Geschäftspartner Berufsunfähigkeitsversicherung November 2016 BU-Definitionen der Berufe Schüler, Student, Auszubildender, Hausfrau und -mann Junge Leute in der Berufsausbildung sowie Hausfrauen und –männer bekommen – wenn überhaupt – nur eine gesetzliche Rente im Falle der Erwerbsminderung. Schüler und Studenten haben in der Regel keinerlei gesetzlichen Schutz. Für diese Bevölkerungsschichten ist eine Vorsorge für den Ernstfall unbedingt nötig. Annahmerichtlinien Schüler Definition des versicherten Berufs Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit gilt als Beruf die Fähigkeit, die begonnene Ausbildung fortzusetzen. (Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel) Student Definition des versicherten Berufs Versicherte Tätigkeit ist die akademische Ausbildung. (Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel) Bereits nach der halben Studienzeit ist – bezüglich der Definition der konkreten Verweisung – die Lebensstellung nach Abschluss des Studiums versichert. Berufsgruppe Grenzbestimmungen Ab Jahrgangsstufe 11 BG1; sonst BG 2+ Eintrittsalter mind. 10 Jahre Schlussalter max. 67 Jahre BU-Rente max. 18.000 € p.a. BG 1++ möglich! Berufsgruppe Grenzbestimmungen Entsprechend des Studiengangs, z.B.: BG 1++: BWL, Informatik, Mathematik BG 1+: Architektur, Psychologie, Biologie BG 1: Zahnmedizin, Veterinärmedizin BG 2: Physiotherapie, Lehramt, Pädagogik Schlussalter max. 67 Jahre BU-Rente max. 24.000 € p.a. Für Studenten der BG 2 gilt: Schlussalter max. 63 Jahre BU-Rente max. 12.000 € p.a. pv 407.08-11.2016 Auszubildender Definition des versicherten Berufs Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit gilt als Beruf die Fähigkeit, die begonnene Ausbildung fortzusetzen. (Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel) BG 1+ möglich! Berufsgruppe Grenzbestimmungen BG entsprechend dem Ausbildungsberuf Schlussalter entsprechend dem Ausbildungsberuf BU-Rente max. 18.000 € p.a. Berufsgruppe Grenzbestimmungen Bereits nach der halben Ausbildungszeit ist – bezüglich der Definition der konkreten Verweisung – die Lebensstellung nach Abschluss der Ausbildung versichert. Hausfrau/ Hausmann Definition des versicherten Berufs Versicherte Tätigkeit ist der Beruf »Hausfrau/ mann«. Die Berufsunfähigkeit wird danach beurteilt, ob der Versicherte außerstande ist, seine Hausfrauen/ -männertätigkeit weiter auszuüben. (Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel) BG 2+ Schlussalter max. 67 Jahre BU-Rente max. 18.000 € p.a. Hinweis: Arbeitslos gemeldete Personen können nicht als Hausfrau / Hausmann eingestuft werden. Elternzeit: Bei einem bestehenden Arbeitsvertrag erfolgt die Berufsgruppeneinstufung und das maximale Schlussalter gemäß dem Arbeitsvertrag. Bei einer monatlichen BU-Rente über 1.500 € gelten die Regelungen zur finanziellen Angemessenheit. Beamte (außer Polizei, Feuerwehr und Lehramt) werden in die Berufsgruppe 2+ eingestuft. Beamte (Polizei, Feuerwehr und Lehramt) werden nach ihrem jeweiligen Beruf gemäß Berufsrisikenkatalog (inklusive möglicher Einschränkungen) eingestuft. ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G. · Alte Leipziger-Platz 1 · 61440 Oberursel · www.vermittlerportal.de Privatkunden Vertriebsunterstützung · 06171 66 2030 · [email protected] Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc