Möbelhaus Segmüller darf eröffnen – Vergleich wird

Möbelhaus Segmüller darf eröffnen – Vergleich wird erwartet
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Rahmen seiner Interessenabwägung entschieden: Das
Möbelhaus Segmüller darf auf der Basis der Baugenehmigung vom August 2016 eröffnen.
Gleichzeitig wird die zentrale Forderung der Städte Bergheim und Leverkusen erfüllt, dass die
Verkaufsfläche auf 30.000 qm² begrenzt wird.
Ein Vergleich zwischen den Beteiligten wird in den nächsten Wochen erwartet.
„ Der Beschluss des OVG enthält wichtige Hinweise zum weiteren Verfahren – für alle
Beteiligten. Ich gehe davon aus, dass es auf dieser Basis zu einer gütlichen Einigung kommt.
Damit würden wir eine rechtssichere Vereinbarung zugunsten unseres örtlichen Einzelhandels und
im Interesse der Nahversorgung unserer Bürger erzielen können, ohne weitere langwierige
Rechtsstreitigkeiten“, stellt Bürgermeisterin Maria Pfordt fest.
Datum: 03.12.2016
Abteilung: Rats- und Bürgermeisterinbüro
Auskunft erteilt: Ansgar Mirgeler
Telefon: 02271/89-442
E-Mail: [email protected]