIE) für gering qualifizierte Jugendliche • Die Reform des Sekundarunterrichts und die Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems : Der LCGB setzt sich für eine qualitätsbetonte Ausgangsbildung ein • Dossier Studienbeihilfen: Der LCGB fordert eine gerechte Behandlung aller Arbeitnehmer und verteidigt ein wettbewerbsfähiges und sozial gerechtes Studienbörsensystem • Die Reform unseres Gesundheitssystems: Der LCGB verteidigt die Grundsätze der Solidarität, der Gerechtigkeit, des problemlosen Zugangs zu den Leistungen, der Qualität der Angebote und der freien Auswahlmöglichkeit des Dienstleisters • Die Reform unseres Rentensystems: Der LCGB fordert ein System, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Verpflichtungen garantiert • Die Vorruhestandsregelung: Der LCGB verteidigt die derzeitigen Bestimmungen und fordert noch darüber hinaus zusätzliche Verbesserungen • Der Sozialdialog in den Unternehmen: Der LCGB engagiert sich für eine Demokratisierung der Arbeitswelt • Die Problematik der 52 Krankheitswochen: Der LCGB fordert die Aufhebung des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 • Die Reform der beruflichen Wiedereingliederung: Ein wichtiger Schritt in Richtung Existenzabsicherung für die Arbeitnehmer • Integrale Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Der LCGB kämpft für eine Überarbeitung der Gesetzgebung im Interesse der Arbeitnehmer 3. Die Kollektivvertragspolitik • Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Stahlindustrie • Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Versicherungssektor • Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Bankensektor • Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Baugewerbe • Der Kollektivvertrag für die Angestellten der Wach-und Sicherheitsdiente • Der Kollektivvertrag für die Angestellten des Transportsektors • Der Cargolux Kollektivvertrag 20 21 24 26 27 29 29 37 41 43 44 46 54 57 61 63 67 69 70 72 72 73 73 74 76 77 77 • • • • Die Luxair Kollektivverträge Der FHL-Kollektivvertrag Der SAS-Kollektivvertrag Die Kollektivverträge im Leiharbeitssektor 4. Internationale und europäische Beziehungen IV Die Gesellschaft vorantreiben 1. Öffentlliche Konferenzen und Rundtischgespräche des LCGB 2. LCGB-Gewerkschaftsräte V Die alltägliche Gewerkschaftsarbeit 1. Die Fachverbände • LCGB-Industrie / Stahlindustrie - LCGB-SESM (Gewerkschaft der Unternehmer der Stahl und Metallindustrie) - LCGB-Industrie • LCGB-Baugewerbe und Handwerk • LCGB-ASG (Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors) • LCGB-SESF (Gewerkschaft der Arbeitnehmer des Finanzsektors) • LCGB-Dienstleistungen und Handel • LCGB-Transport - LCGB-ACAP (Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors) - LCGB- SEA (Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der Luffahrt) • Nationales Komitee für Wach-und Sicherheitsdienste • LCGB-Privatschulen • LCGB-Öffentlicher Dienst • LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe 2. Die besonderen Strukturen • • • • Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) des LCGB LCGB-Frauen LCGB-Rentner LCGJ (LCGB-Jugend) 3. Bezirke und Sektionen 78 79 80 80 81 84 85 88 91 92 92 92 96 100 104 105 111 115 117 120 126 128 129 134 138 138 140 141 144 146 • Die drei Bezirke des LCGB • Die Lokalsektionen des LCGB 146 150 4. Grenzgängerkommissionen 152 • Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB) • Französische Grenzgängerkommission (CFF) • Deutsche Grenzgängerkommission (DGK) 5. Die portugiesische Sektion des LCGB 6. Sozialwahlen 2013 • Die 10 Engagements des LCGB • TNS-Ilres Umfrage • Personalausschusswahlen: Die Resultate des LCGB nach sozioprofessionnellen Kategorien • Arbeitnehmerkammer (CSL): Die gewählten Mitglieder des LCGB V1 Animation und Kommunikation 1. Das 90. Jubiläum des LCGB (1921-2011) 2. Publikationen • Die allgemeinen Broschüren des LCGB (2010-2014) • INFO-CENTER Broschüren 3. Der LCGB und die neuen Medien IN MEMORIAM 152 153 156 158 159 159 160 165 174 177 178 180 180 181 182 186 Vorwort 59 e CO N G R È S N AT I O N A L D U LCG B : R A P P O R T D’ ACT I VI T É S ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Der LCGB steht für einen gewerkschaftlichen Einsatz im reinen Interesse der Arbeitnehmer LOMEL Francis In den vergangenen fünf Jahren ging es dem LCGB bei seinem kontinuierlichen Einsatz immer um eine Devise, die vom 58. Nationalkongress des LCGB im November 2009 erlassen wurde: „Für einen sozialen Ausweg aus der Krise“. In der Tat hat die Wirtschafts- und Finanzkrise Luxemburg vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. Daher musste der LCGB gleich in mehreren Angelegenheiten aktiv werden: • Angesichts der unaufhörlich steigenden Arbeitslosenzahlen und zunehmenden Sozialplänen bzw. Konkurse von Unternehmen und einer immer schwierigeren Kollektivvertragspolitik gehörte die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors zu den Hauptanliegen des LCGB. • Angesichts des starken Anstiegs der Jugendarbeitslosigkeit forderte der LCGB die Einführung eines Berufseinführungsvertrags für gering qualifizierte Jugendliche und kämpfte für die Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems. • Mit Bezug auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner verteidigte der LCGB die uneingeschränkte Aufrechterhaltung des automatischen Lohnindexierungssystems und die Wahrung der Rentenanpassung. • Bezüglich der sozialen Sicherheit setzte der LCGB sich bei den Reformen unseres Gesundheitssystems und unseres Rentensystems für den Grundsatz ein, dass jeder Versicherte die gleichen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten habe. Außerdem forderte der LCGB die Einführung eines echten Anspruchs auf eine progressive Frühpension und die Wahrung der verschiedenen Vorruhestandssysteme mit u.a. dem Recht auf vorzeitigen Ruhestand für diejenigen Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen beschäftigt waren. • Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und Sozialrechtes hat der LCGB unter anderem wiederholte Male die Einhaltung des Prinzips der integralen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Abschaffung der Regelung der 52 Krankheitswochen gefordert. • Im Rahmen der aufeinanderfolgenden Reformen der Studienbörsen hat der LCGB zunächst den Grundsatz der gleichen Behandlung verfochten und sich anschließend für ein wettbewerbsfähiges, ausgewogenes und sozial gerechtes Studienbeihilfensystem eingesetzt. Francis LOMEL Generalsekretär DURY Patrick • In den Debatten über die Reform der Mitbestimmungsgesetze hat der LCGB eine klare Position eingenommen, nämlich die einer echten Demokratisierung der Arbeitswelt. • Schlussendlich hat der LCGB unaufhörlich die Einberufung einer nationalen Tripartite gefordert mit der Aufgabe, im Konsens nach Lösungsansätzen für die Wiederherstellung des Gleichgewichtes des Staatshaushaltes und für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu suchen. Neben diesen politisch-gewerkschaftlichen Betätigungsfeldern hat der LCGB ebenfalls einen breiten Modernisierungsprozess in Gang gesetzt, der heute seine erste Früchte trägt, jedoch noch im Laufe der kommenden Jahre abgerundet werden muss. Der Ausgangspunkt dieser Entwicklung war das Jahr 2011, in dem der LCGB sein 90-jähriges Bestehen feierte und das neue Logo unserer Gewerkschaft eingeführt wurde, um die Vision der gewerkschaftlichen Tätigkeit, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, widerzuspiegeln. Zur Anpassung des Gewerkschaftslebens an die Realität des Arbeitsmarktes wurden anschließend mehrere neue Gewerkschaftsstrukturen ins Leben gerufen: der LCGB-Privatschulen, der Verband der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGB-ASG), der LCGB-Industrie und Stahlindustrie, der LCGB-Transport und die portugiesische Sektion des LCGB. Die Beratungsbüros des LCGB wurden in INFO-CENTER umbenannt. Es wurden INFO-CENTER Büros über die Luxemburger Grenzen hinaus geschaffen und das INFO-CENTER begann praktische Informationsbroschüren für die Arbeitnehmer und Rentner zu veröffentlichen. Schließlich wurden die Dienstleistungen des LCGB analysiert und um neue Angebote ergänzt, beispielsweise „Harmonie Transfrontaliers“, die Gesundheits- und Vorbeugungszusatzversicherung für französische Grenzgänger, das Pilotprojekt AIDA im Bereich der Komplementarmedizin und die Gesundheitszusatzversicherung medicis hospi. Die Tätigkeitsfelder des LCGB waren während des Zeitraumes von 2009 bis 2014 äußerst mannigfaltig. Für die nächsten fünf Jahre wird der 59. Nationalkongress des LCGB die Weichen stellen, damit unsere Gewerkschaft sich weiterhin in der eingeschlagenen Richtung einsetzen kann, die auf ein einziges Ziel hinausläuft: den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen! Patrick DURY Nationalpräsident 7 Eine neue Vision für den LCGB „De Mensch am Mëttelpunkt“, „Der Mensch im Mittelpunkt“, diese Devise ist in den vergangenen Jahren zum Leitfaden sämtlicher Aktionen unserer Gewerkschaft geworden. I Mit dieser anspruchsvollen Devise, möchte der LCGB Tag für Tag seinen Mitgliedern, den Arbeitnehmern und der Öffentlichkeit seinen Einsatz für die Frauen und Männer, die in diesem Land arbeiten, in jedem Wirtschaftsbereich, in jedem Betrieb, vor Ort bei den Menschen, bekräftigen. Damit diese Vision auch denjenigen klar ist, die unsere Gewerkschaft bilden, haben wir eine Charta entwickelt und unsere Aufgaben formuliert. Wir haben diesen Ansatz in eine neue optische Identität gekleidet. Diese neuen Farben, das neue Logo, verkörpern die neue Vision des LCGB in den Augen derjenigen, die auf den LCGB zählen und ihn tagtäglich beleben und leiten. 1 Gewerkschaftsorganisation: Ihre Ansprechpartner beim LCGB Organigramm Berufsstrukturen Der Nationalkongress des LCGB Interprofessionelle Regionalstrukturen Fachverbände und besondere Strukturen Bezirke LCGB-Industrie-Stahlindustrie LCGB-Industrie LCGB-SESM (Stahlindustrie) Der Gewerkschaft LCGB-Baugewerbe und Handwerk Bezirk Süden LCGB-ASG (Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors) LCGB-SESF (Banken und Versicherungen) LCGB-Dienstleistungen und Handel LCGB-Transport Der Zentralvorstand LCGB-ACAP (Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors) LCGB-SEA (Luftfahrt) Nationales Komitee für Wach- und Sicherheitsdienste LCGB-Privatschulen Der Exekutivvorstand Osten-Zentrum LCGB-Öffentlicher Dienst LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) Bezirk Der Koordinationsvorstand LCGB-Frauen LCGB-Rentner Die Überwachungskommission LCGJ (LCGB-Jugend) Grenzgängerkommissionen Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB) Französische Grenzgängerkommission (CFF) Deutsche Grenzgängerkommission (DGK) Bezirk Verbandskongress Bezirkskongress Norden Portugiesische Sektion des LCGB Betriebsmannschaften und- sektionen Die Mitglieder Lokalsektionen 9 LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014 Les grands dossiers nationaux DAS LCGB-EXEKUTIVKOMITEE (2014) 10 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Das LCGB-Exekutivkomitee (2014) Effektive Mitglieder DURY Patrick HOFFMANN Nico CONTER Georges Nationalpräsident LCGB-Vizepräsident, Vorsitzender des LCGBBezirks Osten/Zentrum LCGB-Vizepräsident, Präsident Generalsekretär des LCGB-Industrie-Stahlindustrie, Vorsitzender des LCGB-SESM LOMEL Francis GEOREND Marcel Beigeordneter Generalsekretär JACQUET Vincent KNEBELER Christophe ALFTER Nico DI LETZIZIA Gabriel HANNEN Mady Beigeordneter Generalsekretär Beigeordneter Generalsekretär Präsident der Personaldelegation der Paul Wurth S.A. Präsident des LCGB-SESF Präsidentin des LCGB-Frauen HUBSCH Marc KIEFFER Nico ROUVIERE Sandrine SEYLER Fernand WEIS Jean-Claude Präsident des LCGBGesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe Präsident des LCGB-IndustrieStahlindustrie, Vorsitzender des LCGB-Industrie Präsidentin des LCGB Chancengleichheitsnetzwerkes Präsident des LCGBBezirks Süden Präsident des LCGBBezirks Norden Kooptierte Mitglieder ZWALLY Roger BORGES Michel DE ARAUJO Paul FOELLER Jos. MULLER Paul Freigestellter LCGB-Delegierter im Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) Verantwortlicher für die Verwaltung und die Finanzen Verantwortlicher für die Sozialpolitik Ehemaliger Präsident des LCGB-Bezirks Süden Nationalaumonier 11 DIE LCGB-GEWERKSCHAFTSSEKRETÄRE 12 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Die LCGB-Gewerkschaftssekretäre DURY Patrick LOMEL Francis GOEREND Marcel JACQUET Vincent Nationalpräsident Generalsekretär, Abteilungsleiter Bezirke und Sektionen, Französische Grenzgängerkommission Beigeordneter Generalsekretär, Industrie, KMU Beigeordneter Generakretär, Internationales, Abteilungsleiter, Großregion und Grenzgänger, Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC, LCGB- SESF BAUDOT Jean-Paul BENRO Liliana CONTER Céline DE ARAUJO Paul FORNIERI Robert Baugewerbe und Handwerk, Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGBASG), Nationales Komitee für Wach- und Sicherheitsdienste Bau und Handwerk, Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGB-ASG) Gesundheit- und Pflege, Sozioedukative Berufe, Privatschulen Verantwortlicher für die Sozialpolitik, Handel, Nahrung, Gastronomie, Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) Präsident der LCGBSESM-Sektion Differdingen, Stahlindustrie HENNICO Charles JOCIC Dalibor KAPWEILER Aloyse MICHELET Patrick MULLER Sammy Industrie, Medien und Druckereien, Energiesektor Straßentransport, Verband der Fahrer von privaten Busunternehmen (LCGB-ACAP), Reiseagenturen LCGB-SEA, Logistik, See- und Flussschifffahrt LCGB-SESF Industrie NOESEN Mandy STRICHARTZ Sandy WAGENER Carlo Handel, Reinigungssektor, LCGB-Frauen Handel, Tankstellen, LCGJ KNEBELER Christophe Beigeordneter Generalsekretär, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, LCGB-Rentner Öffentlicher Dienst, Gemeindebeamten, POST, Europaschule, Forschungszentren, Uni.lu 13 DAS ADMINISTRATIVE PERSONAL DES LCGB DIE LCGB INFO-CENTER BERATER (2014) 14 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Das administrative Personal des LCGB AREND Nicole BORGES Michel Verantwortliche für die Weiterbildung Verantwortlicher für die Verwaltung und die Finanzen GLOESENER-SCHLESSER KAUFMANN Steve Mireille Administrativer Sekretär CAMPOES PAIXAO Miguel CLEMENT Serge Mitgliederverwaltung Mitgliederverwaltung FLAMMANG-MORIS Nathalie Mitgliederverwaltung, Abteilung Weiterbildung LEGUIL Daniel REDING Nadine RICHARD Yves Administrativer Sekretär Administrative Sekretärin, Empfang Technischer Dienst, Druckerei Administrative Sekretärin SCHOLTUS Vincent WEIS Nora ZBINDEN Serge ZABEE Christophe Mitgliederverwaltung Administrative Sekretärin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Technischer Dienst, Druckerei Informatik Die LCGB INFO-CENTER Berater (2014) MENDES Maria DA SILVA Sonia FISCHER Caroline HAUSCHILD Shirley RODRIGUES Rafael Verantwortliche des LCGB INFO-CENTER Beraterin Beraterin Beraterin Berater ROLZ Astrid STOLP Uschi VILASI Paola WAGNER Stéphanie WILTGEN Anouk Beraterin Beraterin Beraterin Beraterin Beraterin 15 2 Charta und Missionen des LCGB LCGB-Charta Der LCGB vertritt als Gewerkschaft die Werte der sozialen Gerechtigkeit, der Solidarität und der Verantwortung im Dienste der Arbeitnehmer des Privatsektors. Im Interesse der privatangestellten Frauen und Männer in unserem Land und im Bewusstsein der Herausforderungen der Wirtschaft unseres Landes wird der LCGB sich mit vollem Eifer in den kommenden fünf Jahren für die folgenden Ziele einsetzen: 1. Moderne Kollektivverträge • • • Gerechte Kollektivverträge müssen so verfasst sein, dass sie allen die gleichen Möglichkeiten und Perspektiven öffnen. Glaubwürdige Kollektivverträge müssen ausgehend von den tatsächlich ausgeübten Funktionen der Arbeitnehmer entworfen werden. Motivierende Kollektivverträge müssen den Grundsatz der Beteiligung der Arbeitnehmer an den Finanzergebnissen der Unternehmen beinhalten. 2. Eine bessere Information der Arbeitnehmer • • Als wichtiger Bestandteil eines Unternehmens haben die Arbeitnehmer das Recht auf regelmäßige und qualitativ hochwertige Informationen über wichtige Entscheidungen des Unternehmens, in dem sie arbeiten. Durch eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmervertreter können die Zukunftsprojekte des Unternehmens leistungseffizienter gestaltet werden. 3. Bessere Beschäftigungsbedingungen für Arbeitnehmer – Grundausbildung • • • – Der Staat Luxemburg muss alles daran setzen, um den Unterricht an öffentlichen Schulen zu verbessern. Eine der Prioritäten ist die Bekämpfung des Schulversagens, u.a. durch eine verstärkte Betreuung von Schülern mit Lernschwierigkeiten. Jeder Bürger hat das Recht auf eine gute Ausbildung. Weiterbildung • • Die Arbeitnehmer müssen im Rahmen des „lebenslangen Lernens“ an Weiterbildung teilnehmen bzw. dazu dazu angespornt werden. Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen muss bei der Festlegung der Bildungsprogramme Rechnung getragen werden. 4. Den Erhalt der Kaufkraft der in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmer • • Das System der Indexierung der Löhne muss aufrechterhalten werden. Die staatlichen Sozialleistungen bedürfen einer Analyse und Anpassung nach gerechteren Kriterien. 5. Die Gewährleistung einer stabilen Existenz der privatangestellten Arbeitnehmer und ihrer Familien • • 16 Sicherung einer gewissen Stabilität im Berufsleben unter Beachtung der im Vergleich zum öffentlichen Sektor fehlenden Arbeitsplatzsicherheit im Privatsektor, z.B. durch die Einführung einer Risikoprämie. Senkung der Lohn- und Rentendifferenz zwischen dem öffentlichen Sektor und privaten Sektor, der maßgebend zum Wohlstand des Landes beiträgt. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Die Missionen des LCGB Unsere Missionen Unsere Aktionen Als Gewerkschaft setzt der LCGB sich für die Verteidigung der Interessen der Arbeitnehmer in allen Aufgabenbereichen ein. Aufgrund seiner Geschichte und konkreten Erfahrungen befasst der LCGB sich im Besonderen mit der Problematik und den Herausforderungen des Privatsektors. – Auf individueller Ebene: Mit seinen Aktionen tritt der LCGB für die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer ein, indem er für die Wahrung ihrer Beschäftigung, ihres Wertes auf dem Arbeitsmarkt während ihrer gesamten Laufbahn und ihres Lebensstandards und ihrer Lebensqualität kämpft. Unter „Existenzabsicherung der Arbeitnehmer“ versteht der LCGB vier unterschiedliche und sich ergänzende Begriffe: • • • • die Absicherung der Beschäftigung der Arbeitnehmer; der Erhalt des Wertschätzung des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt während seiner gesamten beruflichen Laufbahn (durch eine gerechte und adäquate Lohnpolitik basierend auf der ausgeübten Funktion, die Möglichkeit der Gewährleistung einer dynamischen und anpassungsfähigen Laufbahn in einer globalisierten Welt, dies insbesondere im Hinblick auf den zunehmend häufigeren Wechsel des Arbeitgebers…); die Aufrechterhaltung der Qualität seines Lebensstandards (wobei der Begriff „Qualität“ darauf hinweist, dass es um mehr als nur Geld geht); die Wahrung der sozialen Errungenschaften (mit Bezug auf die Gesundheit, Renten, soziale Sicherheit). • Der LCGB unterscheidet sich von anderen Gewerkschaften durch seinen qualitätsbetonten persönlichen Dienst mit Bezug auf das Arbeits- und Sozialrecht. Der LCGB bietet jedem Mitglied eine persönliche Beratung in mehreren Sprachen an. Diese hervorragende Mitgliederdienstleistung wird entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen weiterentwickelt (z.B. INFO-CENTER Hotline) und fortwährend verbessert (z.B. Rückerstattungen im Bereich der Komplementarmedizin). Die „INFO-CENTER“-Büros des LCGB sind problemlos in den Großstädten des Großherzogtums Luxemburg und innerhalb der Großregion erreichbar. • Der LCGB unterstützt jedes seiner Mitglieder bei der Verbesserung seiner Beschäftigungsfähigkeit durch Fortbildungen (Kompetenzbilanzen, Ermittlung von fehlenden Kompetenzen bzw. von Wissenslücken, Aus- und Weiterbildungsprogramme…). Der LCGB stellt den Menschen in den Mittelpunkt und berücksichtigt ihn in seiner Gesamtheit. Unsere Positionierung Da der LCGB den Menschen in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellt, berücksichtigt er die Persönlichkeit und die Bedürfnisse eines jeden Arbeitnehmers. Er stellt all sein Wissen und seinen gesamten Erfahrungen in den Dienst des Schutzes der Arbeit und des Lebensstandards jedes seiner Mitglieder, setzt sich aber auch ein für die Interessen aller Arbeitnehmer im Privatsektor und der Arbeitnehmer insgesamt, ob Grenzpendler oder Einheimischer, Frau oder Mann, jung oder weniger jung. Unsere Charta Der LCGB vertritt als Gewerkschaft die Werte der sozialen Gerechtigkeit, der Solidarität und der Verantwortung im Dienste der Arbeitnehmer des Privatsektors. Im Interesse der privatangestellten Frauen und Männer in unserem Land und im Bewusstsein der Herausforderungen der Wirtschaft unseres Landes wird der LCGB sich mit vollem Eifer in den kommenden fünf Jahren für die folgenden Ziele einsetzen: • • • • • moderne Kollektivverträge, die allen Arbeitnehmern die gleichen Möglichkeiten und Perspektiven eröffnen; eine bessere Information und eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer an den Gewinnen ihres Unternehmens; eine adäquatere Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer durch den Zugang zu qualitätsbetonter Aus- und Weiterbildung; die Verteidigung der Kaufkraft der in Luxemburg beschäftigten Arbeitnehmern; die Gewährleistung einer nachhaltigen und stabilen Existenzlage der Arbeitnehmer und ihrer Familie. 17 CHARTA UND MISSIONEN DES LCGB • Der LCGB bietet spezifische Dienstleistungen an, die das Berufs- und Gesellschaftsleben seiner Mitglieder erleichtern sollen: Die Vorteile einer starken Organisation Soziale Vorsorge • • • • • • • • Wahrung und Verteidigung der Interessen am Arbeitsplatz Fortbildungskurse und gewerkschaftliche Bildungstagungen Für die Jüngsten (4 bis 12 Jahre) bieten wir den „Kléiblat-Club“ mit vielen Freizeitaktivitäten Für die belgischen Kollegen: auf Anfrage Mitgliedschaft in der CSC in Belgien, mit allen Vorteilen, die die größte belgische Gewerkschaft ihren Mitgliedern anbietet Information, Beratung und Unterstützung • • • • • • • • Kostenlose Beratungen und Informationen in mehreren Sprachen INFO-CENTER HOTLINE (Mo-Fr: 8 Uhr 30 – 12 Uhr 30) Tel.: +352 49 94 24-222 Kostenloser Rechtsschutz durch unsere Anwälte in allen arbeitsund sozialrechtlichen Streitfällen, entsprechend den Statuten des LCGB Streikunterstützung in Höhe des doppelten Gewerkschaftsbeitrags pro Tag und entsprechend den LCGB Statuten Individuelle Beratung für Mobbingopfer Kostenlose Beratungen beim Ausfüllen der Steuererklärung Kostenlose Zustellung der Gewerkschaftszeitung „Soziale Fortschrëtt“ Wochenzeitung „Contacto“ für portugiesischsprachige Mitglieder • • Beitrittsmöglichkeit in die „Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste“ VITA-Hinterbliebenenunterstützung Studienbeihilfen Für französische Grenzgänger: Beitritt in die HARMONIE TRANSFRONTALIERS, unsere gemeinsame Zusatzkrankenkasse mit der CFDT Zugangsmöglichkeit zur Gesundheitsversicherung medicis hospi, ein Produkt von Groupe Foyer, dass alle Krankenhauskosten in Europa deckt Rückerstattungen im Bereich der Komplementarmedizin, entsprechend den Bedingungen des AIDA-Pilot Projektes Beratung, insbesondere in folgenden Bereichen: • • • • Erziehungspauschale Rente Elternurlaub Familienzulagen Unterstützung bei: • • der Verfassung von Standardschreiben den Formalitäten bei Sterbefällen von Angehörigen – Auf kollektiver Ebene: • Der LCGB stellt seine Erfahrungen, Fachkenntnisse, Kontakte und Verhandlungskompetenzen in den Dienst der Arbeitnehmer. Er entwirft und bietet spezifische Mittel und Wege zur Beeinflussung der Sozialpolitik (z.B. Vorschläge zu einem speziellen Arbeitsverhältnis für die Eingliederung von gering qualifizierten Jugendlichen in den Arbeitsmarkt, die Aufrechterhaltung der Beschäftigung von über 45 Jahre alten Arbeitnehmern, progressive Frührente, Teilzeitbeschäftigung für ältere Mensche, usw.) • Der LCGB steht in engem Kontakt zu den Personalvertetern und Mit- • 18 Ein moderner Partner der Arbeitnehmer: • Der LCGB nutz sämtliche moderne Kommunikationsmittel im Diens- te der Arbeitnehmer und für die Förderung seiner Ideen: Internetseiten, iPhone- und Android-App, Infos per SMS, regelmäßige Veröffentlichungen über die Gewerkschaftsaktivitäten („Soziale Fortschrëtt“ in gedruckter Fassung und im Internet) sowie zahlreiche Veröffentlichungen zu speziellen und aktuellen Themen (z.B. „Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2011 auf einen Blick“). gliedern der gemischten Betriebsräte. Über diese Verbindung erhält der LCGB Informationen direkt von den Arbeitnehmervertretern vor Ort. Dieser Verbindungskanal bietet der Gewerkschaft die Möglichkeit der Ausrichtung von Kollektivvertragsverhandlungen auf eine Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer. Andererseits unterstützt und begleitet der LCGB dank seiner Kompetenzen den Personalvertreter bei der Verteidigung der Interessen der Arbeitnehmer. Ein innovationsfreudiger Partner: Jede Struktur / jeder Fachverband des LCGB besitzt ein Aktionsprogramm, das die Werte und Grundsätze des LCGB widerspiegelt und sich konkret mit den Anliegen und Herausforderungen der Arbeitnehmer befasst. Das Aktionsprogramm wird auf den jeweiligen Wirtschaftsbereich / Betrieb zugeschnitten. • Der LCGB setzt sich mit seinen Programmen zur Existenzabsiche- • Der LCGB macht fortwährend Fortschritte im sozialen Bereich, macht auf soziale Ungerechtigkeiten aufmerksam und schlägt effiziente Lösungen vor. Der LCGB verteidigt eine Politik der reellen Chancengleichheit und der ausgleichenden Gerechtigkeit zwischen öffentlichem Dienst und Privatsektor. rung der Arbeitnehmer, zur Sozialversicherung (siehe die erzielten Ergebnisse im Hinblick auf die Problematik der 52 Krankheitswochen), für die Renten, die Unterstützung von Jugendlichen, die auf dem Arbeitsmarkt nur schwierig Fuß fassen, usw. für die Rechte der Arbeitnehmer ein. 3 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Eine neue visuelle Identität Im Jahr seines 90 jährigen Bestehens hat der LCGB am 15. Juni 2011 in Contern der Öffentlichkeit offiziell sein neues Logo vorgestellt. Diese neue visuelle Identität ist die graphische Umsetzung der Philosophie des LCGB, die heute wie folgt lautet: « De Mënsch am Mëttelpunkt » « Der Mensch im Mittelpunkt » Seit jeher zeichnet sich der Einsatz des LCGB durch seine kollektive Vorgehensweise aus, doch der Sinn und Zweck jeder seiner Aktionen dreht sich um den Menschen. Dank dem Einsatz seiner Delegierten, Militanten und Mitglieder ist der LCGB stark im Herzen der Unternehmen implantiert und befindet sich somit nahe am Arbeitnehmer und seiner tagtäglichen Realität. Die Vertragspolitik des LCGB privilegiert eine positive Einstellung, damit individuell angepasste Lösungen gefunden werden können. In den Verhandlungsrunden drehen sich seine Überlegungen nur um das Interesse der Arbeitnehmer. Das Angebot an Dienstleistungen für seine Mitglieder wird ständig auf die Bedürfnisse eines jeden einzelnen angepasst. Das neue Logo illustriert diesen Einsatz und diese Werte. Die drei Kreise, aus denen das Logo besteht, überschneiden und zerschneiden sich und kreisen um einen Punkt, der sich in der Mitte des größten Kreises befindet. Diese Kreise spiegeln die verschiedenen Sphären des öffentlichen Lebens, in denen der LCGB aktiv ein- und mitwirkt wider: das Wirtschaftsleben, das soziale und gewerkschaftliche Leben. Sie rufen ebenfalls die verschiedenen Sphären des menschlichen Lebens in Erinnerung: das Berufsleben, das Familienleben und die Freizeit. Diese Sphären drehen sich um einen Hauptkern, den Menschen, hier als Punkt dargestellt. Die Initialen LCGB stehen neben diesem Punkt und bedeuten, dass die Gewerkschaft stets in den verschiedenen Sphären des Lebens an der Seite des Menschen steht und dass sie immer die Interessen des Menschen in den oben genannten Bereichen verteidigt. In der Geometrie ist der Kreis die perfekte Form. Die Kreise des Logos sind verschlungen, überschneidend und manchmal verformt und spiegeln die Realität wider. Der LCGB ist präsent, um Verbesserungen herbei zu führen, im Rahmen des Möglichen das Unvollkommene zu perfektionieren und als Bindeglied im Falle von Schwächen zu dienen. Die grüne Farbe, eine Farbe, die traditionsgemäß vom LCGB genutzt wird, wird beibehalten und sogar durch einen dunkleren Ton verstärkt. Grün ist die in der Natur am meisten vertretene Farbe und erinnert an die Pflanzenwelt. Grün ist eine erfrischende und stärkende Farbe, die Stabilität, Konzentration und Vitalität ausdrückt. Aus diesem Grunde hat der LCGB sein Logo gänzlich in grün gefärbt. Damit eine Kontinuität zum vorherigen Logo bewahrt wird, wurde die Schriftart der Initialen LCGB beibehalten. Video : Präsentation des neuen LCGB-Logos http://www.youtube.com/user/lcgblux 19 Begleitung der Arbeitnehmer Getreu seinem Auftrag, auf der Seite der Arbeitnehmer vor Ort zu stehen, während ihres gesamten Arbeitslebens, beurteilt der LCGB fortwährend seine Dienstleistungen und sucht fortwährend nach neuen Lösungen, um optimal auf die Bedürfnisse in einem Arbeitsumfeld und –kontext, der sich immer schneller wandelt, eingehen zu können. II Die Situation jedes Arbeitnehmers ist anders. Der LCGB hat zahlreiche Mittel für die persönliche Gestaltung seiner Leistungen aufgewendet. Die Einrichtung des Info-Centers beispielsweise ist bereits ein großer Erfolg! Zehn Personen schenken den Arbeitnehmern ein offenes Ohr, um sie in ihrem Alltag zu unterstützen, in ihren spezifischen Bedürfnissen und bei Unfällen, nach denen sie Unterstützung benötigen. So wie bestimmte andere Gruppen von Menschen sich in besonderen Situationen befinden, für die entsprechende Lösungen gefunden werden müssen: Grenzgänger, Jugendliche, Frauen, die eine Berufstätigkeit aufnehmen, Menschen mit einer Behinderung oder in Stresssituationen… Der LCGB versucht, sich diesen Herausforderungen zu stellen, indem er sie in den Mittelpunkt seiner Überlegungen stellt und neue, zielgerechte Dienstleistungen bietet. 1 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Das LCGB INFO-CENTER LCGB INFO-CENTER HOTLINE UND BÜROS INFO-CENTER HOTLINE (+352) 49 94 24-222 von Montag bis Freitag 8h30 – 12h00 Fax: +352 49 94 24-249 E-mail: [email protected] LUXEMBOURG (L-1351) 11, rue du Commerce Tél. : +352 49 94 24-1 ESCH/ALZETTE (L-4132) 1-3, Grand-Rue Tél. : +352 54 90 70-1 ETTELBRUCK (L-9053) 47, avenue J. F. Kennedy Tél. : +352 81 90 38-1 ARLON, BASTOGNE, MALMEDY Tél. : +352 81 90 38-1 E-mail: [email protected] ST. VITH Klosterstrasse, 16 Tél. : +32 (0) 87 85 99 32 E-mail: [email protected] DIFFERDANGE (L-4605) 25, rue Adolphe Krieps (Parc Gerlach) Tél. : +352 58 82 89 GSM: +352 621 276 075 DUDELANGE (L-3450) MERZIG (D-66663) Saarbrücker Allee, 23 Tél. : +49 (0) 68 61 93 81-778 7-9, rue du Commerce Résidence Roxy Tél. : +352 51 19 61 WASSERBILLIG (L-6601) (Place de la Gare ) +352 74 06 55 TRIER (D-54295) Schönbornstrasse, 1 Tél. : +49 (0) 65 14 60 87-641 THIONVILLE (F-57100) 1, place Marie Louise Tél. : +33 (0) 38 28 64-070 Consultas em lingua portuguesa Reinaldo CAMPOLARGO GSM: +352 621 262 010 E-mail: [email protected] WILTZ (L-9544) 2, rue Hannelanst Tél. : +352 95 00 89 21 DA S LCGB INFO - CENTER Die Vorteile der LCGB-Mitgliedschaft Im Betrieb: • • • • • • • Der LCGB verhandelt bessere Löhne. Der LCGB verhandelt bessere Arbeitsbedingungen. Der LCGB verhandelt Arbeitszeitmodelle für mehr Lebensqualität. Der LCGB setzt bessere Sicherheitsbestimmungen durch. Der LCGB bekämpft jede Form von Diskriminierung. Der LCGB verhandelt Bestimmungen gegen das Mobbing in den Unternehmen. LCGB und Mobbing a.s.b.l. arbeiten präventiv gegen Stress am Arbeitsplatz. Der LCGB ist eine Gewerkschaft, die sich im Interesse ihrer 40.000 Mitglieder für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie für die Sicherung und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen einsetzt. Für den LCGB steht der Mensch im Mittelpunkt. Das Fundament unseres Handelns sind die Prinzipien der christlichen Soziallehre. Unsere Dienste: Von der gewerkschaftlichen bis zur sozialen Hilfe Vorteile einer starken Organisation Die Mittel, die dem LCGB zur Verfügung stehen: gewerkschaftliche Aktionen, Verhandlungen im Rahmen von Kollektivverträgen, die Personalvertreter des LCGB kümmern sich im Betrieb um die Interessen der Mitglieder des LCGB. Nichts geht jedoch ohne den solidarischen Einsatz der Arbeitnehmer, die mit Hilfe des LCGB gemeinsam für ihre Rechte einstehen. • Die Stärke und Solidarität einer Organisation von mehr als 42.000 Wer sonst, wenn nicht die Gewerkschaft, holt die Arbeitgeber an den Tisch, um einen Kollektivvertrag auszuhandeln? Damit wird nicht nur eine gerechte Entlohnung sichergestellt, sondern werden auch die Rahmenbedingungen der Arbeit festgelegt. • Für die belgischen Kollegen: auf Anfrage Mitgliedschaft in der CSC in Im Bereich der sozialen Sicherheit: • • • • Mitgliedern. • Wahrung und Verteidigung Deiner Interessen am Arbeitsplatz. • Fortbildungskurse und gewerkschaftliche Bildungstagungen. • Für die Jüngsten (4 bis 12 Jahre) bieten wir den „Kléiblat-Club“ mit vielen Freizeitaktivitäten. • Der LCGB setzt sich ein für gute und sichere Renten. • Der LCGB setzt sich ein für gute Leistungen der Krankenkassen. • Der LCGB sorgt für gute Leistungen der Pflegeversicherung. Der LCGB ist in den paritätisch zusammengesetzten Verwaltungsorganen der Renten- und Krankenkassen vertreten und kann dort seine Politik geltend machen. Im Arbeits- und Sozialrecht: Der LCGB nimmt am Prozess der Gesetzgebung teil, mittels: Belgien, mit allen Vorteilen, die die größte belgische Gewerkschaft ihren Mitgliedern anbietet. Information, Beratung, Unterstützung • • • • • Kostenlose Beratung und Informationen in mehreren Sprachen. INFO-CENTER Hotline (Mo-Fr: 8h30-12h00) T. +352 49 94 24-222. Kostenloser Rechtsschutz durch unsere Anwälte in allen arbeits- und sozialrechtlichen Streitfällen, entsprechend den Statuten des LCGB. Streikunterstützung in Höhe des doppelten Gewerkschaftsbeitrags pro Tag und entsprechend den LCGB Statuten. Individuelle Beratung für Mobbingopfer. Gratis Hilfe und Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung. Kostenlose Zustellung der Gewerkschaftszeitung „Soziale Fortschrëtt“. Wochenzeitung „Contacto“ für portugiesischsprachige Mitglieder. Soziale Vorsorge • seiner Vertreter in der Berufskammer, wo Gutachten zu Gesetzen erstellt werden. • seiner Tätigkeit als Lobbyist gegenüber dem Parlament und der Regierung. Der LCGB hat Vertreter (Beisitzer) bei den Arbeitsgerichten sowie den Schiedsgerichten der Sozialversicherungen, die bei der Rechtsprechung und bei Rekursen mitwirken. • • • • • • Auf Ebene der Wirtschaft und der Beschäftigung: Der LCGB ist eine national repräsentative Gewerkschaft, die in vielen nationalen Gremien vertreten ist, wie z.B. der Tripartite, dem ständigen Beschäftigungsgremium, dem Konjunkturkomitee, dem Wirtschafts- und Sozialrat, usw. 22 • Beitrittsmöglichkeit in die „Caisse Médico-Chirurgicale Mutualiste“. Indemnité en cas de décès de l’affilié(e) par le biais de notre VITA-Hinterbliebenenunterstützung. Studienbeihilfen. Für französische Grenzgänger: Beitritt in die HARMONIE TRANSFRONTALIERS eine Zusatzkrankenkasse. Zugangsmöglichkeit zur Gesundheitsversicherung medicis hospi, ein Produkt von Groupe Foyer, das alle Krankenhauskosten in Europa deckt. Rückerstattungen im Bereich der Komplementarmedizin entsprechend den Bedingungen des AIDA-Pilot Pojektes. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Kollaborationen LCGB und CFDT: Für eine bessere Verteidigung der gemeinsamen Interessen der in Luxemburg beschäftigten Lothringer Arbeitnehmer Am 28. November 2012 organisierten der LCGB und die CFDT Lorraine in Thionville die Generalversammlung zur Gründung der „Association de Coopération Syndicale LCGB-CFDT Lorraine“. Das Ziel des Verbands ist es, die gemeinsamen Interessen der in Luxemburg beschäftigten Lothringer Arbeitnehmer zu verteidigen und dazu jede Initiative der gewerkschaftlichen Zusammenarbeit zu ergreifen. Der Verband möchte regelmäßig die grenzüberschreitenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen erörtern und gemeinsame Initiativen zugunsten der Grenzgänger organisieren. Eine gemeinsame zusätzliche Gesundheitsleistung: Harmonie Transfrontaliers Die erste konkrete Aktion dieser Zusammenarbeit ist das Angebot für die französischen Grenzgänger, die Mitglied beim LCGB oder bei der CFDT sind, einer neuen zusätzlichen Gesundheitsleistung, die sich „Harmonie Transfrontaliers“ nennt. Hinzu kommt, dass der LCGB und die CFDT Lorraine beabsichtigen, über ihren gemeinsamen Verband konkrete und positive Aktionen zugunsten ihrer Mitglieder sowie der Grenzgänger im Allgemeinen durchzuführen. Es handelt sich u.a. um eine gemeinsame Unterstützung bei Verlust des Arbeitsplatzes und um regelmäßige Kontakte bei wichtigen grenzüberschreitenden Themen (z.B. die Stahlindustrie). LCGB und INAS/CISL: Zur Verteidigung und Unterstützung der italienischen Immigranten in Luxemburg Das INAS (Instituto Nazionale Assistenza Sociale) ist ein Dienst einer der bedeutendsten italienischen Gewerkschaften, der CISL. Das INAS bietet kostenlosen Beistand für italienische Arbeitnehmer in Italien und weltweit. Die INAS-Schalter stehen ebenfalls allen ein- und ausgewanderten Arbeitnehmern offen. Das INAS ist in allen italienischen Städten vertreten. Zudem verteidigt und unterstützt das INAS die Italiener im Ausland, in den wichtigsten Zielländern der italienischen Emigranten in Europa, auf dem amerikanischen Kontinent und Australien. Im Großherzogtum Luxemburg arbeiten das INAS und die CISL mit dem LCGB zusammen. INAS-Bereitschaftsdienste werden in den Räumlichkeiten des LCGB zweimal monatlich organisiert (am ersten und dritten Dienstag eines jeden Monats). Das Dienstleistungsangebot umfasst: • • • • Altersrente und Invalidenrente; Hinterbliebenenrente; Überprüfung der Sozialbeiträge; Kindergeld; • Arbeitslosengeld; • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten; • Rückkehr nach Italien und regionale Gesetzgebungen. LCGB und CSC: Zwei Gewerkschaften im Dienste der Grenzgänger Seit über 25 Jahren bündeln die beiden Gewerkschaften LCGB und CSC ihre Kräfte zur Verteidigung der Interessen der belgischen Grenzgänger, die im Großherzogtum Luxemburg beschäftigt sind, und bieten ihnen: • eine gleichzeitige Mitgliedschaft beim LCGB und bei der CSC bei einheitlichem Mitgliedsbeitrag; • eine Bandbreite an gemeinsamen Leistungen sowie Rechtsbeistand und soziale Unterstützung; • zahlreiche rechtliche Bereitschaftsdienste; • eine gemeinsame politische Aktion zur Verteidigung der Interessen der Grenzgänger über die Kommission der belgischen Grenzgänger. Das Kooperationsabkommen zwischen dem LCGB und der CSC bietet den Grenzgängern eine doppelte Mitgliedschaft. Durch die Zahlung eines einzigen Mitgliederbeitrages nutzen sie die Leistungen beider Gewerkschaften, mit anderen Worten: • kostenloser Rechtsbeistand und kostenlose Verteidigung; • Information, Hilfe und Intervention unserer Dienststellen bei all • • ihren Verwaltungsmaßnahmen (Familienzulagen, Renten, Krankenkassen usw.); die Wahrung ihrer Rechte in Belgien (Arbeitslosigkeit, Pflegeleistungen…); die Verteidigung ihrer Interessen über unsere Grenzgänger-kommission. Doppelmitgliedschaft LCGB-CSC Der LCGB und die CSC arbeiten eng zusammen, um in beiden Ländern für die Verteidigung ihrer Interessen einzustehen, sowohl auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, des Steuerwesens sowie in den verschiedenen Bereichen der Sozialen Sicherheit. Über 7.000 Grenzgänger haben sich bereits zur Doppelmitgliedschaft bei der CSC und beim LCGB entschieden. Warum sie nicht auch? 23 2 Der Mensch im Mittelpunkt: Die Dienstleistungen des LCGB Pilotprojekt AIDA: Rückerstattungen für LCGB-Mitglieder im Bereich der Komplementarmedezin Der LCGB schließt sich weiterhin dem Pilotprojekt in Komplementarmedezin der AIDA an, durch das verschiedene Leistungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, zurückerstattet werden. Was erstatten wir zurück? Derzeit erstatten wir Ihnen einen Teil der entstandenen Behandlungs- / Beratungskosten von in Luxemburg anerkannten Osteopathen, Chiropraktikern und Ernährungsberatern. Desweitern beteiligen wir uns an den Kosten verschiedener Dienstleistungen des ZithaGesondheetszentrum, als da wären Gesundheitskochkurse, Autogenes Training, Burnout Prävention, Hilfe beim Aufhören mit dem Rauchen, Biofeedback, psychologische Beratungen, Entspannungskurse, Hypnosebehandlungen, usw. Einzelheiten auf www.aida.lu/gesondheetszentrum-zitha-2 Wie viel erstatten wir? Die Rückerstattung beträgt normalerweise pro Konsultation 50 % des Rechnungbetrags bis zu einem Maximum von 30 €. Die Anzahl der erstatteten Rechnungsbeträge ist auf maximal 4 pro Haushalt und Trimester begrenzt. Die Besonderheiten der Rückerstattung der Leistungen des ZithaGesondheetszentrum sind zu finden in der Tabelle auf www.aida.lu/gesondheetszentrum-zitha-2 Wer ist versichert? Jedes Mitglied des LCGB, das den Beitrag von 17,63 € bezahlt, und seine Familie. Wie ist die Rückerstattung zu beantragen? Nachdem Sie auf der Rückseite des Originals Ihrer Rechnung folgende Daten angegeben haben: Name des Mitglieds, Bankdatden, und Sozialversicherungsnummer (oder wenigstens das Geburtsdatum), müssen Sie lediglich diese Rechnung sowie den Zahlungsbeleg an folgende Adresse senden: AIDA Aktion Komplementarmedizin B.P. 1813 L-1018 Luxembourg Wann erfolgt die Rückerstattung? Die Rückerstattungen erfolgen trimestriell, d.h. AIDA sammelt alle Anfragen während einem Trimester und erstattet den jeweiligen Betrag 15 Tage nach Ende des Trimesters. 24 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Gesundheits- und Vorbeugungszusatzversicherung „HarmonieTransfrontaliers“: Für vollkommenen und grenzenlosen Schutz zu einem Vorzugstarif! Neue Dienstleistung für LCGB-Mitglieder: medicis hospi Am 28. November 2012 hielten der LCGB und die CFDT Lothringen in Thionville die Gründungsgeneralversammlung der „Association de Coopération Syndicale LCGB-CFDT Lorraine“ ab. • • • Sie verletzen sich während ihres Urlaubes und müssen operiert oder stationär aufgenommen werden; Eines ihrer Kinder muss außerhalb Luxemburgs von einem Spezialisten behandelt werden; Sie möchten sich von einem renommierten europäischen Chirurgen operieren lassen. In all diesen und unzähligen weiteren Fällen, kommt medicis hospi integral für die anfallenden Krankenhauskosten auf. Zudem können Sie die Versicherungsprämie als Sonderausgabe in ihrer Steuererklärung geltend machen. Denken Sie noch heute über die Vorteile von medicis hospi nach und nutzen Sie die attraktiven steuerlichen Vorteile noch dieses Jahr. Entdecken sie alle Vorteile von medicis hospi auf unserer Internetseite: (http://lcgb.lu/de/medicis-hospi) FÜR WEITERE INFORMATIONEN: • Kontaktieren Sie ihren Foyer Agenten oder rufen Sie bitte unter der Telefonnummer +352 437 43 44 an und Sie werden mit einem Foyer Berater weiterverbunden; • In der LCGB-Zentrale werden jeden Donnerstagmorgen von 9 Uhr bis 11 Uhr Sprechstunden von Frau Nathalie LACAFFE (Handynummer: +352 661 437 440) (Email: [email protected]) angeboten. Die erste konkrete Aktion dieser Zusammenarbeit bestand darin, den französischen Grenzgängern, die Mitglied des LCGB oder der CFDT sind, eine neue Gesundheitszusatzversicherung mit dem Namen „Harmonie Transfrontaliers“ zu bieten. Der LCGB und die CFDT haben eine Partnerschaft mit der APSTT (Association pour la Protection Sociale des Travailleurs Transfrontaliers) geschlossen, um ihren Mitgliedern Zugang zur Gesundheitsversicherung „Prévadiès – Harmonie Mutuelles“ (führende spartenübergreifende Krankenkasse in Frankreich) zu einem Vorzugstarif zu gewähren. „Harmonie Transfrontaliers“ bietet hochwertige Vorteile und Leistungen sowohl in Frankreich als auch in dem Land, in dem Sie beschäftigt sind, bietet: • • • • • • • • 3 Versicherungsebenen je nach Ihrer Wahl und Ihrem Bedarf; Kostenvoranschläge für Augen- und Zahnpflegeleistungen; integrierte Prävention (Diagnose von Hepatitis B, jährliche komplette Zahnsteinentfernung…); Online-Übersicht der Kostenerstattungen; Drittzahlersystem und raschere Kostenerstattung; Beistand bei „Prévadiès Santé Services”; Rechtsschutz in medizinischen Angelegenheiten; Netzwerk von lokalen Zweigstellen von „Prévadiès – Harmonie Mutuelles“. Ihre Gesundheitszusatzversicherung Optique / Dentaire 4 Optique / Dentaire Prestations en vigueur au 1er janvier 2014 Régime obligatoire* Régime local (à titre indicatif ) Mutuelle* Au titre du ticket modérateur et dans la limite de Total Au titre des forfaits et dépassements dans la limite de DirCom - 03/10 - © Photodisc Gemeinsam mit Foyer hat der LCGB zum Zweck der kompletten Abdeckung ihrer Krankenhauskosten medicis hospi entwickelt. medicis hospi kommt europaweit (außerhalb Luxemburgs und dem Land, ihres Wohnsitzes) für etwaige Krankenhauskosten auf. Das Ziel dieses Verbandes ist die Verteidigung der gemeinsamen Interessen der Lothringer Arbeitnehmer in Luxemburg. Zu diesem Zweck soll jede mögliche Initiative der gewerkschaftlichen Zusammenarbeit ergriffen werden. Der Verband beabsichtigt regelmäßige Treffen zur Erörterung von grenzüberschreitenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen und für die Organisation gemeinsamer Initiativen zugunsten der Grenzgänger. y compris régime obligatoire (à titre indicatif ) Harmonie Mutuelle, mutuelle soumise aux dispositions du livre II du Code de la mutualité, immatriculée au répertoire Sirène sous le numéro Siren 538 518 473. Siège social : 143 rue Blomet - 75015 Paris. - 01/14 - Impression : VOLUPRINT- AUXRERRE - Crédits photos : © Digital Vision - © Comstock Images - © Photodisc - © iStockphoto. Der LCGB ist stets darauf bedacht, seinen Mitgliedern interessante Vorteile bei alltäglichen Bedürfnissen anzubieten und hat eine Partnerschaft mit Foyer, Marktführer im Versicherungsbereich in Luxemburg, abgeschlossen. Dank dieser Partnerschaft können LCGB-Mitglieder ab sofort eine komplette Gesundheitsversicherung, zu einem vorteilhaften Preis, nutzen. Entdecken Sie die neuen Broschüren über das lokale System und das allgemeine System unter www.lcgb.lu und www.lcgb.fr! Enfant (moins de 18 ans) Monture Par verre (1) - unifocal faible correction - unifocal forte correction - multifocal toutes corrections Adulte (18 ans et plus) Monture Par verre (1) - unifocal faible correction - unifocal forte correction - multifocal faible correction - multifocal forte correction Lentilles Opérations de chirurgie réfractive cornéenne Dans le réseau des opticiens partenaires agréés par Kalivia (2) Remboursement supplémentaire assurant la prise en charge intégrale de verres, amincis en fonction et (3) 90 % 60 € / an 90 % + 60 € / an 90 % 90 % 90 % 45 € 65 € 90 € 90 % + 45 € 90 % + 65 € 90 % + 90 € 90 € / an 90 % + 90 € / an 90 % 90 % 90 % 90 % 0 % ou 90 % 60 € 100 € 140 € 200 € 200 € / an - 350 € / œil 90 % + 60 € 90 % + 100 € 90 % + 140 € 90 % + 200 € 0 % ou 90 % + 200 € / an 350 € / œil - Oui Oui 90 % Dentaire Les remboursements de la mutuelle concernent les prothèses dentaires conformes aux conditions d’attribution de l’Assurance maladie obligatoire et inscrites à la nomenclature (NGAP ou CCAM) et sont soumises à l’acceptation du devis par le dentiste-conseil de la mutuelle. Soins Prothèses fixes remboursables par le régime obligatoire - prothèses type céramique sur dents visibles, (incisives, canines, pré-molaires) (4) - Inlays-Core - autres prothèses Prothèses fixes non remboursables par le régime obligatoire Prothèses fixes provisoires Prothèses mobiles y compris plaque base métallique Orthodontie acceptée par le régime obligatoire Orthodontie refusée par le régime obligatoire Implantologie (limité à 3 implants par année civile et par bénéficiaire) (5) Parodontologie (6) Im Zuge der Einführung von medicis hospi, der neuen Dienstleistung für LCGB- Mitglieder, fanden am Morgen des 26. September 2013 im LCGB INFO-CENTER in Luxemburg die ersten Sprechstunden von Nathalie LACAFFE statt. 90 % - 10 % 100 % Prévadiès, mutuelle soumise aux dispositions du livre II du Code de la Mutualité, n° RNM 442 224 671. Siège social : 143, rue Blomet - 75015 Paris. - Document non contractuel Optique Für alle weiteren Informationen zu den Leistungen können Sie unter folgender Nummer anrufen: +33 (0) 980 980 860 (Nummer ohne Zusatzgebühren). 90 % 90 % 90 % 10 % 10 % 10 % + 200 % + 200 % + 150 % 300 % 300 % 250 % 90 % 90 % ou 100 % - 10 % 10 % ou 0 % - 200 € 100 € + 150 % + 150 % 300 € / an 200 € 100 € 250 % 250 % 300 € / an - - 200 € / implant 150 € / an (1) Unifocal faible correction : verres unifocaux avec sphère < ou = 6D et cylindre < ou = 4D Unifocal forte correction : verres unifocaux avec sphère > 6D et/ou cylindre > 4D Multifocal faible correction : verres multifocaux avec sphère < ou = 4D, verres multifocaux avec sphère < ou = 8D et cylindre > 0. Multifocal forte correction : verres multifocaux avec sphère > 4D et cylindre = 0, verres multifocaux avec sphère > 8D et cylindre > 0. La prise en charge de la mutuelle est limitée à 2 verres par année civile et par bénéficiaire. Elle peut toutefois être versée plusieurs fois par année civile pour : - les enfants de moins de 6 ans, - une évolution, pendant l’année civile, de la pathologie qui entraîne une différence de correction d’au moins 0,5 dioptrie. (2) Le complément de garantie est limité à 2 verres par année civile et par bénéfi ciaire et conditionné à la mise en oeuvre de la dispense d’avance des frais dans la limite de la garantie et au recours à un opticien agréé par Kalivia. Les coordonnées de ces opticiens sont disponibles en agence et sur le site internet de la mutuelle. (3) La liste complète des traitements et des verres qui bénéfi cient de ce remboursement supplémentaire est disponible en agence et sur le site internet de la mutuelle. (4) Matériaux pris en charge : céramo-métal, CIV et céramique. (5) Forfait par implant. Prise en charge liée à l’ostéo-intégration. (6) Prise en charge pour le curetage, le surfaçage radiculaire et la gingivectomie. 200 € / implant 150 € / an 1 Harmonie Transfrontaliers Pour une protection complète et sans frontière Complémentaire santé - prévention Association pour la Protection Sociale des Travailleurs Transfrontaliers Pour toute question contactez nous au 0 980 980 860 (numéro non surtaxé) Régime local 25 III Strategische Zielsetzungen Die individuelle Begleitung und Unterstützung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sind ein wichtiger Bestandteil der Aktionen des LCGB in den vergangenen Jahren gewesen. Unsere Gewerkschaft hat aber auch wichtige Zielsetzungen für die Zukunft aller Beschäftigten, sowohl im Privatsektor als auch im öffentlichen Dienst, bei den Verhandlungen in den einzelnen Sparten auf Landes- und auch europäischer und internationaler Ebene festgelegt. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, vor allem der Jugendarbeitslosigkeit, hat in den vergangenen Jahren einen großen Raum im Tätigkeitsbereich des LCGB eingenommen. Weitere wichtige Aspekte, die unsere Gewerkschaft besonders mobilisiert haben, während die Reformen der Systeme den Lebensweg der Bürger begleiten: im Sekundarunterrichtswesen und in der Lehre, die Studienbörsen, die Pflegeleistungen, die Renten etc. 1 Die 1. Mai Demonstrationen 1. Mai-Feier 2010 in Düdelingen: Für einen sozialen Ausweg aus der Krise Am 1. Mai 2010 hat der LCGB in Wiltz seine traditionelle Feier zum Tag der Arbeit veranstaltet. 1.000 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Differdingen anwesend. werden. Im Gegenteil, soziale Ungerechtigkeiten, Armut und Elend werden mit solch einer Politik noch stärker ausgeprägt werden. Video: 1. Mai Demonstration 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux In seiner 15. Rede zum 1. Mai hat der LCGB-Nationalpräsident Robert WEBER Knackpunkte der politischen Aktualität wie z.B. die gescheiterte Tripartite, die negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Arbeitnehmer insbesondere die steigende Arbeitslosigkeit sowie das Indexsystem und die Kaufkraft der Arbeitnehmer. Angesichts dieser zahlreichen Herausforderungen setzt der LCGB sich konsequent für einen sozialen Ausweg aus der Krise ein. Abschließend hat der LCGB auch betont, dass die Wirtschaft im Dienst des Menschen steht und nicht umgedreht. 1. Mai-Feier 2012 in Wasserbillig: Absicherung auch für den Privatsektor / Soziale Gerechtigkeit auch für den Privatsektor Am 1. Mai 2012 hat der LCGB in Wasserbillig seine traditionelle Feier zum Tag der Arbeit veranstaltet. 1.000 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Wasserbillig anwesend. In seiner 1. Rede zum 1. Mai hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY hervorgehoben, dass Luxemburg neue Modelle entwickeln muss, damit die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors garantiert werden kann. 1. Mai-Feier 2011 in Wiltz: Reformen und Initiativen für den Menschen Am 1. Mai 2011 hat der LCGB in Wiltz seine traditionelle Feier zum Tag der Arbeit veranstaltet. 900 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Wiltz anwesend. In seiner letzten Rede zum 1. Mai hat der LCGB-Nationalpräsident Robert WEBER Knackpunkte der politischen Aktualität wie z.B. das Staatshaushaltsdefizit, das Indexsystem, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die geplante Rentenreform, die Wohnungsbauproblematik, die Kollektivvertragspolitik, die Reform der Studienbeihilfen, die Problematik der Doppelbesteuerung von deutschen Grenzgängern, die notwendige Reform der Mitbestimmungsgesetzgebung und der Ausstieg aus der Atomkraft thematisiert. Mit Bezug auf die steigende Jugendarbeitslosigkeit benötigen wir eine andere Reform des Sekundarunterrichts und müssen verstärkt Überlegungen rund um die Ausbildung in Luxemburg führen. Angesichts der angekündigten Haushaltspolitik, die weder sozial gerecht noch fair ist, stellt der LCGB sich abschließend viele Fragen zur Glaubwürdigkeit der Regierung. Video: 1. Mai Demonstration 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux Abschließend hat der LCGB hervor gestrichen, dass Haushaltskürzungen im Sozialbereich nicht zu einem raschen Ende der Krise beitragen 27 1. DIE 1. MAI-DEMONSTRATIONEN 1. Mai-Feier 2014 in Luxemburg: Keine zusätzlichen Belastungen für die Arbeitnehmer des Privatsektors! Am 1. Mai 2014 hat der LCGB in Luxemburg-Stadt seine traditionelle Feier zum Tag der Arbeit veranstaltet. 1.000 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in der Luxemburger Hauptstadt anwesend.In seiner Rede zum 1. Mai hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY eine Bilanz der Krise welche Luxemburg momentan durchläuft gezogen. 1. Mai-Feier 2013 in Zolver: Mehr soziale Absicherung für den Privatsektor Am 1. Mai 2013 hat der LCGB in Zolver seine traditionelle Feier zum Tag der Arbeit veranstaltet. 1.350 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Zolver anwesend. In seiner Rede zum 1. Mai hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY hervorgehoben, dass die Arbeitnehmer des Privatsektors angesichts der Krise mehr soziale Absicherung benötigen. Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit müssen neue Konzepte ausgearbeitet werden, welche die Lebensqualität jener Menschen, die ihre Arbeit verlieren, absichert. Gleichermaßen muss die Reform des Sekundarunterrichts garantieren, dass alle Jugendliche bestmöglich auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Damit es zu mehr sozialer Absicherung kommt, müssen aber auch die Sozialpartner zuerst wieder gemeinsam Kollektivverträge verhandeln können. Abschließend fordert der LCGB die Einberufung einer neuen Tripartiterunde, die als Ziel haben soll sozial gerechte Lösungen für eine Wiederherstellung des staatlichen Haushaltsgleichgewichts zu finden. Video: 1. Mai Demonstration 2013 http://www.youtube.com/user/lcgblux 28 Das Verschwinden des Bankgeheimnisses und das Wegfallen der Einnahmen auf den E-Commerce werden die finanziellen Schwierigkeiten des Staats noch weiter verschlimmern, da dieser bereits zum jetzigen Zeitpunkt bis 2018 eine Milliarde € einsparen muss, um den Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Hier treffen die ersten von der Regierung getroffenen Sparmaßnahmen einzig und allein die Arbeitnehmer: Kürzung der Studienbeihilfen und Anhebung der Mehrwertsteuer für 2015. Und dies obwohl die Arbeitnehmer sich zusehends mit existenziellen Schwierigkeiten konfrontiert sehen, da die Arbeitslosigkeit weiterhin steigt und die Kollektivvertragspolitik in den Unternehmen ins Stocken gekommen ist. Angesichts dieser Tatsachen wird die Einberufung einer neuen nationale Tripartite immer dringender: Damit die Staatsfinanzen wieder ins Gleichgewicht gebracht und die steigende Arbeitslosigkeit bekämpft werden können, setzt der LCGB sich dafür ein, dass in einer nationalen Tripartite im Konsens Entscheidungen getroffen werden. Der LCGB kann sich nicht mit jeglicher zusätzlichen Belastung, die ausschließlich die Arbeitnehmer des Privatsektors trifft, einverstanden erklären. Video: 1. Mai Demonstration 2014 http://www.youtube.com/user/lcgblux 2 Die großen nationalen Dossiers Die nationalen Tripartiten von 2010 und 2011 und die Haushalts- und Finanzpolitik der Regierung im Zeitraum 2010-2014 2010 und 2011 erfolgten zwei nationale Tripartiten, die beide auf Grund der verfahrenen Diskussionen zur automatischen Lohnindexierung, scheiterten. 2010 hatte die Luxemburger Regierung noch bilaterale Abkommen mit den Gewerkschaften und den Arbeitgebern geschlossen. 2011 traf sie jedoch im Alleingang ihre Entscheidungen über die künftige Haushalts- und Finanzpolitik. Seit 2012, forderte der LCGB wiederholt die Einberufung einer neuen nationalen Tripartite über die öffentlichen Finanzen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die Haushalts- und Finanzmaßnahmen der Regierung stellen eine erhebliche Belastung für die Arbeitnehmer und Rentner des Großherzogtums dar. Der LCGB kann sich nicht mit dieser Politik einverstanden erklären, die die zusätzliche Last einzig den Arbeitnehmern des privaten Sektors aufbürdet. Nationale Tripartite 2010: Für einen sozialen Ausweg aus der Krise! (13. April 2010) Das LCGB-Zentralkomitee versammelte sich am 13. April 2010 zu einer außerordentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen in der nationalen Tripartite zusammen. Nach einer angeheizten Erörterung der einzelnen Vorschläge der Regierung, die in der Hauptsache auf die Sanierung des Staatshaushaltes abzielten, verwarf der außerordentliche Zentralvorstand einstimmig die Maßnahmen, die in der damaligen Situation vorgeschlagen wurden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, zum Beispiel bezüglich der Kinderzulagen, des Elternurlaubs oder der Angleichung der Renten, können möglicherweise unter Umständen die Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner erheblich belasten, zu einer Verlangsamung der nationalen Wirtschaftstätigkeit führen und, nicht zuletzt, einen unannehmbaren sozialen Rückschritt bedeuten. Zudem, bleiben die Vorschläge bezüglich einer Steigerung der Einnahmen derweil viel zu vage und können unter Umständen erneut zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner gehen, die bereits durch die Senkung der Sozial- und Familienleistungen gebeutelt sind. In seinen Beratungen, kam der Zentralvorstand zu dem Schluss, dass die Verteilung der Finanzierung, die zu 2/3 Einsparungen und zu 1/3 Einnahmenserhöhungen vorsieht, überarbeitet werden sollte. Im Zusammenhang der Verhandlungen in der Tripartite ist für den LCGB die Lage am Arbeitsmarkt, die Aufrechterhaltung, die Wahrung von Arbeitsplätzen und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben von all denjenigen, die zur Lebenshaltung einen Arbeitsplatz benötigen, vorrangig. Der Vorschlag des LCGB in der nationalen Tripartite bestand in der Einführung eines Einheitssatzes bei der Unfallversicherung. Dieser Einheitssatz soll es zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen erlauben, ihre Sozialausgaben erheblich zu senken und soll auf dem solidarischen Engagement der Finanzdienstleister beruhen. Nationale Tripartite 2010: Resolution des außerordentlichen Gewerkschaftsrates des LCGB in Kayl (28. April 2010) Nach der letzten Sitzung des Koordinationsausschusses der nationalen Tripartite am 28. April 2010 traten die LCGB-Delegierten zu einem außerordentlichen Gewerkschaftsrat in Kayl zusammen. Nach einer Analyse und Beratung haben die anwesenden Delegierten die folgenden Schlussfolgerungen gezogen: Angesichts der derzeitigen Krise sowie der mittelfristigen Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen, sind die LCGB-Delegierten mit der Politik der Regierung einverstanden, keine Verschuldungspolitik zu Lasten der künftigen Generationen zu führen. Der Gewerkschaftsrat fordert, dass der Öffentlichkeit ein Gesamtpaket der verschiedenen Maßnahmen zur Sanierung der öffentlichen Finanzen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und einzelne Möglichkeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vorgestellt werden. Hinsichtlich des Fehlens eines detaillierten und mit Zahlen unterlegten Berichtes zu den Maßnahmen zur Sanierung der Staatsfinanzen, können die Gewerkschaften keine alternativen Vorschläge ausarbeiten. Der Gewerkschaftsrat des LCGB hält fest, dass die Maßnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes, die von der Regierung vorgeschlagen werden, zur Zeit zu schwammig sind und unter Umständen sowohl diejenigen benachteiligt, die zum Reichtum unseres Landes beigetragen haben (Rentner), als auch die, die heute oder später zum Reichtum unseres Landes beitragen werden (Arbeitnehmer, Familien und Studenten). Die Delegierten des LCGB stimmen dem zu, dass Luxemburg gemeinsame Anstrengungen in diesen Krisenzeiten unternehmen muss, um das Haushaltsdefizit aufzuheben. Dies bedeutet, dass die Lasten der Krise solidarisch von allen und nach den Möglichkeiten eines jeden in der Gesellschaft getragen werden müssen. Demzufolge, ist der Gewerkschaftsrat der Meinung, dass im Zusammenhang mit der Sanierung der öffentlichen Finanzen ein Gleichgewicht zwischen weniger Ausgaben und mehr Einnahmen geschaffen werden muss. 29 DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG IM ZEITRAUM 2010-2014 Der Gewerkschaftsrat betont in dem Kontext, dass die Arbeitnehmer im privaten Sektor bereits genügend unter der derzeitigen Krise gelitten haben (Betriebsumstrukturierungen, Kurzarbeit, Entlassungen, usw.). Im Zusammenhang der Vorschläge im Bereich Wohnungsbeihilfen heben die LCGB-Delegierten hervor, dass die Lage am Luxemburger Immobilienmarkt bereits äußerst angespannt ist. Immer mehr Einwohner schaffen es nicht mehr, sich eine Wohnung im Großherzogtum zu kaufen, sondern sehen sich gezwungen, in den unmittelbaren Grenzregionen zu wohnen. Diese Entwicklung könnte sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen bezüglich des Steuerkredits auf notarielle Urkunden (Bëllegen Akt) beschleunigen. Zudem ist der Gewerkschaftsrat der Meinung, dass die Haushaltssanierungsmaßnahmen, die die Regierung geplant hat, vor allem die Maßnahmen in Sachen Familienzulagen und Fahrtkosten, insbesondere die 150.000 Grenzgänger benachteiligen, die täglich in Luxemburg arbeiten. In diesem Kontext darf nicht vergessen werden, dass immer mehr Bewohner zu Grenzgängern werden, weil sie sich im Ausland niederlassen, während sie weiterhin in Luxemburg beschäftigt sind. Die wichtigste Herausforderung für unsere Gesellschaft ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dieser Kampf erfordert ein stärkeres Engagement seitens der Arbeitgeber. Der Gewerkschaftsrat verlangt, dass die Arbeitgeber sich ihrer sozialen Verantwortung stellen. Sollte es an derartigem Bewusstsein fehlen, müssen strengere finanzielle Auflagen im Rahmen der Finanzierung des Beschäftigungsfonds gemacht werden. Die von der Arbeitgeberseite hervorgebrachten Lösungen im Sinne einer „ökonomischen Behandlung“ der Arbeitslosigkeit, sind ein inakzeptabler sozialer Rückschritt und bringen den sozialen Zusammenhalt und Frieden in unserem Land in Gefahr. In dem Kontext der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit müssen die Arbeitgeberverbände sich dafür einsetzen, dass die Umstrukturierungen am Finanzplatz bzw. in der Industrie ohne Entlassungen aus „wirtschaftlichen Gründen“ erfolgen. Die Aufrechterhaltung der Beschäftigung und die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer müssen absoluten Vorrang haben. Der Gewerkschaftsrat hat den Willen des LCGB bekräftigt, sich für die vollständige Wahrung des automatischen Lohnindexierungssystems einzusetzen. Entsprechend den Beschlüssen des letzten Nationalkongresses des LCGB im November 2009 lehnt der Gewerkschaftsrat jede Manipulierung, Modulierung oder Änderung des automatischen Lohn- und Rentenindexierungssystems ab, ganz gleich ob es sich um die Änderung des Warenkorbs, die Wiedereinführung eines Systems der zeitlichen Verschiebung bei der Zahlung der Indextranchen oder die Deckelung der Indextranchen ab einem festgelegten Monatslohn handelt. Die automatische Indexierung der Löhne ist in der Tat der einzige Schutz der Kaufkraft der Arbeitnehmer und Rentner und verkörpert ein wesentliches Element des sozialen Friedens in unserem Land. Weil die Verhandlungen im Koordinationsausschuss der nationalen Tripartiten gescheitert waren, beauftragen die LCGB-Delegierten den Zentralvorstand mit der Prüfung und Analyse der Maßnahmen, die einseitig von der Luxemburger Regierung zurückbehalten wurden, und gegebenenfalls, nach Konzertierung mit den anderen, in der nationalen Tripartite vertretenen Gewerkschaftsorganisationen, alle zur Verfügung stehenden Mittel anzuwenden. 30 Lohnindexierung und Steuerpaket: Die Anstrengungen des LCGB waren erfolgreich und mündeten in ein bilaterales Abkommen zwischen der Regierung und den Gewerkschaften (29. September 2010) Die Sitzung zwischen der Regierung und den Gewerkschaften am 29. September 2010 war ein voller Erfolg. Die Lohnindexierung wurde nicht abgeschafft und das Steuerpaket wurde sozial ausgeglichen. Dies war kein Zufall, sondern das Ergebnis des gewerkschaftlichen Könnens des LCGB. Der LCGB hat die Regierung überzeugt, mit guten Argumenten und unermüdlichem Engagement. Bilaterales Abkommen zwischen Regierung und Arbeitgeber: gemischtes Ergebnis mit zweifelhaften Aspekten! (16. Dezember 2010) Nach dem Scheitern der Tripartite im Frühjahr 2010, über das seither sehr viel geschrieben worden ist, gelang der Luxemburger Regierung am 15. Dezember 2010 das schier Undenkbare: den Abschluss von zwei bilateralen Abkommen, in denen die Forderungen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber berücksichtigt werden. Im endgültigen bilateralen Abkommen vom 15. Dezember 2010 mit den Arbeitgebern ist nicht, wie anfangs vorgesehen, ein Ausgleich der nächsten Indextranche vorgesehen. Die Finanzierung der Anhebung des sozialen Mindestlohnes ist nach wie vor vorgesehen, wird aber auf 2011 begrenzt. Sie erfolgt in Form einer Zahlung von 25 Millionen € in die Krankenkasse der Arbeitgeber. Hinzu kommt, dass die Beteiligung des Staates an den Fortbildungskosten um 20 Millionen € angehoben wird. Während die Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2011 zur Kasse gebeten werden, um die Staatsfinanzen zu sanieren, gehen die Kosten für die Unternehmen zurück. Der LCGB kann sich nicht mit der Ansicht der Regierung anfreunden, dass die Finanzierung der Anhebung des sozialen Mindestlohnes notwendig ist, um die Kosten für die Betriebe zu senken. Diese Transaktion der Regierung darf auf keinen Fall ohne einen Beitrag seitens der Arbeitgeberschaft erfolgen! Angesichts der Krise auf unserem Arbeitsmarkt, müssen die Unternehmen in Luxemburg ebenfalls endlich soziale Verantwortung übernehmen und sämtliche Instrumente, die das Arbeitsamt ihnen zur Verfügung stellt, anwenden, um ihren Beitrag zur Senkung der zunehmenden Arbeitslosenzahlen zu leisten. Der LCGB ist ebenfalls sehr verwundert über den Beschluss der „Bipartite“ bezüglich der Neubewertung des Einheitsstatuts. Diese Neubewertung beschränkt sich scheinbar auf das Problem des Fernbleibens vom Arbeitsplatz. Die Einführung des Einheitsstatuts betrifft jedoch nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch die Arbeitnehmer. Der LCGB erwartet von der Regierung, dass sie eine tiefgreifendere Neubeurteilung des Einheitsstatuts vornimmt und sich dazu mit allen Sozialpartnern berät. Mit größter Verwunderung stellt der LCGB fest, dass die Regierung den Arbeitgebern versprochen hat, dass deren Kranken- und Rentenkassenbei- 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) träge 2014 nicht steigen werden. Die dieses Jahr beschlossene Anhebung wird nach wie vor angewandt. Solange die Beiträge der Arbeitgeber nicht steigen, solange steigen auch nicht die von den Arbeitnehmern gezahlten Beiträge. Der LCGB kann nicht mit dieser Entscheidung einverstanden sein, weil sie jährlich bei der Aufstellung des Haushaltes der zuständigen Organe der Gesundheitskasse (CNS) und der Rentenkasse getroffen werden muss! Schließlich ersucht der LCGB die Regierung, die Gewerkschaften über die Diskussionen der Regierung mit den Arbeitgebern zur Neuorganisation der Arbeit des Koordinationsausschusses der Tripartite verstärkt zu informieren. Der LCGB zieht die Bilanz der für 2011 verabschiedeten steuerlichen und finanziellen Maßnahmen (Januar 2011) Im Dezember 2010 verabschiedete die Abgeordnetenkammer eine Reihe steuerliche und finanzielle Maßnahmen, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind. Sie siedeln sich im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes an und wirken sich direkt auf die Löhne der Arbeitnehmer aus. Gesetz vom 17. Dezember 2010 (Gesetzesentwurf 6166) 1. Natürliche Personen: Einführung, für das Jahr 2011, eines „Krisenbeitrages“ von 0,8 % auf alle Einkünfte (Mieten, Dividenden, usw.) und Löhne ab dem 1. Januar 2011. Der Krisenbeitrag wird vom Arbeitgeber vom Einkommen abgehalten, wobei jedoch ein Abschlag in Höhe des sozialen Mindestlohnes berücksichtigt wird. 2. Natürliche Personen: Die Solidaritätssteuer (Beitrag zum Beschäftigungsfonds) wird von 2,5 % auf 4 % ab dem 1. Januar 2011angehoben. Bei einem steuerbaren Einkommen über 150.000 € in der Steuerklasse 1 und 1a oder von 300.000 € in der Steuerklasse 2 beträgt der Beitragssatz zum Beschäftigungsfonds 6 %. 3. Einführung eines neuen Spitzensteuersatzes von 39 % (gegenüber 38 % vor der Verabschiedung des Gesetzes) ab dem 1. Januar 2011. Dieser neue Spitzensteuersatz gilt für ein jährliches Einkommen über 41.793 € in den Steuerklassen 1 und 1a bzw. über 83.586 € in der Steuerklasse 2. Großherzogliche Verordnung vom 17. Dezember 2010 Keine Anpassung des Steuersatzes an die Inflationsentwicklung (Kaufkrafteinbußen). Beispiele jährlicher Einbußen (Anhebung um 0,1 % des Krankenkassenbeitragssatzes inbegriffen, jedoch ohne Steuerabschläge und ohne 13. Monat) Monatlicher Bruttolohn Steuerklasse 1 Steuerklasse 1a Steuerklasse 2 2.000 € - 50,70 € - 45,90 € - 45,90 € 3.000 € - 186,30 € - 159,90 € - 157,50 € 4.000 € - 341,10 € - 397,50 € - 285,90 € Nationale Tripartite 2011: Die Arbeitslosigkeit muss Hauptthema der Debatten werden (19. September 2011) In seiner Sitzung vom 19. September 2011 bereitet der LCGB-Exekutivausschuss die erste Tripartite von Herbst 2011 vor. Angesichts des bilateralen Abkommens zwischen der Regierung und den Gewerkschaften vom 29. September 2010, ist es nicht verwunderlich, dass der Index auf der Tagesordnung der Tripartite-Verhandlungen im Herbst 2011 steht. In der Tat, war eine erneute Verständigung über die zu ergreifenden Maßnahmen zum Thema Index in diesem Abkommen vorgesehen, gesetzt den Fall dass, die Inflation eine neue Indextranche in den 12 Monaten nach der Ausbezahlung der Indextranche von Oktober 2011 auslösen würde. Da dies der Fall ist, sind die Parteien, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, zur Einlösung ihres Versprechens verpflichtet. Dennoch liefert die derzeitige Lage nach Meinung des LCGB kein Argument für eine eventuelle Modulierung des Index. Angesichts der steigenden Inflation muss das System der automatischen Indexierung der Löhne und Renten erneut voll und ganz für die Arbeitnehmer und Rentner zum Tragen kommen. In diesem Kontext sei daran erinnert, dass eine Resolution zum Index, die auf dem 58. LCGB-Kongress im November 2009 verabschiedet wurde, eindeutig besagt, dass der LCGB keine Änderung des Index akzeptiert, wenn darunter die Kaufkraft leidet. Der LCGB steht folglich für diesbezügliche Verhandlungen nicht zur Verfügung. Der LCGB zieht es vor, mehr Gewicht auf die Diskussionen zu legen, die übrigens zaghaft anlässlich der Tripartite im Frühjahr 2010 begonnen wurden und bei denen es um die Maßnahmen geht, die es in Anbetracht der steigenden Arbeitslosenzahlen zu ergreifen gilt. Angesichts der angespannten Lage am Luxemburger Arbeitsmarkt muss das Problem der Arbeitslosigkeit, vor allem das der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit, im Mittelpunkt der Diskussionen in der Tripartite zwischen den Sozialpartner sein. Angesichts des Ernstes und der Dringlichkeit dieses Problems, müssen die Debatten über die automatische Indexierung der Löhne und Renten unbedingt eine untergeordnete Rolle spielen. Gesetz vom 17. Dezember 2010 (Gesetzesentwurf 6217) Renten und Unfallrenten: Die zum 1. Januar 2011 vorgesehene Anpassung um 1,9 % wird über zwei Jahre verteilt (0,95 % am 1. Januar 2011 und 0,95 % am 1. Januar 2012). 31 DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG IM ZEITRAUM 2010-2014 LCGB-Exekutivkomitee: Stellungnahme des LCGB zu den einzelnen Regierungsbeschlüssen vom 16. Dezember 2011 (9. Januar 2012) Bei seiner Sitzung vom 9. Januar 2012 prüfte das LCGB-Exekutivkomitee ausführlich die Beschlüsse des Regierungsrates, die Premierminister Jean-Claude JUNCKER am 16. Dezember 2011 nach der Annullierung der nationalen Tripartite vorgestellt hatte. Auf der Grundlage seiner Analyse, verabschiedete der LCGB-Exekutivausschuss folgende Stellungnahmen zu den einzelnen Regierungsbeschlüssen, die die Probleme des Landes lösen sollen: Modulierung der automatischenn Lohnindexierung im Jahre 2012 (Vertagung der diesjährigen Indextranche auf den 1. Oktober 2012) JA, UNTER DER BEDINGUNG, dass die Regierung so früh wie möglich Diskussionen mit den Gewerkschaften über die Einführung einer „besonderen Risikoprämie“ für die Arbeitnehmer des Privatsektors beginnt. Die Höhe dieser Prämie muss den Ausgleich des Lohnverlustes ermöglichen, der infolge der Modulierung der automatischen Indexierung entstand (zwischen 5 % und 8 % des Lohnes im Zeitraum 2012 bis 2014). ABLEHNUNG seitens des LCGB wegen fehlender klarer und deutlicher Informationen. Der LCGB bittet die Regierung um ein klares und deutliches Modell, in dem ausführlich die Auswirkungen ihrer Entscheidung wiedergegeben werden. Der LCGB ist übrigens der Meinung, dass der Verkehr zu den persönlichen Freiheiten gehört und dass der Ansatz, der von der Regierung vorgeschlagen wird, auf keinen Fall dazu führen darf, dass allein die höheren Einkommenskategorien noch von der privaten Mobilität profitieren. Fortsetzung einer vorsichtigen Politik bei der Anpassung der kontrollierten Preise. EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Der LCGB besteht darauf, dass die Regierung ihre vorsichtige Politik bei der Anpassung der kontrollierten Preise fortsetzt. Sozial abgestufter Wasserpreis in allen Gemeinden des Landes EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Der LCGB besteht darauf, dass die Regierung sich in die Richtung einer sozialen Abstufung des Wasserpreises in allen Gemeinden einsetzt. Ausdehnung der Nomenklatur der erstattungsfähigen medizinischen Handlungen (z.B. Zahnpflegeleistungen) Die Arbeitnehmer des Privatsektors verfügen über keine Beschäftigungsgarantie. Dieses Risiko kann die Lebensqualität und die Existenzstabilität der Arbeitnehmer erheblich belasten. Gleichzeitig, sollten Maßnahmen zum Ausgleich dieses Risikos eingeführt werden. Wenn der Arbeitgeber seinen Teil der Risiken trägt, die an seine industriellen und kaufmännischen Tätigkeiten geknüpft sind, so soll der Staat den Arbeitnehmern des Privatsektors einen Ausgleich in Form einer „besonderen Risikoprämie“ bieten, um die Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, zu decken. EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der dazu bereit ist, ausführlich diesen Regierungsvorschlag zu prüfen. In diesem Sinne werden die Vertreter des LCGB in den Organen der Gesundheitskasse (CNS) diesen Punkt in den kommenden Monaten im Auge behalten. Modulierung der automatischen Lohnindexierung 2013 und 2014 (Vertagung der Indextranchen von 2013 und 2014 auf den 1. Oktober eines jeden Jahres) EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt hin zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Die Einführung des Einheitsstatuts ist jedoch weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein, da der Abschluss von Kollektivverträgen für alle Arbeitnehmer noch Zeit braucht. Es ist wichtig, dass diese neuen Kollektivverträge den tatsächlichen Aufgabenbereichen am Arbeitsplatz Rechnung tragen und dass sie die Einhaltung des Grundsatzes der bestmöglichen Praxis gewährleisten. FORMELLE ABLEHNUNG der Einführung eines Zeitintervalles von 12 Monaten zwischen jeder Indextranche, was zu einer Zahlung der Indextranchen für 2013 und 2014 im Oktober führt. Da die Wirtschaftsentwicklung unseres Landes 2013 und 2014 zur Zeit kaum vorherzusehen ist, kann eine eventuelle Modulierung der Indextranchen im Laufe der Jahre 2013 und 2014 nach Meinung des LCGB nur nach der Erfassung der Gesamtsituation erfolgen. Dazu sollte eine Tripartite oder eine Konzertierungsrunde mit der Regierung zu Beginn eines jeden Jahres ins Leben gerufen werden, damit je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten entschieden werden kann, ob eine Vertagung der Zahlung der Indextranchen notwendig ist oder nicht. Es muss wieder einmal festgestellt werden, dass es zum wieder die Arbeitnehmer des Privatsekors sind, die einen erheblichen Beitrag zu den Bemühungen der Regierung bei der Bewältigung der Krise leisten müssen. Einheitsstatut: Herabsetzung des Prämienzuschlags auf Beiträge der Arbeitnehmer, die früher das Statut eines Arbeiters hatten. Anhebung des sozialen Mindestlohnes (SSM) zum 1. Januar 2013 EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der darauf besteht, dass die Regierung regelmäßig den sozialen Mindestlohn angleicht. Bemühungen zur Unterstützung von Familien mit bescheidenen Einkommen EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der darauf hält, dass die Regierung ihre Politik in diesem Bereich fortsetzt. Entnahme von Alkohol und Tabak aus dem Warenkorb, der für die Berechnung des Index in Betracht gezogen wird. Arbeitsrecht: größere Flexibilität und leichterer Zugang zu befristeten Arbeitsverträgen (CDD) EINVERSTÄNDNIS des LCGB, der der Regierung bei dieser Entscheidung folgen kann. ABLEHNUNG des LCGB. Diese Flexibilisierung ist absolut inakzeptabel, weil sie die Idee des Gesetzes von 1989 in Frage stellt, das die unbefristeten Arbeitsverhältnisse (CDI) als standardmäßiges Berufsverhältnis definiert. Die derzeitigen Bestimmungen zu den CDD oder zur Zeitarbeit reichen im Blickfeld der Flexibilität aus. Eine weitere Öffnung bei den CDD würde zu noch mehr unsicheren Arbeitsplätzen führen. Einführung eines Grenzwertes, ab dem die Preissteigerung bei Erdölprodukten, mit Ausnahme von Heizöl, keine Wirkung mehr auf die Lohnindexierung hat 32 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Arbeitszeiten ABLEHNUNG des LCGB. Es ist inakzeptabel, über den gesetzlichen Weg eine weitere Flexibilität in den Arbeitszeiten durchsetzen zu wollen, aus zwei Gründen: Erstens erlauben die derzeit geltenden Gesetzestexte bereits eine mehr als ausreichende Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Zweitens führt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten nur zu einer weiteren Belastung der Arbeitnehmer des Privatsektors. der Renten zum 1. Januar 2013, Anhebung um 2 % der Solidaritätssteuer, Anhebung der Verbrauchssteuern auf Tabak, Alkohol und Kraftstoff, Anpassung des Dienstleistungsscheckssystems), die die Arbeitnehmer und Rentner erheblich zur Kasse bitten wird. Dabei sollte das Sparmaßnahmenpaket sozial gerecht verteilt sein. Die Arbeitnehmer und Rentner können nur nach ihren Mitteln zu einem Beitrag aufgefordert werden, während die Betriebe und die Arbeitgeber einen größeren Beitrag zur Sanierung des Haushaltsdefizites und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit leisten müssen. Des Weiteren, müssen Solidarität und soziale Gerechtigkeit sowohl für den Privatsektors als auch den öffentlichen Dienst gleichermaßen gelten. Beschäftigungspakt für ältere Arbeitnehmer ABLEHNUNG, weil die Vorschläge der Regierung keine Substanz haben und nicht über eine Absichtserklärung hinausgehen. Ohne konkretes und wohl überlegtes Engagement laufen die Regierungsvorschläge Gefahr, wirkungslos zu bleiben. Anheben der Zahl der subventionierten Wohnungen und vor allem der Zahl der vermieteten Sozialwohnungen EINVERSTÄNDNIS des LCGB. In Sachen Wohnungswesen möchte die Gewerkschaft jedoch betonen, dass die neue Regelung des „Bëllegen Akt“ nochmals überarbeitet werden muss, damit soziale Ungerechtigkeiten vermieden werden. Infrastrukturen für Obdachlose EINVERSTÄNDNIS des LCGB. Der LCGB begrüßt die Initiative der Regierung in dieser Sache. Der LCGB muss feststellen, dass die Beschlüsse der Regierung, unter anderem die Modulierung der Indextranchen, zu einer erheblichen Belastung der Arbeitnehmer des Privatsekors führen werden. So lastet der größte Teil der Haushaltspolitik auf den Schultern der arbeitenden Mittelschicht, ohne dass die Haushalte mit deutlich höherem Einkommen einen zusätzlichen Beitrag leisten müssen. Abschließend sei darauf hingewiesen, müssen die Arbeitnehmer des Privatsektors wieder einmal erhebliche Opfer bringen, und dies ungeachtet des Umstandes, dass sie über keine Beschäftigungssicherheit und keine Existenzabsicherung verfügen. Rede zur Lage der Nation 2012: Für den LCGB muss das Instrument der nationalen Tripartite eingesetzt werden, damit solidarische und sozial gerechte Lösungen gefunden werden (9. Mai 2012) Anlässlich der Sitzung vom 9. Mai 2012, hat das LCGB-Exekutivkomitee ausführlich die Erklärungen der Regierung zur Wirtschafts-, Sozialund Finanzpolitik des Großherzogtums erörtert, die am Vortag vom Premierminister Jean-Claude JUNCKER in der Abgeordnetenkammer vorgestellt wurden. Bezüglich der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und vor allem der Jugendarbeitslosigkeit begrüßt der LCGB die Absicht der Regierung, konkrete Lösungen hinsichtlich dieses Problems zu suchen. In Anbetracht der Entwicklung der Arbeitslosigkeit in Luxemburg benötigen wir ausnahmslos das verstärkte Engagement der Regierung sowie klare und deutliche Lösungsvorschläge. Bezüglich des Haushaltsdefizites bedauert der LCGB, dass die Regierung einseitig beschlossen hat, ein Sparmaßnahmenpaket (keine Angleichung Aus diesen Gründen fordert der LCGB die Einberufung einer Tripartite zu den Staatsfinanzen und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, damit ein Gesamtkonzept für diese beiden Probleme erarbeitet und solidarische sowie sozial gerechte Lösungen gefunden werden. Die Zukunft Luxemburgs hängt davon ab! Staatshaushalt 2013: Ein ausgewogener Staatshaushalt auf Kosten der Existenzunsicherheit der Arbeitnehmer im Privatsektor (12. Dezember 2012) Am 2. Oktober 2012 hinterlegte der Finanzminister den Staatshaushaltsentwurf 2013 bei der Abgeordnetenkammer und kündigte eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung des Haushaltsdefizits an, die alle Arbeitnehmer und Rentner erheblich zur Kasse bitten werden. Nach zahlreichen Kritiken von allen Seiten, auch von Seiten der in der Regierung vertretenen Parteien, stellte der Finanzminister am 6. November 2012 einen überarbeiteten Haushaltsentwurf vor, der am nächsten Tag in der Abgeordnetenkammer zur Abstimmung vorlag. Zur Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes, beschloss die Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen, die alle Arbeitnehmer und Rentner erheblich zur Kasse bitten werden: • Abschaffung der Angleichung der Renten zum 1. Januar 2013; • Begrenzung der automatischen Lohnindexierung auf eine Indextranche pro Jahr; • Senken der Beihilfe für den Schulbeginn; • Anhebung der Solidaritätssteuer von 4 % auf 7 % für Privatpersonen • • • • und von 4 % auf 9 % für die Einkommen über 150.000 € jährlich bei Steuerklasse 1 und 1a, bzw. 300.000 € bei Steuerklasse 2; Einführung einer Mindeststeuer auf alle Fahrzeuge von 30 €; Anhebung der Verbrauchssteuern auf Dieselkraftstoff, gekoppelt an eine (bisher noch nicht genau angegebene) Anhebung der Bus- und Zugfahrscheintarife; Änderungen bei der Steuererklärung: Abschaffung der vier ersten Einheiten (396 €) des Abzuges auf die Kilometerpauschale, Halbieren des abzugsfähigen Sollzinsenschwellenbetrags (von 672 € auf 336 €) und Deckelung des Steuervorteils je Wohnung auf einen MwSt.-Betrag von 50.000 € (statt 60.000 €); Anpassung der staatlichen Subventionen für die Gemeinden an den realen finanziellen Spielraum. Diese Maßnahme könnte in manchen Gemeinden zu einer Anhebung der Gemeindesteuern führen. In diesen Krisenzeiten, erfahren die Arbeitnehmer und Rentner des Privatsektors somit eine Einschränkung ihrer Kaufkraft, ohne dass dafür der Staatshaushalt durch Maßnahmen, die trotz den jüngsten Erklärungen unserer politischen Entscheidungsträger nach wie vor nicht zum Erreichen des angestrebten Zieles ausreichen, ins Gleichgewicht gebracht würde! Schlimmer noch: Die Regierung möchte Haushaltseinsparungsmaßnahmen einführen, die eindeutig das soziale Netz durchlöchern, das bisher 33 DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG IM ZEITRAUM 2010-2014 eine Dämpfung der negativen Auswirkungen der Krise auf die Arbeitnehmer des Privatsektors verhindern konnte! So kündigt die Regierung mitten in der Wirtschaftskrise die Abschaffung der Préretraite-solidarité an, eines Krisenbekämpfungsinstrumentes, das den Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindert, weil Arbeitnehmer am Ende ihrer Laufbahn ihren Arbeitsplatz zugunsten von jungen Arbeitslosen freigeben. Eine zweite, mehr als beunruhigende Maßnahme, ist die Änderung der Anwendungsmodalitäten der Wiedereingliederungsbeihilfe. Sie könnte den Arbeitnehmern des Privatsektors, die ihre Arbeit verloren haben, empfindliche Einkommenseinbußen bringen und die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards in Frage stellen. Die Arbeitnehmer des Privatsektors zahlen somit praktisch als einzige die Kosten dieser Haushaltspolitik. Während des ganzen Jahres 2012 hat der LCGB unaufhörlich die Einberufung einer Tripartite zu den öffentlichen Finanzen gefordert, damit eine Gesamtstrategie entwickelt wird, die das Gleichgewicht des Staatshaushaltes durch solidarische und sozial gerechte Lösungen wiederherstellt. Weil offensichtlich ein kohärentes Konzept fehlt, zieht die Regierung die Ankündigung einzelner Sparmaßnahme und hofft, damit den Staatshaushalt erneut ins Gleichgewicht zu bringen. Diese unüberlegte Politik der Regierung wird auf Kosten der Arbeitnehmer des Privatsektors geführt. Sie müssen eine beträchtliche Einschränkung ihrer Kaufkraft, ein höheres Risiko, den Arbeitsplatz zu verlieren, und den Abbau des Luxemburger Sozialnetzes in Kauf nehmen. Der LCGB kann sich nicht mit einer Regierungspolitik einverstanden erklären, die den Staatshaushalt ins Gleichgewicht bringen möchte, indem sie gleichzeitig die Existenz der Arbeitnehmer des Privatsektors bedroht. LCGB-Rundtischgespräch in der Rockhal: Das Luxemburger Sozialmodell der Zukunft (20. Juni 2013) Am 20. Juni 2013 lud der LCGB in der Rockhal zu einem Rundtischgespräch zum Thema „Das Luxemburger Sozialmodell der Zukunft“ ein. Über 500 Teilnehmer waren bei diesem Ereignis anwesend. Auf dem Podium saßen der Premierminister und Staatsminister JeanClaude JUNCKER, die Ministerin für Bildung und Weiterbildung, Mady DELVAUX-STEHRES, der Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, der Präsident der UEL, Michel WURTH, der Generalvikar und geschäftsführende Vorsitzende von Caritas Luxemburg, Erny GILLEN, sowie LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY. Angesichts der Herausforderungen, denen Luxemburg sich stellen muss, benötigen wir eine Neudefinierung oder eher eine bessere Definition unseres Sozialmodells und dessen gerechte Finanzierungen. Die Teilnehmer an der Gesprächsrunde sind sich der Bedeutung des Luxemburger Sozialmodells für die Zukunft unseres Landes wohl bewusst. Jeder war folglich zur Diskussion über die wirtschaftliche Lage des Großherzogtums, die Beschäftigung, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Bildung bereit. Die Zukunft unseres Landes und der Mensch standen somit im Mittelpunkt dieser Gesprächsrunde des LCGB. Video: Rundtischgespräch vom 20. Juni 2013 http://www.youtube.com/user/lcgblux 1. Mai-Feier 2013 des LCGB in Zolwer: mehr soziale Sicherheit für den privaten Sektor (1. Mai 2013) Am 1. Mai 2013 feierte der LCGB in Zolwer traditionsgemäß den Tag der Arbeit. 1.350 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in Zolwer anwesend. In seiner Ansprache zum 1. Mai bestand LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY darauf, dass angesichts der Krise die Arbeitnehmer des Privatsektors mehr soziale Sicherheit brauchen. Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen müssen neue Wege gefunden werden, damit der Lebensstandard derjenigen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, nicht in Frage gestellt wird. In derselben Logik muss die Reform des Sekundarunterrichtes ebenfalls gewährleisten, dass jeder Jugendlichte optimal auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet ist. Um eine verstärkte soziale Absicherung zu erreichen, müssen die Sozialpartner erneut zu gemeinsamen Verhandlungen von Kollektivverträgen fähig sein. Abschließend verlangt der LCGB die Einberufung einer neuen Tripartite, deren Aufgabe es sein soll, sozial gerechte Maßnahmen festzulegen, die die Wiederherstellung des Staatshaushaltes ermöglichen. Video : 1. Mai-Rede 2013 http://www.youtube.com/user/lcgblux Die Haushalts- und Finanzpolitik der Regierung: Es muss auf jeden Fall verhindert werden, dass die Existenz der Arbeitnehmer des Privatsektors weiter bedroht wird (10. März 2014) Auf seiner Sitzung vom 10. März 2014 erörterte das LCGB Exekutivkomitee die verschiedenen Haushalts- und Finanzmaßnahmen, die von der Regierung angekündigt wurden. Die Mehrheit der vorgesehenen Maßnahmen wird umgehend negative Auswirkungen auf die Kaufkraft der Arbeitnehmer haben: • Das neue System der finanziellen Beihilfen entspricht an erster Stelle Erwägungen, die mit der Lage des Staatshaushaltes zu tun haben, nicht aber mit der sozialen Situation des Studenten. Die Einführung von „sozialen Kriterien“ dient eher zur Senkung der Summe der gewährten Beihilfen und nicht zur Unterstützung der Studenten, die sich in einer schwierigen Lage befinden. • Eine Anhebung der Mehrwertsteuer um 2 % ist bereits beschlossene Sache, ohne dass ein steuerliches Gesamtkonzept entwickelt wurde. Der LCGB bedauert die Ankündigung dieser Maßnahmen, weil eine höhere Mehrwertsteuer am stärksten die Arbeitnehmer und Haushalte mit niedrigen Einkommen betrifft. 34 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) • Das System der automatischen Lohn- und Rentenindexierung stellt die einzige Garantie gegen die Aushöhlung der Kaufkraft der Bürger dar und ist zudem einer der Hauptpfeiler des sozialen Friedens in unserem Land. Nach mehreren Indexmodulationen haben die Arbeitnehmer bereits einen leichten Verlust Ihrer Kaufkraft erfahren. Die letzte Modulierung der automatischen Lohnindexierung endet im Herbst 2014. Schließlich stellt der LCGB fest, dass die Maßnahmen, die derzeit von der Regierung beabsichtigt werden, vor allem zu Lasten der Arbeitnehmer gehen werden, insbesondere der Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen. Meinungsaustausch über den Haushaltsentwurf 2014: die zwei künftigen Herausforderungen sind der Fortbestand der Sozialen Sicherheit und die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (12. März 2014) Am 12. März 2014 fand eine Unterredung über den Haushaltsentwurf 2014 zwischen dem LCGB und dem Abgeordneten Eugène BERGER in dessen Eigenschaft des Berichterstatters über den Gesetzesentwurf 6666 bezüglich des besagten Haushalts statt. In seiner Einleitung stellte der Abgeordnete Eugène BERGER den Haushalt 2014 in groben Zügen vor und unterstrich dabei, dass es sich um einen Übergangshaushalt handele. Die neue Haushaltsmethodik, die zur Zeit noch in Vorbereitung steckt, wird bei der Aufstellung des Haushaltes für das Geschäftsjahr 2014 angewendet. Wegen der Ankündigung erheblicher Verluste auf der Einnahmensseite – der Wegfall der Mehrwertsteuer auf den elektronischen Handel – fordert der LCGB die Einberufung einer nationalen Tripartite über die Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und um den Haushalt des Staates auf eine solidarische und sozial gerechte Art und Weise wieder ins rechte Lot zu bringen. Der LCGB wehrt sich gegen jede Politik, die Maßnahmen ohne kohärentes Gesamtkonzept anstrebt und einer reinen Haushaltslogik folgt, ohne einen Gedanken an die Folgen dieser Politik für die Beschäftigten zu verlieren, die immer mehr mit Existenzängsten (unaufhörlicher Anstieg der Arbeitslosenzahlen) und schwindender Kaufkraft (Indexmodulationen) konfrontiert sind. Folglich muss jede Änderung an den Einnahme oder Ausgaben im Staatshaushalt nach sozial gerechten Maßstäben erfolgen, damit eine Gefährdung unseres Sozialsystems und eine Verschlechterung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes in unserem Land verhindert werden kann. Neue Ansätze bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit: Der LCGB schlägt die Einführung von Strukturen wie der Wiedereingliederungszelle (CDR) in den verschiedenen Sparten der Wirtschaft vor. Kollektivvertragspolitik: Der LCGB stellt fest, dass die richtungsweisenden Kollektivverträge in der Stahlindustrie oder bei den Banken die Kollektivvertragspolitik einer großen Zahl von Arbeitnehmern belastet und direkt die Kaufkraft der Arbeitnehmer gefährdet. Reform der Studienbeihilfen: Der LCGB möchte die Verschlechterung der derzeitigen Lage durch eine Reform verhindern, die an erster Stelle einer reinen Haushaltslogik folgt. Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der LCGB empfiehlt der Regierung die Festlegung eines globalen und kohärenten Steuerkonzeptes statt Jahr für Jahr eine Maßnahme nach der anderen zu beschließen. Eine neue nationale Tripartite wird immer dringender: Der LCGB setzt sich für ein Übereinkommen im Zusammenhang einer nationalen Tripartite ein. Jegliche zusätzliche Belastung, die einseitig auf die Arbeitnehmer im privaten Sektor abgewälzt wird, ist für den LCGB nicht akzeptabel. Liste der Themen, die laut dem LCGB auf der Tagesordnung der nationalen Tripartite stehen sollten: • • • • • • • • Automatische Indexierung der Löhne und Renten: volle Aufrechterhaltung des Luxemburger Systems der automatischen Lohnindexierung und Wiedereinführung des automatischen Indexierungssystems nach Oktober 2014. Wiederbeschäftigungshilfe: es muss gegen Missbrauch vorgegangen werden, aber nicht indem alle Arbeitnehmer von Veränderungen der Bestimmungen oder von der Deckelung der staatlichen Beihilfe bestraft werden. Volle Lohnfortzahlung: Überarbeitung der Gesetzgebung nach einem Beschluss des obersten Gerichtshofs. Vorruhestandsregelungen: Aufrechterhalten der derzeitigen Bestimmungen; Einführung eines Modells hinsichtlich eines einheitlichen progressiven Vorruhestandes für Menschen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten; Recht auf einen vorgezogenen Vorruhestand. Berufliche Wiedereingliederung und Aufhebung der Regelung der 52 Krankheitswochen. Arbeitsrecht: Einführung eines Zeitsparkontos und Aufrechterhaltung der unbefristeten Arbeitsverträge (CDI) als Regelfall ohne zusätzliche Lockerung der befristeten Arbeitsverhältnisse (CDD). Alternativmedizin: Anerkennung der Alternativmedizin inklusive Zahlung der Differenzzuschläge zur Deckung der Kosten. Aufwertung des Systems der Essensgutscheine: Aufwertung der Essensgutscheine auf 12 € (statt 8,4 €). Video: Pressekonferenz vom 1. April 2014 http://www.youtube.com/user/lcgblux Rede zur Lage der Nation 2014: Position und Forderungen des LCGB (1. April 2014) Nach dem Gespräch vom 28. März 2014 zwischen der Regierung und den Gewerkschaften am Vortag der Erklärung zur Lage der Nation, hielt der LCGB am 1. April 2014 eine Pressekonferenz ab, um seine Forderungen an den Premierminister zu richten. 35 DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG IM ZEITRAUM 2010-2014 Unterredung mit Premierminister Xavier BETTEL und Vize-Premierminister Etienne SCHNEIDER: Gedankenaustausch über den Index sowie das Sozial- und Arbeitsrecht (29. April 2014) Am 29. April 2014 traf eine Delegation des LCGB unter der Leitung des LCGB-Nationalpräsidenten Patrick DURY, Premierminister Xavier BETTEL und Vize-Premierminister Etienne SCHNEIDER zur Besprechung der Maßnahmen, die die Regierung ergreifen sollte, um sich den derzeitigen Herausforderungen zu stellen. Der LCGB erinnert daran, dass das automatische Lohn- und Rentenindexsystem die alleinige Garantie gegen die Aushöhlung der Kaufkraft der Bürger sowie ein Hauptpfeiler des sozialen Friedens in unserem Land ist. Aus diesem Grund verteidigt der LCGB die volle Aufrechterhaltung des Luxemburger Systems der automatischen Lohn- und Rentenindexierung und fordert die uneingeschränkte Wiedereinführung der automatischen Indexierung nach Oktober 2014. Da die Inflation derzeit äußerst niedrig ist, bestätigten der Premierminister und der Vize-Premierminister, dass die Regierung nicht die Absicht verfolge, die derzeitige Modulation des Index fortzusetzen, und dass diese Maßnahme in der Tat im Oktober 2014 ausläuft. Darüber hinaus hat die Regierung bestätigt, dass sie kein Gesetz erlassen wird, wenn die Indextranchen sich im Laufe dieser Legislaturperiode auf durchschnittlich eine Tranche pro Jahr belaufen. Konkret bedeutet das, dass eine erneute Modulation des Index auf gesetzlichem Wege nur dann erfolgt, wenn zwei Indextranchen aufeinanderfolgen, und dies innerhalb eines Jahres. Die jüngsten makroökonomischen Prognosen zeigen, dass dies nicht der Fall sein wird, solange die Inflation sich im derzeitigen Rhythmus weiterentwickelt. Der LCGB erinnerte anschließend an seine Forderungen in einer Reihe von Angelegenheiten des Arbeits- und Sozialrechtes. Bezüglich der Wiedereingliederungshilfe fordert der LCGB, dass die Regierung gegen Missbräuche vorgeht ohne dabei alle Beschäftigten zu bestrafen, wie im Zuge der Überarbeitung der Bestimmungen und der Deckung der staatlichen Beihilfe angekündigt wurde. Betreffend der 52 Krankheitswochen, verlangt der LCGB ganz klar die Abschaffung dieser gesetzlichen Bestimmung. Beim Thema der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fordert der LCGB, dass die Regierung, nach einem jüngsten Beschluss des obersten Gerichtshofes, die heutige Gesetzgebung überarbeitet. Abschließend hat der LCGB seine Forderung nach der Einberufung einer nationalen Tripartite zur Erörterung der erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich des Ausgleichs des Staatshaushaltes und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wiederholt. Der LCGB setzt sich für ein Übereinkommen im Rahmen einer nationalen Tripartite ein und lehnt jedwede einseitige Zusatzbelastung der Arbeitnehmer des Privatsektors ab. Der Premierminister und der Vize-Premierminister haben diesbezüglich betont, dass sie grundsätzlich nicht gegen ein Einberufen der Tripartite seien, doch dass diese Entscheidung nur in einem äußerst dringenden Fall getroffen werden könne. 36 Feier zum 1. Mai 2014 in Luxemburg-Stadt: keine weiteren Belastungen der Arbeitnehmer des privaten Sektors (1. Mai 2014) Am 1. Mai 2014 feierte der LCGB in Luxemburg-Stadt traditionsgemäß den Tag der Arbeit. 1.000 Mitglieder, Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB waren an diesem Tag in der Hauptstadt des Großherzogtums eingetroffen. In seiner Ansprache zum 1. Mai zog LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY die Bilanz der Wirtschafts- und Finanzkrise, die Luxemburg derzeit erfährt. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses und der Verlust der Einnahme aus dem elektronischen Handel werden die finanziellen Schwierigkeiten des Staates noch weiter verschlimmern. Der Staat muss schon jetzt Einsparungen in Höhe von 1 Milliarde € tätigen, um den Staatshaushalt bis 2018 wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Die ersten Maßnahmen, die von der Regierung angekündigt wurden, treffen die Arbeitnehmer besonders hart: Kürzung der Studienbeihilfen und Anhebung des Mehrwertsteuersatzes im Jahr 2015. Und dies obwohl die Arbeitnehmer sich mit existentiellen Problemen konfrontiert sehen, die Arbeitslosenzahlen weiter steigen und die Kollektivvertragspolitik in den Unternehmen praktisch zum Erliegen gekommen ist. Angesichts dieser Tatsachen wird eine nationale Tripartite immer dringlicher. Um die Staatsfinanzen wieder ins Gleichgewicht zu bringen und um gegen die steigende Arbeitslosigkeit anzugehen, setzt der LCGB sich für eine Lösung im Konsens innerhalb einer nationalen Tripartite ein. Der LCGB lehnt jede zusätzliche Belastung der Arbeitnehmer des Privatsektors ab. Video : 1. Mai-Rede 2014 http://www.youtube.com/user/lcgblux 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Stahltripartite : Einsatz gegen die Schließungen von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen sowie Abschluss des LUX 2016-Abkommens D ie Tripartite in der Stahlindustrie 2011 und 2012 standen im Zeichen klar definierter Anliegen: 1) Verhandlung eines LUX 2016-Abkommens, als Erweiterung des LUX 2011-Abkommens, das im Jahre 2008 geschlossen wurde; 2) Ausarbeitung der Rettungspläne fir die Standorte ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen. Obwohl alle Bemühungen des LCGB nicht das Aus von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen verhindern konnten (die derzeit immer noch „auf unbestimmte Zeit still gelegt sind“, nach der Wortwahl des Unternehmens), ist es dem LCGB gelungen, das Luxemburger Sozialmodell erfolgreich im Rahmen der Verhandlung und des Abschlussplans LUX 2016 zur Absicherung der Zukunft der Stahlindustrie, zu verteidigen. ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen: Der LCGB fordert die Einberufung einer Stahltripartite (24. März 2011) Anfang 2011 standen die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften an den Standorten von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen einer sehr schwierigen Finanz- und Konjunkturlage gegenüber. Die Sozialpartner vereinbarten im Tripartite-Überwachungsausschuss sowie auf mehreren Verhandlungssitzungen, von denen die letzte am 15. April 2011 standfand, ein Abkommen, das es ermöglicht durch bewährte Mechanismen eine Lösung zu finden, nämlich mit Hilfe der Maßnahmen des Vorruhestand und der Cellule de Reclassement (CDR). • schüssige Personal, das nicht an anderen Standorten untergebracht werden kann, an die Cellule de Reclassement (CDR) verwiesen wird, die alle Arbeiten übernimmt, die normalerweise Zulieferern vorbehalten sind. Es wird sich auf die Arbeiten, die im LUX 2011-Abkommen vorgesehen sind, beschränkt. Die Préretraite-Solidarité tritt zugunsten der Mobilität zwischen den Standorten in Kraft. ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen: Der LCGB fordert eine dringende Einberufung der Stahltripartite mit dem Ziel, die Préretraiteajustement zu verlängern (16. Mai 2011) Bei der Umsetzung dieses maßgebenden Rettungsplanes, wurden hingegen erhebliche Divergenzen bei der Interpretation der Ansichten der Arbeitnehmergruppe und denen der vertragsunterzeichneten Gewerkschaften deutlich. Im Zuge der verschiedenen derzeitigen Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb der Luxemburger Stahlindustrie, fordert der LCGB im Mai 2011 eine dringende Einberufung der Stahltripartite. Der LCGB hat in diesem Sinne ein Schreiben an Premierminister Jean-Claude JUNCKER gerichtet. Der Rettungsplan für ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen nimmt konkrete Formen an (5. April 2011) Der Stand der Dinge im Rettungsplan für ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen war für den LCGB schlichtweg unannehmbar. Auf einer Sitzung des Überwachungsausschusses der Stahlindustrie am 5. April 2011 zwischen den Vertretern der Regierung mit dem Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, den Vertretern von ArcelorMittal Luxemburg und den Gewerkschaftsvertretern wurde der Plan für die Rettung und die Zukunft der Standorte ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen besprochen. Die A.s.b.l Sidérurgie des LCGB und OGBL freuen sich über folgende Feststellungen: • Auf den Antrag der A.s.b.l. Sidérurgie konnte ein erster Entwurf des strategischen Planes für die Standorte Rodingen und Schifflingen von den Verantwortlichen von ArcelorMittal vorgestellt werden. • Der Sozialdialog war zwar schwierig, verlief jedoch in einem konstruktiven Geist. • Es konnten konkrete Maßnahmen getroffen werden, die den Transfer von rund 132 ETP (Vollzeitarbeitskräfte) der Standorte Rodingen und Schifflingen zu den Produktionszentren von Differdingen und Belval unter Einhaltung des Stahltriparite-Abkommens vom 19. Dezember 2008 und des LUX 2011-Abkommens ermöglichen. • Die Verantwortlichen von ArcelorMittal vereinbarten, dass das über- Um dieser unhaltbaren Situation abzuhelfen, forderte der LCGB in aller Dringlichkeit ein Einberufen der Stahltripartite, noch vor jedweder Umsetzung eines Rettungsplanes, der nicht dokumentiert war und dessen Interpretation nicht den Bestimmungen des LUX 2011-Abkommens entsprach. Da die Verantwortlichen in der Sitzung vom 5. April 2011 ankündigten, dass der Rettungsplan für ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen zu einem weiteren Personalüberschuss von 262 Beschäftigten führen könne, forderte der LCGB von vornherein die Verlängerung der Préretraite-ajustement auch über den Jahrgang 1954 hinaus. Für den LCGB sollten sämtliche Maßnahmen, die im Rettungsplan standen, sich strikt auf die Interessen der betroffenen Beschäftigten ausrichten. Die Beschäftigten hatten sich schließlich jahrzehntelang für ihre Firma eingesetzt. Stahltripartite: Einigung über den Rettungsplan für ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen (16. Juni 2011) Die Partner der Stahltripartite, die sich am 16. Juni 2011 versammelten, nämlich die Luxemburger Regierung, die Delegation von ArcelorMittal, so- 37 STAHLTRIPARTITE: EINSATZ GEGEN DIE SCHLIESSUNG VON ARCELOR MITTAL RODINGEN UND SCHIFFLINGEN SOWIE ABSCHLUSS DES LUX 2016-ABKOMMENS wie eine Delegation der A.s.b.l. Sidérurgie des LCGB und OGBL, konnten ihre Diskussionen über den Rettungsplan für die Standorte von ArcelorMittal Rodingen-Schifflingen und STFS mit einem Nachtrag, der fester Bestandteil der sogenannten LUX2011-Abkommen wurde, zum Abschluss bringen. Dieses Abkommen auf der Grundlage des Strategieplanes für die genannten Standorte umfasst drei Ausgangspunkte: • • • Achse 1: Durchführung der Aktionen, die im Budget 2011 vorgesehen sind. Achse 2: Optimierung der Infrastrukturen und der Leistungen. Achse 3: Anpassung des Personalbestandes. All diese Achsen stellen einen potentiellen Gewinn von 38 Millionen € dar. Die Gewerkschaftsvertreter freuten sich darüber, dass die Maßnahmen ohne Entlassungen einhergingen. Die Anpassung des Personalbestandes von 262 ETP (Vollzeitarbeitskräfte) sieht folgendes vor: • die Zuteilung von 132 ETP zu den Standorten Differdingen, Belval und Dommeldingen; • von 104 ETP zur Cellule de Reclassement (CDR) als variables Poten• tial, d.h. Zuteilung dieser Arbeitnehmer zu Arbeiten, die ursprünglich von Zulieferern durchgeführt werden sollten; von 26 ETP in die CDR, die von Investitionsplänen betroffen sind. Demonstration der Gewerkschaften gegen die Schließung von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen (8. Oktober 2011) Am 8. Oktober 2011 fand eine Demonstration gegen die Schließung der Standorte ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen statt. Die „zeitweilige Schließung" beider Standorte wurde am 22. September 2011 angekündigt und am 27. September 2011 bestätigt, bevor der Rettungsplan, der am 16. Juni 2011 von der Stahltripartite verabschiedet worden war, vollständig umgesetzt worden war. Für den LCGB ist klar, dass das ArcelorMittal-Management die Absicht hat, endgültig die beiden Stahlstandorte zu schließen, und setzt sich demzufolge mit allen Mitteln für die Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze und der betroffenen Arbeitnehmer ein. Video: Auszüge aus der Demonstration vom 8 Oktober 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux In der A.s.b.l. Sidérurgie, gab sich der LCGB weiterhin als Garant für die Einhaltung der Abkommen LUX 2011. ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen: ArcelorMittal hält sich nicht an seine Versprechen (27. September 2011) Am 27. September 2011 trat ein außerordentlicher gemischter Ausschuss zur Erörterung der Situation der Standorte Rodingen und Schifflingen zusammen. Die Vertreter des Arbeitgebers haben auf dieser Sitzung an die bereits auf der Sitzung vom 22. September 2011 verbreiteten Informationen erinnert. Der Konzern ArcelorMittal beabsichtigte die Einstellung – auf unbestimmte Zeit – ihres Stahlwerkes in Schifflingen, des STFS (Standort Schifflingen) und der Walzstraße C (Rodingen), bei denen die gleiche Situation wie vorher herrschte, also sehr geringe Walzgutmengen im Oktober 2011. Was die Zukunft des TLM (Produktionsstraße 330 am Standort Schifflingen) anbelangt, waren die Folgen noch nicht abzusehen. Die Walzstraße A in Rodingen wurde weiterhin in zwei Schichten produzieren. Die Aussagen der Vertreter des Arbeitgebers waren, gelinde ausgedrückt, nicht beruhigend. Es wurde kein Zeitpunkt für den Wiederaufnahme der erwähnten Anlagen genannt. Ein Industrieplan für die Standorte Schifflingen und Rodingen tat dringend Not. Die im Stahltripartite-Abkommen vom 16. Juni 2011 vorgesehenen Investitionen, wurden zum größtenteils vertagt. Der LCGB kam daher zum Schluss, dass die endgültige Schließung von Rodingen und Schifflingen bereits geplante Sache war. Der LCGB war und ist gegen diese Schließung und setzte sich mit allen Mitteln für die betroffenen Arbeitsplätz und Beschäftigten ein. Der LCGB hatte in diesem Sinne eine Demonstration anlässlich der Versammlung der Stahltripartite am 11. Oktober 2011 organisiert. 38 Sitzung der Stahltripartite: Protest gegen die Schließung von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen (11. Oktober 2011) Am 11. Oktober 2011, dem ersten Sitzungstag der Stahltripartite, fand in Luxemburg-Stadt, vor dem Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel ein Protest gegen die Schließung der Standorte von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen statt. Während die Direktion von ArcelorMittal von einer „zeitweiligen Schließung“ der beiden Standorte sprach, kam der LCGB zum Schluss, dass es sich um eine endgültige Schließung handele. Dieser Beschluss von ArcelorMittal ist eine offene Verletzung des Rettungsplanes, der am 16. Juni 2011 von der Stahltripartite verabschiedet wurde. Der LCGB setzt sich demzufolge mit allen Mitteln für die Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze und der betroffenen Arbeitnehmer ein. Video: Auszüge aus der Protestaktion vom 11. Oktober 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Zudem forderte der LCGB, dass die Préretraite-ajustement sowie alle sonstigen Maßnahmen der Tripartite in der Stahlindustrie ebenfalls bei ArcelorMittal in Düdelingen zur Anwendung finden sollten. Der Minister für Arbeit und Beschäftigung nahm die Sorgen des LCGB in dieser Angelegenheit zur Kenntnis. Der Minister versprach die Analyse der einzelnen Möglichkeiten zur Lösung der Situation und hoffte, dass auf den Sitzungen der Stahltripartite konkrete Lösungen zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer gefunden werden. Stahltripartite: Die Zukunft von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen bleibt unsicher (12. Oktober 2011) Stahltripartite-Sitzung: Ist dies der Anfang vom Ende der Luxemburger Stahlindustrie? (14. Dezember 2011) Auf der Sitzung der Stahltripartite vom 11. Oktober 2011 stellte das ArcelorMittal-Management seine Vision und sein Vorhaben, die Anlagen der Standorte Rodingen und Schifflingen zeitweilig zu schließen, vor. Die verhandelnden Parteien haben ausdrücklich erklärt, gegen die zeitweilige Schließung dieser beiden Standorte zu sein. Am 14. Dezember 2011 musste der LCGB mit großer Enttäuschung feststellen, dass ArcelorMittal nicht bereit war, einen Plan für die Standorte Schifflingen und Rodingen und für die Investitionen und Innovationen, die den Fortbestand der Luxemburger Stahlindustrie gewährleisten sollte, vorzulegen. Am Ausgang dieser Versammlung wurde folgendes zurückbehalten: Statt zumindest einen Entwurf eines strategischen Industrieplanes zu unterbreiten, wie dies übrigens von der Luxemburger Regierung auf der ersten Sitzung vom 11. Oktober 2011 gewünscht worden war, wollte die Leitung von ArcelorMittal nicht länger als ein Quartal in die Zukunft zu blicken. • die Verlängerung des LUX 2011-Abkommens über den 31. Dezem- • • ber 2011 hinaus bis 31. März 2012, also den Fortbestand der Cellule de reclassement (CDR) sowie des Vorruhestandes für den Jahrgang 1955. Das Personal von CFL Cargo, das bei ArcelorMittal unter Vertrag stand, erhielt die gleichen Bedingungen. die Einführung von zwei Arbeitsgruppen, eine für die kurzfristige Verwaltung der Überschüsse und eine mit dem Ziel, bis Ende März 2012 einen Industrieplan LUX 20XX auszuarbeiten. Die beiden Arbeitsgruppen sollten am 14. Oktober 2011 zusammenkommen. Die folgende Sitzung der Tripartite wurde auf den 14. Dezember 2012 anberaumt. Abschließend sollte darauf hinwiesen werden, dass die vom Management vorgebrachten Argumente die Gewerkschaftsvertreter nicht beruhigt haben, was die Zukunft der Standorte Schifflingen und Rodingen sowie des „train laminé marchand“ (TLM) anbelangt. Unterredung zwischen dem LCGB und dem Minister für Arbeit und Beschäftigung: Vorbereitung der Stahltripartite vom 14. Dezember 2011 (24. November 2011) Auf Wunsch des LCGB, kamen am 24. November 2011 die Delegation des LCGB und der Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, zur weiteren Verständigung zusammen. Ziel dieser Unterredung war die Klärung bestimmter Punkte im Hinblick auf die Stahltripartite vom 14. Dezember 2011. Bei diesem konstruktiven Austausch stellten die Vertreter des LCGB die schwierige derzeitige Situation der Luxemburger Stahlindustrie und deren Perimeter vor. Die zeitweilige Schließung von Rodingen und Schifflingen sind die direkten Folgen dieser Lage. Es ist beschämenswert für den weltweiten Stahlriesen, dass dieser nicht bereit war, eine Industriepolitik zu entfalten, die über mehr als ein Quartal hinausblickt. Für den LCGB war diese vollkommen unverantwortliche Haltung, eine offene Provokation gegenüber den anderen Partnern der Stahltripartite, eine Missachtung des Personals von ArcelorMittal und ein Bruch des „Vertrags“ zwischen der Stahlindustrie und dem ganzen Land, das in den vergangenen Jahrzehnten gewaltige Anstrengungen unternommen hatte, um der Luxemburger Stahlindustrie das Überleben und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. In Anbetracht all dessen, hatte der LCGB am 15. Dezember 2011 einen offenen Brief an Lakshmi MITTAL gerichtet, um ihn zu einer klaren Aussage zu seiner Industriepolitik in Luxemburg sowie zur Zukunft der Luxemburger Produktionsstandorte in Form von konkreten Investitionsvorhaben und innovativen Produkten aufzufordern. Mit Genugtuung stellte der LCGB jedoch fest, dass die Verlängerung der Sozialmaßnahmen des Abkommens LUX 2011 bis zum 31. März 2012, die am 11. Oktober 2011 beschlossen worden waren, dennoch am 14. Dezember 2011 unterzeichnet wurde. Es handelte sich im Kern um Instrumente der Cellule de reclassement (CDR), die auf diese Weise weiterhin das Personal vor jeder Entlassung und jedwedem Lohnverlust schützen konnten und den Anpassungsvorruhestand sowie den Vorruhestand für Schichtarbeiter, welche diese Tätigkeit mehr als 20 Jahre ausüben - beides Fortschritte, die dem Personal des Jahrgangs 1955 ab 1. Januar 2012 zu Gute kamen - aufrechterhalten konnten. Anschließend wurden mehrere Themen wie die Verwaltung der Wiedereingliederungszelle (CDR) und die Anwendungsbedingungen des Vorruhestandes für den Jahrgang 1955 angeschnitten. In diesem Kontext wehrten die Vertreter des LCGB sich gegen die Haltung von ArcelorMittal, diejenigen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 in den Anpassungsruhestand zu schicken, die im Laufe des Jahre 2012 für den Vorruhestand wegen Schichtarbeit in Betracht kämen. 39 STAHLTRIPARTITE: EINSATZ GEGEN DIE SCHLIESSUNG VON ARCELOR MITTAL RODINGEN UND SCHIFFLINGEN SOWIE ABSCHLUSS DES LUX 2016-ABKOMMENS ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen: Die Luxemburger Stahlindustrie im Trauer (20. März 2012) Getreu seiner Devise „Stilllegung auf unbestimmte Zeit“, die ArcelorMittel überall in Europa verkündet hatte, bestätigte ArcelorMittal, was der LCGB seit Monaten befürchtet hatte. Die richtig vom LCGB gedeuteten Ankündigungen von ArcelorMittal am 20. März 2012 in der Sitzung des Gemischten Ausschusses lauten wie folgt: • • ebenfalls für die Standorte von ArcelorMittal Bettemburg, ArcelorMittal Bissen und ArcelorMittal Düdelingen; Industrieplan: ArcelorMittal hat die Zusicherung von 150 bis 200 Millionen € ür die Jahre 2012 -2016 für die Standorte Belval und Differdingen zugesagt; Walzstraße 2 Belval: ArcelorMittal erklärt sich zu einer strategischen Studie bezüglich des Investitionsvorhabens zur Modernisierung dieser Straße, die 2013 freigegeben werden sollte. Bei Missachtung dieser Verpflichtung, mit der langfristig der Standort Belval gesichert werden soll, behält die Regierung sich das Recht vor, bis Ende 2013 die Mitfinanzierung der flankierenden Sozialmaßnahmen ab 2014 zu überdenken. Für den Standort Schifflingen: • • • STAHLWERK: Schließung; TLM: Schließung; STFS: Schließung ab dem Hochfahren des neuen Walzwerkes in Duisburg (Oktober 2012). Dennoch bedauert der LCG es sehr, dass ungeachtet dieses Dreierabkommens ArcelorMittal seine Politik der kurzfristigen Schließung der Standorte von Rodingen und Schifflingen weiter fortsetzt. Für den Standort Rodingen: • WALZSTRASSE C: Schließung, sobald die polnischen Werke des Konzerns den Gewi walzen können; • WALZSTRASSE A: Aufschub bis Ende 2012 mit stark reduziertem Betrieb. Der LCGB kritisierte die Politik der Leitung von ArcelorMittal, die im Streben nach finanzieller Rendite, unverkennbar eine finanzielle Staubsaugerpolitik auf dem Rücken der Arbeitnehmer betrieben hatte. Die Folge war die komplette Schließung von zwei der vier großen Luxemburger Stahlwerke und der direkte Verlust von mehreren hunderten Arbeitsplätzen. Angesichts dieses Raubbaus am Luxemburger Industrieerbe, fordert der LCGB den Respekt des Luxemburger Sozialmodells, das einerseits, auf Arbeitsbedingungen, die in Kollektivverträgen festgelegt werden, sowie auf Begleitmaßnahmen in den Stahltripartite-Abkommen und deren Anhängen und, andererseits, auf dem Modell der Mitbestimmung beruht, das im Laufe der verschiedenen Phasen der Umstrukturierung der Luxemburger Stahlindustrie entwickelt wurde. Stahltripartite: Der LCGB hat erfolgreich das Luxemburger Sozialmodell verteidigt (28. März 2012) Der LCGB hatte, getreu seinem Grundprinzip, nämlich der Verteidigung der Existenz und der Interessen der Arbeitnehmer in der Stahlindustrie und dank der guten Verhandlungen seiner Vertreter, das Einigungsprotokoll bezüglich des Zukunftsplans für die Stahlindustrie LUX 2016 auf der Stahltripartite-Sitzung vom 28. März 2012 unterzeichnen können. Im Protokoll Lux 2016 sind folgende Vereinbarungen festgelegt: • Laufzeit: 5 Jahre (vom 1. April 2012 bis 31. Dezember 2016); • Verlängerung der Cellule de reclassement (CDR) bis zum 31. Dezember 2016; • Garantierte Lohnfortzahlung und Schutz vor Entlassungen aus ökono- Sitzung des Personalüberwachungsausschusses der Stahlindustrie: das LUX 2016-Abkommen wird eingehalten (26. Oktober 2012) Im Anschluss an die Sitzung des Personalüberwachungsausschusses der Stahlindustrie vom 26. Oktober 2012 stellt der LCGB fest, dass ArcelorMittal das Stahltripartite-Abkommen LUX 2016, das Ende März 2012 unterzeichnet wurde, einhält. Die vorgesehenen Instrumente, die CDR und der Vorruhestand, kamen zum Greifen und erlaubten es, den Arbeitnehmern neue Arbeitsplätze zu verschaffen. Der Investitionsplan war in der Umsetzung und wurde entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan in die Tat umgesetzt. Die Studien der Modernisierung der Walzstraße 2 in Belval waren eingeleitet und bestätigten den Willen des Konzerns ArcelorMittal das Stahlbohlengeschäft weiter auszubauen. Bedauerlicherweise muss der LCGB auch feststellen, dass ArcelorMittal mit seiner Strategie der vollkommenen Schließung von Schifflingen fortfährt. Sitzung des Personalüberwachungsausschusses der Stahlindustrie (28. April 2014) Im Anschluss an die Sitzung des Personalüberwachungsausschusses der Stahlindustrie vom 28. April 2014 stellt der LCGB fest, dass ArcelorMittal das Stahltripartite-Abkommen LUX 2016 und seine Zusagen bezüglich der Investitionen einhält. Die Regierung hat diese Einhaltung zur Kenntnis genommen und erklärt sich grundsätzlich mit dem Fortbestand der CDR sowie mit der Verlängerung des Anpassungsvorruhestandes ab dem 1. Januar für die Jahrgänge 1958 und 1959 einverstanden. mischen und konjunkturbedingten Gründen bis 31. Dezember 2016; • Anpassungsvorruhestand und Vorruhestand für Schichtarbeiter der • • 40 Jahrgänge 1956-1957-1958-1959 mit vorzeitigem Austritt aus dem Berufsleben am 1. Januar des Jahres, in dem die Betreffenden ihr 57. Lebensjahr vollenden; Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zeitarbeitskräften; Sämtliche oben genannten sozialen Begleitmaßnahmen gelten Der LCGB wiederholt seinerseits die Forderung nach einem Gesamtkonzept zum Erhalt der Stahlindustrie inklusive Garantien und Eingeständnissen zu zukünftigen Investitionen. Nach dem ersten Teilbetrag von 35 Millionen € der bereits angekündigten Investitionen, fordert der LCGB weitere Investitionen in die Spundwandproduktionsstraße am Standort Belval. Arcelor Mittal hat diesbezüglich keine Absichtserklärung herausgegeben. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors: Der LCGB fordert neue Wege im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit L uxemburg hat sich seit Ende der siebziger Jahre mehrere gezielte Instrumente zugelegt, die Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen verhindern (Division anti-crise, Cellule de reclassement, Vorruhestand usw.)und auf diese Weise zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit beitragen. Die Konzepte der Sozialwirtschaft und, später, der Solidarwirtschaft haben sich in den darauffolgenden Jahrzehnten bewährt und zu einer Reihe von Überlegungen und Stellungnahmen seitens der Regierung und den einzelnen Beteiligten an dieser neuen Wirtschaftsform geführt. Sie sind auch die Grundlage zahlreicher heutiger Beschäftigungsinitiativen. Angesichts der ständig wachsenden Arbeitslosigkeit, insbesondere bei den Jugendlichen, müssen die Regierung und die Sozialpartner die richtigen Lösungsansätze finden, um eine wachsende Zahl von Langzeitarbeitslosen und jugendlichen Arbeitslosen, die am Anfang ihrer „beruflichen Laufbahn“ stehen, ohne Aussichten auf eine dauerhafte Eingliederung in den primären Arbeitsmarkt, zu vermeiden. Es ist unsere Aufgabe, uns auf diese Strukturen zu berufen, die sich früher als erfolgreiche Mittel gegen Arbeitslosigkeit erwiesen haben und diese nach den Anforderungen unserer Zeit zu ergänzen, um neue Lösungsansätze in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in all ihren Ausprägungen zu finden. Anfang 2012 entwickelte der LCGB ein Modell zur Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors. Die Gedankengänge und Forderungen wurden diesbezüglich mehrmals der Luxemburger Regierung vorgestellt. Angesichts der Lebenshaltungskosten und der Immobilienlage in Luxemburg, müssen Systeme zur Existenzabsicherung vorgesehen werden, um den Arbeitnehmern, die Opfer der Wirtschaftskrise wurden, es zu ermöglichen, ein würdiges Leben zu führen oder ihre Wohnsituation zu sichern, wenngleich sie ihren Arbeitsplatz behalten konnten. An dieser Stelle muss die Sozial- und Solidarwirtschaft zum Einsatz kommen. Sie muss die Existenz eines jeden Arbeitnehmers des Privatsektors absichern können, wenn der Arbeitsmarkt diese Sicherheit nicht mehr bieten kann. In diesem Zusammenhang, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder führt die Sozial- und Solidarwirtschaft, neben den bereits seit den siebziger und achtziger Jahren bestehenden Instrumenten, neue Auffangstrukturen ein oder die bestehenden Instrumente werden ausgeweitet und vervollständigt bis hin zu einem starken Instrument zur Existenzabsicherung. Strukturen zur „Verwaltung von überschüssigen Arbeitskräften“, wie die Cellule de Reclassement (CDR) oder die Division anti-crise (DAC), könnten in den Sparten mit hoher Homogenität (z.B. Handwerk, Bauindustrie, Banken- und Versicherungswesen usw.) eingerichtet werden.Diese Strukturen, die Teil der Sozialwirtschaft sind, sollten das absolute Ziel verfolgen, den Arbeitnehmern, die aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurden, innerhalb kürzester Frist den Weg zurück zum Arbeitsmarkt, ohne dabei arbeitslos zu werden, zu ebnen. Wenn es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein sollte, jemanden direkt auf dem Arbeitsmarkt zu platzieren, muss eine Koordinationsstruktur (z.B. Arbeitsamt ADEM) dafür sorgen, dass die Existenz des Betreffenden gesichert ist. Dazu müssen Sozialwirtschaft und Solidarwirtschaft parallel greifen. In der Praxis muss also jeder, der seinen Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen Gründen verliert, unverzüglich nach seiner Entlassung von der Koordinationsstruktur auf allen Ebenen betreut werden. Diese Koordinations- struktur agiert auf vier hierarchisch gegliederten Ebenen (hier in absteigender Folge angegeben): 1. 2. 3. 4 Die Person wurde innerhalb der Struktur zur Verwaltung von Überschüssen platziert und findet rasch einen neuen Arbeitsplatz in seinem oder einem ähnlichen Fachbereich. Die Betreuung der Koordinationsstruktur endet mit der erfolgreichen Platzierung.; Die Person hat Schwierigkeiten, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Sie wird von der Koordinationsstruktur übernommen und bleibt angestellt im Rahmen von befristeten Leihkraftverträgen. Ihre Beschäftigungsfähigkeit wird durch Fortbildungen verbessert. Bei Bedarf sorgt die Koordinationsstruktur für den Transfer der Person aus einer Wirtschaftssparte in eine andere (z.B. vom Bauwesen ins Handwerk); Die Person kann nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Die Koordinationsstruktur sorgt dafür, dass sie innerhalb der Sozial- und Solidarwirtschaft bei einer Beschäftigungsinitiative unterkommt. Diese Platzierung dient zur besseren Betreuung und gewährleistet den Wiedereinstieg der Person in den primären Arbeitsmarkt; Wenn die Person in einer Beschäftigungsinitiative untergebracht wurde und der Zeitraum ihrer Betreuung endet, ist ihre Existenz bedroht. Die Koordinationsstruktur platziert in dem Fall die Person auf der zweiten Ebene der Solidarwirtschaft. Auf dieser Ebene müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die Rückkehr der Person zu einer Beschäftigungsinitiative oder zum primären Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Die Koordinationsstruktur ist Teil der Sozialwirtschaft. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Personen, die sie betreut, zu platzieren und zu vermeiden, dass sie zuhause ohne nützliche Beschäftigung bleiben. Die bereitgestellten Mittel zur Beschäftigung der betroffenen Arbeitnehmer bestehen in den befristeten Leiharbeitskräften bei einem anderen Arbeitgeber mit dem Ziel, dass ein stabiles Arbeitsverhältnis 41 DIE EXISTENZABSICHERUNG DER ARBEITNEHMER DES PRIVATSEKTORS: DER LCGB FORDERT NEUE WEGE IM KAMPF GEGEN DIE ARBEITSLOSIGKEIT mit dem neuen Arbeitgeber geschaffen wird, und unterschiedliche Fortbildungsarten, abwechselnde Ausbildungen oder Ausbildungen am Arbeitsplatz. Auf diese Weise hat jeder Arbeitnehmer die bestmöglichen Chancen, entweder direkt oder nach einer Ausbildung und beruflichen Neuorientierung einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten. Durch die hierarchische Gliederung der Existenzabsicherungsstrukturen, die wir beschrieben haben, besteht die Möglichkeit, zum einen die Existenz von entlassenen Arbeitnehmern aus wirtschaftlichen Gründen zu sichern und zum anderen auf sämtlichen Ebenen zu gewährleisten, dass sie im Rahmen normaler Arbeitsverhältnisse wieder eingestellt werden. Die Beschäftigungsinitiativen und weitere Akteure der Sozial- und Solidar- wirtschaft haben die Aufgabe, diejenigen Arbeitnehmer aufzunehmen, die nicht mehr auf dem primären Arbeitsmarkt bleiben können. Die Existenzabsicherung von Arbeitnehmern über die Sozial- und Solidarwirtschaft darf ausschließlich in unvermeidlichen Fällen gelten. Dies leuchtet umso mehr ein, wenn man davon ausgeht, dass diejenigen, die es aus dem einen oder anderen Grund nicht schaffen, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben, Gefahr laufen, sich dauerhaft in Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft wiederzufinden (Beschäftigungsinitiativen und andere Instanzen). Um derartige Fälle zu vermeiden, müssen die Arbeitgeber selber direkt auf dieser Ebene eingebunden werden. Eine stärkere Beteiligung der Arbeitgeber innerhalb der Beschäftigungsinitiativen würde, unter anderem, eine effizientere Wiedereingliederung von jungen Arbeitssuchenden, die innerhalb der Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft platziert wurden, ins Berufsleben ermöglichen. Schematischer Abriss des Modells der Strukturen zur „Verwaltung von überschüssigen Arbeitskräften“ Wirtschaftsbereich WIRTSCHAFT B A B C Verwaltung überschüssiger Arbeitskräfte X A Y C Z KOORDINATIONSSTRUKTUR (ADEM) SOZIAL- UND SOLIDARWIRTSCHAFT SOLIDARWIRTSCHAFT 2. EBENE 42 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Jugendarbeitslosigkeit: Der LCGB fordert die Einführung eines neuen Berufseinführungsvertrages (CIE) für gering qualifizierte Jugendliche I n den vergangenen Jahren hatte die Krise eine wachsende Jugendarbeitslosigkeit zur Folge. Wie überall in Europa befinden die Jugendlichen unter 30 Jahren sich auch in Luxemburg in einer zunehmend schwierigen Situation. EnIm Jahre 2012 führte der LCGB eine Reihe Überlegungen über die Jugendarbeitslosigkeit, um neue Richtungen bei der Lehre in den Betrieben und bei der Beschäftigung von gering qualifizierten Jugendlichen zu finden. Diese Überlegungen führten zu den Forderungen des LCGB nach einem neuen Berufseinführungsvertrag (CIE) mit dem alleinigen Ziel, gering qualifizierten Jugendlichen Zugang zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen (CDI) zu gewähren. Der vom LCGB geforderte neue CIE Der neue CIE-Vertrag vervollständigt die bestehenden Systeme. Er wird zwischen dem Betrieb und dem Jugendlichen geschlossen und besteht in der Form einer praktischen Lehre bzw. eines Praktikums. Vor dem Vertragsschluss muss der Arbeitgeber eine ausführliche Beschreibung der vom gering qualifizierten Jugendlichen zu übernehmenden Beschäftigung aufstellen. Auf der Grundlage dieser Beschreibung folgt der Jugendliche im Betrieb einer praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz. Das Praktikum erstreckt sich auf mindestens ein Jahr und kann zweimal verlängert werden. Die Entlohnung der Jugendlichen unter dem neuen CIE entspricht dem sozialen Mindestlohn für unqualifizierte Arbeitnehmer und wird zur Hälfte vom Beschäftigungsfonds subventioniert (wobei hiermit die gleichen Bestimmungen wie beim derzeitigen CIE aufgegriffen werden). Hinzu kommt, dass der Staat vollständig die Ausbildungsstunden des Jugendlichen, die Betreuungsstunden des Tutors und jede sonstige Ausbildungs- oder Betreuungsmaßnahme (z.B. Versbesserung der Sprachkenntnisse, Führerscheinerwerb usw.) finanziert. Um den Erfolg dieses neuen CIE-Vertrages zu sichern, müssen die Sozialpartner in erster Linie eine Analyse der möglichen Arbeitsplätze, die unqualifizierten Jugendlichen zur Verfügung stehen könnten, einleiten. Nach dieser Analyse bietet der neue CIE den Jugendlichen die Möglich- keit, zwei bis drei Berufserfahrungen zu machen, und hilft ihnen dabei, den ihrer Ausbildung angepassten Arbeitsplatz zu finden oder zu wählen. Dieser neue CIE-Vertrag verhindert schließlich auch, dass zahlreiche unqualifizierte Jugendliche lebenslang in einer sozialen Beschäftigungsinitiative festsitzen. Evolution der Thematik von 2012 bis 2014 Die Forderung des LCGB nach einem neuen CIE-Vertrag wurde am 19. Juni 2012 schriftlich dem Arbeitsminister eingereicht, ist aber bisher ohne Folgen geblieben. Der Gesetzesentwurf 6521 über den Aktionsplan für Jugendliche genannt „Jugendgarantie“, der zu Beginn des Jahres in der Abgeordnetenkammer hinterlegt worden war, sah keine neuen Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vor, sondern beschränkt sich ausschließlich auf eine Anpassung bestehender Maßnahmen für die Beschäftigung von Jugendlichen (Verträge CAE, CIE und CIE-EP). Dem LCGB zufolge darf der Aktionsplan für Jugendliche, der Mitte 2014 eingeführt wurde, sich nicht auf einfache Angleichungen des derzeitigen Systems der öffentlichen Beihilfen beschränken. Angesichts der zunehmenden Jugendarbeitslosigkeit hat die Regierung die Pflicht, andere Wege zu gehen und die bestehenden Maßnahmen durch neue, zielstrebige Maßnahmen für eine effiziente und effektive Betreuung aller jungen Arbeitssuchenden, ob qualifiziert oder nicht, zu ersetzen, um ihnen in diesen Krisenzeiten Zugang zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (CDI) zu gewähren. 43 JUGENDARBEITSLOSIGKEIT: DER LCGB FORDERT DIE EINFÜHRUNGE EINES NEUEN BERUFSEINFÜHRUNGSVERTRAG (CIE) FÜR GERING QUALIFIZIERTE JUGENDLICHE Die Reform des Sekundarunterrichts und die Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems: Der LCGB setzt sich für eine qualitätsbetonte Grundausbildung ein Ü ber den Zeitraum von 2011 bis 2013 nahm der LCGB mehrfach zur Zukunft des luxemburgischen Bildungswesens Stellung. Der LCGB spricht sich auf diesem Gebiet für eine qualitätsbetonte Grundausbildung, eine Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems, den Fortbestand des Sprachenunterrichts im luxemburgischen Bildungssystem aus und er engagiert sich für die Belange der Arbeitnehmer der Privatschulen. Unterredung zwischen dem Fachverband LCGB-Privatschulen und der Ministerin Mady DELVAUX-STEHRES: Eine entschiedene Interessenvertretung zugunsten der Beschäftigten und der Schüler (27. Februar 2012) Ein erster Meinungsaustausch zwischen dem Fachverbandsvorstand des 2011 gegründeten LCGB-Privatschulen und der Ministerin für Erziehung und Berufsausbildung, Mady DELVAUX-STEHRES, fand am 27. Februar 2012 statt. Während dieses in einer konstruktiven und entspannten Atmosphäre stattfindenden Gesprächs erörterten die Mitglieder des Fachverbandskomitees von LCGB-Privatschulen mit der Ministerin und ihren Beratern u.a. die Probleme, die bei der Umsetzung der Berufsausbildungsreform , die zu Beginn des Schuljahres in Kraft getreten ist, auftraten. Weitere Themen dieser Besprechung waren die Bedeutung der Privatschulen in Luxemburg, die Einführung und praktische Realisierung des Schülerbetreuungskonzepts in den luxemburgischen Sekundarschulen und natürliche die Reform des Sekundarunterrichts. Hinsichtlich der geplanten Reform des Sekundarunterrichts betont der Fachverband LCGB-Privatschulen nochmals sein Engagement zugunsten eines offenen Dialogs, unter der Einbeziehung sämtlicher Akteure. Hinsichtlich der steigenden Jugendarbeitslosigkeit, muss die Regierung darauf achten, dass jeder Schüler bei seinem Abschluss über eine qualitativ hochwertige Ausbildung verfügt, die ihm die Möglichkeit bietet, eine Stelle als Auszubildender oder eine reguläre Arbeitsstelle zu finden. Unterredung zwischen LCGB und ADR: Meinungsaustausch über die Reform des Unterrichtswesens (24. Mai 2012) Am 24. Mai 2012 trafen sich Vertreter des LCGB mit den Repräsentanten der Partei ADR, um über die aktuellen Themen aus Politik bzw. Sozialpolitik und insbesondere über das nationale Schulsystem zu diskutieren. Angesichts der beunruhigenden Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit, betonten beide Seiten übereinstimmend, dass die Reform des Sekundarunterrichts ausschließlich darauf auszurichten ist, allen Jugendlichen einen qualifizierten und bestmöglichen Schulabschluss mit einem in der Großregion konkurrenzfähigen Diplom, zu gewährleisten. Der LCGB schlägt zudem vor, eine neue Form des Berufseinführungsvertrages (CIE) einzuführen mit dem Ziel, den gering qualifizierten Jugendlichen praktische berufliche Ausbildungen anzubieten. Ausbildungszentrum ArcelorMittal: Für eine Wiederbelebung des dualen beruflichen Ausbildungssystems (29. Januar 2013) Im Januar 2013 meldeten die luxemburgischen Medien, dass der ArcelorMittal-Konzern die Schließung seines in Differdange ansässigen Ausbildungszentrums beabsichtige. Der größte luxemburgische Unternehmer der Industriebranche plant also, hinsichtlich seiner Auszubildenden das System der dualen Berufsausbildung, das sich seit Jahrzehnten bewährt hatte, abzuschaffen. Dies stellt das Ende einer Ära dar, aber stimmt vielleicht zugleich den Beginn der Umsetzung eines neuen, der industriellen Weiterentwicklung des Landes förderlichen Konzepts an. Ganz entscheidend sind der politische Wille unserer Regierung und das Engagement der Arbeitgeber der Industriebranche. Zur Erinnerung, der LCGB hatte im Laufe der zurückliegenden Monate 44 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) mehrfach auf die grundsätzliche Bedeutung der Ausbildung in den Industrieunternehmen hingewiesen. Über viele Jahre wurde diese Lehrlingsausbildung innerhalb der Industrieunternehmen vernachlässigt. Dadurch ist in Luxemburg ein Fachkräftemangel eingetreten. Eine Übernahme des Ausbildungszentrums von ArcelorMittal in Differdange durch den luxemburgischen Staat böte die Gelegenheit zur Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems (Schule - Unternehmen) für industrielle Berufe. Eine denkbare Umwandlung des Ausbildungszentrums von ArcelorMittal in eine nationale Berufsschule, mit Unterstützung der Arbeitgeber würde gewährleisten, dass die Jugendlichen, die derzeit einen Industrieberuf erlernen, besser ausgebildet werden. Das Ergebnis dieser Initiative bestünde in der zunehmenden Anzahl gut qualifizierter Jugendlicher und einer Stärkung des Luxemburger Industriesektor. Man müsste sich zudem die Frage stellen, ob dieses Modell einer nationalen Berufsschule nicht für die sich entwickelnden Wirtschaftssparten (wie bzw. in der Logistikbranche) als konzeptionelle Grundlage spezifischer Ausbildungsgänge dienen könnte. Der LCGJ spricht sich zugunsten einer qualitativ hochwertigen Grundausbildung für alle luxemburgischen Jugendlichen aus (24. April 2013) Während seiner Zusammenkunft vom 24. April 2013 erörterte das Komitee des LCGJ (LCGB-Jugend) mehrere aktuelle Themen, darunter insbesondere die Reform des Sekundarunterrichts. Das Fachwissen der Arbeitnehmer stellt den einzigen strategischen Trumpf dar, über den die luxemburgische Wirtschaft verfügt. Die künftige Entwicklung unseres Landes hängt in hohem Maße vom guten Ausbildungsniveau der künftigen Generationen ab. Deshalb muss die Reform des Sekundarunterrichts gewährleisten, dass diejenigen Jugendlichen und Kinder, die derzeit die Schule besuchen, bestmöglich ausgebildet und für den Arbeitsmarkt und das Erwerbsleben vorbereitet und ausgebildet werden. Diesbezüglich, fordert der LCGJ eine qualitativ hochwertige Grundausbildung für alle luxemburgischen Jugendlichen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Arbeitslosigkeit und insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit. Es muss gewährleistet werden, dass die von den Jugendlichen erworbenen Diplome auf dem Arbeitsmarkt ihren angemessenen Wert behalten. Jeder Qualitätsverlust muss vermieden werden. In diesem Zusammenhang stellen die Sprachenkenntnisse einen wesentlichen Faktor dar. Mehrsprachigkeit ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil unseres Landes, der durch die Reform des Sekundarunterrichts nicht beseitigt werden darf. Der LCGJ spricht sich schließlich für eine Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems (Schule und betriebliche Praxis) aus. In diesem Zusammenhang könnte die Umwandlung des Ausbildungszentrums von ArcelorMittal in Differdingen in eine nationale Berufsschule einen ersten Schritt in diese Richtung darstellen. Unterrichtswesen und Berufsausbildung: Eine qualitativ hochwertige Grundausbildung als Kern der Diskussionen zwischen dem LCGB und dem Minister für Bildung, Kindheit und Jugend (13. Februar 2014) Am 13. Februar 2013 traf eine LCGB-Delegation, geleitet vom Nationalpräsidenten Patrick DURY den Minister für Bildung, Kindheit und Jugend, Claude MEISCH, und den Staatssekretär für Bildung, Kindheit und Jugend, André BAULER, zwecks Erörterung der im Regierungsprogramm geplanten Maßnahmen, die deren Fachbereich betreffen. Das Thema der zukünftigen Gestaltung der Berufsausbildung in Luxemburg war in diesem Gespräch ein zentrales Thema. Die beiden Parteien teilten die Ansicht, dass dem Ausbildungswesen zwecks besserer Eingliederung der Jugendlichen in die Unternehmen im Allgemeinen und in die künftige Entwicklung der Industrieunternehmen des Landes im Besonderen, eine ganz besonders wichtige Rolle zukomme. Der LCGB spricht sich insbesondere für eine Wiederbelebung des dualen Berufsbildungssystems (Schule und betriebliche Praxis) im Bereich der Industrie aus sowie für eine gezielte Entwicklung von Lehrstellen in den sich entwickelnden Wirtschaftssparten (beispielsweise der Logistikbranche). Der Minister und der Staatssekretär unterstrichen, das derzeitige System werde mit dem Ziel optimiert, allen in Luxemburg lebenden Jugendlichen eine qualitativ hochwertige Berufsausbildung zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die dreijährige Orientierungsphase der Jugendlichen – nämlich vor dem Beginn der Berufsausbildung – ausgebaut werde, damit sie sich dann für eine Ausbildung entscheiden können, über die sie gut informiert sind. Hinsichtlich des Sprachenunterrichts in Luxemburg, vertritt der LCGB den Standpunkt, dass Sprachenkenntnisse einen wesentlichen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung Luxemburgs darstellen. Mehrsprachigkeit ist ein bedeutender Wettbewerbsvorteil unseres Landes, der durch die künftigen Reformen nicht rückgängig gemacht werden darf. Der Minister und der Staatssekretär betonten, dass die Regierung nicht beabsichtige, die traditionelle Mehrsprachigkeit des Unterrichtswesens in Frage zu stellen. Es wird aber beabsichtigt, die Folgen einer Alphabetisierung in französischer Sprache für französischsprachige Kinder zu analysieren und verschiedene Kenntnis- und Kompetenzebenen für Schüler in den verschiedenen Sprachen einzuführen. Der LCGJ vertritt zudem die Meinung, die Reform des Sekundarunterrichts müsse unbedingt zu einer Mobilisierung aller Ressourcen führen, um die Zahl der Schulabbrüche zu senken, insbesondere durch eine intensivere Förderung jener Schüler, bei denen schulische Probleme auftreten. Diese Bemühungen müssen durch eine stärkere Förderung der Potenziale und Kompetenzen jedes Jugendlichen ergänzt werden, damit der Zugang zu höheren Bildungswegen erleichtert wird. 45 DIE REFORM DES SEKUNDARUNTERRICHTS UND DIE WIEDERBELEBUNG DES DUALEN AUSBILDUNGSSYSTEMS: DER LCGB SETZT SICH FÜR EINE QUALITÄTSBETONTE AUSGANGSBILDUNG EIN Dossier Studienbeihilfen: Der LCGB fordert die gerechte Behandlung aller Arbeitnehmer und verteidigen ein wettbeerbsfähiges und sozialgerechtes System der Studienbeihifen D as Dossier Studienbeihilfen begann nach dem Scheitern der nationalen Tripartite Anfang 2010. Die Regierung beschloss damals aus rein haushaltstechnischen Gründen die Streichung der Familienzulagen ab dem 18. Lebensjahr. Ersetzt sollte das Kindergeld durch weitaus großzügigere Beihilfen, von denen die nicht im Land wohnhaften Arbeitnehmer ausgeschlossen waren. Seitdem die Regierung dieses Vorhaben angekündigt hat, kämpft der LCGB für die gleiche Behandlung aller Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang. Der LCGB ging rechtlich gegen diese Neuerung vor und befasste das Luxemburger Verwaltungsgericht sowie die Europäische Kommission mit der Angelegenheit, die schlussendlich dem Europäischen Gerichtshof (EuGh) vorgebracht wurde. Im Juni 2013, bestätigt ein EuGh-Beschluss die Haltung des LCGB in dieser Sache. Die Diskriminierung der Grenzgänger im Bereich der Studienbeihilfen nahm damit ein Ende. Zu dem Zeitpunkt möchte die Regierung das System der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien reformieren, um sein Bestehen zu festigen. Nach Meinung des LCGB und der Studentenvereinigungen ermöglicht die vorgeschlagene Reform der neuen Regierung, die seit Dezember 2013 im Amt ist, es nicht mehr jedem Studenten, seine Studien nach seinen intellektuellen Fähigkeiten fortzusetzen. Die Reform sieht die Abwärtskorrektur der finanziellen Beihilfen vor, und die eingeführten „sozialen Kriterien“ entsprechen an erster Stelle haushaltstechnischen Überlegungen und tragen nicht der sozialen Situation des Studenten Rechnung. Der LCGB setzt sich fortan für ein wettbewerbsfähiges, faires und sozial ausgewogenes System der Studienbeihilfen ein. Streichung der Familienzulagen ab dem Alter von 18 Jahren: Der LCGB fordert die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer (5.Juli 2010) Am 5. Mai 2010 kündigte die Regierung die Maßnahmen ihres Sparplanes an. Unter allen angekündigten Maßnahmen (steuerlicher und anderer Art) treffen einige die Grenzgänger besonders hart. Der LCGB lehnt vehement jede Maßnahme ab, die zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer führt. Bei gleicher Arbeit und gleichen Beiträgen müssen die Leistungen auch für alle Arbeitnehmer gleich sein. Die bei der Erklärung zur Lage der Nation 2010 angekündigte Streichung des Kindergeldes ab dem 21 Lebensjahr nahm schon sehr bald konkrete Gestalt in Form eines Gesetzesentwurfes an, der am 18. Juni hinterlegt wurde, in dem sogar die Rede vom Abschaffen des Kindergeldes ab dem Alter von 18 Jahren war. Der Gesetzesentwurf 6148 trifft die Grenzgänger besonders hart und hat dramatische Folgen für die betroffenen Familien. • • • • Was beinhaltet der Gesetzesentwurf 6148? • Für alle Arbeitnehmer die Abschaffung des Kindergeldes ab dem • • • 46 18. Lebensjahr (Verlust von 234,12 € bis 410,60 € monatlich und pro Kind bei den Grenzgängern unter dem Vorbehalt eines vermeintlichen Kindergeldanspruchs in ihrem Wohnsitzland). Einzige Ausnahme sind Kinder, die Sekundarstudien oder technische Sekundarstudien über das 18. Lebensjahr hinaus betreiben. Für alle Arbeitnehmer die Streichung der Beihilfe zum Schulbeginn ab dem Alter von 18 Jahren (Verlust von 161,67 € bis 323,24 € pro Jahr und Kind). Die Gewährleistung einer Studienbörse für (seit über 5 Jahren) in Luxemburg Ansässige in Höhe von 6.000 € pro Jahr und Kind, • unabhängig von den Einkünften der Eltern. Nicht-ansässige sind von dieser Maßnahme ausgenommen. Die Gewährleistung von Studiendarlehen zum ermäßigten Satz für (seit über 5 Jahren) in Luxemburg Ansässige in Höhe von 6.000 € pro Jahr und Kind, unabhängig von den Einkünften der Eltern. Die nicht in Luxemburg Ansässigen sind von dieser Maßnahme ausgenommen. Die Aufrechterhaltung des Kinderbonus (922,50 € pro Jahr und Kind) für die Empfänger der Studienbörsen. Da alle nicht in Luxemburg Ansässigen vom System der Studienbeihilfen ausgeschlossen sind, erhalten sie auch keinen Kinderbonus (d.h. Verlust von 922,50 € pro Jahr und Kind). Das Aufrechterhalten der Bestimmungen zur Gewährleistung der Steuerklasse 1A für Alleinerziehende, die den Kinderbonus erhalten. Die nicht im Land wohnhaften Alleinerziehenden erhalten keinen Kinderbonus und werden also nicht unter der Steuerklasse 1A, sondern unter der Steuerklasse 1 eingeordnet. Das Aufrechterhalten der Bestimmungen zur Gewährleistung des Steuerkredits für Alleinerziehende in Höhe von 750 € pro Jahr. Da alle nicht im Land wohnhaften Alleinerziehenden nunmehr nicht unter die Steuerklasse 1A fallen, erhalten Sie diesen Steuerkredit nicht mehr. Bei der Krankenversicherung ist das Recht auf die Mitversicherung von Kindern nicht mehr an den Empfang von Familienzulagen gebunden, sondern an den Anspruch auf den Kinderbonus. Da alle nicht in Luxemburg Ansässigen keinen Kinderbonus erhalten, sind ihre Kinder nicht mehr von der Krankenversicherung versichert. Aus all diesen Gründen hat der LCGB eine Postkartenkampagne gestartet und an alle Arbeitnehmer appelliert, diese Postkarten an Premierminister Jean-Claude JUNCKER zu schicken mit der Bitte, auf die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer zu achten. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Gesetzesentwurf 6148: Der LCGB lehnt jede Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer ab (13. Juli 2010) Der LCGB ist darüber bestürzt, dass der Gesetzesentwurf 6148, der in aller Eile aufgestellt worden war, am 13. Juli 2010 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet wurde. Das System der Studienbeihilfen, das nach sozial gerechten Kriterien funktioniert, wurde von Grund auf umstrukturiert, wobei die Familien mit geringem Einkommen sowie die Grenzgänger einbüßen müssen. Dieses Gesetz hat in der Tat bedeutende Konsequenzen, vor allem für die Grenzgänger mit Kindern im Alter von 18 Jahren und älter, die studieren: Abschaffung des Kindergeldanspruchs und des Kinderbonus ab dem 1. Oktober 2010. Eine Katastrophe für die betroffenen Familien! Bedauerlicherweise musste der LCGB nach der Abstimmung am 13. Juli 2010 in der Abgeordnetenkammer feststellen, dass die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im Großherzogtum heute nicht mehr gewährleistet ist. Der LCGB lehnt jede Maßnahme ab, die zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer führt. Bei gleicher Arbeit und gleichen Sozialbeiträgen müssen die Sozialleistungen auch für alle Arbeitnehmer gleich sein. Der LCGB will kein soziales und steuerliches Parallelsystem. Der LCGB wird nunmehr sämtliche bestehenden rechtlichen Möglichkeiten untersuchen, um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Der LCGB bittet schließlich alle Arbeitnehmer darum, mit ihrer Teilnahme an der vom LCGB am 1. Juli 2010 ins Leben gerufene Aktion zu zeigen, dass sie an einem gerechten und ausgewogenen sozialen und steuerlichen System für alle festhalten. Demonstration der Gewerkschaften auf der Place Clairefontaine: gleiche Rechte für alle Arbeitnehmer in Luxemburg (16. September 2010) Am 16. September 2010 nahmen über 2.000 Personen an einer gemeinsamen Demonstration der Gewerkschaften auf der Place Clairefontaine in Luxemburg-Stadt teil. In seiner Ansprache sprach der damalige LCGB-Generalsekretär Patrick DURY sich für eine gleiche und gerechte Behandlung aller Arbeitnehmer in Luxemburg sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der sozialen Gerechtigkeit und der Solidarität in Luxemburg, in der Großregion und schließlich in ganz Europa aus. Für den LCGB wird der soziale Zusammenhalt in Luxemburg von allen in Luxemburg Ansässigen sowie von den Grenzgängern, die tagtäglich zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wohlstand des Landes beitragen, gewährleistet. Eine soziale Apartheidspolitik muss auf jeden Fall vermieden werden. Die Europäische Kommission gibt den Gewerkschaften in Sachen Abschaffung der Familienzulagen für Studenten Recht (22. Oktober 2010) Am 22. Oktober 2010 konnten die Grenzgänger in Luxemburg sich über eine gute Nachricht bezüglich der finanziellen Beihilfen für die weiterführenden Studien ihrer Kinder freuen. Der europäische Kommissar für Beschäftigung und Soziales, László ANDOR, betonte nämlich an diesem Tag, dass die Einführung einer Wohnsitzklausel für das Gewährleisten der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien im Widerspruch zu den europäischen Bestimmungen zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer stehe, weil mit dieser Klausel vor allem Kinder von Grenzgängern bestraft würden. Von Anfang an war es dem LCGB bewusst, dass die vorgesehene Änderung dem Grundsatz der gleichen Behandlung widerspreche und aus europäischer Sicht gegen die Mobilität von Arbeitnehmern gerichtet sein würde. Die Regierung war jedoch nicht mit der Überarbeitung der unüberlegten Gesetzesänderung bzw. mit deren Abschaffung nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer einverstanden. Der LCGB stellt mit großem Bedauern fest, dass Luxemburg sich einen Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof wegen dieses Gesetzes einhandeln kann, vor allem deswegen, weil die Luxemburger Regierung die Argumente der Gewerkschaften bezüglich der Gesetzesänderungen mit Bezug auf die finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien ignoriert hat. Familienzulagen für Grenzgänger: Unterredung der Gewerkschaften aus der Großregion mit dem Luxemburger Premierminister Jean-Claude JUNCKER (17. Februar 2011) Am 17. Februar 2011 traf eine Delegation der gewerkschaftlichen Plattform der Großregion, zu der auch der LCGB gehört, den Premierminister Jean-Claude Juncker zur Erörterung des neuen Gesetzes über Familienzulagen. Für den LCGB nahmen der damalige Generalsekretär, Patrick DURY, und der Verantwortliche der Abteilung Großregion und Grenzgänger, Vincent JACQUET, an dieser Unterredung teil. Für die Gewerkschaften gilt die Abschaffung der Familienzulagen für Kinder von Grenzgängern, die über 18 Jahre alt sind, als Diskriminierung und war bereits Gegenstand zahlreicher Aktionen der Arbeitnehmer und Gewerkschaften. 47 DOSSIER STUDIENBEIHILFEN: DER LCGB FORDERT EINE GERECHTE BEHANDLUNG ALLER ARBEITNEHMER UND VERTEIDIGT EIN WETTBEWERBSFÄHIGES UND SOZIAL GERECHTES STUDIENBÖRSENSYSTEM Die Europäische Kommission eröffnet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen den Luxemburger Staat (15. April 2011) Im April 2011 werden LCGB und CSC von der Europäischen Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass infolge ihrer gemeinsamen Klage gegen die Abschaffung der Kinderzulagen und gegen die Einführung eines neuen Studienbeihilfesystems ein Zuwiderhandlungsverfahren gegen das Großherzogtum Luxemburg eröffnet wurde. Die Europäische Kommission teilt in ihrem Schreiben folgendes mit: „Im Rahmen der Prüfung ihrer Klage lasse ich Ihnen ein Schreiben vom 24. November 2010 mit einer Voranalyse der einschlägigen Luxemburger Gesetzgebung zukommen. Ich möchte Sie darüber informieren, dass mehrere Gespräche nach dieser Analyse mit den nationalen Behörden stattgefunden haben. Nach diesen Gesprächen beschloss die Kommission am 6. April 2011 den Versand eines Inverzugsschreibens an die Luxemburger Behörden und eröffnete auf diese Weise ein Zuwiderhandlungsverfahren gegen dieses Mitgliedsland der Europäischen Union.“ Die CSC und der LCGB begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission und stellen fest, dass die rechtlichen Aspekte, die in ihrer Klage zum Beweis der Nichtübereinstimmung dieses Gesetzes mit dem europäischen Recht angeführt worden waren, von der Kommission für ausreichend stichhaltig angesehen wurden, um ein solches Verfahren einzuleiten. Es ist ein wichtiger Schritt in dieser Angelegenheit. Parallel zu diesem Verfahren hat der LCGB bereits 155 Einsprüche beim Verwaltungsgericht eingereicht, nachdem seinen Mitgliedern aus der Grenzregion finanzielle Beihilfen für weiterführende Studien verwehrt worden waren. Der LCGB und die CSC möchten mit diesen Einsprüchen eine Frage zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof stellen. LCGB und CSC werden von der Europäischen Kommission empfangen (24. Mai 2011) Nach ihrer Klage bei der Europäischen Kommission zur Abschaffung der Familienzulagen und der Einführung des neuen Systems der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien, beantragten die Gewerkschaften LCGB und CSC eine Unterredung beim EU-Kommissar László ANDOR. Eine Delegation des LCGB und der CSC wurde am Montag, den 23. Mai 2011, in Brüssel von den Verantwortlichen der GD Beschäftigung, Soziales und Inklusion der Europäischen Kommission empfangen. LCGB und CSC unterbreiteten der Kommission die Grundlagen ihrer Klage zur Nichtübereinstimmung der neuen Gesetzesbestimmungen mit dem europäischen Recht und der europäischen Rechtsprechung. Die Gewerkschaften wollten ebenfalls, über das Gerichtsverfahren hinaus, die Sache in ihrem allgemeinen Zusammenhang ansiedeln. Im Februar 2012 hatte Minister BILTGEN in einem Treffen mit der Europäischen Kommission vorgebracht, dass „jeder Verweis auf die Familienzulagen auf einer Verwechslung“ beruhe und dass das System der finanziellen Beihilfen lediglich „ein Aspekt der Hochschulpolitik“ darstelle. CSC und LCGB haben auf die direkten und engen Verbindungen zwischen dem System der Familienzulagen und dem der Studienbeihilfen hingewiesen. Diese Beihilfen stellen letztendlich einen sozialen Vorteil dar. LCGB und CSC wollten der Kommission ebenfalls ihre faktischen und recht- 48 lichen Argumente vorbringen, die beweisen, dass in Anbetracht des objektiv kompensatorischen Charakters der Studienbeihilfen, die direkt den Studenten zukommen, diese Beihilfen auf derselben Ebene wie andere Sozialleistungen anzusiedeln sind. Studienbeihilfen und Familienzulagen sind nämlich beide finanzielle Beihilfen im Rahmen des Wachstums, des Unterhaltes und der Erziehung von Kindern. CSC und LCGB haben den Vertretern der europäischen Kommission ebenfalls die Ungleichbehandlung von im Lande wohnhaften Arbeitnehmern und Grenzgängern mit Hilfe konkreter Beispiele sowie die bedeutenden Konsequenzen der neuen Gesetzesbestimmungen für Grenzgängerfamilien dargelegt. Die Grundsätze der Nichtdiskrimination, die im Unionsvertrag stehen, wurden angeschnitten, ebenso der Begriff des sozialen Vorteils und dessen Übertragbarkeit auf Grenzgänger, insbesondere im Anschluss an das Meeusen-Urteil. Es konnte schließlich ein technischer Punkt mit der Kommission nach dem Mahnschreiben vom 6. April 2011 an die Regierung und nach dem daraufhin angestrengten Zuwiderhandlungsverfahren geklärt werden. Laut dem Mahnschreiben wurde der Regierung eine zweimonatige Frist gestellte, um zu den Punkten, auf denen die Kommission ihren Beschluss zur Eröffnung eines Zuwiderhandlungsverfahrens begründet, Stellung zu nehmen. Plädoyers vor dem nationalen Verwaltungsgericht (12. Dezember 2011) Am 7. November 2011, beschloss das Verwaltungsgericht Luxemburg, dass jede Gewerkschaft eine Akte bezüglich der Studienbeihilfen sowie die juristischen Argumente vorlegt, um angesichts der vielen Klagen einen einheitlichen Beschluss zu finden. Die Plädoyers vor dem Verwaltungsgericht wurden am 12. Dezember 2011 abgehalten. Der Staat machte geltend, dass der Europäische Gerichtshof (EuGh) bereits mit einer ähnlichen Angelegenheit zwischen der Europäischen Kommission und den Niederlanden (es handelte sich um die Zahlung von Studienbeihilfen an Wanderarbeitnehmer) befasst worden war. Die Sache sollte noch lange nicht abgeschlossen sein, da der Generalanwalt des EuGh noch keine Stellung genommen hatte. Das nationale Verwaltungsgericht fällt sein Urteil (11. Januar 2012) Das Verwaltungsgericht Luxemburg verkündete sein Urteil in der öffentlichen Verhandlung vom 11. Januar 2012 und stellte, vor dem eigentlichen Entscheid, eine Frage zur Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGh). Die Frage wurde folgendermassen formuliert: „Angesichts des europäischen Prinzips zur Gleichbehandlung im Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 stellt sich die Frage, ob die Erwägungen der Regierung mit der Erziehungs- und Haushaltspolitik, die darauf abzielen die Zahl der Hochschulabsolventen zu erhöhen, die derzeit im internationalen Vergleich zu gering bei der in Luxemburg wohnhaften Bevölkerung ist, ernsthaft bedroht würden, wenn der Luxemburger Staat die finanzielle Beihilfe für weiterführende Studien jedem Studenten gewähren würde, auch den Studenten ohne gesellschaftliche Bindung zum Großherzogtum, damit sie ihr Studium in einem beliebigen Land der Welt machen können, was eine unangemessen hohe Belastung für den Haushalt des Luxemburger Staates mit sich bringen würde. Es stellt sich die Frage, ob diese Erwägungen hinsichtlich der Begründung der unterschiedliche Behandlung, die sich aus der Wohnsitzverpflichtung ergibt, die sowohl 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) den Staatsangehörigen Luxemburgs als auch den Staatsangehörigen anderer Mitgliedsländer auferlegt wird, damit eine finanziellen Beihilfe für weiterführende Studien gewährt werden kann, im Sinne der europäischen Rechts gerechtfertigt werden können?“ Der EuGh wird daraufhin eine erneute Prüfung der Sache vornehmen und anschließend darüber befinden, ob die unterschiedliche Behandlung von im Land wohnhaften Arbeitnehmern und Grenzgängern angesichts der Wohnsitzklausel, die vom neuen Studienbeihilfen eingeführt wurde, mit dem europäischen Recht übereinstimmt. Die Europäische Kommission fordert Luxemburg dazu auf den Diskriminierungen ein Ende zu setzen (27. Februar 2012) Entsprechend den Schlussfolgerungen vom 16. Februar 2012 des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGh) in einer ähnlichen Angelegenheit zwischen der Europäischen Kommission und den Niederlanden unterstreicht die Kommission in ihrer begründeten Stellungnahme, dass die Wohnsitzbedingung für Studienbeihilfen den Grenzgängern mehr Schaden bringt als den einheimischen Arbeitnehmern. Diese Luxemburger Gesetzgebung über die Studienbeihilfen stellt demnach eine indirekte Diskriminierung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit dar und steht somit im Gegensatz zum europäischen Recht des freien Personenverkehrs der Arbeitnehmer. Diese Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission, die mit Ungeduld von Tausenden Grenzgängerfamilien erwartet wurden, stimmen in zahlreichen Punkten mit der Analyse überein, die der LCGB noch vor der Verabschiedung des Gesetzes über die finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien eingeleitet hatte. Trotz mehrfachen Warnungen und Protestaktionen des LCGB, wollte das Hochschulministerium zu keinem Zeitpunkt seine Haltung in der Sache ändern. Diese Haltung führte dazu, dass mehrere Klagen (unter anderem die des LCGB) bei der Europäischen Kommission eingereicht wurden. Diese Klage war der Ausgangspunkt des Zuwiderhandlungsverfahrens, das nunmehr die Europäische Kommission zu ihrer begründeten Stellungnahme veranlasst hat. Die Regierung verfügt jetzt über eine zweimonatige Frist, um auf diese begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission zu antworten. Wenn ihre Antwort nicht zufriedenstellend ist, könnte die Kommission sich zur Vorladung des Landes vor den EuGh entscheiden. Der EuGh befindet bereits über die Frage, ob die Ungleichbehandlung von im Lande wohnhaften Arbeitnehmern und Grenzgängern infolge der Wohnsitzklausel, die mit dem neuen Gesetz über finanzielle Beihilfen für weiterführende Studien eingeführt wurde, mit dem europäischen Recht übereinstimmt. Der LCGB hat die Regierung ersucht, um unverzüglich Maßnahmen für die Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer in der Sache der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien, zu ergreifen. ten mit den Klagen, mit denen die Kommission bezüglich des Gesetzes über die finanziellen Beihilfen, das seit Oktober 2010 im Großherzogtum Luxemburg in Kraft ist, befasst wurde. Wie zu erwarten, bestätigt das Urteil des Europäischen Gerichtshof in zahlreichen Punkten die Probleme und Ungerechtigkeiten, die der LCGB seit 2010, also schon vor der Reform der Familienzulagen und vor der Verabschiedung des Gesetzes über Studienbeihilfen in Luxemburg, aufgezeigt hatte. Trotz zahlreicher Warnungen des LCGB, wollte die Regierung ihre Haltung in dieser Sache nicht ändern. Das Urteil in der Sache C-542/09 dürfte jetzt eine entscheidende Rolle bei den Entscheidungen zur Studienbeihilfe in Luxemburg spielen. Die Haltung der Regierung hat in der Zwischenzeit drei unmittelbare Folgen mit sich gebracht: • Im Zuge der Reform des Gesetzes über die Familienzulagen hat die • • Luxemburger Regierung eine Wohnsitzklausel als Bedingung für die Gewährung von Studienbeihilfen eingeführt, um den Verlust des Kindergeldes der Haushalte von in Luxemburg ansässigen Arbeitnehmern auszugleichen. Mit der Einführung dieser Wohnsitzklausel erhielten zahlreiche Familien von Grenzgängern in Luxemburg kein Kindergeld mehr, aber auch keinen Ausgleich für deren Verlust. Dies hat die Finanzlage dieser Haushalte und die Zukunftsaussichten ihrer Kinder erheblich belastet. Luxemburg bewegt sich in dieser Sache zunehmend in die Richtung einer Verurteilung wegen Diskriminierung beim EuGh, was natürlich dem sozialen Image Luxemburgs in Europa sehr abträglich ist. Die Regierung muss jetzt schnell reagieren, um eine Lösung zu finden, die das System der Studienbeihilfen nicht in Gefahr bringt und die zugleich dafür sorgt, dass es keine Diskriminierung wegen einer Wohnsitzklausel gibt. Anstatt auf eine Verurteilung des EuGh zu warten, ersucht der LCGB zum wiederholten Male die Luxemburger Regierung, unverzüglich erste Schritte zur Gewährleistung eines echten Gleichgewichtes und einer Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer im Bereich der Familienzulagen sowie der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien zu machen. Laut dem Generalanwalt des EuGh könnte Luxemburg die Zahlung der Studienbeihilfen von einer Wohnsitzklausel abhängig machen (7. Februar 2013) Der Schriftsatz des Generalanwaltes des Europäischen Gerichtshofes (EuGh) bezüglich der finanziellen Studienbeihilfen für weiterführende Studien wurde am 7. Februar 2013 veröffentlicht (Rechtssache Nr. C-20/12). Dieser Schriftsatz umfasst drei Aspekte: 1. Diskriminierung oder nicht? Die Schlinge zieht sich zu im Dossier Studienbeihilfen (14. Juni 2012) Angesichts der bereits bestehenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes macht der Generalanwalt zwei Feststellungen: Am 14. Juni 2012 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGh) sein Urteil in der Sache C-542/09 und verurteilte das Königreich der Niederlande bezüglich der Wohnsitzklausel, die es als Bedingung für finanzielle Beihilfen für Studien gesetzt hatte. Diese Ende 2009 von der Europäischen Kommission gegen die Niederlande eingeleitetes Verfahren hat Ähnlichkei- • Die Studienbeihilfe für Kinder zu Lasten von Grenzgängern stellt einen sozialen Vorteil dar. Die Grenzgänger können demnach den Grundsatz der Nichtdiskriminierung geltend machen, der in der Verordnung Nummer 1612/685 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft verankert ist. 49 DOSSIER STUDIENBEIHILFEN: DER LCGB FORDERT EINE GERECHTE BEHANDLUNG ALLER ARBEITNEHMER UND VERTEIDIGT EIN WETTBEWERBSFÄHIGES UND SOZIAL GERECHTES STUDIENBÖRSENSYSTEM • Da die Wohnsitzklausel hauptsächlich zum Nachteil der Wander- arbeiter und Grenzgänger aus anderen Mitgliedsländer der Europäischen Union ist, wenn sie den Studenten, also den Kindern der Grenzgänger auferlegt wird, stellt sie eine indirekte Diskriminierung dar, die grundsätzlich untersagt ist, es sei denn, sie wäre objektiv gerechtfertigt und diene dazu, die Verwirklichung der betreffenden Zielsetzung zu gewährleisten und ginge nicht über das hinaus, was zum Erreichen dieser Zielsetzung erforderlich ist. 2. Zur Legitimität der Zielsetzung Der Generalanwalt prüfte anschließend, ob das ultimative ökonomische Ziel, d.h. der Übergang zu einer Wirtschaft des Wissens, zu dessen Verwirklichung Luxemburg die diskriminierende Praxis eingeführt hat, diese Praxis als unbedingt im gemeinnützigen Interesse liegend betrachtet werden kann und dass die Diskriminierung angewendet wird, um zu vermeiden, dass die Kosten dieser Praxis derart steigen, dass sie die Verwirklichung des eigentlichen Zieles zum Scheitern bringen könnten. Der Generalanwalt ist der Meinung, dass es der nationalen Rechtsprechung obliegt, diese Prüfung vorzunehmen. 3. Zur Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Wohnsitzbedingung Wenngleich der EuGh zugibt, dass ein Mitgliedsland Maßnahmen zur Begünstigung des Zugangs seiner Bevölkerung zu weiterführenden Studien treffen darf, damit der heimische Arbeitsmarkt bereichert wird, ist der Generalanwalt der Meinung, dass die Wohnsitzklausel zum Erreichen des gesteckten Zieles angemessen ist. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Wohnsitzbedingung ist der Generalanwalt der Ansicht, dass es Aufgabe der nationalen Rechtsprechung ist, noch zwei weitere Punkte zu prüfen: Zum einen, die Existenz einer vernünftigen Wahrscheinlichkeit, dass die Empfänger der Studienbeihilfe, die in Luxemburg wohnhaft sind, am Ende ihrer Studienzeit nach Luxemburg zurückkehren und sich ins Luxemburger Wirtschafts- und Gesellschaftsleben integrieren. Zum anderen, soll sie ebenfalls nachprüfen, ob die angestrebte Umwandlung der Luxemburger Wirtschaft in eine Wirtschaft des Wissens und – davon ausgehen – in eine Wirtschaft, die Dienstleistungen im breitesten Sinne bietet, auch wirklich durch öffentliche Aktionen zur konkreten Entwicklung neuer Beschäftigungsperspektiven flankiert wird. Der LCGB wartet auf den endgültigen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes und hält seine Haltung in der Rechtssache sowie die Forderung nach einer gerechten Behandlung aller Arbeitnehmer aufrecht. Der Europäische Gerichtshof stellt die Haltung der Regierung zu den Studienbeihilfen in Frage (20. Juni 2013) Am 20. Juni 2013 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGh) sein Urteil bezüglich der Angelegenheit der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien. Dieses Urteil bestätigt klar und deutlich die vom LCGB seit Juni 2010 verteidigte Meinung, nämlich dass dieses Gesetz zu einer ungerechten und ungleichen Behandlung zwischen im Lande wohnhaften Arbeitnehmern und Grenzgängern führt. Der LCGB hat für seine Mitglieder bereits mehrere hunderte Einsprüche beim Luxemburger Verwaltungsgericht erhoben. Diese Einsprüche, die in der Schwebe gehalten wurden, können nunmehr auf der Grundlage des Beschlusses des EuGh behandelt werden (Antwort auf die vom Verwaltungsgericht gestellte Frage zur Vorabentscheidung). Die drei wichtigsten Punkte des Beschlusses sind: 4. Die finanzielle Beihilfe ist ein sozialer Vorteil In seinem Beschluss erinnert der EuGh daran, dass eine Studienbeihilfe für ein Kind zu Lasten eines Wanderarbeiters oder Grenzgängers durchaus einen sozialen Vorteil darstellt und ihm zu den gleichen Bedingungen wie einem heimischen Arbeitnehmer gewährt werden muss. Selbst wenn der soziale Vorteil direkt dem Kind des Arbeitnehmers gewährt wird, kann dieses Anspruch auf eine Gleichbehandlung erheben. 5. Die Wohnsitzbedingung stellt eine indirekte Diskriminierung dar Der EuGh stellt anschließend fest, dass die Wohnsitzklausel, die von der Luxemburger Gesetzgebung auferlegt wird, eine indirekte Diskriminierung auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit darstellt, die hauptsächlich zum Nachteil der Nichteinheimischen ist. Der Gerichtshof betont, dass diese Diskriminierung nicht durch haushaltstechnische Erwägungen gerechtfertigt werden darf. 6. Das Ziel des betreffenden Gesetzes kann eine solche Diskriminierung nicht rechtfertigen. Abschließend ist der Generalanwalt der Meinung: • dass das Ziel, die Zahl der einheimischen Inhaber eines akademi• • 50 schen Titels zu steigern, ein legitimes Ziel darstellt, das eine indirekte Diskriminierung nach den europäischen Verordnungen rechtfertigt. dass es der nationalen Rechtsprechung obliegt, nachzuprüfen, nachdem sämtliche notwendigen stichhaltigen Aspekte untersucht worden sind, ob die Wohnsitzbedingung, die vom Gesetz vom 26. Juli 2010 den Kindern von Grenzgängern, die eine Studienbeihilfe beantragen, auferlegt wird, angemessen ist und nicht über dasjenige hinausgeht, das zum Erreichen des verfolgten legitimen Zieles nötig ist. dass der Europäische Gerichtshof dem nationalen Richter die Kriterien angeben sollte, die die Prüfung erlauben, ob diese Bedingung angemessen und adäquat ist, um das Ziel des Übergangs der Luxemburger Wirtschaft hin zu einer Wissenswirtschaft zu verwirklichen. Der Gerichtshof bestätigt, dass die betreffende Luxemburger Gesetzgebung über das Notwendige zum Erreichen des vom Gesetzgeber angestrebten Zieles, nämlich die Förderung von weiterführenden Studien und die Steigerung der Zahl der Studienabsolventen mit Hauptwohnsitz in Luxemburg, hinausgeht. Der EuGh ist der Meinung, dass ein Student, der seinen Wohnsitz nicht in Luxemburg hat, Bindungen zum Land aufbauen kann, so dass auf eine vernünftige Wahrscheinlichkeit, dass der Student sich im Land niederlässt und sich dem Arbeitsmarkt dieses Mitgliedslandes zur Verfügung stellt, geschlossen werden kann. Dies ist vor allem der Fall, wenn der Student in einem Nachbar land des Großherzogtums wohnhaft ist. Der EuGh gibt ebenfalls an, dass zur Vermeidung eines „Studien- 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) beihilfentourismus“ die Gewährleistung der Beihilfe der Bedingung unterworfen werden könnte, dass ein Elternteil des Studenten in Luxemburg während eines bestimmten Mindestzeitraumes besschäftigt war. Um eine Anhäufung von Beihilfen mit Zuwendungenaus dem Wohnsitzland zu vermeiden, empfiehlt der EuGh die Einführung eines Differenzberechnungssystems (wie dem System, für die Familienzulagen). • die Bedingung, dass der Beschäftigungszeitraum ununterbrochen • sein muss, wobei faktisch die Zeitarbeiter, diejenigen, die zeitweilig ihren Arbeitsplatz infolge eines Konkurses, einer Entlassung usw. verloren haben, ausgeschlossen werden. der Umstand, dass das Gesetz nur die Arbeitnehmer betrifft und die Empfänger einer Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente usw. ausschließt. Der LCGB hatte die Regierung wiederholte Male auf die Ungleichbehandlung, die durch dieses Gesetz herbeigeführt wird, aufmerksam gemacht. Die Regierung hat es jedoch vorgezogen, die Warnungen des LCGB zu ignorieren. Nach diesem Gerichtsbeschluss trägt die Regierung die volle Verantwortung für die Folgen dieser Sache und hat keine andere Wahl als ihre Haltung rasch zu überdenken, damit, zum einen, das derzeitige Studienbeihilfensystem beibehalten und, zum anderen, die gleiche Behandlung aller Arbeitnehmer, gleich ob sie im Land wohnhaft sind oder nicht, gewährleistet ist. Konstruktives Gespräch des LCGB mit der Ministerin für Hochschulwesen über die Reform der Studienbeihilfen (10. September 2013) Auf Wunsch der Ministerin für Hochschulwesen, Martine HANSEN, fand am 10. September 2013 eine Unterredung mit dem LCGB über die beabsichtigte Reform der finanziellen Beihilfe für weiterführende Studien statt. Für die Zukunft forderte der LCGB ein wettbewerbsfähiges, gerechtes und sozial ausgewogenes System: • Der LCGB erinnerte daran, dass er es für wichtig halte, dass ein Sys• • tem, das auf dem Grundsatz der Autonomie des Studenten beruht, aufrechterhalten werde. Anschließend forderte der LCGB die Höhe der Studienbeihilfen nicht zu senken. Schließlich forderte der LCGB, dass neben der Aufhebung der Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern das neue System ebenfalls bestimmte soziale Kriterien berücksichtigt. Der LCGB schlug der Ministerin die Einführung eines Systems vor, das auf vier Pfeilern ruht: 1. 2. 3. 4. einer Basisbeihilfe (Hauptbetrag), die allen Studenten zugutekommt um den Kinderbonus enthält. Eine Ergänzung dieser Beihilfe, bei der bestimmte soziale Kriterien des Studenten berücksichtig werden, z.B. die Entfernung der Universität, die Höhe der Wohnungsmiete, das Einkommen des Studenten und der Umstand, dass mehrere Kinder eines Haushalts studieren. einen Beitrag zur Deckung der Anmeldekosten, wie bereits heute der Fall. die Möglichkeit eines Darlehens zum ermäßigten Satz auf Wunsch des Studenten. Der LCGB nahm diese Sitzung ebenfalls als Gelegenheit wahr, um daran zu erinnern, dass das im Juli 2013 verabschiedete Gesetz in mehreren Punkten neu formuliert werden müsse: • die Bedingung, 5 Jahre im Großherzogtum beschäftigt gewesen zu sein, die erfüllt werden muss, um die Studienbeihilfe zu erhalten, ist nicht vertretbar. Das Luxemburger Verwaltungsgericht gibt den Grenzgängern Recht (16. Oktober 2013) Nach dreijährigen Gerichtsverhandlungen hat das Luxemburger Verwaltungsgericht am 16. Oktober 2013 sein Urteil in der vom LCGB verteidigten Angelegenheit der Studienbeihilfen gesprochen. Dieses Urteil erfolgte nach der Sitzung vom 7. Oktober 2013 und betrifft die Grenzgänger, die einen Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt hatten und die die Bedingung der 5 Beschäftigungsjahre im Großherzogtum erfüllten. Dieses Urteil vom 16. Oktober 2014 liegt auf der Linie des Entscheides des Europäischen Gerichtshofes und hebt somit die Entscheidung des CEDIES, den Grenzgängern eine finanzielle Beihilfe zu verwehren, auf. Dieser Beschluss bedeutet, dass alle Studenten, deren Eltern Grenzgänger sind und die länger als 5 Jahre in Luxemburg beschäftigt waren und einen Einspruch vor Gericht eingelegt hatten, Anspruch auf die Studienbeihilfe nach den Bestimmungen des früheren Gesetzes haben. Für die Einsprüche der Kinder von Grenzgängern mit weniger als 5 Arbeitsjahren im Großherzogtum ist eine Sitzung auf den 18. November 2013 anberaumt. Das Urteil ergeht in den kommenden Wochen. Mit seinem Urteil beendet das Luxemburger Verwaltungsgericht somit die ungleiche Behandlung, die das Gesetz von 2010 mit sich gebracht hat. Dies hatte der LCGB wiederholte Male kritisiert. Das Verwaltungsgerichtes fällt ein neues positives Urteil für Kinder von Grenzgängern (2. Dezember 2013) Das Luxemburger Verwaltungsgericht äußert sich am 2. Dezember 2013 zu mehreren Einsprüchen (u.a. dem des LCGB), die für die Jahre 2010-2011, 2011-2012 und 2012-2013 bezüglich der Studienbeihilfen für Studenten, deren Eltern keine 5 Beschäftigungsjahre in Luxemburg vorweisen konnten, erhoben wurden. Wie das erste Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 14. Oktober 2013 gibt das Urteil von Dezember 2013 den Kindern von Grenzgängern ebenfalls Recht. Mit diesem Urteil hat das Gericht entschieden, dass es nicht die Bedingung der „Bindung des Antragstellers der finanziellen Bei- 51 DOSSIER STUDIENBEIHILFEN: DER LCGB FORDERT EINE GERECHTE BEHANDLUNG ALLER ARBEITNEHMER UND VERTEIDIGT EIN WETTBEWERBSFÄHIGES UND SOZIAL GERECHTES STUDIENBÖRSENSYSTEM hilfe mit der Gesellschaft oder dem Arbeitsmarkt des Großherzogtums Luxemburg“ annehmen könne. Jedenfalls nicht für Angelegenheiten aus den vorhergehenden Jahren. Der Richter ist der Meinung, dass „er nicht Bedingungen berücksichtigen könne, die zum Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidungen nicht im Gesetz standen.“ Die Reform des Studienbeihilfegesetzes wird zu einer Verschlechterung der Lage der Studenten und ihrer Familien führen (4. März 2014) Auf dieser Basis werden alle beim Verwaltungsgericht noch ausstehenden Akten vom CEDIES neu untersucht. Am 28. Februar 2014 wurde der Entwurf der Reform des Studienbeihilfesystems anlässlich des Regierungsrates vorgestellt. Es sei daran erinnert, dass dieser Entwurf die Einführung eines Studienbeihilfesystems vorsieht, das auf drei sich ergänzenden Teilen beruht: Meinungsaustausch mit der neuen Regierung über die Reform des Gesetzes zur Studienbeihilfen (29. Januar 2014) Am 29. Januar 2014 konnte der LCGB bei einer Unterredung mit dem Minister für das Hochschulwesen und die Forschung, Claude MEISCH, und dem Staatssekretär für das Hochschulwesen und die Forschung, André BAULER, eine Bilanz der beabsichtigten Reform des Systems der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien ziehen. Beide Parteien waren sich einig, dass das neue Modell, wettbewerbsfähig, sozial gerecht und rechtlich hieb und stichfest sein muss. Es wurde übrigens daran erinnert, dass es wichtig sei, ein System aufrecht zu erhalten, das auf dem Grundsatz der Selbständigkeit des Studenten beruhe. Dennoch besteht der LCGB darauf, dass, zum einen, die Gesamthöhe der finanziellen Beihilfe für weiterführende Studien, die gewährt werden kann, nicht gekürzt wird, und bat, zum anderen, den Minister, darüber zu achten, dass mit dem neuen System keine erneute Diskriminierung weder gegenüber Kindern von Grenzgängern noch gegenüber den im Land wohnhaften Studenten geschaffen wird. Der LCGB nahm diese Sitzung als Gelegenheit wahr, um daran zu erinnern, dass es sehr wichtig sei, bestimmte Punkte des derzeitigen Gesetzes zu ändern: • die Bedingung, 5 Jahre im Großherzogtum beschäftigt gewesen • • • zu sein, die erfüllt werden muss, um die Studienbeihilfe zu erhalten und die übertrieben ist. die Bedingung, dass der Beschäftigungszeitraum ununterbrochen sein muss, wobei faktisch die Zeitarbeiter, diejenigen, die zeitweilig ihren Arbeitsplatz infolge eines Konkurses, einer Entlassung usw. verloren haben, ausgeschlossen werden. der Umstand, dass das Gesetz nur die Arbeitnehmer betrifft und die Empfänger einer Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente usw. ausschließt. der Umstand, dass Patchwork-Familien wegen fehlender direkter Bindung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Studenten benachteiligt werden. 1. 2. 3. 4. Die Studenten hätten nach wie vor Recht auf ein mit dem heutigen vergleichbaren Darlehen (6.500 €). Der Beitrag zur Deckung der Einschreibegebühren würde sich immer noch auf 3.700 € belaufen, jedoch sich in Zukunft je zur Hälfte in einer finanziellen Beihilfe und einem Darlehen aufspalten. Der LCGB bekundet seine Ablehnung und seine Unzufriedenheit mit dem neuen System, weil dieses System die derzeitige Situation verschlechtern wird. • Nach Meinung des LCGB stellt das neue System den wichtigen • • • 52 eine Basisstudienbeihilfe in fester Höhe für alle Studenten (2.000 €) eine Mobilitätsstudienbörse in gleitender Höhe (maximal 2.000 €) die auf zwei kumulativen Kriterien beruht: • dem Umstand, dass der Student in einem anderen Land als seinem Hauptwohnsitzland studiert, • dem Umstand, dass der Student in der Universitätsstadt Miete zahlen muss. eine soziale, evolutive Börse entsprechend dem Einkommen der Eltern. Die Höhe dieses Teils der Beihilfe würde sich zwischen 0 € (Einkommen > 4,5 x sozialer Mindestlohn) und 2.500 € (Einkommen < oder = 1 x sozialer Mindestlohn) ansiedeln. Grundsatz der Selbständigkeit des Studenten in Frage. Zudem bindet er in Zukunft die Höhe der dem Studenten gewährten Beihilfe an das Einkommen der Eltern. Außerdem, reicht die finanzielle Beihilfe nicht aus, um die Selbständigkeit des Studenten zu gewährleisten. Die Reform sieht die Abwärtskorrektur der finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien vor. Der LCGB ist der Meinung, dass der neue Vorschlag eindeutig zu einer Verschlechterung des derzeitigen Systems führt und den Studenten schaden wird. Für den LCGB darf der jedem Studenten gewährte Betrag nicht unter 4.000 € liegen. Dies ist ein Mindestbetrag, wenn man bedenkt, dass die Summe der 2010 abgeschafften Familienzulagen für ein erstes Kind (234,12 € x 12 = 2.809,44 €), der Basisbeihilfe zum Schulanfang (161,67 €) und des Kinderbonus (922,50 €) sich bereits auf 3.893,61 € beläuft. Jeder Betrag unter 4.000 € würde unmittelbar alle Familien im Vergleich zur Situation vor 2010 benachteiligen. Wenn der LCGB auch die Aufhebung der Diskriminierung der Kinder von Grenzgängern begrüßt, so ist nicht daran zu rütteln, dass die „sozialen Kriterien“ in erster Linie haushaltstechnischen Überlegungen und nicht der sozialen Situation des Studenten entsprechen. Die Einführung dieser neuen Kriterien zielt letzten Endes auf die Senkung der Summe der gewährten Beihilfen ab, nicht auf die Unterstützung von Studenten, die sich in einer schwierigeren Situation befinden. Bezüglich des variablen Anteils der Beihilfe (mit anderen Worten den Teil über 4.000 € hinaus, den der LCGB als Basisbetrag vorschlägt) spricht der LCGB sich für die Einführung bestimmter Kriterien aus, z.B. das Einkommen des Studenten oder der Umstand, ob er Miete zahlen muss (nicht aber der Umstand, ob er in seinem Wohnsitzland oder im Ausland studiert). Wenn der Student diese Kriterien erfüllt, sollte er nach dem Dafürhalten des LCGB einen Gesamtbetrag 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) • • • erhalten, der zumindest der heutigen Beihilfe entspricht (6.500 €). Der LCGB hält die Bedingung, dass die Grenzgänger mindestens 5 Jahre im Laufe der vergangenen 7 Jahre im Großherzogtum beschäftigt waren, um in den Vorzug der Studienbeihilfe zu gelangen, für übertrieben. Der LCGB ersucht die Regierung um eine Lockerung dieser Anforderung. Die derzeitige Gesetzgebung ruft noch weitere Probleme auf den Plan. Der LCGB erinnert daran, dass es sehr wichtig ist, dass gewisse Aspekte des derzeitigen Gesetzes korrigiert werden, damit weitere Gerichtsverfahren vermieden werden. Unter diesen Punkten hebt der LCGB vor allem hervor, dass das Gesetz nur die „Arbeitnehmer“ betrifft und die Empfänger einer Altersrente, Hinterbliebenenrente, Invaliditätsrente, die Arbeitnehmer in einer beruflichen Wiedereingliederungsphase usw. ausschließt. Patchwork-Familien werden wegen der fehlenden direkten Bindung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Studenten benachteiligt. Seit 2010 fordert der LCGB ein wettbewerbsfähiges, gerechtes und sozial ausgewogenes Modell. Der Reformentwurf, der nun vorgestellt wird und bekannt ist, entspricht nicht diesem Ziel. Deshalb kann der LCGB sich nicht mit dieser Reform einverstanden erklären, die die Lage der Studenten und ihrer Familien verschlechtert. • terer Kriterien, z.B. die Zahlung einer Miete (und nicht das Studium im Wohnsitzland oder im Ausland). die Möglichkeit variabler Darlehen (und höher als die bisher vorgesehenen 6.500 €) nach Prüfung der Akte des betreffenden Studenten. Der Minister betonte seinerseits, dass es „nicht in Frage kommt, die Höhe der Basisstudienbeihilfe nach oben zu korrigieren“ und dass ohnehin „der Gesetzesentwurf in seiner derzeitigen Form als sozial eingestuft werden kann“. Es muss folglich festgestellt werden, dass die Regierung nach wie vor ihre Linie beibehalten will, gleich wie laut die Stimmen werden, die sich gegen den heutigen Gesetzesentwurf äußern. Diese Politik ist für den LCGB nicht hinnehmbar! Mit ihrer unnachgiebigen Haltung in Sachen Studienbeihilfen bringt die Regierung die Zukunft der Jugend wegen rein haushaltstechnischen Überlegungen in Gefahr und nimmt auf diese Weise Einsparungen auf Kosten der Zukunft des Landes vor. Reform des Gesetzes über die Studienbeihilfen: Der LCGB erklärt sicht mit den Schülern und Studenten solidarisch (23. April 2014) Der LCGB ist sehr davon überzeugt, dass der Gesetzesentwurf 6670 über die finanziellen Beihilfen für weiterführende Studien nicht den Umstand berücksichtigt, dass diese Beihilfen es jedem Studenten ermöglichen sollen, nach seinen geistigen Fähigkeiten zu studieren, und dass eine „Selektion“ nach seinen finanziellen Mitteln vermieden werden muss. Deshalb hat der LCGB ein Schreiben an die Union Nationale des Étudiant(e)s du Luxembourg (UNEL) geschickt, um sich solidarisch mit dem Streik der Schüler und Studenten am 25. April 2014 zu erklären. Die Regierung bleibt unnachgiebig und beabsichtigt, weiterhin auf Kosten der Studenten zu sparen (9. Mai 2014) Am 9. Mai 2014 wurde eine LCGB-Delegation vom Minister für Hochschulwesen, Claude MEISCH, zur erneuten Erörterung der Studienbörsen empfangen. Bei dieser Unterredung wiederholte der Minister für Hochschulwesen, dass er zum Dialog bereit sei, doch musste festgestellt werden, dass diese Sitzung (wie die vorhergehenden) nicht wirklich den echten Willen zu Verbesserung des Gesetzesentwurfes hervorbrachte. Trotz der diversen laufenden Petitionen, der starken Mobilisierung der Studenten und der verschiedenen Aktionen zur Verbesserung des Gesetzes über Studienbeihilfen bleibt der Minister angesichts der allgemeinen Unzufriedenheit unnachgiebig und ignoriert die öffentliche Meinung. Gespräch zwischen dem LCGB und der Union Nationale des Etudiant(e)s du Luxembourg (UNEL) über die Reform der Studienbeihilfen (14.Mai 2014) Am 14. Mai 2014 traf der LCGB eine Delegation der Union Nationale des Étudiant(e)s du Luxembourg (UNEL) zu einem Meinungsaustausch zum Thema Studienbeihilfen. Die beiden Gesprächspartner teilen allgemein den gleichen Standpunkt zum Gesetzesentwurf der Regierung: • der Basisbetrag der Studienbörse reicht nicht aus und gewährleistet nicht die Unabhängigkeit des Studenten. • die Kriterien für die Mobilitätsbeihilfe könnten zu neuen Diskriminierungen führen. • die „soziale“ Beihilfe ist nur dem Namen nach sozial und muss weitaus gerechter gestaltet werden. Der LCGB sicherte abschließend seine Unterstützung der UNEL im Kampf für ein wettbewerbsfähiges, ausgewogenes und sozial gerechtes Studienbeihilfesystem zu. Im Laufe der Sitzung erinnerte der LCGB nochmals an seine Forderungen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz, vor allem: • die Überarbeitung des festen Börsenanteils und die Festlegung des • jedem Studenten zu Teil werdenden Betrages auf 4.000 €. Dieser Betrag entspricht den im Jahre 2010 gestrichenen Familienzulagen. für den veränderlichen Anteil der Studienbörse: Einführung gerech- 53 DIE REFORM UNSERES GESUNDHEITSSYSTEMS: DER LCGB VERTEIDIGT DIE GRUNDSÄTZE DER SOLIDARITÄT, DER GERECHTIGKEIT, DES PROBLEMLOSEN ZUGANGS ZU DEN LEISTUNGEN, DER QUALITÄT DER ANGEBOTE UND DER FREIEN AUSWAHLMÖGLICHKEIT DES DIENSTLEISTERS Die Reform unseres Gesundheitssystems: Der LCGB verteidigt die Grundsätze der Solidarität, der Gerechtigkeit, des Leistungszugangs, der Qualität der Angebote und der freien Wahl des Dienstleisters D as Gesetz zur Reform des luxemburgischen Gesundheitswesens, das im Oktober 2010 konkret eingeleitet und im Dezember 2011 beschlossen wurde, zielte darauf, die Qualität des Gesundheitssystems, das auf dem Grundsatz der solidarischen Finanzierung und der freien Nutzbarkeit basierte, abzusichern und nachhaltig zu gestalten. Das Gesetz beinhaltet konkret vier zentrale Punkte: • • • • die Reform zur Organisation der Gesundheits- und Pflegeleistungen; die finanzielle Stabilisierung der Krankenversicherung; die zusätzlichen Einnahmen aus der Kranken- und Mutterschaftsversicherung und die Einbeziehung von Mutterschaftsdienstleistungen in der allgemeinen Regelung. Hinsichtlich dieses Dossiers verteidigte der LCGB die folgenden zentralen Grundsätze: die Solidarität auf nationaler Ebene und die Solidarität zwischen Generationen, die Gerechtigkeit, den problemlosen Zugang zu den Leistungen, die Qualität des Angebots und die freie Wahl des Dienstleisters. Reform der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens: Erste Klarstellungen, die auf Anfrage des LCGB übermittelt wurden (3. Mai 2010) Im Anschluss an die Quadripartite-Sitzung vom 24. März 2010, hatte sich der LCGB am 28. April 2010 per Brief an den damaligen Gesundheitsminister gewandt und ihm seine Überlegungen, Forderungen und Besorgnisse hinsichtlich der Reform unseres Gesundheitssystems übermittelt. Einige Wochen später – nämlich am 3. Mai 2010 – fand zwecks Klärung einiger Fragen ein Unterredung mit Minister Mars DI BARTOLOMEO statt. Sämtliche Beteiligten waren sich hinsichtlich der zentralen Grundsätze, denen unser Gesundheitssystem entsprechen sollte, einig. Der LCGB kritisierte, dass bezüglich der finanziellen Anstrengungen, die die verschiedenen Partner leisten, um die Kostenentwicklung im Gesundheitssystem mittel- und langfristig zu steuern, offensichtlich ein unausgewogenes Verfahren bestehe. Insbesondere beklagt der LCGB, dass die Ärzte überhaupt keinen Beitrag leisteten. Der Minister wollte die Gewerkschaften mit dem Hinweis darauf beruhigen, dass kein Anbieter bezüglich der Belastungen ausgenommen werde. Der LCGB hatte sein Besorgnis bezüglich der Entwicklung der personellen Ausstattung der Krankenhäuser geäußert. Der Minister unterstrich, dass in keinem der von der Reform betroffenen Bereiche die Mitarbeiterzahlen gesenkt werden sollten. Hinsichtlich der künftigen Funktion von Ärzten in den Krankenhäusern wurden die Positionen geklärt. Der LCGB forderte, dass die Ärzte in der Personalpolitik der Krankenhäuser keine bestimmende Funktion ausüben sollten. Hinsichtlich der Orientierung in Richtung einer ambulanten medizinischen Versorgung bestätigte der Minister, dass der Anwendungsbereich 54 den der chirurgischen Eingriffe betreffe und dass man diese Eingriffe ausschließlich in Krankenhäusern vornehmen wolle. Die Argumentation des LCGB, die ambulante Behandlung bewirke nicht automatisch finanzielle Einsparungen, wurde bestätigt. Die Fortschritte in diese Richtung, werfen nämlich mehrere Fragen auf, die noch zu klären sind. Übereinstimmende Ansichten gab es zu den zahlreichen der Ärzteseite anzulastenden Fällen von Unregelmäßigkeiten, welche zukünftig nicht mehr vorkommen sollten. Gleiche Ansichten betrafen auch die Zusammenstellung von Daten, die eine bessere Steuerung des Systems ermögliche, wobei die Art und Weiser der Umsetzung eines solchen Systems noch zu klären wäre. Der LCGB äußerte erneut seine Besorgnis bezüglich der möglichen Einschränkung der staatlichen Mittel zur Finanzierung der Mutterschaftsversicherung, die indirekt in die Krankenversicherung miteinbezogen werden soll. Nach Angaben des Ministers Mars DI BARTOLOMEO bestünde das Problem in der zunehmenden Anzahl von Freistellungen schwangerer Frauen von der Arbeit und der dadurch verursachten Kosten. Aufgrund eines einheitlichen Systems könnte dieses Phänomen besser gesteuert werden unter der Beteiligung des Staates. Was die kurzfristige Abdeckung des Defizits der nationalen Gesundheitskasse (CNS) betrifft, so unterstrich der LCGB, dass die öffentliche Erörterung einer geringen Beitragsanhebung kein Tabuthema sein dürfe. Eine Anhebung der Abgaben könne bedeuten, dass die Kosten mit den Arbeitgebern geteilt werden und es könne vermieden werden, dass allein der an einer Krankheit leidende Versicherungsnehmer finanziell belastet wird. Der LCGB unterstützt zudem im Namen der Krankenversicherung die Forderung nach Abschaffung der Beitragshöchstgrenze und plädiert zudem für schrittweise Wiederherstellung der Reservemittel (des Umlaufvermögens). Bis zur Vorlage der Gesetzestexte wird der Dialog zwischen Gewerkschaften und den für das Reformvorhaben verantwortlichen Politikern fortgesetzt. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Die Mitarbeiter der drei privaten Laborunternehmen (Ketterthill, Laboratoires Réunis, Les Forges du Sud) demonstrierten sich zweck Verteidigung ihrer Arbeitsplätze (27. Oktober 2010) Am 27. Oktober 2010 beteiligten sich anlässlich der Verhandlungen der Quadripartite im Thermalbad Mondorf 350 Arbeitnehmer der genannten Laborunternehmen an einer Demonstration. Auf diese Weise wollten sie auf die kritische Lage, die aus den Umsetzungsvorgaben der Reform des Gesundheitssystems folgt, reagieren. Aus aktueller Sicht wäre der weitere Bestand der privaten Labore in Frage gestellt und daher seien die Beschäftigungsverhältnisse in den betroffenen Unternehmen bedroht. Die Arbeitnehmer der privaten Laborunternehmen fordern gleiche Bedingungen für alle Labore, jede Änderung des rechtlichen Status, der sich private Labore unterwerfen müssten, würde die Arbeitsplätze der 350 betroffenen Arbeitnehmer gefährden. Der LCGB unterstützte die betroffenen Arbeitnehmer bei ihren Aktivitäten. Außerdem erbat die Gewerkschaft, gemeinsam mit den betroffenen Arbeitnehmern, ein dringendes Informationsgespräch mit dem Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO im Hinblick auf die zukünftigen Geschäftsbedingungen der privaten Laborunternehmen, was wiederum die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse betrifft. Die Arbeitnehmer der privaten Laborunternehmen sprachen sich gegen eine Verstaatlichung aus und befürworten die freie Wahl des Patienten! • Der Hausarzt kann die Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen seitens des Patienten nicht begrenzen. • Ein Mitarbeitervertrag bindet jeden im Krankenhaus tätigen Arzt, der • • • kein Arbeitnehmer ist, an das Krankenhaus. Dieser Vertrag gleicht in der Form einem „Dienstleistungsvertrags”, wobei das Arbeitsrecht nicht gilt. Bei dem die ärztlichen Leistungen koordinierenden Arzt handelt es sich im Allgemeinen um eine freischaffende berufliche Tätigkeit (médecin libéral). Er besitzt gegenüber den Arbeitnehmern im Krankenhaus keinerlei Weisungsbefugnisse und kann den beruflichen Werdegang dieser Personen nicht beeinflussen. Die aufgrund der Maßnahmen der Ärztevereinigung AMMD auftretenden Abweichungen in den statistischen Erhebungen werden bei der Berechnung der künftigen Anforderungen an Krankenhauspersonal auf der Grundlage des PRN-Systems berücksichtigt. Es sollen für die Belegschaft keine negativen Folgewirkungen eintreten. Bei der Anhebung der Gehälter für die Krankenhausangestellten (insbesondere infolge der wahrscheinlichen Indextranchen-Einstufung für das Jahr 2011) wird für 2011 und 2012 keine Begrenzung aufgrund des Gesamtvolumens der für den Krankenhausbereich angehobenen Haushaltsmittel erfolgen. Die Festlegung der Wachstumsraten im Krankenhausbereich wird ab dem Jahr 2013 aufgrund solcher Kriterien, die unter anderem die Wachstumsrate des BIP berücksichtigen, erfolgen. Der LCGB äußert angesichts dieser Informationen seine Zufriedenheit und begrüßt insbesondere den letztgenannten Punkt, durch den ein Spielraum bei der Neubewertung beruflicher Entwicklungen in dieser Branche gegeben ist. Aufgrund der Komplexität des Dossiers, verbunden mit den in einem großen Teilbereich der Umsetzungsmodalitäten des Gesetzes weiterhin bestehenden Unklarheiten ist jedoch nach wie vor eine hohe politische Wachsamkeit gegeben. Wir werden daher die Entwicklungen sorgfältig beobachten und, je nach den Erfordernissen, weiterhin notwendige Erklärungen erbeten, um den Weiterbestand unseres Gesundheitssystems zu sichern! Die nationale Gesundheitskasse (CNS): die finanzielle Beteiligung bei der Aufnahme von Patienten in die Notaufnahme der Krankenhäuser wurde gegen den Willen der Arbeitnehmer beschlossen (27. Januar 2011) Gesetzesentwurf 6196: Der LCGB bleibt hinsichtlich des Erhalts unseres nationalen Gesundheitssystems weiterhin wachsam (10. Dezember 2010) Im Rahmen der Reform des Gesundheitssystems beschloss die nationale Gesundheitskasse (CNS) im Einklang mit den Stimmen von Arbeitgebern und Regierung aber gegen die der Arbeitnehmer, die Einführung einer Eintrittsgebühr von 2,50 € bei jeder Einweisung in ein Ambulatorium. Während eines Gesprächs mit dem Gesundheitsminister, das am 10. Dezember 2010 stattfand, gelang es dem LCGB, hinsichtlich der Einzelheiten des neuen Gesetzes zur Gesundheitsreform wichtige Punkte klarzustellen: Aufgrund der Umsetzung dieses Beschlusses, der darauf ausgerichtet war, die Patienten zu veranlassen, Ärztehäuser statt Polikliniken aufzusuchen, traten auf Seiten der Krankenhäuser gewisse unzulässige Praktiken auf. Diese Kliniken forderten nämlich mehrfach den Geldbetrag von 2,50 €, falls ein Patient von einem Bereich des Ambulatoriums in einen anderen (Analysen, Radiologie, Arztgespräch etc.) wechselte. • Die elektronische Patientenakte befindet sich im Eigentum des Pati• • • enten und dieser kann darauf jederzeit zurückgreifen, ohne dass er sich an einen Dritten wenden muss. Der Patient kann sich jederzeit darüber informieren, welche Personen sich in der Vergangenheit seine Patientenakte angesehen haben. Man ist nicht verpflichtet, sich für einen Referenzarzt entscheiden. Der Patient muss sich nicht an den Renferenzarzt wenden, um einen Facharzt aufzusuchen. Nach einem Vorstelligwerden der Gewerkschaften stellte die nationale Gesundheitskasse (CNS) klar, dieser Geldbetrag von 2,50 € dürfe seitens der ambulanten Dienste des Ambulatoriums nur ein einziges Mal erhoben werden. Außerdem stellte die CNS nach einer Initiative de LCGB klar, dass der Betrag von 2,50 € dann nicht fällig wird, wenn ein Patient zur stationären Behandlung überwiesen wird (was für die meisten Patienten, die in der ambulanten Behandlung aufgenommen werden, der Fall ist). 55 DIE REFORM UNSERES GESUNDHEITSSYSTEMS: DER LCGB VERTEIDIGT DIE GRUNDSÄTZE DER SOLIDARITÄT, DER GERECHTIGKEIT, DES PROBLEMLOSEN ZUGANGS ZU DEN LEISTUNGEN, DER QUALITÄT DER ANGEBOTE UND DER FREIEN AUSWAHLMÖGLICHKEIT DES DIENSTLEISTERS Nationale Gesundheitskasse (CNS): gelockerte Bestimmungen bei der Eintrittsgebühr für die Krankenhausnotaufnahme (27. Januar 2011) Aufgrund mehrerer Initiativen der Gewerkschaften und insbesondere des Schreibens, das am 17. Februar 2011 vom LCGB an den Gesundheitsund Sozialversicherungsminister, Mars DI BARTOLOMEO, gesandt wurde, verabschiedete der CNS-Leitungsausschuss eine Änderung des Statuts und informierte darüber, dass die finanzielle Beteiligung der Patienten lediglich einmal pro Tag fällig wird und ausschließlich beim Eintritt in den außerstationären Bereich zu erheben ist. Diese Änderung des CNS-Statuts tritt ab dem 1. Januar 2011 rückwirkend in Kraft, so dass die CNS die aufgrund der neuen Rechtslage zu viel eingenommenen Beträge rückerstatten kann. Der LCGB begrüßt diese Verbesserung der Lage, bestreitet aber weiterhin die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung der 2,50 € in den Fällen, in denen der Arzt den Termin des Patienten im Ambulatorium festlegte. Während seiner öffentlichen Darlegung anlässlich der öffentlichen Debatte über die Reform des Gesundheitswesens, die am 23. März 2011 vom LCGB in Tetingen veranstaltet wurde, informierte der Gesundheits- und Sozialversicherungsminister, Mars DI BATOLOMEO, außerdem darüber, an der Lösung dieses Problems werde gearbeitet. Der LCGB wird das dieses Dossier betreffende Verfahren weiterhin genauestens überprüfen. Diskussionsrunden des LCGB: der LCGB initiiert die öffentliche Diskussion der Reform des Gesundheits- und Pflegesystems (März, April 2011) Im Sinne der Beantwortung der Fragen zur Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt, und um Missverständnisse auszuräumen, organisierte der LCGB am 1. April 2011 gemeinsam mit dem Gesundheitsminister, Mars DI BARTOLOMEO, drei regionale Podiumsdiskussionen, in denen praktische Erläuterungen über die Reform des Gesundheits- und Pflegesystems bereit gestellt wurden. Video: Auszüge aus den Podiumsdiskussionen über die Gesundheitsreform http://www.youtube.com/user/lcgblux Der LCGB erwirkt nach mehreren Initiativen die Abschaffung der Eintrittsgebühr in die Poliklinik (9. November 2011) Während der Sitzung des Leitungsausschusses der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) am 9. November 2011 hielt sich der Präsident der CNS an die Zusage, die der für ihn maßgebliche Minister während der Quadripartite-Sitzung am 19. Oktober 2011 abgegeben hatte, er stimmte nämlich zusammen mit den Arbeitnehmervertretern für die Abschaffung der Eintrittsgebühr von 2,50 € in die Poliklinik-Notaufnahme; dies gilt seit dem 1. Januar 2012. Die Abstimmung über die Abschaffung der Kostenbeteiligung von täglich 9,96 € bei Einweisung in die Psychiatrie fand im Dezember 2011 statt. Unterredung zwischen dem LCGB und dem Sozialversicherungsminister, Romain SCHNEIDER, über das Regierungsprogramm (27. März 2014) Am 27. März 2014 traf eine LCGB-Delegation, geleitet von Patrick DURY, dem Nationalpräsidenten, den Sozialversicherungsminister, Romain SCHNEIDER, um die laut Regierungsprogramm geplanten Maßnahmen, die in den Rahmen seiner Ressorts fallen, zu diskutieren. Unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer defizitären Lage der Kranken- und Mutterschaftsversicherung ab 2015, äußerte die LCGBDelegation ihre Befürchtungen hinsichtlich einer möglichen Anhebung der Sozialbeiträge bzw. einer Einschränkung der Dienstleistungen im Gesundheitsbereich. Der Minister informierte die Delegation, die Regierung werde kurzfristig Teilbereiche der Reform des Gesundheitswesens von 2010 umsetzen. Die Maßnahmen zielten auf ein besseres Kostenmanagement, wobei zugleich auf die Beibehaltung eines qualitativ hochwertigen medizinischen Angebots, das allen zugänglich sein soll, geachtet werde. Der Minister versicherte außerdem, eine Anhebung der Sozialbeiträge sei nur im äußersten Fall erforderlich. Hinsichtlich der Mutterschaftsversicherung informierte der Minister die Gewerkschaftsdelegation, dass er im Vorfeld der Entscheidungen auf der Grundlage des Berichts der Generalinspektion der Sozialversicherung für 2013 eine breite Debatte über die Pflegeversicherung anstoßen möchte, durch die deutlich werden soll, dass man bei der Finanzierung der Pflegeversicherung an Grenzen stoße. Die Herausforderung der Pflegeversicherungsreform bestehe darin, deren langfristigen Erhalt zu gewährleisten und zugleich auf die Beibehaltung der hohen Qualität der Dienstleistungen zu achten. 56 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Die Reform unseres Rentensystems: Der LCGB fordert ein System, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten garantiert I m Oktober 2012 eingeleitet und im Dezember 2012 erlassen, zielte das Gesetz über die Rentenreform darauf ab, die Überalterung der Bevölkerung und ihre Auswirkungen auf die Dauer der Altersrente zu berücksichtigen, den Zusammenhang zwischen Berufsleben und Lebenserwartung zu stärken, Arbeitnehmer dazu zu ermutigen, ihre Berufslaufbahn zu verlängern und das Prinzip, dass jeder Arbeitnehmer auf eine komplette Gesamtversicherungszeit achten sollte, zu fördern. In diesem Dossier forderte der LCGB ein System, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten garantiert. Der LCGB bemängelt das Fehlen eines Sozialdialogs und verlangt ausführlichere Erklärungen zur Reform unseres Rentensystems vom Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit (18. März 2011) Hinsichtlich der Reform des Rentensystems muss der LCGB zu seinem Bedauern feststellen, dass die Regierung noch immer Kommunikationsprobleme hat. Der LCGB hält es für äußerst besorgniserregend, dass eine Reform, die sich sowohl auf Rentner als auch Arbeitnehmer auswirkt, vor ihrer öffentlichen Vorstellung nicht mit den Sozialpartnern diskutiert wird. Da der LCGB momentan nur über die Umrisse der Reform des Rentensystems verfügt, die am 17. März 2011 auf einer Pressekonferenz angekündigt wurde, bat der LCGB am 18. März 2011 um eine dringende Unterredung mit dem Minister für soziale Sicherheit, Mars DI BARTOLOMEO, gebeten. Angesichts der aktuell verfügbaren Informationen über die Reform des Rentensystems muss der LCGB leider feststellen, dass die Regierung keine der im November 2009 in der Abschlussentschließung des 58. Nationalkongresses des LCGB angenommenen Forderungen bezüglich der Rentenversicherung zu übernehmen gedenkt. LCGB-Exekutivkomitee: Die zukünftigen Generationen sollen nicht belastet werden (4. April 2011) Bei seinem Treffen am 4. April 2011 hat der Exekutivausschuss des LCGB mehrere politisch Themen diskutiert, darunter die Reform des Rentensystems. Da es nach dem neuen, von der Regierung vorgeschlagenen Modell noch immer keine mathematische Formel zur Berechnung der Renten gibt, ist eine genaue Analyse der Gewinner und Verlierer dieser Reform äußerst schwierig. Trotzdem kann man bereits jetzt daraus schließen, dass diejenigen, die nicht 40 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlen können, selbst wenn sie bis 65 arbeiten, die großen Verlierer der vorgeschlagenen Reform sein werden. Unter diesen befinden sich vor allem Frauen, die ihre Laufbahn nach der Geburt (oder Adoption) eines Kindes jahrelang aus erzieherischen Gründen unterbrochen haben. Begegnung zwischen Gewerkschaften und Regierung über die Reform unseres Rentensystems (27. Juni 2011) Am 27. Juni 2011 trafen sich die Gewerkschaften LCGB, OGBL und CGFP mit Regierungsvertreten, um über die zukünftige Reform unseres Rentensystems zu reden. Bei diesem Treffen haben die Gewerkschaften ihren gemeinsamen Standpunkt zum Reformprojekt vorgelegt. Es handelt sich insbesondere um folgende Forderungen: • Die gesetzliche Rente sollte den Eckpfeiler bilden und ausreichend • • • sein, um ein menschenwürdiges Leben nach dem Berufsleben zu ermöglichen. Es müssen alternative und zusätzliche Finanzierungsquellen gefunden werden. Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kommt nicht in Frage. Die aktuell von Rentenbeziehern und Arbeitnehmern erworbenen Rechte sollten respektiert werden. Seitens der Regierung wurde versprochen, dass die Reform keinesfalls diejenigen Arbeitnehmer benachteiligen wird, die ihren Renteneintritt nicht verzögern können (Invalidität, Sozialpläne, usw.). Der LCGB fordert desweiteren, dass derzeit existierende Vorruhestandsregelungen aufrechterhalten und perfektioniert werden. 57 DIE REFORM UNSERES RENTENSYSTEMS : DER LCGB FORDERT EIN SYSTEM, DA S ALLEN VERSICHERTEN DIE GLEICHEN RECHTE, LEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN GARANTIERT LCGB-Exekutivkomitee: Der LCGB fordert ein Rentensystem, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten zusichert (9. Januar 2012) In seiner Sitzung vom 9. Januar 2012 führte das LCGB-Exekutivkomitee erste Gespräche über den Gesetzesentwurf über die Reform unseres Rentensystems. Im Anschluss an diese Diskussion stellte das Exekutivkomitee eine Reihe von Überlegungen an und erarbeitete mehrere Forderungen zum Erhalt unseres Rentensystems. In seiner jetzigen Form führt der Regierungsentwurf zu einem Abbau der Leistungen. Daher fordert der LCGB unbedingt eine Harmonisierung der gegenwärtig zwischen den im Privatsektor und im öffentlichen Dienst praktizierten Höchstrenten. Der LCGB bedauert in diesem Zusammenhang auch, dass die 2011 angekündigte Einführung einer öffentlichen Zusatzvorsorge (2. Pfeiler) letztlich nicht im Gesetzesentwurf berücksichtigt wurde. Da die Zusatzvorsorge ein Mittel darstellt, die jedem Versicherten die Aufbesserung der Rente im Bedarfsfall erlaubt, fordert der LCGB den Zugang aller Versicherten zu einer Zusatzvorsorge (2. Pfeiler). Pressekonferenz des LCGB über politische und soziale Aktualitätsthemen (13. März 2012) Am 13. März 2012 lud der LCGB zu einer Pressekonferenz zur politischen und sozialen Aktualität ein. Unter den von LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY erörterten Themen war die Position des LCGB zur Reform unseres Rentensystems, die Überlegungen des LCGB zum Erhalt der Lebensgrundlagen der Arbeitnehmer des Privatsektors und Lösungsvorschläge, die im Rahmen der Problematik der 52 Krankheitswochen gefunden werden konnten. Video: Pressekonferenz vom 13. März 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux Angesichts dieser Feststellungen ist die Zustimmung des LCGB nur denkbar, wenn alle Versicherten in den Genuss eines Rentensystems kommen können, das ihnen gleiche Rechte, Leistungen und Pflichten zusichert. Öffentliche Konferenz des LCGB: Mehr als 600 Personen waren vor Ort, um sich über die Reform unseres Rentensystems zu informieren (7. März 2012) Am 7. März 2012 lud der LCGB zu einer öffentlichen Kundgebung im Kulturzentrum „Am Sand“ in Niederanven ein. Thema des Abends: der Gesetzesentwurf über die Reform des Rentensystems. Hierbei war der Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit, Mars DI BARTOLOMEO, der Hauptredner dieser Konferenz, um die Umrisse der Reform vorzustellen. Im Anschluss an die Ausführungen des Ministers, stellte der stellvertretende Verantwortliche für die Sozialpolitik des LCGB, Paul DE ARAUJO, kurz die Schlüsselpunkte des Gesetzentwurfs und den Standpunkt der Gewerkschaft bezüglich der vorgeschlagenen Reform vor. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY unterstrich in diesem Zusammenhang, dass der LCGB für ein Rentensystem eintritt, das jedem Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten garantiert. Nach Abschluss des offiziellen Teils war es Zeit für Fragen und Antworten. Es gab viele, die die Gelegenheit nutzten, um ihre manchmal sehr persönlichen Fragen an den Minister selber zu richten, der daraufhin die erforderlichen Erklärungen abgab. Nach einer Stunde Fragen und Antworten endete der Abend in einer freundlichen Atmosphäre mit einem gemeinsamen Abendessen. Video: Öffentlichen Kundgebung vom 7. März 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux 58 Protestkundgebung der Luxemburger Gewerkschaften „Gegen Rentenkürzungen! Es gibt Alternativen!“ (19. März 2012) Am 19. März 2012 luden die Luxemburger Gewerkschaften LCGB, OGBL, CGFP, ALEBA, Syprolux und FNCTTFEL zu einer Protestkundgebung im Tramsschapp in Limpertsberg/ Luxemburg ein. Thema des Abends: der Gesetzesentwurf über die Reform des Luxemburger Rentensystems. In seiner Rede erinnerte LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY an die Sorgen und Befürchtungen der Arbeitnehmer des Privatsektors bezüglich dieser Thematik. Der LCGB ist der Ansicht, dass diese Reform nicht auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden soll und kann. Video: Protestkundgebung vom 19. März 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Demonstration des LCGB für ein Rentensystem das allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten garantiert (16. Oktober 2012) 2. Am 16. Oktober 2012 haben sich 800 Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB im Kulturzentrum „Am Sand“ in Niederanven versammelt, um für ein Rentensystem zu demonstrieren, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten zusichert. Sobald die ersten Demonstranten vor Ort eintrafen, nutzte ein Team des LCGB die Gelegenheit, die Demonstranten zu fragen, warum sie nach Niederanven gekommen seien. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY fasste dann in seiner Rede die Forderungen des LCGB zusammen. Er appellierte auch an die Regierung, den Gesetzentwurf über die Reform des Rentensystems zu ändern, um mehr soziale Gerechtigkeit und Solidarität zu garantieren. Video: LCGB-Demonstration vom 16. Oktober 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux 3. verlust in den Ruhestand treten können. Der LCGB hat hingegen darauf bestanden, dass Arbeitnehmer, die unter manchmal sehr harten Bedingungen arbeiten (z.B. im Bausektor) auch von dieser Maßnahme profitieren sollten. Desweiteren fordert der LCGB die Einführung des Rechts auf eine progressive Frührente. In seiner jetzigen Form war die progressive Vorruhestandsregelung fehlgeschlagen, da nur wenige Arbeitnehmer davon Gebrauch machten. Nach Meinung des LCGB sollte die schrittweise Frührente den Arbeitnehmern erlauben, teilweise frühzeitig in Rente zu gehen und noch einige Jahre halbtags weiterzuarbeiten. Dies würde die Einstellung von jüngeren Arbeitnehmern erlauben, die das Fachwissen des Arbeitnehmers in progressiver Frührente nutzen könnten. Bezüglich der Zusatzrente, unterstrich der LCGB, dass es sich hier um ein Mittel handelt, das jedem Versicherten ermöglicht, seine Rente im Bedarfsfall aufzubessern. Daher fordert der LCGB, dass jeder Versicherte Zugang zu einer Zusatzrente erhalten sollte (2. Pfeiler). Die Regierung versprach, diesbezüglich einen Gesetzentwurf für 2013 vorzubereiten. Es sei angemerkt, dass die Regierung nicht beabsichtigt, den existierenden Gesetzesentwurf zu ändern. Diese Punkte werden jedoch in den neuen Gesetzentwurf über einen „Plan zur Beschäftigung von Senioren“ einfließen, der bis Ende des Jahres eingebracht wird. Der LCGB bedauert jedoch, dass die Regierung es kategorisch ablehnt, die drei weiteren Forderungen des LCGB zu berücksichtigen: 1. Unterredung mit dem Minister für Arbeit und dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit: trotz einer Reihe von Zugeständnissen seitens der Regierung garantiert das neue Rentensystem nicht allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten (31. Oktober 2012) 2. Im Anschluss an seine Demonstration vom 16. Oktober 2012 zur Rentenreform bat der LCGB um eine Unterredung mit der Regierung, um auf die Forderungen der Gewerkschaft zurückzukommen, die die Umsetzung eines Rentensystems anstreben, die allen Versicherten die gleichen Rechte, Leistungen und Pflichten zusichert. 3. Auf ihre Bitte um eine Unterredung, wurde der LCGB am 31. Oktober 2012 vom Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit, Mars DI BARTOLOMEO, und dem Minister für Arbeit, Nicolas SCHMIT, empfangen. Von den sechs Forderungen des LCGB bezüglich der Reform der Rentenversicherung erklärte sich die Regierung bereit, über drei spezifische Punkte mit sich reden zu lassen: 1. Bezüglich der Arbeitnehmer, die ihre Arbeit unter beschwerlichen Umständen verrichten, besteht der LCGB darauf, dass diese Arbeitnehmer ein Recht auf ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben in den Vorruhestand oder Ruhestand haben sollten, und zwar ohne Verlust ihres Rentenniveaus. Die Regierung erklärt sich bereit, zu garantieren, dass Arbeitnehmer, die Schicht- oder Nachtarbeit verrichten, immer noch nach den momentan gültigen Modalitäten und folglich ohne Verlängerung der Arbeitszeit und Rentenniveau- Der LCGB fordert, die Abschaffung der Obergrenze für Renten, da diese Maßnahme dazu dienen könnte, den Privatsektor und den öffentlichen Dienst auf die gleiche Stufe zu stellen und die Einnahmen der Rentenkasse (CNAP) zu erhöhen. Diese Maßnahme würde daher erlauben, die Durchführbarkeit der jetzigen Altersversorgung zu sichern, und zwar ohne Verschlechterung der Rentenleistungen. Die Regierung scheint hier jedoch keinen Handlungsbedarf zu sehen. Selbst in Krisenzeiten rechtfertigen die derzeitigen Reserven laut dem LCGB keineswegs eine Modulation des Systems der Rentenanpassung an die Lebenshaltungskosten. Folglich, fordert der LCGB die lückenlose Beibehaltung dieses Systems solange der Pauschalbetrag nicht erhöht wird. Diese Modulation wird tatsächlich wie vorgesehen durchgeführt, so dass selbst wenn die Anpassung ab 2014 automatisch von Jahr zu Jahr erfolgt, diese ab dem Moment in dem die Beiträge nicht mehr zur Kostendeckung reichen, zwangsweise um mindestens die Hälfte gekürzt würden. Der LCGB lehnt weiterhin die Einführung eines solchen Automatismus kategorisch ab. Die Regierung hat ebenfalls hervorgehoben, dass die Aussetzung der Rentenanpassung für 2013 nicht durch die Rentenreform bedingt ist, sonder auf einer im Laufe des Jahres von der Region entschiedenen Sparmaßname fußt. Der LCGB hat seinerseits betont, dass er nicht einverstanden ist mit dem Aussetzen der Rentenanpassung für 2013. Letztlich hat der LCGB auch daran erinnert, dass er den Standpunkt vertritt, dass Studienjahre nicht länger als Ersatzjahre berücksichtigt werden sollten, sondern als Beitragszeiten. Die Regierung lehnt es ab, über die Berücksichtigung von Studienjahren als Beitragszeiten zu diskutieren. Die kategorische Ablehnung der Regierung, ihren Standpunkt bezüglich dieser drei Punkte zu ändern, wird dazu führen, dass das neue Rentensystem, das am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, nicht allen Versicherten die gleichen Rechte, Pflichten und Leistungen zusichert! Der LCGB bleibt seinerseits wachsam und wird im Interesse aller Versicherten im Großherzogtum Luxemburg weiter für mehr soziale Gerechtigkeit im Rentensystem kämpfen. 59 DIE REFORM UNSERES RENTENSYSTEMS: DER LCGB FORDERT EIN SYSTEM, DA S ALLEN VERSICHERTEN DIE GLEICHEN RECHTE, LEISTUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN GARANTIERT In diesem Kontext traf eine Delegation der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften des Großherzogtums Luxemburg (ACA) am 5. Februar 2013 die Leitung des LCGB, um ihre Überlegungen zur Einrichtung einer kollektiven Altersversorgung (2. Pfeiler), die allen Schichten der aktiven Bevölkerung offensteht, vorzustellen. Abstimmung über die Reform unseres Rentensystems: Ein Gesetz, das viele Probleme ungelöst lässt! (5. Dezember 2012) Am 5. Dezember 2012 wurde in der Abgeordnetenkammer über den Gesetzentwurf zur Rentenreform abgestimmt. Nach Meinung des LCGB strotzt dieser Gesetzesentwurf, der den Fortbestand unseres Systems gewährleisten und das soziale Gefüge des Landes durch die Konsolidierung des Vertrags zwischen den Generationen stärken sollte, vor sozialen Ungerechtigkeiten, die der LCGB in all seinen öffentlichen Kundgebungen, die seine Ausarbeitung begleitet haben, angeprangert hat: Bei den Diskussionen über die Reform unseres Rentensystems hat der LCGB mehrmals unterstrichen, dass die Zusatzvorsorge ein Mittel darstellt, das jedem Versicherten erlaubt, seine Rente im Bedarfsfall aufzubessern. Für den LCGB ist es unerlässlich, dass jeder Versicherte Zugang zu einer kollektiven Zusatzvorsorge (2. Pfeiler) hat. Mangels eines klaren Konzepts unserer Politiker, hat die ACA die Initiative ergriffen, einen ersten konkreten Ansatz für die Einrichtung einer Zusatzvorsorge (2. Pfeiler), die allen Versicherten offensteht, zu entwickeln. Auf der Basis dieser von der ACA entwickelten Vorschläge fand ein konstruktiver und positiver Austausch zwischen beiden Gesprächspartnern statt. Der LCGB begrüßt insbesondere, dass die ACA sich bemüht hat, konkrete Strategien vorzubereiten, die den Forderungen der Gewerkschaft für eine kollektive Altersversorgung im Interesse der Arbeitnehmer Vorschub zu leisten. • Es ist keine Angleichung zwischen der Beitragshöchstgrenze zwischen öffentlichem Dienst und Privatsektor vorgesehen! • Der Entwurf sieht keine Möglichkeit für Arbeitnehmer vor, selbst • • • einzuzahlen, wenn ihre Vorgesetzten keine Zusatzrente (2. Pfeiler) vorsehen, auch wenn die Regierung versprochen hat, „diese Möglichkeit später zu untersuchen“. Unternehmen ist es weiterhin möglich, Beitragserhöhungen durch einfaches Streichen von Rentenanpassungen zu vermeiden! Arbeitnehmer, die unter schwierigen Umständen arbeiten, u. a. im Bausektor, müssen trotzdem das Datum ihres Renteneintritts nach hinten verschieben, wenn sie die gleiche Rente als ihre Kollegen erhalten wollen, die heute in Rente gehen! Den Jugendlichen von morgen, die immer länger studieren müssen, um auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu sein, werden die Studienjahre bei ihrem Renteneintritt nicht als Arbeitsjahre angerechnet bekommen! Die Regierung scheut sich nicht, diese Ansammlung von Ungerechtigkeiten als neuen, gerechteren Vertrag zwischen den Generationen auszugeben, und gleichzeitig zu erwähnen, dass ein anderer Vertrag zwischen den Generationen abzuschaffen, der bis jetzt sehr gut funktioniert hat, nämlich die Préretraite-solidarité, die es einem älteren Arbeitnehmer ermöglicht, seine Stelle einem jungen Arbeitslosen zu überlassen! Der LCGB, der immer die gleichen Rechte, Pflichten und Leistungen für alle Arbeitnehmer Luxemburgs gefordert hat, kann keinem Gesetz zustimmen, das nicht das soziale Gefüge und der Solidarität fördert, sondern den Graben zwischen den sozialen Schichten des Landes noch vertieft! Kollektive Zusatzvorsorge (2. Pfeiler): Der LCGB unterstützt die Initiative der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften (ACA) (5. Februar 2013) Das Gesetz vom 21. Dezember 2012 über die Rentenversicherungsreform, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat, strebt nicht die Schaffung eines öffentlichen Zusatzrentensystems an. Der Gesetzesentwurf hatte jedoch ursprünglich in seiner Begründung bezüglich der Entwicklung persönlicher Rechte vorgesehen: „Gleichzeitig wird ein Zusatzrentensystem zugunsten von Nichtarbeitnehmern und Arbeitnehmern, die noch nicht von einer solchen Leistung seitens ihres Arbeitgebers profitieren, untersucht.“ 60 Unterredung zwischen dem LCGB und dem Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zum Regierungsprogramm (27. März 2014) Am 27. März 2014 traf eine Delegation des LCGB, mit Nationalpräsident, Patrick DURY, den Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, um über die von dem Regierungsprogramm im Rahmen ihrer Ressorts vorgesehenen Maßnahmen zu diskutieren. Hinsichtlich der Rentenversicherung erklärte der Minister, dass er eine Bestandsaufnahme machen wolle und dass verschiedene Arbeitsgruppen die Maßnahmen untersuchen, die nach der Reform von 2012 noch nicht umgesetzt wurden, z.B. die progressive Vorruhestandsregelung und geeignete Maßnahmen für eine Zusatzvorsorge (2. Pfeiler) für Arbeitnehmer, die nicht persönlich über ihren Arbeitgeber in ein solches System einzahlen. Der LCGB erneuerte und bestand auf seinen Forderungen, die er bereits bei der Ausarbeitung der Reform von 2012 vorgebracht hatte, insbesondere hinsichtlich der Einführung einer Zusatzvorsorge (2. Pfeiler), die jedem Arbeitnehmer erlauben würde, seine Rente im Bedarfsfall aufzubessern, sowie hinsichtlich des Rechts auf Vorruhestand oder Ruhestand ohne Verlust des Rentenniveaus für jene Arbeitnehmer, die unter schwierigen Umständen arbeiten. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Die Vorruhestandsregelungen: Der LCGB verteidigt die derzeitigen Bestimmungen und fordert darüber hinaus erhebliche Verbesserungen I m Rahmen der Rentenreform, die konkret im Oktober 2012 eingeleitet und im Dezember 2012 abgestimmt wurde, stellte sich mehrmals die Frage nach der Zukunft der verschiedenen Formen des Vorruhestands in Luxemburg. Es bestand die Absicht, die Préretraite-solidarité abzuschaffen. Dieses Antikriseninstrument schlechthin, das seit Herbst 2012 in Kraft ist, hat noch mehr auf die Dringlichkeit der Fragen im Zusammenhang mit den Vorruhestandssystemen hingewiesen. In dieser Sache hat der LCGB drei klare und deutliche Forderungen verteidigt: • den Fortbestand der derzeitigen unterschiedlichen Vorruhestandsregelungen: Préretraite-ajustement, Préretraite-Solidarité und Vorruhestand der Schicht- oder Nachtarbeiter; • die Einrichtung eines attraktiveren Systems des progressiven Vorruhestandes als das derzeit bestehende, damit das überschüssige Personal sich zu den gleichen Bedingungen wie unter dem heutigen System des Anpassungsruhestandes aus dem Berufsleben zurückziehen kann; • das Recht auf den vorgezogenen Vorruhestand oder der Frührente ohne Renteneinbußen für Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten (wobei „erschwert“ mehr bedeutet als Schicht- oder Nachtarbeit). LCGB-Exekutivkomitee: der LCGB fordert ein Rentensystem, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Möglichkeiten und Pflichten zuteilt (9. Januar 2012) In seiner Sitzung vom 9. Januar 2012 führte der LCGB-Exekutivkomitee eine erste Diskussion über den Gesetzesvorentwurf über die Reform des Rentensystems. Im Anschluss an diese Diskussion konnte der Exekutivausschuss eine Reihe von Überlegungen und Forderungen im Hinblick auf den Fortbestand des Rentensystems zurückbehalten. In diesem Kontext fordert der LCGB die Einführung des Anrechts auf progressiven Vorruhestand. In der damaligen Form war der schrittweise Vorruhestand gescheitert, weil nur wenige Beschäftigte ihn beanspruchen konnten. Für den LCGB muss der progressive Vorruhestand den Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, vorzeitig zum Teil in Rente zu gehen und noch einige Jahre in Teilzeit zu arbeiten. Auf diese Weise könnten jüngere Arbeitskräfte eingestellt werden und vom Know-how der Arbeitnehmer im progressiven Vorruhestand profitieren. Zu den zahlreichen Gedanken und Forderungen des LCGB gehört ebenfalls die Einführung eines Anrechtes auf den schrittweisen Vorruhestand. Unterredung mit dem Minister für Arbeit und mit dem Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit: trotz einiger Öffnungen seitens der Regierung wird das neue Rentensystem nicht allen Versicherten die gleichen Rechte, Möglichkeiten und Pflichten zuteilen (31. Oktober 2012) Nach seiner Demonstration vom 16. Oktober 2012 zur Reform des Rentensystems bat der LCGB um eine Unterredung mit der Regierung, um nochmals über die Forderungen der Gewerkschaft nach der Einführung eines Rentensystems, das allen Versicherten die gleichen Rechte, Möglichkeiten und Pflichten gewährt, zu reden. Nach dieser Bitte um ein Gespräch wurde der LCGB am 31. Oktober 2012 vom Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit, Mars DI BARTOLOMEO, und vom Arbeitsminister, Nicolas SCHMIT, empfangen. Zu den sechs Forderungen des LCGB in Sachen Reform der Rentenversicherung hat die Regierung sich vor allem dazu bereit erklärt, gewisse Öffnungen beim Instrument des progressiven Vorruhestandes zuzulassen. Ankündigung der Abschaffung der PréretraiteSolidarité : eine Schmach für die Arbeitnehmer (21. November 2012) Bei der Präsentation des überarbeiteten Haushaltsentwurfes des Jahres 2013 am 6. November 2012 stellte sich heraus, dass die neuen Sparmaßnahmen, die von der Regierung angekündigt worden waren, erneut zu Lasten der Arbeitnehmer des Privatsektors gehen werden. Sie werden eine erhebliche Einschränkung ihrer Kaufkraft erfahren. Schlimmer noch, die Regierung kündigte mitten in der Wirtschaftskrise an, dass die Préretraite-solidarité abgeschafft werde! Der LCGB bedauert es sehr, dass die Préretraite-solidarité dem Sparprogramm der Regierung zum Opfer fällt. Zur Erinnerung: dieser Vorruhestand wurde 1990 als Krisenbekämpfungsinstrument eingeführt, um einer Zunahme der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Die Préretraite-solidarité erlaubt es nämlich Arbeitnehmern am Ende ihrer Laufbahn den Rückzug aus dem Berufsleben, so dass junge Arbeitslosen eingestellt werden konnten. 61 DIE VORRUHESTANDSREGELUNG: DER LCGB VERTEIDIGT DIE DERZEITIGEN BESTIMMUNGEN UND FORDERT NOCH DARÜBER HINAUS ZUSÄTZLICHE VERBESSERUNGEN Die als Maßnahme zur Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichtes bis 2014 angekündigte Abschaffung der Préretraite-solidarité wird sicherlich zu einem merklichen Anstieg der Arbeitslosigkeit führen und somit den Beschäftigungsfonds mehr Geld kosten. Die Entfaltung einer Politik mit dem Ziel, den Beschäftigungsgrad älterer Arbeitnehmer zu steigern und gleichzeitig das System der Préretraite-solidarité zu verschlechtern, behindert das Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit, die bereits jetzt alarmierend ist, zu senken. In diesen Krisenzeiten verteidigt der LCGB die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors. Deshalb ist der LCGB wegen der fehlenden Strategie der Regierung bei der Abschaffung der Préretraitesolidarité entrüstet. Diese Maßnahmen gefährden die bereits unsichere Existenz der Arbeitnehmer des Privatsektors zusätzlich, die ohnehin unter den Auswirkungen der Krise leiden (Sozialpläne, Konkurse, Kurzarbeit, Kaufkrafteinbußen, usw.). Die Beschäftigungsunsicherheit im Privatsektor zu Gunsten von Einsparungen in Höhe von 15 Millionen €, ist für den LCGB nicht hinnehmbar. Der LCGB erinnert ebenfalls daran, dass die Préretraite-solidarité eine langjährige Forderung des LCGB war. Diese Vorruhestandsform hat sich in Luxemburg bewährt. Aus sozialer Sicht ist ihre Abschaffung vollkommen verkehrt. Das hat es in der Sozialgeschichte Luxemburgs noch nicht gegeben! Es sind die Gewerkschaften und ihre Mitglieder und alle Beschäftigten, die hautnah die Folgen dieser sozial rückwärts gerichteten Politik erleben werden. Die Abschaffung des Solidaritätsvorruhestandes ist ein Schlag ins Gesicht aller Arbeitnehmer! Unterredung zwischen dem LCGB und dem Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, über das Regierungsprogramm (27. März 2014) Am 27. März 2014 traf eine LCGB-Delegation, unter der Leitung des LCGB-Nationalpräsidenten Patrick DURY, den Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zur Erörterung der Maßnahmen, die im Regierungsprogramm im Rahmen seiner Ressorts vorgesehen sind. Der Minister stellte klar, dass er eine Bestandsaufnahme machen wolle und dass mehrere Arbeitsgruppen die nach der Reform von 2012 noch nicht umgesetzten Maßnahmen untersuchen werden, z.B. den progressiven Vorruhestand. Der LCGB wiederholte seine bereits bei den Reformvorbereitungen 2012 erhobenen Forderungen, insbesondere bezüglich des Rechtes auf einen vorgezogenen Vorruhestand oder eine Frührente ohne Renteneinbußen für diejenigen Arbeitnehmer, die unter erschwerten Bedingungen beschäftigt sind. 62 Lage der Nation 2014: Stellungnahme und Forderungen des LCGB (1. April 2014) Im Anschluss an die Unterredung vom 28. März 2014 zwischen Regierung und Gewerkschaften, die im Vorfeld der Rede zur Lage der Nation stattfand, hat der LCGB am 1. April 2014 auf einer Pressekonferenz seine Forderungen an den Premierminister vorgestellt. In seinem Brief an den Premierminister zieht der LCGB die Schlussfolgerung, dass die Einberufung einer neuen nationalen Tripartite immer dringender wird. Der LCGB setzt sich für eine im Konsens im Rahmen einer nationalen Tripartite getroffene Entscheidung ein. Der LCGB kann sich nicht mit jeglicher zusätzlichen Belastung, die ausschließlich die Arbeitnehmer des Privatsektors trifft, einverstanden erklären. Zu den Themen, die nach Auffassung des LCGB auf der Tagesordnung einer nationalen Tripartite stehen sollten, gehört auch die Reform der beruflichen Wiedereingliederung. Der LCGB fordert hier insbesondere, dass der „Status der sich in der beruflichen Wiedereingliederung befindenden Person“ ebenfalls auf die Personen angewendet werden soll, die bei ihrem Arbeitgeber im Unternehmen wiedereingegliedert werden konnten. Video: Pressekonferenz vom 1. April 2014 http://www.youtube.com/user/lcgblux 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Der Sozialdialog in den Unternehmen: Der LCGB engagiert sich für die Demokratisierung der Arbeitswelt n der jetzigen Wirtschafts- und Finanzkrise ist ein den hohen Anforderungen gerecht werdender Sozialdialg IArbeitgeber unentbehrlich. Es ist wichtig, dass die Personalvertreter und die Gewerkschaftssekretäre einerseits sowie die andererseits innerhalb von Unternehmen und Einrichtungen die Möglichkeit haben, über bessere Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Seit 2010 befasst sich der LCGB mit der Reform der Mitbestimmungsgesetze, und er hat diesbezüglich eine klare und sehr detaillierte Position formuliert. Da das gegenwärtig von den gesetzlich zuständigen staatlichen Stellen bearbeitete Gesetzesvorhaben nicht vor den im November 2013 stattfindenden Sozialwahlen verabschiedet werden konnte, und angesichts der Stellungnahme des Staatsrates, aufgrund dessen eine Überarbeitung des Gesetzesvorhabens erforderlich wurde, plante die neue Regierung laut ihres Regierungsprogramms Änderungen der Bestimmungen beim Gesetz über den Sozialdialog in den Unternehmen vorzunehmen. Auf diesem Gebiet sind die Forderungen des LCGB seit 2013 unverändert und sie wurden während der ersten Gespräche, die der LCGB mit der neuen Regierung führte, bereits klar vertreten. LCGB-Delegiertentag zu den Mitbestimmungsgesetzen : eine Reform die im Nutzen der Arbeitnehmer stehen soll (13. März 2010) Anlässlich des LCGB-Delegiertentages, der am 13. März 2010 in Junglinster stattfand, wurde ein seit den siebziger Jahre geführter Diskussionsprozess beendet, nämlich anlässlich der Abstimmung über die Personalvertretungen, die gemischten Ausschüsse und die Arbeitnehmervertretungen in Verwaltungsräten. Der LCGB-Delegiertentag war ein großer Erfolg. Mehr als 500 Delegierte und Militanten nahmen nach intensiven Beratungen einen überarbeiteten Textvorschlag an, der die Grundlage werden sollte, auf der sich unsere Gewerkschaftsorganisation in den kommenden Monaten und Jahren hinsichtlich des Reformvorhabens aktiv beteiligt. Das neue Gesetzesvorhaben der Regierung sollte unbedingt darauf ausgerichtet sein, die Rolle der Arbeitnehmervertreter zu stärken und die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen auszubauen. Daher wurden mehrere zentrale Gesichtspunkte, an denen sich die Überlegungen orientieren sollten, ausgearbeitet: Die Struktur des Sozialdialogs: Das neue Gesetz definiert den Rahmen, innerhalb dessen sich der Dialog der Sozialpartner bewegen wird. Unsere Überlegungen richten sich diesbezüglich auf die wachsende Funktion, die Arbeitgeber, Unternehmer bzw. wirtschaftliche und soziale Einrichtungen den Arbeitnehmerausschüssen einräumen sollten, verbunden mit der Möglichkeit, dass aufgrund von günstigeren Sonderbestimmungen zusätzliche Entscheidungsebenen eingeführt werden. Aufgrund dieser Herangehensweise könnten effiziente Strukturen, die nahe vor Ort wirksam sind, entstehen. Unterredung mit dem Arbeitsminister bezüglich des Gesetzesentwurfs über den Sozialdialog in den Unternehmen (3. Mai 2012) Am 3. Mai 2012 trafen LCGB-Vertreter den Arbeitsminister, Herrn Nicolas SCHMIT, zu einem Meinungsaustausch über den Gesetzesentwurf zur Reform der damals gültigen Mitbestimmungsregelung. Der LCGB verglich den Gesetzesentwurf mit seiner im März 2010 während des Delegiertentages formulierten Position, und die unterschiedlichen Punkte dieser Texte wurden seitens des LCGB in einer Mitteilung an den Arbeitsminister allgemein zusammengefasst. Der LCGB unterstrich in dieser Stellungnahme besonders, dass sich das Einheitsstatut unbedingt auf die die Mitbestimmung betreffende Gesetzesreform auswirken müsse. Den die national repräsentativen Gewerkschaften müssten daher für ihre Personalvertretungen Stundenkredite zugewiesen bekommen, die sich auf das proportionale Verhältnis der anlässlich der Wahlen enthaltenen Mandate bezieht. Das neue Gesetz muss nach Ansicht des LCGB die Interessen der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigen. Es sollte der einzelnen Person hinsichtlich seiner Arbeitsbeziehung einen besseren Service bieten, sollte die den Arbeitnehmern zwecks Wahrnehmung ihrer Rechte zustehenden Ressourcen optimieren. Der Arbeitnehmer und seine spezifischen Interessen müssen das Hauptanliegen der Diskussionen sein. 63 DER SOZIALDIALOG IN DEN UNTERNEHMEN: DER LCGB ENGAGIERT SICH FÜR EINE DEMOKRATISIERUNG DER ARBEITSWELT Arbeitstagung der Sozialpartner und des Arbeitsministers betreffend den Gesetzesentwurf über den Sozialdialog in den Unternehmen (16. Juli 2012) Vermeidung der sich in der praktischen Anwendung entstehenden Probleme, überarbeitet werden muss. Es soll eine Reform angestrebt werden, die einen vollwertigen Sozialdialog ermöglicht, was letztendlich im Interesse der Wirtschaft und der Beschäftigten liegt. Die Sozialpartner trafen am 16. Juli 2012 mit Arbeitsminister Nicolas SCHMIT zusammen, zwecks Erörterung zur letzten Fassung des Gesetzesentwurfs über den Sozialdialog in den Unternehmen. Hinsichtlich des Inhalts des Gesetzentwurfs bezieht sich die zentrale Kritik des LCGB auf die Tatsache, dass die Einführung des Einheitsstatuts ohne Auswirkung auf das Gesetzesvorhaben bleibe. Um in den Unternehmen eine Vertretung der Arbeitnehmer zu garantieren, bei der die Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und Gleichheit beachtet werden, müssen die Ressourcen und die den Personalvertretungen zur Verfügung stehenden Stundenkredite proportional aufgeteilt werden, bezogen auf die Wahlergebnisse, die die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften erzielen. Aufgrund der Nichtbeachtung dieses Grundsatzes ist der derzeitige Gesetzesentwurf unter dem Gesichtspunkt der Demokratie ungenügend. Der LCGB äußert nachdrücklich sein Bedauern, dass die Textfassung des Gesetzesvorhabens inhaltlich an mehreren Stellen unklar ist und bei zahlreichen wichtigen Punkten ein bedeutendes Risiko unterschiedlicher Auslegungen bestehe. Beispielsweise definiert das Gesetzesvorhaben keine obligatorische Tagesordnung für die konstituierende Sitzung der Arbeitnehmervertretung, wodurch die Tür für die schon in der Vergangenheit zu konstatierenden Auslegungsprobleme geöffnet werde, das heißt, es ergeben sich zahlreiche Rechtsstreitigkeiten. Der Zugriff auf elektronische Kommunikationsmittel ist ebenfalls unklar geregelt, und es besteht das Risiko, dass dies ein bedeutungsloser Punkt bleibt. Hinsichtlich der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen ist der LCGB zudem der Ansicht, dass die Gesetzgebung gewisse Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Informationen, die Personalvertretungen übermittelt werden, vorsehen sollte. Eine derartige Vertraulichkeitsklausel darf jedoch keineswegs dazu dienen, die Arbeit der Arbeitnehmervertreter lahm zu legen. Nach Ansicht des LCGB müssen die Informationen über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des jeweiligen Unternehmens den Arbeitnehmern ohne Einschränkung übermittelt werden können (wie dies bzw. anlässlich des Konkurses des Bauunternehmens Socimmo der Fall war). Der LCGB bedauert abschließend, dass der vom Regierungsrat beschlossene Gesetzesentwurf in keiner Weise den tatsächlichen Wünschen der Personalvertreter entspricht. Der Sozialdialog wird durch diese Reform qualitativ nicht verbessert, und die in der Praxis gesammelten Erfahrungen spiegeln sich in keiner Weise im Gesetzesentwurf wider. Sollte das Gesetzesvorhaben in seiner aktuellen Fassung beschlossen werden, so ergäben sich für die neue luxemburgische Gesetzgebung über den Sozialdialog in den Unternehmen bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes ohne Zweifel zahlreiche Probleme. Der LCGB kritisiert zudem die Abschaffung der gemischten Betriebsräte und der Übertragung der Zuständigkeiten dieser Ausschüsse auf die Personalvertretungen. Er kritisiert den Mangel an klaren und präzisen Bestimmungen, die einen besseren Kündigungsschutz der Personalvertreter/Betriebsräte ermöglichen. Zudem fehlt es an Regelungen, die das Zusammenwirken zwischen den Personalvertretungen/Betriebsräten und den auf nationaler Ebene repräsentativen Gewerkschaften stärken. Der LCGB ist daher der Ansicht, dass das Gesetzesvorhaben, zwecks 64 Die Position des LCGB bezüglich des Gesetzesvorhabens 6545 über den Sozialdialog in den Unternehmen (März 2013) Zusammenfassend befürwortet der LCGB eine Gesetzesreform der Personalvertretungen, die vorrangig auf folgende Ziele ausgerichtet ist: Verstärkung der gewerkschaftlichen Arbeit in einem wirtschaftlichen Umfeld, das sich deutlich verändert hat; Stärkung der Rolle der national repräsentativen Gewerkschaften mit dem Ziel, dass in den Unternehmen eine effiziente Interessenvertretung der Arbeitnehmer ermöglicht wird; Möglichkeit der Nutzung der Stundenkredite für Personalvertreter, zugunsten ihres Engagements für eine national repräsentative Gewerkschaft; Bessere rechtliche Rahmenbedingungen von Personalvertreter und verstärkte Absicherung der Personalvertreter in der Ausübung ihres Mandats und in ihrem Kontakt zur Gewerkschaft; Anpassung der Aufgaben und der Ressourcen der Personalvertreter, damit diese den besonderen Anforderungen der Arbeitnehmer aufgrund der Einführung des Einheitsstatuts im Privatsektors Rechnung tragen können; Deutliche Verbesserung der Ressourcen, die Personalvertretern zur Verfügung stehen (Stundenkredite, Räumlichkeiten, Rechte der Personalvertreter, genaue Verpflichtungen der Arbeitgeberseite); Genaue Definition derjenigen Informationen, die der Arbeitgeber der Personalvertretung übermitteln muss und Einführung von schärferen Sanktionen, wenn der Arbeitgeber dagegen verstößt. Die Überlegungen des LCGB betreffen drei zentrale Punkte: Zusammensetzung der Personalvertretung, Rechtsstatus von Personalvertretung und besonderer Kündigungsschutz. Die Zusammensetzung der Personalvertretung (Art. L-412-2 (1)) Aufgrund der Textvorlage des Gesetzesvorhabens bietet sich der Personalvertretung die Möglichkeit, dass diese sich durch Berater unterstützen lassen, aber ausschließlich, wenn diese Arbeitnehmervertretung 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) mindestens drei Mitglieder zählt. Der hier eingeführte Schwellenwert ist zu restriktiv, und macht es Personalvertretungen in Unternehmen mit weniger als 51 Beschäftigten in der Praxis unmöglich, sich von einem Berater unterstützen zu lassen. Nach Ansicht des LCGB darf keine andere Gewerkschaftsorganisation die Kontaktaufnahme mit einem Berater oder einem gewerkschaftlichen Experten durch die Personalvertretung bzw. den gemischten Betriebsrat verhindern. Aus diesem Grund fordert der LCGB, dass als generelles und vorrangiges Ziel folgendes festgelegt wird: „In jedem Unternehmen, ob sie nun über einen Kollektivvertrag verfügt oder nicht, besitzt jede Gewerkschaft, die über die generelle oder branchenbezogene nationale Repräsentativität verfügt, und die bei den letzten Wahlen mindestens zwanzig Prozent der Stimmen erreicht hat, das Recht, einen Berater zu benennen.“ Der Rechtsstatus der Personalvertreter (Artikel L.415-5(3)) Hinsichtlich der Mandatsausübung und besonders der Regelung zu den Stundenkrediten, fordert der LCGB vor allem, dass die Einführung des Einheitsstatuts bei der Reform des betreffenden Gesetzestextes unbedingt zu berücksichtigen sei. Der besondere Kündigungsschutz Der LCGB fordert einen besseren Schutz der Personalvertreter vor Entlassung und eine Absicherung ihrer Berufslaufbahn. Dies stellt einen unabdingbaren und fundamentalen Bestandteil der Reform des Sozialdialogs in den Unternehmen dar. Indem die Möglichkeit der Kündigung eines Personalvertreters aus wirtschaftlichen Gründen eingeführt wird, widerspricht die Textfassung des Gesetzesentwurfs dieser Forderung vollständig. Der LCGB wendet sich entschieden gegen diese Möglichkeit. Außerdem wünscht der LCGB bei einem von Kündigung bedrohten Personalvertreter ein kürzeres und einfacheres Verfahren, das sich weniger benachteiligend auswirkt. Der vorliegende Text bietet dem Personalvertreter keine bessere rechtliche Absicherung und führt ein Verfahren ein, das noch komplizierter ist. Nach Ansicht des LCGB muss der Gesetzestext hinsichtlich des rechtlichen Schutzes der Personalvertreter bestimmte zentrale Grundsätze klar und eindeutig beachten, nämlich: • den Grundsatz des Respekts der gewerkschaftlichen Freiheiten. Es muss den Vertretern der national repräsentativen Gewerkschaften möglich sein, an den Versammlungen von Personalvertretern und Gewerkschaftsvertretern teilzunehmen und der Personalvertreter muss an den Versammlungen ungehindert teilnehmen können. Dies gilt sowohl innerhalb der Stunden, in denen er sein Mandat ausübt als auch darüber hinaus; • den Grundsatz, dass eine unternehmensinterne Regelung die freie gewerkschaftliche Betätigung und die optimale Arbeitsweise des Arbeitnehmerausschusses nicht behindern darf; • den Grundsatz eines absoluten Kündigungsschutzes; eine Entlassung ist nur aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers denkbar. Zudem müssen die Absicherungszeiträume für ehemalige Personalvertreter deutlich erweitert werden; Gleiches hat für die Bewerber während der Sozialwahlen zu gelten; • der absolute Kündigungsschutz muss für sämtliche Personalvertreter gelten; • den Grundsatz, dass im Fall eines Kündigungsverfahrens eines Personalvertreters/Betriebsrates die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts garantiert wird, ohne Rückzahlungsverpflichtung (unabhängig vom späteren Gerichtsurteil); • Und schließlich, der Grundsatz spürbarer Sanktionen finanzieller und strafrechtlicher Art im Fall derjenigen Arbeitgeber bzw. Unternehmen, die die Tätigkeit der Personalvertreter, der gemischten Betriebsräte bzw. die Freiheit der gewerkschaftlichen Betätigung behindern; Daher muss nach Ansicht des LCGB unbedingt beachtet werden, dass die Verteilung der Stundenkredite das jeweilige proportionale Verhältnis, hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses der Belegschaftsangehörigen, beachtet wird. Der LCGB weist nachdrücklich auf folgende gravierende Problematik hin: Aufgrund des Gesetzesvorhabens in der derzeitigen Textfassung könnte sich ergeben, dass die Stundenkreditzuteilung zugunsten einer einzigen Gewerkschaftsorganisation erfolgt. Jede gewerkschaftliche Organisation soll ihre Stundenkredite frei unter ihren Personalvertretern aufteilen oder einen oder mehrere Personalvertreter aufgrund ihrer Stundenguthaben freistellen. Daher ist der Textvorschlag hinsichtlich des Antragverfahrens (Wie legt man den Antrag vor? Wer legt ihn vor? usw.) sehr ungenau. Der vorgeschlagene Text würde zur Regelbestimmung werden, sofern er nicht in diesem Sinne abgeändert wird: „Sobald in einem Unternehmen, in dem zwischen 250 und 500 Arbeitnehmer tätig sind, im Zuge der Wahlen eine zweite Liste mindestens zwanzig Prozent der Stimmen erringt, erfolgt die Umwandlung des freigestellten Personalvertreters bei einem Stundenkredit von vierzig Stunden pro Woche automatisch und proportional zur Anzahl der bei der Wahl abgegebenen Stimmen. Die Mehrheitsliste erhält zudem ein zusätzlichen Stundenkredit von acht Stunden wöchentlich, bezogen auf die vierzig Stunden pro Woche.“ Dieser gleiche Grundsatz sollte übrigens auch für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl zwischen 501 und 1000 Personen gelten. Sofern die Beschäftigtenzahl über 1000 Personen liegt, verfügen die national repräsentativen Gewerkschaften innerhalb der Personalvertretung bei jedem Arbeitnehmervertreter über einen wöchentlichen Stundenkredit von 40 Stunden. In genau diesem Fall werden die Stundenkredite automatisch zugewiesen, und der Saldo wird also entsprechend den Regeln der proportionalen Vertretung verteilt, bzw. die derart zugeteilten Stundenkredite werden von der Gesamtstundenzahl der Zeitguthaben abgezogen. Der LCGB schlägt im Sinne der Beachtung dieser grundsätzlichen Prinzipien vor, dass die im Gesetzesvorhaben niedergelegten Bestimmungen durch folgende Artikel jeweils ersetzt werden: Artikel L.415-11. Für die ordentlichen Mitglieder der Personalvertretung und die Stellver- 65 DER SOZIALDIALOG IN DEN UNTERNEHMEN: DER LCGB ENGAGIERT SICH FÜR EINE DEMOKRATISIERUNG DER ARBEITSWELT treter, den Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheit, die Personalvertretungen in Betrieben und Anstalten und bei wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen gilt der folgende spezielle rechtliche Schutz, der nachfolgend definiert wird. Dieser besondere Schutz erstreckt sich auf die Dauer ihrer Mandatsausübung, während der 6 (sechs) Monate, die dem Ablauf oder der Beendigung ihres Mandats folgen und für Bewerber um die Funktion von Personalvertretern, gültig ab der Einreichung ihrer Bewerbung, für eine Zeitdauer von 3 (drei) Monaten. Sie gelten zudem für vorqualifizierte Arbeitnehmervertreter und Personalvertreter anlässlich einer Verlagerung des Standortes des Unternehmens oder der Einrichtung, entsprechend dem 1. Buch, Titel II, Kapitel VII, sobald ihr Mandat aufgrund dieses Standortwechsels des Unternehmens / der Einrichtung ausläuft. Artikel L.415-12. (1) Bei denjenigen Personalvertretern und Repräsentanten, für die Artikel L.415-11 gilt, darf keine zentrale Klausel ihres Arbeitsvertrags verändert werden. Sie können zudem aus keinen anderen Gründen entlassen werden, als den in den Paragrafen (3) und (4) und folgenden aufgeführten Gründen. Sollte gegen oben angeführtes Verbot verstoßen werden, so ist die Änderung einer zentralen arbeitsvertraglichen Bestimmung oder die vom Arbeitgeber offiziell übermittelte Entlassung des Arbeitsnehmers oder gegebenenfalls die Einbestellung desselben zu einem vorherigen Gespräch null und nichtig. Der Arbeitnehmer kann, in dem der Arbeitsvertragsauflösung folgenden Monat, beim vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts eine einfache Klage mit dem Zweck eines dringlichen Urteils in Kernpunkten einreichen, bei vorschriftsmäßiger Anhörung und Ladung der Parteien, die Nichtigkeit des Urteils wird sodann festgestellt, seine Weiterbeschäftigung oder gegebenenfalls seine Wiedereinstellung angeordnet, entsprechend den Bestimmungen des Artikels L.124-12. Die Anordnung des vorsitzenden Richters des Arbeitsgerichts ist vorläufig vollstreckbar; durch einen einfachen Antrag kann gegen diese Entscheidung innerhalb einer Frist von vierzig Tagen Berufung eingelegt werden, durch offizielle Mitteilung an die Geschäftsstelle des Gerichts, bei einem Richter der Berufungskammer, die für Berufungsverfahren im Bereich des Arbeitsrechts zuständig sind. Es wird im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens entschieden, die Parteien werden angehört und vorschriftsmäßig geladen. (3) Der auf diese Weise betroffene Vertrauensmann oder Personalvertreter, der nicht in seiner bisherigen beruflichen Stellung verbleiben oder nicht wieder als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig werden will, kann beantragen, dass der Arbeitgeber zur Schadensersatzzahlung verurteilt wird, wobei sich der Geldbetrag auf die Gehaltszahlungen im Zeitraum des speziellen Kündigungsschutzes bezieht. (4) Falls der auf diese Weise betroffene Arbeitnehmervertreter oder Beleg- 66 schaftsvertreter verdächtigt wird, einen schwerwiegenden Fehler begangen zu haben, der die rechtmäßige Kündigung seines Arbeitsverhältnisses bewirkt, kann der Unternehmensleiter dem Betreffenden entsprechend den Bestimmungen des Paragrafen (3) des Artikels L.121-6 die sofortige Freistellung von seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen schriftlich mitteilen. Während des Zeitraums der Freistellung von seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Kündigung des Arbeitsvertrags bezieht der Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt, erhält sämtliche Vergütungen und sonstige Vorteile, wie sie ihm bei Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag zugestanden hätten. (5) Der Arbeitgeber muss seinen Antrag auf Aufhebung des Arbeitsvertrags in dem Monat stellen, der der Befreiung von der Arbeitsverpflichtung folgt; falls dies unterbleibt, liegt eine Unwirksamkeit vor. Falls dieser Antrag im Arbeitsgerichtsverfahren abgewiesen wird, entfällt die Freistellung von der Arbeitsverpflichtung automatisch. Falls diesem Antrag aufgrund der Arbeitsgerichtsentscheidung entsprochen wird, wird die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu diesem Stichtag gültig, an dem die Gerichtsentscheidung definitiv erfolgt. Gegen dieses Urteil kann in der gleichen Weise Berufung eingelegt werden, wie bei Entscheidungen in Arbeitsgerichtsverfahren. (6) Falls sich der Arbeitgeber in diesem Verfahren nicht an die vorgeschriebene Frist hält, kann der Arbeitnehmer in dem dieser Frist folgenden Monat beim Präsidenten des Arbeitsgerichts aufgrund einer einfachen Klage verlangen, dass im Dringlichkeitsverfahren geurteilt werde, und je nach Kernpunkten werden die Parteien angehört und vorschriftsmäßig geladen, es wird die Fortsetzung der Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen seitens aller betroffenen Parteien verfügt. Artikel L.415-13. Die Freistellungsstunden (aufgrund der Stundenkredite), die dem Personalvertreter zustehen, werden, bezogen auf die gesamte Dauer des Verfahrens bezogen, gegebenenfalls an die verbliebene Personalvertretung übertragen, die sie unter den Mitgliedern derselben Liste oder, falls nicht zutreffend, an die Mitglieder insgesamt aufteilt.“ Der LCGB möchte schließlich noch zwei weitere Bemerkungen hinsichtlich des Schutzes der Personalvertreter hinzufügen: • Der LCGB vertritt die Meinung, dass bei Verfahren in erster Instanz und unter Berufung ein beschleunigtes Verfahren erforderlich ist. Im schriftlichen Vortrag des Berufungsverfahrens sollte der Schriftwechsel lediglich zwei Schlussfolgerungsdokumente umfassen, was die Fristen verkürzt (siehe im entsprechenden Fall das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht). • Der LCGB vertritt zudem die Ansicht, dass kein Grund vorliegt, die eventuelle Einstellung von Gehaltszahlungen vorzusehen, unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer während des Gerichtsverfahrens eine andere Arbeitstätigkeit aufnimmt. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Die Problematik der 52 Krankheitswochen: Der LCGB fordert die Aufhebung des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 S eit Jahren setzt der LCGB sich für eine Lösung der Problematik der Gehaltsempfänger im Privatsektor ein, die nach 52 Krankheitswochen, in einem Zeitraum von 104 Wochen, den Anspruch auf Leistungen der nationalen Gesundheitskasse (CNS) und, entsprechend Artikel L.125-4 des Arbeitsrechtes, ebenfalls ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Problematik betrifft fast alle schwerkranken Menschen, die während einer längeren Zeit ohne Unterbrechung arbeitsunfähig waren. Diese Gruppe von Menschen, die weder Arbeit scheuen noch Querulanten sind, auch wenn manche dies glauben machen möchten, befindet sich in einem schlechten Gesundheitszustand und haben in der Regel nicht mehr die Möglichkeit, der Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen entgegenzuwirken. Es müssen folglich andere Lösungen gefunden werden. Im Hinblick auf den Schutz der Existenz von schwerkranken Arbeitnehmer hat der LCGB nach zahlreichen Interventionen im Jahr 2012 eine zeitweilige Lösung für dieses Problem erarbeitet. Treffen zwischen dem LCGB und dem Gesundheits- und Sozialminister: Lösungen zur Problematik des Verfalls des Leistungsanspruchs der nationalen Gesundheitskasse nach 52 Krankheitswochen (24. Januar 2012) Am 24. Januar 2012 traf der LCGB den Minister für Gesundheitswesen und Sozialversicherung, Mars DI BARTOLOMEO, sowie Stellvertreter der nationalen Gesundheitskasse (CNS), der allgemeinen Inspektion der Sozialversicherung (IGSS) und der Kontrollärzte der Sozialversicherung (CMSS) zur Erörterung der Problematik der 52 Krankheitswochen. Im Laufe dieses sehr konstruktiven Gesprächs zwischen dem LCGB und Minister DI BARTOLOMEO, wurden nachstehende Punkte zurückbehalten: • Die Kontrollärzte der Sozialversicherung (CMSS) haben sich dazu • • • verpflichtet, sämtliche Fälle zu übernehmen, bei denen die Grenze der 52 Wochen erreicht werden könnte, und bestanden auf die Möglichkeit der Zahlung einer zeitweiligen Invalidenrente. Diese Lösung wurde übrigens regelmäßig in jüngster Vergangenheit angewendet. Die Kontrollärzte der Sozialversicherung und die Berufsgesundheitsdienste werden sich zusammensetzen, um zu vermeiden, dass die CMSS den Arbeitnehmer für arbeitsfähig, die Berufsgesundheitsdienste ihn jedoch für arbeitsunfähig erklären. Der LCGB schlug eine Modifizierung des Arbeitsrechtes im Hinblick auf die Abschaffung der automatischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses beim Verlust der Ansprüche auf CNS-Leistungen vor. Dieser Vorschlag wird auch dem Arbeitsminister unterbreitet. Die Dienststellen des Ministeriums verfolgen während 6 Monaten die Entwicklung einer Gruppe von Versicherten, die die Schwelle der 52 Krankheitswochen Anfang 2012 erreicht haben. Die gemeinsame Analyse der aus dieser Studie hervorgehenden Schlussfolgerungen dient zur Prüfung der Frage, ob das derzeitige Auffangsystem für Kranke ausreichend ist oder ob es weiteren Anpassungen bedarf. Die Sozialberater und die Gewerkschaftssekretäre des LCGB sind bereits über die Schlussfolgerungen dieser Unterredung auf dem Laufenden und werden diese gegebenenfalls in die Praxis umsetzen. Gespräch zwischen dem LCGB und dem Arbeitsminister: die automatische Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach 52 Krankheitswochen ist fortan nicht mehr die Regel (1. März 2012) Am 24. Januar 2012 hatte der LCGB anlässlich einer Unterredung mit dem Minister für Gesundheit und Sozialversicherung, Mars DI BARTOLOMEO, den Verlust des Anrechtes auf Leistungen der nationalen Gesundheitskasse (CNS) nach 52 Krankheitswochen thematisiert. Nach diesem Treffen hatten die Partner festgehalten, dass die Auffangsysteme, zum Beispiel die zeitweilige Invalidenrente oder die Wiedereingliederung, für die materielle Existenz der betreffenden Arbeitnehmer sorgen sollen. Nach dieser Unterredung blieb noch das Problem des Artikels L.125-4 des Arbeitsrechtes zu lösen, der in den Paragraphen 1 und 2 besagt, dass das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist, wenn eine Invalidenrente (auch eine zeitweilige) gezahlt wird oder der Anspruch auf Leistungen der CNS verloren geht. Zu diesem Thema traf eine LCGB-Delegation am 1. März 2012 den Arbeitsminister Nicolas SCHMIT. Im Laufe dieser Unterredung wurde festgehalten, dass eine Änderung des Arbeitsrechtes in Erwägung gezogen wurde, um das rechtlich beendete Arbeitsverhältnis durch eine Aussetzung desselben (wie z.B. beim Elternurlaub) zu ersetzen, die zum Beispiel der Dauer der vorläufigen Invalidität entspricht, die in der Regel dann verkündet wird, wenn die Leistungen der CNS nicht mehr gezahlt werden. Der LCGB begrüßt diese Erweiterung, die im Rahmen der Reform des Gesetzes über die berufliche Wiedereingliederung erneut zur Sprache gebracht werden soll. 67 DIE PROBLEMATIK DER 52 KRANKHEITSWOCHEN: DER LCGB FORDERT DIE AUFHEBUNG DES GESETZES VOM 21. DEZEMBER 2004 Problematik der 52 Krankheitswochen: zeitweilige Lösungen dank des Einsatzes des LCGB! Gespräch zwischen dem LCGB und dem Sozialminister Romain SCHNEIDER über das Regierungsporgramm (27. März 2014) Dank den Anstrengungen des LCGB beim Minister für Gesundheit und Sozialversicherung, Mars DI BARTOLOMEO, und beim Arbeitsminister, Nicolas SCHMIT, konnten die nachstehenden zeitweiligen Lösungen für diejenigen Arbeitnehmer, die Gefahr laufen, ihre Arbeit nach längerer Krankheit zu verlieren, gefunden werden: Am 27. März 2014 traf eine Delegation des LCGB, unter der Leitung des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zur Erörterung der Maßnahmen, die im Regierungsprogramm für sein Ressort vorgesehen sind. Das Problem: Der Arbeitnehmer, der länger als 360 Tag im Laufe der vergangenen beiden Jahre krank war, erhält kein Geld mehr von der nationalen Gesundheitskasse CNS und verliert zudem seine Arbeit. Die Lösung: le LCGB a obtenu que le salarié, qui risque cette situation, soit pris en charge par le contrôle médical de la CNS pour lui allouer une pension d’invalidité temporaire. Das Problem: Der Arbeitnehmer, der eine zeitweilige Invalidenrente erhält, verliert ebenfalls seinen Arbeitsplatz. Die Lösung: Der LCGB hat erwirkt, dass die Arbeitnehmer nicht mehr automatisch ihren Arbeitsplatz in den beiden oben genannten Situationen verlieren. Das Gesetz wird dahingehend gehändert, dass das Arbeitsverhältnis der Betroffenen nicht nur ausgesetzt wird, wie beim Elternurlaub z.B: Das Arbeitsverhältnis bleibt ausgesetzt, bis eine endgültige Lösung (langfristige Invalidenrente, Genesung) gefunden worden ist. Das Problem: Gewisse Arbeitnehmer, die vom Arbeitsmediziner für arbeitsunfähig erklärt wurden, wurden jedoch von den Ärzten der CNS (Kontrollärzte der CMSS) für arbeitsfähig erklärt. Diese Arbeitnehmer erhalten keine Entschädigung von der CNS. Die Lösung: Dank dem Einsatz des LCGB bat der zuständige Minister seine beiden Dienststellen der Berufsgesundheit und der ärztliche Kontrolle um den Abgleich ihrer Entscheidungen und die Vermeidung von sich widersprechenden Entscheidungen. Der LCGB begrüßt diese Verbesserungen und hofft, dass die Änderungen des Arbeitsrechtes in Hinblick auf den Arbeitsplatzerhalt der Kranken, möglichst bald und spätestens mit dem neuen Gesetz zur beruflichen Wiedereingliederung erfolgt. Gespräch zwischen dem LCGB und dem Arbeitsminister: Vorrang der Beschäftigung und der sozialen Kohäsion (7. Januar 2014) Am 7. Januar 2014 traf eine Delegation des LCGB, unter der Leitung des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, zur Erörterung der Maßnahmen, die im Regierungsprogramm im Rahmen seines Ressorts vorgesehen sind. Der LCGB begrüßt ganz besonders die erneute Zusage des Ministers zur Aufhebung des Kündigungsrechts bei 52 Krankheitswochen. 68 Bei dieser Unterredung erinnerte der LCGB den Minister daran, dass bezüglich der 52 Wochen Arbeitsunfähigkeit der ehemalige Minister für die soziale Sicherheit sich gemeinsam mit dem derzeitigen Minister für Arbeit und Beschäftigung, dazu verpflichtet hatte, das Gesetz so zu ändern, dass bei der Zuteilung einer zeitweiligen Rente am Ende der 52 Wochen Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsverhältnis nicht automatisch gekündigt wird, sondern ausgesetzt wird, wie beispielsweise beim Elternurlaub, bis dass eine endgültige Lösung gefunden ist (Genesung, Wiedereingliederung, langfristige Invalidenrente) oder für den betreffenden Beschäftigten beschlossen wurde. Gespräch mit dem Premierministeren Xavier BETTEL und dem Vizepremierministeren Etienne SCHNEIDER über das Arbeitsrecht und das Sozialrecht (29. April 2014) Nach dem Gespräch vom 28. März 2014 zwischen der Regierung und den Gewerkschaften im Vorfeld der Erklärung zur Lage der Nation, hatte der LCGB dem Premierminister ein Schreiben mit seinen Überlegungen zur Wirtschafts-, Finanz- und Soziallage in Luxemburg vorgelegt. Am 29. April 2014 traf eine Delegation des LCGB unter der Leitung des LCGBNationalpräsidenten, Patrick DURY, den Premierminister Xavier BETTEL und den Vizepremierminister Etienne SCHNEIDER zwecks Erörterung der Maßnahmen, die die Regierung erwägt, um sich den gegenwärtigen Herausforderungen zu stellen. Der LCGB hat anschließend an seine Forderungen in einer Reihe Angelegenheiten des Arbeitsrechtes und Sozialrechtes erinnert. Bezüglich der Grenze der 52 Krankheitswochen ersucht der LCGB deutlich um die Abschaffung dieser Gesetzesbestimmung. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Die Reform der beruflichen Wiedereingliederung: Ein wichtiger Schritt in Richtung Existenzabsicherung der Arbeitnehmer A nfang 2013 verabschiedete die Regierung den Gesetzesentwurf über die Reform der beruflichen Wiedereingliederung. Für den LCGB liegt dieser Gesetzesentwurf in der Logik der Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors. Demzufolge begrüßt der LCGB diese Initiative der Regierung und bringt eine Reihe von Änderungsanträgen vor, damit gewährleistet ist, dass die Reform auch im Interesse der betroffenen Beschäftigten erfolgt. Reform der beruflichen Wiedereingliederung: ein wichtiger Schritt in Richtung Existenzabsicherung der Arbeitnehmer (22. Februar 2013) Am 22. Februar 2013 verabschiedete der Regierungsrat endlich den Gesetzesentwurf über die Reform der beruflichen Wiedereingliederung. Da dieser Gesetzesentwurf die logische Folge der Bemühungen des LCGB um die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors ist, begrüßt der LCGB diese Entscheidung der Regierung, die nunmehr den Weg zum Gesetzgebungs-verfahren im Hinblick auf die Reform des derzeitigen beruflichen Wiedereingliederungssystems im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer ebnet. Die Reform der Wiedereingliederung hat zu verbesserten Bedingungen geführt, z.B. die Einführung eines Statuts für Arbeitnehmer in der Cellule de Reclassement (CDR), die Vereinheitlichung des Beschwerdesystems, der verstärkte Kündigungsschutzes vor der beruflichen Wiedereingliederung und verstärkte Strafbarkeit für Arbeitgeber, die sich gegen eine interne Wiedereingliederung wehren. Trotz des allgemein positiven Echos auf den ersten Text des Gesetzesentwurfs, hatte der LCGB bereits im Oktober 2012 dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit sowie dem Minister für Arbeit und Beschäftigung mehrere Probleme aufgezeigt, die damals noch in diesem Gesetzesentwurf standen: • • • • Es ist unlogisch, von einem „Status der sich in der beruflichen Wiedereingliederung befindenden Person“ zu sprechen, wenn dieser Status sich ausschließlich auf Personen in der externen beruflichen Wiedereingliederung bezieht. Der Status sollte ebenfalls bei einer internen beruflichen Wiedereingliederung gelten. Ein nach der externen beruflichen Wiedereingliederung im Zuge einer Neubeurteilung seiner Situation wiederholt arbeitsfähig erklärter Arbeitnehmer sollte erneut Arbeitslosengeld beziehen können, um sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, selbst wenn der Betreffende sein Anrecht auf Arbeitslosengeld bereits erschöpft hat und keine Lohntätigkeit in der Zwischenzeit aufgenommen hat. Weil die Berechnung der Höhe der Übergangshilfe bei einer externen beruflichen Wiedereingliederung in Zukunft auf der Grundlage des vorhergehenden Lohnes (und nicht mehr auf der Basis seiner fiktiven Invalidenrente) erfolgt, sollte die Höhe der Übergangshilfe nicht mehr auf einen niedrigeren Stand als den der Beitragsschwelle begrenzt werden. Wenngleich der Gesetzesentwurf das Verfahren nach der Befassung des gemischten Ausschusses beschleunigt, sieht er keine zusätzlichen Kontrollen bzw. ein früheres Eingreifen des gemischten • • Ausschusses vor. Der LCGB fordert ebenfalls die komplette Abschaffung der Regelung der 52 Krankheitswochen. So muss der sich in der beruflichen Wiedereingliederung befindende Arbeitnehmer nicht mehr zeitweilig arbeitsunfähig erklärt werden, was den Verlust seines Arbeitsplatzverlusts beim Auftreten eines weiteren Unfalls oder einer schweren Krankheit bedeutet. Es bedarf einer Trennung zwischen den Befugnissen des Kontrollarztes und des Arbeitsmediziners. Bei jeder Verweigerung der Invalidenrente sollte der Kontrollarzt dazu verpflichtet werden, sich an den gemischten Ausschuss sowie an den Arbeitsmediziner zu wenden, damit entweder die Arbeitsfähigkeit für den letzten Arbeitsplatz oder aber die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Die Ausgleichsentschädigung für einen intern wiedereingegliederten Arbeitnehmer sollte vom Arbeitgeber zeitgleich mit dem Lohn ausgezahlt werden. Der Arbeitgeber würde die Entschädigung vom Beschäftigungsfonds erstattet bekommen. Gespräch zwischen dem LCGB und dem Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zum Thema Regierungsprogramm (27. März 2014) Am 27. März 2014 traf eine LCGB-Delegation unter der Leitung des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für soziale Sicherheit, Romain SCHNEIDER, zur Erörterung der Maßnahmen, die im Regierungsprogramm im Rahmen seiner Ressorts vorgesehen sind. Der Minister gab unter anderem Erläuterungen zur Reform der ärztlichen Kontrolle der Sozialversicherung ab. Der LCGB unterstrich, wie wichtig die Fortschritte seien, die bei dieser Reform parallel zur Reform der beruflichen Wiedereingliederung gemacht würden, wobei beide Gesetze die Frage der Befugnisse des Kontrollarztes sowie nicht zuletzt den Arbeitsmediziner behandeln und demzufolge sich ergänzen müssen. 69 INTEGRALE LOHNFORTZAHLUNG BEI ARBEITSUNFÄHIGKEIT: DER LCGB KÄMPFT FÜR EINE ÜBERARBEITUNG DER GESETZGEBUNG IM INTERESSE DER ARBEITNEHMER Integrale Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Der LCGB kämpft für eine Überarbeitung der Gesetzgebung im Interesse der Arbeitnehmer D as Problem der Festlegung der Höhe des bei Arbeitsunfähigkeit fortgezahlten Lohnes stellt sich seit der Einführung des Einheitsstatuts im Jahre 2009, ganz besonders im Fall von Arbeitnehmern, die in Schichten arbeiten und regelmäßig Nacht- und / oder Sonntagsarbeit verrichten. Zu Beginn beschränkte diese Problematik sich noch in der Hauptsache auf die Industrie, doch mittlerweile herrscht das gleiche Problem ebenfalls bei der Sonntagsarbeit im Handel. Wiederholte Male hat der LCGB seine Ablehnung dieser Tatsache bekundet, die darin besteht, diesen Arbeitnehmern ihre Lohnzuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit oder Arbeit an Feiertagen vorzuenthalten und hat diesbezüglich mehrmals rechtliche Schritte unternommen. Dank der zahlreichen Interventionen des LCGB beschloss der Arbeitsminister 2013 die Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs, der ein für allemal mit dem Problem der vollen Lohnfortzahlung aufräumt. Ein wichtiges Urteil des Arbeitsgerichtes gibt dem LCGB Recht (6. Oktober 2010) Am 15. September 2010 stellte der Vorsitzende des Arbeitsgerichtes in Esch/Alzette im Rahmen eines Schnellverfahrens in einem entsprechenden Urteil die Praxis der Nichteinhaltung der vollen Lohnfortzahlung unter Strafe und gab somit dem LCGB Recht. Der Richter entschied, dass das Gesetz vom 13. Mai 2008 über die Einführung des Einheitsstatuts absolut nichts am Grundsatz der vollen Lohnfortzahlung und der Zahlung sonstiger Vorteile laut Arbeitsvertrag im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ändert. Folglich muss der Arbeitnehmer im Krankheitsfall den gleichen Lohn erhalten der ihm zusteht bei regulärer Arbeit. In der obigen Sache gewährte der Richter dem Arbeitnehmer die Lohnzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, deren Zahlung der Arbeitgeber zu Unrecht verweigert hatte. Nach diesem wichtigen Urteil setzt der LCGB sich weiter ein und achtet darauf, dass die Rechte seiner Mitglieder in ähnlichen Angelegenheiten genau gewahrt werden. Die Haltung des LCGB in der Frage der vollen Lohnfortzahlung wird durch ein neues Urteil bestätigt. Der LCGB bittet den Arbeitsminister zu handeln (21. Mai 2012) Anfang des Jahres 2012 bestätigten mehrere Urteile die Auffassung des LCGB, dass bei regelmäßiger Nacht- oder Sonntagsarbeit, Arbeitnehmer Anspruch auf ihren vollen Lohn bei Arbeitsunfähigkeit haben. Auf dieser Grundlage, haben die Verantwortlichen des LCGB-Industrie eine Unterredung mit dem Arbeitsminister erbeten, um die Angelegenheit auf nationaler Ebene zu klären. Der Arbeitsminister teilt die Haltung des LCGB, wartet jedoch noch auf eine Stellungnahme der Arbeitgeberfachverbände. Wenn die Arbeitgeber die getroffenen Beschlüsse nicht anerkennen, ist der Arbeitsminister zu einer gesetzlichen Regelung bereit. In diesem Fall müssten die Bedingungen für die Regelmäßigkeit der Arbeits- und Sonntagsarbeit festgelegt werden. 70 Ein weiteres Urteil, das nach dem Gespräch im Ministerium gefällt wurde, bestätigt die Haltung des LCGB. Es besagt, dass der Krankenschein den Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung befreit, ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Arbeitgebers, den vollen Lohn zu zahlen. Nach diesem neuen Entscheid, fordert der LCGB konsequente Antworten vom Arbeitsminister sowie eine Stellungnahme der Arbeitgeberverbände. Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit: Der LCGB erwartet klare und gerechte Bestimmungen (25. Juli 2012) Mitte 2012 kündigte der Arbeitsminister die Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs an, mit dem die Praxis gewisser Arbeitgeber, den vollen Lohn nicht zu zahlen, unterbunden werden soll. Arbeitnehmer, die regelmäßig Schichtarbeit oder Sonntagsarbeit geleistet haben, haben somit erhebliche Lohneinbußen während der Zeit, in der sie krank waren, in Kauf nehmen müssen. Alle in dieser Angelegenheit erfolgten Urteile bestätigen, dass der Arbeitnehmer Anrecht auf die volle Fortzahlung seines Lohnes bei Arbeitsunfähigkeit hat. Die Zuschläge für regelmäßige Nacht- oder Sonntagsarbeit, die sich aus der Arbeitsorganisation ergeben, sind folglich dem Arbeitnehmer geschuldet. Der LCGB erwartet zudem die Aufhebung jeder Praxis, die dem Grundsatz, der von den einschlägigen Urteilen bestätigt wurde, zuwiderläuft und eine Stellungnahme in diesem Sinne von Seiten der Arbeitgeberverbände. Nach einem neuen Beschluss in Sachen volle Lohnfortzahlung, fordert der LCGB eine rasche Änderung der Gesetzgebung (25. Oktober 2012) Im Oktober 2012 erging ein Beschluss des Luxemburger Berufungsgerichtes in einer Sache, die sich auf die volle Lohnfortzahlung bezog und in der 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) ein Mitglied des LCGB und ArcelorMittal sich gegenüberstanden. fortzuzahlen ist, berücksichtigt werden muss. Dieser Beschluss bestätigt den Grundsatz, dass die Lohnzuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, die in einem vorher festgelegten Arbeitsplan vorgesehen war, als Lohnkomponenten zu betrachten sind, die bei der Festlegung des fortzuzahlenden Lohnes im Krankheitsfalle berücksichtigt werden müssen. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der vollen Lohnfortzahlung müssen fortan von den Arbeitgebern so interpretiert und angewendet werden wie der Kassationshof es in seinem Beschluss verdeutlicht hat. Andernfalls droht den Arbeitgebern eindeutig eine gerichtliche Verurteilung. Der LCGB begrüßt diesen Beschluss des Kassationshofes, der den Interpretationsdifferenzen bezüglich der vollen Lohnfortzahlung ein Ende setzt. Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer achtet der LCGB nunmehr darauf, dass die Arbeitgeber den Beschluss des Kassationshofes beachten. Damit diese Materie endgültig abgeschlossen wird, appelliert der LCGB an die Regierung, die im April 2013 gemachten Zusagen einzuhalten und eine Überarbeitung der Gesetzgebung entsprechend dem Beschluss des Kassationshofes einzuleiten. Der LCGB fordert erneut den Arbeitsminister dazu auf, sich möglichst bald für die Abschaffung dieser Art von Praxis, die gegen den von diesen Gerichtsbarkeiten bestätigten Grundsatz ist, stark zu machen. Nach der Intervention des LCGB, wollen die Minister rechtlich die ungerechte Behandlung von Arbeitnehmern in Sachen volle Lohnfortzahlung abschaffen (12. April 2013) Am 12. April 2013 traf eine Delegation des LCGB den Minister für Arbeit und Beschäftigung sowie den Minister für Gesundheit und Sozialversicherung zur Erörterung der Problematik der Lohnberechnung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers in dem Zeitraum, in dem der Arbeitgeber zur Zahlung des Lohnes verpflichtet ist. Nach mehreren Urteilen in dieser Angelegenheit forderte der LCGB von der Regierung eine klare und deutliche Festlegung der Berechnungsweise der bei Arbeitsunfähigkeit geschuldeten Entlohnung. Gespräch des LCGB mit dem Arbeitsminister: Vorrang für die Beschäftigung und den sozialen Zusammenhalt (7. Januar 2014) Am 7. Januar 2014 traf eine Delegation des LCGB unter der Leitung des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, den Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, zur Erörterung der im Regierungsprogramm für seinen Geschäftsbereich vorgesehenen Maßnahmen. Nach wiederholten Ersuchen des LCGB, wurde, den Aussagen des Ministers zufolge, nunmehr ein Gesetzesentwurf, in dem die Bedingungen für die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, vorgelegt. Der LCGB ist der Ansicht, dass ein neues Gesetz klarstellen muss, dass regelmäßige und konstante Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Anrecht auf die Zahlung der entsprechenden Lohnzuschläge verleiht, so als hätte der Arbeitnehmer während seines gerechtfertigten Fernbleibens vom Arbeitsplatz gearbeitet. Die regelmäßig erhaltenen Vorteile sind somit fester Bestandteil der Entlohnung. In Anbetracht der oben genannten Tatsachen, haben die beiden Minister am 12. April 2013 ihre Absicht, die seit 2008 bestehende Gesetzgebung zu ändern, angekündigt. Die bestehende Rechtsprechung werde berücksichtigt und es werde demnächst ein Gesetzesentwurf dem Regierungsrat unterbreitet, um die Höhe der Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Falle einer regelmäßigen und konstanten Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit festzulegen. Unterredung mit Premierminister, Xavier BETTEL, und Vize-Premierminister, Etienne SCHNEIDER, über das Arbeitsrecht und das Sozialrecht (29. April 2014) . Der LCBG hat anschließend seine Forderungen in einer Reihe von Angelegenheiten des Sozial- und Arbeitsrechtes in Erinnerung gerufen. Der LCGB fordert deutlich die Abschaffung dieser Gesetzesmaßnahme, und bezüglich der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle verlangt der LCGB, dass die Regierung – entsprechend einem rezenten Beschluss des Kassationshofes – eine Überarbeitung der derzeitigen Gesetzeslage vornimmt. Ein Beschluss des Kassationshofes bestätigt, dass die Arbeitgeber unter Androhung von Strafen die Lohnfortzahlung beachten müssen (18. Juli 2013) Im Juli 2013 bestätigte ein Beschluss des Kassationshofes den Beschluss des Luxemburger Berufungsgerichtes von 2012 in einer Sache, in der ein Mitglied des LCGB und die Gesellschaft ArcelorMittal sich gegenüberstanden. Dieser Beschluss des obersten Luxemburger Gerichtes ist äußerst wichtig, bestätigt er doch definitiv den Grundsatz, dass die Lohnzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die in einem vorher festgelegten Arbeitsplan vorgesehen wurde, als Lohnkomponenten zu betrachten sind, die im Rahmen der Festlegung der Höhe des Lohnes, der im Krankheitsfall Nach dem Gespräch vom 28. März 2014 zwischen der Regierung und den Gewerkschaften im Vorfeld der Erklärung zur Lage der Nation hatte der LCGB dem Premierminister ein Schreiben mit seinen Überlegungen über die wirtschaftliche, finanzielle und soziale Lage in Luxemburg geschickt. Am 29. April 2014 traf eine LCGB-Delegation unter der Leitung des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, Premierminister Xavier BETTEL, und Vize-Premierminister, Etienne SCHNEIDER, zur Erörterung der Maßnahmen, die die Regierung ergreifen sollte, um den derzeitigen Herausforderungen zu begegnen. 71 3 DIE NATIONALEN TRIPARTITEN VON 2010 UND 2011 SOWIE DIE HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK DER REGIERUNG IM ZEITRAUM 2010-2014 Kollektivvertragspolitik DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DER STAHLINDUSTRIE 2011 Am 28. November 2011 nimmt der Delegiertenrat des SESMLCGB einstimmig das Abkommen an, das am 16. November 2011 mit der Betriebsleitung im Hinblick auf die Erneuerung des Kollektivvertrags der Arbeitnehmer der Stahlindustrie gefunden wurde. Die wichtigsten Punkte dieses neuen Kollektivvertrags lauten: • Laufzeit: ein Jahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011; • Ergebnisbeteiligungsprämie ab dem 1. Januar 2011: Anhebung • • von 90 % auf 100 % eines Bruttomonatsgehalts, wenn das Ziel zu 100 % erreicht worden ist; Aufstellung einer Zeitschiene am 1. Dezember 2011 zur Aufzeichnung der einzelnen Punkte des Forderungskataloges im Rahmen des paritätischen Ausschusses und/oder in den Arbeitsgruppen für die Vereinheitlichung der Kollektivabkommen bzw. innerhalb des gemischten Ausschusses; Ausbezahlung einer einheitlichen Prämie von 500 € brutto im Dezember 2011. 2012 Am 14. Dezember 2012 kündigt die Direktion von ArcelorMittal einseitig die Kollektivabkommen der Arbeitnehmer in der Stahlindustrie. Der Konzern ArcelorMittal Luxemburg kündigt gleichzeitig eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung des vereinheitlichten Kollektivvertrags an: • • • • Streichung von 12 Ruhetagen; beträchtliche Senkung der Lohntabellen; Streichung der automatischen Laufbahnentwicklungen; Senken der Gehältergarantien. Am 20. Dezember 2012 organisiert der LCGB einen Protestbewegung in Esch/Alzette gegen diese einseitige Kündigung der Kollektivabkommen für die Beschäftigten der Stahlindustrie seitens der Betriebsleitung von ArcelorMittal. 2013 Die Kollektivverhandlungen für die Stahlindustrie beginnen am 8. Januar 2013. Auf Wunsch der Gewerkschaften gab die Betriebsleitung zunächst ihre Antwort auf den Forderungskatalog der Gewerkschaften für die Jahre 2012-2013. Die Direktion erklärt zudem, dass es angesichts der schwierigen Wirtschaftslage unmöglich sei, auf die Forderungen der Gewerkschaften einzugehen. Die Gewerkschaften erinnern an ihren Standpunkt, dass die Lohngarantien fester Bestandteil des Abkommens LUX2016 sind und dass sie es nicht hinnehmen, dass diese in Frage gestellt werden. Am 22. Januar 2013 fand die zweite Verhandlungsrunde für die Erneuerung der Kollektivverträge für die Beschäftigten von ArcelorMittal statt. 72 Ein Abkommen über das Kilometergeld sowie über die Gehältergarantien für das Personal, das in einen niedrigere Karriere versetzt wurde im Zusammenhang der Arbeitsplatzabbaus, ist beinahe fertiggestellt. Die Betriebsleitung schlägt hingegen lediglich die Zahlung einer einheitlichen Prämie von 200 € für den Kollektivvertrag 2012-2013 zur Entschädigung und Aufwertung aller Bemühungen der Arbeitnehmer vor. Am 24. Juni 2013 tritt der Delegiertenrat des LCGB-SESM in Esch/Alzette zusammen, um die künftigen Schritte in der Sache der Vereinheitlichung der Kollektivverträge in der Stahlindustrie zu entscheiden. Auf diesem Delegiertenrat, der im Anschluss an die letzte Sitzung mit der Arbeitnehmergruppe gegründet wurde, wird der Forderungskatalog der Arbeitgeberseite ausführlich den anwesenden Delegierten vorgestellt. Die finanziellen Folgen der Forderungen von ArcelorMittal für die Arbeitnehmer liegen bei einer Mindesteinbuße von 15 % zwischen 2014 und Ende 2016. Die Delegierten des LCGB-SESM sprechen sich einstimmig für die Ablehnung der Arbeitgeberstandpunkte aus, die einen wirklichen sozialen Bruch darstellen. Die anwesenden Delegierten beschlossen die Einleitung der Berufung beim Nationalen Schlichtungsamt. Nach der ersten Sitzung beim Nationalen Schlichtungsamt im Sommer 2013 muss der LCGB feststellen, dass ArcelorMittal auf seinen Forderungen beharrt, sowohl was den Vorschlag einer erheblichen einheitlichen Prämie im Zusammenhang mit der Verbesserung des Kollektivvertrags für die Jahre 2012 und 2013 anbelangt als auch bezüglich der Vereinheitlichung des Status ehemalige Arbeite und ehemalige Angestellte. Am 5. November 2013 rufen die in der Stahlindustrie vertretenen Gewerkschaften zu einer gemeinsamen Demonstration zur Wahrung der sozialen Errungenschaften der Beschäftigten auf. Rund 1.000 Personen nahmen an dieser Demonstration teil, die im Zusammenhang mit den Kollektivverhandlungen in der Stahlindustrie ins Leben gerufen worden war. Am 12. Dezember 2013 traten die Delegierten des LCGB-SESM zusammen, um das Ergebnis der Verhandlungen im Hinblick auf die Erneuerung der Kollektivverträge für die Stahlindustrie zu besprechen. Nach langen und schwierigen Verhandlungen sieht die Bilanz für die Beschäftigten niederschlagend aus: Angesichts dieses absolut unhaltbaren Verhandlungsergebnisses beschließen die Delegierten des LCGB-SESM mit überwältigender Mehrheit die Verweigerung der Unterzeichnung dieses Kollektivvertrags. Am 12. Dezember 2013 beschließt eine überwältigende Mehrheit der Delegierten des LCGB-SESM die Verweigerung der Unterzeichnung eines schlechteren Kollektivvertrags für die Stahlindustrie. Nach diesem Beschluss, trifft sich der LCGB-SESM beratend mit seinen Mitgliedern, die sich für oder gegen das Diktat der Arbeitgeber aussprechen sollen. Bei Ablehnung müssen die Mitglieder sich anschließend für oder gegen die Organisation von gewerkschaftlichen Aktionen entscheiden. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) 2014 Schwarzer Tag für die Stahlindustrie! Am 16. Januar 2014 beschließt die Mehrheitsgewerkschaft nach 13 Monaten langer und schwieriger Kollektivverhandlungen, eines der wohl katastrophalsten Kollektivverträge die es je in der Stahlindustrie gegeben hat, zu unterzeichnen. Niemals zuvor in der Geschichte der Luxemburger Stahlindustrie wurde ein solch desaströses Abkommen geschlossen. Mit diesem Abkommen werden folgende drastische Maßnahmen den Beschäftigten auferlegt: • Lohnstopp über 2 Jahre (2014-2015), sofern ein neues • • Karrieresystem für die ehemaligen Angestellten ab dem 1. Januar 2016 steht; Infragestellung der Laufbahnen und der Lohntabellen der ehemaligen Angestellten; Streichung von 6 außergesetzlichen Ruhetagen bis 2016. Die 3 verbleibenden Ruhetage hängen von der im Jahr geleisteten Dauer der Nachtschichten ab. Gleichzeitig wird die Beteiligungsprämie gedeckelt, damit zum Teil die übrigen Tage entschädigt werden können. DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IM VERSICHERUNGSSEKTOR 2011 Ende September 2011 schicken die Gewerkschaften ihren Forderungskatalog an den Verband der Versicherungsgesellschaften ACA zwecks Erneuerung der Kollektivverträge für den Versicherungssektor, die am 31. Dezember 2011 auslaufen. 2012 Im Januar 2012 ist der LCGB-SESF in den Verhandlungen mit dem Verband der Versicherungsgesellschaften ACA zur Erneuerung der Kollektivabkommen im Versicherungswesen. Zu den Forderungen der Gewerkschaften zählen unter anderem eine bessere Definition des Begriffes „leitender Angestellter“, bessere Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer, die ihre Stelle verloren haben, Verbesserungen beim Urlaub und Sonderurlaub, eine neue Definition des Eingliederungszeitraums, Lohnsteigerungssicherheiten für alle Beschäftigten, usw. Angesichts der Unnachgiebigkeit der ACA beschlossen die verhandelnden Gewerkschaften hingegen am 15. März 2012 die Sitzung zu verlassen. Am 27. März 2012 organisierten drei Gewerkschaften einen Protestposten vor dem Gebäude des Versicherers AXA (Vorsitz der ACA) in Luxemburg-Stadt, um gegen die starre Haltung der Arbeitgeber zu protestieren. Am 5. Juni 2012 unterzeichneten die Gewerkschaften schließlich mit der ACA den neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Versicherungswesen. Dieser Kollektivvertrag für die Jahre 2012, 2013 und 2014 sieht bestimmte finanzielle Aufbesserungen vor. Zudem sieht der unterzeichnete Kollektivvertrag qualitative Verbesserungen mit Bezug auf die Einsatzfähigkeit der Beschäftigten vor, wobei der Arbeitgeber die Kosten von Betreuungsmaßnahmen übernimmt, die es dem Beschäftigen, der seine Stelle verloren hat, erlauben sollen, möglichst schnell eine neue Arbeit bei einem anderen Arbeitgeber zu finden oder Freiberufler zu werden. Die entlassenen Arbeitnehmer mit mehr als 3 Dienstjahren im Betrieb, die nicht wegen groben Vergehens entlassen wurden, können von diesen Maßnahmen profitieren. DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IM BANKENSEKTOR 2010 Bezüglich der Verhandlungen zur Erneuerung der Kollektivverträge im Bankensektor war das Jahr 2010 ein schwieriges Jahr. Am 26. Oktober 2010 fand die erste Verhandlungsrunde zur Erneuerung des Kollektivvertrags im Bankensektor statt. Die Luxemburger Bankenvereinigung (ABBL) stellte den Gewerkschaften sieben Forderungen vor, die keinerlei positive Elemente zugunsten der Beschäftigten enthielten (weder bezüglich der Gehältern noch der Qualität oder der Stellensicherung): • Die ABBL möchte den Referenzzeitraum von 6 Monate auf 12 Monate verlängern; • Die ABBL möchte die Zahl der Ruhetage der neu eingestellten Mit• • arbeiter senken. Auf diese Weise würde ein ungleiches Kollektivabkommen geschaffen; Die ABBL möchte das System der Dreijahresgarantie zum Karrierenaufstieg und den Übergang auf 12,00 € (Index 100) auf 4 Jahre statt der 15,00 € (Index 100) auf derzeit 3 Jahre bringen; Die ABBL möchte ohne Weiteres die Juniprämie streichen; • Es soll keine Lohnerhöhungen im Jahr 2011 geben; • Für 2012: Lohnerhöhung von 0,85 %, sofern „verdient“; • Für 2013: Lohnerhöhung von 0,85 %, ebenfalls sofern „verdient“. Am 26. November 2010 fand die zweite Verhandlungsrunde statt. Die Gewerkschaften verwerfen wie erwartet die Arbeitgebervorschläge! Die ABBL beschließt daraufhin, den Verhandlungstisch zu verlassen. Monatelang und nach nur zwei Sitzungen sind die Verhandlungen festgefahren. 2011 Anfang 2011 kritisiert der LCGB-SESF durch Aktionen den Umstand, dass die Arbeitgeberseite die Kollektivverhandlungen im Bankensektor lediglich als Mittel zur Herabsetzung der Gehältermasse betrachtet. Zur Unterstützung seiner Forderungen, organisiert der LCGB-SESF eine Kampagne zu den Kollektivverhandlungen mit 12.000 Trakten und 3.000 Sparschweinen, die allesamt verteilt wurden. 73 DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK Mit der Aktion möchte der SESF daran erinnern, dass die Beschäftigten im Finanzsektor Antworten und Fortschritte erwarten, vor allem beim Schutz der Arbeitsplätze, bei der Einhaltung der Arbeitszeit, der Gewährleistung einer Mindestlohnentwicklung für alle, einer Berücksichtigung von Stressproblemen, von Burnout und gegebenenfalls auch Mobbing. Eine Sitzung zur Ausfertigung der Texte zur Unterzeichnung findet am 16. März 2011 statt. Die Errungenschaften für die Beschäftigten werden gewahrt und einige Fortschritte konnten verzeichnet werden. Schließlich konnten sich die Gewerkschaften und die ABBL am 1. März auf ein Kollektivabkommen für den Zeitraum 2011 bis 2013 einigen. Das Kollektivabkommen der Beschäftigten des Bankensektors lief am 31. Dezember 2013 aus. Der LCGB-SESF bereitet seinen Forderungskatalog im Hinblick auf die Verhandlung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten des Bankensektors vor. Am 1. März 2011 trat eine begrenzte Arbeitsgruppe mit den führenden Persönlichkeiten der ABBL und der Gewerkschaften zusammen, um die Fortsetzung der Verhandlungen um einen neuen Kollektivvertrag zu planen. Es kam zu einem ersten Entwurf, der noch von den jeweiligen Entscheidungsebenen der ABBL und der Gewerkschaften begutachtet werden musste. Der LCGB-SESF beruft am 8. März 2011 eine Sitzung seiner Delegierten ein, um ihnen sämtliche Einzelheiten des Entwurfs für das künftige Kollektivabkommen vorzustellen und sie diesbezüglich um ihre Meinung zu bitten. Die wesentlichen Punkte dieses Entwurfs waren: • die Laufzeit von 3 Jahren von 2011 bis 2013; • das Anheben der Lohnsätze um 1 % zum 1.1.2012 und Zuteilung • • • • • einer Gesamtlohnerhöhung von 1 % für 2012; eine lineare Erhöhung der Basisgehälter und der Lohnsätze um 1 % zum 1. Januar 2013 und die Zuteilung einer Gesamterhöhung von 1 % für 2013; eine Anhebung der Abfindungen im Falle einer ökonomisch bedingten Entlassung; der Erhalt der Konjunkturprämie; der Erhalt der Ruhetage und des Systems der Dreijahresaufrückgarantie; weitere Qualitätsfortschritte. Die Delegierten des LCGB-SESF genehmigten den Entwurf des Kollektivvertrags mit einer breiten Mehrheit und erteilten den Verhandlungsführern das Mandat, das Abkommen auf dieser Grundlage zu schließen. 2013 Dieser Katalog wird in der Sitzung mit den beiden anderen Gewerkschaften vorgestellt. Die Vorschläge des LCGB-SESF werden in den gemeinsamen Forderungskatalog der Gewerkschaften eingegliedert. Der Katalog wird Ende November 2013 der ABBL übermittelt. Für die Gewerkschaften ist der derzeitige Kollektivvertrag die Verhandlungsbasis. Die wichtigsten Forderungen in dem Abkommen sind die Einführung oder die Intensivierung von Maßnahmen für die Beschäftigung sowie qualitätsspezifische Fortschritte. Für die Arbeitgeber muss das künftige Abkommen zu einer beträchtlichen Herabsetzung der Gehältermasse, zur Neutralisierung der Folgen der Indexierung und die künftige Aufhebung jeder automatischen Lohnentwicklung im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Banken führen. Die ABBL sieht die Wettbewerbsfähigkeit nur unter dem Aspekt der Löhne. 2014 Am 23. April 2014 gelangen die drei repräsentativen Gewerkschaften im Bankensektor zu einem Grundsatzabkommen mit der Luxemburger Bankenvereinigung (ABBL) über die Unterzeichnung eines Kollektivvertrags für die Jahre 2014 bis 2016. Damit wird in großen Zügen das Ende 2013 abgelaufene Kollektivabkommen fortgesetzt. Nach mehreren Sitzungen, die der Redaktion der Texte gewidmet waren, wurde der Kollektivvertrag am 15. Mai 2014 unterzeichnet. DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN IM BAUGEWERBE 2010 Im März 2010 wiesen die Gewerkschaften den Verband luxemburger Hoch- und Tiefbauunternehmen und den Bauunternehmerverband darauf hin, dass ihre Stellungnahme zur wirtschaftlichen Lage keine Verlängerung des Kollektivvertrags ohne Verhandlung des Forderungskatalogs rechtfertige. Die erste Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften und dem Unternehmerverband zu einer Neuauflage des Kollektivvertrags des Baugewerbes fand am 18. Mai 2010 statt. Erst am 29. Oktober 2010 erhielten die Gewerkschaften eine Antwort auf ihren Forderungskatalog. Die Arbeitgebervertreter erklärten, der Forderungskatalog von Mai 2009 trage der wirtschaftlichen Situation, der die Unternehmen gegenüberstanden, nicht Rechnung. Aus diesen Gründen könnten die Arbeitgebervertreter weder den 74 linearen Erhöhungen der Tarif- und Reallöhne von 3 % noch der Einführung eines Urlaubsgeldes aufgrund von Betriebszugehörigkeit entsprechen. Um „das wie derzeit im Kollektivvertrag festgelegte Ausbildungsmodell nicht zu gefährden“, sind die Arbeitgebervertreter auch gegen eine Neuregelung der Zugangsbedingungen für Laufbahn 3 der verschiedenen Berufsgruppen. Schließlich forderten die Arbeitgebervertreter „eine über das Jahr hinweg Flexibilisierung der Arbeitszeit in Hinblick auf eine effiziente Unternehmensverwaltung und die Möglichkeit, auf diese Weise den Bedürfnissen und Wünschen der Beschäftigten ebenso wie der Unternehmen nachzukommen“. Am 8. Dezember 2010 kamen die beiden Partner auf einer Versammlung in der Handelskammer zwecks einer Neuauflage des Kollektivvertrags überein, eine Erhöhung der Jahresabschlussprämie von 5 % auf 6 % auszuhandeln. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Bezüglich der linearen Erhöhungen der Tarif- und Reallöhne von 3 % zeigten sich die Gewerkschaften bereit, eine einmalige Prämie für die Jahre 2009 und 2010 sowie eine lineare Erhöhung von 0,7 % p. a. für 2011 und 2012 auszuhandeln. Die Arbeitgebervereinigungen lehnten jedoch diese Vorgehensweise ab und die Gewerkschaften leiteten ein Schlichtungsverfahren ein. Die anderen Forderungen wurden als Verhandlungsbasis für eine Neuauflage des Kollektivvertrags zurückbehalten. Am 7. Februar 2013 beriefen die Gewerkschaften eine Pressekonferenz ein, um mitzuteilen, dass die Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe schließlich gescheitert seien, weil die Arbeitgebervereinigungen ihre Forderung nach einer 52-Std.-Woche unter dem Vorwand, die Lohnforderungen der Gewerkschaften seien übertrieben, aufrechterhielten. Die Gewerkschaften haben nun das nationale Schlichtungsamt angerufen, um eine Lösung im Interesse der Beschäftigten zu finden. 2011 Die Verhandlungen für eine Neuauflage des Kollektivvertrags wurden am 2. Februar 2011 fortgesetzt. Die Arbeitgeber forderten mehr Flexibilität durch das Überarbeiten der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich: • des Bezugszeitraums (1. April bis 31. März); • der maximalen Arbeitszeit (10 Std. täglich bzw. 48 Std. in der Woche für die Monate November bis Februar und 54 Std. in der Woche für die Monate März bis Oktober). Die Gewerkschaften sind über diese Forderung der Arbeitgeber bestürzt. Von März bis Juli 2011 ging es bei allen Verhandlungen immer um die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Gewerkschaften erklärten offiziell, einer Erhöhung der maximalen Arbeitszeit über 48 Std. pro Woche hinaus grundsätzlich nicht zuzustimmen. Über den gesamten Zeitraum des Jahres 2011 kam es zu keiner weiteren Versammlung zwischen den Arbeitgebervertretern und den Gewerkschaften. 2012 Am 21. März 2012 informierten die Gewerkschaften die Presse über den Stand der Kollektivvertragsverhandlungen und fassten ihre Vorschläge zusammen. Die Forderungen der Arbeitgeber seien als ein direkter Angriff auf die Sicherheit und die Gesundheit der im Baugewerbe Beschäftigten zu verstehen. Die Gewerkschaften seien entschlossen, die Errungenschaften und die Interessen der 14.000 betroffenen Beschäftigten mit all ihnen zur Verfügung stehenden gewerkschaftlichen Mitteln zu verteidigen. Am darauffolgenden Tag brachten die Arbeitgeberverbände die entscheidende Versammlung für die Aushandlung einer Neuauflage des Kollektivvertrags im Baugewerbe zum Scheitern. Vor dem Hintergrund des festgefahrenen Kollektivvertragsverhandlungen im Bau- und Bauhandwerkssektor riefen die Gewerkschaften zu einer ersten Protestveranstaltung am 4. Mai 2012 im Kultur- und Sportzentrum Atert in Bertrange auf. Mehr als 2.500 Beschäftigte nahmen an der Veranstaltung teil, um gegen die Stellungnahmen der Arbeitgeber zu protestieren, die ausschließlich eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen und Einkommen bezweckten. Zur Vermeidung eines Sozialkonflikts im Baugewerbe mit ca. 14.000 Beschäftigten wurden die Arbeitgebervereinigungen von den Gewerkschaften aufgerufen, ihre Forderungen nach einer Erhöhung der Arbeitszeit zurückzuziehen und die Verhandlungen wieder aufzunehmen. 2013 Nach dem Scheitern der Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe fand am 15. März 2013 ein erstes Treffen im Landesschlichtungsamt statt. Auch wenn die Arbeitgebervertreter bereit sind, auf ihre Forderung nach einer 52-Std.-Woche zu verzichten, sind sie lediglich mit der Zahlung einer einmaligen Prämie von 300 € für die Jahre 2013, 2014 und 2015 einverstanden. Die Gewerkschaften erinnerten in diesem Zusammenhang daran, dass der Tarifvertrag Ende 2008 ablief und sie aus diesem Grund rückwirkend die Zahlung einer einmaligen Prämie von 750 € für die drei letzten Jahre forderten. Aufgrund der unterschiedlichen Stellungnahmen konnten sich die beiden Seiten nicht verständigen und scheiterte gleichfalls das Schlichtungstreffen. Am 2. Juli 2013 hielt der LCGB eine Pressekonferenz zu den seit 2009 andauernden Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe ab, die zwischenzeitlich vor das Landesschlichtungsamt gebracht wurden, wo es lediglich zu einer Versammlung im März 2013 kam. Der Tarifvertrag des Baugewerbes ist einer der letzten Kollektivverträge im Handwerks- und Baugewerbe. Er stellt eine Vielzahl von Vorteilen sowohl für die Beschäftigten (über die vom Arbeitsrecht festgelegten Normen hinausgehende Arbeitsbedingungen und Vergütungen) als auch für die Unternehmen (Schutz der luxemburgischen Unternehmen gegen Dumping durch in Luxemburg tätige ausländische Unternehmen) dar. Kurzfristig stellt somit die Aufgabe des Kollektivvertrags des Baugewerbes die Existenz der Beschäftigten im Baugewerbe in Frage, langfristig gefährdet sie das Überleben der luxemburgischen Unternehmen. Um einen sozialen Bruch im Baugewerbe zu verhindern, richtete der LCGB am 1. Juli 2013 ein offenes Schreiben an die Vorsitzenden der Arbeitervereinigungen des Baugewerbes. In dem Schreiben legte der LCGB dar, dass er weiterhin an einer Fortführung der Verhandlungen interessiert sei – unter zwei Bedingungen, nämlich: 1. 2. des Erhalts des gegenwärtigen Schlechtwettersystems; und bei einer nennenswerten Lohnerhöhung für die Beschäftigten (mindestens 1,5 % für die Jahre 2013-2015 unter Anwendung einer Erhöhung der Jahresabschlussprämie von 1 % und der Zahlung einer einmaligen Prämie von 300 €). Der LCGB rief die Arbeitgeber dazu auf, an den Verhandlungstisch für weitere Diskussionen zurückzukehren.Der LCGB ist in keiner Weise dazu bereit, einen Verlust des Kollektivvertrags des Baugewerbes hinzunehmen. 75 DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK Der LCGB ist in keiner Weise dazu bereit, einen Verlust des Kollektivvertrags des Baugewerbes hinzunehmen. Am 5. Juli 2013 nahmen in Kehlen mehr als 400 Beschäftigte des Baugewerbes an der Protestkundgebung des LCGB für den Erhalt des Kollektivvertrags im Baugewerbe teil. Nachdem der Gewerkschaftsfunktionär Jean-Paul BAUDOT noch einmal auf die diesbezügliche Position des LCGB hingewiesen hatte, legte er den anwesenden Beschäftigten die Antwort der Arbeitgebervereinigungen auf das offene Schreiben des LCGB vor. In ihrer Antwort erklärten die Arbeitgebervereinigungen, dass sie an weiteren Verhandlungen interessiert sind, da der Kollektivvertrag dieses Sektors ausschlaggebend ist für die Weiterentwicklung des Baugewerbes. Die Arbeitgebervereinigungen legten ebenso ihre Vorschläge schriftlich fest, wonach keine Erhöhung der jährlichen Arbeitszeit erfolgen soll. Die reguläre Arbeitszeit soll weiterhin 8 Stunden pro Tag sowie 40 Stunden pro Woche betragen. Die vom Arbeitsrecht geregelte maximale Arbeitsdauer wird nicht infrage gestellt: maximal 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche. Ferner besteht keine Pflicht, samstags zu arbeiten. In Anbetracht dieser klaren und genauen Festlegung durch die Arbeitgebervereinigungen kann davon ausgegangen werden, dass die Kollektivvertragsverhandlungen nicht mehr eine Erhöhung der Arbeitszeit zum Gegenstand haben werden. Angesichts dieser Stellungnahme durch die Arbeitervereinigungen war die Reaktion der Beschäftigten des Baugewerbes vor dem LCGB deutlich: die Tarifverhandlungen sind mit Erfolg abzuschließen. Aus diesem Grund muss eine Lohnerhöhung integrierender Bestandteil des neu zu unterzeichnenden Vertrags sein. Am 17. Juli 2013 unterzeichneten die Kollektivvertragsparteien, darunter der LCGB, einen Zusatz bezüglich einer Neuauflage des Kollektivvertrags für die Beschäftigten des Baugewerbes. Hier die wichtigsten in der Vereinbarung festgehaltenen Fortschritte: • Erhöhung der Lohntarife (1 % zum 1. September 2013, 0,7 % • • • • zum 1. September 2014 und 0,7 % zum 1. September 2015), zwingend anwendbar auf 60 % der Beschäftigten im Baugewerbe, ohne jegliche Vorkehrungen für die restlichen 40 %; Erhöhung der Jahresabschlussprämie von 1 % (d. h. von 5 % auf 6 %), was 72 % eines Monatslohns für alle Beschäftigten im Baugewerbe entspricht; Einrichtung einer Arbeitsgruppe, mit dem Auftrag, die ehemaligen Beschäftigten in den Tarifvertrag einzubinden; Bereitstellung von zusätzlichem Sicherheitsmaterial durch den Arbeitgeber; keine Erhöhung der bestehenden Arbeitszeit (8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche). Auch wenn die Unterzeichnung dieses Zusatzes allen betroffenen Akteuren gutzuschreiben ist, hat der LCGB hier eine besondere Rolle gespielt, da er in der Lage war, die Situation schnell zu entschärfen, indem er den Arbeitgebervereinigungen eine Reihe von Lösungsvorschlägen in einem offenen Schreiben vorlegte. Diese Initiative des LCGB hat zu einer rapiden Wiederaufnahme der Verhandlungen ohne Streik geführt. Der konstruktive Einsatz des LCGB fand in der Neuauflage des Kollektivvertrags seine Bestätigung. Allerdings bedauert es der LCGB, dass ohne finanzielle Entschädigung, die vier letzten Jahre (2009-2013) für die Beschäftigten des Baugewerbes verloren gingen. DER KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ANGESTELLTEN DER WACH- UND SICHERHEITSDIENSTE 2011 Nach über 2 Jahren Verhandlung haben der Arbeitgeberverband Fedil Security Services und die gewerkschaftlichen Vertragspartner den Kollektivvertrag des Sicherheitsdienstes am 14. Oktober 2010 endlich unterzeichnet. Die getroffene Vereinbarung gilt vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. Juni 2011. Die Tarifverhandlungen kamen nur zäh voran, aufgrund der vom Arbeitgeberverband des Wachgewerbes, Fedil Security Services, gestellten Forderungen, die für die Gewerkschaften inakzeptabel waren, da sie wesentliche Errungenschaften des Personals in Frage stellten. Im Laufe der Verhandlungen zog der Geschäftsleiter von Group4Securicor (G4S) die Legitimität des Verhandlungsmandats des Arbeitgeberverband Fedil Security Services, welchem seine Firma nicht angehört, in Zweifel. Der Logik von G4S zufolge kann der Tarifvertrag für den Wachdienst-Sektor nicht auf G4S angewendet werden. Folglich hat die Firma die Initiative ergriffen, die Gewerkschaften dazu einzuladen, einen neuen Kollektivvertrag nur in eigener Sache auszuhandeln. Die Gewerkschaften haben sich nicht täuschen lassen, denn auf diese Weise hätte es im Sektor Wach- und Sicherheitsdienste zwei unterschiedliche Tarifverträge gegeben. Ein solcher Fall hätte zu einer Kon- 76 kurrenzsituation zwischen den Firmen des Bewachungs-und Sicherheitsdienstes geführt, und letztendlich wäre dies auf Kosten der Arbeiter des Sektors gegangen. So haben der Arbeitgeberverband Fedil Security Services und die Gewerkschaften ihre Verhandlungen angesichts dieser Gefahr einer „Umwälzung“ wieder aufgenommen, und die Parteien haben, wie die gängige Formel besagt, jeweils „ihre Ansprüche zurückgeschraubt“ und der Verlängerung des bestehenden Kollektivvertrags zugestimmt. Die zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften getroffene Vereinbarung galt vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. Juni 2011, war auf alle Firmen des Sektors und damit auf alle Arbeiter des Sektors anwendbar, und veränderte in keiner Weise die Errungenschaften des alten Kollektivvertrags. 2012 Am 11. Dezember 2012, anlässlich einer außerordentlichen Hauptversammlung, haben die Vertreter des Nationalen Komitees für Sicherheits- und Bewachungsdienste des LCGB den Mitgliedern der Kommission für die Aushandlung des Kollektivvertrags einvernehmlich das Mandat erteilt, sich für den vollständigen und bedingungslosen Erhalt des 13. Monatsgehaltes stark zu machen. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) In der Tat geht aus dem Verhandlungsbericht hervor, dass sich die Arbeitgeber letztendlich nur auf die Problematik einer eventuell zu hohen Fehlzeiten konzentrieren! Anstatt gemeinsame Analysen auf nationaler Ebene und individuell nach Unternehmen zu billigen, um die möglichen Gründe und Lösungen zu finden, sind die Arbeitgeber der Ansicht, dass ein an Fehlzeiten gekoppeltes13. Monatsgehalt das Problem lösen wird. Eine Vorgehensweise, die von den Vertretern des Nationalen Komitees für Sicherheits- und Bewachungsdienste des LCGB zurückgewiesen wurde! Die Prioritäten des LCGB bleiben die Arbeitsplatzsicherung, die Einhaltung der Rechte und des Kollektivvertrags sowie menschlichere Arbeitsbedingungen bzw. die Arbeitszeitgestaltung als Anerkennung der Berufe des Wach- und Sicherheitsgewerbes. 2013 Das ganze Jahr 2013 über ist kein Fortschritt bei den Kollektivvertragsverhandlungen in Sicht, da sich die Arbeitgeber darauf versteifen, die Zahlung des 13. Monatsgehaltes von den Fehlzeiten abhängig zu machen. Diese Forderung lehnt der LCGB kategorisch ab. 2014 Die Arbeitgeberseite hält weiterhin an dieser Forderung nach einem an Bedingungen geknüpften 13. Monatsgehalt fest. Um im Wach- und Sicherheitssektor eine Situation von Sozialdumping zu verhindern, entschließen sich die Sozialpartner jedoch dazu im Juli 2014 den Kollektivvertrag für 6 Monate zu verlängern. DIE KOLLEKTIVVERTRÄGE FÜR DIE ANGESTELLTEN DES TRANSPORTSSEKTORS 2010 Am 24. September 2010 konnte unter dem Sprecher des LCGB eine Vereinbarung zugunsten der Verlängerung des Kollektivvertrags für die Angestellten des Sektors der Personenbeförderung gefunden werden. den Fahrern zu bekunden, nämlich durch einen Rasierstopp auf bestimmte Zeit bzw. das Tragen eines Armbands (oder gar beides), und gleichzeitig die Arbeitgeber daran zu erinnern, dass die Angestellten des Sektors wünschen, ihre Forderungen endlich berücksichtigt zu sehen und dass sie, trotz ihres Schweigens, weit entfernt davon sind, sich mit ihren Arbeitsbedingungen zufriedenzugeben. Der neue Kollektivvertrag wurde am 1. Dezember 2010 unterzeichnet. Er gilt bis zum 30. Juni 2011 und wurde in folgende Punkten verbessert: • Verlängerung der Vergütungsregelung der Fahrer mit einem Führerschein der Klasse B (von 5 auf 10 Gehaltsstufen); • nach 23 Dienstjahren in der Firma ist der Jahresurlaub auf 28 Tage • • • • festgesetzt, nach 30 Jahren auf 30 Tage; Erhöhung der Schichtprämie um 25 €; Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Arbeitszeit“, ab der Unterzeichnung; Textanpassungen; ein detaillierterer Arbeitsplan mindestens 48 Stunden im Voraus. 2011 In der Ausschusssitzung entschied die Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) über die Einleitung einer Aktion zur Sensibilisierung der Busfahrer des Privatsektors im Hinblick auf die Tarifverhandlungen. Folglich beschloss der LCGB-ACAP, eine Mobilisierungskampagne unter dem Namen „Opération LA BARBE!“ zu starten. Diese bestand darin, durch ein äußeres Zeichen die Solidarität unter Anfang Juli 2011 zieht der LCGB-ACAP eine positive Bilanz zur Wirkung der „Opération LA BARBE!“. Nachdem ca. 2.000 grüne Armbänder verteilt wurden, konnte der LCGB-ACAP im Verlauf von zwei Wochen die Solidaritätsbemühungen der Fahrer ermessen, bei denen es sich darum handelte, das Armband mit der Aufschrift „LA BARBE“ zu tragen, sich einen Bart wachsen zu lassen oder gar beides zu tun. Der LCGB als Mehrheitsgewerkschaft und Sprecher der Angestellten des Bussektors unterzeichnete am 14. Mai 2013 einen geänderten Kollektivvertrag für die Busfahrer und Hilfsangestellten der privaten Busunternehmen. Der ab dem 1. Juni 2013 anwendbare Kollektivvertrag wurde für die Dauer von 18 Monaten verlängert und umfasst bedeutende Verbesserungen für die Busfahrer: • eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 1,6 %; • einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr für die Erstausbildung; • einen substanziellen Fortschritt in Bezug auf die Transparenz der Gehaltsabrechnungen; • die Änderung der vorgeschriebenen Ruhezeiten. DER CARGOLUX KOLLEKTIVVERTRAG 2010 Am 19. März 2010 wird die seit November 2008 verhandelte Vereinbarung in Form einer Änderung des Kollektivvertrags unterzeichnet. Die wichtigsten Punkte des neuen Kollektivvertrags sind: • Gültigkeit vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010; • Einrichtung eines Begleitausschusses zur Einschätzung der wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Lage der Firma. Falls der Begleitausschuss im Oktober 2010 einen beträchtlichen operativen Verlust feststellen sollte, würden die folgenden Maßnahmen gemäß dem geltenden Kollektivvertrag lauten: • Verschiebung der Zahlung des 13. Monatsgehalts; • freiwillige Maßnahmen wie zum Beispiel: - Arbeitszeitgestaltung; freiwillige Teilzeit; Anwendung der Gesetzgebung zur Anpassungsvorruhestand; unbezahlter Urlaub. 77 DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK Nachdem der Begleitausschuss festgestellt hatte, dass für das Jahr 2010 mit keinem operativen Verlust zu rechnen war, unterzeichnete dieser am 14. Dezember 2010 ein Abschlussprotokoll in Bezug auf die außerordentlichen Maßnahmen, die der im März 2010 abgeänderte und unterzeichnete Vertrag vorsah. 2011 Am 12. Juli 2011 legten die Gewerkschaften der Geschäftsleitung einen einzigen Forderungskatalog vor. Der wichtigste Punkt in diesem Forderungskatalog war die Gleichbehandlung des Luft- und Bodenpersonals bei gleichen Umständen. Die Kollektivvertragsverhandlungen der Firma Cargolux fanden unter der Schirmherrschaft des LCGB statt. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Sektors und der Firma Ende 2011 entschieden die Tarifpartner, den Kollektivvertrag stillschweigend von 2011 bis 2012 ohne zusätzliche Forderungen zum Schutze der sozialen Errungenschaften zu verlängern. Diese Verlängerung des Kollektivvertrags wurde durch die Einführung eines Begleitausschusses unterstützt, um so schnell wie möglich in der Lage zu sein einzugreifen und über Maßnahmen zu entscheiden, die dem Unternehmen helfen und gleichzeitig die Arbeitsplätze sichern können. Infolge der Aufkündigungen der Kollektivverträge durch die Geschäftsleitungen von Cargolux und Luxair organisieren die Gewerkschaften am 13. November 2012 vor der Abgeordnetenkammer in LuxemburgStadt eine gemeinsame Demonstration für den Verbleib der Firmen Cargolux und Luxair in Luxemburg und für den Erhalt der Existenzen des bei Findel angestellten Personals. Diesem Aufruf der Gewerkschaften haben 1.500 Personen Folge geleistet. Nach der Übergabe eines offenen Briefes mit gewerkschaftlichen Forderungen an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Laurent MOSAR, unterstrich der LCGB in seiner Rede, dass der luxemburgische Staat als mehrheitlicher Anteilseigner der Fluggesellschaften Cargolux und Luxair endlich Verantwortung übernehmen müsse. Für den LCGB ist klar, dass die Akte Findel nicht das gleiche Schicksal erleiden darf wie die Akte Arcelor nach der Übernahme von Mittal. 2013 Nach der Demonstration vom 13. November 2012 fordert Cargolux den einheitlichen Verhandlungsausschuss mehrmals auf, Maßnahmen vorzustellen, um sein Ziel zu erreichen, das in Einsparungen auf Kosten der Angestellten besteht. Bei diesem Vorgang vertritt der LCGB folgende Position: 2012 Am 28. September 2012 kündigt die Geschäftsleitung von Cargolux einvernehmlich, ohne vorheriges Gespräch mit den Gewerkschaften, den Kollektivvertrag von Cargolux auf. Dies war bis dato in der Geschichte des sozialen Dialogs in Luxemburg noch nicht vorgekommen. Die Entscheidung von Cargolux zwingt die Tarifpartner vor dem 1. September 2013 eine Lösung zu finden; andernfalls besteht die Gefahr, dass der Kollektivvertrag „seine Gültigkeit verliert“. • die Erweiterung des aktuellen Tarifvertrags; • eine Arbeitsplatzgarantie für die Angestellten. Am 8. August 2013 unterzeichnen Cargolux Airlines International S.A. und die Gewerkschaften eine Verlängerung des Kollektivvertrags von Cargolux in seiner aktuellen Form. Der neue Kollektivvertrag tretet rückwirkend auf dem 1. Januar 2013 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2014. DIE LUXAIR KOLLEKTIVVERTRÄGE 2010 2012 Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Firma kommen die unterzeichnenden Gewerkschaften überein, in der Wirtschaftskrise keine Verhandlungen zu beginnen. Die beiden geltenden Kollektivverträge (einer für die ehemaligen Arbeiter und einer für die ehemaligen Angestellten) finden seit Ende 2009 stillschweigende Anwendung. Im Laufe des Jahres 2012 finden 11 Verhandlungstreffen statt, die dazu dienen, die beiden bestehenden Texte in einem einzigen neuen Vertrag für alle Angestellten anzupassen. Nach dem 31. Dezember 2013 müssen sich die Kollektivverträge dem Einheitsstatus anpassen, was bedeutet, dass nur ein einziges Dokument für die gesamte Belegschaft ausgehandelt werden darf. Die Verhandlung um einen einzigen Kollektivvertrag bei Luxair hat bis heute zu keinem Ergebnis geführt. 2011 Am 19. Oktober 2011 fordern die unterzeichnenden Gewerkschaften die Aufnahme der Verhandlungen zur Verlängerung und Verbesserung der existierenden Kollektivverträge im Hinblick auf eine dem Einheitsstatus entsprechenden Fusion der beiden Kollektivverträge zu einem einzigen Dokument. Ein der Geschäftsleitung vorgelegter gemeinsamer Forderungskatalog bleibt bis Anfang 2012 unbeantwortet. 78 Am 30. April 2012 legt die Firma ihrerseits einen Forderungskatalog vor, indem sie unter anderem den Transfer der Cockpit-Crew in eine neue Firma vorschlägt. Auf diese Weise bekennt sich die Geschäftsleitung klar zum Outsourcing! Die Arbeiten schreiten bis zu dem Zeitpunkt voran, an dem die Geschäftsleitung von Luxair dem von Cargolux vorgegebenen Beispiel folgt und beschließt, die beiden Kollektivverträge am 29. Oktober 2012 einvernehmlich aufzukündigen, nachdem sie zuvor versucht hatte, die unterzeichnenden Gewerkschaften unter Druck zu setzen. Ergebnislos bringt diese Entscheidung mit sich, dass die Kollektivverträge für die ehemaligen Arbeiter und Angestellten möglicherweise am 1. Oktober 2013 ihre Gültigkeit verlieren. Infolge dieser Aufkündigung der Kollektivverträge informiert die Geschäftsleitung die Gewerkschaften über ihre Pläne in Bezug auf eine Reduzierung der direkt bzw. indirekt mit dem Personal verknüpften Kosten um 19 Millionen Euro, ohne weitere Details zu diesem Thema 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) zu liefern und ohne erklären zu können, wie dieser Betrag sich zusammensetzt. Die Geschäftsleitung von Luxair konnte nicht erklären, wie die einzelnen Beträge zu den Einsparungen berechnet wurden. Die Vereinbarung enthält folgende Elemente: Infolge der Aufkündigungen der Kollektivverträge durch die Geschäftsleitungen von Cargolux und Luxair haben die Gewerkschaften am 13. November 2012 vor der Abgeordnetenkammer in LuxemburgStadt zu einer gemeinsamen Demonstration für den Verbleib der Firmen Cargolux und Luxair in Luxemburg aufgerufen und für den Erhalt der Existenzen des bei Findel angestellten Personals. Diesem Aufruf der Gewerkschaften haben 1.500 Personen Folge geleistet. • Die einvernehmliche Aufkündigung der Kollektivverträge, wo- • Die Wiedereinführung beider Kollektivverträge rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013. Nach der Übergabe eines offenen Briefes mit gewerkschaftlichen Forderungen an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Laurent MOSAR, unterstrich der LCGB in seiner Rede, dass der luxemburgische Staat als mehrheitlicher Anteilseigner der Fluggesellschaften Cargolux und Luxair endlich Verantwortung übernehmen solle. Für den LCGB ist klar, dass die Akte Findel nicht das gleiche Schicksal erleiden darf wie die Akte Arcelor nach der Übernahme durch Mittal. 2013 Im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen kommen die unterzeichnenden Gewerkschaften am 25. Juli 2013 mit der Geschäftsleitung von Luxair zusammen. Nach vierstündigen Verhandlungen konnte eine Vereinbarung zugunsten der Verlängerung des Kollektivvertrags gefunden werden. • durch ab September 2013 neue Verhandlungen ermöglicht wurden. Die Einführung von Arbeitsgruppen, die das Ziel haben, Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität und Effizienz in den verschiedenen Abteilungen von LuxairGroup einzuführen. Nach dem 31. Dezember 2013 hätten sich die Kollektivverträge dem Einheitsstatus anpassen müssen, was bedeutet, dass nur ein einziges Dokument für die gesamte Belegschaft hätte ausgehandelt werden dürfen. Die Verhandlung um einen einzigen Kollektivvertrag bei Luxair hat jedoch bis heute zu keinem Ergebnis geführt. 2014 Am 19. Juni 2014 schalten die Gewerkschaften das Nationale Schlichtungsamt ein, da die Luxair-Leitung im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen auf Lohnkürzungen pocht. Für die Gewerkschaften entspricht dies einem In-Frage-stellen der Vereinbarung vom 25. Juli 2013. Das Schlichtungsamt kommt am 17. Juli 2014 zusammen, kann aber die Situation nicht entschärfen. Die Gewerkschaften schreiten somit zur Tat und sensibilisieren in einer ersten Phase das betroffene Personal in mehreren Informationsaktionen. DER FHL-KOLLEKTIVVERTRAG (KOLLEKTIVVERTRÄGE FÜR DIE ARBEITNEHMER IN DEN KRANKENHÄUSERN) 2011 Nachdem die Forderungen der Gewerkschaften der Luxemburger Krankenhausvereinigung EHL (Entente des Hôpitaux Luxembourgeois) vorgelegt wurden, weigern sich die Gewerkschaften im Mai 2011 den neuen Kollektivvertrag zu unterschreiben. • Antrag auf allgemeine Verpflichtungserklärung; • Neuformulierung des Artikels 36 über den Beschäftigungsschutz. 2013 Da der 2012 unterzeichnete Kollektivvertrag bis Ende 2013 festgelegt wurde, fand keine Verhandlungssitzung im Jahre 2013 statt. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Gewerkschaften sich mit einer sehr defensiven Haltung der Arbeitgeber gegenüber den vorgelegten gewerkschaftlichen Forderungen konfrontiert sehen. 2014 2012 Nach der Kündigung des Kollektivvertrages seitens der FHL am 20. September 2013 fand ein Austausch zum Forderungskatalog am 20. März 2014 statt. Am 21. Dezember 2102 konnte ein Abkommen über die Erneuerung des Kollektivvertrages für die FHL (Verband der Luxemburger Krankenhäuser) für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 erzielt werden. Zu den Hauptpunkten des neuen Kollektivvertrages zählen: • die Übertragung der Maßnahmen, die im Gehaltsabkommen für • den öffentlichen Dienst 2007 – 2009 stehen und nicht ins Protokoll über den Kollektivvertrag mit der FHL 2008 – 2010 aufgenommen worden waren; Erhöhen des Urlaubsgeldes; Der LCGB-Gesundheit, Pflege und Erzieher hat im April 2014 die Forderungen der FHL überprüft. Die LCGB-Vertreter der Beschäftigten behalten die Forderungen der Arbeitgeber wachsam im Auge. Letztere stellen nämlich die derzeitigen sozialen Errungenschaften des Kollektivvertrages, die Wahrung der Beschäftigungsverhältnisse und die derzeitigen Arbeitsbedingungen in Frage. Die LCGB-Vertreter der Beschäftigten sind überzeugt, dass der Krankenhaussektor gute Arbeitsbedingungen bieten muss, damit die Grundvoraussetzungen für die öffentliche Gesundheit in einem attraktiven Umfeld, sowohl für den Beschäftigten als auch für den Patienten, gewahrt bleiben. 79 DIE KOLLEKTIVVERTRAGSPOLITIK DER SAS-KOLLEKTIVVERTRAG (KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ARBEITNEHMER AUS DEM PFLEGE- UND SOZIALSEKTOR) 2010 2013 Am 2. Dezember 2010 wurde der neue SAS-Kollektivvertrag unterzeichnet. Am 3. Dezember 2013 wird ein Vereinbarungsprotokoll für den Zeitraum vom 2. Oktober 2011 bis 31. Dezember 2013 unterzeichnet. Zu den Hauptpunkten des neuen Kollektivvertrages gehören: • die Auszahlung einer einmaligen Prämie je nach Dienstjahren; • Anpassung des jährlichen Erholungsurlaubs; • zwei weitere Urlaubstage für die Entbindung der Ehegattin/die Geburt eines anerkannten Kindes. 2011 Die Verhandlungen um den SAS-Kollektivvertrag erstrecken sich über das ganze Jahr 2011. 2012 Zwei bedeutende Änderungen kündigten sich 2012 für die Beschäftigten an, die dem SAS-Kollektivvertrag unterlagen: • Einstellung der einmaligen monatlichen Prämien nach dem 31. Dezember 2012; • Anhebung der einmaligen Monatsprämie um 1,5 % ab Januar 2013. Die Zahlung einer Prämie von 1,5 % des Bruttomonatsgehaltes an die Beschäftigten, die unter den SAS-Kollektivvertrag fallen, wurde zurückbehalten, und zwar ab Januar 2014. Die Zahlung der Prämie erfolgt rückwirkend für das Jahr 2013. Mit anderen Worten, werden die Teilbeträge ab Januar 2013 bis zum Monat der Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung gemeinsam ausbezahlt. Diese Prämie bleibt in Kraft bis zur Unterzeichnung eines neuen Abkommens oder andernfalls bis zum Zeitpunkt des Abbruchs der Verhandlungen bei protokolliertem Scheitern des Schlichtungsverfahrens. 2014 2014 sind die Kollektivverhandlungen zur Erneuerung des SAS-Kollektivvertrages wieder angelaufen. Am 12. März 2014 wird ein Antrag auf die allgemeine Verbindlichkeitserklärung des SAS-Kollektivvertrages gestellt. DIE KOLLEKTIVVERTRÄGE IM LEIHARBEITSSEKTOR 2011 Am 28. Juli 2011 haben die Gewerkschaften und die Luxemburgische Union der Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen (ULEDI) den Kollektivvertrag für die fest angestellten Arbeitnehmer der Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen sowie denjenigen für die Leiharbeitnehmer verlängert. Die Verbesserungen für die fest angestellten Arbeitnehmer betreffen in erster Linie die Zusicherung einer minimalen Gehaltssteigerung für alle Beschäftigten der Leiharbeitsagenturen sowie die Bestimmungen zum 13. Monatsgehalt. Der Kollektivvertrag für die Leiharbeitnehmer unterstreicht die Kontinuität der eingeschlagenen Politik im Bereich des Ausbildungsfonds für die Leiharbeitsbranche. Beide Kollektivverträge in dem Sektor wurden für die Dauer von 3 Jahren bzw. den Zeitraum zwischen 2011 bis 2013 verlängert. Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde ebenso von den Unterzeichneten beantragt. 2014 Die Gewerkschaften und die Fedil Employment Services (FES), ein Brachenverband der Fedil - Business Federation Luxembourg, haben den 80 Kollektivvertrag für die fest angestellten Arbeitnehmer der Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen sowie denjenigen für die Leiharbeitnehmer verlängert. Beide Kollektivverträge umfassen ca. 4.800 Beschäftigte mit einer dauerhaften Erwerbstätigkeit in Luxemburg. Neben weiteren qualitativen Verbesserungen sehen die Kollektivvertragspartner vor, dass den Zeitarbeitsvermittlungsunternehmen neben der Arbeitnehmerüberlassung die Möglichkeit eingeräumt wird, den Leiharbeitnehmern eine Ausbildung zuzusichern. Die entsprechenden Modalitäten werden demnächst dem Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft vorgelegt werden. Die Verbesserungen für die fest angestellten Arbeitnehmer betreffen insbesondere eine Überprüfung der Lohnzuwachsgarantie für die Beschäftigten mit einer Betriebszugehörigkeit von 6 bis 10 Jahren, eine Klärung der Berechnung der Jahresabschlussprämie, die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubstags ab einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren sowie die Einführung einer Regelung im Rahmen der Entschädigung von Geschäftsreisen. Die unterzeichnenden Parteien haben ebenfalls eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Kollektivverträge im Leiharbeitssektor beantragt. 4 Internationale und europäische Beziehungen 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) 2010 An diesem Tag der Aktion haben sich die europäischen Gewerkschaften zu nachhaltigem Wachstum und Priorität für die Beschäftigung verpflichtet. • Der LCGB nahm vom 1. bis 5. März 2010 am 15. Nationalkon- gress der Unione Italiana del Lavoro (UIL) in Rom mit dem Thema „Il domani reformista“ (Reformen ab morgen) teil. • Vom 21. bis 23. Oktober 2010 nahm der LCGB am Verfas- • Der LCGB nahm vom 16. bis 20. Mai 2010 in Berlin am 19. Ar- sungskonvent des Bundes der Christlichen Gewerkschaften Belgiens (CSC) in Ostende teil. Der Kongress des CSC hatte das Motto „Auf die Zukunft bauen. Eine andere Zukunft ist möglich“. beitsparlament des DGB mit dem Thema „Mutig gegen Rechts“ teil. • Der LCGB nahm am 2. Juni 2010 am Verfassungskonvent des Allgemeinen Belgischen Arbeiterverbands (FGTB) in Brüssel teil. • In der Woche des 7. Juni 2010 nahm der LCGB inTours am 47. • Bei einem Besuch des LCGB beim CFTC (Christlicher Arbeiterverband Frankreichs) in Paris haben die Delegationen der zwei Bünde am 7. November 2010 aktuelle Themen sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene erörtert und diskutiert. Kongress des Französisch-Demokratischen Gewerkschaftsverbands (CFDT) teil. • Vom 21. bis 25. Juni nahm der LCGB in Vancouver am Kongress des Internationalen Gewerkschaftsverbands (CSI) teil. • Am 30. Juni und 1. Juli 2010 trafen sich die Europäische Föderation • In der Woche des 8. bis 12. November 2010 fand ein Seminar zwischen dem Freien Gewerkschaftsbund Chemie & Petrochemie (FSLCP) von CARTEL ALFA (Rumänien), der CSC und dem LCGB-Industrie statt. der Bergbau-, Chemie- und Energiegewerkschaften (EMCEF) aus ganz Europa in Paris zu ihrer 8. Generalversammlung. Luxemburg war ausschließlich vom LCGB in Paris vertreten. Die Hauptgesprächsthemen bei dieser Generalversammlung waren die Schaffung eines neuen europäischen Industrieverbandes und die von den gesetzlichen Ausschüssen des EMCEF unterbreiteten Anträge. • Die 3 Gewerkschaften haben sich über die Situation der Industrie und die Folgen der Krise in den 3 Ländern ausgetauscht. • • Am 29. September 2010 war der LCGB mit 300 Teilnehmern bei der Euro-Demonstration des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) in Brüssel vertreten. Vom 25. bis 28. November 2010 nahm der LCGB in Krakau an der 22. Konferenz über die Kooperation von Gewerkschaften in Europa mit dem Thema „Mehr qualitativ hochwertige Beschäftigung nur durch Wirtschaftswachstum? Gibt es Alternativen, vor allem nach der Wirtschafts- und Finanzkrise?“ teil. 81 INTERNATIONALE UND EUROPÄISCHE BEZIEHUNGEN • Anlässlich des Tages der europäischen Aktion des EGB gegen die Sparmaßnahmen in der Europäischen Union organisierten die Luxemburger Gewerkschaften, die Mitglieder des EGB sind, am 15. Dezember 2010 einen Streikposten in Luxemburg vor der Abgeordnetenkammer und auf dem Platz Clairefontaine. Video: Protestaktion vom 15. Dezember 2010 http://www.youtube.com/user/lcgblux • Am 21. Juni 2011 fand eine Euro-Demonstration in Luxemburg- Stadt statt, die sich auf die europäische Regierung konzentrierte und zusammen mit Luxemburger Gewerkschaften, die auch Mitglieder des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) sind, organisiert wurde. Video: Euro-Demonstration vom 21. Juni 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux • Am 10. September 2011 nahm der LCGB in Bern am Kongress 2011 • Am 24. März 2011 beteiligte sich der LCGB beim Treffen der europäischen Gewerkschaften in Brüssel zur wirtschaftspolitischen Steuerungsprojekt in der EU. des Gewerkschaftsbunds Arbeit in der Schweiz mit dem Thema „Arbeit wieder aufwerten“ teil. • Vom 15. bis 18. September 2011 nahm der LCGB in Salzburg an der 23. Konferenz über gewerkschaftliche Zusammenarbeit in Europa unter dem Thema „Europa ohne Grenzen für Arbeitnehmer. Wie kann man eine bessere Integration durch berufliche Qualifikation und qualitativ hochwertige Beschäftigung erreichen?“ Video: Gewerkschaftstreffen vom 24 März 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux 2012 • Vom 16. bis 19. Mai 2011 nahm der LCGB am 12. Kongress des Bei dieser Gelegenheit wurde ein ganz neues Team an die Spitze des EGB gewählt: Der Spanier Ignacio Fernández TOXO als neuer Präsident und die Französin Bernadette SEGOL in der Funktion der Generalsekretärin. LCGB, OGBL, ALEBA und FNCTTFEL im Rahmen eines europäischen Tages der Aktion einen symbolischen Streikposten gegen die Sparmaßnahmen errichtet. Bei dieser Gelegenheit haben die Gewerkschaften dem Minister für Arbeit und Beschäftigung, Nicolas SCHMIT, und dem Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit, Mars DI BARTOLOMEO, eine gemeinsame Denkschrift übergeben. Mehr als 500 Gewerkschaftsvertreter aus 36 Ländern, darunter auch Vertreter des LCGB, haben über die von den europäischen Gewerkschaften in Zeiten der Wirtschaftskrise und Sparmaßnahmen zu ergreifende Strategie diskutiert. In seiner Rede bestand der Nationalpräsident des LCGB, Patrick DURY, insbesondere auf der Notwendigkeit, gründlicher über die Sicherung der Existenz der im Privatsektor Beschäftigten nachzudenken. Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) in Athen teil. 82 • Am 29. Februar 2012 haben die Luxemburger Gewerkschaften 59. N AT I O N A LKO N G R E S S A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 20 1 0 – 2 0 1 4 ) Video: Protestaktion vom 29. Februar 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux 2013 • Am 7. Juni 2013 wurde eine Delegation des Gemeinsamen Eu• ropäischen Sekretariats des LCGB und OGBL, begleitet von der Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB), Bernadette SEGOL, von Premierminister Jean-Claude JUNCKER und Außenminister Jean ASSELBORN empfangen. Am 26. April 2012 hatten LCGB-Vertreter in Brüssel ein Arbeitstreffen mit Herrn Rudi DELARUE, Leiter des Internationalen Arbeitsamtes (IAA), zuständig für die Europäische Union und die Benelux-Länder. Die LCGB-Vertreter erörterten die wirtschaftliche und soziale Situation im Großherzogtum Luxemburg und erläuterten insbesondere Fragen bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit, Ausbildung und zunehmende Schwierigkeiten, mit denen ältere Arbeitnehmer konfrontiert werden. Dieses Treffen fand im Hinblick auf die Sitzung des Europäischen Rats Ende Juni 2013 statt. Der Meinungsaustausch betraf die Position des EGB zur Stärkung der sozialen Dimension der Europäischen Union und die Notwendigkeit eines stärkeren sozialen Europas für Arbeitnehmer. Letztlich erläuterte der LCGB gegenüber dem Leiter des IAA mehrere spezifische Probleme wie z.B. die für Briefwahlen gültigen Verfahren bei Sozialwahlen, bestimmte an Massenentlassungen gebundenen Verfahren oder noch die Abwesenheit eines IAO-Übereinkommens über die Arbeitszeiten des Zivilluftfahrtpersonals. 2014 • • Im Rahmen des Arbeitsbesuchs des Nationalpräsidenten des LCGB, Patrick DURY, und des stellvertretenden Generalsekretärs, Francis LOMEL, am 17. Mai 2012 in Rom, fand ein Treffen mit den italienischen Gewerkschaften CISL (« Confederazione Italiana Sindicati Lavoratori ») und INAS (« Istituto Nazionale Assistenza Sociale ») statt. Am 4. April 2014 folgten mehr als 50.000 Arbeitnehmer aus ganz Europa dem Aufruf des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) und zogen durch die Straßen von Brüssel, um ihrem Unmut über die in Europa verfolgten Wirtschaftspolitiken Luft zu machen. Der LCGB hat daran mit einer Delegation von 150 Personen teilgenommen. Unter dem Motto „Ein neuer Weg für Europa“, ermöglichte diese Euro-Demonstration, nochmals „Nein“ zu der von der Europäischen Kommission diktierten Sparmaßnahmenpolitik und „Ja“ zum sozialen Europa zu sagen. • Im Zusammenhang des europäischen Tages der Aktion und Solidarität des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) vom 14. November 2012, wurde eine Delegation des Gemeinsamen Europäischen Sekretariats des LCGB und OGBL von Luxemburgs Premierminister Jean-Claude JUNCKER empfangen. Es wurde über die Sparmaßnahmen in Europa, ihre Auswirkungen auf Luxemburg und die Konsequenzen einer solchen Politik für das Land gesprochen. Gemeinsam mit dem EGB fordern die Luxemburger Gewerkschaften einen Sozialvertrag für Europa mit einem wahren sozialen Dialog, einer Wirtschaftspolitik, die gute Jobs fördert, Wirtschaftssolidarität zwischen den Ländern und soziale Gerechtigkeit. • Eine gemeinsame Plattform von dynamischen Kräften der Zivilge- sellschaft, darunter der LCGB, hat am 7. Mai 2014 eine Pressekonferenz gehalten, um die sofortige Einstellung der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zu fordern. • Vom 18. bis 23. Mai 2014 nahm der LCGB in Berlin am 3. Weltkongress des Internationalen Gewerkschaftsbunds (IGB) mit dem Thema „Mehr Macht für Arbeitnehmer“ teil. 83 Die Gesellschaft vorantreiben Der LCGB ist stark im Handeln, aber er möchte auch das Denken verändern. Der LCGB nahm an zahlreichen Konferenzen und Rundtischgesprächen in den vergangenen Jahren teil. Er hat aber auch eigene Veranstaltungen ins Leben gerufen, um Diskussionen anzustoßen und voranzubringen. IV „Technische“ Themen wie die Pflegeversicherung bis hin zu grundsätzlichen Fragen wie die Individualisierung sozialer oder transversaler Rechte wie das künftige Luxemburger Sozialmodell sollen die Öffentlichkeit und die Politik dazu bewegen, in einen Dialog zu treten, und sollen die Denkweise im Interesse der Beschäftigten und der gesamten Gesellschaft verändern. Die Gewerkschaftsräte des LCGB verfolgen ebenfalls dieses Ziel im Innern der Gewerkschaft selber, heute mehr denn je. 1 Öffentliche Konferenzen und Rundtischgespräche des LCGB Öffentliche Konferenz des LCGB Die Komplexität der Pflegeversicherung (1. Oktober 2010) Am 1. Oktober hatten die LCGB-Sektionen Differdingen und „Gemeinde Petingen“ zu einem Informationsabend zum Thema „Die Komplexität der Pflegeversicherung“ eingeladen. Diese Veranstaltung ergab sich durch eine Zusammenarbeit zwischen den beiden oben genannten Sektionen, dem Südbezirk und dem LCGB-Fachverband Gesundheit. Pflege und Soziales. Viele Mitglieder, Militanten und Sympathisanten, aber auch Interessierte waren der Einladung gefolgt und nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen an die geladenen Sprecher, Pascale KOLB von der Pflegeversicherung und Evandro CIMETTA von der COPAS, zu richten. Bürger tatsächlich vorrangig betreffe. Sie haben oft nicht die sprachlichen Qualifikationen und sind nicht ausreichend über die wirtschaftlichen Gegebenheiten Luxemburgs informiert, so dass viele Migranten aus der Europäischen Union bei ihrer Ankunft in Luxemburg oder einem späteren Arbeitsplatzverlust oder Wohnungsproblemen zahlreichen Probleme begegnen. In der zweiten Gesprächsrunde konzentrierten die Redner sich auf die notwendigen Maßnahmen zwecks Verbindung dramatischer Situationen. Dem Redner zufolge wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Ministerien (Arbeit, Wohnung, Familie, usw.) und allen Akteuren der Zivilgesellschaft benötigt damit die Anstrengungen für angebotene Hilfe an die Menschen und Familien in Not besser koordiniert werden können. Vor der Fragerunde hielt Evandro CIMETTA einen Vortrag zum historisch-juristischen Hintergrund der Pflegeversicherung. Pascale KOLB ging in ihrem Vortrag auf den Mechanismus, die allgemeine Vorgehensweise und das Arbeitsfeld der Pflegeversicherung ein. LCGB-Generalsekretär Patrick DURY bedankte sich im Namen des LCGB bei den Referenten und erklärte den Zuhörern die aktuelle Lage in der Gesundheitspolitik und die Position des LCGB in diesem Zusammenhang. Öffentliche Konferenzen des LCGB Der LCGB hat eine öffentliche Debatte zur Gesundheitsreform gefördert (März-April 2011) Mit dem Ziel eine Antwort auf die vielen Fragen und Missverständnisse rund um die rezente Gesundheitsreform zu bieten, hat der LCGB in Zusammenarbeit mit Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO vom 10. März bis zum 1. April 2011 eine Reihe von gemeinsamen öffentlichen Konferenzen mit praktischen Erklärungen zum Thema Gesundheitsreform organisiert. Konferenz der Kommission für ausländische Mitbürger Die Armut ausländischer Bürger: eine Realität? (7. Oktober 2010) Der Ausschuss der Kommission für ausländische Mitbürger des LCGB organisierte am 7. Oktober 2010 im Kulturzentrum Sandweiler eine Gesprächsrunde zum Thema „Die Armut ausländischer Bürger: eine Realität?“ Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Krise, von der die Europäische Union und damit auch Luxemburg massiv betroffen ist, wollte der Ausschuss der hier lebenden Ausländer wissen, ob die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger einem höheren Armutsrisiko als die Einheimischen ausgesetzt sind. Im Anschluss an diese öffentlichen Konferenzen hat der LCGB die vom Publikum gestellten Fragen und die von den verschiedenen Gastrednern gegebenen Antworten schriftlich zusammengefasst. Dieses Dokument wurde den verschiedenen Strukturen des LCGB zur Diskussion vorgelegt. Nach der offiziellen Verabschiedung des Dokuments, wurde dieses Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO schriftlich geschickt und anschließend auf der LCGB-Internetseite veröffentlicht. Video: Öffentliche Konferenzen über die Gesundheitsreform http://www.youtube.com/user/lcgblux Konferenz in Diekirch (11. März 2011) Zu Beginn der Veranstaltung gab die Ministerin für Familie und Integration, Marie-Josée JACOBS eine Einführung in die Thematik und unterstrich die vom Ministerium eingeleiteten unterschiedlichen Maßnahmen und Vorgehensweisen, um die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Personen zu unterstützen, insbesondere durch die Einrichtung von Lebensmittelgeschäften für Personen in sozial schwierigen Situationen und der Agentur für Wohnungsvermittlung. Anlässlich der ersten Gesprächsrunde schlussfolgerten die Redner, dass das Armutsrisiko die hier lebenden ausländischen Bürgerinnen und 85 ÖFFENTLICHE KONFERENZEN UND RUNDTISCHGESPRÄCHE DES LCGB Diese Probleme des Unwohlseins und des Leidens am Arbeitsplatz nehmen beträchtlich zu, vor allem im Finanzsektor, und die Folgen machen sich immer mehr in unserer Gesellschaft, in den Unternehmen, den Organisationen, den Menschen usw. bemerkbar. Um den Ursprung dieser Leiden zu kennen und zu verstehen, wollte der LCGB-SESF sich mit den „psychologischen und sozialen Gefahren“ am Arbeitsplatz befassen. Konferenz in Kayl (23. März 2011) Auf der Konferenz untersuchte Marie-Claude AYENSA (Vermittlerin in Betrieben und Autorin des Buches („Leiden am Arbeitsplatz: die Dringlichkeit einer lebendigen Vermittlungsarbeit“) das Leiden am Arbeitsplatz und zeigte Lösungsansätze auf, um den wirtschaftlichen mit dem menschlichen Aspekt zu verbinden, damit der Betrieb auf der Gewinnerseite steht. Nach dem Vortrag wurden in einer Gesprächsrunde mit mehreren Gesprächspartnern weitere praktische Gesichtspunkte des Problems (Rolle der Delegierten, Gesetzesrahmen, usw.) erörtert und es fand ein Austausch mit dem Publikum statt. Der Präsident des LCGB-SESF, Gabriel DI LETZIZIA, schloss den Abend mit der Feststellung ab, dass es wenig Informationen und praktische Hilfsmittel gebe, um präventiv bei psychosozialen Risiken vorzugehen und stellte die Kampagne des LCGB-SESF zu diesem Thema mit 3 neuen praktischen Broschüren zu Ratschlägen vor: „Gegen Stress handeln“, „Etwas für die Gesundheit tun“ und „Handeln, um sich vom Mobbing zu befreien“. Konferenz in Canach (1. April 2011) Video: Konferenz des LCGB-SESF http://www.youtube.com/user/lcgblux Öffentliche Konferenz des LCGB Mehr als 600 Personen haben teilgenommen, um sich über die Rentenreform zu informieren (7. März 2012) Vom Arbeitsleiden zur Ethik: das Unternehmen auf der Gewinnerseite! (3. Mai 2011) Am 7. März 2012 hat der LCGB zu einer öffentlichen Konferenz im Kulturzentrum „Am Sand“ in Niederanven eingeladen. Thema dieses Abends: der Gesetzesentwurf zur Rentenreform. Aus diesem Anlass nahm Gesundheits- und Sozialminister Mars DI BARTOLOMEO als Hauptredner teil, um die Grundzüge der Reform vorzustellen. Unter diesem Thema hatten sich etwas mehr als 100 Personen auf der Konferenz, die der LCGB-SESF am 3. Mai 2011 organisiert hatte, eingefunden. Mit dieser Konferenz wollte der LCGB-SESF auf die dringliche Frage der psychologischen und sozialen Gefahren am Arbeitsplatz und auf die Bedeutung der Entwicklung eines Sozialdialogs innerhalb der Unternehmen zur Anerkennung und Behandlung dieser Problematik hinweisen. Im Anschluss an die Erklärungen des Ministers hat der Beigeordnete Verantwortliche für die Sozialpolitik des LCGB Paul DE ARAUJO kurz die wesentlichen Knackpunkte des Gesetzestextes und die Position der Gewerkschaft zu besagtem Text vorgestellt. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY hat seinerseits hervorgehoben, dass der LCGB sich für Rentensystem, dass allen Versicherten die gleichen Rechte, Pflichten und Chance gewährt, einsetzen wird. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Arbeitswelt sich grundsätzlich geändert. Nach verschiedenen Entwicklungen sind zu den körperlichen Beschwerden weitere Formen von arbeitsbedingtem Leiden hinzugekommen. Nachdem dieser offizielle Teil des Abends abgeschlossen war, konnten die Teilnehmer ihre Fragen zur geplanten Reform stellen. Viele Teilnehmer haben die Gelegenheit ergriffen, um dem Minister ihre oftmals sehr Konferenz des LCGB-SESF 86 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) persönlichen Überlegungen und Fragestellungen mitzuteilen in der Hoffnung eine Antwort vom Minister zu bekommen. Nach einer Fragerunde von einer Stunde klang der Abend in gemütlicher Runde aus. Video: Konferenz vom 7. März 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux Gemeinsame Konferenz des LCGB und des Nationalen Frauenrates (CNFL) Die Individualisierung der Sozialrechte (24. September 2013) Am 24. September 2013 haben der LCGB und der Nationale Frauenrat (CNFL) zu einem Rundtischgespräch zum Thema Individualisierung der Sozialrechte eingeladen. LCGB-Rundtischgespräch Mehr als 500 Teilnehmer bekunden ihr Interesse für das Luxemburger Sozialmodell von morgen (20. Juni 2013) Am 20. Juni 2013 hat der LCGB in die Rockhal auf ein Rundtischgespräch zum Thema „Das Luxemburger Sozialmodell von morgen“ eingeladen. Über 500 Personen haben an diesem Rundtischgespräch teilgenommen. Auf der Bühne trafen Premier- und Staatsminister Jean-Claude JUNCKER, Bildungsministerin Mady DELVAUX-STEHRES, Arbeitsminister Nicolas SCHMIT, UEL-Präsident Michel WURTH, Generalvikar und Präsident der Stiftung Caritas Luxembourg Erny GILLEN sowie LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY aufeinander. Die Teilnehmer des Rundtischgesprächs waren Gesundheits- und Sozialminister Mars DI BARTOLOMEO, die Abgeordneten Lydia MUTSCH und Paul-Henri MEYERS, die Vorsitzende des CNFL, Danielle BECKERBAUER und LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY. Die diskutierte Problematik betrifft Personen, die ihre Berufskarriere für ihre Familie unterbrochen oder sogar beendet haben. Wenn eine Familie in dem Fall auseinanderbricht, verfügen diese Personen (es handelt sich auch heute noch in den meisten Fällen um Frauen) im Rentenantrittsalter über keinen ausreichenden Rentenanspruch. Die verschiedenen Teilnehmer haben versucht, unterschiedliche Lösungsansätze aufzuzeigen, die es ermöglichen die Rentenrechte dieser Menschen zu vervollständigen. Angesichts der Herausforderungen, denen das Land gegenüberstehe, müsse das Sozialmodell neu, beziehungsweise besser definiert werden, um eine gerechte Finanzierung zu gewährleisten. Die einzelnen Teilnehmer des Rundtischgesprächs waren sich der Bedeutung des Luxemburger Sozialmodells bewusst und jeder von ihnen war somit dazu bereit eine Diskussion über die wirtschaftliche Lage Luxemburgs, die Beschäftigung und den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sowie die Schulausbildung zu besprechen. Sowohl die Zukunft des Landes als auch die Interessen jedes einzelnen Menschen standen somit im Mittelpunkt dieses LCGB-Rundtischgesprächs. Video: Rundtischgespräch vom 20. Juni 2013 http://www.youtube.com/user/lcgblux 87 2 LCGB Gewerkschaftsräte LCGB-Delegiertentag in Junglinster LCGB-Gewerkschaftsrat in Kayl Reform des Mitbestimmungsgesetzes – eine absolute Priorität für den LCGB (13. März 2010) Präsentation der Verhandlungsentwicklung in der nationalen Tripartite (28. April 2010) Im Anschluss an die letzte Zusammenkunft der nationalen Tripartite am 28. April 2010, haben sich die LCGB- Delegierten zu einem außerordentlichen Gewerkschaftsrat zusammen gefunden. Am 13. März 2010 findet in Junglinster ein LCGB-Delegiertentag statt, der den Reformen der Mitbestimmungsgesetzgebung gewidmet war. Über 500 Delegierte nahmen an diesem Tag teil. Dieser Tag ist ein wichtiger Augenblick in der Reformdiskussion. Die Reformforderungen, die auf diesem Delegiertentag vorgestellt, erörtert und verabschiedet wurden, sind das Ergebnis eines Konzertierungs- und Diskussionsprozesses innerhalb der Strukturen des LCGB. T Í DIALOGUE SOCIAL À L’INTÉRIEUR DES ENTREPRISES LA VERSION FRANÇAISE FAIT FOI Der LCGB fordert daher eine neue, klare Gesetzgebung, mit der zahlreiche abwegige Bestimmungen abgeschafft werden. Eine eindeutige Festlegung der Aufgaben und Rechte der Vertreter in den Verwaltungsräten, die Festlegung der Informationen, die der Arbeitgeber den Personaldelegationen oder dem gemischten Ausschuss zur Verfügung stellen muss, die genaue Festlegung der Informationspflicht, usw. sind nur einige Beispiele für Bereiche die von der Reform aufgegriffen und verbessert werden sollten. LA DÉMOCRATISATI ON DU MONDE DU TRAVA DÉPARTEMENT CONVENTIONS COLLECTIVES IL cogestion moderne des salariés ET ENTREPRISES Un engagement pour une Der Koordinationsausschuss des LCGB hat dem Gewerkschaftsrat die Verhandlungsentwicklung in folgenden Bereichen dargelegt: Situation auf dem Arbeitsmarkt, Staatsfinanzen, Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, Position der Arbeitgebervertreter, automatische Indexierung der Gehälter. Angesichts des Scheiterns der Tripartiteverhandlungen, haben die LCGB-Delegierten dem Zentralkomitee die Aufgabe auferlegt, die verschiedenen Maßnahmen, welche unilateral von der Regierung zurückbehalten wurden, zu analysieren und gegebenenfalls, in Absprache mit den anderen, in der Tripartite versammelten Gewerkschaften, sämtliche zur Verfügung stehenden gewerkschaftlichen Mittel anzuwenden. LCGB-Gewerkschaftsrat in Junglinster „Leben und arbeiten in der Großregion“: Schwierigkeiten und Hindernisse für Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten (16. Oktober 2010) Die LCGB-Delegierten haben sich desweiteren für eine Neudefinierung der Rechte und Pflichten der Sicherheitsdelegierten ausgesprochen, damit sie den derzeitigen Herausforderungen besser gewachsen sind. www.lcgb.lu Seit Jahrzehnten arbeitet der LCGB eng mit den gewerkschaftlichen Partnerorganisationen in den Nachbarländern zusammen, um die Interessen der Grenzgänger im steuerlichen Bereich, aber auch in Sozialversicherungs-, Mobilitäts- und anderen Fragen zu vertreten und sie über ihre Rechte zu informieren. I L-1012 Luxembourg Es ist darüber hinaus sehr wichtig, dass die Delegierten in der Ausübung ihres Mandates sowie in ihren Beziehungen zu ihrer Gewerkschaft besser geschützt werden. Der LCGB fordert daher eine Ausdehnung des Entlassungsschutzes der Personaldelegierten. Kommt uns das Arbeiten jenseits der Staatsgrenze heute auch wie eine Selbstverständlichkeit vor, so stehen die Grenzgänger dennoch vor unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen, die mitunter komplex und allzu häufig nicht erkannt werden. 11, rue du Commerce Editeur resp.: LCGB I Es ist unerlässlich, dass die Delegierten in Zukunft über angemessene Mittel verfügen, um sich den immer größer werdenden Herausforderungen zu stellen. Materielle Mittel, angemessene Räumlichkeiten, moderne Kommunikationsmittel oder ein jährliches Budget, spielen dabei eine wichtige Rolle. Es geht jedoch auch um den besseren Zugang der Delegierten zu den Beschäftigten. Die Delegierten müssen dazu nämlich ausreichend Zeitkredite erhalten. Mehr noch: die Zeitkredite müssen proportional zu den Wahlergebnissen der auf Landesebene repräsentativen Gewerkschaften, die in einer Personaldelegation vertreten sind, gewährt werden! Confédération Luxembourgeoise des Syndicats Chrétiens LCGB Conseil syndical 16 OCtOBRe 2010 Vivre et travailler n dans la Grande Régio Am 16. Oktober 2010 wird im Rahmen des LCGBGewerkschaftsrates in Junglinster eine Broschüre vorgestellt, diskutiert und angenommen, die zwar nicht den Anspruch erhebt, umfassend alle Hemmnisse oder konkreten Schwierigkeiten von Grenzgängern in Luxemburg zu behandeln, die aber die wichtigsten Probleme auflistet und Lösungsvorschläge unterbreitet, um die Lage des Grenzgängers zu verbessern, seine Kontakte mit den Behörden zu vereinfachen und ihm eine faire Behandlung zu garantieren. Fünf zentrale Themen wurden aufgegriffen: Zugang zur Beschäftigung, Soziale Sicherung, Steuern, bürgerliche und politische Rechte sowie Mobilität. Alle Überlegungen und Forderungen des LCGB wurde in Form einer Broschüre veröffentlicht. 88 1 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Generalsekretärs Marcel GOEREND über den Ablauf der Wahlen für die Arbeitnehmerkammer (CSL) und die Personalausschusswahlen. Video: Gewerkschaftsrat vom 17. November 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux LCGB-Gewerkschaftsrat in Sandweiler Patrick DURY wird zum LCGBNationalpräsidenten gewählt (18. November 2011) Am 18. November 2011 findet im Kulturzentrum „Jemp Stein“ in Sandweiler ein LCGB-Gewerkschaftsrat für die Wahl eines Interimsnationalpräsidenten statt. LCGB-Generalsekretär Patrick DURY wird als einziger Kandidat mit 85 % der Stimmen zum neuen LCGB-Nationalpräsidenten gewählt. In seiner ersten Ansprache als Nationalpräsident hat Patrick DURY das Arbeitsprogramm des LCGB für die kommenden Monate vorgestellt. Kernstück dieser Arbeiten wird die „LCGB-Charta“ sein. Video: Gewerkschaftsrat vom 18. November 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux LCGB-Gewerkschaftsrat in Junglinster Der LCGB stellt sein Aktionsprogramm und seine (provisorische) Kandidatenliste für die Arbeitnehmerkammer vor (12. April 2013) Auftakt der LCGB-Kampagne im Hinblick auf die Sozialwahlen 2013 (17. November 2012) Am 17. November 2012 gibt der LCGB den Auftakt zu seiner Wahlkampagne bezüglich der Sozialwahlen 2013 mit einer Sitzung des Gewerkschaftsrats in Sandweiler. 350 Delegierte des LCGB nehmen an diesem Tag am offiziellen Start der LCGB-Kampagne teil. Nach der Willkommensansprache des beigeordneten Generalsekretärs Francis LOMEL stellt die LCGB-Gewerkschaftssekretärin Céline CONTER den Delegierten die Charta und die Aufgaben des LCGB vor. Beide Unterlagen liegen ebenfalls in Form einer einzigen Broschüre vor. Nach diesem Vortrag wird ein Video über das gewerkschaftliche Engagement des LCGB in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gezeigt. Anschließend enthüllt. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY die ersten optischen Elemente der Wahlkampagne, die die insgesamt zehn Wahlversprechen des LCGB für die Sozialwahlen 2013 aufgreifen. Dieser Präsentation der Wahlversprechen folgt ein Vortrag des beigeordneten Generalsekretärs Vincent JACQUET über das Timing der Sozialwahlen 2013 sowie ein Vortrag des beigeordneten Nach der Begrüßungsansprache des LCGBGeneralsekretärs Francis LOMEL, stellt LCGBGewerkschaftssekretärin Céline CONTER die zehn Wahlengagements des LCGB vor. Während LCGB-Gewerkschaftssekretärin Mandy NOESEN die provisorische Liste der LCGB-Kandidaten für die Arbeitnehmerkammer (CSL) präsentiert. In seiner Schlussrede stellt LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY das LCGB-Aktionsprogramm (2014-2018) für die Arbeitnehmerkammer vor. Alle auf dem Gewerkschaftsrat vorgestellten Elemente werden ebenfalls in Form einer provisorischen Broschüre veröffentlicht. Die besagte Broschüre wird im Herbst 2013 durch eine Spezialausgabe „Sozialwahlen 2013“ des Magazins „Soziale Fortschrëtt“ ersetzt. Version provisoire Elections sociales 2013 Les candidats du LCGB : la Chambre des Salariéspour Sozialwahlen 2013: Die LCGB-Kandidaten Arbeitnehmerkammer für die ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB I 11, RUE DU COMMERCE, B.P. 1208 L-1012 LUXEMBOURG I TÉL.: 49 94 24-1 I [email protected] I WWW.LCGB.LU I BLOG.LCGB.LU SOZIALE FORTSCHRËTT n° spécial LCGB-Gewerkschaftsrat in Sandweiler Am 12. April 2013 ruft der LCGB zum zweiten Mal einen Gewerkschaftsrat zum Thema Sozialwahlen 2013 ein. LCGB LISTE 2 Elections sociales du 13 novembre 2013 Sozialwahlen vom 13. November 2013 ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB I 11, RUE DU COMMERCE, B.P. 1208 L-1012 LUXEMBOURG I TÉL.: 49 94 24-1 I [email protected] I WWW.LCGB.LU I BLOG.LCGB.LU Video: Gewerkschaftsrat vom 12. April 2013 http://www.youtube.com/user/lcgblux 89 LCGB - GEWERKSCHAFTSRÄTE Post an alle Arbeitnehmer in Luxemburg versendet werden und dass hier jede Stimme für die Liste 2 LCGB zählt. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY fasst indessen die Engagements des LCGB zusammen: Förderung des Sozialdialogs in den Unternehmen, eine bessere Information der Arbeitnehmer, der Zugang zu einer guten Grundausbildung, der Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung, die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer, der Fortbestand unserer Sozialversicherung, die Verteidigung eines gerechten Rentensystems und die Verteidigung der Kaufkraft. Video : LCGB-Delegiertentag http://www.youtube.com/user/lcgblux LCGB-Kandidatentag in Hesperingen Anlässlich der Sozialwahlen 2013 waren 400 LCGB-Kandidaten in Hesperingen versammelt (12. Oktober 2013) Am 12. Oktober 2013 treffen sich mehr als 400 LCGB-Kandidaten für die Sozialwahlen am 13. November 2013 (Wahlen für die Arbeitnehmerkammer und Wahlen für die Personalausschüsse) im Bürgerzentrum in Hesperingen. An diesem Tag stellen LCGB-Generalsekretär und LCGB-Nationalpräsident nochmals die Schlüsselelemente der LCGB-Wahlkampagne vor. LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL erinnert daran, dass die Wahlzettel für die Arbeitnehmerkammer ab dem 21. Oktober 2013 per 90 Die alltägliche Gewerkschaftsarbeit Die Tätigkeiten der Fachverbände waren in den vergangenen fünf Jahren sehr intensiv. Sitzungen, Treffen und Verhandlungen mündeten schließlich in zahlreiche Abkommen und Verbesserungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz. Die besonderen Strukturen waren ebenfalls sehr aktiv und haben zunehmend gezielte Initiativen ergriffen, um die Politik und die breite Öffentlichkeit auf die neuen Herausforderungen, die noch größer als in der Vergangenheit sind und die sich den von ihnen vertretenen Bevölkerungsgruppen stellen, aufmerksam zu machen. V Die Arbeit der Bezirke und der Sektionen hat auf lokaler und regionaler Ebene ebenfalls seine Früchte getragen: Petition über die Zukunft der N7, Spendensammlungen für karitative Vereinigungen und Informationsversammlungen zu Aktualitätsthemen wie z.B. das Luxemburger Wohnungswesen, die Pflegeversicherung, das Burnout und das Erbrecht. Mehrere Sektionen konnten in den Jahren 2010-2014 ein rundes Jubiläum feiern und die portugiesische Sektion des LCGB wurde 2013 ins Leben gerufen. Die Sozialwahren im Jahre 2013 haben unsere Truppen stark mobilisiert. Sie belohnten unser Engagement vor Ort. Darin liegen unsere Kraft und unsere Existenzberechtigung: aktiv bei den Beschäftigten in den Betrieben und im Alltag zu sein. Die Beschäftigten haben verstanden, dass der LCGB überall dort, wo er präsent ist, auf ihrer Seite ist und sich für sie stark macht. 1 Die Fachverbände LCGB-Industrie-Stahlindustrie Unterzeichnung eines Abkommens für die Schaffung eines neuen Fachverbandes LCGB-Industrie-Stahlindustrie (24. April 2014) Am 24. April 2014 findet in der LCGB-Zentrale eine Konferenz der LCGB-Delegierten aus den Bereichen Industrie und Stahlindustrie statt mit dem Ziel einen neuen Fachverband namens LCGB-IndustrieStahlindustrie ins Leben zu rufen. Es wird bei dieser Gelegenheit vom LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, vom LCGB-SESM-Präsident Georges Conter und vom Fachverbandspräsident des LCGB-Industrie Nico KIEFFER ein diesbezügliches Abkommen unterzeichnet. und 10 Mitgliedern aus dem Bereich Stahlindustrie besteht. In einer zweiten Phase setzt ein gemeinsamer Fachverbandskongress endgültig den neuen Fachverband ein. Die Übergangszeit zwischen der Bildung des gemeinsamen Fachverbandsvorstandes und der endgültigen Schaffung des neuen Fachverbandes beträgt fünf Jahre (2014-2019). Der neue Fachverband LCGB-Industrie-Stahlindustrie umfasst in einer ersten Phase die bereits bestehenden Strukturen der Fachverbände LCGB-Industrie und LCGB-SESM in der Form eines gemeinsamen Fachverbandsvorstandes, der aus 10 Mitgliedern aus dem Bereich Industrie LCGB-SESM (Gewerkschaft der Unternehmen der Stahl- und Metallindustrie) 2010 Aktivitäten: • Im Rahmen der Sitzung des engeren Ausschusses im Juli 2010 übermittelen die europäischen Gewerkschaftsdelegierten des Unternehmens ArcelorMittal eine Petition mit mehreren hundert Unterschriften von Arbeitnehmern des IT-Bereichs, die ihre Unzufriedenheit mit der Unternehmenspolitik bezeugen und sich gegen das Auslagerungsvorhaben, das europaweit mehr als 600 Arbeitsplätze betrifft, stellen. • Während der ordentlichen Generalversammlung von ArcelorMittal, die am 10. Mai 2011 stattfindet, organisiert der LCGB vor dem Hauptfirmensitz eine Protestaktion. Durch diesen öffentlichkeitswirksamen Protest informiert die Gewerkschaft die Aktionäre über die Folgen der schon realisierten bzw. geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens in Luxemburg. • Am 12. Oktober 2010 findet zwischen der Gewerkschaftskoope- ration Sidérurgie a.s.b.l. und den ArcelorMittal-Repräsentanten die zweite Sitzung zur Überprüfung der LUX 2011-Verträge statt und die Entwicklung der Lux 2011-Vereinbarungen wurde abgewogen. Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie und deren Perimeter: Im Dezember 2010 unterzeichnen alle Gewerkschaften und die Geschäftsleitung von ArcelorMittal Bissen und Bettemburg ein Vertragsprotokoll zum neu ausgehandelten Kollektivvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre, vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012. 2011 Aktivitäten: • Im Rahmen einer gewerkschaftlichen Solidaritätsaktion nimmt der LCGB am 27. Januar 2011 zusammen mit belgischen und französischen Gewerkschaften an einer Protestaktion gegen die Outsourcing-Praktiken auf Kosten der Arbeitnehmer bei ArcelorMittal teil. 92 • Im Gesamtzusammenhang mehrerer Restrukturierungsmaßnahmen, die in der luxemburgischen Stahlindustrie zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden, fordert der LCGB-SESM eine Dringlichkeitssitzung der Stahltripartite. In diesem Sinne richtet der LCGB im Mai 2011 ein Schreiben an Premierminister Jean-Claude JUNCKER. • Am 6. Juli 2011 findet eine Unterredung, zum Thema der Verlagerung des Geschäftsbereichs der IT-Infrastruktur zwischen asbl Sidérurgie, unter Leitung seines Vizepräsidenten und LCGB-SESM-Präsidenten, Georges CONTER, und der Generaldirektion von ArcelorMittal statt. Unter Missachtung der Vertragsbestimmungen von LUX 2011 bestand die Geschäftsleitung auf der Verlagerung der Geschäftsaktivitäten, einschließlich des betroffenen Personals nach CSC. Der LCGB vertritt in diesem Zusammenhang seine ursprüngliche Position, also den Personaltransfer mittels befristeter Leiharbeit. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Die am 16. Juni 2011 versammelten drei Parteien der Stahltripartite, d.h. die Regierung, die Delegation von ArcelorMittal und die Vereinigung a.s.b.l. Sidérurgie können die Diskussionen über einen Rettungsplan der Standorte von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen sowie STFS abschließen, der als Zusatzvertrag integraler Bestandteil des LUX 2011 Abkommens ist. auf die Stahltripartite-Sitzung, die am 14. Dezember 2011 tagte, zahlreiche Punkte klären. • Im Rahmen eines europäischen Aktionstages fand am 7. Dezember 2011, im Bereich der Stahlindustrie und dessen Perimeter ein Warnstreik statt. • Am 22. September 2011 lädt die Arbeitgeberseite die Vertreter des Am 7. Dezember 2011 werden ganztägig mehrere Protestaktionen vor den Werkstoren von ArcelorMittal in Belval, Schifflingen, Rodingen, Differdingen, Bettemburg, Bissen und Düdelingen und zudem vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes in Esch/Alzette organisiert. Der LCGB verlangt aufgrund dieser Entwicklung das dringende Zusammentreten einer Stahltripartite. An diesem Warnstreik waren zahlreiche Arbeitnehmer der Stahlindustrie beteiligt, und es schlossen sich, trotz der schlechten Witterungsbedingungen, viele Sympathisanten an. LCGB-SESM zu einem Gespräch ein; bei diesem Termin werden sie über die „vorübergehende“ Schließung von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen informiert. • Am 8. Oktober 2011 findet eine Kundgebung gegen die Standort- schließungen von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen statt. Die „vorübergehende“ Schließung der beiden Standorte wurde am 22. September 2011 angekündigt und am 27. September 2011 bestätigt, also bevor der am 16. Juni 2011 durch die Stahltripartite beschlossene Rettungsplan umgesetzt werden konnte. Für den LCGB ist offensichtlich, dass die ArcelorMittal-Geschäftsleitung die endgültige Schließung beider Standorte plant, und die Gewerkschaft setzt sich daher mit allen Mitteln für den Erhalt der betroffenen Arbeitsplätze ein und engagiert sich für die Interessen der Arbeitnehmer. Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie und deren Perimeter: • Im Anschluss an lange und schwierige Verhandlungen mit Arce- lorMittal Bissen einigt man sich im ersten Quartal 2012 auf eine Zwischenlösung zur Vertragsgrundlage. Die in Kraft getretene Vereinbarung besagt, dass zusammen mit dem Lohn für März 2011 eine einmalige Bruttoprämie von 450€ ausgezahlt wird • • Am 11. Oktober 2011, anlässlich der Stahltripartite, findet in Lux- emburg-Stadt vor dem Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel eine Protestaktion gegen die Schließung der Standorte von ArcelorMittal Rodingen und Schifflingen statt. Während die ArcelorMittal-Geschäftsleitung von der „vorübergehenden“ Schließung der beiden Standorte spricht, schlussfolgert LCGB aus deren Äußerungen, dass es sich um die endgültige Schließung h andelt. Diese Entscheidung von ArcelorMittal stellt eine eindeutige Verletzung des Rettungsplanes dar, der am 16. Juni 2011 von der Stahl-Tripartite beschlossen wurde. Der LCGB setzt sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für den Erhalt der Arbeitsplätze und den Schutz der betroffenen Arbeitnehmer ein. Am 30. März 2011 unterzeichnen der LCGB und die Geschäftsleitung von Telindus einen neuen Kollektivvertrag mit dreijähriger Laufzeit. • Im April 2011 erreichen die Gewerkschaften eine Vereinbarung mit der Geschäftsleitung von Paul Wurth zur Erneuerung des Kollektivvertrags. Das erzielte Ergebnis ist ein Beleg für die Rentabilität des Konzerns Paul Wurth. Den Gewerkschaften gelingt nicht nur, die Errungenschaften der Mitarbeiter zu sichern, sondern sie sicheren zudem das Prinzip der linearen Anhebung der Gehälter. • Im April und Mai 2011 rufen die Betriebsräte von ArcelorMittal Dü- delingen und von ArcelorMittal Bissen alle Belegschaftsmitglieder zu Informationsversammlungen auf, die die laufenden Verhandlungen über den Abschluss des Kollektivvertrags betrafen. Am 1. Juli 2011 erfolgt die Unterzeichnung des Vertragsprotokolls über einen neuen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter von ArcelorMittal Düdelingen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt zwölf Monate, vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011. • Am 28. November 2011 billigt der Delegiertenrat von LCGB• Am 24. November 2011 treffen sich Vertreter des LCGB mit dem Arbeitsminister. Bei diesem Gespräch kann der LCGB im Hinblick SESM die am 16. November 2011 mit der Geschäftsleitung getroffene Verlängerung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten der Stahlindustrie einstimmig. 93 DIE FACHVERBÄNDE 2012 • Aktivitäten: • Die LCGB-SESM-Delegierten der Standorte von ArcelorMittal Bissen und Bettemburg trafen sich am 27. Januar 2012 im Seminarzentrum CEFOS in Remich zu einem Weiterbildungstag, der auch dem Meinungsaustausch diente. Während dieses konstruktiven Meinungsaustauschs präsentierte die Gewerkschaftsdelegation die derzeit schwierige Lage im Unternehmen ArcelorMittal und unterbreitete Vorschläge für den Fortbestand der von Schließungen bedrohten europäischen Standorte. Zu den Diskussionsthemen gehören die vom LCGB angebotenen Dienstleistungen, die Maßnahmen zur Gewinnung neuer Mitglieder und zur Bindung bestehender Mitglieder, die Arbeit des Gewerkschaftsvertreters und die Strategie der Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaftssekretär und Personalvertretung. Die Europaabgeordneten ihrerseits nehmen die Sorgen der europäischen Gewerkschaftsorganisationen zur Kenntnis, erklären sich zur Zusammenarbeit bereit und wollen die Herangehensweise der Gewerkschaftsvertreter unterstützen. • • • Am 9. Februar 2012 lädt der LCGB-SESM die Belegschaft von ArcelorMittal Differdingen zu einer Informationsveranstaltung über den LCGB-SESM ein. Es wurden die Arbeitsweise von LCGB-SESM, seine spezifischen Kompetenzen und seine Aktivitäten im Interesse der Arbeitnehmer vorgestellt. Am 3. Juli 2012 trifft eine Delegation europäischer Gewerkschaften des Unternehmens ArcelorMittal den europäischen Kommissar für Industrie und Unternehmertum, Antonio TAJANI. An dieser wichtigen Sitzung nimmt auch die Vorsitzende des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, Pervenche BERÈS, teil. Romain HEINZ nimmt als Vertreter des LCGB an der Sitzung teil. Während dieses konstruktiven Meinungsaustauschs erklärt die Gewerkschaftsdelegation unter de Leitung des stellvertretenden Generalsekretär des europäischen Gewerkschaftsbundes IndustriAll , Bart SAMYN, dem EU-Kommissar die schwerwiegenden Folgen der vom ArcelorMittal-Management betriebenen katastrophalen Politik. Die Folgen dieser Strategie zeigen sich im massiven Stellenabbau und in den europaweiten Schließungen wichtiger Produktionsstätten. Die Gewerkschaftsdelegation betont zudem, es sei wichtig, dass in Europa eine strategisch ausgerichtete Stahlindustrie vorhanden sei. Daher müsse eine effiziente Industriepolitik im Interesse Europas betrieben werden, wobei das Ziel der Fortbestand der von Schließung bedrohten Standorte sei. Der LCGB kann, getreu seinen Grundprinzipien, die auf die Verteidigung der Existenzgrundlagen und Interessen der Arbeitnehmer der Stahlindustrie Luxemburgs ausgerichtet sind und dank der herausragenden Verhandlungskompetenzen seiner Vertreter, bei den Stahltripartite-Verhandlungen am 28. März 2012 das Vertragsprotokoll über den Zukunftsplan der Stahlindustrie LUX 2016 unterzeichnen. Am 9. Oktober 2012 nimmt eine LCGB-Delegation an der Gewerkschaftskundgebung in Florange teil, die unter folgendem Motto stand: „Die Industrie, das sind wir! Alle zusammen für die Verteidigung der Industrie als Grundlage der europäischen Wirtschaft“. • 94 Am 12. Juni 2012 trifft eine europäische Gewerkschaftsdelegation von ArcelorMittal die Vorsitzenden des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheit des Europäischen Parlaments, Pervenche BERÈS. An dieser Unterredung nehmen mehrere luxemburgische Abgeordnete des Europäischen Parlaments teil, nämlich Georges BACH, Robert GOEBBELS und Claude TURMES. Auf Gewerkschaftsseite wird der LCGB von Romain HEINZ vertreten. Im November 2012 reagiert der LCGB auf die Entscheidung der Geschäftsleitung von ArcelorMittal , ihren Firmensitz in der Avenue de la Liberté in Luxemburg-Stadt „vorübergehend“ zu schließen. Der Stahlriese schreckt also nicht davor zurück, wieder eine „vorübergehende“ Schließung anzukündigen, wie dies bereits beim Produktionsstandort in Schifflingen der Fall war. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) 2013 Aktivitäten: • Mitte Januar 2013 kündigen die luxemburgischen Medien an, dass der ArcelorMittal-Konzern die Schließung seines Ausbildungszentrums in Differdingen plane. Aus diesem Anlass hebt der LCGB nachdrücklich die Bedeutung der Wiederbelegung des dualen Berufsausbildungssystems (Theorie und Praxis) hervor und fordert daher die Umwandlung des ArcelorMittal-Bildungszentrums in eine nationale Berufsschule, die der dualen Ausbildung der Jugendlichen, die gerade einen Industrieberuf erlernen, dienen sollte. Das Konzept dieser Schule kann ebenfalls auf andere sich entwickelnde Wirtschaftszweige (beispielsweise die Logistik) zu übertragen. • Am 7. Februar 2013 findet im Seminarzentrum CEFOS ein Weiterbildungstag für LCGB-Vertreter und aktive Mitglieder, die bei ArcelorMittal Düdelingen beschäftigt sind, statt. beginnen am 8. Januar 2013. Die Geschäftsleitung formuliert auf Antrag der Gewerkschaften zuerst ihre Antworten auf den Forderungskatalog für die Jahre 2012-2013. Sie behauptet, angesichts der schwierigen Wirtschaftslage wäre es unmöglich, die Forderungen der Gewerkschaften zu befürworten. Die Gewerkschaften unterstreichen ihren Standpunkt, dass die Lohngarantien integraler Bestandteil der LUX2016-Vereinbarung seien und dass sie keinerlei Infragestellung der Letzteren akzeptieren könnten. • Am 24. Juni 2013 trifft sich der Delegiertenrat des LCGB- SESM in Esch/Alzette zwecks Beschlussfassung über die künftige Vorgehensweise hinsichtlich des Dossiers der Angleichung der Kollektivverträge der Stahlindustrie. Die LCGB-SESM-Delegierten sprechen sich einstimmig für die Ablehnung der Arbeitgebervorschläge aus, die eine Zerstörung der Errungenschaften der Arbeitnehmer bedeuteten. Die anwesenden Gewerkschaftsdelegierten beschließen für dieses Dossier zudem das Verfahren zur Einschaltung des nationalen Schlichtungsamts einzuleiten. • Zum Abschluss des ersten Verhandlungstermins des Nationalen Schlichtungsamtes im Sommer 2013, muss der LCGB feststellen, dass ArcelorMittal unbeweglich auf seinen Forderungen festhielt, sowohl beim Vorschlag zur Zahlung einer substantiellen Einmalprämie im Rahmen der Verbesserung des Kollektivarbeitsvertrags für die Jahre 2012-2013 als auch bei der Angleichung der zwei Statuten des Ex-Arbeiters und des Ex-Angestellten. • „Kein Europa ohne STAHL“! Das ist die Hauptnachricht beim Rund- tischgespräch über die Zukunft der europäischen Stahlindustrie, das am 12. Februar 2013 in Brüssel stattfindet und bei dem inhaltlich wichtige Redebeiträge gehalten werden. Angesichts der erfolgten einseitigen Kündigung der Kollektivverträge durch die Geschäftsleitung von ArcelorMittal richtet der LCGB aus diesem Anlass einen Appell an die nationalen und europäischen Politiker, den beschrittenen Weg fortzusetzen und die Interessen der europäischen Stahlindustrie und auch deren Produktionsstandorte mit allen Mitteln zu verteidigen. • Am 5. November 2013 veröffentlichen die in der Stahlindustrie vertre- tenen Gewerkschaften einen Aufruf für eine gemeinsame Kundgebung für die Sicherung der sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer. Etwa 1.000 Personen nehmen an dieser Kundgebung teil, die im Zusammenhang mit den Kollektivvertragsverhandlungen der Stahlindustrie stattfand. • Am 8. Juni 2013 findet in Leudelingen der Fachverbandskongress des LCGB-SESM statt. Georges CONTER wird als Vorsitzender des LCGB-SESM wiedergewählt. Der LCGB-SESM wird im LCGBZentralausschusses von seinem Vorsitzenden, Georges CONTER, vertreten, zudem von Nico ALFTER (Paul Wurth) und von Romain HEINZ (ArcelorMittal Verwaltung). Zudem ändert sich die Bezeichnung des Fachverbands SESM vom ursprünglichen „Gewerkschaft der Beschäftigten der Stahl- und Metallindustrie“ in „Gewerkschaft der Unternehmen der Stahl- und Metallindustrie“. • Am 12. Dezember 2013 findet eine Versammlung der Delegierten des LCGB-SESM statt. Es werden die Verhandlungsergebnisse zur Erneuerung der Kollektivverträge für die Stahlbranche analysiert. Da das Verhandlungsergebnis völlig unbefriedigend ist, verweigert eine große Mehrheit der LCGB-SESM Delegierten den Kollektivvertrag, der die Verschlechterung für Arbeitnehmerverhältnisse bedeutet, zu unterschreiben.Im Anschluss an diese Entscheidung wendet sich der LCGB-SESM an seine Mitglieder, damit diese zu diesem Unternehmerdiktat Stellung beziehen. 2014 Aktivitäten: Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie: • Die Verhandlungen zum Kollektivvertrag für die Stahlindustrie Bei den Abteilungsdelegationswahlen, die am 15. Mai 2014 in den Werken von ArcelorMittal Differdingen und Belval stattfinden, erzielt der LCGB in sechs der sieben Abteilungen mehr als 50 % der Stimmen. Insgesamt erreicht der LCGB 14 von 29 ordentlichen Mandaten und 14 von 29 stellvertretenden Mandaten. 95 DIE FACHVERBÄNDE Die Kollektivverträge für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie: • Ein schwarzer Tag für die Stahlindustrie! Am 16. Januar 2014 be- schließt die Mehrheitsgewerkschaft nach dreizehnmonatigen, langen und schwierigen Kollektivvertragsverhandlungen eine Vereinbarung, die eine der negativsten Ergebnisse der Stahlindustrie darstellt. In der gesamten Geschichte der Stahlindustrie Luxemburgs wurde niemals ein für die Arbeitnehmer so unbefriedigender Vertrag abgeschlossen. Angesichts des völlig unzulänglichen Vertragsinhalts, verweigert der LCGB das Dokument zu unterschreiben und beschließt, sich an seine Mitglieder zu wenden, damit sich seine Delegierten hinsichtlich dieses Dossiers über weitere Beschlüsse äußern. lektivvertrags, der den Interessen der Arbeitnehmer nicht gerecht wird, ist zu befürchten, dass dieser Vorfall als Modell für andere Kollektivvertragsverhandlungen der Privatwirtschaft dient. Um der ganz auf Profitmaximierung ausgerichteten Strategie des Unternehmens ArcelorMittal entgegenzutreten, richtet der LCGB einen Aufruf an den OGBL, die gemeinsame Einrichtung der beiden Gewerkschaften, a.s.b.l. Sidérurgie, zu reaktivieren. Diese trug in der Vergangenheit dazu bei, dass für die Arbeitnehmer der Stahlindustrie positive Ergebnisse erzielt werden konnten. • Am 20. Januar 2014 tagt der Delegiertenrat des LCGB-SESM. Es werden die Endergebnisse der Verhandlungen über die Kollektivverträge in der Stahlindustrie präsentiert und erörtert. Die LCGBSESM-Delegierten beschließen in dieser Versammlung einstimmig, den neuen Kollektivvertrag nicht zu unterzeichnen. • Am 29. Januar 2014 veranstaltet der LCGB vor dem Hin- tergrund der jüngsten Ereignisse in der Stahlindustrie eine Pressekonferenz. Angesichts der Unterzeichnung des Kol- LCGB-Industrie 2010 2011 Aktivitäten: Aktivitäten: • Am 8. Juni 2010 nimmt der Vorstand des LCGB-Industrie an einer • Am 25. Januar 2011 treffen sich LCGB-Generalsekretär Pa- Ausbildung im CEFOS in Remich teil. trick DURY und die LCGB-Betriebsmannschaft von Dupont de Nemours und Dupont Tejin Films in der LCGB-Zentrale. Ziel dabei ist die Analyse der Arbeit der Betriebsmannschaft von Dupont de Nemours/DTF und ihrer Funktionsweise auf Betriebsebene. Kollektivverträge: • Im Januar 2010 unterzeichnet der LCGB zusammen mit der Ge- schäftsführung von MET-LUX einen neuen, ersten Kollektivvertrag für die Beschäftigten. MET-LUX S.A. ist eine im Bereich der Metallisierung von Plastikfolien tätige Firma. Sie beschäftigt 49 Arbeitnehmer, darunter 54 mit unbefristetem Vertrag. • Am 20. Juli 2010 kommt es zu einer Verlängerung des Kollektivvertrags für alle Beschäftigten von Dometic s.à r.l., Hosingen, bis Ende 2011. • Der Vertrag umfasst in erster Linie die Gehaltserhöhungen und eine Prämie je nach Verkaufszahlen. 96 • Am 6. April 2011 wird auf Antrag mehrerer LCGB-Personalvertreter eine Basisschulung in Sachen Lohnsteuer angeboten. An der Schulung nehmen Vertreter von Goodyear, Hyosung und der Gemeindeverwaltung von Colmar-Berg teil. Kollektivverträge: 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) • Am 14. Juni 2011 unterzeichnen die Gewerkschaften einen neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten von John Zink s.à r.l. Die Dauer beträgt 3 Jahre und betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013. • Nach Verhandlungen von circa 3 Monaten unterzeichnen die Gewerkschaften im Juni 2011 einen neuen Kollektivvertrag für die in der Produktion Beschäftigten von Accumalux in Kockelscheuer. • Aufgrund der festgefahrenen Kollektivvertragsverhandlungen de- monstrieren die Beschäftigten von Ceratizit am 2. Juli 2011 zusammen mit der Personalvertretung und den vertragsschließenden Gewerkschaften zur Verteidigung ihrer tarifvertraglichen Errungenschaften. • Ende Juli 2012 können die Verhandlungen für den neuen Kollektivvertrag erfolgreich abgeschlossen werden. • Am 22 Oktober 2012 unterzeichnen die Gewerkschaften und die Geschäftsleitung den Sozialplan für die rund 200 Beschäftigte von Hyosung Wire Luxembourg S.A. Die Einschaltung des Nationalen Schlichtungsamts konnte trotz teilweise schwieriger Verhandlungen vermieden werden. • Am 7. November 2012 wird der LCGB vom Minister für Wirtschafts- und Außenhandel, Etienne SCHNEIDER, zu einem konstruktiven Meinungsaustausch zur luxemburgischen Industrie empfangen. Gegenstand der Diskussionen ist vor allem die derzeitige Situation der traditionellen Industriebetriebe und des IT-Sektors. Ein weiteres Thema, das bei dem Treffen zur Sprache kommt, ist die Entwicklung des Logistik-Sektors, insbesondere der Pharmalogistik, sowie der Biotechnologie und der Umtwelttechnologien. Der LCGB unterstreicht seinerseits die Bedeutung der Lehre in den Betrieben, die seit Jahren in der luxemburgischen Industrie vernachlässigt wurde. Dies hat einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften in Luxemburg geführt und erweist sich noch heute als problematisch, wenn es um die Einstellung von wenig qualifiziertem Personal im Industriesektor geht. erfolgreich abgeschlossen werden. • Am 21. Juli 2011 unterzeichnen die Gewerkschaften einen Anhnag zu den Kollektivverträgen der Firma ELTH S.A. in Steinsel. • Am 19. Oktober 2011 kommt es bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten von Kronospan zu einem Kompromiss. Der Kollektivvertrag wird bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. 2012 Aktivitäten: • Die Verhandlungen für einen Sozialplan bei Chemolux beginnen am 21. Februar 2012 und enden am 7. März 2012. Insgesamt sind 91 Arbeitnehmer von dem Sozialplan betroffen. • Am 12. Dezember 2012 trifft sich die LCGB-Betriebsmannschaft von Ceratizit im CEFOS in Remich zu einem Gewerkschaftsschulung in Bezug auf die neue LCGB-Charta, die Missionen des LCGB sowie die Engagements des LCGB für die Personalausschusswahlen von 2013 zusammen. • Am 26. März 2012 findet eine Protetstaktion auf dem Parkgelände von Technofibres in Mertert statt. Circa 50 Arbeitnehmer (von insgesamt 80) folgen dem Aufruf der Gewerkschaften, um ihren Unmut über den häufig unangebrachten Ton und der teilweise mangelnden Kommunikation auf Betriebsebene kundzutun. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Arbeitskleidung wurde außerdem verringert. Im Anschluss an die Protestaktion wird kurzfristig ein Treffen anberaumt. Eine Verbesserung des internen Dialogs und des Tons kann bereits am 29. März 2012 festgestellt werden. Auch können hier einige Probleme wie Kurzarbeit, Beschwerdegelder und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall angesprochen werden. Kollektivverträge: • Im April 2012 hält der LCGB eine Informationsveranstaltung für die Beschäftigten der Firma Faurecia in Clervaux auf dem Parkgelände der Firma ab, da die Geschäftsleitung Versammlungen der Arbeitnehmer im Betrieb ablehnt. Zur kurzfristigen Rentabilisierung dieser Projekte, verlangt die Geschäftsführung wesentliche Konzessionen im Rahmen der Verlängerung des Kollektivvertrags. Die Geschäftsleitung von Faurecia schätzt die direkte Auswirkung auf die aktuellen Personalausgaben auf 5,5%. Dabei werden die Auswirkungen des Einfrierens der Löhne noch die der Plafonierung oder der Urlaubsverlust berücksichtigt. Der Gesamtbetrag der Konzessionen wird auf 6 bis 7 % geschätzt. 97 DIE FACHVERBÄNDE Ziel der Unterredung ist ein informeller Austausch zur Persnalpolitik, der wirtschaftlichen Situation der Unternehmen und der Ausnutzung der Kapazitäten der Produktionslinien. Im Anschluss an die Unterredung trifft die Direktion des LCGB die Betriebsmannschaft von DuPont. Abschließend erfolgt die Besichtigung der Produktionsanlagen von DuPont de Nemours und DuPont Teijin Films. • Im Juni 2012 unterzeichnen die Geschäftsleitung von Chaux de Contern und die Gewerkschaften einen neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten für den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013. • Am 20. Dezember 2012 unterzeichnen die vertragsschließen- den Gewerkschaften und die Geschäftsleitung von Dometic in Hosingen, im Sinne des Einheitsstatuts, einen Kollektivvertrag für alle Beschäftigten. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre und betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014. • Ende Dezember 2012 einigen sich die Gewerkschaften mit der Ge- schäftsleitung über eine Verlängerung des Kollektivvertrags für die Beschäftigten von Harsco Metals Luxembourg (ehemals Multiserv). 2013 Aktivitäten: • Im Januar 2013 hat der LCGB die Verantwortlichen der Politik aufgerufen, sich für eine Verstärkung des Sozialdialogs einzusetzen, um im Laufe des Jahres 2013 in der luxemburgischen Industrie eine Reaktivierung der Investitionen in Produktionsanlagen und Beschäftigung zu gewährleisten. Ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Schaffung des hochrangigen Ausschusses für die Industrie durch die luxemburgische Regierung. Der Ausschuss nimmt seine Arbeit am 8. April 2013 auf. Da die Gewerkschaften nicht auf Ebene dieses hochrangigen Ausschusses vertreten sind, bemängelt der LCGB sehr, dass er über die Presse von der Einrichtung von 7 speziellen Arbeitsgruppen durch den Ausschuss erfuhr, die außerdem mit 2 Themen befasst wurden, die direkt die Arbeitnehmer der luxemburgischen Industrie betreffen: Arbeitsrecht und Ausbildung. Auch wenn die zuständigen Minister beteueren, die Gewerkschaften würden in die sie betreffenden Arbeiten mit einbezogen, fordert der LCGB das direkte und unverzügliche Mitwirken der Gewerkschaften bei den Arbeiten der Arbeitsgruppen „Arbeitsrecht“ und „Ausbildung“. Der LCGB erklärt sich bereit zu einem konstruktiven Dialog auf Ebene dieses Ausschusses für die Industrie. Vor diesem Hintergrund ist daran zu erinnern, dass der LCGB z. B. für eine Reaktivierung der dualen Berufsausbildung (Schule-Betrieb) ist, was durch die Umgestaltung des Ausbildungszentrums ArcelorMittal in Differdingen in eine nationale Berufsschule ermöglichen könnte. • Am 2. Mai 2013 kommt es zu einem offiziellen Besuch der Geschäftsleitung von DuPont de Nemours / DuPont Teijin Films durch den LCGB, unter der Ägide seines Nationalpräsidenten Patrick DURY, des Generalsekretärs Fränz LOMEL, und des stellvertretenden Generalsekretärs Marcel GOEREND. 98 • Am 14. Juni 2013 findet der Fachverbandkongress des LCGBIndustrie im Kulturzentrum Atert in Bertrange statt. Nico KIEFFER (DuPont de Nemours) wird erneut zum Vorsitzenden von LCGB-Industrie gewählt. LCGB-Industrie ist nunmehr im LCGB-Zentralkomitee durch seinen Vorsitzenden, Nico KIEFFER, sowie durch Marco MAJERUS (DuPont de Nemours) und Willy STEFFEN (Goodyear) vertreten. Wolfgang LASER, Generaldirektor von Sisto Armaturen, spricht als Gastredner über die Anstrengungen seines Unternehmens im Bereich Lehre sowie über die Bedeutung der dualen Ausbildung „Schule-Betrieb“. Die Vertreter fassen anschließend eine Resolution, die den Einsatz des LCGB für die Verteidigung der Interessen der Beschäftigten im Industriesektor und gerechtere Arbeits- und Lohnbedingungen umfasst. In seiner Schlussrede betont der LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY u.a. die Notwendigkeit einer Reaktivierung des dualen Berufsausbildungssystems (Schule-Betrieb) in Luxemburg. Die Einrichtung einer nationalen Berufsschule würde es ermöglichen, mithilfe der Arbeitgeber eine bessere Ausbildung der jungen Menschen sicherzustellen, die einen Beruf im Industriesektor erlernen möchten. Das Ergebnis dieser Initiative wäre eine höhere Anzahl gut ausgebildeter junger Menschen und somit eine Verstärkung der luxemburgischen Industriestruktur und darüber hinaus (z. B. Entwicklung des Logistiksektors). • Nach den Begrüßungen des Vorsitzenden, Nico KIEFER, und der Eröffnung der 1. Versammlung im Anschluss an den Kongress des LCGB-Industrie am 14. Juni 2013 im Atert-Zentrum in Bertrange legt der Fachverbandsvorstand die einzelnen Funktionen fest. Zum 1. Vize-Präsidenten wird Willy STEFFEN (Goodyear) und zum 2. Vize-Präsidenten Marco MAJERUS (DuPont de Nemours) gewählt. Zum Kassierer wird Gilbert RUME (DuPont Teijin Films) gewählt. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Anschließend nimmt der Ausschuss den Bericht des Kongresses einstimmig an und legt seine Versammlungen bis zum Jahresende zeitlich fest. in diesem Industriebetrieb mit mehr als 800 Beschäftigten. Es handelt sich genauer gesagt um Gioacchino FERLISI, gemeinhin Jacky genannt, 46 Jahre alt und deutscher Grenzgänger. Er arbeitet seit mehr als 15 Jahren bei Husky in Düdelingen. Im Januar 2014 übernahm er den Vorsitz der Vertretung. Kollektivverträge : • t Der LCGB unterzeichnet im April 2013 als einzige in dem Unternehmen Blanchisserie Monplaisir vertretene Gewerkschaft mit der Geschäftsführung einen ersten Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer. • Die Verhandlungen für den neuen Kollektivertrag bei Goodyear S.A. und Goodyear Dunlop Tires Operations S.A. sind angesichts der wirtschaftlich schwierigen Situation auf Arbeitgeberseite von der Infragestellung einer Reihe errungener Rechte der Arbeitnehmer gekennzeichnet, wie die Streichung des Kilometergeldes für geplante Überstunden, die Deindexierung der Lohnstruktur sowie eine Verringerung der außergesetzlichen Urlaubstage für neu eingestellte Beschäftigte, usw. • Nach dem Konkurs von Ateliers Électriques de Walferdange S.A. (AEW) hält der LCGB am 19. März 2014 in seiner Gewerkschaftszentrale in Luxemburg (Stadt) eine Informationsveranstaltung für alle von dem Konkurs betroffenen Beschäftigten ab. Dank der LCGB-Fraktion in der Verhandlungsgruppe kann im April 2013 ein Einverständnis gefunden werden, wobei die wichtigsten Forderungen der Arbeitnehmer schließlich angenommen werden. • Ohne auch nur den Forderungskatalog der Arbeitnehmer abzuwar- ten, kündigt die Geschäftsleitung von Harsco Metals Luxembourg den Kollektivvertrag einseitig am 13. Mai 2013. • Die vertragsschließenden Gewerkschaften kommen im Juni 2013 mit der Geschäftsleitung von Sisto Armaturen überein und unterzeichnen einen neuen Kollektivvertrag. Der neue Kollektivvertrag gilt für die Dauer vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014 und enthält mehrere Verbesserungen. • Am 27. März 2013 kündigt Elth S.A. den Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Betriebs unter Ankündigung der Vorlage eines Vorschlags für eine gemeinsame Grundfassung bezüglich der beiden alten Statuten (Privatangestellter und Arbeiter) in den kommenden drei Wochen. • Im Oktober 2013 erneuert der LCGB den Kollektivvertrag von MET-LUX S.A. in Rodingen. Der neue Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und beinhaltet mehrere Verbesserungen. • Am 10. Dezember 2013 laden die Arbeitnehmervertretung und der LCGB das gesamte Personal des Standortes von Rotarex in Lintgen zu einer Vollversammlung ein, um gemeinsam über die jüngsten Vorschläge der Arbeitgeber im Rahmen der Verlängerung des Tarifvertrags zu diskutieren. 2014 Kollektivverträge: • Die vertragsschließenden Gewerkschaften müssen am 16. Januar 2014 feststellen, dass die seit März 2013 andauernden Verhandlungen für die Verlängerung und Umsetzung eines Kollektivvertrags gemäß dem Einheitsstatut für die Arbeitnehmer von Elth S.A. festgefahren sind und ein Einschalten des Nationalen Schlichtungsamtes unausweichlich geworden ist. Die Geschäftsleitung hat zum Ziel die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch einen Abbau der sozialen Errungenschaften zu steigern. Diese vom Arbeitgeber durchgeführte Politik geht völlig zulasten der Arbeitnehmer. Angesichts dieser Haltung der Geschäftsleitung sind die Gewerkschaften gezwungen, das Schlichtungsverfahren einzuleiten und die Beschäftigten von Elth S.A. zu mobilisieren, um vehement die sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer zu verteidigen. • Am 25. Januar 2014 findet eine Versammlung der Arbeitnehmer von ELTH S.A. statt. Die Forderungen von Arbeitgeberseite her, vor dem Hintergrund der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen, wurden einstimmig von mehr als 200 anwesenden Arbeitnehmern abgelehnt. Bei diesen Forderungen geht es um die Halbierung des 13. Monatsgehalts, die Streichung mehrerer Urlaubstage, die Verringerung des Zuschlags für Sonntagsarbeit sowie die Einschränkungen des Anwendungsbereichs des Tarifvertrags. Aktivitäten: • Durch die erfolgreichen Wahlen zum Arbeitnehmerausschuss bei Husky erhielt der LCGB zum ersten Mal einen freigestellten Vertreter Die unterzeichnenden Gewerkschaften haben bereits ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Die Arbeitnehmer ihrerseits erklären sich bereit, an den Gewerkschaftsaktionen teilzunehmen. 99 DIE FACHVERBÄNDE DEOM und LCGB-Gewerkschaftssekretär Charles HENNICO erläuteren den anwesenden Mitgliedern detailliert den Ablauf und den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen. • Am 15. März 2014 trifft sich die LCGB-Betriebssektion von Ceratizit in der LCGB-Zentrale, um über die derzeit laufenden Kollektivvertragsverhandlungen zu diskutieren. Der Sektionsvorsitzende Jean-Jacques LCGB-Baugewerbe und Handwerk 2010 Aktivitäten: du Bâtiment), einen Bericht über die Modalitäten der Weiterbildung in der Bauindustrie und unterstrich die Bedeutung der Sicherheit am Arbeitsplatz. • Belgisches Steuer- und Abgabenrecht: im Oktober 2010 informiert der LCGB die belgischen Grenzgänger in den Wirtschaftszweigen des Baugewerbes und des Handwerks, dass das fehlende Auszahlen einiger Löhne von Seiten der Arbeitgeber gesetzeswidrig sei. • Im Dezember 2010 informiert der LCGB die in den Wirtschafts- zweigen des Baugewerbes und des Handwerks tätigen Grenzgänger, was beachtet werden muss, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. • Konkurs der Baufirma Socimmo: Informationsversammlung für die 477 betroffenen Arbeitnehmer (27. Juli 2011). Die Kollektivverträge im Bauwesen: • Bauunternehmen Cloos: Erneuerung des Tarifsvertrags, zu- gleich Lohnerhöhung und neue einmalige Prämienzahlung (Oktober 2010). Der Branchenkollektivvertrag im Bauwesen: • Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage und dem Konjunkturauf- schwung im Bauwesen fordern die Gewerkschaften, dass die Unternehmerverbände in Kollektivvertragsverhandlungen teilnehmen und dabei konstruktive Vorschläge vorlegen. • Konkurs der Baufirma Socimmo: Kundgebung vor dem Wirtschaftsministerium (28. Juli 2011). Ziel ist es, im Kollektivvertrag deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen für die etwa 14.000 Arbeitnehmer durchzusetzen. 2011 Aktivitäten: • Konkurs des Bauunternehmens Pedinotti in Esch/Alzette: Informationsversammlung für die 100 betroffenen Arbeitnehmer (22. Juni 2011). • Konkurs der Baufirma Socimmo: Informationsversammlung über das Thema der Forderungsanmeldung (31. August 2011). • Tagung der Delegierten vom Baugewerbe und Handwerk (13. Mai 2011). In dieser Versammlung präsentiert Marcel DERAFET von der Weiterbildungseinrichtung IFSB (Institut de Formation Sectoriel 100 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Die Kollektivverträge im Handwerk: Die Kollektivverträge im Baugewerbe und Handwerk: • Die Gewerkschaften erfahren aus der Presse, dass die Arbeitge- • Der Kollektivvertrag der Bautischler läuft Ende Juni 2012 aus. Ab Juli bervereinigung des luxemburgischen Bautischlergewerbes (Association des Patrons Menuisiers du Grand-Duché de Luxembourg, APM) den Abbruch der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen beschlossen hat und zugleich den Kollektivvertrag kündigt, der für 2000 Arbeitnehmer des Bautischlergewerbes gilt. 2012 gilt für die Bautischler daher keine kollektivvertragliche Regelung mehr. • Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Fliesenleger befinden sich in einer Sackgasse. Der Branchenkollektivvertrag im Baugewerbe: Der Branchenkollektivvertrag im Baugewerbe: • Von März bis Juli 2011 drehen sich sämtliche Verhandlungssitzungen • Am 21. März 2012 informieren die Gewerkschaften die Presse über stets um das Thema der Arbeitszeitflexibilisierung. 2012 Aktivitäten: • Konkurs der Baufirma Mangen: Informationsversammlung für die die Fortschritte in den Verhandlungen über den Kollektivvertrag und stellen die Gewerkschaftsvorschläge insgesamt dar. Die Forderungen der Unternehmer sind als frontaler Angriff gegen die Sicherheit der Arbeitsplätze und die Gesundheit der Arbeitnehmer der Branche zu bewerten. Die Gewerkschaften sind entschlossen, die Errungenschaften und Interessen der 14.000 betroffenen Arbeitnehmer mit allen möglichen gewerkschaftlichen Mitteln zu verteidigen. 225 betroffenen Arbeitnehmer (21. Februar 2012). Am folgenden Tag lassen die Arbeitgeberorganisationen die Verhandlungen, die die letzte Einigungsmöglichkeit hinsichtlich der Neugestaltung des Kollektivvertrags für das Bauwesen darstellten, scheitern. • Angesichts des Stillstandes der Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe und Bauhandwerk organisieren die Gewerkschaften am 4. Mai 2012 ein erstes Protestmeeting im Kulturund Sportzentrum Centre Culturel et sportif Atert in Bertrange. • Konkurs der Baufirma Mangen: Versammlung hinsichtlich der Forderungsanmeldung (2. März 2012). An dieser Kundgebung nehmen mehr als 2.500 Arbeitnehmer der Branche teil, um gegen die Positionen der Unternehmer, die ausschließlich auf schlechtere Arbeitbedingungen und Bezahlung der Arbeitnehmer hinausliefen, zu protestieren. • Tripartitesitzung im Baugewerbe: Die Sozialpartner einigen sich auf die Einführung eines sozialen Identitätsausweises (19. April 2012). • Um einen sozialen Konflikts in der etwa 14.000 Arbeitnehmer umfassenden Baubranche zu vermeiden, werden die Arbeitgeberorganisationen seitens der Gewerkschaften aufgefordert, ihre Forderungen nach einer Arbeitszeitverlängerung zurückzunehmen und zur Lösung des Streits an den Verhandlungstisch zurück zu kehren. • Weiterbildungstag der Delegierten des LCGB im Baugewerbe (27. September 2012). Die Unternehmervereinigungen lehnen dieses Vorgehen allerdings ab und die Gewerkschaften appellierten alsdann an das nationale Schlichtungsamt. 2013 Aktivitäten: Am 7. April 2013 findet der Fachverbandskongress des LCGBBaugewerbe und Handwerk statt. Etwa 50 Gewerkschafts 101 DIE FACHVERBÄNDE delegierte und aktive Gewerkschafter aus dem Baugewerbe und Handwerk nehmen an dem Kongress teil, der alle fünf Jahre stattfindet. • Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags für die 260 Arbeitneh- Das Mandat des ausscheidenden Präsidenten Luis DA SILVA LOPES (Baatz Constructions) wird verlängert. Der Fachverband LCGB-Baugewerbe und Handwerk ist nunmehr im LCGB-Zentralkomitee durch ihren Vorsitzenden, Luis DA SILVA LOPES (Baatz Constructions) und durch Willy PITOU (LuxTP) und Vasco SOARES (Karp-Kneip) vertreten. • Seit dem Jahr 1999 konnte der Kollektivvertrag für das Gewerbe Die Kongressdelegierten nehmen dann eine Resolution über die Arbeitsbedingungen in der Branche an. Da die Arbeitnehmer in Baugewerbe und Handwerk unter schwierigen Bedingungen arbeiten müssen, verteidigt der LCGB deren Recht auf Vorruhestand bzw. Pensionierung ohne Rentenkürzungen. Gegenwärtig wird dieser Grundsatz aufgrund des Inkrafttretens unseres Pensionssystems zum 1. Januar 2013 nicht garantiert. Der LCGB setzt sich grundsätzlich für eine verstärkte Arbeitssicherheit und für die Gesundheitsbelange der Arbeitnehmer ein, damit angesichts der zahlreichen Risiken, denen die Mitarbeiter ausgesetzt sind (beispielsweise Ermüdung aufgrund zu hoher Arbeitszeiten) Lösungen gefunden werden können. mer von Prefalux (7. März 2013). der Fliesenleger nicht verlängert werden und es besteht nunmehr das Risiko auf ein Ende der Laufzeit zum 31. Juli 2013. Durch die Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags zum 12. Juli 2013 kann die weitere Verbindlichkeit der Vereinbarung gewährleistet werden. Der Branchenkollektivvertrag im Bauwesen: • Am 24. Februar 2013 trifft sich der Fachverbandsvorstand des LCGB-Baugewerbe und Handwerk, um über die schwierigen Kollektivvertragsverhandlungen und den für den 15. März 2013 geplanten Gesprächstermin beim Nationalen Schlichtungsamt zu beraten. Die LCGB-Delegierten sind mit der von Unternehmerseite aufgestellten Forderung einer 52-Stundenwoche nicht einverstanden. • Der erste Termin des Nationalen Schlichtungsamts nach den abgebrochenen Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe findet am 15. März 2013 statt. Die Kollektivverträge im Baugewerbe und Handwerk: • Fusion der Tätigkeiten des Bauhandwerks im Rahmen der Reform Die beiden Seiten können sich angesichts der Meinungsverschiedenheiten nicht einigen und der Schiedsgerichtstermin endet mit einem Misserfolg. des Niederlassungsrechts: Unterredung zwischen dem LCGB und der Mittelstandsministerin (21. Januar 2013). • • Fusion der Tätigkeiten des Bauhandwerks im Rahmen der Reform des Niederlassungsrecht: Unterredung zwischen dem LCGB und der Bauhandwerkervereinigung (5. März 2013). Am 2. Juli 2013 organisiert der LCGB eine Pressekonferenz zum Thema der Kollektivvertragsverhandlungen im Baugewerbe, die seit 2009 andaueren und mit denen sich das Nationale Schlichtungsamt befassen muss. Im März 2013 fand diesbezüglich der einzige Termin statt. Um einen sozialen Kahlschlag im Baugewerbe zu vermeiden, richtet der LCGB am 1. Juli 2013 einen offenen Brief an die Präsidenten der Unternehmerverbände der Branche. Der LCGB ruft die Unternehmer dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um die Gespräche fortzusetzen. Der LCGB wird keinesfalls zulassen, dass in der Baubranche kein Kollektivvertrag mehr zustande kommt. Nur im Fall eines erfolglosen Schlichtungsverfahrens kann ein derartiger rechtlicher Zustand eintreten. Die Arbeitnehmer hätten dann keine andere Wahl als mit gewerkschaftlichen Aktionen einschließlich eines Streiks ihrer Rechte und Errungenschaften zu verteidigen. 102 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) 2014 • Am 5. Juli 2013 nehmen in Kehlen mehr als 400 Beschäftigte des Baugewerbes an einer Protestversammlung des LCGB teil, zugunsten eines weiteren Kollektivvertrags in der Baubranche. Nachdem die Position des LCGB zu dieser Thematik hervorgehoben wurde, präsentiert der Gewerkschaftssekretär JeanPaul BAUDOUT den anwesenden Arbeitnehmern die Antwort der Unternehmerverbände auf den offenen Brief des LCGB. • Die Verantwortlichen des LCGB und der Bauhandwerkervereinigung erörteren während eines Zusammentreffens am 20. Februar 2014 das Problem der Arbeitslosigkeit und beschäftigungspolitische Themen. Die Unternehmer unterstreichen in ihrer Antwort, dass sie zu weiteren Verhandlungen bereit seien, denn der branchenbezogene Kollektivvertrag stelle ein zentrales Element der weiteren Entwicklung des Baugewerbes dar. Angesichts dieser Positionierung der Unternehmervertreter, ist die LCGB-Stellungnahme der Arbeitnehmer des Baugewerbes klar und eindeutig: die Kollektivvertragsverhandlungen müssen erfolgreich beendet werden. Deshalb muss die Lohnerhöhung integraler Bestandteil des zu unterzeichnenden neuen Vertrags sein. • Am 7. März 2014 findet in der LCGB-Zentrale eine Delegiertenkonferenz für die Bau- und Handwerksbranche statt. Während dieser Delegiertenkonferenz wurde der Fachverbandsvorstand entsprechend den neuen gewerkschaftlichen Strukturen umgestaltet und es wurde ein Arbeitsprogramm für die Jahre 2014-2018 beschlossen. • Am 11. Juli 2013 unterzeichnen die Sozialpartner, darunter der LCGB, das Protokoll einer Vereinbarung bezüglich der Erneuerung des Kollektivvertrags für die Arbeitnehmer des Baugewerbes. • Am 17. Juli 2013 unterzeichnen die Sozialpartner, darunter der LCGB, einen die Branche betreffenden Anhang zum Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Baugewerbes. Der Vorsitzende der Personalvertretung des Bauunternehmens LuxTP, Willy PITOU, wurde zum Vorsitzenden des LCGB-Bauwesen und Handwerk gewählt. RENTE CANELAS José (Baatz Bétons et Matériaux) wird zum Vize-Präsidenten gewählt. Der Vorsitzende und der Vize-Präsident werden die Beschäftigten des Baugewerbes und des Bauhandwerks im LCGB-Zentralkomitee vertreten. Die Delegierten beschlossen schließlich eine Resolution, in der die LCGB-Delegierten im Bauwesen und Handwerk ermutigt werden, sich für die Interessen der Arbeitnehmer der betreffenden Branchen einzusetzen und die Ressourcen zu nutzen, über die der LCGB verfügt, damit bessere Arbeitsbedingungen erreicht bzw. beibehalten werden. Die Unterzeichnung dieses Anhangs ist zwar der Verdienst sämtlicher beteiligter Akteure, der LCGB spielte jedoch eine besondere Rolle, da es ihm gelang, den Verhandlungsstillstand schnell zu überwinden, indem er in einem an die Unternehmerverbände gerichteten offenen Brief eine Reihe von Lösungsansätzen unterbreitete. Die konstruktive Initiative des LCGB wird durch die Annahme des neuen Kollektivvertrags bestätigt. Der LCGB bedauert jedoch, dass die vergangenen vier Jahre (2009-2013) aufgrund der fehlenden finanziellen Entschädigung für die Beschäftigten der Bauwirtschaft verloren gingen. 103 DIE FACHVERBÄNDE Die Kollektivverträge im Baugewerbe und Handwerk: Am 25. April 2014 trifft sich der Fachverbandsvorstand des LCGBBaugewerbe und Handwerk in der LCGB-Zentrale, um über den Verhandlungsstand bei den Kollektivverträgen und über die Einsetzung mehrerer in diesem Zusammenhang vorgesehener Arbeitgruppen zu beraten. LCGB-ASG (Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors) 2012 Aktivitäten: • Konstituierende Generalversammlung des LCGB-ASG (15. Juni 2012). Das Anliegen dieser neuen LCGB-Vereinigung besteht darin, sämtliche Arbeitnehmer des Garagensektors gezielt über ihre Arbeitnehmerrechte zu informieren. Im Laufe dieser konstituierenden Generalversammlung wurde der Vorstand dieser LCGB-Vereinigung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Dem genannten Vorstand gehören 20 Personalvertreter der meisten Autowerkstätten Luxemburgs an. Reinaldo CAMPOLARGO, Beschäftigter des Unternehmens BMW Arnold Kontz, wurde zum ersten Vorsitzenden von LCGB-ASG gewählt. • Weiterbildungstag bei CEFOS in Remich (26. Oktober 2012) • Am 9. September 2013 versammeln sich die Mitglieder des Vorstandes der Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGB-ASG) in der LCGB-Zentrale in Anwesenheit des LCGBGeneralsekretärs, Francis LOMEL, zwecks Vorbereitung des Aktionsprogramms für die am 13. November 2013 stattfindenden Sozialwahlen. Weitere Diskussionsthemen sind die Wahlen zur Arbeitnehmerkammer (CSL) und die Wahlen für die Personalvertretungen. • Am 28. November 2013 trifft sich der Vorstand des LCGB-ASG, um die Ergebnisse der Sozialwahlen 2013 zu analysieren. LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL stellt fest, dass der LCGB die Zahl seiner Delegierten fast verdoppelt hat und in den großen Autowerkstätten die Mehrheit vertritt. 2013 Aktivitäten: • Am 8. März 2013 versammelen sich 45 Personen in der LCGB- Zentrale zur ersten ordentlichen Generalversammlung der im Juni 2012 gegründeten Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGB-ASG). Aufgrund seiner Wiederwahl in der Funktion des Vorsitzenden wird Reinaldo CAMPOLARGO die Vereinigung LCGB-ASG weiterhin im LCGB-Zentralkomitee vertreten. 104 Der sektorielle Kollektivvertrag: • Der Vorstand der Vereinigung der Arbeitnehmer des Garagensektors (LCGB-ASG) versammelt sich am 8. Juli 2013 in der LCGBZentrale, um über den neuen Kollektivvertrag, der zum 1. Juli 2013 in Kraft trat, zu beraten. Der neue Tarifvertrag enthält folgende Verbesserungen: 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) - 26 Urlaubstage für alle Arbeitnehmer; 27 Urlaubstage nach 20-jähriger Betriebszugehörigkeit; Erhöhung der Gratifikationsprämie auf 300 € (ohne Abschläge aufgrund von krankheitsbedingten Fehltagen). Schließlich wird darüber informiert, dass die Fusion der Kollektivverträge von ADAL und FEGARLUX fast abgeschlossen ist. • Am 28. April 2014 treffen sich die Vorstandsmitglieder des LCGB-ASG in der LCGB-Zentrale, um im Anschluss an die Generalversammlung 2014 ihre stellvertretenden Vorsitzenden und ihren Kassierer zu wählen. Zu stellvertretenden Vorsitzenden werden Daniel FERREIRA RODRIGUES (Étoile Garage Sàrl) und Paulo GUEDES ALVES (Renault Retail Group SA) gewählt. Pit KOOP (Peintures Robin SA) wird zum Kassierer gewählt. Der erneuerte Vorstand erörtert anschließend die Bildung verschiedener Arbeitsgruppen hinsichtlich seines Aktionsprogramms für 2014. 2014 Aktivitäten: • Am 28. März 2014 findet in der LCGB-Zentrale die jährliche Generalversammlung des LCGB–ASG statt. Im Zuge der Neuwahlen des LCGB-ASG-Vorstandes präsentieren sich bei der Generalversammlung mehrere neue Kandidaten. Unter den 20 gewählten Vorstandsmitgliedern sind fünf Frauen. Reinaldo CAMPOLARGO (Garage Arnold Kontz) wird in der Funktion des Vorsitzenden wiedergewählt und wird somit zum Vertreter der Beschäftigten der Autowerkstätte im LCGB-Zentralkomitee. Der sektorielle Kollektivvertrag: Am 22. Mai 2014 tagt die erste Sitzung der Arbeitsgruppe des LCGBASG-Vorstandes in der LCGB-Zentrale hinsichtlich der Vorbereitungen der anstehenden Kollektivvertragsverhandlungen. Die LCGB-Delegierten im Bereich Autowerkstätte verabschieden abschließend eine Resolution, in der sie ihren Willen unterstrichen, ihre Aktivitäten zur Existenzabsicherung der Arbeitnehmer weiterzuführen und zu verstärken, indem sie für den Schutz ihrer Arbeitplätze und den Erhalt der im Kollektivvertrag festgelegten Errungenschaften kämpfen. Sie wollen ihre Anstrengungen zur Verteidigung der Arbeitnehmerinteressen in den Autowerkstätten nicht nur weiterführen, sondern auch verstärken. LCGB-SESF (Gewerkschaft der Arbeitnehmer des Finanzsektors) 2010 für den Finanzplatz ist. Dabei wird den Teilnehmern eine Präsentation zur gemeinsamen Plattform für Wertpapiergeschäfte vorgestellt. Aktivitäten: • Am 23. Februar 2010 trifft eine LCGB-SESF-Delegation Finanzmi- nister, Luc FRIEDEN, um die Unzufriedenheit der Gewerkschaften hinsichtlich wichtiger Veränderungen im Finanzsektor auszudrücken. Bei dieser Gelegenheit werden mehrere Dossiers genauer erörtert. • Am 2. Dezember 2010 organisiert der LCGB-SESF für seine Per- sonalvertreter eine Weiterbildungsveranstaltung über das Thema „Stressbelastung, Burnout, Mobbing und Überbeanspruchung am Arbeitsplatz“. Der Branchenkollektivvertrag im Bankensektor: • Am 8. Juni 2010 organisiert der LCGB-SESF für seine Personalver- treter eine Weiterbildungsveranstaltung zum Thema „Die Berechnung von Löhnen und Gehältern“. • Am 1. Dezember 2010 findet ein Gesprächstermin des LCGBSESF-Exekutivkomitees mit dem Vorstandsvorsitzenden der Luxemburger Börse statt, der auch Mitglied des Hohen Komitees • Am 26. Oktober 2010 findet die erste Sitzung zur Neuverhandlung der Kollektivverträge der Banken statt. Die Luxemburger Bankenvereinigung ABBL (Association des Banques et des Banquiers Luxembourg) präsentiert den Gewerkschaften ihre sieben Forderungen für den Wirtschaftssektor und diese beinhalten keinen einzigen Punkt zugunsten der Arbeitnehmer (Aufbesserungen hinsicht- 105 DIE FACHVERBÄNDE AGIR POUR SE LIBÉRER DU MOBBING lich der Gehälter, der Qualität oder des Beschäftigungsschutzes). • Am 26. November 2010 tagt die zweite Verhandlungsrunde. Die Gewerkschaften weisen die Vorschläge der Unternehmen zurück! Die ABBL beschließt daraufhin, den Verhandlungstisch zu verlassen. Die Verhandlungen sind über mehrere Monate, nach nur zwei Sitzungen, völlig blockiert. Quelques conseils pour prévenir ou pour réagir en cas de harcèlement moral au travail. AGIR POUR SON BIEN-ÊTRE AGIR POUR SA SANTÉ Quelques réflexes Anti-Stress, pour conserver ou retrouver santé, bien-être et efficacité ! Ma santé est précieuse. Quelques conseils pour en prendre soin ! En collaboration avec Samaa sàrl En collaboration avec Samaa sàrl 2011 En collaboration avec Mobbing ASBL Aktivitäten: • Im Februar 2011 wird die neue Internetseite des LCGB-SESF • Im Mai 2011 findet der erste Weiterbildungstag für das Jahres 2011 für die LCGB-SESF-Delegierten zum Thema des Schutzes des Privatlebens und des Datenschutzes am Arbeitsplatz statt. eingerichtet. • Im März 2011 trifft das LCGB-SESF-Exekutivkomitee die Vertreter der Gesundheitskasse CNS zum Thema der Therapie bedingten Teilzeitbeschäftigung (mi-temps thérapeutiques). Bei diesen Verhandlungen wird vereinbart, dass die Angaben über die Krankheitstage auf den CNS-Formularen angegeben werden (hinsichtlich der festgelegten Maximaldauer von 52 Krankheitswochen). • Im Oktober 2011 wird zwischen der Luxemburger Bankenver- einigung ABBL und den Gewerkschaften im Rahmen des paritätischen Bankenausschusses eine Vereinbarung über Urlaubstage im Rahmen gewerkschaftlicher Weiterbildung erzielt. • Für die LCGB-SESF-Delgierten kann der Besuch der von LCGBSESF organisierten Veranstaltungen nunmehr auch auf die fünf bezahlten Weiterbildungstage angerechnet werden, was nicht mehr nur für diejenigen Veranstaltungen, die von der Ecole supérieure du travail (EST) angeboten werden, gilt. • Im Oktober 2011 wird ein Sozialplan mit der brasilianischen Bank ITAU vereinbart, die beschlossen hat, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen und ihren Sitz in die Schweiz zu verlagern. Die Schließung ist mit dem Verlust von 60 Arbeitsplätzen verbunden. • Am 9. November 2011 findet die zweite Weiterbildung des LCGB- SESF im Jahr 2011 statt. Das Thema lautet „Konflikte vorbeugen und regeln“. • Am 11. März 2011 findet ein Gespräch von LCGB-SESF-Vertretern mit Verantwortlichen der Überwachungskommission des Finanzsektors (Commission de surveillance du secteur financier) statt. Es werden Fragen hinsichtlich der am Finanzplatz laufenden Standortverlagerungen erörtert. • Am 3. Mai 2011 organisiert der LCGB-SESF eine Konferenz an der etwa mehr als 100 Personen teilnahmen. Thema der Veranstaltung ist „Vom Leiden am Arbeitsplatz zur Unternehmensethik: das Unternehmen gewinnt! • Am 29. November 2011 findet eine außerordentliche Generalversammlung des LCGB-SESF statt, die die neuen Statuten der Gewerkschaft beschloss. • • Im Anschluss an seine am 3. Mai 2011 veranstaltete Konferenz startet der LCGB-SESF seine diesbezügliche Informationskampagne mittels der Verbreitung von drei neuen Broschüren. Diese sind praktisch einsetzbar und enthalten zahlreiche Ratschläge. Ihre Titel: „Dem Stress entgegentreten“, „Maßnahmen für die eigene Gesundheit“ und „Maßnahmen, um sich vom Mobbing zu befreien“. 106 Zum Jahresende trifft das LCGB-SESFExekutivkomitee die Verantwortlichen des Unternehmens Randstad Galilei zum Meinungsaustausch über die Dienstleistungsangebote und die Möglichkeiten im Rahmen des Outplacements, die nach Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen anzubieten wären. Kollektivverträge: • • Anfang Oktober 2011 sandten die Gewerkschaften ihren Forderungskatalog an die Geschäftsleitung von CETREL zu den Neuverhandlungen des am 31. Dezember 2011 auslaufenden Kollektivvertrags. Im Oktober 2011 begannen zudem die Diskussionen zum Kollekti- 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) vvertrag bei der European Fund Administration (EFA). Das Ziel bestand darin, die seit mehreren Jahren bestehende interne Regelung (die inhaltlich mit dem Bankenkollektivvertrag identisch war, aber lediglich durch die Personalvertretung unterschrieben worden war) juristisch abzusichern. Die Gewerkschaften und die EFA-Geschäftsleitung konnten jedoch keine Vereinbarung erzielen, weil sich die Geschäftsleitung nicht an die vom Gesetz vorgeschriebenen Verfahren hinsichtlich der Laufzeitregelungen und der Kündigung des Kollektivvertrags halten wollte. Der Branchenkollektivvertrag im Versicherungssektor: • Nach zweiwöchigen Verhandlungen wird am 17. Februar 2012 bei Swedbank ein Sozialplan unterzeichnet, der 14 Arbeitnehmer betraf. • Am 15. März 2012 unterzeichnen die Gewerkschaften, darunter der LCGB-SESF, den Sozialplan der Bank Van Lanschot Bankiers Luxembourg S.A. Der Sozialplan gilt für alle 24 Bankmitarbeiter. • Im April 2012 organisiert der LCGB-SESF für seine Delegierten einen Weiterbildungstag zum Thema „Wie liest man eine Bilanz?“ • Am 24. April 2012 tagt die jährliche Generalversammlung des LCGBSESF. Das zentrale Thema ist die Beschäftigungslage im Finanzsektor. Ende September 2011 übermitteln die Gewerkschaften ihren Forderungskatalog hinsichtlich der Neuverhandlungen des zum 31. Dezember 2011 auslaufenden Kollektivvertrags an die Vereinigung der Versicherungsunternehmen (Association des compagnies d’assurance, ACA). Der Branchenkollektivvertrag im Bankensektor: • Anfang 2011 prangert der LCGB-SESF im Rahmen seiner Aktionen die Tatsache an, dass die Unternehmer die Verhandlungen über den Branchenkollektivvertrag im Bankensektor weiterhin ausschließlich als Mittel zur Reduzierung der Lohn- und Gehaltsmassen sahen. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, organisiert der LCGB-SESF eine auf den sektoriellen Kollektivvertrag bezogene Informationskampagne und es wurden nicht weniger als 12.000 Broschüren und 3.000 Sparschweinchen verteilt. Der LCGB-SESF will mit dieser öffentlichkeitswirksamen Aktion daran erinnern, dass die Arbeitnehmer des Finanzsektors gültige Antworten erwarten und Fortschritte erstreben, insbesondere bei der Sicherung der Arbeitsplätze, bei der Einhaltung der Arbeitszeitregelungen, bei der Gehaltsentwicklung, die für alle Mitarbeiter Mindestsätze sichert, bei konkreten präventiven Maßnahmen gegen Stress, beim Burnout-Syndrom und auch bei Mobbing. • Die Gewerkschaften und die ABBL kommen schließlich am 1. März 2011 zu einer Vereinbarung über einen neuen Kollektivvertrag mit einer Laufzeit von 2011 bis 2013. • Der LCGB-SESF beruft zum 8. März 2011 eine Versammlung seiner Personalvertreter ein, um ihnen hinsichtlich des künftigen Kollektivvertrags einzelne Informationen zu übermitteln und ihnen die Möglichkeit zur Meinungsäußerungen zu geben. Die LCGB-SESF-Personalvertreter stimmten dem Vertragsvorhaben mit großer Mehrheit zu und erteilten den Verhandlungspartnern den Auftrag zum Vertragsabschluss. • Ein Verhandlungstermin, der zur Vollendung des vorliegenden Textes vereinbart worden ist, findet am 16. März 2011 statt. Die Errungenschaften der Arbeitnehmer wurden gesichert und es können einige Fortschritte verbucht werden. 2012 Aktivitäten: • Am 13. Februar 2012 nimmt das LCGB-SESF-Nationalkomitee an einer Weiterbildung zu Renten und bezüglich der Einzelheiten der geplanten Rentenreform teil. • Am 9. Mai 2012 werden die Gewerkschaften, darunter der LCGB- SESF, von der HSH Nordbank zu Verhandlungen zu einem Sozialplan eingeladen. Die Bank beabsichtigte, ihre Mitarbeiterzahl bis Ende 2014 schrittweise von 148 auf 78 zu reduzieren. Dieser Plan folgt auf eine erste Entlassungswelle im Jahr 2010 und bereits 74 Arbeitnehmer betroffen hat. Die Sozialpartner müssen nach fünfzehntägigen Verhandlungen das Scheitern feststellen. Die Bank will nämlich den Sozialplan als ein Mittel einsetzen, um die Beschäftigung der Arbeitsnehmer bis zum Tag der Entlassung zu verzögern (dieser Zeitraum kann sich auf zwei bis drei Jahre belaufen). Wie dies bereits im Jahr 2010 der Fall war, kann das Nationale Schlichtungsamt, die sich mit dem Dossier befasst hatte, angesichts der Unnachgiebigkeit der Arbeitgeber lediglich das Scheitern der Verhandlungen feststellen. • Am 30. Mai 2012 fasst der LCGB-SESF im Rahmen der Abwicklung der Banque Landsbanki Luxembourg S.A. im Dezember 2008 den Beschluss, für seine betroffenen Mitglieder eine Haftungsklage gegen den Staat einzureichen, damit bezüglich des von ihnen erlittenen Schadens aufgrund der mangelhaften Beachtung der europäischen Richtlinie zu Massenkündigungen, Entschädigungen gezahlt werden. • Am 4. Juni 2012 beginnen für die Gewerkschaften bei Lombard Assurances die Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Sozialplanes. Diese Sozialplanverhandlungen beziehen sich auf 85 Entlassungen in dem Unternehmensbereich Lombard Assurances (der 369 Arbeitnehmer betraf) und auf 9 Entlassungen im Unternehmen Lombard Intermediation Services (das 52 Arbeitnehmer zählt). Angesichts der kategorischen Weigerung der Geschäftsleitung von Lombard Assurances hinsichtlich des Abschlusses eines ausgewogenen Sozialplans, organisieren die Gewerkschaften eine Protestversammlung vor dem Gesellschaftssitz von Lombard Assurances auf Findel. Auch in diesem Fall müssen die Sozialpartner nach fünfzehntägigen Verhandlungen das Scheitern feststellen. Die Gründe gleichen denjenigen, die für den Sozialplan von HSH Nordbank galten. 107 DIE FACHVERBÄNDE bei außerplanmäßigem Urlaub, der Begriff der Führungskraft und die Anerkennung von gewerkschaftlicher Weiterbildung als Weiterbildungsurlaub. Kollektivverträge: • Die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrags für CETREL erweisen sich 2012 als sehr schwierig. Die Forderungen der Unternehmensleitung enthalten keinerlei positives Element und widersprechen den Arbeitnehmerinteressen. Die Arbeitgeberseite betrachtet die Kollektivvertragsverhandlungen ausschließlich als Möglichkeit, die Lohn- und Gehaltskosten zu reduzieren. • Am 7. September 2012 empfängt der Minister für Arbeit und Be- schäftigung den LCGB-SESF, um bestimmte Praktiken, die während Sozialplanverhandlungen festgestellt wurden, zu diskutieren. Jedoch wurde seitens des Ministers keine konkrete Lösung vorgeschlagen. • Am 19. Oktober 2012 kündigt die Leitung von Lloyds TSB Bank Luxembourg die endgültige Schließung der Bank und den teilweisen Transfer ihrer Geschäftstätigkeit zu einer anderen Bank des Finanzplatzes an. Die Verhandlungen über den Kollektivvertrag mit CETREL gestalten sich sehr schwierig, aufgrund des verbissenen Willens der Arbeitgeberseite, die Produktivität zu steigern und die Mitarbeiter zu bitten, Maßnahmen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu realisieren (z.B. Abschaffen von neun Ruhetagen für die neu eingestellten Mitarbeiter, Herabsetzen des Urlaubsgeldes um 50 % für das Jahr 2013, Ablehnen einer Gehaltsanhebung). Die Gewerkschaften können im Ergebnis fünfzehntägiger Verhandlungen mit der Lloyds TSB Bank Luxembourg am 20. November 2012 einen Sozialplan unterzeichnen, das 15 von 27 Personen betrifft, die in der Bank beschäftigt sind. Die Gewerkschaften wenden sich entschieden gegen jegliche Maßnahme, die zwischen den seit längerer Zeit beschäftigten Mitarbeitern und den Neuaneingestellten ungerechte Regelungen einführt und nehmen gegen die Abschaffung sozialer Errungenschaften, die im Laufe der zurückliegenden Jahrzehnte mühsam erstritten wurden, Stellung. Zu diesem Augenblick befinden sich die Verhandlungen in der Sackgasse. • Ab Mitte Mai 2012 bietet die HSBC-Bank einigen ihrer Mitarbeitern Zusatzvereinbarungen zu ihrem Arbeitsvertrag an. Dieser Zusatz stellt eine wesentliche Modifizierung eines Teils des Arbeitsvertrags dar, hinsichtlich der Arbeitnehmeridentität. Die HSBC fügt daher im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung zum bestehenden Vertrag fünf weitere HSBC-Geschäftsbereiche hinzu. Für einige Mitarbeiter gilt nun der Kollektivvertrag des Bankensektors, für andere jedoch nicht. Der Arbeitgeber – oder besser, die sechs Arbeitgeber? – profitiert daher von einer maximalen Flexibilisierung, wobei die Mitarbeiter je nach Laune der Direktion, jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen, zu einem anderen Standort verlagert werden können. • Im Anschluss an den Verhandlungstermin am 16. Oktober 2012, der mit einem Scheitern endet, treffen sich die Gewerkschaften sowie die Personalvertreter und die Geschäftsleitung von CETREL S.A. am 17. Dezember 2012 erneut vor dem Nationalen Schlichtungsamt. Gemeinsam mit den anderen in der HSBS-Bank tätigen Gewerkschaften wird LCGB-SESF beim Vorstand und bei der Gewerbeaufsicht (ITM) vorstellig, um dieses unseriöse Verfahren gegenüber den Mitarbeitern zu kritisieren. Während dieser Verhandlung schlägt die Geschäftsleitung von CETREL S.A. eine finanzielle Anhebung von 0 % für das Jahr 2012 und 2013 vor und bietet für Januar 2014 die Zahlung einer einmaligen Prämie von 900 € an. • Am 28. November 2012 beginnen die Verhandlungen über ei- Die Parteien tagen im Januar 2013 um den Text des Kollektivvertrags 2012 / 2014 fertigzustellen. In diese Vereinbarung wurden die während der Verhandlungen durchgesetzten qualitativ bedeutsamen Veränderungen integriert. nen Sozialplan bei KBL und am 6. Dezember 2012 unterzeichnen die Gewerkschaften und der Vorstand eine Vereinbarung. Diese Massenkündigung betrifft 150 Mitarbeiter. Der LCGB-SESF kritisiert während den Verhandlungen, dass im Rahmen der Entlassungen keine sozialen Kriterien festgelegt wurden. Im Gemischten Ausschuss werden lediglich Leistungs-, Einsetzbarkeits- und Weiterentwicklungskriterien berücksichtigt. Zwei Drittel der Arbeitnehmer sind nämlich älter als 45 Jahre. Im Sozialplan kann man dann schließlich doch Maßnahmen integrieren, die die große Zahl älterer Arbeitnehmer berücksichtigten und für die über einen gewissen Zeitraum Sicherheiten, Stellenvermittlungsund Weiterbildungsmaßnahmen eingeplant werden. • Im Laufe des Jahres 2012 tagt die paritätische Bankenkommission einmal im Monat. Die wichtigsten Verhandlungsthemen sind das sektorielle Rahmenabkommen gegen Mobbing, die Bestimmungen 108 Der Branchenkollektivvertrag im Versicherungssektor: • Im Januar 2012 führt der LCGB-SESF hinsichtlich der Neuverhandlungen des Kollektivvertrags im Versicherungswesen intensive Verhandlungen mit der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften ACA. • Aufgrund der unnachgiebigen Haltung von ACA beschließen die am Verhandlungstisch sitzenden Gewerkschaften am 15. März 2012, die Teilnahme an den Verhandlungen abzubrechen. • Am 27. März 2012 organisieren die drei Gewerkschaften in Luxemburg-Stadt eine Protestaktion vor dem Gebäude der Versicherungsgesellschaft AXA (die die Präsidentschaft des ACA innehat), um gegen die Position der Arbeitgeberseite zu protestieren. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) zes im Allgemeinen und der Entwicklung des Arbeitsmarktes im Besonderen zu erörtern. Im Anschluss an die kürzlich veröffentlichten Informationen über die Abschaffung des Bankgeheimnisses und den automatischen Austausch von Daten über Zinszahlungen aus Sparguthaben natürlicher Personen ab dem 1. Januar 2015, will der LCGB-SESF den Minister über die erheblichen Bedenken der Gewerkschaften zu dieser Lage informieren. • Am 5. Juni 2012 unterzeichnen die Gewerkschaften schließlich mit ACA einen neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Versicherungssektors. Dieser wird für die Jahre 2012, 2013 und 2014 beschlossen und beinhaltet einige finanzielle Vorteile. 2013 Aktivitäten: • Am 27. März 2013 tagt die 10. Alljährliche Generalversammlung des LCGB-SESF. Während dieser Tagung werden die zahlreichen in der Banken- und Versicherungsbranche aufgetretenen Probleme besprochen. Beispielsweise kommt es in immer stärkerem Maße zu Entlassungen einzelner Mitarbeiter. Der LCGB-SESF weist den Finanzminister zudem auf die zahlreichen Standortverlagerungen bestimmter internationaler Konzerne, die auf die Anlagefonds spezialisiert sind, hin und erwähnte die daraus resultierende negative Entwicklung der Beschäftigungslage. Im Anschluss an die Ankündigung der Regierung, ihre Beteiligungen an BGL-BNP Paribas veräußern zu wollen, unterstreicht der LCGB-SESF in seiner Stellungnahme schließlich die stabilisierende Funktion, die die staatlichen Anteile am Bankenkapital gewährleiste. Falls der Staat dennoch an seinem Rückzug festhalten solle, besteht der LCGB-SESF auf der Notwendigkeit eines entschlossenen Engagements auf sozialpolitischem Gebiet und zugunsten der Sicherung der Arbeitsplätze. • Am 14. Juni und am 29. August 2013 adressiert der LCGB• Am 22. April 2013 folgen etwa 200 Personalvertreter und Beschäftigte des Finanzsektors der Einladung den zehnten Jahrestag der Gründung des LCGB-SESF im Carré Rotondes zu feiern. • Bei dieser Tagung wird die Kampagne für die Sozialwahlen 2013 eingeleitet und es erfolgt die Vorstellung der 19 Kandidaten für die Wahlen in der Gruppe 4 der Arbeitnehmerkammer (CSL). SESF ein Schreiben an den Finanzminister, um ihn zu bitten die Referenzsteuersätze für die Berechnung eines Steuervorteils auf Kredite, die vom Arbeitgeber gewährt wurden, abzuändern. Dieser Prozentsatz wird aufgrund einer großherzoglichen Verordnung für die Steuerjahre 2011 und 2012 auf 2,00 % festgesetzt. Die den Kunden für eine Hypothekenanleihe angebotenen Zinssätze können dagegen bis zum Prozentwert von 1,50 % sinken. In diesem besonders schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Gesamtzusammenhang, vertritt der LCGB-SESF die Meinung, dass die auf einem zu hohen Referenzwert basierende Besteuerung von Sachbezügen inadäquat und ungerecht sei. • Im Rahmen der paritätischen Fachkommission wurde im Ge- samtzusammenhang mehrerer Projekte im Juli 2013 eine Vereinbarung über Maßnahmen gegen Mobbing im Bankensektor unterzeichnet. • Am 17. April 2013 findet ein Weiterbildungstag der LCGB- SESF-Personalvertreter zum Thema des „Burn-out-Syndroms“ (beruflich bedingte Erschöpfung eines Arbeitnehmers) statt. • Am 17. Mai 2013 trifft eine LCGB-SESF-Delegation Finanzminister Luc FRIEDEN, um mit ihm das Thema zur Zukunft des Finanzplat- Diese Vereinbarung überträgt die branchenübergreifende Übereinkunft betreffend Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz, die im Jahr 2009 von den Sozialpartnern auf nationaler Ebene unterzeichnet wurde, auf den Bankensektor. Aufgrund der Vereinbarung, wurden die Verpflichtungen des Arbeit- 109 DIE FACHVERBÄNDE gebers hinsichtlich der Mobbingprävention detailliert festgelegt. Der Arbeitnehmer erhält zudem Informationen zur Unterstützung bei Mobbing. Die Vereinbarung soll in den künftigen Kollektivvertrag des Bankengewerbes integriert werden. Aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Gesamtzusammenhangs erachtet es der LCGB-SESF als sehr wichtig, den betreffenden Geldbetrag rasch anzupassen, damit die Kaufkraft der Essens-Schecks benutzenden Arbeitnehmer gesichert wird. • Im Anschluss an die Ankündigung der Schließung der Bank LBLux S.A. vor einigen Monaten, hat diese zum 20. März 2014 zusammen mit den Gewerkschaften einen Sozialplan unterzeichnet. Von den 172 Bankmitarbeitern werden 150 Personen entlassen. Kollektivverträge: Anfang 2013 kann nach mehrmonatigen schwierigen Verhandlungen für das Unternehmen CETREL der neue Kollektivvertrag unterzeichnet werden. Der Branchenkollektivvertrag im Bankensektor: Da der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer des Bankengewerbes zum 31. Dezember 2013 auslaufen wird, bereitet der LCGB-SESF seinen Forderungskatalog hinsichtlich der Neuverhandlungen des Kollektivvertrags für die im Bankengewerbe tätigen Arbeitnehmer vor. Dieser Katalog wird während der Sitzung unter Beteiligung der zwei anderen Gewerkschaften präsentiert und die Vorschläge des LCGB-SESF werden in den gemeinsamen Forderungskatalog der Gewerkschaften integriert, der Ende November 2013 der ABBL zugesendet wurde. 2014 Aktivitäten: • Am 18. Februar 2014 organisiert der LCGB-SESF eine erste Wei- terbildung für die im November 2013 neu gewählten Personalvertreter. Folgende Themen wurden behandelt: das Gesetz über Personalvertretungen und die Grundlagen des Arbeitsvertrags. • Am 24. März tagte die alljährliche Generalversammlung des LCGBSESF. Nach der Verabschiedung des Kassenberichts 2013 und dem Budget für das Jahr 2014 wählen die Teilnehmer das Nationalkomitee neu, und zudem wurden mehrere Exekutivmandatsträger von LCGB-SESF neu gewählt. Gabriel DI LETIZIA, Vorsitzender LCGB-SESF seit Gründung des Fachverbands im Jahr 2002, wird wiedergewählt und übt diese Funktion somit fünf weitere Jahre aus. Das Mandat des LCGB-SESF-Generalsekretärs wird Benoît MIGEAUX (BIL) übertragen. Als Vize-Präsident des LCGB-SESF fungiert Jean-Paul FRIEDRICH (BGL BNP PARIBAS). Die Funktion des nationalen SESF-Kassierer vertrauen die Tagungsteilnehmer Corinne LUDES (BGL BNP PARIBAS) an, die diesbezüglich von Bernard SCHMIT (ING) unterstützt wird, der zum stellvertretenden Kassierer gewählt wird. Der Vorsitzende wird zudem den LCGB-SESF im LCGB-Zentralkomitee vertreten; weitere Vertreter in diesem Gremium sind Isabelle DAVID (RBC ITS) und Michel SCHARFF (BIL). Kollektivverträge: • Am 7. März 2014 wird der LCGB-SESF beim neuen Finanzminister Pierre GRAMEGNA vorstellig und beantragt, dass die auf gesetzlicher Grundlage festgelegten Zinssätze angepasst und die gesetzlichen Bestimmungen, die diesen durchschnittlichen Freibetrag für Mahlzeiten beziehungsweis für Essens-Schecks festlegen, neu bestimmt werden. Was die Essens-Schecks betrifft, liegt die Freibetragsregelung zwischen dem Durchschnittswert eines Kantinen-Essens (aktuell gesetzlich festgelegt auf 2,80 €) und dem Dreifachen dieses Wertes (8,40 €), bzw. einem maximalen Freibetrag von 5,60 €. Aus diesem Grunde müssen nach Ansicht des LCGB-SESF die gesetzlichen Bestimmungen neu gefasst werden, damit eine Neubewertung der Essens-Schecks in Höhe von 12,00 € erfolgt und ein Steuerfeibetrag in der Spanne bis 8,00 € eingeführt wird. 110 Am 28. März 2014 haben Fedil Employment Services (FES) und die Gewerkschaften den Kollektivarbeitsvertrag für die ständigen Mitarbeiter der Zeitarbeitsunternehmen und auch den Kollektivvertrag für die Zeitarbeiter neu verhandelt. Diese beiden Kollektivverträge gelten bezogen auf Vollzeitarbeitseinheiten für etwa 4.800 luxemburgische Arbeitnehmer. Der Branchenkollektivvertrag im Banksektor: Am 23. April 2014 einigen sich die die drei im Bankengewerbe repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen über eine Grundsatzvereinbarung betreffend den Abschluss eines Kollektivvertrags für die Jahre 2014-2016 mit dem Bankenverband ABBL. Dieser Einigung bedeutet hinsichtlich zentraler Punkte die Weiterführung des 2013 auslaufenden Kollektivvertrags. Nach mehreren Gesprächsterminen, die der Bearbeitung der Texte dienen, erfolgt die Unterzeichnung des Kollektivvertrags am 15. Mai 2014. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) LCGB-Dienstleistungen und Handel 2010 2011 Aktivitäten: Aktivitäten: • Am 24. März 2010 wird der Sozialplan für Markanz-Lux S.A. un- Am 22. März 2011 findet die Gründungssitzung für den LCGB-Betriebsvorstand von Cactus S.A. statt. terzeichnet. Der Sozialplan erlaubt in groben Zügen die Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze des Personals der Gesellschaft. • Am 30. Juni 2010 wählt das Personal des Supermarktes Colruyt in Mersch seine erste Personalvertretung. Bei diesen Wahlen erhielt der LCGB alle Mandate. • Im Laufe des Jahres 2010 läuft die Brasserie de Luxembourg in Diekirch Gefahr, endgültig schließen zu müssen. Um Entlassungen zu vermeiden, wird ein Plan zum Beschäftigungserhalt am 10. September. Die Öffnungszeiten im Handel: Die Öffnungszeiten im Handel: Am 1. Juli 2010 wird eine Abweichung von einem Jahr bei den verlängerten Öffnungszeiten am Samstagabend und an bestimmten Vortagen von Feiertagen vom Ministerium für den Mittelstand gewährt. Die Abweichung bei den verlängerten Ladenöffnungszeiten am Samstagabend und an bestimmten Vortagen von Feiertagen wird vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 verlängert. Die Kollektivverträge im Handel: Ab diesem Zeitpunkt können die Ladenöffnungszeiten am Samstagabend und an bestimmten Vortagen von Feiertagen von 18 auf 20 Uhr verlängert werden, abgesehen vom 24. und 31. Dezember, wenn die Geschäfte um 16 Uhr schließen. Die Kollektivverträge im Handel: • Am 1. Mai 2010 tritt der neue Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Gebäudereinigungssektor in Kraft. • Am 29. Juni 2010 unterzeichnet der LCGB den ersten Kollektivver- trag für die Beschäftigten des Supermarktes Lidl. Das Abkommen gilt vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012. • Unterzeichnung des ersten Kollektivvertrags für die Beschäftigten von Delhaize Luxembourg S.A. mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2013. • Am 28. April 2011 wird der Anhang zum Kollektivvertrag für Mun- howen S.A. von den Sozialpartnern für die Laufzeit von einem Jahr unterzeichnet. • Am 12. Juli 2011 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag für Heintz van Landewyck. • Am 14. Dezember 2011 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag für Adler Mode S.A. mit zweijähriger Laufzeit. • Am 12. Juli 2010 wird der erst Kollektivvertrag für die Beschäftigten 2012 von Luxgsm unterzeichnet. Die Laufzeit gilt vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011. Aktivitäten: • Am 26. August 2010 unterzeichnet der LCGB den ersten Kollek- tivvertrag für die Beschäftigten des Geschäftes Brico. Die Laufzeit erstreckte sich vom 1. September 2010 bis zum 31. August 2013. • Am 25. Januar 2012 findet eine Informationssitzung für die Beschäf- tigen von Schlecker in der LCGB-Zentrale über die Insolvenz der Firma statt. • Am 26. Oktober 2010 unterzeichnet der LCGB den Kollektivver- trag für die Beschäftigten von Domaines du Vinsmoselle. Das Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2011. • Am 9. November 2010 wird der Kollektivvertrag für die Beschäf- tigten von Verband Group mit den Tochtergesellschaften Versis, Agricom, Agrofeed und Mecan unterzeichnet. • Im Dezember 2010 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag für die Supermärkte Delhaize Knauf in Pommerloch und Schmiede mit einer Laufzeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012. • Am 21. Mai 2012 findet ein Delegiertentag des LCGB-Fachver- bandes Handel im Kulturzentrum Schungfabrik in Tetingen statt. Ziel dieses Tages ist die Erneuerung der Mandate des Fachverbandsvorstandes. Valérie PELUCCHINI (Cora City Concorde) wird zur Vorsitzenden des Fachverbands gewählt. 111 DIE FACHVERBÄNDE • Am 4. Juli 2012 erfolgt die erste Sitzung des Fachverbandsvorstan- des des LCGB-Handel. Jean-Pierre NICOLAS (DELHAIZE KNAUF POMMERLOCH) wurde zum Vizepräsidenten und Gilles CAMILLINI (CACTUS BASCHARAGE) zum Sekretär gewählt. Die Kollektivverträge im Handel: • Am 24. Januar 2012 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag von Motorway Luxembourg S.A. mit einer Laufzeit von zwei Jahren. • Am 20. September 2012 findet ein Ausbildungstag für die LCGBBetriebsmannschaft von Heintz van Landewyck im Bildungszentrum CEFOS in Remich statt. • Am 16. Februar 2012 wird die Erneuerung des Kollektivvertrags für den Supermarkt Auchan Luxembourg S.A. zwischen der Direktion und den Gewerkschaften unterzeichnet. • Am 22. März 2012 unterzeichnet der LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten von Mister Minit. • Am 18. Dezember 2012 unterzeichnet der LCGB den ersten Kollektivvertrag des Einkaufszentrums Pall Center. Der Hauptpunkt dieses Kollektivvertrags betrifft die besondere Klausel „Späte Arbeitszeiten an Samstagen“. • Am 26. September 2012 findet eine Sitzung zwischen dem LCGB und der Leitung von Schlecker Luxemburg zur Information über die Umstrukturierung der Geschäfte in Luxemburg statt. Ein neues Verkaufskonzept wird vorgestellt. Die Firma nennt sich fortan DAYLI. 2013 Aktivitäten: • Am 9. Januar 2013 besuchten LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, und LCGB-Gewerkschaftssekretär Bento PIRES den Standort der Luxlait in Roost/Bissen. Die Öffnungszeiten im Handel: • Am 26. Juni 2012 findet eine Unterredung mit der Mittelstandsmi- nisterin Françoise HETTO-GAASCH und den für den Handel zuständigen LCGB-Gewerkschaftssekretären statt. Der neue Gesetzesentwurf über die Öffnungszeiten an Samstagen und am Vortag von Feiertagen im Handel wird besprochen. Am 10. Juli 2012 findet ein Treffen mit der Mittelstandsministerin Françoise HETTO-GAASCH und den für den Handel zuständigen LCGB-Gewerkschaftssekretären zwecks eines Austauschs über die fünf zusätzlichen Sonntage an denen die Geschäfte auf dem Gebiet der Gemeinde Luxemburg geöffnet sind, statt. 112 • Am 15. Februar 2013 verteilen die Gewerkschaftssekretäre des Fachverbands LCGB-Handel und die Personaldelegation vonbei Heintz Van Landewyck Flugblätter mit der Stellungnahme des LCGB zum Entwurf der neuen europäischen Richtlinie über Tabakwaren. • Am 30. Januar 2013 findet eine Weiterbildung der LCGB-Betriebsmannschaft von Cactus im CEFOS in Remich statt. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) • Am 19. Juni 2013 treffen die Delegierten und Militanten des LCGB in den Bereichen Handel und Reinigungswesen im CEFOS in Remich, um an einer Fortbildung zum Thema Burnout teilzunehmen. • Am 27. Februar 2013 findet ein Weiterbildungstag für die Delegierten und Militanten des LCGB im Handel und im Reinigungswesen statt. • Am 17. April 2013 findet eine Unterredung zwischen dem LCGB und Gesundheitsminister Mars DI BARTOLOMEO über den Vorschlag zur Überarbeitung der europäischen Richtlinie über Tabakwaren und über die Risiken, die diese Richtlinie für die Arbeitsplätze beim nationalen Tabakproduzenten Heintz van Landewyck mit sich bringen könnte. • Am 27. Mai 2013 findet eine Unterredung mit der Leitung von Bâ- tiself und den beiden LCGB-Gewerkschaftssekretären Bento PIRES und Mandy NOESEN statt. Nach dem Konkurs des Stammhauses Praktiker in Deutschland ist das Ziel dieser Sitzung ein Austausch zur Analyse des Verkaufs der Anteile von Praktiker in Luxemburg und die Konsequenzen desselben für die drei Geschäfte in Luxemburg. Die Direktion bestätigt, dass Bâtiself Luxembourg seinen Namen behält und dass die Geschäfte weiterhin bestehen bleiben und dass es keine Änderungen für die Beschäftigten geben werde. • Am 16. Juli 2013 besucht eine Delegation des LCGB bestehend aus LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL und den LCGB-Gewerkschaftssekretärinnen Sandy STRICHARTZ und Mandy NOESEN das Einkaufzentrum Pall Center in Oberpallen. • Am 12. September 2013 hält das Team des LCGB-Handel eine Informationssitzung für das Personal der Tap Dayli GmbH ab. Angesichts der Lage in den Geschäften, die seit Monaten nicht beliefert wurden, erhalten die Beschäftigten die erforderlichen Informationen, falls das Unternehmen Konkurs anmelden solle. • Am 11. September 2013 wird eine Delegation des LCGB vom Luxemburger Verband der Gebäudereinigungsunternehmen zu einem Meinungsaustausch nach dem jüngsten Beschluss des Berufungsgerichtes bezüglich des sozialen Mindestlohnes für qualifizierte Arbeitnehmer empfangen. • Am 12. und 13. Juni 2013 finden die Weiterbildungstage zum Thema „Ich bin belgischer Grenzgänger und arbeite in Luxemburg“ im CEFOS in Remich statt. Valérie PELUCCHINI und Jean-Pierre NICOLAS nehmen für den Fachverband LCGB-Handel an dieser Fortbildung teil, um ihre Kenntnisse über die Luxemburger Sozialversicherungsgesetzgebung zu vertiefen und die belgischen Arbeitskollegen über ihre Rechte in Kenntnis setzen zu können. Die Öffnungszeiten im Handel: Am 21. März 2013 findet eine Unterredung zwischen Mittelstandsministerin Françoise HETTO-GAASCH und dem Fachverbandsvorstandes des LCGB-Handel über das Gesetz zu den Öffnungszeiten an Samstagabenden und an Vortagen von Feiertagen statt. 113 DIE FACHVERBÄNDE Ziel dieser Sitzung ist es das Gesetz zu erläutern, das die Öffnungszeiten an Samstagen bis 20 Uhr ausschließlich mit der Zustimmung der Sozialpartner im Kollektivabkommen erlaubt. Die Ministerin stellt klar, dass diese Zustimmung gilt, wenn ein Zuschlag für späte Arbeitszeiten im Rahmen eines Kollektivabkommens vereinbart wurde. In dem Kontext stellt der LCGB den Kollektivvertrag von Pall Center vor, der erste Kollektivvertrag im Bereich Handel, in dem eine spezielle Klausel bezüglich der Arbeitsstunden an Samstagen von 19 bis 20 Uhr enthalten ist. • Am 23. August 2013 unterzeichnet der LCGB einen An- hang zum Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Supermärkte Cora in Bartringen (City Concorde) und Foetz. Der bestehende Kollektivvertrag wird um eine Laufzeit von 2 Jahren verlängert bis zum 22. August 2015. Am 25. und 26. September 2013 wird der Kollektivvertrag an das Personal beider Geschäfte verteilt. • Am 19. September 2013 findet das zweite Treffen beim Nationalen Die Kollektivverträge im Handel: Schlichtungsamt zwischen den vertragsunterzeichnenden Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden in der Sache um die Erneuerung des Kollektivvertrags im Gebäudereinigungsbereich statt. In Anbetracht der Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften kann keine Einigung erzielt werden. • Am 13. und 14. Februar 2013 findet bei Cora Foetz und Cora City • Der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft bei Bernard-Massard und • Am 22. März 2013 wird der Anhang zum Kollektivvertrag oni 2014 Concorde die Verteilung von Informationsblättern mit Erläuterungen zum Stand der Kollektivverhandlungen statt. CACTUS zwischen der Geschäftsleitung und der gewerkschaftlichen Verhandlungskommission unterzeichnet. • Am 18. April 2013 unterzeichnet der LCGB den Nachtrag zum Kollektivvertrag der Brasserie Nationale de Bofferding. • Am 30. April 2013 unterzeichnet der LCGB den neuen Kollektivvertrag für die Beschäftigten bei Luxlait. Der Kollektivvertrag läuft vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2014. • Am 31. Mai 2013 wurde das Kollektivabkommen für die Beschäftigten von Ricoh PSF Luxembourg vom LCGB unterzeichnet. Dieses Abkommen läuft vom 1. Mai 2012 bis zum 31. März 2015, also 35 Monate. • Am 25. Juli 2013 unterzeichnet der LCGB als Mehrheitsgewerkschaft und Wortführer der Beschäftigten bei Neuberg S.A. den neuen Kollektivvertrag für alle Beschäftigten (Anwendung des Einheitsstatuts). Am 30. August 2013 wird der neue Kollektivvetrrag vom Delegierten Domenico DI CIOLLA an seine Arbeitskollegen verteilt. • Am 31. Juli 14 2013 wird der Anhang zum Kollektivvertrag für das Personal von Heintz Van Landewyck vom LCGB nach schwierigen Verhandlungen mit der Unternehmensleitung unterzeichnet. 114 Wortführer der Arbeitnehmer, unterzeichnet am 15. Oktober 2013 den Anhang zum Kollektivvertrag. Aktivitäten: • Am 21. Januar 2014 findet eine Informationssitzung für die Beschäf- tigten, die vom Konkurs der TAP DAYLI Vertriebs GmbH betroffen sind, statt. Am 29. Januar 2014 beginnt die Personaldelegation von Motorway Luxembourg S.A. eine Runde bei den einzelnen Tankstellen der Gesellschaft. Auf dieser Runde beantwortet die Delegation die Fragen der Kollegen und verteilte Informationsmaterial. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) • Bei den Personalausschusswahlen, die am 18. Februar 2014 bei Express Services, einem auf Gebäudereinigung spezialisierten Unternehmen mit 400 Beschäftigten, stattfanden, erhält der LCGB 4 von 7 Effektivmandaten und 4 von 7 Ersatzmandaten. Mit diesem Wahlergebnis kann der LCGB seine Position im Bereich der Gebäudereinigung stärken. Nach ISS Facility Services ist Express Services das zweite große Reinigungsunternehmen, in dem der LCGB die Mehrheit hält. • Am 16. Mai 2014 trifft der LCGB eine Delegation des Luxemburger Handelsverbandes (CLC), die sich aus dessen stellvertretenden Vorsitzenden Anna SUARDI, dessen stellvertreteden Vorsitzenden Laurent SCHONCKERT, dessen beigeordneten Direktor Yves GARDET und dem Verwaltungsratsmitglied Fernand ERNSTER zusammensetzt, für die Besprechung der vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. • Am 30. Mai 2014 wird dem LCGB mitgeteilt, dass die Direktion von Lidl Luxemburg die Öffnung von vier seiner sieben Geschäfte am 1. Mai vorsieht. Der LCGB reagiert mit einem Schreiben an das Management von Lidl sowie an den Wirtschaftsminister Etienne SCHNEIDER mit der Frage, ob der Wirtschaftsminister die Genehmigung für die Öffnung der Geschäfte am 1. Mai erteilt hat. Eine Genehmigung ist nie beantragt worden. Der LCGB setzt durch, dass die Geschäfte am Feiertag des 1. Mai 2014 geschlossen bleiben. • Am 7. Mai 2014 findet eine Delegiertenkonferenz für den Handel statt. Bei dieser Gelegenheit benannte der LCGB-Handel sich in LCGB-Dienstleistungen und Handel um. Auf dieser Konferenz wird Jean-Pierre NICOLAS (Delhaize) zum neuen Vorsitzenden des Fachverbandes gewählt und wird zusammen mit den Kollegen Gilles CAMILLINI (Cactus) und Natalie SCHNEIDER (Motorway) Mitglied des LCGB-Zentralkomitees. Die Kollektivverträge im Handel: • Am 4. April 2014 unterzeichnet der LCGB als Mehrheitsgewerkschaft und Wortführer der Arbeitnehmer des Unternehmens Moulin de Kleinbettingen den neuen Kollektivvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten. • Am 17. April 2014 unterzeichnet der LCGB den Kollektivvertrag für die Beschäftigten von Siemens S.A. Der Kollektivvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Dezember 2014. • Im Mai 2014 unterzeichnet der LCGB den ersten Kollektivvertrag für alle Arbeitnehmer der vier Hema-Geschäfte in Luxemburg für eine anfängliche Laufzeit von einem Jahr. LCGB-Transport 2010 Flussschifffahrtsgesellschaft Lehnkering über die Erneuerung des Kollektivvertrages in diesem Unternehmen statt. Aktionen: Im Mai 2010 führt der LCGB eine neue Leistung für Berufsfahrer ein, nämlich eine Rechtsschutzversicherung, die folgende Aspekte umfasst: - Entschädigungsanträge: Wir helfen dir dabei, deine Rechte durchzusetzen, z.B. bei Arztkosten, Schadensersatz, moralischen Schaden, Einkommenseinbußen, usw.; Verteidigung in Straßenverkehrsangelegenheiten, Anwaltshonorare, Gerichtskosten, jeden Einspruch, jede Berufung oder Revision; Unterstützung bei Inhaftierung, bei Bewährungsstrafen oder Begnadigung; rechtlicher Beistand bei einem Fahrverbot oder beim Einzug des Führerscheines. 2012 Kollektivverträge: Im Februar 2012 fand eine Informationssitzung mit der Delegation der 2013 Aktionen: • Am 6. März 2013 traf eine Delegation des LCGB den Regierungs- beauftragten für die Seeschifffahrt, Robert BIWER, und den Qualitätsreferenten des Seeschifffahrtskommissariats, Marc SIUDA, der ebenfalls mit der Überarbeitung der Gesetzgebung im Rahmen der Maßnahmen für die praktische Umsetzung einer nationalen Gesetzgebung befasst ist. 115 DIE FACHVERBÄNDE Die Unterredung bezog sich auf die Schifffahrt und die Arbeitsbedingungen der rund 5.000 Seeleute, die unter Luxemburger Flagge beschäftigt sind. Mobilität“ in der Stadt Luxemburg (z.B. „Tram“) sowie „Logistic-HUB“ in Bettemburg sind Indikatoren für den Fortbestand dieser Tendenz. Mit dem Ziel seine Bemühungen zu bündeln und optimisieren, speziell im Hinblick auf die Bearbeitung multisektorieller Themen, hat der LCGB zwecks Gründung eines Fachverbandes LCGB-Transport seine Delegierten aus den verschiedenen Teilbereichen des Transports auf eine Konferenz eingeladen. • Am 24. Juni 2013 traf sich die Personaldelegation der Lkw-Transportfirma Savam Lux in der LCGB-Zentrale in Luxemburg, um dort mehrere Aktualitätsthemen zu erörtern, u.a. die massiven Entlassungen infolge des Abwärtstrends der Konjunktur. Dominique MACAHDO (Sales-Lentz) wurde zum Präsidenten des Fachverbandes gewählt und wird die Arbeitnehmer des Transportsektors im Zentralvorstand des LCGB vertreten. Der erste Vorstand des Fachverbandes besteht aus folgenden Mitgliedern: Philippe BONESIRE (Sales-Lentz), Emile DOSTERT (Demy Schandeler), Jean-Louis GOEDER (Lux-Airport), Alain HIM (Lux-Airport), Jean-Claude JUNGEN (Luxair), Roger KLEIN (Autobus Stephany), Einar KRISTJANSSON (Cargolux), Dominique MACHADO (Sales-Lentz), Vitor Hugo MARTINS (Luxair), Astrid MOSEL (Cargolux), Henri PIERRARD (Sales-Lentz), Paul REUTER (Luxair), Thomas WÄTZOLD (Daulux) und Alain ZEIMERS (Autobus Stephany). Während die Autonomie der verschieden existierenden Strukturen und Mitglieds Sektoren die im Fachverband LCGB-Transport zusammengeführt werden weiterhin respektiert wird hat der LCGB-Transport die Mission die gewerkschaftliche Arbeit im Transportsektor zu koordinieren, sowie verschieden Sektor übergreifende Problematiken wie z.B. die Müdigkeit anzusprechen. • Am 19. August 2013 traf eine Gruppe von Schwerlasterfahrern der Firma Italux LCGB-Gewerkschaftssekretär Jean-Luc ZAHLEN. Die Beschäftigten des Unternehmens machten auf die unmenschlichen Arbeitsbedingungen, unter denen sie arbeiten müssen, aufmerksam. Der LCGB-Transport zielt nicht darauf ab die Autonomie der im Fachverband regruppierten verschiedenen Strukturen in Frage zu stellen, sondern hat zum Ziel, die Gewerkschaftsarbeit des LCGB im Transportbereich zu koordinieren und gemeinsame Dossiers der im Transportsektor beschäftigten Arbeitnehmer zu bestimmen und in Angriff zu nehmen wie z.B. die Übermüdung der Autosbusund LKW-Fahrer, Schiffskapitäne oder Piloten von Fracht- sowie Personenflugzeugen. Kollektivverträge : 2014 Aktionen: Der Transport- und Logistikbereich verzeichnete in den vergangenen Jahren eine starke Entwicklung, die Umsetzung der Projekte „nachhaltige 116 Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 260 Arbeitnehmer der Flussschifffahrtsgesellschaft Lehnkering sind im Hinblick auf die Einführung eines Kollektivvertrages in diesem Wirtschaftszweig von großer Bedeutung. Die Verhandlungen verlaufen Anfang 2014 im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens, damit die Errungenschaften der Angestellten des Unternehmens aufrechterhalten werden. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) LCGB-ACAP (Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors) 2010 • Die Generalversammlung des LCGB-ACAP fand am 25. November 2011 im Restaurant Le Rondeau in Bridel statt. Aktivitäten: Im Rahmen dieser Generalversammlung 2011 wurde ein neuer Fachverbandsvorstand gewählt und der scheidende Präsident, Christophe GRIESS, wurde für eine Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt. Das Interesse der Busfahrer an der Funktion dieser Gewerk-schaftsstruktur zeigte sich anlässlich zahlreicher Bewerbungen für die Wahl des neuen LCGB-ACAP-Vorstandes. • Am 15. Oktober 2010 fand in Bergem die Generalversammlung der Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) statt. Anwesend waren als Repräsentanten der in Luxemburg ansässigen Busfahrer etwa vierzig Personen. Dargestellt wurde die aktuelle Lage der Branche und die Forschritte beim Kollektivvertrag; zudem wurde einstimmig ein neuer Fachverbandsvorstand gewählt. • Am 24. November 2010 fand eine Unterredung zwischen dem LCGB und dem Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen statt. Bei diesem Treffen wurden mehrere die Infrastrukturen betreffenden Problematiken besprochen, wie z.B. fehlende sanitäre Einrichtungen am Ende der Busstrecken, fehlende Parkplätze, die Einrichtung neuer Buswege, grüne Wellen der Ampelanlagen, die den heutigen Fahrzeugen angepassten Haltepunkte, usw. Der Kollektivvertrag für das private Busgewerbe: Während einer Fachverbandsvorstandssizung der Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) wurden Maßnahmen zur Sensibilisierung der Fahrer privater Autobusse beschlossen. Seit mehreren Jahren bereits gibt es im Kollektivvertrag nämlich keine nennenswerten Fortschritte. Der Kollektivvertrag für das private Busgewerbe: Am 24. September 2010 wurde dank dem maßgeblichen Einsatz des Verhandlungsführers LCGB eine Verlängerung des Kollektivvertrags für die im privaten Busgewerbe tätigen Arbeitnehmer vereinbart. Die Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags fand am 1. Dezember 2010 statt. 2011 Aktivitäten: Daher beschließt der LCGB-ACAP den Beginn einer Mobilisierungs-Aktion mit der Bezeichnung „LA BARABE!“. Dies bedeutet konkret, dass mittels eines veränderten körperlichen Erscheinungsbildes der Fahrer, genauer gesagt der Verzicht auf die Bartrasur beziehungsweise das Tragen eines Armbandes (oder auch beides zusammen), in einen begrenzten Zeitraum die Solidarität zwischen Busfahrern gezeigt wird und gleichzeitig wird den Unternehmern verdeutlicht, dass die Beschäftigten der Branche endlich eine Berücksichtigung ihrer Forderungen anstreben und dass sie trotz des Verzichts auf eine lautstarke Bekundung ihrer Meinung mit ihren Arbeitsbedingungen keineswegs zufrieden sind. Anfang Juli 2011 zieht der LCGB-ACAP eine positive Bilanz der Kampagne “LA BARBE!”. Nachdem etwa 2.000 grüne Armbänder verteilt wurden, konnte der LCGB-ACAP in zwei Wochen den Solidaritätsgeist der Busfahrer ermessen, die das Armband mit der Aufschrift “DER BART” trugen oder sich einen Bart wachsen ließen – oder auch beide Aktionen zusammen realisierten. • Der LCGB nahm am 20. Mai 2011 am Luxemburger Bahnhof an einer Protestaktion gegen die zunehmenden Gewalttätigkeiten im öffentlichen Personenverkehr teil. 2012 Aktivitäten: • Der Fachverbandsvorstand des LCGB-ACAP und mehrere Fahrer von Privatbussen trafen sich am 26. März 2012 bei CEFOS Remich zu einem Weiterbildungstag. 117 DIE FACHVERBÄNDE • Am 13. Dezember 2012 fand in Anwesenheit des LCGB-Nationalpräsidenten, Patrick DURY, die alljährliche Generalversammlung des LCGB-ACAP statt. LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY wies in seiner Ansprache auf die laufenden Verhandlungen des branchenübergreifenden Kollektivvertrags hin und auf die eventuell erforderlichen gewerkschaftlichen Aktionen im Fall einer fehlenden Einigung mit den Arbeitgebervertretern. • Am 2. Juli 2013 fand in der LCGB-Zentrale eine Weiterbildungsveranstaltung über die gesundheitlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Busfahrerberuf statt, an der die Leiterin des Bereichs der branchenübergreifende Krankheitsprävention an den Arbeitsplätzen (Santé au Travail Multisectoriel, STM), Frau Dr. Nicole MAJERY, teilnahm. • Seit mehreren Jahren setzt sich die Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) für eine Lösung der Problematiken der Zeiteinteilung, der Wegstreckenführung ein und wies nachdrücklich auf die fehlenden sanitären Einrichtungen an den Busstrecken hin. 2013 Aktivitäten: • Am 3. März 2013 trafen sich 50 Personen in der LCGB-Zentrale zur Generalversammlung der Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP). Bei dieser Gelegenheit wurden mehrere gewerkschaftliche Manadate des LCGB-ACAP erneuert und die aktuelle politische und soziale Lage im Busgewerbe erörtert. • Am 27. August 2013 ehrten LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, LCGB-Generalsekretär Fränz LOMEL, der stellvertretende LCGB-Generalsekretär Christophe KNEBELER und LCGB-Gewerkschaftssekretär Jean-Luc ZAHLEN den langjährigen Militanten René WEBER aus Anlass seines Übergangs in den wohlverdienten Ruhestand nach 43 jähriger Arbeit. • Unser Kollege René WEBER hat als sehr engagierter Delegierter und treuer Gewerkschaftsmilitanten im Unternehmen Luxair und später im Unternehmen Voyages Ecker, sehr dazu beigetragen, dass die Vereinigung der Busfahrer des Privatsektors (LCGB-ACAP) sich erneuern konnte. • Am 4. Juni 2013 trafen sich die LCGB-Delegierten des privaten In diesem Sinne lag dem LCGB viel daran, René WEBER mit einem Geschenkkorb für alle seine Bemühungen und sein Engagement zu danken, das er in den vergagegen dreißig Jahren zeigte, u.a. im LCGB-ACAP-Fachverbandsvorsstand. Busgewerbes in CEFOS in Remich zu einem gewerkschaftlichen Weiterbildungstag. • Der Fachverbandsvorstand der Vereinigung der Busfahrer des Pri• Am 2. Juli 2013 traf der LCGB die Vertreter der luxemburgischen Handelsverbandes (Confédération Luxembourgeoise du Commerce, CLC), vertreten durch seinen Direktor Thierry NOTHUM und den Berater Pascal DICKES zwecks Meinungsaustauschs über die Weiterbildung der gewerblichen Fahrer. 118 vatsektors (LCGB-ACAP) traf sich am 18. Oktober 2013 in der LCGB-Zentrale zu einer Arbeitssitzung, an der auch der Europaabgeordnete Georges BACH teilnahm. Als derzeitiges Mitglied des Ausschusses für Transportwesen und Tourismus des Europäischen Parlaments sind Georges BACH die Problematiken, mit denen es die Berufskraftfahrer zu tun haben, sehr wohl bekannt. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Der Kollektivvertrag für das private Busgewerbe : Der LCGB hat als Mehrheitsgewerkschaft und Wortführer der Arbeitnehmer des privaten Busgewerbes am 14. Mai 2013 einen Anhang zum Kollektivvertrag für die Busfahrer und die angestellten Hilfskräfte im privaten Busgewerbe unterzeichnet. Dieser Kollektivvertrag, der ab dem 1. Juni 2013 in Kraft tritt, wird um 18 Monate verlängert. • Am 4. März 2014 empfingen der Vorsitzende der Gewerkschaftsdelegation von Sales-Lentz, Dominique MACHADO und der stellvertretende Vorsitzende der Delegation von Sales-Lentz, Henri PIERRARD, LCGB-Generalsekretär, Francis LOMEL und LCGBGewerkschaftssekretär Jean-Luc ZAHLEN am Firmensitz von SalesLentz in Niederkerschen zu einer Unterredung mit dem Transportdirektor der Firma, Robert FUNK. Dieses Treffen verlief in einer konstruktiven Atmosphäre, es wurden mehrere Themen, darunter beispielweise die Aktivitäten der Gewerkschaftsdelegation bei Sales-Lentz, die Zukunft des Unternehmens und die Entwicklung der Geschäftstätigkeit von Sales-Lentz besprochen. Im Anschluss an diese Sitzung besuchten die Gewerkschaftsdelegierten das Büro der Arbeitnehmervertretung und sahen sich die dortigen Plakataushänge an. 2014 Francis LOMEL und Jean-Luc ZAHLEN lernten zudem den Service-Leiter Christian HOLTGEN kennen. Insbesondere die Funktion des “Nightrider”-Services wurde in diesem Zusammenhang erläutert. Als Abschluss der Unterredung wurde die Firmengarage besichtigt. Aktivitäten: • Am 10. Februar 2014 wurde eine LCGB-Delegation vom Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH, empfangen. Der LCGB stellte anlässlich dieses Gesprächs eine Reihe von Foderungen zur Verbesserung der Arbeitbedignungen der Arbeitnehmer auf, nachstehend die wichtigsten Punkte: - Anpassung der Lenkzeiten und der Pausenzeiten der Fahrer; Fragen zur Bedeutung des Regierungsvorhabens der nachhaltigen Mobilität; RGTR-Buslinienverbund: Hygieneprobleme (Bereitstellung von Sanitäreinrichtungen für die Fahrer), Sicherheit in den Fahrzeugen (für Fahrer und Fahrgäste); Angleichung der Karten für freie Verkehrmittelnutzung für sämtliche Arbeitnehmer des öffentlichen Transportgewerbes. • Am 25. Mai 2014 lud die Vereinigung der Busfahrer des Privatsek- tors (LCGB-ACAP) ihre Mitglieder ins “Veräinshaus Um Widdem” der Gemeinde Kayl zu einem gemütlichen Grillfest ein. • Diese Initiative zielte darauf, außerhalb der Arbeitszeit den Mei- nungsaustausch über aktuelle Themen zu ermöglichen, in entspannter Atmosphäre und bei geselligem Beisammensein. Dieses Event, an dem etwa fünfzig Personen teilnahmen, wurde ein voller Erfolg. 119 DIE FACHVERBÄNDE LCGB-SEA (Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der Luftfahrt) 2010 • Am 25. November 2010 organisierten die Cargolux-Piloten mit der Unterstützung des LCGB eine Protestaktion vor dem Flughafenterminal von Findel. Aktivitäten: • Am 20. April 2010 trafen sich Vertreter des LCGB mit dem Minis- Diese Protestaktion fand statt, weil 300 Cargolux-Piloten der Ansicht sind, dass die für die Flugbewegungen zuständigen Leiter ein derart unangenehmes und repressives Betriebsklima eingeführt haben, dass die Mitarbeiter Angst hätten, ihre Meinung zu äußern, wenn diese nicht mit derjenigen ihrer Vorgesetzten übereinstimme oder auch in den Fällen, in denen sie Fehler eingestehen wollten. ter für Wirtschaft und Außenhandel, Jeannot KRECKE, zu einem Gespräch. Der Minister unterstrich anlässlich dieser Unterredung, der Attraktivität des Standortes Findel größte Bedeutung zuzumessen. Diesbezüglich schlug er die Einrichtung eines Rundtischgesprächs unter Beteiligung der Gewerkschaften, der betreffenden Personalvertretungen, der Arbeitgeber und auch der Vertreter des Wirtschaftsministeriums vor. Kollektivverträge: • Am 9. Juni 2010 tagte die 3. Generalversammlung des LCGB-SEA. Bei dieser Gelegenheit unterstrich LCGB-SEA-Präsident Paul REUTER, die Bedeutung einer starken Gewerkschaftsbundes, wie z.B. der LCGB-SEA, der auf die Bereiche Flugverkehr und Logistik spezialisiert ist. • Das seit 2008 verhandelte Abkommen bei Cargolux wird am 19. März 2010 in Form eines Zusatzes zum Kollektivvertrag unterzeichnet. • Am 8. Juni 2010 findet die Unterzeichnung einer Übereinkunft über die prinzipielle Neufassung des Kollektivarbeitsvertrags für Lux-Airport statt. Dieser neue Vertrag ist vom 1. Januar 2010 bis zum 32. Dezember 2012 gültig. 2011 Aktivitäten: • Am 12. Mai 2011 wird eine LCGB-Delegation vom Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, Claude WISELER, und vom Wirtschaftsminister, Jeannot KRECKE, zu einer Unterredung empfangen, betreffend die Beantwortung der von den Arbeitnehmervertretern gestellten Fragen. • Am 6. Oktober 2010 findet ein Rundtischgespräch über die Logistikbranche statt, organisiert vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen und dem Ministerium für Wirtschaft und Außenhandel. • Die beiden zuständigen Minister und verschiedene im Frachtzen- trum tätige Unternehmen präsentierten ein Dokument, in dem sämtliche erforderlichen Informationen, die sich auf die Zukunftssicherung von Findel beziehen, zusammengefasst wurden. Im Anschluss an die Pressemitteilungen, in denen die Öffentlichkeit über eine mögliche Übernahme von 35 % Aktienanteilen des Unternehmens Cargolux durch Qatar Airways informiert wurde, verlangt der LCGB eine Drinlgichkeitssitzung unter Einbeziehung der zuständigen Minister. • Anlässlich des EU-Verkehrsministerrates am 16. Juni 2011 organisierte die Europäische Cockpit-Vereinigung mit Unterstützung des LCGBSEA und der luxemburgischen Vereinigung der Langstreckenpiloten (ALPL) in Luxemburg-Kirchberg eine Protestaktion, um sich für eine europäische gesetzliche Regelung gegen Erschöpfung und Ermüdung von Langstreckenpiloten einzusetzen. Diese Ermüdungserscheinungen bei Piloten wurden in wissenschaftlichen Untersuchungen klar nachgewiesen. Video: Protestaktion vom 16. Juni 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux 120 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) 2012 Aktivitäten: • • Am 27. März 2012 trafen sich die Gewerkschaften und die zuständigen Minister Etienne SCHNEIDER und Claude WISELER. Die Minister wiesen die Gerüchte um den Standort Findel zurück und informierten die Gewerkschaften, dass die Regierung sich der Bedeutung des Flughafenstandortes bewusst sei und „alles unternommen wird“, um die gegenwärtige Krise zu überwinden. • Am 31. März 2012 findet in Düdelingen eine Versammlung der Arbeitnehmer von CFL-Multimodal statt. Im Anschluss an die im August 2011 erfolgte Übernahme der Unternehmen LENTZ Express (UPS) und LENTZ Logistics und nach der Einrichtung einer einzigen Personalvertretung im Unternehmen, bittet die Personaldelegation die Arbeitnehmer, sich zu versammeln. Auf der Tagesordnung steht der Bericht über die laufenden Kollektivvertragsverhandlungen und eine freie Diskussion, wobei die Arbeitnehmer die Themen selbst bestimmen. • Am 4. Juni 2012 findet eine Unterredung zwischen einer LCGB-Delegation. dem Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur, Claude WISELER und der Ministerin für Mittelstand und Tourismus, Françoise HETTO statt zwecks Diskussion über die Entwicklung einer globalen Strategie für den Standort Findel. Der Staat muss als Mehrheitseigner der luxemburgischen Luftfahrtgesellschaften, nach Ansicht des LCGB eine konkrete Rolle übernehmen und darauf achten, dass die neuen Aktionäre unser Modell des Sozialpartnerschaftsdialogs nicht in Frage stellen. • Am 27. Juli 2012 fand eine Unterredeung zwischen einer LCGB-Delegation und dem Vorsitzenden des Luxair-Verwaltungsrates Paul HELMINGER statt. Das Unternehmen Luxair bereitet strukturelle Neuordnungen hinsichtlich seiner künftigen Luftfahrtaktivitäten vor. Für den LCGB liegt es auf der Hand, dass sich jede Maßnahme, die im Bereich der Luftverkehrs von Luxair getroffen wird, auch in erheblichem Maße auf die Lage des betreffenden Personals auswirkt. Um eine optimale Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu erreichen, ist eine transparente Vorgehensweise, unter Beteiligung sämtlicher betroffener Parteien, unbedingt erforderlich. Aus diesem Grunde forderte der LCGB im Juni 2011 die Einberufung einer Tripartite für die Luftschiffahrt, dessen Mission darin bestünde, die Auswirkungen der von Luxair geplanten strukturellen Neuordnungen auf die Arbeitplätze und die betreffenden Arbeitnehmer zu untersuchen und die gegebenenfalls erforderliche Problemlösungen im Sinne der Existenzabsicherung der betroffenen Arbeitnehmer finden könnte. • Am 7. Juli 2011 tagt die 4. Generalversammlung des LCGB-SEA. LCGB-SEA-Präsident Paul REUTER unterstreicht in seiner Begrüßungsrede, dass die vor Ort geleistete gute Arbeit ihre Früchte trage. Der fast zehnprozentige Anstieg der Mitgliederzahl von LCGB-SEA in Findel sei ein gutes Beispiel hierfür. Kollektivverträge: • • Am 12. Juli 2011 wird der Geschäftsleitung von Cargolux ein gemeinsamer Forderungskatalog präsentiert. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Branche und der Gesellschaft zum Jahresende 2011 beschlossen die Sozialpartner die stillschweigende Verlängerung des Kollektivarbeitsvertrags von 2011 bis 2012, ohne dass zusätzliche Forderungen erhoben wurden. Diese Vorgehensweise gewährleistet die Beibehaltung sozialer Errungenschaften. Am 19. Oktober 2011 beantragen die unterzeichnenden Gewerkschaften den Beginn von Verhandlungen über die Neufassung und Verbesserungen der Kollektivverträge von Luxair, um die zwei Verträge entsprechend dem Einheitsstatut in einem gemeinsamen Dokument zusammen zu führen. Der Geschäftsleitung wurde ein gemeinsamer Forderungskatalog übermittelt, der bis zum Jahresbeginn 2012 unbeantwortet bleibt. Dieses auf Initiative des LCGB organisierte Gespräch zielte darauf, die zuletzt in den Massenmedien veröffentlichten Informationen über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erörtern. Der LCGB nutzte die Gelegenheit, um sich über die Ansichten des Verwaltungsratsvorsitzenden zur künftigen Unternehmensstrategie zu informieren. 121 DIE FACHVERBÄNDE Kollektivverträge: • • Am 3. Oktober 2012 reagierten die luxemburgische Vereinigung der Langstreckenpiloten (ALPL) und der LCGB-SEA im Rahmen einer Pressekonferenz auf die neuen Vorschläge der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (AESA) zu den neuen vereinheitlichten Regelungen auf europäischer Ebene, die zum Jahresende 2015 in Kraft treten sollen, betreffend die Erschöpfungs- und Ermüdungserscheinungen von Piloten. Am 19. Januar 2012 haben die unterzeichnungsberechtigten Gewerkschaften bei Luxfuel S.A. den Kollektivvertrag verlängert. Trotz eines schwierigen konjunkturellen Umfelds gelang den beiden Parteien die Ausarbeitung eines verbesserten Kollektivvertrags, und sie verlängerten ihn um einen Zeitraum von drei Jahren. Er gilt vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014. • Am 25. Januar 2012 kündigten Cargolux Airlines International S.A und die Gewerkschaften offiziell an, dass sie sich auf einen Anhang zum Kollektivvertrag geeinigt und diesen unterzeichnet hätten. Die erweiterten Vertragsbestimmungen dieses Kollektivvertrags werden rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft treten und enden zum 31. Dezember 2012. Die Parteien unterzeichnen zudem einen zweites Abkommen betreffend Maßnahmen, die nach einem wirtschaftlich sehr schwierigen Jahr 2011 für die Zukunft des gesamten Unternehmens zwecks Absicherung und Erweiterung eines umfassenden Plans erforderlich sind. • Am 20. November 2012 hielt der LCGB eine Pressekonferenz ab, um seinen Fragenkatalog, der sich an Cargolux / Luxair und an die Minister Claude WISELER und Etienne SCHNEIDER richtet, zu präsentieren. Alle Fragen des LCGB ergaben sich aufgrund der Ereignisse der letzten Zeit, im Zusammenhang mit den Unternehmen Cargolux und Luxair (Kündigung der Kollektivverträge, gemeinsame Kundgebung am 13. November 2012, Mitteilung über das Ausscheiden von Qatar Airways aus dem Cargolux-Gesellschaftskapital). Ihre Antworten müssen zwecks einer fundierten Diskussion über die für den Standort Findel festzulegende Strategie unbedingt übermittelt werden. Video: Pressekonferenz vom 20. November 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux • Am 28. September 2012 erfolgt seitens der Cargolux-Geschäftsleitung die einseitige Kündigung des Kollektivvertrags mit Cargolux, ohne dass diesem Schritt etwa Erörterungen mit den Gewerkschaften vorangegangen wären. Dies stellt in der Geschichte des Dialogs der Sozialpartner in Luxemburg einen beispiellosen Vorgang dar. • Am 29. Oktober 2012 folgt die Geschäftsleitung von Luxair dem Beispiel von Cargolux und kündigt einseitig die Kollektivverträge. • Angesichts der einseitigen Kündigungen der Kollektivverträge durch die Geschäftsleitungen von Cargolux und Luxair organisieren die Gewerkschaften am 13. November 2012 vor der Abgeordnetenkammer in Luxemburg-Stadt eine gemeinsame Kundgebung für den Erhalt der Unternehmen Cargolux und Luxair in Luxemburg und für die Existenzabsicherung der Beschäftigten von Findel. 1.500 Menschen waren diesem Aufruf der Gewerkschaften gefolgt. Nach der Überreichung eines offenen Briefs mit den gewerkschaftlichen Forderungen an den Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Laurent MOSAR, unterstrich der LCGB in seiner Rede, dass der luxemburgische Staat als Mehrheitsaktionär der Luftfahrtunternehmen Cargolux und Luxair endlich Verantwortung übernehmen solle. Für den LCGB liegt auf der Hand, dass der Findel nicht das gleiche Schicksal erleben dürfe wie Arcelor, nach der Übernahme durch Mittal. Video: Gemeinsame Kundgebung vom 13. November 2012 http://www.youtube.com/user/lcgblux • Am 27. November 2012 tagt die 5. ordentliche Generalversammlung des LCGB-SEA im Hotel IBIS am Standort Findel. 122 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Kollektivverträge: Am 30. Dezember 2011 kündigt das Unternehmen CFL Multimodal einseitig den Kollektivvertrag und die Verhandlungen beginnen somit in gespannter Atmosphäre. Im Anschluss an die Fusion von CFL Multimodal mit dem Unternehmen Lentz ist es zudem unbedingt erforderlich, dass den Mitarbeitern der beiden Gesellschaften früher oder später ein einziger, gemeinsamer Kollektivvertrag vorgelegt wird. Aufgrund der besonderen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens CFL Lentz Multimodal verlaufen 2012 die Verhandlungen über den Abschluss des Kollektivvertrags besonders kompliziert. • Zu Beginn des Jahres 2013 werden die Zugangskontrollen für die Beschäftigten des Flughafens Luxemburg verstärkt. Die Sicherheitsdienste der Flughafenbetreibergesellschaft Lux-Airport haben den Auftrag, am Flughafeneingang bei den Mitarbeitern „jeden tragbaren Gegenstand“ zu durchsuchen. 2013 Aktivitäten: • Das Ausmaß dieser Kontrollen gestaltet sich jedoch überraschend, das Sicherheitspersonal muss die Brieftaschen und sogar den „Inhalt“ der Brötchen der Arbeitnehmer unter die Lupe nehmen. Der LCGB stellt angesichts dieser Vorgänge die Frage nach der Legitimität und Berechtigung dieser Maßnahmen und wendet sich diesbezüglich an die Massenmedien. Im Rahmen eines europäischen Aktionstages der Europäischen Cockpit-Vereinigung (organisieren der LCGB und die Luxemburgische Vereinigung der Langstreckenpiloten (ALPL) am 22. Januar 2013 am Flughafen Luxemburg einen „Marsch für die Sicherheit”. Ziel dieser Aktion ist es, die Passagiere in Anbetracht der neuen europäischen Richtlinie über die Flugdienstzeiten im Luftverkehr gezielt zu informieren und zu sensibilisieren. Aufgrund der neuen Normen könnten die Fluggesellschaften nämlich mit Risiken verbundene Flugzeiten umsetzen, denn das Flugpersonal müsste unter Umständen Dienstzeiten von 20 Stunden bzw. sogar von 22 Stunden leisten. • Während diesem Treffen informiert der Sprecher der luxemburgischen Aktionäre, Paul HELMINGER, zuerst darüber, dass der Cargolux-Wartungsdienst weiterhin in Luxemburg angesiedelt bleibe. Außerdem unterstreicht er, dass der vom Cargolux-Verwaltungsrat genehmigte strategische Plan ohne ein effizientes Kostenmanagement nicht funktionieren könne, dass die von Cargolux geplante deutliche Produktivitätssteigerung ohne Lohnreduzierungen und ohne Stelleneinsparungen realisiert werden solle. Video: Marsch für die Sicherheit vom 22. Januar 2013 http://www.youtube.com/user/lcgblux • Am 18. Februar 2013 empfängt Paul HELMINGER, der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Unternehmen Luxair und Cargolux in seiner Eigenschaft als Sprecher der luxemburgischen Aktionäre der beiden Luftfahrgesellschaften eine LCGB-Delegation unter der Leitung von LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY. Am 23. Januar 2013 empfangen die Minister eine LCGB-Delegation unter der Führung von LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, zusammen mit Mitarbeitern der Unternehmen Luxair und Cargolux, zwecks Erörterung des 42 Fragen umfassenden Schreibens zum Findel, das der LCGB am 20. November 2012 an die Regierung gesandt hat. Obwohl mehrere Fragen derzeitig nicht geklärt werden können, weil deren Beantwortung von strategischen Neuüberlegungen, die gegenwärtig noch nicht abgeschlossen sind, abhängig sind, beinhalteten die Ausführungen der beiden Minister eine Reihe von Klarstellungen. • Am 18. April 2013 findet die 6. ordentliche Generalversammlung der Gewerkschaft der Arbeitnehmer in der Luffahrt (LCGB-SEA) statt. Im Rahmen dieser Generalversammlung finden Neuwahlen zum Fachverbandsvorstand von LCGB-SEA statt. Paul REUTER wird als Präsident des LCGB-SEA wiedergewählt. Als Gastredner ergreift der Europaabgeordnete Georges BACH, Mitglied im Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments, das Wort und befasste sich u.a. mit den Bodenabfertigungsdiensten der europäischen Flughäfen. Aufgrund eines Vorschlags zur Neuregelung könnte Luxemburg gezwungen werden, für die Bodendienste einen dritten Dienstleister zuzulassen. 123 DIE FACHVERBÄNDE • Am 3. Juni 2013 macht der LCGB die Luxair-Geschäftsleitung auf die problematischen Arbeitsbedingungen im Cargo-Center aufmerksam, nämlich die hohe Arbeitsbelastung, fehlendes Personal und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen. • Der LCGB bittet die Luxair-Geschäftsleitung in einem Brief, eine Versammlung unter Beteiligung der Cargo-Center-Mitarbeiter und der Generaldirektion zu organisieren, damit die Arbeitnehmer selbst detailliert über ihre Anliegen berichten können. Nachdem das Investitionsprojekt von den Aktionären und dem Verwaltungsrat des Unternehmens grünes Licht erhalten hat, wird der LCGB am 16. Dezember 2013 von François BAUSCH, Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen und vom Finanzminister, Pierre GRAMEGNA, im Rahmen eines Meinungsaustauschs über den aktuellen Stand des Dossiers Cargolux / HNCA empfangen. Der LCGB nutzte diesen Gesprächstermin, um dem Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen einen Brief zu überreichen, der seine Überlegungen über die Verfahrensweise, die für dieses Dossier beachtet werden solle, zusammenfasst. Im Anschluss an neue Meldungen in den Massenmedien betreffend einen möglichen Erwerb von 35 % Gesellschaftsanteilen durch den chinesischen Konzern HNCA (Henan Civil Aviation Development and Investment Company) traf der LCGB am 9. Oktober 2013 den Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, Claude WISELER, zu einem Meinungsaustausch über dieses Thema. Der LCGB verdeutlicht seine Stellungnahme, indem er unterstrich, der Erwerb von 35 % der Aktienanteile seitens eines neuen Aktionärs zwecks Überlebens von Cargolux als luxemburgischem Kernunternehmen in den Bereichen Verkehrswesen und Logistik sei von größter Relevanz und bedeute daher die dauerhafte Sicherung der etwa 1.100 luxemburgischen Arbeitsplätze. Dieser Erwerb von Aktienanteilen durch einen ausländischen Investor sollte als optimale Gelegenheit genutzt werden, das Weiterbestehen des Unternehmens mit seinen Arbeitsplätzen in Luxemburg abzusichern, verbunden mit einer Stärkung der Position von Cargolux auf dem internationalen Markt. Der Einstieg eines neuen Aktionärs in das Unternehmen müsse auch einen Beitrag zur Weiterentwicklung Luxemburgs als logistischem Excellenzzentrum leisten. • Am 5. Dezember 2013 trifft eine Delegation des LCGB den neuen Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH, um mit diesem über die aktuelle Lage bei Cargolux zu diskutieren. Der LCGB verlangt insbesondere, dass die luxemburgischen Aktionäre (die 65% der Aktienanteile halten) bei diesem Business gemeinsam handeln, um die Interessen des Unternehmens langfristig zu verteidigen und auch die strategische Position Luxemburgs zu sichern. Die Vereinbarung mit HNCA sollte in nachhaltiger Weise zu einer Stärkung des Unternehmens Cargolux und des Großherzogtums beitragen und daher die Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit gewährleisten und die Arbeitsplätze im Land absichern. 124 Kollektivverträge: • Am 18. April 2013 enden die Verhandlungen über die Erneuerung des Kollektivvertrags von Luxair erfolglos. Zwecks Beilegung des Streits haben die Gewerkschaften keine andere Wahl als die Einschaltung der Nationalen Schlichtungsamtes. • Am 28. Mai 2013 unterzeichnet der LCGB als einziges im Unternehmen Kuehne + Nagel mit Sitz in Contern vertretene Gewerkschaft den ersten Kollektivvertrag für die etwa 520 Unternehmensmitarbeiter. • Am 7. Juni 2013 beschließen die vertragsschließenden Gewerkschaften von Cargolux die Einschaltung des Nationalen Schlichtungsamtes. • Am 20. Juni 2013 versammelen sich etwa 300 Luxair-Mitarbeiter vor dem Sitz des Arbeitsministeriums, um ihrer Empörung bezüglich des Dossiers des Kollektivarbeitsvertrags (CCT) auszudrücken, das seit dem 10. Juni 2013 von dem Schlichter bearbeitet wird. Auf dieses Protest-Event folgte ein “Marsch zur Schlichtung”. Die Kundgebungsteilnehmer begleiten mit Vuvuzela-Tönen die Verhandungskommissions-Mitglieder zum ehemaligen Sitz des Arbeitsamtes, wo die Sitzung des Nationalen Schlichtungsamtes stattfindet. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Letztgenannter Vertrag tritt rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 in Kraft und seine Laufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2014. Im Rahmen dieser Weiterführung wird ein Anhang zum Kollektivvertrag und eine Anlage betreffend den Antrag auf Ausnahmeregelung, der am 9. August 2013 seitens Cargolux bei der Direktion der luxemburgischen Zivilluftfahrtbehörde (DAC) eingereicht werden muss, hinzugefügt. • Am 22. Juni 2013 organisiert der LCGB eine Informationsveranstaltung für die Belegschaft des Konzerns CFL Multimodal, um diese im Detail über den Fortgang der Kollektivvertragsverhandlungen zu informieren. 2014 Aktivitäten: • • Im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen treten die ver- tragsschließenden Gewerkschaften am 25. Juli 2013 mit der Luxair-Direktion zusammen. Nach vierstündigen Unterredungen kannbezüglich der Neufassung des Kollektivvertrags eine Übereinstimmung erzielt werden. Die LCGB-Gewerkschaftsmitglieder und Personalvertreter, die in sämtlichen Service-Bereichen des Unternehmens tätig sind (Wartung, Flugnavigation, Operations, usw.) werden weiterhin wachsam sein und in der täglichen Arbeit die Entwicklung der Partnerschaft zwischen Cargolux und HNCA überprüfen, um zu gewährleisten, dass die eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden und der neue Aktionär hinsichtlich des Unternehmens, seiner Betriebsttätigkeit und der Arbeitsplätze das versprochene Nachhaltigkeitskonzept realisiert. Die Vereinbarung enthält folgende Elemente: - Die Wiedereinführung der zwei Kollektivverträge, die rückwirkend vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2013 gelten. Die durch gemeinsamen Beschluss erfolgte Kündigung der Kollektivverträge, womit dann beginnend mit dem September 2013 neue Verhandlungen geführt werden können. Die Gründung von Arbeitsgruppen, deren Aufgabe darin besteht, in den verschiedenen Abteilungen von Luxair Group adäquate Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität und Rentabilität vorzuschlagen. • Am 8. August 2013 unterzeichnen Cargolux Airlines International S.A. und die Gewerkschaften eine Laufzeitverlängerung für den Kollektivvertrag. Am 14. Januar 2014 erfolgt die endgültige Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen Henan Civil Aviation and Investment Co., Ltd. (HNCA) und Cargolux Airlines International S.A. seitens des Ministers für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH, während dessen offiziellen Besuchs in China. • Am 12. Mai 2014 trifft sich eine LCGB-Delegation mit dem Minister für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, François BAUSCH, zu einer dringend einberufenen Sitzung hinsichtlich der in den Massenmedien erwähnten Zusammenarbeit zwischen den Flughäfen Zhengzhou und Hahn Frankfurt, beziehungsweise Leipzig im Geschäftsbereich der Luftfracht. Kollektivverträge: Am 1. April 2014 unterzeichnet die Geschäftsleitung von CFL Multimodal mit der Mehrheitsgewerkschaft einen Kollektivvertrag. Da der LCGB einschätzt, dass der neue Kollektivvertrag hinsichtlich der sozialen Errungenschaften der Arbeitnehmer eine deutliche Verschlechterung darstellt, beschließt er, diesen Kollektivvertrag nicht zu unterschreiben und entsprechend seinen Gewerkschaftsstatuten seine Mitglieder im Unternehmen CFL Multimodal bezüglich der weiteren Vorgehensweise zu befragen. 125 DIE FACHVERBÄNDE Nationales Komitee für Wach- und Sicherheitsdienste 2010 Sektorieller Kollektivvertrag: Nach mehr als 2 Jahren andauernden Verhandlungen wurde der Kollektivvertrag für Wach- und Sicherheitsdienste endlich am 14. Oktober 2010 zwischen dem Arbeitgeberverband Fedil Security Services und den vertragsschließenden Gewerkschaften unterzeichnet. Dieser Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 30. Juni 2011. Kollektivverträge: Nach mehrmonatigen Verhandlungen wurde der Kollektivvertrag der Firma Vinci Park Services Luxembourg S.A. am 7. Dezember 2010 vom LCGB, der einzigen im Unternehmen vertretenen Gewerkschaft, unterzeichnet. • Im Rahmen seiner Sensibilisierungskampagne, um den unhaltbaren Bedingungen entgegenzutreten, die durch die Übernahme von Verträgen zwischen Sicherheitsdienstunternehmen verursacht wurden, z.B. die Übernahme des Vertrages der G4S durch Cobelguard bei der Europäischen Kommission und die sogenannten neuen Wachdienste wie Red Lion Security s.à r.l., trifft das Nationale Komitee für Wach- und Sicherheitsdienste des LCGB im Juni 2011 Arbeitsminister Nicolas SCHMIT. 2011 Aktivitäten: • Der Sicherheitsdienst der Gebäude der Europäischen Kommission in Luxemburg war verunsichert wegen der Betriebsübernahme aufgrund der Ausschreibung, die alle 5 Jahre stattfindet. Daher hat der LCGB am 9. Mai 2011 eine Pressekonferenz einberufen, um diese komplizierte Situation, von der 180 Arbeitsplätze bedroht sind, zu erläutern. • Im Rahmen des Karriereprofessionalisierungsprojekts im Sicher- heitsdienst hat das Nationalkomitee Bewachung und Sicherheit unter Vorsitz von Tony GIANNINI am 1. September 2011 einen diesbezüglichen Weiterbildungskurs organisiert. Video: Pressekonferenz vom 9. Mai 20111 http://www.youtube.com/user/lcgblux Kollektivverträge: Am 23. Dezember 2011 wurde der Kollektivvertrag für die Personaldelegation der Firma Vinci Park unterzeichnet. Dieser Vertrag wurde für einen Zeitraum von 2 Jahren (vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013) abgeschlossen. 2012 • Im Mai 2011 traf sich die Leitung der Firma Brinks mit Vertretern des LCGB. Während dieses Treffens wurden u. a. die bestehenden Schwierigkeiten im Sicherheitsdienst erörtert. Genauer gesagt wurden mit dem Wachdienst verbundene Probleme sowie Arbeitspläne, wie die Urlaubsregelung, erörtert und diskutiert. Actions : Am 5. März 2012 findet im Büro des LCGB in Esch/Alzette die alljährliche Generalversammlung des Nationalen Komitees für Wach- und Sicherheitsdienste statt. Viele Angestellte des Sicherheitsdienstsektors nahmen daran teil, um sich über die bestehende Situation in ihrer Branche zu informieren und diese zu kommentieren. Während dieser Versammlung, wurde über ein neues Komitee sowie die Wahl seines Vorsitzenden Antonio GIANNINI für einen Zeitraum von drei Jahren abgestimmt. • Infolge von Problemen, die in der Firma Red Lion Security s.à r.l. auftraten, hat der LCGB am 25. Mai 2011 in seinem Büro in Esch/ Alzette ein Briefing für die 65 betroffenen Angestellten organisiert. 126 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Sektorieller Kollektivvertrag: Am 11. Dezember 2012 haben die Vertreter des Nationalen Komitees für Wach- und Sicherheitsdienste des LCGB anlässlich einer außerordentlichen Generalversammlung die Mitglieder der Kollektivvertragskommission einstimmig beauftragt, sich für den ungekürzten und bedingungslosen Erhalt des 13. Monats einzusetzen. 2013 Aktivitäten: • Im Rahmen seiner alljährlichen Generalversammlung am 13. Juni 2013 in Düdelingen hat das Nationale Komitee für Wach- und Sicherheitsdienste des LCGB seine Mandate erneuert und den Fachverbandsvorstand für die Arbeitnehmer aus Parkhausfirmen geöffnet. konfrontiert werden, ohne zu wissen, ob ihr Arbeitsplatz oder sozialen Errungenschaften vom neuen Arbeitgeber übernommen werden. Deswegen sind die Angestellten der Wach- und Sicherheitsdienste unannehmbarem Druck und Spannungen ausgesetzt. Bezüglich der Vorlage von Sicherheitsdienstverträgen für öffentliche Gebäude sowie für vom Staat unterstützte Veranstaltungen, teilt der Arbeitsminister die Position des LCGB, dass die soziale Komponente und die Garantie einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung von den verschiedenen Ministerien bei ihrer Auswahl von Dienstleistungsfirmen zukünftig stärker in Betracht gezogen werden sollten. Er hat vorgeschlagen, in diesem Sinne auf Ebene des Regierungsrats zu intervenieren. Der Arbeitsminister schließt sich der Vorgehensweise des LCGB an, die daraus besteht, dass der Tätigkeitsbereich der Branche in der Gesetzgebung genau definiert wird, die Qualität der Dienstleistung verbessert werden (erforderliches Ausbildungsniveau, notwendige fachliche Eignung, Zulassung, usw.) und die erforderliche Anzahl an Sicherheitsdienstpersonal mit dem zu bewachenden Publikum und je nach Art der Gebäude und Veranstaltungen in Verbindung gesetzt wird (Schueberfouer, Kavalkaden, Konzerte, usw.). Sektorieller Kollektivvertrag: • Infolge einer Initiative des LCGB hat Arbeitsminister Nicolas SCH- MIT am 23. September 2013 die Gewerkschaften, Arbeitgebervertreter des Sicherheitsdienstsektors und eine Reihe Verantwortlicher aus dem Arbeitsministerium, dem Mittelstandsministeriums und des Justizministeriums eingeladen zu einer Tripartite-Sitzung zwecks Analyse und Diskussion der Sicherheitsdienst- und CIT-Sektoren, die von einer scharfen Konkurrenz geprägt sind und circa 3.500 Personen in Luxemburg beschäftigen. Am 4. Juli 2013 wurden bei einer Unterredung zwischen dem LCGB und dem Arbeitsminister vor allem die Problematik der Unternehmensübertragung in der Sicherheitsdienstbranche und ihre Folgen für die Beschäftigung erörtert. Denn Unternehmen in dieser Branche können von einem Tag auf den anderen einen Dienstleistungsvertrag verlieren, nicht nur im Privatsektor oder öffentlichen Dienst, sondern auch bei den europäischen Institutionen. Die Verhandlungen zum neuen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer der Wach- und Sicherheitsdienste wurden bei einem Arbeitstreffen am 17. Mai 2013 in der LCGB-Zentrale erörtert. Die LCGB-Delegierten haben die Gewerkschaft nachdrücklich beauftragt, alles daranzusetzen, dass der 13. Monat weder gekürzt noch an die Abwesenheit von der Arbeit gebunden wird. Der Erhalt des bestehenden Kollektivvertrages ist oberste Priorität damit die Errungenschaften der Arbeitnehmer und der soziale Frieden in der Branche gesichert werden können. Dies gefährdet regelmäßig die Existenz der Angestellten, die oft mit der Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes 127 DIE FACHVERBÄNDE LCGB-Privatschulen 2011 jahres 2011/2012 auftraten. Zu den weiteren Themen gehörten die Bedeutung der Privatschulen in Luxemburg, die Einführung und praktische Umsetzung der Schülerbetreuung in den luxemburgischen Sekundarstufenschulen und selbstverständlich auch die Reform des Sekundarstufenunterrichts im Großherzogtum. Aktionen: • Am 8. Juni 2011 fand der konstituierender Fachverbandskongress des LCGB-Privatschulen in Bertrange statt. Zu den Themen gehörten die Statuten des Fachverbands, ein Aktionsprogramm und eine Resolution, die zur Abstimmung gestellt und einstimmig angenommen wurde. Zum ersten Präsidenten des LCGB-Privatschulen wurde Carlo ROSATI gewählt. Kollektivverträge: • • International School of Luxembourg: Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrags. LTPEM: Unterzeichnung des neuen Tarifvertrags. 2013 Aktivitäten: • • Am 12. September 2011 fand die erste Pressekonferenz des Fachverbandsvorstand LCGB-Privatschulen. In den luxemburgischen Privatschulen sind insgesamt etwa 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt, es werden mehr als 4.000 Schüler unterrichtet, und es ist ein deutlich ansteigender Trend zu verzeichnen. Was ihre Arbeitsbedingungen betrifft, so haben die Arbeitnehmer der Privatschulen zahlreiche Beschwerden, die sie demnächst der Ministerin für Bildung und Berufsausbildung, Mady DELVAUX-STEHRES, vorlegen werden. Am 17. Oktober 2013 fand der Fachverbandskongress des LCGB-Privatschulen in der LCGB-Zentrale statt. Zu den Teilnehmern dieses Kongresses gehörten etwa vierzig Delegierte und Gewerkschaftsmitglieder aus Privatschulen. Die Kongressteilnehmer bestimmten sodann mehrere Gewerkschaftsmandate für den Fachverband LCGB-Privatschulen neu: Guy WAGENER (AGEDOC) wurde als neuer Fachverbandspräsident gewählt. Er wird zudem den Fachverband im LCGB-Zentralkomitee vertreten. Mitglieder des neuen Fachverbandsvorstandes sind: Guy WAGENER (AGEDOC), Paul DIDIER (AGEDOC), Dan FELLENS (AGEDOC), Klaudia ROLAND (EPMC) und Marc STEINES (AGEDOC). Die Kongressdelegierten verabschiedeten außerdem eine Resolution, die folgende zentrale Punkte enthält: Kollektivverträge: - • St George’s International School: Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags. • International School of Luxembourg: Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags. 2012 - eine größere Transparenz bei den Dossiers der unteren und höheren Klassenstufen des Sekundarstufenunterrichts und im technischen Sekundarunterricht und eine bessere Kommunikation in Richtung der betroffenen Lehrkräfte; eine bessere Kommunikation zwischen den Privatschulen und dem nationalen Ministerium für Bildung und Berufsausbildung; Einbeziehung der Lehrkräfte in die Examen am Ende des Sekundarstufenunterrichts und der technischen Sekundarstufe, nicht nur als Beobachter, sondern auch in der Funktion von Korrektur-Verantwortlichen. Aktivitäten: Am 27. Februar 2012 fand die erste Unterredung zwischen dem LCGB-Privatschulen und der Ministerin für Bildung und Berufsausbildung, Mady DELVAUX-STEHRES statt. Während dieser Unterredung, die in einer konstruktiven und entspannten Atmosphäre stattfand, erörterten die Mitglieder des Fachverbandsvorstandes des LCGB-Privatschulen mit der Ministerin und ihren Beratern u.a. die Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung der Reform der Berufsausbildung, zu Beginn des Schul- 128 Kollektivvertrag: • St George’s International School: Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) LCGB-Öffentlicher Dienst 2010 Aktionen: Weiterbildungstag der (12. November 2010). LCGB-Betriebssektion Stadt Luxemburg • Staatsarbeiter: Unterzeichnung eines Nachtrags zum Kollektivvertrag der Staatsarbeiter (14. Dezember 2010): - Bekämpfung des Problems der 52 Krankheitswochen; Arbeitsgruppe zum Thema künftige Veränderungen; Anerkennung der Schichtarbeit; Übersetzung in die französische Sprache. Kollektivverträge: • SNCT: Informationssitzung über den Kollektivvertrag für das Personal (Februar 2010). 2011 Aktionen: Das LCGB-Zentralkomitee verabschiedet auf seiner Sitzung vom 14. März 2011 die Position des LCGB zu der von der Regierung vorgeschlagenen Reform des öffentlichen Dienstes. Diese Reform umfasst zwei wichtige Komponenten: eine Reform der Löhne und die Einführung eines Beurteilungssystems der Beamten im öffentlichen Dienst. Die Position des LCGB umfasst drei klare und deutliche Punkte: • Gemeinde Bartringen: Unterzeichnung des Kollektivvertrages (24. Februar 2010). - Der LCGB fordert vor jeder Gesetzgebungsprozedur reelle Verhandlungen mit der Beteiligung sämtlicher Gewerkschaften, die im öffentlichen Dienst vertreten sind. Der LCGB kann auf keinen Fall eine Reform unterstützen, die insgesamt nur dazu dienen soll, die Lohnmasse herabzusetzen. Der LCGB richtet sich daher genauso energisch gegen jede Manipulation der Lohntabellen der neu eingestellten Mitarbeiter. Der LCGB ist gegen die Einführung eines individuellen Beurteilungssystems im öffentlichen Dienst. Kollektivverträge: • Verbesserung des Kollektivvertrages der Stadt Luxemburg: besserer Schutz vor der Privatisierung der städtischen Dienststellen (März 2011). • Enovos: Generalversammlung zum Thema Kollektivvertrag (Oktober 2010). Das Personal gibt grünes Licht für das Schlichtungsverfahren. Der LCGB hat sich gegen eine Behandlung zum Nachteile der neu eingestellten Arbeitskräfte gewehrt. 129 DIE FACHVERBÄNDE • Kollektivvertrag von WSA: höhere Prämien und Anpassungen in den Abkommenstexten (4. Mai 2011). • Der LCGB erhält zwei Effektivmandate: Armand THINNES und Pierrot KLEIN. Armand THINNES Pierrot KLEIN Jean-Jacques HUSS Jean Marie KLEIN 2012 Aktionen: • Guy SCHON ist der neue freigestellte Delegierte des LCGB für den öffentlichen Dienst (Januar 2012). • Gespräch mit dem Schöffenrat der Stadt Esch/Alzette (2. Mai 2012). • Weiterbildungstag für die LCGB-Betriebssektion der Straßenbauverwaltung (12. März 2012). • P&T: Weiterbildungstag (25. Mai 2012). der LCGB-Betriebsmannschaft • Generalversammlung der LCGB-Betriebsmannschaft von P&T: der LCGB zieht die Bilanz der künftigen Herausforderungen der Post in Luxemburg (16. März 2012). • Straßenbauverwaltung: Arbeitssitzung derLCGB-Betriebsmannschaft im Hinblick auf die Vorbereitungen auf die Sozialwahlen im Jahr 2013 (1. Juni 2012). • WSA: Weiterbildungstag (26. April 2012). der LCGB-Betriebsmannschaft • Straßenbauverwaltung: Unterredung zwischen dem LCGB und dem neuen Direktor (13. Juni 2012). • Wahlen bei den Gemeindeangestellten der Stadt Luxemburg (Mai 2012). 130 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) • Unterredung des LCGB mit dem neuen Generaldirektor der P&T zum Thema der europäischen und nationalen Ausrichtung und zur Tarifpolitik (22. Juni 2012). • P&T: Der LCGB erhält sämtliche effektiven Mandaten bei der Wahl der Personalvertreter im Verwaltungsrat (25. September 2012). Der Meinungsaustausch bezog sich auf Einstellungen, Fortbildungen und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Umsetzung des Staatsarbeiterkollektivvertrages und der diesbezügliche Übergang gehörten ebenfalls zu den angesprochenen Themen. • Edward FELIX • Axel LUDWIG Sascha HIPP Christoph MÜLLER Neues Gesetz über die öffentlichen Forschungszentren: Der LCGB trifft Berichterstatter Marcel OBERWEIS und setzt sich für eine bessere Funktionsweise der öffentlichen Forschung in Luxemburg ein (7. März 2013). WSA: Unterredung zwischen der Personaldelegation und der Direktion (8. Oktober 2012). • Gespräch zwischen dem LCGB und der Leitung der Verwaltung des technischen Dienstes für die Landwirtschaft (ASTA) (25. April 2013). • P&T-Betriebstag „Postdag“ in Beaufort (26. Oktober 2012). Die Diskussionen, die in einer sehr angenehmen Atmosphäre verliefen, bezogen sich auf die derzeitige Situation des Verwaltungspersonals, die voraussichtliche Entwicklung des Personals an den einzelnen Standorten, die Grundausbildung und Weiterbildung sowie auf das Statut der ASTA-Arbeiter. Die beiden Seiten stellten fest, dass die bestehenden Probleme sich auf die verfügbaren Mittel für die Wartung der Maschinen und auf die Verfügbarkeit bestimmter Fachfortbildungen für die Arbeitnehmer beschränken. 2013 Aktionen: • WSA: Informationssitzung der LCGB-Betriebsmannschaft zum Thema Rentenreform (24. Januar 2013). • Am 5. Juni 2013 fand der Fachverbandskongress des öffentlichen Dienstes unter dem Thema „Vorrang für Weiterbildung“ statt. 125 Delegierte und Mitglieder nahmen an diesem Kongress teil. • Natur- und Forstverwaltung: erste Unterredung zwischen dem LCGB und dem neuen Direktor Frank WOLTER (25. Februar 2013). Romain PETERS (Gemeinde Petingen) wurde zum neuen Fachverbandspräsidenten gewählt. Der LCGB-Öffentlicher Dienst wird im Zentralkomitee des LCGB von seinem Präsidenten Romain PETERS (Gemeinde Petingen) sowie von Eugène BRAUN (Thermalbad Bad Mondorf) und Sascha HIPP (P&T) vertreten. 131 DIE FACHVERBÄNDE Im Rahmen der Reform der Löhne im öffentlichen Dienst fordern die Delegierten des LCGB die Abschaffung des beabsichtigten Beurteilungssystems sowie erhebliche Verbesserungen der Grundausbildung, der Weiterbildung und der Ausrüstungen. Der LCGB kritisiert ebenfalls, dass ein Teil der öffentlichen Betriebe sich nicht ausreichend im Bereich der Aus- und Weiterbildung betätigen. Oftmals fehlt es am Willen oder an den Mitteln, eine adäquate Ausbildung zu bieten. Außerdem fordert der LCGB mehr Lehrstellen im öffentlichen Dienst. Schließlich sorgt der LCGB sich um die derzeitige Lage des Landes, nämlich um die Gefahr von Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen. Kollektivverträge: • Die Gewerkschaften unterzeichnen für die nächsten 3 Jahre einen verbesserten Kollektivvertrag für die Beschäftigten der Gemeinde Redingen (21. März 2013). • Die erste Sitzung des neu gewählten LCGB-Fachverbandsvorstandes Öffentlicher Dienst fand in Nospelt am 12. Juni 2013 statt. Eugène BRAUN (Thermalbad von Bad Mondorf) und Edouard FELIX (P&T) wurden zu Vizepräsidenten bestimmt. Guy SCHON (Straßenbauverwaltung) wurde zum Sekretär und Gusty GRETHEN (Stadt Luxemburg) zum Kasserier designiert. • Am 23. Mai 2014 fand eine Versammlung der LCGB-Delegierten aus den Gemeinden, die unter den Kollektivvertrag der Südgemeinden fallen (Bettemburg, Differdingen, Dippach, Düdelingen, Esch/ Alzette, Garnich, Hobscheid, Kayl, Koerich, Mondercange, Niederkerschen, Petingen, Reckingen/Mess, Roeser, Rümelingen, Sassenheim, Schifflingen, Steinfort) zur Erörterung des Standes der seit 2009 laufenden Kollektivverhandlungen statt. • Erster Kollektivvertrag für die Beschäftigten der P&T Luxemburg, verhandelt von der Mehrheitsgewerkschaft LCGB. Unterzeichnung am 24. September 2013. • Weiterbildungsseminar der Delegierten und Kandidaten des LCGB in den Südgemeinden (28. Juni 2013). • Erste Verhandlung eines Rahmenabkommens für die Beschäftig• Gemeinde Differdingen: Der LCGB trifft Bürgermeister Claude MEISCH (Oktober 2013). 132 ten im Forschungsbereich: Die Gewerkschaften richten sich an die Verwaltungsratsvorsitzenden der öffentlichen Forschungszentren Gabriel Lippmann, Santé, Henri Tudor und CEPS/INSTEAD zwecks 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) einer Intervention im Hinblick auf den Neustart der Verhandlungen um die Einführung eines Rahmenabkommens (11. Oktober 2013). • 2014 Versammlung der LCGB-Delegierten des öffentlichen Dienstes in Heiderscheid im Hinblick auf die Gründung der neuen Regionalstruktur „LCGB-Öffentlicher Dienst Norden“ für die Koordination der Politik und der Aktivitäten des LCGB auf regionaler sektorieller Ebene (14. März 2014). Aktionen: • Arbeitssitzung der LCGB-Betriebsmannschaft der Straßenbauver- waltung (5. Februar 2014). Die Tagesordnungspunkte sind die Ausrichtung der Politik des LCGB innerhalb der Verwaltung, die Organisation der Aktivitäten und die vorgesehenen Verhandlungen um die Erneuerung des Kollektivvertrages für Staatsarbeitnehmer. • Sitzung der LCGB-Delegierten des öffentlichen Dienstes in der LCGB-Zentrale für die Bildung einer regionalen Struktur, die die Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Süden Luxemburgs vertritt, außer den Beschäftigten, die unter den Anwendungsbereich des Kollektivvertrages der Südgemeinden fallen (26. März 2014). • Interne Weiterbildung für die Mitglieder der LCGB-Betriebsmannschaft bei der POST (12. Februar 2014). • Arbeitssitzung mit den LCGB-Delegierten bei der Gemeindeverwaltung von Schifflingen über allgemeine Fragen des Arbeitsrechtes und über die Arbeitsbedingungen sowie über die konkreten Maßnahmen für eine bessere Information der Beschäftigten der Gemeindeverwaltung und der Kitas der Gemeinde am 21. Februar 2014. • Informelle Sitzung des LCGB mit den Personalverwaltungsver- antwortlichen der POST (24. Februar 2014). Zu den behandelten Themen gehörten die Struktur und die Arbeitsweise der Personalabteilung, die Umsetzung des Kollektivvertrages und die Personalpolitik bei der POST. • Jährliches Weiterbildungsseminar des Fachverbandes LCGBÖffentlicher Dienst (23. April 2014). • Konferenz der LCGB-Delegierten im öffentlichen Dienst am 29. April 2014 in Lintgen. Ziele dieser Delegiertenkonferenz waren die Erneuerung des Vorstandes, der Rückblick auf die Sozialwahlen sowie die seit November 2013 stattgefundenen Tätigkeiten und nicht zuletzt die Ausrichtung der Gewerkschaftsarbeit des Fachverbandes LCGB-Öffentlicher Dienst. Gusty GRETHEN, freigestellter LCGB-Delegierter bei der Stadt Luxemburg, wurde zum neuen Vorsitzendes des LCGB-Fachverbandes Öffentlicher Dienst und somit auch ins LCGB-Zentralkomitee gewählt. Guy AREND und Sascha HIPP wurden ebenfalls zu effektiven Mitgliedern des LCGB-Öffentlicher Dienst ins LCGB-Zentralkomitee gewählt. 133 DIE FACHVERBÄNDE • Die LCGB-Delegierten verabschiedeten eine Resolution mit als Schwerpunkten die bessere Anwerbung von Mitgliedern, die Abwehr gegen jede beabsichtigte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung der Beamten des öffentlichen Dienstes und die verstärkte Beratung und Information der Arbeitnehmer. Bezüglich der vorgesehenen Verhandlungen um die Erneuerung des Kollektivvertrages für die Staatsarbeitnehmer haben die LCGB-Delegierten die folgenden Forderungen zurückbehalten: Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf alle staatliche Beschäftigten, Einführung eines einzigen Indexpunktwertes für alle Beschäftigten des Staates und Einhaltung der bestehenden Regeln zu den Privatisierungen und zu den Zuteilungen zu verfügbaren Arbeitsplätzen. Kollektivvertrag: • Der LCGB unterzeichnet den ersten Kollektivvertrag für die Fusionsgemeinde Clerf (18. April 2014). Die besondere Neuheit dieses Kollektivvertrags ist die Einführung von Laufbahnen für die in der Verwaltung Beschäftigten (ehemalige Privatangestellte), die auf den Bestimmungen für Gemeindeangestellte basieren. Dieser Kollektivvertrag ist eines der fortschrittlichsten aller Gemeinden des Großherzogtumes. LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe 2010 Zusammenarbeit zwischen der CSC und dem LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales statt. Aktionen: • Im Januar 2010 kritisiert der LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales den Beschluss der Zivilkrankenhäuser der Stadt Luxemburg vom Kollektivvertrag der EHL auf den SAS-Kollektivvertrag umzusteigen. • Am 27. Oktober 2010 demonstrierten im Zuge der Quadripartite- Verhandlungen im Thermalbad von Bad Mondorf 350 Beschäftigten der drei Privatlabors (Ketterthill, Laboratoires Réunis, Les Forges du Sud) mit der Unterstützung des LCGB für die Anwendung des Grundsatzes der freien Wahl des Patienten und Bürgers. meinden mit der Unterstützung des Luxemburger Hebammenverbandes und der Gewerkschaft LCGB einen Protestmarsch in Wiltz. Die Veranstalter dieses Protestmarsches sind allesamt der Meinung, dass die aus rein ökonomischen Gründen beschlossene Schließung der dortigen Entbindungsstation allen Betroffenen schadet, d.h. den Schwangeren, den Babys, den Hebammen, usw. Mehr als 400 Demonstranten hatten eine gemeinsame klare und deutliche Forderungen: „Die Entbindungsstation von Wiltz muss bleiben!“. Video: Protestmarsch vom 14. Juli 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux Kollektivverträge: • SAS-Kollektivvertrag: Unterzeichnung eines neuen Kollektivvertrags (2. Dezember 2012) 2011 Aktionen: • Im Januar 2011 startet der LCGB eine Petition für die Anerkennung der ehemaligen Krankenpfleger mit BTS-Diplom ohne weitere Formalitäten. • Am 6. Juni 2011 fand in Arlon ein Tag der grenzüberschreitenden 134 • Am 14. Juli 2011 organisierte die Bürgerinitiative der Nordge- 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) • Allgemeine Anerkennung des BTS-Diploms: 223 betroffene Krankenpfleger unterzeichnen die LCGB-Petition, die im September 2011 dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Laurent MOSAR, unterbreitet wird. • Am 13. und 14. Oktober 2011 organisierte der Vorstand des LCGBFachverbandes Gesundheit, Pflege und Soziales im CEFOS in Remich seinen „Tag der Gesundheit“ für die Analyse der über das Jahr geleisteten Arbeit und zur Festlegung der Strategien für das Jahr 2012. • Mitte des Jahres 2012 wird der Präsident des LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales, Marc HUBSCH, zum neuen Stellvertreter der Arbeitnehmer im Verwaltungsrat des Thermalbades von Bad Mondorf gewählt. • Am 6. Dezember 2011, ein Tag vor dem Warnstreik in der Stahlin- dustrie, ergriff das Personal des Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) in Esch/Alzette die Initiative zur Organisation eines Protestaktion vor dem Eingang des CHEM, um ihre Solidarität mit den Beschäftigten in der Stahlindustrie zu bekunden. • Am 7. Juli 2012 lud der LCGB die Mitglieder des Centre hospitalier Emile Mayrisch d’Esch/Alzette (CHEM) zu einem Familienfest auf dem Barburger Plateau ein. An der frischen Luft verbrachten die Familien einen schönen Tag mit internationalen Gruppenspielen. Der Abend wurde mit einem gemütlichen Barbecue abgerundet. Kollektivverträge: EHL-Kollektivvertrag: die Gewerkschaften lehnen den neuen Kollektivvertrag wegen der sehr defensiven Haltung der Entente des Hôpitaux Luxembourgeois (EHL) ab (Mai 2011). 2012 Aktionen: • Am 5. Oktober 2012 traf die LCGB-Betriebsmannschaft des Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) sich zu einem Weiterbildungstag im CEFOS in Remich. • Am 8. Februar 2012 trat sich die Delegation von ProActif a.s.b.l. im CEFOS in Remich, um an einer Weiterbildung mit Bezug auf die Anwerbung neuer Mitglieder und die Bildung einer Betriebmannschaft teilzunehmen. • Am 24. und 25. Oktober 2012 trafen die Delegierten und Militan- ten aus dem Luxemburger Krankenhaussektor sich zu einem zweitägigen Seminar im CEFOS in Remich. • Am 27. April 2012 trat eine Delegation des Centre Hospitalier du Kirchberg im CEFOS in Remich zusammen, um an einer Weiterbildung mit Bezug auf die Anwerbung neuer Mitglieder und die Bildung einer Betriebsmannschaft teilzunehmen. 135 DIE FACHVERBÄNDE Kollektivverträge: • SAS-Kollektivvertrag : Anhebung der einmaligen Monatsprämie um 1,5 % ab Januar 2013! • FHL-Kollektivvertrag: Unterzeichnung eines Vereinbarungsprotokolls zur Erneuerung des Kollektivvertrages (21. Dezember 2012). plätze in den Krankenhäusern und im sozialen und erzieherischen Bereich ist, dies sowohl im Hinblick auf Stellen in den Kerntätigkeiten als auch Stellen in den Hilfsdiensten. Dieser wichtige Punkt der Resolution des Kongresses ist darauf zurückzuführen, dass Artikel 36 des Kollektivvertrages für die Beschäftigten des Krankenhaussektors über den Schutz der Arbeitsplätze gegenstandlos zu werden droht. In diesem Kontext dürfen auf keinen Fall sämtliche Hilfsdienste vergessen werden, die aus ökonomischen Gründen ausgelagert werden könnten. 2013 Aktionen: • Am 13. März 2013 nahm die Delegation von ProActif a.s.b.l. an einer eintägigen Weiterbildung im CEFOS in Remich teil. • Anfang Februar 2013 fordert der LCGB eine allgemeine Anwendung des Drittzahlersystems (tiers payant) im Gesundheitswesen. • Am 20. Februar 2013 nahm die LCGB-Betriebsmannschaft im Centre Hospitalier Emile Mayrisch (CHEM) an einer Weiterbildung zur Vermeidung von Burnout teil. • Am 27. März 2013 wurde eine Delegation des LCGB vom Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit zu einem Meinungsaustausch über den Gesetzesentwurf 6469 über die Rechte und Pflichten der Patienten empfangen. • Am 6. März 2013 fand der Fachverbandskongress des LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales statt. Auf dem Kongress wurde die Namensänderung des Fachverbandes von LCGB-Gesundheit, Pflege und Soziales in LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe beschlossen. Auf dem Kongress wurden anschließend die verschiedenen Gewerkschaftsmandate des Fachverbandes LCGB-Gesundheit, Pflege, und sozioedukative Berufe erneuert. Das Mandat des ausscheidenden Fachverbandspräsidenten Marc HUBSCH (Thermalbad Bad Mondorf) wurde verlängert. Der LCGB-Fachverband Gesundheit, Pflege, Soziales und sozioeduktive Berufe wird fortan innerhalb des LCGB-Zentralkomitees von seinem Präsidenten Marc HUBSCH (Thermalbad Bad Mondorf), Roger ZWALLY (Centre Hospitalier Emile Mayrisch) und Anne ESTGEN (ProActif) vertreten. Außerdem verabschiedeten die Kongressteilnehmer eine Resolution, deren wichtigster Aspekt die Aufrechterhaltung der Arbeits- 136 • Am 19. April 2013 traf eine Delegation des Fachverbandsvorstan- des des LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe den Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit zur Erörterung der Entwicklungen im Krankenhausbereich. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) • Am 5. Mai 2013 traf eine Delegation des LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe Henri GRETHEN, Präsident des Verwaltungsrates der Krankenhäuser von Hamm und Pfaffenthal, sowie Patricia HELBACH, Direktionsbeauftragte des Hospizes von Hamm, zur Erörterung der Problematik des Personalmangels, die zu einem Anstieg der Krankmeldungen sowie zu einer allgemeinen Unzufriedenheit des Personals führt. • Am 15. Mai 2013 haben mehrere Delegierte und Militanten der • Am 23. Juli 2013 fand eine Sitzung zur Vorstellung des neuen Kollektivvertrages von Co-labor in der LCGB-Zentrale statt. LCGB-Gewerkschaftssekretärin Céline CONTER erklärte die Neuerungen des Kollektivvertrags und beantwortete anschließend die Fragen der Teilnehmer. • Kollektivvertrag Thermalbad Mondorf: Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrages (25. September 2013). Krankenhäuser CHL, INCCI, CHK und der Klinik Sainte Marie an einer Weiterbildung zum Burnout-Prävention teilgenommen. • Ab dem 1. Juli 2013 ist Pierre KIRPACH der neue freigestellte Delegierte des LCGB im CHL. • SAS-Kollektivvertrag: Unterzeichnung eines Nachtrags zum Kollektivvertrages am 4. Dezember 2013. 2014 Aktionen: Am 29. April 2014 organisierte der LCGB-Gesundheit, Pflege und sozioedukative Berufe in der LCGB-Zentrale einen Delegiertentag. Die Entwicklung der Mitgliederzahlen in den Krankenhäusern und Häusern im SAS-Bereich sowie der Fortschritt der SAS- und FHL-Kollektivvertragsverhandlungen wurden den Delegierten vorgestellt. Kollektivvertrag: • Kollektivvertrag von Co-labor: Unterzeichnung des neuen Kollektivvertrages (11. Juni 2013). Kollektivverträge: • SAS-Kollektivvertrag: zur Zeit in der Verhandlung. • FHL-Kollektivvertrag: zur Zeit in der Verhandlung. 137 2 LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014 Die besonderen Strukturen Kommission für Ausländische Mitbürger (CRE) des LCGB 2010 • Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren, am 20. und 21. März 2010 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 27. Festival der Migrationen mit einem eigenen Stand teil. Les grands dossiers nationaux • Am 30. März 2010 wurde eine LCGB-Delegation in den Räumlichkeiten der Unterstützungsvereinigung für Einwanderungsarbeitnehmer (Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés, ASTI) empfangen. Die Teilenehmer dieser Versammlung befassten sich insbesondere mit folgenden Themen: die intensivere Kooperation zwischen der ASTI und dem LCGB innerhalb der „Plateforme Migrations & Intégration“, die Präsentation des neuen Informationsportals „bienvenue.lu“ von ASTI sowie eine Reihe von aktuellen politischen Themen erörtert, insbesondere der Inhalt des „contrat d’accueil et d’intégration“ (Vertrag zu Empfang und Integration), die Regularisierung der Personen ohne Ausweispapiere, die Organisation von Informationskampagnen, um die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu veranlassen, sich in die Wahllisten einzutragen und schließlich die Beteiligung der Ausländer am Kommunalreferendum. stellt eine wesentliche Etappe dar, um das Zusammengehörigkeitsgefühl in unserer Gesellschaft zu stärken und um eine bessere gesellschaftliche Integration der nichtluxemburgischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu erreichen. Gleichzeitig bedauert die CRE, dass seine Forderung nach Eintragung ausländischer Bewohner in die Wahllisten von Amts wegen nicht in das neue Gesetz aufgenommen wurde. • Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren vom 18. bis 20. März 2011 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 28. Festival der Migrationen mit einem eigenen Stand teil. • Am 12. und 13. November 2011 beteiligte sich der LCGB am 7. Kongress der aus der Einwanderung stammenden Vereinigungen, der auf der LuxExpo (Kirchberg) in Anwesenheit von mehr als 70 Vereinigungen, von Regierungsvertretern und zahlreicher Gäste aus der luxemburgischen Politik bzw. der Sozialpolitik seine Tagung abhielt. • Am 7. Oktober 2010 organisierte die Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) im Centre culturel von Sandweiler eine öffentliche Konferenz zum Thema „Die Armut der Ausländer: eine Realität?“. 2011 Der Kongress der Verbindungs-Ausschüsse der Ausländervereinigungen (Comité de Liaison des Assocations d’Etrangers, CLAE), der in fünfjährigen Rhythmus tagt, erörterte im Detail das Thema der besseren Integration der ausländischen Bürgerinnen und Bürger in die luxemburgische Gesellschaft. Die anwesenden Vereinigungen bestätigten erneut ihre Entschlossenheit, ihren Beitrag zu leisten, damit eine Gesellschaft entsteht, die sich um den Abbau von Schranken zwischen den Menschen bemüht, eine Gesellschaft ohne Rassismus und Diskriminierung, eine Gesellschaft, die kulturell gemischt ist, in der die Anerkennung der kulturellen Wurzeln eines jeden eine kulturelle Bereicherung des Lebens aller ermöglicht. • Am 27. Januar 2011 beschloss die Abgeordnetenkammer das neue Kommunalwahlgesetz, das den aus Nicht-EU-Staaten stammenden Staatsbürgern den Weg zu kommunalen Mandaten öffnet, einschließlich der Funktion des Bürgermeisters bzw. des beigeordneten des Bürgermeisters (échevin). Diese Änderung tritt mit den Kommunalwahlen vom 9. Oktober 2011 in Kraft. Die Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) des LCGB begrüßt die Verabschiedung dieses neuen Kommunalwahlgesetzes, das den ausländischen Bewohnern ein demokratisches Recht verleiht, nämlich das der sowohl aktiven als auch passiven Beteiligung an den Kommunalwahlen. Diese gesetzgeberische Neuerung 138 2012 Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren am 17. und 18. März 2012 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 29. Festival der Migrationen mit einem eigenen Stand teil. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) 2013 • Der LCGB beteiligte sich anlässlich des europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger zusammen mit anderen Organisationen am Start der Initiative „Making Luxembourg“, die von der Unterstützungsvereinigung für Einwanderungsarbeitnehmer (Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés, ASTI) koordiniert wurde. • Am 4. Februar 2013 spricht sich das LCGBZentralkomitee einstimmig dafür aus, eine breite öffentliche Diskussion über das Wahlrecht der in Luxemburg lebenden ausländischen MitbürgerInnen zu führen. Der LCGB hat in Zuge dessen sofort mehrere Europaabgeordnete und die ASTI kontaktiert, damit ein erster Meinungsaustausch zu diesem Thema stattfindet. Im Zuge dieses Meinungsaustauschs hat er unterstrichen, dass die Übertragung des Wahlrechts auf die in Luxemburg lebenden ausländischen MitbürgerInnen in der Öffentlichkeit ernsthaft erörtert werden sollte, damit Auswüchse in Richtung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vermieden werden. Falls sich Luxemburg in sorgfältig vorbereiter Weise in diese Richtung bewegt, würde das Wahlrecht für hier lebende Ausländer einen stärkeren sozialen Zusammenhalt im Großherzogtum Luxemburg gewährleisten. Unterredung mit dem Europaabgeordneten Charles GOERENS (25. Februar 2013) Unterredung mit dem Europaabgeordneten Georges BACH (4. März 2013) Unterredung mit dem Europaabgeordneten Claude TURMES (8. März 2013) • Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren am 16. und 17. März 2013 auf der LuxExpo (Kirchberg) teil. • Der luxemburgische Regierungsrat beschloss am 13. März 2013 den Gesetzesentwurf, welcher das Gesetz vom 23. Oktober 2008 über die luxemburgische Staatsangehörigkeit abändert. Die Kommission für ausländische Mitbürger (CRE) erstellt alsbald ein Gutachten zum „Evaluierungsbericht des Justizministeriums“ betreffend das oben genannte Gesetz und schlägt im Sinne der besseren Integration der hier lebenden ausländischen Bürgerinnen und Bürger in das soziale und politische Leben des Landes eine Reihe von Änderungen vor. Nach Ansicht der CRE sollte die Annahme der luxemburgischen Staatsangehörigkeit als Motivation dienen, die Integration in die luxemburgische Gesellschaft zu verstärken und sich nicht auf eine einfache Formalität beschränken, die als Abschluss eines langen Integrationsverfahrens angesehen werde. Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Rolle der hier lebenden ausländischen Bewohner in der luxemburgischen Gesellschaft angesichts ihres Beitrags für die nationale Volkswirtschaft und hinsichtlich des freien Personenverkehrs in der Großregion gering geschätzt wird. Auf der Grundlage dieser Überlegungen nimmt die CRE Stellung zu einigen besonders wichtigen Punkten, darunter als erstem Punkt die Aufenthaltsdauer. Eine Rückkehr zur Regelung der fünfjährigen Aufenthaltsdauer für Luxemburg wäre im Sinne einer stärkeren Öffnung zur luxemburgischen Staatsangehörigkeit bedeutsam. Es wäre auch vorstellbar, dass sich die Aufenthaltsdauer nicht unbedingt auf aufeinander folgende Zeiträume bezieht. Unterredung mit der ASTI (7. März 2013) Zweitens äußert sich die CRE zustimmend hinsichtlich des Artikels 29 des Gesetzes aus dem Jahr 2008, dessen zentrales Ziel darin besteht, den Staatsangehörigkeitserwerb für die Grenzgänger der Großregion zu ermöglichen. Für diesen Artikel besteht derzeit eine bis 2018 geltende gesetzliche Übergangsregelung. Die CRE fordert die ständige Anwendung dieses Artikels, der jenen ausländischen BürgerInnen, die einen Vorfahren nachweisen, der zum Stichtag des 1. Januar 1900 die luxemburgische Staatsangehörigkeit besaß und der väterlicherseits oder mütterlicherseits ein Abkömmling dieses Vorfahren ist, die luxemburgische Staatsangehörigkeit verleiht. 139 BESONDERESTRUKTUREN Drittens ist die Kenntnis der luxemburgischen Sprache für die Integration der ausländischen MitbürgerInnen und für ihre Teilnahme am täglichen Leben und am Vereinsleben Luxemburgs wichtig. Das Erlernen des Luxemburgischen sollte als Chance positiv bewertet werden; das Verfahren darf nicht zur Ausgrenzung führen. Im Hinblick auf den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit sollten das Niveau der Sprachbeherrschung bzw. die erforderliche Überprüfung kein Hindernis für den Erwerb dieser luxemburgischen Staatsangehörigkeit bilden und sollten nicht zur Ausgrenzung führen. Außerdem eröffnet das Gesetz von 2008 Ausnahmegenehmigungen (Entgeltbefreiung) bei Sprachprüfungen der luxemburgischen Sprache und bei Bürgerkundekursen für diejenigen Personen, die in Luxemburg mindestens sieben Jahre lang die Schule besucht haben oder deren Aufenthaltsgenehmigung vor dem 31. Dezember 1984 datiert. Die CRE schlägt vor, dass die auf den 31. Dezember 1984 bezogene Entgeltbefreiung ersetzt wird durch die Berücksichtigung einer allgemeinen Dauer des Aufenthalts in Luxemburg von zwanzig Jahren. Auch Personen im Lebensalter von 60 Jahren sollten eine Befreiung von der Kostenübernahme erhalten, damit die Sprachprüfungen keine Belastung darstellen, sondern die Möglichkeit der Integration verbessern. Hinsichtlich der Bürgerkundekurse unterstreicht der CRE deren Bedeutung und die Notwendigkeit, damit sich die Teilnehmer mit den Einrichtungen und Werten des Landes vertraut machen können. Nach Ansicht des CRE könnte das an Bedingungen geknüpfte Jus soli (droit du sol) die Integration der in Luxemburg geborenen ausländischen Kinder erleichtern, unter der Voraussetzung, dass diese in der Schule die luxemburgische Sprache erlernen und dass man sie mit den luxemburgischen Kindern gleich stellt. zugunsten nichtluxemburgischer Landesbewohner anlässlich der Parlamentswahlen zu erörtern. Die beiden Gesprächspartner unterstrichen gemeinsam die außergewöhnliche Situation des Großherzogtums, da hier 44 % der Einwohner Nichtluxemburger seien. Um die derzeitige Legitimität der Abgeordnetenkammer mit ihren 60 Mitgliedern zu gewährleisten, sollten die Voraussetzungen zur Teilnahme an den Parlamentswahlen rasch geprüft werden. Über dieses Thema sollte eine breit geführte Debatte stattfinden, und die neue Abgeordnetenkammer sollte diese Frage nach Meinung der zwei Organisationen im Laufe der nächsten Legislaturperiode endgültig entscheiden. 2014 Der LCGB nahm, wie schon in allen vorherigen Jahren am 15. und 16. März 2014 auf der LuxExpo (Kirchberg) am 31. Festival der Migrationen mit einem eigenen Stand teil. • Die Verantwortlichen der ASTI und der Gewerkschaft LCGB trafen zusammen, um die Bedeutung der Übertragung des Wahlrechts LCGB-Frauen 2010 Am 11. und 12. März 2010 tagte in Luxemburg eine Konferenz der EGB-Frauen. In Anwesenheit des Ministers für Arbeit und Beschäftigungspolitik, Nicolas SCHMIT und von Frau E. ROOS, Mitglied des Verwaltungsrates von Arcelor Mittal, wurden folgende Themen erörtert: die Erfahrungen derjenigen Frauen, die in Entscheidungsfunktionen innehaben, das Für und Wider von Quotenregelungen, das Networking, die Weiterbildung, die Unterstützungsmaßnahmen, das Mentoring, die Fragen der Werteorientierung und der beruflichen Anforderungen. der gleichen Entlohnung zu erörtern. Der LCGB nutzte diese Gelegenheit, um insbesondere sein Aktionsprogramm zugunsten der Gleichstellung von Männern und Frauen vorzustellen. • Am 8. März 2011 fand der 100. Weltfrauentag statt; anlässlich dieses Tages organisierte der Vorstand der LCGB-Frauen in der luxemburgischen Hauptstadt einen Demonstrationszug. 2011 • Am 4. März 2011 traf eine LCGB-Delegation die Ministerin für Chancengleichheit, Françoise HETTO-GAASCH, um das Thema 140 Folgende Themen wurden behandelt : gleiche Bezahlung der Arbeit, Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen für jedes Kind, moderne Arbeitszeitregelungen, die bessere Vereinbarkeit von Familienleben und Beruf, Gleichheit der Chancen und der Karrieremöglichkeiten, Frauen in Führungspositionen, Kampf gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und gleiche Rentenzahlungen. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Video: Internationaler Frauentag http://www.youtube.com/user/lcgblux • Am 24. September 2013 luden der LCGB und der luxemburgi- sche Frauenrat CNFL ein zu einer Konferenz, in deren Rahmen auch ein Rundtischgespräch stattfand bei dem das Thema der Individualisierung sozialer Rechte besprochen wurde. Zu den Gästen und Teilnehmern des Rundtischgespräches zählten der Minister für Gesundheits- und Sozialversicherung, Mars DI BARTOLOMEO, die Abgeordneten Lydia MUTSCH und Paul-Henri MEYERS, die CNFL-Präsidentin Danielle BECKER-BAUER und LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY. 2012 Am 14. November 2012 traf sich der Vorstand der LCGB in der LCGBZentrale in Luxemburg. Auf der Tagesordnung standen die Sozialwahlen 2013, ein Rückblick auf die Kundgebung gegen die Reform des Rentensystems und die künftigen Aktivitäten des LCGB-Frauen. 2013 • Am 5. März 2013 wurde eine Delegation des luxemburgischen Frauenrates (Conseil National des Femmes du Luxembourg, CNFL) von der LCGB-Führung empfangen. Der CNFL präsentierte anlässlich dieses Zusammentreffens seine Forderungen in Bezug auf die Gesetzgebung; er würde es begrüßen, wenn diese von den Verantwortlichen in Politik und Sozialpolitik unterstützt würden. • Vom 21. zum 23. November 2013 haben die früher Verant- wortliche des LCGB-Frauen, Viviane GOERGEN und die jetzige Verantworliche des LCGB-Frauen, Mandy NOESEN, an der 18. Frauenkonferenz des DGB in Berlin teilgenommen. • Diese Konferenz stand unter dem Motto „Familienernährerinnen“, d.h jene Frauen die arbeiten und entweder mehr verdienen als ihr Mann oder Alleinerziehend sind. Diese Frauen sind oft in „MiniJobs“ auf befristete Zeit beschäftigt und verdienen nicht viel Geld. Dieses Phänomen hat sich in den letzten Jahren entwickelt und wird immer offentsichtlicher. Zu den zehn Themen, die nacheinander besprochen wurden, zählten insbesondere die Reform der Rentenversicherung, die Kollektivverträge, die Reform des Scheidungsrechtes und zudem die Entscheidungsfindung auf wirtschaftlichem Gebiet. LCGB-Rentnerverband 2010 • Am 26. Mai 2010 fand in Arlon die Generalversammlung des Steuerungsausschusses CFDT-CSC-LCGB statt. Die Redebeiträge stammten von Roger BRIESCH von der CFDT, langjähriges Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und Anne DELVAUX, ehemals Journalistin bei RTBF und Abgeordnete des Europäischen Parlamentes. Die Redner stimmten darin überein, dass die europäischen Institutionen bei der aktiven Weiterentwicklung der Sozialpolitik Schwächen zeigten. • Am 3. und 4. Juni 2010 fand das Jahrestreffen des LCGB-Rentnerverbands in Remich statt. Folgende Themen wurden während des Seminars behandelt und diskutiert: der Energieausweis (Peter GASTHAUER), die Pflegeversicherung (Andrée KERGER), das Zitha Gesondheetszentrum (Pia MICHELS und Marc KEIPES) und Sexualität bei Senioren (Mill MAJERUS). • Am 17. Juni 2010 empfing der Europaabgeordnete Georges BACH eine Delegation von LCGB-Rentner anlässlich des Besuchs des Europäischen Parlaments in Straßburg. 141 BESONDERESTRUKTUREN Das betreffende Gesetzesvorhaben sieht keinerlei Reduzierung bei laufenden Renten vor, aber die regelmäßigen Steigerungsraten der Renten mittels eines das jeweilige Lebensalter berücksichtigenden Anpassungsmechanismus’ bedeuten bei diesem Gesetzesvorhaben eine deutliche Reduzierung. • • Am 1. Oktober 2010 besuchten die LCGB-Rentner das Hospiz Les grands dossiers nationaux „Haus Omega“ in Hamm, das auf die Palliativmedizin spezialisiert ist. • Am 6. November 2010 feiert der LCGB-Rentnerverband in Grevenmacher im Rahmen einer akademischen Feier sein fünfzigjähriges Bestehen. 2011 Am 19. und 20. Mai 2011 fand das alljährliche Rentnerseminar des LCGB im Euro-Hôtel in Gonderange statt. Mehrere Dutzende beteiligte Personen konnten ihre Kenntnisse zu aktuellen Themen die älteren Menschen betreffend erweitern, wie u. a. die neue europäische Richtlinie betreffend grenzüberschreitende Pflegeleistungen (Georges BACH, Europaabgeordneter), die Altersdemenz (Denis MANCINI und Alain TAPP, Alzheimer Luxemburg), die Vormundschaftsund Pflegschaftsregelung (Christine DOERNER, Notarin), die Komplementärmedizin (AIDA – Aide et Assistance asbl) und die geplante Reform des luxemburgischen Rentensystems (Alain RASSEL, Verantwortlicher für die Sozialpolitik des LCGB). Der Steuerungsausschuss der Senioren der drei Grenzregionen, unter Einbeziehung von Gewerkschaftsvertretern der CSC (Belgien), der CFDT (Frankreich) und des LCGB (Luxemburg) hielt seine Generalversammlung am 22. Mai 2012 in der LCGB-Zentrale in Luxemburg ab. Der Gastredner Robert RACKÉ stellte in seinen Ausführungen den Begriff der sozialen Absicherung der Arbeitnehmer (und hier insbesondere der älteren Arbeitnehmer) in den Vordergrund, nämlich als eine produktive Investition zugunsten der gesamtgesellschaftlichen Lebensqualität. Er bedauert, dass das „aktive Altern“ in den Augen der Europäischen Kommission gleichbedeutend mit der „Anhebung des Ruhestandsalters“ sei und dass die „Solidarität zwischen den Generationen“ mit „Gewährleisten von Rentenzahlungen über private Beitragssysteme“ gleichgesetzt werde. • Am 19. September 2012 versammelte sich der Vorstand des LCG- B-Rentnerverbands, um verschiedene Punkte zu besprechen: die zunehmende Armut in der Bevölkerung, die Neuregelungen in der Sozialversicherung, das Gesetz zum Patientenschutz und das neue „Hôpital du Sud“. Der vom Vorstand ebenfalls erarbeitete Entwurf der Senioren-Charta wurde präsentiert und einstimmig angenommen. • Während seiner Begrüßungsansprache konnte sich der Vorsitzende 2012 Am 9. März 2012, wendet sich der LCGB-Rentnerverband ganz entschieden gegen die automatische Regelung, die die Regierung einführen will, um eine reduzierte Rentenanpassung durchzusetzen und fordert die Solidarität der Generationen, d.h. eine im Rahmen der Anpassung erfolgte Reduktion ist ohne gleichzeitige Anhebung der Beitragssätze nicht denkbar! 142 des LCGB-Rentnerverbands, Norry PEIFFER, über das zunehmende Interesse für das alljährliche Seminar der Senioren, das am 7. und 8. September 2012 beim CEFOS in Remich stattfand, freuen. Er stieß dann die Diskussion über die aktuelle Politik an und kommentierte die ausbleibende Anpassung der Altersrentenbezüge für das Jahr 2013. Der Verantwortliche für die Sozialpolitik des LCGB Alain RASSEL präsentierte den Entwurf der Charta des LCGB-Rentnerverbands. Er befasste sich in seiner Rede zudem mit dem Ersetzen der Markenmedikamente durch Generika-Präparate. Diese durch die Gesundheitsreform des Jahres 2010 eröffnete Möglichkeit wurde in 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) der Praxis noch nicht umgesetzt, die damit zusammenhängenden Risiken sind jedoch aufgrund der hervorragenden Schutzes der Patienten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen minimal. Als Gastrednerin referierte Chantal DE MESMAEKER über die Probleme aufgrund der Misshandlungen älterer Menschen und über die Funktionsweise der Pflegeversicherung. • Am 17. April 2013 fand in Differdange der Fachverbandskongress des LCGB-Rentnerverbands statt. Auf diesem im fünfjährigen Rhythmus tagenden Kongress nahmen etwa 200 Rentner und Personen im Vorruhestand teil. Im Anschluss an die Präsentation des Tätigkeitsberichts für die Jahre 2008-2013 erfolgte die Neuwahl der Gewerkschaftsmandate des LCGB-Rentnerverbands. Der ausscheidende Präsident, Norry PEIFFER, wurde wiedergewählt. Die weitere Mitglieder des neuen Vorstandes sind: Alex COTTERCHIO, Norbert CARATTI, Marcel DELTGEN, Emile GASPER, Albert GRES, Lucien KLEES, Marcel KUTTEN, Roger LUTGEN, Jean MANTZ, Albert MARQUART, Albert MENGHI, Anita NICKTS, Gaby SCHAUL-FONCK, Nic. SCHEITLER, Eugène SCHMITZ, Jean-Claude WEIS, Jean-Pierre WEINTZEN, Fernand WILLMES, Roger WOHL. • Am 14. Dezember 2012 prangert der Vorstand des LCGB-Rent- nerverbands in der Presse den absurden Beschluss der Regierung an, auf die für den 1. Januar 2013 geplante Rentenanpassung zu verzichten. Es erscheint klar und deutlich, dass die Regierung über keinen kohärenten Plan zur Sanierung der öffentlichen Finanzen verfügt und daher auf die Einkommen der Bevölkerungsschichten zurückgreift, die in ihrem gesamten Leben hart gearbeitet haben, um ihren verdienten Ruhestand genießen zu können! 2013 Im LCGB-Zentralkomitee wird der Fachverband - wie bisher schon - von Norry PEIFFER vertreten sein. Außerdem wurde den Kongressdelegierten die Senioren-Charta des LCGB präsentiert. Diese Charta umfasst drei Kapitel, die die konkreten Ziele zusammenfassen, die vom LCGB-Rentnerverband für die kommenden fünf Jahre aufgestellt wurden: die Absicherung der Kaufkraft der Altersruhestandsbezieher, die Weiterentwicklung des aktiven Alterns und die Schaffung von adäquaten Lebensbedingungen für die Rentner. • In seiner Sitzung vom 17. Januar 2013 erörterte der Vorstand des LCGB-Rentnerverbands den übermäßigen Anteil, den die älteren Menschen für die Sanierung der staatlichen Finanzen übernehmen sollen. Der Vorstand betont folgende Punkte: - - - Der Gesundheitszustand älterer Menschen unterscheidet sich selbstverständlich von dem der jüngeren Menschen, ist also durchschnittlich schlechter. Daraus folgt, dass der gestiegene Anteil der Patienten an den Behandlungskosten im Rahmen der Reform des Gesundheitssystems (2010) für diese Gruppe teurer wurde, denn die Ausgaben zwecks medizinischer Behandlung sind höher als beim Durchschnitt der Bevölkerung. Der Verzicht auf die Rentenanpassung 2013 hat die Differenz zwischen der Entwicklung der Einkommen der Rentner und der der erwerbsaktiven Bevölkerung weiter vergrößert. Bestimmte Preiserhöhungen für die Verpflegungsdienstleistungen zugunsten von Personen in Altersheimen (bis zu 50 %), beispielsweise in den Hospice Civile der Stadt Luxemburg, wurden bereits vom LCGB deutlich kritisiert. Dazu kommt Anfang 2013 die Verdopplung des Preises für die „Seniorenkaart“. Diese diskriminierende Maßnahme der Regierung reiht sich in eine lange Liste von Sparmaßnehmen ein, welche die Angehörigen der älteren Generationen in disproportionaler Weise finanziell belasten. • Der neue Fachverbandsvorstand des LCGB-Rentnerverbands, der am 17. April 2013 auf dem Kongress gewählt wurde, trat am 25. April 2013 zu seiner ersten Sitzung in der LCGB-Zentrale in Luxemburg zusammen. Zentraler Tagesordnungspunkt dieser Versammlung bestand in der Bildung eines neuen Exekutiv-Büros. Da der Präsident, Norry PEIFFER, bereits vom Kongress gewählt worden war, mussten die beiden Vizepräsidenten, die Funktion des Sekretärs und des Kassierers besetzt werden. Dem Exekutiv-Büro gehören folgende Personen an: Jean-Pierre WEINTZEN (1. Vize-Präsident), Jean MANTZ (2. Vize-Präsident), Lucien KLEES (Sekretär), Anita NICKTS (Schatzmeisterin). 143 BESONDERESTRUKTUREN • Am 5. September 2013 fand in Remich im Seminarzentrum CEFOS das alljährliche Seminar des LCGB-Rentnerverbands statt. An der auf einen einzigen Tag konzipierten Veranstaltung nahmen mehr als 60 Personen teil. 2 0 2014 1 4 • Am 23. Januar 2014 verabschiedete der Fachverbandsvorstand des LCGB-Rentnerverbands seinem Fachverbandssekretär Alain RASSEL und wünschte ihm für seinen Vorruhestand alles Gute. Die Teilnehmer erhielten – zu Seminarbeginn – von der Vereinigung „Amicale vun dem Seniorensëcherheetsberoder“ konkrete Hinweise, um sich vor Taschendiebstahl und Trickdiebstahl zu schützen. Diese Ratschläge nahmen die Versammlungsteilnehmer mit großem Interesse entgegen. Les grands dossiers nationaux Zum Abschluss des Seminars stellte der Präsident des LCGB-Rentnerverbands, Norry PEIFFER, die Forderungen des LCGB im Hinblick auf die Lebensqualität der Rentner im Zusammenhang mit den bevorstehenden Parlamentswahlen vor. • Der Fachverbandsvorstand des LCGB-Rentnerverbands dis- kutierte anlässlich seiner Sitzung vom 24. April 2014 die verschiedenen haushalts- und finanzpolitischen Ankündigungen der Regierung, darunter besonders die Anhebung der Mehrwertsteuer um 2 % zum 1. Januar 2015 und die Absicht der Regierung, die weitere Modulierung der Indextranchen entweder im Rahmen einer Vereinbarung der Sozialpartner oder dies - bei ausbleibender Vereinbarung - vor dem Sommer 2014 - mittels gesetzlicher Regelung umzusetzen. • Am 16. Oktober 2013 wurde ein besonders verdientes Mitglied des Fachverbandsvorstandes des LCGB-Rentnerverbands, Albert GRES, für sein langjähriges gewerkschaftliches Engagement geehrt. Der LCGB-Rentnerverband stellt fest, dass die beiden vorstehend genannten Maßnahmen vor allem die Arbeitnehmer und Rentenbezieher finanziell belasten und dies trifft vor allem diejenigen Personen mit geringen Einnahmen. Abschließend wurde betont, dass der LCGB-Rentnerverband keiner Haushalts- und Finanzpolitik zustimmen wird, die die Lebensgrundlage der Rentenbezieher im Allgemeinen und die der in unterschiedlichem Maße erkrankten Rentenbezieher verschlechtert. LCGJ (LCGB-Jugend) 2 0 2010 1 0 • Anfang 2010 stellten der LCGJ und die CSC-Jugend aus der Arloner Gegend sich der Herausforderung, die belgischen Grenzgänger mit einer Broschüre über ihre Rechte und Pflichten in ihrem Beschäftigungsland zu informieren. • Im Frühjahr 2010 gab der LCGJ eine Broschüre „Ferienjobs“ heraus, um denjenigen Studenten, die eine Beschäftigung während der Sommerferien suchen, unter die Arme zu greifen. TRAVAILLER AU LUXEMBOURG ? MODE D’EMPLOI POUR TE LANCER Ebenfalls erörtert wurden die neue Gesetzgebung mit Bezug auf die Studienbeihilfen, die berufseinführenden Verträge für Diplominhaber (contrat à l‘initiation emploi - expérience pratique, CIE-EP) sowie die eventuellen Auswirkungen der Reform unseres Rentensystems auf die Beschäftigten, die mehrere Jahre lang studiert haben. ! 2012 2011 Am 1. Oktober 2011 trafen der LCGB und die „Association des Cercles d’Etudiants Luxembourgeois“ (ACEL) sich, um eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Probleme zu machen, die sich Luxemburger Studenten bei ihrem Studium im Ausland stellen. 144 • Im Oktober und November 2012 erörterte der Fachverbandsvorstand die Sozialwahlen 2013 und die künftigen Aktivitäten der Jugendstruktur des LCGB, darunter u.a. die Organisation des gewohnten Standes auf dem Christmarkt in Echternach. Auf der Tagesordnung stand ebenfalls ein Meinungsaustausch über ein neues LCGJ-Logo. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Beratung der Jugendlichen im Rahmen der Einführung eines strukturierten Dialoges zwischen der Jugend und der Regierung vereinfachen soll. • Vom 14. bis 16. Dezember 2012 waren der LCGJ und die LCGBSektion Echternach wieder einmal mit einem Stand auf dem Weihnachtsmarkt in Echternach anwesend. 2014 • Im Frühjahr 2014 veröffentlicht der LCGB eine neue Broschüre 2013 • In seiner Sitzung vom 24. April 2013 besprach der LCGJ-Ausschuss mehrere Aktualitätsthemen, u.a. die Reform des Sekundarunterrichtes. Im Anschluss an diese Diskussion forderte der LCGJ eine qualitätsbetonte Grundausbildung für alle Jugendlichen in Luxemburg. • Am 13. Mai 2013 trafen Vertreter mehrere Jugendorganisationen, die Mitglieder der Luxemburger Jugendkonferenz (Confédération Générale de la Jeunesse du Luxembourg, CGJL) sind, u.a. auch der LCGJ, die Jugendstruktur des LCGB, den Minister für Arbeit und Beschäftigung Nicolas SCHMIT, um ihm offiziell ihre gemeinsame Stellungnahme zur Beschäftigung der Jugendlichen in Luxemburg mit dem Titel „Destiné à la précarité: un appel commun pour réagir!“ (Dazu bestimmt, in Unsicherheit zu leben: ein gemeinsamer Appell“) zu überreichen. für Jugendliche über Ferienjob, um den Jugendlichen bei der Entdeckung der Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des jungen Arbeitnehmers zu unterstützen. In dieser Broschüre sind ein Muster eines Bewerbungsschreibens und eines Lebenslaufes sowie ein Muster eines Arbeitsvertrages enthalten. Weitere Informationen in dieser Broschüre beziehen sich auf die Suche nach einem Ferienjob, die Entlohnung, die Arbeitsbedingungen und die Rechte von Minderjährigen. • Am 16. April 2014 begaben sich die LCGBGewerkschaftssekretäre Sandy STRICHARTZ und Jean-Luc ZAHLEN zu den Redaktionsräumen der Zeitung „SLAM“. Diese Zeitung richtet sich an eine junge, aktive und studierende Leserschaft und funktioniert nach dem Grundsatz, dass diese junge Leserschaft selber die in dieser Zeitung erscheinenden Artikel verfasst. LCGB 1 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG 1 TEL: 49 94 24-1 1 FAX: 49 94 24-49 1 [email protected] Was Du wissen solltest! Deine Rechte und Pflichten 2 Rock A Field Tickets ! zu gewinnen!! 1 WWW.LCGB.LU 1 BLOG.LCGBB.LU Bei diesem Gespräch tat der LCGB seinen Willen zur Kooperation bei der Reaktion von Artikeln über berufstätige Jugendliche und über den Eintritt ins Berufsleben kund. • Das Jugendinformationszentrum (Centre d’Information Jeunes, CIJ) traf den LCGB am 30. August 2013 zu einem Gedankenaustauch über die Erziehung und Bildung der Jugend, den Übergang und Zugang zum Arbeitsmarkt sowie über die auf dem Arbeitsmarkt beschäftigten Jugendlichen. Dieses Gespräch fand im Rahmen der Aktivitäten der CIJ im Hinblick auf die Erstellung einer Informationsbroschüre statt, die die 145 3 Bezirke und Sektionen Die drei Bezirke des LCGB 2010 • Anfang Januar 2010 luden die drei LCGB-Bezirke zu ihren traditio- nellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen drei Regionalempfängen ging der Nationalpräsident des LCGB Robert WEBER auf die politischen und sozialen Nachrichten des Jahres 2009 ein, um dann die Herausforderungen der National-Tripartite Anfang des Jahres 2010 anzusprechen. Bezirk Süd (5. Januar 2010) • Im Juli 2010 hat der Vorstand des LCGB-Nordbezirks die aktuellen Projekte der Luxemburger Regierung zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im öffentlichen Haushalt analysiert. Der Anstieg der Staatsverschuldung, die zur Rettung der Volkswirtschaft in Kauf genommen wurde, muss gegebenenfalls gebremst werden ohne dadurch die Begünstigten dieser Maßnahmen - die Unternehmen weiter zu belasten. Es erstaunt daher nicht, dass die Arbeitnehmer den Großteil der Lasten durch einen reellen Kaufkraftverlust unter der einen oder anderen Maßnahme tragen. Der Bezirk Norden des LCGB prangert daher an, dass es neben einer unangemessenen Zusatzbelastung der Niedriglöhne noch andere Diskriminierungen gibt: Bezirk Mitte-Ost (8. Januar 2010) Bezirk Norden (9. Januar 2010) 1. Arbeitnehmer mit langem Anfahrtsweg werden weit höher belastet als solche, die in Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen. Dies stellt gemäß dem LCGB-Nordbezirk eine Diskriminierung der ländlichen Bevölkerung dar, die bereits durch ein unterentwickeltes Angebot an Transportmöglichkeiten und insbesondere öffentlicher Verkehrsmittel benachteiligt ist. Rechnet man die Abschaffung wenig genutzter Buslinien hinzu, so liegt es auf der Hand, wem die Rechnung präsentiert wird! 2. Die Umsetzung des Trinkwassergesetzes vom 19. Dezember 2008 sieht nach Regierungsplänen die Kostenrechnung auf Gemeindeebene vor und benachteiligt die ländliche Bevölkerung erneut. • Die Petition des LCGB-Nordbezirks, die eine verbesserte Sicher- heit der N7 anstrebt, hat 6.638 Unterschriften eingebracht, davon nicht weniger als 35 von 60 Abgeordneten. Sie wurde dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer Laurent MOSAR am 22. Oktober 2010 überreicht. • Da die Regionalpolitik bisher nur wenig Interesse für die Nationals- traße N7 gezeigt hat, entschied sich der Nordbezirk des LCGB während einer Pressekonferenz eine Petition über die Zukunft der N7 zu starten, die aus vier spezifischen Komponenten besteht: - - - - 146 Der vierspurige Ausbau, einschließlich der Installation einer Trennwand zwischen den Fahrspuren von Wemperhardt in Colmar-Berg; Der Bau aller Umgehungen, einschließlich eines „Bypass“ am Kreisverkehr von Fridhaff; Der Bau von Brücken, die gefährliche Linkskurvenmanöver überflüssig machen; Die Wiederaufnahme von Baumassnahmen im „Transportsektorplan“. 2011 • Anfang Januar 2011 luden die drei LCGB-Bezirke zu ih- ren tra- ditionellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen drei Regionalempfängen ging LCGB-Nationalpräsident Robert WEBER auf die politische und soziale Aktualität des Jah- 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) res 2010 ein, um dann die gewerkschaftlichen und sozialen Engagements des LCGB für das Jahr 2011 zu erörtern. Bezirk Süden (4. Januar 2012) Bezirk Süden (5. Januar 2011) Bezirk Osten/Zentrum (6. Januar 2012) Bezirk Osten/Zentrum (7. Januar 2011) Bezirk Norden (7. Januar 2012) Bezirk Norden (8. Januar 2011) • Vom 13. bis 15. März 2012 organisierten die drei LCGB-Bezirke Informationsabende über die Steuererklärungen für das Jahr 2011. • Am 24. Juli 2011 lud der Bezirk Norden des LCGB zu seinem ers- Während dieser drei Abende, die gut besucht waren, konnten de Teilnehmer ihre Fragen an den Experten Siggi FARYS richten, der auch praktische Hinweise zu Steuern in Luxemburg und das Ausfüllen der Steuererklärungen gab. ten Familienfest im Kulturzentrum Hennesbau in Niederfeulen ein. Informationsabend im Süden des Landes (13. März 2012) 2012 Informationsabend im Norden des Landes (14. März 2012) • Anfang Januar 2012 luden die drei LCGB-Bezirke zu ihren traditio- nellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen drei Regionalempfängen ging LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY auf die politische und soziale Aktualität des Jahres 2011 ein, um dann die Hauptthemen, die den LCGB während des gesamten neuen Jahrs 2012 beschäftigen werden, zu erörtern: die geplante Reform unseres Rentensystems, die Existenzabsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. 147 BEZIRKEUNDSEKTIONEN Informationsabend in der Landesmitte (15. März 2012) Bezirk Norden (5. Januar 2013) • Am 10. Juni 2012 lud der LCGB-Bezirk Osten/Zentrum zu seinem Bezirk Süden (10. Januar 2013) ersten Familienfest im Sandweiler Kulturzentrum ein. Bezirk Osten/Zentrum (14. Januar 2013) • Am 17. Juni 2012 lud der Bezirk Norden des LCGB zu seinem zweiten Familienfest im Kulturzentrum Hennesbau in Niederfeulen ein. • Am 22. Januar 2013 lud der Bezirk Süden des LCGB in Kayl zu • Am 6. November 2012 lud der Bezirk Norden des LCGB in Ettelbrück zu einem ersten Themenabend über Burnout mit Diplompsychologe Dr. Gilles MICHAUX (ZithaGesondheetszentrum) und Systemik-Coach Alain WOLFF (ComeT Concepts) ein. Circa 100 Personen haben mit Interesse diesen Themenabend verfolgt und es wurden zahlreiche Fragen zur Problematik des Burnout gestellt. einem Themenabend über Burnout mit Diplompsychologe Dr. Gilles MICHAUX (ZithaGesondheetszentrum) und Systemik-Coach Alain WOLFF (ComeT Concepts) ein. Circa 100 Personen sind mit Interesse diesem Themenabend gefolgt und es wurden zahlreiche Fragen zur Problematik des Burnout gestellt. • Ab 23. September 2013 gewährleistet ein INFO-CENTER Berater im LCGB-Büro in Wiltz jeden Montagnachmittag und Donnerstagmorgen einen Hilfs- und Betreuungsdienst. 2013 • Anfang Januar 2013 luden die drei LCGB-Bezirke zu ihren traditio- nellen Neujahrsempfängen ein. Bei diesen drei Regionalempfängen hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY insbesondere auf die Herausforderungen der Sozialwahlen im November 2013 und die Wahlverpflichtungen des LCGB hingewiesen. 148 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) 2014 • • Am 16. Januar 2014 luden die drei Bezirke des LCGB zum ersten Mal zu einem gemeinsamen Neujahrsempfang ein. Bei diesem Empfang ging LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY auf die Ergebnisse der Sozialwahlen von 2013 ein, um dann die politische und soziale Aktualität und insbesondere die beunruhigende Zunahme der Arbeitslosigkeit und den unausgewogenen Staatshaushalt zu erörtern. Gemäß der Tagesordnung wurde der Tätigkeitsbericht der Jahre 2009-2013 von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL vorgestellt. Der Kongress nahm anschließend die Erneuerung der einzelnen Gewerkschaftsmandate des LCGB-Bezirks Süden vor. Der ausscheidende Vorsitzende, Fernand SEYLER, wurde zum Bezirkspräsidenten wiedergewählt und ist in dieser Eigenschaft Mitglied des Exekutivkomitees und Zentralkomitees des LCGB. Alain LILTZ, Jean-Paul SCHOOS, Gaby SCHAUL-FONCK und Daniel SCHMITZ wurden zu Vertretern des Südbezirks im Zentralkomitee gewählt. Der neue Vorstand des LCGB-Bezirks Süden setzt sich aus den nachstehenden Mitgliedern zusammen: Gaston BERCHEM, Guy BRITZ, Romain CHRUCHTEN, Roland DOSTERT, Claude FABECK, Fernand GAASCH, Kim Andy JACOB, Alain LILTZ, Robert MARTIN, Gaston MEYER, Jean-Paul POOS, Patrick POSSENTI, Roby POZZACCHIO, Gaby SCHAUL-FONCK, Aloyse SCHILTZ, Daniel SCHMIT, Fernand SEYLER, Marco WAGENER, Gaby WEYRICH. • Am 8. März 2014 fand in Bauschleiden der Kongress des LCGB-Bezirks Norden statt. 75 Delegierte und Militanten aus den lokalen Sektionen des LCGB im Norden des Landes nahmen an diesem Kongress teil. Gemäß der Tagesordnung wurde der Tätigkeitsbericht der Jahre 2009-2013 von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL vorgestellt. Der Direktor des Handwerksbetriebes Sanichaufer, Nico BIEVER, hielt als Gastredner einen Vortrag über das Unternehmertum und dessen Bedeutung für die Weiterentwicklung der Luxemburger Wirtschaft. Der Kongress nahm anschließend die Erneuerung der einzelnen Gewerkschaftsmandate des LCGB-Bezirks Norden des LCGB vor. Der ausscheidende Vorsitzende, Jean-Claude WEIS, wurde zum Bezirkspräsidenten wiedergewählt und ist in dieser Eigenschaft Mitglied des Exekutivkomitees und Zentralkomitees des LCGB. Erny HOFFMANN, Jemp SCHARTZ, Guy SCHON und Arsène WEBER wurden zu Vertretern des Nordbezirks im Zentralkomitee gewählt. Der neue Vorstand des LCGB-Bezirks Norden setzt sich aus den nachstehenden Mitgliedern zusammen: Alain BRANDENBURGER, Antonio D’ANGELO, Marcel FAUTSCH, Peggy FETTES, Aloyse GUTH, Erny HOFFMANN, Anita JACOBY, Emile LECLERCQ, Nico LILTZ, Anita NICKTS, Eugène REDING, Eliane REDING-KEISER, Jean-Pierre SCHARTZ, Raymond SCHLIM, Vroni SCHMITT-HAUMER, Guy SCHON, Christiane SCHREINER, Willy STEFFEN, Arsène WEBER, Jean-Claude WEIS, Fernand WILLMES. Der Staatsekretär für nachhaltige Entwicklung und Infrastrukturen, Camille GIRA, hielt als Gastredner einen Vortrag über die Verkehrspolitik der neuen Regierung im Norden des Landes. In seiner Schlussansprache zog LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY, die Bilanz des Sozial- und Gewerkschaftsjahres 2013 und stellte anschließend die Forderungen des LCGB in Sachen Sozialpolitik und Beschäftigung an die Adresse der neuen Regierung vor. Am 22. April 2014 fand in Differdingen der Kongress des LCGB-Bezirks Süden statt. 90 Delegierte und Militanten aus den lokalen Sektionen des LCGB im Süden des Landes nahmen an diesem Kongress teil. In seiner Schlussansprache zog LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY die Bilanz des Sozial- und Gewerkschaftsjahres 2013 und stellte anschließend die Forderungen des LCGB in Sachen Sozialpolitik und Beschäftigung an die Adresse der neuen Regierung vor. • Am 30. Mai 2014 fand in Junglinster der Kongress des LCGB-Bezirks Osten/Zentrum statt. 100 Delegierte und Aktive aus den lokalen Sektionen des LCGB im Zentrum und Osten des Landes nahmen an diesem Kongress teil. Gemäß der Tagesordnung wurde der Tätigkeitsbericht der Jahre 2009-2013 von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL vorgestellt. Der Kongress nahm anschließend die Erneuerung der einzelnen Gewerkschaftsmandate des LCGB-Bezirks Osten/Zentrum vor. Der ausscheidende Vorsitzende, Nico HOFFMANN, wurde zum Bezirkspräsidenten wiedergewählt und ist in dieser Eigenschaft Mitglied des Exekutivkomitees und Zentralkomitees des LCGB. JeanMarie BARTEL, François GLEIS, Pierrot KLEIN, Aloyse WAGNER wurden zu Vertretern des LCGB-Bezirks Osten/Zentrum im Zentralkomitee gewählt. Der neue Vorstand des LCGB-Bezirks Osten/Zentrum setzt sich aus den nachstehenden Mitgliedern zusammen: Robert BACK, Jean-Marie BARTEL, Marc BIER, Martin BUERTIN, Nicolas BURG, Angélique CHARRUE, Paul FOLSCHEID, François GLEIS, Albert HIPP, 149 BEZIRKEUNDSEKTIONEN Guy HIRTZ, Nico HOFFMANN, Jean-Jacques HUSS, Alyose KOERNER, Jean LUDWIG, Roger LUTGEN, Sacha SCHMIT, Marc THEKES, Aloyse WAGNER, Gilbert WAGNER. nahmen und fasste diesbezüglich die Forderungen des LCGB in Sachen Sozialpolitik und Beschäftigung zusammen. Der Direktor der Personalverwaltung von Paul Wurth S.A., René FRIEDERICI, hielt als Gastredner einen Vortrag über die Geschichte seines Unternehmens, dessen Personalverwaltungsstrategie und die Bedeutung des Humankapitals bei der Entwicklung der Tätigkeiten der Firma Paul Wurth. In seiner Schlussansprache zog LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY die Bilanz der von Regierungsseite angekündigten Sparmaß- Die Lokalsektionen des LCGB 2010 • Am 24. Februar 2010 spendet die LCGB-Sektion Grevenmacher spendet der UNICEF 750 € für die Opfer des Erdbebens auf Haiti. • Am 3. Juli 2011 feierte die LCGB-Sektion Echternach ihren 75. Jahrestag in Form eines Familienfestes am Echternacher See. • Am 1. Oktober 2011 luden die LCGB-Sektionen Differdingen und Gemeinde Petingen in Zusammenarbeit mit dem LCGB-Fachverband Gesundheit, Pflege und Soziales zu einem Informationsabend zum Thema „Die Komplexität der Pflegeversicherung“ ein. • • Im Juli 2011 spendete die LCGB-Sektion Grosbous einen Betrag von 3.000 € an die V.o.E. „Een Häerz fir kriibskrank Kanner“, die sich um die psychologische Betreuung von Kindern mit Krebs und deren Familienangehörigen kümmert. • Am 8. Oktober 2010 lud die LCGB-Sektion Eschdorf-Merscheid zu einem Themenabend mit Wohnungsminister Marco SCHANK zum Thema „Das Wohnwesen in Luxemburg“ ein. • Am 15. Oktober 2011 feierte die LCGB-Sektion Kaundorf/Harel ihr sechzigjähriges Bestehen. 2011 • Am 4. Januar 2011 ehrte die LCGB-Sektion Mondorf/Altwies gemeinsam mit LCGB-Generalsekretär Patrick DURY Frau Marguerite SCHMIT-DE VALENTIN für 75 Jahre Mitgliedschaft beim LCGB. 150 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) 2012 • Am 2. März 2012 dankten die LCGB-Sektion Düdelingen zusammen mit LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY Henri DUNKEL für sein langjähriges Engagement als Sozialberater beim regionalen LCGBBüro in Düdelingen. • Am 27. September 2013 dankte die LCGB-Sektion Kaundorf/Harel ihrem Aumônier Paul MULLER nach dessen Bezeichnung zum Nationalaumônier des LCGB. • Am 4. Oktober 2012 lud die LCGB-Sektion Düdelingen im Centre Hild zu einer Informationssitzung über das Erbrecht ein. 2014 2013 • Am 2. Februar 2013 bestimmt die LCGB-Sektion Differdingen auf ihrer jährlichen Generalversammlung den Nationalpräsidenten Patrick DURY zum Ehrenvorsitzenden ihrer Sektion. • Im Februar 2013 feierte die LCGB-Sektion Eischen im Rahmen ihrer jährlichen Generalversammlung ihr 65jähriges Bestehen. • Am 26. Januar 2014 dankte der LCGB im Rahmen der Messfeier zum 93. Jubiläum seines Bestehens seinem ausscheidenden Nationalaumônier Raymond STREWELER für sein Engagement seit 40 Jahren in der Gewerkschaft. • Am 12. April 2014 spendeten die LCGB-Sektionen BastendorfFouhren, Hohscheid-Bourscheid und Merscheid einen Betrag von 1.650 € an Télévie 2014. • Im Juni 2013 spendete die LCGB-Sektion Uelzecht/Syrdall einen Betrag von 1.000 € an die NRO „Chrëschte mam Sahel“. 151 4 LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014 Grenzgängerkommissionen Die belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB) 2010 • Im ersten Vierteljahr 2010 informierte die Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB) über eine neue europäische Bestimmung, mit der ab 1. Mai 2010 mehrere wichtige Änderungen einhergingen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Sozialversicherungsschutzes. In Bezug auf die belgischen Grenzgänger im Großherzogtum Luxemburg wies die CFB auf zwei wichtige Punkte hin: - - • die neuen Bestimmungen bezüglich der Kumulierung einer abhängigen Beschäftigung im Großherzogtum und einer zusätzlichen selbstständigen Tätigkeit in Belgien; die neuen Bestimmungen bezüglich der Kumulierung von zwei abhängigen Beschäftigungen (die eine in Belgien, die andere in Luxemburg). Im Frühjahr 2010 richtete sich die CFB schriftlich an Finanzminister Luc FRIEDEN und die Direktion des Steueramtes, nachdem zahlreiche nicht verheiratete Grenzgänger (mit einem unterhaltsberechtigten Kind) interpelliert hatten, weil ihnen zu Unrecht Steuerklasse 1 statt 1a zugewiesen worden war. Bei dem Direktionsausschuss der Nationalen Kasse für Familienleistungen (CNPF) vom 4. März 2010 fand sich auf Betreiben des LCGB in dem Ausschuss eine Mehrheit, um die abwegige und diskriminierende Praxis der CNPF zu stoppen, die die belgischen Entschädigungen wegen Unterbrechung der Berufstätigkeit als Familienleistung einstufte, wodurch sich die Ausgleichszulagen an die belgischen Grenzgänger verringerten. • Am 20. Mai 2010 organisierte der LCGB zusammen mit CSC Verviers für die belgischen Grenzgänger der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Informationstreffen zu Fragen des belgischen Steuerwesens. Tatsächlich behalten mehrere Arbeitgeber im Baugewerbe und Handwerk unrechtmäßig einen Teil der Löhne ein. 2011 Nach zahlreichen Interventionen des LCGB bestätigte der Kassationshof im Frühjahr 2011, dass die vom belgischen Arbeitsamt gezahlten Entschädigungen wegen Unterbrechung der Berufstätigkeit keine Familienleistungen darstellten. Aus diesem Grund fordert die belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB), in Anbetracht der vorliegenden Urteile, natürlich eine umgehende Regelung aller derzeit betroffenen Dossiers, verlangt aber auch eine automatische Rückzahlung der belgischen Grenzgängerfamilien zu Unrecht einbehaltenen Zulagen, die auf ungerechte Weise ihre Ausgleichszulagen und Kinderboni seit 2005 verloren haben. In einem Schreiben vom 3. Juni 2011 an den LCGB bestätigte die Familienministerin, dass „die CNPF die im Rahmen der Unterbrechungen der Berufstätigkeit der belgischen Grenzgänger anfallenden Neuberechnungen vornehmen wird“. In dem Schreiben hieß es ferner: „Die Dienststellen der CNPF sind dabei, in enger Zusammenarbeit mit den mit den Angelegenheiten betrauten Anwälten eine Liste von betroffenen Dossiers anzulegen. Diese Liste sollte Mitte Juni bereitstehen, sodass daraufhin die Neuberechnungen und geschuldeten Rückzahlungen an die belgischen Grenzgänger erfolgen könnten.“ Die CFB, die seitdem ihre Schritte und seit Eröffnung des Verfahrens 2005 ihre Beschwerden vervielfacht hat, ist sehr zufrieden damit, dass dieser missbräuchlichen Praxis ein Ende gesetzt wurde. 2012 Am 3. Oktober 2012 hielt die belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB) ihre 13. Generalversammlung ab. Dies war die Gelegenheit, an die wichtige Arbeit der CFB im Rahmen der Familien- und Studienbeihilfen zu erinnern. Benoît MIGEAUX wurde erneut zum Vorsitzenden der CFB gewählt und Christelle GERARD zur stellvertretenden Vorsitzenden. Jacky CHOQUE seinerseits übernimmt das Sekretariat der CFB. • Am 1. Oktober 2010 feierte die belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC (CFB) auf der 12. Generalversammlung ihr 25-jähriges Bestehen. Es wurde zu diesem Anlass an die sehr wichtige Rolle erinnert, welche die CFB bei der Verteidigung der Rechte der Grenzgänger seit ihrer Gründung im Jahre 1985 gespielt hat. 2013 • Anfang 2013 berichtete der LCGB, dass das belgische Landespensionsamt (LPA) am 1. Januar 2013 ein Artikel der europäischen Bestimmung 883/2004 zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in Kraft getreten ist. Dies bringt Änderungen für 152 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) belgische Grenzgänger im Ruhestand mit sich. Informationsabend in Bastogne Alle Rentenempfänger mit einer gemischten Laufbahn (mit einer oder mehreren Renten neben der belgischen), die ihren Wohnsitz in Belgien haben, sind von dieser neuen Maßnahme betroffen. Die Änderung besteht darin, dass diesen Rentenempfängern fortan eine Kranken- und Invalidenversicherung (AMI) von der Gesamtrente abgezogen wird. Neben diesem AMI-Beitrag wird ebenso ein „Solidaritätsbeitrag“ von der Gesamtrente abgezogen, wenn diese eine bestimmte Grenze überschreitet. 2014 • Am 21. Januar 2013 waren die Mitarbeiter der CSC Verviers (Deutschsprachige Gemeinschaft von Belgien) in der LCGB-Zentrale in Luxemburg für ein erstes Arbeitstreffen zwischen den Gewerkschaftssekretären beider Seiten zu Gast. • Am 31. Januar 2014 empfingen die Mitarbeiter der CSC Verviers (Deutschsprachige Gemeinschaft von Belgien) in ihren Büros eine LCGB-Delegation zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen, im Hinblick auf eine stärkere Zusammenarbeit zwischen beiden Gewerkschaften. • Vor einem zahlreichen Publikum (80 Teilnehmer in Bastogne und 150 Teilnehmer in Arlon) hielt die Belgische Grenzgängerkommission LCGB-CSC im Februar 2013 zwei Informationsabende zum Thema der Rentenreform ab. Paul DE ARAUJO, Verantwortlicher für die LCGB INFO-CENTER Büros, stellte das Rentensystem im Großherzogtum vor sowie die durch die Reform vom 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Änderungen. Er beantwortete ebenso die zahlreichen Fragen aus dem Publikum. Christian NERENHAUSEN, Verantwortlicher der Dienststelle Renten der Christlichen Zusatzkrankenkasse, erläuterte seinerseits das belgische Rentensystem sowie die jüngsten Änderungen bei den Sozialbeiträgen für Grenzgänger im Ruhestand. • Am 17. März 2014 nahmen der Regionalsekretär der CSC Lux- emburg in Arlon, Bruno ANTOINE, und der zuständige Gewerkschaftssekretär für Grenzgänger des CSC Luxemburg, Pierre CONROTTE, an einer Sitzung der Gewerkschaftsekretäre des LCGB teil, um aktuelle Fragen im Bereich der Unternehmen zu diskutieren und die Zusammenarbeit zwischen beiden Gewerkschaften durch gemeinsame Aktionen vor Ort auszuweiten. Informationsabend in Arlon Die französische Grenzgängerkommission des LCGB (CFF) 2010 • Unter dem Vorwand des „Neuausgleichs“ änderte der französische Staat Anfang 2010 die Berechnungsart für die Ausgleichszulage (ADI). Die Zulage berechnet sich nunmehr nach der Einmalzahlung zur Geburt oder Adoption, der Grundzulage nach der Geburt (oder Ankunft im Zuhause) sowie nach dem Zuschuss für die von den Eltern gewählten Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren (mit Ausnahme der Wohnungsbeihilfe). • So kann zum Beispiel die Übernahme der Beiträge für Tagesmütter nicht mehr mit der Ausgleichszulage kumuliert werden. Das Gleiche gilt für die Zulage für frühkindliche Betreuung. Diese Änderung bedeutet, je nach Lebenssituation der französischen Grenzgänger, einen bedeutenden finanziellen Verlust von bis zu mehreren Hundert Euros im Monat. Eine größere Reduzierung ohne Vorbescheid, die der LCGB stark kritisiert, um so mehr als sie teils diskriminierende Züge aufweist. 153 GRENZGäNGERKOmmISSIONEN Nach Interventionen des LCGB in Bezug auf die Berechnung der Ausgleichszulage für französische Grenzgänger wurde das Inkrafttreten der Bestimmung Nr. 2008-1354 vom 19. Dezember 2008 wie folgt verschoben: - zum 1. Juni 2010: Die Geburts- oder Adoptionsprämie, die Grundzulage (von der Geburt bis zu den ersten 3 Monaten) sowie der Zuschuss für die von den Eltern gewählte Kinderbetreuung (Direktzahlung) der Paje-Leistungen werden nicht mehr ausgezahlt. Sie werden bei der Berechnung der Ausgleichszulage mitberücksichtigt. Bei Erhalt des Nachweises der Behörde, die die Leistungen oder ausländischen Familienvergünstigungen vorgenommen hat, berechnet die Familienbeihilfenkasse die Ausgleichszulage unter Berücksichtigung oben genannter Leistungen. Darüber hinaus übernimmt sie die mit der Beschäftigung einer Kinderbetreuung oder Hausangestellten verbundenen Sozialbeiträge für das Jahr 2010. - zum 1. Januar 2011: Diese Beiträge werden bei der Berechnung der Ausgleichszulage mitberücksichtigt. Die Grenzgänger müssen demnach ab diesem Datum die Beiträge direkt an Pajemploi zahlen, nachdem der Grenzgänger den zu zahlenden Betrag mitgeteilt hat. Wie oben berechnet die Familienbeihilfenkasse vierteljährlich die Ausgleichszulage, indem sie die Sozialbeiträge mitberücksichtigt. • Die französische Grenzgängerkommission des LCGB (CFF) erfährt eine Umstrukturierung. Auf einer Versammlung vom 25. Juni 2010 in Esch an der Alzette wurde die Einrichtung von zwei Lokalsektionen in den französischen Grenzregionen beschlossen. Geplant ist die Gründung der beiden Sektionen in Thionville und Longwy. Die Arbeit dieser Sektionen wird von Francis LOMEL betreut werden. • Im Sommer 2011 informierte die französische Grenzgängerkom- mission des LCGB (CFF) alle Grenzgänger mit einer gemischten Laufbahn in Frankreich und im Großherzogtum über die ab dem 1. Juli 2011 geltenden Modalitäten für eine vorzeitige Pensionierung. 2012 • Am 22. Januar 2012 fand die konstituierende Generalversammlung der Lokalsektion Longwy statt. Guy MICHEL wurde zum Vorsitzenden gewählt. Weitere Mitglieder des Sektionsvorstandes sind Jean-Marie BARTEL, Patricia CIPRIANI, Mamadi KABA, Santo MAISANO, François MENTZ und Mireille POTHIER. Nach einer Diskussionsrunde zu politischen und sozialen Aktualitästhemen gratulierten LCGB-nationalpräsident, Patrick DURY, und der beigeordnete Generalsekretär, Francis LOMEL, den Ausschussmitgliedern für ihren Einsatz. • Am 22. Oktober 2010 organisierte die französische Grenzgängerkommission des LCGB (CFF) im Rathaus von Longwy ein Informationsabend zum Arbeitsrecht für Grenzgänger. Zu den behandelten Themen gehörten Arbeitsunfähigkeit, Umschulung, Invalidität und Pflegeversicherung. • Am 8. und 9. März 2012 hat der LCGB in Longwy und Thionville zwei Informationsveranstaltungen zur Steuererklärung in Luxemburg organisiert. • Bei dieser Gelegenheit hat Patrick VAN LANDEGHEM, Steuerex2011 • Im Rahmen ihrer Informations- und Beratungstätigkeiten für Be- schäftigte und einer aktiven Vorgehensweise im Sinne der Grenzgänger zog im April 2011 das LCGB-Beratungsbüro in Thionville um. 154 perte von Assura s.à.r.l., zahlreiche Informationen und Erläuterungen zu dem Thema gegeben, das die zahlreich erschienenen steuerpflichtigen Grenzgänger betrifft und interessiert. Das anwesende Publikum erhielt viele einschlägige Informationen für eine optimale steuerliche Situation (mit einem Maximum an Gewinn): Beschreibung des auszufüllenden Formulars, Erklärungen zu bestimmten Punkten und Veranschaulichungen anhand von Beispielen. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Informationsveranstaltung in Longwy (8. März 2012) Informationsveranstaltung in Thionville (9. März 2012) • Am 3. Oktober 2012 trafen der beigeordnete Generalsekretär des LCGB, Francis LOMEL, der Vorsitzende der französischen Grenzgängerkommission, Guy MICHEL, und die INFO-CENTER-Beraterin, Paola VILASI, den Regionalsekretär des CFDT, Lorraine, Denis HASSLER, im LCGB INFO-CENTER Büro in Thionville. Für den LCGB war dies die Gelegenheit, über gemeinsame Aktionen mit der CFDT zu reden, damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die französischen Grenzgänger im Großherzogtum Luxemburg erzielt werden kann. der Gemeindeverwaltung von Longwy ab. Diese Generalversammlung zählte 50 Teilnehmer. LCGB-Nationalpräsident, Patrick DURY, der Generalsekretär des LCGB , Francis LOMEL, und der stellvertretende Verantwortliche für die Sozialpolitik des LCGB, Paul DE ARAUJO, stellten auf der Generalversammlung den neuen INFO-CENTER-Service des LCGB, die großen Linien der in Kraft getretenen Rentenversicherungsreform sowie die geplante Reform der beruflichen Wiedereingliederung vor. • Am 27. Februar 2013 veranstaltete die französische Grenzgängerkommission des LCGB in Thionville einen Informationsabend zur Steuererklärung in Luxemburg. Bei dieser Gelegenheit hat ein Steuerexperte von Assura s.à.r.l. zahlreiche Informationen und Erläuterungen zu dem Thema gegeben, das die zahlreich an dem Informationsabend des LCGB erschienenen steuerpflichtigen Grenzgänger betrifft und interessiert. Das anwesende Publikum erhielt viele einschlägige Informationen für eine optimale steuerliche Situation (mit einem Maximum an Gewinn): Beschreibung des auszufüllenden Formulars, Erklärungen zu einigen speziellen Punkten und Veranschaulichungen anhand von konkreten Beispielen. • Am Mittwoch, dem 28. November 2012, hielten der LCGB und der CFDT Lorraine in Thionville die konstituierende Generalversammlung der „Vereinigung für gewerkschaftliche Zusammearbeit LCGB-CFDT Lothringen“ ab. Die erste konkrete Aktion dieser Zusammenarbeit ist die neue Zusatzkrankenversicherung „Harmonie Transfrontaliers“ für französische Grenzgänger, die Mitglied des LCGB oder der CFDT sind. • Am 4. Juni 2013 trafen sich die Diraktionsmitglieder von LCGB und CFDT Lorraine in Nancy zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen. Nach einer Diskussionsrunde zur wirtschaftlichen und sozialen Situation in Luxemburg und Lothringen kam es zu einem Gespräch über konkrete Formen der Zusammenarbeit zwischen LCGB und CFDT Lorraine. 2013 • Am 15. Februar 2013 hielt die französische Grenzgängerkommissi- on des LCGB ihre alljährliche Generalversammlung im Salon Petitier 155 GRENZGäNGERKOmmISSIONEN Die deutsche Grenzgänger-kommission des LCGB (DGK) 2010 • Am 20. Januar 2010 traf sich die deutsche Grenzgängerkommission des LCGB (DGK) mit der Ministerin für Familie und Integration, Marie-Josée JACOBS, um die Probleme der Grenzgänger beim Umgang mit der Nationalen Kasse für Familienleistungen (CNPF) zu erörtern. Im Anschluss an dieses Treffen in Trier, an dem circa 300 Personen teilnahmen, richtete der LCGB ein Schreiben an Finanzminister Luc FRIEDEN und forderte im Interesse der betroffenen Grenzgänger eine Revision des Doppelbesteuerungsabkommens. Video : Informationsveranstaltung vom 12. März 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux • Am 9. April 2010 fanden in Wasserbillig die ersten Generalver- sammlungen der Sektionen Rheinland-Pfalz und Saarland des L0CGB statt. • Am 8. April 2011 fand in Trier ein gemeinsames Arbeitstreffen zwi- schen LCGB und DGB Trier statt. Gegenstand waren die zahlreichen Probleme, mit denen die Grenzgänger konfrontiert sind. • • Im Juni 2010 waren die Sektionen Rheinland-Pfalz und Saarland des LCGB mit einem Stand auf dem 1. Tag der Großregion vertreten, dessen Anlass das 25-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung des Schengener Abkommens war. 2012 • Am 22. Januar 2012 organisierte der LCGB zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung in Merzig einen ersten Informationsabend für deutsche Grenzgänger zum Thema Renten. 2011 • Am 13. Januar 2011 fand in Saarbrücken ein gemeinsames Arbeitstreffen zwischen LCGB und DGB Saar statt. Gegenstand waren die zahlreichen Probleme, mit denen die Grenzgänger konfrontiert sind. • Am 12. März 2011 organisierte der LCGB zusammen mit der Steu- erverwaltung Trier eine Informationsveranstaltung zur Problematik des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Luxemburg und Deutschland. 156 • Am Vormittag des 10. März 2012 organisierte der LCGB zusammen mit der Deutschen Rentenversicherung in Mettlach eine Informationsveranstaltung für deutsche Grenzgänger zum Thema Renten. • Am Nachmittag des 10. März 2012 organisierte der LCGB zusam- men mit dem Lohnsteuerbüro Trier eine Informationsveranstaltung für deutsche Grenzgänger zum Thema Steuererklärungen, insbesondere zu den Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) 2013 Der LCGB weist darauf hin, dass die Rentenbesteuerung für deutsche Grenzgänger, wie sie in dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen von 2012 zwischen Deutschland und Luxemburg vorgesehen ist, nicht für das Steuerjahr 2013 gilt. Infolgedessen erfolgt die Rentenbesteuerung für deutsche Grenzgänger ab Januar 2014 in Luxemburg und nicht mehr in Deutschland. 2014 • Am 20. April 2012 organisierte der LCGB zusammen mit der Deut- schen Rentenversicherung in Mettlach einen 2. Informationsabend für deutsche Grenzgänger zum Thema Renten. • Am 2. April 2012 eröffnete der LCGB ein INFO-CENTER Büro in Trier. • Am 14. Januar 2014 eröffnete das neue LCGB INFO-CENTER Büro in Merzig seine Türen. • Am 8. Mai 2014 empfingen LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY und LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL den Vorsitzenden des DGB Trier Christian SCHMITZ in der LCGB-Zentrale. Bei ihrem Zusammentreffen wurden aktuelle Themen besprochen, die sich auf die deutschen Grenzgänger beziehen. • Der LCGB begrüßt die Unterzeichnung des neuen Doppelbesteu- erungsabkommens zwischen Deutschland und Luxemburg am 23. April 2012. Einer der Hauptpunkte des Abkommens betrifft die Rentenbesteuerung für deutsche Grenzgänger, die ab Januar 2013 in Luxemburg und nicht mehr in Deutschland erfolgt. 157 5 LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014 Die portugiesische Sektion des LCGB 2013 2014 • Am 11. April 2013 fand in Helmdingen im Beisein Seiner Exzellenz, • Wie im Jahr 2013 hat die portugiesische Sektion des LCGB auch Les grands dossiers nationaux des Generalkonsuls Portugals in Luxemburg, Herr Rui MONTEIRO, die Generalversammlung zur Gründung der neuen portugiesischen Sektion des LCGB statt. Rund 200 Personen nahmen an dieser Sitzung teil. Reinaldo CAMPOLAGRO wurde zum ersten Vorsitzenden der portugiesischen Sektion des LCGB gewählt. Die von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL betreute Sektion hat als spezifische Struktur des LCGB zur Aufgabe interessante Aktivitäten für die portugiesischsprachige Gemeinschaft im Großherzogtum zu veranstalten, sich aktiv für Arbeitnehmer und Rentner mit portugiesischen Wurzeln einzusetzen und eine Untertstützungspolitik für alle in Luxemburg lebenden Portugiesen zu definieren. 2014 an der Pilgerung zu Unserer Lieben Frau von Fatima in Wiltz teilgenommen. Am 28. Mai 2014 hat die portugiesische Sektion zusammen mit ihrem Präsidenten Reinaldo CAMPOLARGO die Pilger auf ihrem Fußmarsch in Richtung Wiltz begleitet und sie mit einer heißen Mahlzeit am Nachmittag, Wasser und Müsliriegel bei Kräften gehalten. Am 29. Mai 2014 war eine LCGB-Mannschaft in Wiltz mit einem Informationsstand anwesend. Viele Interessierten haben unserem Stand einen Besuch abgestattet. • Am 27. Juni 2012 fand im Kulturzentrum „Um Widdem“ in Kayl die 2. Generalversammlung der portugiesischen Sektion des LCGB statt. In Anwesenheit Ihrer Exzellenz, der Botschafterin Portugals in Luxemburg, Frau Maria Rita FERRO, und Seiner Exzellenz, dem Generalkonsul Portugals in Luxemburg, Herr Rui MONTEIRO nahmen 200 Personen, darunter viele Personaldelegierte, an dieser Generalversammlung teil. • Die portugiesische Sektion des LCGB nahm am 9. Mai 2013 (Chris- ti Himmelfahrt) an der Pilgerung zu Unserer Lieben Frau von Fatima in Wiltz teil und unterstützte die Pilger mit Wasser und Schokolade, wobei sie die Leistungen des LCGB INFO-CENTER mit einem Stand in Wiltz vorstellten. 158 Der Präsident der portugiesischen Sektion des LCGB, Reinaldo CAMPOLARGO, und die Vizepräsidentin Liliana BENTO haben den Aktivitätsbericht 2013-2014 und das Aktionsprogramm 20142015 vorgestellt. So wird die Sektion z.B. Computer-Einführungskurse in portugiesischer Sprache anbieten und mehrere Informationsabende (Wie bereiten ich meine Rente vor?, Wie fülle ich meine Steuererklärung aus?, usw.) veranstalten. 6 Sozialwahlen 2013 Die 10 Engagements des LCGB Der LCGB setzt sich dafür ein... ... die Gleichwertigkeit von öffentlichem Dienst und Privatsektor zu gewährleisten ... allen Bediensteten Zugang zu Informationen zu sichern ... eine größere Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens zu erreichen ... die Lebensqualität mit Nachdruck zu verteidigen ... den Dialog innerhalb des Unternehmens zu fördern ... jedem Bediensteten den Zugang zur Weiterbildung zu öffnen ... allen die gleichen Chancen und Perspektiven zu geben ... die Kaufkraft aufrecht zu erhalten ... eine gerechte Rentenversicherung zu bewahren ... die Sozialversicherung nachhaltig abzusichern 159 SozIAlWAhlEn2013 TNS Ilres Umfrage über die Missionen und Charakteristika der Gewerkschaften Am 6. November 2013 hat der LCGB auf einer Pressekonferenz die Resultate einer TNS Ilres Umfrage über die Missionen und Charakteristika der Gewerkschaften vorgestellt. • Für 67 % der Arbeitnehmer ist der Gewerkschaftspluralismus wichtig. • 76 % der Arbeitnehmer sind der Auffassung, dass die Gewerkschaften unabhängig von politischen Parteien sein sollen. Diese Umfrage hat es ermöglicht eine Reihe von interessanten Schlussfolgerungen zu ziehen: • In den aktuellen Krisenzeiten sprechen sich 53 % der Arbeitnehmer für den Verhandlungsweg aus, während 44 % eher eine harte Linie vertreten. • Unter den wichtigsten Mission befinden sich in absteigender Reihenfolge die Präsenz in den Unternehmen, der juristische Beistand und nationale Aktionen gegenüber der Regierung oder den Arbeitgebern. Die Mission der Gewerkschaft 1. Welche sind Ihrer Meinung nach heutzutage die Missionen einer Gewerkschaft? Basis: Alle ersteAntwort Total zweiteAntwort 0 50 VerteidigungderInteressenderArbeitnehmerindenUntermehmen 80 16 18 VerteidigungderInteressenderArbeitnehmeraufnationalerEbene 23 UnterstützungbeiderSuche/demErhalteinerArbeit 160 46 44 4 5 43 5 7 UnterstützungfüreinenbesserenAusgleichzwischenPrivatleben+Arbeit Andere 76 28 5 6 BeratungimBereichderinitialenBerufsausbildungoderderWeiterbildung undderberuflichenWeiterentwicklung FinanzielleUnterstützung 82 35 25 JuristischerBeistandimFalleeinerEntlassung 100 2 3 2 39 MehralseinDrittelderPersonen sindderMeinung,daßdie VerteidigungderInteressen, derArbeitnehmerim Unternehmendiewichtigste MissioneinerGewerschaftist. 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Die Dienstleistungen einer Gewerkschaft 2. Wie wichtig erscheint es Ihnen, daß eine Gewerkschaft folgende Dienstleistungen anbietet? Basis: Personen, die geantwortet haben hervorzuhebensindinsbesonderediehohe Wichtigkeit,welchedemjuristischenBeistand beigemessenwirdunddaßFreizeitaktivitätenals komplettunwichtiggesehenwerden! 2.UnterstützungbeiderSuche/ demErhalteinerArbeit(n=536) 33 3.initialeBerufsausbildung/ Weiterbildung(n=534) 30 16 Dienstleistungen/lösungenim BereichderGesundheit(n=528) 33 16 8 2 Freizeitaktivitäten(n=526) 25 28 49% 22% 10% 74% 42% 33% 21 83% 3% 39% 30% 13 13 31 23 7 50% eherwichtig wichtig 12% 6 20 31 0% 63% 40 24 11 Bottom 2 4 16 30 52 persönlicheWeiterentwicklung(n=531) 8 34 18 juristischerBeistand(n=537) sehrwichtig 25 Top 2 100% eherunwichtig überhauptnichtwichtig 3. Die Unterstützung bei der Suche / dem Erhalt einer Arbeit Gemäß Bildungsniveau Basis: Antworten (n= 536) Total 33 30 25 2 2 4 63% 12% 5 70% 5% 8 4 71% 12% 8 4 57% 12% 54% 17% 8 DieBedeutungdieserMissionnimmtmitdemBildungsniveauab. DiegleicheTendenzistfürdieanderenDienstleistungenzuerkennen. Biszum 1.zyklusder Sekundarschule 45 Sekundarschule 2.zyklus hochschule BAC+2bis3 hochschuleBAC+ 4oderhöher 25 36 34 25 18 32 28 sehrwichtig 25 26 wichtig eherwichtig 31 29 eherunwichtig 11 6 überhauptnichtwichtig 161 SozIAlWAhlEn2013 Einheitsgewerkschaft 4. Sind Sie der Meinung, daß es nur eine Gewerkschaft in Luxemburg geben sollte? Gemäß dem Alter Basis: Alle DieAkzeptanzsinktmitdemAlter 74 71 70 58 53 67 31 31 23 25 15 22 10 6 8 Ja nein Unsicher 16 -242 22 25- 34 7 45- 54 35 -444 4 55+ 5. Sind Sie der Meinung, daß es nur eine Gewerkschaft in Luxemburg geben sollte? Gemäß der Nationalität Basis: Alle Basis: Alle 1von3luxemburgeristderMeinung,daßesnureineGewerkschaft inluxemburggebensollte(beidenAusländernsindesnur1von5). 74 58 67 33 19 25 Ja 162 nein Unsicher 8 8 8 luxemburger Ausländer 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Anzunehmende Haltung 6. Welche Einstellung sollte eine Gewerkschaft in der aktuellen Krise annehmen? Gemäß Alter Basis: Personen, die geantwortet haben (n= 526) 30% Total 18 -24 25 -34 17 35 -44 18 45 -54 55+ 4 60 11 10 8 8 38 13 11 12 15 10 35 10 12 11 14 2 16 14 11 20 23 8 17 27 38 7 32 12 12 14 17 13 Durchschnitt 43% einehartelinieindenVerhandlungenannehmen(1) (2) (3) (4) (5) dieVerhandlungenbevorzugen Welche Interessenverteidigung für die Arbeitnehmer? 7. Welche Maßnahmen erwarten Sie von den Gewerkschaften damit die Interessen der Arbeitnehmer des Privatsektors verteidigt werden können? Basis: Alle ersteAntwort Total zweiteAntwort 0 dritteAntwort 50 100 92 69 ernstzunehmendeAnalysederSituation 11 10 91 17 Vorschlägeunterbreiten 37 36 84 13 Diskussionenfördern 42 28 47 Demonstrationenorganiserien 0 2 6 41 Streiksorganisieren 1 1 2 163 SozIAlWAhlEn2013 Die Charakteristika einer Gewerkschaft 8. Welches sind Ihrer Meinung nach die Charakteristika über die eine Gewerkschaft verfügen muss? (1) Basis: Personen, die geantwortet haben Durchschnitt proaktiv/defensiv Basis:n=531 34 30 (2) proaktiv(1) 28 (3) (4) 41 (5) 3 defensiv(6) schlichtend/unflexibel Basis:n=532 25 26 schlichtend(1) 29 (2) (3) 15 (4) 32 unflexibel(6) (5) innovativ/konservativ Basis:n=527 33 33 innovativ(1) (2) (3) 27 (4) (5) 41 2 konservativ(6) 9. Welches sind Ihrer Meinung nach die Charakteristika über die eine Gewerkschaft verfügen muss? (2) Basis: Personen, die geantwortet haben einoffenesohrfürdieBasis/sehrhierarchisch Basis:n=533 38 33 einoffenesohrfürdieBasis(1) (2) (3) 23 (4) 41 1 sehrhierarchisch(6) (5) pragmatisch/idealistisch Basis:n=533 25 29 pragmatisch(1) (2) 28 (3) (4) 51 unabhängig(1) 11 (5) 24 idealistisch(6) unabhängig/aneinepolitischeParteiangelehnt Basis:n=533 164 Durchschnitt 26 (2) (3) (4) (5) 16 41 1 aneinepolitischeParteiangelehnt(6) 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Personalausschusswahlen vom 13. November 2013 Die Wahlresultate des LCGB nach sozioprofessionnellen Kategorien GRUPPE 1: STAHLINDUSTRIE Zu wählende Mandate Unternehmen ArcelorMittal Administration ArcelorMittal Belval ArcelorMittal Differdange ArcelorMittal Dommeldange ArcelorMittal Rodange ArcelorMittal Schifflange Hauptmandat 15 15 12 5 7 5 59 Ersatzmandat 15 15 12 5 7 5 59 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 6 6 6 6 5 5 2 2 1 1 2 2 22 22 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 9 9 9 9 7 7 3 3 6 6 3 3 37 37 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 0 GRUPPE 2: ANDERE INDUSTRIEN Zu wählende Mandate Unternehmen Accumalux Accumalux Industrial AEW Amer-Sil Aperam ArcelorMittal Bettembourg ArcelorMittal Bissen ArcelorMittal Dudelange Armatures Bois Brever BRG Lux Centroplast Ceratizit Chaux de Contern Cimalux Circuit Foil Codiprolux Cofralux CTI Systems Curver Dometic Dupont de Nemours Dupont Teijin Films Elth Enovos Eurofoil Faurecia Goodyear Dunlop Plant Hauptmandat 5 1 3 5 3 5 7 6 2 2 1 2 14 5 5 6 1 1 6 6 5 12 7 10 12 7 5 20 Goodyear Dunlop Plant (Jeunes Travailleurs) 1 Gottschol Alcuilux Desox 2 Gottschol Simaform 2 Gottschol Simeda 2 Husky 12 Hydro Aliminium 3 Hyosung Luxembourg SA 5 Hyosung Wire Luxembourg S.A. 2 John Zink 6 Kronospan 6 Fortsetzung: „Andere Industrien“ Seite 166 Ersatzmandat 5 1 3 5 3 5 7 6 2 2 1 2 14 5 5 6 1 1 6 6 5 12 7 10 12 7 5 20 1 2 2 2 12 3 5 2 6 6 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 1 1 3 2 2 2 3 0 3 3 5 5 3 3 2 1 2 2 1 1 1 2 7 7 1 1 1 1 2 2 1 1 1 1 6 6 3 3 1 1 8 8 5 5 2 2 7 7 2 2 3 3 9 9 1 1 1 1 1 2 2 1 6 6 1 1 2 2 2 2 2 2 3 3 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 3 2 2 3 0 3 3 2 2 3 1 1 7 4 4 4 0 7 4 4 4 3 4 4 2 8 5 5 2 7 3 4 4 2 8 5 5 2 7 1 1 1 0 6 2 3 6 2 3 4 3 4 3 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 4 4 0 1 165 SozIAlWAhlEn2013 GRUPPE 2: ANDERE INDUSTRIEN Zu wählende Mandate Unternehmen Lindab Met-Lux Mondo Morganite No Nail Boxes Procap Rotarex Saint-Gobain Abrasives Sisto Armatures Solem Tarkett Textilcord Steinfort Hauptmandat 6 3 5 4 2 5 8 5 5 2 9 5 265 Ersatzmandat 6 3 5 4 2 5 8 5 5 2 9 5 265 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 3 3 3 3 4 3 2 1 5 5 5 5 2 2 2 2 2 2 3 3 2 2 145 139 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 2 0 2 1 3 3 3 3 3 3 6 3 114 6 3 117 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 5 6 GRUPPE 3: BAUGEWERBE BAUGEWERBE Unternehmen Baatz Constructions Bonaria Frères Bressaglia Serge SARL Brevaco C. Jans Constructions Cardoso Antonio Cardoso Construction Cardoso et Fils Cardoso et Fils - Façades et plafonnage Construction Nico Marechal DZ Construct Erpelding Felgen Construction Hilbert IBB Baugesellschaft Julien Cajot & Cie. Karp-Kneip Construction Krombach Construction Kuhn Leufgen LUX TP Marsant Construction Perrard Pianon Rinnen Construction Schilling Sopinor Constructions Tavares Da Silva Frères Thomas et Piron Vinandy Weiland-Bau Wickler Frères Exploitation Wiesen-Piront 166 Zu wählende Mandate Hauptmandat 8 5 2 3 5 3 5 4 3 3 5 2 3 2 5 4 8 2 6 3 7 3 7 5 6 5 5 3 5 3 6 6 5 151 Ersatzmandat 8 5 2 3 5 3 5 4 3 3 5 2 3 2 5 4 8 2 6 3 7 3 7 5 6 5 5 3 5 3 6 6 5 151 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 8 8 2 2 0 1 1 1 3 3 3 3 5 5 4 4 3 3 3 3 5 5 2 2 0 1 2 1 5 5 1 2 8 8 1 1 1 1 3 3 5 5 1 3 2 2 5 5 6 6 5 5 2 2 3 3 4 1 3 3 4 4 6 6 3 3 113 114 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 2 2 2 2 2 1 1 2 1 2 2 0 1 4 15 15 1 1 1 3 2 3 3 2 2 5 5 3 3 2 2 2 23 2 20 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) HANDWERK Zu wählende Mandate Unternehmen Alpine Energie CESE SA Chauffage et Sanitaire Metro SA Chauffage François Kieffer Dalkia FD Electric Fliesen & Verputz Funk Immo Toitures Muno Charles et Fils Paul Wagner et Fils Sanichaufer SB Inbau Schickes Robert (succ. R. Wagner) Toiture Moderne Willy Putz Carrelages Hauptmandat 6 2 2 2 5 2 1 2 2 6 5 4 2 2 4 47 Ersatzmandat 6 2 2 2 5 2 1 2 2 6 5 4 2 2 4 47 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 2 2 2 2 2 0 3 3 1 0 1 1 2 2 0 1 2 2 1 1 4 4 2 2 1 1 1 1 25 23 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 5 5 2 2 4 2 4 2 1 2 16 1 2 16 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 2 2 1 2 2 1 5 1 6 GRUPPE 4: FINANZDIENSTLEISTUNGEN UND FINANZMITTLERDIENSTE Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat ABN Amro Luxembourg 5 AG2R La Mondiale 5 Amundi Luxembourg 2 Associated Dexia Technology Services 5 Bank of New York 6 Banque Degroof 6 Banque Raiffeisen 7 BGL BNP Paribas Luxembourg SA 19 BIL 17 BNP Paribas Lease Group Luxembourg SA 1 BNP Paribas Security Services 14 Bourse de Luxembourg 5 Bull PSF 3 Caceis Banque 12 Cardif Lux Vie 6 Catella Bank SA (Anc. Invik) 4 Clearstream Banking 6 Clearstream Services SA 11 CSC 5 Dennemeyer & Co. 4 Dexia Asset Management 3 Dimension Data Financial Services SA 5 European Fund Administration 9 Finadmin Private Estate Life 6 Fortuna 1 Fund Channel 3 Hauck & Aufhaeuser 5 HSBC Securities Services (Lux) SA 6 ING 12 John Deere Bank SA 3 JP Morgan Asset Management 5 JP Morgan Bank 9 Mitsubishi UFJ 5 Oracle Luxembourg 3 PKF (Grant Thornton) 5 RBC IS 16 Real Solutions SA 3 Swedbank 2 TD Direct Investing (Ex. Internaxx) 2 Vistra Luxembourg Sàrl 4 250 Ersatzmandat 5 5 2 5 6 6 7 19 17 1 14 5 3 12 6 4 6 11 5 4 3 5 9 6 1 3 5 6 12 3 5 9 5 3 5 16 3 2 2 4 250 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 2 2 1 0 3 3 4 4 3 3 5 5 8 8 4 4 1 0 4 4 1 1 1 0 3 3 1 1 0 0 1 1 3 3 2 2 0 1 1 0 2 2 2 2 6 6 1 0 1 0 0 1 3 3 1 1 0 1 2 2 5 5 1 1 3 3 4 4 5 5 0 0 1 0 2 0 0 1 89 84 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 3 3 2 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 2 2 3 2 3 7 2 3 2 3 7 4 4 1 5 3 0 2 3 3 5 3 4 2 3 4 3 3 3 3 3 2 3 2 11 3 3 3 2 2 11 2 3 3 2 1 4 3 0 0 3 83 1 4 3 2 2 3 93 2 8 6 8 6 6 4 1 4 2 4 3 5 3 6 4 0 4 2 0 2 5 3 4 4 0 1 1 1 1 2 1 2 7 7 1 0 1 71 0 64 167 SozIAlWAhlEn2013 GRUPPE 5: DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGE UNTERNEHMEN AUTOWERKSTÄTTE Unternehmen Etoile Garage Citroen Garage Arnold Kontz Garage Collé Garage M. Losch SECS Garage Pirsch Sàrl Garage Schmitz Renault Groupe Luxembourg (Liste 2 - LCGB) Renault Groupe Luxembourg (Liste 8 - LCGB) FLUGFAHRT Unternehmen Cargolux (Ground Staff) Cargolux (Crews) Champ Cargo Systems Luxair Lux-Airport Luxfuel Westair Sweden AB Luxembourg Branch LOGISTIK Unternehmen CFL Multimodal Kühne + Nagel Luxroutage FLUSSSCHIFFFAHRT Unternehmen Imperial Krieger Lux SARL Lehnkering Ritter SARL EINKAUFSZENTREN Zu wählendes Mandate Hauptmandat 5 6 4 5 2 3 Ersatzmandat 5 6 4 5 2 3 6 6 31 31 Zu wählende Mandate Hauptmandat Ersatzmandat 15 15 5 18 6 1 4 49 5 18 6 1 4 49 Zu wählende Mandate effectifs 7 9 2 18 Zu wählende Mandate Hauptmandat 7 2 6 3 18 Ersatzmandat 7 2 6 3 18 Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat Auchan 10 Cactus Group 20 Cora City Concorde 6 Cora Foetz 6 Courtheoux 4 Delhaize 8 Fixmer 5 Heintz van Landewyck Ettelbruck 5 Heintz van Landewyck Luxembourg 6 Lidl 5 Match Arcades 2 Match Beggen 2 Match Capellen 2 Match Diekirch 2 Match Ettelbruck 1 Match Livange (Roeser) 2 Match Mersch 2 Match Wiltz 1 Pallcenter 5 94 168 suppléants 7 9 2 18 Ersatzmandat 10 20 6 6 4 8 5 5 6 5 2 2 2 2 1 2 2 1 5 94 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 4 4 5 5 1 2 2 2 1 0 0 1 3 3 1 1 17 18 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 7 7 4 4 7 7 2 2 1 0 4 2 27 24 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat LCGB Delegierte effectifs suppléants 3 3 9 9 1 0 13 12 OGBL Delegierte effectifs suppléants 4 4 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 0 2 0 6 6 3 0 12 6 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 6 0 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 3 3 3 3 1 1 0 2 5 5 2 2 4 4 2 2 5 3 2 1 1 0 1 0 1 2 1 1 2 0 1 0 0 1 5 5 41 37 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 7 7 17 17 3 3 5 5 4 2 3 3 3 2 1 0 2 2 6 4 1 9 4 0 1 9 4 1 14 15 1 5 6 0 4 0 1 4 1 4 0 1 1 1 1 2 2 0 0 1 1 2 2 0 49 51 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 1 1 3 0 3 3 2 2 8 9 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 2 2 ANDERE Delegierte effectifs suppléants 0 0 2 2 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 0 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 3 3 4 4 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) GESCHÄFTE Unternehmen Batiself Foetz BRICO Canon CK SA (LISTE 2 - LCGB) CK SA (LISTE 8 - CLSC) Color Center Smets Colruyt Conforama Coopérative des Cheminots Bonnevoie Felten-Stein SA Fressnapf Hela Bettembourg Hela Junglinster HEMA Hewlett Packard Luxembourg Hoffmann'S SA HIFI International Hunkemüller Miele Mister Minit Muller Wegener Neuberg Partegen SA Ricoh PSF TAP DAYLI (anc. SCHLECKER) Telephonie SA Trendy Foods Zeeman NAHRUNGSMITTELINDUSTRIE Zu wählende Mandate Hauptmandat 3 1 2 Ersatzmandat 3 1 2 5 5 5 2 3 4 2 3 5 4 2 1 5 5 2 1 1 4 4 1 2 4 3 2 3 79 5 2 3 4 2 3 5 4 2 1 5 5 2 1 1 4 4 1 2 4 3 2 3 79 Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat Bäckerei vum Séi Sàrl 4 Boucherie Kirsch 3 Boulangerie Mosella 2 Brasserie Bofferding 2 Brasserie de Luxembourg (Diekirch) 3 Brasserie Simon 1 Caves Bernard Massard 4 COGEL 3 De Verband 1 Domaines Vinsmoselle 5 Gamm Vert 2 Luxlait 6 Moulin de Kleinbettingen 2 Munhowen 6 Versis 4 48 PUTZFIRMEN UND RESTAURANTS Unternehmen ISS Facilities Express Services Careba (Rest. Casino) Lavador Ensch-Herzig Restaurant Amarine Ersatzmandat 4 3 2 2 3 1 4 3 1 5 2 6 2 6 4 48 Zu wählende Mandate Hauptmandat 8 7 4 4 2 1 26 Ersatzmandat 8 7 4 4 2 1 26 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 2 1 0 2 2 3 3 2 2 0 0 2 1 3 2 2 0 0 1 1 1 1 1 1 2 2 2 0 1 2 2 0 0 1 0 0 1 1 1 2 0 2 1 1 1 1 2 2 0 1 0 2 0 2 1 40 29 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 0 1 0 2 2 1 2 0 1 1 1 4 3 0 1 1 1 5 5 1 1 5 5 2 0 6 6 4 4 34 32 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 5 5 4 4 4 4 2 0 2 2 1 1 21 13 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 3 3 1 1 2 4 4 3 4 2 3 5 3 5 2 0 1 2 0 3 0 1 24 2 2 26 ANDERE Delegierte Hauptmandat suppléants 0 1 0 1 4 4 0 1 2 2 1 2 1 0 2 4 0 2 1 3 13 18 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 3 1 3 0 1 0 1 2 0 0 1 1 2 1 1 1 1 8 3 3 7 2 4 5 7 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 0 169 SozIAlWAhlEn2013 TANKSTELLEN Unternehmen Motorway (TOTAL) ODS (SHELL Aire de Berchem) ROC (ESSO) Texaco Capellen (LISTE 2 - LCGB) Texaco Capellen (LISTE 8 - CLSC) MEDIEN Zu wählende Mandate Hauptmandat 6 3 5 Ersatzmandat 6 3 5 5 5 19 19 Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat BCE 6 CLT-UFA 6 EDITION REVUE 2 Groupe Saint-Paul Luxembourg S.A. 8 Radio 100,7 2 24 WACH- UND SICHERHEITSDIENSTE Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat Brink's 12 Dussmann Security 7 G4S 15 Securitas 8 Vinci Park Services Luxembourg SA 3 45 BUSGEWERBE Unternehmen Autocars Emile Frisch Autocars Meyers Autocars Sales-Lentz Autobus Stephany Bollig Voyages Demy Schandeler Frisch Autocars Sales-Lentz Autocars Vandivinit Voyages Ecker Voyages Josy Clement Voyages Siedler LASTWAGEN Unternehmen Albatros Trans Daulux Frederic's Lux Jost Magetralux Offergeld Logistik Savamlux (Liste 2 - LCGB) Savamlux (Liste 8 - CLSC) 170 Ersatzmandat 6 6 2 8 2 24 Ersatzmandat 12 7 15 8 3 45 Zu wählende Mandate Hauptmandat 3 3 5 2 4 6 3 8 4 4 2 3 47 Ersatzmandat 3 3 5 2 4 6 3 8 4 4 2 3 47 Zu wählende Mandate Hauptmandat 3 1 2 5 5 3 4 4 27 Ersatzmandat 3 1 2 5 5 3 4 4 27 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 6 6 3 1 3 3 4 4 1 1 17 15 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 1 1 0 1 8 8 0 1 11 13 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 2 2 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 7 7 1 1 5 5 2 2 17 17 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 1 0 5 5 1 1 0 2 3 3 0 0 5 5 3 3 0 2 0 1 2 0 21 23 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 2 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 1 0 1 0 2 2 2 1 1 0 1 1 2 2 13 9 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 2 0 2 1 5 1 5 9 9 1 10 1 10 1 4 3 1 2 3 3 1 4 3 1 2 1 18 0 15 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 0 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 3 3 2 1 1 8 0 6 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 10 10 5 3 5 3 18 18 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 2 1 3 3 2 1 8 6 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 1 1 1 3 2 2 3 0 3 1 0 7 7 2 1 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) PRIVATSCHULEN Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat AGEDOC 7 International School Luxembourg 6 St George's International School 5 Ste Marie Consolatrice Esch/Alzette 3 Ste Sophie 4 25 VERSCHIEDENES Unternehmen 5 à Sec ACL Automobile Club ASBL ACL Automobile Club SA AIB Vinçotte ALD Automotive (AXUS Luxembourg SA) APL ATOS Aubay Blanchisserie Monplaisir Casino 2000 Cloos Co-Labor Cosmolux Couleurs Gérard DEG - Tout pour le toit Ecore Luxembourg SA Eurovia Travaux Ferroviaires Fanuc Fior Atelier Forum pour l'Emploi Lamesch / SITA-SUEZ LCGB LTPEM Luxport Manpower Luxembourg Megalift MINUSINES Nouvelles Perspectives Emploi Para-Press Paul Wurth Peinture Robin Prefalux Proactif ASBL Regulux RHI Rinnen et Fils Carrelage SES Techcom Siemens Solarium Pro-Sun Sodexo Technofibres Telindus Unify Vereal Villeroy & Boch Voyages Sales-Lentz WSA Ersatzmandat 7 6 5 3 4 25 Zu wählende Mandate Hauptmandat 4 2 4 3 3 3 3 5 2 5 4 5 4 1 1 3 5 5 2 8 8 2 4 4 5 2 3 2 4 9 4 6 10 1 2 2 2 4 1 15 4 7 2 5 4 6 6 195 Ersatzmandat 4 2 4 3 3 3 3 5 2 5 4 5 4 1 1 3 5 5 2 8 8 2 4 4 5 2 3 2 4 9 4 6 10 1 2 2 2 4 1 15 4 7 2 5 4 6 6 195 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 7 4 3 3 5 5 3 2 3 0 21 14 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 4 4 2 0 1 0 1 0 0 1 3 2 1 2 4 4 0 1 5 5 1 1 5 4 3 2 0 1 0 1 0 0 1 1 5 5 0 1 8 8 5 5 2 2 4 3 3 4 3 0 2 2 1 2 0 1 3 4 7 7 4 2 2 2 10 10 1 1 0 1 2 1 1 0 4 3 1 1 3 3 0 3 7 7 1 2 5 5 0 3 5 5 2 2 122 129 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 3 3 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 0 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 3 4 2 1 1 2 1 1 3 2 1 2 1 4 2 1 0 2 3 1 1 1 0 1 0 4 2 3 2 0 0 1 3 3 1 0 2 1 1 1 1 0 1 1 12 16 1 2 1 2 0 4 0 1 0 2 2 4 2 1 0 0 2 1 12 4 12 1 1 0 4 1 4 60 4 49 171 SozIAlWAhlEn2013 GRUPPE 6: ÖFFENTLICHE VERWALTUNG SOWIE ÖFFENTLICHE BETRIEBE GEMEINDEN Unternehmen Bascharage Beckerich Bertrange Betzdorf Clervaux Colmar-Berg Diekirch Differdange Echternach Esch-sur-Alzette Esch-sur-Sûre Ettelbruck Grevenmacher Hesperange Hobscheid Junglinster Kehlen Kopstal Luxembourg Mamer Mersch Mondorf Mondercange Niederanven Pétange Rambrouch Redange Schifflange Strassen Tandel Vianden Wiltz ÖFFENTLICHER DIENST Zu wählende Mandate Hauptmandat 5 2 2 2 2 2 4 8 4 11 2 4 3 5 1 2 3 2 16 3 4 3 2 2 6 2 2 5 3 1 2 3 118 Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat Administration des Bâtiments Publics 1 Administration Gouvernementale 7 Archevêché 3 ASTA 1 CCRN - Abbaye de Neumunster 2 Centre National Sportif et Culturel d'Coque 4 CMCM 2 Ecole Européenne 2 5 Ecole Européenne 1 5 EEW Energy from Waste 2 Eltrona 5 Lux-Cantines 1 Lycée Hubert Clement 1 Lycée Technique du Centre 1 Nature & Forêts 6 Ponts & Chaussées 10 Reidener Schwemm 2 SEO 5 SICA 2 SIDEN 3 SNCT / SNCA 6 Sudgaz 3 77 172 Ersatzmandat 5 2 2 2 2 2 4 8 4 11 2 4 3 5 1 2 3 2 16 3 4 3 2 2 6 2 2 5 3 1 2 3 118 Ersatzmandat 1 7 3 1 2 4 2 5 5 2 5 1 1 1 6 10 2 5 2 3 6 3 77 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 3 3 1 0 1 0 0 1 2 2 2 2 1 0 2 2 3 0 1 1 1 1 3 1 1 1 3 3 1 1 2 1 3 3 2 2 3 3 0 1 3 0 1 1 0 2 1 0 2 2 2 0 2 1 2 2 3 1 1 1 1 0 3 0 56 37 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 2 1 0 1 2 1 0 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 2 2 3 3 1 1 0 1 0 1 1 1 1 1 5 5 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 3 3 2 2 3 1 1 1 0 1 30 32 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 6 0 6 8 8 1 2 0 2 1 2 1 1 2 2 1 4 0 0 2 4 3 0 3 2 0 39 3 36 5 5 1 1 4 1 1 4 4 4 5 9 1 2 5 9 1 2 5 3 40 5 2 39 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 2 1 1 2 1 1 0 1 12 12 17 18 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 3 1 2 5 3 59. n AT I o n A l Ko n G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I Ch T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) POST Unternehmen Luxconnect Michel Greco POST (anc. P&T Luxembourg) POST TELECOM (anc. Luxgsm) Zu wählende Mandate Hauptmandat 1 5 15 6 27 Ersatzmandat 1 5 15 6 27 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 0 3 3 5 5 1 1 10 9 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 2 5 1 8 2 5 1 8 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 1 5 4 9 5 4 10 GRUPPE 7: GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN GESUNDHEITSWESEN Unternehmen Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique CHL CHEM Clinique Sainte Marie Domaine Thermal Mondorf FFE (CHK) INCCI Zitha Services S.A. SOZIALWESEN Zu wählende Mandate Hauptmandat 9 17 16 6 6 15 4 14 87 Ersatzmandat 9 17 16 6 6 15 4 14 87 Zu wählende Mandate Unternehmen Hauptmandat Anne ASBL 7 Arcus 8 Crèche Attitude 2 Crêche Kordall 1 Fondation Autisme Luxembourg 4 Fondation Les parcs du 3e Age 6 Hellef Doheem 16 Hospice Civil Hamm 6 Hospice Civil Pfaffenthal 5 HPPA Grevenmacher 5 HPPA Luxembourg 4 HPPA Mamer 4 HPPA Rédange/Attert 4 Inter-Actions asbl 5 Maison des Soins "An den Wisen" (Bettembourg) 5 Maison des Soins "Op Lamp" (Wasserbillig) 5 Maredoc 4 Omega 90 2 Résidence Belle Vallée (Roer Katz) 1 Service Moyens Accessoires (S.M.A.) Asbl 2 Villa Wichtel 2 Zitha Senior Consdorf 2 100 Ersatzmandat 7 8 2 1 4 6 16 6 5 5 4 4 4 5 5 5 4 2 1 2 2 2 100 LCGB Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 4 4 3 3 2 2 2 2 3 3 4 3 0 0 19 18 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 8 8 13 13 13 13 4 4 4 4 12 12 LCGB Delegierte Hauptmandadt Ersatzmandat 0 0 0 2 2 2 1 0 4 1 1 1 6 6 5 5 1 1 5 5 0 1 0 1 1 2 1 2 0 0 1 1 3 0 0 1 1 1 1 0 0 1 2 2 35 35 OGBL Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 1 1 8 6 14 74 14 74 0 1 5 10 1 4 5 10 1 4 4 4 3 4 4 3 1 1 3 3 1 2 4 3 4 0 1 54 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 0 1 0 1 ANDERE Delegierte Hauptmandat Ersatzmandat 6 6 1 1 1 1 1 1 1 0 1 49 9 10 173 Sozialwahlen 2013 Arbeitnehmerkammer (CSL) Die gewählten Mitglieder des LCGB Gruppe 1: Stahlindustrie 2 Ordentliche Mitglieder CONTER Georges ArcelorMittal Verwaltung 2 Ersatzmitglieder FORNIERI Robert ArcelorMittal Differdingen BEVILAQUA Donato ArcelorMittal Belval Gruppe 2: Andere Industrien 3 Ordentliche Mitglieder AREND Roland Goodyear Blum John DORMANS Ankie MAJERUS Marco SCHEUREN Sylvie Goodyear Goodyear 3 Ersatzmitglieder KIEFFER Nico DuPont de Nemours 174 DuPont de Nemours Goodyear POOS Jean-Paul ArcelorMittal Belval 59. N AT I ON AL KONG R E S S : A KT I VI T Ä T S B E R I C H T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Gruppe 3: Baugewerbe Gruppe 4: Finanzdienstleistungen und Finanzmittlerdienste 1 Ordentliches Mitglied 1 Ersatzmitglied 1 Ordentliches Mitglied 1 Ersatzmitglied HOFFMANN Emile Di LETIZIA Gab LUDES Corinne Electricité Paul Wagner et Fils HEINDRICHS Armin Wiesen-Piront BGL BNP Paribas BGL BNP Paribas Gruppe 5: Dienstleistungssektor und sonstige Unternehmen 4 Ordentliche Mitglieder DURY Patrick LCGB CONTER Céline HELMINGER Liliane LOMEL Francis FOLSCHEID Corinne GOEREND Marcel REUTER Paul LCGB LCGB LCGB 4 Ersatzmitglieder FERBER Anne Paul Wurth RTL Radio Lëtzebuerg LCGB Luxair 175 Sozialwahlen 2013 Gruppe 6: Öffentliche Verwaltungen sowie öffentliche Betriebe aus den Bereichen Kommunikation, Wasser- und Energieversorgung 1 Ordentliches Mitglied1 Ersatzmitglied HUTMACHER Charles Enovos GRETHEN Gusty Luxemburg Stadt Gruppe 7: Gesundheits- und Sozialwesen 1 Ordentliches Mitglied 1 Ersatzmitglied FEIEREISEN Pierrot INCCI WINTERSDORF Daniel Centre Hospitalier Emile Mayrisch Gruppe 8: Bezieher einer Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente mit Ausnahme der ehemaligen Bediensteten im Ruhestand der CFL 2 Ordentliche Mitglieder CONTER Norbert Ehemals ARBED 176 2 Ersatzmitglieder HOFFMANN Nico Ehemals LCGB und Arbeitnehmerkammer FLENGHI René Ehemals ARBED und ING THEISEN Jeannine Ehemals RTL Radio Lëtzebuerg Animation und Kommunikation Traditionsgemäß möchte der LCGB gemeinsam mit seinen Mitgliedern und Sympathisanten die großen Augenblicke seiner Geschichte feiern. Die 90-JahrFeier unserer Gewerkschaft 2011 war einer dieser Augenblicke. VI Diese Jahre waren aber ebenfalls von einem Wechsel in der Kommunikation geprägt. Die Kommunikation wurde digitalisiert, mit einer von Grund auf neu durchdachten Webseite, mit Webseiten für die Grenzgänger, einem Blog, einem elektronischen Newsletter, einer Facebook-Seite, einer SmartphoneAnwendung, usw., um die Verbindung zu den Beschäftigten aufrechtzuerhalten, die Interaktion und den Austausch zu erleichtern und den Informationszugang zu vereinfachen. Der LCGB verbreitet seine Ideen und teilt seine Ratschläge einem immer breiteren und zugleich gezielterem Publikum mit. 1 LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014 90. Jubiläum des LCGB (1921-2011) Gottesdienst für das 90. Jubiläum des LCGB (23. Januar 1921) Les grands dossiers nationaux Am 23. Januar 1921 wurde der LCGB gegründet. Aus diesem Grunde haben die Feierlichkeiten zum 90. Jubiläum des LCGB offiziell am Sonntag, dem 23. Januar 2011 mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche Saint-Joseph in Esch/Alzette begonnen. in Esch stattfand. Als Vorbereitung für die Gründung des LCGB wurde nämlich die erste Sektion des LCGB Ende 1920 in Esch gegründet. Darüber hinaus stammten die ersten beiden Präsidenten des LCGB, Michel WOLFF und Mathias DOSSING, aus Esch. In seiner Predigt hat der Aumônier des LCGB, Raymond STREWELER, hervor gestrichen, dass der Pioniergeist der Gründer des Luxemburgischen Christlichen Gewerkschaftsbundes auf der christlichen Soziallehre der Katholischen Kirche beruhte. Dieser Pioniergeist kann auch noch heute in Zeiten der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise als Inspiration für den LCGB dienen. Nichtsdestotrotz stellt das Soziale das Herzstück der Arbeit des LCGB und der Soziallehre der Katholischen Kirche dar. Nach dem Gottesdienst waren das Personal, die Militanten und Sympathisanten des LCGB zu einem kleinen Empfang im Pfarrhaus gegenüber der Kirche eingeladen. In seinen Grußworten hat der Nationalpräsident Robert WEBER kurz die großen Etappen in der Geschichte des LCGB Revue passiert. Abschließend hat er unterstrichen, dass der Gottesdienst für das 90. Jubiläum des LCGB nicht von ungefähr Akademische Sitzung für das 90. Jubiläum des LCGB (4. Februar 2011) Am 4. Februar 2011 hat der LCGB zusammen mit etwas über 500 Ehrengästen, Militanten, Sympathisanten und Gewerkschaftsmitgliedern im Musikkonservatorium der Stadt Luxemburg sein 90jähriges Jubiläum gefeiert. materiellen Werte heute einen überaus großen Stellenwert in unserer Gesellschaft haben, Wohlstand alleine die Menschen aber nicht unbedingt glücklicher macht. Wir müssen uns deshalb wieder auf die wesentlichen Werte im Leben besinnen. In seiner Begrüßungsrede unterstrich LCGB-Generalsekretär Patrick DURY, dass Gewerkschaften auch heute in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise immer noch benötigt werden. Eine Gewerkschaft ist dabei aber kein Selbstzweck ist, sondern steht für einen konsequenten Einsatz für die Interessen der Arbeitnehmer. Abgerundet wurde das Programm mit einer musikalischen Begleitung und einem Abschlusskonzert der Musikgruppe rund um Julien Arpetti, die großen Anklang beim Publikum fand. Im Anschluss an die akademische Sitzung fanden sich alle Gäste in geselliger Runde zum Ehrenempfang ein. LCGB-Nationalpräsident Robert WEBER skizzierte als Hauptredner des Abends zunächst die Entwicklung des LCGB in den letzten 90 Jahren und ging anschließend ebenfalls näher auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise ein. Für Robert WEBER führt der Weg aus der Krise nur über Humanität, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit in der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Familie und den zwischenmenschlichen Beziehungen. Daher bedauerte er auch in seiner Rede, dass die Sozialpartner heute nicht mehr miteinander reden. „Und wenn wir miteinander reden, verstehen wir uns nicht mehr. Dabei sind die Themen und Probleme von heute die gleichen wie vor 90 Jahren: Arbeitszeiten, Löhne, Krankenversicherung, Renten und Arbeitslosigkeit“. Einen kleinen Wermutstropfen gab es, als bekannt wurde, dass der Luxemburger Premierminister Jean-Claude JUNCKER wegen dem EU-Gipfel in Brüssel doch nicht wie geplant der Feier als Gastredner beiwohnen konnte. An seiner Stelle richtete die Familien- und Integrationsministerin und frühere Vizepräsidentin des LCGB, Marie-Josée JACOBS, einige Worte an die Gäste. Ministerin JACOBS unterstrich in ihrer Rede vor allem, dass die 178 Video: Ausschnitte aus der akademischen Sitzungvom 4. Februar 2011 http://www.youtube.com/user/lcgblux 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) LCGB-Familienfest (18. Juni 2011) Als zweiter großer Höhepunkt und zugleich als krönenden Abschluss der 90-Jahr-Feier des LCGB wurde am 18. Juni 2011 im Bettemburger Parc Merveilleux ein großes Familienfest veranstaltet. Rund 1.000 Mitglieder des LCGB haben somit den ganzen Tag lang bei gutem Wetter im Bettemburger Park magische Moment erlebt. Für uns ist es selbstverständlich, unsere Mitglieder aktiv in die 90-Jahr-Feier des LCGB mit einzubeziehen. Die Erfolge des LCGB sind nämlich auch die Erfolge seiner Mitglieder! Unsere Mitglieder, allen voran diejenigen, welche sich in den Sektionen des LCGB dafür einsetzen, dass die Politik des LCGB auch auf lokaler Ebene Früchte trägt, bilden nämlich das Herzstück des LCGB. Ohne sie wäre der LCGB nicht das, was er heute ist. Der Einsatz für den Menschen in seinem Lebensumfeld, sei es auf der Arbeit oder im Kreis der Familie, ist für den LCGB nur möglich durch die Willensstärke seiner Mitglieder. Früher wie heute, für den LCGB stand und steht der Mensch stets im Mittelpunkt. Video: Ausschnitte aus dem LCGB-Familienfest http://www.youtube.com/user/lcgblux 179 2 LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014 Publikationen des LCGB Der Sozialdialog in den Betrieben: Die Demokratisierung der Arbeitswelt Existenzsicherung der Arbeitnehmer im privaten Sektor Am 13. März 2010 konnte auf dem LCGB-Delegiertentag in Junglinster eine Debatte abgeschlossen werden, die zu Beginn bzw. zum Ende der siebziger Jahre bei der Abstimmung der Gesetzesentwürfe über die Personaldelegationen, die gemischten Ausschüsse und die Vertretung der Arbeitnehmer in den Verwaltungsräten begonnen worden war. Die Broschüre des LCGB mit den Gedanken der Gewerkschaft über die Existenzsicherung der Arbeitnehmer des Privatsektors wurde im Frühjahr 2012 veröffentlich und dient als Referenz für sämtliche Arbeiten und Standpunkte des LCGB auf dem Gebiet der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Über 500 Delegierte und Aktivisten des LCGB diskutierten, änderten und verabschiedeten in Junglinster einen Textentwurf, der anschließend dem LCGB als Arbeitsgrundlage im Hinblick auf die Diskussionen und Arbeitssitzungen für die Reform der Mitbestimmungsgesetze dient. Sämtliche Gedanken des LCGB zu dem Thema wurden in Forme einer Broschüre zusammengefasst, die vor allem für die Personaldelegierten des LCGB bestimmt sind, aber ebenfalls von jedem anderen, der sich für die Materie interessiert, zu Rate gezogen werden kann. Leben und arbeiten in der Großregion (Herbst 2010) Wenn man heute jenseits der heimischen Grenzen arbeiten geht, kann dies eine normal Sache sein, doch sehen die Grenzgänger sich nach wie vor mit unterschiedlichen Gesetzgebungen, die manchmal komplex und oft nicht verstanden sind, konfrontiert. Seit Jahrzehnten arbeitet der LCGB eng mit seinen Partnergewerkschaften in den Nachbarländern zusammen, um die Interessen der Grenzgänger in steuerlichen, sozialen, verkehrstechnischen Angelegenheiten zu verteidigen und sie über ihre Rechte zu informieren. Am 16. Oktober 2010, beim Gewerkschaftsrat des LCGB in Junglinster zog der LCGB die Bilanz der Schwierigkeiten, auf die die Grenzgänger, die im Großherzogtum beschäftigt sind, stoßen und bietet Lösungsansätze für die Verbesserung der Situation der Grenzgänger, die Erleichterung seiner Beziehungen zu Verwaltungen und seine gerechte Behandlung. Das vom Gewerkschaftsrat verabschiedete Dokument wurden in Form einer Broschüre verfasst und behandelt fünf präzise Themen: Zugang zu Beschäftigung, soziale Sicherheit, Steuerwesen, bürgerliche und politische Rechte und die Mobilität. Alle LCGB- Broschüren können auf unserer Internetseite www.lcgb.lu heruntergeladen werden und sind in gedruckter Form in den INFO-CENTER Büros des LCGB erhältlich. 180 (Frühjahr 2012) SAUVEGARDE DE L'EXISTENCE DES SALARIÉS DU SECTEUR PRIVÉ UNE PUBLICATION DU LCGB 1 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG 1 TEL: 49 94 24-1 1 [email protected] 1 WWW.LCGB.LU 1 BLOG.LCGB.LU Sozialwahlen 2013: Charta und Aufgabenstellungen des LCGB (Herbst 2012) Am 17. November 2012 hielt der LCGB einen Gewerkschaftsrat als Auftakt seiner Kampagne für die Sozialwahlen 2013 ab. 2012 11 / 2011 Les grands dossiers nationaux (Frühjahr 2010) 03/ 2012 Die allgemeinen Broschüren des LCGB (2010-2014) Nach der Begrüßungsansprache des beigeordneten Generalsekretärs Francis LOMEL galt der erste Teil dieses Rates der Charta des LCGB und den Aufgaben des LCGB. Anlässlich des Gewerkschaftsrates vom 17. November 2012 wurden bei den die betreffenden Broschüren in Form einer kleinformatigen Broschüre vorgestellt. Die LCGB-Charta und die Missionen des LCGB G DES LCGB I 11 RUE DU EINE VERÖFFENTLICHUN COMMERCE, BP 1208 L-1012 Praxisleitfaden des LCGB: Finanzbeihilfen für weiterführende Studien (Sommer 2013) Nach dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Juni 2013 in der Sache C-20/12 (mit der das Prinzip der Wohnsitzklausel in Frage gestellt wurde) hat die Regierung rasch am 9. Juli 2013 das Gesetz über die staatlichen Beihilfen für weiterführende Studien überarbeitet und Kindern von Grenzgängern den Zugang zu diesen Beihilfen ermöglicht. Sämtliche praktischen Modalitäten des Luxemburger Studienbeihilfensystems, das zur Zeit in Kraft ist, wurden in einem kleinen Praxisleitfaden des LCGB, der im Sommer 2013 veröffentlicht wurde, zusammengefasst. Katalog der Ausbildungen 2014 (Winter 2013) Der jährlich vom Ausbildungsdienst des LCGB veröffentlichte Katalog der Ausbildungen wurde in seiner jüngsten Fassung im Dezember 2013 herausgegeben. Die praktische Broschüre enthält sämtliche nützlichen Infos über die Ausbildungen des LCGB für seine Personaldelegierten. LUXEMBOURG I TEL: 49 94 24-1 I [email protected] I WWW.LCGB.LU I BLOG.LCGB.LU 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Steuerleitfaden des LCGB: Die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2013 auf einen Blick (Frühjahr 2014) Nach der ersten Veröffentlichung 2011 in Form einer SESF-Broschüre hat der LCGB nun eine eigene Ausgabe des Steuerleitfadens mit Erläuterungen über die Steuererklärungen. Die jüngste Fassung dieses Leitfadens bezieht sich auf die Steuererklärungen für das Einkommen des Jahres 2013 und bildet ein nützliches Vademekum für all diejenigen, die sich klare und deutliche Informationen über die Steuererklärungen wünschen. Ferienjobs. Was du über deine Rechte und Aufgaben wissen solltest (Frühjahr 2014) Der LCGB gibt im März-April 2014 eine neue Broschüre für Jugendliche über Ferienjobs heraus. Diese Broschüre hilft den Jugendlichen bei der Entdeckung ihrer Rechte und Aufgaben in ihrem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und jungem Arbeitnehmer. In dieser Broschüre sind ein Musterbewerbungsschreiben, ein Lebenslauf sowie ein Musterarbeitsvertrag enthalten. Weitere Informationen in dieser Broschüre beziehen sich auf die Suche nach einem Ferienjob, die Entlohnung, die Arbeitsbedingungen und die Rechte von Minderjährigen. INFO-CENTER Broschüren Soziale Parameter gültig ab 1. Januar 2013 (Index 756,27) Diese letzte Auflage der LCGB-Broschüre enthält alle nützlichen Informationen zu den INFO-CENTER-Büros des LCGB und fasst die aktuellen Sozialen Parametern bezüglich der Sozialversicherung und des Arbeitsrechtes zusammen. Meine Rechte im Falle einer Kündigung Damit allen Personen, die sich im Falle einer Kündigung über ihre Rechte informieren möchten, bestmöglich ins Bild gesetzt werden können, hat das LCGB INFO-CENTER eine Sonderausgabe veröffentlicht in der die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bezüglich der persönlichen Kündigung und Massenentlassungen zu beleuchten. Desweiteren werden behandelt: der Betriebsübergang, der Konkurs, die Wiedereingliederungshilfe sowie die steuerlichen Bestimmungen über die Befreiung von gesetzlichen und außergesetzlichen Abfindungen. Formalitäten bei Sterbefällen Nachdem die erste Ausgabe der LCGBBroschüre „Formalitäten bei Sterbefällen“ einen unerwarteten Erfolg kannte und vielen Mitmenschen in einer schweren Situation eine wertvolle Hilfestellung gab, hat der LCGB die Broschüre komplett überarbeitet, um ein Neuauflage, die alle rezenten Änderungen der Gesetze und Regelungen berücksichtigt, zu veröffentlichen. Alle „INFO-CENTER“ Broschüren können auf unserer Internetseite www.lcgb.lu heruntergeladen werden und sind in gedruckter Form in den INFO-CENTER-Büros des LCGB erhältlich. 181 3 LES TRIPARTITES NATIONALES DE 2010 ET 2011 ET LA POLITIQUE BUDGÉTAIRE ET FINANCIÈRE DU GOUVERNMENT AU COURS DE LA PÉRIODE 2010-2014 Der LCGB und die neuen Medien Die Internetseite des LCGB: lcgb.lu, offizieller Blog, Webpages für Grenzgänger E rklären, diskutieren und überzeugen: Seit mehreren Jahren benutzt unsere Gewerkschaftsorganisation jede Informationstechnologie für die Kommunikation mit ihren Mitgliedern, um ihnen eine hochwertige Dokumentation zur Verfügung zu stellen und ihre Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Les grands dossiers nationaux Auf der Website des LCGB sind nun ein rascher Informationsdienst per SMS, ein elektronisches Newsletter Spotlight, ein offizieller Blog, ein Youtube-Kanal und die ständige Präsenz des LCGB auf Facebook hinzugekommen. Unsere Mitglieder nutzen regelmäßig diese einzelnen Dienste, und das Echo, das wir erhalten haben, ist durch und durch positiv. Die neue LCGB-Webseite: www.lcgb.lu Am 6. April 2012 setzt der LCGB seine neue Website online. Es ist eine neue Version seines offiziellen Blogs und seiner Websites für Grenzgänger. Nach dieser Operation bilden alle Internetseite des LCGB fortan ein unumgängliches Instrument für die Mitglieder des LCGB und für jeden Interessenten, der sich über die gesellschaftliche Aktualität im Großherzogtum Luxemburg informieren möchte. Das Layout der einzelnen Websites des LCGB bildet fortan eine einzige optische Einheit. Der Inhalt der offiziellen Website des LCGB wurde von Grund auf überarbeitet und vervollständigt. Das Menü der offiziellen Website wurde ebenfalls denjenigen, die rasch die richtigen Informationen finden möchten, zugänglicher gemacht. Die Websites des LCGB für die Grenzgänger: lcgb.be, lcgb.de und lcgb.fr Ende April 2011 führte der LCGB vier neue Websites für die deutschen, belgischen und französischen Grenzgänger ein. Diese Internetseiten sind prall gefüllt mit praktischen Ratschlägen zur Sozialversicherung, zum Arbeitsrecht und Steuerwesen. Auf diesen Websites befinden sich außerdem Informationsunterlagen wie beispielsweise die Sozialparameter, die LCGB-Broschüren, LCGB-INFO Flugblätter und die aktuellsten Pressemitteilungen des LCGB betreffend die Großregion und die Grenzgänger. Dieses Angebot wird durch eine Liste nützlicher Adressen und Muster- 182 briefe ergänzt (Arbeitsverträge, Kündigungsschreiben, Unterlagen mit Bezug auf die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Entlassung und Anträge auf Elternurlaub). 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Der offizielle LCGB-Blog: blog.lcgb.lu Auf dem Hintergrund der sehr bewegten Debatte über die automatische Indexierung der Löhne und Renten sah der LCGB sich im Herbst 2010 dazu veranlasst, mit einem offiziellen Blog einen weiteren Schritt zu machen. Dieser offizielle Blog setzt sich aus drei Teilen zusammen: erstens wird eine qualitätsbetonte Dokumentation geboten, d.h. im vorliegenden Fall werden die Grundsätze und die Geschichte der automatischen Lohnindexierung erklärt, zweitens die Haltung des LCGB, unsere Argumentation, die Ideen und Vorschläge unsererseits in dieser Materie und schlussendlich ermöglicht der Blog allen Interessenten (Mitgliedern und Öffentlichkeit) die Kommunikation mit unserer Gewerkschaftsorganisation auf direktem Wege. Mit dem offiziellen Blog eröffnet der LCGB eine Diskussions- und Austauschbasis über wichtige und aktuelle Themen im Großherzogtum Luxemburg. Der LCGB Youtube-Kanal: Die gewerkschaftliche Aktualität per Video verfolgen Dieser Kanal enthält alle vom LCGB produzierten Videos zu Konferenzen, Demonstrationen und anderen Veranstaltungen der Gewerkschaft. Diese Videos ermöglichen es noch näher die gewerkschaftliche Aktualität zu verfolgen und dies auf eine interaktive Weise, da zu jeder Zeit ein Kommentar über ein angeschautes Video hinterlassen werden kann. Im Januar 2011 hat der LCGB im Januar 2011 einen neuen Internetdienst ins Leben gerufen: einen Youtube-Kanal, der unter folgender Adresse aufgerufen werden kann: So wie der offizielle LCGB-Blog, stellt auch der Youtube-Kanal des LCGB eine Basis für Diskussionen und Austausche über die wichtigen und aktuellen Themen unseres Landes dar. Mit dieser Vorgehensweise kann der LCGB seinen Mitgliedern besser zuzuhören und somit seine Verpflichtung, seine gewerkschaftliche Arbeit, besser erfüllen. http://www.youtube.com/user/lcgblux SPOTLIGHT Im Anschluss an die Unterredung vom 28. März 2014 zwischen Regierung und Gewerkschaften, die im Vorfeld der Rede zur Lage der Nation stattfand, hat der LCGB am 1. April 2014 auf einer Pressekonferenz seine Forderungen an den Premierminister vorgestellt. Neue Wege bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit: Der LCGB schlägt die Einrichtung von Strukturen, die mit der „Cellule de reclassement“ (CDR) vergleichbar sind, in den einzelnen Zweigen der Luxemburger Wirtschaft vor. Erklären, erörtern, überzeugen und informieren. Das ist die Kommunikationsphilosophie des LCGB. In diesem Sinne hat der LCGB am 1. September 2011 sein neues Newsletter „Spotlight“ eingeführt. Seitdem hat der LCGB regelmäßig im PDF-Format ein Newsletter zu jeweils einem bestimmten Thema veröffentlicht. So können unsere Mitglieder und Aktiven sich rasch vor der Herausgabe unseres Gewerkschaftsorgans „Soziale Fortschrëtt“ Informationen über aktuelle Themen verschaffen (z.B. die Reform unseres Rentensystems) oder auch über spezifische Bereiche (z.B. die Verhandlung eines Kollektivabkommens in einer spezifischen Sparte). Kollektivvertragspolitik: Der LCGB stellt fest, dass die „richtungsweisenden“ Kollektivverträge in der Stahlindustrie oder bei den Banken die Kollektivverträge vieler Arbeitnehmer in den verschiedenen Sparten der Wirtschaft erheblich belasten und die Kaufkraft der Beschäftigten in Gefahr bringen. Reform der Studienbeihilfen: Der LCGB möchte vermeiden, dass die Lage sich noch weiter verschlechtert, da die geplante Reform der Studienbeihilfen in allererster Linie aus haushaltspolitischen Erwägungen geplant ist. Aus diesem Grund hat der LCGB am 1. April 2014 in der Abgeordnetenkammer eine öffentliche Petition eingereicht, um ein wettbewerbsfähiges, gerechtes und sozial gerechtes Modell von Studienbeihilfen zu fordern! Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes: Der LCGB empfiehlt der Regierung die Festlegung eines umfassenden und kohärenten Steuerkonzeptes statt der Ergreifung einzelner Maßnahmen von Jahr zu Jahr. SPOTLIGHT 10/2012 #2 Neues Kommunikationsmittel des LCGB: „Spotlight“ 04/2014 #1 Newsletter Spotlight Le 16 octobre 2012, 900 délégués, militants et sympathisants du LCGB se sont réunis dans le hall polyvalent « Am Sand » à Niederanven afin de manifester pour un système de pensions qui garantit à tous les assurés les mêmes droits, obligations et possibilités. Am 16. Oktober 2012 hatten 900 Delegierte, Militanten und Sympathisanten des LCGB sich im Hall polyvalent “Am Sand” in Niederanven eingefunden, um für ein Rentensystem, das allen die gleichen Rechte, Pflichten und Möglichkeiten bietet, zu demonstrieren. Lors de son discours, le président national du LCGB Patrick DURY a résumé les revendications du LCGB. Il a également lancé un appel au gouvernement de modifier le projet de loi concernant la réforme de notre système de pensions pour garantir plus d’équité sociale et plus de solidarité. In seiner Rede hat LCGB-Nationalpräsident Patrick DURY nochmals die Forderungen des LCGB zusammenfasste. Er hat dabei ebenfalls die Regierung dazu aufgerufen, den Gesetzesentwurf so zu überarbeiten, dass die Rentenreform sozial gerechter und solidarischer gestaltet wird. A cette fin, le LCGB a adressée une lettre au Ministre de la Santé et de la Sécurité Sociale Mars DI BARTOLOMEO pour demander une nouvelle entrevue au sujet de la réforme de notre système de pensions. Deshalb hat der LCGB in einem Brief Gesundheits- und Sozialminister Mars DI BARTOLOMEO nochmals um eine Unterredung über die Rentenreform gebeten. Die Einberufung einer neue nationale Tripartite wird immer dringender: Der LCGB setzt sich für eine im Konsens im Rahmen einer nationalen Tripartite getroffene Entscheidung ein. Der LCGB kann sich nicht mit jeglicher zusätzlichen Belastung, die ausschließlich die Arbeitnehmer des Privatsektors trifft, einverstanden erklären. Liste der Themen, die nach Auffassung des LCGB auf die Tagesordnung einer nationalen Tripartite gesetzt werden sollten: • Automatische Lohn- und Rentenindexierung: uneingeschränkte Aufrechterhaltung des Luxemburger Systems der automatischen Lohnindexierung und vollständige Wiedereinführung ohne wenn und aber des automatischen Systems nach Oktober 2014. • Wiederbeschäftigungshilfe: anstatt die Arbeitnehmer durch eine Änderung der Modalitäten der Gewährung und der Begrenzung des staatlich finanzierten Betrages zu bestrafen, muss eher gegen Missbräuche vorgegangen werden. • Volle Lohnfortzahlung: Überarbeitung der einschlägigen Gesetzgebung im Anschluss an einen Beschluss des Kassationshofes. • Vorruhestandsregelungen: Aufrechterhaltung der derzeitigen Vorruhestandsregelungen, Einführung eines Modelles eines allgemeinen gleitenden Vorruhestandes und für diejenigen, die unter erschwerten Bedingungen arbeiten müssen, das Recht auf einen vorgezogenen Ruhestand. • Berufliche Wiedereingliederung und Aufhebung der Grenze der 52 Krankheitswochen. • Arbeitsrecht: Einführung eines Zeitsparkontos und Aufrechterhaltung der unbefristeten Arbeitsverhältnisse als Regel ohne weitere Lockerung der befristeten Arbeitsverhältnisse. • Alternativmedizin: Anerkennung der Komplementärmedizin und Zahlung der Kostendifferenzen bei Arztkosten. • Aufwertung der Essensgutscheine („chèques repas“): Erhöhung des Betrags der „chèques repas“ (von 8,4 €) auf 12 €. Lage der Nation 2014: Stellungnahme und Forderungen des LCGB ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB | 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG | TEL: 49 94 24-1 | [email protected] | WWW.LCGB.LU | BLOG.LCGB.LU A la page 2, vous trouvez une copie de notre lettre du 18.20.2012 au Ministre de la Santé et de la Sécurité Sociale. Auf Seite 2 finden Sie eine Kopie unseres Briefes vom 18.10.2012 an den Gesundheits- und Sozialminister. Réforme de notre système de pensions / Rentenreform Lettre du LCGB au Ministre de la Santé et de la Sécurité Sociale / Brief des LCGB an den Gesundheits- und Sozialminister ENG PUBLIKATIOUN VUM LCGB | 11 RUE DU COMMERCE, BP 1208 L-1012 LUXEMBOURG | TEL: 49 94 24-1 | [email protected] | WWW.LCGB.LU | BLOG.LCGB.LU 183 DER LCGB UND DIE NEUEN MEDIEN Die LCGB-App, das LCGB INFO-CENTER in ihre Westentasche Erklären, diskutieren, überzeugen und informieren. So lautet die Kommunikationsphilosophie des LCGB. Aus diesem Grund bietet der LCGB mittlerweile eine kostenlose App für Smartphones an. Erhältlich für iPhone und Android, bietet Ihnen die App „LCGB News“ eine breite Palette an nützlichen Informationen. Die App ist mehrsprachig und bietet Ihnen je nach ihrer Wahl alle Informationen auf Französisch, Deutsch, Englisch oder Luxemburgisch an. Die INFO-CENTER-Rubrik verdient eine ganz besondere Beachtung. Die App „LCGB-News“ vereinfacht Ihnen der Kontakt mit dem LCGB-INFO CENTER indem sie ganz einfach mit ein paar Klicks folgende praktische Informationen aufrufen können: • Kontaktdaten der INFO-CENTER-Büros oder der jeweiligen INFO-CENTER-Berater, • Überblick der verschiedenen Dienstleistungen des LCGBINFO-CENTER, Anwahl Broschüren. • Direkte der verschiedenen INFO-CENTER Darüber hinaus ermöglicht die Telefonapp „LCGB News“ es Ihnen ebenfalls sich einfach und unkompliziert über gewerkschafts- und sozialpolitische Themen zu informieren: • • • • • • LCGB-Newsletter „Spotlight“, LCGB-Broschüren, LCGB-Magazin „Soziale Fortschrëtt, Videos zu Aktualitätsthemen, wichtige Termine, usw. Offizielle Präsenz des LCGB auf Facebook: die gewerkschaftliche Aktualität in den sozialen Medien verfolgen Erklären, erörtern und überzeugen: Seit Jahren benutzt der LCGB alle verfügbaren Kommunikationsmittel, um mit seinen Mitgliedern, Militanten und Sympathisanten in Verbindung zu bleiben, in hochwertige Dokumentation zu beschaffen und sie über aktuelle politische und soziale Themen zu informieren. Die offizielle Facebookseite des LCGB ist ein integraler Bestandteil dieser Kommunkiationspolitik und kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: http://www.facebook.com/lcgb.lu Jede Person die über ein Facebook-Account verfügt, braucht lediglich auf den Like-Button oben rechts zu klicken und kann dann mühelos sämtliche gewerkschaftliche Neuigkeiten des LCGB verfolgen. 184 59. N AT I O N A LKO N G R E S S : A KT I V I T Ä T S B E R I CH T ( 2 0 1 0 - 2 0 1 4 ) Die LCGB-INFO Service-Seiten im Luxemburger Wort, Contacto, Télécran und in der Revue Am 15. September 2012 gab der LCGB zum ersten Mal im Luxemburger Wort seine neue Serviceseite LCGB-INFO heraus. Seitdem erscheint diese Seite im Zweiwochentakt. Die gleiche Serviceseite LCGB-INFO wird seit September 2012 auch in der Zeitschrift Télécran und im portugiesischen Wochenblatt Contacto und seit September 2013 im Magazin Revue veröffentlicht. Der LCGB stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Es erschien uns daher nur logisch, dass wir unsere Kenntnisse und unsere Erfahrungen mit jedem Interessenten teilen. Neben den herkömmlichen Kommunikationsmitteln der Gewerkschaft für die Mitglieder, Delegierten, Aktivisten und Sympathisanten möchten wir ebenfalls der breiten Öffentlichkeit das Luxemburger Gewerkschaftsleben näher bringen. LCGB-INFO Luxemburger Wort Samstag, den 15. Februar 2014 57 (sous la responsabilité du LCGB) für Lohn-, Gehaltsempfänger und Pensionäre in Luxemburg Artikel Nr. Steuergesetz Bezeichnung Lohnsteuerkarte Eintragung möglich Abschreibung Gültig für in Luxbg. wohnhaft Gültig für Lohnsteuerausgleich oder GrenzSteuererklärung gänger Informationen Bemerkungen Werbungskosten Fahrtkosten 99.- € /Jahr pro KM/Luftlinie Max. 26 KM Arbeitnehmer: 540.- €/Jahr bei Pensionen: 300.- €/Jahr 645 €/Jahr bis 1.515 €/Jahr 105 bis 107 bis Reg. Gr.-D. 107 Werbungskosten Werbungskosten für Behinderte 107 7 113 109 1a Versicherungen 111 1a Restschuld Versicherung (Einmal Prämie) 111 5 R.E. Zusatzpension 111 bis 336.- €/Jahr pro Person (10) 1b 672.- €/Jahr pro Person gestaffelt nach Alter und Kind(er) im Haushalt. 1.500.- €/Jahr bis 3.200.- €/Jahr (1+1a) bzw. 3.000 bis 6.400 €/Jahr gestaffelt nach Alter Steuerklasse 2 1.200 € / Jahr Altersvorsorge Bausparen Ja Ja Automatisch bzw. Antrag Maximum 2.574 (26km) Ja bei Mehrkosten > 540 > 300 (1) Ja (1) Ja Ja Automatischer Pauschalbetrag oder Mehrkosten Pauschalbetrag automatisch (in Lohnsteuertabelle) Mehrkosten absetzbar nur gegen Nachweis Ja Ja Auf Antrag Gestaffelt je nach Grad der Behinderung. 25% - 100% Artikel 110 672.- €/Jahr pro Person 120.- €/Jahr min. (kumulativ) 23.400.-€/Jahr max. Ab 2011 24.000.-€/Jahr max. 111 1c Ja Ja Ja Ja Auf Antrag Möglich durch Steuererklärung Jahresausgleich oder Steuerkarte Auf Antrag Nur personenbezogene Versicherungen, keine Sachversicherungen Auf Antrag Gilt nur für Wohnung für eigene Zwecke oder Erwerb einer beruflichen Einrichtung 6.000 € bis 31.200 € / Jahr Besondere Bedingungen siehe Gesetz. Gestaffelt nach Alter < 40 Jahre 1.500 € / Jahr 1-44 Jahre 1.750 € / Jahr 1-49 Jahre 2.100 € / Jahr 1-54 Jahre 2.600 € / Jahr 55-74 Jahre 3.200 € / Jahr Persönliche Beiträge zur Betriebszusatzpension Gesetz 8.6.1999 Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Auf Antrag Nein Ja Ja Auf Antrag Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Auf Antrag 112 Geschieden Unterhalt 109 bis Außergewöhnl. Belastungen: Hauspersonal und/oder Kinderbetreuung Pflegefall Alleinerzieher 127 Regl. G.-D. 28.12.90 Kosten bis 3.600.-€/Jahr oder als (AB) Ja Ja Ja Auf Antrag Kosten bis 3.600.-€/Jahr oder als außergewöhnliche Belastung. (AB) 154ter CIM Steuerkredit max. 750.- €/Jahr Außergewöhnliche Belastung 3.480.-€/Jahr pro Kind 575.-€/Monat 1. Person Ja Nein für Grenzgänger Ja Ja Ja Auf Antrag Ja Ja Auf Antrag Ja (1) Ja Ja Ja Auf Antrag Reduktion bei Alimentenbezügen zwischen 1.920 bis 3.420.-€/Jahr pro Kind Absetzbar sind Kosten, die nicht von Dritten erstattet werden als (AB) Alimentenzahlungen Ja Ja Auf Anfrage Absetzbar als außergewöhnliche Belastungen (AB) Ja Ja Ja Auf Antrag Abhängig vom Invaliditätsgrad ab 25% 150 € - 1.455 €/Jahr Ja Auf Antrag Auf Antrag Scheidungen durch Gerichtsbeschluss vor 01.01.1998 unter bestimmten Bedingungen Absetzbar sind: Kosten - zumutbare Belastung = außergewöhnliche Belastung (AB) 127 127 bis 127 330.-€/Monat 2. Person Außerberuflicher Freibetrag Auf Antrag wird der außerberufliche Freibetrag (bis zu 3 Jahren) weiter gewährt wenn einer der beiden berufstätigen Ehepartner aus dem Berufsleben ausscheidet und in das Renten- oder Pensionsregime wechselt. 3) Doppelbesteuerungsabkommen L + B Artikel 24 (4) - Gleichbehandlung (EUGH Urteil Schott - 1999) EUGH Urteil vom 18.07.2007 (Lakebrink) und Gesetz vom 21.12.2007 (Alle Grenzgänger gleichgestellt) 4) Die Steuerklassen mit Kindern entfallen am 1.1.2008. Für Kinder im Haushalt wird eine Steuervergütung gewährt bis zu 922,50 € /Jahr entweder über die Kindergeldkasse oder über das Steueramt. (Artikel 122 LIR) absetzbar als außergewöhnliche Belastung Gestaffelt 150 – 1.455 € / Jahr 107 7 127 6 3.960 € / Jahr 2. Person 2.760 € / Jahr 3. Person Steuerklassen: (4) Gesetz vom 21.12.2007 Verlängerung des Steuerbonus wegen Kinder (4) 123 bis Antrag am Jahresende via Steueramt Nein Ja Ja getrennt, verwitwet, geschieden (Steuerklasse) 119 Antrag auf Steuerklasse 2 Ja Ja 3c Änderungen ab 01.01.2008 5) Die gesamten Vergütungen für Überstunden (Überstunden und die Zuschläge) sind unbegrenzt steuerfrei. 6) Eingetragene Lebenspartnerschaft: Eine kollektive Besteuerung (Steuerklasse 2) ist möglich. Nur auf Antrag am Jahresende. 7) Der Arbeitnehmer- und der Rentnerfreibetrag werden in Steuerkredite von jeweils 300 €/ Jahr umgewandelt. Gilt auch für Freiberufler. 8) Alleinerziehende erhalten einen Steuerkredit von max. 750 €/Jahr (ersetzt den Freibetrag für Alleinerzieher). Für Grenzgänger nur am Jahresende möglich. Zu Beantragen via Steuererklärung. • Zinsen auf Bausparverträgen sind von der Quellensteuer befreit (2009) Auf Antrag Steuerbonus nur auf Antrag am Jahresende (ab Einkommensgrenze von 67.400 - 76.600 €/Jahr wird reduziert). Ja Auf Antrag Steuerklasse bleibt erhalten. Angebrochenes Jahr und weitere 3 Jahre. steuerfrei Nein Ja Ja Nein Ja Ja Automatisch durch Arbeitgeber Automatisch durch Arbeitgeber Siehe Punkt 5 steuerfrei • Kinderbonus wird im Prinzip monatlich ausbezahlt (C.N.P.F.) ab 1.1.2009 (Artikel 122 LIR). Ab dem 01.10.2010 muss der Kinderbonus für Kinder über 18 Jahren in bestimmten Fällen bei der Steuerverwaltung angefragt werden, wenn die CNPF kein Kindergeld mehr bezahlt. (1) Sonstiges Überstunden (5) Zuschläge für Nacht- Sonntags, und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer- oder Altersfreibetrag (7) 115 11 Verwaltungsregl. 115 11 139 bis Steuerkredit für Arbeitnehmer (CIS) und Rentner (CIP) von 300 €/Jahr 4.500.-€/Jahr 139 ter Ausserberuflicher Freibetrag 129b (2) Schuldzinsen Wohnungsbau Wohnungskauf Eingetragene Lebenspartnerschaft (6) 98 Regl. G.-D. 127 Quater Gesetz vom 09.07.2004 und 21.12.2007 Änderungen ab 01.01.2011 Die Zuschläge sind unbegrenzt steuerfrei. Ja Ja Ja Automatisch Automatisch auf Lohnsteuerkarte Ja (1) Ja Ja Automatisch Nur über Steuererklärung 2. Steuerkarte Ehepartner automatische Eintragung. Verlängerung (auf Antrag) bis zu 3 Jahre wenn ein Partner berufstätig ist und ein Partner Rentner wird. Freibeträge pro Person im Haushalt. Jahres-Staffelungen Auf Antrag Siehe Punkt 6 1.500.- € Nein 1.125.- € 750.- € Kollektive Besteuerung Nein möglich am Jahresende Ja Ja (3) Ja Ja Festgelegte Bestimmungen Fahrtkosten erste 4 KM Sonderausgaben TOTAL 0 € / Jahr 480 / Jahr 1.020€ / Jahr Außerberuflicher Freibetrag Werbungskosten Sonderausgaben TOTAL Spitzensteuersatz-Erhöhung von 38% auf 39%. Solidaritätssteuer-Erhöhung Für Haushalte von 2,5% auf 4,0 % bei > 150.000 € (1 u.1a) 6 % bei > 300.000 € (2) 6 % Für Betriebe von 4,0 % auf 5,0 % 9) Fahrtkosten: Die ersten 4 km werden nicht mehr gewährt. Maximal werden noch 26 km berücksichtigt Änderungen ab 01.01.2013 Der absetzbare Höchstbetrag pro Person im Haushalt wird von 672 € auf 336 € /Jahr reduziert Arbeitnehmer Ehepartner : 540€ / Jahr • • 10) Schuldzinsen für Konsumkredite: Pauschale Freibeträge 2013 und 2014 (Steuertabellen für Arbeitnehmer und Pensionäre) Arbeitnehmer : Werbungskosten Pensionäre 4.500 € / Jahr Werbungskosten 300 € / Jahr 540 € / Jahr Sonderausgaben 480 € / Jahr 480 € / Jahr TOTAL 780 € / Jahr 5.520 € / Jahr • Spitzensteuersatz – von 39% auf 40% > 100.000 € / Jahr (1 und 1a) > 200.000 € / Jahr (2) • Solidaritätssteuer – Erhöhung Für Privatpersonen von 4 % auf 7 % > 150.000 € / Jahr (1 und 1a) > 300.000 €/ Jahr (2) von 6 % auf 9 % Für Betriebe von 5 % auf 7 % Für Gemeinden von 0 % auf 2 % De Mënsch am Mëttelpunkt. Mit den LCGB-INFO Serviceseiten stellte der LCGB verschiedene Gewerkschaftsthemen in Form von Gesprächen vor. Der LCGB nutzte die Gelegenheit zur regelmäßigen Beantwortung von Fragen zum Sozialrecht und zum Arbeitsrecht, die häufig unseren Beratern in unseren INFO-CENTER gestellt werden. Diese nützlichen Informationen über das Arbeitsrecht und das Sozialrecht werden ihrerseits durch eine Vorstellung der verschiedenen Leistungen im Angebot des LCGB vervollständigt. responsabilité du Frage: über eine Mein Mann ist im Heizungs- und Sanitärbereich beschäftigt. Er muss jeden Tag dort um Stunde lang mit dem Lieferwagen seines Arbeitgebers zur Baustelle fahren und 8 Uhr morgens anwesend sein. Müssen die Fahrtstunden bezahlt werden? 18 DE JUNHO DE 2014 des UnterDer Arbeitgeber gewährleistet die Beförderung seiner Arbeitnehmer vom Sitz zur Baustelle nehmens zur Baustelle. Wenn der Arbeitnehmer sich vom Unternehmenssitz begibt, wird die Hin- und Rückfahrt zum normalen Stundensatz wie eine unproduktive Die Fahrtzeit Arbeitsstunde bezahlt. Es besteht kein Anspruch auf den Satz für Überstunden. wird nicht bezahlt, wenn die Fahrt während den normalen Arbeitszeiten erfolgt. Já fez um ano em 11 de Abril de 2014, que o LCGB realizou em Helmdange a Assembleia Geral constituinte da nova Secção Portuguesa do LCGB. Na presença de Sua Excelência, o Cônsul Geral de Portugal, Dr. Rui MONTEIRO, 200 pessoas participaram na fundação desta nova secção do LCGB. den noch unter leide heute itsunfall und n einen Arbe hädigung? zwei Jahre Entsc Ich hatte vor ich Anrecht auf eine der und nach Unfalls. Habe zur Arbeit von oder er endgültige der Fahrt te, wenn rt: Unfall auf n. hädig wo einem Ant der Gesc den beantrage all oder Arbeitsunf tzungen kann Nichtvermögensschä olidierung der Nach einem der erlittenen Verle für Kons hädigung n nach der rung drei Jahre lt, eine Entsc Konsolidie en. Unfalls behä g muss innerhalb von des werd n llt Folge Antra erung geste rechende n Umorienti Der entsp der berufliche Folgen oder Frage: Qualquer pessoa interessada pode participar nesta assembleia geral que terá lugar no próximo dia 27 de Junho de 2014 às 19h00 na Maison Associative “Um Wid- dem” em Kayl. Basta inscrever-se junto do LCGB através de Liliana BENTO (GSM: 691 733 015 / E-mail: [email protected]). Será convidada de honra à assembleia geral de 2014 da secção portuguesa do LCGB, ie, die dpräm resen Baugewerbe die Jah für das werden? muss lt ertrag Wann llektivv ausbezah ist, im Ko ehen vorges hn von t: m Lo or n. Antw muss mit de werde mie zahlt Die Prä ber ausbe Dezem Frage: Frage: Ich habe beschlossen, mein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Da ich noch in einer Probezeit von 3 Kündigungsfrist muss ich einhalten? Monaten bin, welche Antwort: Im Falle einer Kündigung in der dreimonatigen Probezeit endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf einer Kündigungsfrist von 15 Tagen. Die 15 Tage Kündigungsfr ist müssen vor Ablauf der Probezeit abgearbeitet werden. www.lcgb.lu I blog.lcgb.lu T ELECR A N 13/2014 LCGB-INFO (sous la responsabilité du LCGB) 1. Mai-Feier des LCGB in Luxemburg-Stadt mit anschließendem Konzert Der 1. Mai ist allgemein bekannt als Tag der Arbeit. Als einzige Gewerkschaft in Luxemburg, verleiht der LCGB an diesem für die Arbeitnehmer wichtigen Feiertag mit einer Straßendemonstration seinem Engagement im Interesse der Arbeitnehmer Ausdruck. Bisher wurden die 1. Mai-Feiern des LCGB immer in abwechselnden Abständen von Lokalsektionen der drei verschiedenen Bezirke der Gewerkschaft veranstaltet. Dieses Jahr geht der LCGB neue Wege und hat für die Vorbereitung der 1.Mai-Feier 2014 in Luxemburg-Stadt ein breiter gefächertes Organisationskomitee ins Leben gerufen. Unter dem Vorsitz von Pierrot KLEIN und der tatkräftigen Unterstützung von LCGB-Generalsekretär Francis LOMEL setzt sich das diesjährige Organisationskomitee 1. Mai zum ersten Mal aus Personaldelegierten des LCGB, Militanten der LCGB-Lokalsektionen und LCGB-Personal zusammen. Sob a liderança do seu presidente Reinaldo CAMPOLARGO, a secção portuguesa do LCGB organizou como primeiras atividades uma participação na manifestação do 1 Maio de 2013 em Soleuvre, a participação na peregrinação de Nossa Senhora de Fátima em Wiltz, um concurso de pesca no Lago Teschenbäach em Grevenmacher e uma presença regular no programa radiofónico “Vida ativa e social” do LCGB, difundido aos sábados às 9h da manhã na Radio Latina. um balanço das atividades realizadas assim como a divulgação das atividades futuras. Nein, das Arbeitsverhältnis endet von Rechts wegen am Ende der 52. Woche Arbeitsunfähigkeit. s Folgen diese Contacto (página da exclusiva responsabilidade do LCGB) Após um ano de existência, a secção portuguesa convida-o a estar presente na assembleia geral de 2014 na qual se fará Antwort: Hotline INFO-CENTER: (+352) 49 94 24-222 (lu-ve / Mo-Fr: 8:30-12:00) A SECÇÃO PORTUGUESA DO LCGB CONVIDA-O A ESTAR PRESENTE NA ASSEMBLEIA GERAL DE 2014 Venha também participar na Assembleia Geral de 2014 e inscreva-se junto do LCGB Frage: Muss der Arbeitgeber mich nach 52 Wochen Arbeitsunfähigkeit per Einschreiben über die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses in Kenntnis setzen? Antwort: 2 20 LCGB-INFO LCGB) In dieser Rubrik geben die Berater des LCGB INFO-CENTER Antworten auf die gängigen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, welche Sie an unsere INFO-CENTER Büros richten … De Mënsch am Mëttelpunkt. Hotline INFO-CENTER: (+352) 49 94 24-222 (lu-ve / Mo-Fr: 8:30-12:00) Aus diesem Grund stellt der LCGB auf seinen LCGB-INFO Serviceseiten das Luxemburger Gewerkschaftsleben in allen Facetten vor. Die allererste Ausgabe dieser Serviceseiten LCGB-INFO befasste sich mit unseren Gesprächen mit unseren französischen, belgischen und deutschen Grenzgängerkollegen. Die zweite Ausgabe informierte über das Gewerkschaftsleben und die Jugend. la LCGB INFO-CENTER: Ihre Fragen Änderungen ab 01.01.2009 6.900 € / Jahr 1. Person 230.-€/Monat 3. Person Invalidität Auf Antrag wird der außerberufliche Freibetrag (bis zu 3 Jahren) weiter gewährt wenn einer der beiden berufstätigen Ehepartner aus dem Berufsleben ausscheidet und in das Rentenoder Pensionsregime wechselt. 2) Bedingungen siehe Gesetz Zinsen Quellensteuer frei Nur zugelassene und anerkannte gemeinnützige Organisationen Spenden (8) Krankheit, Tod, Unfall, Unterhalt Kind nicht im Haushalt Unterhalt für Angehörige oder sonst. Personen im Haushalt 1) Pauschalbetrag 480.- € bzw. 960.- € (Ehepartner Gehaltsempfänger). Pauschalbetrag von 480.- €/Jahr in Lohnsteuertabelle. Sonderausgaben: Schuldzinsen Betriebliche Zusatzpension Automatisch (9) LCGB-INFO (sous Steuerabschreibungen 2013 und 2014 Das Organisationskomitee 1. Mai des LCGB sowie die anschließende 1. Mai-Rede des LCGB-Nationalpräsidenten Patrick DURY. Neu ist dieses Jahr, dass nach der 1. Mai-Rede ein Konzert für Jung und Alt stattfinden wird. Wir können aus erster Hand bezeugen, dass die musikalische Darbietung der Band „De Luxe“ rund um Sängerin Emilie DUVAL sich auf jeden Fall lohnt, da die Musikgruppe bereits im Oktober 2013 mit Erfolg auf dem LCGB- Kandidatentag in Hesperingen aufgetreten ist. Dieses Jahr wird die Band Ihnen eine unvergessliche Kostprobe aus Funk, Soul, Jazz und eine gehörige Portion Pop in einer abwechslungsreichen Mischung zwischen Klassikern und Eigenkompositionen bieten. Affiche 1. Mee 2014 A3.indd 1 13.01.14 11:55 Am 1. Mai 2014 ist der Knuedler daher ein Pflichttermin für alle, die für soziales Engagement eintreten und obendrein gute Musik hören möchten. Sua Excelência, a Embaixadora de Portugal no Luxemburgo, Dra Maria Rita FERRO. PROGRAMM DER 1. MAI-FEIER DES LCGB IN LUXEMBURG Após a assembleia geral, propomos-lhe passar ainda algum tempo de descontração e convívio em torno de um jantar que será oferecido a todos os presentes. ASSEMBLEIA GERAL DA SECÇÃO PORTUGUESA 27 de Junho de 2014 às 19h00 Maison associative „Um Widdem“ em Kayl Convidado de honra: Sua Excelência a Embaixadora de Portugal no Luxemburgo, Dr.a Maria Rita FERRO Tal como em 2013, a secção portuguesa do LCGB participou nos dias 28 e 29 de Maio de 2014 (dia da Ascensão) na peregrinação de Nossa Senhora de Fátima a Wiltz. 8 Uhr: Ankunft der Busse (vor dem Großen Theater in Luxemburg) Pierrot KLEIN (Präsident des Organisationskomitees 1. Mai des LCGB), Francis LOMEL (LCGB-Generalsekretär) Wie gestaltete sich die Arbeit des Organisationskomitees für die diesjährige 1. Mai-Feier des LCGB? Pierrot KLEIN: Besonders lobenswert ist die konstruktive Teamarbeit zwischen Personaldelegierten und Militanten aus den Lokalsektionen, die durchaus Modellcharakter für kommende Organisations- und Arbeitsformen innerhalb des LCGB besitzt. Jeder Einzelne hat mit sehr viel Einsatz und Ideenreichtum mitgeholfen, dass der 1. Mai 2014 in Luxemburg-Stadt in guter Erinnerung bleiben wird. Sei es nun die Vorbereitung der traditionellen 1. Mai-Broschüre oder die Klärung der organisationstechnischen Fragen, auf die Mitglieder des Organisationskomitees war stets Verlass. A peregrinação ao santuário de Fátima em Wiltz tornou-se uma verdadeira festa popular senão mesmo, o mais importante evento da comunidade portuguesa no Luxemburgo. É por isso que, a secção portuguesa decidiu apoiar os muitos peregrinos oferendo-lhes ao longo do percurso, água e chocolate e uma refeição quente ao almoço assim como a apresentação dos serviços do LCGB INFO-CENTER com um stand em Wiltz. Es war mir deshalb eine besondere Freude den Vorsitz des Organisationskomitees für die diesjährige 1. MaiFeier des LCGB zu übernehmen. Mein Dank gilt allen Mitgliedern des Organisationskomitees für die gute Zusammenarbeit und ich wünsche mir, dass die geleistete Arbeit für die 1. Mai-Feier 2015 vorgesetzt wird. 8 Uhr – 9 Uhr: Kaffee und Croissants (Parking Glacis – Richtung Großes Theater) 1. MAI UMZUG 9 Uhr 15: Aufstellen des Umzugs (Parking Glacis) 9 Uhr 30: Abmarsch des Umzugs 10 Uhr: 1. Mai-Manifestation vor dem Rathaus (“Knuedler” – place Guillaume) 1. MAI-REDE DES LCGB-NATIONALPRÄSIDENTEN PATRICK DURY IM ANSCHLUSS AN DIE I. MAI-REDE FINDET VOR ORT EIN KONZERT DER GRUPPE “DE LUXE” STATT. DAS KONZERT IST GRATIS UND FÜR ALLE ALTERSGRUPPEN ZUGÄNGLICH ! Was erwartet die Teilnehmer auf der diesjährigen 1. Mai-Feier des LCGB in LuxemburgStadt? Dado o grande número de comentários positivos pela parte dos peregrinos e visitantes do stand do LCGB, a participação da secção portuguesa do LCGB na peregrinação de Nossa Senhora de Fátima em Wiltz foi um sucesso completo. Francis LOMEL: Kernstück der 1. Mai-Feier 2014 des LCGB in Luxemburg-Stadt ist natürlich wie in den vorangegangenen Jahren der Umzug unserer Militanten und Sympathisanten vom Parking Glacis zum Knuedler De Mënsch am Mëttelpunkt. Hotline INFO-CENTER: (+352) 49 94 24-222 (lu-ve / Mo-Fr: 8:30 –12:00) De Mënsch am Mëttelpunkt. Hotline INFO-CENTER: (+352) 49 94 24-222 (lu-ve / Mo-Fr: 8:30 - 12:00) www.lcgb.lu I blog.lcgb.lu revue 17/2014 53 185 IN MEMORIAM IM GEDENKEN AN UNSERE LIEBEN VERSTORBENEN Ein Segelschiff im Morgennebel fährt hinaus auf den Ozean. Es ist Schönheit, es ist Leben. Ich blicke ihm nach, bis es am Horizont verschwunden ist. Jemand neben mir sagt: „Es ist gegangen!“ Gegangen, wohin? Aus meinem Blick, sonst nirgendwo! Sein Mast ist immer noch gleich hoch, sein Rumpf immer noch stark genug, Menschen zu tragen. Sein gänzliches Verschwinden ist in mir, nicht in ihm. Und genau in dem Augenblick, wo jemand mir sagte: „Es ist gegangen!“ gibt es andere, die am Horizont sehen, wie es auf sie zukommt. Und sie rufen freudig aus: „Da ist es!“ William Blake 186 De Mënsch am Mëttelpunkt . www.lcgb.lu | blog.lcgb.lu 11 RUE DU COMMERCE | BP 1208 L-1012 Luxembourg | TEL: 49 94 24-1 | [email protected]
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