Vertragsrecht II Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1 Vertragsrecht II Einführung Gegenstand der Vorlesung Einführung: Schuldrecht AT, Teile des Schuldrecht BT besonderer Schwerpunkt: Allgemeines Leistungsstörungsrecht Einheitliche Darstellung des Leistungsstörungsrechts Verhältnis zur kauf- und werkvertraglichen Gewährleistung Einführung in die wichtigsten gesetzlichen Vertragstypen des BGB Kauf- und Werkvertragsrecht, Schenkung Rechts- und Sachmängelgewährleistung bei Kauf, Miete und Werkvertrag | Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2 Vertragsrecht II Einführung Gliederung der Vorlesung 1. Teil: Allgemeines Schuldrecht I. Das Schuldverhältnis II. Leistungsstörungsrecht 2. Teil: Besonderes Schuldrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 3 Vertragsrecht II Einführung 1. Teil: Allgemeines Schuldrecht I. Das Schuldverhältnis §1 Einführung und Grundlagen §2 Entstehung von Schuldverhältnissen §3 Inhalt von Schuldverhältnissen §4 Erlöschen von Schuldverhältnissen II. Leistungsstörungsrecht §5 Grundlagen §6 Vertretenmüssen §7 Unmöglichkeit §8 Verspätung der Leistung und Rücktritt §9 Schadensersatzrecht § 10 Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung § 11 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis, Gläubiger- und Schuldnermehrheit Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 4 Vertragsrecht II Einführung 2. Teil Besonderes Schuldrecht § 12 Kaufrecht I § 13 Kaufrecht II § 14 Werkvertrags- und Mietrecht, Schenkung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 5 Vertragsrecht II Einführung Was brauche ich für die Vorlesung? Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 6 Vertragsrecht II Einführung Eine aktuelle Ausgabe des BGB, z.B.: Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 7 Vertragsrecht II Einführung Ein Kurzlehrbuch zum Schuldrecht AT, z.B.: Medicus/Lorenz, Schuldrecht I (AT) 21. Aufl. 2015 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Looschelders, Schuldrecht AT 14. Aufl. 2016 8 Vertragsrecht II Einführung Weitere Kurzlehrbücher zum Schuldrecht AT Brox/Walker Westermann/Bydlinski/Weber Allgemeines Schuldrecht BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil 40. Aufl. 2016 8. Aufl. 2014 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Weiler Schuldrecht: Allgemeiner Teil 3. Aufl. 2015 9 Vertragsrecht II Einführung zusätzlich zu empfehlen: Ein Übungsbuch Köhler/Lorenz, Schuldrecht I 22. Aufl. 2014 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2013 10 Vertragsrecht II Einführung Ein Kurzlehrbuch zum Schuldrecht BT, z.B.: Medicus/Lorenz, Schuldrecht II (BT) 17. Aufl. 2014 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Looschelders, Schuldrecht BT 11. Aufl. 2016 11 Vertragsrecht II Einführung Weitere Kurzlehrbücher zum Schuldrecht BT Brox/Walker Besonderes Schuldrecht 40. Aufl. 2016 Tonner Emmerich BGB - Schuldrecht Besonderer Teil Schuldrecht: Vertragliche Schuldverhältnisse 14. Aufl. 2016 3. Aufl. 2015 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 12 Vertragsrecht II Einführung zusätzlich zu empfehlen: Ein Übungsbuch Köhler/Lorenz, Schuldrecht II 19. Aufl. 2011 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Besonderer Teil, 9. Aufl. 2014 13 Vertragsrecht II Einführung Materialien zur Vorlesung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 14 Vertragsrecht II Einführung Sprechstunde „Vertragsrecht II“ für individuelle Fragen zum Vorlesungsstoff wird eine gesonderte Sprechstunde "Vertragsrecht II" angeboten Ziel: individuelle Hilfestellung in Ergänzung des Vorlesungs- und AGAngebots Ort und Zeit werden auf der Lehrstuhl-Website bekannt gegeben: http://www.jura.uni-konstanz.de/wendland/kontakt/ Anmeldung per E-Mail unter [email protected] und Angabe der zu erörternden Fragestellung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 15 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Das Schuldverhältnis § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis (1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 16 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Der Begriff des Schuldverhältnisses Definition: Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen (Gläubiger und Schuldner), aus dem sich Leistungs- oder Rücksichtnahmepflichten des Schuldners ergeben Sonderverbindung/Relativität : Rechte und Pflichten bestehen allein zwischen den Parteien spiegelbildliches Gegenstück zu absolut wirkenden dinglichen Rechten im Sachenrecht dingliche Rechte: von jedermann zu beachtende Herrschaftsmacht über Sachen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 17 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Der Begriff des Schuldverhältnisses dogmatische Gründe für die Relativität rechtsgeschäftlich begründeter Schuldverhältnisse Legitimation: Einwilligung der Parteien (Privatautonomie, Vertragsfreiheit) für absolute Geltung fehlt die demokratische Legitimation, die Parteien können nur das Verhältnis zueinander eigenverantwortlich regeln Konkretisierungsgrad: hoher Konkretisierungsgrad schränkt sinnvolle Erstreckung der Rechte und Pflichten auf jedermann ein für gesetzliche Schuldverhältnisse gelten wiederum andere Erwägungen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 18 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Funktionen des Schuldverhältnisses Interessenverwirklichung | Persönlichkeitsentfaltung v.a. durch vertragliche Schuldverhältnisse ermöglichen eine eigenverantwortliche Güterzuordnung (kommerzialisierbare Güter) zum Zweck der Interessenverwirklichung eine solche Interessenverwirklichung sichert die wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und dient der Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen sowie seiner Anlagen und Fähigkeiten Schutz von Rechtsgütern und Schadensausgleich v.a. durch gesetzliche Schuldverhältnisse z.B. im Rahmen deliktischer Schadensersatzansprüche, etwa nach § 823 Abs. 1 BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 19 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Schuldverhältnis im engeren und weiteren Sinn uneinheitliche Verwendung des Begriffs „Schuldverhältnis“ im BGB vgl. § 241 Abs. 1, § 362 Abs. 2 BGB vs. § 311 Abs. 1 BGB Schuldverhältnis im engeren Sinn bezieht sich auf eine Sonderverbindung im Sinne einer einzelnen Forderung bzw. eines einzelnen schuldrechtlichen Anspruchs iSv. § 194 Abs. 1 BGB (Bsp. § 433 Abs. 1 S.1 BGB: Übereignung und Übergabe) Schuldverhältnis im weiteren Sinn bezieht sich auf Gesamtheit des Bündels von Rechten und Pflichten zwischen den Parteien Bsp: Primär- und Sekundärleistungspflichten aus dem Kaufvertrag Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 20 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Arten von Schuldverhältnissen Schuldverhältnisse Differenziert nach der Art ihrer Begründung Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse Vertragliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Einseitige Schuldverhältnisse Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 21 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse Typenverträge des BGB (Schuldrecht BT: z.B. Kauf-, Werk-, Mietvertrag) Typengemischte Verträge (z.B. Leasing-, Factoringvertrag) hohes Maß an Vertragsgestaltungsfreiheit kein numerus clausus der Vertragstypen (anders als im Sachenrecht) auch einseitige Begründung von Schuldverhältnissen möglich § 657 BGB (Auslobung) Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse klassischer Fall: culpa in contrahendo (CIC) iSv. § 311 Abs. 2 BGB h.M: Gesetzliches Schuldverhältnis (Begründung durch Gesetz) rechtsgeschäftsähnlich: Haftung wie bei rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen, privatautonom in Gang gesetzt Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 22 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Leistungspflicht nach § 241 Abs. 1 BGB beruht hier nicht auf Vertrag, sondern auf Gesetz Funktion Verwirklichung ausgleichender Gerechtigkeit (iustitia distributiva), die nicht allein durch privatautonome Vereinbarung möglich ist Rechtsgüterschutz, Ausgleich von Vermögensverschiebungen inhomogene Gruppen von Ansprüchen (daher keine gemeinsamen Regeln über Begründung gesetzlicher Schuldverhältnisse in BGB AT und SchR AT) Beispiele Schuldrecht BT: GoA (§§ 677 BGB), Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB), Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), Sachenrecht: EBV (§§ 987 ff. BGB) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 23 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Arten von Schuldverhältnissen Schuldverhältnisse Differenziert nach ihrer Dauer Dauerschuldverhältnisse Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Fixgeschäfte 24 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Dauerschuldverhältnisse I Echte Dauerschuldverhältnisse Dauer bestimmt Umfang der zu erbringenden Leistungen Bsp. Miete (§§ 535 ff. BGB), Pacht (§§ 581 ff. BGB), Leihe (§§ 598 BGB), Verwahrung (§§ 688 BGB), Darlehen (§§ 488 ff. BGB), Dienstvertrag (§§ 611 BGB) Versicherungsvertrag (VVG) Zeitlich gestreckte Einzelschuldverhältnisse Umfang der Gegenleistung ist unabhängig von der Dauer der Leistung (Ausnahme: anfallende Zinsen) gleichwohl längere Dauer zwischen Entstehung und löschen von Leistungspflichten (Ratenzahlung, längere Herstellungszeit) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 25 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Dauerschuldverhältnisse II Sukzessivlieferungsverträge Kaufverträge über die Lieferung von Waren (§ 433 oder § 651 BGB) zu liefernde Menge steht nicht von vornherein fest sondern erhöht sich sukzessive mit fortschreitendem Zeitablauf Beispiel: Lieferung von Komponenten beim Fahrzeugbau durch Zulieferer, automatisierte Nachbestellung nach Auftragslage und Produktionsbedarf) Bezugsverträge Lieferung variierender Mengen Besonderheit: Erfüllung der Leistungspflicht des Versorgungsunternehmens durch ständige Lieferbereitschaft Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 26 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Fixgeschäfte Bindung der Leistung an einen bestimmten Zeitpunkt termingerechte Leistungserbringung ist derart wichtig, dass das Rechtsgeschäft mit der fristgerechten Leistung stehen oder fallen soll allerdings: der Charakter des Rechtsgeschäfts als Fixgeschäft muss ausdrücklich vereinbart werden oder sich aus den Umständen zweifelsfrei ergeben Bsp. Einsatz einer Opernsängerin an einem bestimmten Aufführungstermin, rechtzeitige Lieferung eines reparierten Musikinstruments Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 27 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Rechtsquellen Schuldrecht BGB außerhalb des BGB AT Schuldrecht AT Schuldrecht BT Sachenrecht Familienrecht Erbrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) HGB StVG VerbrKrG HaftPflG ProdHaftG AGBG 28 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Gliederung des Schuldrechts im BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 1 Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Abschnitt 6 Abschnitt 7 Abschnitt 8 Inhalt der Schuldverhältnisse Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Schuldverhältnisse aus Verträgen Erlöschen der Schuldverhältnisse Übertagung einer Forderung Schuldübernahme Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern Einzelne Schuldverhältnisse Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) §§ 241-304 §§ 305-310 §§ 311-359 §§ 362-397 §§ 398-413 §§ 414-418 §§ 420-432 §§ 433-853 29 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Schuldrechtliche Regelungen außerhalb des BGB Handelsgesetzbuch (HGB) „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ Bedürfnis für spezielle Regelung aufgrund geringere Schutzbedürftigkeit von Kaufleuten / Unternehmern sowie der Verbreitung spezieller Vertragstypen im Handelsverkehr drei Arten spezieller Regelungen im HGB 1. Vorschriften des BGB werden für unanwendbar erklärt (§§ 348-350, 352-353 HGB) 2. Änderung der materiellen Regelungen des BGB (§ 377 HGB: Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers) 3. Regelung spezieller Materien und Vertragstypen (§ 383 ff., 453 ff., 467 ff. HGB: Kommissions-, Speditions-, Lagergeschäft) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 30 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Schuldrechtliche Regelungen außerhalb des BGB Verbraucherschutz / Klauselkontrolle Abzahlungsgesetz 1894 VerbrKG 1991 Haustürwiderrufsgesetz 1986 AGBG 1976 §§ 358-360 BGB, 491 ff. BGB §§ 312, 312a BGB §§ 305 ff. BGB Integration in das BGB durch die Schuldrechtsreform 2002 Haftungsrecht StVG HaftPflG ProdHaftG Ergänzung des allgemeinen Haftungsregimes des BGB (§§ 823 BGB ff.) durch Spezialregelungen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 31 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Verfassungs- und europarechtliche Einflüsse I Verfassungsrechtliche Einflüsse Mittelbare Drittwirkung: objektive Wertordnung der Grundrechte ist auch im Privatrecht zu beachten Generalklauseln als Einfallstor §§ 138, 242, 826 BGB Verfassungskonforme Auslegung: Wertungen der Grundrechte bei der Anwendung und Auslegung jeder Rechtsnorm und damit auch bei der Anwendung des Schuldrechts zu beachten Verfassungsrechtliche Einflüsse im Schuldrecht von vergleichsweise geringer Bedeutung (deutlich relevanter: richtlinienkonforme Auslegung) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 32 Vertragsrecht II § 1 Einführung und Grundlagen Verfassungs- und europarechtliche Einflüsse II Europarechtliche Einflüsse Fortbildung des Schuldrechts durch EU-Richtlinienrecht (Verbraucherschutz) richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung Prozessuale Absicherung einheitlicher "autonom-europäischer" Auslegung durch Vorabentscheidungsverfahren vor den EuGH (Art. 267 AEUV) Schadensersatzansprüche bei Umsetzungsdefiziten (FrancovichEntscheidung des EuGH) bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im EU-Binnenmarkt: Schuldrecht ist im Grundsatz an den Grundfreiheiten zu messen Reichweite einer Drittwirkung unklar und umstritten sehr zurückhaltende Kontrolle durch den EuGH Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 33 Vertragsrecht II Unionsprivatrecht Gemeineuropäisches Privatrecht Richtlinien Verordnungen unverbindliche Kodifikationasvorschläge Haustürgeschäfte-RL 1985 Lando-Kommission PECL 1982-2002 Handelsvertreter-RL 1986 Pauschalreise-RL 1990 Fernabsatz-RL 1997 SGECC-Group PEL 1998-2009 Pavia-Group (Avant) Gandolfi Principles 1995-2001 Klausel-RL 1998 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) Acquis-Group ACQP 2002-2009 34 34 Vertragsrecht II Versicherungsmittler-RL 2002 DCFR 2005-2009 Verbraucherkredit-RL 2008 Verbraucherrechte-RL 2011 Zahlungsverzugs-RL 2011 Expert Group on a European contract law Feasibility Study 2010-2011 GEK-Verordnungsvorschlag 2009 veröffentlicht 2014 zurückgezogen Entwurf Digitalgüterrichtlinie COM(2015) 634 final Entwurf Online-Handelsrichtlinie COM(2015) 635 final Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 35
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