Merkblatt zur Thesis

Merkblatt zur Thesis
Drei gebundene Exemplare der Thesis sind fristgerecht im Studienbüro abzugeben. Der
Betreuer oder die Betreuerin kann die Abgabe weiterer Exemplare verlangen.
Bei Gruppenarbeiten ist der Beitrag jedes bzw. jeder einzelnen aufgrund der Angabe von
Abschnitten, Seitenzahlen oder dergleichen kenntlich zu machen.
Die Thesis muss im Format DIN A4 geschrieben werden. Die Seiten sind einseitig zu
beschriften. Im Textteil sollte der Rand links: 5 cm, unten: 2,5 cm, rechts: 1 cm betragen. Die
Seitenzahl soll oben zentriert mit Abstand 2,5 cm vom oberen Blattrand angeordnet sein. Der
Text beginnt mit der ersten Zeile in einem Abstand oben von 4 cm.
Eine Dokumentenvorlage finden Sie im Netz unter L:\Seminare\Studienbüro\Abschlussarbeit.
Der Textteil ist mit einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen, wörtliche Zitate sind mit einfachem
Zeilenabstand zu schreiben. Fußnoten und sonstige Anmerkungen sind am Ende der jeweiligen
Seite mit einfachem Zeilenabstand anzubringen. Die Thesis ist flexibel zu heften, nur der
Rücken muss in schwarzem Leinen gefasst sein.
Am Schluss der Arbeit ist als Bestandteil der Arbeit die Erklärung gemäß § 22 (1) MPO
abzugeben. Der Text lautet:
Erklärung:
Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt und mich keiner
fremden Hilfe bedient sowie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß veröffentlichten oder nicht
veröffentlichten Schriften und anderen Quellen entnommen sind, habe ich als solche kenntlich
gemacht. Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde
vorgelegen.
Datum, Unterschrift
Die Zulassung zum Kolloquium ist gem. § 23 (2) MPO u. a. nur möglich, wenn alle
Modulprüfungen bestanden sind.
Hinweis zur Exmatrikulation:
Nach dem Kolloquium erhalten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. Diesen bitte beidseitig
ausfüllen und in der FH-Bibliothek abstempeln lassen. Zur nächsten Sprechstunde können Sie
den Antrag im Studienbüro abgeben oder in den Briefkasten des Studienbüros einwerfen. Sie
werden dann ordnungsgemäß exmatrikuliert und erhalten eine Bescheinigung für die
Rentenversicherung und eine Exmatrikulationsbescheinigung . Studierende, die BAföGZahlungen erhalten haben, lassen sich bitte im Studienbüro den "Erfassungsbogen für den
leistungsabhängigen Darlehnsteilerlass nach dem BAföG-Teilerlass" aushändigen.
Das Zeugnis und die Urkunde können zu den üblichen Sprechzeiten im Studienbüro auf Nachfrage
abgeholt werden.