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Berufsunfähigkeitsversicherung
November 2016
BU-Definitionen der Berufe Schüler, Student,
Auszubildender, Hausfrau und -mann
Junge Leute in der Berufsausbildung sowie Hausfrauen und –männer bekommen – wenn überhaupt – nur eine
gesetzliche Rente im Falle der Erwerbsminderung. Schüler und Studenten haben in der Regel keinerlei gesetzlichen
Schutz. Für diese Bevölkerungsschichten ist eine Vorsorge für den Ernstfall unbedingt nötig.
Annahmerichtlinien
Schüler
Definition des versicherten Berufs
Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit gilt als Beruf
die Fähigkeit, die begonnene Ausbildung fortzusetzen.
(Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel)
Student
Definition des versicherten Berufs
Versicherte Tätigkeit ist die akademische Ausbildung.
(Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel)
Bereits nach der halben Studienzeit ist – bezüglich der
Definition der konkreten Verweisung – die
Lebensstellung nach Abschluss des Studiums
versichert.
Berufsgruppe
Grenzbestimmungen
Ab Jahrgangsstufe 11
BG1; sonst BG 2+
 Eintrittsalter mind.
10 Jahre
 Schlussalter max.
67 Jahre
 BU-Rente max.
18.000 € p.a.
BG 1++ möglich!
Berufsgruppe
Grenzbestimmungen
Entsprechend des
Studiengangs, z.B.:
BG 1++: BWL,
Informatik, Mathematik
BG 1+: Architektur,
Psychologie, Biologie
BG 1: Zahnmedizin,
Veterinärmedizin
BG 2: Physiotherapie,
Lehramt, Pädagogik
 Schlussalter max.
67 Jahre
 BU-Rente max.
24.000 € p.a.
 Für Studenten der BG 2
gilt:
 Schlussalter max. 63
Jahre
 BU-Rente max.
12.000 € p.a.
pv 407.08-11.2016
Auszubildender
Definition des versicherten Berufs
Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit gilt als Beruf
die Fähigkeit, die begonnene Ausbildung
fortzusetzen. (Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel)
BG 1+ möglich!
Berufsgruppe
Grenzbestimmungen
BG entsprechend dem
Ausbildungsberuf
 Schlussalter
entsprechend dem
Ausbildungsberuf
 BU-Rente max.
18.000 € p.a.
Berufsgruppe
Grenzbestimmungen
Bereits nach der halben Ausbildungszeit ist –
bezüglich der Definition der konkreten Verweisung
– die Lebensstellung nach Abschluss der
Ausbildung versichert.
Hausfrau/ Hausmann
Definition des versicherten Berufs
Versicherte Tätigkeit ist der Beruf »Hausfrau/ mann«. Die Berufsunfähigkeit wird danach
beurteilt, ob der Versicherte außerstande ist, seine
Hausfrauen/ -männertätigkeit weiter auszuüben.
(Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel)
BG 2+
 Schlussalter max.
67 Jahre
 BU-Rente max.
18.000 € p.a.
Hinweis: Arbeitslos gemeldete Personen können nicht als Hausfrau / Hausmann eingestuft werden.
Elternzeit:

Bei einem bestehenden Arbeitsvertrag erfolgt die Berufsgruppeneinstufung und das maximale Schlussalter gemäß
dem Arbeitsvertrag. Bei einer monatlichen BU-Rente über 1.500 € gelten die Regelungen zur finanziellen
Angemessenheit.
 Beamte (außer Polizei, Feuerwehr und Lehramt) werden in die Berufsgruppe 2+ eingestuft. Beamte (Polizei,
Feuerwehr und Lehramt) werden nach ihrem jeweiligen Beruf gemäß Berufsrisikenkatalog (inklusive möglicher
Einschränkungen) eingestuft.
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