Stadt Barsinghausen FD Finanzen Haushalt 2017 Anlage zu DS XVII/1074 Stand: 07.12.2016 Zuschussanträge Abstimmung Abstimmung Abstimmung FinanzA VA RAT Ergebnishaushalt lfd. Nr. Produkt Antragsteller Antrag vom Zuschusshöhe Begründung Kirchenkreisamt Ronnenberg 13.06.2016 Zuschuss für die Schuldnerberatungsstelle des 4.650,00 € Diakonieverbandes Hannover-Land für den Bereich des Kirchenkreises Ronnenberg P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten STEP Hannover 30.09.2016 5.000,00 € Zuwendung für Suchtberatungsstelle Barsinghausen E-03 P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten Freiwilligenzentrum Barsinghausen 18.10.2016 Tourismusverein Barsinghausen e.V. 10.11.2016 E-04 P1.575001 Tourismus Freibad Goltern e.V. 24.10.2016 Grundschulleiterrunde 04.11.2016 Gruppe 77 e.V. 21.11.2016 Unser Barsinghausen e.V. 18.11.2016 Siegfried-Lehmann-Stiftung 29.11.2016 Robert-Enke-Stiftung / Der Steg e.V. 29.11.2016 E-01 P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten E-02 E-05 P1.424001 Sportstätten und Bäder E-06 P1.211001 Grundschulen E-07 P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten E-08 P1.571001 Wirtschaftsförderung E-09 P1.281001 Heimat- und sonstige Kulturpflege E-10 P1.351701 Sonst.soziale Angelegenheiten 1.200,00 € Anteilige Finanzierung einer Bürokraft zusätzliche 6.000 € für Werbezwecke für den 10.000,00 € Barsinghäuser Tourismus; 4.000 € für laufende Zwecke bereits veranschlagt [ergänzt um einen Sperrvermerk] Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um 5.600 EUR 50.000,00 € pro Jahr auf 50.000 € pro Jahr zusätzliche Finanzmittel für eine angemessene ITAusstattung; Beratungsergebnis SchulA: Konzepterstellung 6.000,00 € beauftragen i.H.v. 6.000 €; [ergänzt um Bedarfsermittlung, vgl. SPD-Antrag 07] Zuschuss zur Fachtagung anlässlich des 40-jährigen 1.000,00 € Bestehens 25.000,00 € Zuschuss für das Stadtmarketing Zuschuss zur längerfristigen Sicherstellung der 1.200,00 € Geschäftsführung Unterstützung des Vereins [ergänzt um einen 1.000,00 € Sperrvermerk] bereits im Haushaltsentwurf 2017 veranschlagt Ja F-01 F-02 F-03 Investitionsnummer Neu Neu Neu Antragsteller Trägerverein Lehrschwimmbecken Adolf-Grimme-Schule Kulturverein Krawatte Freibad Goltern e.V. Antrag vom 8.10.2016 Zuschusshöhe Begründung 20.000,00 € Einbau neue Warmwasserspeicherung Ja Nein Enth. - € 11 0 0 behandelt - € 11 0 0 behandelt - € 11 0 0 behandelt 4.000,00 € 11 0 0 behandelt 44.400,00 € 11 0 0 behandelt 10 0 1 behandelt Ja Nein Enth. - € - € 25.000,00 € behandelt 8 - € - € bereits im Haushaltsentwurf 2017 veranschlagt - € 28.10.2016 Investitionszuschuss für den Ausbau des Foyers [ergänzt 100.000,00 € um einen Sperrvermerk aus dem SPD-Antrag 06] - € 24.10.2016 Erneuerung Mess- und Regeltechnik (6.800 €), Sanierung max. 40.000,00 € von drei Durchschreitebecken (32.130 €) - € 0 11 2 0 0 behandelt behandelt 1 2 8 - 11 0 0 Abstimmung Abstimmung Abstimmung FinanzA VA RAT Finanzhaushalt lfd. Nr. Nein Enth. Ja Nein Enth. Ja Nein Enth. 11 0 0 behandelt 9 2 0 behandelt 11 0 0 behandelt Ja Nein Enth. Änderungen bei Zuschussanträgen Geänderte Beschlussempfehlungen Lfd. Nr. E-06 – Grundschulleiterrunde: zusätzliche Finanzmittel für eine angemessene ITAusstattung (Änderung im FinanzA am 01.12.2016) Der Zuschussantrag der Grundschulleiterrunde wird als Ergebnis aus dem Schulausschuss auf 6.000 EUR festgelegt. Die Mittel sind entsprechend des SPD-Antrages 07 (Begleitantrag: IT-Ausstattung Grundschulen) zur Bedarfsermittlung bis zu den nächsten Haushaltsplanberatungen zu verwenden. Sperrvermerke für Zuschussanträge Lfd. Nr. E-04 – Tourismusverein Barsinghausen e.V. – Zuschuss in Höhe von 10.000 EUR (Änderung im FinanzA am 01.12.2016) Die beantragten Mittel erhalten einen Sperrvermerk über 6.000 EUR. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Finanzausschuss nach Vorlage eines Konzepts des Tourismusvereins Barsinghausen. Lfd. Nr. E-10 – Robert-Enke-Stiftung/Der Steg e.V. – Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR (Änderung im VA am 06.12.2016) Die beantragten Mittel erhalten einen Sperrvermerk. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den VA. Lfd. Nr. F-02 – Kulturverein Krawatte – Investitionszuschuss für den Ausbau des Foyers (Änderung im FinanzA am 01.12.2016) Der Zuschussantrag wird entsprechend des SPD-Antrages 06 (Änderungsantrag zum Zuschussantrag Krawatte) um einen Sperrvermerk ergänzt. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Ausschuss für Feuerwehr, Sport, Kultur, Straßenverkehr und Ordnung. Zusatzinformationen Lfd. Nr. E-09 – Siegfried-Lehmann-Stiftung: Die Stadtsparkasse Barsinghausen hat am 07.12.2016 die Unterstützung der Siegfried-LehmannStiftung mit 1.200 EUR zugesagt. Adolf-Grimme-Schule Langenäcker 38 30890 Barsinghausen 05105 / 774 - 3700 05105 / 774 - 3710 [email protected] Barsinghausen, den 04.11.2016 Sehr geehrter Herr Heyerhorst, hiermit bitten wir Grundschulleiter darum, diesen Antrag zu befürworten und mit der Bitte um Befürwortung an den Rat weiterzuleiten. Wir Grundschulleiter haben in einem umfänglichen Konzept dargelegt, welche Ausstattungen für die Medienerziehung und die schulische Arbeit an den Grundschulen unabdingbar sind. Dieses Konzept wurde Ihnen und dem Schulausschuss bereits ausgehändigt und vorgestellt. Wir stellen hiermit den Antrag, dass die Stadt Barsinghausen 1. für eine feste Systembetreuung und Systempflege der Grundschulen Sorge trägt. Diese sollte an die Stadt angebunden sein. 2. zusätzliche Finanzmittel bereit stellt, damit die Schulen im IT-Bereich zu einer angemessenen Ausstattung kommen und wir dem schulischen Auftrag gemäß arbeiten können. Da bisher keine Grundschule adäquat ausgestattet ist, bitten wir darum, die freigegebenen Gelder entsprechend der Schülerzahl zu verteilen. Mit freundlichen Grüßen Birgit Geyer (im Namen der Grundschulleiterrunde) Anlage: IT-Ausstattung an Grundschulen IT- und Medienausstattung an Grundschulen 1994 wurde von der Konferenz der Kultusminister der Orientierungsrahmen in der Schule Medienerziehung (siehe Anhang) verabschiedet. Medienerziehung soll „Kinder und Jugendliche zu einem sachgerechten, selbstbestimmten, kreativen und sozialverantwortlichen Handeln in einer von Medien beeinflussten Welt befähigen“. Das Niedersächsische Schulgesetz beschreibt unter §2 (siehe Anhang) den Bildungsauftrag der Schule. „“Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrages erforderlich sind. Dieser Bildungsauftrag kann ohne die Beschäftigung mit der Medienwirklichkeit der heutigen Gesellschaft nicht erfüllt werden.“ In den Bildungsstandards (siehe Anhang) finden sich medienbezogene Kompetenzen in den Bereichen Texte/Medien verstehen, Informationen suchen und bewerten und Kommunizieren und Präsentieren. Um diesen gerecht zu werden, ist ein fächerübergreifendes Medienkonzept notwendig. Medienbildungskonzepte (siehe Anhang) sollen hier „die Kooperationsbasis für Kollegium, Schulleitung und Schulträger“ bilden, sie „formulieren Erwartungen an Investitionsentscheidungen und bieten Planungssicherheit für Schulen, schulintern zielt der Prozess der Medienkonzeptentwicklung auf die Verbesserung des Unterichts“. Sie sind somit als Grundlage für die Medienentwicklungsplanung der Schulträger (siehe Anhang) „zur Ausstattung der Schulen mit Computern, Software und der notwendigen Netzwerk-Infrastruktur“ zu verstehen. „Die Verwaltung eines kommunalen Schulträgers erarbeitet einen Medienentwicklungsplan (siehe Anhang) und ein Konzept, welches Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software enthält.“ „Um Lehrkräfte von den technischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der schulischen Computersysteme und Netzwerke zu entlasten, wurde im Jahre 2002 zwischen dem Land Niedersachsen und den Schulträgern die Bereitstellung von Zusatzleistungen für Systembetreuung (siehe Anhang) in Schulen vereinbart.“ Es gibt unterschiedliche Modelle der Systembetreuung, unter anderem auch die Bereitstellung technischen Personals oder ein Rahmenvertrag mit einer ortsansässigen Computerfirma. Eine Liste mit Empfehlungen zur Beschaffung von Hard- und Software (siehe Anhang) wurde vom NIBIS/NLQ hierzu zusammengestellt. Die Netzwerke von Cisco Systems, die Software von Dr. Kaiser sowie TIME for kids sind hier zu finden. Zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 24.02.1999 wurden zu diesem Thema bereits Anträge gestellt, ausdrücklich sind hier auch die Grundschulen genannt, denen Mittel für Projekte zur Profilbildung zur Verfügung gestellt werden sollten. Des Weiteren wurde gefordert, allen Schulen Barsinghausens künftig ein den Bedürfnissen der Altersklassen angepasstes vernünftig ausgebautes Computersystem mit Internetzugang für die unterrichtlich/pädagogische Nutzung zur Verfügung zu stellen. Daher haben die Barsinghäuser Grundschulen eine aktuelle Aufstellung des Bedarfs und der Bedürfnisse der IT- und Medienausstattung für Unterricht und pädagogische Arbeit in den Barsinghäuser Grundschulen zur Vorlage im Schulausschuss erarbeitet: Es werden für jede Grundschule als Ausstattung für die Schülerinnen und Schüler benötigt: Internetzugang in allen Klassen Mindestens 2 Laptoparbeitsplätze für Schüler in den Klassenräumen. Ein Computerunterrichtsraum mit 14 Arbeitsplätzen (1/2 Klassensatz) und ein Lehrerrechner bzw. je nach individueller Schulsituation (Schulen ohne Computerunterrichtsraum) W-Lan in allen Klassenräumen und dort zusätzlich die 14 Laptops inklusive Laptopwagen (Ladestation), um in den Klassenräumen entsprechend unterrichten zu können. Ausstattung aller Rechner mit aktuellem Betriebssystem, Virenschutzsoftware, Filtersoftware (Sperre von Internetseiten) und Schutzprogramm (PC-Wächter zur Verhinderung von unerwünschten individuellen Programmierungen), Server mit Betriebssystem, Netzwerksoftware, Firewall, Virenschutz, Programmen Elmo in jedem Klassenraum und zukünftig Umstellung auf interaktive Whiteboards in jedem Unterrichtsraum Diverse Lernprogramme mit Lizenzen auch im Rahmen der Inklusion Kopfhörer für jeden Arbeitsplatz Kontrollierte Ausdruckmöglichkeit am Drucker Kontrollierte Ausdruckmöglichkeit im PC-Raum Es werden für jede Grundschule als Ausstattung für die Arbeitsplätze der Lehrkräfte benötigt (im Sinne des Datenschutzes dürfen personenbezogene Daten nicht zu Hause aufbewahrt werden!): 1 Laptop Schulleitung 1 Laptop Stellvertreter Zunächst Laptops für 1/3 der Lehrkräfte, langfristig ein Laptop pro Lehrkraft Entsprechend aktuelle Betriebssysteme, Lizenzen, Schutzsoftware, … s.o. (Sekretariats- und Hausmeisterausstattung laufen separat) Netzwerk- und PC-Betreuung kann nur von einem festen externen IT-Techniker fachkundig geleistet werden. Dieser muss sich auch rechtlich in Internetbelangen auskennen, Netzwerke einrichten und pflegen können und Administrativ das System betreuen. Es erscheint sinnvoll, einen Ansprechpartner für alle Grundschulen einzusetzen. Dieser sollte durch den Schulträger eingesetzt oder beauftragt sein, um auch den Einkauf und die Lizenzverwaltungen zu organisieren. So kann auch der Einkauf vermutlich wesentlich günstiger erfolgen. Die Barsinghäuser Grundschulleiterrunde (Stefanie Borchert) ANHANG Medienerziehung (NIBIS) Medienerziehung soll Kinder und Jugendliche befähigen, bei der Auswahl, Einschätzung und Nutzung gesellschaftlich relevanter Medien geeignete Kriterien anzulegen und mit Medien sachbezogene Themen oder eigene Vorstellungen umzusetzen oder an die Öffentlichkeit zu bringen. Medienerziehung soll, so der 1994 von Kultusministern und - senatoren der Länder verabschiedeten Orientierungsrahmen Medienerziehung in der Schule", Kinder und Jugendliche zu einem sachgerechten, selbstbestimmten, kreativen und sozialverantwortlichen Handeln in einer von Medien beeinflussten Welt befähigen. Nach dem Orientierungsrahmen umfasst medienerzieherische Arbeit in der Schule vor allem drei Aufgabenbereiche: Nutzung von Medien und nichtmedialen Möglichkeiten für unterschiedliche Aufgaben Einblick in Wirkungsweise und Produktionsbedingungen von Medien Praktisch-gestalterische Medienarbeit Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule (NLQ) 4.1.1 Bildungsauftrag der Schule. Niedersächsisches Schulgesetz, §2 „Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen, nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten, ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten, den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben, ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu erfassen, für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen und gesundheitsbewusst zu leben, Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen, ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter Einschluss der bedeutsamen jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des Friesischen zu entfalten, sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten. Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln. Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind.“ Dieser Auftrag kann ohne die Beschäftigung mit der Medienwirklichkeit der heutigen Gesellschaft nicht erfüllt werden. „Die gesellschaftlichen Erwartungen sind in Form verbindlicher Vorgaben wie dem Bildungsauftrag im Niedersächsischen Schulgesetz, Verordnungen, Erlassen und Lehrplänen oder den Vereinbarungen der KMK formuliert.“ So festgehalten im Orientierungsrahmen Schulqualität, August 2014. Für die Medienbildung bedeutsam sind hier neben dem im Niedersächsischen Schulgesetz formulierten Bildungsauftrag das Gesamtkonzept Medienkompetenz so wie die KMK-Erklärung von 2012. (NSchG, Lesefassung, 03. Juni, 2015, S.5. Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule, Stand: 30.10.2015 Arbeitsfassung) Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule (NLQ) 4.1.2 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. März 2012 Der Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012 bezeichnet „[d]ie Entwicklung von umfassender Medienkompetenz durch Medienbildung [als] eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur im Zusammenwirken von Schule und Elternhaus sowie mit den Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und Kultur bewältigt werden kann. Die neue KMK-Erklärung „Medienbildung in der Schule“ soll dazu beitragen, Medienbildung als Pflichtaufgabe schulischer Bildung nachhaltig zu verankern sowie den Schulen und Lehrkräften Orientierung für die Medienbildung in Erziehung und Unterricht zu geben. Zugleich sollen die sich durch den didaktisch-methodischen Gebrauch neuer Medien ergebenden Möglichkeiten und Chancen für die Gestaltung individueller und institutioneller Lehr- und Lernprozesse hervorgehoben werden.“ Zur Bedeutung der schulischen Medienbildung wird ausgeführt: „Schulische Medienbildung versteht sich als dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Medienwelt. Sie zielt auf den Erwerb und die fortlaufende Erweiterung von Medienkompetenz; also jener Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die ein sachgerechtes, selbstbestimmtes, kreatives und sozial verantwortliches Handeln in der medial geprägten Lebenswelt ermöglichen. Sie umfasst auch die Fähigkeit, sich verantwortungsvoll in der virtuellen Welt zu bewegen, die Wechselwirkung zwischen virtueller und materieller Welt zu begreifen und neben den Chancen auch die Risiken und Gefahren von digitalen Prozessen zu erkennen.“ Medienbildung ist also „Pflichtaufgabe schulischer Bildung und somit als „dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der Medienwelt“ umzusetzen. Der KMK-Beschluss beschreibt die nachfolgend aufgeführten Aspekte, die Schule zu realisieren hat und denen sich auch dieser Orientierungsrahmen verpflichtet fühlt: Unterstützung und Gestaltung innovativer Lehr- und Lernprozesse Selbstbestimmte, aktive und demokratische Teilhabe an Politik, Kultur und Gesellschaft Identitätsbildung und Persönlichkeitsentwicklung Ausprägung moralischer Haltungen, ethischer Werte und ästhetischer Urteile Schutz von Kindern und Jugendlichen vor negativen Einflüssen und Wirkungen von Medien Bildungsstandards und medienbezogene Kompetenzanforderungen (NLQ) In den von der Kultusministerkonferenz veröffentlichten Bildungsstandards für Deutsch, die erste Fremdsprache und die Naturwissenschaften (Biologie, Physik und Chemie - sowie in Entwürfen von Fachverbänden für die Fächer (Erdkunde, Geschichte und Politik) - wird nicht explizit von Medienbildung gesprochen, es wird jedoch die Vermittlung einer Reihe von medienbezogenen Kompetenzen gefordert, die als Bestandteil von Medienbildung anzusehensind. Medienbezogene Kompetenzen finden sich in den Bildungsstandards zum einen in den Bereichen „Texte/Medien verstehen", „Informationen suchen und bewerten", „Kommunizieren und Präsentieren" sowie dort, wo es in den Bildungsstandards darum geht, mit Medien zu arbeiten, zu lernen, Erkenntnisse zu gewinnen und über die Grenzen der Medien als Werkzeuge zur Wissensaneignung zu reflektieren. Aus der Perspektive eines erweiterten Textbegriffs sind Kompetenzanforderungen, in denen es z. B. um „Grundlagenwissen zu verschiedenen Textsorten" bzw. „Textsortenwissen" geht (Kerncurriculum Deutsch 2006, S. 23 und S. 24), der Medienbildung zuzuordnen. Dies gilt auch für die auf multimediale Textsorten erweiterte Schreibkompetenz, die in den Bildungsstandards unter den Stichworten „Kommunizieren und Präsentieren" thematisiert wird. Die Erwähnung medienbezogener Kompetenzen in allen Bildungsstandards verweist darauf, dass für die Vermittlung dieser Kompetenzen ein fächerübergreifendes Medienkonzept notwendig ist, da es neben den jeweils fachspezifischen Aspekten der einzelnen Kompetenzen fächerübergreifende Anteile gibt. Versteht man in Anlehnung an den bildungstheoretischen Ansatz der OECD Medienkompetenz als die Gesamtheit der Fähigkeiten und Fertigkeiten, über die ein gesellschaftlich handlungsfähiges Subjekt verfügen sollte (OECD), dann bleiben bei einem Konzept von Medienbildung, das sich ausschließlich an den Bildungsstandards und Kerncurricula in ihrer vorliegenden Fassung orientiert, Leerstellen. Die in den Bildungsstandards vorrangig in Verbindung mit der Mediennutzung im Unterricht formulierten Anforderungen an Medienkompetenz bilden jedoch wichtige Bausteine für ein umfassendes Konzept der Medienbildung, da die Vermittlung von Medienkompetenz auch dort ihren Platz haben muss, wo im Unterricht mit Medien gearbeitet wir Mobiles Lernen (NIBIS) „Mobiles Lernen umfasst sämtliche Systeme, welche den Lernenden erlauben auf verteilte Datenbestände zuzugreifen und miteinander zu kommunizieren, ohne auf kabelgebundene Strom- und Kommunikationsnetze angewiesen zu sein. Mobile Endgeräte sind transportabel, verfügen über eine eigene Stromversorgung und drahtlose Kommunikationsmöglichkeiten. Konkret fasst man darunter u.a. Laptops (Notebooks), Tablet PCs, PDAs, Mobiltelefone und Smartphones." (Auszug aus www.eteaching.org) Im Kontext von Schule wird von „Mobilem Lernen" bisher im Zusammenhang mit der Einrichtung von Laptoppools oder Laptopklassen, gesprochen. Pädagogische Vorteile von Laptopklassen gegenüber einer herkömmlichen PC-Ausstattung mit PCRäumen und Medienecken werden durch die permanente Verfügbarkeit des Mediums in Schülerhand, die dadurch verbesserten Möglichkeiten für selbstständiges Lernen und Arbeiten sowie durch die größere Flexibilität und Mobilität für Lernarrangements erwartet. Die Auswertung bisheriger Laptopprojekte zeigt, dass die Vorteile des Mobilen Lernens - bei entsprechenden pädagogischen Konzepten in folgenden Bereichen zu sehen sind: verbesserte Textarbeit kritisch-kreative Medienkompetenz für alle Stärkung schülerzentrierter Arbeitsformen neue und verbesserte Formen der Kommunikation, Diskussion und Ergebnissicherung Förderung der Freien Rede und der eigenständigen Präsentation von Arbeitsergebnissen mehr fachübergreifendes Arbeiten mehr Anschaulichkeit und Authentizität beim Sichern und Üben Laptops bieten die Voraussetzung für eine Erweiterung und Vernetzung der herkömmlichen Lernorte, wozu nicht zuletzt auch die Vermeidung des Medienbruchs zwischen der schulischen und häuslichen Lernumgebung der Schülerinnen und Schüler zu zählen wäre. Technisch-organisatorische Voraussetzungen für Mobiles Lernen in Schulen sind Schulnetzwerke und Wireless- LAN in den Klassenund Fachräumen sowie in frei zugänglichen Bereichen (Bibliothek, Cafeteria). Lernen mit digitalen Medien (NIBIS) Lernen mit digitalen Medien ist ein Teilaspekt von Unterrichtsentwicklung und ist durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet: Die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern stehen im Mittelpunkt Medien sind Werkzeuge und Gegenstand aktiven und selbstgesteuerten Lernens im (Fach-) Unterricht. Methodische und mediale Vielfalt ermöglicht entdeckendes Lernen und das Finden eigener Lernwege. Die Rolle der Lehrerinnen und Lehrer ändert sich vom reinen Wissensvermittler hin zum Lernbegleiter, Berater und Gestalter von Selbstlernarrangements. Auf dieser Basis spielen digitale Medien mit ihren interaktiven Handlungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle. Digitale Medien lassen sehr differenzierte Lernformen zu. Von Einzelarbeit über Partner- und Gruppenarbeit bis zum Vortrag sind sämtliche Lernformen ohne großen Aufwand realisierbar. Im Rahmen schulischer Medienkonzepte können digitale Medien neben anderen Lernmitteln eine zentrale Rolle spielen. Ihr Einsatz sollte in die schulischen Arbeitspläne für die verschiedenen Fächer systematisch integriert werden. Im Vergleich zu analogen Medien bieten digitale Medien eine größere Offenheit für verschiedene Unterrichtsformen. Während analoges, trägergebundenes Filmmaterial nur geringe Möglichkeiten der Interaktivität bietet, eröffnet der Einsatz digitaler Medien im Unterricht neue, bisher nur schwer realisierbare Möglichkeiten. Mit Bereitstellung der Medien im Netzwerk der Schule können selbstgesteuerte Lernprozesse mit geringem Planungsaufwand realisiert werden „Vielfalt zulassen, entwickeln und unterstützen, Entscheidungen verantworten“ muss die Maxime für pädagogisches Handel von Lehrkräften sein. „Das bedeutet auch, eine Vielfalt von Lernwegen zu ermöglichen, wie sie in Formen offenen Unterrichts, des projektorientierten Unterrichts und des forschenden Lernens umgesetzt wird. Vielfalt bedeutet Öffnung der Räume. Die Schule wird Werkstatt, Kommunikationszentrum, Bühne…“ Insofern also kompetenzorientierter Unterricht auf die Anwendung und Verwendung erworbenen Wissens zwecks Ausbildung eines Könnens in möglichst selbstständiger Schülerarbeit fokussiert, begünstigt er den Einsatz von Medien als (digitale) Werkzeuge aktiver Wissens- und Könnensaneignung im Lernprozess. Computer und mobile Endgeräte können in der Regel als Kommunikationswerkzeug, Recherche- und Informationswerkzeug, Explorationswerkzeug, als multimediales Visualisierungswerkzeug, Mess- und Rechenwerkzeug, Übungswerkzeug sowie als Produktions-, Dokumentations- und Präsentationswerkzeug genutzt werden. Der Einsatz digitaler Medien muss nicht obligatorisch ein Element zur Förderung von Unterrichtsqualität sein. Erst wenn die Lern- und Verstehenskultur, die Ziel- und Stoffkultur oder/und die Kommunikationsund Unterstützungskultur im Fachunterricht verbessert werden, ist Einsatz von Medien und Werkzeugen aktiver Wissensaneignung sinnvoll.[1] Demzufolge bedarf das Lernen mit und über Medien im Fachunterricht eines sinnstiftenden (fach-)didaktischen Rahmens. Dabei können einige allgemeine Fragen helfen, die auf den kompetenzorientierten Fachunterricht transformiert werden:[2] Wie kann das Potenzial der Medien und der digitalen Werkzeuge den Fachunterricht methodischdidaktisch bereichern bzw. sinnvoll für fachunterrichtlichen Kompetenzerwerb genutzt werden? Worin liegt der Mehrwert der Medien und digitalen Werkzeuge für den jeweiligen kompetenzorientierten Fachunterricht? Inwieweit können Medien und digitale Werkzeuge offenere Unterrichtskonzepte, eigenverantwortliches und selbständiges Lernen im kompetenzorientierten Fachunterricht unterstützen? Wie können im kompetenzorientierten Fachunterricht beim Lernen mit Medien und digitalen Werkzeugen wichtige Aspekte des Lernens über Medien thematisiert werden? Lernen über Medien (NIBIS) Neben dem selbstgesteuerten Zugang zur Medienrealität seitens der Lernenden ist es erforderlich, systematische Zugänge zu entwickeln, die sie in ihrer Selbstbestimmtheit unterstützen und Chancengleichheit fördern. Es geht also nicht nur darum, die Vorerfahrungen der nachwachsenden Generation in die schulische Bildung zu integrieren, sondern die Schülerinnen und Schüler jenseits von undurchsichtigen und interessengeleiteten Angeboten, denen sie in ihrer Freizeit ausgesetzt sind, zu bilden. Systematische Bildungszugänge müssen in dynamischer Anpassung an die Komplexität der durch Digitalisierung und Vernetzung gegebenen Medienrealität geschaffen werden. Da heraus ergeben sich folgende pädagogische Fragestellungen: Welche digitalen Werkzeuge muss jeder beherrschen oder verstehen, um möglichst viel Autonomie zu erlangen? Wie regen wir Kinder und Jugendliche an, undurchsichtige Vorgänge der Medienrealität verstehen zu wollen? Wie reagieren wir auf die stetig zunehmenden Dienstleistungen, die uns vermeintlich das Denken und Hinterfragen abnehmen? Erfahrungs- und Handlungsorientierung (NIBIS) Beurteilungsfähigkeit setzt Sachkenntnis und Erfahrung voraus. Bei der Auswahl und Gestaltung von Unterrichtsthemen müssen deshalb gegenwärtige und zukünftig zu erwartende Situationen aus der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, um einen erfahrungsorientierten Zugang zu ermöglichen. Das Kennenlernen von Grundfunktionen moderner Standardsoftware gehört dabei zu den instrumentellen Zielen, soweit es den Schülerinnen und Schülern produktive Nutzungsmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet und ihnen erfahrungsorientierte Einblicke in Anwendungsfelder gewährt. Nicht die Kenntnis aller Funktionen eines bestimmten Programms steht dabei im Vordergrund, sondern der Erwerb transferfähigen Anwendungswissens und der Einblick in grundsätzliche Funktionsweisen. Zugleich bilden handlungsorientierte Lernformen die Voraussetzung für einen produktiven und selbstbestimmten Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien. Handlungsorientiert meint in diesem Zusammenhang, dass vor allem der Umgang mit den Medien in Sinn- und Handlungszusammenhänge eingebunden sein soll; alle Formen selbstorganisierten, problem- und prozessorientierten Lernens sind adäquate Methoden. Die Möglichkeiten und Grenzen des Werkzeugs "elektronische Textverarbeitung" z.B. werden beim Erstellen konkreter Texte mit dem Rechner erfahren, nicht aber durch eine Einführung in die technischen Möglichkeiten einer bestimmten Textverarbeitungs-Software. Gerade das handlungsorientierte Lernen kann den Lebensweltbezug von Schule erhöhen und das Denken in komplexeren Zusammenhängen anbahnen. Zugleich bieten die digitalisierten Medien vielfältige thematische und methodische Anknüpfungen für Formen offeneren Unterrichts und die Arbeit im Rahmen von Projekten Kooperatives Lernen (NIBIS) Die besonderen Chancen des Lernens mit digitalen Medien liegen in der Unterstützung des kooperativen Lernens. Kooperatives Lernen wird verstanden als ein Unterrichtsprinzip, in dem Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten eine zentrale Rolle spielen. Schülerinnen und Schüler sollen dabei sowohl für das Lernen der Gruppe als auch das eigene Lernen Verantwortung übernehmen. Die Aufgaben müssen so strukturiert werden, dass sowohl die individuelle Verantwortung als auch die Verantwortung der Gruppe klar definiert und die Leistungsbewertung entsprechend differenziert werden kann. Kooperatives Lernen wird dann erfolgreich, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: wurde eingerückt Der Dreischritt aus Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit muss zum Leitprinzip des Unterrichts werden. Wenn die Schülerinnen und Schüler dieses Prinzip verinnerlicht haben, kann es wirksam werden. Dieser Prozess benötigt Routine und Zeit. Kooperatives Lernen endet nicht mit der Vorstellung der Gruppenarbeit im Klassenplenum (PL). Es ist notwendig, dass anschließend die Ergebnisse in weiteren Phasen gesichert und vertieft werden. Digitale Medien, insbesondere Computer und Internet, erweitern das medienpädagogische Potenzial der traditionellen Medien wie Buch oder Film. Das Potenzial der digitalen Medien kann durch die Merkmale Multimedialität, Interaktivität und Vernetzung beschrieben werden. Multimedialität: Mit dem PC können zeitunabhängige und zeitabhängige Medien, wie Texte, Grafiken, Tabellen, Standbilder, Bewegtbilder und Tonfolgen nebeneinander und gleichzeitig präsentiert werden. Interaktivität: Das Computersystem bietet dem Nutzer Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten; somit können Nutzer und PC interagieren und auch wechselseitig Dialoge initiieren. Vernetzung: Während Arbeiten und Lernen mit PCs zunächst in Form der Einzelarbeit erfolgten, eröffnen die global vernetzten Systeme die Möglichkeit, verteilte Datenbestände bereitzustellen und zu verwenden sowie neue Formen der Kommunikation, Kooperation, Betreuung und Unterstützung zu nutzen Mobilität: Inhalte können von verschiedenen Zugangspunkten aus und auch unterwegs bearbeitet werden. Dynamik: Inhalte können fortlaufend verändert, angepasst, weiterentwickelt werde Digitale Medien unterstützen die Beschaffung von Informationen, die Weitergabe von Informationen und die Entwicklung einer kooperativen Lernkultur in Schulen. „Lernen vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen individualisiertem und kooperativem bzw. kollaborativem Lernen einerseits und zwischen Konstruktion und Instruktion andererseits. Kennzeichnend für Lernen mit digitalen Medien ist das didaktische Prinzip des eigenaktiv-konstruierenden und kooperativen Lernens.“[1] Die Digitalisierung trägt also dazu bei, dass die Anforderungen an Lehrkräfte zunehmen, ihre Rolle im Sinne eines „Erfinders und Gestalters“ von anregenden Lernumgebungen (“learning environments“) zu verstehen. Ein erfolgreicher Unterricht mit und über Medien stellt den Schülerinnen und Schülern „Lernumgebungen” zur Verfügung, die ihnen die Möglichkeit geben, im sowohl selbstständigen als auch kooperativen Umgang mit den Medien sich durch eigene Beiträge am Kommunikationsprozess zu beteiligen und darin eigene medienbezogene Erfahrungen zu machen. Es geht vorrangig nicht um den Einsatz von Medien. Es geht darum, Lernumgebungen zu entwickeln, in denen Medien die Bedingungen für den Erwerb von Wissen verbessern, Medien Voraussetzung sind, um überhaupt Wissen und Erkenntnisse zu erwerben, Wissen über Medien notwendig ist, um gesellschaftlich kompetent werden zu können, Medien genutzt werden, um selbst Wissen zu vermitteln und Informationen weiter zu geben Medien für Kommunikation und Gestaltungsprozesse praktisch genutzt werden. Anstelle einer bloßen Technisierung und Mediatisierung der Bildung soll diese Orientierung in einer zunehmend medienorientierten und technisierten Lebenswelt bieten. Inklusion und Medien (NIBIS) Inklusion beginnt bei der Wahrnehmung von Unterschieden zwischen Schülerinnen und Schülern. Das Ziel ist es hierbei, Barrieren in Bildung und Erziehung für alle Lernenden auf ein Minimum zu reduzieren.[1] Für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bieten digitale Medien einen Rahmen, um neue Handlungs- und Erfahrungsräume zu schaffen. Barrieren abzubauen oder zu senken. Kommunikation und Interaktion zu unterstützen. Teilhabe in allen Lebensbereichen sowie gesellschaftliche Wahrnehmung und Annäherung zu ermöglichen. Eigenständigkeit zu unterstützen. Wahrnehmung gezielt zu fördern. Digitale Medien unterstützen die Arbeit im gemeinsamen Schulalltag durch besondere Möglichkeiten der Differenzierung. Eine didaktische und methodische Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse einer heterogenen Lerngruppe wird realisierbar Leseförderung (NIBIS) Die Förderung von Lesekompetenz, Textverstehen und Lesefreude ist Aufgabe von Schule und Unterricht. Lehrkräfte können im Unterricht aller Fächer einen Beitrag dazu leisten. Wertvolle Impulse für die Leseförderung ergeben sich beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, wie etwa Bibliotheken und Autorinnen und Autoren sowie durch den Einsatz von Medien. Hierzu gehören neben den analogen Printmedien auch audio-visuelle und digitale Medien, die alle zur Leseförderung eingesetzt werden können. Die notwendige und sinnvolle Verbindung von Lesen und Mediennutzung hat durch die Vorgaben der Bildungsstandards im Bereich „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“ Eingang in die Curricula aller Schulformen gefunden. Leseförderung ist eine Maßnahme zur Förderung der Teilhabe an der Medien- und Informationsgesellschaft. Daraus ergeben sich Schnittstellen zur Medienbildung: Erweiterung der Perspektive auf die verbundorientierte Arbeit mit allen Medien Förderung der literarisch-ästhetischen Erlebnis- und Genussfähigkeit Prozessorientierte Erprobung von Konzepten mit Pilot- oder Projektschulen Verknüpfung der Leseförderung mit anderen medienpädagogischen Projekten im NLQ Verstärkung der Kooperation mit Einrichtungen und Initiativen der Medienkulturarbeit. Diese Zielvorstellungen zeugen von dem Verständnis, dass Leseförderung ein eigenständiger Aufgabenbereich ist – integriert in die gesamte Diskussion über den Erwerb von Medien- und Informationskompetenz. Dieses Verständnis liegt auch den Kerncurricula für das Fach Deutsch zugrunde: „Die Vielfalt der modernen Medienwelt macht es unumgänglich, von einem erweiterten Textbegriff auszugehen, der Literatur, Sach- und Gebrauchstexte sowie Produkte der Medien umfasst. Indem sich die Schülerinnen und Schüler mit Texten unterschiedlicher medialer Vermittlung auseinander setzen, machen sie Erfahrungen mit der Vielseitigkeit kulturellen Lebens. Der Deutschunterricht vermittelt das methodische Instrumentarium und die erforderlichen Kenntnisse, Strategien und Arbeitstechniken, damit die Schülerinnen und Schüler Texte in einem kommunikativen Prozess verstehen, nutzen und reflektieren.“ In diesem Zusammenhang bietet sich auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia als Lernumgebung an.[3] Wikipedia wird nicht nur von Lehrkräften wie Schülerinnen und Schülern bei der Wissenssuche gern benutzt. Der medienkompetente Umgang mit dieser Quelle ist eine unter anderem von der Schule zu vermittelnde Fähigkeit. Wikipedia bietet dem Nutzer aber nicht nur die Möglichkeit, Texte zu lesen, zu prüfen und zu verwenden, sondern auch selbst Veränderungen an Artikeln vorzunehmen oder Artikel neu zu schreiben. Deshalb ist Wikipedia geeignet, gleichzeitig als Unterrichtsmedium zur Förderung der Lesekompetenz, der Medien- und Informationskompetenz und der Schreibkompetenz eingesetzt zu werden. Deutsch als Zweitsprache (NIBIS) Medien vom Buch bis hin zu Apps kommen eine besondere Bedeutung bei der Förderung von Kinder und Jugendliche mit Deutsch als Zweitsprache zu. Methoden mit Medieneinsatz sin besonders wirksam und unterstützen zugleich die Lesekompetenz Medienbildungskonzept (NIBIS) Medienbildungskonzepte verbinden pädagogische, technische und organisatorische Aspekte. Sie integrieren den Medieneinsatz in den Unterricht und bilden die Kooperationsbasis für Kollegium, Schulleitung und Schulträger. Medienbildungskonzepte formulieren Erwartungen an Investitionsentscheidungen und bieten Planungssicherheit für Schulen. Schulintern zielt der Prozess der Medienkonzeptentwicklung auf die Verbesserung des Unterrichts. Im Ergebnis sind sie Grundlage kommunaler Medienentwicklungsplanung zur Ausstattung der Schulen mit Computern, Software und der notwendigen Netzwerk-Infrastruktur. Technik soll pädagogische Prozesse unterstützen - muss also, wenn sie intensiv genutzt werden soll, genau zu den unterrichtlichen Zielen passen. Nach dem Orientierungsrahmen für Schulqualität in Niedersachsen zählen in der Gesamtkonferenz abgestimmte schuleigene Medienbildungskonzepte zu den Qualitätsmerkmalen von Schulen. Medienentwicklungsplan (NLQ) Der Begriff „Medienentwicklungsplan" ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich belegt. Medienentwicklungspläne können auf der Ebene einzelner Schulen, auf Ebene des einzelnen Schulträgers bzw. auf der Ebene von IT-Regionen erstellt werden. Ein Medienentwicklungsplan beschreibt die Verfahren und Vorgehensweisen bei der Ausstattung der Schulen mit der notwendigen Infrastruktur und beinhaltet ein Konzept zur kostengünstigen und effektiven Wartung und Betreuung der Systeme. Ein Medienentwicklungsplan schafft damit die Voraussetzungen für das Lehren und Lernen mit neuen Medien in den Schulen. Grundlage für den Medienentwicklungsplan des Schulträgers sind pädagogische Medienkonzepte der Schule, in denen orientiert an den Bildungsplänen des Landes und am jeweiligen Profil der Schule der Einsatz von Multimedia und Internet in den einzelnen Unterrichtsfächern beschrieben wird. Das pädagogische Medienkonzept soll sowohl die gegenwärtige Nutzung der Medien beschreiben, als auch einen Ausblick auf die zukünftigen Nutzungsvorstellungen geben Orientierungsrahmen Medienbildung in der Schule (NLQ) 6.2. Medienentwicklungsplanung der Schulträger Ein kommunaler Schulträger ist nach § 108 NSchG verpflichtet, die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Zur Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln gehört auch die Ausstattung mit Medien. Zum Einen werden die Verwaltungsbereiche der Schulen ausgestattet, gewartet und häufig durch städtische Mitarbeiter betreut, zum anderen separat davon der Bereich der pädagogischen Unterrichtsmedien durch die Schulverwaltung und die Mitarbeiter der Schulen. Dabei muss sich die Sachausstattung der Schulen an dem allgemeinen Stand der Technik und den Bedürfnissen der lehrplanmäßigen Aufgabenerfüllung orientieren, die in den Kerncurricula der Unterrichtsfächer festgelegt sind. Die Verwaltung eines kommunalen Schulträgers erarbeitet einen Medienentwicklungsplan und ein Konzept, welches Aussagen zu Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software enthält. Die Medienentwicklungsplanung ist als Managementprozess zu verstehen. Demnach ist die Medienentwicklungsplanung nicht nur das Aufstellen einer Ausstattungsplanung, sondern beschreibt vielmehr einen komplexen Prozess, in dem die Anpassung an technische und gesellschaftliche Entwicklungen als dauerhafte Organisationsaufgabe begriffen und dargestellt wird. Dabei sind die Definition der Aufgabenstellung, die Ermittlung der verfügbaren und notwendigen Ressourcen, die vorhandenen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, das notwendige Qualifizierungsprogramm und eine begleitende Evaluation grundlegende Faktoren des Konzepts. Der Medienentwicklungsplan soll dazu dienen, an Standards ausgerichtete pädagogische Konzepte zu erstellen, bereits bestehende an Standards auszurichten und diese dann mit dem technischen und organisatorischen Konzept verbinden, um ein Lernen mit und über Medien in den Schulen auf Dauer zu gewährleisten und die Investitionen eines kommunalen Trägers in die IT-Infrastruktur nachhaltig zu sichern. Ausgangspunkt des Medienentwicklungsplans ist die strategische Ausrichtung durch die Auswertung und Zusammenführung der individuellen Medienbildungskonzepte der Schulen zu einem Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und Kerncurricula für die Unterrichtsfächer. Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Ausstattung der Schulen mit möglichst homogenen Hard- und Softwarekomponenten. Zusätzlich liefert die Auswertung Daten für eine Planung der Infrastruktur für eine Vernetzung der Unterrichtsräume und Schulen unter Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit nach § 31 des Niedersächsischen Schulgesetzes in Verbindung mit dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz, insbesondere § 6 und § 7. Auf der Grundlage der formulierten Ausstattungsziele werden Wartungs- und Servicekonzepte zur Regelung des First-, Second- und Third-Level-Supports entwickelt und organisiert. Dies zieht in der Regel eine Ermittlung des Personalbedarfs für die Schulen und den Schulträger sowie Bereitstellung von Personalressourcen und Feststellung von Kostenfaktoren nach sich. Die erwarteten baulichen Veränderungen durch Verkabelung unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie Brandschutz und Denkmalschutz werden formuliert. Am Ende folgt die Ermittlung des gesamten Mittelbedarfs und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung, sowie die Festlegung eines Zeitplans für die Ausführung des Medienentwicklungsplanes in der Umsetzungsphase. Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Der Ablauf und die Ergebnisse werden mit Ausblick auf ein weiteres Vorgehen nach dem Ende des Planungszeitraums evaluiert. Ausstattungsgrundsätze (NIBIS) IuK-Technik für den Einsatz im Unterricht Im Hinblick auf aktuelle pädagogische Ansprüche und methodische Ansätze werden neben den herkömmlichen Computer-Übungsräumen seit einigen Jahren zunehmend auch andere Ausstattungsmodelle gewählt: Computerarbeitsplätze in Klassenzimmern und Fachräumen Medieninseln Mobile Computersysteme Notebook-Klassen Internetcafés Informations-Stationen im Pausenbereich Die niedersächsischen Schulen haben Medienkonzepte mit unterschiedlichen Schwerpunkten erarbeitet. Art und Umfang des Computereinsatzes sind keineswegs einheitlich, sodass kaum allgemein gültige Aussagen über eine angemessene Computerausstattung getroffen werden können. Vielmehr ist von den Beteiligten vor Ort (Schulen, Schulträger, medienpädagogische Beraterinnen und Berater, Medienzentren) ein Ausstattungskonzept zu entwickeln, das die schulspezifischen Ansätze, regionale Besonderheiten und die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt. Systembetreuung in Schulen (NIBIS) Um Lehrkräfte von den technischen Arbeiten im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der schulischen Computersysteme und Netzwerke zu entlasten, wurde im Jahr 2002 zwischen dem Land Niedersachsen und den Schulträgern die Bereitstellung von Zusatzleistungen für Systembetreuung in Schulen vereinbart. Auszug aus dem "Gesetz zur Änderung von Vorschriften betreffend den kommunalen Finanzausgleich" vom 28.August 2002 (Nds.GVBl. Nr.25/2002 S.366): §5 Zusatzleistungen für Systembetreuung in Schulen Das Land zahlt den Schulträgern im Sinne des §102 in Verbindung mit §195 des Niedersächsischen Schulgesetzes für die Wartung und Pflege der Computersysteme und -netzwerke (Systembetreuung) in den Schulen 2.000.000 Euro im Jahr 2002 und 5.000.000 Euro in jedem Folgejahr. Die Beträge nach Satz 1 werden nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Schulen der Schulträger auf die Schulträger aufgeteilt. Der Aufteilung wird die Zahl der Schülerinnen und Schüler nach der amtlichen Statistik der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zum Schuljahresbeginn des Vorjahres zugrunde gelegt. Die §§19 und 20 sowie §21 Abs.1 Satz 1, Abs.4 Satz 1 und Abs.5 NFAG gelten entsprechend." Abhängig von regionalen Gegebenheiten wurden unterschiedliche Modelle zur Systembetreuung entwickelt: Bereitstellung von technischem Personal Rahmenvertrag mit einer ortsansässigen Computerfirma Übertragung der Mittel an die Schulen zur eigenverantwortlichen Verwendung Zentrale Betreuung von Schulen durch ein Medienzentrum Beschaffung von Hard- und Software - Angebote für Schulen (NIBIS) In der folgenden Liste finden Sie Anbieter von Hard- und Software mit speziellen Produkten oder Vergünstigungen für Schulen. Alle Angaben ohne Gewähr. Detailinformationen finden Sie auf den Internetseiten der Anbieter. Weitere Ausstattungsangebote mit besonderen Konditionen für Schulen in Niedersachsen finden Sie unter Verein n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V. Netzwerklösungen für Schulen, Management, Schutzsysteme AixConcept GmbH Integrative Schulnetzwerklösung MNSpro für Verwaltung und Pädagogik, Einbindung mobiler Endgeräte, eigener Internetfilter, Cloudanbindung mit eigener Synchronisationslösung, Virtualisierungstechnologien, professionelles WLAN für mobile Anwendungen und entsprechende Aufbewahrungssysteme. Arktur Schulserver Kostenloser LINUX-Schulserver CampusLan Die pädagogische Oberfläche CaLa vCE wurde in Zusammenarbeit mit Lehrkräften entwickelt. Automatischer Datenimport, Internetzugangskontrolle, Remote Control, Prüfungsmodus, Applikations, Drucker- und Dateiverwaltung, Terminalserver, Konfigurationsreset. Cisco Systems Netzwerkinfrastruktur, E-Government, technische Unterstützung, Konzepterarbeitung Dr. Kaiser Systemhaus PC-Wächter Hard- und Softwarelösung zum Schutz vor Manipulationen. AdminDidakt bietet Funktionen zur Unterstützung der Lehrkraft beim Unterricht im Computerraum. Hardware-Videonetze zur Übertragung von Monitor-, Tastatur- und Maussignalen zwischen den Computern. dtm-systems Internet-Sperre für Klassenräume (i.Blocker), Software-Festplattenwächter mit zentraler Netzwerksteuerung (drive.keeper). EduSystem Netzwerklösungen: Terminalserver, Thin Client, IServ-Schulserver, aufsichtsarme Lerninseln, Trolly für Notebooks, Minimierung der Stromkosten. EXTIS GmbH entwicklet und vertreibt den Open School Server und bietet eine Reihe von Dienstleistungen wie Schulungen, Vor-Ort-Installation und Anpassungen zu diesem Server an. H+H Software GmbH NetMan for Schools: Pädagogisches Netzwerk mit Benutzerverwaltung und Funktionen zur Steuerung des Klassenraumes, unterstützt sowohl PCs und Notebooks in reinen LAN-Umgebungen als auch die Einbindung von Terminalservern und Thin Clients. Auch für gemischte Umgebungen geeignet. Spezielle Funktionen zur Integration von Notebooks. iSERV LINUX-File Server und Kommunikationsserver für Schulen jambo GmbH elimu - Komplettlösung für IT-basierten Unterricht: Zentrale Softwareverwaltung - dezentrale Rechenleistung, einfache Störungsbeseitigung, Benutzerverwaltung, Klassenraumsteuerung, Intenetzugangskontrolle. Parallele Nutzung von Microsoft- und OpenSource-Betriebssystemen. KlasseMobil Systeme für mobilen IT-Einsatz in Schulen: Beamerkoffer, Racks und Transportwagen für Notebooks LANCOM Systems GmbH Deutscher Hersteller zuverlässiger Kommunikationslösungen. Erfahrung in der Ausstattung von Bildungs- und Forschungseinrichtungen mit professionellen Netzwerklösungen. Sonderprogramm "Zukunft: Bildung!" mit Vorzugskonditionen für Forschung und Lehre. linuxmuster.net Freie Linux-Musterlösung für schulische Netzwerke Mandala Internet, EDV-Service GmbH WLAN-Infrastruktur, Switches, Router, Netzwerklösungen, Terminalserverlösung Mastersolution AG Entwicklung und Vertrieb von Software für Kommunikation und Lernen: Klassenraum-Management, Computerschutz, LAN-Messenger und IT-Verwaltung sowie Softwarelösungen wie das Virtual Communication System [VCS] mit virtuellem Klassenraum für OnlineMeeting und Webinare, das Lern Management System [LMS] als Lernplattform, Wissensdatenbank und Trainingsportal, das Video Management System [VMS] für Videoportal, Mediendistribution und Videoredaktion sowie das Simulation and Authoring System [SAS] mit Simulationswerkzeug, Autorensystem und Wissensmanagement. Neu: MASTERSOLUTION SHOW – das mobile 3D Filmstudio. MHEX Pädagogische Netzwerkplattform MHEX NSS 2003: Internetsteuerung, Schülerverwaltung, Projektarbeit, Aufsicht, Kommunikation, Koordination. MTS Reinhardt Einrichtung, Nutzung und Wartung von Schulnetzwerken mit MTS EDUCATOR®. Pädagogische Oberfläche mit didaktischen Funktionen, Benutzerverwaltung, Schuljahreswechsel, Druckseitenzähler, Datensicherung, Softwareverteilung, Festplattenschutz, CD-/DVD-Virtualisierung, Proxy, Einbindung privater Endgeräte, Zugriff von außen, Einbindung externer Lernplattformen, Raumbuchungssystem etc. NewClass Multimedia PC-Cop: Festplattenschutz und Klonen von Festplatten über das Netzwerk. NewClass: Hardwarebasiertes, multimediales Audio- und Videonetz PCI Software GmbH NetSupport School: Softwarelösung für pädagogische Netzwerke Ramcke DatenTechnik Pädagogische PC-Vernetzung mit INiS: Netzwerkbetreuung, automatische Benutzerverwaltung, Systempflege, Bildschirmübertragung, Internet- und Desktopkontrolle. Dynamisches NotebookManagement und Portalzugang für die Arbeit von zuhause. Sicherheitssoftware HDGUARD für Notebooks und PC mit zentraler Adminstration. SBE networks Schulserverlösung logoDIDACT auf Linux-Basis SchoolNetTools Lehrertools für vernetzte Computerräume: Dateimanagement, Bildschirmübertragung Seventythree Networks GmbH Pädagogische Netzwerke in Terminal-Server-Umgebungen. Softwareprodukte: Schuladmin, TestGenerator SYSTECH Pädagogische Netzwerke, PC-Schulungssystem TIME for kids Kinder- und Jugendschutz im Internet. Filtersoftware und Unterrichtsquellen. Univention Infrastrukturmanagement und Schulserver Software Comparex (PC-Ware) Software-Rahmenverträge für den öffentlichen Dienst Cornelsen Unterrichtssoftware co.Tec Software für Schule, Ausbildung, Weiterbildung Diesterweg Unterrichtssoftware Ernst Klett Verlag GmbH Digitale Materialien für Lehrkräfte und Schüler Eugen Traeger Verlag Entwicklung und Vertrieb von Lern- u. Therapie-Software Freie Software und Bildung SuSE-Linux kostenlos für Schulen Microsoft Angebote und Initiativen für den Bildungsbereich Medienwerkstatt Mühlacker Verlagsgesellschaft mbH Lernprogramme und Unterrichtsmaterial (Schwerpunkt Grund- und Förderschulen), Arbeitsmaterialien für Lehrerinnen und Lehrer MÜLLER UND STEIN software Perpustakaan - Software für Schulbibliotheken Novell Netzwerkbetriebssystem NetWare zu Sonderkonditionen für Schulen und Bildungseinrichtungen PädBoutique Schul- und Lernsoftware, Programme zur Unterrichtsvorbereitung, Programme für therapeutische Einrichtungen und Links zu pädagogischen Adressen. Softmaker SoftMaker Office Steckenborn Software-Schulversionen verschiedener Anbieter team software Software-Lizenzprogramme für Schulen, Behörden und Bildungseinrichtungen Bildungshaus Schulbuchverlage Westermann Schroedel Diesterweg Schöningh Winklers Unterrichtssoftware, interaktive Materialien Materialien und Fortbildungsangebote Herdt-Verlag EDV-Schulungsunterlagen zu Schulkonditionen Intel(R) Lehren Interaktiv Kostenlose Online-Kurse für Lehrkräfte. lernmodule.net Die gemeinnützige Gesellschaft bietet computerbasierte Lernmodule inklusive Lernplattform gratis für Schulen. Gemeinsam mit zahlreichen Partnern werden aktuell außerdem zwölf SCORM-Lernmodule für die Einbindung in die eigene Schul-Plattform zur Verfügung gestellt. redmond´s Verlag Trainingsunterlagen für die IT-Aus- und Weiterbildung Studienkreis Lernmaterialien für Grundschule und Sekundarstufe I Präsentationstechnik AVI-Studio, Audio- visuelle Informationssysteme GmbH Interaktive Whiteboards, Monitore, Beamer, Tageslicht- und Diaprojektoren, Leinwände, Beschallungstechnik, Videotechnik, Mediensteuerungen, Reparatur, Montage, Vermietung, Beratung und Schulung Conen Produkte GmbH & Co.KG Tafel der Zukunft: Interaktive Projektionstafeln Demolux Projektionsgeräte, Lerninseln, PCI-Schutzkarte zur Sicherung der Konfiguration Easisoft Herstellerunabhängige Software (Easiteach Next Generation) für den Einsatz an interaktiven Projektionstafeln und anderen interaktiven Unterrichtswerkzeugen. Förderprogramm für Niedersachsen über n-21. Futurum-Activ Interaktive Whiteboards (Activboard) zu Schulkonditionen, Beratung, Vertrieb und Montage HAYES media - Präsentations- und Medientechnik Medienplaner, technischer Dienstleister, Lieferant und Installateur. Funktionale und budgetgerechte Komplettlösungen für den Schul- und Seminarbetrieb. Projektoren und Leinwände, Interaktive Displays und Whiteboards, Dokumentenkameras, digitale Vertretungspläne, Raumbuchungssyteme, Beschallungen. ilp - interactiv learning and presentation GmbH Interaktive Whiteboards und mehr: Lösungspakete um das Activboard von Promethean für den Schulbereich jhs - Konferenzsysteme Trainingssysteme GmbH Medienmöbel, interaktive Projektionstafeln Konzept…GmbH Herstellerunabhängiger Lieferant interaktiver Medien für die Schule (interaktive Whiteboards, Abstimmungs- und Abfragesysteme, Präsentationsausstattung und -möbel, IT-Möbel, Präsenter, einschl. Computer und Software). Evaluationsberatung und Durchführung von Evaluationsstudien. Schulungen bundesweit. KSI-Systems Projektions- und Beschallungstechnik zu Schulpreisen: Beamer, Leinwände, Mikrofonie, Beschallung, Projektionstafeln, Pinnwände, Flipcharts Promethean Interaktive Projektionstafel ACTIVboard SMART Technologies Interaktive Whiteboards, Software TIGERSOFT Systemhaus Interaktive Whiteboards (Activboards) zu Schulkonditionen, Software, Beratung, Vertrieb und Montage durch zertifizierte Installateure. TLS Communication GmbH Mobile Beschallungsanlagen für Klassenräume und Aulen, Multi-Media-Anlagen, Übertragungs/Medien-Technik, Videonetze Udo Gärtner GmbH Präsentationssysteme, Interaktive Projektionstafeln, ELMO Visualisierer VD Media GmbH Smart Board interactive Whiteboards zu Schulkonditionen (SMART Certified Reseller), Schulungen durch von Smart zertifizierte Trainerin, Beamer, Leinwände, Kiosksysteme, digitale Beschilderung, Beschallungsanlagen, etc.. Händler mit Hard- und Softwareangeboten für Schulen edupunkt.de Anti-Malware-System "Panda Endpoint Protection Plus" für Schulen und Schulträger in einer vergünstigten GOV-Lizenz. Neue und gebrauchte Hardware sowie die edupunkt.deAkademie mit Seminaren rund um IT-Sicherheit in Schulen. edutech Computer, Zubehör, Software, Beamer, Projektionstafeln zu Schulkonditionen FundK Apple Premium Reseller Hannover Apple-Computer mit Sonderkonditionen für Schüler, Lehrkräfte und Schulen. Spezielle Angebote für Notebookklassen Kuhlmann IT Systeme Online-Anmeldeportale für Schulen, Schülerverwaltungsprogramme, Virtualisierung und Netzwerktechnik. mobile IT Systems GmbH Präsentationssysteme, Notebook-Transportwagen, Notebook-Beamer-Kofferlösungen. Schwarz Computer Systeme GmbH Hard- und Software für Schulen: PC-Sheriff, PC-Sheriff 2000, NComputing Virtuell Desktop, i-NETMenue - Software für Ganztagsbetreuung. VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG Schulpakete: Interaktive Projektionstafeln, auch mobile und höhenverstellbare Komplett-Lösungen, Notebook-Transportwagen, Medien- und Computermöbel, Vor-Ort-Beratung, Montageservice, Schulungsangebote. Stand: 02.06.2 NLQ, Heiko Nealon Fachdienst II/1 Axel Heyerhorst Schule, Sport und Kultur 21.11.2016 Vermerk Sitzung des Schulausschusses am 17.11.2017 TOP 9b): Haushaltsanträge hier: Antrag der Grundschulen zur Systembetreuung und Medienausstattung an allen Grundschulen zum Haushalt 2017 Die Schulleiterin der Adolf-Grimme-Schule, Frau Geyer beschreibt die zumeist unzulängliche Medien-Geräteausstattung an den Grundschulen und die nicht gegebene aber erforderliche Systemadministration durch Fachleute. Dies können die Schulen mit den derzeitigen Schulbudgets nicht leisten. Sie bittet darum, dass der Schulträger zunächst das Problem der Systemadministration für die Schulen löst und die Schulen anschließend in die Lage versetzt werden, sich mit erforderlicher Hardware auszustatten. Herr Heyerhorst schlägt vor, dass die Verwaltung bis zu den Sommerferien 2017 mit den Grundschulen ein Konzept für die Systemadministration erstellt. Hierin sollen die dafür benötigten Hardwarekomponenten, die Investitionsosten und Kosten für die künftige Administration durch eigenes oder durch Fremdpersonal dargelegt werden. Nach Einschätzung des Fachdienstes ZD.3-EDV sind zur Konzepterstellung Fremdleistungen mit einem Auftragswert von ca. 6.000 € zu vergeben. Dieser Betrag ist im EDV-Etat 2017 nicht enthalten und müsste zusätzlich eingestellt werden. Herr Kansu weist darauf hin, dass zur Realisierung voraussichtlich auch die Gebäudewirtschaft begleitende Arbeiten erledigen müsse und Brandschutzkonzepte zu beachten seien. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen den Vorschlag der Konzepterstellung und fordern die Verwaltung auf, den Ansatz von 6.000 € noch in den Beratungsgang für den Haushalt 2017 zu geben. An den Rat der Stadt Barsinghausen und den Bürgermeister Herrn Lahmann Antrag auf Zuwendungen in Höhe von 25.000,- € für das Haushaltsjahr 2017 Barsinghausen, 18. November 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Fortführung unserer Arbeit im Stadtmarketing beantragen wir hiermit eine Zuwendung der Stadt in Höhe von 25.000,- € für das kommende Haushaltsjahr. Es ist uns in den zurückliegenden zwei Jahren gelungen zahlreiche Akteure aus beinahe allen Ortsteilen unserer Stadt projektbezogen einzubinden. Daraus sind große Projekte wie der Kunst- und Kulturkalender und der Tag der Ortsteile entstanden, die eine beachtliche Wirkung nach Innen und Außen entfaltet haben, es wurden aber auch zahlreiche niederschwellige Projekte, wie z.B. Kooperationen mit dem HVB und eine Wiederbelebung der Hausbesuche zur Festigung stadtinterner Netzwerke realisiert. Wir wollen 2017 den eingeschlagenen Weg weiter verfolgen und bieten mit unserer ehrenamtlichen Arbeit die dafür nötige Kontinuität an. Wir wollen auch in Zukunft an unserem Finanzierungsmodell festhalten, wonach wir als Verein 1/3 unseres finanziellen Bedarfs aus Beiträgen decken, 1/3 über Sponsoren zu finanzieren versuchen und die Stadt 1/3 unseres Budgets deckt. Für einen Austausch, oder zur Klärung eventueller Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Hendrik Mordfeld „unser Barsinghausen e.V.“ Siegfried Lehmann-Stiftung Stadt Barsinghausen Bergamtstr. 5 D-30890 Barsinghausen Siegfried Lehmann-Stiftung An den Bürgermeister der Stadt Barsinghausen c/o Stadt Barsinghausen Bergamtstr. 5 D-30890 Barsinghausen [email protected] Ihr Zeichen Ihr Schreiben vom Aktenzeichen 29.11.2016 Unterstützung der Siegfried Lehmann-Stiftung Antrag: Die Stadt Barsinghausen unterstützt die Siegfried Lehmann-Stiftung bei der längerfristigen Sicherstellung der Geschäftsführung. Hierfür werden 1.200 Euro im Haushalt 2017 eingestellt. Begründung: Die Siegfried Lehmann-Stiftung existiert seit 1982. Sie wurde von Angehörigen der aus Barsinghausen emigrierten jüdischen Familie Lehmann nach amerikanischen Recht gegründet und später in eine unselbstständige Stiftung der Stadt Barsinghausen übergeleitet. 2003 wandelte der Rat der Stadt Barsinghausen die Stiftung in eine selbstständige Stiftung um. Dazu verabschiedete er im Oktober 2003 eine Satzung und berief, nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, am 15. Januar 2004 die Mitglieder des Kuratoriums für die erste fünfjährige Amtsperiode. Seitdem hat sich die Berufung neuer Kuratoriumsmitglieder mehrfach wiederholt. Mit dem in der Satzung verankerten Stiftungszweck übertrug der Rat der Stadt der Stiftung die Aufgabe, „durch das Gedenken an Siegfried Lehmann und seine Familie, die Erinnerung an die Schicksale der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wach zu halten“. Hieraus ergab sich eine enge, starke Verbundenheit der Stadt (Rat, Verwaltung) mit der Stiftung. Dem entsprach, dass die Stadtverwaltung die Geschäftsführung durch einen hauptamtlich Beschäftigten der Stadt wahrnahm ‒ drei Jahrzehnte lang. Die ersten Jahre war die Geschäftsführung beim Büro des Rates angesiedelt; 1997 wurde sie dem Schul- und Kulturamt (heute FD II/1) übertragen, und hier dem damaligen Stadtarchivar Herrn Eckard Steigerwald. Im Rahmen der Haushaltssanierung beschloss der Rat der Stadt 2012, die Geschäftsführung der Siegfried Lehmann-Stiftung mit Beginn der Rente von Herrn Steigerwald am 1. Juni 2015 einzustellen. Ab 2016 sollten damit jährlich 11.000 € eingespart werden. Mit etlichen Veranstaltungen, besonders zu den Verleihungen des Siegfried Lehmann-Preises und den Holocaust-Gedenktagen, den Stolpersteinverlegungen usw. hat die Siegfried Lehmann-Stiftung dem vom Rat der Stadt in der Stiftungssatzung fixierten Stiftungszweck umgesetzt. Damit hat sie in Barsinghausen eine besondere Tradition der historischen Kulturarbeit entwickelt, die auch angesichts der gegenwärtigen politischen Entwicklungen unbedingt fortgesetzt werden sollte. Ohne ein stärkeres Engagement der Stadt Barsinghausen lässt sich dieses Niveau jedoch nicht längerfristig aufrechterhalten. Zum Erhalt der Stiftung muss die Stadt einen kleinen Eigenbeitrag leisten. Die Kompensation des HSK-Vorschlages kann über die aufsuchende Integrationsberatung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Lilli Bischoff Vorsitzende Siegfried Lehmann-Stiftung – Kuratorium Siegfried Lehmann-Stiftung – Vorstand Vorsitzende: Lilli Bischoff Friedensburg 7 30890 Barsinghausen Tel.: 05035/336 E-Mail: [email protected] Vorsitzender: Marc Lahmann c/o Stadt Barsinghausen Bergamtstr. 5 30890 Barsinghausen Tel.: 05105/774-2225 E-Mail: [email protected] Stellv. Vorsitzender: Dirk Hasselhof Birkhahnweg 2 30855 Langenhagen 0511/697735 E-Mail: [email protected] Stellv. Vorsitzender: Eckard Steigerwald An den Papenstücken 30A 30455 Hannover Tel.: 0511/456989 E-Mail: [email protected] VORHABENBESCHREIBUNG Kulturfabrik Krawatte in Barsinghausen Stand 27. Oktober 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Das Vorhaben 2. Die Ausgangslage 3. Die Initiatoren 3.1 Die Kunstschule Noa Noa e.V. Barsinghausen 3.2 Der Kunstverein Barsinghausen e.V. 3.3 Die Entstehungsgeschichte 3.4 Der Kulturverein Krawatte e.V. 4. Partner 5. Die Entwicklung soziokultureller Strukturen und Kooperationen 5.1 Grundsätze 5.2 Erste Schritte 6. Das Gebäude 6.1 Standort 6.2 Geschichte und Größe 7. Das Raum‐ und Nutzungsprogramm in der Zielvorstellung 7.1 Das Erdgeschoss 7.2 Das Obergeschoss 7.3 Der Beginn als Kulturfabrik 8. Die Finanzsituation Bau 8.1 Baukosten 8.2 Betriebskosten in der Zielvorstellung 9. Zusammenfassung und Ausblick 1. Das Vorhaben Mit der Kulturfabrik Krawatte entsteht ein soziokulturelles Zentrum als Ort kultureller Bil‐ dung, in dem und von dem ausgehend Menschen aus Barsinghausen das kulturelle Leben der Stadt gestalten und entwickeln können. Die Kulturfabrik Krawatte bietet mit ihren Räumen und der zugehörigen technischen Infra‐ struktur die notwendige Voraussetzung für ein erweitertes vielfältiges Spektrum kulturell‐ künstlerischer Aktivitäten in Barsinghausen. 1 Gruppenräume, Werkstätten, Probebühne, Gemeinschaftsküche, Veranstaltungsräume und Außengelände stehen für eine selbstorganisierte Nutzung durch Vereine, Bürgerinitiativen, spontane Gruppierungen, Künstler und Einzelpersonen zur Verfügung. Der Kulturverein Krawatte e.V. wird als Betreiber die Vernetzung und Kooperation der Akteu‐ re voranbringen und unterstützen und weniger artikulationsstarken Bevölkerungsteilen Stimme verleihen und Teilhabe erwirken. Er wird in Zusammenarbeit mit weiteren Kulturinitiativen die Menschen in Barsinghausen und Umgebung zur Teilnahme an vielfältigen kulturellen Projekten einladen und Veranstaltungen aller kulturellen Sparten wie Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst und Literatur selbst durch‐ führen oder andere Akteure dabei beratend unterstützen. Die Entfaltung und Entwicklung kreativer, kommunikativer und ästhetischer Fähigkeiten des Einzelnen sowie die Ermutigung zu Mitwirkung und verantwortlicher Eigeninitiative versteht der Kulturverein als seine zentrale Aufgaben. So wird in Barsinghausen ein Ort der Begegnung und des kreativen Austauschs aller Milieus und Kulturen entstehen, an dem Strittiges diskutiert, Neues erprobt und Fremdes als Berei‐ cherung erlebt wird. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung von Mann und Frau ist selbst‐ verständlicher Bestandteil der Vereinskultur. Ziel ist es also, den gegenseitigen Respekt im Zusammenleben aller Bevölkerungskreise zu fördern sowie zu innovativer Zusammenarbeit und zur offenen gesellschaftlichen Debatte anzuregen. 2. Die Ausgangslage Im Kulturleben der Stadt haben sich längerfristig fünf Akteure etabliert: die ehrenamtlich be‐ triebene Agentur Calenberger Cultour & Co v. a. mit einem Theaterprogramm im Schulzent‐ rum und ausgesuchten Musikangeboten im Konventsaal des Klosters, das Amateurtheater Deister‐Freilichtbühne mit seinen viel besuchten Aufführungen im Sommer, das Bergwerks‐ museum mit den touristisch attraktiven Einfahrten in den Klosterstollen sowie die Kunstschu‐ le Noa Noa und der Kunstverein Barsinghausen. Hinzu kommen ein reiches Vereinsleben vom Schachclub bis zum NABU, von Gesangsverei‐ nen bis zu jüngeren A‐Capella‐Chören und Bands sowie die kulturellen Aktivitäten der Kirchen und politischen Gruppierungen. Nicht wenige arbeiten fast verborgen in ihren Nischen oder richten ihre Treffen und Veranstaltungen eher sporadisch und an wechselnden Orten aus. In den dörflichen Ortsteilen bieten unterschiedliche Einrichtungen von der Feuerwehr bis zum Dorfgemeinschaftshaus vereinzelt kulturelle Veranstaltungen an. Jugendliche und mobile Erwachsene nehmen vor allem das Kultur‐ und Unterhaltungsange‐ bot der Hauptstadt wahr. Sie vermissen ein verlässliches und für sie attraktives Angebot am Ort. Das gilt erst recht für die auf erreichbare Veranstaltungen angewiesenen Senioren und junge Familien. 2 Seit Jahren existiert ein „Kultur‐Stammtisch“ der ehrenamtlichen Kulturanbieter, der gemein‐ same Belange und aktuelle Probleme bespricht. Er wurde im Jahre 2016 neu belebt durch den Stadtmarketing‐Verein „Unser Barsinghausen“ von Barsinghäuser Kaufleuten und Unterneh‐ men. Dieser initiierte die Herausgabe der vierteljährlich erscheinenden Broschüre „Barsing‐ häuser Kulturtermine“ und veranstaltete in der Innenstadt erstmals den „Tag der Ortsteile“, an dem alle Kulturinitiativen ihr Engagement öffentlich darstellen können. Ein Zeichen zu‐ nehmenden Bewusstseins für die Bedeutung von Kultur in der Stadtentwicklung. Viele der zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen (wie die Lesehilfen für Kinder oder die Betreuung von Flüchtlingsfamilien) und der kulturellen sowie sozialen Interessengruppen (wie die Fotofreunde, Schach‐ oder Bridgegemeinschaften) finden oft in privaten oder wenig geeigneten Räumen statt und stoßen so an ihre Grenzen. Es fehlt eine kulturelle Mitte, die ein beständiger Ort solcher Aktivitäten und Anziehungs‐ punkt für möglichst viele Barsinghäuser wird und so zur Entwicklung der sozialen Struktur des gesamten „Stadt“‐Gebiets und seiner Identität beiträgt. Die Kulturfabrik Krawatte soll diese Lücke ausfüllen. Sie soll die reiche, aber zersplitterte soziale und kulturelle Vielfalt der Stadt widerspiegeln, bündeln und das Miteinander entfalten. Sie wird die Lebensqualität in Bar‐ singhausen verbessern und zugleich mit ihrem kulturellen Programm über die Grenzen Bar‐ singhausens hinaus Besucher aus dem erweiterten Umland anziehen. 3. Die Initiatoren Da die Stadt Barsinghausen aufgrund ihres Haushaltskonsolidierungsvertrags mit dem Land Niedersachsen ihre freiwilligen Aufgaben drastisch einschränken musste und die kulturelle Versorgung in wesentlichen Teilen ehrenamtlichen oder institutionellen Trägern überließ, wurden die Kunstschule Noa Noa e.V. und der Kunstverein Barsinghausen e.V. selbst initiativ, um ihre unzureichende Arbeitssituation zu verbessern und sich Entwicklungschancen zu er‐ öffnen. 3.1 Die Kunstschule Noa Noa e.V. Barsinghausen Sie bietet seit 25 Jahren für Kinder und Erwachsene kunstpraktische Kurse an und ist soziokul‐ turell ausgerichtet. Sie arbeitet erfolgreich mit Schulen und anderen öffentlichen Trägern zu‐ sammen – auch außerhalb Barsinghausens. Die Kunstschule arbeitet inklusiv und hat mit Pro‐ jekten wie den alljährlich veranstalteten Theaterproduktionen mit Behinderten „Die wilden Schwäne“ auf sich aufmerksam gemacht, ebenso mit ortsbezogenen Projekten wie dem Bau des außergewöhnlichen „Wohnzimmers im Freien“ im Zechenpark, das zu einer Attraktion geworden ist. Die Kunstschule Noa Noa finanziert ihre Arbeit durch ‐ Mitgliedsbeiträge ‐ Mietzuschuss der Stadt ‐ Spenden ‐ Teilnahmegebühren ‐ z.T. Projektförderung. 3 3.2 Der Kunstverein Barsinghausen e.V. Er arbeitet bereits zehn Jahre lang ehrenamtlich und sieht seine Aufgabe darin, lokaler, regio‐ naler und überregionaler zeitgenössischer Kunst ein Forum zu bieten und damit in der Stadt‐ gesellschaft Diskussionsanlässe zu geben. Eine große Rolle spielt dabei die Kunstvermittlung, die in Kooperation mit der Kunstschule Noa Noa durchgeführt wird und zunehmend ein gemischtes Publikum erreicht. Die Teamer der Kunstschule leiten im Auftrag des Kunstvereins jährlich bis zu zehn ausstellungsbezogene Workshops mit Erwachsenen ‐ das sind meist Senioren ‐ und vor allem Schulklassen. Alle Schulen sind in einem Kontaktlehrerprogramm beteiligt. Besonders eng ist die Zusammenar‐ beit mit der Barsinghäuser Bert‐Brecht‐ Förderschule. Ein Höhepunkt der soziokulturellen Ko‐ operation war in 2010 das große Integrationsprojekt „Unser Raum der Kulturen“. Der Kunstverein finanziert seine Arbeit durch ‐ Mitgliedsbeiträge ‐ Unterstützung der Stadt ‐ Spenden ‐ v.a. aber Projektförderung der Ausstellungen durch das Land, die Region und kulturelle Stif‐ tungen. 3.3 Die Entstehungsgeschichte Die jetzigen Räume sowohl der Kunstschule Noa Noa als auch des Kunstvereins sind nicht barrierefrei. Die Räume der Kunstschule sind zudem allzu beengt und die des Kunstvereins nicht heizbar. Beide Vereine suchen daher seit Jahren geeignetere Alternativen. 2014 ermutigte ein Barsinghäuser Bürger, der anonym bleiben möchte, die beiden Vereine mit der Zusage einer großzügigen Spende zur Suche nach einem gemeinsamen Haus, in dem sich auch die bisherige erfolgreiche Kooperation weiter optimieren ließe. Sie fanden in güns‐ tiger Lage die leerstehende ehemalige Krawattenfabrik Ahlborn, die nicht nur beiden Verei‐ nen gute Möglichkeiten eröffnet, sondern vor allem auch Raum genug bietet für die Erweite‐ rung der bisherigen Kooperation hin zu einem soziokulturellen Zentrum. 3.4 Der Kulturverein Krawatte e.V. Er wurde im Januar 2016 gegründet mit dem Ziel „Einrichtung und Betrieb der 'Kulturfabrik Krawatte' in Barsinghausen und ihre Entwicklung zu einem soziokulturellen Zentrum“. Der Verein arbeitet ehrenamtlich. Gründungsmitglieder sind unter anderen die Kunstschule Noa Noa e.V. und der Kunstverein Barsinghausen e.V. Den Vorstand bilden laut Satzung vier Personen, und zwar jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kunstschule Noa Noa e.V. und des Kunstvereins Barsinghausen e.V. und ein oder zwei von der Mitgliederversammlung hinzu gewählte Vorstandsmitglieder. Der Kulturverein Krawatte e.V. hat das Ziel, über die bestehenden Angebote hinaus ein viel‐ fältiges und beständiges Kulturangebot in Barsinghausen zu ermöglichen und als kultureller Knotenpunkt die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der lokalen Akteure sys‐ tematisch zu entwickeln und dadurch ihre Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Dazu sollen bestehende Netzwerke ausgebaut und neue entwickelt und der gegenseitige Austausch or‐ 4 ganisiert und moderiert werden. Ein produktives Klima der Kooperation und Gemeinsamkeit soll erzeugt werden, in dem alle Beteiligten ihre Kompetenzen einbringen können. Der Verein wird die Akteure zudem bei ihrer Arbeit beraten. Zentrale Aufgaben sind ‐ die Öffentlichkeitsarbeit und das Anwerbung von Vereinsmitgliedern ‐ das Bilden von Netzwerken und die Öffnung für andere Gruppierungen die sich aktiv an der Gestaltung des Kulturzentrums beteiligen ‐ die Aufstellung und Weiterentwicklung des Nutzungskonzepts je nach Ausbaustand ‐ die Aufstellung des jährlichen Finanzplans und der Jahresbilanz ‐ die Durchführung eigener soziokultureller Projekte und Veranstaltungen (ein erstes Projekt „Die Barsinghäuser Weltkarte“ wurde bereits begonnen). ‐ die Einrichtung und Vermietung der Räume, die Selbsthilfegruppen, Vereinen oder ande‐ ren gesellschaftlich engagierten Gruppen als Treffpunkt oder Veranstaltungsraum zur Ver‐ fügung stehen ‐ die Einstellung einer Geschäftsführerin oder eines Geschäftsführers (Kulturmanagement) und gegebenenfalls weiteren Personals ‐ die Akquisition von Fördergeldern für die Sanierung und Einrichtung des Hauses ‐ die baulichen Maßnahmen und die Instandhaltung des Grundstücks und des Gebäudes ‐ Vermietungen an Dauermieter (die ersten Dauermieter sind die Gründungsvereine Kunst‐ schule Noa Noa und der Kunstverein Barsinghausen). Im September 2017 wurde der Erbpachtvertrag für das Grundstück und das Gebäude der ehemaligen Krawattenfabrik unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 50 Jahren. Ein für die Größe des Gebäudes sehr moderater Pachtzins von 500 € pro Monat wurde verein‐ bart. Die zugesagte Spende des anonymen Barsinghäusers in Höhe von 150.000 € ist ebenfalls beim Kulturverein Krawatte e.V. eingegangen. 4. Partner Fachkompetente Partner begleiten das Vorhaben und beraten bei der Umsetzung. Der Kul‐ turverein Krawatte ist Mitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur LAGS, die ihn bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens unterstützt. Dr. H.J. Siewert, ehemaliger Refe‐ ratsleiter im Ministerium für Wissenschaft und Kultur, ist Vereinsmitglied und bringt beratend seine Erfahrung ein. Die Bauplanung hat das Barsinghäuser Architekturbüro Lüerssen über‐ nommen, das besonders über Erfahrungen bei der Planung und Ausführung öffentlicher Ge‐ bäude verfügt. 5 5. Die Entwicklung soziokultureller Strukturen und Kooperationen Der Kulturverein Krawatte e.V. steht am Anfang eines längeren Prozesses. 5.1 Grundsätzlich soll dafür gelten: Der Kulturverein Krawatte e.V. würdigt die Arbeit und den Status der oben genannten Bar‐ singhäuser Kulturanbieter sowie der anderen Gruppen, Initiativen und Vereine. Er will nicht als Konkurrenz wahrgenommen werden, sondern als Chance für die Entwicklung der Partner. Durch Vernetzung wird eine Verbesserung der Qualität der kulturellen Praxis, ein effektiver Umgang mit Ressourcen und der Aufbau sinnvoller und der Situation vor Ort angemessenen Strukturen erreicht. Das kulturelle Engagement von hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen soll sich ergänzen und zu einer hohen Qualität kultureller Arbeit führen. Die inhaltlichen Themen gemeinsamer Projekte leiten sich aus der Arbeit der Beteiligten her und beziehen sich auf ihr gesellschaftliches Umfeld. Menschen („Zielgruppen“) wird eigenes kulturelles Handeln ermöglicht, Gelegenheitsstrukturen werden hierzu geschaffen. Teilneh‐ mende werden zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Ausdrucksformen angeregt. Die angedachten „Wirkungen“ sind auch nach Projektende überprüfbar. Das „Ergebnis“ wird in den Arbeitsalltag eingespeist. Von der Kulturfabrik gehen auch künstlerische, temporäre Interventionen in den Stadtraum aus. Es könnte beispielsweise ein Projekte wie z.B. „Artist in Residence“ entstehen. Fragen zur Kulturplanung und Kulturentwicklung Barsinghausens werden gemeinsam und spartenübergreifend von den Kulturvereinen, Initiativen, freien Trägern und Einzelpersonen zusammen mit der Kommunalverwaltung behandelt. So können weitreichende Planungen und Neuentwicklungen angestoßen und gestärkt werden. 5.2 Die nächsten Schritte: Die ersten Projekte im Rahmen der soziokulturellen Arbeit sind angelaufen. Workshops der Kunstvermittlung des Kunstvereins mit Schulklassen und Flüchtlingskindern haben in den noch nicht restaurierten Räumen der Kulturfabrik stattgefunden. Freiluft‐Kurse der Kunstschule konnten auf dem Gelände durchgeführt werden. Ein interaktives Video‐ Projekt des Kulturvereins über die Zuwanderung nach Barsinghausen wurde begonnen: „Zu Hause in Barsinghausen? oder: Die Barsinghäuser Weltkarte“. Es wird von der Region Hanno‐ ver gefördert. Nach der zur Zeit laufenden Testphase werden alle Barsinghäuser Vereine und Initiativen zur Beteiligung eingeladen. Weitere Aktivitäten sind in Planung. Mit anderen Vereinen wurden erste Gespräche aufgenommen. Es geht dabei zum Beispiel um den Ausbau des Programms im Bereich Kleinkunst, Kabarett und Konzerte in Zusammenarbeit mit Calenberger Cultour & Co. und um die Nutzung des Saales und der Probebühne für zu‐ sätzliche Projekte der Deister‐Freilichtbühne in der Wintersaison. Schon jetzt liegen Anfragen z. B. von Chören und Seniorengruppen für Übungs‐ und Gruppen‐ räume vor. 6 Der Kulturverein Krawatte e.V. ist in gutem Kontakt mit der Stadt Barsinghausen, dem Bür‐ germeister und den politischen Parteien. Intensive Gespräche haben bereits stattgefunden und werden kontinuierlich weitergeführt. Die Stadt ist eingeladen, einen Vertreter in den Vorstand zu entsenden, um die gemeinsame Arbeit zu intensivieren. Im Frühjahr 2017 findet ein Tag der offenen Tür statt. Das Programm soll von unterschiedli‐ chen bestehenden Gruppen und Vereinen aus Barsinghausen gestaltet werden. Ziel ist es, ak‐ tive Kulturschaffende einzubinden und die Kulturfabrik für die Öffentlichkeit erlebbar zu ma‐ chen. Dazu ist kurzfristig die Einberufung des Kulturstammtischs geplant. Alle interessierten Verei‐ ne und Initiativen werden dazu eingeladen, um die Öffnung des Vereins und des Kulturzent‐ rums für andere Gruppen zu initiieren. Außerdem wird es verschiedene Aktionen geben, um Spendengelder zu akquirieren. Für Ende 2017 ist die Einstellung einer/s Kulturmanagers/erin geplant, der das Kulturpro‐ gramm entwickeln und betreuen wird. Sie/er wird auch die ehrenamtliche Arbeit, die in die‐ sem Bereich bereits geleistet wird, koordinieren, beraten und gegebenenfalls qualifizieren. 6. Das Gebäude 6.1 Standort Das Objekt (Egestorfer Str. 28) liegt am Rande der Kernstadt Barsinghausen und ist mit öf‐ fentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Parkraum ist ausreichend vorhanden. Bei größeren Veranstaltungen stehen auch benachbarte Gewerbeparkplätze zur Verfügung. Das Grundstück hat keine unmittelbare Nachbarschaft zu Wohngebäuden. Hinter ihm erhebt sich im Süden die begrünte Halde. Im Westen und Osten grenzen die Feuerwehr bzw. ein Gewer‐ bebetrieb an. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Norden gibt es gemischte Wohn‐ und Gewerbebebauung. Das bedeutet: keine Störungen für Nachbarn bei Veranstaltungen und durch Plein‐air‐Werk‐stätten. 6.2 Geschichte und Größe Das Grundstück umfasst 2.500 qm. Keimzelle der Krawattenfabrik Ahlborn ist der zweistöcki‐ ge Altbaumit Satteldach von ca. 1950 an der Egestorfer Str. (Grundfläche 102 qm). 1952 wur‐ de zur Halde hin die „Alte Produktion“ angebaut (171 qm), ursprünglich eingeschossig, später um ein Stockwerk mit Flachdach erweitert. 1964 wurde dem Komplex nach Osten hin die große Halle mit drei Sheds angegliedert (569 qm). Schließlich kam 1973 rückwärtig zur Halde hin der zweigeschossige Skelettbau mit neuem Treppenhaus und Flachdach hinzu (339 qm). Aus dieser Zeit stammt auch der Lastenaufzug und die große Doppelgarage (66 qm). Das gesamte Gebäude hat eine Grundfläche von 1.247 qm und bietet 1.148 qm Nutzfläche im EG und 527 qm im OG. Die gesamte Außenhülle des Gebäudes, die Dächer und die Fenster eingeschlossen, muss sa‐ niert werden. In einer Notmaßnahme wurde das Flachdach der Alten Produktion Anfang 2016 7 bereits erneuert. Die kleine „Hausmeister“‐Wohnung im OG des Altbaus wurde renoviert und ist inzwischen bezogen worden. 7. Das Raum‐ und Nutzungsprogramm in der Zielvorstellung 7.1 Das Erdgeschoss wird soziokulturell genutzt. Es ist durchgehend barrierefrei. Das Foyer öffnet sich über eine kleine Terrasse zur Straße hin. Es ist das Entree und mit seiner hellen Fassade gleichsam das Gesicht des Zentrums. Das Foyer ist der Ort für Begegnung und Kom‐ munikation. Hier trifft man sich, hält man sich in den Pausen auf oder wartet etwa bei einer Tasse Kaffee auf seinen Kurs. Hier ist die „Barsinghäuser Weltkarte“ installiert und lädt zur in‐ teraktiven Erkundung ein. Das Foyer kann aber auch für Veranstaltungen, Gesellschaften und als Gruppen‐ und Probenraum genutzt werden. Der Saal bildet mit 180 Sitzplätzen das Herzstück der Kulturfabrik. Er enthält eine mobile Bühne und ist multifunktional nutzbar. Zu ihm gehört ein Stuhl‐ und Stellwandlager, sowie ein Geräteraum. Als Künstlergarderobe dienen angrenzende Gruppenräume. Der Kunstverein wird etwa vier Ausstellungen jährlich im Saal ausrichten und ihn dafür ge‐ sondert anmieten. Es ist geplant, dass auch innerhalb der Ausstellungen Veranstaltungen (Musik, Vorträge, Lesungen) stattfinden. Die fünf Werkstätten (sauberes Atelier, Malatelier, Holzwerkstatt, Keramikwerkstatt, Außenwerkstatt) werden von der Kunstschule Noa Noa dauerhaft gemietet. Vor allem das saubere Atelier kann auch durch andere Nutzer als Gruppenraum angemietet werden. Zwei weitere Gruppenräume stehen für Vereine und Gruppen zur Verfügung. Einer von ihnen wird als Chorübungsraum und Probebühne mit Nebenraum eingerichtet. Das Büro wird gemeinschaftlich von der Geschäftsführung der Kulturfabrik sowie den Dauermietern Kunstschule und Kunstverein genutzt, so dass es täglich an möglichst vielen Stunden geöffnet ist. Ein anschließender Materialraum ist für die Lagerung der Unterlagen vorgesehen. Die Gemeinschaftsküche bietet kleineren Gruppen die Gelegenheit zu gemeinsamen Kochaktionen und steht bei grö‐ ßeren Veranstaltungen gegebenenfalls den Caterer zur Verfügung. Von ihr aus können so‐ wohl das Foyer als auch der Saal bedient werden. Eine ständige gewerbsmäßige Restauration ist nicht vorgesehen. Wünschenswert ist eine frei gebildete Küchencrew, die die Verwaltung der Küche verantwortlich übernimmt und unter anderem für Besucher ein kleines Angebot an Getränken und Gebäck bereit stellt. 8 Die WC Anlage schließt sich an das Foyer an. Es ist selbstverständlich eine Behindertentoilette geplant. Das Archiv des Kunstvereins ist in einem innen liegenden Raum neben dem Saal vorgesehen und wird dauerhaft gemietet. 7.2 Das Obergeschoss (171 qm Alten Produktion und 306 qm Skelettbau) Die Nutzung dieser Flächen steht noch nicht fest. Es gibt einen defekten Lastenaufzug, an dessen Stelle ein behindertengerecht ausgestatteter Personenaufzug eingebaut werden kann. Die Etage soll größtenteils dauervermietet werden, um mit den Mieteinnahmen die Pacht‐ und Unterhaltskosten für das Gebäude aufzubringen. Die Räume können auf Basis der Vorgaben der Mieter im Rahmen eines Masterplans zugeschnitten und eingerichtet werden. Vorstellbar sind Ateliers, Büro‐ oder Praxisräume. Anfragen von Künstlern, Designern und ei‐ ner Kunsttherapeutin liegen bereits vor. Auch eine spätere Ausweitung der soziokulturellen Nutzung ins Obergeschoss ist denkbar. 7.3 Der Beginn als Kulturfabrik Die erste Voraussetzung für die Aufnahme regelmäßiger Arbeit im Kulturzentrum ist die Sa‐ nierung der Dächer, der Einbau einer neuen Heizung und die ausreichende Wiederherstellung der Toilettenanlage, in die eine Behindertentoilette zu integrieren ist. Alle Baumaßnahmen von der ersten Baustufe an werden nach einem Masterplan des Architekten ausgeführt, so dass zusätzliche Kosten durch spätere Änderungen vermieden werden. Sowohl die Kunstschule als auch der Kunstverein sind bereit, sich anfangs mit provisorisch hergerichteten Räumen zu begnügen. Das gemeinsame Büro im intakten Altbau kann dann sofort eingerichtet werden. Die zweite Voraussetzung ist ein geeigneter öffentlicher Zugang, und das heißt: Der erste Raum, der nach dem Masterplan annähernd in seinem endgültigen Zustand fertig gestellt wird, muss das Foyer mit dem Zugang von der Egestorfer Straße aus und mit der neu gestal‐ teten Fassade sein. Hiermit verbindet sich der Vorteil, dass dieses repräsentative Entree in das Kulturzentrum für unterschiedliche Veranstaltungen genutzte werden kann, für kleine Empfänge, Seminare, Be‐ sprechungen, Chor‐ und Theaterproben. und dass so sofort nach seiner Fertigstellung bereits eine vielfältige soziokulturelle Nutzung möglich wird und erste Einnahmen generiert werden können. Zudem können mögliche Mieter, Förderer und weitere an der Besichtigung des Gebäudes In‐ teressierte in diesem Raum angemessen empfangen werden; und so kann ihnen ein positiver Eindruck vom geplanten Zielzustand des Vorhabens vermittelt werden. 9 8. Die Finanzsituation 8.1 Baukosten Die Kosten der Energetischen Sanierung der Gebäudehülle und der Innenausbau des Erdge‐ schosses betragen nach derzeitigen Schätzungen mind. 1.432.000 € brutto. Eine Aufgliede‐ rung des gesamten Bau‐ und Sanierungsvorhabens in Bauabschnitte und über den gesamten Finanzierungs‐ und Förderbedarf liegt bei. Durch den Einsatz dieser Gelder wird bis Ende 2020 in mehreren Bauabschnitten der Stand eines funktionierenden, sanierten Gebäudes mit einer Grundausstattung im Innenausbau des Erdgeschosses erreicht. 8.2 Betriebskosten in der Zielvorstellung Die Finanzierung der Betriebskosten wird anfangs zum großen Teil durch die Dauermieter Kunstschule Noa Noa und Kunstverein und schrittweise durch die Dauervermietungen im Obergeschoss gesichert. Hinzu kommen die Kurzzeitvermietungen der soziokulturellen Räu‐ me im EG an Gruppen, Vereine und Veranstalter und die Erlöse aus den Veranstaltungen. Ein Kosten und Finanzierungsplan der Betriebskosten liegt bei. 9. Zusammenfassung und Ausblick Das Kulturzentrum Krawatte soll sich zu einem Brennpunkt der Kulturaktivitäten in Barsing‐ hausen entwickeln. Ein Haus entsteht, in dem kontinuierlich von unterschiedlichen Akteuren vielfältige kulturelle Veranstaltungen durchgeführt werden und in dem zur Teilnahme an Projekten eingeladen wird, in denen die in Barsinghausen lebenden Menschen ihre künstlerischen Fähigkeiten entwickeln und ihre Ansichten und Interessen kreativ zum Ausdruck bringen. Alle Menschen aus Barsinghausen und darüber hinaus sind eingeladen, sich aktiv an der Ent‐ wicklung und Gestaltung des Zentrums zu beteiligen. Die Begegnung und gegenseitige Wahrnehmung der Milieus und Kulturen führt zu gegensei‐ tigem Respekt. Das Zentrum fördert ihre innovative Zusammenarbeit. So wird durch gemein‐ sames Tun die Identifizierung der Bewohner mit ihrem Wohnort und seiner gesellschaftlichen Situation gestärkt. Und nicht zuletzt wird die Chance eröffnet, dass die Stadt des Fußballs auch zu einer Stadt attraktiver Kultur wird. 10 2.1.02 Bad 6.85 m² 2.1.01 Wohn/ Schlafraum 30.31 m² T30 RS WET 2.1.04 Flur 8.43 m² 2.1.03 Küche 11.89 m² + 2.550 T30 RS 8 Stg. 27.5/20.7 + 3.310 8 Stg. 27.5/20.7 T30 RS Günter Lüerssen Dipl.Ing. Architekt BDA DWB Im Knickfelde 4 D 30 890 Barsinghausen Fon 0049 (0) 5105 1459 www.guenterlueerssenarchitektbda.de Kulturfabrik Krawatte Obergeschoss Bestand Entwurf 1.1 13. Oktoberber 2016 / Lü 1:125 09/15 Archiv / Akten WC H WC D transportabler Tresen Beh.WC 120 Pers. T30 RS T30 RS NoaNoa 176 Sitzplätze Sauber Werkstatt 38,15 m² Küche Verwaltung T30 RS PuMi T30 RS T30 RS VF 76,23 m² Mal Werkstatt 46,09 m² Vorrat Lager Technik Vorrat Archiv "Kunstverein" KeramikWerkstatt 48,19 m² Vermietung T30 RS Archiv "Kunstverein" Beh.WC 3,88 m² transportable Bühne "Puffer"Lager "Kunstverein" Vermietung T30 RS variable Trennwand, raumhoch Lager Bühnenbild 13,20 m² Stuhllager T30 RS T30 RS Brennraum 7,22 m² T30 RS T30 RS Vermietung Lager 6,25 m² Requisite 16,62 m² T30 RS Günter Lüerssen Dipl.Ing. Architekt BDA DWB Im Knickfelde 4 D 30 890 Barsinghausen Fon 0049 (0) 5105 1459 www.guenterlueerssenarchitektbda.de Gruppenraum 1 Gruppenraum 2 Holz / Metall / Stein Werkstatt 47,59 m² Lager 16,62 m² Kulturfabrik Krawatte Erdgeschoss Entwurf 4.6 1 "Regale" 08. September 2016 / Lü 1:200 09/15 Stand 03. November 2016 KULTURFABRIK KRAWATTE BAUKOSTEN- UND FÖRDERBEDARF ENERGETISCHE SANIERUNG BAUABSCHNITT I 2017 netto INNENAUSBAU/ AUSSENANLAGEN brutto FÖRDERER netto brutto 121.005,00 € Dachsanierung brutto NBank/ EFRE 100.000,00 € ist beantragt 100.000,00 € ist beantragt Heizung BA 1 90.000,00 € MWK Fassade Foyer 58.480,00 € Stiftung Nieders. 50.000,00 € Antragstermin 31. Nov Planungskosten BA 1 11.500,00 € KVKrawatte 75.000,00 € bar vorhanden Gutachten 12.342,00 € örtliche Spenden 24.059,13 € 293.327,00 € 349.059,13 € 349.059,13 € 28.200,00 € Sanierung RW-Grundleitungen Ausbau Foyer/ Trennwände Stadt Barsinghausen Aktion Mensch 122.990,00 € Aussenanlage 15.000,00 € KVKrawatte Planungskosten anteilig 38.000,00 € Eigenleistung BAUABSCHNITT II Holzfenster Metallfassadenbau Planungskosten BA 2 2018 netto brutto 30.000,00 € Antrag - Ende November 100.000,00 € Kreditaufnahme 12.986,10 € 242.986,10 € 242.986,10 € netto brutto brutto MWK 119.720,00 € 6.750,00 € 163.870,00 € 100.000,00 € wird hiermit beantragt 204.190,00 € 37.400,00 € 195.005,30 € 242.986,10 € 100.000,00 € Antrag 15. Okt 2017 Stiftung Nieders. 50.000,00 € Antrag 31. Nov 2017 Firmenspende 45.005,30 € 195.005,30 € 1 349.059,13 € 195.005,30 € Stand 03. November 2016 KULTURFABRIK KRAWATTE BAUKOSTEN- UND FÖRDERBEDARF ENERGETISCHE SANIERUNG INNENAUSBAU/ AUSSENANLAGEN FÖRDERER weitere Förderer WC Anlage/ Gruppenräume EG + Saal/ Werkstätten 197.750,00 € Planungskosten BAUABSCHNITT III 2019 netto Heizung BA 2 25.000,00 € Lüftung 68.000,00 € Fassadendämmung WDVS 63.900,00 € Planungskosten BA 3 brutto 25.000,00 € Antrag November 2017 örtliche Spenden 20.000,00 € Eigenleistung 15.000,00 € 288.146,60 € 288.146,60 € netto brutto brutto MWK weiterer Förderer 194.743,50 € 66.600,00 € Aktion Mensch Aufzug 45.000,00 € Eigenleistung Maler Planungskosten 24.610,00 € weitere Förderer 136.210,00 € 738.807,93 € 162.089,90 € 288.146,60 € 100.000,00 € 94.743,50 € 194.743,50 € Ausbau EG Altbau GESAMTSUMMEN 100.000,00 € Kreditaufnahme 242.140,00 € 6.750,00 € 163.650,00 € Aktion Mensch KVKrawatte 44.390,00 € 128.146,60 € 194.743,50 € 50.000,00 € Antrag November 2018 5.000,00 € 107.089,90 € 162.089,90 € 162.089,90 € FINANZIERUNG 1.432.030,53 € 693.222,60 € BAUKOSTEN 2 1.432.030,53 €
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