Regensdorf, 12. August 2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CONLIBRA AG 1. ALLGEMEINES 1.1 VERTRAGSGRUNDLAGEN Conlibra AG erbringt ihre Leistungen und erteilt ihre Aufträge auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ausgenommen sind jene Vertragsverhältnisse zwischen der Conlibra AG und ihren Kunden (Besteller), welche über den Webshop www.pimpupfactory.ch zustande gekommen sind. In diesen Fällen gelten die AGB des Webshops pimpupfactory. Anderslautende schriftliche Abrede vorbehalten, finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Lieferanten keine Anwendung. Für gewisse Waren und Dienstleistungen muss Conlibra AG dem Besteller unter Umständen spezifische, für Teilkomponenten der Waren geltenden Bedingungen von Lieferanten überbinden (z.B. Lizenzverträge). Diese Spezialbedingungen sind in der Offerte ausgewiesen und werden nebst diesen AGB integraler Vertragsbestandteil. Offerten von Conlibra AG sind zeitlich beschränkt gültig. Die in der Offerte bezeichnete Frist läuft ab Datum der Offerte. Bei Widersprüchen zwischen Offerten von Conlibra AG und den AGB gelten die Angaben in den Offerten. Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind nicht verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Der Vertrag zwischen dem Besteller bzw. dem Lieferanten und der Conlibra AG unterliegt schweizerischem Recht. Soweit in diesen AGB nichts anderes geregelt ist, gelten die Vorschriften des Schweizer Obligationenrechts (OR). Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten eie einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Conlibra AG. 1.2 RECHTE DRITTER Die Besteller und Lieferanten von Conlibra AG bestätigen, dass sie über die für die Vertragserfüllung notwendigen Rechte (namentlich Urheber-, Marken-, Designrechte, etc) an dem von ihnen an Conlibra AG gelieferten Material verfügen und dass dieses Material keine Rechte Dritter verletzt. Conlibra AG ist berechtigt, jeden Auftrag als Referenzprojekt in ihren Werbematerialien 1/6 weiss the heart of pimpupfactory offi[email protected] Conlibra AG, Althardstrasse 70 CHE-171.218.949 MWST www.conlibra.com 8105 Regensdorf, Switzerland IBAN CH20 0070 0110 0059 0648 4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CONLIBRA AG (Print und Online) unter Nennung des Vertragspartners und unter Verwendung des entsprechenden Materials aufzuführen. Conlibra AG darf die von ihr für die Auftragserfüllung beigezogenen Lieferanten von Werkteilen auf Anfrage ermächtigen, den Auftrag ihrerseits als Referenzprojekt auszuweisen. Es liegt im freien Ermessen von Conlibra AG, eine Ermächtigung zu erteilen oder nicht. Die Besteller und Lieferanten halten Conlibra AG bei allfälligen Ansprüchen von Dritten schadlos. 1.3 VERRECHNUNG Der Besteller oder Lieferant von Conlibra AG verzichtet darauf, Forderungen von Conlibra AG mit eigenen Forderungen zu verrechnen. 2. CONLIBRA AG ALS LIEFERANT 2.1 LEISTUNGSERBRINGUNG Conlibra AG ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen oder diesen die Pflicht zur Leistungserbringung ganz oder teilweise zu übertragen. 2.2 VERBINDLICHKEIT DER OFFERTE/AUFTRAGSBESTÄTIGUNG Änderungen am Leistungsumfang auf Wunsch des Bestellers nach Erteilung der Auftragsbestätigung sind nur nach Absprache mit Conlibra AG möglich. Der Besteller trägt sämtliche hierbei anfallenden Kosten gemäss Zusatzofferte. Storniert der Besteller einen Auftrag nach Erteilung der Auftragsbestätigung, bleibt die gesamte Auftragssumme geschuldet. Es steht Conlibra AG frei, die bestellte Ware anderweitig zu verwenden. Diesfalls berechnet Conlibra AG dem Besteller nur die Differenz zwischen der von ihm geschuldeten Auftragssumme und dem Reinerlös aus dem Ersatzgeschäft. 2/6 weiss the heart of pimpupfactory offi[email protected] Conlibra AG, Althardstrasse 70 CHE-171.218.949 MWST www.conlibra.com 8105 Regensdorf, Switzerland IBAN CH20 0070 0110 0059 0648 4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CONLIBRA AG 2.3 MITWIRKUNGSPFLICHT DES BESTELLERS Der Besteller verpflichtet sich, seine für die Leistungserbringung durch Conlibra AG notwendigen Mitwirkungspflicht (z.B. Datenanlieferung) gemäss Spezifikationen in der Offerte fristgerecht und vollständig zu erfüllen. Der Besteller trägt den durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht entstandenen Aufwand und Schaden. 2.4 ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR Nutzen und Gefahr gehen mit der Ablieferung der Ware an den Besteller oder den vom Besteller für die Entgegennahme der Ware bezeichneten Dritten auf den Besteller über. 2.5 EIGENTUMSVORBEHALT Conlibra AG bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Der Besteller ermächtigt Conlibra AG, jederzeit die Eintragung ihres Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen. 2.6 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die in der Offerten von Conlibra AG festgelegten Preise sind Fixpreise. Abweichende Bestimmungen in der Offerte vorbehalten ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Massgebend dafür ist das auf der Rechnung aufgeführte Datum. Bei Verzug mit Zahlungen ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 6% ab Fälligkeit der Rechnung geschuldet. Conlibra AG ist überdies berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind. 3/6 2.7 LIEFERTERMINE Lieferfristen bzw. Liefertermine sind auf den Offerten von Conlibra AG vermerkt. Die Lieferfrist läuft ab dem Folgetag, nachdem Conlibra AG Kenntnis von der Vertragsannahme erhalten hat. Treten Verzögerungen ein, die Conlibra AG trotz gebotener Sorgfalt nicht abwenden kann, verschieben weiss the heart of pimpupfactory offi[email protected] Conlibra AG, Althardstrasse 70 CHE-171.218.949 MWST www.conlibra.com 8105 Regensdorf, Switzerland IBAN CH20 0070 0110 0059 0648 4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CONLIBRA AG sich die Liefertermine entsprechend (z.B. höhere Gewalt, Verzug der Leistungserbringung durch Drittpersonen, etc.). Änderungen am Leistungsgegenstand durch den Besteller nach Erteilung der Auftragsbestätigung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Besteller können ebenfalls zu einem Aufschub der Lieferfristen bzw. Liefertermine führen. 2.8 PRÜFUNG UND ABNAHME Der Besteller hat die Lieferungen von Conlibra AG innerhalb von 5 Arbeitstagen zu prüfen und Conlibra AG allfällige Mängel innert weiteren 5 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen. Treten innerhalb der Gewährleistungspflicht weitere Mängel auf, sind diese ebenfalls innert 5 Arbeitstagen nach Entdeckung der Conlibra AG schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Prüfung oder die rechtzeitige schriftliche Meldung, gilt die Lieferung als genehmigt. 4/6 2.9 GEWÄHRLEISTUNG Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in der Offerte beträgt die Gewährleisungsfrist 12 Monate. Bei Teilkomponenten kann eine Herstellergarantie bestehen, die Conlibra AG dem Besteller überbindet. Solche Herstellergarantien sind in der Offerte ausgewiesen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung bzw. zu dem in der Herstellergarantie genannten Termin. Eine Gewährleistungspflicht besteht nur dann, wenn die von der Conlibra AG gelieferten Produkte gemäss Vorgaben und allgemeinen Hinweisen auf der Offerte und/oder mitgelieferten Produktedatenblättern verwendet wurden. Die unterschiedliche Beschaffenheit von Grundmaterialien (z.B. Folien oder textile Unterlagen) können zu nicht vermeidbaren, moderaten Abweichungen in Farbe und Darstellung von Werken führen. Technische Daten, Gewichts-, Mass- und Leistungsbeschreibungen sind so präzise wie möglich angegeben, können aber die übliche Abweichung aufweisen. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel und damit keinen Gewährleistungsfall dar. Bei rechtzeitiger Prüfung und rechtzeitiger Mitteilung ist Conlibra AG unter Ausschluss des Wandlungs- und weiss the heart of pimpupfactory offi[email protected] Conlibra AG, Althardstrasse 70 CHE-171.218.949 MWST www.conlibra.com 8105 Regensdorf, Switzerland IBAN CH20 0070 0110 0059 0648 4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CONLIBRA AG Minderungsanspruchs und Verzicht des Bestellers auf weitere Schadenersatzansprüche nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet. 2.10 HAFTUNG Der Besteller hat wegen Mängeln an einer Lieferung einzig die in Ziffer 2.9 ausdrücklich genannten Rechte. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz. Jegliche weitere Haftung der Conlibra AG wird wegbedungen. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit der Conlibra AG. Die Haftung von Conlibra AG ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag des Wertes der eigenen Arbeit von Conlibra AG (Rechnungsbetrag). Dies gilt auch für Leistungen, die Conlibra AG als Generalunternehmerin erbringt. Die Kosten von Drittparteien (Grafiker, Monteuren, etc.) gehören in diesem Fall nicht dazu. Der Besteller hat keinen Fall Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden wie entgangener Gewinn, entgangene Werbeeinnahmen, Verlust von Aufträgen sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Ansprüche des Bestellers gegenüber der Conlibra AG aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktehaftpflicht vom 18. Juni 1993 sind, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. 5/6 weiss the heart of pimpupfactory offi[email protected] Conlibra AG, Althardstrasse 70 CHE-171.218.949 MWST www.conlibra.com 8105 Regensdorf, Switzerland IBAN CH20 0070 0110 0059 0648 4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER CONLIBRA AG 3. CONLIBRA AG ALS BESTELLER 3.1 LIEFERTERMINE Liefertermine sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Termine ist Conlibra AG berechtigt, vollumfänglich Schadenersatz geltend zu machen. 3.2 PRÜFUNG UND ABNAHME Conlibra AG prüft Lieferungen innert 30 Arbeitstagen. 3.3 GEWÄHRLEISTUNG Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit der Ablieferung. Treten an der Lieferung Umstände ein, die Conlibra AG oder eine Drittperson zu vertreten hat und die eine Ersatzlieferung erfordern (z.B. Fehler bei der Konfektionierung durch Conlibra AG, fehlerhaftes Bedrucken der gelieferten Materialien durch einen anderen Lieferanten, etc.), verpflichtet sich der Lieferant, umgehend eine Ersatzlieferung zu Selbstkosten vorzunehmen oder der Conlibra AG sämtliche Unterlagen herauszugeben, die Conlibra AG benötigt, um die Ersatzlieferung selbstständig herzustellen oder herstellen zu lassen (z.B. Druckvorlagen, etc.). 6/6 weiss the heart of pimpupfactory offi[email protected] Conlibra AG, Althardstrasse 70 CHE-171.218.949 MWST www.conlibra.com 8105 Regensdorf, Switzerland IBAN CH20 0070 0110 0059 0648 4
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