Regionalgericht Oberland Strafabteilung Evelyne Halder leitende Gerichtsschreiberin Scheibenstrasse 11B 3600 Thun Telefon 031 635 56 33 Fax 031 635 56 77 [email protected] www.justice.be.ch/regionalgerichte Thun, 07. Dezember 2016 Urteilseröffnung Tötungsdelikt von Spiez PEN 16 170 Die Urteilseröffnung betreffend das Tötungsdelikt in Spiez findet am Dienstag 13. Dezember 2016 um 09:00 Uhr vor dem Regionalgericht Oberland in Thun statt. Für die Teilnahme an der Urteilseröffnung ist eine Anmeldung erforderlich. Unangemeldeten Personen wird der Zutritt verweigert. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen ([email protected]). Für den 13.12.2016 bzw. die Urteilseröffnung bereits angemeldete Personen müssen sich nicht erneut anmelden. Die Teilnahme an der Verhandlung für die Berichterstattung ist akkreditierten Medienvertretenden vorbehalten. Für nicht akkreditierte Medienvertretende (Akkreditierung beim Obergericht des Kantons Bern), besteht die Möglichkeit einer Einzelakkreditierung. Dafür ist das ausgefüllte Formular Einzelakkreditierung (vgl. separates Dokument) mit den geforderten Beilagen beim Regionalgericht Oberland ([email protected]) einzureichen. Ton- und Bildaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sowie durch die Fenster hinein sind verboten. Widerhandlungen können mit Ordnungsbusse bestraft werden (Art. 71 StPO). Wer über die Rechtsprechung der Zivil- und Straf- und Jugendgerichtsbehörden Bericht erstattet, hat auf die schutzwürdigen Interessen der am Verfahren Beteiligten, insbesondere auf deren Privatsphäre, Rücksicht zu nehmen. Namen dürfen nur genannt werden, wenn sie von der zuständigen Verfahrensleitung freigegeben worden sind oder die Betroffenen damit einverstanden sind (Art. 19 Abs. 1 IR ZSJ). Für Fragen wenden Sie sich an die leitende Gerichtsschreiberin ([email protected], Tel: 031 / 635 56 38).
© Copyright 2024 ExpyDoc