Antrag Bildung und Teilhabe bei Wohngeld

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- Arbeit und Soziales –
Stadt Kaufbeuren
- Arbeit und Soziales Am Graben 3
87600 Kaufbeuren
Az.:
305/_________________
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung
für Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten der Schule / Kindertageseinrichtung
zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musik, Freizeiten, o.ä.)
persönlicher Schulbedarf (100 Euro pro Schuljahr)
(Schulbedarf nur bei Erhalt von Wohngeld u. Kinderzuschlag beantragen, ansonsten automatische Auszahlung)
Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite!
Antragsteller:
Name, Vorname
Telefon
Anschrift
Für das Kind / den Jugendlichen
Name, Vorname
Geburtsdatum
werden oben angekreuzte Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II, § 34 SGB XII beantragt.
Die Leistungen werden nur gewährt, wenn der Antragsteller eine der unten aufgeführten Sozialleistungen
erhält. Welche Leistungen erhalten Sie?
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II)
Wohngeld
Grundsicherung für Erwerbsunfähige / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Kinderzuschlag
Legen Sie eine Kopie
des aktuellen
Bewilligungsbescheides bei.
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
O. g. Kind / Jugendliche besucht
eine allgemein- oder berufsbildende Schule
eine Kindertageseinrichtung
Name und Anschrift der Schule / Einrichtung
Ab dem 15. Lebensjahr wird
eine Schulbescheinigung
benötigt.
Teilnahme am Mittagessen:
Schule/Einrichtung
z.B. Hort
4 Tage / Woche
5 Tage / Woche
oder _______ Tage / Woche
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Bitte fügen Sie einen Nachweis über
die Kosten bei (z.B. Zahlungsaufforderung, Mitgliedsvertrag, etc.).
(Aktivität/Vereinsmitgliedschaft)
Die Kosten hierfür betragen
Euro
im Monat
im Quartal
Bankverbindung des Antragstellers (IBAN, BIC) – für die Auszahlung des Schulbedarfes
Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.
Ort / Datum
2013.11
Unterschrift Antragstellerin / Antragsteller
im Halbjahr
im Jahr
einmalig.
Wichtige Hinweise:
Leistungen im Bereich des WoGG/BKGG werden ab Hilfeanspruch gewährt.
Die Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine
Kindertageseinrichtung bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird und keine
Ausbildungsvergütung erhalten wird.
Bitte geben Sie an, für welches Kind oder welchen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen die Leistungen
beantragt werden. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beansprucht werden.
Bitte beachten Sie: Für jedes Kind oder Jugendlichen ist ein eigener Antrag zu stellen.
•
Gemeinschaftliches Mittagessen in Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung:
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden
Mehraufwendungen berücksichtigt für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung
besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der
Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Reichen Sie
bitte ein Schreiben der Einrichtung als Nachweis ein, aus dem die Kosten für das gemeinschaftliche
Mittagessen hervorgehen. Geben Sie zusätzlich mit an, an wie vielen Tagen in der Woche das Kind
durchschnittlich in der Kindertageseinrichtung die Mahlzeit einnimmt. Die Angaben sind erforderlich, damit
der Bedarf berechnet werden kann.
Bitte bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass das Kind regelmäßig am Angebot des gemeinschaftlichen
Mittagessens teilnimmt.
Bitte beachten Sie: Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in
Höhe von 1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten der Haushaltsersparnis) und an den Anbieter des
Mittagessen durch Sie zu zahlen.
•
Ausflüge der Schule / Hort bzw. Kindertageseinrichtung:
Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z.
B. Sportschuhe, Badezeug.)
Die Leistungen werden direkt an die Schule / Hort bzw. die Kindertageseinrichtung gezahlt.
•
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und
Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
•
Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
•
Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
•
Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. Museumsbesuche),
•
die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/ Vereins über
die zu erwartenden Kosten dienen.
Kosten für Sportgeräte, -bekleidung können nicht übernommen werden.
Höhe des Zuschusses: bis zu 10 € pro Monat pro Kind.
Die Leistung wird direkt an den Sportverein usw. gezahlt, eine Zahlung an die Eltern oder das Kind ist
nicht möglich. Im Voraus geleistete Zahlungen können nicht erstattet werden.
•
Der persönliche Schulbedarf wird an den Antragsteller gezahlt.
(zum 01. August bzw. 01. September: 70 Euro, zum 01. Februar: 30 Euro).
2013.11