24. November 2016 / SONDERAUSGABE Liebe Leserin, lieber Leser, in den vergangenen drei Wochen haben sich in der Republik eine große Zahl von Mitgliedern der aba in den unterschiedlichsten Gremien und Funktionen intensiv mit dem Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt und ihn auf Herz und Nieren überprüft. Unzählige Sitzungen, Telefonate und Telefonkonferenzen hatten den Entwurf zum Gegenstand. Fristgerecht wurde die Stellungnahme der aba fertiggestellt und den Ministerien überreicht. Zeitgleich haben in Köln mehr als 200 Betriebsrentenexperten mit Vertretern von Ministerien und Aufsicht den Entwurf analysiert und intensiv diskutiert im Rahmen der aba-Sondertagung „Großbaustelle bAV“. Schon Georg Christoph Lichtenberg wusste: „Die Neigung der Menschen, kleine Dinge für wichtig zu halten, hat sehr viel Großes hervorgebracht“. Diesem Motto folgt die aba als Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung schon seit Jahrzehnten, so auch hier. Ohne den Blick für die großen Züge der Reform aus dem Auge zu verlieren, wird viel Detailarbeit geleistet und jede auch noch so kleine Neuregelung unter die Lupe genommen. Wie passt sich eine Änderung in das aktuelle Recht der bAV ein? Sind die vorgeschlagenen Regelungen praktikabel? Wo hakt es? Sind noch Folgeänderungen nötig? Wo droht die Reform nicht weit genug zu gehen, wo droht man das Kind mit dem Bade auszuschütten? Erfreulich viele der Anregungen der aba wurden im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsteil aufgenommen. Doch leider regelmäßig nur halbherzig. Insoweit das Fazit: Die Richtung stimmt, doch die Schritte sind zu kurz! Daher macht die aba viele Verbesserungsvorschläge und regt weitergehende Überprüfungen der Funktionalität von Regelungen an. In Sachen Beitragszusage und deren Umsetzung im Aufsichtsrecht wurde ein erstaunlich ausgereifter Vorschlag vorgelegt. Aber auch hier steckt die Tücke im Detail. Das zeigen nicht nur die Anmerkungen in der Stellungnahme der aba, auch die intensiven Diskussionen in Köln haben das gezeigt. Wie geht es jetzt weiter? In den Ministerien werden die vielen Stellungnahmen ausgewertet und ggf. durch Anpassung des Entwurfs berücksichtigt. Der so überarbeitete Entwurf geht dann an das Bundeskabinett, um von dort auf den parlamentarischen Weg gebracht zu werden. Das soll schon in der zweiten Dezemberwoche geschehen. Im Frühjahr bzw. zu Beginn des Sommers könnte dann das Gesetz verabschiedet werden, noch rechtzeitig vor der ganz heißen Phase des Wahlkampfs für die Bundestagswahl 2017. Dann wird es aber auch Zeit, da die praktische Umsetzung etwaiger Neuregelungen auch noch ihre Zeit braucht, um zum 1.1.2018 Wirkung zu entfalten. Gemessen an der zweijährigen Vorlaufzeit sind die wenigen Monate des Gesetzgebungsverfahrens extrem kurz, zumal noch weitere Stellungnahmen zu erstellen sind und Anhörungen stattfinden werden. Eines steht schon jetzt fest: Die Frühjahrstagungen der aba und vor allem auch die aba-Jahrestagung werden sich intensiv mit dem, was kommen könnte, beschäftigen. Die entsprechenden Termine sollte man sich schon einmal vormerken. Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre der aba-Stellungnahme, Ihr Klaus Stiefermann Tagungen Seminare Weitere Termine unter: www.aba-online.de 16.03.17 Infotag Versorgungsausgleich Dorint Kongresshotel, Mannheim 25.04.17 Forum Steuerrecht Dorint Kongresshotel, Mannheim 26.04.17 Forum Arbeitsrecht Dorint Kongresshotel, Mannheim 10. und 11.05.17 79. aba-Jahrestagung Maritim Hotel, Berlin 21.09.17 aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen Dorint Kongresshotel, Mannheim 26.09.17 Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung - Seminar und Workshop 30.05.-02.06.17 (Fulda) Systematische Einführung in das Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung 02.04.-07.04.17 (Dortmund) 14.05.-19.05.17 (Unterhaching/München) Systematische Einführung in das Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung 19.03.-24.03.17 (Darmstadt) 02.04.-07-04-17 /Unterhaching/München) Versorgungsausgleichsrecht für Betriebsrenten 01.06.-02.06.17 (Darmstadt) Internationale und deutsche Rechnungslegung für Pensionen u. ä. Verpflichtungen 22.06.-23.06.17 (Unterhaching/München) aba-Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige Maritim Hotel, Stuttgart Pensionskassen: Fortbildung für Mitarbeiter, Vorstände und Aufsichtsräte 03.07.-04.07.17 (Unterhaching/München) Kapitalanlage in der betrieblichen Altersversorgung 07.11.-09.11.17 (Würzburg) Weitere Informationen und Anmeldung für unsere Tagungen und Seminare unter: www.aba-online.de Die nächste Ausgabe der Verbandszeitschrift BetrAV mit ausführlichen Berichten, Analysen und Standpunkten erscheint am 15. Dezember 2016. aba Mitglieder finden zusätzliche Informationen und weitere Services im Mitgliederbereich der aba-Website. aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. 2 Wilhelmstr. 138 I 10963 Berlin Telefon: 030 3385811-0 I E-Mail: [email protected] © aba e.V. 2016
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