Auktionskatalog - Mennraths Auktionen

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MennrathS
Auktionen für Pferde und Landwirtschaft
Auktionskatalog
Stand 08.12.2016
Öffentliche Versteigerung aus einem Tierschutzfall
von 16 Equiden (Pferde / Esel)
am 13.12.2016 um 14.00 Uhr
im Gelände des Stallbereichs des Aachen Laurensberger
Rennvereins, Zugang über die Hubert-Wienen-Straße,
Tor 19/Eingang Albert Vahle Halle
im Auftrag des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und
Veterinärwesen der StädteRegion Aachen
Besichtigung der Tiere ab 13.00 Uhr
Es gelten die veröffentlichten und ausgehängten Versteigerungsbedingungen.
Volker Raulf Dipl.Ing.agr.
Von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter, Spezialgebiet: Pferde
Von der LWK Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und – haltung, Reit-, Fahr- und
Turniersport
Hausanschrift: Mennrath 100, 41179 Mönchengladbach
Büroanschrift: Postfach 500 208, 41172 Mönchengladbach
Tel. 02161-580585
Fax: 02161-584452
Internet: www.mennraths.de
Email: [email protected]
St.Nr. 121/5317/4233
Gew.St.Nr. 121/5317/5972
USt.-IdNr. DE 119980-400
2
Nummer 1: Nala
Rasse: Tinker
Geschlecht: Stute
Farbe: Rappschecke
geb.: 2007
Chipnummer: 985111000498738
Stute vermutlich tragend
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 2: Valerio
Geschlecht: Wallach
Farbe: Rotschimmel
geb.: 2014
Chipnummer: 724100003268676
Abstammung
unbekannt
unbekannt
3
Nummer 3: Dona
Esel
Geschlecht: Stute
Farbe: Grau
geb.: 01.08.2013
Chipnummer: 250259600519314
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 4: Feline
Esel
Geschlecht: Stute
Farbe: Grau
geb.: 15.10.2015
Chipnummer: 250258500149181
Abstammung
unbekannt
unbekannt
4
Nummer 5: Checker
Geschlecht: Wallach
Farbe: Braun
geb.: 2006
Chipnummer: 724010150004299
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 6:
Friese
Geschlecht: Stute
Farbe: Rappe
geb.:
Lebensnummer: 201005485
Chipnummer: 528210002452935
Abstammung
unbekannt
unbekannt
5
Nummer 7: Fernando
Geschlecht: Wallach
Farbe: Schimmel
geb.: 2009
Chipnummer: 724131000007432
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 8: Diva
Geschlecht: Stute
Farbe: Schimmel
geb.: 2007
Chipnummer: 724100003254864
Abstammung
unbekannt
unbekannt
6
Nummer 9: Elfy
Geschlecht: Hengst
Farbe: Fuchs
geb.: 18.04.2014
Chipnummer: 250259600512259
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 10: Alessandro
Geschlecht: Wallach
Farbe: Rappschimmel
geb.: 2011
Chipnummer: 724110000313115
Abstammung
unbekannt
unbekannt
7
Nummer 11: Schecki
Geschlecht: Stute
Farbe: Rappschecke
geb.: 2005
Chipnummer: 250258709028246
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 12: Fina
Geschlecht: Stute
Farbe: Schimmel
geb.: 01.01.2012
Chipnummer: 250259600557696
Abstammung
unbekannt
Unbekannt
8
Nummer 13: Randy
Geschlecht: Hengst
Farbe: Braun
geb.: 2013
Chipnummer: 276020000497982
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 14: Oskar
Geschlecht: Wallach
Farbe: Windfarben
geb.: 2013
Chipnummer:276020000467955
Abstammung
unbekannt
unbekannt
9
Nummer 15: Speedy
Geschlecht: Wallach
Farbe: Braunschecke
geb.: 2009
Chipnummer: 250259600336642
Abstammung
unbekannt
unbekannt
Nummer 16: Lady
Geschlecht: Stute
Farbe: Appaloosa
geb.: 2012
Chipnummer: 250259806060796
Abstammung
unbekannt
unbekannt
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Für eventuelle Schreibfehler in den Abstammungen wird keine Gewähr übernommen.
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Versteigerungsbedingungen
1. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öffentliche Versteigerung im Sinne des § 474
Abs. 1 Satz 2 BGB, bei der die Equiden (im Folgenden „Tiere“ genannt) als gebrauchte Sachen im Rechtssinne
verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung.
Veranstalter der Versteigerung am 13.12.2016 ist der Auktionator Volker Raulf im Auftrag der StädteRegion
Aachen, dem Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen. Die Versteigerung findet um 14.00 Uhr
im Innenhof des Stallbereichs des Aachen Laurensberger Rennvereins, Zugang über die Hubert-Wienen-Straße,
Tor 19/Eingang Albert Vahle Halle, statt. Die Besichtigung ist ab 13.00 Uhr.
2. Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Die
Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung nach diesen
Bedingungen. Im Übrigen ist Haftung des Veranstalters wie seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden für Verrichtungsgehilfen trifft.
3. Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 2 gilt nicht:
bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters/
Verkäufers; insoweit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden; im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers
und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
4. Die zum Verkauf kommenden Tiere sind durch aufgemalte Auktionsnummern identifizierbar. Die Angaben zum
jeweiligen Tier wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Zu allen Tieren liegt ein entsprechendes
Dokument vor, sodass jedes Tier eindeutig identifiziert werden konnte. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr
übernommen, sodass für eine Kaufentscheidung nur die jeweils eigene Erfahrung und Kenntnis des Käufers
vorausgesetzt werden kann (Augenschein). Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere der Versteigerer
nicht. Die Tiere werden wie besehen versteigert unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es ist explizit keine
Beschaffenheit vereinbart.
5. Die Gebote erfolgen in Euro, entsprechend den Hinweisen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn
nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen
gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet - wie in allen anderen Streitfragen - der Auktionator. Diese
Entscheidung ist bindend.
6. Vom Käufer ist für das jeweilige Tier der Zuschlagspreis zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 10%
plus gesetzliche Mehrwertsteuer auf die Auktionsgebühr erhöht. Der Käufer hat unverzüglich nach dem Zuschlag
im Auktionsbüro den Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr in barem Geld in Euro (€) oder per EC-Karte zu zahlen.
Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte
wird ein Aufschlag in Höhe von 3,5% (inkl. gesetzliche Umsatzsteuer) auf den Endbetrag berechnet. Es besteht
kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck. Möglich ist, einen bankbestätigten Scheck in entsprechender
Höhe erfüllungshalber zu übergeben. Kosten und Zinsen einer Scheckhergabe trägt der Käufer zusätzlich.
Bei Käufern aus EU-Staaten können Zuschläge nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine UmsatzsteuerIdentifikations-Nummer vorliegt, die dem Veranstalter spätestens 10 Tage nach Beendigung der Versteigerung
zugesandt wurde.
Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an den Veranstalter zu zahlen. Nach
Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Kaution zurückerstattet.
Die Identität des Käufers ist durch ein geeignetes Dokument (z.B. Personalausweis) nachzuweisen. Kommt der
Ersteigerer dieser Pflicht nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt,
das Tier innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste Käufer haftet dem
Veranstalter für die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung.
7. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen Schadens und zufälligen
Untergangs bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, nach der Unterzeichnung
des Kaufzettels, das Tier unverzüglich zu übernehmen.
8. Der Verkäufer übereignet dem Käufer das Tier und erklärt, dass Rechte Dritter am Tier nicht bekannt sind. Die
Equidenpässe werden bei Barzahlung des Kaufpreises (bzw. Gutschrift des Schecks) übergeben.
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9. Der Käufer hat das Tier in Augenschein genommen. Das Tier wird in dem Zustand veräußert, wie es besichtigt
wurde. Darüber hinaus ist keine Beschaffenheit vereinbart. Der Ersteigerer hat deshalb anhand der Angaben in der
Auktionsliste (insb. Abstammung – wenn vorhanden - Geschlecht, Geburtsdatum) und der weiteren Merkmale des
Versteigerungsgutes, die er durch Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und zu entscheiden, ob er das
Tier erwerben will. Sache des Ersteigerers ist es, vor dem Zuschlag das Tier selbst auf alle wesentlichen Merkmale
und Beschaffenheiten zu untersuchen.
Eine darüber hinaus gehende vertragliche Haftung übernimmt der Verkäufer nicht.
10. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Käufer über. Ansprüche
irgendwelcher Art rechtfertigen nicht die Einbehaltung des Kaufpreises.
11. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen, bieten und kaufen dem
Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im
Auftrag Dritter gehandelt zu haben
12. Durch die Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen Kaufangebotes erkennt der Bietende
die vorstehenden Bedingungen an. Bei Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in
Kraft. Die Parteien ersetzen vielmehr bereits heute die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine
solche, die wirksam und/oder durchführbar ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt
und dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht.
13. Der Veranstalter ist berechtigt,
- aus begründetem Anlass das Datum der Auktion zu ändern, den Zeitpunkt für den Beginn der Auktion zu
verschieben, für die Auktion einen anderen Ort zu bestimmen, eine Unterbrechung der Auktion anzuordnen, die
Auktion ohne vollständige Durchführung abzubrechen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen,
- einzelne Personen in begründeten Fällen von der Teilnahme an der Auktion, deren Besuch sowie vom Betreten
des Auktionsgeländes auszuschließen,
- Bieteverbot für einzelne Personen anzuordnen,
- alle sonst im Interesse der Auktion und deren Durchführung notwendigen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
Für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz des Versteigerers als Gerichtsstand vereinbart.
Mönchengladbach, den 08.11.2016
Volker Raulf
(von der IHK Mittlerer Niederrhein
öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator
für landwirtschaftliche Güter und Pferde)