Drucksachen allgemein - Niedersächsischer Landtag

Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode
Drucksache 17/6966
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
A-7-Ausbau: Sollen Landwirte ihr Ackerland unter Wert verkaufen?
Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Karsten Heineking und Rainer Fredermann (CDU)
an die Landesregierung, eingegangen am 18.11.2016
Der NDR berichtete am 18.10.2016 auf seiner Internetseite darüber, dass im Zuge des Ausbaus
der Bundesautobahn A 7 im Landkreis Northeim zahlreiche Landbesitzer Flächen an den Bund erheblich unter Wert verkaufen sollten. Den Ankauf organisierte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Der NDR schreibt weiter: „Jetzt weigern sich Eigentümer, freiwillig
zu verkaufen, sie behaupten, für gutes Ackerland keine marktüblichen Preise zu bekommen. Recherchen von ‚Panorama 3‘ haben ergeben, dass die angebotenen Quadratmeterpreise viel zu
niedrig sind. Kostet ein Hektar gutes Ackerland im Landkreis Northeim etwa 40 000 Euro, sollen die
Landwirte für den Verkauf nur rund 20 000 Euro erhalten.“
Grund dafür soll nach den Recherchen von „Panorama 3“ die Verwendung nicht mehr aktueller Bodenankaufpreise sein, Maßstab sollen teilweise Preisberechnungen aus den Jahren vor 2012 sein.
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016,
Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf
hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die
das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
1.
Welche Werte für den Landankauf legt die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bei ihren Angeboten grundsätzlich zugrunde?
2.
Trifft es zu, dass teilweise auf der Basis von vier bis fünf Jahre zurückliegenden Preisberechnungen Angebote erstellt werden?
3.
Ist es für potenzielle Veräußerer möglich, ein am aktuellen Grundstückswert orientiertes Angebot zu verlangen?
4.
Auf welcher Rechtgrundlage und inwiefern ist die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
verpflichtet, ihre Angebote - entsprechend der Marktpreisentwicklung für Ackerland - regelmäßig anzupassen?
5.
Wie beurteilt die Landesregierung die Praxis der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
die Ankaufpreise niedrig zu halten, indem sie die aktuelle Preisentwicklung nicht berücksichtigt?
6.
Was geschieht, wenn sich ein Eigentümer weigert, zum Angebotspreis der Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr zu veräußern?
7.
Welcher Wert eines Grundstücks wird in aller Regel bei Entschädigungen im Rahmen einer
Enteignung zugrunde gelegt (bitte die statistischen Werte seit dem Jahr 2000, wenn möglich
einzeln, aufschlüsseln)?
(Ausgegeben am 23.11.2016)