Vergabestelle: Vergabeart Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Angebotsfrist Datum: 21.10.2016 Uhrzeit: 07:30 Anschrift: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -------------------------------------------- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel Bindefrist endet am: 30.11.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. § 52 VgV) Betreuung Glückstadt fa se Bekanntmachung: Le Maßnahme: Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2 A) ss Anlagen: die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: un g Bewerbungsbedingungen Bewertungsmatrix Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen Ergänzende Vertragsbedingungen Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Preisblatt © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsaufforderung Seite 3 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie1 von über Schaltfläche ?Bewerben? Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Nachweise gemäß Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen, im Namen und für Rechnung des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten (LfA), Haart 148 in 24539 Neumünster zu vergeben. Auskünfte werden erteilt: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Gartenstraße 6, 24103 Kiel, Le 2 , Fax: 0431-599-1465 , se Herr Andre Schwarz 0431-599-1473 Tel.: [email protected] E-Mail: fa Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form (e-Vergabesystem, E-Mail oder Fax) bis spätestens zum 13.10.2016 einzureichen. Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 25.000 € für den Bieter, die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlegen sind mit dem Angebot einzureichen: g un ss 3 Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“ Entfällt 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“ Entfällt 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle lose (alle Lose müssen angeboten werden) © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsaufforderung Seite 3 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie2 von über Schaltfläche ?Bewerben? 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, die Regelungen aus den Bewerbungsbedingungen gelten nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich zu den Regelungen in den Bewerbungsbedingungen zu den Nebenangeboten gilt Folgendes: Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien 7 Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur elektronisch in Textform. 8 Angebotsabgabe 8.1 Angebotsabgabe in Papierform Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden. Der Umschlag ist mit dem anliegenden Angebotskennzettel sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. 8.2 Angebotsabgabe in elektronischer Form Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin über die Vergabeplattform (GMSH e-Vergabe System) bei der Vergabestelle einzureichen. 8.3 Angebotsabgabe in Textform Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: g un ss fa se Le 6 Vergabekammer (§ 156 GWB): Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel, Tel. 0431/988-4640, Fax 0431/988-4702 © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsaufforderung Seite 3 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie3 von über Schaltfläche ?Bewerben? Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kap.1, Abschnitt 2). Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 3.1 Angebot Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. 3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 3 VOL/A bzw. § 53 Abs. 7 VgV. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 6 VOL/A bzw. 57 Abs. 5 VgV). 3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. g un ss fa se Le 1 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 1 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 4.1 Nebenangebote Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Le Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. se ss fa Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei der Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, g un 4.3 - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 2 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 5.2 Sofern nicht öffentlich bzw. im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. g un ss fa se Le © GM.SH AöR – Stand März 2016 Bewerbungsbedingungen Seite 3 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2 Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“ Maßnahme: Betreuung Glückstadt Le un ss fa se Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen: Die u.a. Nachweise/Angaben/Unterlagen sind dem Angebot in der u.a. Reihenfolge auf einem jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der u.a. Nummerierung beizufügen. Wir bitten Sie, für die vorzulegenden Nachweise/Angaben/Unterlagen keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder sonstige Heftungen, und Trennblätter usw. zu verwenden. Die unten genannten Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen, sowie einen Konsortialführer benennen. Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Angaben/Unterlagen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden. g Soweit die Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten gemäß § 8 Abs. 1 TTG gefordert wird, ist die Verpflichtungserklärung auch von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften vorzulegen, weit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind. Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand dieser Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Jahre (2013 bis 2015). 2. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung das keine Ausschlussgründe nach §123 GWB, §124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. 3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten) 5. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden © GM.SH AöR – Stand März 2016 Anlage „Vorzulegende Nachweise“ Seite 1 von 2 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? un ss fa se Le Betriebshaftpflichtversicherung. 6. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2013 – 2015) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 7. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. 8. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personals hinsichtlich - des Einsatzes als Diplomsozialarbeiter/in - des Einsatzes als Erzieher/in - Fremdsprachenkenntnisse - gute bzw. vertiefte Kenntnisse der Regelungen im Asylverfahrensgesetz - gute bzw. vertiefte Kenntnisse der Regelungen im Aufenthaltsgesetz 9. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve. 10. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Personen und deren Vertreter über gute Englischkenntnisse verfügen 11. Eigenerklärung, dass die Bereitschaft bei den einzusetzenden Personen und deren Vertretern besteht, täglich und jederzeit mit meist deutschsprachunkundigen Ausländerinnen und Ausländern zusammen zu arbeiten 12. Eigenerklärung über die mögliche verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur Qualifikation und Vertretung. 13. Konzept zur Erbringung der Leistung. Stellen Sie dar, wie Sie die erforderliche Leistung umsetzen, unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. 14. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG) Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: g © GM.SH AöR – Stand März 2016 Anlage „Vorzulegende Nachweise“ Seite 2 von 2 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Ergänzende Vertragsbedingungen Betreuung 1. Rahmenvertrag Die Ausschreibung ist als Rahmenvertrag zu verstehen, d.h. die in den Leistungsverzeichnissen angegeben Sollstärken beziehen sich auf eine normale Auslastung der Liegenschaft. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine Asylsuchenden oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in der Unterkunft untergebracht werden. Hierdurch kann es zu Veränderungen bei der festgelegten Personalstärke /Stundenanzahl kommen. Die Anpassung der Personalstärken erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. 2. Preise / Preisgleitklausel 3. Aussetzung der Leistung ss fa se Le Die Preise für die Betreuung sind gem. Erlass des Bundesministeriums für Finanzen ausschließlich der Mehrwehrsteuer anzugeben. Evtl. angegebene Leistungen von Nachunternehmer sind ggf. entsprechend mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu kalkulieren. Eine Erhöhung der Stundenverrechnungsätze ist ab dem Jahr 2018 im Einvernehmen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer insbesondere möglich, wenn sich die Personalkosten aufgrund von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften der Lohn oder Beitrag zur Sozialversicherung erhöht. Dem Preisanpassungsbegehren sind begründende Unterlagen (Tarifabschluss. ä.) aus denen der neue maßgebende Stundenlohn hervorgeht, beizufügen. Die Preisanpassung tritt zum 1. des übernächsten Monats nach Preisanpassungsbegehren in Kraft. Die Preise gelten nach Preisanpassung - ausschließlich der Mehrwertsteuer - für die Dauer von 12 Monaten als Festpreise. Die Preise gelten nach Preisanpassung - ausschließlich der Mehrwertsteuer. g un Sind Liegenschaften von Baumaßnahmen betroffen, bei denen die Verrichtung der vertragsgegenständlichen Leistung erschwert bzw. unmöglich gemacht wird oder wird eine Liegenschaft über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, behält sich der Auftraggeber eine zeitliche Aussetzung der Leistung bzw. von Teilen der Leistung der betroffenen Liegenschaft vor. Der Auftragnehmer wird hierüber mit einer Frist von 2 Monaten vor Notwendigkeit der Einstellung bzw. Teileinstellung der Leistung schriftlich vom Auftraggeber informiert. Kompensationsfreie Aussetzung der Leistung ist nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. 4. Kündigung bei Verkauf, Abmietung Bei Verkauf, Abmietung oder Leerstand von Liegenschaften hat der Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht der Leistung der betroffenen Liegenschaft. Die Kündigung hat bis zum 1. eines Monats zum Ablauf des fünftnächsten Monats zu erfolgen (6 Monate). Ansprüche des Auftragnehmers aufgrund der Kündigung, insbesondere Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die weiteren Vertragslösungsrechte aus VOL/B und BGB, insbesondere eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, unberührt. 5. Nachunternehmer Grundsätzlich dürfen Leistungen während des laufenden Vertrages nicht an Nachunternehmer weitergegeben werden. § 4 Nr.4 VOL/B bleibt unberührt. Die im Ausnahmefall erforderliche vorherige Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Der Auftragnehmer ist für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen vertraglich dazu verpflichtet, - Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, - die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen und - den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor Einsatz eines Nachunternehmers dem Auftraggeber die notwendigen Nachweise, die sich aus der Ausschreibung ergeben, insbesondere auch die Verpflichtungserklärung nach dem TTG Schleswig-Holstein zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes an den Auftraggeber übersandt werden. 6.. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Sitz der Landesregierung. 7. Erfüllungsort Le Erfüllungsort ist der in den Leistungsbeschreibungen jeweils angegebene Leistungsort. se 8. Verschwiegenheit 9. Vertragslaufzeit un ss fa Das eingesetzte Personal ist vom Auftragnehmer nach § 5 Landesdatenschutzgesetz jährlich schriftlich zu verpflichten, Verschwiegenheit zu bewahren über alle Vorgänge, die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit beim Auftraggeber und in den jeweiligen Liegenschaften bekannt werden. Eine zusätzliche förmliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit kann bei Bedarf von dem Auftraggeber durchgeführt werden. g 01.12.2016 - 31.12.2017; Das LfA kann jeweils 3 Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für 12 Monate oder einen abweichenden Zeitraum verlängert wird. Spätestes Vertragsende 31.12.2020 10. Salvatorische Klausel Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer auf der Basis der Verdingungsunterlagen und der Angebotsunterlagen des Auftragnehmers zustande. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die verbleibenden Bestimmungen des Vertrages nach Treu und Glauben so auszulegen, dass der jeweilige Grundinhalt und Zweck der nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt wird. Ist eine Auslegung nicht möglich oder ist über eine Auslegung keine Einigung erzielt worden, so haben die Vertragsparteien sich um ergänzende Vereinbarungen zu bemühen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. Le Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3) Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach – schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. 3 3.1 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 4 Ausführung der Leistung (§ 4) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 5 5.1 Holzprodukte (§ 4) Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thü- g un ss fa se 2 2.1 © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie1 von über Schaltfläche ?Bewerben? nen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 6.1 g un 6.4 ss 6.3 fa 6.2 se Le Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 7 Güteprüfung (§ 12 Nr. 2) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. 8 8.1 Abnahme (§ 13) Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 8.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über - bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 9 Mängelansprüche (§ 14) Die Verjährungsfrist Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie2 von über Schaltfläche ?Bewerben? Rechnungen (§§ 15 und 17) Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 10.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen - das Datum, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, - die Art der Leistung - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. un ss fa se Le 10 10.1 g Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 12 12.1 Zahlungen (§ 17) Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 13 13.1 Überzahlungen (§ 17) Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie3 von über Schaltfläche ?Bewerben? 13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 14 g un ss fa se Le Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Zusätzliche Vertragsbedingungen Seite 4 die Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie4 von über Schaltfläche ?Bewerben? Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: Vergabestelle: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel Angebotsschreiben Maßnahme: Le Betreuung Glückstadt fa se Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Netto-Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt g un ss 1 3 Anzahl der Nebenangebote 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Hauptangebot und alle Nebenangebote € St. % 5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 1 von 2 die Schaltfläche ?Bewerben? 6 Ich/Wir erklären, dass se Le – ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind. – keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e VOL/A bzw. §§ 123, 124 GWB vorliegen. – ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind. – ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließe(n). Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) g un ss fa Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotsschreiben Seite 2 von 2 die Schaltfläche ?Bewerben? Bieter Vergabenummer ZB-40-16-0888000-4121.2 Maßnahme Betreuung Glückstadt Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird Eine Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist nicht vorgesehen oder in folgendem Umfang vorgesehen: Le Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n). Teilleistung Anteil am Gesamt- fa (Firmenname, Sitz) se Unterauftragnehmer auftragswert in % g un ss Anmerkung: Sollten die Zeilen nicht ausreichen, kann das Formblatt kopiert werden. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Seite 1 von 1 Schaltfläche ?Bewerben? Bieter Vergabenummer ZB-40-16-0888000-4121.2 Maßnahme Betreuung Glückstadt Name des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Le g un ss fa Beschreibung der Teilleistungen se Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Seite 1 von 1 Schaltfläche ?Bewerben? Maßnahme: Betreuung Glückstadt Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2 Eigenerklärungen Referenzen Bewerber/Bieter Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen: Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges g un ss fa se Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Le 1. Referenz: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 2. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung € Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum Referenzformblatt Seite 1 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 3. Referenz: € Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Le Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer fa se Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges € un ss Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen 4. Referenz: g Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt € Seite 2 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 5. Referenz: Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges Le Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen ss fa Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer Auftragswert der beschriebenen Leistungen Referenzformblatt g Ort der Ausführung Ausführungszeitraum stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges un Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer Ansprechpartner vertragliche Bindung se 6. Referenz: € € Seite 3 von 3 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? (Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten) Maßnahme: Betreuung Glückstadt Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2 Ergänzung des Angebotsschreibens Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H. S. 239) - bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro - se Le Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 des TTG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 9,18 €/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. 1. Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter (Zutreffendes bitte ankreuzen) fa Ich erkläre/Wir erklären, un ss bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. In diesem Fall findet § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) keine Anwendung (vgl. Ziff. 2 b). Weitere Angaben sind unter Ziff. 2 c und 2 d) nicht erforderlich. g kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. Soweit das der Fall ist, sind weitere Angaben unter Ziff. 2 c und 2 d) erforderlich. (§ 4 Abs. 6 TTG) 2. Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen bundesweit für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben worden ist. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 1 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind (§ 4 Abs. 1 TTG). b) Weitere Verpflichtungserklärungen zur Zahlung von Mindestentgelten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung nicht dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGB. S. 799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,18 Euro (brutto) zu zahlen (4 Abs. 3 S. 1 TTG). Le Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Ge werkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglichen Modalitäten zu zahlen, die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsdurchführung nachzuvollziehen. se c) Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen) fa Für mein/unser Unternehmen liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung ist von folgender Art: ___________________________________________________ ss Für mein/unser Unternehmen besteht keine tarifliche Bindung. (§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG) un d) Höhe der im Rahmen der Auftragsdurchführung zu zahlenden Stundensätze (Bitte ausfüllen) g Für die im Rahmen dieser Auftragsdurchführung eingesetzten Beschäftigten zahle ich/zahlen wir folgende Mindeststundenentgelte (Bitte tatsächlich zu zahlende Stundensätze eintragen): ________________________________________________________ (§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG) e) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, soweit die Voraussetzungen von mehr als einer der unter Buchst. a) und b) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für meine/unsere Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden (§ 4 Abs. 4 TTG). f) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 4 Abs. 5 TTG). 3. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 2 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, a) für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne des § 4 TTG abgeben zu lassen. Ich erkläre/Wir erklären, dass sich diese Verpflichtung entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers erstreckt (§ 9 Abs. 1 TTG), b) meine/unsere Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen (§ 9 Abs. 2 S. 1 TTG), c) die Angebote der Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 TTG maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und Mindestarbeitsbedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können (§ 9 Abs. 2 S. 2 TTG), Le d) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG dem Auftraggeber vorzulegen (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 TTG), se f) ss fa e) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TTG nach wie vor eingehalten werden (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 TTG), un Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 TTG), g g) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a vom 15. Oktober 2009), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012 (BAnz. AT 13. Juli 2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 5. August 2003 zum Vertragsbestandteil zu machen (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 TTG), h) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem mir/uns und dem Auftraggeber vereinbart werden (§ 9 Abs. 3 Nr. 5 TTG). 4. Prüfung des Auftraggebers bei unangemessen niedrigen Angeboten Erscheint dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus einer Tariftreueerklärung nach § 4 TTG bestehen und führt er deswegen eine Prüfung durch, verpflichte ich © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 3 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? mich/verpflichten wir uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 4 TTG berücksichtigt worden sind. Bei Bedarf werde ich/werden wir die Unterlagen erläutern (§ 10 Abs. 2 TTG). 5. Kontrolle durch den Auftraggeber Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Le a) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß § 7 TTG sowie die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen, damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein auferlegten Verpflichtungen prüfen kann. Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich weitere Auskünfte erteilen (§ 11 Abs. 1 S. 1 und S. 2 TTG), fa se b) meine/unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen (§ 11 Abs. 1 S. 3 TTG), ss c) dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen (§ 11 Abs. 1 S. 4 TTG), g un d) bei der Vergabe von Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 3 TTG, deren Vertragslaufzeit länger als drei Jahre andauert, für mich/uns sowie die eingeschalteten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 9 Abs. 1 TTG jeweils mit Ablauf von drei Jahren für die gesamte Vertragslaufzeit eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass zumindest die der abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG zugrunde gelegten Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen oder der vergabespezifische Mindestlohn noch gewährt werden (§ 11 Abs. 2 TTG), e) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 TTG bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer angemessenen Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/Wir werden die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 9 Abs. 1 TTG sicherzustellen (§ 11 Abs. 3 S. 1 TTG). 6. Sanktionen a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG eine Vertragsstrafe in Höhe von ein Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 4 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte(n) und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste(n) § 12 Abs. 1 TTG. b) Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TTG berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bau- oder Dienstleistungsvertrags oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses (§ 12 Abs. 2 TTG). Le c) Mir/uns ist bekannt, dass bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG oder gegen eine Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 S. 1 TTG der Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge ausschließen soll (Auftragssperre) - § 13 Abs. 1 S. 1 TTG. se 7. Überprüfung durch die zuständige Behörde fa Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, g un ss a) der zuständigen Behörde (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – GMSH) für mich/uns und meine/unsere Nachunternehmer und den Verleihern von Arbeitskräften vollständige, aktuelle und prüffähige Unterlagen für die Überprüfungen nach § 15 Abs. 2 bis Abs. 5 TTG bereitzuhalten und diese Unterlagen auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich zur Überprüfung vorzulegen; dies kann auch eine Überprüfung vor Ort beinhalten (§ 15 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 TTG), b) auf Anforderung der zuständigen Behörde zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen (§ 15 Abs. 2 TTG). ___________________ _________________ _________________ Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Bieter¹ Nachunternehmer Verleiher von Arbeitskräften ¹ Nur erforderlich, wenn die Verpflichtungserklärung nicht gleichzeitig mit dem Angebot vorgelegt wird © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 5 von 5 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? (Gleichstellung im Beruf) Maßnahme: Betreuung Glückstadt Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro) fa se Le 1. Gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erhält bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§§ 18 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 TTG). g un ss 2. Als Nachweis dafür, dass die unter Ziff. 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bieter Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§ 18 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 S. 2 TTG). Diese Nachweise/Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. © GM.SH AöR – Stand März 2016 Seite 1 von 1 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Ausschreibung: Betreuung, Beratung und Unterbringung in der Landesunterkunft Glückstadt Ausgangslage Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt u.a. in 25348 Glückstadt, Am Neuendeich 50 ein Ankunftszentrum. Die Unterkunft soll im Regelfall 1.250 Plätze haben (zunächst sind nur Mitarbeiter für 1.250 Plätze vorzuhalten und zu kalkulieren). Optional kann die Liegenschaft mit bis zu 2.000 Personen belegt werden. Das LfA wird als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartei vor Ort mit Mitarbeiter/innen vertreten sein. se Le Die Asylsuchenden sollen von einem Betreuungsverband/ einer Firma beraten und betreut werden, ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Ein Wachdienst ist rund um die Uhr wird vor Ort. Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienstes (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Bereits eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. 1. ss fa Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LfA als Träger offener Einrichtungen, von einem humanen Vollzug des Aufenthaltsrecht, einer Willkommenskultur und dem Ziel einer gelungenen Integration für alle Aufzunehmenden muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Vertragliche und räumliche Voraussetzungen un g Der erfolgreiche Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen schließt mit dem LfA einen Vertrag vom 01.12.2016 bis 31.12.2017 ab. Das LfA kann eine Verlängerungsoption bis zum 31.12.2020, ausüben. Näheres regeln die Ergänzenden Vertragsbestimmungen (EVB). Die Option muss spätestens drei Monate vor Vertragsende gezogen werden. Freizeiträume, Räume für Beratung und Betreuung sowie für Lagerung von Materialien werden nachgewiesen. Vom Bewerber wird aufgrund der räumlichen Beschränkungen erhöhte Flexibilität erwartet, z.B. durch multifunktionale Nutzung von Räumen. Die zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellten Räume (Unterbringungszimmer, Betreuungszimmer, Freizeiträume pp.) und langlebigen Gegenstände sind zu nutzen. Abweichende/ergänzende Regelungen, auch zur Anschaffung von Verbrauchsgütern pp.), werden nachfolgend gesondert aufgeführt. Soweit der Leistungserbringer zur Aufgabenerfüllung (eigene Verwaltung, Personalverwaltung, Ablage von Unterlagen, Besprechungszimmer etc.) Räume benötigt, werden Räumlichkeiten soweit als möglich zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Büroausstattung sowie entsprechendes Verbrauchsmaterial sind Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? vom Leistungserbringer dagegen selbst zu beschaffen. Ebenso hat der Leistungserbringer die benötigte IT-Ausstattung und Software, auch soweit diese zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, (z.B. Belegungsübersichten der Räume, Eintragungen zu Personen) auf eigene Kosten vorzuhalten. Eine vom Auftraggeber bereitgestellte Hard- und Software ist zurzeit in der Pilotierungsphase. Diese ist in jedem Fall zu verwenden – ggf. eben zusätzlich. 2. Leistungsumfang; Betreuung / Beratung se Le Aufgaben/Tätigkeiten: a) Hausbetreuung, b) Sozialbetreuung einschließlich Betreuung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge ( außerhalb des SGB VIII) , Konfliktmanagement (3.1) c) Verfahrensberatung, Perspektivenberatung, d) Betreuung von Kindern, e) qualifizierte Freizeitangebote f) Einrichtung und Betrieb einer Kleiderkammer (Ausgabe von Spendenkleidung, in Einzelfällen Neubeschaffung in Absprache mit LfA (aus dem jährlichen Sachkostenbudget (ohne Stundenansatz; zu leisten durch a – e, ggf. Ehrenamtler). Stundenzahl für die Einrichtung (1.250 Plätze) pro Woche angegeben. fa Leistungsort Aufgabe Zeichnung Dipl. Sozialarbeiter, Sozialpädagoge Liegenschaft gesamt, Büro der Liegenschaft Ansprechpartner für das LfA, Sicherstellung der Aufgabenerfüllung, herausgehobene Einzelfälle Leistungszeit Qualifikation Leitung 87,5 Stunden Hausbetreuung Von Montag bis Freitag, 500 Stunden, (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr, mind. 1 Mitarbeiter/-in anwesend). Geeignete Berufsausbildun g und/oder Vorerfahrung. un Gebäude g Pro 500 Bewohner soll ein Mitarbeiter/-in des Betreuungsverbandes nachts bis zur Arbeitsaufnahme der Hausbetreuer/des ersten/letzten Hausbetreuers der Tagesschicht anwesend sein. Die Mitarbeiter sollen als Ansprechpartner der Wohnverpflichteten nachts zur Verfügung stehen, zugleich über den Wachdienst oder Polizei/ Feuerwehr direkt Notwendiges ss Funktionsbeschreibung Unterbringung und Hilfestellung bei alltäglichen Problemen. Auch Organisation der gemeinnützigen Arbeit. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? veranlassen. Zudem wird erwartet, dass die Mitarbeiter/innen auf Bitten des LfA oder von diesem Beauftragte/Ermächtigte (z.B. Landpolizei) weitere Aufgaben umsetzen (z.B. Unterstützung bei Shuttlefahrten usw.). Gleiches gilt am Wochenende und während gesetzlicher Feiertage. Sozialbetreuung/ Konfliktmanagement Dipl.Sozialarbeiter/in oder entsprechende Ausbildung, Fremdsprachenkenntnisse wären hilfreich, Grundkenntniss e des Asylverfahrensg esetzes (AsylG) und des Aufenthaltsgese tzes (AufenthG). Einsatzort und aufgabenbezogen. aus individueller Lebenssituation heraus Familienkonflikte zwischen Ethnien schlichten, Betreuung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen. a) Montag bis Freitag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr, ergänzend. abweichend aufgabenbest immt (z. B. Ausflüge), 125 Stunden b) 87,5 Stunden c) 107 Stunden Erzieher/in bzw. ähnliche Qualifikation, Fremdsprachenkenntnisse wären hilfreich im Gebäude, Freifläche (Kinderspiele) – in Arbeit Regelmäßige Angebot 2 a und b Zusammenarbeit mit anderen, wie z.B. Schulen, Sportvereine etc. a)Kinderbetreuung/ Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr und nach Terminabsprache, 133 Stunden pro Woche, Berücksichtigung männlich/weiblich. In jährlichen Berichten ist die Arbeit zu dokumentieren b) und c) Wie vorstehend, oder vergleichbare pädagogische Ausbildung Dipl.Sozialarbeiter/in oder entsprechende Ausbildung, Vertiefte Kenntnisse des AsylG und AufenthG, Fremdsprachen kenntnisse sind hilfreich. Wie vorstehend g Verfahrens/Perspektiven/Rückkehrberatung un c) qualifiziertes, altersunabhängige s Freizeitangebot ss b) Freizeitbeschäftigu ng Minderjähriger fa se Le Montag bis Freitag ab 09:00 Uhr, Einsatzzeit aufgabenbestimmt, bei Konflikten auch nachts oder am Wochenende 220 Stunden pro Woche, ständige telefonische Erreichbarkeit. Über wesentliche Ereignisse ist das LfA zu informieren, Veranlassungen sind zu dokumentieren. Gesondertes Büro. Verfahrensberatung wichtig zu Beginn des Asylverfahrens, Perspektivenberatung anlass- und nachfragebezogen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 3. Freizeitgestaltung/Bildung Die Erstausstattung der vorhandenen Räumlichkeiten obliegt dem LfA. Eine Neu- oder Ersatzbeschaffung von langlebigen Investitionsgütern (z.B. Fernseher) beda rf de r Abs t immung mit d em Lf A . Die beschafften Gegenstände m i t e i n e m W e r t v o n m e h r a l s 300,- € sind zu inventarisieren und gehen in das Eigentum des LfA über. Die Verbrauchsmaterialien sind durch jährlich vorab festgelegte Budgets zu steuern. Das LfA teilt diese jährlich vorab mit, hierzu eine Handlungsanweisung. Zur quartalsweisen Abrechnung des Sachkostenbudgets sind Kopien aller Sachkostenquittungen beizufügen. a) Kinderangebote (obligatorisch; siehe Ziffer 3 d), an 5 Tagen je 4 Stunden Betrieb einer Kinderspielstube. Le b) Angebote für Minderjährige. Erholungsmöglichkeiten. Altersgerechte Spiel- und se c) Erwachsenenangebote, z.B. Fitnesstraining, spezielle Angebote für Frauen (Nähkurse pp.), Filmabende, Spielturniere (fakultativ). 4. ss fa Im Rahmen dieser Angebote sollten Kooperationen mit Kindergärten, Schulen und Sportvereinen gesucht werden; ggfs. Angebote Dritter in der Migrationsarbeit Tätiger. Hausmeisterei / Reinigung / gemeinnützig tätige Bewohner un g Die Liegenschaften werden vom Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) bewirtschaftet. Diese hält hierzu u.a. Hausmeister vor und schließt mit externen Firmen Verträge, z.B. über die Schädlingsbekämpfung, Reinigung, Außenpflege und Bau- und Renovierungsmaßnahmen. Gemäß § 5 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen für die Bewohner Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Der Leistungserbringer soll deshalb für solche Tätigkeiten werben und die Bewohner hierfür gewinnen (siehe zum Beispiel Ziffer 6 f). Diese Menschen können dann den Hausmeister bei dessen Tätigkeit unterstützen. · Für die Reinigung und Pflege der dem Leistungserbringer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten hat dieser selbst zu sorgen. 5. Unterbringung Die Unterbringung d e r B e w o h n e r erfolgt in den hierfür vorgesehenen Räumen. Die Zimmer sind vom LfA grundausgestattet (Tische, Stühle, Betten, Spinde). Zusätzliche persönliche Möbel der Bewohner sind nur zulässig, wenn Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? von ihnen keine Gefährdungen (z.B. Brandgefahr, Hygienemängel) ausgehen. Kochen ist in den Bewohnerzimmern untersagt. a) Zimmerzuweisung: Das LfA bestimmt, welche Personen in der LUK untergebracht werden. Alleinreisende Frauen und Frauen mit Minderjährigen s o llen in abgetrennten Bereichen untergebracht werden. Sofern möglich, ist etwaigen Belegungswünschen der untergebrachten P e r s o n e n zu entsprechen. b) Verpflegung von Kleinkindern, vulnerabler Personen: Der Leistungserbringer Betreuung hat nach Absprache mit dem LfA über die Beschaffung und Lagerung von Speisen, ergänzend zum gesondert ausgeschriebenen Cateringservice den Zugang zu Babynahrung, kleinen Speisen (Snacks) und Getränken (z.B. bei Erkrankungen) zu ermöglichen. se Le c) Belegungskontrolle d) Sicherheitskontrollen: un ss fa Die Belegung der Zimmer ist schriftlich festzuhalten und die Einhaltung der Zuweisung sowie die Zimmer täglich zu kontrollieren. Die jeweils aktuelle Belegungsliste ist dem LfA und der Torwache zugänglich zu machen. Bei einer möglichen Zimmerkontrolle mit der Polizei und/oder dem LfA hat der Leistungserbringer mitzuwirken. g Alle Unterbringungszimmer sind regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) zu kontrollieren, ob von Möbeln, elektrischen Geräten, der elektrischen Installation oder anderen Gegenständen Gefahren ausgehen können. Kochplatten und/oder andere Heizgeräte sind verboten. Diese und gefährliche Geräte sind einzuziehen und bei Wohnortwechsel wieder auszuhändigen. Handelsübliche Wasserkocher sind dagegen erlaubt. Die Kontrollen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren, erkannte Gefahrenquellen sind dem LfA zu melden. Das Zubereiten von Speisen im Zimmer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Gemeinschaftsräume, Flure oder Sanitäreinrichtungen sind täglich auf Schäden und/oder Gefahrenpunkte zu kontrollieren. Besondere Vorkommnisse, Schäden bzw. Gefahrenpunkte sind dem zuständigen Mitarbeiter des LfA umgehend zu melden. Bei Anzeichen von Erkrankungen der Bewohner ist, soweit vorhanden, ein Ärztlicher Dienst zu informieren und die Bewohner an diese zu verweisen. Bei akuten schweren Erkrankungen, Unfällen o.ä. ist über Notruf 112, Anwahl nahe gelegener Kliniken/Krankenhäuser oder Verweis an die nächstgelegene Anlaufpraxis eine (not-)ärztliche Versorgung sicherzustellen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? e) Reinigung der Sanitäreinrichtungen: Die Dusch-, Wasch- und Toilettenräume werden täglich von einer externen Firma gereinigt. Weitere Reinigungen sind ggfs. durch Gemeinnützige ergänzend o d e r n a c h i n A b s p r a c h e m i t d e m L f A zu veranlassen. f) Reinigung der Gebrauchswäsche und der Kleidung der Bewohner: Der Leistungserbringer hat die Wohnverpflichteten anzuhalten und bei Bedarf zu unterstützen, eigene Kleidung in vorhandenen Wasch-/Trockenräumen zu reinigen. Ebenso ist die Reinigung / der Wechsel von Gebrauchswäsche (z.B. Bettbezüge pp.) zu gewährleisten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von gemeinnützig tätigen Bewohnern (Bezahlung aus dem Budget). g) Reinigung der Unterkunftszimmer: fa h) Auszug von Bewohnern: se Le Die untergebrachten Personen sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Zimmer selbst zu reinigen. Der Leistungserbringer leitet sie dazu an. Größere Reinigungsaktionen sind ggf. durch Gemeinnützige durchzuführen. Nur in Ausnahmefällen z.B. meldepflichtige Infektionserkrankungen sind die Reinigungen mit extern selbst zu beauftragenden Unternehmen durchzuführen. Die Beauftragung externer Unternehmen bedarf der Zustimmung des LfA. g un ss . Bei Verteilung in Kreise / kreisfreie Städte ist der Leistungserbringer den betreffenden Personen bei der Vorbereitung der Abreise behilflich (Persönliche Sachen packen, Entsorgung von zurückzulassenden wertlosen Gegenständen, unter Umständen auch Vermittlung von Kontakten zu Migrationsberatungsstellen und anderen Hilfsorganisationen im Zielkreis). Jeder Auszug wird genutzt, um das Zimmer auf seinen Zustand bzw. seine Sicherheit hin zu prüfen. Ferner ist der Hausmeister von Auszügen zu informieren und ihm die Gelegenheit zu geben, verlassene Zimmer zu inspizieren ( Bei Mängeln siehe Ziffer 6 d). Die Zimmer sind wieder herzurichten. 6. Weitere Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG Weitere Gebrauchsgüter des Haushalts (z.B. Kinderstühle) sind bei Bedarf den Bewohnern unter Beachtung der Vorgaben des AsylbLG zur Verfügung zu stellen (zur Beschaffung siehe oben Ziffer 2 analog). Benötigte Kleidung wird durch Verweis der Leistungsberechtigten an Kleiderkammern / Spenden pp. beschafft. Es wird dem Auftragnehmer ein Sachkostenbudget zur Verfügung gestellt, das in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Im Einzelfall können für Leistungsberechtigte neue Kleidung oder Schuhe aus dem Sachkostenbudget beschafft werden. Entsprechende Auslagen sind quartalsweise mit dem LfA abzurechnen, der Bedarf ist nachzuweisen. Bei der vom LfA zu verantwortenden wöchentlichen Auszahlung des Geldbetrages gemäß § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG muss immer ein(e) Mitarbeiter/-in des Leistungserbringers anwesend sei Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? 7. Gemeinnützige Tätigkeiten Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG sollen vom Anbieter insbesondere bei (ergänzende) Reinigungsarbeiten, Pflege der Außenanlage, Sprachmittlung o.ä. identifiziert und angeboten werden. Der Umfang ergibt sich aus dem Budget. Daneben soll er Bewohner für gemeinnützige Tätigkeiten bei den weiteren Leistungserbringern in der Liegenschaft werben und an die entsprechenden Leistungserbringer verweisen. Die Tätigkeit bei dritten Leistungserbringern verantworten diese fachlich. Sofern diese Fragen bzw. Probleme b e z ü g l i c h d e r B e t r e u u n g d e r G e m e i n n ü t z i g e n haben, ist der Leistungserbringer verpflichtet, zu helfen. 8. Schnittstelle / Aufträge vom LfA se Le Rollenverständnis: Der Leistungserbringer hat die Gesetze und Verordnungen, einschließlich der Vorgaben des LfA zu beachten. Ergänzend zum Konzept und der Ausschreibung werden Absprachen zur Erleichterung der vorgegebenen Aufgabenerfüllung getroffen und in einem Ordner gesammelt. un ss fa Der Leistungserbringer soll den Bewohnern helfen und deren tatsächliche Interessen, z.B. durch Aufnahme von Verteilungswünschen in die Kreise / kreisfreien Städte oder Weitergabe eigener Kenntnisse über mögliche Zielorte zur Geltung bringen. Sofern der Leistungserbringer dazu aufenthaltsrechtliche oder asylverfahrensrechtliche Handlungen des LfA anregen möchte, hat er von sich aus die Behörde anzusprechen. Gleiches gilt bei sonstigen Anliegen der Bewohner. Der Leistungserbringer wirkt mit Ausnahme der Aufnahme von Wünschen zur Verlassenserlaubnis nicht an aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen des LfA mit. g Besondere Vorkommnisse innerhalb der Liegenschaft oder mit Bezug auf die Aufgabe hat der Leistungserbringer dem LfA zu melden. Das Hausrecht wird - auch in Bezug auf Besucher oder andere Dritte - vom Leistungserbringer im Auftrag des LfA ausgeübt. Der Leistungserbringer händigt den Bewohnern ihre persönliche Post (montags bis freitags (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) mindestens einmal täglich aus. Der Leistungserbringer unterstützt das LfA bei der Vorladung von Bewohnern; längere Abwesenheiten von Personen werden dem LfA gemeldet. Gleichzeitig unterstützt der Leistungserbringer das LfA bei der Ermittlung verteilungsrelevanter Interessenlagen und sonstiger Sachverhalte. 10. Zusammenarbeit mit Dritten 10.1. Nachtwache / Wochenenddienst Der Leistungserbringer tauscht sich bei Übergabe an die bzw. Übernahme von der Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Nachtwache / Wochenenddienst über Belegung, Zugänge und Auffälligkeiten aus. Die Nachtwache übergibt dem Leistungserbringer die Liste mit den außerhalb der Dienstzeit des Leistungserbringers aufgenommenen Personen. Der Nachtwache bzw. dem Wochenenddienst ist eine durchgehend erreichbare Rufnummer mitzuteilen, damit bei besonderen Lagen e i n e angemessene Betreuung auch außerhalb der Arbeitszeiten d u r c h d a s Konfliktmanagement gewährleistet werden kann. 10.2. Verpflegung / Küche Le Dem Dienstleister Verpflegung können nach Vorgabe des LfA gemeinnützig tätige Personen nachgewiesen werden. Erlangt der Anbieter von Konflikten zwischen Untergebrachten während der Essenausgabe, die mittags von einem Wachmann begleitet werden wird, montags bis freitags Kenntnis, hat er deeskalierend einzuschreiten. Sofern dem Leistungserbringer Hinweise auf besondere Einnahme von Nahrungsmitteln und/oder Nahrungsergänzungsmitteln von einzelnen Bewohnern bekannt sind, teilt er dies dem Dienstleister für die Verpflegung mit. 11. fa se Dem Dienstleister für die Verpflegung ist täglich am Vortag bis 16:00 Uhr per E-Mail (cc. an den Objektleiter des LfA) unter Berücksichtigung der von der Tor/Nachtwache aufgenommenen Personen die aktuelle Anzahl der in der Liegenschaft aufhältigen Bewohner zu melden. Zusammenarbeit mit Ei nr ichtungen / Be hör den un ss 11.1. Schule / Jugendamt In Fragen der Jugendhilfe und in schulischen Angelegenheiten ist mit den zuständigen Stellen der Ämter im zuständigen Kreis zusammenzuarbeiten. g 11.2. Polizei Auffälligkeiten, etwa Hinweise auf bevorstehende Unruhen oder Straftaten in der Liegenschaft, sind neben dem LfA ebenfalls der Polizei zu melden. In Absprache mit dieser und dem LfA sind sowohl repressive als auch präventive Maßnahmen (etwa durch Einzelgespräche mit Betroffenen oder Hausversammlungen nach Auseinandersetzungen) zu begleiten. Hinweis zur Preiskalkulation: Der von Ihnen zu ermittelnde Angebotspreis soll sich im Wesentlichen aus Ihren kalkulierten Personalkosten zuzüglich Ihrer kalkulierten Marge ergeben. Der optionale Preis für eine Belegung von 2.000 Personen ist auf einem Exrablatt auszuweisen. Die Stundensätze der unter Ziffer 3 aufgeführten Mitarbeiter/innen für ggfs. ergänzende quantitative Leistungen sind aufzuführen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Die zu erbringenden Leistungen/Stunden sind zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist Grundlage für die im Folgemonat zu leistenden Vergütung. Hinweise zum Konzept: Dem Angebot ist ein Konzept im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung beizulegen, das bewertet wird. Dieses Konzept soll nicht nur die erbringenden Leistungen gem. LV umfassen, sondern erkennen lassen, welche eigenen Aspekte über das Geforderte der Anbieter bereit ist zu erbringen. Hierbei werden flexible Lösungen zur Auftragsausführung positiv bewertet werden, die berücksichtigen, dass die Einrichtung vermutlich nicht ganzjährig voll ausgelastet ist (sofern diese Lösungen in Ihrem Konzept enthalten sind). g un ss fa se Le Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Leistungsverzeichnis/Preisblatt Pos-Nr. Beschreibung Menge Festpreis für die Durchführung der gem. 1 Leistungsbeschreibung aufgeführten Tätigkeiten pro Monat Stundenverrechnungssatz für Leistungen Dipl. 2 Sozialarbeiter/-in Stundenverrechnungssatz für Leistungen 3 Sozialpädagoge Stundenverrechnungssatz für Leistungen 4 Erzieher/-in bzw. ähnliche Qualifikation Stundenverrechnungssatz für 5 ……………………………..Leistungen (hier vom Bieter einzusetzende, sonstige Leistungen) Einzelpreis netto ME Gesamtpreis netto 1 pro Monat Le 1 Std. NEP 1 Std. NEP 1 Std. NEP se fa 1 Std. NEP ss Gesamtsumme ohne Nachlass netto Preisnachlass auf die Abrechnungssumme in % - € Preisnachlass in € - € un g Gesamtsumme unter Berücksichtigung des Nachlasses Umsatzsteuer 19% - € - € Gesamtsumme brutto - € Die erforderlichen hinterlegten Felder sind auszufüllen! Hinweis! Das Ausführen von Makros muss aktiviert sein, da die Inhalte sonst beim Speichern verloren gehen. Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Bewertungsmatrix Angebote Zuschlagskriterien: Preis 30% = 300 Punkte Qualität Konzept 70% = 700 Punkte Punkte Zuschlagskriterium proz. Anteil Preis Xx Punkte Xx Preis Yy Punkte Yy Preis Zz Punkte Zz Gesamtkosten Berechnung des Kriteriums Preis 1. Das niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl. 2. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung Punktabzug von der Höchstpunktzahl: Punktabzug für nachfolgende Bieter = (Preisdifferenz zum Bestbieter x Höchstpunktzahl (hier 300)) : Preis Bestbieter max. erreichbar Le se Qualität des Konzeptes Konzept zur Erbringung der Leistung. Stellen Sie dar, wie Sie die erforderliche Leistung umsetzen, unter Berücksich-tigung der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. entspricht den Anforderungen in besonderem Maße, sehr überzeugend, hervorragend, insgesamt überdurchschnittlich entspricht den Anforderungen voll, im wesentlichen überzeugend und gut, nur in Teilen überdurchschnittlich entspricht im Allgemeinen den Anforderungen, nur in Teilen überzeugend, insgesamt nur duchschnittlich entspricht nur teilweise den Anforderungen, einige Lücken und Mängel, insgesamt wenig überzeugend und unterdurchschnittlich entspricht nicht den Anforderungen, insgesamt nicht überzeugend, überwiegend mangel-/lückenhaft, unbrauchbar fa 300 ss 30,00% 700 0 0 0 un g 550 400 250 1 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Seite 1 von 2 Bewertungsmatrix Angebote Zuschlagskriterium max. erreichbar Gesamt: max. Punkteanzahl Gesamt: max. Punkteanzahl erreichbar Punkte proz. Anteil 700 70,00% 700 70,00% 1000 100% Le Preis (max. 300 Punkte) Qualität des Konzeptes (max. 700 Punkte) Endergebnis Rang se fa ss Preis Xx Punkte Xx Preis Yy Punkte Yy Preis Zz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 un g Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben? Seite 2 von 2 Punkte Zz Kennzettel für Angebote in Papierlage Wenn Sie Ihr Angebot in der Papierlage abgeben, verwenden Sie bitte den unten aufgeführten Kennzettel. Schneiden Sie diesen aus und kleben ihn unten links auf den Briefumschlag. fa se Le ANGEBOT Öffnungsstelle Kiel ss Vergabe-Nr.: ZB-40-16-0888000-4121.2 Datum : 21.10.2016 un Angebotsfrist Uhrzeit : 07:30 g © GM.SH AöR – Stand März 2016 Angebotskennzettel VOL Seite 1 von 1 Identische, digital (elektronisch) bearbeitbare Vergabeunterlagen erhalten Sie über die Schaltfläche ?Bewerben?
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