Massnahmen zur Erreichung des Verlagerungsziels In keinem Bereich ist die Schweiz so fortschrittlich und zukunftsgerichtet wie in der Verkehrs- und Verlagerungspolitik. Die Lancierung und Annahme der Alpen-Initiative steht am Ursprung dieser Politik. Eine visionäre Gruppe Menschen aus den Alpen hat mit der Lancierung der Volksinitiative die Grundlage für die Schweizer Verlagerungspolitik gelegt und die Grundwerte der europäischen Verkehrspolitik beeinflusst. 2016 werden erstmals seit dem Jahr der Annahme der Alpen-Initiative wieder weniger als eine Million Lastwagen die Alpen durchqueren. Mit der Eröffnung des Gotthard Basistunnels und der baldigen Fertigstellung der NEAT steht die «Hardware» für eine erfolgreiche Verlagerungspolitik bereit. Nun braucht es noch Fortschritte bei der «Software»: Bundesrat und Parlament stehen deshalb vor der Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die milliardenschwere Infrastruktur genutzt wird. Mit dem Erhalt der Rahmenbedingungen (Nachtfahrverbot, Sonntagsfahrverbot) und einer konsequenten Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik ist das Verlagerungsziel erreichbar. Dafür braucht es entweder die von der Alpen-Initiative bevorzugte und bereits im Gesetz verankerte Alpentransitbörse oder die folgenden 10 Massnahmen: 1. Maximale Ausschöpfung der LSVA oder Einführung einer Alpentransitabgabe für den alpenquerenden Schwerverkehr Umfeld: Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist das wichtigste Verlagerungsinstrument der Schweiz. Die maximale Ausschöpfung der LSVA muss deshalb erste Priorität haben. Im Rahmen der Einführung der LSVA wurde in der Schweiz auch eine Alpentransitabgabe (ATA) diskutiert, welche Gegenstand des Landverkehrsabkommens (LVA) zwischen der Schweiz und der EU ist. Die ATA darf laut LVA maximal 15 Prozent der Gesamtbelastung einer Transitfahrt ausmachen, welche im gewichteten Durchschnitt der LSVA höchstens 325 Franken betragen kann. Eine Kombination von LSVA und ATA darf den Betrag von 325 Franken somit nicht übersteigen: Die Alpentransitabgabe könnte im Rahmen des LVA deshalb maximal 48,75 Franken betragen. Auf internationaler Ebene wird die ATA unter dem Label «Toll Plus» von den Verkehrsministern der Alpenländer diskutiert. Diese haben im Rahmen des «Suivi de Zurich»-Prozess erste Grundlagen dafür geschaffen und 2012 in Leipzig entschieden, die Einführung einer nachfrageabhängigen Strassengebühr zu prüfen. Auch das iMonitraf!-Netzwerk, ein Zusammenschluss der Transitregionen in den Alpen, fordert als mittelfristige Massnahme die Umsetzung eines Toll Plus-Systems zur Unterstützung einer europäisch harmonisierten Verlagerungspolitik. Der Willen zur Einführung einer alpenweiten ATA wurde durch die Verkehrsminister der Transitregionen im November 2016 bekräftigt. Massnahmen: → Neugewichtung der LSVA-Sätze für eine Annäherung an die zulässige LSVA-Obergrenze hat oberste Priorität und muss weiter konsequent vorangetrieben werden. Alpen-Initiative Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Hellgasse 23 CH-6460 Altdorf Telefon +41 (0)41 870 97 80 [email protected] www.alpeninitiative.ch Spendenkonto 19-6246-9 8.12.2016 → Etablierung einer ATA/Toll Plus auf den Schweizer Transitachsen gemäss den Bestimmungen des LVA: − Eine ATA trägt jenen finanziellen Teil bei, der fehlt, um die Obergrenze der LSVA (325 CHF) zu erreichen. − Der Teil, den eine ATA beisteuert, macht aber maximal 15 Prozent des LSVA-Durchschnitts aus. − Die ATA darf einer generellen Erhöhung der LSVA nicht im Weg stehen. − Die ATA wird aufgehoben, wenn eine Alpentransitbörse (ATB) eingeführt wird. → Die Schweiz treibt ein alpenweites Toll Plus-System im Rahmen des Suivi de Zurich voran. Sie fördert die Schaffung der Grundlagen durch die EU-Kommission für die EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Revision der Eurovignette-Richtlinie. → Die Schweiz unterstützt das iMonitraf-Netzwerk der Alpenregionen in den Bestrebungen, die ATA im Alpenraum voranzutreiben (insbesondere auch im Rahmen der Revision der EurovignetteRichtlinie). 2. Weiterentwicklung der LSVA Umfeld: Die Höhe der LSVA ist nach Emissionskategorien (Euro-Klassen) von Lastwagen differenziert. Durch die Erneuerung des Fahrzeugparks sinkt die durchschnittliche LSVA-Höhe, da neue Fahrzeuge einer günstigeren Abgabekategorie zugeordnet sind. Dadurch nehmen die Einnahmen der LSVA jährlich ab und die Verlagerungswirkung der LSVA sinkt. Da keine neuen Euro-Klassen bei Lastwagen eingeführt werden, ist in Zukunft die Wirkung der LSVA in ihrer jetzigen Ausgestaltung begrenzt: Bereits 2020 werden fast ausschliesslich Euro V und VI Lastwagen unterwegs sein, die in der tiefsten Abgabekategorie eingeteilt sind. Es braucht neue Grundlagen für die Berechnung der LSVA, damit das Instrument weiterhin eine Verlagerungswirkung entfalten kann und die Einnahmen für die Finanzierung des Schienenverkehrs gesichert bleiben. Ein Erfolg der Einführung und Anwendung der Euro-Klassen bei Lastwagen ist die Senkung des Ausstosses von Stickstoffen und Feinstaub. Im Gegensatz dazu ist aber der Energieverbrauch der Lastwagen durch den Einbau der Abgas-Waschsysteme konstant geblieben. Als Konsequenz konnten die Emission von Treibhausgasen aus Lastwagen in den letzten Jahren nicht reduziert werden. Der CO2-Ausstoss von Lastwagen kann als künftige Grundlage für die Berechnung der LSVA dienen. Damit werden Anreize für effizientere Motoren geschaffen und gleichzeitig stützt sich die LSVA auf einen aktuellen Indikator ab. Massnahmen: → Etablierung eines CO2-Elements in der LSVA, wie dies auch auf europäischem Niveau diskutiert wird. → Der Bundesrat prüft in einem Bericht weitere Massnahmen, wie die LSVA, als zentrales Element der Verkehrspolitik, weiterentwickelt und verbessert werden kann. Kriterien können insbesondere sein: Alpen-Initiative Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Hellgasse 23 CH-6460 Altdorf Telefon +41 (0)41 870 97 80 [email protected] www.alpeninitiative.ch Spendenkonto 19-6246-9 8.12.2016 − − Zuschlag für Lastwagen mit nicht-kranbaren Sattelaufliegern, Förderung von innovativen und umweltfreundlichen Technologien mittels Rabatten (z.B. lärmarme Reifen). 3. Flottenziele zur Senkung der CO2-Emissionen von Lastwagen Umfeld: Die Treibhausgas-Emissionen von Lastwagen konnten in den letzten zwei Jahrzehnten nicht gesenkt werden. Trotzdem gibt es für Lastwagen weder ein anerkanntes Messsystem für Treibhausgas-Emissionen noch Flottenziele, wie sie zum Beispiel für Personen- und Lieferwagen existieren. Da der Verkehr nicht ins Emissionshandelssystem eingebunden ist und auch im Rahmen der Umsetzung der Pariser Abkommen bisher keine Massnahmen für den Güterverkehr auf der Strasse vorgesehen sind, leisten Lastwagen bisher keinen Anteil an der Bekämpfung des Klimawandels. Im Gegenteil: Der Anteil des Güterverkehrs an den Gesamtemissionen steigt stetig. Die Festlegung von Flottenzielen in Japan, den USA oder China zeigen, dass Reduktionspotentiale vorhanden sind. Massnahmen: → Die Schweiz beteiligt sich aktiv am Aufbau des europäischen VECTO-Tools zur Bestimmung der CO2-Emissionen von Lastwagen. Sie engagiert sich, dass die Daten von VECTO öffentlich zugänglich sind, um Missbrauch zu verhindern. → Entwicklung und Einführung von CO2-Flottenzielen in Zusammenarbeit mit der EU. Unter anderem sollte die Schweiz im gemischten Ausschuss des LVA den Willen kommunizieren, möglichst bald Flottenziele einzuführen. 4. Umsetzung der geplanten Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen für Lastwagen Umfeld: Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind die Voraussetzung für eine faire Konkurrenz zwischen Strasse und Schiene. Nur so kann jeder Verkehrsträger seine jeweiligen Stärken ausspielen. Die Intensivierung der Kontrollen im Rahmen der Verlagerungspolitik sorgt für gleich lange Spiesse zwischen Strasse und Schiene. Gleichzeitig wird die Sicherheit im Strassenverkehr erhöht. Während der Güterverkehr auf der Schiene praktisch lückenlos überwacht wird, werden Lastwagen vor allem in der EU nur sehr selten kontrolliert. Als Folge davon ist der Transport per Bahn um ein Vielfaches sicherer als per Lastwagen. Das UVEK hat im Jahr 2003 ein Konzept zur Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen verabschiedet. Dieses Konzept wurde jedoch nur teilweise umgesetzt. Eine Auswertung der umgesetzten Massnahmen, die Sammlung und Publikation der Anzahl der Übertretungen seit 2003 sowie die Planung der weiteren Schritte sind angebracht. Alpen-Initiative Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Hellgasse 23 CH-6460 Altdorf Telefon +41 (0)41 870 97 80 [email protected] www.alpeninitiative.ch Spendenkonto 19-6246-9 8.12.2016 Massnahmen: → Die Fertigstellung des Kontrollnetzes, wie es 2003 vorgesehen war, muss vorangetrieben werden. Insbesondere wird der Süd-Nord-Verkehr am Gotthard noch immer nicht kontrolliert: Es braucht eine rasche Realisierung des Maxi-Zentrums im Tessin. → Angaben zur Anzahl und Art der Verzeigungen und Übertretungen im Kontrollnetz werden nicht zentral publiziert und ausgewertet. Zukünftig sollen die kantonal bereits heute vorhandenen Daten in jährlichen Berichten zusammengetragen und veröffentlicht werden. → Die Kontrollquoten, zum Beispiel im Zentrum Ripshausen, sind bis zu 50 Prozent tiefer als in den Konzepten und den Projektauflagen vorgesehen. Schritte zu einer Erhöhung der Kontrollquoten müssen unternommen werden. → Der Bund hat Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen getroffen, um die Anzahl mobiler Kontrollen zu erhöhen. Die Anzahl und Höhe der Verzeigungen zeigt, dass eine Stärkung der mobilen Kontrollen sinnvoll ist. Bei Bedarf müssen die Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen neu verhandelt werden. 5. Generelles Verbot für Gefahrguttransporten auf den Strassentransitachsen Umfeld: Alpenquerende Strassen sind für den Transport von Gefahrgut ungeeignet. Gefahrguttransporte im alpenquerenden Schwerverkehr unterliegen deshalb bestimmten Auflagen. Durch den Gr. St. Bernhard-Tunnel, den Gotthard-Tunnel sowie den San Bernardino-Tunnel dürfen grundsätzlich keine Gefahrguttransporte abgewickelt werden. Allerdings sind für die Strecken durch den Gotthard und San Bernardino Ausnahmebewilligungen möglich. Der Simplon dagegen ist für den Transport von Gefahrgütern freigegeben. In den letzten 15 Jahren ist die Anzahl dieser Transporte stark angestiegen; Lastwagenunfälle am Simplon häufen sich. Dabei bestünde am Simplon die Schieneninfrastruktur für einen Verlad: So gibt es in CollombeyMuraz einen Verladebahnhof der Raffinerie Tamoil, der unterbelegt ist. Weiter steht auf der italienischen Seite des Passes in Domodossola ein grosser, unbenutzter Bahnhof zur Verfügung. Mit der Öffnung des Seelisbergtunnels für Gefahrguttransporte am 1. Januar 2015 sind alle richtungsgetrennten Tunnel der Schweiz für Gefahrgut geöffnet. Aus rechtlicher Perspektive gibt es keine Gründe, dass die Gotthardachse auch nach dem Bau einer 2. Röhre für Gefahrgut gesperrt bleibt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das Verbot für Gefahrguttransporte am Gotthard früher oder später aufgehoben wird. Um zu verhindern, dass der Gotthard, wie schon heute der der Simplon noch zu einem Gefahrgutkorridor wird, braucht es ein generelles Verbot von solchen Transporten auf allen Strassentransitachsen. Massnahmen: → Generelles Fahrverbot für Gefahrgut auf den alpenquerenden Strassentransitachsen. → Schaffung eines Bahnverlads für Gefahrguttransporte zwischen dem Rhonetal und Domodossola. Alpen-Initiative Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Hellgasse 23 CH-6460 Altdorf Telefon +41 (0)41 870 97 80 [email protected] www.alpeninitiative.ch Spendenkonto 19-6246-9 8.12.2016 → Verbot des generellen Transports von besonders gefährlichen Produkten auf Strasse und Schiene, wie zum Beispiel Chlor. 6. Ausgleichszahlungen für die Schiene beibehalten, bis ATB eingeführt ist Umfeld: In Europa wird die Schiene gegenüber der Strasse stark benachteiligt. So gelten im Strassengüterverkehr weniger strenge Sicherheitsbestimmungen, die ausserdem seltener kontrolliert werden. Zusätzlich sind die Arbeitsbedingungen für die Angestellten im Strassentransport wesentlich schlechter (Lohndumping). Während Lastwagen europaweit nur einem unbedeutenden Teil aller internen (Nutzung der Infrastruktur) und externen Kosten (Umweltschäden) der Strassenbenutzung übernehmen müssen, zahlen Schienenunternehmen für jeden gefahrenen Kilometer bedeutende Trassenabgaben. Solange im Wettbewerb zwischen Schiene und Strasse ungleiche Bedingungen herrschen, muss der Schienengüterverkehr unterstützt werden. Solange die Schiene mit diesen regulatorischen Nachteilen konfrontiert ist, kann sie im Wettbewerb mit der Strasse nicht mithalten. Auch die grossen Investitionen in die Infrastruktur können diese systematische Benachteiligung nicht ausgleichen. Erst die Einführung einer Alpentransitbörse (ATB) würde die Unterstützung der Schiene hinfällig machen. Massnahmen: → Beibehaltung der Abgeltungen für den kombinierten Verkehr und die Rollende Landstrasse für Lastwagen (Rola) mindestens auf dem heutigen Niveau. → Effizientes Zusammenspiel von Abgeltungen für den Kombinierten Verkehr und Reduktionen der Trassenpreise für den alpenquerenden Güterverkehr. → Bei der Einführung einer Alpentransitbörse können diese Ausgleichzahlungen reduziert werden, da die ATB im alpenquerenden Güterverkehr gleich lange Spiesse schaffen würde 7. Förderung der Innovationen im Schienengüterverkehr Umfeld: Innovationen im Schienengüterverkehr sind vorhanden, dies zeigt unter anderem der Bericht «Innovationen im alpenquerenden Güterverkehr», welche die ETHZ im Auftrag des Bundesamts für Verkehr BAV verfasst hat. Verschiedene Faktoren verhindern jedoch, dass sich diese auf dem Markt etablieren. Die Schiene ist ein eher starres System und ein daher ein stark regulierter Verkehrsträger: Die Lebenszyklen von Infrastruktur, Lokomotiven und Wagen sind sehr lang, die Investitionen in deren Modernisierung sehr hoch, während die Rendite meist tief ist. Die Schweiz ist der zentrale Knotenpunkt des wichtigsten Schienengüterverkehr-Korridors Europas. Sie ist in einer idealen Position, um auf ihren Korridoren Pilotprojekte zu lancieren und Innovationen anzustossen. Um aber den grossen Schritt von der Innovation bis zur Durchdringung des Markts zu erreichen, ist eine Anschubfinanzierung durch den Bund unerlässlich. Dabei bestehen verschiedene Möglichkeiten: Der Bund kann auf Basis des Gütertransportgesetzes (GüTG) Innovationen fördern. Alpen-Initiative Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Hellgasse 23 CH-6460 Altdorf Telefon +41 (0)41 870 97 80 [email protected] www.alpeninitiative.ch Spendenkonto 19-6246-9 8.12.2016 Zusätzlich kann er mit dem Technologiefonds Innovationen fördern, welche den Ressourcenverbrauch oder den Ausstoss von Treibhausgasen reduzieren. Das Bundesamt für Umwelt BAFU schliesslich verfügt seinerseits über Gelder zur Förderung von lärmarmen Technologien. Massnahmen: → Der Bund nimmt seine Verantwortung wahr und unterstützt aktiv Innovationen im Schienengüterverkehr. → Speziell sollen dabei Systeme gefördert werden, welche die Verlagerung nicht-kranbarer Sattelauflieger ermöglichen. 8. Priorisierung des Güterverkehrs in STEP 2030/2035 Umfeld: Am 1. Januar 2016 traten die neuen Verfassungsbestimmungen zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) in Kraft. Durch den Bahninfrastrukturfonds (BIF) werden sowohl Betrieb und Unterhalt wie auch der künftige Ausbau finanziert. Die Ausbauschritte, welche durch den BIF finanziert werden, werden künftig alle 4 bis 8 Jahre vom Parlament beschlossen. Das BAV plant derzeit den Ausbauschritt 2030/35. In Arbeit befinden sich zwei Varianten: Einerseits ein Ausbau mit Projekten für rund 7 Milliarden Franken, welche bis 2030 umgesetzt werden sollen, zudem eine zweite Variante mit Ausbauten für rund 12 Milliarden Franken bis 2035. Die Schweiz hat in den letzten Jahren bedeutende Summen in grosse Infrastrukturprojekte für die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs investiert. Im Rahmen des Ausbauschritt 2030/35 sollten darum jene Projekte gefördert werden, welche die Investitionen in die NEAT möglichst stark in Wert setzen und insbesondere die Kapazität im Zulauf der grossen NEAT-Bauwerke stärken. Massnahmen: → Konsolidierung der Infrastruktur auf den Zulaufstrecken der NEAT. Insbesondere wichtig sind der zweispurige Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels und der dritte Durchstich am Jura. → Investitionen in Terminals des Kombinierten Verkehrs KV, welche der Verlagerung des Güterverkehrs zugutekommen. 9. Kommunikationskampagne zur Verlagerung Umfeld: Der Dialog zwischen den verschiedenen Stakeholdern des Güterverkehrs ist mangelhalft: Während Schienenunternehmen oft nur die Schiene im Blickfeld haben, fokussiert sich der Strassenlogistiker meist ausschliesslich auf die Strasse. Unternehmen des Kombinierten Verkehrs schliesslich bestellen Traktionsleistungen von den Schienenunternehmen und bewegen die Güter der Strassenlogistiker zwischen den Terminals. Es gibt nur wenige Unternehmen, welche gleichzeitig auf die verschiedenen Verkehrsträgern setzen. Alpen-Initiative Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Hellgasse 23 CH-6460 Altdorf Telefon +41 (0)41 870 97 80 [email protected] www.alpeninitiative.ch Spendenkonto 19-6246-9 8.12.2016 Die Herkunft der Güter, welche auf den Schweizer Korridoren bewegt werden, hat sich in den letzten Jahren stark verändert: Mit der Osterweiterung der EU hat sich der Güterverkehrsmarkt internationalisiert und fragmentiert. Der Anteil osteuropäischer Unternehmen, die teilweise für grosse Logistikkonzerne Aufträge ausführen, hat stark zugenommen. Diese Unternehmen haben nur ein geringes Wissen über die Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs: Es gilt, diese Unternehmen für das Schienenangebot der Schweiz zu sensibilisieren. Die Europäische Kommission befindet sich in Vorbereitung einer neuen Eurovignette-Richtlinie (auch Eurotoll-Vorlage genannt), welche die Bemautung des Güterverkehrs in Europa regeln soll. Die Schweiz kann ihre Erfahrungen mit der LSVA in die Diskussionen einfliessen lassen und diese in ihrem Sinne zu beeinflussen versuchen. Massnahmen: → Schaffung von Dialogmöglichkeiten zwischen europäischen Logistikern (z.B. StakeholderAnlässe), um integrierte Logistikketten Strasse-Schiene zu fördern. → Fortsetzung der Informationskampagne zur NEAT und zur Schweizer Verlagerungspolitik des Bundes, um die Schweizer Verkehrspolitik insbesondere auch in Osteuropa weiter bekannt zu machen. → Kampagne zur Eurotoll auf europäischer Ebene, analog zur Einführung der LSVA. 10. Gleiche Arbeitsbedingungen auf Strasse und Schiene Umfeld: Die letzten Jahre haben die europäische Logistikbranche stark verändert. Beinahe ein Drittel der Fahrzeuge auf den Schweizer Transitachsen sind in Osteuropa immatrikuliert. Das Lohnniveau und die Arbeitsbedingungen der Fahrer haben sich markant verschlechtert. Schweizer Logistikfirmen sind teilweise dazu übergegangen, osteuropäische Fahrer zu tiefen Löhnen als Saisonniers anzustellen. Im Strassentransportgewerbe gibt es keine Gesamtarbeitsverträge und keine international harmonisierten Arbeitsbedingungen. Die Folgen davon sind sehr tiefe Löhne und Fahrermangel sowie die Gefährdung der Sicherheit auf den Strassen durch lange Arbeitszeiten. Massnahmen: → Untersuchung zu den veränderten Arbeitsbedingungen im alpenquerenden Güterverkehr auf der Strasse (bezüglich Verschiebungen des Lohnniveaus). → Regelung des Status für Saisonniers, welche für Schweizer Logistikunternehmen arbeiten (Convention travail saisonniers). → Ausweitung der Landesvereinbarung des Nutzfahrzeugverbands ASTAG mit dem Berufsverband Routiers Suisses auf international tätige Unternehmen bzw. Dienstleistungsangebote. Alpen-Initiative Verein zum Schutz des Alpengebietes vor dem Transitverkehr Hellgasse 23 CH-6460 Altdorf Telefon +41 (0)41 870 97 80 [email protected] www.alpeninitiative.ch Spendenkonto 19-6246-9 8.12.2016
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