An die Bezirksregierung Detmold Herrn Martin Niemeyer Büntestraße 1 32427 Minden Petershagen, den Betr.: Antrag der Firma Ahrens auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen in Petershagen (Az.: 700 52.0010/16/8.12.1.1) Die unten aufgeführten Einwohner der Stadt Petershagen erheben folgende Einwendung gegen das Vorhaben der Firma Ahrens, im Industrie- und Gewerbegebiet der Stadt Petershagen ein „Wertstoffzentrum“ zu errichten und zu betreiben: Die Trennung der Abfälle in gefährliche Abfälle, die in einer Wetterschutzhalle behandelt werden, und ungefährliche Abfälle im Außenbereich ist weder nachvollziehbar noch kontrollierbar. Auch die im Außenbereich lagernden und die dort zu bearbeitenden Abfälle sowie die RC-Halden (wo ebenso die behandelten gefährlichen Abfälle lagern) enthalten Giftstoffe, die durch Niederschläge ausgeschwemmt oder durch Wind abgeweht werden können, sich sammeln, anreichern und durch Bearbeitungs- und Transportprozesse emittiert werden. Wirklich wirksame Maßnahmen zur Minimierung und Kontrolle des Schadstoffaustrags sind nicht vorgesehen. Die geplante Art der Abfallverwertung kann weder als ordnungsgemäß noch als schadlos bezeichnet werden und entspricht somit nicht den Grundpflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Der Antrag ist daher nicht zu genehmigen. (Name und Anschrift bitte deutlich schreiben!) Vorname Nachname Straße u. Hausnummer PLZ und Ort Unterschrift
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