Umgang mit Konflikten zwischen SchülerIn/nen und LehrerIn/nen I Klärung des Konfliktes durch direkt betroffene Parteien. Wird keine Lösung herbeigeführt, wird die/ der Klassenlehrer/In und auf Wunsch auch die/der Klassensprecher/In hinzugezogen. Schüler/In Schülergruppe Lehrer/In Konflikt Klassenlehrer/In Klassensprecher/In Konflikt gelöst Konflikt gelöst II Klassenlehrer/In (und Klassensprecher/In) versucht Konflikt zu schlichten. Wird keine Lösung herbeigeführt, werden die Bildungsgangleitung und die Schülervertretung hinzugezogen. Bildungsgangleitung Schülervertretung Konflikt gelöst Abteilungsleitung Schulsozialarbeit (Mediation) Konflikt gelöst III Können Bildungsgangleitu ng und Schülervertretung nicht zur Lösung des Konfliktes beitragen, wird die stellvertretende Schulleitung hinzugezogen. Die Schulsozialarbeit bietet ein freiwilliges Mediationsverfahr en an. Stellvertretende Schulleitung Schulleitung* *Das hier aufgezeigte Verfahren bildet den Regelfall ab. In Ausnahmesituationen und Extremlagen können Stufen übersprungen und auch die Schulleitung mit hinzugezogen werden.
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