Vertragsrecht II

Vertragsrecht II
Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
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Vertragsrecht II
Einführung
Gegenstand der Vorlesung
Einführung: Schuldrecht AT, Teile des Schuldrecht BT
besonderer Schwerpunkt: Allgemeines Leistungsstörungsrecht
Einheitliche Darstellung des Leistungsstörungsrechts
Verhältnis zur kauf- und werkvertraglichen Gewährleistung
Einführung in die wichtigsten gesetzlichen Vertragstypen des BGB
Kauf- und Werkvertragsrecht, Schenkung
Rechts- und Sachmängelgewährleistung bei Kauf, Miete und Werkvertrag |
Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht
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Einführung
Gliederung der Vorlesung
1. Teil: Allgemeines Schuldrecht
I. Das Schuldverhältnis
II. Leistungsstörungsrecht
2. Teil: Besonderes Schuldrecht
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Einführung
1. Teil: Allgemeines Schuldrecht
I. Das Schuldverhältnis
§1
Einführung und Grundlagen
§2
Entstehung von Schuldverhältnissen
§3
Inhalt von Schuldverhältnissen
§4
Erlöschen von Schuldverhältnissen
II. Leistungsstörungsrecht
§5
Grundlagen
§6
Vertretenmüssen
§7
Unmöglichkeit
§8
Verspätung der Leistung und Rücktritt
§9
Schadensersatzrecht
§ 10 Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung
§ 11 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis, Gläubiger- und Schuldnermehrheit
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Einführung
2. Teil Besonderes Schuldrecht
§ 12
Kaufrecht I
§ 13
Kaufrecht II
§ 14
Werkvertrags- und Mietrecht, Schenkung
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Einführung
Was brauche ich für die Vorlesung?
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Einführung
Eine aktuelle Ausgabe des BGB, z.B.:
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Einführung
Ein Kurzlehrbuch zum Schuldrecht AT, z.B.:
Medicus/Lorenz, Schuldrecht I (AT)
21. Aufl. 2015
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Looschelders, Schuldrecht AT
14. Aufl. 2016
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Einführung
Weitere Kurzlehrbücher zum Schuldrecht AT
Brox/Walker
Westermann/Bydlinski/Weber
Allgemeines Schuldrecht BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil
40. Aufl. 2016
8. Aufl. 2014
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Weiler
Schuldrecht: Allgemeiner Teil
3. Aufl. 2015
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Einführung
zusätzlich zu empfehlen: Ein Übungsbuch
Köhler/Lorenz, Schuldrecht I
22. Aufl. 2014
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Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht,
Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2013
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Einführung
Ein Kurzlehrbuch zum Schuldrecht BT, z.B.:
Medicus/Lorenz, Schuldrecht II (BT)
17. Aufl. 2014
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Looschelders, Schuldrecht BT
11. Aufl. 2016
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Einführung
Weitere Kurzlehrbücher zum Schuldrecht BT
Brox/Walker
Besonderes Schuldrecht
40. Aufl. 2016
Tonner
Emmerich
BGB - Schuldrecht Besonderer Teil Schuldrecht: Vertragliche
Schuldverhältnisse
14. Aufl. 2016
3. Aufl. 2015
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Einführung
zusätzlich zu empfehlen: Ein Übungsbuch
Köhler/Lorenz, Schuldrecht II
19. Aufl. 2011
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Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht,
Besonderer Teil, 9. Aufl. 2014
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Einführung
Materialien zur Vorlesung
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Vertragsrecht II
Einführung
Sprechstunde „Vertragsrecht II“
für individuelle Fragen zum Vorlesungsstoff wird eine gesonderte
Sprechstunde "Vertragsrecht II" angeboten
Ziel: individuelle Hilfestellung in Ergänzung des Vorlesungs- und AGAngebots
Ort und Zeit werden auf der Lehrstuhl-Website bekannt gegeben:
http://www.jura.uni-konstanz.de/wendland/kontakt/
Anmeldung per E-Mail unter [email protected] und
Angabe der zu erörternden Fragestellung
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Das Schuldverhältnis
§ 241
Pflichten aus dem Schuldverhältnis
(1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem
Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem
Unterlassen bestehen.
(2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf
die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Der Begriff des Schuldverhältnisses
Definition: Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen (Gläubiger
und Schuldner), aus dem sich Leistungs- oder Rücksichtnahmepflichten des
Schuldners ergeben
Sonderverbindung/Relativität : Rechte und Pflichten bestehen allein
zwischen den Parteien
spiegelbildliches Gegenstück zu absolut wirkenden dinglichen Rechten im
Sachenrecht
dingliche Rechte: von jedermann zu beachtende Herrschaftsmacht über
Sachen
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Der Begriff des Schuldverhältnisses
dogmatische Gründe für die Relativität rechtsgeschäftlich begründeter
Schuldverhältnisse
Legitimation: Einwilligung der Parteien (Privatautonomie, Vertragsfreiheit)
für absolute Geltung fehlt die demokratische Legitimation, die Parteien können nur
das Verhältnis zueinander eigenverantwortlich regeln
Konkretisierungsgrad: hoher Konkretisierungsgrad schränkt sinnvolle
Erstreckung der Rechte und Pflichten auf jedermann ein
für gesetzliche Schuldverhältnisse gelten wiederum andere Erwägungen
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Funktionen des Schuldverhältnisses
Interessenverwirklichung | Persönlichkeitsentfaltung
v.a. durch vertragliche Schuldverhältnisse
ermöglichen eine eigenverantwortliche Güterzuordnung
(kommerzialisierbare Güter) zum Zweck der Interessenverwirklichung
eine solche Interessenverwirklichung sichert die wirtschaftlichen
Lebensgrundlagen und dient der Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen
sowie seiner Anlagen und Fähigkeiten
Schutz von Rechtsgütern und Schadensausgleich
v.a. durch gesetzliche Schuldverhältnisse
z.B. im Rahmen deliktischer Schadensersatzansprüche, etwa nach § 823 Abs.
1 BGB
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Schuldverhältnis im engeren und weiteren Sinn
uneinheitliche Verwendung des Begriffs „Schuldverhältnis“ im BGB
vgl. § 241 Abs. 1, § 362 Abs. 2 BGB vs. § 311 Abs. 1 BGB
Schuldverhältnis im engeren Sinn
bezieht sich auf eine Sonderverbindung im Sinne einer einzelnen Forderung
bzw. eines einzelnen schuldrechtlichen Anspruchs iSv. § 194 Abs. 1 BGB
(Bsp. § 433 Abs. 1 S.1 BGB: Übereignung und Übergabe)
Schuldverhältnis im weiteren Sinn
bezieht sich auf Gesamtheit des Bündels von Rechten und Pflichten
zwischen den Parteien
Bsp: Primär- und Sekundärleistungspflichten aus dem Kaufvertrag
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Arten von Schuldverhältnissen
Schuldverhältnisse
Differenziert nach der Art ihrer Begründung
Rechtsgeschäftliche
Schuldverhältnisse
Vertragliche
Schuldverhältnisse
Gesetzliche
Schuldverhältnisse
Einseitige
Schuldverhältnisse
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse
Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse
Typenverträge des BGB (Schuldrecht BT: z.B. Kauf-, Werk-, Mietvertrag)
Typengemischte Verträge (z.B. Leasing-, Factoringvertrag)
hohes Maß an Vertragsgestaltungsfreiheit
kein numerus clausus der Vertragstypen (anders als im Sachenrecht)
auch einseitige Begründung von Schuldverhältnissen möglich § 657 BGB
(Auslobung)
Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
klassischer Fall: culpa in contrahendo (CIC) iSv. § 311 Abs. 2 BGB
h.M: Gesetzliches Schuldverhältnis (Begründung durch Gesetz)
rechtsgeschäftsähnlich: Haftung wie bei rechtsgeschäftlichen
Schuldverhältnissen, privatautonom in Gang gesetzt
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Leistungspflicht nach § 241 Abs. 1 BGB beruht hier nicht auf Vertrag,
sondern auf Gesetz
Funktion
Verwirklichung ausgleichender Gerechtigkeit (iustitia distributiva), die
nicht allein durch privatautonome Vereinbarung möglich ist
Rechtsgüterschutz, Ausgleich von Vermögensverschiebungen
inhomogene Gruppen von Ansprüchen (daher keine gemeinsamen Regeln
über Begründung gesetzlicher Schuldverhältnisse in BGB AT und SchR AT)
Beispiele
Schuldrecht BT: GoA (§§ 677 BGB), Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB),
Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), Sachenrecht: EBV (§§ 987 ff. BGB)
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Arten von Schuldverhältnissen
Schuldverhältnisse
Differenziert nach ihrer Dauer
Dauerschuldverhältnisse
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Fixgeschäfte
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Dauerschuldverhältnisse I
Echte Dauerschuldverhältnisse
Dauer bestimmt Umfang der zu erbringenden Leistungen
Bsp.
Miete (§§ 535 ff. BGB), Pacht (§§ 581 ff. BGB), Leihe (§§ 598 BGB),
Verwahrung (§§ 688 BGB), Darlehen (§§ 488 ff. BGB), Dienstvertrag (§§
611 BGB)
Versicherungsvertrag (VVG)
Zeitlich gestreckte Einzelschuldverhältnisse
Umfang der Gegenleistung ist unabhängig von der Dauer der Leistung
(Ausnahme: anfallende Zinsen)
gleichwohl längere Dauer zwischen Entstehung und löschen von
Leistungspflichten (Ratenzahlung, längere Herstellungszeit)
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Dauerschuldverhältnisse II
Sukzessivlieferungsverträge
Kaufverträge über die Lieferung von Waren (§ 433 oder § 651 BGB)
zu liefernde Menge steht nicht von vornherein fest sondern erhöht sich
sukzessive mit fortschreitendem Zeitablauf
Beispiel: Lieferung von Komponenten beim Fahrzeugbau durch Zulieferer,
automatisierte Nachbestellung nach Auftragslage und Produktionsbedarf)
Bezugsverträge
Lieferung variierender Mengen
Besonderheit: Erfüllung der Leistungspflicht des Versorgungsunternehmens
durch ständige Lieferbereitschaft
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Fixgeschäfte
Bindung der Leistung an einen bestimmten Zeitpunkt
termingerechte Leistungserbringung ist derart wichtig, dass das
Rechtsgeschäft mit der fristgerechten Leistung stehen oder fallen soll
allerdings: der Charakter des Rechtsgeschäfts als Fixgeschäft muss
ausdrücklich vereinbart werden oder sich aus den Umständen zweifelsfrei
ergeben
Bsp. Einsatz einer Opernsängerin an einem bestimmten
Aufführungstermin, rechtzeitige Lieferung eines reparierten
Musikinstruments
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Rechtsquellen
Schuldrecht
BGB
außerhalb des BGB
AT
Schuldrecht
AT
Schuldrecht
BT
Sachenrecht
Familienrecht
Erbrecht
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HGB
StVG
VerbrKrG
HaftPflG
ProdHaftG
AGBG
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§ 1 Einführung und Grundlagen
Gliederung des Schuldrechts im BGB
Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
Abschnitt 7
Abschnitt 8
Inhalt der Schuldverhältnisse
Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse
durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schuldverhältnisse aus Verträgen
Erlöschen der Schuldverhältnisse
Übertagung einer Forderung
Schuldübernahme
Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern
Einzelne Schuldverhältnisse
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§§ 241-304
§§ 305-310
§§ 311-359
§§ 362-397
§§ 398-413
§§ 414-418
§§ 420-432
§§ 433-853
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Schuldrechtliche Regelungen außerhalb des BGB
Handelsgesetzbuch (HGB)
„Sonderprivatrecht der Kaufleute“
Bedürfnis für spezielle Regelung aufgrund geringere Schutzbedürftigkeit von
Kaufleuten / Unternehmern sowie der Verbreitung spezieller Vertragstypen
im Handelsverkehr
drei Arten spezieller Regelungen im HGB
1. Vorschriften des BGB werden für unanwendbar erklärt
(§§ 348-350, 352-353 HGB)
2. Änderung der materiellen Regelungen des BGB
(§ 377 HGB: Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers)
3. Regelung spezieller Materien und Vertragstypen
(§ 383 ff., 453 ff., 467 ff. HGB: Kommissions-, Speditions-, Lagergeschäft)
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Schuldrechtliche Regelungen außerhalb des BGB
Verbraucherschutz / Klauselkontrolle
Abzahlungsgesetz 1894
VerbrKG 1991
Haustürwiderrufsgesetz 1986
AGBG 1976
§§ 358-360 BGB, 491 ff. BGB
§§ 312, 312a BGB
§§ 305 ff. BGB
Integration in das BGB durch die Schuldrechtsreform 2002
Haftungsrecht
StVG
HaftPflG
ProdHaftG
Ergänzung des allgemeinen Haftungsregimes des BGB (§§ 823 BGB ff.) durch
Spezialregelungen
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Verfassungs- und europarechtliche Einflüsse I
Verfassungsrechtliche Einflüsse
Mittelbare Drittwirkung: objektive Wertordnung der Grundrechte ist auch
im Privatrecht zu beachten
Generalklauseln als Einfallstor §§ 138, 242, 826 BGB
Verfassungskonforme Auslegung: Wertungen der Grundrechte bei der
Anwendung und Auslegung jeder Rechtsnorm und damit auch bei der
Anwendung des Schuldrechts zu beachten
Verfassungsrechtliche Einflüsse im Schuldrecht von vergleichsweise geringer
Bedeutung (deutlich relevanter: richtlinienkonforme Auslegung)
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Vertragsrecht II
§ 1 Einführung und Grundlagen
Verfassungs- und europarechtliche Einflüsse II
Europarechtliche Einflüsse
Fortbildung des Schuldrechts durch EU-Richtlinienrecht
(Verbraucherschutz)
richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung
Prozessuale Absicherung einheitlicher "autonom-europäischer" Auslegung
durch Vorabentscheidungsverfahren vor den EuGH (Art. 267 AEUV)
Schadensersatzansprüche bei Umsetzungsdefiziten (FrancovichEntscheidung des EuGH)
bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im EU-Binnenmarkt: Schuldrecht
ist im Grundsatz an den Grundfreiheiten zu messen
Reichweite einer Drittwirkung unklar und umstritten
sehr zurückhaltende Kontrolle durch den EuGH
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Vertragsrecht II
Unionsprivatrecht
Gemeineuropäisches
Privatrecht
Richtlinien
Verordnungen
unverbindliche
Kodifikationasvorschläge
Haustürgeschäfte-RL 1985
Lando-Kommission
PECL 1982-2002
Handelsvertreter-RL 1986
Pauschalreise-RL 1990
Fernabsatz-RL 1997
SGECC-Group
PEL 1998-2009
Pavia-Group (Avant)
Gandolfi Principles 1995-2001
Klausel-RL 1998
Verbrauchsgüterkauf-RL 1999
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Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
Acquis-Group
ACQP 2002-2009
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34
Vertragsrecht II
Versicherungsmittler-RL 2002
DCFR
2005-2009
Verbraucherkredit-RL 2008
Verbraucherrechte-RL 2011
Zahlungsverzugs-RL 2011
Expert Group
on a European contract law
Feasibility Study 2010-2011
GEK-Verordnungsvorschlag 2009
veröffentlicht
2014 zurückgezogen
Entwurf Digitalgüterrichtlinie
COM(2015) 634 final
Entwurf Online-Handelsrichtlinie
COM(2015) 635 final
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