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Meldung
Artikel vom 16.12.2016
Bundesrat billigt MilliardenEntlastung
Bayerische Forderungen umgesetzt
Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung unter anderem ein Maßnahmenpaket
für massive Steuerentlastungen sowie das Bundesteilhabegesetz beschlossen.
Mit der Verabschiedung dieser beiden Punkte wurden wesentliche Forderungen
der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt.
Milliardenentlastung für Bürger
Bundesratsminister Marcel Huber zeigte sich sehr erfreut über die
beschlossenen Steuerentlastungen. „Wir haben eine gute wirtschaftliche Lage
und Steuereinnahmen in Rekordhöhe. Das muss auch bei den Menschen
ankommen,“ so Huber. Konkret wurden Maßnahmen beschlossen, die die Bürger
in den nächsten beiden Jahren um fast 25 Milliarden Euro entlasten. Das kommt
insbesondere Familien, Alleinerziehenden und Geringverdienern zugute. Der
Steuerfreibetrag wird angehoben und es greifen Maßnahmen zum Ausgleich der
kalten Progression. Huber: „Bayern war beim Abbau der kalten Progression stets
treibende Kraft. Jetzt wird weiterhin sichergestellt: Die Steuerzahler werden bei
Lohnerhöhungen, die nur den Kaufkraftverlust ausgleichen, prozentual nicht
höher belastet“.
Bundesteilhabegesetz beschlossen
Des Weiteren hat der Bundesrat das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Es
soll Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und bessere Teilhabe
am öffentlichen Leben ermöglichen „Mit dem Bundesteilhabegesetz
verwirklichen wir eines der wichtigsten sozialpolitischen Vorhaben dieser
Legislaturperiode,“ so Huber. „Wir wollen den Menschen ein selbstbestimmteres
Leben und Arbeiten und eine bessere Inklusion ermöglichen. Menschen mit
Behinderung, die Hilfe brauchen, werden auch in Zukunft die erforderliche
Unterstützung erhalten,“ so der Minister weiter.
In Bayern leben 1,1 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung, 140.000
beziehen Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe. Sie alle werden von
dem Bundesteilhabegesetz profitieren, zum Beispiel durch Verbesserungen bei
der Anrechnung von Einkommen und Vermögen.