Haushalt 2017 - Calenberger Online News

Stadt Barsinghausen
FD Finanzen
Haushalt 2017
Anlage zu DS XVII/1074
Stand: 07.12.2016
Zuschussanträge
Abstimmung
Abstimmung
Abstimmung
FinanzA
VA
RAT
Ergebnishaushalt
lfd. Nr.
Produkt
Antragsteller
Antrag vom
Zuschusshöhe
Begründung
Kirchenkreisamt Ronnenberg
13.06.2016
Zuschuss für die Schuldnerberatungsstelle des
4.650,00 € Diakonieverbandes Hannover-Land für den Bereich des
Kirchenkreises Ronnenberg
P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten
STEP Hannover
30.09.2016
5.000,00 € Zuwendung für Suchtberatungsstelle Barsinghausen
E-03
P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten
Freiwilligenzentrum Barsinghausen
18.10.2016
Tourismusverein Barsinghausen e.V.
10.11.2016
E-04
P1.575001 Tourismus
Freibad Goltern e.V.
24.10.2016
Grundschulleiterrunde
04.11.2016
Gruppe 77 e.V.
21.11.2016
Unser Barsinghausen e.V.
18.11.2016
Siegfried-Lehmann-Stiftung
29.11.2016
Robert-Enke-Stiftung / Der Steg e.V.
29.11.2016
E-01
P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten
E-02
E-05
P1.424001 Sportstätten und Bäder
E-06
P1.211001 Grundschulen
E-07
P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten
E-08
P1.571001 Wirtschaftsförderung
E-09
P1.281001 Heimat- und sonstige Kulturpflege
E-10
P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten
1.200,00 € Anteilige Finanzierung einer Bürokraft
zusätzliche 6.000 € für Werbezwecke für den
10.000,00 € Barsinghäuser Tourismus; 4.000 € für laufende Zwecke
bereits veranschlagt [ergänzt um einen Sperrvermerk]
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 5.600 EUR
50.000,00 €
pro Jahr auf 50.000 € pro Jahr
zusätzliche Finanzmittel für eine angemessene ITAusstattung; Beratungsergebnis SchulA: Konzepterstellung
6.000,00 €
beauftragen i.H.v. 6.000 €; [ergänzt um
Bedarfsermittlung, vgl. SPD-Antrag 07]
Zuschuss zur Fachtagung anlässlich des 40-jährigen
1.000,00 €
Bestehens
25.000,00 € Zuschuss für das Stadtmarketing
Zuschuss zur längerfristigen Sicherstellung der
1.200,00 €
Geschäftsführung
Unterstützung des Vereins [ergänzt um einen
1.000,00 €
Sperrvermerk]
bereits im
Haushaltsentwurf
2017 veranschlagt
Ja
F-01
F-02
F-03
Investitionsnummer
Neu
Neu
Neu
Antragsteller
Trägerverein Lehrschwimmbecken
Adolf-Grimme-Schule
Kulturverein Krawatte
Freibad Goltern e.V.
Antrag vom
8.10.2016
Zuschusshöhe
Begründung
20.000,00 € Einbau neue Warmwasserspeicherung
Ja
Nein Enth.
- €
11
0
0
behandelt
- €
11
0
0
behandelt
- €
11
0
0
behandelt
4.000,00 €
11
0
0
behandelt
44.400,00 €
11
0
0
behandelt
10
0
1
behandelt
Ja
Nein Enth.
- €
- €
25.000,00 €
behandelt
8
- €
- €
bereits im
Haushaltsentwurf
2017 veranschlagt
- €
28.10.2016
Investitionszuschuss für den Ausbau des Foyers [ergänzt
100.000,00 €
um einen Sperrvermerk aus dem SPD-Antrag 06]
- €
24.10.2016
Erneuerung Mess- und Regeltechnik (6.800 €), Sanierung
max. 40.000,00 €
von drei Durchschreitebecken (32.130 €)
- €
0
11
2
0
0
behandelt
behandelt
1
2
8
-
11
0
0
Abstimmung
Abstimmung
Abstimmung
FinanzA
VA
RAT
Finanzhaushalt
lfd. Nr.
Nein Enth.
Ja
Nein Enth.
Ja
Nein Enth.
11
0
0
behandelt
9
2
0
behandelt
11
0
0
behandelt
Ja
Nein Enth.
Änderungen bei Zuschussanträgen
Geänderte Beschlussempfehlungen
Lfd. Nr. E-06 – Grundschulleiterrunde: zusätzliche Finanzmittel für eine angemessene ITAusstattung (Änderung im FinanzA am 01.12.2016)
Der Zuschussantrag der Grundschulleiterrunde wird als Ergebnis aus dem Schulausschuss auf 6.000
EUR festgelegt. Die Mittel sind entsprechend des SPD-Antrages 07 (Begleitantrag: IT-Ausstattung
Grundschulen) zur Bedarfsermittlung bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen zu verwenden.
Sperrvermerke für Zuschussanträge
Lfd. Nr. E-04 – Tourismusverein Barsinghausen e.V. – Zuschuss in Höhe von 10.000 EUR
(Änderung im FinanzA am 01.12.2016)
Die beantragten Mittel erhalten einen Sperrvermerk über 6.000 EUR. Die Mittelfreigabe erfolgt durch
den Finanzausschuss nach Vorlage eines Konzepts des Tourismusvereins Barsinghausen.
Lfd. Nr. E-10 – Robert-Enke-Stiftung/Der Steg e.V. – Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR
(Änderung im VA am 06.12.2016)
Die beantragten Mittel erhalten einen Sperrvermerk. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den VA.
Lfd. Nr. F-02 – Kulturverein Krawatte – Investitionszuschuss für den Ausbau des Foyers
(Änderung im FinanzA am 01.12.2016)
Der Zuschussantrag wird entsprechend des SPD-Antrages 06 (Änderungsantrag zum Zuschussantrag
Krawatte) um einen Sperrvermerk ergänzt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Ausschuss für
Feuerwehr, Sport, Kultur, Straßenverkehr und Ordnung.
Zusatzinformationen
Lfd. Nr. E-09 – Siegfried-Lehmann-Stiftung:
Die Stadtsparkasse Barsinghausen hat am 07.12.2016 die Unterstützung der Siegfried-LehmannStiftung mit 1.200 EUR zugesagt.
Adolf-Grimme-Schule
Langenäcker 38
30890 Barsinghausen
 05105 / 774 - 3700
 05105 / 774 - 3710
 [email protected]
Barsinghausen, den 04.11.2016
Sehr geehrter Herr Heyerhorst,
hiermit bitten wir Grundschulleiter darum, diesen Antrag zu befürworten und mit der
Bitte um Befürwortung an den Rat weiterzuleiten.
Wir Grundschulleiter haben in einem umfänglichen Konzept dargelegt, welche
Ausstattungen für die Medienerziehung und die schulische Arbeit an den
Grundschulen unabdingbar sind. Dieses Konzept wurde Ihnen und dem
Schulausschuss bereits ausgehändigt und vorgestellt.
Wir stellen hiermit den Antrag, dass die Stadt Barsinghausen
1. für eine feste Systembetreuung und Systempflege der Grundschulen Sorge
trägt. Diese sollte an die Stadt angebunden sein.
2. zusätzliche Finanzmittel bereit stellt, damit die Schulen im IT-Bereich zu einer
angemessenen Ausstattung kommen und wir dem schulischen Auftrag gemäß
arbeiten können.
Da bisher keine Grundschule adäquat ausgestattet ist, bitten wir darum, die
freigegebenen Gelder entsprechend der Schülerzahl zu verteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Geyer (im Namen der Grundschulleiterrunde)
Anlage: IT-Ausstattung an Grundschulen
IT- und Medienausstattung an Grundschulen
1994 wurde von der Konferenz der Kultusminister der Orientierungsrahmen in der Schule
Medienerziehung (siehe Anhang) verabschiedet. Medienerziehung soll „Kinder und Jugendliche zu
einem sachgerechten, selbstbestimmten, kreativen und sozialverantwortlichen Handeln in einer von
Medien beeinflussten Welt befähigen“.
Das Niedersächsische Schulgesetz beschreibt unter §2 (siehe Anhang) den Bildungsauftrag der Schule.
„“Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die
Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrages erforderlich sind. Dieser
Bildungsauftrag kann ohne die Beschäftigung mit der Medienwirklichkeit der heutigen Gesellschaft nicht
erfüllt werden.“
In den Bildungsstandards (siehe Anhang) finden sich medienbezogene Kompetenzen in den Bereichen
Texte/Medien verstehen, Informationen suchen und bewerten und Kommunizieren und Präsentieren.
Um diesen gerecht zu werden, ist ein fächerübergreifendes Medienkonzept notwendig.
Medienbildungskonzepte (siehe Anhang) sollen hier „die Kooperationsbasis für Kollegium, Schulleitung
und Schulträger“ bilden, sie „formulieren Erwartungen an Investitionsentscheidungen und bieten
Planungssicherheit für Schulen, schulintern zielt der Prozess der Medienkonzeptentwicklung auf die
Verbesserung des Unterichts“. Sie sind somit als Grundlage für die Medienentwicklungsplanung der
Schulträger (siehe Anhang) „zur Ausstattung der Schulen mit Computern, Software und der
notwendigen Netzwerk-Infrastruktur“ zu verstehen. „Die Verwaltung eines kommunalen Schulträgers
erarbeitet einen Medienentwicklungsplan (siehe Anhang) und ein Konzept, welches Aussagen zu
Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software enthält.“
„Um Lehrkräfte von den technischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der
schulischen Computersysteme und Netzwerke zu entlasten, wurde im Jahre 2002 zwischen dem Land
Niedersachsen und den Schulträgern die Bereitstellung von Zusatzleistungen für Systembetreuung
(siehe Anhang) in Schulen vereinbart.“ Es gibt unterschiedliche Modelle der Systembetreuung, unter
anderem auch die Bereitstellung technischen Personals oder ein Rahmenvertrag mit einer
ortsansässigen Computerfirma.
Eine Liste mit Empfehlungen zur Beschaffung von Hard- und Software (siehe Anhang) wurde vom
NIBIS/NLQ hierzu zusammengestellt. Die Netzwerke von Cisco Systems, die Software von Dr. Kaiser
sowie TIME for kids sind hier zu finden.
Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 24.02.1999 wurden zu diesem Thema bereits Anträge
gestellt, ausdrücklich sind hier auch die Grundschulen genannt, denen Mittel für Projekte zur
Profilbildung zur Verfügung gestellt werden sollten. Des Weiteren wurde gefordert, allen Schulen
Barsinghausens künftig ein den Bedürfnissen der Altersklassen angepasstes vernünftig ausgebautes
Computersystem mit Internetzugang für die unterrichtlich/pädagogische Nutzung zur Verfügung zu
stellen.
Daher haben die Barsinghäuser Grundschulen eine aktuelle Aufstellung des Bedarfs und der Bedürfnisse
der IT- und Medienausstattung für Unterricht und pädagogische Arbeit in den Barsinghäuser
Grundschulen zur Vorlage im Schulausschuss erarbeitet:
Es werden für jede Grundschule als Ausstattung für die Schülerinnen und Schüler benötigt:










Internetzugang in allen Klassen
Mindestens 2 Laptoparbeitsplätze für Schüler in den Klassenräumen.
Ein Computerunterrichtsraum mit 14 Arbeitsplätzen (1/2 Klassensatz) und ein Lehrerrechner
bzw. je nach individueller Schulsituation (Schulen ohne Computerunterrichtsraum) W-Lan in
allen Klassenräumen und dort zusätzlich die 14 Laptops inklusive Laptopwagen (Ladestation),
um in den Klassenräumen entsprechend unterrichten zu können.
Ausstattung aller Rechner mit aktuellem Betriebssystem, Virenschutzsoftware, Filtersoftware
(Sperre von Internetseiten) und Schutzprogramm (PC-Wächter zur Verhinderung von
unerwünschten individuellen Programmierungen),
Server mit Betriebssystem, Netzwerksoftware, Firewall, Virenschutz, Programmen
Elmo in jedem Klassenraum und zukünftig Umstellung auf interaktive Whiteboards in jedem
Unterrichtsraum
Diverse Lernprogramme mit Lizenzen auch im Rahmen der Inklusion
Kopfhörer für jeden Arbeitsplatz
Kontrollierte Ausdruckmöglichkeit am Drucker
Kontrollierte Ausdruckmöglichkeit im PC-Raum
Es werden für jede Grundschule als Ausstattung für die Arbeitsplätze der Lehrkräfte benötigt
(im Sinne des Datenschutzes dürfen personenbezogene Daten nicht zu Hause aufbewahrt werden!):



1 Laptop Schulleitung
1 Laptop Stellvertreter
Zunächst Laptops für 1/3 der Lehrkräfte, langfristig ein Laptop pro Lehrkraft
Entsprechend aktuelle Betriebssysteme, Lizenzen, Schutzsoftware, … s.o.
(Sekretariats- und Hausmeisterausstattung laufen separat)

Netzwerk- und PC-Betreuung kann nur von einem festen externen IT-Techniker fachkundig
geleistet werden. Dieser muss sich auch rechtlich in Internetbelangen auskennen, Netzwerke
einrichten und pflegen können und Administrativ das System betreuen.
Es erscheint sinnvoll, einen Ansprechpartner für alle Grundschulen einzusetzen. Dieser sollte
durch den Schulträger eingesetzt oder beauftragt sein, um auch den Einkauf und die
Lizenzverwaltungen zu organisieren. So kann auch der Einkauf vermutlich wesentlich günstiger
erfolgen.
Die Barsinghäuser Grundschulleiterrunde (Stefanie Borchert)
ANHANG
Medienerziehung (NIBIS)
Medienerziehung soll Kinder und Jugendliche befähigen, bei der Auswahl, Einschätzung und Nutzung
gesellschaftlich relevanter Medien geeignete Kriterien anzulegen und mit Medien sachbezogene
Themen oder eigene Vorstellungen umzusetzen oder an die Öffentlichkeit zu bringen.
Medienerziehung soll, so der 1994 von Kultusministern und - senatoren der Länder verabschiedeten
Orientierungsrahmen Medienerziehung in der Schule", Kinder und Jugendliche zu einem
sachgerechten, selbstbestimmten, kreativen und sozialverantwortlichen Handeln in einer von Medien
beeinflussten Welt befähigen.
Nach dem Orientierungsrahmen umfasst medienerzieherische Arbeit in der Schule vor allem drei
Aufgabenbereiche:
Nutzung von Medien und nichtmedialen Möglichkeiten für unterschiedliche Aufgaben
Einblick in Wirkungsweise und Produktionsbedingungen von Medien
Praktisch-gestalterische Medienarbeit
Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule (NLQ)
4.1.1 Bildungsauftrag der Schule. Niedersächsisches Schulgesetz, §2
„Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,

die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus
ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung
der Gesellschaft beizutragen,

nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und
zu achten,

ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität
und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten,

den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der
europäischen Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und
Kulturkreise zusammenzuleben,

ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu erfassen,

für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen und gesundheitsbewusst zu leben,

Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen

sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen,

ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter
Einschluss der bedeutsamen jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des
Friesischen zu entfalten,

sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten.
Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu
vermitteln. Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit
anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend
selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit
weiterzuentwickeln.
Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die
Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind.“
Dieser Auftrag kann ohne die Beschäftigung mit der Medienwirklichkeit der heutigen Gesellschaft nicht
erfüllt werden.
„Die gesellschaftlichen Erwartungen sind in Form verbindlicher Vorgaben wie dem Bildungsauftrag im
Niedersächsischen Schulgesetz, Verordnungen, Erlassen und Lehrplänen oder den Vereinbarungen der
KMK formuliert.“ So festgehalten im Orientierungsrahmen Schulqualität, August 2014. Für die
Medienbildung bedeutsam sind hier neben dem im Niedersächsischen Schulgesetz formulierten
Bildungsauftrag das Gesamtkonzept Medienkompetenz so wie die KMK-Erklärung von 2012.
(NSchG, Lesefassung, 03. Juni, 2015, S.5. Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule, Stand:
30.10.2015 Arbeitsfassung)
Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule (NLQ)
4.1.2 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012
Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012 bezeichnet „[d]ie Entwicklung von
umfassender Medienkompetenz durch Medienbildung [als] eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die
nur im Zusammenwirken von Schule und Elternhaus sowie mit den Verantwortlichen in Politik,
Wirtschaft und Kultur bewältigt werden kann.
Die neue KMK-Erklärung „Medienbildung in der Schule“ soll dazu beitragen, Medienbildung als
Pflichtaufgabe schulischer Bildung nachhaltig zu verankern sowie den Schulen und Lehrkräften
Orientierung für die Medienbildung in Erziehung und Unterricht zu geben. Zugleich sollen die sich durch
den didaktisch-methodischen Gebrauch neuer Medien ergebenden Möglichkeiten und Chancen für die
Gestaltung individueller und institutioneller Lehr- und Lernprozesse hervorgehoben werden.“
Zur Bedeutung der schulischen Medienbildung wird ausgeführt:
„Schulische Medienbildung versteht sich als dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter
Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Medienwelt.
Sie zielt auf den Erwerb und die fortlaufende Erweiterung von Medienkompetenz; also jener Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und sozial
verantwortliches Handeln in der medial geprägten Lebenswelt ermöglichen. Sie umfasst auch die
Fähigkeit, sich verantwortungsvoll in der virtuellen Welt zu bewegen, die Wechselwirkung zwischen
virtueller und materieller Welt zu begreifen und neben den Chancen auch die Risiken und Gefahren von
digitalen Prozessen zu erkennen.“
Medienbildung ist also „Pflichtaufgabe schulischer Bildung und somit als „dauerhafter, pädagogisch
strukturierter und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der
Medienwelt“ umzusetzen.
Der KMK-Beschluss beschreibt die nachfolgend aufgeführten Aspekte, die Schule zu realisieren hat und
denen sich auch dieser Orientierungsrahmen verpflichtet fühlt:

Unterstützung und Gestaltung innovativer Lehr- und Lernprozesse

Selbstbestimmte, aktive und demokratische Teilhabe an Politik, Kultur und Gesellschaft

Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung

Ausprägung moralischer Haltungen, ethischer Werte und ästhetischer Urteile

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Einflüssen und Wirkungen von Medien
Bildungsstandards und medienbezogene Kompetenzanforderungen
(NLQ)
In den von der Kultusministerkonferenz veröffentlichten Bildungsstandards für Deutsch, die erste
Fremdsprache und die Naturwissenschaften (Biologie, Physik und Chemie - sowie in Entwürfen von
Fachverbänden für die Fächer (Erdkunde, Geschichte und Politik) - wird nicht explizit von Medienbildung
gesprochen, es wird jedoch die Vermittlung einer Reihe von medienbezogenen Kompetenzen gefordert,
die als Bestandteil von Medienbildung anzusehensind.
Medienbezogene Kompetenzen finden sich in den Bildungsstandards zum einen in den Bereichen
„Texte/Medien verstehen", „Informationen suchen und bewerten", „Kommunizieren und Präsentieren"
sowie dort, wo es in den Bildungsstandards darum geht, mit Medien zu arbeiten, zu lernen, Erkenntnisse
zu gewinnen und über die Grenzen der Medien als Werkzeuge zur Wissensaneignung zu reflektieren.
Aus der Perspektive eines erweiterten Textbegriffs sind Kompetenzanforderungen, in denen es z. B. um
„Grundlagenwissen zu verschiedenen Textsorten" bzw. „Textsortenwissen" geht (Kerncurriculum
Deutsch 2006, S. 23 und S. 24), der Medienbildung zuzuordnen. Dies gilt auch für die auf multimediale
Textsorten erweiterte Schreibkompetenz, die in den Bildungsstandards unter den Stichworten
„Kommunizieren und Präsentieren" thematisiert wird.
Die Erwähnung medienbezogener Kompetenzen in allen Bildungsstandards verweist darauf, dass für die
Vermittlung dieser Kompetenzen ein fächerübergreifendes Medienkonzept notwendig ist, da es neben
den jeweils fachspezifischen Aspekten der einzelnen Kompetenzen fächerübergreifende Anteile gibt.
Versteht man in Anlehnung an den bildungstheoretischen Ansatz der OECD Medienkompetenz als die
Gesamtheit der Fähigkeiten und Fertigkeiten, über die ein gesellschaftlich handlungsfähiges Subjekt
verfügen sollte (OECD), dann bleiben bei einem Konzept von Medienbildung, das sich ausschließlich an
den Bildungsstandards und Kerncurricula in ihrer vorliegenden Fassung orientiert, Leerstellen.
Die in den Bildungsstandards vorrangig in Verbindung mit der Mediennutzung im Unterricht
formulierten Anforderungen an Medienkompetenz bilden jedoch wichtige Bausteine für ein
umfassendes Konzept der Medienbildung, da die Vermittlung von Medienkompetenz auch dort ihren
Platz haben muss, wo im Unterricht mit Medien gearbeitet wir
Mobiles Lernen (NIBIS)
„Mobiles Lernen umfasst sämtliche Systeme, welche den Lernenden erlauben auf verteilte
Datenbestände zuzugreifen und miteinander zu kommunizieren, ohne auf kabelgebundene Strom- und
Kommunikationsnetze angewiesen zu sein. Mobile Endgeräte sind transportabel, verfügen über eine
eigene Stromversorgung und drahtlose Kommunikationsmöglichkeiten. Konkret fasst man darunter u.a.
Laptops (Notebooks), Tablet PCs, PDAs, Mobiltelefone und Smartphones." (Auszug aus www.eteaching.org)
Im Kontext von Schule wird von „Mobilem Lernen" bisher im Zusammenhang mit der Einrichtung von
Laptoppools oder Laptopklassen, gesprochen.
Pädagogische Vorteile von Laptopklassen gegenüber einer herkömmlichen PC-Ausstattung mit PCRäumen und Medienecken werden durch die permanente Verfügbarkeit des Mediums in Schülerhand,
die dadurch verbesserten Möglichkeiten für selbstständiges Lernen und Arbeiten sowie durch die
größere Flexibilität und Mobilität für Lernarrangements erwartet.
Die Auswertung bisheriger Laptopprojekte zeigt, dass die Vorteile des Mobilen Lernens - bei
entsprechenden pädagogischen Konzepten in folgenden Bereichen zu sehen sind:

verbesserte Textarbeit

kritisch-kreative Medienkompetenz für alle

Stärkung schülerzentrierter Arbeitsformen

neue und verbesserte Formen der Kommunikation, Diskussion und Ergebnissicherung

Förderung der Freien Rede und der eigenständigen Präsentation von Arbeitsergebnissen

mehr fachübergreifendes Arbeiten

mehr Anschaulichkeit und Authentizität beim Sichern und Üben
Laptops bieten die Voraussetzung für eine Erweiterung und Vernetzung der herkömmlichen Lernorte,
wozu nicht zuletzt auch die Vermeidung des Medienbruchs zwischen der schulischen und häuslichen
Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler zu zählen wäre. Technisch-organisatorische
Voraussetzungen für Mobiles Lernen in Schulen sind Schulnetzwerke und Wireless- LAN in den Klassenund Fachräumen sowie in frei zugänglichen Bereichen (Bibliothek, Cafeteria).
Lernen mit digitalen Medien (NIBIS)
Lernen mit digitalen Medien ist ein Teilaspekt von Unterrichtsentwicklung und ist durch folgende
Eckpunkte gekennzeichnet:

Die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern stehen im Mittelpunkt

Medien sind Werkzeuge und Gegenstand aktiven und selbstgesteuerten Lernens im (Fach-)
Unterricht.

Methodische und mediale Vielfalt ermöglicht entdeckendes Lernen und das Finden eigener
Lernwege.

Die Rolle der Lehrerinnen und Lehrer ändert sich vom reinen Wissensvermittler hin zum
Lernbegleiter, Berater und Gestalter von Selbstlernarrangements.
Auf dieser Basis spielen digitale Medien mit ihren interaktiven Handlungsmöglichkeiten eine wichtige
Rolle. Digitale Medien lassen sehr differenzierte Lernformen zu. Von Einzelarbeit über Partner- und
Gruppenarbeit bis zum Vortrag sind sämtliche Lernformen ohne großen Aufwand realisierbar. Im
Rahmen schulischer Medienkonzepte können digitale Medien neben anderen Lernmitteln eine zentrale
Rolle spielen. Ihr Einsatz sollte in die schulischen Arbeitspläne für die verschiedenen Fächer systematisch
integriert werden. Im Vergleich zu analogen Medien bieten digitale Medien eine größere Offenheit für
verschiedene Unterrichtsformen. Während analoges, trägergebundenes Filmmaterial nur geringe
Möglichkeiten der Interaktivität bietet, eröffnet der Einsatz digitaler Medien im Unterricht neue, bisher
nur schwer realisierbare Möglichkeiten. Mit Bereitstellung der Medien im Netzwerk der Schule können
selbstgesteuerte Lernprozesse mit geringem Planungsaufwand realisiert werden
„Vielfalt zulassen, entwickeln und unterstützen, Entscheidungen verantworten“ muss die Maxime für
pädagogisches Handel von Lehrkräften sein. „Das bedeutet auch, eine Vielfalt von Lernwegen zu
ermöglichen, wie sie in Formen offenen Unterrichts, des projektorientierten Unterrichts und des
forschenden Lernens umgesetzt wird. Vielfalt bedeutet Öffnung der Räume. Die Schule wird Werkstatt,
Kommunikationszentrum, Bühne…“
Insofern also kompetenzorientierter Unterricht auf die Anwendung und Verwendung erworbenen
Wissens zwecks Ausbildung eines Könnens in möglichst selbstständiger Schülerarbeit fokussiert,
begünstigt er den Einsatz von Medien als (digitale) Werkzeuge aktiver Wissens- und Könnensaneignung
im Lernprozess. Computer und mobile Endgeräte können in der Regel als Kommunikationswerkzeug,
Recherche- und Informationswerkzeug, Explorationswerkzeug, als multimediales
Visualisierungswerkzeug, Mess- und Rechenwerkzeug, Übungswerkzeug sowie als Produktions-,
Dokumentations- und Präsentationswerkzeug genutzt werden.
Der Einsatz digitaler Medien muss nicht obligatorisch ein Element zur Förderung von Unterrichtsqualität
sein. Erst wenn die Lern- und Verstehenskultur, die Ziel- und Stoffkultur oder/und die Kommunikationsund Unterstützungskultur im Fachunterricht verbessert werden, ist Einsatz von Medien und Werkzeugen
aktiver Wissensaneignung sinnvoll.[1] Demzufolge bedarf das Lernen mit und über Medien im
Fachunterricht eines sinnstiftenden (fach-)didaktischen Rahmens. Dabei können einige allgemeine
Fragen helfen, die auf den kompetenzorientierten Fachunterricht transformiert werden:[2]
Wie kann das Potenzial der Medien und der digitalen Werkzeuge den Fachunterricht methodischdidaktisch bereichern bzw. sinnvoll für fachunterrichtlichen Kompetenzerwerb genutzt werden?
Worin liegt der Mehrwert der Medien und digitalen Werkzeuge für den jeweiligen
kompetenzorientierten Fachunterricht?
Inwieweit können Medien und digitale Werkzeuge offenere Unterrichtskonzepte, eigenverantwortliches
und selbständiges Lernen im kompetenzorientierten Fachunterricht unterstützen?
Wie können im kompetenzorientierten Fachunterricht beim Lernen mit Medien und digitalen
Werkzeugen wichtige Aspekte des Lernens über Medien thematisiert werden?
Lernen über Medien (NIBIS)
Neben dem selbstgesteuerten Zugang zur Medienrealität seitens der Lernenden ist es erforderlich,
systematische Zugänge zu entwickeln, die sie in ihrer Selbstbestimmtheit unterstützen und
Chancengleichheit fördern. Es geht also nicht nur darum, die Vorerfahrungen der nachwachsenden
Generation in die schulische Bildung zu integrieren, sondern die Schülerinnen und Schüler jenseits von
undurchsichtigen und interessengeleiteten Angeboten, denen sie in ihrer Freizeit ausgesetzt sind, zu
bilden.
Systematische Bildungszugänge müssen in dynamischer Anpassung an die Komplexität der durch
Digitalisierung und Vernetzung gegebenen Medienrealität geschaffen werden.
Da heraus ergeben sich folgende pädagogische Fragestellungen:
Welche digitalen Werkzeuge muss jeder beherrschen oder verstehen, um möglichst viel Autonomie zu
erlangen?
Wie regen wir Kinder und Jugendliche an, undurchsichtige Vorgänge der Medienrealität verstehen zu
wollen?
Wie reagieren wir auf die stetig zunehmenden Dienstleistungen, die uns vermeintlich das Denken und
Hinterfragen abnehmen?
Erfahrungs- und Handlungsorientierung (NIBIS)
Beurteilungsfähigkeit setzt Sachkenntnis und Erfahrung voraus. Bei der Auswahl und Gestaltung von
Unterrichtsthemen müssen deshalb gegenwärtige und zukünftig zu erwartende Situationen aus der
Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, um einen
erfahrungsorientierten Zugang zu ermöglichen.
Das Kennenlernen von Grundfunktionen moderner Standardsoftware gehört dabei zu den
instrumentellen Zielen, soweit es den Schülerinnen und Schülern produktive Nutzungsmöglichkeiten der
Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet und ihnen erfahrungsorientierte Einblicke in
Anwendungsfelder gewährt. Nicht die Kenntnis aller Funktionen eines bestimmten Programms steht
dabei im Vordergrund, sondern der Erwerb transferfähigen Anwendungswissens und der Einblick in
grundsätzliche Funktionsweisen. Zugleich bilden handlungsorientierte Lernformen die Voraussetzung für
einen produktiven und selbstbestimmten Umgang mit den Informations- und
Kommunikationstechnologien. Handlungsorientiert meint in diesem Zusammenhang, dass vor allem der
Umgang mit den Medien in Sinn- und Handlungszusammenhänge eingebunden sein soll; alle Formen
selbstorganisierten, problem- und prozessorientierten Lernens sind adäquate Methoden.
Die Möglichkeiten und Grenzen des Werkzeugs "elektronische Textverarbeitung" z.B. werden beim
Erstellen konkreter Texte mit dem Rechner erfahren, nicht aber durch eine Einführung in die
technischen Möglichkeiten einer bestimmten Textverarbeitungs-Software.
Gerade das handlungsorientierte Lernen kann den Lebensweltbezug von Schule erhöhen und das
Denken in komplexeren Zusammenhängen anbahnen. Zugleich bieten die digitalisierten Medien
vielfältige thematische und methodische Anknüpfungen für Formen offeneren Unterrichts und die
Arbeit im Rahmen von Projekten
Kooperatives Lernen (NIBIS)
Die besonderen Chancen des Lernens mit digitalen Medien liegen in der Unterstützung des
kooperativen Lernens.
Kooperatives Lernen wird verstanden als ein Unterrichtsprinzip, in dem Einzel-, Partner- und
Gruppenarbeiten eine zentrale Rolle spielen. Schülerinnen und Schüler sollen dabei sowohl für das
Lernen der Gruppe als auch das eigene Lernen Verantwortung übernehmen. Die Aufgaben müssen so
strukturiert werden, dass sowohl die individuelle Verantwortung als auch die Verantwortung der
Gruppe klar definiert und die Leistungsbewertung entsprechend differenziert werden kann.
Kooperatives Lernen wird dann erfolgreich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: wurde eingerückt
Der Dreischritt aus Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit muss zum Leitprinzip des Unterrichts werden.
Wenn die Schülerinnen und Schüler dieses Prinzip verinnerlicht haben, kann es wirksam werden. Dieser
Prozess benötigt Routine und Zeit.
Kooperatives Lernen endet nicht mit der Vorstellung der Gruppenarbeit im Klassenplenum (PL). Es ist
notwendig, dass anschließend die Ergebnisse in weiteren Phasen gesichert und vertieft werden.
Digitale Medien, insbesondere Computer und Internet, erweitern das medienpädagogische Potenzial
der traditionellen Medien wie Buch oder Film. Das Potenzial der digitalen Medien kann durch die
Merkmale Multimedialität, Interaktivität und Vernetzung beschrieben werden.
Multimedialität: Mit dem PC können zeitunabhängige und zeitabhängige Medien, wie Texte, Grafiken,
Tabellen, Standbilder, Bewegtbilder und Tonfolgen nebeneinander und gleichzeitig präsentiert werden.
Interaktivität: Das Computersystem bietet dem Nutzer Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten; somit
können Nutzer und PC interagieren und auch wechselseitig Dialoge initiieren.
Vernetzung: Während Arbeiten und Lernen mit PCs zunächst in Form der Einzelarbeit erfolgten,
eröffnen die global vernetzten Systeme die Möglichkeit, verteilte Datenbestände bereitzustellen und zu
verwenden sowie neue Formen der Kommunikation, Kooperation, Betreuung und Unterstützung zu
nutzen
Mobilität: Inhalte können von verschiedenen Zugangspunkten aus und auch unterwegs bearbeitet
werden.
Dynamik: Inhalte können fortlaufend verändert, angepasst, weiterentwickelt werde
Digitale Medien unterstützen die Beschaffung von Informationen, die Weitergabe von Informationen
und die Entwicklung einer kooperativen Lernkultur in Schulen.
„Lernen vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen individualisiertem und kooperativem bzw.
kollaborativem Lernen einerseits und zwischen Konstruktion und Instruktion andererseits. Kennzeichnend
für Lernen mit digitalen Medien ist das didaktische Prinzip des eigenaktiv-konstruierenden und
kooperativen Lernens.“[1]
Die Digitalisierung trägt also dazu bei, dass die Anforderungen an Lehrkräfte zunehmen, ihre Rolle im
Sinne eines „Erfinders und Gestalters“ von anregenden Lernumgebungen (“learning environments“) zu
verstehen. Ein erfolgreicher Unterricht mit und über Medien stellt den Schülerinnen und Schülern
„Lernumgebungen” zur Verfügung, die ihnen die Möglichkeit geben, im sowohl selbstständigen als auch
kooperativen Umgang mit den Medien sich durch eigene Beiträge am Kommunikationsprozess zu
beteiligen und darin eigene medienbezogene Erfahrungen zu machen.
Es geht vorrangig nicht um den Einsatz von Medien. Es geht darum, Lernumgebungen zu entwickeln, in
denen

Medien die Bedingungen für den Erwerb von Wissen verbessern,

Medien Voraussetzung sind, um überhaupt Wissen und Erkenntnisse zu erwerben,

Wissen über Medien notwendig ist, um gesellschaftlich kompetent werden zu können,

Medien genutzt werden, um selbst Wissen zu vermitteln und Informationen weiter zu geben

Medien für Kommunikation und Gestaltungsprozesse praktisch genutzt werden.
Anstelle einer bloßen Technisierung und Mediatisierung der Bildung soll diese Orientierung in einer
zunehmend medienorientierten und technisierten Lebenswelt bieten.
Inklusion und Medien (NIBIS)
Inklusion beginnt bei der Wahrnehmung von Unterschieden zwischen Schülerinnen und Schülern. Das
Ziel ist es hierbei, Barrieren in Bildung und Erziehung für alle Lernenden auf ein Minimum zu
reduzieren.[1]
Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bieten digitale Medien einen Rahmen, um

neue Handlungs- und Erfahrungsräume zu schaffen.

Barrieren abzubauen oder zu senken.

Kommunikation und Interaktion zu unterstützen.

Teilhabe in allen Lebensbereichen sowie gesellschaftliche Wahrnehmung und Annäherung zu
ermöglichen.

Eigenständigkeit zu unterstützen.

Wahrnehmung gezielt zu fördern.
Digitale Medien unterstützen die Arbeit im gemeinsamen Schulalltag durch besondere Möglichkeiten
der Differenzierung. Eine didaktische und methodische Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse
einer heterogenen Lerngruppe wird realisierbar
Leseförderung (NIBIS)
Die Förderung von Lesekompetenz, Textverstehen und Lesefreude ist Aufgabe von Schule und
Unterricht. Lehrkräfte können im Unterricht aller Fächer einen Beitrag dazu leisten. Wertvolle Impulse
für die Leseförderung ergeben sich beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern, wie etwa Bibliotheken und Autorinnen und Autoren sowie durch den Einsatz von Medien.
Hierzu gehören neben den analogen Printmedien auch audio-visuelle und digitale Medien, die alle zur
Leseförderung eingesetzt werden können.
Die notwendige und sinnvolle Verbindung von Lesen und Mediennutzung hat durch die Vorgaben der
Bildungsstandards im Bereich „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“ Eingang in die Curricula aller
Schulformen gefunden.
Leseförderung ist eine Maßnahme zur Förderung der Teilhabe an der Medien- und
Informationsgesellschaft. Daraus ergeben sich Schnittstellen zur Medienbildung:

Erweiterung der Perspektive auf die verbundorientierte Arbeit mit allen Medien

Förderung der literarisch-ästhetischen Erlebnis- und Genussfähigkeit

Prozessorientierte Erprobung von Konzepten mit Pilot- oder Projektschulen

Verknüpfung der Leseförderung mit anderen medienpädagogischen Projekten im NLQ

Verstärkung der Kooperation mit Einrichtungen und Initiativen der Medienkulturarbeit.
Diese Zielvorstellungen zeugen von dem Verständnis, dass Leseförderung ein eigenständiger
Aufgabenbereich ist – integriert in die gesamte Diskussion über den Erwerb von Medien- und
Informationskompetenz. Dieses Verständnis liegt auch den Kerncurricula für das Fach Deutsch
zugrunde:
„Die Vielfalt der modernen Medienwelt macht es unumgänglich, von einem erweiterten Textbegriff
auszugehen, der Literatur, Sach- und Gebrauchstexte sowie Produkte der Medien umfasst. Indem sich
die Schülerinnen und Schüler mit Texten unterschiedlicher medialer Vermittlung auseinander setzen,
machen sie Erfahrungen mit der Vielseitigkeit kulturellen Lebens. Der Deutschunterricht vermittelt das
methodische Instrumentarium und die erforderlichen Kenntnisse, Strategien und Arbeitstechniken,
damit die Schülerinnen und Schüler Texte in einem kommunikativen Prozess verstehen, nutzen und
reflektieren.“
In diesem Zusammenhang bietet sich auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia als Lernumgebung an.[3]
Wikipedia wird nicht nur von Lehrkräften wie Schülerinnen und Schülern bei der Wissenssuche gern
benutzt. Der medienkompetente Umgang mit dieser Quelle ist eine unter anderem von der Schule zu
vermittelnde Fähigkeit. Wikipedia bietet dem Nutzer aber nicht nur die Möglichkeit, Texte zu lesen, zu
prüfen und zu verwenden, sondern auch selbst Veränderungen an Artikeln vorzunehmen oder Artikel
neu zu schreiben.
Deshalb ist Wikipedia geeignet, gleichzeitig als Unterrichtsmedium zur Förderung

der Lesekompetenz,

der Medien- und Informationskompetenz und

der Schreibkompetenz
eingesetzt zu werden.
Deutsch als Zweitsprache (NIBIS)
Medien vom Buch bis hin zu Apps kommen eine besondere Bedeutung bei der Förderung von Kinder
und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache zu. Methoden mit Medieneinsatz sin besonders wirksam
und unterstützen zugleich die Lesekompetenz
Medienbildungskonzept (NIBIS)
Medienbildungskonzepte verbinden pädagogische, technische und organisatorische Aspekte. Sie
integrieren den Medieneinsatz in den Unterricht und bilden die Kooperationsbasis für Kollegium,
Schulleitung und Schulträger. Medienbildungskonzepte formulieren Erwartungen an
Investitionsentscheidungen und bieten Planungssicherheit für Schulen. Schulintern zielt der Prozess der
Medienkonzeptentwicklung auf die Verbesserung des Unterrichts.
Im Ergebnis sind sie Grundlage kommunaler Medienentwicklungsplanung zur Ausstattung der Schulen
mit Computern, Software und der notwendigen Netzwerk-Infrastruktur. Technik soll pädagogische
Prozesse unterstützen - muss also, wenn sie intensiv genutzt werden soll, genau zu den unterrichtlichen
Zielen passen.
Nach dem Orientierungsrahmen für Schulqualität in Niedersachsen zählen in der Gesamtkonferenz
abgestimmte schuleigene Medienbildungskonzepte zu den Qualitätsmerkmalen von Schulen.
Medienentwicklungsplan (NLQ)
Der Begriff „Medienentwicklungsplan" ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich belegt.
Medienentwicklungspläne können auf der Ebene einzelner Schulen, auf Ebene des einzelnen
Schulträgers bzw. auf der Ebene von IT-Regionen erstellt werden. Ein Medienentwicklungsplan
beschreibt die Verfahren und Vorgehensweisen bei der Ausstattung der Schulen mit der notwendigen
Infrastruktur und beinhaltet ein Konzept zur kostengünstigen und effektiven Wartung und Betreuung
der Systeme. Ein Medienentwicklungsplan schafft damit die Voraussetzungen für das Lehren und Lernen
mit neuen Medien in den Schulen.
Grundlage für den Medienentwicklungsplan des Schulträgers sind pädagogische Medienkonzepte der
Schule, in denen orientiert an den Bildungsplänen des Landes und am jeweiligen Profil der Schule der
Einsatz von Multimedia und Internet in den einzelnen Unterrichtsfächern beschrieben wird. Das
pädagogische Medienkonzept soll sowohl die gegenwärtige Nutzung der Medien beschreiben, als auch
einen Ausblick auf die zukünftigen Nutzungsvorstellungen geben
Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule (NLQ)
6.2. Medienentwicklungsplanung der Schulträger
Ein kommunaler Schulträger ist nach § 108 NSchG verpflichtet, die erforderlichen Schulanlagen zu
errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Zur
Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln gehört auch die Ausstattung mit Medien.
Zum Einen werden die Verwaltungsbereiche der Schulen ausgestattet, gewartet und häufig durch
städtische Mitarbeiter betreut, zum anderen separat davon der Bereich der pädagogischen
Unterrichtsmedien durch die Schulverwaltung und die Mitarbeiter der Schulen.
Dabei muss sich die Sachausstattung der Schulen an dem allgemeinen Stand der Technik und den
Bedürfnissen der lehrplanmäßigen Aufgabenerfüllung orientieren, die in den Kerncurricula der
Unterrichtsfächer festgelegt sind. Die Verwaltung eines kommunalen Schulträgers erarbeitet einen
Medienentwicklungsplan und ein Konzept, welches Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und
Support der Hard- und Software enthält.
Die Medienentwicklungsplanung ist als Managementprozess zu verstehen. Demnach ist die
Medienentwicklungsplanung nicht nur das Aufstellen einer Ausstattungsplanung, sondern beschreibt
vielmehr einen komplexen Prozess, in dem die Anpassung an technische und gesellschaftliche
Entwicklungen als dauerhafte Organisationsaufgabe begriffen und dargestellt wird.
Dabei sind die Definition der Aufgabenstellung, die Ermittlung der verfügbaren und notwendigen
Ressourcen, die vorhandenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, das notwendige
Qualifizierungsprogramm und eine begleitende Evaluation grundlegende Faktoren des Konzepts.
Der Medienentwicklungsplan soll dazu dienen, an Standards ausgerichtete pädagogische Konzepte zu
erstellen, bereits bestehende an Standards auszurichten und diese dann mit dem technischen und
organisatorischen Konzept verbinden, um ein Lernen mit und über Medien in den Schulen auf Dauer zu
gewährleisten und die Investitionen eines kommunalen Trägers in die IT-Infrastruktur nachhaltig zu
sichern.
Ausgangspunkt des Medienentwicklungsplans ist die strategische Ausrichtung durch die Auswertung
und Zusammenführung der individuellen Medienbildungskonzepte der Schulen zu einem
Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und Kerncurricula für die
Unterrichtsfächer. Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Ausstattung der Schulen mit möglichst
homogenen Hard- und Softwarekomponenten. Zusätzlich liefert die Auswertung Daten für eine Planung
der Infrastruktur für eine Vernetzung der Unterrichtsräume und Schulen unter Berücksichtigung der
Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit nach § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes in
Verbindung mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz, insbesondere § 6 und § 7. Auf der
Grundlage der formulierten Ausstattungsziele werden Wartungs- und Servicekonzepte zur Regelung des
First-, Second- und Third-Level-Supports entwickelt und organisiert. Dies zieht in der Regel eine
Ermittlung des Personalbedarfs für die Schulen und den Schulträger sowie Bereitstellung von
Personalressourcen und Feststellung von Kostenfaktoren nach sich. Die erwarteten baulichen
Veränderungen durch Verkabelung unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie Brandschutz und
Denkmalschutz werden formuliert. Am Ende folgt die Ermittlung des gesamten Mittelbedarfs und die
Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung, sowie die Festlegung eines Zeitplans für die Ausführung
des Medienentwicklungsplanes in der Umsetzungsphase. Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Der
Ablauf und die Ergebnisse werden mit Ausblick auf ein weiteres Vorgehen nach dem Ende des
Planungszeitraums evaluiert.
Ausstattungsgrundsätze (NIBIS)
IuK-Technik für den Einsatz im Unterricht
Im Hinblick auf aktuelle pädagogische Ansprüche und methodische Ansätze werden neben den
herkömmlichen Computer-Übungsräumen seit einigen Jahren zunehmend auch andere
Ausstattungsmodelle gewählt:

Computerarbeitsplätze in Klassenzimmern und Fachräumen

Medieninseln

Mobile Computersysteme

Notebook-Klassen

Internetcafés

Informations-Stationen im Pausenbereich
Die niedersächsischen Schulen haben Medienkonzepte mit unterschiedlichen Schwerpunkten
erarbeitet. Art und Umfang des Computereinsatzes sind keineswegs einheitlich, sodass kaum allgemein
gültige Aussagen über eine angemessene Computerausstattung getroffen werden können. Vielmehr ist
von den Beteiligten vor Ort (Schulen, Schulträger, medienpädagogische Beraterinnen und Berater,
Medienzentren) ein Ausstattungskonzept zu entwickeln, das die schulspezifischen Ansätze, regionale
Besonderheiten und die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Systembetreuung in Schulen (NIBIS)
Um Lehrkräfte von den technischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der
schulischen Computersysteme und Netzwerke zu entlasten, wurde im Jahr 2002 zwischen dem Land
Niedersachsen und den Schulträgern die Bereitstellung von Zusatzleistungen für Systembetreuung in
Schulen vereinbart.
Auszug aus dem "Gesetz zur Änderung von Vorschriften betreffend den kommunalen Finanzausgleich"
vom 28.August 2002 (Nds.GVBl. Nr.25/2002 S.366):
§5
Zusatzleistungen für Systembetreuung in Schulen
Das Land zahlt den Schulträgern im Sinne des §102 in Verbindung mit §195 des Niedersächsischen
Schulgesetzes für die Wartung und Pflege der Computersysteme und -netzwerke (Systembetreuung) in
den Schulen 2.000.000 Euro im Jahr 2002 und 5.000.000 Euro in jedem Folgejahr. Die Beträge nach Satz
1 werden nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Schulträger auf die Schulträger
aufgeteilt. Der Aufteilung wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler nach der amtlichen Statistik der
allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn des Vorjahres zugrunde
gelegt. Die §§19 und 20 sowie §21 Abs.1 Satz 1, Abs.4 Satz 1 und Abs.5 NFAG gelten entsprechend."
Abhängig von regionalen Gegebenheiten wurden unterschiedliche Modelle zur Systembetreuung
entwickelt:
Bereitstellung von technischem Personal
Rahmenvertrag mit einer ortsansässigen Computerfirma
Übertragung der Mittel an die Schulen zur eigenverantwortlichen
Verwendung
Zentrale Betreuung von Schulen durch ein Medienzentrum
Beschaffung von Hard- und Software - Angebote für Schulen (NIBIS)
In der folgenden Liste finden Sie Anbieter von Hard- und Software mit speziellen Produkten oder
Vergünstigungen für Schulen. Alle Angaben ohne Gewähr. Detailinformationen finden Sie auf den
Internetseiten der Anbieter.
Weitere Ausstattungsangebote mit besonderen Konditionen für Schulen in Niedersachsen finden Sie unter
Verein n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V.
Netzwerklösungen für Schulen, Management, Schutzsysteme
AixConcept GmbH
Integrative Schulnetzwerklösung MNSpro für Verwaltung und Pädagogik, Einbindung mobiler
Endgeräte, eigener Internetfilter, Cloudanbindung mit eigener Synchronisationslösung,
Virtualisierungstechnologien, professionelles WLAN für mobile Anwendungen und entsprechende
Aufbewahrungssysteme.
Arktur Schulserver
Kostenloser LINUX-Schulserver
CampusLan
Die pädagogische Oberfläche CaLa vCE wurde in Zusammenarbeit mit Lehrkräften entwickelt.
Automatischer Datenimport, Internetzugangskontrolle, Remote Control, Prüfungsmodus, Applikations, Drucker- und Dateiverwaltung, Terminalserver, Konfigurationsreset.
Cisco Systems
Netzwerkinfrastruktur, E-Government, technische Unterstützung, Konzepterarbeitung
Dr. Kaiser Systemhaus
PC-Wächter Hard- und Softwarelösung zum Schutz vor Manipulationen. AdminDidakt bietet
Funktionen zur Unterstützung der Lehrkraft beim Unterricht im Computerraum. Hardware-Videonetze
zur Übertragung von Monitor-, Tastatur- und Maussignalen zwischen den Computern.
dtm-systems
Internet-Sperre für Klassenräume (i.Blocker), Software-Festplattenwächter mit zentraler
Netzwerksteuerung (drive.keeper).
EduSystem
Netzwerklösungen: Terminalserver, Thin Client, IServ-Schulserver, aufsichtsarme Lerninseln, Trolly für
Notebooks, Minimierung der Stromkosten.
EXTIS GmbH
entwicklet und vertreibt den Open School Server und bietet eine Reihe von Dienstleistungen wie
Schulungen, Vor-Ort-Installation und Anpassungen zu diesem Server an.
H+H Software GmbH
NetMan for Schools: Pädagogisches Netzwerk mit Benutzerverwaltung und Funktionen zur Steuerung
des Klassenraumes, unterstützt sowohl PCs und Notebooks in reinen LAN-Umgebungen als auch die
Einbindung von Terminalservern und Thin Clients. Auch für gemischte Umgebungen geeignet. Spezielle
Funktionen zur Integration von Notebooks.
iSERV
LINUX-File Server und Kommunikationsserver für Schulen
jambo GmbH
elimu - Komplettlösung für IT-basierten Unterricht: Zentrale Softwareverwaltung - dezentrale
Rechenleistung, einfache Störungsbeseitigung, Benutzerverwaltung, Klassenraumsteuerung,
Intenetzugangskontrolle. Parallele Nutzung von Microsoft- und OpenSource-Betriebssystemen.
KlasseMobil
Systeme für mobilen IT-Einsatz in Schulen: Beamerkoffer, Racks und Transportwagen für Notebooks
LANCOM Systems GmbH
Deutscher Hersteller zuverlässiger Kommunikationslösungen. Erfahrung in der Ausstattung von
Bildungs- und Forschungseinrichtungen mit professionellen Netzwerklösungen.
Sonderprogramm "Zukunft: Bildung!" mit Vorzugskonditionen für Forschung und Lehre.
linuxmuster.net
Freie Linux-Musterlösung für schulische Netzwerke
Mandala Internet, EDV-Service GmbH
WLAN-Infrastruktur, Switches, Router, Netzwerklösungen, Terminalserverlösung
Mastersolution AG
Entwicklung und Vertrieb von Software für Kommunikation und Lernen:
Klassenraum-Management, Computerschutz, LAN-Messenger und IT-Verwaltung sowie
Softwarelösungen wie das Virtual Communication System [VCS] mit virtuellem Klassenraum für OnlineMeeting und Webinare, das Lern Management System [LMS] als Lernplattform, Wissensdatenbank und
Trainingsportal, das Video Management System [VMS] für Videoportal, Mediendistribution und
Videoredaktion sowie das Simulation and Authoring System [SAS] mit Simulationswerkzeug,
Autorensystem und Wissensmanagement. Neu: MASTERSOLUTION SHOW – das mobile 3D Filmstudio.
MHEX
Pädagogische Netzwerkplattform MHEX NSS 2003: Internetsteuerung, Schülerverwaltung,
Projektarbeit, Aufsicht, Kommunikation, Koordination.
MTS Reinhardt
Einrichtung, Nutzung und Wartung von Schulnetzwerken mit MTS EDUCATOR®. Pädagogische
Oberfläche mit didaktischen Funktionen, Benutzerverwaltung, Schuljahreswechsel, Druckseitenzähler,
Datensicherung, Softwareverteilung, Festplattenschutz, CD-/DVD-Virtualisierung, Proxy, Einbindung
privater Endgeräte, Zugriff von außen, Einbindung externer Lernplattformen, Raumbuchungssystem
etc.
NewClass Multimedia
PC-Cop: Festplattenschutz und Klonen von Festplatten über das Netzwerk.
NewClass: Hardwarebasiertes, multimediales Audio- und Videonetz
PCI Software GmbH
NetSupport School: Softwarelösung für pädagogische Netzwerke
Ramcke DatenTechnik
Pädagogische PC-Vernetzung mit INiS: Netzwerkbetreuung, automatische Benutzerverwaltung,
Systempflege, Bildschirmübertragung, Internet- und Desktopkontrolle. Dynamisches NotebookManagement und Portalzugang für die Arbeit von zuhause. Sicherheitssoftware HDGUARD für
Notebooks und PC mit zentraler Adminstration.
SBE networks
Schulserverlösung logoDIDACT auf Linux-Basis
SchoolNetTools
Lehrertools für vernetzte Computerräume: Dateimanagement, Bildschirmübertragung
Seventythree Networks GmbH
Pädagogische Netzwerke in Terminal-Server-Umgebungen. Softwareprodukte: Schuladmin,
TestGenerator
SYSTECH
Pädagogische Netzwerke, PC-Schulungssystem
TIME for kids
Kinder- und Jugendschutz im Internet. Filtersoftware und Unterrichtsquellen.
Univention
Infrastrukturmanagement und Schulserver
Software
Comparex (PC-Ware)
Software-Rahmenverträge für den öffentlichen Dienst
Cornelsen
Unterrichtssoftware
co.Tec
Software für Schule, Ausbildung, Weiterbildung
Diesterweg
Unterrichtssoftware
Ernst Klett Verlag GmbH
Digitale Materialien für Lehrkräfte und Schüler
Eugen Traeger Verlag
Entwicklung und Vertrieb von Lern- u. Therapie-Software
Freie Software und Bildung
SuSE-Linux kostenlos für Schulen
Microsoft
Angebote und Initiativen für den Bildungsbereich
Medienwerkstatt Mühlacker Verlagsgesellschaft mbH
Lernprogramme und Unterrichtsmaterial (Schwerpunkt Grund- und Förderschulen), Arbeitsmaterialien
für Lehrerinnen und Lehrer
MÜLLER UND STEIN software
Perpustakaan - Software für Schulbibliotheken
Novell
Netzwerkbetriebssystem NetWare zu Sonderkonditionen für Schulen und Bildungseinrichtungen
PädBoutique
Schul- und Lernsoftware, Programme zur Unterrichtsvorbereitung, Programme für therapeutische
Einrichtungen und Links zu pädagogischen Adressen.
Softmaker
SoftMaker Office
Steckenborn
Software-Schulversionen verschiedener Anbieter
team software
Software-Lizenzprogramme für Schulen, Behörden und Bildungseinrichtungen
Bildungshaus Schulbuchverlage Westermann Schroedel Diesterweg Schöningh Winklers
Unterrichtssoftware, interaktive Materialien
Materialien und Fortbildungsangebote
Herdt-Verlag
EDV-Schulungsunterlagen zu Schulkonditionen
Intel(R) Lehren Interaktiv
Kostenlose Online-Kurse für Lehrkräfte.
lernmodule.net
Die gemeinnützige Gesellschaft bietet computerbasierte Lernmodule inklusive Lernplattform gratis für
Schulen. Gemeinsam mit zahlreichen Partnern werden aktuell außerdem zwölf SCORM-Lernmodule für
die Einbindung in die eigene Schul-Plattform zur Verfügung gestellt.
redmond´s Verlag
Trainingsunterlagen für die IT-Aus- und Weiterbildung
Studienkreis
Lernmaterialien für Grundschule und Sekundarstufe I
Präsentationstechnik
AVI-Studio, Audio- visuelle Informationssysteme GmbH
Interaktive Whiteboards, Monitore, Beamer, Tageslicht- und Diaprojektoren, Leinwände,
Beschallungstechnik, Videotechnik, Mediensteuerungen, Reparatur, Montage, Vermietung, Beratung
und Schulung
Conen Produkte GmbH & Co.KG
Tafel der Zukunft: Interaktive Projektionstafeln
Demolux
Projektionsgeräte, Lerninseln, PCI-Schutzkarte zur Sicherung der Konfiguration
Easisoft
Herstellerunabhängige Software (Easiteach Next Generation) für den Einsatz an interaktiven
Projektionstafeln und anderen interaktiven Unterrichtswerkzeugen. Förderprogramm für
Niedersachsen über n-21.
Futurum-Activ
Interaktive Whiteboards (Activboard) zu Schulkonditionen, Beratung, Vertrieb und Montage
HAYES media - Präsentations- und Medientechnik
Medienplaner, technischer Dienstleister, Lieferant und Installateur. Funktionale und budgetgerechte
Komplettlösungen für den Schul- und Seminarbetrieb. Projektoren und Leinwände, Interaktive Displays
und Whiteboards, Dokumentenkameras, digitale Vertretungspläne, Raumbuchungssyteme,
Beschallungen.
ilp - interactiv learning and presentation GmbH
Interaktive Whiteboards und mehr: Lösungspakete um das Activboard von Promethean für den
Schulbereich
jhs - Konferenzsysteme Trainingssysteme GmbH
Medienmöbel, interaktive Projektionstafeln
Konzept…GmbH
Herstellerunabhängiger Lieferant interaktiver Medien für die Schule (interaktive Whiteboards,
Abstimmungs- und Abfragesysteme, Präsentationsausstattung und -möbel, IT-Möbel, Präsenter,
einschl. Computer und Software). Evaluationsberatung und Durchführung von Evaluationsstudien.
Schulungen bundesweit.
KSI-Systems
Projektions- und Beschallungstechnik zu Schulpreisen: Beamer, Leinwände, Mikrofonie, Beschallung,
Projektionstafeln, Pinnwände, Flipcharts
Promethean
Interaktive Projektionstafel ACTIVboard
SMART Technologies
Interaktive Whiteboards, Software
TIGERSOFT Systemhaus
Interaktive Whiteboards (Activboards) zu Schulkonditionen, Software, Beratung, Vertrieb und Montage
durch zertifizierte Installateure.
TLS Communication GmbH
Mobile Beschallungsanlagen für Klassenräume und Aulen, Multi-Media-Anlagen, Übertragungs/Medien-Technik, Videonetze
Udo Gärtner GmbH
Präsentationssysteme, Interaktive Projektionstafeln, ELMO Visualisierer
VD Media GmbH
Smart Board interactive Whiteboards zu Schulkonditionen (SMART Certified Reseller), Schulungen
durch von Smart zertifizierte Trainerin, Beamer, Leinwände, Kiosksysteme, digitale Beschilderung,
Beschallungsanlagen, etc..
Händler mit Hard- und Softwareangeboten für Schulen
edupunkt.de
Anti-Malware-System "Panda Endpoint Protection Plus" für Schulen und
Schulträger in einer vergünstigten GOV-Lizenz. Neue und gebrauchte Hardware sowie die edupunkt.deAkademie mit Seminaren rund um IT-Sicherheit in Schulen.
edutech
Computer, Zubehör, Software, Beamer, Projektionstafeln zu Schulkonditionen
FundK Apple Premium Reseller Hannover
Apple-Computer mit Sonderkonditionen für Schüler, Lehrkräfte und Schulen. Spezielle Angebote für
Notebookklassen
Kuhlmann IT Systeme
Online-Anmeldeportale für Schulen, Schülerverwaltungsprogramme, Virtualisierung und
Netzwerktechnik.
mobile IT Systems GmbH
Präsentationssysteme, Notebook-Transportwagen, Notebook-Beamer-Kofferlösungen.
Schwarz Computer Systeme GmbH
Hard- und Software für Schulen: PC-Sheriff, PC-Sheriff 2000, NComputing Virtuell Desktop, i-NETMenue - Software für Ganztagsbetreuung.
VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG
Schulpakete: Interaktive Projektionstafeln, auch mobile und höhenverstellbare Komplett-Lösungen,
Notebook-Transportwagen, Medien- und Computermöbel, Vor-Ort-Beratung, Montageservice,
Schulungsangebote.
Stand: 02.06.2
NLQ, Heiko Nealon
Fachdienst II/1
Axel Heyerhorst
Schule, Sport und Kultur
21.11.2016
Vermerk
Sitzung des Schulausschusses am 17.11.2017
TOP 9b): Haushaltsanträge
hier:
Antrag der Grundschulen zur Systembetreuung und Medienausstattung an
allen Grundschulen zum Haushalt 2017
Die Schulleiterin der Adolf-Grimme-Schule, Frau Geyer beschreibt die zumeist
unzulängliche Medien-Geräteausstattung an den Grundschulen und die nicht
gegebene aber erforderliche Systemadministration durch Fachleute. Dies können die
Schulen mit den derzeitigen Schulbudgets nicht leisten.
Sie bittet darum, dass der Schulträger zunächst das Problem der
Systemadministration für die Schulen löst und die Schulen anschließend in die Lage
versetzt werden, sich mit erforderlicher Hardware auszustatten.
Herr Heyerhorst schlägt vor, dass die Verwaltung bis zu den Sommerferien 2017 mit
den Grundschulen ein Konzept für die Systemadministration erstellt. Hierin sollen die
dafür benötigten Hardwarekomponenten, die Investitionsosten und Kosten für die
künftige Administration durch eigenes oder durch Fremdpersonal dargelegt werden.
Nach Einschätzung des Fachdienstes ZD.3-EDV sind zur Konzepterstellung
Fremdleistungen mit einem Auftragswert von ca. 6.000 € zu vergeben. Dieser Betrag
ist im EDV-Etat 2017 nicht enthalten und müsste zusätzlich eingestellt werden.
Herr Kansu weist darauf hin, dass zur Realisierung voraussichtlich auch die
Gebäudewirtschaft begleitende Arbeiten erledigen müsse und Brandschutzkonzepte
zu beachten seien.
Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen den Vorschlag der Konzepterstellung und
fordern die Verwaltung auf, den Ansatz von 6.000 € noch in den Beratungsgang für
den Haushalt 2017 zu geben.
An den Rat der
Stadt Barsinghausen
und den Bürgermeister
Herrn Lahmann
Antrag auf Zuwendungen in Höhe von
25.000,- € für das Haushaltsjahr 2017
Barsinghausen, 18. November 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Fortführung unserer Arbeit im Stadtmarketing beantragen wir hiermit eine
Zuwendung der Stadt in Höhe von 25.000,- € für das kommende Haushaltsjahr.
Es ist uns in den zurückliegenden zwei Jahren gelungen zahlreiche Akteure aus
beinahe allen Ortsteilen unserer Stadt projektbezogen einzubinden.
Daraus sind große Projekte wie der Kunst- und Kulturkalender und der Tag der
Ortsteile entstanden, die eine beachtliche Wirkung nach Innen und Außen entfaltet
haben, es wurden aber auch zahlreiche niederschwellige Projekte, wie z.B.
Kooperationen mit dem HVB und eine Wiederbelebung der Hausbesuche zur
Festigung stadtinterner Netzwerke realisiert.
Wir wollen 2017 den eingeschlagenen Weg weiter verfolgen und bieten mit unserer
ehrenamtlichen Arbeit die dafür nötige Kontinuität an.
Wir wollen auch in Zukunft an unserem Finanzierungsmodell festhalten, wonach wir
als Verein 1/3 unseres finanziellen Bedarfs aus Beiträgen decken, 1/3 über
Sponsoren zu finanzieren versuchen und die Stadt 1/3 unseres Budgets deckt.
Für einen Austausch, oder zur Klärung eventueller Fragen stehen wir Ihnen
selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hendrik Mordfeld
„unser Barsinghausen e.V.“
Siegfried Lehmann-Stiftung
Stadt Barsinghausen Bergamtstr. 5 D-30890 Barsinghausen
Siegfried Lehmann-Stiftung
An den
Bürgermeister der Stadt Barsinghausen
c/o
Stadt Barsinghausen
Bergamtstr. 5
D-30890 Barsinghausen
[email protected]
Ihr Zeichen
Ihr Schreiben vom
Aktenzeichen
29.11.2016
Unterstützung der Siegfried Lehmann-Stiftung
Antrag:
Die Stadt Barsinghausen unterstützt die Siegfried Lehmann-Stiftung bei der längerfristigen
Sicherstellung der Geschäftsführung. Hierfür werden 1.200 Euro im Haushalt 2017 eingestellt.
Begründung:
Die Siegfried Lehmann-Stiftung existiert seit 1982. Sie wurde von Angehörigen der aus Barsinghausen
emigrierten jüdischen Familie Lehmann nach amerikanischen Recht gegründet und später in eine
unselbstständige Stiftung der Stadt Barsinghausen übergeleitet. 2003 wandelte der Rat der Stadt
Barsinghausen die Stiftung in eine selbstständige Stiftung um. Dazu verabschiedete er im Oktober 2003
eine Satzung und berief, nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, am 15. Januar 2004 die
Mitglieder des Kuratoriums für die erste fünfjährige Amtsperiode. Seitdem hat sich die Berufung neuer
Kuratoriumsmitglieder mehrfach wiederholt.
Mit dem in der Satzung verankerten Stiftungszweck übertrug der Rat der Stadt der Stiftung die Aufgabe,
„durch das Gedenken an Siegfried Lehmann und seine Familie, die Erinnerung an die Schicksale der
jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wach zu halten“. Hieraus ergab sich eine enge, starke
Verbundenheit der Stadt (Rat, Verwaltung) mit der Stiftung. Dem entsprach, dass die Stadtverwaltung
die Geschäftsführung durch einen hauptamtlich Beschäftigten der Stadt wahrnahm ‒ drei Jahrzehnte
lang. Die ersten Jahre war die Geschäftsführung beim Büro des Rates angesiedelt; 1997 wurde sie
dem Schul- und Kulturamt (heute FD II/1) übertragen, und hier dem damaligen Stadtarchivar Herrn
Eckard Steigerwald.
Im Rahmen der Haushaltssanierung beschloss der Rat der Stadt 2012, die Geschäftsführung der
Siegfried Lehmann-Stiftung mit Beginn der Rente von Herrn Steigerwald am 1. Juni 2015 einzustellen.
Ab 2016 sollten damit jährlich 11.000 € eingespart werden.
Mit etlichen Veranstaltungen, besonders zu den Verleihungen des Siegfried Lehmann-Preises und den
Holocaust-Gedenktagen, den Stolpersteinverlegungen usw. hat die Siegfried Lehmann-Stiftung dem
vom Rat der Stadt in der Stiftungssatzung fixierten Stiftungszweck umgesetzt. Damit hat sie in
Barsinghausen eine besondere Tradition der historischen Kulturarbeit entwickelt, die auch angesichts
der gegenwärtigen politischen Entwicklungen unbedingt fortgesetzt werden sollte.
Ohne ein stärkeres Engagement der Stadt Barsinghausen lässt sich dieses Niveau jedoch nicht
längerfristig aufrechterhalten. Zum Erhalt der Stiftung muss die Stadt einen kleinen Eigenbeitrag leisten.
Die Kompensation des HSK-Vorschlages kann über die aufsuchende Integrationsberatung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Lilli Bischoff
Vorsitzende
Siegfried Lehmann-Stiftung – Kuratorium
Siegfried Lehmann-Stiftung – Vorstand
Vorsitzende:
Lilli Bischoff
Friedensburg 7
30890 Barsinghausen
Tel.: 05035/336
E-Mail:
[email protected]
Vorsitzender:
Marc Lahmann
c/o Stadt Barsinghausen
Bergamtstr. 5
30890 Barsinghausen
Tel.: 05105/774-2225
E-Mail: [email protected]
Stellv. Vorsitzender:
Dirk Hasselhof
Birkhahnweg 2
30855 Langenhagen
0511/697735
E-Mail:
[email protected]
Stellv. Vorsitzender:
Eckard Steigerwald
An den Papenstücken 30A
30455 Hannover
Tel.: 0511/456989
E-Mail:
[email protected]
VORHABENBESCHREIBUNG Kulturfabrik Krawatte in Barsinghausen Stand 27. Oktober 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Das Vorhaben 2. Die Ausgangslage 3. Die Initiatoren 3.1 Die Kunstschule Noa Noa e.V. Barsinghausen 3.2 Der Kunstverein Barsinghausen e.V. 3.3 Die Entstehungsgeschichte 3.4 Der Kulturverein Krawatte e.V. 4. Partner 5. Die Entwicklung soziokultureller Strukturen und Kooperationen 5.1 Grundsätze 5.2 Erste Schritte 6. Das Gebäude 6.1 Standort 6.2 Geschichte und Größe 7. Das Raum‐ und Nutzungsprogramm in der Zielvorstellung 7.1 Das Erdgeschoss 7.2 Das Obergeschoss 7.3 Der Beginn als Kulturfabrik 8. Die Finanzsituation Bau 8.1 Baukosten 8.2 Betriebskosten in der Zielvorstellung 9. Zusammenfassung und Ausblick 1. Das Vorhaben Mit der Kulturfabrik Krawatte entsteht ein soziokulturelles Zentrum als Ort kultureller Bil‐
dung, in dem und von dem ausgehend Menschen aus Barsinghausen das kulturelle Leben der Stadt gestalten und entwickeln können. Die Kulturfabrik Krawatte bietet mit ihren Räumen und der zugehörigen technischen Infra‐
struktur die notwendige Voraussetzung für ein erweitertes vielfältiges Spektrum kulturell‐
künstlerischer Aktivitäten in Barsinghausen. 1
Gruppenräume, Werkstätten, Probebühne, Gemeinschaftsküche, Veranstaltungsräume und Außengelände stehen für eine selbstorganisierte Nutzung durch Vereine, Bürgerinitiativen, spontane Gruppierungen, Künstler und Einzelpersonen zur Verfügung. Der Kulturverein Krawatte e.V. wird als Betreiber die Vernetzung und Kooperation der Akteu‐
re voranbringen und unterstützen und weniger artikulationsstarken Bevölkerungsteilen Stimme verleihen und Teilhabe erwirken. Er wird in Zusammenarbeit mit weiteren Kulturinitiativen die Menschen in Barsinghausen und Umgebung zur Teilnahme an vielfältigen kulturellen Projekten einladen und Veranstaltungen aller kulturellen Sparten wie Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst und Literatur selbst durch‐
führen oder andere Akteure dabei beratend unterstützen. Die Entfaltung und Entwicklung kreativer, kommunikativer und ästhetischer Fähigkeiten des Einzelnen sowie die Ermutigung zu Mitwirkung und verantwortlicher Eigeninitiative versteht der Kulturverein als seine zentrale Aufgaben. So wird in Barsinghausen ein Ort der Begegnung und des kreativen Austauschs aller Milieus und Kulturen entstehen, an dem Strittiges diskutiert, Neues erprobt und Fremdes als Berei‐
cherung erlebt wird. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung von Mann und Frau ist selbst‐
verständlicher Bestandteil der Vereinskultur. Ziel ist es also, den gegenseitigen Respekt im Zusammenleben aller Bevölkerungskreise zu fördern sowie zu innovativer Zusammenarbeit und zur offenen gesellschaftlichen Debatte anzuregen. 2. Die Ausgangslage Im Kulturleben der Stadt haben sich längerfristig fünf Akteure etabliert: die ehrenamtlich be‐
triebene Agentur Calenberger Cultour & Co v. a. mit einem Theaterprogramm im Schulzent‐
rum und ausgesuchten Musikangeboten im Konventsaal des Klosters, das Amateurtheater Deister‐Freilichtbühne mit seinen viel besuchten Aufführungen im Sommer, das Bergwerks‐
museum mit den touristisch attraktiven Einfahrten in den Klosterstollen sowie die Kunstschu‐
le Noa Noa und der Kunstverein Barsinghausen. Hinzu kommen ein reiches Vereinsleben vom Schachclub bis zum NABU, von Gesangsverei‐
nen bis zu jüngeren A‐Capella‐Chören und Bands sowie die kulturellen Aktivitäten der Kirchen und politischen Gruppierungen. Nicht wenige arbeiten fast verborgen in ihren Nischen oder richten ihre Treffen und Veranstaltungen eher sporadisch und an wechselnden Orten aus. In den dörflichen Ortsteilen bieten unterschiedliche Einrichtungen von der Feuerwehr bis zum Dorfgemeinschaftshaus vereinzelt kulturelle Veranstaltungen an. Jugendliche und mobile Erwachsene nehmen vor allem das Kultur‐ und Unterhaltungsange‐
bot der Hauptstadt wahr. Sie vermissen ein verlässliches und für sie attraktives Angebot am Ort. Das gilt erst recht für die auf erreichbare Veranstaltungen angewiesenen Senioren und junge Familien. 2
Seit Jahren existiert ein „Kultur‐Stammtisch“ der ehrenamtlichen Kulturanbieter, der gemein‐
same Belange und aktuelle Probleme bespricht. Er wurde im Jahre 2016 neu belebt durch den Stadtmarketing‐Verein „Unser Barsinghausen“ von Barsinghäuser Kaufleuten und Unterneh‐
men. Dieser initiierte die Herausgabe der vierteljährlich erscheinenden Broschüre „Barsing‐
häuser Kulturtermine“ und veranstaltete in der Innenstadt erstmals den „Tag der Ortsteile“, an dem alle Kulturinitiativen ihr Engagement öffentlich darstellen können. Ein Zeichen zu‐
nehmenden Bewusstseins für die Bedeutung von Kultur in der Stadtentwicklung. Viele der zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen (wie die Lesehilfen für Kinder oder die Betreuung von Flüchtlingsfamilien) und der kulturellen sowie sozialen Interessengruppen (wie die Fotofreunde, Schach‐ oder Bridgegemeinschaften) finden oft in privaten oder wenig geeigneten Räumen statt und stoßen so an ihre Grenzen. Es fehlt eine kulturelle Mitte, die ein beständiger Ort solcher Aktivitäten und Anziehungs‐
punkt für möglichst viele Barsinghäuser wird und so zur Entwicklung der sozialen Struktur des gesamten „Stadt“‐Gebiets und seiner Identität beiträgt. Die Kulturfabrik Krawatte soll diese Lücke ausfüllen. Sie soll die reiche, aber zersplitterte soziale und kulturelle Vielfalt der Stadt widerspiegeln, bündeln und das Miteinander entfalten. Sie wird die Lebensqualität in Bar‐
singhausen verbessern und zugleich mit ihrem kulturellen Programm über die Grenzen Bar‐
singhausens hinaus Besucher aus dem erweiterten Umland anziehen. 3. Die Initiatoren Da die Stadt Barsinghausen aufgrund ihres Haushaltskonsolidierungsvertrags mit dem Land Niedersachsen ihre freiwilligen Aufgaben drastisch einschränken musste und die kulturelle Versorgung in wesentlichen Teilen ehrenamtlichen oder institutionellen Trägern überließ, wurden die Kunstschule Noa Noa e.V. und der Kunstverein Barsinghausen e.V. selbst initiativ, um ihre unzureichende Arbeitssituation zu verbessern und sich Entwicklungschancen zu er‐
öffnen. 3.1 Die Kunstschule Noa Noa e.V. Barsinghausen Sie bietet seit 25 Jahren für Kinder und Erwachsene kunstpraktische Kurse an und ist soziokul‐
turell ausgerichtet. Sie arbeitet erfolgreich mit Schulen und anderen öffentlichen Trägern zu‐
sammen – auch außerhalb Barsinghausens. Die Kunstschule arbeitet inklusiv und hat mit Pro‐
jekten wie den alljährlich veranstalteten Theaterproduktionen mit Behinderten „Die wilden Schwäne“ auf sich aufmerksam gemacht, ebenso mit ortsbezogenen Projekten wie dem Bau des außergewöhnlichen „Wohnzimmers im Freien“ im Zechenpark, das zu einer Attraktion geworden ist. Die Kunstschule Noa Noa finanziert ihre Arbeit durch ‐ Mitgliedsbeiträge ‐ Mietzuschuss der Stadt ‐ Spenden ‐ Teilnahmegebühren ‐ z.T. Projektförderung. 3
3.2 Der Kunstverein Barsinghausen e.V. Er arbeitet bereits zehn Jahre lang ehrenamtlich und sieht seine Aufgabe darin, lokaler, regio‐
naler und überregionaler zeitgenössischer Kunst ein Forum zu bieten und damit in der Stadt‐
gesellschaft Diskussionsanlässe zu geben. Eine große Rolle spielt dabei die Kunstvermittlung, die in Kooperation mit der Kunstschule Noa Noa durchgeführt wird und zunehmend ein gemischtes Publikum erreicht. Die Teamer der Kunstschule leiten im Auftrag des Kunstvereins jährlich bis zu zehn ausstellungsbezogene Workshops mit Erwachsenen ‐ das sind meist Senioren ‐ und vor allem Schulklassen. Alle Schulen sind in einem Kontaktlehrerprogramm beteiligt. Besonders eng ist die Zusammenar‐
beit mit der Barsinghäuser Bert‐Brecht‐ Förderschule. Ein Höhepunkt der soziokulturellen Ko‐
operation war in 2010 das große Integrationsprojekt „Unser Raum der Kulturen“. Der Kunstverein finanziert seine Arbeit durch ‐ Mitgliedsbeiträge ‐ Unterstützung der Stadt ‐ Spenden ‐ v.a. aber Projektförderung der Ausstellungen durch das Land, die Region und kulturelle Stif‐
tungen. 3.3 Die Entstehungsgeschichte Die jetzigen Räume sowohl der Kunstschule Noa Noa als auch des Kunstvereins sind nicht barrierefrei. Die Räume der Kunstschule sind zudem allzu beengt und die des Kunstvereins nicht heizbar. Beide Vereine suchen daher seit Jahren geeignetere Alternativen. 2014 ermutigte ein Barsinghäuser Bürger, der anonym bleiben möchte, die beiden Vereine mit der Zusage einer großzügigen Spende zur Suche nach einem gemeinsamen Haus, in dem sich auch die bisherige erfolgreiche Kooperation weiter optimieren ließe. Sie fanden in güns‐
tiger Lage die leerstehende ehemalige Krawattenfabrik Ahlborn, die nicht nur beiden Verei‐
nen gute Möglichkeiten eröffnet, sondern vor allem auch Raum genug bietet für die Erweite‐
rung der bisherigen Kooperation hin zu einem soziokulturellen Zentrum. 3.4 Der Kulturverein Krawatte e.V. Er wurde im Januar 2016 gegründet mit dem Ziel „Einrichtung und Betrieb der 'Kulturfabrik Krawatte' in Barsinghausen und ihre Entwicklung zu einem soziokulturellen Zentrum“. Der Verein arbeitet ehrenamtlich. Gründungsmitglieder sind unter anderen die Kunstschule Noa Noa e.V. und der Kunstverein Barsinghausen e.V. Den Vorstand bilden laut Satzung vier Personen, und zwar jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kunstschule Noa Noa e.V. und des Kunstvereins Barsinghausen e.V. und ein oder zwei von der Mitgliederversammlung hinzu gewählte Vorstandsmitglieder. Der Kulturverein Krawatte e.V. hat das Ziel, über die bestehenden Angebote hinaus ein viel‐
fältiges und beständiges Kulturangebot in Barsinghausen zu ermöglichen und als kultureller Knotenpunkt die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der lokalen Akteure sys‐
tematisch zu entwickeln und dadurch ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Dazu sollen bestehende Netzwerke ausgebaut und neue entwickelt und der gegenseitige Austausch or‐
4
ganisiert und moderiert werden. Ein produktives Klima der Kooperation und Gemeinsamkeit soll erzeugt werden, in dem alle Beteiligten ihre Kompetenzen einbringen können. Der Verein wird die Akteure zudem bei ihrer Arbeit beraten. Zentrale Aufgaben sind ‐ die Öffentlichkeitsarbeit und das Anwerbung von Vereinsmitgliedern ‐ das Bilden von Netzwerken und die Öffnung für andere Gruppierungen die sich aktiv an der Gestaltung des Kulturzentrums beteiligen ‐ die Aufstellung und Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts je nach Ausbaustand ‐ die Aufstellung des jährlichen Finanzplans und der Jahresbilanz ‐ die Durchführung eigener soziokultureller Projekte und Veranstaltungen (ein erstes Projekt „Die Barsinghäuser Weltkarte“ wurde bereits begonnen). ‐ die Einrichtung und Vermietung der Räume, die Selbsthilfegruppen, Vereinen oder ande‐
ren gesellschaftlich engagierten Gruppen als Treffpunkt oder Veranstaltungsraum zur Ver‐
fügung stehen ‐ die Einstellung einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers (Kulturmanagement) und gegebenenfalls weiteren Personals ‐ die Akquisition von Fördergeldern für die Sanierung und Einrichtung des Hauses ‐ die baulichen Maßnahmen und die Instandhaltung des Grundstücks und des Gebäudes ‐ Vermietungen an Dauermieter (die ersten Dauermieter sind die Gründungsvereine Kunst‐
schule Noa Noa und der Kunstverein Barsinghausen). Im September 2017 wurde der Erbpachtvertrag für das Grundstück und das Gebäude der ehemaligen Krawattenfabrik unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 50 Jahren. Ein für die Größe des Gebäudes sehr moderater Pachtzins von 500 € pro Monat wurde verein‐
bart. Die zugesagte Spende des anonymen Barsinghäusers in Höhe von 150.000 € ist ebenfalls beim Kulturverein Krawatte e.V. eingegangen. 4. Partner Fachkompetente Partner begleiten das Vorhaben und beraten bei der Umsetzung. Der Kul‐
turverein Krawatte ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur LAGS, die ihn bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens unterstützt. Dr. H.J. Siewert, ehemaliger Refe‐
ratsleiter im Ministerium für Wissenschaft und Kultur, ist Vereinsmitglied und bringt beratend seine Erfahrung ein. Die Bauplanung hat das Barsinghäuser Architekturbüro Lüerssen über‐
nommen, das besonders über Erfahrungen bei der Planung und Ausführung öffentlicher Ge‐
bäude verfügt. 5
5. Die Entwicklung soziokultureller Strukturen und Kooperationen Der Kulturverein Krawatte e.V. steht am Anfang eines längeren Prozesses. 5.1 Grundsätzlich soll dafür gelten: Der Kulturverein Krawatte e.V. würdigt die Arbeit und den Status der oben genannten Bar‐
singhäuser Kulturanbieter sowie der anderen Gruppen, Initiativen und Vereine. Er will nicht als Konkurrenz wahrgenommen werden, sondern als Chance für die Entwicklung der Partner. Durch Vernetzung wird eine Verbesserung der Qualität der kulturellen Praxis, ein effektiver Umgang mit Ressourcen und der Aufbau sinnvoller und der Situation vor Ort angemessenen Strukturen erreicht. Das kulturelle Engagement von hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen soll sich ergänzen und zu einer hohen Qualität kultureller Arbeit führen. Die inhaltlichen Themen gemeinsamer Projekte leiten sich aus der Arbeit der Beteiligten her und beziehen sich auf ihr gesellschaftliches Umfeld. Menschen („Zielgruppen“) wird eigenes kulturelles Handeln ermöglicht, Gelegenheitsstrukturen werden hierzu geschaffen. Teilneh‐
mende werden zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Ausdrucksformen angeregt. Die angedachten „Wirkungen“ sind auch nach Projektende überprüfbar. Das „Ergebnis“ wird in den Arbeitsalltag eingespeist. Von der Kulturfabrik gehen auch künstlerische, temporäre Interventionen in den Stadtraum aus. Es könnte beispielsweise ein Projekte wie z.B. „Artist in Residence“ entstehen. Fragen zur Kulturplanung und Kulturentwicklung Barsinghausens werden gemeinsam und spartenübergreifend von den Kulturvereinen, Initiativen, freien Trägern und Einzelpersonen zusammen mit der Kommunalverwaltung behandelt. So können weitreichende Planungen und Neuentwicklungen angestoßen und gestärkt werden. 5.2 Die nächsten Schritte: Die ersten Projekte im Rahmen der soziokulturellen Arbeit sind angelaufen. Workshops der Kunstvermittlung des Kunstvereins mit Schulklassen und Flüchtlingskindern haben in den noch nicht restaurierten Räumen der Kulturfabrik stattgefunden. Freiluft‐Kurse der Kunstschule konnten auf dem Gelände durchgeführt werden. Ein interaktives Video‐
Projekt des Kulturvereins über die Zuwanderung nach Barsinghausen wurde begonnen: „Zu Hause in Barsinghausen? oder: Die Barsinghäuser Weltkarte“. Es wird von der Region Hanno‐
ver gefördert. Nach der zur Zeit laufenden Testphase werden alle Barsinghäuser Vereine und Initiativen zur Beteiligung eingeladen. Weitere Aktivitäten sind in Planung. Mit anderen Vereinen wurden erste Gespräche aufgenommen. Es geht dabei zum Beispiel um den Ausbau des Programms im Bereich Kleinkunst, Kabarett und Konzerte in Zusammenarbeit mit Calenberger Cultour & Co. und um die Nutzung des Saales und der Probebühne für zu‐
sätzliche Projekte der Deister‐Freilichtbühne in der Wintersaison. Schon jetzt liegen Anfragen z. B. von Chören und Seniorengruppen für Übungs‐ und Gruppen‐
räume vor. 6
Der Kulturverein Krawatte e.V. ist in gutem Kontakt mit der Stadt Barsinghausen, dem Bür‐
germeister und den politischen Parteien. Intensive Gespräche haben bereits stattgefunden und werden kontinuierlich weitergeführt. Die Stadt ist eingeladen, einen Vertreter in den Vorstand zu entsenden, um die gemeinsame Arbeit zu intensivieren. Im Frühjahr 2017 findet ein Tag der offenen Tür statt. Das Programm soll von unterschiedli‐
chen bestehenden Gruppen und Vereinen aus Barsinghausen gestaltet werden. Ziel ist es, ak‐
tive Kulturschaffende einzubinden und die Kulturfabrik für die Öffentlichkeit erlebbar zu ma‐
chen. Dazu ist kurzfristig die Einberufung des Kulturstammtischs geplant. Alle interessierten Verei‐
ne und Initiativen werden dazu eingeladen, um die Öffnung des Vereins und des Kulturzent‐
rums für andere Gruppen zu initiieren. Außerdem wird es verschiedene Aktionen geben, um Spendengelder zu akquirieren. Für Ende 2017 ist die Einstellung einer/s Kulturmanagers/erin geplant, der das Kulturpro‐
gramm entwickeln und betreuen wird. Sie/er wird auch die ehrenamtliche Arbeit, die in die‐
sem Bereich bereits geleistet wird, koordinieren, beraten und gegebenenfalls qualifizieren. 6. Das Gebäude 6.1 Standort Das Objekt (Egestorfer Str. 28) liegt am Rande der Kernstadt Barsinghausen und ist mit öf‐
fentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Parkraum ist ausreichend vorhanden. Bei größeren Veranstaltungen stehen auch benachbarte Gewerbeparkplätze zur Verfügung. Das Grundstück hat keine unmittelbare Nachbarschaft zu Wohngebäuden. Hinter ihm erhebt sich im Süden die begrünte Halde. Im Westen und Osten grenzen die Feuerwehr bzw. ein Gewer‐
bebetrieb an. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Norden gibt es gemischte Wohn‐ und Gewerbebebauung. Das bedeutet: keine Störungen für Nachbarn bei Veranstaltungen und durch Plein‐air‐Werk‐stätten. 6.2 Geschichte und Größe Das Grundstück umfasst 2.500 qm. Keimzelle der Krawattenfabrik Ahlborn ist der zweistöcki‐
ge Altbaumit Satteldach von ca. 1950 an der Egestorfer Str. (Grundfläche 102 qm). 1952 wur‐
de zur Halde hin die „Alte Produktion“ angebaut (171 qm), ursprünglich eingeschossig, später um ein Stockwerk mit Flachdach erweitert. 1964 wurde dem Komplex nach Osten hin die große Halle mit drei Sheds angegliedert (569 qm). Schließlich kam 1973 rückwärtig zur Halde hin der zweigeschossige Skelettbau mit neuem Treppenhaus und Flachdach hinzu (339 qm). Aus dieser Zeit stammt auch der Lastenaufzug und die große Doppelgarage (66 qm). Das gesamte Gebäude hat eine Grundfläche von 1.247 qm und bietet 1.148 qm Nutzfläche im EG und 527 qm im OG. Die gesamte Außenhülle des Gebäudes, die Dächer und die Fenster eingeschlossen, muss sa‐
niert werden. In einer Notmaßnahme wurde das Flachdach der Alten Produktion Anfang 2016 7
bereits erneuert. Die kleine „Hausmeister“‐Wohnung im OG des Altbaus wurde renoviert und ist inzwischen bezogen worden. 7. Das Raum‐ und Nutzungsprogramm in der Zielvorstellung 7.1 Das Erdgeschoss wird soziokulturell genutzt. Es ist durchgehend barrierefrei. Das Foyer öffnet sich über eine kleine Terrasse zur Straße hin. Es ist das Entree und mit seiner hellen Fassade gleichsam das Gesicht des Zentrums. Das Foyer ist der Ort für Begegnung und Kom‐
munikation. Hier trifft man sich, hält man sich in den Pausen auf oder wartet etwa bei einer Tasse Kaffee auf seinen Kurs. Hier ist die „Barsinghäuser Weltkarte“ installiert und lädt zur in‐
teraktiven Erkundung ein. Das Foyer kann aber auch für Veranstaltungen, Gesellschaften und als Gruppen‐ und Probenraum genutzt werden. Der Saal bildet mit 180 Sitzplätzen das Herzstück der Kulturfabrik. Er enthält eine mobile Bühne und ist multifunktional nutzbar. Zu ihm gehört ein Stuhl‐ und Stellwandlager, sowie ein Geräteraum. Als Künstlergarderobe dienen angrenzende Gruppenräume. Der Kunstverein wird etwa vier Ausstellungen jährlich im Saal ausrichten und ihn dafür ge‐
sondert anmieten. Es ist geplant, dass auch innerhalb der Ausstellungen Veranstaltungen (Musik, Vorträge, Lesungen) stattfinden. Die fünf Werkstätten (sauberes Atelier, Malatelier, Holzwerkstatt, Keramikwerkstatt, Außenwerkstatt) werden von der Kunstschule Noa Noa dauerhaft gemietet. Vor allem das saubere Atelier kann auch durch andere Nutzer als Gruppenraum angemietet werden. Zwei weitere Gruppenräume stehen für Vereine und Gruppen zur Verfügung. Einer von ihnen wird als Chorübungsraum und Probebühne mit Nebenraum eingerichtet. Das Büro wird gemeinschaftlich von der Geschäftsführung der Kulturfabrik sowie den Dauermietern Kunstschule und Kunstverein genutzt, so dass es täglich an möglichst vielen Stunden geöffnet ist. Ein anschließender Materialraum ist für die Lagerung der Unterlagen vorgesehen. Die Gemeinschaftsküche bietet kleineren Gruppen die Gelegenheit zu gemeinsamen Kochaktionen und steht bei grö‐
ßeren Veranstaltungen gegebenenfalls den Caterer zur Verfügung. Von ihr aus können so‐
wohl das Foyer als auch der Saal bedient werden. Eine ständige gewerbsmäßige Restauration ist nicht vorgesehen. Wünschenswert ist eine frei gebildete Küchencrew, die die Verwaltung der Küche verantwortlich übernimmt und unter anderem für Besucher ein kleines Angebot an Getränken und Gebäck bereit stellt. 8
Die WC Anlage schließt sich an das Foyer an. Es ist selbstverständlich eine Behindertentoilette geplant. Das Archiv des Kunstvereins ist in einem innen liegenden Raum neben dem Saal vorgesehen und wird dauerhaft gemietet. 7.2 Das Obergeschoss (171 qm Alten Produktion und 306 qm Skelettbau) Die Nutzung dieser Flächen steht noch nicht fest. Es gibt einen defekten Lastenaufzug, an dessen Stelle ein behindertengerecht ausgestatteter Personenaufzug eingebaut werden kann. Die Etage soll größtenteils dauervermietet werden, um mit den Mieteinnahmen die Pacht‐ und Unterhaltskosten für das Gebäude aufzubringen. Die Räume können auf Basis der Vorgaben der Mieter im Rahmen eines Masterplans zugeschnitten und eingerichtet werden. Vorstellbar sind Ateliers, Büro‐ oder Praxisräume. Anfragen von Künstlern, Designern und ei‐
ner Kunsttherapeutin liegen bereits vor. Auch eine spätere Ausweitung der soziokulturellen Nutzung ins Obergeschoss ist denkbar. 7.3 Der Beginn als Kulturfabrik Die erste Voraussetzung für die Aufnahme regelmäßiger Arbeit im Kulturzentrum ist die Sa‐
nierung der Dächer, der Einbau einer neuen Heizung und die ausreichende Wiederherstellung der Toilettenanlage, in die eine Behindertentoilette zu integrieren ist. Alle Baumaßnahmen von der ersten Baustufe an werden nach einem Masterplan des Architekten ausgeführt, so dass zusätzliche Kosten durch spätere Änderungen vermieden werden. Sowohl die Kunstschule als auch der Kunstverein sind bereit, sich anfangs mit provisorisch hergerichteten Räumen zu begnügen. Das gemeinsame Büro im intakten Altbau kann dann sofort eingerichtet werden. Die zweite Voraussetzung ist ein geeigneter öffentlicher Zugang, und das heißt: Der erste Raum, der nach dem Masterplan annähernd in seinem endgültigen Zustand fertig gestellt wird, muss das Foyer mit dem Zugang von der Egestorfer Straße aus und mit der neu gestal‐
teten Fassade sein. Hiermit verbindet sich der Vorteil, dass dieses repräsentative Entree in das Kulturzentrum für unterschiedliche Veranstaltungen genutzte werden kann, für kleine Empfänge, Seminare, Be‐
sprechungen, Chor‐ und Theaterproben. und dass so sofort nach seiner Fertigstellung bereits eine vielfältige soziokulturelle Nutzung möglich wird und erste Einnahmen generiert werden können. Zudem können mögliche Mieter, Förderer und weitere an der Besichtigung des Gebäudes In‐
teressierte in diesem Raum angemessen empfangen werden; und so kann ihnen ein positiver Eindruck vom geplanten Zielzustand des Vorhabens vermittelt werden. 9
8. Die Finanzsituation 8.1 Baukosten Die Kosten der Energetischen Sanierung der Gebäudehülle und der Innenausbau des Erdge‐
schosses betragen nach derzeitigen Schätzungen mind. 1.432.000 € brutto. Eine Aufgliede‐
rung des gesamten Bau‐ und Sanierungsvorhabens in Bauabschnitte und über den gesamten Finanzierungs‐ und Förderbedarf liegt bei. Durch den Einsatz dieser Gelder wird bis Ende 2020 in mehreren Bauabschnitten der Stand eines funktionierenden, sanierten Gebäudes mit einer Grundausstattung im Innenausbau des Erdgeschosses erreicht. 8.2 Betriebskosten in der Zielvorstellung Die Finanzierung der Betriebskosten wird anfangs zum großen Teil durch die Dauermieter Kunstschule Noa Noa und Kunstverein und schrittweise durch die Dauervermietungen im Obergeschoss gesichert. Hinzu kommen die Kurzzeitvermietungen der soziokulturellen Räu‐
me im EG an Gruppen, Vereine und Veranstalter und die Erlöse aus den Veranstaltungen. Ein Kosten und Finanzierungsplan der Betriebskosten liegt bei. 9. Zusammenfassung und Ausblick Das Kulturzentrum Krawatte soll sich zu einem Brennpunkt der Kulturaktivitäten in Barsing‐
hausen entwickeln. Ein Haus entsteht, in dem kontinuierlich von unterschiedlichen Akteuren vielfältige kulturelle Veranstaltungen durchgeführt werden und in dem zur Teilnahme an Projekten eingeladen wird, in denen die in Barsinghausen lebenden Menschen ihre künstlerischen Fähigkeiten entwickeln und ihre Ansichten und Interessen kreativ zum Ausdruck bringen. Alle Menschen aus Barsinghausen und darüber hinaus sind eingeladen, sich aktiv an der Ent‐
wicklung und Gestaltung des Zentrums zu beteiligen. Die Begegnung und gegenseitige Wahrnehmung der Milieus und Kulturen führt zu gegensei‐
tigem Respekt. Das Zentrum fördert ihre innovative Zusammenarbeit. So wird durch gemein‐
sames Tun die Identifizierung der Bewohner mit ihrem Wohnort und seiner gesellschaftlichen Situation gestärkt. Und nicht zuletzt wird die Chance eröffnet, dass die Stadt des Fußballs auch zu einer Stadt attraktiver Kultur wird. 10
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Stand 03. November 2016
KULTURFABRIK KRAWATTE
BAUKOSTEN- UND FÖRDERBEDARF
ENERGETISCHE
SANIERUNG
BAUABSCHNITT I
2017
netto
INNENAUSBAU/
AUSSENANLAGEN
brutto
FÖRDERER
netto
brutto
121.005,00 €
Dachsanierung
brutto
NBank/ EFRE
100.000,00 € ist beantragt
100.000,00 € ist beantragt
Heizung BA 1
90.000,00 €
MWK
Fassade Foyer
58.480,00 €
Stiftung Nieders.
50.000,00 € Antragstermin 31. Nov
Planungskosten BA 1
11.500,00 €
KVKrawatte
75.000,00 € bar vorhanden
Gutachten
12.342,00 €
örtliche Spenden
24.059,13 €
293.327,00 €
349.059,13 €
349.059,13 €
28.200,00 €
Sanierung RW-Grundleitungen
Ausbau Foyer/ Trennwände
Stadt Barsinghausen
Aktion Mensch
122.990,00 €
Aussenanlage
15.000,00 €
KVKrawatte
Planungskosten anteilig
38.000,00 €
Eigenleistung
BAUABSCHNITT II
Holzfenster
Metallfassadenbau
Planungskosten BA 2
2018
netto
brutto
30.000,00 € Antrag - Ende November
100.000,00 € Kreditaufnahme
12.986,10 €
242.986,10 €
242.986,10 €
netto
brutto
brutto
MWK
119.720,00 €
6.750,00 €
163.870,00 €
100.000,00 € wird hiermit beantragt
204.190,00 €
37.400,00 €
195.005,30 €
242.986,10 €
100.000,00 € Antrag 15. Okt 2017
Stiftung Nieders.
50.000,00 € Antrag 31. Nov 2017
Firmenspende
45.005,30 €
195.005,30 €
1
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Stand 03. November 2016
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BAUKOSTEN- UND FÖRDERBEDARF
ENERGETISCHE
SANIERUNG
INNENAUSBAU/
AUSSENANLAGEN
FÖRDERER
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WC Anlage/ Gruppenräume EG
+ Saal/ Werkstätten
197.750,00 €
Planungskosten
BAUABSCHNITT III
2019
netto
Heizung BA 2
25.000,00 €
Lüftung
68.000,00 €
Fassadendämmung WDVS
63.900,00 €
Planungskosten BA 3
brutto
25.000,00 € Antrag November 2017
örtliche Spenden
20.000,00 €
Eigenleistung
15.000,00 €
288.146,60 €
288.146,60 €
netto
brutto
brutto
MWK
weiterer Förderer
194.743,50 €
66.600,00 €
Aktion Mensch
Aufzug
45.000,00 €
Eigenleistung Maler
Planungskosten
24.610,00 €
weitere Förderer
136.210,00 €
738.807,93 €
162.089,90 €
288.146,60 €
100.000,00 €
94.743,50 €
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Ausbau EG Altbau
GESAMTSUMMEN
100.000,00 € Kreditaufnahme
242.140,00 €
6.750,00 €
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Aktion Mensch
KVKrawatte
44.390,00 €
128.146,60 €
194.743,50 €
50.000,00 € Antrag November 2018
5.000,00 €
107.089,90 €
162.089,90 €
162.089,90 €
FINANZIERUNG
1.432.030,53 €
693.222,60 €
BAUKOSTEN
2
1.432.030,53 €