Regionalgericht Oberland Strafabteilung Evelyne Halder leitende Gerichtsschreiberin Scheibenstrasse 11B 3600 Thun Telefon 031 635 56 33 Fax 031 635 56 77 [email protected] www.justice.be.ch/regionalgerichte Thun, 06. Oktober 2016 Informationen zum Strafverfahren Tötungsdelikt von Spiez PEN 16 170 Die Hauptverhandlung im Strafverfahren betreffend das Tötungsdelikt in Spiez vom 11.05.2013 findet vom 05. Dezember bis am 13. Dezember 2016 unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Santschi vor dem Regionalgericht Oberland in Thun statt. Der Verhandlungsablauf ist wie folgt geplant (Änderungen vorbehalten): 05.12.2016: Eröffnung der Verhandlung, Befragung der Parteien und eines Gutachters des IRM 06.12.2016: Parteivorträge (ev. beschränkt auf die Frage der Tat und/oder Schuld [Tat- und/oder Schuldinterlokut, vgl. Art. 342 StPO]) 07.12.2016: Beratung des Gerichts (nicht öffentlich) 08.12.2016: ev. (sofern Tat- und/oder Schuldinterlokut) Parteivorträge zur Schuldfrage (sofern nur Tatinterlokut) und Folgen eines Schuld- oder Freispruchs 09.12.2016: Beratung des Gerichts (nicht öffentlich) 12.12.2016: Beratung des Gerichts (nicht öffentlich) 13.12.2016, vormittags: Urteilseröffnung Die Anklageschrift wird akkreditierten Medienvertretenden (Akkreditierung beim Obergericht des Kantons Bern) ab dem 17. Oktober 2016 auf Anfrage per Mail ([email protected]) anonymisiert zugestellt. Für nicht akkreditierte Medienvertretende (Akkreditierung beim Obergericht des Kantons Bern), besteht die Möglichkeit einer Einzelakkreditierung. Dafür ist das ausgefüllte Formular Einzelakkreditierung (vgl. separates Dokument) mit den geforderten Beilagen beim Regionalgericht Oberland ([email protected]) einzureichen. Regionalgericht Oberland, Strafabteilung S. 2 Die Teilnahme an der Verhandlung für die Berichterstattung ist akkreditierten Medienvertretenden vorbehalten. Für die Teilnahme an der Verhandlung ist eine Anmeldung erforderlich. Unangemeldeten Personen wird der Zutritt verweigert. Anmeldungen werden ab Dienstag 29. November 2016 entgegengenommen ([email protected]). Ton- und Filmaufnahmen innerhalb des Gerichtsgebäudes sind verboten. Widerhandlungen können mit Ordnungsbusse bestraft werden (Art. 71 StPO). Wer über die Rechtsprechung der Zivil- und Straf- und Jugendgerichtsbehörden Bericht erstattet, hat auf die schutzwürdigen Interessen der am Verfahren Beteiligten, insbesondere auf deren Privatsphäre, Rücksicht zu nehmen. Namen dürfen nur genannt werden, wenn sie von der zuständigen Verfahrensleitung freigegeben worden sind oder die Betroffenen damit einverstanden sind (Art. 19 Abs. 1 IR ZSJ). Weitergehende Auskünfte zum Inhalt des Strafverfahrens werden derzeit keine erteilt. Für Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder zur Akkreditierung wenden Sie sich an die leitende Gerichtsschreiberin (vgl. Kontaktangaben oben). Okt. 2016 / hae
© Copyright 2024 ExpyDoc