Konflikt - Berufskolleg Halle

Umgang mit Konflikten zwischen SchülerIn/nen und LehrerIn/nen
I
Klärung des
Konfliktes durch
direkt betroffene Parteien.
Wird keine Lösung herbeigeführt, wird die/
der Klassenlehrer/In und auf
Wunsch auch
die/der Klassensprecher/In
hinzugezogen.
Schüler/In
Schülergruppe
Lehrer/In
Konflikt
Klassenlehrer/In
Klassensprecher/In
Konflikt gelöst
Konflikt gelöst
II
Klassenlehrer/In
(und Klassensprecher/In)
versucht Konflikt zu schlichten. Wird keine
Lösung herbeigeführt, werden
die Bildungsgangleitung und
die Schülervertretung hinzugezogen.
Bildungsgangleitung
Schülervertretung
Konflikt gelöst
Abteilungsleitung
Schulsozialarbeit
(Mediation)
Konflikt gelöst
III
Können Bildungsgangleitu
ng und Schülervertretung
nicht zur Lösung
des Konfliktes
beitragen, wird
die stellvertretende Schulleitung hinzugezogen. Die
Schulsozialarbeit bietet ein
freiwilliges Mediationsverfahr
en an.
Stellvertretende
Schulleitung
Schulleitung*
*Das hier aufgezeigte Verfahren bildet
den Regelfall ab. In Ausnahmesituationen
und Extremlagen können Stufen übersprungen und auch die Schulleitung mit
hinzugezogen werden.