Wahl der Gleichstellungsbeauftragten am 18. Mai 2016

Wahl der Gleichstellungsbeauftragten am 18. Mai 2016 Allgemeines Am 18.05.2016 finden gemeinsam mit den Wahlen zum Senat und den Fakultätsräten in den Mitgliedergruppen 2 und 3 auch die Wahlen des Studierendenrats und der Fachschaftsräte sowie der Gleichstellungsbeauftragten statt. An unserer Universität werden gewählt die / der Gleichstellungsbeauftragte / n und deren Stellvertretung  der Universität,  der Fakultäten und des Zentrums für Ingenieurwissenschaften und  der ZUV, zentralen Einrichtungen und wissenschaftlichen Zentren von allen weibli‐
chen Mitgliedern der Hochschule bzw. des entsprechenden Bereiches, d.h. von Mit‐
arbeiterinnen und Studentinnen. Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gem. § 72 Abs. 1 HSG LSA:  „Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der Fachbereiche wirken auf die Herstellung der Chancengleichheit für Frauen und Männer und auf die Vermei‐
dung von Nachteilen für weibliche Angehörige der Hochschule hin. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Verwirklichung des Zieles, dass Frauen in angemessener Weise in den Organen und Gremien der Hochschule vertreten sind. Sie fördern die Einbeziehung von Themen der Frauenforschung in die wissenschaftliche Arbeit der Hochschulen. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken in allen Angelegenheiten, die die weiblichen Hochschulangehörigen betreffen, insbesondere bei bevorstehenden Personalmaß‐
nahmen, mit. Sie sind rechtzeitig und umfassend zu informieren und zu beteiligen; sie können Bewerbungsunterlagen einsehen“. Rechtliche Regelungen:  Die gesetzlichen Grundlagen dazu befinden sich in den §§ 17 und 19 Frauenförder‐
gesetz LSA, § 72 HSG LSA, im § 29 der Grundordnung der MLU sowie in der Richtlinie für die Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten an der MLU.  Die Amtszeit regelt die Grundordnung der MLU. Nach § 29 der Grundordnung be‐
trägt sie 2 Jahre für Beschäftigte und Studierende und beginnt am 1. September und endet zum 31. August.  Gemäß § 17 Abs. 8 Frauenfördergesetz muss in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.  Der konkrete Wahlmodus ist in den „Richtlinien für die Wahlen der Gleichstellungs‐
beauftragten an der Martin‐Luther‐Universität“ vom 10. März 2008 in Nr. 5 festge‐
legt worden. Ablauf Wahlen Gleichstellungsbeauftragten MLU
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Wichtig! Steht genau eine Bewerberin oder ein Bewerber für das Amt des/der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung und haben andere Bewerberinnen oder Bewerber ihr Einverständnis nur für das Amt der Stellvertretung erklärt, werden die/der Gleichstellungsbeauftragte und die Stellvertretung separat gewählt. Ablaufplan – 5 Schritte bis zur Wahl 1. Einberufung der Frauenversammlung in den einzelnen Fakultäten/ Fachbereichen/ Abteilungen durch die Dekanate etc.  Der Kanzler ist der Wahlleiter für die Wahl der/des Gleichstellungsbeauftragten der Universität und für die Wahl der/des Gleichstellungsbeauftragten für die Bereiche, die keiner Fakultät oder dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften angehören.  Für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten bzw. des Zentrums für Ingenieurwissenschaften ist der Wahlleiter der jeweilige Dekan bzw. der wissen‐
schaftliche Leiter des ZIW.  Der entsprechende Wahlleiter beruft eine Versammlung der weiblichen Beschäftig‐
ten und Studentinnen ein, auf der die Wahlvorschläge formlos eingebracht werden. 
Die Versammlung zur Einbringung der Wahlvorschläge muss gemäß der Richtlinie für die Wahl der GB spätestens 21 Tage vor der Wahl, d.h. spätestens am 27. April 2016, stattfinden.  Wichtig: Da gleichzeitig mit den Gleichstellungswahlen auch die Wahlen zum Senat, den Fakultätsräten und dem Zentrum für Ingenieurwissenschaften stattfinden, für die die Stimmzettel erstellt und die Druckerei in hohen Auflagen bis zur Kapazitäts‐
grenze druckt, sollen die Versammlungen zur Aufstellung der Wahlvorschläge so zei‐
tig stattfinden, dass die Namen der Kandidatinnen/ Kandidaten zur Erstellung der Stimmzettel zur Gleichstellungswahl für die Fakultäten/ für die Fachbereiche des De‐
kans bis zum 27.04.2016 beim Wahlteam vorliegen. Die Wahlvorschläge der Bewer‐
berinnen und Bewerber sollen bitte enthalten:  Titel  Vorname, Name  Bezeichnung/Funktion  Fakultät/ Bereich  Wahl zur Gleichstellungsbeauftragten und/oder Stellvertretung 2. Einreichung der Wahlvorschläge vom 19.04.2016 bis 27.04.2016, Letzter Tag bis 15 Uhr! 3. Bekanntmachung der Wahlvorschläge GB am 11.05.2016  Die Wahl ist durch die Wahlleitung mit Aushang der Wahlvorschläge bekannt zu machen (siehe Pkt. 6 RL WGB). Ablauf Wahlen Gleichstellungsbeauftragten MLU
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Das Wahlteam übernimmt die Erstellung der Stimmzettel, den Versand der ggf. an‐
geforderten Briefwahlunterlagen und die Verteilung der Stimmzettel auf die Wahllo‐
kale. 4. Stimmabgabe in den Wahllokalen am 18.05.2016 von 09:00‐17:00 Uhr  Die Wählerlisten für alle stattfindenden Wahlen sind vom Wahlteam angefordert und liegen am Wahltag in den Wahllokalen aus. Für alle Wählerinnen sind die beiden Ab‐
stimmkästchen für die Gleichstellungswahl enthalten.  Am Wahltag selbst gibt es Abstimmungsausschüsse in jedem Wahllokal, die die Aus‐
gabe der Stimmzettel übernehmen. Nochmalige Absprache mit den Vorsitzenden der Ausschüsse wäre empfehlenswert, um sicher zustellen, dass alles klar geht. 5. Bekanntgabe der Wahlergebnisse und Benachrichtigung der Gewählten ab 01.06.2016  Das Ergebnis der Wahl ist in einem Protokoll festzuhalten, das unverzüglich nach der Wahl für mindestens 3 Wochen auszuhängen ist (§ 7 Abs. 7 Satz 2 Frauenförderge‐
setz). Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartnerinnen. Kontakt Gleichstellungsbeauftragte der Universität Fr. Dr. Kathrin Hirschinger, Telefon 0345 ‐ 55 21359, E‐Mail gleichstellungsbuero@uni‐halle.de Kontakt Gleichstellungsbeauftragte der Wissenschaftlichen Zentren, Zentralen Einrich‐
tungen, ZUV, ULB u.a. Bereiche ohne Zuordnung zu einer Fakultät Frau Juliane Kyritz, Telefon 0345 ‐ 55 22038, E‐Mail [email protected]‐halle.de Kontakt Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten http://www.gleichstellung.uni‐halle.de/wir_ueber_uns/dezentrale‐gb/ Kontakt zum Wahlteam Yvonne Hellwig, Tel. 0345 ‐ 55 52136, E‐Mail [email protected]‐halle.de Ablauf Wahlen Gleichstellungsbeauftragten MLU
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