Stadt Pinneberg - Grüne Fraktion Pinneberg

Stadt Pinneberg
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage
Federführend:
Finanzen
Drucksache-Nr.: 16/285
Status:
öffentlich
Datum:
21.11.2016
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
01.12.2016
08.12.2016
Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Ratsversammlung
Zeitplan Jahresabschlüsse
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung nimmt den Zeitplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse zur
Kenntnis und stimmt der Umsetzung der weiteren Maßnahmen zu.
Sie befürwortet die dauerhafte Buchführung der Stadt mit der Finanzsoftware proDoppik H+H beginnend mit dem Jahresabschluss 2011.
Seite: 1
Entscheidungszuständigkeit
________________________
(Ausschuss/Bürgermeisterin)
gem. Hauptsatzung
§9
§ 10
gem. Zuständigkeitsordnung Abschn.______ Abs. ______ Ziff. ______ Buchst. ______
x
Ratsversammlung
x da keine Delegation vorliegt
da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr. ______ GO
Beratungszuständigkeit
gem. Hauptsatzung § 6 Abs. 1 Ziff. ______ Buchst. ______
________________________
(Ausschuss)
gem. Hauptsatzung § 6 Abs. 1 Ziff. ______ Buchst. ______
________________________
(Ausschuss)
gem. Hauptsatzung § 6 Abs. 1 Ziff. ______ Buchst. ______
________________________
(Ausschuss)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
ja (siehe Sachverhalt)
Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage)
1) Einmalige / Jährliche lfd.
Haushaltsbelastung
2) Gesamtkosten
3) Folgekosten/Jahr
€
€
a) persönliche €
b) sächliche €
x
veranschlagt im Haushalt/Nachtrag
im Ergebnisplan
im Finanzplan
zu veranschlagen im Haushalt/Nachtrag
HhSt. ____________________
Bilanzielle Auswirkungen
x
nein
ja (siehe Vorlage)
Nichtöffentliche Beratung
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öfftl. Wohls oder berechtigte
Interessen Einzelner es erfordern (Begründung siehe unten):
im Ausschuss stets mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 12 i.V.m.
§ 35 Abs. 2 GO):
in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung
in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 GO mit der Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder:
in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung
Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit:
Seite: 2
Sachverhalt:
Bis zum Jahr 2020 haben die Jahresabschlüsse oberste Priorität, da von ihnen die jeweiligen
Haushalts(Teil-)genehmigungen durch das Land abhängen.
Zeitplan Jahresabschlüsse:
► 2016:
Erstellung und Abgabe der Jahresabschlüsse 2009 und 2010
► 2017:
Erstellung und Abgabe der Jahresabschlüsse 2011 und 2012
► 2018:
3 Jahresabschlüsse (2013 – 2015)
► 2019:
3 Jahresabschlüsse (2016 – 2018)
► 2020:
fristgerechte Abgabe des Jahresabschlusses 2019 zum 01. Mai 2020
Mit Schreiben vom 09.11.2016 wurden dem Innenministerium (IM) SH die Jahresabschlüsse
2011 und 2012 verbindlich zugesagt (siehe Anlage 1).
1. Historie Umstellung auf die Doppik:
Allgemein
Die Stadt Pinneberg stellte zum 01.01.2009 von der kameralen auf die doppische Buchführung gemäß GemHVO-Doppik SH um.
Ein erster Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 wurde am 06.06.2013 fertiggestellt und dem RPA nach Kenntnis der Ratsversammlung am 12.07.2013 ab dem
13.07.2013 zur Prüfung vorgelegt. Während der Prüfung ergaben sich notwendige Korrekturen, so dass eine vom RPA geprüfte Eröffnungsbilanz der Ratsversammlung am 10.09.2015
zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnte.
Der Jahresabschluss für das HHJ 2009 wurde zum 01.08.2016 fertiggestellt und befindet
sich seit dem 07.11.2016 in der Prüfung durch das RPA.
Der Jahresabschluss für das HHJ 2010 wurde zum 08.11.2016 fertiggestellt und ist dem
RPA am 09.11.2016 zur Prüfung übergeben worden.
EDV-gestützte Buchführung
Unter der Kameralistik führte die Stadtverwaltung Pinneberg ihre Bücher mit der Finanzsoftware der Firma H+H, Berlin. Für die Umstellung auf die Doppik erfolgte der Wechsel auf die
neue Software der Firma H+H prodoppik, inklusive der Nutzung des Moduls KVV für die
nun gesetzlich vorgeschriebene Vermögensverwaltung.
Im Jahr 2013 entschied sich die Verwaltung ihre Buchführung rückwirkend zum HHJ 2009
auf eine neue Finanzsoftware umzustellen (siehe Anlage 2)1. Die Entscheidung fiel auf die
Software newsystem Navision der Firma Infoma, die durch den IT-Dienstleister KDO Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg - betreut wird. Im Beschluss vom
21.03.2013 (DS 13/060) erfolgte die Mitteilung unter Nennung der Beweggründe in der Ratsversammlung, die die Entscheidung anschließend billigten.
Ziel war "ein sauberes Buchwerk". Beginnend mit einem leeren Buchwerk sollten alle einzelnen Geschäftsvorfälle der HHJ ab 2009 noch einmal überprüft und neu einbucht werden, um
eine korrekte Ausweisung in den Konten zu gewährleisten.
Folgende Gründe waren für den Wechsel zum Dienstleister KDO unter Verwendung der Finanzsoftware newsystem Navision ausschlaggebend (Zitation nach DS 13/060):
1. Der Dienstleister H+H in Berlin garantiert keine erfolgreiche technische Umsetzung
und der Sitz der Firma in Berlin scheint für eine enge Projektbegleitung zu weit entfernt.
2. "KDO kann die dargestellte Extraktion (der fehlerfreien Massenbuchungen aus der
Abgabenveranlagung Steuern und Gebühren) aus der bisherigen Finanzsoftware gewährleisten"
3. "KDO kann innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung die Buchungsbereitschaft in einer neuen Finanzsoftware sicherstellen, in der die Nachbuchung erfolgen
würde"
1
Drucksache 13/060 (Anlage 2)
Seite: 3
4. "KDO hält die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2009 bis zum Jahresende 2013
und die den Abschluss der Nachbuchung der übrigen Jahre bis zum Ende des Jahres
2014 für umsetzbar"
5. "KDO wäre bereit und in der Lage, hierfür die externe Projektleitung zu übernehmen"
Nach ausgiebigen Analyse- und Konzeptgesprächen mit dem Dienstleister KDO ist man damals davon ausgegangen, dass Ende 2014 der letzte rückständige Jahresabschluss 2013
zumindest hinsichtlich des Zahlenwerks abgeschlossen und die Haushaltsplanung 2015 bereits im neuen System durchgeführt werden kann. Zum 01.01.2015 sollte die Umstellung auf
die ausschließliche Nutzung der Finanzsoftware newsystem Navision realisiert sein.
2. Ist-Zustand:
Die vorgenannten Annahmen erwiesen sich als nicht haltbar.
Die Stadt Pinneberg konnte mittels Unterstützung durch den Dienstleister KDO und Nutzung
der Finanzsoftware newsystem Navision bis zum jetzigen Zeitpunkt die Jahresabschlüsse
2009 und 2010 erstellen. Das Nachbuchen der Geschäftsvorfälle für die Jahre 2011 bis 2015
steht noch aus.
3. Fazit:
In Anbetracht des einzuhaltenden Zeitplans zur Erstellung der fehlenden Jahresabschlüsse
2011 bis 2015 muss eine effektive und effiziente Lösung gefunden werden.
Die Überlegungen, die damals zur Umstellung der Finanzsoftware führten, können von den
heute Beteiligten nachvollzogen werden. In den frühen Jahren der Doppikumstellungen in
SH war ein kommunales Verständnis für die neue Art der Buchführung noch nicht vorhanden, durch den Gesetzesgeber gab es nur geringe Hilfestellungen und die Einschätzung von
Problemen und Bedarfen konnte oft nur mit Hilfe von externen Berater-/ Dienstleistungsfirmen vorgenommen werden.
Der Wechsel der Finanzsoftware gestaltete sich u.a. aus folgenden Gründen als schwierig:
Nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 kann mit Sicherheit gesagt werden, dass
die damalige Einschätzung des Zeitaufwandes sehr optimistisch war. Im Rückblick könnte
man davon ausgehen, dass nicht alle Risiken vollumfänglich berücksichtigt wurden.
Das außergewöhnlich hohe Maß an Personalwechseln im Fachdienst Finanzen war schwer
vorhersehbar.
Als größte Herausforderungen erwiesen sich die fehlende Datenmigration der Nebenbuchhaltung Steuern, die im Vorwege als unproblematisch eingestuft wurde sowie die manuelle
Erfassung der einzelnen Belege.
Von der Firma Infoma, dem Softwareentwickler von newsystem Navision, wurden die Veranlagungen 2009 aus H+H pro Steuerart in eine Schnittstelle gestellt. Diese Daten mussten
von der Steuerabteilung und einem MA des Nachbuchungsteams nun Zeile für Zeile ins Nebenbuch eingelesen werden und konnten erst dann an das Hauptbuch übergeben werden.
Der Zeitaufwand betrug ca. 9 Monate und es entstanden Differenzen dadurch, dass
a)
es Unterschiede in der Berechnung eines Quartals gibt
newsystem Navision:
Jahresbetrag : 4
= Quartal
proDoppik H+H:
Jahresbetrag : 12 x 3 = Quartal
b)
newsystem Navision keine Stornos im Bereich Veranlagungen kennt
somit wurden die Veranlagungen übernommen, aber keine darauf gemachten
Stornos
c)
Zinsberechnungen in newsystem Navision einen anderen Wert hatten, als in H+H
Die Differenzen, die heute noch nicht geklärt sind belaufen sich auf 37 T €.
Bedingt durch die vielen Probleme und den Zeitfaktor wurden die Steuern in 2010 nur im
Hauptbuch gebucht und 1:1 aus H+H übernommen. Sollte weiter dauerhaft mit newsystem
Navision gearbeitet werden, muss das Nebenbuch 2010 nachgebucht werden, da ansonsten
bei Niederschlagungen nicht auf den offenen Posten (OP) zugegriffen werden kann und die
Historie nicht durchgängig ist, da die Bescheide fehlen. Die Nacherfassung durch die Steuerabteilung führt jedoch dazu, dass die originären Arbeiten in der Steuerabteilung nicht erledigt
Seite: 4
werden können. Bei den Steuereinnahmen handelt es sich aber um die wichtigste Einnahmequelle der Stadt.
4. Jetzt notwendige Maßnahmen/Entscheidungen
EDV-gestützte Buchführung
Kurzfristig muss entschieden werden, in welcher Finanzsoftware der Jahresabschluss 2011
durchgeführt wird.
Langfristig muss entschieden werden, mit welcher Finanzsoftware die Stadt Pinneberg dauerhaft ihre Bücher führt.
a) Kurzfristige Lösung:
Der Jahresabschluss 2011 kann in beiden Systemen durchgeführt werden.
Notwendige Arbeiten:
newsystem NAV
proDoppik H+H
notwendige Arbeiten
2
Konfiguration der
Software
Überprüfung
Überprüfung
Geschäftsvorgänge
2011
müssen eingelesen bzw.
gebucht werden
Kontrolle und ggf. Korrektur
Zahlungsvorgänge
2011
müssen eingelesen bzw.
gebucht werden
Kontrolle und ggf. Korrektur
Forderungen und
Verbindlichkeiten
Vorjahre
Kontrolle und Abarbeitung
der OPs, die durch fehlende
Auszifferung2 bestehen
Anpassung an Bestand zum
31.12.2010
Nebenbuch Anlagevermögen
Kontrolle und ggf. Korrektur
Neuanlage mit Datenbestand
zum 31.12.2010
Nebenbuch Steuern
und Gebühren
2009: vorhanden mit
Korrekturbedarf
2010: muss eingelesen
bzw. gebucht werden
2009: vorhanden
2010: vorhanden
Zuordnung von Zahlung zur entsprechenden Forderung bzw. Verbindlichkeit
Seite: 5
Voraussichtlicher Zeitbedarf:3
newsystem NAV
proDoppik H+H
Zeitbedarf
Konfiguration der
Software
Geschäftsvorgänge
2011 (ohne Steuern)
Zahlungsvorgänge
2011
Forderungen und
Verbindlichkeiten
Vorjahre
Nebenbuch Anlagevermögen
5 AT
5 AT
40 – 50 AT
40 – 50 AT
70 - 80 AT
40 – 50 AT
40 – 50 AT
40 – 50 AT
60 – 80 AT
60 – 80 AT
Nebenbuch Steuern
und Gebühren
10 AT *)
-
Voraussichtliche
Max. AT 4
110 - 130 AT
80 - 100 AT
*) 160 – 180 AT pro Jahresabschluss werden benötigt, wenn das Nebenbuch manuell nacherfasst wird. Diese Arbeiten können für den JAB 2011 kurzfristig wegfallen, die Daten werden
dann per Excelmigration nur in das Hauptbuch eingelesen (10 AT). Spät. zum JAB 2012 sollte
jedoch eine maschinelle Verarbeitung durch KDO veranlasst werden, da die Daten für den
Echtbetrieb notwendig sind. Die maschinelle Verarbeitung wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Voraussichtliche Kosten:
newsystem NAV
proDoppik H+H
HHJ 2017
Unterjährige Systempflege
Progress Wartung
Schulungskosten
Sonstiges
Gesamt:
44.000,00€ / Jahr
entfällt
Datenbestand bei KDO
44.000,00€ / Jahr
16.300,00€ / Jahr
4.000,00€ / Jahr
20.300,00€ / Jahr
Dargestellt sind die Festkosten. Zusatzkosten durch Inanspruchnahme des Supports
werden bei beiden Dienstleistenden unterschiedlich gehandhabt. Schulungsbedarf
fällt bei einer kurzfristigen Lösung zurzeit nicht an.
b) Langfristige Lösung5
Die Stadt Pinneberg entscheidet sich für die zukünftige Nutzung einer Finanzsoftware
und richtet alle weiteren Maßnahmen danach aus.
3
Alle angesetzten Planwerte beruhen auf Erfahrungswerte mit beiden Systemen.
4
geplant wurde unter Berücksichtigung der größtenteils parallelen Abarbeitung
5
Ausgehend vom Ist-Zustand
Seite: 6
Finanzsoftware newsystem Navision
Der Zeitbedarf pro Jahresabschluss beträgt ca. 6 Monate, solange die Daten des Tagesgeschäftes nachgebucht werden. Anschließend ist eine fristgerechte Aufstellung
bis zum 01. Mai des Folgejahres gewährleistet.
Das Konzept aus dem Jahre 2013 wird Zug um Zug umgesetzt.
Kosten:
 In der erworbenen Software sind derzeit 27 Lizenzen enthalten. Weitere müssen kostenpflichtig erworben werden.
 Für die Systempflege entstehen jährliche Kosten, die mit der Anzahl der erworbenen Lizenzen im Zusammenhang stehen. Im Jahr 2014 betugen diese
ca. 31.000 €. Im Jahr 2015 wurden weitere Lizenzen beschafft, sodass die
Kosten für die Systempflege im Jahr 2015 ca. 44.000 € betrugen.
 Vor dem Echtbetrieb (z.B. zum 01.01.2018) in der laufenden Verwaltung bedarf es der flächendeckenden Schulung des Personals. Der Fachdienst Finanzen und das RPA werden vorrangig geschult, anschließend erfolgt die Schulung der FBL, FDL, Stabstellen und Budgetverantwortlichen inkl. Stellvertretung. Weiterer Schulungsbedarf kann ggf. intern aufgefangen werden. Für den
Schulungsbedarf können rund 20 AT angesetzt werden. Es wird mit Kosten in
Höhe von ca. 30.000 Euro gerechnet.
Darstellung voraussichtliche Kosten (in Euro):
2017
2018
2019
2020
2021
Jährliche Systempflege
Support
44.000
6.900
51.000
5.500
51.000
5.500
51.000
3.000
51.000
3.000
Nachbuchungsaufwand
zusätzliche Lizenzkosten
Schulungskosten
Sonstiges (z.B. Programmierungen)
Gesamt:
40.000
40.000
9.500
8.000
5.000
119.000
40.000
54.000
54.000
16.000
5.000
111.900
6.000
5.000
107.500
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Finanzsoftware H+H proDoppik
Der Zeitbedarf pro Jahresabschluss beträgt im ersten Kalenderjahr ca. 6 Monate. Die
Daten aus dem Fremdverfahren müssen integriert und die MA aus dem Nachbuchungsteam, die weiterhin für die Erstellung der Jahresabschlüsse benötigt werden,
müssen geschult werden. In den Folgejahren kann von einer Bearbeitungszeit von 3
Monaten pro Jahresabschluss ausgegangen werden.
Ein Konzept zur Rückumstellung wurde zusammen mit dem Dienstleister und Software-Entwickler H+H Berlin entwickelt. Die Unterstützung und die erforderlichen personellen Kapazitäten stehen nach Auskunft mit H+H, Berlin, zur Verfügung,
Kosten:
 Für die Nutzung des Programmes und der Systempflege entstehen jährliche
Kosten, die nach der Einwohnerzahl der anwendenden Kommune berechnet
werden. Zurzeit betragen diese 16.300 Euro. Zusätzliche Lizenzkosten fallen
nicht an.
 Für die jährliche Wartung der Progress-Datenbank bei der Stadt Pinneberg
werden rund 4.000 Euro aufgewandt.
 Für die Erstellung der Jahresabschlüsse außerhalb des Tagesgeschäftes werden weiterhin die vorhandenen externen MA benötigt. Somit müssen hier
40.000 Euro eingeplant werden.
 Dieses System befindet sich bereits im Echtbetrieb. Schulungsbedarf besteht
vorrangig bei den MA, die bisher ausschließlich mit newsystem Navision gearbeitet haben. Schulungsbedarf wird außerdem bei den MA der Kasse gesehen, die zukünftig an den Jahresabschlüssen beteiligt sind.
 Weitere Schulungen sind möglich, aber nicht nötig. Langfristig soll jeder MA
über die Programmfunktionalität in seinem Arbeitsbereich informiert sein und
diese anwenden.
Darstellung voraussichtliche Kosten (in Euro):
Jährliche Systempflege
Progress-Wartung
MA-Bedarf für Jahresabschlüsse
Umstellungskosten
Schulungskosten
Sonstiges (z.B. Programmierungen)
Gesamt:
2017
16.300
4.000
2018
16.300
4.000
2019
16.300
4.000
40.000
39.350
6)
5.000
40.000
40.000
4.750
5.000
4.750
5.000
104.650
70.050
70.050
2020
16.300
4.000
2021
16.300
4.000
20.300
20.300
Grundsätzlich sind beide Programme gleichermaßen geeignet, eine Kommune in ihrer doppischen Buchführung zu unterstützen.
Newsystem Navision wird in Schleswig-Holstein zur Zeit von 2 Kommunen (Stadt Kiel und
Stadt Pinneberg) genutzt, z.B. in NRW wird sie fast flächendeckend eingesetzt. Ähnliches gilt
in umgekehrter Weise für proDoppik H+H.
newsystem NAV
6
proDoppik H+H
Betreuung der Software durch
KDO = Dienstleister
H+H = Softwareentwickler
Ort des Datenbestandes
Oldenburg
Vorort
In den Umstellungskosten enthalten
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Support
 Telefonischer Support
 Fernwartung (Eingeschränkt)
 Telefonischer Support mit
Fernwartung
Hinweis:
In allen Fällen der Beibehaltung einer EDV-gestützten Buchführung werden Hardwareausstattung und Serverumgebung verbessert; die Abfrage- und Verarbeitungsprozesse dauern
zur Zeit zu lange und laufen nicht stabil.
Erstellung der Jahresabschlüsse
Die Jahresabschlüsse werden weiterhin parallel zur laufenden Verwaltung erstellt.
Zum 01.01.2017 wird aus dem vorhandenen Personal eine neue Projektgruppe etabliert.
Hauptaufgabe der Projektgruppe ist die Erstellung der fehlenden Jahresabschlüsse. Geleitet
wird diese durch eine Doppelspitze. Somit wird gewährleistet, dass die parallel abzuarbeitenden Maßnahmen definiert, strukturiert und koordiniert umgesetzt werden. Ein grober Projektplan wird ausdefiniert, sobald die Entscheidung über die dauerhaft zu nutzende Buchführungssoftware getroffen wurde.
Zusätzlich werden die verwaltungsinternen Arbeitsprozesse, die Schnittstellen zum Fachdienst Finanzen aufweisen, analysiert. In enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und
ggf. dem RPA werden bei Bedarf Lösungen für eine effektive und effiziente Zusammenarbeit
gefunden.
Perspektive
In der Stadt Pinneberg wurde erkannt, dass die doppische Buchführung Fachkräfte benötigt
und dass die gestellten Aufgaben zu meistern sind. Als Entlastung für die Fachbereiche wird
im Fachdienst Finanzen das Fachwissen Doppik gebündelt, so dass es dauerhaft zu einer
einheitlichen Bewertung von Sachverhalten und somit zu einer Stabilität in Finanzplanung
und Finanzverwaltung kommen wird.
Neben seiner Verantwortlichkeit für Bilanzkontinuität versteht sich der Fachdienst Finanzen
als Servicestelle für die Fachbereiche und ihre Budgetverantwortlichen.
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Vorschlag der Verwaltung
Beginnend mit dem Jahresabschluss 2011 erfolgt die Umstellung der Buchführung auf H+H.
Die Umstellung soll aus folgenden Gründen sowohl kurz- als auch langfristig erfolgen:
- schnellere /fristgerechte Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 ff.
- Support von H+H zugesichert
- größere Kooperationsmöglichkeiten im Kreis Pinneberg / Schleswig-Holstein
- Kenntnisse der Mitarbeiter im System H+H durch Arbeiten im Echtbetrieb
- langfristig deutlich geringere Kosten
- nur Nachschulung erforderlich (da bereits vielfach Kenntnisse vorhanden)
Steinberg
(Bürgermeisterin)
Anlage/n:
1. Zeitplan Jahresabschlüsse – verbindliche Zusage an das Innenministerium
2. DS 13/060
Seite: 10
Stadt Pinneberg
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage
Federführend:
FB I - Fachdienst Finanzen
Drucksache-Nr.: 13/060
Status:
öffentlich
Datum:
13.02.2013
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
14.03.2013
21.03.2013
Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Ratsversammlung
Haushalt 2013; Aufhebung eines Sperrvermerkes sowie
Jahresabschlüsse 2009-2014; Grundsatzentscheidung über das
weitere Vorgehen
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung hebt den Sperrvermerk bei Titel 111200.7830000000 auf.
2.
Die Ratsversammlung billigt die Entscheidung der Bürgermeisterin, die städtische Buchführung der Jahre 2009 bis 2014 in einer neuen Finanzsoftware „newsystem kommunal“ nachzubuchen und wird die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellen.
3.
Die Ratsversammlung nimmt die damit verbundenen vergabe- und haushaltswirtschaftlichen Umstände zur Kenntnis, die bei diesem beschleunigten Vorgehen
unvermeidbar sind.
Seite: 1
Sachverhalt:
Zu den Haushaltsberatungen 2013 wurde in der Drucksache 12/005/2 bereits darauf hingewiesen, dass es erforderlich werden kann, die Geschäftsvorfälle seit der Umstellung auf die
Doppik neu zu erfassen.
Ausgangslage
Über den Stand der Erstellung der Eröffnungsbilanz habe ich in dieser Sitzung berichtet.
Danach gehe ich davon aus, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz in der zu prüfenden Fassung Anfang Mai 2013 vorliegen wird, obwohl die zeitlichen Auswirkungen der nachzuholenden Inventur und der Bewertung der beweglichen Vermögensgegenstände noch nicht feststehen. Daher richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere mit dieser Vorlage zunehmend
auf die Erstellung des Jahresabschlusses 2009 und der Folgejahre.
Nachdem die Aufsichtsbehörde angekündigt hat, ggf. auch Haushaltsgenehmigungen schon
deshalb zu versagen, weil die fehlenden Jahresabschlüsse nicht zeitnah vorgelegt werden,
darf zwischen der Fertigstellung der Eröffnungsbilanz und dem Beginn der Arbeiten am ersten rückständigen Jahresabschluss keine zeitliche Unterbrechung entstehen.
Der Jahresabschluss ist nach § 44 Abs. 1 GemHVO unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Zu diesen Grundsätzen gehören unter anderem auch die in §§ 238 und 239 HGB geregelten Buchführungspflichten. Hiernach muss die
Buchführung so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden.
Eine parallele Anforderung enthält § 33 Abs. 1 GemHVO, wonach alle Geschäftsvorfälle
nach dem System der doppelten Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen
sind.
Der Jahresabschluss 2009 wird daher aus der Eröffnungsbilanz heraus entwickelt. Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2009 werden in den Einzelbuchungen abgebildet und verändern
jeweils die korrespondierenden Bilanzpositionen. In der Bilanz zum Jahresende werden die
Einzelveränderungen zusammen gefasst und in eine einheitliche, mit dem Vorjahr vergleichbare Form gebracht.
Problemstellung
Während der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind einige Umstände zu Tage getreten, die in
ihrer Gesamtheit die Verwendung des vorhandenen Buchwerks zur Ableitung des Jahresabschlusses in Frage stellen. Dabei handelt es sich zum einen um solche, die die Klarheit und
Nachvollziehbarkeit der Buchungen und damit letztlich die Prüfbarkeit und GoB-Konformität
des Jahresabschlusses betreffen. Zum anderen betreffen sie den Aufwand, der zur Aufstellung des Jahresabschlusses erforderlich wird.
1. GoB-Konformität
a)
Die Konten umfassen teilweise schon heute eine Vielzahl von Einzelbuchungen.
Hiervon besonders betroffen sind die Forderungskonten, bei denen nach der maschinellen Übernahme kameraler Kasseneinnahmereste diese teilweise storniert,
neu eingebucht und in Teilen erneut storniert wurden. Für diese Buchungen sind
größtenteils Belege nicht vorhanden, die Buchungsbeschreibungen wenig aussagekräftig. Diese Situation wird dadurch noch verschärft, dass im Rahmen der Bewertung der Forderungen für die Eröffnungsbilanz weitere, bereits übernommene
Forderungen als nicht existent oder als nicht werthaltig identifiziert wurden. Jede
Seite: 2
dieser Forderungen erzeugt bei der Korrektur des Buchwerks zusätzliche Buchungen.
Auch betroffen sind alle von den bisher erzeugten Abschreibungsbuchungen bebuchten Konten. Da die Ausgangswerte der Anlagenbuchhaltung sämtlich nicht
verwertbar sind, müssen ausnahmslos alle Anlagen der Höhe und auch in der
weitüberwiegenden Zahl der Fälle dem Grunde nach neu gebildet werden. Dies
führt dazu, dass zunächst alle Abschreibungsbuchungen storniert und im Anschluss anhand der neuen Anlagen neue Abschreibungsbuchungen generiert
werden müssen.
Die schon jetzt bestehende Vielzahl von Einzelbuchungen, die teilweise gegensätzliche Wirkungen haben und zudem teilweise nicht belegt sind, lässt Zweifel
an der Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Buchungen zu. Die folgenden Punkte
verschärfen dieses Problem noch.
b)
Die Ordnungsmäßigkeit der Verbuchung der Einzahlungen kann in den Jahren
2009 und 2010 nicht unterstellt werden.
In diesen Jahren sind auf zumindest einem Arbeitsplatz wiederholt und fortlaufend Einzahlungen falsch oder vorübergehend überhaupt nicht den offenen Forderungen zugeordnet worden. Zugleich sind Einzahlungen aufgeteilt, offenen
Forderungen gegen andere Personen zugeordnet, teilweise später wieder umgebucht worden. Dieses Problem war der Kassenleitung bekannt, wurde jedoch
nicht beseitigt. Hier liegt ein systematischer Fehler in der Arbeitsweise vor. Daher
kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Einzahlungen im o.g. Zeitraum
ordnungsmäßig verbucht wurden. Es steht derzeit nicht fest, ob diese Fehlbuchungen sich auf einen Arbeitsplatz konzentrierten und wie viele Buchungen
hiervon betroffen sind und wie lange so verfahren wurde.
Zudem erschwert die vorhandene „Personenkonten“struktur die Zuordnung und
das Nachvollziehen von Einzahlungen, da pro Schuldner für jede Abgabenart ein
gesondertes „Personenkonto“ eingerichtet ist, die Zahlungen zum Teil gegen den
richtigen Schuldner, jedoch das falsche „Personenkonto“ und damit gegen einen
falschen offenen Posten gebucht wurden.
Daher kann aus dem vorhandenen Buchwerk der Bestand an offenen Forderungen nicht zweifelsfrei abgeleitet werden. Würden die Zahlungszuordnungen einzeln geprüft und korrigiert, würde sich die Nachvollziehbarkeit des Buchwerks
weiter verringern.
2. Aufwand zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz
a)
Wie oben ausgeführt, ist derzeit nicht bekannt, wie groß der Fehler ist, der durch
die fehlerhafte Verbuchungspraxis der Einzahlungen entstand. Es kann daher
derzeit nicht mit Sicherheit aus dem bestehenden Buchwerk festgestellt werden,
ob die Forderungen, die zum 31.12.2009 bzw. 31.12.2010 ausgewiesen werden,
in dieser Höhe gegen den jeweiligen Schuldner tatsächlich bestanden. Der Umfang dieses Fehlers lässt sich abschätzen, in dem eine statistisch belastbare
Stichprobe der Einzahlungen im Einzelfall geprüft wird. Aus dem in der Stichprobe festgestellten Fehler lässt sich dann auf den Fehler schließen, der bei der Gesamtzahl der Einzahlungen vorliegt.
Im Jahr 2009 beträgt die Zahl der Einzahlungen rund 17.870. Wird für das Jahr
2010 eine gleich hohe Anzahl angenommen, müsste die Stichprobe von 20 % ca.
3.800 Zahlungsvorgänge umfassen, um mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit einen
Fehleranteil in einem Intervall von plus/minus 2% bestimmen zu können. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Prüfungsaufwand von 10 Minuten je Einzahlung samt Korrektur würde die Fehlerbestimmung allein einen Aufwand von
rund 80 Manntagen erfordern. Am Ende der Prüfung kann sich dann in Abhängigkeit des Fehlerumfangs die Notwendigkeit ergeben, diejenigen ZahlungsvorSeite: 3
gänge, die nicht Bestandteil der Stichprobe waren, ebenfalls einzeln zu betrachten und ggf. zu korrigieren.
b)
Die vorhandenen Buchungen müssen hinsichtlich ihrer Richtigkeit geprüft werden. Dabei sind insbesondere die ersten drei Monate des Jahres 2009 zu betrachten, da erfahrungsgemäß in diesem Zeitraum Geschäftsvorfälle abgebildet
wurden, die Vorjahren zuzuordnen sind und ggf. noch in die Eröffnungsbilanz
einfließen müssen. Daneben macht die allgemeine Qualität der Buchungen auch
die stichprobenweise Kontrolle der besonders fehleranfälligen Konten erforderlich.
Eine Kontrolle und erforderlichenfalls Korrektur von 90 % der in Frage kommenden Ertrags- und Aufwandsbuchungen im 1. Quartal 2009 sowie von 20 % der
übrigen Buchungen würde bei einer angenommenen Bearbeitungszeit von drei
Minuten je Einzelbuchung zu einem Aufwand von rund 45 Manntagen für das
Jahr 2009 führen. Für die stichprobenartige Prüfung der Buchungen des Jahres
2010 würde der Aufwand geringer ausfallen, da die aus der Umstellung von kameralen auf doppisches System entstehenden Probleme nicht mehr anfallen. Ein
Prüfungsaufwand von 30 Manntagen scheint problemangemessen zu sein.
Der Personalaufwand, der zur Einschätzung und teilweisen Beseitigung der vorhandenen
Fehler im vorhandenen Buchwerk erforderlich ist, summiert sich hiernach für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 auf rund 155 Manntage. Hierzu treten noch die Arbeiten, die mit der
Erstellung des Jahresabschlusses ohnehin, d.h. auch ohne die aufgezeigten Arbeiten zur
Fehlerkorrektur, anfallen.
Selbst wenn der genannte Kontroll- und Korrekturbedarf geleistet wird, ist aufgrund der Vielzahl von Stornierungs- und Korrekturbuchungen nicht mit letzter Sicherheit vorhersehbar, ob
das damit produzierte Buchwerk Grundlage für einen den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung genügenden und damit testier- und beschlußfähigen Jahresabschluss sein
kann bzw. der festgestellte Fehleranteil (Punkt 2a) eine noch weitergehende Fehlerkorrektur
erforderlich macht.
Lösungsmöglichkeiten
Die einzige ersichtliche Möglichkeit, ein Buchwerk zu erhalten, dass das Ableiten eines testierfähigen Abschlusses mit Sicherheit zulässt, besteht in der vollständigen Nachbuchung
aller Geschäftsvorfälle ab dem 01.01.2009 auf Grundlage der Werte der Eröffnungsbilanz in
einer „sauberen“ Umgebung.
Für dieses Vorgehen hatte sich bereits der KSP entschieden. Zunächst wurden für die Jahre
2007 bis 2012 die Geschäftsvorfälle in der vorhandenen Finanzsoftware des Herstellers H+H
in einem neuen Mandanten nachgebucht. In einem weiteren Schritt mit dem Jahreswechsel
2012/2013 wird die Buchhaltung in einer neuen Software (DATEV) fortgesetzt.
Das Nachbuchen der Geschäftsvorfälle der Kernverwaltung ist sowohl in der vorhandenen
Finanzsoftware als auch in einer neuen Software möglich. Aufgrund der Vielzahl der Buchungen ist ein rein manuelles Nachbuchen bei der Stadt nicht praktikabel. Der Neuaufbau eines
neuen Buchwerkes ist nur denkbar, wenn u.a. die fehlerfreien Massenbuchungen aus der
Abgabenveranlagung (Steuern und Gebühren) aus dem alten System extrahiert und in einen
neuen Mandaten überführt werden. Die Kontoauszüge liegen überwiegend als Datei vor,
können eingelesen und zu ca. 50 – 80 % automatisch offenen Posten zugeordnet werden.
Dadurch verringert sich der manuelle Buchungsaufwand erheblich.
Dieses Vorgehen würde bedeuten, dass die laufende Buchhaltung in dem schon jetzt genutzten Mandanten so lange fortgeführt wird, bis die Nachbuchung zeitlich aufgeschlossen
hat. Ab diesem Zeitpunkt würde der nachgebuchte Mandant allein weitergeführt werden.
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Die Umsetzbarkeit dieser Lösung hängt wesentlich von dem durch die Nachbuchung aller
Geschäftsvorfälle entstehenden Personalaufwand und dem hierfür zur Verfügung stehenden
Zeitrahmen ab. Daneben fallen Kosten für die Einrichtung des neuen Mandanten, vor allem
aber für die Migration der Veranlagungsdaten aus dem alten in den neuen Mandanten an.
Das Projekt würde bezogen auf die Jahre 2009 – 2013 allein für die Nacherfassung rund
2.000 Manntage in Anspruch nehmen. Ein Abschluss der Nachbuchungen bis zum Jahresende 2014 erscheint möglich, würde jedoch aufgrund der technischen Komplexität und des
Umfangs des Projektes die vorhandenen Ressourcen der Verwaltung bei weitem überfordern.
Zugleich müsste eine verläßlich erreichbare und zeitnahe Fertigstellung sichergestellt werden. Daher ist dieser Lösungsansatz nur unter Einschaltung eines externen, professionellen
Dienstleisters realisierbar, der über hinreichende Ressourcen hinsichtlich der Projektleitung,
Sachkompetenz und Personalkapazitäten verfügt. Hierbei ist es erforderlich, dass der
Dienstleister eine erfolgreiche Datenübernahme innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens
zusichert.
Nachbuchung in der vorhandenen Finanzsoftware
Mit dem Anbieter der derzeit eingesetzten Finanzsoftware (H+H) wurden die Möglichkeiten
zur Umsetzung der Lösung erörtert. Die Firma garantiert keine erfolgreiche technische Übernahme aus dem alten Mandanten. Für eine erhebliche Zahl von Fragestellungen weist sie
zwar auf Probleme hin, bietet jedoch keine Lösung. Hinzu kommt, dass der Firmensitz so
weit von Pinneberg entfernt ist, dass die angesichts des Projektumfangs erforderliche enge
Projektbegleitung nur schwer möglich ist.
Daneben verursachen Erfahrungen im laufenden Betrieb mit dem Softwareanbieter den Eindruck, dass die dort vorhandenen personellen Ressourcen aktuell stark ausgelastet sind. Die
Funktionalität der Software wird hierdurch nicht in Frage gestellt; entscheidungsrelevant ist
allein die Projektdurchführung des Softwareherstellers als Dienstleisters.
Fazit: Das Nachbuchen in einem neuen Mandanten in der vorhandenen Software stellt damit
keinen erfolgversprechenden Lösungsweg dar.
Nachbuchung in einer anderen Finanzsoftware
Die Nachbuchung der Geschäftsvorfälle ist von der eingesetzten Software unabhängig. Da
die Massendaten aus der Abgabenveranlagung ohnehin maschinell ausgelesen und übertragen werden und die übrigen Buchungen manuell erfasst würden, wurde auch die Möglichkeit
betrachtet, den Neuaufbau in einer anderen Finanzsoftware vorzunehmen.
Bei der Suche nach einem möglichen Projektpartner wurden neben der räumlichen Entfernung vor allen Erfahrungen bei der Umstellung auf Doppik als auch bei der Migration aus
einem anderen Finanzverfahren sowie ein kommunaler Bezug berücksichtigt. Außerdem
wurde vorausgesetzt, dass eine Finanzsoftware angeboten wird, die einen breiten erfolgreichen Einsatz im kommunalen Bereich aufweist und zudem bereits erfolgreich unter dem
Haushaltsrecht des Landes Schleswig-Holstein angewendet wird.
Aufgrund fehlender Anbieter in Schleswig-Holstein wurde Kontakt mit dem „Zweckverband
Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)“ aufgenommen. Die KDO wurde 1971 als
Gemeinschaftseinrichtung von kommunalen Gebietskörperschaften im Raum Weser-Ems
gegründet und hat sich seitdem auf IT-Dienstleistungen für Kommunen spezialisiert. Die
KDO beschäftigt derzeit rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Entwicklung, Bereitstellung, Beratung und Pflege von Fachanwendungen für 68 Verbandsmitglieder und rund
300 Vertragskunden betreuen.
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Mit der KDO wurden ausgiebige Analyse- und Konzeptgespräche mit folgenden Ergebnissen
geführt:
- KDO kann die dargestellte Extraktion aus der bisherigen Finanzsoftware gewährleisten.
- KDO kann innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung die Buchungsbereitschaft in
einer neuen Finanzsoftware sicherstellen, in der die Nachbuchung erfolgen würde.
- KDO hält die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2009 bis zum Jahresende 2013 und
die den Abschluss der Nachbuchung der übrigen Jahre bis zum Ende des Jahres 2014 für
umsetzbar.
- KDO wäre bereit und in der Lage, hierfür die externe Projektleitung zu übernehmen.
- Die dargestellte Zeitplanung führt dazu, dass Ende 2014 der letzte rückständige Jahresabschluss 2013 zumindest hinsichtlich des Zahlenwerks abgeschlossen werden kann.
Bereits der Haushalt 2015 könnte in dem neuen System geplant werden. Zum 1.1.2015
könnte der Echtbetrieb in der neuen Software fortgeführt werden.
Auswahl der Software
Derzeit ist kein anderer Anbieter auf dem Markt erkennbar, der innerhalb so kurzer Zeit ein
neues System mit der Übernahme der dargestellten Altdaten bereitstellen kann. Somit konzentriert sich die Auswahl auf die von KDO angebotenen Systeme SAP und „newsystem
kommunal“ des Anbieters Infoma.
SAP ist eine Lösung, die für eine Stadt wie Pinneberg zu umfangreich, zu aufwendig und im
Betrieb zu kostenintensiv ist. Ein vorliegendes Angebot für den Einsatz dieser Software weist
im Vergleich mit der im folgenden aufgeführten Alternative rund doppelt so hohe Kosten auf.
Bei „newsystem kommunal“ handelt es sich um eine bundesweit häufig eingesetzte Finanzsoftware, die bspw. auch seit mehreren Jahren bei der Stadt Kiel verwendet wird. Zur Einführung und –Einrichtung dieser Software liegen in der Verwaltung erhebliche Erfahrungen vor,
die eine erfolgreiche Umsetzung befördern würden.
Kosten
Die Kosten für das Nachbuchen unter den oben dargestellten Bedingungen wurden kalkuliert. Ein Pauschalangebot ist hierfür ebenso wenig zu erhalten, wie für die Erstellung der
Eröffnungsbilanz; die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand.
Die Berechnung basiert auf den nachfolgend dargestellten Annahmen, die gewisse Unsicherheiten bergen. Es handelt sich deshalb lediglich um eine begründete Schätzung mit sicher anzunehmender Unschärfe:
 Die Einmalkosten für den Kauf der Software würden für 78.000 Euro betragen. Dies beinhaltet zehn Lizenzen, die für das Nachbuchen, nicht jedoch für den Echtbetrieb ab
1.1.2015 ausreichend sein werden. Für den Echtbetrieb entstehen weitere Anschaffungskosten.
 Die neue Software würde für Wartung und Anwendungsberatung jährliche Kosten in Höhe
von rund 28.000 Euro verursachen. Die Lizenzkosten für die aktuell eingesetzte Finanzsoftware betragen rund 17.000 Euro jährlich.
 Nach mehreren Gesprächen mit KDO kalkuliert man dort den Nachbuchungsaufwand für
die Jahre 2009 bis 2014 auf 2.000 Arbeitstage. Das erforderliche Personal soll durch die
Stadt bei einem entsprechend spezialisierten Zeitpersonalunternehmen akquiriert werden.
Bei einem angenommenen Tagessatz in Höhe von 200 Euro, würde hierdurch über die
Gesamtlaufzeit Kosten in Höhe von 400.000 Euro entstehen. Diese Kosten würden zu ca.
40% im Haushaltsjahr 2013 und im übrigen im folgenden Jahr anfallen.
 KDO bietet eine komplette Projektabwicklung an und veranschlagt hierfür 110 Arbeitstage
bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses 2013. Ebenfalls enthalten sind hierin die
Konfiguration des Systems für die Haushaltsaufstellung und –vollzug ab 2015 und die
Schulung der Mitarbeiter. Die Schulung würde in zwei Abschnitten erfolgen; dabei würden
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die das Projekt steuernden Kräfte der Kämmerei und der (externen) Buchungskräfte in
2013 geschult werden, während die flächendeckende Schulung des Personals für den
Echteinsatz in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 vorgesehen ist.
Mit dem angebotenen Tagessatz sind Kosten für die Projekt- und Schullungsleistungen
von rund 130.000 Euro zu erwarten.
Die externen Gesamtkosten der Nacherfassung der Geschäftsvorfälle ab dem Jahr 2009
würden daher nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt rund 610.000 € unter Einbeziehung der Lizenzkosten verursachen.
Abwägung
Letztlich stehen zwei Alternativen zum Umgang mit der aufgezeigten Problematik zur Verfügung:
1. Klärung des Fehlerumfangs und anschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Diese Option würde die Beschäftigung externen Personals für rund 155 Manntage erfordern. Als Ergebnis könnte ein hinnehmbarer Fehler bei den Einzahlungen festgestellt werden, jedoch auch die Notwendigkeit einer vollumfänglichen Prüfung und Korrektur aller Einzahlungen in den Jahren 2009 und 2010. Unabhängig von dem Fehlerergebnis bleibt die Unsicherheit hinsichtlich der Prüfungsfähigkeit aufgrund der Vielzahl der Buchungen und deren Qualität erhalten.
Geht man von einer Fortführung in dieser Option aus, würde die erforderliche Fehlerprüfung in den Folgejahren 2011 – 2014 zusätzlich 120 Manntage erfordern. Damit
würde sich im günstigsten Fall (akzeptabler Verbuchungsfehler und Prüfbarkeit) ein
rechnerischer Vergleichsaufwand von 275 Manntagen ergeben.
2. Vollständige Nacherfassung aller Geschäftsvorfälle
Der Aufwand für das Nacherfassen der Geschäftsvorfälle übersteigt den im Vergleich
zur Option 1 entfallenden Prüfungs-/Korrekturaufwand um 1.725 Manntage zzgl. der
Projektkosten. Im Gegenzug entfallen die Risiken, die mit der Option 1 verbunden
sind, wenn der günstigste Fall nicht eintritt und es dann zur Korrektur aller Einzahlungen oder gar zur vollständiger Nachbuchung wegen mangelnder Prüfbarkeit kommt.
Die Erstellung der Jahresabschlüsse ist nach dem Großprojekt Eröffnungsbilanz vorrangigste Aufgabe. Die Anforderungen der Haushaltskonsolidierung wie auch die gerade abgeschlossenen Haushaltsberatungen haben gezeigt, dass eine zukunftsgerichtete Haushaltsund Finanzplanung unerlässlich ist. Auch die Anforderungen der Kommunalaufsicht, alsbald
belastbare Jahresabschlüsse vorzulegen, machen deutlich, dass ein schneller Abschluss der
Vergangenheitsbewältigung erforderlich ist. Bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse halte ich es daher für zwingend, eine möglichst
kurzfristige Lösung herbeizuführen, die zugleich eine belastbare Basis für die zukünftige
Haushaltsplanung bildet.
Aus diesem Grund ist es nicht vertretbar, Zeit und Ressourcen einzusetzen, um einen auch
im günstigsten Fall nur begrenzt tauglichen Zustand der Finanzbuchhaltung fortzuführen.
Daher beabsichtige ich, vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung, eine vollständige Nacherfassung aller Geschäftsvorfälle ab Umstellung auf die
Doppik in der neuen Finanzsoftware „newsystem kommunal“ vorzunehmen.
Haushalterische Abwicklung
Bei Produktkonto 111200.7830000000 wurden 90.000 Euro vorsorglich für den Erwerb von
Software-Lizenzen mit Sperrvermerk veranschlagt. Wenn die Ratsversammlung diesen
Sperrvermerk aufhebt, könnte das neue System aufgrund der erteilten haushaltsrechtlichen
Ermächtigung angeschafft werden.
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Der übrige, aus dem Ergebnisplan zu bestreitende Aufwand ist durch die Haushaltsansätze
2013 und –reste aus 2012 nicht gedeckt. Der zusätzliche Aufwand müsste zunächst im Rahmen der Budgetierung zugunsten von Produktkonto 111200.5429000000 gedeckt werden
und über einen Nachtragshaushalt 2013 oder als überplanmäßiger Aufwand nachträglich
bereitgestellt werden.
Vergaberechtliche Abwicklung
Aufgrund einer noch in diesem Jahr geltenden Sonderregelung wäre trotz der Höhe der Auftragswerte eine freihändige Vergabe zulässig. Jedoch sollen grundsätzlich auch hierbei mindestens drei Angebote eingeholt werden. Aufgrund der besonderen, vorstehend dargestellten Situation wird hierauf hinsichtlich der Beschaffung der Software und des Projektdienstleisters verzichtet, um zeitnah mit der Realisierung beginnen zu können. Zudem liegt, wie
oben erwähnt, ein Vergleichsangebot hinsichtlich der Softwarebeschaffung vor.
Bei der Beschaffung der Personalkapazitäten, die zur Nachbuchung erforderlich sind, würden mehrere Angebote eingeholt werden, um den Restwettbewerb sicherzustellen.
Weitergehende Beratung
Aufgrund der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens biete ich an, dass ein verantwortlicher Mitarbeiter aus dem Finanzbereich im Vorgriff auf die Beratungen im Ausschuss für
Wirtschaft und Finanzen für weitergehende Erläuterungen in den Fraktionen zur Verfügung
steht. Anfragen richten Sie bitte an meine Assistenz.
(Steinberg)
Bürgermeisterin
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