Zahl der Woche - Deutsches Ärzteblatt

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AKTUELL
BUNDESSOZIALGERICHT
Vertragsärzte dürfen nicht streiken
Der einzelne
Vertragsarzt
ist in den Sicherstellungsauftrag
eingebunden. Ein
Streikrecht besteht
nicht, sagt daher das
Bundessozialgericht.
Foto: dpa
Auf das im Grundgesetz verankerte
Streikrecht können sich Vertragsärzte nicht berufen. Das hat das
Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az.: B 6 KA 38/15 R).
Der 6. Senat wies damit eine Klage
des Chefs des baden-württembergischen Ärzteverbundes Medi, Werner Baumgärtner, ab. Der will nun
Verfassungsbeschwerde einlegen.
Baumgärtner hatte am 8. Oktober
und 21. November 2012 seine Praxis geschlossen und erklärt, er wolle das ihm verfassungsrechtlich zustehende Streikrecht wahrnehmen.
Die Kassenärztliche Vereinigung
(KV) Baden-Württemberg hielt
dies für unzulässig und erteilte
Baumgärtner einen Verweis. Seine
gegen diese Entscheidung gerichtete Klage wies der 6. Senat ab. „Derartige, gegen gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gerichtete ,Kampfmaßnahmenʻ sind mit der gesetzlichen
Konzeption des Vertragsarztrechts
unvereinbar“, heißt es vom Gericht.
Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist laut BSG den
KVen als Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen worden. In diesen Sicherstellungsauftrag ist nach Auffassung des Gerichts der einzelne Vertragsarzt eingebunden. Mit einem Streik könnten Ärzte ihre Forderungen nicht
durchsetzen. Konflikte mit Kassen
um die Höhe der Gesamtvergütung
würden in diesem System nicht
durch „Streik“ oder „Aussperrung“
ausgetragen, so die Richter. Stattdessen könnten die Ärzte bei Streitigkeiten mit Kassen oder KVen ein
Schiedsamt anrufen und dessen
Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen. Das BSG betonte
aber auch, dass politische Kundgebungen zulässig seien. Wie eine
Praxisschließung zur Teilnahme an
einer Demonstration zu bewerten
ist, ließen die Richter offen. dpa/afp
Zahl der Woche
317
Millionen Euro haben die Krankenkassen 2015 für
Gesundheitsförderung und Prävention ausgegeben.
Das sind neun Prozent mehr als im Jahr davor.
Quelle: Präventionsbericht von GKV-Spitzenverband und Medizinischem Dienst des GKV-Spitzenverbandes
WAHLKAMPF
Parteien skizzieren ihre Vorstellungen zur Vergütung
Der Wahlkampf
kann beginnen:
CDU und SPD
haben Ideen für das
Gesundheitswesen
zu Papier gebracht.
A 2232
heitswesen vorgelegt. Der Bundesfachausschuss Gesundheit und
Pflege der CDU denkt in einem Beschluss über eine einheitliche Vergütung für vergleichbare
ambulante und stationäre Leistung nach. Der
Ausschuss schlägt leistungsbezogene Behandlungspauschalen
vor.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss soll ein
unabhängiges
Institut
damit beauftragen, ein
Foto: picture alliance
SPD und Union bringen sich für
den Bundestagswahlkampf in Stellung. Beide Parteien haben Vorstellungen zur Vergütung im Gesund-
gemeinsames Vergütungssystems
zu entwickeln. Die SPD hat ein
72-seitiges Papier mit dem Titel
„Fortschritt und Gerechtigkeit –
Chancen für alle Impulse der Programmkommission“ erarbeitet. Es
ist ein erster Schritt auf dem Weg
zum Wahlprogramm. Daraus geht
hervor, dass die Partei eine neue,
einheitliche Honorarordnung für
Ärzte einführen will. Die Vergütung
medizinischer Leistungen müsse
sich für alle Patienten nach ihrem
Behandlungsbedarf richten.
may
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 49 | 9. Dezember 2016