Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: Finanzen Drucksache-Nr.: 16/285 Status: öffentlich Datum: 21.11.2016 Beratungsfolge: Datum Gremium 01.12.2016 08.12.2016 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen Ratsversammlung Zeitplan Jahresabschlüsse Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung nimmt den Zeitplan für die Erstellung der Jahresabschlüsse zur Kenntnis und stimmt der Umsetzung der weiteren Maßnahmen zu. Sie befürwortet die dauerhafte Buchführung der Stadt mit der Finanzsoftware proDoppik H+H beginnend mit dem Jahresabschluss 2011. Seite: 1 Entscheidungszuständigkeit ________________________ (Ausschuss/Bürgermeisterin) gem. Hauptsatzung §9 § 10 gem. Zuständigkeitsordnung Abschn.______ Abs. ______ Ziff. ______ Buchst. ______ x Ratsversammlung x da keine Delegation vorliegt da vorbehaltene Aufgabe gem. § 28 Nr. ______ GO Beratungszuständigkeit gem. Hauptsatzung § 6 Abs. 1 Ziff. ______ Buchst. ______ ________________________ (Ausschuss) gem. Hauptsatzung § 6 Abs. 1 Ziff. ______ Buchst. ______ ________________________ (Ausschuss) gem. Hauptsatzung § 6 Abs. 1 Ziff. ______ Buchst. ______ ________________________ (Ausschuss) Finanzielle Auswirkungen nein x ja (siehe Sachverhalt) Zuweisungen Dritter (siehe Vorlage) 1) Einmalige / Jährliche lfd. Haushaltsbelastung 2) Gesamtkosten 3) Folgekosten/Jahr € € a) persönliche € b) sächliche € x veranschlagt im Haushalt/Nachtrag im Ergebnisplan im Finanzplan zu veranschlagen im Haushalt/Nachtrag HhSt. ____________________ Bilanzielle Auswirkungen x nein ja (siehe Vorlage) Nichtöffentliche Beratung Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, da überwiegende Belange des öfftl. Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern (Begründung siehe unten): im Ausschuss stets mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder (§ 46 Abs. 12 i.V.m. § 35 Abs. 2 GO): in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung in der Ratsversammlung gem. § 35 Abs. 2 GO mit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder: in nichtöffentlicher Sitzung, ohne Aussprache in öffentlicher Sitzung Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit: Seite: 2 Sachverhalt: Bis zum Jahr 2020 haben die Jahresabschlüsse oberste Priorität, da von ihnen die jeweiligen Haushalts(Teil-)genehmigungen durch das Land abhängen. Zeitplan Jahresabschlüsse: ► 2016: Erstellung und Abgabe der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 ► 2017: Erstellung und Abgabe der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 ► 2018: 3 Jahresabschlüsse (2013 – 2015) ► 2019: 3 Jahresabschlüsse (2016 – 2018) ► 2020: fristgerechte Abgabe des Jahresabschlusses 2019 zum 01. Mai 2020 Mit Schreiben vom 09.11.2016 wurden dem Innenministerium (IM) SH die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 verbindlich zugesagt (siehe Anlage 1). 1. Historie Umstellung auf die Doppik: Allgemein Die Stadt Pinneberg stellte zum 01.01.2009 von der kameralen auf die doppische Buchführung gemäß GemHVO-Doppik SH um. Ein erster Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 wurde am 06.06.2013 fertiggestellt und dem RPA nach Kenntnis der Ratsversammlung am 12.07.2013 ab dem 13.07.2013 zur Prüfung vorgelegt. Während der Prüfung ergaben sich notwendige Korrekturen, so dass eine vom RPA geprüfte Eröffnungsbilanz der Ratsversammlung am 10.09.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt werden konnte. Der Jahresabschluss für das HHJ 2009 wurde zum 01.08.2016 fertiggestellt und befindet sich seit dem 07.11.2016 in der Prüfung durch das RPA. Der Jahresabschluss für das HHJ 2010 wurde zum 08.11.2016 fertiggestellt und ist dem RPA am 09.11.2016 zur Prüfung übergeben worden. EDV-gestützte Buchführung Unter der Kameralistik führte die Stadtverwaltung Pinneberg ihre Bücher mit der Finanzsoftware der Firma H+H, Berlin. Für die Umstellung auf die Doppik erfolgte der Wechsel auf die neue Software der Firma H+H prodoppik, inklusive der Nutzung des Moduls KVV für die nun gesetzlich vorgeschriebene Vermögensverwaltung. Im Jahr 2013 entschied sich die Verwaltung ihre Buchführung rückwirkend zum HHJ 2009 auf eine neue Finanzsoftware umzustellen (siehe Anlage 2)1. Die Entscheidung fiel auf die Software newsystem Navision der Firma Infoma, die durch den IT-Dienstleister KDO Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg - betreut wird. Im Beschluss vom 21.03.2013 (DS 13/060) erfolgte die Mitteilung unter Nennung der Beweggründe in der Ratsversammlung, die die Entscheidung anschließend billigten. Ziel war "ein sauberes Buchwerk". Beginnend mit einem leeren Buchwerk sollten alle einzelnen Geschäftsvorfälle der HHJ ab 2009 noch einmal überprüft und neu einbucht werden, um eine korrekte Ausweisung in den Konten zu gewährleisten. Folgende Gründe waren für den Wechsel zum Dienstleister KDO unter Verwendung der Finanzsoftware newsystem Navision ausschlaggebend (Zitation nach DS 13/060): 1. Der Dienstleister H+H in Berlin garantiert keine erfolgreiche technische Umsetzung und der Sitz der Firma in Berlin scheint für eine enge Projektbegleitung zu weit entfernt. 2. "KDO kann die dargestellte Extraktion (der fehlerfreien Massenbuchungen aus der Abgabenveranlagung Steuern und Gebühren) aus der bisherigen Finanzsoftware gewährleisten" 3. "KDO kann innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung die Buchungsbereitschaft in einer neuen Finanzsoftware sicherstellen, in der die Nachbuchung erfolgen würde" 1 Drucksache 13/060 (Anlage 2) Seite: 3 4. "KDO hält die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2009 bis zum Jahresende 2013 und die den Abschluss der Nachbuchung der übrigen Jahre bis zum Ende des Jahres 2014 für umsetzbar" 5. "KDO wäre bereit und in der Lage, hierfür die externe Projektleitung zu übernehmen" Nach ausgiebigen Analyse- und Konzeptgesprächen mit dem Dienstleister KDO ist man damals davon ausgegangen, dass Ende 2014 der letzte rückständige Jahresabschluss 2013 zumindest hinsichtlich des Zahlenwerks abgeschlossen und die Haushaltsplanung 2015 bereits im neuen System durchgeführt werden kann. Zum 01.01.2015 sollte die Umstellung auf die ausschließliche Nutzung der Finanzsoftware newsystem Navision realisiert sein. 2. Ist-Zustand: Die vorgenannten Annahmen erwiesen sich als nicht haltbar. Die Stadt Pinneberg konnte mittels Unterstützung durch den Dienstleister KDO und Nutzung der Finanzsoftware newsystem Navision bis zum jetzigen Zeitpunkt die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 erstellen. Das Nachbuchen der Geschäftsvorfälle für die Jahre 2011 bis 2015 steht noch aus. 3. Fazit: In Anbetracht des einzuhaltenden Zeitplans zur Erstellung der fehlenden Jahresabschlüsse 2011 bis 2015 muss eine effektive und effiziente Lösung gefunden werden. Die Überlegungen, die damals zur Umstellung der Finanzsoftware führten, können von den heute Beteiligten nachvollzogen werden. In den frühen Jahren der Doppikumstellungen in SH war ein kommunales Verständnis für die neue Art der Buchführung noch nicht vorhanden, durch den Gesetzesgeber gab es nur geringe Hilfestellungen und die Einschätzung von Problemen und Bedarfen konnte oft nur mit Hilfe von externen Berater-/ Dienstleistungsfirmen vorgenommen werden. Der Wechsel der Finanzsoftware gestaltete sich u.a. aus folgenden Gründen als schwierig: Nach der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 kann mit Sicherheit gesagt werden, dass die damalige Einschätzung des Zeitaufwandes sehr optimistisch war. Im Rückblick könnte man davon ausgehen, dass nicht alle Risiken vollumfänglich berücksichtigt wurden. Das außergewöhnlich hohe Maß an Personalwechseln im Fachdienst Finanzen war schwer vorhersehbar. Als größte Herausforderungen erwiesen sich die fehlende Datenmigration der Nebenbuchhaltung Steuern, die im Vorwege als unproblematisch eingestuft wurde sowie die manuelle Erfassung der einzelnen Belege. Von der Firma Infoma, dem Softwareentwickler von newsystem Navision, wurden die Veranlagungen 2009 aus H+H pro Steuerart in eine Schnittstelle gestellt. Diese Daten mussten von der Steuerabteilung und einem MA des Nachbuchungsteams nun Zeile für Zeile ins Nebenbuch eingelesen werden und konnten erst dann an das Hauptbuch übergeben werden. Der Zeitaufwand betrug ca. 9 Monate und es entstanden Differenzen dadurch, dass a) es Unterschiede in der Berechnung eines Quartals gibt newsystem Navision: Jahresbetrag : 4 = Quartal proDoppik H+H: Jahresbetrag : 12 x 3 = Quartal b) newsystem Navision keine Stornos im Bereich Veranlagungen kennt somit wurden die Veranlagungen übernommen, aber keine darauf gemachten Stornos c) Zinsberechnungen in newsystem Navision einen anderen Wert hatten, als in H+H Die Differenzen, die heute noch nicht geklärt sind belaufen sich auf 37 T €. Bedingt durch die vielen Probleme und den Zeitfaktor wurden die Steuern in 2010 nur im Hauptbuch gebucht und 1:1 aus H+H übernommen. Sollte weiter dauerhaft mit newsystem Navision gearbeitet werden, muss das Nebenbuch 2010 nachgebucht werden, da ansonsten bei Niederschlagungen nicht auf den offenen Posten (OP) zugegriffen werden kann und die Historie nicht durchgängig ist, da die Bescheide fehlen. Die Nacherfassung durch die Steuerabteilung führt jedoch dazu, dass die originären Arbeiten in der Steuerabteilung nicht erledigt Seite: 4 werden können. Bei den Steuereinnahmen handelt es sich aber um die wichtigste Einnahmequelle der Stadt. 4. Jetzt notwendige Maßnahmen/Entscheidungen EDV-gestützte Buchführung Kurzfristig muss entschieden werden, in welcher Finanzsoftware der Jahresabschluss 2011 durchgeführt wird. Langfristig muss entschieden werden, mit welcher Finanzsoftware die Stadt Pinneberg dauerhaft ihre Bücher führt. a) Kurzfristige Lösung: Der Jahresabschluss 2011 kann in beiden Systemen durchgeführt werden. Notwendige Arbeiten: newsystem NAV proDoppik H+H notwendige Arbeiten 2 Konfiguration der Software Überprüfung Überprüfung Geschäftsvorgänge 2011 müssen eingelesen bzw. gebucht werden Kontrolle und ggf. Korrektur Zahlungsvorgänge 2011 müssen eingelesen bzw. gebucht werden Kontrolle und ggf. Korrektur Forderungen und Verbindlichkeiten Vorjahre Kontrolle und Abarbeitung der OPs, die durch fehlende Auszifferung2 bestehen Anpassung an Bestand zum 31.12.2010 Nebenbuch Anlagevermögen Kontrolle und ggf. Korrektur Neuanlage mit Datenbestand zum 31.12.2010 Nebenbuch Steuern und Gebühren 2009: vorhanden mit Korrekturbedarf 2010: muss eingelesen bzw. gebucht werden 2009: vorhanden 2010: vorhanden Zuordnung von Zahlung zur entsprechenden Forderung bzw. Verbindlichkeit Seite: 5 Voraussichtlicher Zeitbedarf:3 newsystem NAV proDoppik H+H Zeitbedarf Konfiguration der Software Geschäftsvorgänge 2011 (ohne Steuern) Zahlungsvorgänge 2011 Forderungen und Verbindlichkeiten Vorjahre Nebenbuch Anlagevermögen 5 AT 5 AT 40 – 50 AT 40 – 50 AT 70 - 80 AT 40 – 50 AT 40 – 50 AT 40 – 50 AT 60 – 80 AT 60 – 80 AT Nebenbuch Steuern und Gebühren 10 AT *) - Voraussichtliche Max. AT 4 110 - 130 AT 80 - 100 AT *) 160 – 180 AT pro Jahresabschluss werden benötigt, wenn das Nebenbuch manuell nacherfasst wird. Diese Arbeiten können für den JAB 2011 kurzfristig wegfallen, die Daten werden dann per Excelmigration nur in das Hauptbuch eingelesen (10 AT). Spät. zum JAB 2012 sollte jedoch eine maschinelle Verarbeitung durch KDO veranlasst werden, da die Daten für den Echtbetrieb notwendig sind. Die maschinelle Verarbeitung wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden. Voraussichtliche Kosten: newsystem NAV proDoppik H+H HHJ 2017 Unterjährige Systempflege Progress Wartung Schulungskosten Sonstiges Gesamt: 44.000,00€ / Jahr entfällt Datenbestand bei KDO 44.000,00€ / Jahr 16.300,00€ / Jahr 4.000,00€ / Jahr 20.300,00€ / Jahr Dargestellt sind die Festkosten. Zusatzkosten durch Inanspruchnahme des Supports werden bei beiden Dienstleistenden unterschiedlich gehandhabt. Schulungsbedarf fällt bei einer kurzfristigen Lösung zurzeit nicht an. b) Langfristige Lösung5 Die Stadt Pinneberg entscheidet sich für die zukünftige Nutzung einer Finanzsoftware und richtet alle weiteren Maßnahmen danach aus. 3 Alle angesetzten Planwerte beruhen auf Erfahrungswerte mit beiden Systemen. 4 geplant wurde unter Berücksichtigung der größtenteils parallelen Abarbeitung 5 Ausgehend vom Ist-Zustand Seite: 6 Finanzsoftware newsystem Navision Der Zeitbedarf pro Jahresabschluss beträgt ca. 6 Monate, solange die Daten des Tagesgeschäftes nachgebucht werden. Anschließend ist eine fristgerechte Aufstellung bis zum 01. Mai des Folgejahres gewährleistet. Das Konzept aus dem Jahre 2013 wird Zug um Zug umgesetzt. Kosten: In der erworbenen Software sind derzeit 27 Lizenzen enthalten. Weitere müssen kostenpflichtig erworben werden. Für die Systempflege entstehen jährliche Kosten, die mit der Anzahl der erworbenen Lizenzen im Zusammenhang stehen. Im Jahr 2014 betugen diese ca. 31.000 €. Im Jahr 2015 wurden weitere Lizenzen beschafft, sodass die Kosten für die Systempflege im Jahr 2015 ca. 44.000 € betrugen. Vor dem Echtbetrieb (z.B. zum 01.01.2018) in der laufenden Verwaltung bedarf es der flächendeckenden Schulung des Personals. Der Fachdienst Finanzen und das RPA werden vorrangig geschult, anschließend erfolgt die Schulung der FBL, FDL, Stabstellen und Budgetverantwortlichen inkl. Stellvertretung. Weiterer Schulungsbedarf kann ggf. intern aufgefangen werden. Für den Schulungsbedarf können rund 20 AT angesetzt werden. Es wird mit Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro gerechnet. Darstellung voraussichtliche Kosten (in Euro): 2017 2018 2019 2020 2021 Jährliche Systempflege Support 44.000 6.900 51.000 5.500 51.000 5.500 51.000 3.000 51.000 3.000 Nachbuchungsaufwand zusätzliche Lizenzkosten Schulungskosten Sonstiges (z.B. Programmierungen) Gesamt: 40.000 40.000 9.500 8.000 5.000 119.000 40.000 54.000 54.000 16.000 5.000 111.900 6.000 5.000 107.500 Seite: 7 Finanzsoftware H+H proDoppik Der Zeitbedarf pro Jahresabschluss beträgt im ersten Kalenderjahr ca. 6 Monate. Die Daten aus dem Fremdverfahren müssen integriert und die MA aus dem Nachbuchungsteam, die weiterhin für die Erstellung der Jahresabschlüsse benötigt werden, müssen geschult werden. In den Folgejahren kann von einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten pro Jahresabschluss ausgegangen werden. Ein Konzept zur Rückumstellung wurde zusammen mit dem Dienstleister und Software-Entwickler H+H Berlin entwickelt. Die Unterstützung und die erforderlichen personellen Kapazitäten stehen nach Auskunft mit H+H, Berlin, zur Verfügung, Kosten: Für die Nutzung des Programmes und der Systempflege entstehen jährliche Kosten, die nach der Einwohnerzahl der anwendenden Kommune berechnet werden. Zurzeit betragen diese 16.300 Euro. Zusätzliche Lizenzkosten fallen nicht an. Für die jährliche Wartung der Progress-Datenbank bei der Stadt Pinneberg werden rund 4.000 Euro aufgewandt. Für die Erstellung der Jahresabschlüsse außerhalb des Tagesgeschäftes werden weiterhin die vorhandenen externen MA benötigt. Somit müssen hier 40.000 Euro eingeplant werden. Dieses System befindet sich bereits im Echtbetrieb. Schulungsbedarf besteht vorrangig bei den MA, die bisher ausschließlich mit newsystem Navision gearbeitet haben. Schulungsbedarf wird außerdem bei den MA der Kasse gesehen, die zukünftig an den Jahresabschlüssen beteiligt sind. Weitere Schulungen sind möglich, aber nicht nötig. Langfristig soll jeder MA über die Programmfunktionalität in seinem Arbeitsbereich informiert sein und diese anwenden. Darstellung voraussichtliche Kosten (in Euro): Jährliche Systempflege Progress-Wartung MA-Bedarf für Jahresabschlüsse Umstellungskosten Schulungskosten Sonstiges (z.B. Programmierungen) Gesamt: 2017 16.300 4.000 2018 16.300 4.000 2019 16.300 4.000 40.000 39.350 6) 5.000 40.000 40.000 4.750 5.000 4.750 5.000 104.650 70.050 70.050 2020 16.300 4.000 2021 16.300 4.000 20.300 20.300 Grundsätzlich sind beide Programme gleichermaßen geeignet, eine Kommune in ihrer doppischen Buchführung zu unterstützen. Newsystem Navision wird in Schleswig-Holstein zur Zeit von 2 Kommunen (Stadt Kiel und Stadt Pinneberg) genutzt, z.B. in NRW wird sie fast flächendeckend eingesetzt. Ähnliches gilt in umgekehrter Weise für proDoppik H+H. newsystem NAV 6 proDoppik H+H Betreuung der Software durch KDO = Dienstleister H+H = Softwareentwickler Ort des Datenbestandes Oldenburg Vorort In den Umstellungskosten enthalten Seite: 8 Support Telefonischer Support Fernwartung (Eingeschränkt) Telefonischer Support mit Fernwartung Hinweis: In allen Fällen der Beibehaltung einer EDV-gestützten Buchführung werden Hardwareausstattung und Serverumgebung verbessert; die Abfrage- und Verarbeitungsprozesse dauern zur Zeit zu lange und laufen nicht stabil. Erstellung der Jahresabschlüsse Die Jahresabschlüsse werden weiterhin parallel zur laufenden Verwaltung erstellt. Zum 01.01.2017 wird aus dem vorhandenen Personal eine neue Projektgruppe etabliert. Hauptaufgabe der Projektgruppe ist die Erstellung der fehlenden Jahresabschlüsse. Geleitet wird diese durch eine Doppelspitze. Somit wird gewährleistet, dass die parallel abzuarbeitenden Maßnahmen definiert, strukturiert und koordiniert umgesetzt werden. Ein grober Projektplan wird ausdefiniert, sobald die Entscheidung über die dauerhaft zu nutzende Buchführungssoftware getroffen wurde. Zusätzlich werden die verwaltungsinternen Arbeitsprozesse, die Schnittstellen zum Fachdienst Finanzen aufweisen, analysiert. In enger Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und ggf. dem RPA werden bei Bedarf Lösungen für eine effektive und effiziente Zusammenarbeit gefunden. Perspektive In der Stadt Pinneberg wurde erkannt, dass die doppische Buchführung Fachkräfte benötigt und dass die gestellten Aufgaben zu meistern sind. Als Entlastung für die Fachbereiche wird im Fachdienst Finanzen das Fachwissen Doppik gebündelt, so dass es dauerhaft zu einer einheitlichen Bewertung von Sachverhalten und somit zu einer Stabilität in Finanzplanung und Finanzverwaltung kommen wird. Neben seiner Verantwortlichkeit für Bilanzkontinuität versteht sich der Fachdienst Finanzen als Servicestelle für die Fachbereiche und ihre Budgetverantwortlichen. Seite: 9 Vorschlag der Verwaltung Beginnend mit dem Jahresabschluss 2011 erfolgt die Umstellung der Buchführung auf H+H. Die Umstellung soll aus folgenden Gründen sowohl kurz- als auch langfristig erfolgen: - schnellere /fristgerechte Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 ff. - Support von H+H zugesichert - größere Kooperationsmöglichkeiten im Kreis Pinneberg / Schleswig-Holstein - Kenntnisse der Mitarbeiter im System H+H durch Arbeiten im Echtbetrieb - langfristig deutlich geringere Kosten - nur Nachschulung erforderlich (da bereits vielfach Kenntnisse vorhanden) Steinberg (Bürgermeisterin) Anlage/n: 1. Zeitplan Jahresabschlüsse – verbindliche Zusage an das Innenministerium 2. DS 13/060 Seite: 10 Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FB I - Fachdienst Finanzen Drucksache-Nr.: 13/060 Status: öffentlich Datum: 13.02.2013 Beratungsfolge: Datum Gremium 14.03.2013 21.03.2013 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen Ratsversammlung Haushalt 2013; Aufhebung eines Sperrvermerkes sowie Jahresabschlüsse 2009-2014; Grundsatzentscheidung über das weitere Vorgehen Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung hebt den Sperrvermerk bei Titel 111200.7830000000 auf. 2. Die Ratsversammlung billigt die Entscheidung der Bürgermeisterin, die städtische Buchführung der Jahre 2009 bis 2014 in einer neuen Finanzsoftware „newsystem kommunal“ nachzubuchen und wird die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellen. 3. Die Ratsversammlung nimmt die damit verbundenen vergabe- und haushaltswirtschaftlichen Umstände zur Kenntnis, die bei diesem beschleunigten Vorgehen unvermeidbar sind. Seite: 1 Sachverhalt: Zu den Haushaltsberatungen 2013 wurde in der Drucksache 12/005/2 bereits darauf hingewiesen, dass es erforderlich werden kann, die Geschäftsvorfälle seit der Umstellung auf die Doppik neu zu erfassen. Ausgangslage Über den Stand der Erstellung der Eröffnungsbilanz habe ich in dieser Sitzung berichtet. Danach gehe ich davon aus, dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz in der zu prüfenden Fassung Anfang Mai 2013 vorliegen wird, obwohl die zeitlichen Auswirkungen der nachzuholenden Inventur und der Bewertung der beweglichen Vermögensgegenstände noch nicht feststehen. Daher richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere mit dieser Vorlage zunehmend auf die Erstellung des Jahresabschlusses 2009 und der Folgejahre. Nachdem die Aufsichtsbehörde angekündigt hat, ggf. auch Haushaltsgenehmigungen schon deshalb zu versagen, weil die fehlenden Jahresabschlüsse nicht zeitnah vorgelegt werden, darf zwischen der Fertigstellung der Eröffnungsbilanz und dem Beginn der Arbeiten am ersten rückständigen Jahresabschluss keine zeitliche Unterbrechung entstehen. Der Jahresabschluss ist nach § 44 Abs. 1 GemHVO unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Zu diesen Grundsätzen gehören unter anderem auch die in §§ 238 und 239 HGB geregelten Buchführungspflichten. Hiernach muss die Buchführung so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Eine parallele Anforderung enthält § 33 Abs. 1 GemHVO, wonach alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen sind. Der Jahresabschluss 2009 wird daher aus der Eröffnungsbilanz heraus entwickelt. Die Geschäftsvorfälle des Jahres 2009 werden in den Einzelbuchungen abgebildet und verändern jeweils die korrespondierenden Bilanzpositionen. In der Bilanz zum Jahresende werden die Einzelveränderungen zusammen gefasst und in eine einheitliche, mit dem Vorjahr vergleichbare Form gebracht. Problemstellung Während der Erstellung der Eröffnungsbilanz sind einige Umstände zu Tage getreten, die in ihrer Gesamtheit die Verwendung des vorhandenen Buchwerks zur Ableitung des Jahresabschlusses in Frage stellen. Dabei handelt es sich zum einen um solche, die die Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Buchungen und damit letztlich die Prüfbarkeit und GoB-Konformität des Jahresabschlusses betreffen. Zum anderen betreffen sie den Aufwand, der zur Aufstellung des Jahresabschlusses erforderlich wird. 1. GoB-Konformität a) Die Konten umfassen teilweise schon heute eine Vielzahl von Einzelbuchungen. Hiervon besonders betroffen sind die Forderungskonten, bei denen nach der maschinellen Übernahme kameraler Kasseneinnahmereste diese teilweise storniert, neu eingebucht und in Teilen erneut storniert wurden. Für diese Buchungen sind größtenteils Belege nicht vorhanden, die Buchungsbeschreibungen wenig aussagekräftig. Diese Situation wird dadurch noch verschärft, dass im Rahmen der Bewertung der Forderungen für die Eröffnungsbilanz weitere, bereits übernommene Forderungen als nicht existent oder als nicht werthaltig identifiziert wurden. Jede Seite: 2 dieser Forderungen erzeugt bei der Korrektur des Buchwerks zusätzliche Buchungen. Auch betroffen sind alle von den bisher erzeugten Abschreibungsbuchungen bebuchten Konten. Da die Ausgangswerte der Anlagenbuchhaltung sämtlich nicht verwertbar sind, müssen ausnahmslos alle Anlagen der Höhe und auch in der weitüberwiegenden Zahl der Fälle dem Grunde nach neu gebildet werden. Dies führt dazu, dass zunächst alle Abschreibungsbuchungen storniert und im Anschluss anhand der neuen Anlagen neue Abschreibungsbuchungen generiert werden müssen. Die schon jetzt bestehende Vielzahl von Einzelbuchungen, die teilweise gegensätzliche Wirkungen haben und zudem teilweise nicht belegt sind, lässt Zweifel an der Klarheit und Nachvollziehbarkeit der Buchungen zu. Die folgenden Punkte verschärfen dieses Problem noch. b) Die Ordnungsmäßigkeit der Verbuchung der Einzahlungen kann in den Jahren 2009 und 2010 nicht unterstellt werden. In diesen Jahren sind auf zumindest einem Arbeitsplatz wiederholt und fortlaufend Einzahlungen falsch oder vorübergehend überhaupt nicht den offenen Forderungen zugeordnet worden. Zugleich sind Einzahlungen aufgeteilt, offenen Forderungen gegen andere Personen zugeordnet, teilweise später wieder umgebucht worden. Dieses Problem war der Kassenleitung bekannt, wurde jedoch nicht beseitigt. Hier liegt ein systematischer Fehler in der Arbeitsweise vor. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Einzahlungen im o.g. Zeitraum ordnungsmäßig verbucht wurden. Es steht derzeit nicht fest, ob diese Fehlbuchungen sich auf einen Arbeitsplatz konzentrierten und wie viele Buchungen hiervon betroffen sind und wie lange so verfahren wurde. Zudem erschwert die vorhandene „Personenkonten“struktur die Zuordnung und das Nachvollziehen von Einzahlungen, da pro Schuldner für jede Abgabenart ein gesondertes „Personenkonto“ eingerichtet ist, die Zahlungen zum Teil gegen den richtigen Schuldner, jedoch das falsche „Personenkonto“ und damit gegen einen falschen offenen Posten gebucht wurden. Daher kann aus dem vorhandenen Buchwerk der Bestand an offenen Forderungen nicht zweifelsfrei abgeleitet werden. Würden die Zahlungszuordnungen einzeln geprüft und korrigiert, würde sich die Nachvollziehbarkeit des Buchwerks weiter verringern. 2. Aufwand zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz a) Wie oben ausgeführt, ist derzeit nicht bekannt, wie groß der Fehler ist, der durch die fehlerhafte Verbuchungspraxis der Einzahlungen entstand. Es kann daher derzeit nicht mit Sicherheit aus dem bestehenden Buchwerk festgestellt werden, ob die Forderungen, die zum 31.12.2009 bzw. 31.12.2010 ausgewiesen werden, in dieser Höhe gegen den jeweiligen Schuldner tatsächlich bestanden. Der Umfang dieses Fehlers lässt sich abschätzen, in dem eine statistisch belastbare Stichprobe der Einzahlungen im Einzelfall geprüft wird. Aus dem in der Stichprobe festgestellten Fehler lässt sich dann auf den Fehler schließen, der bei der Gesamtzahl der Einzahlungen vorliegt. Im Jahr 2009 beträgt die Zahl der Einzahlungen rund 17.870. Wird für das Jahr 2010 eine gleich hohe Anzahl angenommen, müsste die Stichprobe von 20 % ca. 3.800 Zahlungsvorgänge umfassen, um mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit einen Fehleranteil in einem Intervall von plus/minus 2% bestimmen zu können. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Prüfungsaufwand von 10 Minuten je Einzahlung samt Korrektur würde die Fehlerbestimmung allein einen Aufwand von rund 80 Manntagen erfordern. Am Ende der Prüfung kann sich dann in Abhängigkeit des Fehlerumfangs die Notwendigkeit ergeben, diejenigen ZahlungsvorSeite: 3 gänge, die nicht Bestandteil der Stichprobe waren, ebenfalls einzeln zu betrachten und ggf. zu korrigieren. b) Die vorhandenen Buchungen müssen hinsichtlich ihrer Richtigkeit geprüft werden. Dabei sind insbesondere die ersten drei Monate des Jahres 2009 zu betrachten, da erfahrungsgemäß in diesem Zeitraum Geschäftsvorfälle abgebildet wurden, die Vorjahren zuzuordnen sind und ggf. noch in die Eröffnungsbilanz einfließen müssen. Daneben macht die allgemeine Qualität der Buchungen auch die stichprobenweise Kontrolle der besonders fehleranfälligen Konten erforderlich. Eine Kontrolle und erforderlichenfalls Korrektur von 90 % der in Frage kommenden Ertrags- und Aufwandsbuchungen im 1. Quartal 2009 sowie von 20 % der übrigen Buchungen würde bei einer angenommenen Bearbeitungszeit von drei Minuten je Einzelbuchung zu einem Aufwand von rund 45 Manntagen für das Jahr 2009 führen. Für die stichprobenartige Prüfung der Buchungen des Jahres 2010 würde der Aufwand geringer ausfallen, da die aus der Umstellung von kameralen auf doppisches System entstehenden Probleme nicht mehr anfallen. Ein Prüfungsaufwand von 30 Manntagen scheint problemangemessen zu sein. Der Personalaufwand, der zur Einschätzung und teilweisen Beseitigung der vorhandenen Fehler im vorhandenen Buchwerk erforderlich ist, summiert sich hiernach für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 auf rund 155 Manntage. Hierzu treten noch die Arbeiten, die mit der Erstellung des Jahresabschlusses ohnehin, d.h. auch ohne die aufgezeigten Arbeiten zur Fehlerkorrektur, anfallen. Selbst wenn der genannte Kontroll- und Korrekturbedarf geleistet wird, ist aufgrund der Vielzahl von Stornierungs- und Korrekturbuchungen nicht mit letzter Sicherheit vorhersehbar, ob das damit produzierte Buchwerk Grundlage für einen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung genügenden und damit testier- und beschlußfähigen Jahresabschluss sein kann bzw. der festgestellte Fehleranteil (Punkt 2a) eine noch weitergehende Fehlerkorrektur erforderlich macht. Lösungsmöglichkeiten Die einzige ersichtliche Möglichkeit, ein Buchwerk zu erhalten, dass das Ableiten eines testierfähigen Abschlusses mit Sicherheit zulässt, besteht in der vollständigen Nachbuchung aller Geschäftsvorfälle ab dem 01.01.2009 auf Grundlage der Werte der Eröffnungsbilanz in einer „sauberen“ Umgebung. Für dieses Vorgehen hatte sich bereits der KSP entschieden. Zunächst wurden für die Jahre 2007 bis 2012 die Geschäftsvorfälle in der vorhandenen Finanzsoftware des Herstellers H+H in einem neuen Mandanten nachgebucht. In einem weiteren Schritt mit dem Jahreswechsel 2012/2013 wird die Buchhaltung in einer neuen Software (DATEV) fortgesetzt. Das Nachbuchen der Geschäftsvorfälle der Kernverwaltung ist sowohl in der vorhandenen Finanzsoftware als auch in einer neuen Software möglich. Aufgrund der Vielzahl der Buchungen ist ein rein manuelles Nachbuchen bei der Stadt nicht praktikabel. Der Neuaufbau eines neuen Buchwerkes ist nur denkbar, wenn u.a. die fehlerfreien Massenbuchungen aus der Abgabenveranlagung (Steuern und Gebühren) aus dem alten System extrahiert und in einen neuen Mandaten überführt werden. Die Kontoauszüge liegen überwiegend als Datei vor, können eingelesen und zu ca. 50 – 80 % automatisch offenen Posten zugeordnet werden. Dadurch verringert sich der manuelle Buchungsaufwand erheblich. Dieses Vorgehen würde bedeuten, dass die laufende Buchhaltung in dem schon jetzt genutzten Mandanten so lange fortgeführt wird, bis die Nachbuchung zeitlich aufgeschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt würde der nachgebuchte Mandant allein weitergeführt werden. Seite: 4 Die Umsetzbarkeit dieser Lösung hängt wesentlich von dem durch die Nachbuchung aller Geschäftsvorfälle entstehenden Personalaufwand und dem hierfür zur Verfügung stehenden Zeitrahmen ab. Daneben fallen Kosten für die Einrichtung des neuen Mandanten, vor allem aber für die Migration der Veranlagungsdaten aus dem alten in den neuen Mandanten an. Das Projekt würde bezogen auf die Jahre 2009 – 2013 allein für die Nacherfassung rund 2.000 Manntage in Anspruch nehmen. Ein Abschluss der Nachbuchungen bis zum Jahresende 2014 erscheint möglich, würde jedoch aufgrund der technischen Komplexität und des Umfangs des Projektes die vorhandenen Ressourcen der Verwaltung bei weitem überfordern. Zugleich müsste eine verläßlich erreichbare und zeitnahe Fertigstellung sichergestellt werden. Daher ist dieser Lösungsansatz nur unter Einschaltung eines externen, professionellen Dienstleisters realisierbar, der über hinreichende Ressourcen hinsichtlich der Projektleitung, Sachkompetenz und Personalkapazitäten verfügt. Hierbei ist es erforderlich, dass der Dienstleister eine erfolgreiche Datenübernahme innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zusichert. Nachbuchung in der vorhandenen Finanzsoftware Mit dem Anbieter der derzeit eingesetzten Finanzsoftware (H+H) wurden die Möglichkeiten zur Umsetzung der Lösung erörtert. Die Firma garantiert keine erfolgreiche technische Übernahme aus dem alten Mandanten. Für eine erhebliche Zahl von Fragestellungen weist sie zwar auf Probleme hin, bietet jedoch keine Lösung. Hinzu kommt, dass der Firmensitz so weit von Pinneberg entfernt ist, dass die angesichts des Projektumfangs erforderliche enge Projektbegleitung nur schwer möglich ist. Daneben verursachen Erfahrungen im laufenden Betrieb mit dem Softwareanbieter den Eindruck, dass die dort vorhandenen personellen Ressourcen aktuell stark ausgelastet sind. Die Funktionalität der Software wird hierdurch nicht in Frage gestellt; entscheidungsrelevant ist allein die Projektdurchführung des Softwareherstellers als Dienstleisters. Fazit: Das Nachbuchen in einem neuen Mandanten in der vorhandenen Software stellt damit keinen erfolgversprechenden Lösungsweg dar. Nachbuchung in einer anderen Finanzsoftware Die Nachbuchung der Geschäftsvorfälle ist von der eingesetzten Software unabhängig. Da die Massendaten aus der Abgabenveranlagung ohnehin maschinell ausgelesen und übertragen werden und die übrigen Buchungen manuell erfasst würden, wurde auch die Möglichkeit betrachtet, den Neuaufbau in einer anderen Finanzsoftware vorzunehmen. Bei der Suche nach einem möglichen Projektpartner wurden neben der räumlichen Entfernung vor allen Erfahrungen bei der Umstellung auf Doppik als auch bei der Migration aus einem anderen Finanzverfahren sowie ein kommunaler Bezug berücksichtigt. Außerdem wurde vorausgesetzt, dass eine Finanzsoftware angeboten wird, die einen breiten erfolgreichen Einsatz im kommunalen Bereich aufweist und zudem bereits erfolgreich unter dem Haushaltsrecht des Landes Schleswig-Holstein angewendet wird. Aufgrund fehlender Anbieter in Schleswig-Holstein wurde Kontakt mit dem „Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)“ aufgenommen. Die KDO wurde 1971 als Gemeinschaftseinrichtung von kommunalen Gebietskörperschaften im Raum Weser-Ems gegründet und hat sich seitdem auf IT-Dienstleistungen für Kommunen spezialisiert. Die KDO beschäftigt derzeit rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Entwicklung, Bereitstellung, Beratung und Pflege von Fachanwendungen für 68 Verbandsmitglieder und rund 300 Vertragskunden betreuen. Seite: 5 Mit der KDO wurden ausgiebige Analyse- und Konzeptgespräche mit folgenden Ergebnissen geführt: - KDO kann die dargestellte Extraktion aus der bisherigen Finanzsoftware gewährleisten. - KDO kann innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung die Buchungsbereitschaft in einer neuen Finanzsoftware sicherstellen, in der die Nachbuchung erfolgen würde. - KDO hält die Fertigstellung des Jahresabschlusses 2009 bis zum Jahresende 2013 und die den Abschluss der Nachbuchung der übrigen Jahre bis zum Ende des Jahres 2014 für umsetzbar. - KDO wäre bereit und in der Lage, hierfür die externe Projektleitung zu übernehmen. - Die dargestellte Zeitplanung führt dazu, dass Ende 2014 der letzte rückständige Jahresabschluss 2013 zumindest hinsichtlich des Zahlenwerks abgeschlossen werden kann. Bereits der Haushalt 2015 könnte in dem neuen System geplant werden. Zum 1.1.2015 könnte der Echtbetrieb in der neuen Software fortgeführt werden. Auswahl der Software Derzeit ist kein anderer Anbieter auf dem Markt erkennbar, der innerhalb so kurzer Zeit ein neues System mit der Übernahme der dargestellten Altdaten bereitstellen kann. Somit konzentriert sich die Auswahl auf die von KDO angebotenen Systeme SAP und „newsystem kommunal“ des Anbieters Infoma. SAP ist eine Lösung, die für eine Stadt wie Pinneberg zu umfangreich, zu aufwendig und im Betrieb zu kostenintensiv ist. Ein vorliegendes Angebot für den Einsatz dieser Software weist im Vergleich mit der im folgenden aufgeführten Alternative rund doppelt so hohe Kosten auf. Bei „newsystem kommunal“ handelt es sich um eine bundesweit häufig eingesetzte Finanzsoftware, die bspw. auch seit mehreren Jahren bei der Stadt Kiel verwendet wird. Zur Einführung und –Einrichtung dieser Software liegen in der Verwaltung erhebliche Erfahrungen vor, die eine erfolgreiche Umsetzung befördern würden. Kosten Die Kosten für das Nachbuchen unter den oben dargestellten Bedingungen wurden kalkuliert. Ein Pauschalangebot ist hierfür ebenso wenig zu erhalten, wie für die Erstellung der Eröffnungsbilanz; die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand. Die Berechnung basiert auf den nachfolgend dargestellten Annahmen, die gewisse Unsicherheiten bergen. Es handelt sich deshalb lediglich um eine begründete Schätzung mit sicher anzunehmender Unschärfe: Die Einmalkosten für den Kauf der Software würden für 78.000 Euro betragen. Dies beinhaltet zehn Lizenzen, die für das Nachbuchen, nicht jedoch für den Echtbetrieb ab 1.1.2015 ausreichend sein werden. Für den Echtbetrieb entstehen weitere Anschaffungskosten. Die neue Software würde für Wartung und Anwendungsberatung jährliche Kosten in Höhe von rund 28.000 Euro verursachen. Die Lizenzkosten für die aktuell eingesetzte Finanzsoftware betragen rund 17.000 Euro jährlich. Nach mehreren Gesprächen mit KDO kalkuliert man dort den Nachbuchungsaufwand für die Jahre 2009 bis 2014 auf 2.000 Arbeitstage. Das erforderliche Personal soll durch die Stadt bei einem entsprechend spezialisierten Zeitpersonalunternehmen akquiriert werden. Bei einem angenommenen Tagessatz in Höhe von 200 Euro, würde hierdurch über die Gesamtlaufzeit Kosten in Höhe von 400.000 Euro entstehen. Diese Kosten würden zu ca. 40% im Haushaltsjahr 2013 und im übrigen im folgenden Jahr anfallen. KDO bietet eine komplette Projektabwicklung an und veranschlagt hierfür 110 Arbeitstage bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses 2013. Ebenfalls enthalten sind hierin die Konfiguration des Systems für die Haushaltsaufstellung und –vollzug ab 2015 und die Schulung der Mitarbeiter. Die Schulung würde in zwei Abschnitten erfolgen; dabei würden Seite: 6 die das Projekt steuernden Kräfte der Kämmerei und der (externen) Buchungskräfte in 2013 geschult werden, während die flächendeckende Schulung des Personals für den Echteinsatz in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 vorgesehen ist. Mit dem angebotenen Tagessatz sind Kosten für die Projekt- und Schullungsleistungen von rund 130.000 Euro zu erwarten. Die externen Gesamtkosten der Nacherfassung der Geschäftsvorfälle ab dem Jahr 2009 würden daher nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt rund 610.000 € unter Einbeziehung der Lizenzkosten verursachen. Abwägung Letztlich stehen zwei Alternativen zum Umgang mit der aufgezeigten Problematik zur Verfügung: 1. Klärung des Fehlerumfangs und anschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen. Diese Option würde die Beschäftigung externen Personals für rund 155 Manntage erfordern. Als Ergebnis könnte ein hinnehmbarer Fehler bei den Einzahlungen festgestellt werden, jedoch auch die Notwendigkeit einer vollumfänglichen Prüfung und Korrektur aller Einzahlungen in den Jahren 2009 und 2010. Unabhängig von dem Fehlerergebnis bleibt die Unsicherheit hinsichtlich der Prüfungsfähigkeit aufgrund der Vielzahl der Buchungen und deren Qualität erhalten. Geht man von einer Fortführung in dieser Option aus, würde die erforderliche Fehlerprüfung in den Folgejahren 2011 – 2014 zusätzlich 120 Manntage erfordern. Damit würde sich im günstigsten Fall (akzeptabler Verbuchungsfehler und Prüfbarkeit) ein rechnerischer Vergleichsaufwand von 275 Manntagen ergeben. 2. Vollständige Nacherfassung aller Geschäftsvorfälle Der Aufwand für das Nacherfassen der Geschäftsvorfälle übersteigt den im Vergleich zur Option 1 entfallenden Prüfungs-/Korrekturaufwand um 1.725 Manntage zzgl. der Projektkosten. Im Gegenzug entfallen die Risiken, die mit der Option 1 verbunden sind, wenn der günstigste Fall nicht eintritt und es dann zur Korrektur aller Einzahlungen oder gar zur vollständiger Nachbuchung wegen mangelnder Prüfbarkeit kommt. Die Erstellung der Jahresabschlüsse ist nach dem Großprojekt Eröffnungsbilanz vorrangigste Aufgabe. Die Anforderungen der Haushaltskonsolidierung wie auch die gerade abgeschlossenen Haushaltsberatungen haben gezeigt, dass eine zukunftsgerichtete Haushaltsund Finanzplanung unerlässlich ist. Auch die Anforderungen der Kommunalaufsicht, alsbald belastbare Jahresabschlüsse vorzulegen, machen deutlich, dass ein schneller Abschluss der Vergangenheitsbewältigung erforderlich ist. Bei der Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse halte ich es daher für zwingend, eine möglichst kurzfristige Lösung herbeizuführen, die zugleich eine belastbare Basis für die zukünftige Haushaltsplanung bildet. Aus diesem Grund ist es nicht vertretbar, Zeit und Ressourcen einzusetzen, um einen auch im günstigsten Fall nur begrenzt tauglichen Zustand der Finanzbuchhaltung fortzuführen. Daher beabsichtige ich, vorbehaltlich der entsprechenden Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung, eine vollständige Nacherfassung aller Geschäftsvorfälle ab Umstellung auf die Doppik in der neuen Finanzsoftware „newsystem kommunal“ vorzunehmen. Haushalterische Abwicklung Bei Produktkonto 111200.7830000000 wurden 90.000 Euro vorsorglich für den Erwerb von Software-Lizenzen mit Sperrvermerk veranschlagt. Wenn die Ratsversammlung diesen Sperrvermerk aufhebt, könnte das neue System aufgrund der erteilten haushaltsrechtlichen Ermächtigung angeschafft werden. Seite: 7 Der übrige, aus dem Ergebnisplan zu bestreitende Aufwand ist durch die Haushaltsansätze 2013 und –reste aus 2012 nicht gedeckt. Der zusätzliche Aufwand müsste zunächst im Rahmen der Budgetierung zugunsten von Produktkonto 111200.5429000000 gedeckt werden und über einen Nachtragshaushalt 2013 oder als überplanmäßiger Aufwand nachträglich bereitgestellt werden. Vergaberechtliche Abwicklung Aufgrund einer noch in diesem Jahr geltenden Sonderregelung wäre trotz der Höhe der Auftragswerte eine freihändige Vergabe zulässig. Jedoch sollen grundsätzlich auch hierbei mindestens drei Angebote eingeholt werden. Aufgrund der besonderen, vorstehend dargestellten Situation wird hierauf hinsichtlich der Beschaffung der Software und des Projektdienstleisters verzichtet, um zeitnah mit der Realisierung beginnen zu können. Zudem liegt, wie oben erwähnt, ein Vergleichsangebot hinsichtlich der Softwarebeschaffung vor. Bei der Beschaffung der Personalkapazitäten, die zur Nachbuchung erforderlich sind, würden mehrere Angebote eingeholt werden, um den Restwettbewerb sicherzustellen. Weitergehende Beratung Aufgrund der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens biete ich an, dass ein verantwortlicher Mitarbeiter aus dem Finanzbereich im Vorgriff auf die Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen für weitergehende Erläuterungen in den Fraktionen zur Verfügung steht. Anfragen richten Sie bitte an meine Assistenz. (Steinberg) Bürgermeisterin Seite: 8
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