HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER TEILNAHMEGEBÜHREN HE173715 Mittwoch, 1. Februar 2017 mainhaus Stadthotel Frankfurt Lange Str. 26 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069- 299060 NS170960 Donnerstag, 2. Februar 2017 Hotel Loccumer Hof Kurt-Schumacher-Str. 14/16 30159 Hannover Telefon: 0511 12 64-0 Beginn: 09:30 Uhr Ende: 16:00 Uhr 335,00 € für Mitglieder des vhw 395,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Vollzeit-Studierende (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59 3705 0198 0001 2098 16, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e.V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreise beschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Ver anstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. Geschäftsstelle Hessen Binger Straße 89 · 55218 Ingelheim · Telefon: 06132 71496-1 Fax: 06132 71496-9 · E-Mail: [email protected] Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-13 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Rechtsstreitigkeiten im Eingruppierungsrecht unter Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung TVÖD-VKA Mittwoch 1. Februar 2017 Frankfurt am Main Donnerstag 2. Februar 2017 Hannover www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst gehört ohne Zweifel zu den schwierigsten und kompliziertesten Regelungsbereichen des gesamten öffentlichen Arbeits-und Tarifrechts. Mit Einführung der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA zum 01.01.2017 wird dieses Recht nun grundlegend und umfassend neu gestaltet. Das neue Recht sieht neue Rechtsgrundlagen, neue Tätigkeitsmerkmale sowie neuartige Vorschriften zur Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöD-VKA vor. Damit entstehen zwangsläufig neue, komplexe Rechtsfragen und Rechtsprobleme, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen sowie der Neubewertung von Tätigkeiten. Hinzu kommt: Das Überleitungsrecht zur neuen Entgeltordnung sieht im Rahmen einer einjährigen Ausschlussfrist sog. Antraghöhergruppierungen vor. Arbeitnehmer können danach höhere Entgeltgruppen geltend machen. Arbeitgeber werden sich vor allem 2017 vielfach mit derartigen Anträgen befassen müssen. Streitige und/oder abgelehnte Anträge können hier schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Rechtsstreitigkeiten in Form von Eingruppierungsklagen sind vorprogrammiert. Das vorliegende, neuartige Praxisseminar befasst sich mit typischen und speziellen Rechtsproblemen aus dem Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA. Das Seminar stellt u.a. anhand von Beispielen und Praxisfällen aus der Rechtsprechung anschaulich problembehaftete, offene und streitige Rechtsfragen zur Tätigkeitsbewertung und Eingruppierung nach TVöD dar, und gibt dem Praktiker Empfehlungen zur Vermeidung riskanter Entscheidungen und streitiger Auseinandersetzungen. Mögliche Rechtsstreitigkeiten speziell im Zusammenhang mit der Überleitung in die neue Entgeltordnung zum TVöDVKA werden ausführlich diskutiert. Anhand von Fällen aus der Praxis erläutert der Referent dabei den richtigen Umgang mit Höhergruppierungsanträgen, beantwortet Fragen zu korrigierenden Rückgruppierungen und gibt wertvolle Tipps zu Eingruppierungsklagen. IHR REFERENT Markus Kuner Markus Kuner ist seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2002 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er war zunächst mehrere Jahre als angestellter Rechtsanwalt (Syndikus) in einem Arbeitgeberverband in München, Köln und Berlin tätig. Anschließend arbeitete er in einer großen, internationalen Anwaltskanzlei. 2003 gründete Markus Kuner seine eigene Anwaltskanzlei in München. Seitdem ist er als selbständiger Rechtsanwalt in den Schwerpunktbereichen Arbeits-, Dienst- und Tarifrecht tätig. Er berät und vertritt gerichtlich wie außergerichtlich öffentliche Arbeitgeber in allen arbeits-, dienst- und tarifrechtlichen Fragen. Schließlich ist Herr Kuner Dozent und Lehrbeauftragter für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht sowie Fachbuchautor und Herausgeber der Fachzeitschrift „öAT“ – Zeitschrift für das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Führungskräfte, Personalsachbearbeiter/-innen, Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeits-, und Verwaltungsrecht sowie sonst an der betrieblichen Gleichstellung interessierte Personen, namentlich Personalratsangehörige 1. FEBRUAR 2017 / 2. FEBRUAR 2017 Rechtsstreitigkeiten im Eingruppierungsrecht unter Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung TVÖD-VKA 09:30 Uhr Beginn des Seminars • Allgemeine Hinweise zur neuen Entgeltordnung und zum neuen Eingruppierungsrecht für den kommunalen Dienst • Aufbau, Struktur und Inhalt der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Rechtsstreitigkeiten im Eingruppierungsrecht unter Berücksichtigung der neuen Entgeltordnung TVÖD-VKA HE173715, Mittwoch, 1. Februar 2017, Frankfurt am Main NS170960, Donnerstag, 2. Februar 2017, Hannover Name, Vorname • Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen zur Eingruppierung (§§ 12, 13 TVöD-VKA) Dienstbezeichnung • Funktionsweise des neuen Eingruppierungsrechts Amt / Abteilung • Tarifautomatik und Tätigkeitsbewertung nach neuem Recht TelefonE-Mail • Überleitung in die neue Entgeltordnung • Sonderfälle: Überleitung im Rahmen ruhender Arbeits verhältnisse • Sonderfälle: Überleitung freigestellter Betriebs- und Personalräte • Besitzstandsregelungen und Bestandsschutz • Aussetzung und Reaktivierung der Tarifautomatik Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung TelefonE-Mail • Antrag auf Höhergruppierung und Antragsverfahren • Aufklärungs- und Auskunftspflichten des Arbeitgebers Name, Vorname • Prüfung von Höhergruppierungsanträgen – formale und inhaltliche Aspekte Dienstbezeichnung • Reaktionsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen des Arbeitgebers bei Höhergruppierungsanträgen und ein gruppierungsrechtlichen Maßnahmen Amt / Abteilung TelefonE-Mail • Herabgruppierung und korrigierende Rückgruppierung • Mitbestimmungsfragen Rechnungsadresse • Eingruppierungs- und Eingruppierungsfeststellungsklagen: Darlegungs- und Beweislast, Strategie und Taktik sowie prozessuale Besonderheiten Straße 16:00 Uhr PLZ / Ort Ende des Seminars 11:00 bis 11:15 Uhr Kaffeepause 12:30 bis 13:30 Uhr Mittagessen 14:30 bis 14:45 Uhr Kaffeepause Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift VERANSTALTUNGSLEITUNG Dr. Christoph Gaudecki Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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