für die Wahlen der direkt zu wählenden Vertreter aus

Fristen und Termine
Der Kanzler als Wahlleiter
für die Wahlen der direkt zu wählenden Vertreter aus der Gruppe der
Studenten in den Senat, in den Erweiterten Senat, in die Fakultätsräte
sowie für die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten
für Naturwissenschaften, Informatik und der Philosophischen Fakultät
an der Technischen Universität Chemnitz
26.09.2016 (Mo)
Wahlausschreibung
(spätestens am 42. Kalendertag vor dem ersten Wahltag)
12.10. - 17.10.2016 (Mi - Mo)
Ausliegen des Wählerverzeichnisses
(letzte 3 Arbeitstage vor Schließung)
12.10. - 17.10.2016 (Mi - Mo)
Erinnerungsfrist gegen das Wählerverzeichnis
(Festlegung durch Wahlausschuss)
17.10.2016 (Mo)
Schließung des Wählerverzeichnisses
(spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag)
17.10.2016 (Mo)
Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
(spätestens am 21. Kalendertag vor dem ersten Wahltag)
bis 17.10.2016 (Mo)
Positionierung Doppelwahlrecht
(spätestens bis zur Schließung des Wählerverzeichnisses)
18.10. - 21.10.2016 (Di - Fr)
Prüfung der Wahlvorschläge und Entscheidung über deren
Zulassung, Mängelbeseitigung
(unverzügliche Prüfung, Mängelbeseitigung innerhalb einer
Frist von 3 Arbeitstagen)
bis 21.10.2016 (Fr)
Entscheidung über Erinnerungen gegen das Wählerverzeichnis
(innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Schließung)
21.10.2016 (Fr)
Letzte Möglichkeit für einen Antrag auf Briefwahl
(spätestens am 10. Arbeitstag vor dem ersten Wahltag)
24.10.2016 (Mo)
Bekanntgabe zugelassener Wahlvorschläge
(spätestens am 14. Kalendertag vor dem ersten Wahltag)
07.11. - 10.11.2016 (Mo - Do)
Wahlen der direkt zu wählenden Vertreter aus der Gruppe der Studenten in den Senat, in den Erweiterten Senat, in die Fakultätsräte sowie
Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten für Naturwissenschaften, Informatik und der Philosophischen Fakultät an der
Technischen Universität Chemnitz
11.11. - 17.11.2016 (Fr - Do)
Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses
(unverzüglich, muss spätestens am 7. Kalendertag nach Beendigung
der Stimmabgabe abgeschlossen sein)
voraussichtlich am 15.11.2016 (Di)
spätestens bis 17.11.2016 (Do)
voraussichtliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses und
schriftliche Benachrichtigung der Gewählten
(unverzüglich)
voraussichtlich am 22.11.2016 (Di)
spätestens bis 24.11.2016 (Do)
voraussichtliches Ende der Wahlanfechtungsfrist
(7 Kalendertage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses)
Soweit für die Stellung von Anträgen oder Einreichung von Wahlvorschlägen die Wahrung einer Frist vorgeschrieben ist, läuft die Frist am letzten Tag um 16.00 Uhr ab.
In diesem Terminplan gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und
männlichen Geschlechts.