Vorlage 173/ 159/2016 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Moskauer Straße; Neubau eines Bürogebäudes mit Tiefgarage Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 3 beschließt die Erteilung der Befreiung, die Zulassung der Abweichung und die Zulassung der Ausnahme. Sachdarstellung: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 5676/49 aus dem Jahr 1994, der hier ein Kerngebiet (MK 11) ausweist. Der Bebauungsplan setzt unter anderem zwingend 7 Geschosse, eine geschlossene Bauweise und die Grundflächenzahl (GRZ) fest. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine straßenseitige Baugrenze und eine rückwärtige Baulinie definiert. Geplant ist, im MK11 entlang der Moskauer Straße eine 7-geschossige Straßenrandbebauung mit einem als Staffelgeschoss ausgebildeten Technikgeschoss zu errichten. Das Gebäude soll drei Untergeschosse erhalten, von denen eines als Archiv und die anderen beiden als Tiefgarage dienen sollen. Die geplanten Gebäude sollen oberirdisch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sowie entsprechend der festgesetzten Höhen errichtet werden. Für das Vorhaben ist der Nachweis von 180 Stellplätzen erforderlich. Laut textlicher Festsetzung Nr. 8 dürfen bei bürogenutzter Geschossfläche nur 50% de r notwendigen Stellplätze hergestellt werden. In der zweigeschossigen Tiefgarage sollen dennoch insgesamt 180 Stellplätze entst ehen. Gegen die Erteilung der hier erforderlichen Befreiung bestehen keine Bedenken, da im n äheren Umfeld ein Bedarf an Stellplätzen besteht. RSD Vorlage Laut textlicher Festsetzung Nr. 15.3 dürfen die begrenzenden Bauteile von Geschossen oder Teilen von Geschossen, die als Garagen genutzt werden, nicht in der Außenfassade liegen, s oweit diese von öffentlichen Verkehrs- oder Grünflächen einsehbar sind. Ausnahmen können im Einzelfall zugelassen werden, wenn der Fassadenteil geringfügig ist und die Fassadengestaltung hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Bei der vorliegenden Planung befinden sich aufgrund der Geländetypologie die Garageng eschosse rückwärtig zu der Bahntrasse hin vollständig in der Fassade, die teilweise von öffentl ichen Verkehrs- oder Grünflächen einsehbar ist. Gegen die Zulassung der erforderlichen Abweichung bestehen keine Bedenken, weil sich das Vorhaben und insbesondere die Gestaltung der Fassade der Garagengeschosse gut in die vo rhandene Umgebung einfügt. Weiterhin ist aufgrund der Grundrisstypologie in Verbindung mit der durch das langgezogene Grundstück entwickelten Formensprache des Gebäudes ein Zurückweichen von der festg esetzten rückwärtigen Baulinie geplant. Dies ist gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 3.3 zur gestalt erischen Untergliederung der Gebäudeflucht ausnahmsweise zulässig. Gegen die Zulassung der Ausnahme bestehen keine Bedenken. Seite 1 von 2 Vorlage 173/ 159/2016 Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da eine Befreiung erteilt werden soll, eine Ausnahme und eine Abweichung zugelassen werden soll, das Grundstück über 1.000 m² groß ist und das Bauvolumen 7.000 m³ übersteigt. Anlagen: Übersicht Lageplan Visualisierung Ansichten/Schnitt/Grundrisse Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 3 06.12.2016 -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt RSD Vorlage Dezernentin / Dezernent: Zuschke Seite 2 von 2
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