Merkblatt zur Thesis Drei gebundene Exemplare der Thesis sind fristgerecht im Studienbüro abzugeben. Der Betreuer oder die Betreuerin kann die Abgabe weiterer Exemplare verlangen. Bei Gruppenarbeiten ist der Beitrag jedes bzw. jeder einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder dergleichen kenntlich zu machen. Die Thesis muss im Format DIN A4 geschrieben werden. Die Seiten sind einseitig zu beschriften. Im Textteil sollte der Rand links: 5 cm, unten: 2,5 cm, rechts: 1 cm betragen. Die Seitenzahl soll oben zentriert mit Abstand 2,5 cm vom oberen Blattrand angeordnet sein. Der Text beginnt mit der ersten Zeile in einem Abstand oben von 4 cm. Eine Dokumentenvorlage finden Sie im Netz unter L:\Seminare\Studienbüro\Abschlussarbeit. Der Textteil ist mit einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen, wörtliche Zitate sind mit einfachem Zeilenabstand zu schreiben. Fußnoten und sonstige Anmerkungen sind am Ende der jeweiligen Seite mit einfachem Zeilenabstand anzubringen. Die Thesis ist flexibel zu heften, nur der Rücken muss in schwarzem Leinen gefasst sein. Am Schluss der Arbeit ist als Bestandteil der Arbeit die Erklärung gemäß § 22 (1) MPO abzugeben. Der Text lautet: Erklärung: Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt und mich keiner fremden Hilfe bedient sowie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften und anderen Quellen entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht. Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. Datum, Unterschrift Die Zulassung zum Kolloquium ist gem. § 23 (2) MPO u. a. nur möglich, wenn alle Modulprüfungen bestanden sind. Hinweis zur Exmatrikulation: Nach dem Kolloquium erhalten Sie einen Antrag auf Exmatrikulation. Diesen bitte beidseitig ausfüllen und in der FH-Bibliothek abstempeln lassen. Zur nächsten Sprechstunde können Sie den Antrag im Studienbüro abgeben oder in den Briefkasten des Studienbüros einwerfen. Sie werden dann ordnungsgemäß exmatrikuliert und erhalten eine Bescheinigung für die Rentenversicherung und eine Exmatrikulationsbescheinigung . Studierende, die BAföGZahlungen erhalten haben, lassen sich bitte im Studienbüro den "Erfassungsbogen für den leistungsabhängigen Darlehnsteilerlass nach dem BAföG-Teilerlass" aushändigen. Das Zeugnis und die Urkunde können zu den üblichen Sprechzeiten im Studienbüro auf Nachfrage abgeholt werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc