Fachbereich Wirtschaft Masterstudiengang Risk and Finance Merkblatt zur Thesis Der Antrag auf Zulassung zur Thesis kann jederzeit nach Rücksprache mit dem vorgesehenen Dozenten bzw. der vorgesehenen Dozentin beim Studienbüro gestellt werden. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 10 Tagen geprüft, danach wird gegebenenfalls die Zulassung zur Thesis ausgesprochen. Voraussetzung für die Zulassung ist nach § 20 MPO u.a., dass bis auf die Prüfungen des Vertiefungsmoduls 8 alle Modulprüfungen des Studiums erbracht worden sind. Das Thema der Thesis wird nach Zulassung im Studienbüro dem/der Studierenden schriftlich und per Post bekannt gegeben. Das Absendedatum plus 3 Tage gilt als Bekanntgabedatum des Themas. Drei gebundene Exemplare der Thesis sind fristgerecht im Studienbüro abzugeben. Der Betreuer oder die Betreuerin kann die Abgabe weiterer Exemplare verlangen. Bei Gruppenarbeiten ist der Beitrag jedes und jeder einzelnen aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder dergl. kenntlich zu machen. Die Thesis muss im Format DIN A4 geschrieben werden. Die Seiten sind einseitig zu beschriften. Im Textteil sollte der Rand links: 5 cm, unten: 2,5 cm, rechts: 1 cm betragen. Die Seitenzahl soll oben zentriert mit Abstand 2,5 cm vom oberen Blattrand angeordnet sein. Der Text beginnt mit der ersten Zeile in einem Abstand oben von 4 cm. Eine Dokumentenvorlage finden Sie im Netz unter L:\Seminare\Studienbüro\Abschlussarbeit. Der Textteil ist mit einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen, wörtliche Zitate sind mit einfachem Zeilenabstand zu schreiben. Fußnoten und sonstige Anmerkungen sind am Ende der jeweiligen Seite mit einfachem Zeilenabstand anzubringen. Die Thesis ist flexibel zu heften, nur der Rücken muss in schwarzem Leinen gefasst sein. Am Schluss der Arbeit ist als Bestandteil der Arbeit die Erklärung gemäß § 22 (1) MPO abzugeben. Der Text lautet: Eidesstattliche Erklärung: Ich versichere an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt und mich keiner fremden Hilfe bedient sowie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften und anderen Quellen entnommen sind, habe ich als solche kenntlich gemacht. Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen. Datum, Unterschrift Die Zulassung zum Kolloquium ist gem. § 23 (2) MPO u. a. nur möglich, wenn alle Modulprüfungen bestanden sind. Hinweis zur Exmatrikulation: Nach Abgabe der Thesis sollten Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen (das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der Fachhochschule Dortmund unter: http://www.fhdortmund.de/de/studint/studbuero/forms/medien/studentische_formulare/Exmatrikulation.pdf). Nur dann können Sie ordnungsgemäß exmatrikuliert werden und erhalten eine Bescheinigung für die Rentenversicherung und eine Exmatrikulationsbescheinigung. Hat das Kolloquium bis Ende September bzw. bis Ende März stattgefunden, ist es für die Erstattung des Studienbeitrags erforderlich, dass ein Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht gestellt wird und die Exmatrikulation maximal bis 4 Wochen nach dem Kolloquium bzw. der letzten Prüfungsleistung erfolgt. Studierende, die BAföG-Zahlungen erhalten haben, lassen sich bitte im Studienbüro den "Erfassungsbeleg für den leistungsabhängigen Darlehnsteilerlass nach der BAföG-TeilerlassV" aushändigen. Das Zeugnis und die Urkunde können zu den üblichen Sprechzeiten im Studienbüro auf Nachfrage abgeholt werden.
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