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Günter Lach
Mitglied des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung
Sportanlagenlärmverordnung neu geregelt
Berlin, 01.12.2016
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Günter Lach, MdB
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Mitglied im Ausschuss für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Stellv. Mitglied im Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz
Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung unter
anderem die Novellierung der Sportanlagenlärmverordnung
beschlossen. Mit der Neuregelung soll die wohnortnahe
Sportausübung gefördert werden.
„Viele Sportvereine und –verbände warten schon lange auf diese
Neuregelung“, betont der Bundestagsabgeordnete Günter Lach.
So hätten Modernisierungen von Sportanlagen, veränderte
Nutzungsgewohnheiten sowie Neubebauung nahe der
Sportplätze in den letzten Jahren zunehmend Spannungen
hervorgerufen, führt der Politiker weiter aus. „Die Änderungen
nehmen endlich die veränderten Nutzungsbedingungen auf.“
Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, werden die
Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 –
22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis
15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5
Dezibel erhöht. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum,
während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine
Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden
können, um etwa das Dreifache verlängert. Zusätzlich können
die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender
Wohnbebauung in etwa halbiert werden.
Außerdem wird der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor
1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung
errichtet worden sind und danach nicht wesentlich geändert
wurden, rechtlich besser abgesichert.
„Sport hat wichtige soziale, integrative und gesundheitliche
Funktionen. Daher besteht an der Ausübung von Sport nicht nur
privates, sondern - insbesondere an der Ausübung von Breitenund Jugendsport - auch öffentliches Interesse“, begrüßt Günter
Lach die Neuregelung.