Rechtsstreitigkeiten im Eingruppierungsrecht unter

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
TEILNAHMEGEBÜHREN
HE173715
Mittwoch, 1. Februar 2017
mainhaus Stadthotel Frankfurt
Lange Str. 26
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069- 299060
NS170960
Donnerstag, 2. Februar 2017
Hotel Loccumer Hof
Kurt-Schumacher-Str. 14/16
30159 Hannover
Telefon: 0511 12 64-0
Beginn: 09:30 Uhr
Ende: 16:00 Uhr
335,00 € für Mitglieder des vhw
395,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Vollzeit-Studierende
(bis 27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/­28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise­
beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver­
anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter­
gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
Geschäftsstelle Hessen
Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1
Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-13
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Rechtsstreitigkeiten im
Eingruppierungsrecht unter
Berücksichtigung der neuen
Entgeltordnung TVÖD-VKA
Mittwoch
1. Februar 2017
Frankfurt am Main
Donnerstag
2. Februar 2017
Hannover
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst gehört ohne Zweifel zu den
schwierigsten und kompliziertesten Regelungsbereichen des gesamten öffentlichen Arbeits-und Tarifrechts. Mit Einführung der neuen Entgeltordnung zum
TVöD-VKA zum 01.01.2017 wird dieses Recht nun grundlegend und umfassend neu gestaltet. Das neue Recht sieht neue Rechtsgrundlagen, neue Tätigkeitsmerkmale sowie neuartige Vorschriften zur Überleitung in die neue
Entgeltordnung zum TVöD-VKA vor. Damit entstehen zwangsläufig neue,
komplexe Rechtsfragen und Rechtsprobleme, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen sowie der Neubewertung von Tätigkeiten. Hinzu kommt: Das Überleitungsrecht zur neuen
Entgeltordnung sieht im Rahmen einer einjährigen Ausschlussfrist sog.
Antrag­höhergruppierungen vor. Arbeitnehmer können danach höhere Entgeltgruppen geltend machen. Arbeitgeber werden sich vor allem 2017 vielfach mit
derartigen Anträgen befassen müssen. Streitige und/oder abgelehnte Anträge können hier schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Rechtsstreitigkeiten in Form von Eingruppierungsklagen sind vorprogrammiert.
Das vorliegende, neuartige Praxisseminar befasst sich mit typischen und
speziellen Rechtsproblemen aus dem Eingruppierungsrecht des öffentlichen
Dienstes unter Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA.
Das Seminar stellt u.a. anhand von Beispielen und Praxisfällen aus der Rechtsprechung anschaulich problembehaftete, offene und streitige Rechtsfragen
zur Tätigkeitsbewertung und Eingruppierung nach TVöD dar, und gibt dem
Praktiker Empfehlungen zur Vermeidung riskanter Entscheidungen und streitiger Auseinandersetzungen. Mögliche Rechtsstreitigkeiten speziell im Zusammenhang mit der Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöDVKA werden ausführlich diskutiert. Anhand von Fällen aus der Praxis
erläutert der Referent dabei den richtigen Umgang mit Höhergruppierungsanträgen, beantwortet Fragen zu korrigierenden Rückgruppierungen und
gibt wertvolle Tipps zu Eingruppierungsklagen.
IHR REFERENT
Markus Kuner
Markus Kuner ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2002
Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er war zunächst mehrere Jahre als angestellter
Rechtsanwalt (Syndikus) in einem Arbeitgeberverband in München, Köln und
Berlin tätig. Anschließend arbeitete er in einer großen, internationalen Anwaltskanzlei. 2003 gründete Markus Kuner seine eigene Anwaltskanzlei in München. Seitdem ist er als selbständiger Rechtsanwalt in den Schwerpunktbereichen Arbeits-, Dienst- und Tarifrecht tätig. Er berät und vertritt gerichtlich wie
außergerichtlich öffentliche Arbeitgeber in allen arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragen. Schließlich ist Herr Kuner Dozent und Lehrbeauftragter für das
öffentliche Arbeits- und Tarifrecht sowie Fachbuchautor und Herausgeber der
Fachzeitschrift „öAT“ – Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Führungskräfte, Personalsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeits-, und Verwaltungsrecht sowie
sonst an der betrieblichen Gleichstellung interessierte Personen, namentlich
Personalratsangehörige
1. FEBRUAR 2017 / 2. FEBRUAR 2017
Rechtsstreitigkeiten im Eingruppierungsrecht unter
Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung TVÖD-VKA
09:30 Uhr Beginn des Seminars
• Allgemeine Hinweise zur neuen Entgeltordnung und zum
neuen Eingruppierungsrecht für den kommunalen Dienst
• Aufbau, Struktur und Inhalt der neuen Entgeltordnung zum
TVöD-VKA
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Rechtsstreitigkeiten im Eingruppierungsrecht unter
Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung
TVÖD-VKA
…… HE173715, Mittwoch, 1. Februar 2017, Frankfurt am Main
…… NS170960, Donnerstag, 2. Februar 2017, Hannover
Name, Vorname
• Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen zur Eingruppierung
(§§ 12, 13 TVöD-VKA)
Dienstbezeichnung
• Funktionsweise des neuen Eingruppierungsrechts
Amt / Abteilung
• Tarifautomatik und Tätigkeitsbewertung nach neuem Recht
TelefonE-Mail
• Überleitung in die neue Entgeltordnung
• Sonderfälle: Überleitung im Rahmen ruhender Arbeits­
verhältnisse
• Sonderfälle: Überleitung freigestellter Betriebs- und
Personalräte
• Besitzstandsregelungen und Bestandsschutz
• Aussetzung und Reaktivierung der Tarifautomatik
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
• Antrag auf Höhergruppierung und Antragsverfahren
• Aufklärungs- und Auskunftspflichten des Arbeitgebers
Name, Vorname
• Prüfung von Höhergruppierungsanträgen – formale und
inhaltliche Aspekte
Dienstbezeichnung
• Reaktionsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen des
Arbeitgebers bei Höhergruppierungsanträgen und ein­
gruppierungsrechtlichen Maßnahmen
Amt / Abteilung
TelefonE-Mail
• Herabgruppierung und korrigierende Rückgruppierung
• Mitbestimmungsfragen
Rechnungsadresse
• Eingruppierungs- und Eingruppierungsfeststellungsklagen:
Darlegungs- und Beweislast, Strategie und Taktik sowie
prozessuale Besonderheiten
Straße
16:00 Uhr
PLZ / Ort
Ende des Seminars
11:00 bis 11:15 Uhr Kaffeepause
12:30 bis 13:30 Uhr Mittagessen
14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause
Telefon / Fax
E-Mail
Datum
Unterschrift
VERANSTALTUNGSLEITUNG
Dr. Christoph Gaudecki
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de