deutsch - Fachhochschule Dortmund

Fachbereich Wirtschaft
European Master of Project Management
Merkblatt zur Thesis
Der Antrag auf Zulassung zur Thesis kann jederzeit nach Rücksprache mit dem vorgesehenen
Dozenten bzw. der vorgesehenen Dozentin beim Studienbüro gestellt werden.
Der Antrag wird in der Regel innerhalb von 10 Tagen geprüft, danach wird gegebenenfalls die
Zulassung zur Thesis ausgesprochen.
Voraussetzung für die Zulassung ist nach § 21 MPO u.a., dass alle Studien- und
Prüfungsleistungen bis auf die Prüfungen des Moduls 6 erbracht worden sind.
Das Thema der Thesis wird nach Zulassung im Studienbüro dem/der Studierenden schriftlich
und per Post bekannt gegeben. Das Absendedatum plus 3 Tage gilt als Bekanntgabedatum
des Themas.
Drei gebundene Exemplare der Thesis sind fristgerecht im Studienbüro abzugeben. Der
Betreuer oder die Betreuerin kann die Abgabe weiterer Exemplare verlangen.
Bei Gruppenarbeiten ist der Beitrag jedes und jeder einzelnen aufgrund der Angabe von
Abschnitten, Seitenzahlen oder dergl. kenntlich zu machen.
Die Thesis muss im Format DIN A4 geschrieben werden. Die Seiten sind einseitig zu
beschriften. Im Textteil sollte der Rand links: 5 cm, unten: 2,5 cm, rechts: 1 cm betragen. Die
Seitenzahl soll oben zentriert mit Abstand 2,5 cm vom oberen Blattrand angeordnet sein. Der
Text beginnt mit der ersten Zeile in einem Abstand oben von 4 cm.
Eine Dokumentenvorlage finden Sie im Netz unter L:\Seminare\Studienbüro\Abschlussarbeit.
Der Textteil ist mit einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen, wörtliche Zitate sind mit einfachem
Zeilenabstand zu schreiben. Fußnoten und sonstige Anmerkungen sind am Ende der
jeweiligen Seite mit einfachem Zeilenabstand anzubringen. Die Thesis ist flexibel zu heften,
nur der Rücken muss in schwarzem Leinen gefasst sein.
Am Schluss der Arbeit ist als Bestandteil der Arbeit die Erklärung gemäß § 23 (1) und § 16 (5)
MPO abzugeben. Der Text lautet:
Eidesstattliche Erklärung:
Ich versichere an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig angefertigt und mich
keiner fremden Hilfe bedient sowie keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß veröffentlichten oder nicht
veröffentlichten Schriften und anderen Quellen entnommen sind, habe ich als solche kenntlich
gemacht. Diese Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde
vorgelegen.
Datum, Unterschrift
Die Zulassung zum Kolloquium ist gem. § 24 (2) MPO u. a. nur möglich, wenn alle
Studienmodulprüfungen bestanden sind.
Hinweis zur Exmatrikulation:
Nach Abgabe der Thesis sollten Sie den Antrag auf Exmatrikulation stellen (das
Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der Fachhochschule Dortmund unter:
http://www.fhdortmund.de/de/studint/studbuero/forms/medien/studentische_formulare/Exmatrikulation.pdf).
Nur
dann können Sie ordnungsgemäß exmatrikuliert werden und erhalten eine Bescheinigung für
die Rentenversicherung und eine Exmatrikulationsbescheinigung. Hat das Kolloquium bis
Ende September bzw. bis Ende März stattgefunden, ist es für die Erstattung des
Studienbeitrags erforderlich, dass ein Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht
gestellt wird und die Exmatrikulation maximal bis 4 Wochen nach dem Kolloquium bzw. der
letzten Prüfungsleistung erfolgt. Studierende, die BAföG-Zahlungen erhalten haben, lassen
sich bitte im Studienbüro den "Erfassungsbeleg für den leistungsabhängigen
Darlehnsteilerlass nach der BAföG-TeilerlassV" aushändigen.
Das Zeugnis und die Urkunde können zu den üblichen Sprechzeiten im Studienbüro auf Nachfrage
abgeholt werden.