Vergabeunterlagen als PDF

Vergabestelle:
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nicht Offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Angebotsfrist
Datum: 21.10.2016
Uhrzeit: 07:30
Anschrift:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
--------------------------------------------
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Bindefrist endet am: 30.11.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gem. § 52 VgV)
Betreuung Glückstadt
fa
se
Bekanntmachung:
Le
Maßnahme:
Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2
A)
ss
Anlagen:
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
un
g
Bewerbungsbedingungen
Bewertungsmatrix
Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
Ergänzende Vertragsbedingungen
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
Preisblatt
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Angebotsaufforderung
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Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
Nachweise gemäß Anlage vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen, im Namen und für Rechnung
des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten (LfA), Haart 148 in
24539 Neumünster
zu vergeben.
Auskünfte werden erteilt:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Gartenstraße 6, 24103 Kiel,
Le
2
, Fax: 0431-599-1465 ,
se
Herr Andre Schwarz
0431-599-1473
Tel.:
[email protected]
E-Mail:
fa
Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form (e-Vergabesystem, E-Mail oder
Fax) bis spätestens zum 13.10.2016
einzureichen.
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 25.000 € für den
Bieter, die den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt
für Justiz anfordern.
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlegen sind mit dem Angebot einzureichen:
g
un
ss
3
Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“
Entfällt
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle vorzulegen:
Siehe Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“
Entfällt
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein oder mehrere Lose
nur für alle lose (alle Lose müssen angeboten werden)
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5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen, die Regelungen aus den Bewerbungsbedingungen gelten nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen, zusätzlich zu den Regelungen in den
Bewerbungsbedingungen zu den Nebenangeboten gilt Folgendes:
Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
7
Angebote können abgegeben werden:
schriftlich
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
elektronisch in Textform.
8
Angebotsabgabe
8.1
Angebotsabgabe in Papierform
Für die Angebotsabgabe ist das beiliegende Angebotsschreiben zu unterzeichnen
und zusammen mit den Anlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden. Der Umschlag ist mit dem anliegenden Angebotskennzettel sowie mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift
zu versehen.
8.2
Angebotsabgabe in elektronischer Form
Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotsschreiben wie vorgegeben
digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Einreichungstermin
über die Vergabeplattform (GMSH e-Vergabe System) bei der Vergabestelle einzureichen.
8.3
Angebotsabgabe in Textform
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen.
9
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter
Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
g
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Le
6
Vergabekammer (§ 156 GWB):
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel,
Tel. 0431/988-4640, Fax 0431/988-4702
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Bewerbungsbedingungen
für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ bzw. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kap.1, Abschnitt 2).
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat
er unverzüglich die Vergabestelle in Textform darauf hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
3
3.1
Angebot
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu
dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 3
VOL/A bzw. § 53 Abs. 7 VgV. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 6 VOL/A
bzw. 57 Abs. 5 VgV).
3.6
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
g
un
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1
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
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Bewerbungsbedingungen
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Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der
Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
4.1
Nebenangebote
Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Le
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien
Ausführung der Leistung erforderlich sind.
se
ss
fa
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er
im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser
Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei der Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4
Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5
Bietergemeinschaften
5.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
g
un
4.3
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Bewerbungsbedingungen
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5.2
Sofern nicht öffentlich bzw. im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe
aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6
Eignungsnachweis für andere Unternehmen
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrags der Fähigkeiten anderer
Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen,
hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten
Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Bewerbungsbedingungen
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Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2
Vergabestelle:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Anlage „Vorzulegende Nachweise/Angaben/Unterlagen“
Maßnahme: Betreuung Glückstadt
Le
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se
Wichtige Hinweise für die Vorlage der einzureichenden Unterlagen:
Die u.a. Nachweise/Angaben/Unterlagen sind dem Angebot in der u.a. Reihenfolge auf einem
jeweils gesonderten Blatt unter Verwendung der u.a. Nummerierung beizufügen. Wir bitten Sie,
für die vorzulegenden Nachweise/Angaben/Unterlagen keine Klarsichtfolien bzw. Spiral- oder
sonstige Heftungen, und Trennblätter usw. zu verwenden.
Die unten genannten Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den
dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen, sowie einen Konsortialführer benennen.
Fehlen beim Einreichen des Angebots vorzulegende Unterlagen (Nachweise/Angaben/Unterlagen u. ä.) können diese von der Vergabestelle fristbewehrt nachgefordert werden.
g
Soweit die Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindestentgelten gemäß § 8 Abs. 1 TTG
gefordert wird, ist die Verpflichtungserklärung auch von Nachunternehmern und Verleihern von
Arbeitskräften vorzulegen, weit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich
der besonderen Leistungsarten, die Gegenstand dieser Vergabe sind, jeweils bezogen auf die
letzten drei Jahre (2013 bis 2015).
2. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die
Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder
ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner
Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung das keine Ausschlussgründe nach
§123 GWB, §124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen
Eintragungen enthält.
4. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten)
5. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden
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Anlage „Vorzulegende Nachweise“
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Betriebshaftpflichtversicherung.
6. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in
den letzten 3 Jahren (2013 – 2015) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der
Betreuung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages,
Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse.
7. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge
zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum
Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen
ist.
8. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des möglichen einzusetzenden Personals
hinsichtlich
- des Einsatzes als Diplomsozialarbeiter/in
- des Einsatzes als Erzieher/in
- Fremdsprachenkenntnisse
- gute bzw. vertiefte Kenntnisse der Regelungen im Asylverfahrensgesetz
- gute bzw. vertiefte Kenntnisse der Regelungen im Aufenthaltsgesetz
9. Eigenerklärung über die hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer
ausreichenden qualifizierten Personalreserve.
10. Eigenerklärung, dass die einzusetzenden Personen und deren Vertreter über gute
Englischkenntnisse verfügen
11. Eigenerklärung, dass die Bereitschaft bei den einzusetzenden Personen und deren
Vertretern besteht, täglich und jederzeit mit meist deutschsprachunkundigen Ausländerinnen
und Ausländern zusammen zu arbeiten
12. Eigenerklärung über die mögliche verantwortliche Projektleitung inkl. Angaben zur
Qualifikation und Vertretung.
13. Konzept zur Erbringung der Leistung. Stellen Sie dar, wie Sie die erforderliche Leistung
umsetzen, unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung.
14. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (TTG)
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
g
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Anlage „Vorzulegende Nachweise“
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Ergänzende Vertragsbedingungen Betreuung
1. Rahmenvertrag
Die Ausschreibung ist als Rahmenvertrag zu verstehen, d.h. die in den
Leistungsverzeichnissen angegeben Sollstärken beziehen sich auf eine normale Auslastung
der Liegenschaft. Im Laufe der Vertragslaufzeit kann es dazu kommen, dass weniger, keine
Asylsuchenden oder mehr Asylsuchende als zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplant, in
der Unterkunft untergebracht werden. Hierdurch kann es zu Veränderungen bei der
festgelegten Personalstärke /Stundenanzahl kommen. Die Anpassung der Personalstärken
erfolgt ausschließlich im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer.
2. Preise / Preisgleitklausel
3. Aussetzung der Leistung
ss
fa
se
Le
Die Preise für die Betreuung sind gem. Erlass des Bundesministeriums für Finanzen
ausschließlich der Mehrwehrsteuer anzugeben. Evtl. angegebene Leistungen von
Nachunternehmer sind ggf. entsprechend mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu kalkulieren.
Eine Erhöhung der Stundenverrechnungsätze ist ab dem Jahr 2018 im Einvernehmen
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer insbesondere möglich, wenn sich die
Personalkosten aufgrund von gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften der Lohn oder
Beitrag zur Sozialversicherung erhöht. Dem Preisanpassungsbegehren sind begründende
Unterlagen (Tarifabschluss. ä.) aus denen der neue maßgebende Stundenlohn hervorgeht,
beizufügen. Die Preisanpassung tritt zum 1. des übernächsten Monats nach
Preisanpassungsbegehren in Kraft. Die Preise gelten nach Preisanpassung - ausschließlich
der Mehrwertsteuer - für die Dauer von 12 Monaten als Festpreise. Die Preise gelten nach
Preisanpassung - ausschließlich der Mehrwertsteuer.
g
un
Sind Liegenschaften von Baumaßnahmen betroffen, bei denen die Verrichtung der
vertragsgegenständlichen Leistung erschwert bzw. unmöglich gemacht wird oder wird
eine Liegenschaft über einen längeren Zeitraum nicht genutzt, behält sich der
Auftraggeber eine zeitliche Aussetzung der Leistung bzw. von Teilen der Leistung der
betroffenen Liegenschaft vor. Der Auftragnehmer wird hierüber mit einer Frist von 2
Monaten vor Notwendigkeit der Einstellung bzw. Teileinstellung der Leistung schriftlich vom
Auftraggeber informiert. Kompensationsfreie Aussetzung der Leistung ist nur mit
Zustimmung des Auftragnehmers möglich.
4. Kündigung bei Verkauf, Abmietung
Bei Verkauf, Abmietung oder Leerstand von Liegenschaften hat der Auftraggeber ein
außerordentliches Kündigungsrecht der Leistung der betroffenen Liegenschaft. Die
Kündigung hat bis zum 1. eines Monats zum Ablauf des fünftnächsten Monats zu erfolgen (6
Monate). Ansprüche des Auftragnehmers aufgrund der Kündigung, insbesondere
Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Im Übrigen bleiben die weiteren Vertragslösungsrechte aus VOL/B und BGB,
insbesondere eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, unberührt.
5. Nachunternehmer
Grundsätzlich dürfen Leistungen während des laufenden Vertrages nicht an
Nachunternehmer weitergegeben werden.
§ 4 Nr.4 VOL/B bleibt unberührt. Die im Ausnahmefall erforderliche vorherige
Zustimmung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform.
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Der Auftragnehmer ist für den Fall der Weitergabe von Leistungen an
Nachunternehmen vertraglich dazu verpflichtet,
- Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt,
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Verdingungsordnung für Leistungen,
Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen und
- den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und
dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass vor
Einsatz eines Nachunternehmers dem Auftraggeber die notwendigen Nachweise, die sich
aus der Ausschreibung ergeben, insbesondere auch die Verpflichtungserklärung nach dem
TTG Schleswig-Holstein zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes an den
Auftraggeber übersandt werden.
6.. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Landesregierung.
7. Erfüllungsort
Le
Erfüllungsort ist der in den Leistungsbeschreibungen jeweils angegebene Leistungsort.
se
8. Verschwiegenheit
9. Vertragslaufzeit
un
ss
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Das eingesetzte Personal ist vom Auftragnehmer nach § 5 Landesdatenschutzgesetz
jährlich schriftlich zu verpflichten, Verschwiegenheit zu bewahren über alle Vorgänge,
die ihnen im Zusammenhang mit der Tätigkeit beim Auftraggeber und in den jeweiligen
Liegenschaften bekannt werden. Eine zusätzliche förmliche Verpflichtung zur
Verschwiegenheit kann bei Bedarf von dem Auftraggeber durchgeführt werden.
g
01.12.2016 - 31.12.2017; Das LfA kann jeweils 3 Monate vor Vertragsablauf erklären, dass
der Vertrag für 12 Monate oder einen abweichenden Zeitraum verlängert wird. Spätestes
Vertragsende 31.12.2020
10. Salvatorische Klausel
Mit der Zuschlagserteilung kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer auf der Basis der Verdingungsunterlagen und der Angebotsunterlagen
des Auftragnehmers zustande. Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Nichtigkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die verbleibenden Bestimmungen des Vertrages
nach Treu und Glauben so auszulegen, dass der jeweilige Grundinhalt und Zweck der
nichtigen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt wird. Ist eine Auslegung nicht
möglich oder ist über eine Auslegung keine Einigung erzielt worden, so haben die
Vertragsparteien sich um ergänzende Vereinbarungen zu bemühen.
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Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1
Art und Umfang der Leistungen (§ 1)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu
beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis
für die Leistung abgegolten.
Le
Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung,
muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach – schriftlich mitteilen.
2.2
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
3
3.1
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
4
Ausführung der Leistung (§ 4)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5
5.1
Holzprodukte (§ 4)
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien
des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung
auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines
Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem
für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der
Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder
PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thü-
g
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2
2.1
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Zusätzliche
Vertragsbedingungen
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nen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
6
6.1
g
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6.4
ss
6.3
fa
6.2
se
Le
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Nr. 2), Antikorruptionsklausel
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem.
§ 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten
Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt,
anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten
strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB
(Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 6.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe
von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 6.1 b oder 6.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme
verpflichtet.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
7
Güteprüfung (§ 12 Nr. 2)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden
dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
8
8.1
Abnahme (§ 13)
Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2
Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
9
Mängelansprüche (§ 14)
Die Verjährungsfrist Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
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Rechnungen (§§ 15 und 17)
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise)
aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat,
wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.2
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
11
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
un
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10
10.1
g
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen
aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
12
12.1
Zahlungen (§ 17)
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13
13.1
Überzahlungen (§ 17)
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
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13.2
Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
14
g
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Le
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 19)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
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Vertragsbedingungen
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Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
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USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Vergabestelle:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gartenstraße 6
24103 Kiel
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Maßnahme:
Le
Betreuung Glückstadt
fa
se
Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns
eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist
gebunden.
2
Die Netto-Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung beträgt
g
un
ss
1
3
Anzahl der Nebenangebote
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Hauptangebot und alle Nebenangebote
€
St.
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben
und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
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© GM.SH
AöR – Stand
März 2016
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6
Ich/Wir erklären, dass
se
Le
– ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
– keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 lit. a bis lit. e VOL/A bzw. §§ 123, 124
GWB vorliegen.
– ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden
bin/sind.
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
– ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift
oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes
ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot
auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen,
umfasst.
– ich/wir die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(AGB) ausschließe(n).
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
g
un
ss
fa
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen
Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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Bieter
Vergabenummer
ZB-40-16-0888000-4121.2
Maßnahme
Betreuung Glückstadt
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird
Eine Übertragung von Teilleistungen an Unterauftragnehmer ist
nicht vorgesehen
oder
in folgendem Umfang vorgesehen:
Le
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Teilleistung
Anteil am Gesamt-
fa
(Firmenname, Sitz)
se
Unterauftragnehmer
auftragswert in %
g
un
ss
Anmerkung: Sollten die Zeilen nicht ausreichen, kann das Formblatt kopiert werden.
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Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen
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Bieter
Vergabenummer
ZB-40-16-0888000-4121.2
Maßnahme
Betreuung Glückstadt
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Le
g
un
ss
fa
Beschreibung der Teilleistungen
se
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter diesem mit den
Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält
sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
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Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Maßnahme: Betreuung Glückstadt
Vergabenummer: ZB-40-16-0888000-4121.2
Eigenerklärungen Referenzen
Bewerber/Bieter
Nachweis über Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten einschlägigen
und vergleichbaren Leistungen:
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
g
un
ss
fa
se
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Le
1. Referenz:
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
2. Referenz:
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
€
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
Referenzformblatt
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stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
3. Referenz:
€
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Le
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
fa
se
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
€
un
ss
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
4. Referenz:
g
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
Referenzformblatt
€
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5. Referenz:
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
Le
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
ss
fa
Hauptauftragnehmer
ARGE-Partner
Nachunternehmer
Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten
Arbeitnehmer
Auftragswert der beschriebenen Leistungen
Referenzformblatt
g
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
stichwortartige Benennung des im eigenen
Betrieb
erbrachten
maßgeblichen
Leistungsumfanges
un
Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
Ansprechpartner
vertragliche Bindung
se
6. Referenz:
€
€
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(Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten)
Maßnahme:
Betreuung Glückstadt
Vergabenummer:
ZB-40-16-0888000-4121.2
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem
Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.05.2013 – TTG (GVOBl.
Schl.-H. S. 239) - bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro -
se
Le
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung gem. § 4 Abs. 3
Satz 1 des TTG hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von
9,18 €/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer
im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
1. Bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter (Zutreffendes bitte ankreuzen)
fa
Ich erkläre/Wir erklären,
un
ss
bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu
sein. In diesem Fall findet § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein
(TTG) keine Anwendung (vgl. Ziff. 2 b). Weitere Angaben sind unter Ziff. 2 c und 2 d)
nicht erforderlich.
g
kein(e) bevorzugte Bieterin bzw. bevorzugter Bieter gemäß §§ 141 S. 1 und 143 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – zu sein. Soweit das der Fall ist, sind weitere Angaben unter Ziff. 2 c und 2 d)
erforderlich. (§ 4 Abs. 6 TTG)
2. Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten
a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S.
799) in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch einen bundesweit für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach den §§ 7 oder 11
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlassene Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorgegeben worden ist. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte,
die aufgrund der Vorschriften des Mindestarbeitsbedingungengesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 802-2, veröffentlichten bereinigten Fassung
© GM.SH AöR – Stand März 2016
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für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden
sind (§ 4 Abs. 1 TTG).
b) Weitere Verpflichtungserklärungen zur Zahlung von Mindestentgelten (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für Leistungen, deren Erbringung nicht dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGB. S.
799) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende
an Bundesfreiwilligendiensten) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,18 Euro (brutto) zu zahlen (4 Abs. 3 S. 1 TTG).
Le
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, meinen/unseren Beschäftigten (ohne Auszubildende) im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene
bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Schleswig-Holstein für diese
Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Ge
werkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglichen Modalitäten zu zahlen, die tariflich vereinbarten weiteren Leistungen zu gewähren und tarifliche Änderungen während der Zeit der Auftragsdurchführung nachzuvollziehen.
se
c) Art der tariflichen Bindung (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen)
fa
Für mein/unser Unternehmen liegt eine tarifliche Bindung vor. Die tarifliche Bindung
ist von folgender Art: ___________________________________________________
ss
Für mein/unser Unternehmen besteht keine tarifliche Bindung.
(§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG)
un
d) Höhe der im Rahmen der Auftragsdurchführung zu zahlenden Stundensätze (Bitte
ausfüllen)
g
Für die im Rahmen dieser Auftragsdurchführung eingesetzten Beschäftigten zahle
ich/zahlen wir folgende Mindeststundenentgelte (Bitte tatsächlich zu zahlende Stundensätze eintragen): ________________________________________________________
(§ 4 Abs. 3 S. 2 TTG)
e) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, soweit die Voraussetzungen von mehr als einer
der unter Buchst. a) und b) getroffenen Regelungen erfüllt sind, für meine/unsere Beschäftigten die jeweils günstigste Regelung anzuwenden (§ 4 Abs. 4 TTG).
f)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns dafür zu sorgen, dass Leiharbeitnehmerinnen
und Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung bei der Ausführung der Leistung für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden
wie meine/unsere regulär Beschäftigten (§ 4 Abs. 5 TTG).
3. Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften
© GM.SH AöR – Stand März 2016
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Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
a) für den Fall, dass die übernommenen Leistungen durch Nachunternehmer ausgeführt
oder entliehene Arbeitskräfte beschäftigt werden, auch von meinen/unseren Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne
des § 4 TTG abgeben zu lassen. Ich erkläre/Wir erklären, dass sich diese Verpflichtung
entsprechend auf alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers erstreckt (§ 9
Abs. 1 TTG),
b) meine/unsere Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sorgfältig auszuwählen
(§ 9 Abs. 2 S. 1 TTG),
c) die Angebote der Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der nach § 4 TTG maßgeblichen tarifvertraglichen Mindestarbeitsentgelte und Mindestarbeitsbedingungen bzw. mindestens auf Basis des festgelegten vergabespezifischen Mindestlohns kalkuliert sein können (§ 9 Abs. 2 S. 2 TTG),
Le
d) die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG dem Auftraggeber vorzulegen (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 TTG),
se
f)
ss
fa
e) bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TTG nach wie vor eingehalten werden
(§ 9 Abs. 3 Nr. 2 TTG),
un
Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt (§ 9 Abs. 3 Nr. 3 TTG),
g
g) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BAnz. Nr. 155 a
vom 15. Oktober 2009), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. Juni 2012
(BAnz. AT 13. Juli 2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen die Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 5. August 2003 zum Vertragsbestandteil zu
machen (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 TTG),
h) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem mir/uns und dem Auftraggeber
vereinbart werden (§ 9 Abs. 3 Nr. 5 TTG).
4. Prüfung des Auftraggebers bei unangemessen niedrigen Angeboten
Erscheint dem Auftraggeber der Endpreis oder die Kalkulation der Arbeitskosten in dem Sinne ungewöhnlich niedrig, dass Zweifel an der Einhaltung der Pflichten aus einer Tariftreueerklärung nach § 4 TTG bestehen und führt er deswegen eine Prüfung durch, verpflichte ich
© GM.SH AöR – Stand März 2016
Seite 3 von 5
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mich/verpflichten wir uns, dem Auftraggeber Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich
ist, dass im Rahmen der dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulation zumindest die Mindeststundenentgelte und die Mindestarbeitsbedingungen bzw. der vergabespezifische Mindestlohn im Sinne des § 4 TTG berücksichtigt worden sind. Bei Bedarf werde ich/werden wir
die Unterlagen erläutern (§ 10 Abs. 2 TTG).
5. Kontrolle durch den Auftraggeber
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
Le
a) dem Auftraggeber bei einer Kontrolle die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die
Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen gemäß § 7 TTG sowie die zwischen
mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen, damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern
von Arbeitskräften auf Grund des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein
auferlegten Verpflichtungen prüfen kann. Auf Verlangen des Auftraggebers werde ich
weitere Auskünfte erteilen (§ 11 Abs. 1 S. 1 und S. 2 TTG),
fa
se
b) meine/unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen (§ 11 Abs. 1 S. 3 TTG),
ss
c) dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung
von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen (§ 11
Abs. 1 S. 4 TTG),
g
un
d) bei der Vergabe von Dienstleistungen gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 3 TTG, deren Vertragslaufzeit länger als drei Jahre andauert, für mich/uns sowie die eingeschalteten
Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 9 Abs. 1 TTG jeweils
mit Ablauf von drei Jahren für die gesamte Vertragslaufzeit eine Eigenerklärung darüber
abzugeben, dass zumindest die der abgegebenen Verpflichtungserklärung gemäß § 4
TTG zugrunde gelegten Mindestentgelte und Mindestarbeitsbedingungen oder der
vergabespezifische Mindestlohn noch gewährt werden (§ 11 Abs. 2 TTG),
e) vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4
TTG bereitzuhalten und auf Verlangen dem Auftraggeber binnen einer angemessenen
Frist vorzulegen und zu erläutern. Ich werde/Wir werden die Einhaltung dieser Pflicht
durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend
§ 9 Abs. 1 TTG sicherzustellen (§ 11 Abs. 3 S. 1 TTG).
6. Sanktionen
a) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG eine Vertragsstrafe in Höhe
von ein Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur
Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen. Diese Verpflichtung gilt auch
für den Fall, dass der Verstoß durch einen von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer
© GM.SH AöR – Stand März 2016
Seite 4 von 5
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oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass ich/wir den Verstoß bei Beauftragung des
Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte(n) und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste(n) § 12 Abs. 1 TTG.
b) Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung
nach § 4 TTG durch den Auftragnehmer, seine Nachunternehmer und die Verleiher von
Arbeitskräften sowie schuldhafte Verstöße gegen die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus § 9 Abs. 1 TTG berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des
Bau- oder Dienstleistungsvertrags oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses
(§ 12 Abs. 2 TTG).
Le
c) Mir/uns ist bekannt, dass bei einem nachweislichen Verstoß gegen die Verpflichtung aus
einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG oder gegen eine Verpflichtung aus § 9
Abs. 1 S. 1 TTG der Auftraggeber mich/uns wegen mangelnder Eignung für die Dauer
von bis zu drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge ausschließen soll
(Auftragssperre) - § 13 Abs. 1 S. 1 TTG.
se
7. Überprüfung durch die zuständige Behörde
fa
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
g
un
ss
a) der zuständigen Behörde (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – GMSH) für
mich/uns und meine/unsere Nachunternehmer und den Verleihern von Arbeitskräften
vollständige, aktuelle und prüffähige Unterlagen für die Überprüfungen nach § 15 Abs. 2
bis Abs. 5 TTG bereitzuhalten und diese Unterlagen auf Verlangen der zuständigen Behörde unverzüglich zur Überprüfung vorzulegen; dies kann auch eine Überprüfung vor
Ort beinhalten (§ 15 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 TTG),
b) auf Anforderung der zuständigen Behörde zusätzliche Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen (§ 15 Abs. 2 TTG).
___________________
_________________
_________________
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Ort, Datum, Unterschrift
Bieter¹
Nachunternehmer
Verleiher von
Arbeitskräften
¹ Nur erforderlich, wenn die Verpflichtungserklärung nicht gleichzeitig mit dem Angebot vorgelegt wird
© GM.SH AöR – Stand März 2016
Seite 5 von 5
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(Gleichstellung im Beruf)
Maßnahme:
Betreuung Glückstadt
Vergabenummer:
ZB-40-16-0888000-4121.2
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 15.000 Euro)
fa
se
Le
1. Gemäß § 18 Abs. 3 S.1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) erhält
bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht
zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende
Gleichbehandlungsrecht beachten (§§ 18 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 6 S. 1 TTG).
g
un
ss
2. Als Nachweis dafür, dass die unter Ziff. 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, haben die Bieter Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern und das
geltende Gleichbehandlungsrecht beachten (§ 18 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 S. 2 TTG). Diese
Nachweise/Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
© GM.SH AöR – Stand März 2016
Seite 1 von 1
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Ausschreibung: Betreuung, Beratung und Unterbringung in der
Landesunterkunft Glückstadt
Ausgangslage
Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) betreibt u.a.
in 25348 Glückstadt, Am Neuendeich 50 ein Ankunftszentrum. Die Unterkunft soll im
Regelfall 1.250 Plätze haben (zunächst sind nur Mitarbeiter für 1.250 Plätze
vorzuhalten und zu kalkulieren). Optional kann die Liegenschaft mit bis zu 2.000
Personen belegt werden. Das LfA wird als zuständige Ausländerbehörde und
Vertragspartei vor Ort mit Mitarbeiter/innen vertreten sein.
se
Le
Die Asylsuchenden sollen von einem Betreuungsverband/ einer Firma beraten und
betreut werden, ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Ein
Wachdienst ist rund um die Uhr wird vor Ort.
Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienstes (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen
Praxis). Bereits eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation die montags bis freitags
tagsüber besetzt ist.
1.
ss
fa
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LfA als Träger offener
Einrichtungen,
von einem humanen Vollzug des Aufenthaltsrecht, einer
Willkommenskultur und dem Ziel einer gelungenen Integration für alle
Aufzunehmenden muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer
gelebt und mitgetragen werden.
Vertragliche und räumliche Voraussetzungen
un
g
Der erfolgreiche Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen schließt mit dem LfA
einen Vertrag vom 01.12.2016 bis 31.12.2017 ab. Das LfA kann eine
Verlängerungsoption bis zum 31.12.2020, ausüben. Näheres regeln die Ergänzenden
Vertragsbestimmungen (EVB). Die Option muss spätestens drei Monate vor
Vertragsende gezogen werden.
Freizeiträume, Räume für Beratung und Betreuung sowie für Lagerung von
Materialien werden nachgewiesen. Vom Bewerber wird aufgrund der räumlichen
Beschränkungen erhöhte Flexibilität erwartet, z.B. durch multifunktionale Nutzung
von Räumen.
Die
zur
Aufgabenerfüllung
zur
Verfügung
gestellten
Räume
(Unterbringungszimmer, Betreuungszimmer, Freizeiträume pp.) und langlebigen
Gegenstände sind zu nutzen. Abweichende/ergänzende Regelungen, auch zur
Anschaffung von Verbrauchsgütern pp.), werden nachfolgend gesondert
aufgeführt.
Soweit der Leistungserbringer zur Aufgabenerfüllung (eigene Verwaltung,
Personalverwaltung, Ablage von Unterlagen, Besprechungszimmer etc.) Räume
benötigt, werden Räumlichkeiten soweit als möglich zur Verfügung gestellt. Die
entsprechende Büroausstattung sowie entsprechendes Verbrauchsmaterial sind
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vom Leistungserbringer dagegen selbst zu beschaffen. Ebenso hat der
Leistungserbringer die benötigte IT-Ausstattung und Software, auch soweit diese
zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, (z.B. Belegungsübersichten der Räume,
Eintragungen zu Personen) auf eigene Kosten vorzuhalten.
Eine vom Auftraggeber bereitgestellte Hard- und Software ist zurzeit in der
Pilotierungsphase. Diese ist in jedem Fall zu verwenden – ggf. eben zusätzlich.
2.
Leistungsumfang; Betreuung / Beratung
se
Le
Aufgaben/Tätigkeiten:
a)
Hausbetreuung,
b)
Sozialbetreuung einschließlich Betreuung unbegleiteter, minderjähriger
Flüchtlinge ( außerhalb des SGB VIII) , Konfliktmanagement (3.1)
c)
Verfahrensberatung, Perspektivenberatung,
d)
Betreuung von Kindern,
e)
qualifizierte Freizeitangebote
f)
Einrichtung und Betrieb einer Kleiderkammer (Ausgabe von
Spendenkleidung, in Einzelfällen Neubeschaffung in Absprache mit LfA
(aus dem jährlichen Sachkostenbudget (ohne Stundenansatz; zu
leisten durch a – e, ggf. Ehrenamtler).
Stundenzahl für die Einrichtung (1.250 Plätze) pro Woche angegeben.
fa
Leistungsort
Aufgabe Zeichnung
Dipl.
Sozialarbeiter,
Sozialpädagoge
Liegenschaft gesamt,
Büro der
Liegenschaft
Ansprechpartner für
das LfA,
Sicherstellung der
Aufgabenerfüllung,
herausgehobene
Einzelfälle
Leistungszeit
Qualifikation
Leitung
87,5 Stunden
Hausbetreuung
Von Montag bis
Freitag, 500
Stunden, (07:00 Uhr
bis 20:00 Uhr, mind.
1 Mitarbeiter/-in
anwesend).
Geeignete
Berufsausbildun
g und/oder
Vorerfahrung.
un
Gebäude
g
Pro 500 Bewohner
soll ein Mitarbeiter/-in
des Betreuungsverbandes nachts bis
zur Arbeitsaufnahme
der
Hausbetreuer/des
ersten/letzten Hausbetreuers der Tagesschicht anwesend
sein. Die Mitarbeiter
sollen als
Ansprechpartner der
Wohnverpflichteten
nachts zur Verfügung
stehen, zugleich über
den Wachdienst oder
Polizei/ Feuerwehr
direkt Notwendiges
ss
Funktionsbeschreibung
Unterbringung und
Hilfestellung bei
alltäglichen
Problemen. Auch
Organisation der
gemeinnützigen
Arbeit.
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veranlassen. Zudem
wird erwartet, dass
die Mitarbeiter/innen
auf Bitten des LfA
oder von diesem
Beauftragte/Ermächtigte (z.B.
Landpolizei) weitere
Aufgaben umsetzen
(z.B. Unterstützung
bei Shuttlefahrten
usw.).
Gleiches gilt am
Wochenende und
während gesetzlicher
Feiertage.
Sozialbetreuung/
Konfliktmanagement
Dipl.Sozialarbeiter/in
oder
entsprechende
Ausbildung,
Fremdsprachenkenntnisse
wären hilfreich,
Grundkenntniss
e des
Asylverfahrensg
esetzes (AsylG)
und des
Aufenthaltsgese
tzes (AufenthG).
Einsatzort und
aufgabenbezogen.
aus individueller
Lebenssituation
heraus
Familienkonflikte
zwischen Ethnien
schlichten, Betreuung
von unbegleiteten,
minderjährigen
Flüchtlingen.
a) Montag bis
Freitag 07:30
Uhr bis 13:00
Uhr,
ergänzend.
abweichend
aufgabenbest
immt (z. B.
Ausflüge),
125 Stunden
b) 87,5 Stunden
c) 107 Stunden
Erzieher/in bzw.
ähnliche
Qualifikation,
Fremdsprachenkenntnisse
wären hilfreich
im Gebäude,
Freifläche
(Kinderspiele) – in
Arbeit
Regelmäßige
Angebot 2 a und b
Zusammenarbeit mit
anderen, wie z.B.
Schulen,
Sportvereine etc.
a)Kinderbetreuung/
Montag bis Freitag
ab 09:00 Uhr und
nach
Terminabsprache,
133 Stunden pro
Woche,
Berücksichtigung
männlich/weiblich.
In jährlichen
Berichten ist die
Arbeit zu
dokumentieren
b) und c) Wie
vorstehend,
oder
vergleichbare
pädagogische
Ausbildung
Dipl.Sozialarbeiter/in
oder
entsprechende
Ausbildung,
Vertiefte
Kenntnisse des
AsylG und
AufenthG,
Fremdsprachen
kenntnisse sind
hilfreich.
Wie vorstehend
g
Verfahrens/Perspektiven/Rückkehrberatung
un
c) qualifiziertes,
altersunabhängige
s Freizeitangebot
ss
b)
Freizeitbeschäftigu
ng Minderjähriger
fa
se
Le
Montag bis Freitag
ab 09:00 Uhr,
Einsatzzeit
aufgabenbestimmt,
bei Konflikten auch
nachts oder am
Wochenende 220
Stunden pro Woche,
ständige telefonische
Erreichbarkeit.
Über wesentliche Ereignisse ist das LfA
zu informieren,
Veranlassungen sind
zu dokumentieren.
Gesondertes Büro.
Verfahrensberatung
wichtig zu Beginn des
Asylverfahrens,
Perspektivenberatung
anlass- und
nachfragebezogen.
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3.
Freizeitgestaltung/Bildung
Die Erstausstattung der vorhandenen Räumlichkeiten obliegt dem LfA.
Eine Neu- oder Ersatzbeschaffung von langlebigen Investitionsgütern (z.B.
Fernseher) beda rf de r Abs t immung mit d em Lf A . Die beschafften
Gegenstände m i t e i n e m W e r t v o n m e h r a l s 300,- € sind zu inventarisieren
und gehen in das Eigentum des LfA über.
Die Verbrauchsmaterialien sind durch jährlich vorab festgelegte Budgets zu
steuern. Das LfA teilt diese jährlich vorab mit, hierzu eine Handlungsanweisung. Zur
quartalsweisen Abrechnung des Sachkostenbudgets sind Kopien aller
Sachkostenquittungen beizufügen.
a) Kinderangebote (obligatorisch; siehe Ziffer 3 d), an 5 Tagen je 4 Stunden
Betrieb einer Kinderspielstube.
Le
b) Angebote
für
Minderjährige.
Erholungsmöglichkeiten.
Altersgerechte
Spiel-
und
se
c) Erwachsenenangebote, z.B. Fitnesstraining, spezielle Angebote für Frauen
(Nähkurse pp.), Filmabende, Spielturniere (fakultativ).
4.
ss
fa
Im Rahmen dieser Angebote sollten Kooperationen mit Kindergärten, Schulen und
Sportvereinen gesucht werden; ggfs. Angebote Dritter in der Migrationsarbeit
Tätiger.
Hausmeisterei / Reinigung / gemeinnützig tätige Bewohner
un
g
Die Liegenschaften werden vom Gebäudemanagement Schleswig-Holstein
(GMSH) bewirtschaftet. Diese hält hierzu u.a. Hausmeister vor und schließt mit
externen Firmen Verträge, z.B. über die Schädlingsbekämpfung, Reinigung,
Außenpflege und Bau- und Renovierungsmaßnahmen.
Gemäß § 5 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen für die
Bewohner Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Der
Leistungserbringer soll deshalb für solche Tätigkeiten werben und die Bewohner
hierfür gewinnen (siehe zum Beispiel Ziffer 6 f). Diese Menschen können dann
den Hausmeister bei dessen Tätigkeit unterstützen.
·
Für die Reinigung und Pflege der dem Leistungserbringer zur Verfügung
gestellten Räumlichkeiten hat dieser selbst zu sorgen.
5.
Unterbringung
Die Unterbringung d e r B e w o h n e r erfolgt in den hierfür vorgesehenen
Räumen. Die Zimmer sind vom LfA grundausgestattet (Tische, Stühle, Betten,
Spinde). Zusätzliche persönliche Möbel der Bewohner sind nur zulässig, wenn
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von ihnen keine Gefährdungen (z.B. Brandgefahr, Hygienemängel) ausgehen.
Kochen ist in den Bewohnerzimmern untersagt.
a) Zimmerzuweisung:
Das LfA bestimmt, welche Personen in der LUK untergebracht werden.
Alleinreisende Frauen und Frauen mit Minderjährigen s o llen in abgetrennten
Bereichen untergebracht werden.
Sofern möglich, ist etwaigen Belegungswünschen
der untergebrachten
P e r s o n e n zu entsprechen.
b)
Verpflegung von Kleinkindern, vulnerabler Personen:
Der Leistungserbringer Betreuung hat nach Absprache mit dem LfA über die
Beschaffung und Lagerung von Speisen, ergänzend zum gesondert
ausgeschriebenen Cateringservice den Zugang zu Babynahrung, kleinen Speisen
(Snacks) und Getränken (z.B. bei Erkrankungen) zu ermöglichen.
se
Le
c) Belegungskontrolle
d) Sicherheitskontrollen:
un
ss
fa
Die Belegung der Zimmer ist schriftlich festzuhalten und die Einhaltung der
Zuweisung sowie die Zimmer täglich zu kontrollieren. Die jeweils aktuelle
Belegungsliste ist dem LfA und der Torwache zugänglich zu machen.
Bei einer möglichen Zimmerkontrolle mit der Polizei und/oder dem LfA hat der
Leistungserbringer mitzuwirken.
g
Alle Unterbringungszimmer sind regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) zu
kontrollieren, ob von Möbeln, elektrischen Geräten, der elektrischen Installation
oder anderen Gegenständen Gefahren ausgehen können. Kochplatten und/oder
andere Heizgeräte sind verboten. Diese und gefährliche Geräte sind einzuziehen
und bei Wohnortwechsel wieder auszuhändigen. Handelsübliche Wasserkocher
sind dagegen erlaubt.
Die Kontrollen und deren Ergebnisse sind zu dokumentieren, erkannte
Gefahrenquellen sind dem LfA zu melden.
Das Zubereiten von Speisen im Zimmer ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Gemeinschaftsräume, Flure oder Sanitäreinrichtungen sind täglich auf Schäden
und/oder Gefahrenpunkte zu kontrollieren.
Besondere Vorkommnisse, Schäden bzw. Gefahrenpunkte sind dem zuständigen
Mitarbeiter des LfA umgehend zu melden.
Bei Anzeichen von Erkrankungen der Bewohner ist, soweit vorhanden, ein
Ärztlicher Dienst zu informieren und die Bewohner an diese zu verweisen.
Bei akuten schweren Erkrankungen, Unfällen o.ä. ist über Notruf 112, Anwahl
nahe gelegener Kliniken/Krankenhäuser oder Verweis an die nächstgelegene
Anlaufpraxis eine (not-)ärztliche Versorgung sicherzustellen.
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e) Reinigung der Sanitäreinrichtungen:
Die Dusch-, Wasch- und Toilettenräume werden täglich von einer externen
Firma gereinigt. Weitere Reinigungen sind ggfs. durch Gemeinnützige ergänzend
o d e r n a c h i n A b s p r a c h e m i t d e m L f A zu veranlassen.
f) Reinigung der Gebrauchswäsche und der Kleidung der Bewohner:
Der Leistungserbringer hat die Wohnverpflichteten anzuhalten und bei Bedarf
zu unterstützen, eigene Kleidung in vorhandenen Wasch-/Trockenräumen zu
reinigen. Ebenso ist die Reinigung / der Wechsel von Gebrauchswäsche (z.B.
Bettbezüge pp.) zu gewährleisten, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von
gemeinnützig tätigen Bewohnern (Bezahlung aus dem Budget).
g) Reinigung der Unterkunftszimmer:
fa
h) Auszug von Bewohnern:
se
Le
Die untergebrachten Personen sind verpflichtet, die ihnen zugewiesenen
Zimmer selbst zu reinigen. Der Leistungserbringer leitet sie dazu an. Größere
Reinigungsaktionen sind ggf. durch Gemeinnützige durchzuführen. Nur in
Ausnahmefällen z.B. meldepflichtige Infektionserkrankungen sind die
Reinigungen mit extern selbst zu beauftragenden Unternehmen durchzuführen.
Die Beauftragung externer Unternehmen bedarf der Zustimmung des LfA.
g
un
ss
.
Bei Verteilung in Kreise / kreisfreie Städte ist der Leistungserbringer den
betreffenden Personen bei der Vorbereitung der Abreise behilflich (Persönliche
Sachen packen, Entsorgung von zurückzulassenden wertlosen
Gegenständen, unter Umständen auch Vermittlung von Kontakten zu
Migrationsberatungsstellen und anderen Hilfsorganisationen im Zielkreis).
Jeder Auszug wird genutzt, um das Zimmer auf seinen Zustand bzw. seine
Sicherheit hin zu prüfen. Ferner ist der Hausmeister von Auszügen zu informieren
und ihm die Gelegenheit zu geben, verlassene Zimmer zu inspizieren ( Bei
Mängeln siehe Ziffer 6 d). Die Zimmer sind wieder herzurichten.
6.
Weitere Grundleistungen gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG
Weitere Gebrauchsgüter des Haushalts (z.B. Kinderstühle) sind bei Bedarf den
Bewohnern unter Beachtung der Vorgaben des AsylbLG zur Verfügung zu
stellen (zur Beschaffung siehe oben Ziffer 2 analog).
Benötigte Kleidung wird durch Verweis der Leistungsberechtigten an
Kleiderkammern / Spenden pp. beschafft. Es wird dem Auftragnehmer ein
Sachkostenbudget zur Verfügung gestellt, das in monatlichen Raten ausgezahlt
wird. Im Einzelfall können für Leistungsberechtigte neue Kleidung oder Schuhe
aus dem Sachkostenbudget beschafft werden. Entsprechende Auslagen sind
quartalsweise mit dem LfA abzurechnen, der Bedarf ist nachzuweisen. Bei der vom
LfA zu verantwortenden wöchentlichen Auszahlung des Geldbetrages gemäß § 3
Abs. 1 Satz 4 AsylbLG muss immer ein(e) Mitarbeiter/-in des Leistungserbringers
anwesend sei
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7.
Gemeinnützige Tätigkeiten
Arbeitsgelegenheiten gemäß § 5 AsylbLG sollen vom Anbieter insbesondere bei
(ergänzende) Reinigungsarbeiten, Pflege der Außenanlage, Sprachmittlung o.ä.
identifiziert und angeboten werden.
Der Umfang ergibt sich aus dem Budget.
Daneben soll er Bewohner für gemeinnützige Tätigkeiten bei den weiteren
Leistungserbringern in der Liegenschaft werben und an die entsprechenden
Leistungserbringer verweisen. Die Tätigkeit bei dritten Leistungserbringern
verantworten diese fachlich. Sofern diese Fragen bzw. Probleme b e z ü g l i c h
d e r B e t r e u u n g d e r G e m e i n n ü t z i g e n haben, ist der Leistungserbringer
verpflichtet, zu helfen.
8.
Schnittstelle / Aufträge vom LfA
se
Le
Rollenverständnis: Der Leistungserbringer hat die Gesetze und Verordnungen,
einschließlich der Vorgaben des LfA zu beachten. Ergänzend zum Konzept und der
Ausschreibung werden Absprachen zur Erleichterung der vorgegebenen
Aufgabenerfüllung getroffen und in einem Ordner gesammelt.
un
ss
fa
Der Leistungserbringer soll den Bewohnern helfen und deren tatsächliche
Interessen, z.B. durch Aufnahme von Verteilungswünschen in die Kreise /
kreisfreien Städte oder Weitergabe eigener Kenntnisse über mögliche Zielorte zur
Geltung bringen. Sofern der Leistungserbringer dazu aufenthaltsrechtliche oder
asylverfahrensrechtliche Handlungen des LfA anregen möchte, hat er von sich aus
die Behörde anzusprechen. Gleiches gilt bei sonstigen Anliegen der Bewohner.
Der Leistungserbringer wirkt mit Ausnahme der Aufnahme von Wünschen zur
Verlassenserlaubnis nicht an aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen des LfA mit.
g
Besondere Vorkommnisse innerhalb der Liegenschaft oder mit Bezug auf die
Aufgabe hat der Leistungserbringer dem LfA zu melden.
Das Hausrecht wird - auch in Bezug auf Besucher oder andere Dritte - vom
Leistungserbringer im Auftrag des LfA ausgeübt.
Der Leistungserbringer händigt den Bewohnern ihre persönliche Post (montags bis
freitags (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) mindestens einmal täglich
aus.
Der Leistungserbringer unterstützt das LfA bei der Vorladung von Bewohnern;
längere Abwesenheiten von Personen werden dem LfA gemeldet. Gleichzeitig
unterstützt der Leistungserbringer das LfA bei der Ermittlung verteilungsrelevanter
Interessenlagen und sonstiger Sachverhalte.
10.
Zusammenarbeit mit Dritten
10.1.
Nachtwache / Wochenenddienst
Der Leistungserbringer tauscht sich bei Übergabe an die bzw. Übernahme von der
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Nachtwache / Wochenenddienst über Belegung, Zugänge und Auffälligkeiten aus.
Die Nachtwache übergibt dem Leistungserbringer die Liste mit den außerhalb der
Dienstzeit des Leistungserbringers aufgenommenen Personen.
Der Nachtwache bzw. dem Wochenenddienst ist eine durchgehend erreichbare
Rufnummer mitzuteilen, damit bei besonderen Lagen e i n e angemessene
Betreuung auch außerhalb der Arbeitszeiten d u r c h d a s Konfliktmanagement
gewährleistet werden kann.
10.2. Verpflegung / Küche
Le
Dem Dienstleister Verpflegung können nach Vorgabe des LfA gemeinnützig
tätige Personen nachgewiesen werden.
Erlangt der Anbieter von Konflikten zwischen Untergebrachten während der
Essenausgabe, die mittags von einem Wachmann begleitet werden wird, montags
bis freitags Kenntnis, hat er deeskalierend einzuschreiten.
Sofern dem Leistungserbringer Hinweise auf besondere Einnahme von
Nahrungsmitteln und/oder Nahrungsergänzungsmitteln von einzelnen Bewohnern
bekannt sind, teilt er dies dem Dienstleister für die Verpflegung mit.
11.
fa
se
Dem Dienstleister für die Verpflegung ist täglich am Vortag bis 16:00 Uhr per E-Mail
(cc. an den Objektleiter des LfA) unter Berücksichtigung der von der Tor/Nachtwache aufgenommenen Personen die aktuelle Anzahl der in der Liegenschaft
aufhältigen Bewohner zu melden.
Zusammenarbeit mit Ei nr ichtungen / Be hör den
un
ss
11.1. Schule / Jugendamt
In Fragen der Jugendhilfe und in schulischen Angelegenheiten ist mit den
zuständigen Stellen der Ämter im zuständigen Kreis zusammenzuarbeiten.
g
11.2. Polizei
Auffälligkeiten, etwa Hinweise auf bevorstehende Unruhen oder Straftaten in der
Liegenschaft, sind neben dem LfA ebenfalls der Polizei zu melden. In
Absprache mit dieser und dem LfA sind sowohl repressive als auch präventive
Maßnahmen
(etwa
durch
Einzelgespräche
mit
Betroffenen
oder
Hausversammlungen nach Auseinandersetzungen) zu begleiten.
Hinweis zur Preiskalkulation:
Der von Ihnen zu ermittelnde Angebotspreis soll sich im Wesentlichen aus
Ihren kalkulierten Personalkosten zuzüglich Ihrer kalkulierten Marge ergeben.
Der optionale Preis für eine Belegung von 2.000 Personen ist auf einem
Exrablatt auszuweisen.
Die Stundensätze der unter Ziffer 3 aufgeführten Mitarbeiter/innen für ggfs.
ergänzende quantitative Leistungen sind aufzuführen.
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Die zu erbringenden Leistungen/Stunden sind zu dokumentieren. Diese
Dokumentation ist Grundlage für die im Folgemonat zu leistenden Vergütung.
Hinweise zum Konzept:
Dem Angebot ist ein Konzept im Hinblick auf die Leistungsbeschreibung beizulegen,
das bewertet wird. Dieses Konzept soll nicht nur die erbringenden Leistungen gem.
LV umfassen, sondern erkennen lassen, welche eigenen Aspekte über das
Geforderte der Anbieter bereit ist zu erbringen.
Hierbei werden flexible Lösungen zur Auftragsausführung positiv bewertet werden,
die berücksichtigen, dass die Einrichtung vermutlich nicht ganzjährig voll ausgelastet
ist (sofern diese Lösungen in Ihrem Konzept enthalten sind).
g
un
ss
fa
se
Le
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Leistungsverzeichnis/Preisblatt
Pos-Nr.
Beschreibung
Menge
Festpreis für die Durchführung der gem.
1 Leistungsbeschreibung aufgeführten
Tätigkeiten pro Monat
Stundenverrechnungssatz für Leistungen Dipl.
2
Sozialarbeiter/-in
Stundenverrechnungssatz für Leistungen
3
Sozialpädagoge
Stundenverrechnungssatz für Leistungen
4
Erzieher/-in bzw. ähnliche Qualifikation
Stundenverrechnungssatz für
5 ……………………………..Leistungen
(hier vom Bieter einzusetzende, sonstige Leistungen)
Einzelpreis
netto
ME
Gesamtpreis
netto
1 pro Monat
Le
1 Std.
NEP
1 Std.
NEP
1 Std.
NEP
se
fa
1 Std.
NEP
ss
Gesamtsumme ohne Nachlass netto
Preisnachlass auf die Abrechnungssumme in %
- €
Preisnachlass in €
- €
un
g
Gesamtsumme unter Berücksichtigung des Nachlasses
Umsatzsteuer
19%
- €
- €
Gesamtsumme brutto
- €
Die erforderlichen hinterlegten Felder sind auszufüllen!
Hinweis! Das Ausführen von Makros muss aktiviert sein, da die Inhalte sonst beim Speichern verloren gehen.
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Bewertungsmatrix Angebote
Zuschlagskriterien:
Preis
30%
=
300 Punkte
Qualität Konzept
70%
=
700 Punkte
Punkte
Zuschlagskriterium
proz. Anteil
Preis
Xx
Punkte
Xx
Preis
Yy
Punkte
Yy
Preis
Zz
Punkte
Zz
Gesamtkosten
Berechnung des Kriteriums Preis
1. Das niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl.
2. Die nachfolgenden Angebote erhalten entsprechend der Dreisatzrechnung
Punktabzug von der Höchstpunktzahl:
Punktabzug für nachfolgende Bieter = (Preisdifferenz zum Bestbieter x
Höchstpunktzahl (hier 300)) : Preis Bestbieter
max. erreichbar
Le
se
Qualität des Konzeptes
Konzept zur Erbringung der Leistung.
Stellen Sie dar, wie Sie die
erforderliche Leistung umsetzen, unter
Berücksich-tigung der Vorgaben in der
Leistungsbeschreibung.
entspricht den Anforderungen in
besonderem Maße,
sehr überzeugend, hervorragend,
insgesamt überdurchschnittlich
entspricht den Anforderungen voll,
im wesentlichen überzeugend und gut,
nur in Teilen überdurchschnittlich
entspricht im Allgemeinen den
Anforderungen,
nur in Teilen überzeugend,
insgesamt nur duchschnittlich
entspricht nur teilweise den
Anforderungen,
einige Lücken und Mängel,
insgesamt wenig überzeugend und
unterdurchschnittlich
entspricht nicht den Anforderungen,
insgesamt nicht überzeugend,
überwiegend mangel-/lückenhaft,
unbrauchbar
fa
300
ss
30,00%
700
0
0
0
un
g
550
400
250
1
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Seite 1 von 2
Bewertungsmatrix Angebote
Zuschlagskriterium
max. erreichbar
Gesamt:
max. Punkteanzahl
Gesamt:
max. Punkteanzahl erreichbar
Punkte
proz. Anteil
700
70,00%
700
70,00%
1000
100%
Le
Preis
(max. 300 Punkte)
Qualität des Konzeptes
(max. 700 Punkte)
Endergebnis
Rang
se
fa
ss
Preis
Xx
Punkte
Xx
Preis
Yy
Punkte
Yy
Preis
Zz
0
0
0
0
0
0
0
0
0
un
g
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Seite 2 von 2
Punkte
Zz
Kennzettel für Angebote in Papierlage
Wenn Sie Ihr Angebot in der Papierlage abgeben,
verwenden Sie bitte den unten aufgeführten
Kennzettel.
Schneiden Sie diesen aus und kleben ihn unten
links auf den Briefumschlag.
fa
se
Le
ANGEBOT
Öffnungsstelle Kiel
ss
Vergabe-Nr.: ZB-40-16-0888000-4121.2
Datum :
21.10.2016
un
Angebotsfrist
Uhrzeit :
07:30
g
© GM.SH AöR – Stand März 2016
Angebotskennzettel VOL
Seite 1 von 1
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