Urteilseröffnung Tötungsdelikt von Spiez PEN 16 170

Regionalgericht
Oberland
Strafabteilung
Evelyne Halder
leitende Gerichtsschreiberin
Scheibenstrasse 11B
3600 Thun
Telefon 031 635 56 33
Fax 031 635 56 77
[email protected]
www.justice.be.ch/regionalgerichte
Thun, 07. Dezember 2016
Urteilseröffnung Tötungsdelikt von Spiez PEN 16 170
Die Urteilseröffnung betreffend das Tötungsdelikt in Spiez findet am Dienstag
13. Dezember 2016 um 09:00 Uhr vor dem Regionalgericht Oberland in Thun
statt.
Für die Teilnahme an der Urteilseröffnung ist eine Anmeldung erforderlich. Unangemeldeten Personen wird der Zutritt verweigert. Anmeldungen werden ab sofort
entgegengenommen ([email protected]). Für den 13.12.2016 bzw. die
Urteilseröffnung bereits angemeldete Personen müssen sich nicht erneut anmelden.
Die Teilnahme an der Verhandlung für die Berichterstattung ist akkreditierten Medienvertretenden vorbehalten.
Für nicht akkreditierte Medienvertretende (Akkreditierung beim Obergericht des
Kantons Bern), besteht die Möglichkeit einer Einzelakkreditierung. Dafür ist das
ausgefüllte Formular Einzelakkreditierung (vgl. separates Dokument) mit den geforderten Beilagen beim Regionalgericht Oberland ([email protected])
einzureichen.
Ton- und Bildaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sowie durch die Fenster
hinein sind verboten. Widerhandlungen können mit Ordnungsbusse bestraft werden (Art. 71 StPO).
Wer über die Rechtsprechung der Zivil- und Straf- und Jugendgerichtsbehörden
Bericht erstattet, hat auf die schutzwürdigen Interessen der am Verfahren Beteiligten, insbesondere auf deren Privatsphäre, Rücksicht zu nehmen. Namen dürfen
nur genannt werden, wenn sie von der zuständigen Verfahrensleitung freigegeben
worden sind oder die Betroffenen damit einverstanden sind (Art. 19 Abs. 1 IR ZSJ).
Für Fragen wenden Sie sich an die leitende Gerichtsschreiberin
([email protected], Tel: 031 / 635 56 38).