1 MennrathS Auktionen für Pferde und Landwirtschaft Auktionskatalog Stand 08.12.2016 Öffentliche Versteigerung aus einem Tierschutzfall von 16 Equiden (Pferde / Esel) am 13.12.2016 um 14.00 Uhr im Gelände des Stallbereichs des Aachen Laurensberger Rennvereins, Zugang über die Hubert-Wienen-Straße, Tor 19/Eingang Albert Vahle Halle im Auftrag des Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen der StädteRegion Aachen Besichtigung der Tiere ab 13.00 Uhr Es gelten die veröffentlichten und ausgehängten Versteigerungsbedingungen. Volker Raulf Dipl.Ing.agr. Von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter, Spezialgebiet: Pferde Von der LWK Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Pferdezucht und – haltung, Reit-, Fahr- und Turniersport Hausanschrift: Mennrath 100, 41179 Mönchengladbach Büroanschrift: Postfach 500 208, 41172 Mönchengladbach Tel. 02161-580585 Fax: 02161-584452 Internet: www.mennraths.de Email: [email protected] St.Nr. 121/5317/4233 Gew.St.Nr. 121/5317/5972 USt.-IdNr. DE 119980-400 2 Nummer 1: Nala Rasse: Tinker Geschlecht: Stute Farbe: Rappschecke geb.: 2007 Chipnummer: 985111000498738 Stute vermutlich tragend Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 2: Valerio Geschlecht: Wallach Farbe: Rotschimmel geb.: 2014 Chipnummer: 724100003268676 Abstammung unbekannt unbekannt 3 Nummer 3: Dona Esel Geschlecht: Stute Farbe: Grau geb.: 01.08.2013 Chipnummer: 250259600519314 Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 4: Feline Esel Geschlecht: Stute Farbe: Grau geb.: 15.10.2015 Chipnummer: 250258500149181 Abstammung unbekannt unbekannt 4 Nummer 5: Checker Geschlecht: Wallach Farbe: Braun geb.: 2006 Chipnummer: 724010150004299 Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 6: Friese Geschlecht: Stute Farbe: Rappe geb.: Lebensnummer: 201005485 Chipnummer: 528210002452935 Abstammung unbekannt unbekannt 5 Nummer 7: Fernando Geschlecht: Wallach Farbe: Schimmel geb.: 2009 Chipnummer: 724131000007432 Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 8: Diva Geschlecht: Stute Farbe: Schimmel geb.: 2007 Chipnummer: 724100003254864 Abstammung unbekannt unbekannt 6 Nummer 9: Elfy Geschlecht: Hengst Farbe: Fuchs geb.: 18.04.2014 Chipnummer: 250259600512259 Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 10: Alessandro Geschlecht: Wallach Farbe: Rappschimmel geb.: 2011 Chipnummer: 724110000313115 Abstammung unbekannt unbekannt 7 Nummer 11: Schecki Geschlecht: Stute Farbe: Rappschecke geb.: 2005 Chipnummer: 250258709028246 Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 12: Fina Geschlecht: Stute Farbe: Schimmel geb.: 01.01.2012 Chipnummer: 250259600557696 Abstammung unbekannt Unbekannt 8 Nummer 13: Randy Geschlecht: Hengst Farbe: Braun geb.: 2013 Chipnummer: 276020000497982 Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 14: Oskar Geschlecht: Wallach Farbe: Windfarben geb.: 2013 Chipnummer:276020000467955 Abstammung unbekannt unbekannt 9 Nummer 15: Speedy Geschlecht: Wallach Farbe: Braunschecke geb.: 2009 Chipnummer: 250259600336642 Abstammung unbekannt unbekannt Nummer 16: Lady Geschlecht: Stute Farbe: Appaloosa geb.: 2012 Chipnummer: 250259806060796 Abstammung unbekannt unbekannt 10 Für eventuelle Schreibfehler in den Abstammungen wird keine Gewähr übernommen. ___________________________________________________________________________ Versteigerungsbedingungen 1. Bei der Versteigerung handelt es sich um eine frei zugängliche öffentliche Versteigerung im Sinne des § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB, bei der die Equiden (im Folgenden „Tiere“ genannt) als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung. Veranstalter der Versteigerung am 13.12.2016 ist der Auktionator Volker Raulf im Auftrag der StädteRegion Aachen, dem Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen. Die Versteigerung findet um 14.00 Uhr im Innenhof des Stallbereichs des Aachen Laurensberger Rennvereins, Zugang über die Hubert-Wienen-Straße, Tor 19/Eingang Albert Vahle Halle, statt. Die Besichtigung ist ab 13.00 Uhr. 2. Der Besuch und die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für Teilnehmer und Besucher auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet ausschließlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Versteigerung nach diesen Bedingungen. Im Übrigen ist Haftung des Veranstalters wie seinen Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch soweit ihn ein Auswahlverschulden für Verrichtungsgehilfen trifft. 3. Dieser Haftungsausschluss gemäß Ziffer 2 gilt nicht: bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden; bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters/ Verkäufers; insoweit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. 4. Die zum Verkauf kommenden Tiere sind durch aufgemalte Auktionsnummern identifizierbar. Die Angaben zum jeweiligen Tier wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Zu allen Tieren liegt ein entsprechendes Dokument vor, sodass jedes Tier eindeutig identifiziert werden konnte. Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen, sodass für eine Kaufentscheidung nur die jeweils eigene Erfahrung und Kenntnis des Käufers vorausgesetzt werden kann (Augenschein). Für Rechts- und Sachmängel haftet insbesondere der Versteigerer nicht. Die Tiere werden wie besehen versteigert unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es ist explizit keine Beschaffenheit vereinbart. 5. Die Gebote erfolgen in Euro, entsprechend den Hinweisen des Auktionators. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein Übergebot abgegeben wird. Haben mehrere Personen gleichzeitig das Höchstgebot abgegeben, entscheidet - wie in allen anderen Streitfragen - der Auktionator. Diese Entscheidung ist bindend. 6. Vom Käufer ist für das jeweilige Tier der Zuschlagspreis zu zahlen, der sich um die Auktionsgebühr von 10% plus gesetzliche Mehrwertsteuer auf die Auktionsgebühr erhöht. Der Käufer hat unverzüglich nach dem Zuschlag im Auktionsbüro den Zuschlagspreis zzgl. Auktionsgebühr in barem Geld in Euro (€) oder per EC-Karte zu zahlen. Unbare Zahlungen werden nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt angenommen. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird ein Aufschlag in Höhe von 3,5% (inkl. gesetzliche Umsatzsteuer) auf den Endbetrag berechnet. Es besteht kein Anspruch des Erwerbers auf Zahlung per Scheck. Möglich ist, einen bankbestätigten Scheck in entsprechender Höhe erfüllungshalber zu übergeben. Kosten und Zinsen einer Scheckhergabe trägt der Käufer zusätzlich. Bei Käufern aus EU-Staaten können Zuschläge nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn eine UmsatzsteuerIdentifikations-Nummer vorliegt, die dem Veranstalter spätestens 10 Tage nach Beendigung der Versteigerung zugesandt wurde. Käufer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben die MwSt. als Kaution an den Veranstalter zu zahlen. Nach Vorliegen der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere wird die Kaution zurückerstattet. Die Identität des Käufers ist durch ein geeignetes Dokument (z.B. Personalausweis) nachzuweisen. Kommt der Ersteigerer dieser Pflicht nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt, das Tier innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste Käufer haftet dem Veranstalter für die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung. 7. Unabhängig vom Zeitpunkt des Eigentumserwerbs geht die Gefahr jeglichen Schadens und zufälligen Untergangs bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, nach der Unterzeichnung des Kaufzettels, das Tier unverzüglich zu übernehmen. 8. Der Verkäufer übereignet dem Käufer das Tier und erklärt, dass Rechte Dritter am Tier nicht bekannt sind. Die Equidenpässe werden bei Barzahlung des Kaufpreises (bzw. Gutschrift des Schecks) übergeben. 11 9. Der Käufer hat das Tier in Augenschein genommen. Das Tier wird in dem Zustand veräußert, wie es besichtigt wurde. Darüber hinaus ist keine Beschaffenheit vereinbart. Der Ersteigerer hat deshalb anhand der Angaben in der Auktionsliste (insb. Abstammung – wenn vorhanden - Geschlecht, Geburtsdatum) und der weiteren Merkmale des Versteigerungsgutes, die er durch Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und zu entscheiden, ob er das Tier erwerben will. Sache des Ersteigerers ist es, vor dem Zuschlag das Tier selbst auf alle wesentlichen Merkmale und Beschaffenheiten zu untersuchen. Eine darüber hinaus gehende vertragliche Haftung übernimmt der Verkäufer nicht. 10. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages auf den Käufer über. Ansprüche irgendwelcher Art rechtfertigen nicht die Einbehaltung des Kaufpreises. 11. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen, bieten und kaufen dem Veranstalter bzw. dem Verkäufer gegenüber stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben 12. Durch die Abgabe eines Gebotes oder der Erteilung eines schriftlichen Kaufangebotes erkennt der Bietende die vorstehenden Bedingungen an. Bei Rechtsunwirksamkeit eines Teils der Bestimmungen bleiben die übrigen in Kraft. Die Parteien ersetzen vielmehr bereits heute die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche, die wirksam und/oder durchführbar ist und der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt und dem Willen der Parteien bei Vertragsabschluss entspricht. 13. Der Veranstalter ist berechtigt, - aus begründetem Anlass das Datum der Auktion zu ändern, den Zeitpunkt für den Beginn der Auktion zu verschieben, für die Auktion einen anderen Ort zu bestimmen, eine Unterbrechung der Auktion anzuordnen, die Auktion ohne vollständige Durchführung abzubrechen oder ähnliche Maßnahmen zu ergreifen, - einzelne Personen in begründeten Fällen von der Teilnahme an der Auktion, deren Besuch sowie vom Betreten des Auktionsgeländes auszuschließen, - Bieteverbot für einzelne Personen anzuordnen, - alle sonst im Interesse der Auktion und deren Durchführung notwendigen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen. Für etwaige Streitigkeiten ist der Sitz des Versteigerers als Gerichtsstand vereinbart. Mönchengladbach, den 08.11.2016 Volker Raulf (von der IHK Mittlerer Niederrhein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator für landwirtschaftliche Güter und Pferde)
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