Verkaufsbedingungen der Willy Duisberg GmbH & Co. KG I. Für unsere Verkäufe gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Die Geltung von Geschäftsbedingungen der Besteller lehnen wir auch für zukünftige Geschäfte ab. Grundsätzlich gelten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen hiervon sind unter Ziffern II. bis IV. dieser Geschäftsbedingungen wiedergegeben. Diese Abweichungen gelten vorrangig gegenüber den Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie. II. Vertragsinhalt Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vereinbarung der Liefermenge ist eine annähernde Größe. Mit einer Minder- oder Mehrlieferung bis zu 15 % ist der Besteller einverstanden. Dabei wird die jeweils konkret gelieferte Menge dem Besteller berechnet. III. Zahlungsbedingungen Rechnungsbeträge bis € 100,00 sind sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Rechnungsbeträgen über € 100,00 € gewähren wir einen Skontoabzug von 2 %, wenn die Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab Rechnungsdatum auf einem unserer Konten eingegangen ist. Ansonsten ist die Zahlung netto innerhalb von 30 Tagen gerechnet ab dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab Eintritt der Fälligkeit ist der Rechnungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. IV. Haftung Macht der Besteller Schadenersatzansprüche geltend, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit uns Handlungen unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, haften wir ebenfalls für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In allen Fällen, in denen keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund ein Schadenersatz abgeleitet wird. Soweit unsere Haftung begrenzt ist, gilt diese Begrenzung auch für unsere Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Fassung 5/2013
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