Eingangsstempel Zurück an: - Arbeit und Soziales – Stadt Kaufbeuren - Arbeit und Soziales Am Graben 3 87600 Kaufbeuren Az.: 305/_________________ Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung für Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten der Schule / Kindertageseinrichtung zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musik, Freizeiten, o.ä.) persönlicher Schulbedarf (100 Euro pro Schuljahr) (Schulbedarf nur bei Erhalt von Wohngeld u. Kinderzuschlag beantragen, ansonsten automatische Auszahlung) Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite! Antragsteller: Name, Vorname Telefon Anschrift Für das Kind / den Jugendlichen Name, Vorname Geburtsdatum werden oben angekreuzte Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II, § 34 SGB XII beantragt. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn der Antragsteller eine der unten aufgeführten Sozialleistungen erhält. Welche Leistungen erhalten Sie? Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) Wohngeld Grundsicherung für Erwerbsunfähige / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) Kinderzuschlag Legen Sie eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides bei. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) O. g. Kind / Jugendliche besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule eine Kindertageseinrichtung Name und Anschrift der Schule / Einrichtung Ab dem 15. Lebensjahr wird eine Schulbescheinigung benötigt. Teilnahme am Mittagessen: Schule/Einrichtung z.B. Hort 4 Tage / Woche 5 Tage / Woche oder _______ Tage / Woche Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Bitte fügen Sie einen Nachweis über die Kosten bei (z.B. Zahlungsaufforderung, Mitgliedsvertrag, etc.). (Aktivität/Vereinsmitgliedschaft) Die Kosten hierfür betragen Euro im Monat im Quartal Bankverbindung des Antragstellers (IBAN, BIC) – für die Auszahlung des Schulbedarfes Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Ort / Datum 2013.11 Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller im Halbjahr im Jahr einmalig. Wichtige Hinweise: Leistungen im Bereich des WoGG/BKGG werden ab Hilfeanspruch gewährt. Die Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird und keine Ausbildungsvergütung erhalten wird. Bitte geben Sie an, für welches Kind oder welchen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Leistungen beantragt werden. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beansprucht werden. Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder Jugendlichen ist ein eigener Antrag zu stellen. • Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung: Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Reichen Sie bitte ein Schreiben der Einrichtung als Nachweis ein, aus dem die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen hervorgehen. Geben Sie zusätzlich mit an, an wie vielen Tagen in der Woche das Kind durchschnittlich in der Kindertageseinrichtung die Mahlzeit einnimmt. Die Angaben sind erforderlich, damit der Bedarf berechnet werden kann. Bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass das Kind regelmäßig am Angebot des gemeinschaftlichen Mittagessens teilnimmt. Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten der Haushaltsersparnis) und an den Anbieter des Mittagessen durch Sie zu zahlen. • Ausflüge der Schule / Hort bzw. Kindertageseinrichtung: Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug.) Die Leistungen werden direkt an die Schule / Hort bzw. die Kindertageseinrichtung gezahlt. • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein), • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht), • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche), • die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit). Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/ Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen. Kosten für Sportgeräte, -bekleidung können nicht übernommen werden. Höhe des Zuschusses: bis zu 10 € pro Monat pro Kind. Die Leistung wird direkt an den Sportverein usw. gezahlt, eine Zahlung an die Eltern oder das Kind ist nicht möglich. Im Voraus geleistete Zahlungen können nicht erstattet werden. • Der persönliche Schulbedarf wird an den Antragsteller gezahlt. (zum 01. August bzw. 01. September: 70 Euro, zum 01. Februar: 30 Euro). 2013.11
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