FAQ Praktikum_Bildung in Kindheit_E1.1.2_WiSe16_17

Praxisreferat
Pädagogik der Kindheit und Familienbildung
Informationen zum Praxisanteil im Rahmen des Seminars E 1.1.2 „Bildung in der
Kindheit“im Sommersemester 2016
Welche Bestandteile hat das Seminar „Bildung in der Kindheit“ und wie werden sie bewertet?
Das Seminar „Bildung in der Kindheit“ besteht aus
a) dem Seminar im Umfang von 4 SWS wöchentlich
b) 120 h Praktikum im Block im Zeitraum zwischen dem 06.02.2017 und dem 28.02.2017
Der Seminar-Teil a) wird mit der Prüfungsleistung gemäß der Ankündigung im jeweiligen
Vorlesungsverzeichnis abgeschlossen und der Seminar-Teil b) mit der Bescheinigung des geleisteten
Praktikums im Umfang von 120h durch die Praxisstelle.
Die Praxistätigkeit umfasst 120 Stunden und wird in einem durchgehenden Zeitblock im Zeitraum
zwischen dem 06.02.2017 und dem 28.02.2017 absolviert. Insbesondere aufgrund der Schließzeiten
von Kindertageseinrichtungen während der Sommerferien sowie bei Anwendung der Teilzeitregelung
ist im Ausnahmefall eine Verlängerung bis zum Vorlesungsbeginn des Sommersemesters möglich.
Sie bedarf jedoch der Genehmigung im Einzelfall. Die Arbeitszeit beträgt bei Vollzeittätigkeit 15
Arbeitstage á 8 Stunden (3 Wochen). Bei Absolvierung in Teilzeit beträgt die wöchentliche Arbeitszeit
mind. 50% einer entsprechenden Vollzeitstelle an mind. 3 Tagen in der Woche: Der
Praktikumszeitblock verlängert sich dann entsprechend, ist aber in jedem Fall innerhalb des
genannten bzw. vereinbarten Zeitraumes und als nicht unterbrochener Block zugestalten.
Für die Prüfungsleistung im Rahmen des Seminars in der Hochschule werden die Anforderungen im
Seminar definiert: Die 8 Leistungspunkte für den Abschluss des Moduls E1.1.2 können nur bei
erfolgreicher Absolvierung beider Teile als Gesamtprüfungsleistung vergeben werden.
Wo gibt es Beratung?
 In Vorbereitung der Praxisphase im Rahmen des Seminars „Bildung in der Kindheit“ findet ein
Informationstermin statt. Dieser wird im Seminar mitgeteilt, die Teilnahme wird empfohlen.
 Individuelle Beratung erfolgt in der Sprechstunde der Praxisreferentin oder per E-Mail
([email protected]).
Welche Termine und Fristen sind einzuhalten?
 Praktikumsverträge für das Wintersemester sind in jedem Fall vor Aufnahme des
Praktikums, d.h. am besten bis zum 23. Januar 2017 im Praxisreferat PKF zur
Genehmigung über das Dozentinnen-Postfach oder in der Sprechstunde einzureichen.
 Die Praxistätigkeit sollte zwischen dem 06.02.2017 und dem 28.02.2017 absolviert
werden. Insbesondere aufgrund der Schließzeiten von Kindertageseinrichtungen
während der Sommerferien sowie bei Anwendung der Teilzeitregelung ist im
Ausnahmefall eine Verlängerung bis zum Vorlesungsbeginn des Sommersemesters
möglich. Sie bedarf jedoch der Genehmigung im Einzelfall.
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Die Bescheinigung über die geleisteten Praxisstunden sollte schnellstmöglich, spätestens
aber zu Beginn der folgenden Vorlesungszeit im Praxisreferat PKF eingereicht werden.
Abgabe- und Prüfungstermine des Seminarteils werden im Seminar besprochen bzw. über
das Vorlesungsverzeichnis angekündigt.
Welche Kriterien gelten für die Anerkennung als Praxisstelle:
1. Die Praxisstelle ist eine Institution zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum
Schuleintritt. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in kommunaler
oder freier Trägerschaft. Die Einrichtung muss anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75
SFB VIII sein. Andere Praxisstellen als Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden
nicht genehmigt. Tagesgroßpflegestellen sind keine anerkennungsfähigen Praxisstellen für
dieses Modul, da sie keiner Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt bedürfen.
2. Es ist während des gesamten Praktikums die Anleitung durch eine/n einschlägig qualifizierte
Fachkollegin / Fachkollegen mit Hochschulabschluss gewährleistet, d.h.: Die AnleiterInnen
sollen über ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung mit
staatlicher Anerkennung oder über einen Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Diplom) in
einem vergleichbaren pädagogischen Studiengang verfügen, mindestens aber über einen
Hochschulabschluss in den Bezugswissenschaften der Pädagogik der Kindheit und
Familienbildung und mit mindestens 50 Prozent eines Vollzeit-Äquivalents beschäftigt sein.
Die Anleitung des Praktikums ist dann für Personen mit einer Qualifikation in einer der
Bezugswissenschaften zu genehmigen, wenn die Person seit mindestens drei Jahren in
einem Berufsfeld der Pädagogik der Kindheit und Familienbildung bei dem Träger tätig ist, mit
dem der Praktikumsvertrag geschlossen wird.
Wie kommen die Studierenden an Praxisstellen?
Die Studierenden suchen eigeninitiativ Praxisstellen, eine Stellenvermittlung erfolgt nicht. Eine
Einsicht in die Praxisstellendatenbank des Studiengangs ist an den Computern des PC-Pools möglich.
Kann der Praxisanteil des Seminars gesplittet werden?
Nein, das gesamte Praxisvolumen im Umfang von 120h ist in derselben Einrichtung zu leisten.
Gibt es Verträge an der HS? Manche Träger reichen ihre eigenen Verträge ein.
Es gelten ausschließlich die rechtlich geprüften Praktikumsverträge der HS Düsseldorf, sie werden am
Infotag ausgereicht. Die Stadt Düsseldorf schließt Verträge auf einer gesonderten Vertragsgrundlage,
diese Verträge werden von der HS Düsseldorf akzeptiert. In jedem Falle ist im Vertrag deutlich
auszuweisen, wer die Anleitung des Praktikums übernimmt, welche Qualifikation die begleitende
Fachkraft hat und in welcher Einrichtung das Praktikum absolviert wird. Die vertragliche Unterschrift
kann sich von der Anleiterin unterschieden.
Kann der Praxisanteil des Seminars „Bildung in der Kindheit“auch zu anderen Zeiten
absolviert werden als der Seminaranteil?
Das oben benannten Zeitfenster und die darin ausgewiesene Teilzeitregelung sind obligatorisch. Der
Praxisanteil des Moduls muss im Anschluss an dasjenige Semester absolviert werden, in dem der
seminaristische Teil absolviert wurde. Ein getrenntes Absolvieren von Seminaranteil und Praktikum in
verschiedenen Semestern ist nicht möglich. Eine nicht bestandene Prüfungsleistung in einem der
Teile erfordert die Wiederholung des gesamten Moduls.
Wie ist mit Fehlzeiten während des Praxisteils in der Einrichtung umzugehen?
Am Ende des Semesters muss eine Bescheinigung über 120 Stunden absolviertes Praktikum
vorliegen. Fehlzeiten müssen innerhalb des vertraglichen Rahmens ausgeglichen werden.
Kann das Praktikum auch außerhalb von Düsseldorf absolviert werden?
Der Praxisteil des Moduls E1.1.2 kann außerhalb von Düsseldorf absolviert werden. Der
Seminaranteil muss an der HS Düsseldorf absolviert werden.
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Gibt es Vorgaben zu Form und Umfang des Praxisberichtes mit Präsentation?
Ja, diese Vorgaben werden im Rahmen des Seminars „Bildung in der Kindheit“ benannt.
Wie wird das Modul „Bildung in der Kindheit“ bescheinigt?
Die Praxisstunden werden mit dem entsprechenden Formblatt der Hochschule von der
Praxiseinrichtung bescheinigt und im Praxisreferat PKF eingereicht. Die Prüfungsleistung des
Praxisbegleitseminars wird von der Dozentin des Praxisbegleitseminars bestätigt und an das
Prüfungsbüro gereicht. Nachdem die Prüfungsliste mit der Bestätigung beider erfolgreich
abgeschlossener Seminarbestandteile (Seminaranteil in der HS Düsseldorf und 120 Praxisstunden)
im Prüfungsbüro vorliegen, können die vorgesehen Leistungspunkte vergeben werden.
Gibt es eine ausführliche schriftliche Beurteilung oder eine Bewertung durch die Praxisstellen?
Nein. Ein Zeugnis oder Praktikumsbeurteilung über die Praxiszeit kann sich aber bei späteren
Bewerbungen als günstig erweisen, die Einrichtung kann um die Erstellung eines Zeugnisses gebeten
werden.
Wo können besondere Bedingungen für das Praktikum im Seminar „Bildung in der
Kindheit“geklärt werden?
Bitte lesen Sie das Informationsblatt vollständig durch und informieren sich auf diese Weise darüber,
in welchen Punkten individuelle Beratung erforderlich ist. Besteht Beratungsbedarf, wenden Sie sich
bitte zunächst an das Praxisreferat PKF, ggf. werden die Dozentin des Praxisbegleitseminars oder die
Studiengangsleiterin hinzugezogen.
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