Günter Lach Mitglied des Deutschen Bundestages Pressemitteilung Sportanlagenlärmverordnung neu geregelt Berlin, 01.12.2016 Bezug: Anlagen: Günter Lach, MdB Platz der Republik 1 11011 Berlin Büro: Wilhelmstraße 60 Raum: 4.27 Telefon: +49 30 227-71275 Fax: +49 30 227-76074 [email protected] Wahlkreisbüro Wolfsburg: Goethestraße 48 38440 Wolfsburg Telefon: +49 5361-558134 Fax: +49 5361-54204 [email protected] Wahlkreisbüro Helmstedt: Maschweg 2 38350 Helmstedt Telefon: +49 5351-5387445 Fax: +49 5351-5387446 [email protected] Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Stellv. Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Das Bundeskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung unter anderem die Novellierung der Sportanlagenlärmverordnung beschlossen. Mit der Neuregelung soll die wohnortnahe Sportausübung gefördert werden. „Viele Sportvereine und –verbände warten schon lange auf diese Neuregelung“, betont der Bundestagsabgeordnete Günter Lach. So hätten Modernisierungen von Sportanlagen, veränderte Nutzungsgewohnheiten sowie Neubebauung nahe der Sportplätze in den letzten Jahren zunehmend Spannungen hervorgerufen, führt der Politiker weiter aus. „Die Änderungen nehmen endlich die veränderten Nutzungsbedingungen auf.“ Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, werden die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 – 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, um etwa das Dreifache verlängert. Zusätzlich können die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert werden. Außerdem wird der Sportbetrieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 genehmigt oder zulässigerweise ohne Genehmigung errichtet worden sind und danach nicht wesentlich geändert wurden, rechtlich besser abgesichert. „Sport hat wichtige soziale, integrative und gesundheitliche Funktionen. Daher besteht an der Ausübung von Sport nicht nur privates, sondern - insbesondere an der Ausübung von Breitenund Jugendsport - auch öffentliches Interesse“, begrüßt Günter Lach die Neuregelung.
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