Tachelespresseerklärung vom 06.12.2016

e.V.
Interessenvertretung für Einkommensschwache
Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
MITGLIED IM
PARITÄTISCHEN WOHLFAHRTSVERBAND
Tacheles e.V., Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: Beratung 0202 - 31 84 41
FAX:
0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tacheles-sozialhilfe.de
Pressemitteilung
Wuppertal, 06.12.2016
Jobcenter / Sozialamt zahlen rechtswidrig zu geringe Mieten
Zur Sicherung von Ansprüchen ist dieses Jahr Handeln der Betroffenen nötig
Seit 2013 werden über 15 Mio. EUR nicht an Hartz IV-Beziehern gezahlt. Tacheles wirft den Wuppertaler Sozialbehörden massiven Rechtsbruch vor und fordert die Betroffenen auf dieses Jahr noch
Überprüfungsanträge zu stellen, um rückwirkend ihre Ansprüche sicherzustellen.
Die von den Wuppertaler Sozialbehörden anerkannten Obergrenzen für Mietkosten reichen in vielen
Fällen nicht aus, um die tatsächlichen Miete zu decken. Alternativer billiger Wohnraum nach den Vorgaben der Wuppertaler Sozialverwaltung ist für Sozialleistungsberechtigte aber schon lange nicht mehr
in ausreichender Menge verfügbar. Viele Wuppertaler Haushalte werden somit gezwungen, Mietanteile
aus dem Regelsatz zu tragen – sich die Wohnung regelrecht vom Munde abzusparen. Daraus resultieren
nicht selten existenzielle Notlagen, Überschuldung bis hin zum Wohnungsverlust.
Laut offizieller Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden in Wuppertal 327.215 € im Monat Unterkunftskosten nicht vom Jobcenter übernommen, somit zahlt in Wuppertal jeder Hartz IV – Haushalt
durchschnittlich Ø 14,02 € aus seiner Regelleistung auf die Miete drauf.
Der Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles fordert die Stadt auf, die Mietobergrenzen deutlich zu erhöhen und aktuell keine Leistungsberechtigte aufzufordern, ihre Mietkosten zu senken. Seit 2013 gibt es in Wuppertal keine aussagekräftige Datengrundlage für die Festlegung Unterkunftskosten. „Das zuständige Sozialgericht in Düsseldorf hat für diesen Zeitraum mittlerweile in mindestens vier Urteilen festgestellt, dass höhere Mietkosten zu übernehmen sind“, beschreibt Harald
Thomé vom Erwerbslosenverein Tacheles die Situation. „Auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig
sind, machen Sie dringenden Handlungsbedarf seitens der Wuppertaler Sozialverwaltung deutlich“.
Die von der Festsetzung zu niedriger Unterkunftskosten betroffenen Bezieher/innen von ALG II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter können sich unter Umständen Nachzahlungen für das Jahr 2015 sichern, wenn Sie noch im Dezember 2016 einen entsprechenden Antrag stellen. Davon profitieren könnten z.B. Personen, die zu niedrige Mieten gezahlt bekamen, deren Betriebskostennachzahlung nicht
oder nicht in voller Höhe übernommen wurde oder denen die Übernahme der Umzugskosten wegen
Seite 2
einer zu teuren Wohnung abgelehnt wurde. Tacheles macht darauf aufmerksam, dass mit Hilfe sogenannter Überprüfungsanträge zumindest Ansprüche auf Nachzahlungen für 2015 geltend gemacht werden können, wenn diese noch vor Jahresablauf gestellt werden.
„Leistungsberechtigte, die nicht wissen, ob ihnen Nachzahlungen zustehen, sollte den Überprüfungsantrag vorsorglich stellen oder sich von Tacheles e.V. über ihre Ansprüche beraten lassen“, erläutert
Thomé. „Damit die Frist problemlos eingehalten werden kann, haben wir auf der Webseite des Vereins
entsprechende Musteranträge bereitgestellt“. Unter www.tacheles-sozialhilfe.de finden Interessierte
alle Informationen und Hinweise zur Tacheles-Sozialberatung.
Abschließend möchte der Verein Tacheles feststellen, dass es diesen Rechtsbruch der Wuppertaler Sozialverwaltung für unvertretbar und skandalös hält. Andere Sozialverwaltungen erkennen dann ohne
Probleme die vom Bundessozialgericht vorgegeben Mietwerte in Gerichtsverfahren an, nur eben Wuppertal nicht. „Wenn man sich die Summe anguckt, nachweisbare 15 Mio. EURO wird die Interessenslage
der Sozialverwaltung offensichtlich, sparen zu Lasten der Armen. Das ist ein Skandal erster Güte und wir
erwarten, dass diesmal nicht zur Tagesordnung übergegangen wird“ so Thomé weiter. „Wer wissentlich
rechtsbrüchig agiert treibt die Wuppertaler Sozialleistungsempfänger in die Arme der Rechtspopulisten“
spitzt Thomé den Vorwurf zu.
Frank Jäger und Harald Thomé
Informationen und Musterschreiben unter http://wuppertal.tachelessozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2109/