Bekanntmachung der Stadt Meinerzhagen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Grünewald“ der Stadt Meinerzhagen mit Bekanntmachungsanordnung vom 05.12.2016 hier: A) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses B) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB; Einladung zur öffentlichen Anhörung Der Rat der Stadt Meinerzhagen hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Grünewald“ für einen ca. 8 ha großen Teilbereich im Süden des Bebauungsplangebietes beschlossen. Planungsziel ist es, dort eine größere zusammenhängende Industriegebietsfläche (GI-Gebiet) durch Aufhebung bisher festgesetzter Straßenverkehrs- und Grünflächen zu schaffen. Das Plangebiet (räumlicher Geltungsbereich der Planänderung) schließt nördlich an ein auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 67 bereits hergestelltes Regenrückhaltebecken nördlich der Ortslage Neuenhaus und westlich der Landstraße L 173 an. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich. Der vorstehende Ratsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 21.11.2016 hat der Rat der Stadt Meinerzhagen beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Anhörung durchzuführen, bei der allen an der Planung Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum vorliegenden Vorentwurf gegeben wird. Einladung zur öffentlichen Anhörung: Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, welche am Montag, den 19.12.2016, 18.00 Uhr, in der Gaststätte Höll, Neuenhaus 1 stattfinden wird, die Öffentlichkeit unterrichtet werden; es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Hierzu werden alle an der Planung Interessierten eingeladen. Meinerzhagen, den 05.12.2016 Der Bürgermeister gez. Nesselrath
© Copyright 2024 ExpyDoc