Seminarankündigung

Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung:
zum Rechtsvereinfachungsgesetz und Wuppertaler Eigenheiten der
Sozialleistungsgewährung
Der Bundestag hat nunmehr am 23.06. das „9. Gesetz zur Änderung des SGB II (sog. “Rechtsvereinfachungsgesetz“) beschlossen, der Bundesrat hat diesem Gesetz am 8. Juli ohne Änderungen zugestimmt. Die Gesetzesänderung ist überwiegend zum 1. Aug. 2016 in Kraft getreten.
Auf der Fortbildung werden intensiv die Neuregelungen durch das Änderungsgesetz vorgestellt. Gleichzeitig wird ein
Blick auf die Wuppertaler Eigenheiten der hiesigen sozialrechtlichen Gewährungspraxis geworfen. Also Hartz IVLeistungsgewährung in Wuppertal, mit den örtlichen Details und Feinheiten. Dabei wird insbesondere die Problematik der örtlichen Unterkunftskosten, der systematische Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen, der stetigen
Verluste von Unterlagen und die zu erwartende Geltendmachung von behördlichen Erstattungsforderungen
bearbeitet.
Die Fortbildung ist als Expertenworkshop konzeptioniert mit Vortrag und Diskussion. Sie richtet sich ausschließlich
an in Wuppertal tätige Menschen, die hier im Sozialrechtsbereich aktiv sind.
Also die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen, Rechtsanwälte,
Mitarbeiter von Verbänden, Betreuer, Bewährungshelfer die auf Nichtbehördenseite sich einen aktuellen Überblick
verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und § 6 Abs. 2 RDG und umfasst 6
Zeitstunden.
Leitung:
Ort:
Harald Thomé von Tacheles e.V.
Wuppertal
Freitag, den 30. September 2016
(Steuerfrei nach § 4 Abs. 1 Nr. 21 UStG)
in Wuppertal
von 10.00 – 17.00 Uhr
Zeiten:
Inhalt:
Kosten: 95,- €
Wuppertaler Sozialrechtsfortbildung zum Rechtsvereinfachungsgesetz und
Wuppertaler Eigenheiten der Sozialleistungsgewährung
Stichpunkthafte Inhalte:
-
Welche Änderungen nicht im Gesetz enthalten sind
Neue Schnittstelle zur Ausbildungsförderung vom SGB II in die Ausbildungsförderung
Änderungen bei der Anrechnung von Einkommens
Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung
Änderungen bei den Ersatz- und Erstattungsansprüchen
Überblick bei den Neuregelungen im Bereich der zur Eingliederung in Arbeit
Verfahrensrechtliche Änderungen
Wuppertaler Spezialitäten wie örtliche Unterkunftskosten, die Nichtbearbeitung von
Leistungsanträgen, Unterlagenverluste, zu erwartende Geltendmachung von
Behördlichen Erstattungsforderungen und zum Austausch und Koordination vor Ort.
Die Fortbildung findet jeweils von 10-17 Uhr in Wuppertal Unterbarmen, gut zu erreichen mit Kfz
oder ÖPNV, statt. Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgeeignet. Der Teilnahmebeitrag beträgt 95 €.
Darin sind keine MwSt enthalten, da nach § 4 Abs. 1 Nr. 21 UStG Steuerbefreiung besteht. Für
zusätzliche 6,00 € pro Tag kann ein Mittagessen durch den hauseigenen Cateringdienst (lecker
Essen) vorbestellt werden.
Das Mitbringen aktueller Gesetzestexte zum SGB II/SGB XII sowie SGB I/SGB X setze ich voraus!
Die Teilnehmer erhalten ein Handout und eine FAO- und RDG-fähige Teilnahmebescheinigung.
Als Mitgründer der Arbeitslosen- und Sozialberatungsstelle Tacheles e.V.
in Wuppertal bin ich dort seit über 22 Jahren in der Sozialberatung tätig,
sowie einer der verantwortlichen Redakteure der Tacheles Webseite.
Weiterhin bin ich Mitautor des „Leitfaden ALG II / Sozialhilfe“. Seit über 12
Jahren führe ich juristische Fortbildungen und Seminare von Multiplikatoren im Bereich des Arbeitslosen- und Sozialrechts durch. Näheres zu
meiner Person und meinen Angeboten finden Sie auf der unten
angeführten Homepage.
Anmeldeformular und Teilnahmebedingungen finden Sie
unter: www.harald-thome.de